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GEMEINDENACHRICHTEN
Nr. 5/Dez.2018
Vorwort des Bürgermeisters Ehrungen & Geburten Baugeschehen 2018
Mitmach-Weihnachtskonzert in der VS Altenburg
Kindergarteneinschreibung Heizkostenzuschuss 2018/19
7. Generalversammlung der LJ Winterdienst 2018/2019
Friedenslichtaktion Leopold III., „der Heilige“, Markgraf von Österreich
1095-1136 Wochenend- und
Feiertagsdienst des Arztes des Arztes
Herausgeber und Eigentümer:
Gemeinde Altenburg für den Inhalt verantwortlich:
Markus Smeritschnig 3591 Altenburg
Zwettlerstraße 16 Tel.02982/2765 Fax Dw.16
eigene Vervielfältigung Verlagspostamt:
3580 Horn e-mail:[email protected]
http://www.altenburg.gv.at
Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und
zusätzlich jeden Mittwoch von 16.00-19.00 Uhr
Bgm.DI.Markus Reichenvater Freitag von 08.00-10.00 Uhr
Mittwoch von 18.00-19.00 Uhr Vzbgm.DI.Günther Denninger jeden 1. Mittwoch im Monat von
18.00 – 19.00 Uhr GGR. Franz Kriest
jeden 1. Mittwoch im Monat von 18.00-19.00 Uhr
GGR. Martin Schreiner jeden 1. Mittwoch im Monat von
18.00-19.00 Uhr GGR. Brigitte Allram
jeden 1. Mittwoch im Monat von 18.00-19.00 Uhr
GGR. Wolfgang Haselsteiner jeden letzten Mittwoch im Monat
von 18.00 – 19.00 Uhr
Mitteilungsblatt der Gemeinde Altenburg
INHALT
Fröhliche Weihnachten
und ein
glückliches neues Jahr!
wünschen Ihnen Ihr Bürgermeister,
die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Gemeinde Altenburg
SPRECHSTUNDEN
PARTEIENVERKEHRSZEITEN
IMPRESSUM
An einen Haushalt! Zugestellt durch Post.at
Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Die Jahre fliegen nur so dahin. Wieder
einmal stehen wir am Ende eines sehr
arbeitsintensiven und immer
schnelllebigen Jahrs. 2018 war wieder
ein ereignisreiches Jahr und hat uns alle
sehr gefordert.
Auch am Gemeindeamt haben wir wieder versucht, dass wir für
Sie und Ihre Bedürfnisse arbeiten.
So wurde die angekündigte Hochwasserschutzmauer umgesetzt und sie fügt sich sehr
gut in die Umgebung unserer Ortschaft ein. Ein größeres Projekt war auch die
Dorfstraße Steinegg, die wie versprochen im heurigen Jahr saniert wurde. Im Bereich
unseres Bauhofes und Jugendzentrums wurde für unsere Kinder und Jugendlichen,
aber selbstverständlich auch für jede Bürgerin und jeden Bürger ein
Beachvolleyballplatz zur freien Benutzung angelegt. Bei den Ortsstraßen, Güterwegen,
Volksschule, Kindergarten und vielem mehr sind wir ebenfalls am laufenden.
Besonders freut es mich, dass es uns dabei gelungen ist, unseren finanziellen Rahmen
einzuhalten. Aus diesem Grund können wir auch 2019 viele anstehende Maßnahmen in
Angriff nehmen. So wird unser Kanalsystem digital erfasst und mit einer Kamera
befahren werden. Des Weiteren wird es im Bereich Bauhof und Jugendzentrum zu
Planungen und Verbesserungen kommen. Ein größeres Thema wird die
Flächenwidmung samt Baulanderweiterungen werden.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich bei den Mitgliedern des Gemeinderates
und der Gemeindeverwaltung sowie unserem Gemeindearbeiter für die hervorragende
und umsichtige Zusammenarbeit bedanken. Bedanken möchte ich mich auch bei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kindergartens, der Volksschule, der Freiwilligen
Feuerwehren, der Jugend, unseren Gewerbetreibenden, dem Konvent des Stiftes
Altenburg und unserem Gemeindearzt.
Mein besonderer Dank gebührt Ihnen. Der Zusammenhalt und das Verständnis in
unserer Gemeinde ist etwas ganz Besonderes. Das gibt es nicht überall. Und deshalb
herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und unterstützen sie uns bitte weiterhin.
Liebe Bürgerinnen und Bürger! Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen ein friedliches
und beschauliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familien und für das Jahr 2019 viel
Gesundheit, Erfolg und Zufriedenheit!
Ihr Bürgermeister
WHR DI Markus Reichenvater
Ehrungen
Bgm. WHR DI Markus Reichenvater gratulierte dem Ehepaar Herbert und Annemarie
Klomser zur Goldenen Hochzeit.
Bgm. WHR DI Markus Reichenvater, Helga Steurer, Josef Wagner, GGR. Brigitte Allram und
Gattin Leopoldine gratulierten Herrn Johann Glatzer zum 85. Geburtstag.
