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- GEMEINDENACHRICHTEN Nr. 5/Dez.2018 Vorwort des Bürgermeisters Ehrungen & Geburten Baugeschehen 2018 Mitmach-Weihnachtskonzert in der VS Altenburg Kindergarteneinschreibung Heizkostenzuschuss 2018/19 7. Generalversammlung der LJ Winterdienst 2018/2019 Friedenslichtaktion Leopold III., „der Heilige“, Markgraf von Österreich 1095-1136 Wochenend- und Feiertagsdienst des Arztes Herausgeber und Eigentümer: Gemeinde Altenburg für den Inhalt verantwortlich: Markus Smeritschnig 3591 Altenburg Zwettlerstraße 16 Tel.02982/2765 Fax Dw.16 eigene Vervielfältigung Verlagspostamt: 3580 Horn e-mail:[email protected] http://www.altenburg.gv.at Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 12.00 Uhr und zusätzlich jeden Mittwoch von 16.00-19.00 Uhr Bgm.DI.Markus Reichenvater Freitag von 08.00-10.00 Uhr Mittwoch von 18.00-19.00 Uhr Vzbgm.DI.Günther Denninger jeden 1. Mittwoch im Monat von 18.00 19.00 Uhr GGR. Franz Kriest jeden 1. Mittwoch im Monat von 18.00-19.00 Uhr GGR. Martin Schreiner jeden 1. Mittwoch im Monat von 18.00-19.00 Uhr GGR. Brigitte Allram jeden 1. Mittwoch im Monat von 18.00-19.00 Uhr GGR. Wolfgang Haselsteiner jeden letzten Mittwoch im Monat von 18.00 19.00 Uhr Mitteilungsblatt der Gemeinde Altenburg INHALT Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen Ihr Bürgermeister, die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Altenburg SPRECHSTUNDEN PARTEIENVERKEHRSZEITEN IMPRESSUM An einen Haushalt! Zugestellt durch Post.at

Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!€¦ · Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr! wünschen Ihnen die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie

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    GEMEINDENACHRICHTEN

    Nr. 5/Dez.2018

    Vorwort des Bürgermeisters Ehrungen & Geburten Baugeschehen 2018

    Mitmach-Weihnachtskonzert in der VS Altenburg

    Kindergarteneinschreibung Heizkostenzuschuss 2018/19

    7. Generalversammlung der LJ Winterdienst 2018/2019

    Friedenslichtaktion Leopold III., „der Heilige“, Markgraf von Österreich

    1095-1136 Wochenend- und

    Feiertagsdienst des Arztes des Arztes

    Herausgeber und Eigentümer:

    Gemeinde Altenburg für den Inhalt verantwortlich:

    Markus Smeritschnig 3591 Altenburg

    Zwettlerstraße 16 Tel.02982/2765 Fax Dw.16

    eigene Vervielfältigung Verlagspostamt:

    3580 Horn e-mail:[email protected]

    http://www.altenburg.gv.at

    Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und

    zusätzlich jeden Mittwoch von 16.00-19.00 Uhr

    Bgm.DI.Markus Reichenvater Freitag von 08.00-10.00 Uhr

    Mittwoch von 18.00-19.00 Uhr Vzbgm.DI.Günther Denninger jeden 1. Mittwoch im Monat von

    18.00 – 19.00 Uhr GGR. Franz Kriest

    jeden 1. Mittwoch im Monat von 18.00-19.00 Uhr

    GGR. Martin Schreiner jeden 1. Mittwoch im Monat von

    18.00-19.00 Uhr GGR. Brigitte Allram

    jeden 1. Mittwoch im Monat von 18.00-19.00 Uhr

    GGR. Wolfgang Haselsteiner jeden letzten Mittwoch im Monat

    von 18.00 – 19.00 Uhr

    Mitteilungsblatt der Gemeinde Altenburg

    INHALT

    Fröhliche Weihnachten

    und ein

    glückliches neues Jahr!

    wünschen Ihnen Ihr Bürgermeister,

    die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

    der Gemeinde Altenburg

    SPRECHSTUNDEN

    PARTEIENVERKEHRSZEITEN

    IMPRESSUM

    An einen Haushalt! Zugestellt durch Post.at

  • Liebe Bürgerinnen und Bürger!

    Die Jahre fliegen nur so dahin. Wieder

    einmal stehen wir am Ende eines sehr

    arbeitsintensiven und immer

    schnelllebigen Jahrs. 2018 war wieder

    ein ereignisreiches Jahr und hat uns alle

    sehr gefordert.

    Auch am Gemeindeamt haben wir wieder versucht, dass wir für

    Sie und Ihre Bedürfnisse arbeiten.

    So wurde die angekündigte Hochwasserschutzmauer umgesetzt und sie fügt sich sehr

    gut in die Umgebung unserer Ortschaft ein. Ein größeres Projekt war auch die

    Dorfstraße Steinegg, die wie versprochen im heurigen Jahr saniert wurde. Im Bereich

    unseres Bauhofes und Jugendzentrums wurde für unsere Kinder und Jugendlichen,

    aber selbstverständlich auch für jede Bürgerin und jeden Bürger ein

    Beachvolleyballplatz zur freien Benutzung angelegt. Bei den Ortsstraßen, Güterwegen,

    Volksschule, Kindergarten und vielem mehr sind wir ebenfalls am laufenden.

