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Franchise - Bachelorstudiengänge Infoblatt für Studienbewerberinnen und -bewerber sowie Studierende Bewerbung, Wahl des Studierendenstatus, Wechsel des Studierendenstatus in der Rückmeldephase, Exmatrikulation (Stand SoSe 2019) 1. Bewerbung Nach Aufnahme in den Studiengang durch die Bildungseinrichtung müssen alle Studieninteres- sierten in der zentralen Online-Bewerbung der FH Münster ihre Einschreibung oder Zulassung als Franchise-Gasthörer beantragen. Bewerbung im Internet: https://www.fh-muenster.de/studium/studiengaenge/index.php Bei der Bewerbung durchlaufen Sie drei Bewerbungsschritte. Schritt 1: Registrierung an der FH Münster Schritt 2: Online-Bewerbung Schritt 3: Einzureichende Unterlagen Am Ende der Online-Immatrikulation werden Sie zur Checkliste geleitet. Dort ist hinterlegt, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. 2. Wahl des Studierendenstatus Als Studierende/r in einem Franchise-Studiengang haben Sie die Wahl zwischen einer „Zulas- sung“ und einer „Einschreibung“. Sowohl bei Zulassung als auch Einschreibung erhalten Sie eine FH-Benutzerkennung, mit der Sie Zugang zu den Serviceeinrichtungen der FH Münster (Biblio- thek, Lernplattformen, …) haben. Ein FH-E-Mail-Konto steht Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung. Bei einer Zulassung sind Sie Franchise-Gasthörer/in. Das bedeutet, dass Sie für diesen Zeit- raum an der Hochschule keinen „aktiven“ Studierendenstatus haben. Sie besuchen die Veranstal- tungen bei Ihrer Bildungseinrichtung ohne den Semesterbeitrag an der FH Münster zu zahlen. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass Sie keinen Anspruch auf die Vorteile und Leistungen haben, die eingeschriebenen Studierenden zustehen (s. u.). Bei einer Einschreibung sind Sie Franchise-Studierende/r. Sie zahlen den Semesterbeitrag in Höhe von 289,94 Euro. (Sommersemester 2019)

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Franchise - Bachelorstudiengänge

Infoblatt für Studienbewerberinnen und -bewerber sowie Studierende

Bewerbung, Wahl des Studierendenstatus, Wechsel des Studierendenstatus

in der Rückmeldephase, Exmatrikulation (Stand SoSe 2019)

1. Bewerbung

Nach Aufnahme in den Studiengang durch die Bildungseinrichtung müssen alle Studieninteres-sierten in der zentralen Online-Bewerbung der FH Münster ihre Einschreibung oder Zulassung als Franchise-Gasthörer beantragen.

Bewerbung im Internet: https://www.fh-muenster.de/studium/studiengaenge/index.php

Bei der Bewerbung durchlaufen Sie drei Bewerbungsschritte.

Schritt 1: Registrierung an der FH Münster

Schritt 2: Online-Bewerbung

Schritt 3: Einzureichende Unterlagen Am Ende der Online-Immatrikulation werden Sie zur Checkliste geleitet. Dort ist hinterlegt, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

2. Wahl des Studierendenstatus

Als Studierende/r in einem Franchise-Studiengang haben Sie die Wahl zwischen einer „Zulas-sung“ und einer „Einschreibung“. Sowohl bei Zulassung als auch Einschreibung erhalten Sie eine FH-Benutzerkennung, mit der Sie Zugang zu den Serviceeinrichtungen der FH Münster (Biblio-thek, Lernplattformen, …) haben. Ein FH-E-Mail-Konto steht Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung.

Bei einer Zulassung sind Sie Franchise-Gasthörer/in. Das bedeutet, dass Sie für diesen Zeit-raum an der Hochschule keinen „aktiven“ Studierendenstatus haben. Sie besuchen die Veranstal-tungen bei Ihrer Bildungseinrichtung ohne den Semesterbeitrag an der FH Münster zu zahlen. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass Sie keinen Anspruch auf die Vorteile und Leistungen haben, die eingeschriebenen Studierenden zustehen (s. u.).

Bei einer Einschreibung sind Sie Franchise-Studierende/r. Sie zahlen den Semesterbeitrag in Höhe von 289,94 Euro. (Sommersemester 2019)

Wenn Sie sich einschreiben, haben Sie folgende Vorteile:

Sie erhalten das NRW-Semesterticket und können das ganze Semester in ganz NRW kosten-frei alle öffentlichen Nahverkehrsmittel nutzen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte denInformationen auf der Website des AStA der Fachhochschule Münster. (www.astafh.de)

Sie haben ggf. Anspruch auf die kostengünstige studentische Krankenversicherung.(https://www.studis-online.de/StudInfo/Versicherungen/krankenversicherung.php)

Sie haben ggf. Anspruch auf BAföG. Ob Sie tatsächlich BAföG erhalten können, entscheidet das Studierendenwerk. Nähere Informationen zum BAföG finden Sie auf der Website des Stu-dierendenwerks.(www.stw-muenster.de)

Sie können sich für ein Zimmer im Studentenwohnheim bewerben. Bewerbungen richten Sie direkt an das Studierendenwerk.(www.stw-muenster.de)

Sie können an Sportkursen des Hochschulsports teilnehmen.(http://hsp-ms.uni-muenster.de)

Sie können Stipendien beantragen. Für die Beantragung bzw. Auszahlung von Stipendien ist die Einschreibung und Rückmeldung zum nächsten Semester in der Regel erforderlich.