Geburten
GR. Sabine Gererstorfer gratulierte Julia und Bernhard Waxmann zur Geburt von Tochter
Lisa.
GGR. Franz Kriest gratulierte Frau Nadine Kropik und der großen Schwester Chiara Winkler zur Geburt von Tochter Leonie.
Geburten
Die Gemeindevertretung wünscht unseren Gemeindebürgerinnen und
Gemeindebürgern das Allerbeste für den weiteren Lebensweg!
GGR. Franz Kriest gratulierte Frau Sandra Kühhas zur Geburt von Tochter Emma.
GGR. Franz Kriest gratulierte Frau Julia Müller zur Geburt von Sohn Simon.
Baugeschehen 2018
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu und ich möchte daher einen kurzen Rückblick auf das diesjährige Baugeschehen in unserer Gemeinde geben. Gemeinsam mit dem Land Niederösterreich haben wir wieder einige Maßnahmen umgesetzt, die ich ihnen nachfolgend kurz in Erinnerung rufen darf: Hochwasserschutz Altenburg:
Nach längerer Wartezeit und intensiven Bemühungen konnte endlich die Hochwasserschutzmauer im Westen von Altenburg gemeinsam mit der Abteilung Wildbachverbauung realisiert werden. Im Großen und Ganzen ist es den Planern gelungen das Bauwerk möglichst in das Landschaftsbild zu integrieren.
Gemeindeamt: Nachdem im vergangenen Jahr das Gemeindehaus umfassend saniert wurde, waren heuer nur mehr der Gartenzaun neben der Fußgängerrampe fertigzustellen und auch der Grünbereich daneben sowie auch der Vorgarten neu zu bepflanzen. Der Abschluss der Sanierungsarbeiten wurde mit einem Festakt am Freitag dem, 22. Juni 2018, unter Anwesenheit von LR Dipl. Ing. Ludwig Schleritzko, LA Bgm. Jürgen Maier und weiterer zahlreicher Prominenz gefeiert. Die Segnung unseres Gemeindeamtes wurde dankenswerterweise von Abt Thomas zelebriert. Beachvolleyballplatz: Erst nach Abtrag eines Hochsilos und eines Einstellschuppens konnte mit den eigentlichen
Bauarbeiten für das Spielfeld begonnen werden. Erdabtrag,
Drainageverlegung, Frostschutzeinbau, Verlegung eines Trennvlieses und Aufbringen einer 30 cm dicken Schicht aus Spezialsand waren neben vielen Kleinigkeiten die Hauptarbeitsschritte bei diesem Projekt. Die Spielfläche beträgt 22 m x 14 m und ist mit niveaugleich verlegten Rundhölzern außen abgegrenzt.
Seit Ende September steht der Platz allen sportlichen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern kostenlos zur Verfügung. Ich wünsche allen viel Spaß und Erfolg mit der neuen Sportanlage. Straßenbau: In Burgerwiesen wurde die Siedlungsstraße Ost bei Hausnummer 63 verlängert und auf der Straße nach Mühlfeld die Hauszufahrt bei Hausnummer 62 neu errichtet. Weiters wurde auf der Dorfstraße in Steinegg vom Durchlass bis zum Ortsende die bestehende Asphaltdecke abgetragen und eine neue Heißmischgutschicht eingebaut. Zusätzlich wurde die desolate Steinmauer bei Hausnummer 11 in Steinegg entfernt und durch ein ordnungsgemäßes Straßenbankett ersetzt. Wirtschaftswege: In der KG Altenburg wurde auf einem Teilstück des Horasweges eine Feinplanie mit dem abgefrästen Recyclingasphalt von der Dorfstraße Steinegg hergestellt und der Saugrabenquerweg neu befestigt. Auch die Einmündung des Weges zum Stiftsteich wurde fast rechtwinkelig und damit übersichtlicher an die Landesstraße nach Großburgstall angebunden. In der KG Fuglau konnte nach forstrechtlicher Bewilligung eine Forststraße im Schlapfengraben neu hergestellt werden. Unwetterschäden: Durch die starken Regenfälle Anfang September wurden einige Wirtschaftswege stark in Mitleidenschaft gezogen. Nach einer entsprechenden Begutachtung durch die Abteilung Güterwege konnte auf folgenden Wegen die Graderdecke wieder saniert werden: Tobelweg in der KG Mahrersdorf, 100m Waldweg, der Weg gegenüber der Kapelle und der Weg Richtung Wanzenau jeweils in der KG Steinegg. Vorschau 2019: Entsprechend den bisherigen Besprechungen sollen kommendes Jahr folgende Maßnahmen ausgeführt werden: Detailplanung und Errichtung eines neuen Bauhofgebäudes Neue Asphaltschicht in der Paul-Troger-Straße auf eine Länge von ca. 120m Dachsanierung am Wahllokal bzw. Jugendzentrum in der KG Burgerwiesen Einige der ausgeführten Maßnahmen brachten während der Bauphase naturgemäß Einschränkungen für die Anrainer mit sich. Für die Akzeptanz und den reibungslosen Ablauf möchte ich mich bei allen recht herzlich bedanken.
