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Ganzheitliche Cannabis-, ADHS- und Schmerz-Therapie Eine Informationsbroschüre für Betroffene und Interessierte Rolf Müller

Ganzheitliche Cannabis-, ADHS- und Schmerz-Therapie · 1. Therapie mit Cannabis Seit März 2017 besteht in Deutschland die Möglichkeit, Cannabis ohne Ausnahmegeneh-migung des BfArM

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Ganzheitliche Cannabis-, ADHS- undSchmerz-Therapie

Eine Informationsbroschüre für Betroffene und Interessierte

Rolf Müller

Copyright c© 2017 Rolf Müller

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ROLF-MUELLER.ORG

Licensed under the Creative Commons Attribution-NonCommercial 3.0 Unported License(the “License”). You may not use this file except in compliance with the License. You mayobtain a copy of the License at http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0.Unless required by applicable law or agreed to in writing, software distributed under theLicense is distributed on an “AS IS” BASIS, WITHOUT WARRANTIES OR CONDITIONS OF

ANY KIND, either express or implied. See the License for the specific language governingpermissions and limitations under the License.

First printing, March 2013

Inhaltsverzeichnis

I Cannabis in der Medizin

1 Therapie mit Cannabis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

2 Inhaltsstoffe von Cannabis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

3 Wirkung von Cannabis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

3.1 Was sind die anderen Cannabinoide in Cannabis? 16

3.2 Wie verhält es sich mit den Terpenen? 16

4 Cannabis-Sorten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

4.1 Grundsätzliche Vorbemerkungen 17

4.2 Cannabis-Sorten und ihre THC- und CBD-Gehalte 18

4.3 Die Wirkung der verschiedenen Cannabisinhaltsstoffe 18

4.4 Der Unterschied zwischen Cannabis indica und Cannabis sativa 23

4.5 In Deutschland zugelassene Cannabisblüten 24

5 Fahreignungsbegutachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

5.1 Vorbemerkung 27

5.2 Fallgruppen abhängig von der Cannabisvorerfahrung 30

6 Einnahme in der Öffentlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

II Ganzheitliche Therapie

7 Feinstoffliche Körper . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

8 ADHS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

9 Schmerzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

10 Archetypen der Seele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

11 Regenaplex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

III Von und über Rolf Müller

12 Das Was . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

13 Das Warum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71

14 Das Wie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73

15 Das Wo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75

IV Verschiedenes

16 Patientenvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79

17 Buchempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81

17.1 Varda Hasselmann, Frank Schmolke: Archetypen der Seele 81

17.2 Ramtha: Ramtha (Das große weiße Buch) 82

17.3 Eugene Whitworth: Die neun Gesichter Christi. Die Suche eines Wah-ren Eingeweihten. 82

17.4 Edeltraud Bufler: Lichtbrücke zu den Engeln 83

17.5 Rolf Müller: PhysioPsychoEnergetik 84

18 Desiderata . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85

19 Der Schlaf des Buddha . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87

I1 Therapie mit Cannabis . . . . . . . . . . . 7

2 Inhaltsstoffe von Cannabis . . . . . . 11

3 Wirkung von Cannabis . . . . . . . . . . 153.1 Was sind die anderen Cannabinoide in Can-

nabis?3.2 Wie verhält es sich mit den Terpenen?

4 Cannabis-Sorten . . . . . . . . . . . . . . . . . 174.1 Grundsätzliche Vorbemerkungen4.2 Cannabis-Sorten und ihre THC- und CBD-

Gehalte4.3 Die Wirkung der verschiedenen Cannabisin-

haltsstoffe4.4 Der Unterschied zwischen Cannabis indica und

Cannabis sativa4.5 In Deutschland zugelassene Cannabisblüten

5 Fahreignungsbegutachtung . . . . 275.1 Vorbemerkung5.2 Fallgruppen abhängig von der Cannabisvorer-

fahrung

6 Einnahme in der Öffentlichkeit . . 41

Cannabis in der Medizin

1. Therapie mit Cannabis

Seit März 2017 besteht in Deutschland die Möglichkeit, Cannabis ohne Ausnahmegeneh-migung des BfArM auf BTM-Rezept zu verordnen. Dies ist ein Novum für alle niedergelas-senen Ärzte. Da der Gesetzgeber dies nur bei gegebener medizinischer Indikation erlaubthat, ist es wichtig die Cannabis-Rezepte gewissenhaft auszustellen. Daher ist es wichtigeine ausführliche Erstanamnese zu erheben, entsprechend Punkt 30 der Gebührenordnungfür Ärzte (GOÄ).

„Erhebung einer der homöopathischen Erstanamnese analogen Anamnese, zur Beurteilungund Auffindung einer gegebenen Indikation und Einleitung einer möglichen Therapie mitCannabis bei gegebener Indikation und vorausgegangenen, erfolglosen Therapieversuchen,mindestens 60 Minuten – im Rahmen einer privatärztlichen Tätigkeit – auf ausdrücklichenWunsch des Patienten und ohne Anspruch auf Erstattung dieser Gebührenziffer bei dergesetzlichen Krankenkasse.“

Dieser Sachverhalt muss im Rahmen einer Patientenvereinbarung vom Patienten und Arztgemeinsam vor Behandlungsbeginn im Rahmen einer Patienten Vereinbarung unterzeich-net werden. Diese Leistungen sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.Insbesondere muss aus dieser Erstanamnese deutlich hervorgehen, dass alle vorangegange-nen Therapieversuche ohne den erhofften Erfolg blieben. Daher werden alle Patienten, diemeine Praxis in dieser Sache aufsuchen, gebeten, ihre dokumentierte Krankengeschichtezur Einsicht mitzubringen.