    Besonders freut es mich, dass es uns dabei gelungen ist, unseren finanziellen Rahmen

    einzuhalten. Aus diesem Grund können wir auch 2019 viele anstehende Maßnahmen in

    Angriff nehmen. So wird unser Kanalsystem digital erfasst und mit einer Kamera

    befahren werden. Des Weiteren wird es im Bereich Bauhof und Jugendzentrum zu

    Planungen und Verbesserungen kommen. Ein größeres Thema wird die

    Flächenwidmung samt Baulanderweiterungen werden.

    Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich bei den Mitgliedern des Gemeinderates

    und der Gemeindeverwaltung sowie unserem Gemeindearbeiter für die hervorragende

    und umsichtige Zusammenarbeit bedanken. Bedanken möchte ich mich auch bei den

    Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kindergartens, der Volksschule, der Freiwilligen

    Feuerwehren, der Jugend, unseren Gewerbetreibenden, dem Konvent des Stiftes

    Altenburg und unserem Gemeindearzt.

    Mein besonderer Dank gebührt Ihnen. Der Zusammenhalt und das Verständnis in

    unserer Gemeinde ist etwas ganz Besonderes. Das gibt es nicht überall. Und deshalb

    herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und unterstützen sie uns bitte weiterhin.

    Liebe Bürgerinnen und Bürger! Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen ein friedliches

    und beschauliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familien und für das Jahr 2019 viel

    Gesundheit, Erfolg und Zufriedenheit!

    Ihr Bürgermeister

    WHR DI Markus Reichenvater

  • Ehrungen

    Bgm. WHR DI Markus Reichenvater gratulierte dem Ehepaar Herbert und Annemarie

    Klomser zur Goldenen Hochzeit.

    Bgm. WHR DI Markus Reichenvater, Helga Steurer, Josef Wagner, GGR. Brigitte Allram und

    Gattin Leopoldine gratulierten Herrn Johann Glatzer zum 85. Geburtstag.

  • Geburten

    GR. Sabine Gererstorfer gratulierte Julia und Bernhard Waxmann zur Geburt von Tochter

    Lisa.

    GGR. Franz Kriest gratulierte Frau Nadine Kropik und der großen Schwester Chiara Winkler zur Geburt von Tochter Leonie.

  • Geburten

    Die Gemeindevertretung wünscht unseren Gemeindebürgerinnen und

    Gemeindebürgern das Allerbeste für den weiteren Lebensweg!

    GGR. Franz Kriest gratulierte Frau Sandra Kühhas zur Geburt von Tochter Emma.

    GGR. Franz Kriest gratulierte Frau Julia Müller zur Geburt von Sohn Simon.

  • Baugeschehen 2018

    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

    Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu und ich möchte daher einen kurzen Rückblick auf das diesjährige Baugeschehen in unserer Gemeinde geben. Gemeinsam mit dem Land Niederösterreich haben wir wieder einige Maßnahmen umgesetzt, die ich ihnen nachfolgend kurz in Erinnerung rufen darf: Hochwasserschutz Altenburg:

    Nach längerer Wartezeit und intensiven Bemühungen konnte endlich die Hochwasserschutzmauer im Westen von Altenburg gemeinsam mit der Abteilung Wildbachverbauung realisiert werden. Im Großen und Ganzen ist es den Planern gelungen das Bauwerk möglichst in das Landschaftsbild zu integrieren.

    Gemeindeamt: Nachdem im vergangenen Jahr das Gemeindehaus umfassend saniert wurde, waren heuer nur mehr der Gartenzaun neben der Fußgängerrampe fertigzustellen und auch der Grünbereich daneben sowie auch der Vorgarten neu zu bepflanzen. Der Abschluss der Sanierungsarbeiten wurde mit einem Festakt am Freitag dem, 22. Juni 2018, unter Anwesenheit von LR Dipl. Ing. Ludwig Schleritzko, LA Bgm. Jürgen Maier und weiterer zahlreicher Prominenz gefeiert. Die Segnung unseres Gemeindeamtes wurde dankenswerterweise von Abt Thomas zelebriert. Beachvolleyballplatz: Erst nach Abtrag eines Hochsilos und eines Einstellschuppens konnte mit den eigentlichen

    Bauarbeiten für das Spielfeld begonnen werden. Erdabtrag,

    Drainageverlegung, Frostschutzeinbau, Verlegung eines Trennvlieses und Aufbringen einer 30 cm dicken Schicht aus Spezialsand waren neben vielen Kleinigkeiten die Hauptarbeitsschritte bei diesem Projekt. Die Spielfläche beträgt 22 m x 14 m und ist mit niveaugleich verlegten Rundhölzern außen abgegrenzt.