3. Wechsel des Studierendenstatus in der Rückmeldephase

Während der Rückmeldephasen (zum Sommersemester: 01.01. – 31.01. / zum Wintersemester: 01.07. – 31.07.) können die Studierenden über eine Änderung des Studierendenstatus entschei-den.

Franchise-Gasthörer/innen (ohne Zahlung des Semesterbeitrags) können in den genannten Zeit-räumen ihre Einschreibung beantragen. Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an Ihre Ansprech-partnerin Marina Khiar. [email protected]

Franchise-Studierende (mit Zahlung des Semesterbeitrags) haben folgende Wahlmöglichkeiten:

a. RückmeldungSie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Rückmeldephasen eine Aufforderung zur Rückmel-dung per E-Mail an Ihr FH-Konto. Zusätzlich wird die Rückmeldeaufforderung in Ihr MyFH-Portal unter ‚Meine Dokumente‘ eingestellt. Mit der Rückmeldeaufforderung informieren wirüber die Höhe des Semesterbeitrags und die Zahlungsfrist. Nach Zahlungseingang sind Sierückgemeldet und erhalten automatisch Ihre Semesterbescheinigungen per E-Mail und imMyFH-Portal. Das NRW-Semesterticket können Sie sich im myFH-Portal downloaden und Siegenießen weiterhin die o. g. Vorteile (Stipendienförderung, BAföG, Hochschulsport, …).

b. Statuswechsel zum/r Franchise-Gasthörer/inWenn Sie sich anstelle der Rückmeldung dafür entscheiden sollten, den Status der Franchise-Gasthörerin oder des Franchise-Gasthörers anzunehmen, müssen Sie nicht aktiv werden. DieÄnderung des Studierendenstatus erfolgt automatisch, wenn Sie die Beiträge bis zu dem an-gegebenen Rückmeldetermin nicht gezahlt haben.

4. Exmatrikulation

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich mit der Abschlussprüfung beendet haben, werden Sie automa-tisch zum Semesterende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Sie können sich aber auch auf Antrag direkt nach bestandener Prüfung exmatrikulieren. Das Datum des Antrags ist dann das Da-tum der Exmatrikulation.

Wenn Sie als Franchise-Studierende/r den Semesterbeitrag gezahlt haben, besteht die Möglich-keit der anteiligen Erstattung. Die anteiligen Erstattungsbeträge entnehmen Sie bitte unserer Inter-netseite: www.fh-muenster.de/exmatrikulation

Wenn Sie den Studienvertrag mit dem Franchise-Partner auflösen und somit das Studium abbre-chen, werden Sie automatisch zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Sie können aber auch selbst die sofortige Exmatrikulation beantragen. Hierfür gelten die gleichen Bedingun-gen wie für die Exmatrikulation auf Antrag nach bestandener Prüfung.

Das Semesterticket kann bei Exmatrikulation allerdings nur innerhalb der ersten 45 Tage nach amtlichem Vorlesungsbeginn erstattet werden (s. u.).

5. Erstattung des Semestertickets

Wenn Ihr Studienort außerhalb des Geltungsbereichs des regionalen Semestertickets (Verkehrs-gemeinschaft Münsterland) liegt, können Sie, wenn Sie möchten, sich das Semesterticket erstat-ten lassen.

Den Erstattungsantrag richten Sie bitte direkt an den AStA der Fachhochschule Münster. http://astafh.de/category/service/semesterticket/

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein. Kreuzen Sie bitte als Erstattungsgrund den Punkt 2 an. Der AStA benötigt zudem eine aktuelle Studienbescheinigung.

Im Falle einer Beurlaubung oder Exmatrikulation muss der Erstattungsantrag spätestens 45 Tage nach amtlichem Vorlesungsbeginn beim AStA vorliegen. Nachweise über die Beurlaubung bzw. Exmatrikulation müssen beigelegt werden. Bei späterer Antragstellung ist die Erstattung nicht mehr möglich, weil dann davon auszugehen ist, dass das Semesterticket hinreichend genutzt wurde.

Informationen zu den Vorlesungszeiten finden Sie hier: https://www.fh-muenster.de/studium/aktuelles/index.php

Ansprechpartnerin

Marina Khiar steht für Ihre Fragen zur Verfügung.

Anfragen richten Sie am besten per E-Mail an:

[email protected]

Der Studierendenausweis – Ihre FH Card

Als Stiudierender/Studierende an der FH Münster erhalten Sie eine multifunktionale Chipkarte mit Foto als Studierendenausweis.