Ohne dies wäre eine Verordnung von Cannabis unseriös und könnte dem verordnendenArzt aber auch dem Patienten Probleme bringen.Ebenso ist das Honorar in bar am Behand-lungstag zu begleichen. Privatversicherte bekommen eine i.d.R. zu 100% erstattungsfähige

8 Kapitel 1. Therapie mit Cannabis

Rechnung hierfür. Es besteht die Möglichkeit eine erfolgreiche Cannabis-Therapie, dasheißt die Kosten für die BTM-Rezepte, bei den Krankenkassen zur Erstattung einzurei-chen, wenn ein Kassenarzt für den gesetzlich versicherten Patienten ein BTM-Rezept übermedizinisches Cannabis ausstellt. Dies ist aber erfahrungsgemäß nicht leicht und dauerteinige Zeit.

Meine Patienten werden alle gebeten eine Art von medizinischem Tagebuch zu führen, inwelchem ersichtlich wird, wie die Einnahme des verordneten Cannabis sich auf das täglicheWohlbefinden und die gegebene Symptomatik auswirkt. Dieses Führen des Tagebuch bleibterstmals vollkommen in der Eigenverantwortung des Patienten, und kann aber eines Tages,wenn es zur Frage der Erstattung oder einer Kontrolle der Bundes-Opium-Stelle kommensollte, von entscheidender Bedeutung werden. Als verantwortungsvoller Arzt bin ichverpflichtet die Verlaufskontrolle zu dokumentieren. Daher ist bei Folgerezepten in derRegel eine persönliche Vorstellung seitens des Patienten in meiner Praxis erforderlich.Hierfür genügt aber meist ein Termin von ca. 30 Minuten.

Bei Vereinbarung eines Ersttermins sollten alle diese Punkte im Vorfeld geklärt werden.Danach können Sie mit mir einen Termin in unserem Therapiezentrum am EnglischenGarten, U-Bahn Haltestelle Universität vereinbaren. Terminanfragen bitte immer nur überEmail an [email protected]. Bei Fragen, die nicht in diesem Dokument oder aufmeiner Website beantwortet werden, bin ich von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr & 18:00 Uhrbis 19:00 Uhr unter der Telefonnummer 08801/9146071 erreichbar. Mein Skype-Kontaktlautet mrsadoc.

Seit 30 Jahren behandle ich nun als erfahrener ganzheitlicher Mediziner und Arzt für Natur-heilverfahren bereits alle mit Cannabis behandelbaren Symptome mit anderen pflanzlichenRezepturen mit gutem Erfolg. Sollten Sie wünschen, von mir mit Cannabis therapiert zuwerden, so ist dies ohne Probleme möglich, sofern Sie die für uns Ärzte verbindlichen recht-lichen Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen. Dies können wir schnell und unkompliziertklären.

Mir liegt jedoch die Heilung meiner Patienten am Herzen und nicht das lebenslangeAusstellen von Rezepten oder BTM-Rezepten über Cannabis. Mein Anliegen und meinZiel ist es, dass Sie so bald wie möglich über sich sagen können:

„Mir geht es gut. Mir geht es sogar so gut, dass ich nichts mehr brauche. Keine Rezepte.Kein Cannabis. Und auch keine Ärzte mehr.“

Dies ist meine Absicht, mit der ich meinen Cannabis-Patienten begegne und sie anleite.Daher werde ich sie – so diese es wollen – auch weitergehend behandeln und therapieren,abgesehen vom Ausstellen meiner BTM-Rezepturen über Cannabis, wegen denen sie zumir kommen.

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2. Inhaltsstoffe von Cannabis

Cannabis hat über 600 bekannte Inhaltsstoffe, darunter über 200 Terpene, über 100 Can-nabinoide, 50 Hydrocarbone und 233 sonstige Inhaltsstoffe. Hier finden Sie einige derwichtigsten Terpene.

Limonen ist das in Pflanzen am häufigsten vorkommende Terpen. Limonen ist vor allem inPomeranzen-Schalenöl, in Kümmelöl, in Dillöl, in Korianderöl, in Zitronenöl (ca. 65%)und in Orangenöl (meist >90%) enthalten. Es weist einen orangenartigen Geruchauf. Aroma: Zitrus/Orange. Medizinischer Nutzen: Kann helfen bei Gewichtsverlust,Schutz/Kampf gegen Krebs und Bronchitis.

Myrcen kommt in Pflanzen häufig vor, darunter in Kiefern, Wacholder, Ingwergewächsen,Minzen, Salbei, Kümmel, Fenchel, Estragon, Dill, Beifuß, Engelwurz, Hopfensowie Hanf und vielen anderen. Aroma: Erdig und nach Moschus mit einer kleinenNote von Früchten. Medizinischer Nutzen: Entzündungshemmend, sedativ undmuskelentspannend.

α-Bisabolol ist in der ursprünglich aus Spanien stammenden Manzana-Kamille in be-sonders großen Mengen enthalten (bis zu 45% des ätherischen Öls). Aroma: Floral.Medizinischer Nutzen: Hilft bei der Heilung von Wunden, antibakteriell und entzün-dungshemmend.

3-Caren ist mit 30 bis 40% Hauptbestandteil des Terpentins. Außerdem kommt es ingroßen Mengen im Öl des Schwarzen Pfeffers (35%) vor. Zu finden ist es zudem inCitrus-Bäumen, Tannen und verschiedenen Wacholder-Arten. Aroma: Harzig, erdig.Medizinischer Nutzen: Entzündungshemmend.