Weihnachten und der Jahreswechsel stehen vor der Tür. Wir sollten diese Zeit zum
Stressabbau nützen, uns gut erholen und die Gemeinsamkeit in Familie und Freundeskreis
in den Vordergrund stellen. Dies wird uns die Kraft geben auch im nächsten Jahr die neuen
Herausforderungen bestens zu bewältigen.
In diesem Sinne wünsche ich allen ein gesegnetes Weihnachtsfest, viel Glück und Erfolg, besonders aber Gesundheit für das Jahr 2019. 2018.
Vzbgm. Dipl. Ing. Günther Denninger
Mitmach-Weihnachtskonzert in der VS Altenburg
In der Vorweihnachtszeit fand in der VS-Altenburg ein Mitmach-Weihnachtskonzert statt. Der Einladung der Schulleiterin Regina Hartl folgten die VS-Röhrenbach, der KG Greillenstein, der KG Altenburg und der KG Rosenburg/Mold. Unterstützt wurde das Konzert durch eine finanzielle Förderung der Gemeindeparteien. Bei allen Anwesenden, darunter die Gemeindevertreter*innen, die Pädagoginnen, die Eltern und die Kinder, kam ganz schnell Weihnachtsstimmung auf, da viele bekannte aber auch unbekannte Lieder mit verschiedenen Instrumenten dargeboten und gesungen wurden. Immer wieder wurden die Kinder miteinbezogen in die Darbietungen und so waren alle Konzertbesucher restlos begeistert.
Kindergarteneinschreibung Dienstag, 29. Jänner 2019 von 13.00 bis 15.00
im Kindergarten Altenburg, Tel. 02982/20687
Hundeabgabe 2019 Die Hundeabgabemarke (€ 2,20) ist nur noch einmal anlässlich der erstmaligen Anmeldung in der Gemeinde gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen. Die Hundeabgabe für das Jahr 2019 erfolgt in Form einer Vorschreibung mittels Zahlschein an die Hundehalter. Abgabenpflichtig nach dem NÖ Hundeabgabegesetz ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Für die jährliche Hundeabgabe ist ein Betrag von € 13,08 zu entrichten. Für auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz (wie Rottweiler, Bullterrier, Pit Bull, etc.) ist jährlich € 65,40 pro Hund zu entrichten.
Heizkostenzuschuss 2018/2019
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und
Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode
2018/2019 in der Höhe von € 135,-- zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss soll bei der
Gemeinde am Hauptwohnsitz der Betroffenen bis 30. März 2019 beantragt und geprüft werden.
Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
(AusgleichszulagenbezieherInnen)
BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend
gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen
Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses,
deren Familieneinkommen den unten genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht
übersteigt.
Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen unter dem jeweiligen
Ausgleichszulagenrichtsatz liegt.
Einkommensgrenze ist der Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG) - Brutto:
Für Alleinstehende EUR 909,42
Für Ehepaare u. Lebensgemeinschaften EUR 1.363,52
Und zuzüglich für jedes Kind EUR 140,32
Und zuzüglich für jede weitere erwachsene Person EUR 454,11
Für BezieherInnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von
Kinderbetreuungsgeld beträgt der Richtsatz - Brutto:
Für Alleinstehende EUR 1.060,39
Für Ehepaare u. Lebensgemeinschaften EUR 1.589,86
Und zuzüglich für jedes Kind EUR 163,59
Und zuzüglich für jede weitere erwachsene Person EUR 529,46
Nachweise:
Bei der Antragstellung ist die Höhe der Einkünfte durch geeignete Unterlagen
nachzuweisen.
Anträge
Antragsformulare sind beim Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung Allgemeine Förderung F3),
bei den NÖ Bezirkshauptmannschaften, den NÖ Magistraten und den NÖ Gemeindeämtern
sowie im Internet unter www.noe.gv.at/heizkostenzuschuss erhältlich. Anträge können pro
Heizperiode ab Beschluss der NÖ Landesregierung bis spätestens 30. März 2019 samt den
erforderlichen Nachweisen bei der NÖ Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden. Sollte der
Endtermin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag
fallen, so gilt der nächste Werktag als Fristende.