  • Seit Ende September steht der Platz allen sportlichen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern kostenlos zur Verfügung. Ich wünsche allen viel Spaß und Erfolg mit der neuen Sportanlage. Straßenbau: In Burgerwiesen wurde die Siedlungsstraße Ost bei Hausnummer 63 verlängert und auf der Straße nach Mühlfeld die Hauszufahrt bei Hausnummer 62 neu errichtet. Weiters wurde auf der Dorfstraße in Steinegg vom Durchlass bis zum Ortsende die bestehende Asphaltdecke abgetragen und eine neue Heißmischgutschicht eingebaut. Zusätzlich wurde die desolate Steinmauer bei Hausnummer 11 in Steinegg entfernt und durch ein ordnungsgemäßes Straßenbankett ersetzt. Wirtschaftswege: In der KG Altenburg wurde auf einem Teilstück des Horasweges eine Feinplanie mit dem abgefrästen Recyclingasphalt von der Dorfstraße Steinegg hergestellt und der Saugrabenquerweg neu befestigt. Auch die Einmündung des Weges zum Stiftsteich wurde fast rechtwinkelig und damit übersichtlicher an die Landesstraße nach Großburgstall angebunden. In der KG Fuglau konnte nach forstrechtlicher Bewilligung eine Forststraße im Schlapfengraben neu hergestellt werden. Unwetterschäden: Durch die starken Regenfälle Anfang September wurden einige Wirtschaftswege stark in Mitleidenschaft gezogen. Nach einer entsprechenden Begutachtung durch die Abteilung Güterwege konnte auf folgenden Wegen die Graderdecke wieder saniert werden: Tobelweg in der KG Mahrersdorf, 100m Waldweg, der Weg gegenüber der Kapelle und der Weg Richtung Wanzenau jeweils in der KG Steinegg. Vorschau 2019: Entsprechend den bisherigen Besprechungen sollen kommendes Jahr folgende Maßnahmen ausgeführt werden: Detailplanung und Errichtung eines neuen Bauhofgebäudes Neue Asphaltschicht in der Paul-Troger-Straße auf eine Länge von ca. 120m Dachsanierung am Wahllokal bzw. Jugendzentrum in der KG Burgerwiesen Einige der ausgeführten Maßnahmen brachten während der Bauphase naturgemäß Einschränkungen für die Anrainer mit sich. Für die Akzeptanz und den reibungslosen Ablauf möchte ich mich bei allen recht herzlich bedanken.

    Weihnachten und der Jahreswechsel stehen vor der Tür. Wir sollten diese Zeit zum

    Stressabbau nützen, uns gut erholen und die Gemeinsamkeit in Familie und Freundeskreis

    in den Vordergrund stellen. Dies wird uns die Kraft geben auch im nächsten Jahr die neuen

    Herausforderungen bestens zu bewältigen.

    In diesem Sinne wünsche ich allen ein gesegnetes Weihnachtsfest, viel Glück und Erfolg, besonders aber Gesundheit für das Jahr 2019. 2018.

    Vzbgm. Dipl. Ing. Günther Denninger

  • Mitmach-Weihnachtskonzert in der VS Altenburg

    In der Vorweihnachtszeit fand in der VS-Altenburg ein Mitmach-Weihnachtskonzert statt. Der Einladung der Schulleiterin Regina Hartl folgten die VS-Röhrenbach, der KG Greillenstein, der KG Altenburg und der KG Rosenburg/Mold. Unterstützt wurde das Konzert durch eine finanzielle Förderung der Gemeindeparteien. Bei allen Anwesenden, darunter die Gemeindevertreter*innen, die Pädagoginnen, die Eltern und die Kinder, kam ganz schnell Weihnachtsstimmung auf, da viele bekannte aber auch unbekannte Lieder mit verschiedenen Instrumenten dargeboten und gesungen wurden. Immer wieder wurden die Kinder miteinbezogen in die Darbietungen und so waren alle Konzertbesucher restlos begeistert.

    Kindergarteneinschreibung Dienstag, 29. Jänner 2019 von 13.00 bis 15.00

    im Kindergarten Altenburg, Tel. 02982/20687

    Hundeabgabe 2019 Die Hundeabgabemarke (€ 2,20) ist nur noch einmal anlässlich der erstmaligen Anmeldung in der Gemeinde gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen. Die Hundeabgabe für das Jahr 2019 erfolgt in Form einer Vorschreibung mittels Zahlschein an die Hundehalter. Abgabenpflichtig nach dem NÖ Hundeabgabegesetz ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Für die jährliche Hundeabgabe ist ein Betrag von € 13,08 zu entrichten. Für auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz (wie Rottweiler, Bullterrier, Pit Bull, etc.) ist jährlich € 65,40 pro Hund zu entrichten.

  • Heizkostenzuschuss 2018/2019

    Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und

    Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode

    2018/2019 in der Höhe von € 135,-- zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss soll bei der

    Gemeinde am Hauptwohnsitz der Betroffenen bis 30. März 2019 beantragt und geprüft werden.

    Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

    Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

    BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG

    (AusgleichszulagenbezieherInnen)

    BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend

    gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen

    Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

    BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses,

    deren Familieneinkommen den unten genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht

    übersteigt.

    Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen unter dem jeweiligen

    Ausgleichszulagenrichtsatz liegt.

    Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG) - Brutto:

    Für Alleinstehende EUR 909,42

    Für Ehepaare u. Lebensgemeinschaften EUR 1.363,52

    Und zuzüglich für jedes Kind EUR 140,32

    Und zuzüglich für jede weitere erwachsene Person EUR 454,11

    Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von

    Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz - Brutto:

    Für Alleinstehende EUR 1.060,39

    Für Ehepaare u. Lebensgemeinschaften EUR 1.589,86

    Und zuzüglich für jedes Kind EUR 163,59

    Und zuzüglich für jede weitere erwachsene Person EUR 529,46

    Nachweise:

    Bei der Antragstellung ist die Höhe der Einkünfte durch geeignete Unterlagen

    nachzuweisen.