Borneol findet man in Korianderöl, Baldrianöl, Citronellöl, Thujaöl und anderen ätheri-schen Ölen. Aroma: Erdig, Mottig. Medizinischer Nutzen: Schmerzlindernd, schlaf-

12 Kapitel 2. Inhaltsstoffe von Cannabis

fördernd und antiseptisch.α- und β -Pinene kommen zum Beispiel in Myrte, Fichtennadeln, Dill, Fenchel, Korian-

der und Kümmel vor. δ -Pinen zum Beispiel in Rosmarin. Terpentinöl besteht zu etwa60% aus α- Pinen. Aroma: Kiefer. Medizinischer Nutzen: Entzündungshemmend.

1,8-Cineol kommt in größeren Mengen in Eukalyptus (Eukalyptusöl enthält ungefähr85% Cineol) und Lorbeer vor. Weniger stark vorhanden ist es in Minze,Heilsalbei,Thymian, Basilikum und im Teebaum. Aroma: Scharf, Eukalyptus. MedizinischerNutzen: Verwendung bei Atemwegserkrankungen.

Terpineole kommen in ätherischen Ölen vieler Pflanzen vor, z.B. Lorbeer, Rosmarin, Anis,Majoran, Salbei und Wacholder. Sie finden sich auch im Terpentin. Das ätherische Ölaus Kurkuma enthält bis zu 500 ppm Terpineol. In den Samen des Muskatnussbaumskommen bis zu 9600 ppm α-Terpineol vor. Aroma: Kiefer, Nelke. MedizinischerNutzen: Antioxidationsmittel.

Außerdem enthält Cannabis je nach Sorte über 100 Cannabinoide. Hier finden Sie einekleine Auswahl der wichtigsten bis jetzt erforschten und medizinisch relevanten Cannabi-noide.

Caryophyllen kommt in Gewürznelken, vielen Basilikum-Arten, Rosmarin, Zimt, Orega-no, Kümmel und Pfeffer vor. Aroma: Gewürz. Medizinischer Nutzen: Entzündungs-hemmend, antiviral und antibiotisch.

Cannabichromen wirkt beruhigend und unterstützt die schmerzhemmende Wirkung desTHC. CBC wirkt antibiotisch, fungizid und antikanzerogen, teilweise auch dann,wenn synthetische Wirkstoffe keine Wirkung zeigen.

Cannabidiol ist ein schwach psychoaktives Cannabinoid, welches entkrampfend, ent-zündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit wirkt. Cannabis indica enthältmehr CBD als Cannabis sativa. In beiden Gattungen wird es als CBD-Carbonsäuregebildet. Hoch dosiert wirkt CBD sedieriend, in geringen Dosen anregend. Die Kon-zentration von CBD und THC verhält sich antiproportional, d.h. je mehr CBD, destoweniger THC und je mehr THC, desto weniger CBD. In diversen Tierversuchen (z.B.an Ratten) konnte eine schmerzlindernde Wirkung festgestellt werden.

Cannabidivarin ist nicht psychoaktiv und ähnelt strukturell dem CBD. Beide Stoffeerreichen hohe Konzentrationen im Harz Cannabis indica. Zur Zeit wird CBDVwegen seiner vermuteten antiepileptischen und krampflösenden Wirkung von GWPharmaceuticals untersucht.

Cannabinol ist nicht psychoaktiv und entsteht bei der Oxidation von THC. CBN ist einCB-2-Rezeptor Agonist (Signalgeber), dessen Wirksamkeit bei Autoimmunerkran-kungen Gegenstand aktueller Forschung ist. CBN ist vorwiegend in Hanfsamen, -ölsowie -fasern zu finden.

Delta-9-Tetrahydrocannabinol hat eine berauschende Wirkung. Es unterliegt daher demBetäubungsmittelgesetz. Effekte des High- Seins sind Stimmungsaufhellung, Eupho-rie, Redseligkeit und das subjektive Gefühl einer tieferen Einsicht und Erkenntnis.THC bindet an die Cannabinoid-Rezeptoren CB1 und CB2. Zu den medizinischen

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Wirkungen des THC zählen Schmerzlinderung, Muskelentspannung, Appetitstei-gerung, Bronchienerweiterung; zudem hemmt es Entzündungen und allergischeReaktionen.

Tetrahydrocannabinol-Säure ist nicht psychoaktiv, wirkt gegen Entzündungen, Übelkeitsowie Prostatakrebs und schützt Nervenzellen. THCA ist sehr instabil. Es zerfälltbeim Trocknen und Rauchen, daher findet es sich nur in frischen, ungetrocknetenCannabispflanzen.

Tetrahydrocannabivarin hat aufgrund seiner hohen strukturellen Ähnlichkeit zu THCdie gleichen Effekte, jedoch in wesentlich schwächerer Ausprägung. Jedoch wurdees bisher nur einigen südafrikanischen Cannabis-Sorten mit einem Anteil von bis zu50% der enthaltenen Cannabinoide nachgewiesen.

Cannabigerol wirkt trotz seiner schwachen Cannabinoid-Rezeptor-Affinität schmerzlin-dernd, antidepressiv und krebshemmend. Wirksamkeit bei Prostatakrebs, Blasen-schmerzen und Überaktivität der Handblase wird noch untersucht.