7.Generalversammlung der LJ Altenburg
Am 28.September 2018 fand die bereits 7. Generalversammlung der Landjugend Altenburg statt. Heuer durften Herr Vzbgm. Hofrat Dipl. Ing. Günther Denninger, die LJ Bezirksleiterin Frau Daniela Koller sowie LJ Landesbeirat Norbert Allram als Ehrengäste bei der Versammlung die zum bereits zweiten Mal im Mehrzwecksaal des Jugendhauses stattfand begrüßt werden. Folgende Punkte standen auf der Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung - LJ Leiter Dominik Trappl, Verlesung des Protokolls der Generalversammlung 2017 - 2.LJ Leiter Stefan Urbitsch, Jahresbericht der Landjugendleitung - Dominik Trappl, Verlesung des Kassierberichtes – Michael Winkler, Bericht der Kassaprüfer und Antrag auf Entlastung des Kassiers, Neuwahl des LJ Vorstandes, Worte der neugewählten Funktionäre, Vorstellung der neuen Mitglieder, Abschlussworte der Ehrengäste und gemütlicher Ausklang des Abends. Rückblickend auf ein sehr erfolgreiches Landjugendjahr 2017/2018, gab es wieder über einige tolle Erlebnisse & gemeinsame abgeschlossene Arbeiten zu berichten. So wurden im wie auch bereits in den vergangenen Jahren im Bereich des Jugendhauses wieder zahlreiche Arbeiten durchgeführt. Der Vorstand der LJ Altenburg möchte sich in diesem Sinne bei allen Bürgerinnen und Bürgern, den Vereinen sowie der Gemeinde, für die großartige Unterstützung im LJ Jahr 2017/2018 bedanken. Wie bereits in den vergangenen Jahren, wurden den Mitgliedern der LJ Altenburg sowie den Bürgern der Gemeinde Altenburg auch heuer wieder einige tolle Veranstaltungen & Aktivitäten angeboten. So organisierte man die Fahrt auf das Oktoberfest nach Leopoldsdorf, die Punschstände, den Weihnachtskindernachmittag, den Gemeindeschitag, die Müllsammelaktion, erstmals ein Zankerl schnapsen, erstmals die Back to the Roots Party statt dem Nordring Clubbing (Nordring wurde verkauft), die WM – Live Übertragung und das Hoffest, dass heuer erstmals zweitägig stattfand. Auch im Außenbereich des Geländes gab es Neuerungen. So wurde der Hof, organisiert durch die Gemeinde, neu gepflastert und die Außenbeleuchtung von der Landjugend erneuert. Außerdem entstand auf der Rückseite des Geländes ein Beachvolleyballplatz, der für alle Bürgerinnen und Bürgern öffentlich zugänglich und benutzbar ist. Ein weiterer Punkt der 7. Generalversammlung war, die jedes Jahr erneuert stattfindende Neuwahl des Vorstandes. Heuer gab es keine Änderungen innerhalb des Vorstands. Das Ergebnis fiel folgendermaßen aus: Leiter – Dominik Trappl, Stv. Leiter Patrick Baumgartner, 2. Leiter – Stefan Urbitsch, 2. Leiter Stv. – Nicole Grömansberger, Kassier – Michael Winkler, unterstützender Kassier – Hannes Reichenvater, Schriftführer – Stefan Denninger, Organisationsreferent – Fabian Ederer, Homepage & Medien − Christoph Trappl. Alle neugewählten Mitglieder des Vorstandes nahmen ihre Aufgabe dankend entgegen und hoffen auf ein neues erfolgreiches Landjugendjahr 2018/2019. Der Mitgliederstand betrug zum Zeitpunkt der 7. Generalversammlung 47 Personen. Erfreulicherweise konnten fürs kommende Jahr wieder einige neue Mitglieder in die LJ Altenburg aufgenommen werden. Neu begrüßt werden durften Paul Steiner, Melanie Steiner (alle von Altenburg) sowie Marvin Lochner und David Tomic (beide von Mahrersdorf). Bevor man den Abend gemütlich ausklingen ließ, fanden die Ansprachen der Ehrengäste statt. Bezirksleiterin Frau Daniela Koller bedankte sich für das tolle Engagement bei allen Veranstaltungen, die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie die Unterstützung durch die LJ Altenburg mit diversen Ideen. Von ihr erwähnt wurden auch, folgende LJ Veranstaltungen im Bezirk Horn: die Jollynoxparty sowie die Bezirksgeneralversammlung heuer erstmals mit After-Party.
Landesbeirat Herr Norbert Allram gratulierte der LJ Altenburg für die vergangenen erfolgreichen Jahre, die organisierten Veranstaltungen als auch Sitzungen sind immer ein toller Erfolg. Vzbgm. Hofrat Dipl. Ing. Günther Denninger bedankte sich für die zahlreiche Teilnahme an der 7. Generalversammlung und gratulierte dem neu gewählten Vorstand. Der Beachvolleyballpatz konnte im Herbst fertiggestellt werden und steht nun allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Altenburg zur Verfügung. Abschließend bedankte er sich für die tolle Zusammenarbeit mit der Gemeinde und den Bürgerinnen und Bürgern im LJ Jahr 2017/2018 und wünscht auch für das kommende LJ Jahr viel Erfolg und alles Gute. Der neu gewählte Vorstand:
Hinten sitzend (v.l.): LJ Bezirksleiterin – Daniela Koller, Homepage und Medien – Christoph Trappl, unterstützender Kassier – Hannes Reichenvater, Schriftführer – Stefan Denninger, Kassier – Michael Winkler, LJ Landesbeirat – Norbert Allram; Vorne sitzend (v.l.): Vzbgm. Hofrat Dipl. Ing. Günther Denninger, 2.LJ Leiter Stellvertreterin – Nicole Grömansberger, 2.LJ Leiter – Stefan Urbitsch, LJ Leiter – Dominik Trappl, LJ Leiter Stv. – Patrick Baumgartner, LJ Bezirksleiter Stv. – Thomas Krippel
Für den Inhalt verantwortlich:
LJ-Schriftführer Ing. Stefan Denninger
Verlautbarungen von
Ehrungen Im NÖ Ehrungsgesetz LGBL 0515 ist im § 5
folgendes festgehalten:
Das Land Niederösterreich und die
Gemeinden sind berechtigt, Ehrungen selbst
zu verlautbaren oder für eine Verlautbarung
durch andere zu sorgen, sofern sich nicht die
geehrten Personen dagegen ausgesprochen
haben.