    Anträge

    Antragsformulare sind beim Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung Allgemeine Förderung F3),

    bei den NÖ Bezirkshauptmannschaften, den NÖ Magistraten und den NÖ Gemeindeämtern

    sowie im Internet unter www.noe.gv.at/heizkostenzuschuss erhältlich. Anträge können pro

    Heizperiode ab Beschluss der NÖ Landesregierung bis spätestens 30. März 2019 samt den

    erforderlichen Nachweisen bei der NÖ Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden. Sollte der

    Endtermin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag

    fallen, so gilt der nächste Werktag als Fristende.

  • 7.Generalversammlung der LJ Altenburg

    Am 28.September 2018 fand die bereits 7. Generalversammlung der Landjugend Altenburg statt. Heuer durften Herr Vzbgm. Hofrat Dipl. Ing. Günther Denninger, die LJ Bezirksleiterin Frau Daniela Koller sowie LJ Landesbeirat Norbert Allram als Ehrengäste bei der Versammlung die zum bereits zweiten Mal im Mehrzwecksaal des Jugendhauses stattfand begrüßt werden. Folgende Punkte standen auf der Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung - LJ Leiter Dominik Trappl, Verlesung des Protokolls der Generalversammlung 2017 - 2.LJ Leiter Stefan Urbitsch, Jahresbericht der Landjugendleitung - Dominik Trappl, Verlesung des Kassierberichtes – Michael Winkler, Bericht der Kassaprüfer und Antrag auf Entlastung des Kassiers, Neuwahl des LJ Vorstandes, Worte der neugewählten Funktionäre, Vorstellung der neuen Mitglieder, Abschlussworte der Ehrengäste und gemütlicher Ausklang des Abends. Rückblickend auf ein sehr erfolgreiches Landjugendjahr 2017/2018, gab es wieder über einige tolle Erlebnisse & gemeinsame abgeschlossene Arbeiten zu berichten. So wurden im wie auch bereits in den vergangenen Jahren im Bereich des Jugendhauses wieder zahlreiche Arbeiten durchgeführt. Der Vorstand der LJ Altenburg möchte sich in diesem Sinne bei allen Bürgerinnen und Bürgern, den Vereinen sowie der Gemeinde, für die großartige Unterstützung im LJ Jahr 2017/2018 bedanken. Wie bereits in den vergangenen Jahren, wurden den Mitgliedern der LJ Altenburg sowie den Bürgern der Gemeinde Altenburg auch heuer wieder einige tolle Veranstaltungen & Aktivitäten angeboten. So organisierte man die Fahrt auf das Oktoberfest nach Leopoldsdorf, die Punschstände, den Weihnachtskindernachmittag, den Gemeindeschitag, die Müllsammelaktion, erstmals ein Zankerl schnapsen, erstmals die Back to the Roots Party statt dem Nordring Clubbing (Nordring wurde verkauft), die WM – Live Übertragung und das Hoffest, dass heuer erstmals zweitägig stattfand. Auch im Außenbereich des Geländes gab es Neuerungen. So wurde der Hof, organisiert durch die Gemeinde, neu gepflastert und die Außenbeleuchtung von der Landjugend erneuert. Außerdem entstand auf der Rückseite des Geländes ein Beachvolleyballplatz, der für alle Bürgerinnen und Bürgern öffentlich zugänglich und benutzbar ist. Ein weiterer Punkt der 7. Generalversammlung war, die jedes Jahr erneuert stattfindende Neuwahl des Vorstandes. Heuer gab es keine Änderungen innerhalb des Vorstands. Das Ergebnis fiel folgendermaßen aus: Leiter – Dominik Trappl, Stv. Leiter Patrick Baumgartner, 2. Leiter – Stefan Urbitsch, 2. Leiter Stv. – Nicole Grömansberger, Kassier – Michael Winkler, unterstützender Kassier – Hannes Reichenvater, Schriftführer – Stefan Denninger, Organisationsreferent – Fabian Ederer, Homepage & Medien − Christoph Trappl. Alle neugewählten Mitglieder des Vorstandes nahmen ihre Aufgabe dankend entgegen und hoffen auf ein neues erfolgreiches Landjugendjahr 2018/2019. Der Mitgliederstand betrug zum Zeitpunkt der 7. Generalversammlung 47 Personen. Erfreulicherweise konnten fürs kommende Jahr wieder einige neue Mitglieder in die LJ Altenburg aufgenommen werden. Neu begrüßt werden durften Paul Steiner, Melanie Steiner (alle von Altenburg) sowie Marvin Lochner und David Tomic (beide von Mahrersdorf). Bevor man den Abend gemütlich ausklingen ließ, fanden die Ansprachen der Ehrengäste statt. Bezirksleiterin Frau Daniela Koller bedankte sich für das tolle Engagement bei allen Veranstaltungen, die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie die Unterstützung durch die LJ Altenburg mit diversen Ideen. Von ihr erwähnt wurden auch, folgende LJ Veranstaltungen im Bezirk Horn: die Jollynoxparty sowie die Bezirksgeneralversammlung heuer erstmals mit After-Party.