3. Wirkung von Cannabis

Dr. Ethan Russo ist ein Neurologe und als Berater für GW Pharmaceuticals tätig. Er istehemaliger Vorstandsvorsitzender der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Cannabi-noidmedikamente und der gegenwärtige Präsident der Internationalen Gesellschaft fürCannabinoidforschung. Zusammen mit John McPartland von der University of Vermonthat er 2001 einen Artikel mit dem Titel „Cannabis and Cannabis Extracts: Greater Than theSum of Their Parts?“ herausgegeben. Darin beschäftigen Sie sich mit dem Zusammenwir-ken der verschiedenen Inhaltsstoffe von Cannabis und eventuell auftretenden Synergien. Eswird angenommen, dass sekundäre Inhaltsstoffe den Effekt der primären aktiven Wirkstoffeverstärken oder unterdrücken könnten. Die folgenden Informationen stammen aus diesemArtikel.

CannabiskonsumentInnen haben immer darauf hingewiesen, dass verschiedene Arten(Sorten, chemische Varietäten, Kulturvarietäten) unterschiedliche Wirkungen verursachen,sowohl hinsichtlich ihrer Psychoaktivität als auch ihrer therapeutischen Eigenschaften.Sorten werden häufg als sativa, indica oder als hybrid bezeichnet. Diese Bezeichnungensind allerdings auf den Markt bezogen recht irreführend. Im Gegensatz dazu hat sichdie wissenschaftliche Gemeinschaft weitgehend auf Tetrahydrocannabinol (THC) als diewichtigste oder einzig wichtige Variable konzentriert. Es ist klar, dass sich das selektiveZüchten von Cannabis für den medizinischen Markt und den Freizeitkonsum auf THC-reiche Cannabis-Sorten konzentriert hat, unter Ausschluss anderer Cannabinoide. EinigeForscher haben die Wichtigkeit zusätzlicher Bestandteile, insbesondere der aromatischenTerpene, die wie die Cannabinoide in den Trichom-Drüsen produziert werden, als wichtigeModulatoren der Cannabiswirkungen betont.

16 Kapitel 3. Wirkung von Cannabis

3.1 Was sind die anderen Cannabinoide in Cannabis?

Das häufgste Phytocannabinoid neben THC ist Cannabidiol (CBD). Es war früher bei-spielsweise weit in den Cannabis-Landrassen aus Afghanistan und Marokko verbreitet,ist jedoch weitgehend aus Cannabis für den Freizeitkonsum verschwunden. Es fndet sichauch in Faserhanf, im Allgemeinen jedoch in einer geringen Konzentration. CBD hat einezunehmende Aufmerksamkeit durch seine verschiedenen medizinischen Eigenschaftenerzielt, darunter schmerzlindernde und entzündungshemmende Wirkungen ohne Rauschoder Sedierung. Es reduziert auch die Nebenwirkungen des THC, wenn sie gemeinsam ver-abreicht werden, insbesondere Angst und schnelle Herzfrequenz. Zusammen eingenommenkönnen die beiden Komponenten bei vielen Anwendungen synergistisch wirken.

Andere Cannabisbestandteile von Interesse sind Tetrahydrocannabivarin (THCV), dastraditionell in geringen Mengen in chemischen Varietäten in Südafrika vorkommt. Eswird gegenwärtig für die Behandlung des häufig einer Typ-II-Diabetes vorausgehendenmetabolischen Syndroms untersucht. Andere Phytocannabinoide, die zur Zeit untersuchtwerden, umfassen Cannabigerol (CBG) für Prostatakrebs, Cannabidivarin (CBDV) fürEpilepsie und verschiedene andere.

3.2 Wie verhält es sich mit den Terpenen?

Es gibt starke Hinweise, dass diese in geringen Konzentrationen vorkommenden Bestandtei-le in Ganzpfanzen-Zubereitungen von Cannabis zu den Wirkungen der Phytocannabinoidebeitragen, indem sie ihren eigenen therapeutischen Nutzen entfalten oder Nebenwirkun-gen des THC abschwächen. Hier sind vor allem Limonen mit bekannten antidepressivenWirkungen, Pinen, das die durch THC verursachten Einschränkungen des Kurzzeitge-dächtnisses abschwächt, Myrcen, welches sediert, sowie Beta-Caryophyllen, das den nichtpsychoaktiven CB2-Rezeptor aktiviert und entzündungshemmende und schmerzlinderndeWirkungen verursacht, zu nennen. Weitere Forschung wird die relative Bedeutung dieserSubstanzen in verschiedenen Cannabiszubereitungen untersuchen.

4. Cannabis-Sorten

Die Cannabis verordnenden Ärzte haben ein breites Spektrum an unterschiedlichen Can-nabisblüten zur Verfügung, aus welchem sie ihre Verordnung erstellen können. Eine guteÜbersicht finden Sie im folgenden Artikel von Dr. med. Franjo Grotenhermen, der zuletztam 22.07.17 aktualisiert wurde.

4.1 Grundsätzliche Vorbemerkungen

Diese Informationen sollen Ihnen helfen, die richtige Sorte für Ihre Erkrankung und IhreBeschwerden auszuwählen. Es gibt keine Sorten, die für eine bestimmte Erkrankung ambesten sind, denn die Ansprechbarkeit variiert stark. So gibt es beispielsweise chronischeSchmerzen, bei denen fast nur das THC wirksam ist, während bei anderen Patienten auchein hoher Anteil des entzündungshemmenden CBD hilft.

Bei einer ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) profitieren einige Pati-enten von THC-reichen Sorten, während andere auch stark von den angstlösenden Wir-kungen des CBD profitieren. Cannabis-Sorten mit einem hohen sativa-Anteil wirken eherbelebend, während solche mit hohen indica-Anteilen eher sedierend wirken. Auch daskann für die Wahl der geeigneten Sorte von Bedeutung sein. Häufig muss man eine Weilemit verschiedenen Sorten experimentieren, um schließlich die individuell beste Sorte fürsich zu finden. Manchmal ist es auch eine Kombination aus einer bestimmten Sorte, dietagsüber eingenommen wird, und einer anderen, die zur Nacht verwendet wird.