Den Button zum Fotoupload finden Sie im myFH-Portal unter der Rubrik „Mein Studium“. Der Upload ist selbsterklärend. www.fh-muenster.de/myfh

Nur wenn Sie ein Foto ins myFH-Portal eingestellt haben, wird Ihre FH Card produziert und verschickt.

Die Karte bietet folgende Funktionalitäten

• Sichtausweis - Sie weisen eindeutig Ihren Studierendenstatus nach und erhaltenvergünstigten Eintritt ins Theater, Kino, Schwimmbad, ...

• Mensakarte - Sie bezahlen mit Ihrem Studierendenausweis Speisen und Getränke in derMensa.

• Bibliotheksausweis - Sie nutzen Ihren Ausweis zur Medienausleihe und -rückgabe in denBibliotheken der FH Münster.

• Kopierkarte - Sie zahlen mit der Karte die Kopien und Drucke an den im Hochschulbereichöffentlich zugänglichen Kopiergeräten.

Wann und wie bekomme ich die FH Card?

Die FH Münster plant, die Studierendenausweise ab Ende März per Post zuzustellen.

Stimmt Ihre Anschrift? Kontrollieren Sie bitte im myFH-Portal Ihre Adressdaten. Sollte Ihre Adresse nicht stimmen, können Sie dem Service Office für Studierende online (https://www.fh-muenster.de/studium/a-z/adressaenderung.php) Ihre korrekte Anschrift mitteilen.

Steht Ihr Name auf dem Postkasten? Die Postzustellung kann nur reibungslos klappen, wenn Ihr Name gut leserlich auf dem Postkasten steht.

Haben Sie ein Foto hochgeladen? Nur wenn Sie ein aktuelles Foto ins myFH-Portal eingestellt haben, wird Ihr Studierendenausweis produziert und verschickt.

Mit der Karte erhalten Sie auch eine Datenübersicht, der Sie alle Daten entnehmen können, die auf der Karte aufgedruckt oder im Chip abgespeichert sind. Außerdem informieren wir Sie detailliert über die mit der Karte verbundenen Datenschutzaspekte.

Das NRW-Semesterticket an der FH Münster

Als Franchise-Studierende/r (mit Zahlung des Semesterbeitrags) erhalten Sie Ihr NRW-Semesterticket in Form eines Online-Smartphone-Tickets. Dieses Ticket können Sie selbst im Internet downloaden.

Wie kommen Sie an Ihr Semesterticket?

Sie loggen sich mit Ihrer FH-Kennung und Ihrem persönlichen Passwort in Ihr myFH-Portal ein. Dort finden Sie einen Link zum Downloaden des Semestertickets. Folgen Sie bitte den Anweisungen. Den Download (pdf-Dokument) können Sie sowohl auf Ihrem Smartphone als auch in ausgedruckter Version bei Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr mit sich führen.

Achtung! Der Download funktioniert nur, wenn Sie vollständig immatrikuliert sind und der Semesterbeitrag auf dem Konto der FH Münster eingegangen ist.

Vertragspartner bzgl. des Semestertickets sind die Verkehrsbetriebe und der Allgemeine Studieren-denausschuss (AStA) der FH Münster. Der AStA hat mit den Verkehrsbetrieben ausgehandelt, dass Studienanfänger bereits ab dem 01.02.2019 das Ticket für Studienzwecke (Besuch von Vorkursen, Orientierung/Wohnungssuche am Studienort) zusammen mit einer Zusatzbescheinigung des AStA nutzen dürfen. Es gibt allerdings eine Einschränkung! Das Ticket gilt vom 01.02. bis zum 28.02. nur im Verkehrsverbund VGM/VRL. Ab dem 01.03. können Sie das Ticket NRW-weit nutzen.

Die Zusatzbescheinigung und weitere Informationen zum neuen Semesterticket finden Sie auf den Internetseiten des AStA.

http://www.astafh.de/

Rückfragen zum Semesterticket richten Sie bitte nur an den AStA der FH Münster.

AStA der FH Münster Tel.: 0251 836499-1 Öffnungszeiten: Robert-Koch-Str. 30 Fax: 0251 836499-0 Mo: 12-16 Uhr (im Keller) [email protected] Di-Do: 10-16 Uhr 48149 Münster Fr: 10-14 Uhr

Sollte es Schwierigkeiten beim Download des Semestertickets geben, wenden Sie sich bitte an den IT-Support der FH Münster.

Montag bis Freitag Tel: 0251 83-64911 08.00 bis 21.00 Uhr [email protected]

Studiengang: Berufspädagogik im Gesundheitswesen - Bethel (Bachelor)

Anlagen Seite

Checkliste 1 – 3

Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen 4 – 5

Erklärung zur Berufsausbildung 6

Erklärung für das Prüfungsamt 7

Erläuterungen zur Beglaubigung 8

Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation 9 – 10

Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium 11

Reichen Sie bitte die Unterlagen gemäß Checkliste per Post im Service Office für Studierende ein.

