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Hausanschrift: Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld | Elsa-Brändström-Straße 1-3 | 33602 Bielefeld Tel. +49 521 554-0 | Fax +49 521 554–444 | E-Mail: [email protected] | Internet: www.ostwestfalen.ihk.de Entsendung Erbringung von Dienstleistungen Arbeitsaufnahme Die A1-Bescheinigung Etwa 118 Millionen Mal verreisen die Deutschen im Jahr dienstlich, rund jede achte Reise davon geht ins Ausland. Dabei werden oft unwissentlich Gesetze und Regeln verletzt. Eine bürokratische Falle, die jederzeit zuschnappen kann und wo heftige Bußgelder drohen. Aktuell sorgt z.B. die A1-Bescheinigung, die verhindern soll, dass Sozialversicherungsbeiträge falsch abgeführt werden, für Verdruss. Es gibt aber auch Registrierungs- und Meldepflichten sowie weitere nationale Gesetze, die es zu beachten gilt. Speziell für Frankreich, obwohl EU-Land, als auch für die Schweiz als Nicht-EU-Land gelten hier besondere Regeln und Vereinbarungen. Was Sie im Einzelnen beachten müssen, stellen wir Ihnen im Rahmen der Veranstaltung vor. Termin: Donnerstag, 19. März 2020, 13.00 – 16.30 Uhr Ort: IHK Ostwestfalen, Elsa-Brändström-Straße 1–3, 33602 Bielefeld Teilnahmeentgelt: 135,- Euro Anmeldeschluss: 12. März 2020 Das genaue Programm entnehmen Sie bitte der folgenden Seite. Fotos: promesaartstudio / m.mphoto / niroworld – stock.adobe.com FRANKREICH & SCHWEIZ: Dienstreise ins Ausland

FRANKREICH & SCHWEIZ: Dienstreise ins Ausland · FRANKREICH & SCHWEIZ: Dienstreise ins Ausland . 13.00 Uhr Begrüßung und Moderation Jens U. Heckeroth, Referent International, IHK

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Page 1: FRANKREICH & SCHWEIZ: Dienstreise ins Ausland · FRANKREICH & SCHWEIZ: Dienstreise ins Ausland . 13.00 Uhr Begrüßung und Moderation Jens U. Heckeroth, Referent International, IHK

Hausanschrift: Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld | Elsa-Brändström-Straße 1-3 | 33602 Bielefeld

Tel. +49 521 554-0 | Fax +49 521 554–444 | E-Mail: [email protected] | Internet: www.ostwestfalen.ihk.de

Entsendung │ Erbringung von Dienstleistungen │

Arbeitsaufnahme │ Die A1-Bescheinigung

Etwa 118 Millionen Mal verreisen die Deutschen im Jahr dienstlich, rund jede achte Reise davon

geht ins Ausland.

Dabei werden oft unwissentlich Gesetze und Regeln verletzt. Eine bürokratische Falle, die jederzeit

zuschnappen kann und wo heftige Bußgelder drohen.

Aktuell sorgt z.B. die A1-Bescheinigung, die verhindern soll, dass Sozialversicherungsbeiträge falsch

abgeführt werden, für Verdruss. Es gibt aber auch Registrierungs- und Meldepflichten sowie weitere

nationale Gesetze, die es zu beachten gilt.

Speziell für Frankreich, obwohl EU-Land, als auch für die Schweiz als Nicht-EU-Land gelten hier

besondere Regeln und Vereinbarungen. Was Sie im Einzelnen beachten müssen, stellen wir Ihnen

im Rahmen der Veranstaltung vor.

Termin: Donnerstag, 19. März 2020, 13.00 – 16.30 Uhr

Ort: IHK Ostwestfalen, Elsa-Brändström-Straße 1–3, 33602 Bielefeld

Teilnahmeentgelt: 135,- Euro

Anmeldeschluss: 12. März 2020

Das genaue Programm entnehmen Sie bitte der folgenden Seite.

Fotos: promesaartstudio / m.mphoto / niroworld – stock.adobe.com

FRANKREICH & SCHWEIZ: Dienstreise ins Ausland

Page 2: FRANKREICH & SCHWEIZ: Dienstreise ins Ausland · FRANKREICH & SCHWEIZ: Dienstreise ins Ausland . 13.00 Uhr Begrüßung und Moderation Jens U. Heckeroth, Referent International, IHK

13.00 Uhr Begrüßung und Moderation

Jens U. Heckeroth, Referent International, IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

13.15 Uhr A1-Bescheinigung bei Entsendung oder Dienstreise: Niemals ohne…

Wann wird eine A1-Bescheinigung benötigt?

Wie und wo erhalte ich die A1-Bescheinigung?

Wie lange ist die A1-Bescheinigung gültig?

Was passiert ohne A1-Bescheinigung?

Dr. Christophe Kühl, Rechtsanwalt und Avocat à la Cour de Paris, Partner EPP & KÜHL,

Köln/Paris/Lyon

13.30 Uhr Schweiz: Durchführung von Arbeiten und Dienstleistungen

Meldeverfahren bei der Entsendung von Arbeitnehmern

Sanktionen

Lohn- und Arbeitsbedingungen

Bewilligungsverfahren über 90 Tage

Pius Stadelmann, Rechts-und Steuerabteilung, Handelskammer Deutschland-Schweiz, Zürich

14.45 Uhr Kurze Pause

15.00 Uhr Frankreich: Entsendung und Erbringung von Dienstleistungen

Vorbereitung der Entsendung nach Frankreich (Formalitäten und Anmeldung)

Zwingende Vorschriften des französischen Rechts

Abwicklung der Entsendung (Gehaltszettel, Sozialversicherung)

Sonstige Besonderheiten bei der Erbringung von Dienstleistungen (Haftung und Steuern)

Dr. Christophe Kühl

16.15 Uhr Q&A: Ihre Fragen an die Experten

16.30 Uhr Ende der Veranstaltung | Kleiner Imbiss

Haben Sie Fragen zum Inhalt oder zum Ablauf der Veranstaltung?

Ihr Ansprechpartner ist: Jens U. Heckeroth

Referent International

Tel. 0521 554-250

[email protected]

DONNERSTAG | 19. März 2020 - - - IHK Ostwestfalen, Elsa-Brändström-Straße 1-3, 33602 Bielefeld

FRANKREICH & SCHWEIZ: Dienstreise ins AuslandEntsendung │ Erbringung von Dienstleistungen │ Arbeitsaufnahme │ Die A1-Bescheinigung

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Hausanschrift: Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld | Elsa-Brändström-Straße 1-3 | 33602 Bielefeld

Tel. +49 521 554-0 | Fax +49 521 554–444 | E-Mail: [email protected] | Internet: www.ostwestfalen.ihk.de

IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Bereich International

Elsa-Brändström-Straße 1-3

33602 Bielefeld

per Fax 0521 554-109

Online-Anmeldung – bitte hier klicken

Anmeldung

Donnerstag, 19. März 2020, 13.00 – 16.30 Uhr

IHK-Gebäude, Elsa-Brändström-Straße 1–3, 33602 Bielefeld

Ich/Wir nehme/n an der Veranstaltung teil:

Firma

Teilnehmer

Anschrift

Telefon

Telefax

E-Mail

Homepage

Ort/Datum

Unterschrift

Organisation und Durchführung: IHK–Akademie Ostwestfalen GmbH

Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen

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