18 Kapitel 4. Cannabis-Sorten

4.2 Cannabis-Sorten und ihre THC- und CBD-Gehalte

Importeure medizinischer Cannabis-Sorten nach Deutschland sind Fagron, SpektrumCannabis, Pedanios und ACA Müller ADAG Pharma. Die einzelnen Sorten werden alsBlüten in 5- oder 10-Gramm-Dosen abgegeben, wobei „granuliert“ bereits zerkleinertbedeutet. Es sind zurzeit noch nicht alle unten aufgeführten für Deutschland zugelassenenSorten über die Apotheken verfügbar (Stand: 4. März 2017). Die Bundesregierung hat imBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Cannabisagentur eingerichtet.Diese soll einen staatlich kontrollierten Cannabisanbau für die medizinische Verwendungüberwachen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass vor 2019 oder 2020 Cannabisblüten ausDeutschland auf den Markt kommen. Daher sind deutsche Patienten auf den Import vonCannabisblüten angewiesen.

Die Cannabis-Sorten des niederländischen Herstellers Bedrocan werden von den Unter-nehmen Fagron, ACA Müller ADAG Pharma und Pedanios nach Deutschland importiert,wie man in ?? sehen kann.

(Tab. 1). Tabelle 1. THC/CBD-Gehalte der von Bedrocan angebotene Sorten von Canna-bisblüten Sorte Gehalt THC-Gehalt CBD Bedrocan ca. 22 % bis zu 1 % Bedrobinol ca.13,5 % bis zu 1 % Bedica granuliert ca. 14 % bis zu 1 % Bediol, granuliert ca. 6,3 % ca. 8% Bedrolite granuliert bis zu 1 % ca. 9 %

Die Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Tweed werden von dem UnternehmenMedCann importiert.

Tabelle 2. THC/CBD-Gehalte der Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Tweed SorteGehalt THC-Gehalt CBD Bakerstreet Ca. 23,4 % <0,5 % Houndstooth Ca. 20,3 % <0,5 %Princeton Ca. 16,5 % <0,5 % Penelope Ca. 10,4 % Bis zu 7,5 % Argyle Ca. 5,4 % ca. 7 %

Die Cannabisblüten des kanadischen Herstellers Peace Naturals werden von dem Unter-nehmen Pedanios importiert.

Tabelle 3. THC/CBD-Gehalte der Cannabisblüten des kanadischen Herstellers PeaceNaturals Sorte Gehalt THC-Gehalt CBD Pedanios 22/1 Ca. 22 % Bis zu 1 % Pedanios20/1 Ca. 20 % Bis zu 1 % Pedanios 18/1 Ca. 18 % Bis zu 1 % Pedanios 16/1 Ca. 16 % Biszu 1 % Pedanios 14/1 Ca. 14 % Bis zu 1 % Pedanios 8/8 Ca. 8 % Ca. 8 %

4.3 Die Wirkung der verschiedenen Cannabisinhaltsstoffe

Die Wirkung und Verträglichkeit von Cannabis hängt vor allem von den Cannabinoiden,jedoch auch von anderen Inhaltsstoffen wie insbesondere den ätherischen Ölen (Terpenen)ab. Bei den Cannabinoiden dominieren die Wirkungen von THC und CBD. Aber auchandere Cannabinoide beeinflussen den Gesamteffekt und die wahrgenommene Wirkung.

4.3 Die Wirkung der verschiedenen Cannabisinhaltsstoffe 19

Die chemische Zusammensetzung von Cannabis

In unterschiedlichen Cannabis-Sorten wurden in den vergangenen 50 Jahren etwa 600chemische Verbindungen nachgewiesen, darunter neben den Cannabinoiden Substanzenanderer Stoffgruppen, wie Aminosäuren, Proteine, Zucker, Alkohole, Fettsäuren, Terpeneund Flavonoide. Die meisten Cannabisbestandteile außer den Cannabinoiden kommenauch in anderen Organismen vor. Es gibt aber auch Bestandteile anderer Pflanzen, dieCannabinoidrezeptoren aktivieren, wie beispielsweise der ubiquitär vorkommende CB2-Rezeptoragonist β -Caryophyllen. Bis heute sind insbesondere durch eine Arbeitsgruppevon Wissenschaftlern an der Universität von Mississippi insgesamt 120 Cannabinoidenachgewiesen worden.

Wenn von THC die Rede ist, ist im Allgemeinen das in der Pflanze natürlich vorkommendeTransisomer des ∆-9-THC gemeint. Es wird auch Dronabinol genannt. THC ist unteranderem für die typischen berauschenden Wirkungen von Cannabis verantwortlich, dasHochgefühl („High“). Cannabidiol (CBD) ist das häufigste Cannabinoid im Faserhanf undin Drogenhanfsorten oft das zweithäufigste nach THC. CBD verursacht keine cannabistypi-schen psychoaktiven Wirkungen. Es besitzt unter anderem antiepileptische, angstlösende,antipsychotische und entzündungshemmende Eigenschaften.

Wirkungen von ∆-9-THC (Dronabinol)

Die Wirkungen sind zum Teil abhängig von der Dosis, der Person und der Verfassungder Person. THC wirkt nicht auf jeden Menschen und nicht in jeder Situation gleich. Sokann es in manchen Fällen Angst auslösen, aber auch Angst lindern. Es hilft oft sehr gutgegen Übelkeit und Erbrechen, aber einigen wenigen Menschen wird auch übel, wenn sieCannabis einnehmen. Die folgenden Wirkungen wurden bereits beobachtet.