  • Landesbeirat Herr Norbert Allram gratulierte der LJ Altenburg für die vergangenen erfolgreichen Jahre, die organisierten Veranstaltungen als auch Sitzungen sind immer ein toller Erfolg. Vzbgm. Hofrat Dipl. Ing. Günther Denninger bedankte sich für die zahlreiche Teilnahme an der 7. Generalversammlung und gratulierte dem neu gewählten Vorstand. Der Beachvolleyballpatz konnte im Herbst fertiggestellt werden und steht nun allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Altenburg zur Verfügung. Abschließend bedankte er sich für die tolle Zusammenarbeit mit der Gemeinde und den Bürgerinnen und Bürgern im LJ Jahr 2017/2018 und wünscht auch für das kommende LJ Jahr viel Erfolg und alles Gute. Der neu gewählte Vorstand:

    Hinten sitzend (v.l.): LJ Bezirksleiterin – Daniela Koller, Homepage und Medien – Christoph Trappl, unterstützender Kassier – Hannes Reichenvater, Schriftführer – Stefan Denninger, Kassier – Michael Winkler, LJ Landesbeirat – Norbert Allram; Vorne sitzend (v.l.): Vzbgm. Hofrat Dipl. Ing. Günther Denninger, 2.LJ Leiter Stellvertreterin – Nicole Grömansberger, 2.LJ Leiter – Stefan Urbitsch, LJ Leiter – Dominik Trappl, LJ Leiter Stv. – Patrick Baumgartner, LJ Bezirksleiter Stv. – Thomas Krippel

    Für den Inhalt verantwortlich:

    LJ-Schriftführer Ing. Stefan Denninger

  • Verlautbarungen von

    Ehrungen Im NÖ Ehrungsgesetz LGBL 0515 ist im § 5

    folgendes festgehalten:

    Das Land Niederösterreich und die

    Gemeinden sind berechtigt, Ehrungen selbst

    zu verlautbaren oder für eine Verlautbarung

    durch andere zu sorgen, sofern sich nicht die

    geehrten Personen dagegen ausgesprochen

    haben.

    Da in den nächsten Wochen die Listen mit den

    Daten der Ehrungen (ab 50. Geburtstag) und

    Hochzeitsjubiläen (ab Goldener Hochzeit)

    wieder an diverse Printmedien versendet

    werden, ersuchen wir um Mitteilung (schriftlich

    oder telefonisch) bis 23. Dezember 2018,

    wenn Ihre Ehrung nicht verlautbart werden

    soll.

    Urlaub des

    Gemeindesekretärs Die Gemeinde Altenburg teilt mit, dass von

    Donnerstag, 27.12.2018 bis Freitag,

    28.12.2018 der Gemeindesekretär auf Urlaub

    ist. An diesen Tagen ist das Gemeindeamt

    nicht besetzt.

    Winterdienst 2018/2019 Seitens der Gemeinde Altenburg wird auf die

    gesetzlichen Anrainerverpflichtungen,

    insbesondere gemäß § 93

    Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960,

    BGBl 1960/159 idgF, hingewiesen:

    § 93 StVO 1960 lautet

    „(1) Die Eigentümer von Liegenschaften in

    Ortsgebieten, ausgenommen die

    Eigentümer von unverbauten land- und

    forstwirtschaftlich genutzten

    Liegenschaften, haben dafür zu sorgen,

    dass die entlang der Liegenschaft in einer

    Entfernung von nicht mehr als 3 m

    vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr

    dienenden Gehsteige und Gehwege

    einschließlich der in ihrem Zuge

    befindlichen Stiegenanlagen entlang der

    ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6.00

    bis 22.00 Uhr von Schnee und

    Verunreinigungen gesäubert sowie bei

    Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein

    Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist

    der Straßenrand in einer Breite von 1 m zu

    säubern und zu bestreuen. Die gleiche

    Verpflichtung trifft Eigentümer von

    Verkaufshütten.

    (1a) In einer Fußgängerzone oder

    Wohnstraße ohne Gehsteige gilt die

    Verpflichtung nach Abs. 1 für einen 1 m

    breiten Streifen entlang der Häuserfronten.

    (2) Die in Abs. 1 genannten Personen

    haben ferner dafür zu sorgen, dass

    Schneewächten oder Eisbildungen von den

    Dächern ihrer an der Straße gelegenen

    Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt

    werden.

    […]

    (6) Zum Ablagern von Schnee aus Häusern

    oder Grundstücken auf die Straße ist eine

    Bewilligung der Behörde erforderlich. Die

    Bewilligung ist zu erteilen, wenn das

    Vorhaben die Sicherheit, Leichtigkeit und

    Flüssigkeit des Verkehrs nicht

    beeinträchtigt.“

    Im Zuge der Durchführung des Winterdienstes

    auf öffentlichen Verkehrsflächen kann es aus

    arbeitstechnischen Gründen vorkommen,

    dass die Straßenverwaltung Flächen räumt

    und streut, hinsichtlich derer die

    Anrainer/Grundeigentümer im Sinne der

    vorstehend genannten bzw. anderer

    gesetzlicher Bestimmungen selbst zur

    Räumung und Streuung verpflichtet sind.

    Die Gemeinde Altenburg weist ausdrücklich

    darauf hin, dass

    unverbindliche Arbeitsleistung der

    Gemeinde Altenburg handelt, aus der

    kein Rechtsanspruch abgeleitet werden

    kann;

    die gesetzliche Verpflichtung sowie die

    damit verbundene zivilrechtliche

    Haftung für die zeitgerechte und

    ordnungsgemäße Durchführung der

    Arbeiten in jedem Fall beim verpflichteten

    Anrainer bzw. Grundeigentümer

    verbleibt;

    eine Übernahme dieser Räum- und

    Streupflicht durch stillschweigende

    Übung im Sinne des § 863 Allgemeines

    Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) hiermit

    ausdrücklich ausgeschlossen wird.