Anschrift zur Einreichung der Einschreibungsunterlagen

Fachhochschule Münster Service Office für Studierende Postfach 30 20 48016 Münster

Checkliste

Matrikelnummer:

Vorname:

Geburtsdatum: Studiengang:

Wahl des Studierendenstatus

Mit welchem Studierendenstatus möchten Sie eingeschrieben werden?

Zulassung als Franchise-Gasthörer/in ohne Zahlung des Semesterbeitrags

Einschreibung als Franchise-Studierende/r mit Zahlung des Semesterbeitrags

Sie können Stipendien beantragen. Für die Beantragung bzw. Auszahlung von Stipendien ist die Einschreibung und Rückmeldung in der Regel erforderlich.

Sie können an Sportkursen des Hochschulsports teilnehmen. (http://hsp-ms.uni-muenster.de)

Bewerbernummer:bitte freilassen

Name:

Als Studierende/r in einem Franchise-Studiengang haben Sie die Wahl zwischen „Zulassung“ und „Einschreibung“. Sowohl bei Zulassung als auch Einschreibung erhalten Sie eine FH-Benutzerkennung, mit der Sie Zugang zu den Serviceeinrichtungen der FH Münster (Bibliothek, Lernplattformen, …) haben. Ein FH-E-Mail-Konto steht Ihnen selbstverständlich auch zur Verfügung.

Bei einer Zulassung werden Sie als Franchise-Gasthörer/in geführt. Das bedeutet, dass Sie für diesen Zeitraum an der Hochschule keinen „aktiven“ Studierendenstatus haben. Sie besuchen die Veranstaltungen bei Ihrer Bildungseinrichtung ohne den Semesterbeitrag an der Fachhochschule Münster zu zahlen. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass Sie keinen Anspruch auf die Vorteile und Leistungen haben, die eingeschriebenen Studierenden zustehen (s. u.).

Bei einer Einschreibung werden Sie als Franchise-Studierende/r geführt. Sie zahlen den Semesterbeitrag in Höhe von zurzeit 289,94 Euro.

Wenn Sie sich einschreiben, haben Sie folgende Vorteile:

Sie erhalten das NRW-Semesterticket und können das ganze Semester in ganz NRW kostenfrei alle öffentlichen Nahverkehrsmittel nutzen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Website des AStA der Fachhochschule Münster. (www.astafh.de)

Sie haben ggf. Anspruch auf BAföG. Ob Sie tatsächlich BAföG erhalten können, entscheidet das Studentenwerk. Nähere Informationen zum BAföG finden Sie auf der Website des Studentenwerks. (www.studentenwerk-muenster.de)

Berufspädagogik im Gesundheits-wesen (Standort Bethel)

Sie können sich für ein Zimmer im Studentenwohnheim bewerben. Bewerbungen richten Sie direkt an das Studentenwerk. (www.studentenwerk-muenster.de)

Seite 1

Die Unterlagen 1. bis 8. müssen von jedem eingereicht werden:

1. Antragsformular auf Immatrikulation (Original mit Unterschrift)(Erläuterungen s. Anlage Seite 4)

2. Checkliste

3. Personalausweis oder Pass (einfache Kopie)

4.

a) Schulabschlusszeugnis der allgem. oder fachgeb. Hochschulreife (Abitur) (beglaubigte Kopie)

oder

b) Schulabschlusszeugnis mit dem Nachweis der vollen Fachhochschulreife (beglaubigte Kopie)

oder

c) Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)Nachweis des gelenkten Praktikums / des einschlägigen Praktikums einschließlich derBescheinigung des Berufskollegs über die Zuerkennung der Fachhochschulreife für NRWoder Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (sofern diese zum vollenErwerb der FH-Reife geführt hat) (beglaubigte Kopie)

oder

d) Nachweis für beruflich qualifizierte Bewerber - Zugangsprüfungszeugnis (beglaubigte Kopie)(Erläuterungen s. Anlage Seite 4)

und gegebenenfalls

e) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für Studienbewerber/innen, die den Schul- und den erstenberufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben.)(beglaubigte Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 5)

f) Zeugnisanerkennung für deutsche Bewerber/innen, die im Ausland die Schule besucht haben(Erläuterungen s. Anlage Seite 4) (beglaubigte Kopie)

5. Besondere Zugangsvoraussetzungen

a) Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege,in der Kindergesundheits- und Kinderkrankenpflege, in der Altenpflege oder in derEntbindungspflege. (beglaubigte Kopie)

oder

b) Erklärung zur Berufsausbildung (Original) (s. Anlage Seite 5 u. 6)

6. Bestätigung von Bildung und Beratung Bethel, dass Sie in den Studiengang aufgenommen wurden(einfache Kopie)

7. Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die StudentischeKrankenversicherung (Original) (Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage Seite 5)

8. Erklärung für das Prüfungsamt (Original)(Formular s. Anlage Seite 7)

Zugangsberechtigung

Seite 2

Die Unterlagen zu Punkt 9. bis 12. müssen nur eingereicht werden wenn Sie bereitsan einer anderen Hochschule eingeschrieben sind oder waren.

9. Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulenim Bundesgebiet (einfache Kopie)(jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges)

10. Bescheinigung über bisher erbrachte Prüfungsleistungen und –versuche(Notenspiegel) (Original)

11. Nur bei vorherigem HochschulabschlussAbschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie)

12. Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) - mit Angabe des Studiengangesund Fachsemesters - (nur einzureichen von Zweithörerinnen/Zweithörern)

Reichen Sie bitte die Unterlagen zur Einschreibung vollständig ein. Unvollständige Ein-schreibungsunterlagen können nicht bearbeitet werden. Kontrollieren Sie deshalb bitte,ob alle geforderten Dokumente beiliegen.

Seite 3

Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen

Studiengang: Berufspädagogik im Gesundheitswesen – Bethel (Bachelor)

Zu 1. Antragsformular auf Immatrikulation

Das Formular haben Sie am Ende der Online-Immatrikulation ausgedruckt. Sollten Sie es versäumt haben, den Antrag auf Immatrikulation auszudrucken, finden Sie das Antragsformular in Ihrem myFH-Portal unter der Rubrik ‚Meine Bewerbungen‘. Es befindet sich unterhalb Ihres Bewerbungsantrags, für den Sie die Im-matrikulation beantragt haben.

Zu 4. d) Nachweis für beruflich qualifizierte Bewerber

In der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerber reichen bitte folgende Nachweise ein:

• Kopie des Nachweises über abgeschlossene Berufsausbildungen (beglaubigt)• Nachweise, Zeugnisse, Bescheinigungen über die die Art, Dauer und Umfang einer beruflichen Tätig-

keit (beglaubigt), (benutzen Sie bitte das Formblatt "Nachweis über geleistete Arbeitsstunden")https://www.fh-muenster.de/studium/downloads/wizard/arbeitsstundennachweis.pdf

• Kopie des Abschlusszeugnisses der weiterbildenden Fachschulausbildung + Kopie des Nachweisesüber den ersten Berufsabschluss / des Meisterprüfungszeugnisses / des Prüfungszeugnisses der IHKzur/zum Fachwirtin/Fachwirt bzw. Fachkauffrau/Fachkaufmann + Bescheinigung über die Unterrichts-stundenzahl des besuchten Lehrgangs / der Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnunggemäß § 2 WGAuGuKrpfl (beglaubigt)

• Nicht fachtreue Bewerber reichen bitte zusätzlich den Antrag zum Probestudium ein.https://www.fh-muenster.de/studium/downloads/wizard/antrag-probestudium.pdf

Zu 4. e) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

Ausländische und auch deutsche Studienbewerber, die im nicht deutschsprachigen Ausland die Schule be-sucht haben (Bildungsausländer), müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Die üblichen Nachweise (beglaubigte Kopie) sind: TestDaF Niveaustufe 4 und DSH 2. Mehr Informationen auf unseren Internetsei-ten. https://www.fh-muenster.de/studium/studienbewerbung/zugangsvoraussetzungen-international.php

Zu 4. f) Zeugnisanerkennung für deutsche Bewerber, die im Ausland die Schule besucht haben

Deutsche Bewerberinnen und Bewerber, die über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfü-gen, lassen ihre Bildungsnachweise rechtzeitig vor einer geplanten Studienaufnahme durch die Bezirksre-gierung Düsseldorf, Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle, prüfen. Ist das ausländische Zeugnis der Hoch-schulreife gleichwertig, kann die Bewerbung um den Studienplatz erfolgen. Sollte keine Gleichwertigkeit festgestellt werden können, muss eine Anerkennungsprüfung abgelegt werden. Auskünfte hierüber erteilt die Bezirksregierung Düsseldorf.

Seite 4

Zu 5 b) Erklärung zur Berufsausbildung

Sollten Sie die Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben, reichen Sie bitte die Erklärung zur Be-rufsausbildung ein. In dieser Erklärung bestätigen Sie, dass Sie die Berufsausbildung bis zu dem in dieser Erklärung angegebenen Zeitpunkt abgeleistet haben und den Nachweis unaufgefordert im Service Office für Studierende einreichen werden. Sollten Sie den Nachweis bis zu dem angegebenen Zeitpunkt nicht er-bracht haben, können Sie das Studium nicht aufnehmen bzw. fortsetzen und werden exmatrikuliert.