Psyche und Wahrnehmung

Sedierung, leichte Euphorie, gesteigertes Wohlbefinden, Angstzunahme, Angsthemmung,Intensivierung der sinnlichen Wahrnehmung, Veränderung des Zeitgefühls (die Zeit scheintlangsamer zu vergehen), Halluzinationen (nach hohen Dosen).

Denken

Störung des Gedächtnisses und der Aufmerksamkeit, assoziatives Denken, gesteigerteKreativität. Bei Personen mit einer Aufmerksamkeitsstörung und Hyperaktivität (ADHS)kann THC die Konzentrationsfähigkeit verbessern.

Bewegung

Verwaschene Sprache, Verschlechterung der Bewegungskoordination, Verbesserung derBewegungskoordination.

20 Kapitel 4. Cannabis-Sorten

Nervensystem

Schmerzlinderung, Muskelentspannung, Appetitsteigerung, Übelkeit, Verminderung vonÜbelkeit und Erbrechen.

Körpertemperatur

Senkung der Körpertemperatur, Fiebersenkung.

Herzkreislaufsystem

Zunahme der Herzfrequenz, Erweiterung der Blutgefäße, Blutdruckabfall und eventuellSchwindelgefühl bei plötzlichem Aufstehen, leichte Zunahme des Blutdrucks im Liegen,Hemmung des Zusammenklebens der Blutplättchen.

Auge

Rötung der Augenbindehaut, Abnahme des Tränenflusses, geringerer Augeninnendruck.

Atemwege

Bronchienweitung, verminderte Speichelproduktion und Mundtrockenheit.

Magendarmtrakt

Verminderung der Darmbewegungen und verzögerte Entleerung des Magens, Hemmungder Magensäureproduktion.

Hormonsystem

Eventuell bei hohen Dosen Beeinflussung verschiedener Hormone.

Immunsystem

Entzündungshemmung, antiallergische Wirkung, Hemmung der Immunantwort.

Entwicklung von Embryo und Fötus

Eventuell Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit.

Genetisches Material und Krebs

Krebshemmende Wirkung, Förderung des programmierten Zelltods von Krebszellen (Apop-tose), Hemmung der Blutgefäßneubildung in bösartigen Tumoren.

4.3 Die Wirkung der verschiedenen Cannabisinhaltsstoffe 21

Weitere Einsatzmöglichkeiten von THC

Potentielle Einsatzmöglichkeiten für THC-reiches Cannabis und THC ergeben sich fürfolgende Krankheitssymptome, die von verschiedenen Krankheiten ausgelöst werdenkönnen.

Übelkeit und Erbrechen

Krebschemotherapie, HIV/Aids, Hepatitis C, Schwangerschaftserbrechen, Übelkeit imRahmen der Migräne.

Appetitlosigkeit und Abmagerung

HIV/Aids, fortgeschrittene Krebserkrankung, Hepatitis C.

Spastik, Muskelkrämpfe (Spasmen), Muskelverhärtung

Multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Spastik nach Schlaganfall, Spannungskopf-schmerz, Bandscheibenprobleme und Verspannungen der Rückenmuskulatur.

Bewegungsstörungen mit einem Übermaß an Bewegungen (hyperkinetische Be-wegungsstörungen)

Tourette-Syndrom, Dystonie (zum Beispiel spastischer Schiefhals oder Lidkrampf), durcheine Behandlung mit Levodopa ausgelöste Dyskinesien bei der Parkinsonkrankheit, tardi-ve Dyskinesien (eine mögliche Nebenwirkung von Neuroleptika, die bei Schizophrenieverwendet werden), essenzieller Tremor (Zittern).

Schmerzen

Migräne, Clusterkopfschmerz, Phantomschmerzen, Neuralgien (Nervenschmerzen, zumBeispiel Ischialgie/Ischiasschmerzen), Menstruationsbeschwerden, Parästhesien (Krib-beln, Brennen, Ameisenlaufen) bei Zuckerkrankheit oder Aids, Hyperalgesie (verstärkteSchmerzempfindlichkeit), Schmerzen bei verspannter Muskulatur und Muskelkrämpfen,Arthrose, Arthritis, Colitis ulzerosa (eine chronische Darmentzündung), Restless-Legs-Syndrom (Syndrom der unruhigen Beine), Fibromyalgie (Weichteilrheumatismus).

Allergien

Asthma, Hausstauballergie, Heuschnupfen.

Juckreiz

starker Juckreiz bei Lebererkrankungen, Neurodermitis.

22 Kapitel 4. Cannabis-Sorten

Entzündungen

Asthma, Arthritis, Colitis ulzerosa, Morbus Crohn(eine chronische Darmentzündung),Neurodermitis, Morbus Bechterew, Psoriasis (Schuppenflechte).

Psychische Erkrankungen

Depressionen, Angststörungen, bipolare Störungen (manischdepressive Störung), posttrau-matische Stressstörung, Hyperaktivität, ADS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndroms) bzw. AD-HS (Aufmerksamkeitsdefizit- /Hyperaktivitätssyndrom), Impotenz, Alkoholismus, Opiat-abhängigkeit, Schlafmittelabhängigkeit, Schlaflosigkeit, Autismus, verwirrtes Verhaltenbei der Alzheimer-Krankheit.

Überproduktion von Magensäure

Magenschleimhautentzündung.

Erhöhter Augeninnendruck

Glaukom (grüner Star).

Hören

Tinnitus (Ohrgeräusche).

Weitung der Bronchien

Asthma, Luftnot bei anderen Erkrankungen der Atemwege, Epilepsie, Singultus (Schluck-auf).