Da in den nächsten Wochen die Listen mit den
Daten der Ehrungen (ab 50. Geburtstag) und
Hochzeitsjubiläen (ab Goldener Hochzeit)
wieder an diverse Printmedien versendet
werden, ersuchen wir um Mitteilung (schriftlich
oder telefonisch) bis 23. Dezember 2018,
wenn Ihre Ehrung nicht verlautbart werden
soll.
Urlaub des
Gemeindesekretärs Die Gemeinde Altenburg teilt mit, dass von
Donnerstag, 27.12.2018 bis Freitag,
28.12.2018 der Gemeindesekretär auf Urlaub
ist. An diesen Tagen ist das Gemeindeamt
nicht besetzt.
Winterdienst 2018/2019 Seitens der Gemeinde Altenburg wird auf die
gesetzlichen Anrainerverpflichtungen,
insbesondere gemäß § 93
Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960,
BGBl 1960/159 idgF, hingewiesen:
§ 93 StVO 1960 lautet
„(1) Die Eigentümer von Liegenschaften in
Ortsgebieten, ausgenommen die
Eigentümer von unverbauten land- und
forstwirtschaftlich genutzten
Liegenschaften, haben dafür zu sorgen,
dass die entlang der Liegenschaft in einer
Entfernung von nicht mehr als 3 m
vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr
dienenden Gehsteige und Gehwege
einschließlich der in ihrem Zuge
befindlichen Stiegenanlagen entlang der
ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6.00
bis 22.00 Uhr von Schnee und
Verunreinigungen gesäubert sowie bei
Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein
Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist
der Straßenrand in einer Breite von 1 m zu
säubern und zu bestreuen. Die gleiche
Verpflichtung trifft Eigentümer von
Verkaufshütten.
(1a) In einer Fußgängerzone oder
Wohnstraße ohne Gehsteige gilt die
Verpflichtung nach Abs. 1 für einen 1 m
breiten Streifen entlang der Häuserfronten.
(2) Die in Abs. 1 genannten Personen
haben ferner dafür zu sorgen, dass
Schneewächten oder Eisbildungen von den
Dächern ihrer an der Straße gelegenen
Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt
werden.
[…]
(6) Zum Ablagern von Schnee aus Häusern
oder Grundstücken auf die Straße ist eine
Bewilligung der Behörde erforderlich. Die
Bewilligung ist zu erteilen, wenn das
Vorhaben die Sicherheit, Leichtigkeit und
Flüssigkeit des Verkehrs nicht
beeinträchtigt.“
Im Zuge der Durchführung des Winterdienstes
auf öffentlichen Verkehrsflächen kann es aus
arbeitstechnischen Gründen vorkommen,
dass die Straßenverwaltung Flächen räumt
und streut, hinsichtlich derer die
Anrainer/Grundeigentümer im Sinne der
vorstehend genannten bzw. anderer
gesetzlicher Bestimmungen selbst zur
Räumung und Streuung verpflichtet sind.
Die Gemeinde Altenburg weist ausdrücklich
darauf hin, dass
unverbindliche Arbeitsleistung der
Gemeinde Altenburg handelt, aus der
kein Rechtsanspruch abgeleitet werden
kann;
die gesetzliche Verpflichtung sowie die
damit verbundene zivilrechtliche
Haftung für die zeitgerechte und
ordnungsgemäße Durchführung der
Arbeiten in jedem Fall beim verpflichteten
Anrainer bzw. Grundeigentümer
verbleibt;
eine Übernahme dieser Räum- und
Streupflicht durch stillschweigende
Übung im Sinne des § 863 Allgemeines
Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) hiermit
ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Die Gemeinde Altenburg ersucht um
Kenntnisnahme und hofft, dass durch ein
gutes Zusammenwirken der kommunalen
Einrichtungen und des privaten
Verantwortungsbewusstseins auch im
kommenden Winter wieder eine sichere und
gefahrlose Benützung der Gehsteige,
Gehwege und öffentlichen Straßen im Stadt-
/Gemeindegebiet möglich ist.
Auf einen unfallfreien Winter hofft die
Gemeinde Altenburg.