Zu 7. Krankenversicherungsnachweis

Studierende unterliegen den Bestimmungen des "Gesetzes über die Krankenversicherung der Studentin-nen und Studenten". Zur Einschreibung muss der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgelegt werden. Die Bescheinigung der Krankenkasse umfasst die „Versicherungsbescheinigung“ und das Formular „Meldung an die Krankenkasse“ oder „Bescheini-gung für die Krankenkasse“. Beide Vordrucke sind mit dem Antrag auf Einschreibung einzureichen. Das Formular „Meldung an die Krankenkasse“ bzw. „Bescheinigung für die Krankenkasse“ wird von der Hoch-schule an Ihre Krankenkasse zurückgeschickt. Wenn Sie privat versichert sind, lassen Sie sich von Ihrer Versicherung bitte eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Mit diesem Nachweis gehen Sie zu einer gesetzlichen Versicherung (AOK, BEK, TK, DAK o.a.), die Ihnen eine Befreiungsbescheinigung ausstellt. Diese Bescheinigung muss dann zur Einschreibung vorgelegt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Die Einschreibung kann nicht durchgeführt werden, wenn die vom Gesetz vorgeschriebene Bescheinigung fehlt. Mehr Informationen auf unseren Internetseiten: https://www.fh-muenster.de/studium/downloads/krankenversicherung.pdf

Zu 7. Erklärung für das Prüfungsamt

Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. “nein” an und unterschreiben das Formular. (Formular siehe Anlage Seite 7)

Seite 5

Erklärung zur Berufsausbildung

Name: _________________________________

Vorname: _________________________________

Geb.-Dat.: _________________________________

Ich verpflichte mich hiermit, das mir für den Studiengang BIG - Bethel (Bachelor) als besondere Einschreibungsvoraussetzung noch fehlende Berufsausbildung abzuleisten und den Nachweis unaufgefordert spätestens bis 31.03.2019 im Service Office für Studierende vorzulegen.

Mir ist bekannt, dass meine Einschreibung nur vorgenommen werden kann, wenn ich den Nachweis fristgerecht im Service Office für Studierende einreiche.

Münster, den _________________ _____________________ (Unterschrift)

(bitte hier abtrennen!)

ZWEITSCHRIFT (für Ihre Unterlagen)

Erklärung zur Berufsausbildung

Name: _________________________________

Vorname: _________________________________

Geb.-Dat.: _________________________________

Ich verpflichte mich hiermit, das mir für den Studiengang BIG - Bethel (Bachelor) als besondere Einschreibungsvoraussetzung noch fehlende Berufsausbildung abzuleisten und den Nachweis unaufgefordert spätestens bis 31.03.2019 im Service Office für Studierende vorzulegen.

Mir ist bekannt, dass meine Einschreibung nur vorgenommen werden kann, wenn ich den Nachweis fristgerecht im Service Office für Studierende einreiche.

Münster, den _________________ _____________________ (Unterschrift)

Seite 6

Erklärung für das Prüfungsamt

Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. “nein” an und unterschreiben das Formular.

Name Vorname

Geburtsdatum Angestrebter Studiengang an der Fachhochschule Münster

Ich erkläre hiermit folgendes:

1.

Ich war / bin bereits an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes immatrikuliert oder als Zweithörerin bzw. Zweithörer zugelassen:

ja, Hochschule(n):

Studiengang/Studiengänge:

nein

2.

An der / den Hochschule(n) habe ich

keine(n) in folgendem Fach bzw. in folgenden Fächern

nach der Prüfungs- bzw. Studienordnung erforderliche(n) Prüfung(en) bzw. Leistungsnachweis(e) endgültig nicht bestanden:

Hochschule:

Studiengang:

Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer:

3.

Wegen nicht erbrachter Prüfungsleistungen bzw. nicht erbrachter Leistungsnachweise sind Widerspruchs-verfahren bzw. Gerichtsverfahren anhängig:

ja, und zwar bei

Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer:

nein

Ich versichere, dass vorstehende Angaben der Wahrheit entsprechen; mit einer Nachfrage bei der / den o.a. angegebenen Hochschule / Hochschulen bzw. Prüfungsamt / Prüfungsämtern bin ich einverstanden.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass unwahre Angaben zur Rücknahme der Zulassung und zur Exmatrikulation führen.

___________________________________ Ort und Datum Unterschrift (Vor- und Zuname)

Seite 7

Die Beglaubigung

Beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Die beglaubigte Kopie muss mit dem Dienstsiegel versehen sein. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Vereine, Versicherungen, Krankenkassen, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer.

Die Beglaubigung muss mindestens enthalten:

einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt(Beglaubigungsvermerk),

die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher

Schriftstempel genügt nicht.

Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.

Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde.

Doppelseitige Kopien müssen, wenn es auf den Inhalt beider Seiten ankommt, entweder auf Vorder- und Rückseite beglaubigt sein oder der Wortlaut des Beglaubigungsvermerks muss sich auf beide Seiten beziehen.

Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrucktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat.

Prüfen Sie bitte auch selbst genau, ob die Beglaubigungen den vorstehend genannten Anforderungen entsprechen. Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, erkennt die Fachhochschule Münster den Beleg nicht an.

Seite 8

Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation

1. Einschreibungsordnung

Studentische Angelegenheiten wie Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung, Studiengangwechsel,Exmatrikulation, der Umgang mit personenbezogenen Daten und Mitwirkungspflichten der Studierendenwerden in der Einschreibungsordnung geregelt. Die Einschreibungsordnung finden Sie auf unserenInternetseiten in der Rubrik unter ‚Studium von A-Z‘.