Förderung der Wehentätigkeit

bei der Geburt.

Überproduktion von Schweiß

Hyperhidrosis.

Krebshemmung

Krebserkrankungen.

Hauterkrankungen

Neurodermitis, Psoriasis (Schuppenflechte), Akne inversa.

4.4 Der Unterschied zwischen Cannabis indica und Cannabis sativa 23

Reizdarm

Die Wirkungen von Cannabidiol (CBD)

Cannabidiol ist das häufigste Cannabinoid im Faserhanf und in Drogenhanfsorten oft daszweithäufigste nach THC. Es ist auch in einigen in Apotheken erhältlichen Cannabis-Sortenmit hohen Konzentrationen vertreten. CBD verursacht keine cannabistypischen psychi-schen Wirkungen. Für Cannabidiol kommen unter anderem die folgenden medizinischenEinsatzgebiete in Frage.

Epilepsie

insbesondere bestimmte Formen der Epilepsie, wie Dravet-Syndrom und Lennox- Gastaut-Syndrom

Angststörungen

Depressionen

Schizophrene Psychosen

Entzündungen und entzündlich bedingte Schmerzen

Bewegungsstörungen

Dystonie, Dyskinesie

Abhängigkeit

von THC, Nikotin und Opiaten

Übelkeit und Erbrechen

Hemmung des Appetits

Daneben gibt es Hinweise auf weitere mögliche Einsatzgebiete. Meistens sind diesebisher kaum erforscht, und es liegen nur Ergebnisse aus der Grundlagenforschung oderBerichte einzelner Patienten vor, wie beispielsweise hinsichtlich der krebshemmendenEigenschaften des CBD.

4.4 Der Unterschied zwischen Cannabis indica und Cannabis sa-tiva

Die häufigste Klassifizierung in Abhängigkeit von der Pflanzen-Morphologie ist die Unter-teilung in Cannabis-Sorten vom indica-Typ mit geringerer Wachstumshöhe und breiterenBlättern und in solche vom sativa-Typ, die höher wachsen und schmalere Blätter aufweisen.

24 Kapitel 4. Cannabis-Sorten

indica-Pflanzen reifen unter ähnlichen Wachstumsbedingungen schneller heran als sativa-Typen. Sie tendierten auch zu einem etwas anderen Geruch, was ein Hinweis auf eineunterschiedliche Terpen-Zusammensetzung ist, denn der Geruch von Cannabispflanzenbasiert auf ihrer Zusammensetzung an ätherischen Ölen.

Das sativa-High wird oft als stimulierend und energetisierend beschrieben. Die Wirkungenwerden als Kopf-High charakterisiert. Es können halluzinogene Effekte auftreten. Sativa-Sorten vermitteln ein Gefühl von Optimismus und Wohlbefinden. Auch wenn indica-Sortenallgemein mehr THC enthalten sollen, so gibt es heute reine sativa-Typen mit sehr ho-hen THC-Konzentrationen. Sativas sollen besser für den Konsum am Tag geeignet sein.Demgegenüber werden die indica-Wirkungen mit dem Begriff Körper-High charakterisiert.Indica-Sorten werden vor allem zur Entspannung, Stressreduzierung und für ein allge-meines Gefühl von Ruhe und Gelassenheit verwendet. Sie werden gern abends und beiSchlaflosigkeit konsumiert.

Weder der THC- noch der CBD-Gehalt charakterisieren Cannabis-Sorten vom indica-Typund vom sativa-Typ vollständig. THC ist nahezu ausschließlich verantwortlich für diepsychischen Effekte der Hanfpflanze sowie für die meisten medizinischen Wirkungen.CBD und weitere nichtpsychotrope Cannabinoide wie Cannabigerol (CBG) und Canna-bichromen (CBC) beeinflussen diese Hauptwirkung. Auch CBD allein weist medizinischinteressante pharmakologische Eigenschaften auf, ohne starke Nebenwirkungen zu verur-sachen. Die Unterschiede zwischen sativa- und indica-Sorten beruhen möglicherweise aufden bisher wenig beachteten Cannabinoiden CBG und CBC sowie auf Unterschieden in derZusammensetzung der Terpene (ätherische Öle). Die aktuelle Studie zeigt, dass Cannabis-Sorten anhand ihres chemischen Profils von Cannabinoiden und Terpenen unterschiedenund charakterisiert werden können.

4.5 In Deutschland zugelassene Cannabisblüten

Cannabis-Sorten des niederländischen Unternehmens Bedrocan

Sorte Bedrocan

Cannabis Flos Bedrocan besitzt einen THC-Gehalt von 22% und einen CBD-Gehalt vonunter 1%. Die Sorte Bedrocan stammt von Pflanzen der Art Cannabis sativa. Die Genetikvon Bedrocan stammt von der Sensi Seeds Sorte Jack Herer. Was in dieser Sorte nochenthalten sein kann bzw. könnte zeigt eine Analyse auf leafly.com.

THC: 18-23%CBD: 0,03-0,2%CBN: 0,00-0,03%CBG: 0,6-2,2%THCV: 0-0,3%CBC: 0,01-0,12%

4.5 In Deutschland zugelassene Cannabisblüten 25

CBL: 0%Linalool: 0-0,05%Beta-Mycren: 0,1-0,3%Alpha-Pinen: 0-1,0%D-Limonen: 0-0,9%Beta-Caryophylen: 0,01-0,4%

Sorte Bedrobinol

Bedrobinol besitzt einen THC-Gehalt von 14,5% und einen CBD-Gehalt von unter 1%.Die Sorte Bedrobinol stammt von Pflanzen der Art Cannabis sativa. Die Genetik vonBedrobinol ist Jack Herer x Afghaan. Durch das 95% indica Afghaan sollte der indicaAnteil etwas höher sein als bei Bedrocan.