Winterdienst 2018/2019:
Herr Patrick Winkelhofer (Fa. JODU) wird im
Winter 2018/2019 den Winterdienst im
Gemeindegebiet von Altenburg durchführen.
Wintersperre in
Altenburg und Fuglau Gemäß § 87 Abs. 1 der NÖ
Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. 159, in
der derzeit geltenden Fassung werden
Wintersperren auf folgenden Verkehrsflächen
verfügt:
Gemeindestraße „Am Graben“ zwischen
Einmündung B 38 und Garage Familie
Weber
Verbindungsweg Fuglau - Mahrersdorf
(Parz. Nr. 949) zwischen der Kreuzung
mit dem nördlichen Hintausweg (Parz. Nr.
936) und der Kreuzung mit der neuen
Gemeindestraße Fuglau - Mahrersdorf
(Parz. Nr. 950).
Gemeindestraße zur MJP-Arena Fuglau,
(Parz. Nr. 946 ab Einmündung
Hintausweg, Parz. Nr. 937/1)
Diese Verordnungen treten mit dem Anbringen
einer Tafel mit der Aufschrift „Wintersperre –
Betreten und Befahren auf eigene Gefahr!“
und Anbringung einer entsprechenden
Verordnung an der Gemeindeamtstafel in
Kraft und endet mit der Entfernung derselben.
Überhängende Äste und
Sträucher Überhängende Äste und Sträucher sind ein
Ärgernis für Fußgänger und andere
Verkehrsteilnehmer. So sehr die Bemühungen
um die Gestaltung der Vorgärten,
Eingangsbereiche und Gartenflächen im Sinne
des Ortsbildes zu begrüßen sind, so muss
gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht
werden, dass die Grundgrenzen einzuhalten
sind und die Benützung der Gehsteige nicht
eingeschränkt werden darf. Die Gemeinde
weist darauf hin, dass überhängende
Sträucher und Hecken, die die freie Sicht über
den Straßenverlauf, die freie Sicht auf
Verkehrszeichen oder überhaupt die
Benutzbarkeit der Straßen und somit auch des
Gehsteiges einschließlich der
Beleuchtungsanlagen beeinträchtigen,
auszuästen oder zu entfernen sind.
Feld- und Güterwege
Beschädigung –
Verschmutzung Es kommt immer wieder zu Beschwerden
wegen Beschädigungen oder
Verschmutzungen von Feld- und Güterwegen.
Aus diesem Anlass möchten wir ausdrücklich
darauf hinweisen, dass die Errichtung und
Erhaltung von Feld- und Güterwegen sehr
viele Mittel erfordert, die von der Gemeinde
und Interessenten aufgebracht werden
müssen. Auch Fördermittel der öffentlichen
Hand wurden meist für die Herstellung in
Anspruch genommen.
Nun muss immer wieder festgestellt werden,
dass bei der Bewirtschaftung der anrainenden
Grundstücke die gesetzlichen Bestimmungen
zum Schutz der Erhaltung dieser Wege
ignoriert werden und durch unsachgemäßes
und eigennütziges Heranackern die Wege
schwerstens beschädigt werden. Oft kommt
es auch dazu, dass Wegvermarkungen
(Grenzsteine) zwischen Privatgrund und
öffentlichen Wegen ausgeackert werden, oder
Güter- bzw. Feldwege grob verunreinigt
werden. Grundeigentümer, die oft selbst zu
finanziellen Beiträgen herangezogen wurden,
schädigen sich durch dieses gedankenlose
Vorgehen selbst. Wir möchten daher alle
Grundeigentümer bzw. Pächter auffordern die
entsprechenden Vorschriften einzuhalten und
in Zukunft alle Beschädigungen bzw.
Verschmutzungen an Feld- und Güterwegen
zu unterlassen. Widrigenfalls müssten
entsprechende Schritte unternommen
werden und die Verursacher außerdem zum
Schadenersatz herangezogen werden.
Friedenslichtaktion der FF Jugend Am 24. Dezember 2018 von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr kann das Friedenslicht bei der FF Jugend in den Feuerwehrhäusern Altenburg und Fuglau sowie bei den Kapellen in Burgerwiesen, Steinegg und Mahrersdorf abgeholt werden.
Gelbe Säcke für das Jahr 2019 Liegenschaftseigentümer, die „Gelbe Säcke“ und keine „Gelbe Tonne“ beziehen, können diese für das Jahr 2018 ab sofort am Gemeindeamt Altenburg während den Parteienverkehrszeiten abholen.
Kleineisen/Eisenschrott
Es ist wieder vorgesehen, dass Kleineisenteile und Eisenschrott nicht mehr bei der Sperrmüllabfuhr
mitgenommen werden. Zur fachgerechten Entsorgung steht eine Eisenschrottmulde beim Bauhof
bereit.