2. Erneute Auswahl nach einem DienstStudieninteressenten, die an der Fachhochschule Münster einen Studienplatz erhalten haben, diesen aber wegen einesDienstes nicht annehmen können/konnten, haben einen Anspruch auf erneute Auswahl in diesem Studiengang an derFachhochschule Münster. Dieser Anspruch soll die Studienbewerberin oder den Studienbewerber vor einer eventuellenVerschärfung der Auswahlgrenzen schützen und damit verhindern, dass ihr oder ihm aus einer Dienstleistung Nachteilehinsichtlich ihrer/seiner Ausbildungschancen erwachsen. Mehr Informationen finden Sie im Internet:https://www.fh-muenster.de/studium/downloads/wizard/dienst-info.pdf

3. RückmeldungDie Einschreibung gilt nur für das aktuelle Semester. Um anschließend weiter studieren zu können, müssen Sie sich fürjedes folgende Semester innerhalb der von der Fachhochschule Münster festgesetzten Frist rückmelden (für das Som-mersemester 1. bis 31. Januar; für das Wintersemester 1. bis 31. Juli). Dazu werden Sie von der Fachhochschule Müns-ter rechtzeitig per E-Mail aufgefordert (im Dezember für die Rückmeldung zum Sommersemester und im Juni für dasWintersemester). Der Versand der E-Mail erfolgt an Ihren FH-E-Mail-Account.Die Rückmeldung erfolgt automatisch mit dem Eingang des Semesterbeitrags sowie ggf. anfallender Gebühren (z.B. fürden Verbundstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen), die für jedes Semester neu zu entrichten sind. Nach Zahlungsein-gang werden Ihnen der Studierendenausweis, das Semesterticket und die Studienbescheinigungen zugeschickt.

Ausführliche Informationen zur Rückmeldung finden Sie auch im Internet unter: https://www.fh-muenster.de/rueckmeldung

4. E-Mail-Account an der Fachhochschule MünsterJeder Studienbewerber erhält mit der Einschreibung einen eigenen E-Mail-Account an der Fachhochschule Münster.Laut Einschreibungsordnung sind die Studierenden verpflichtet, bei den in der Hochschule eingesetzten automatisiertenVerwaltungsabläufen und Verfahren mitzuwirken. Grundlage dafür ist die aktive Nutzung der nach der Einschreibung ver-gebenen Benutzerkennung. Die Studierenden sind verpflichtet, ihre elektronische Post über die hochschuleigene E-Mail-Adresse regelmäßig – in der Regel täglich – abzufragen.

Unter der folgenden Internetadresse können Sie sich einloggen: https://webmail.fh-muenster.de/src/login.php

Als Namen geben Sie Ihre FH-Benutzerkennung an. Die FH-Benutzerkennung besteht aus den Initialen Ihres Namens plus einer 6-stelligen Ziffer. Das Initialpasswort wird Ihnen mitgeteilt. Wenn Sie das Initialpasswort ändern, notieren Sie sich bitte das neue persönliche Passwort.

Sollten Sie Ihr persönliches Passwort vergessen haben, können Sie mit Hilfe Ihres Initialpassworts und weiteren Anga-ben jederzeit ein neues Passwort im myFH-Portal generieren.

Sollten Sie auch Ihr Initialpasswort vergessen haben, können Sie jederzeit ein neues Initialpasswort in der Datenverarbei-tungszentrale (DVZ) der FH Münster beantragen.

Seite 9

Bei allen Fragen zur Benutzerverwaltung und Problemen mit Ihrer FH-Kennung bzw. den Passwörtern wenden Sie sich bitte an den IT-Support der DVZ:

Fon +49 (0) 251 / 83-64911 (Münster)

+49 (0) 2551 / 9-62654 (Steinfurt)

Tel. Sprechzeiten: Montag - Freitag 8 - 21 Uhr

Samstag 9 - 16 Uhr (während der Vorlesungszeit)

5. AnschriftDie Korrespondenzadresse ist die Adresse, an die sämtliche Unterlagen von der Fachhochschule gesendetwerden (z. B. Gebührenbescheid, Studierendenausweis, Rückmeldeunterlagen usw.). Geben Sie daher bei der Ein-schreibung/Immatrikulation bitte die Anschrift an, unter der Sie aktuell zu erreichen sind. Wenn Sie umziehen, teilen Sieuns bitte unbedingt die neue Adresse mit. Ein von Ihnen bei der Deutschen Post gestellter Nachsendeantrag hat keinenErfolg, weil die Fachhochschule Münster mit einem privaten Postvertrieb zusammenarbeitet. Adressänderungen könnenSie am besten online mitteilen.https://www.fh-muenster.de/adresse_aendern