  • Die Gemeinde Altenburg ersucht um

    Kenntnisnahme und hofft, dass durch ein

    gutes Zusammenwirken der kommunalen

    Einrichtungen und des privaten

    Verantwortungsbewusstseins auch im

    kommenden Winter wieder eine sichere und

    gefahrlose Benützung der Gehsteige,

    Gehwege und öffentlichen Straßen im Stadt-

    /Gemeindegebiet möglich ist.

    Auf einen unfallfreien Winter hofft die

    Gemeinde Altenburg.

    Winterdienst 2018/2019:

    Herr Patrick Winkelhofer (Fa. JODU) wird im

    Winter 2018/2019 den Winterdienst im

    Gemeindegebiet von Altenburg durchführen.

    Wintersperre in

    Altenburg und Fuglau Gemäß § 87 Abs. 1 der NÖ

    Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. 159, in

    der derzeit geltenden Fassung werden

    Wintersperren auf folgenden Verkehrsflächen

    verfügt:

    Gemeindestraße „Am Graben“ zwischen

    Einmündung B 38 und Garage Familie

    Weber

    Verbindungsweg Fuglau - Mahrersdorf

    (Parz. Nr. 949) zwischen der Kreuzung

    mit dem nördlichen Hintausweg (Parz. Nr.

    936) und der Kreuzung mit der neuen

    Gemeindestraße Fuglau - Mahrersdorf

    (Parz. Nr. 950).

    Gemeindestraße zur MJP-Arena Fuglau,

    (Parz. Nr. 946 ab Einmündung

    Hintausweg, Parz. Nr. 937/1)

    Diese Verordnungen treten mit dem Anbringen

    einer Tafel mit der Aufschrift „Wintersperre –

    Betreten und Befahren auf eigene Gefahr!“

    und Anbringung einer entsprechenden

    Verordnung an der Gemeindeamtstafel in

    Kraft und endet mit der Entfernung derselben.

    Überhängende Äste und

    Sträucher Überhängende Äste und Sträucher sind ein

    Ärgernis für Fußgänger und andere

    Verkehrsteilnehmer. So sehr die Bemühungen

    um die Gestaltung der Vorgärten,

    Eingangsbereiche und Gartenflächen im Sinne

    des Ortsbildes zu begrüßen sind, so muss

    gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht

    werden, dass die Grundgrenzen einzuhalten

    sind und die Benützung der Gehsteige nicht

    eingeschränkt werden darf. Die Gemeinde

    weist darauf hin, dass überhängende

    Sträucher und Hecken, die die freie Sicht über

    den Straßenverlauf, die freie Sicht auf

    Verkehrszeichen oder überhaupt die

    Benutzbarkeit der Straßen und somit auch des

    Gehsteiges einschließlich der

    Beleuchtungsanlagen beeinträchtigen,

    auszuästen oder zu entfernen sind.

    Feld- und Güterwege

    Beschädigung –

    Verschmutzung Es kommt immer wieder zu Beschwerden

    wegen Beschädigungen oder

    Verschmutzungen von Feld- und Güterwegen.

    Aus diesem Anlass möchten wir ausdrücklich

    darauf hinweisen, dass die Errichtung und

    Erhaltung von Feld- und Güterwegen sehr

    viele Mittel erfordert, die von der Gemeinde

    und Interessenten aufgebracht werden

    müssen. Auch Fördermittel der öffentlichen

    Hand wurden meist für die Herstellung in

    Anspruch genommen.

    Nun muss immer wieder festgestellt werden,

    dass bei der Bewirtschaftung der anrainenden

    Grundstücke die gesetzlichen Bestimmungen

    zum Schutz der Erhaltung dieser Wege

    ignoriert werden und durch unsachgemäßes

    und eigennütziges Heranackern die Wege

    schwerstens beschädigt werden. Oft kommt

    es auch dazu, dass Wegvermarkungen

    (Grenzsteine) zwischen Privatgrund und

    öffentlichen Wegen ausgeackert werden, oder

    Güter- bzw. Feldwege grob verunreinigt

    werden. Grundeigentümer, die oft selbst zu

    finanziellen Beiträgen herangezogen wurden,

    schädigen sich durch dieses gedankenlose

    Vorgehen selbst. Wir möchten daher alle

    Grundeigentümer bzw. Pächter auffordern die

    entsprechenden Vorschriften einzuhalten und

    in Zukunft alle Beschädigungen bzw.

    Verschmutzungen an Feld- und Güterwegen

    zu unterlassen. Widrigenfalls müssten

    entsprechende Schritte unternommen

    werden und die Verursacher außerdem zum

    Schadenersatz herangezogen werden.

  • Friedenslichtaktion der FF Jugend Am 24. Dezember 2018 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr kann das Friedenslicht bei der FF Jugend in den Feuerwehrhäusern Altenburg und Fuglau sowie bei den Kapellen in Burgerwiesen, Steinegg und Mahrersdorf abgeholt werden.

    Gelbe Säcke für das Jahr 2019 Liegenschaftseigentümer, die „Gelbe Säcke“ und keine „Gelbe Tonne“ beziehen, können diese für das Jahr 2018 ab sofort am Gemeindeamt Altenburg während den Parteienverkehrszeiten abholen.