TERMINE NACH TELEFONISCHER VEREINBARUNG 3593 NEUPÖLLA 128 TEL. 0664/300 49 30
WWW.MASSAGE-GUNDACKER.AT
dankt für Ihr Vertrauen, wünscht schöne und erholsame Feiertage und einen guten Rutsch
ins Neue Jahr! Ihre Diana Gundacker
Leopold III., „der Heilige“, Markgraf von Österreich 1095-1136
von Dr. Wilhelm Scheidl
In der Stiftskirche von Altenburg steht eine am
südlichen mittleren Seitenaltar von Stuckateur und
Marmorierer Franz Josef Ignaz Holzinger (1732/1733)
geformte Statue des Heiligen Leopold. Sein Haupt
bedeckt eine Krone, mit der rechten Hand umklammert
er eine Fahne und mit seinem linken Arm trägt er eine
kleine Kirche (s. Abb. 1).
Leopold III. stammte aus dem mittelalterlichen
Adelsgeschlecht der Babenberger. Seit 976, beginnend
mit Leopold I., regierten die männlichen Nachkommen
dieser Herrscherfamilie in ununterbrochener
Reihenfolge bis 1156 als Markgrafen und dann bis 1246
als Herzöge in Österreich. Ursprünglich war das Land
ein Teil des Herzogtum Bayern. Durch einen Vertrag,
den „kleinen Freiheitsbrief“, auch „Privilegium minus“
genannt, wurde das damalige Österreich von Bayern
getrennt. Es entstand ein eigenes Herzogtum.
Wo Leopold III. geborgen wurde, ist nicht mehr sicher
feststellbar. Wahrscheinlich erblickte er im Jahre 1073
in Melk das Licht der Welt. Von Historikern wurde aber auch die Babenbergerburg
(heute eine Ruine) in Gars am Kamp als seine Geburtsstätte vermutet. Sein Vater,
Markgraf Leopold II. verstarb
1095, und der Sohn wurde im
jugendlichen Alter von 22
Jahren zum Markgrafen
erhoben. Der junge Regent
schlug seine Residenz nicht
in seinem Geburtsort auf,
sondern übersiedelte vorerst
wahrscheinlich nach Tulln.
Nach Fertigstellung einer
„neuen Burg“ am östlichen
Teil des Kahlenberges –
heute Leopoldsberg genannt
– bezog er die neugebaute
Feste. Österreich oder
„Ostarrichi“, wie das Land
damals genannt wurde, war
seit etwa 1000 nach Christus Siedlungsgebiet fränkischer (deutscher) Auswanderer
geworden, das wichtige religiöse, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Zentren
benötigte. Im frühen Mittelalter waren dies in erster Linie die Klöster verschiedener
Abb. 1: Leopold III., Markgraf von Österreich, Statue in der Stiftskirche von Altenburg von Franz Josef Ignaz Holzinger
(1731/33)
Abb. 2: Außenansicht des barocken Chorherrnstiftes Klosterneuburg
Orden. So entstanden gerade in der Babenbergerzeit im Osten des „Fränkischen
Reiches“ zahlreiche Abteien.
Leopold III., der damals ein neubesiedeltes
Land regierte, dürfte es ein großes Anliegen
gewesen sein, durch den Bau von Klöstern zur
Kolonisation seines Landes einen
wesentlichen Beitrag zu leisten. So gründete
er vorerst 1114 Klosterneuburg, das „Kloster
bei der neuen Burg“. In den folgenden Jahren
entstanden noch die Abteien Heiligenkreuz
1133 und Klein Mariazell 1135 durch seine
Initiative.
Über die Gründung von Klosterneuburg wird
folgende Legende erzählt: Markgräfin Agnes,
die Gattin von Leopold III., stand eines Tages
auf dem Söller der Burg. Ein heftiger Windstoß
entriss ihr einen teuren Schleier und trug ihn
weit in die Auwälder des Donaustromes hinab.
Ihr Gemahl versprach hierauf, wo der Schleier
gefunden würde, ein Kloster zu erbauen (s.
Abb. 5).
Markgräfin Agnes ist eine historische
Persönlichkeit. Sie war die Tochter des
damaligen Deutschen Kaisers, Heinrich IV. (1053-1106). Ihr Bruder, als Deutscher
Kaiser Heinrich V., übernahm im Jahre 1106 die Regentschaft im Deutschen Reich.
Agnes war in erster Ehe mit Herzog Friedrich von Schwaben verheiratet. Nach dem
frühen Tod ihres Gatten kam es zur Eheschließung mit Leopold III. Sie hatte aus erster
Ehe bereits zwei Söhne und
gebar nunmehr in weiterer
Folge 18 Kinder.
Man kann annehmen, dass die
Verheiratung Leopolds III. mit
der Kaiserstochter zur
Gründung der drei Klöster
einen wesentlichen
finanziellen Beitrag gebracht
hat, denn Agnes war als
Tochter und später als
Schwester eines Deutschen
Kaisers mit Sicherheit eine
„gute Partie“, für die die
„Mitgift“ entsprechend ausfiel.