6. AusbildungsförderungZuständige Behörde für die Ausbildungsförderung - BAföG - ist das Studentenwerk Münster, Abteilung für Ausbildungs-förderung, Bismarckallee 5, 48151 Münster, (02 51) 837-0, Postanschrift: Postfach 7629, 48041 Münster.http://www.studentenwerk-muenster.de/

Ausländische Studierende wenden sich wegen einer Studienförderung ebenfalls an das Studentenwerk Münster oder andie Zentralverwaltung der Fachhochschule Münster, Dezernat 5 – International Office -, Hüfferstraße 27, 48149 Münster.https://www.fh-muenster.de/internationaloffice/index.php

7. Beratung durch AStA/FachschaftAuskunft in BAföG-, Wohnungs- und Studienfragen erteilt auch der AStA der Fachhochschule Münster,Robert-Koch-Str. 30 (Keller), 48149 Münster, +49 251 83-64991. In Angelegenheiten, die das Semesterticket betref-fen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an den AStA.http://www.astafh.de/ Dort unter AStA – Büro ► Semesterticket

8. Wohnungs-/ZimmersucheStudentenwerk Münster, Bismarckallee 5, 48151 Münster +49 251 837-0 (Wohnheime);http://www.studentenwerk-muenster.de/

Stadt Münster: http://www.muenster.de/stadt/wohnungsamt/tipps.html

Wohnungssuchende Studierende in Steinfurt wenden sich an die Gemeinsame Fachschaft, Mensa-Anbau, Raum 3,Stegerwaldstraße 39, 48565 Steinfurt, +49 2551 962214.Auf die Meldepflicht (1. oder 2. Wohnsitz) beim Meldeamt der zuständigen Stadtverwaltung wird ausdrücklichhingewie-sen. Eine Meldebescheinigung muss bei der Einschreibung nicht vorgelegt werden.

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Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium Vor, während und nach dem Studium - rundum gut betreut durch die Service-Einrichtungen der FH Münster:

1. Service Office für Studierende (Studierendensekretariat)Das Service Office für Studierende, kurz SOS, ist für die organisatorische Seite des Studiums, von der Bewerbung bis zur Exmatrikulation, zuständig. Wir unterstützen Sie, damit Ihr Studium reibungslos verläuft, prüfen z.B. Ihre Voraussetzungen für die Bewerbung und beantworten Fragen zu Zulassung zum Studium, Anerkennung von Praktika oder beruflichen Qualifikationen, Rückmeldung, Urlaubssemestern und mehr. www.fh-muenster.de/serviceoffice

2. Zentrale StudienberatungIn der Zentralen Studienberatung beraten wir Sie ganz persönlich zu Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei Fragen der Studienorientierung und Entscheidungsfindung, des Übergangs von der Schule in das Studium, sowie bei studienbegleitenden Fragestellungen. Ausgehend von Ihrer persönlichen Situation erarbeiten wir mit Ihnen Handlungsmöglichkeiten und geben Ihnen Informationen und Orientierungshilfen. www.fh-muenster.de/zsb

3. International OfficeDas International Office wendet sich an alle Studierenden, die aus dem Ausland kommen (Incomings), insbesondere Austauschstudierende, oder die während ihres Studiums ins Ausland möchten (Outgoings). Wenn Sie während Ihres Studiums ein Auslandssemester planen, ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten oder als ausländischer Studierende/r ganz neu in Deutschland und Münster sind, finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner. Sie erhalten von uns Informationen, persönliche Beratung und Unterstützung zu allen wichtigen Themen im Bereich „Internationales“. www.fh-muenster.de/internationaloffice

4. HochschulbibliothekDie Hochschulbibliothek stellt allen Angehörigen und Mitarbeitern der Hochschule die für Forschung, Lehre und Studium und Fort- und Weiterbildung benötigten Medien zur Verfügung. Die vier Bereichsbibliotheken an den Studienstandorten in Steinfurt und Münster stellen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten bereit und unterstützen mit ihren Bestandsschwerpunkten die jeweils angebotenen Studienfächer. Die Nutzung der Bibliothek ist kostenfrei, die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Recherchen, beschaffen Literatur, die Sie für das Studium benötigen und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung. www.fh-muenster.de/bibliothek

5. Career ServiceDer Career Service ist Ansprechpartner für die Studierenden aller Studiengänge und Semester der Fachhochschule Münster, wenn es um den Erwerb überfachlicher Qualifikationen und die Vorbereitung auf einen optimalen Berufseinstieg geht. Wir unterstützen Sie mit verschiedenen interdisziplinären Veranstaltungsangeboten, um berufsrelevante Schlüsselqualifikationen bereits im Studium zu erwerben, das eigene Interessen- und Kompetenzprofil zu reflektieren und sich mit möglichen Berufsperspektiven frühzeitig auseinanderzusetzen. www.fh-muenster.de/careerservice

Alle Kontaktadressen, Sprechzeiten und andere wichtige Informationen zu weiteren Themen wie z. B. Studienfinanzierung, Studium & Familie, ... finden Sie auch unter:

www.fh-muenster.de/studienberatung

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