    Kleineisen/Eisenschrott

    Es ist wieder vorgesehen, dass Kleineisenteile und Eisenschrott nicht mehr bei der Sperrmüllabfuhr

    mitgenommen werden. Zur fachgerechten Entsorgung steht eine Eisenschrottmulde beim Bauhof

    bereit.

    TERMINE NACH TELEFONISCHER VEREINBARUNG 3593 NEUPÖLLA 128 TEL. 0664/300 49 30

    WWW.MASSAGE-GUNDACKER.AT

    dankt für Ihr Vertrauen, wünscht schöne und erholsame Feiertage und einen guten Rutsch

    ins Neue Jahr! Ihre Diana Gundacker

  • Leopold III., „der Heilige“, Markgraf von Österreich 1095-1136

    von Dr. Wilhelm Scheidl

    In der Stiftskirche von Altenburg steht eine am

    südlichen mittleren Seitenaltar von Stuckateur und

    Marmorierer Franz Josef Ignaz Holzinger (1732/1733)

    geformte Statue des Heiligen Leopold. Sein Haupt

    bedeckt eine Krone, mit der rechten Hand umklammert

    er eine Fahne und mit seinem linken Arm trägt er eine

    kleine Kirche (s. Abb. 1).

    Leopold III. stammte aus dem mittelalterlichen

    Adelsgeschlecht der Babenberger. Seit 976, beginnend

    mit Leopold I., regierten die männlichen Nachkommen

    dieser Herrscherfamilie in ununterbrochener

    Reihenfolge bis 1156 als Markgrafen und dann bis 1246

    als Herzöge in Österreich. Ursprünglich war das Land

    ein Teil des Herzogtum Bayern. Durch einen Vertrag,

    den „kleinen Freiheitsbrief“, auch „Privilegium minus“

    genannt, wurde das damalige Österreich von Bayern

    getrennt. Es entstand ein eigenes Herzogtum.

    Wo Leopold III. geborgen wurde, ist nicht mehr sicher

    feststellbar. Wahrscheinlich erblickte er im Jahre 1073

    in Melk das Licht der Welt. Von Historikern wurde aber auch die Babenbergerburg

    (heute eine Ruine) in Gars am Kamp als seine Geburtsstätte vermutet. Sein Vater,

    Markgraf Leopold II. verstarb

    1095, und der Sohn wurde im

    jugendlichen Alter von 22

    Jahren zum Markgrafen

    erhoben. Der junge Regent

    schlug seine Residenz nicht

    in seinem Geburtsort auf,

    sondern übersiedelte vorerst

    wahrscheinlich nach Tulln.

    Nach Fertigstellung einer

    „neuen Burg“ am östlichen

    Teil des Kahlenberges –

    heute Leopoldsberg genannt

    – bezog er die neugebaute

    Feste. Österreich oder

    „Ostarrichi“, wie das Land

    damals genannt wurde, war

    seit etwa 1000 nach Christus Siedlungsgebiet fränkischer (deutscher) Auswanderer

    geworden, das wichtige religiöse, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Zentren

    benötigte. Im frühen Mittelalter waren dies in erster Linie die Klöster verschiedener

    Abb. 1: Leopold III., Markgraf von Österreich, Statue in der Stiftskirche von Altenburg von Franz Josef Ignaz Holzinger

    (1731/33)

    Abb. 2: Außenansicht des barocken Chorherrnstiftes Klosterneuburg

  • Orden. So entstanden gerade in der Babenbergerzeit im Osten des „Fränkischen

    Reiches“ zahlreiche Abteien.

    Leopold III., der damals ein neubesiedeltes

    Land regierte, dürfte es ein großes Anliegen

    gewesen sein, durch den Bau von Klöstern zur

    Kolonisation seines Landes einen

    wesentlichen Beitrag zu leisten. So gründete

    er vorerst 1114 Klosterneuburg, das „Kloster

    bei der neuen Burg“. In den folgenden Jahren

    entstanden noch die Abteien Heiligenkreuz

    1133 und Klein Mariazell 1135 durch seine

    Initiative.

    Über die Gründung von Klosterneuburg wird

    folgende Legende erzählt: Markgräfin Agnes,

    die Gattin von Leopold III., stand eines Tages

    auf dem Söller der Burg. Ein heftiger Windstoß

    entriss ihr einen teuren Schleier und trug ihn

    weit in die Auwälder des Donaustromes hinab.

    Ihr Gemahl versprach hierauf, wo der Schleier

    gefunden würde, ein Kloster zu erbauen (s.

    Abb. 5).

    Markgräfin Agnes ist eine historische

    Persönlichkeit. Sie war die Tochter des

    damaligen Deutschen Kaisers, Heinrich IV. (1053-1106). Ihr Bruder, als Deutscher

    Kaiser Heinrich V., übernahm im Jahre 1106 die Regentschaft im Deutschen Reich.

    Agnes war in erster Ehe mit Herzog Friedrich von Schwaben verheiratet. Nach dem

    frühen Tod ihres Gatten kam es zur Eheschließung mit Leopold III. Sie hatte aus erster

    Ehe bereits zwei Söhne und

    gebar nunmehr in weiterer

    Folge 18 Kinder.

    Man kann annehmen, dass die

    Verheiratung Leopolds III. mit

    der Kaiserstochter zur

    Gründung der drei Klöster

    einen wesentlichen

    finanziellen Beitrag gebracht

    hat, denn Agnes war als

    Tochter und später als

    Schwester eines Deutschen

    Kaisers mit Sicherheit eine

    „gute Partie“, für die die

    „Mitgift“ entsprechend ausfiel.