Die Zeit Leopolds III. wird von
Historikern für Österreich als
eine wirtschaftlich erfolgreiche und glückliche Zeit angesehen. Durch die große
Kinderschar kam es mit dem Adel der Länder Böhmen, Ungarn und Polen, aber auch
Abb. 3: Leopold III., Darstellung von Maximilien Lenz, 1904 im Stift Klosterneuburg
Abb. 4: Grabmal von Leopold III., darüber der Verduner Altar
mit Byzanz (heutige Türkei) zu manchen Verschwägerungen. Diese kluge Heiratspolitik
des Markgrafen bewirkte ein friedliches Nebeneinander mit den Nachbarstaaten. Es
gab keine Kriege. Ein reges Erwerbsleben war die Folge dieser ruhigen Zeit und führte
zu großem Wohlstand unter der Bevölkerung des Landes.
Aus der zahlreichen Nachkommenschaft
ragen auch einzelne Personen hervor, die
historisch von Bedeutung sind. So ist
Bischof Otto von Freising als der
bedeutendste Historiker des Mittelalters
bekannt. Markgraf Heinrich II. (1141-1177),
dem späteren Herzog von Österreich,
gelang es durch den bereits eingangs
erwähnten Vertrag (Privilegium minus),
Österreich von Bayern zu trennen. Das
Land, das damals im Wesentlichen das
heutige Niederösterreich umfasste, wurde
gleichzeitig zum Herzogtum erhoben.
Im Jahre 1125 war im Deutschen Reich die
Wahl eines Kaisers fällig. Man dachte
dabei an Leopold III. Dieser lehnte jedoch
mit der Begründung, dass er bereits zu alt
sei – er zählte damals bereits 52 Jahre –
ab. Historiker sind heute jedoch der
Meinung, er habe deshalb auf die Würde
verzichtet, um in seiner großen
Kinderschar, darunter acht Söhne, keinen
Streit bei einer möglichen Nachfolge
aufkommen zu lassen.
Am 15. November 1136 verstarb Leopold
III. wahrscheinlich an den Folgen eines
Jagdunfalles. Beim Ritt über eine
wackelige Brücke wäre er mit
seinem Pferd gestürzt. Ein
Knochenbruch hätte zu seinem
Tod geführt. Auf Betreiben von
Kaiser Maximilian I. kam es im
Jahre 1485 zur Heiligsprechung
des Markgrafen. Er gilt auch seit
1663 als Landespatron von
Niederösterreich und wird als
Patron der Diözese St. Pölten
verehrt. Der 15. November ist ein
kirchlicher Feiertag.
Abb. 5: Darstellung der „Schleierlegende“, Gemälde v. Rueland Frueauf dem Jüngeren um 1500
Abb. 6: Schädelreliquie von Leopold III. in einer barocken Fassung, die jährlich rund um den Leopoldstag (15. November) zur Verehrung ausgesetzt wird.
Wochenend- und Feiertagsdienst des Arztes
22./23. Dezember Dr. Tueni Christian Neupölla 02988/6236
24./25. Dezember Dr. Dollensky H. u. B. OG Gars/Kamp 02985/2340
25./26. Dezember Dr. Anita Greilinger Gars/Kamp 02985/2308
29./30. Dezember Dr. Mies Peter Altenburg 02982/2443
31./01. Dez./Jänner Dr. Andjela Erstic Brunn/Wild 02989/22000
05./06. Jänner Dr. Tueni Christian Neupölla 02988/6236
12./13. Jänner Dr. Dollensky H. u. B. OG Gars/Kamp 02985/2340
Notrufnummern:
Ärztenotrufnummer 101 (ohne Vorwahl)
Freiwillige Feuerwehr Notruf 122
Polizei Notruf 133
Rettung 02982/2244 oder Notruf 144
Vergiftungs-Info 01/4064343
Bereitschaftsdienst der Apotheke der Landschaftsapotheke Horn: Täglich (auch Sonn- u. –Feiertags von 0 bis 24 Uhr), Hauptplatz 14, 3580 Horn
02982/2255
Wochenend- und Feiertagsdienst des Arztes
Monat Bio Restmüll Papier gelbe(r) Sack/Tonne
Dezember 21.12. Jänner 18.01. 10.01. + A 14.01. 14.01. Februar 15.02. 07.02. + A 12.02. 25.02.
Sperrmüll am 18.03. und 23.09.2019
Elektrische Kleingeräte, Speisefett, Alttextilien, Kartonagen und Eisenschrott: jeden 1. Mittwoch im Monat 17.00 - 19.00 Uhr im Altstoffsammelzentrum Altenburg
Problemstoffsammlung am 18.03. und 16.09.2019 zu folgenden Zeiten
Steinegg 12.15 - 12.25 Uhr Blaim Altenburg 13.45 – 14.00 Uhr Bauhof
Fuglau 12.45 - 13.00 Dorfplatz Burgerwiesen 14.15 – 14.30 Jugendzentrum
Mahrersdorf 13.15 – 13.30 Ortsmitte
Abfuhrterminkalender