    Die Zeit Leopolds III. wird von

    Historikern für Österreich als

    eine wirtschaftlich erfolgreiche und glückliche Zeit angesehen. Durch die große

    Kinderschar kam es mit dem Adel der Länder Böhmen, Ungarn und Polen, aber auch

    Abb. 3: Leopold III., Darstellung von Maximilien Lenz, 1904 im Stift Klosterneuburg

    Abb. 4: Grabmal von Leopold III., darüber der Verduner Altar

  • mit Byzanz (heutige Türkei) zu manchen Verschwägerungen. Diese kluge Heiratspolitik

    des Markgrafen bewirkte ein friedliches Nebeneinander mit den Nachbarstaaten. Es

    gab keine Kriege. Ein reges Erwerbsleben war die Folge dieser ruhigen Zeit und führte

    zu großem Wohlstand unter der Bevölkerung des Landes.

    Aus der zahlreichen Nachkommenschaft

    ragen auch einzelne Personen hervor, die

    historisch von Bedeutung sind. So ist

    Bischof Otto von Freising als der

    bedeutendste Historiker des Mittelalters

    bekannt. Markgraf Heinrich II. (1141-1177),

    dem späteren Herzog von Österreich,

    gelang es durch den bereits eingangs

    erwähnten Vertrag (Privilegium minus),

    Österreich von Bayern zu trennen. Das

    Land, das damals im Wesentlichen das

    heutige Niederösterreich umfasste, wurde

    gleichzeitig zum Herzogtum erhoben.

    Im Jahre 1125 war im Deutschen Reich die

    Wahl eines Kaisers fällig. Man dachte

    dabei an Leopold III. Dieser lehnte jedoch

    mit der Begründung, dass er bereits zu alt

    sei – er zählte damals bereits 52 Jahre –

    ab. Historiker sind heute jedoch der

    Meinung, er habe deshalb auf die Würde

    verzichtet, um in seiner großen

    Kinderschar, darunter acht Söhne, keinen

    Streit bei einer möglichen Nachfolge

    aufkommen zu lassen.

    Am 15. November 1136 verstarb Leopold

    III. wahrscheinlich an den Folgen eines

    Jagdunfalles. Beim Ritt über eine

    wackelige Brücke wäre er mit

    seinem Pferd gestürzt. Ein

    Knochenbruch hätte zu seinem

    Tod geführt. Auf Betreiben von

    Kaiser Maximilian I. kam es im

    Jahre 1485 zur Heiligsprechung

    des Markgrafen. Er gilt auch seit

    1663 als Landespatron von

    Niederösterreich und wird als

    Patron der Diözese St. Pölten

    verehrt. Der 15. November ist ein

    kirchlicher Feiertag.

    Abb. 5: Darstellung der „Schleierlegende“, Gemälde v. Rueland Frueauf dem Jüngeren um 1500

    Abb. 6: Schädelreliquie von Leopold III. in einer barocken Fassung, die jährlich rund um den Leopoldstag (15. November) zur Verehrung ausgesetzt wird.

  • Wochenend- und Feiertagsdienst des Arztes

    22./23. Dezember Dr. Tueni Christian Neupölla 02988/6236

    24./25. Dezember Dr. Dollensky H. u. B. OG Gars/Kamp 02985/2340

    25./26. Dezember Dr. Anita Greilinger Gars/Kamp 02985/2308

    29./30. Dezember Dr. Mies Peter Altenburg 02982/2443

    31./01. Dez./Jänner Dr. Andjela Erstic Brunn/Wild 02989/22000

    05./06. Jänner Dr. Tueni Christian Neupölla 02988/6236

    12./13. Jänner Dr. Dollensky H. u. B. OG Gars/Kamp 02985/2340

    Notrufnummern:

    Ärztenotrufnummer 101 (ohne Vorwahl)

    Freiwillige Feuerwehr Notruf 122

    Polizei Notruf 133

    Rettung 02982/2244 oder Notruf 144

    Vergiftungs-Info 01/4064343

    Bereitschaftsdienst der Apotheke der Landschaftsapotheke Horn: Täglich (auch Sonn- u. –Feiertags von 0 bis 24 Uhr), Hauptplatz 14, 3580 Horn

    02982/2255

    Wochenend- und Feiertagsdienst des Arztes

    Monat Bio Restmüll Papier gelbe(r) Sack/Tonne

    Dezember 21.12. Jänner 18.01. 10.01. + A 14.01. 14.01. Februar 15.02. 07.02. + A 12.02. 25.02.

    Sperrmüll am 18.03. und 23.09.2019

    Elektrische Kleingeräte, Speisefett, Alttextilien, Kartonagen und Eisenschrott: jeden 1. Mittwoch im Monat 17.00 - 19.00 Uhr im Altstoffsammelzentrum Altenburg

    Problemstoffsammlung am 18.03. und 16.09.2019 zu folgenden Zeiten

    Steinegg 12.15 - 12.25 Uhr Blaim Altenburg 13.45 – 14.00 Uhr Bauhof

    Fuglau 12.45 - 13.00 Dorfplatz Burgerwiesen 14.15 – 14.30 Jugendzentrum

    Mahrersdorf 13.15 – 13.30 Ortsmitte

    Abfuhrterminkalender