Sorte Bedica

Bedica besitzt einen THC-Gehalt von 14% und einen CBD-Gehalt von unter 1%. ImGegensatz zu den anderen Sorten stammt diese Cannabis Flos von indica-Pflanzen. Daherenthält es eine andere Terpenen-Zusammensetzung. So enthält Bedica große MengenMyrcen, während dieser Stoff in den anderen Sorten quasi nicht vorhanden ist. Bedicawird in Granulatform verkauft. Die Zerkleinerung soll helfen die Dosierbarkeit zu steigern.Die Genetik von Bedica stammt von White Widow ab.

Sorte Bediol

Bediol besitzt einen THC-Anteil von 6,5% und einen CBD-Gehalt von 8%. Bediol wird inGranulatform verkauft. Die Zerkleinerung soll helfen die Dosierbarkeit zu steigern. DieGenetik von Bediol sollte der Sensi Seeds Sorte Ruderalis indica ähneln.

Sorte Bedrolite

Bedrolite enthält im Gegensatz zu den anderen Sorten weniger als 1% THC und dafür9% CBD. Bedrolite wird in Granulatform verkauft. Die Zerkleinerung soll helfen dieDosierbarkeit zu steigern.

Sorte Amnesia (geplant)

Bedrocan will noch die Genetik der Sorte Amnezia Haze unter einem anderen, noch nichtbekannten Namen auf den medizinischen Cannabismarkt bringen.

26 Kapitel 4. Cannabis-Sorten

Sorten von Pedanios bzw. dem kanadischen Unternehmen Peace Naturals

Das Berliner Unternehmen hat den Import von fünf Sorten Medizinal-Cannabisblüten an-gekündigt, wobei bisher die zwei Sorten Pedanios 22/1 sowie Pedanios 14/1 erhältlich sind.Hierbei steht die erste Ziffer für die prozentuale Konzentration des Wirkstoffs THC und diezweite Ziffer für die Konzentration des Wirkstoffs Cannabidiol (CBD). Bei Pedanios 22/1handelt es sich um einen indica-lastigen Hybriden (70/30), die andere Sorte ist sativa-lastig(60/40). Andere Angaben zu den sativa-/indica-Anteilen sind: Pedanios 22/1 – 60-65%indica, Pedanios 18/1 – 65% indica, Pedanios 16/1 – 70% indica, Pedanios – 14/1 65%sativa, Pedanios 8/8 – 50% sativa.

Sorten von Spektrum Cannabis bzw. des kanadischen Unternehmens Tweed

Bisher sind zwei Sorten auf dem deutschen Markt erhältlich, nämlich Princeton und Argyle.Im Internet findet man die folgenden Informationen: Princeton (Ghost Train Haze) ist einesativa-dominante Cannabisblüte. Argyle (Nordle) ist eine indica-dominante Sorte, gekreuztaus der Genetik von Afghani und Sensi Star. Penelope (CBD Skunk Haze). Houndstooth(Super Lemon Haze). Bakerstreet (Hindu Kush).

5. Fahreignungsbegutachtung

Für alle Patienten, die einen Führerschein besitzen, könnte die folgende von der DeutschenGesellschaft für Verkehrspsychologie herausgegebene Information relevant sein. DerTitel ist „Fahreignungsbegutachtung bei Cannabismedikation – Handlungsempfehlung derStändigen Arbeitsgruppe Beurteilungskriterien – StAB“

5.1 Vorbemerkung

Diese Handlungsempfehlung richtet sich vorrangig an Ärzte und Psychologen, die im Rah-men der Fahreignungsbegutachtung mit Fragestellungen rund um die Cannabismedikationkonfrontiert sind. Sie wurde im Auftrag der Vorstände der DGVM und der DGVP von derStAB unter Mitwirkung von Prof. M. Graw erstellt und soll bis zu einer Überarbeitung derBeurteilungskriterien (DGVP, DGVM, Schubert, W., Dittmann, V. & Brenner-Hartmann,J., 2013) und der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt, Gräcmann, N.,Albrecht, M., 2017), in denen diese spezielle Fallgruppe noch keinen Eingang gefundenhat, die Arbeit der Gutachter unterstützen und dazu beitragen, dass Fahreignungsgutachtennach möglichst einheitlichen Maßstäben erstellt werden können. Die Grundzüge der hierzusammengestellten Empfehlungen wurden auf dem 13. Gemeinsamen Symposium derDGVP und DGVM am 6.-7.10.2017 in Leipzig in den Workshops 3 und 8 vorgestellt unddiskutiert.

Mit dem am 10. März 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittel-rechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschrei-bung von Cannabismedikamenten erweitert. ÄrztInnen können künftig auch Medizinal-

28 Kapitel 5. Fahreignungsbegutachtung

Cannabisblüten oder Cannabisextrakte in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäu-bungsmittelrezept verschreiben. Dabei müssen sie arznei- und betäubungsmittelrechtlicheVorgaben einhalten. Neben den neuen Regelungen bleiben die bisherigen Therapie- undVerschreibungsmöglichkeiten für die Fertigarzneimittel Sativex R© und Canemes R© sowiedas Rezepturarzneimittel Dronabinol bestehen.

Im Absatz 6 des Paragraphen 31 des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V) ist die Indikation zurCannabisvergabe wie folgt geregelt: (6) Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankunghaben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oderExtrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln1 mit denWirkstoffen Dronabinol oder Nabilen, wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischenStandard entsprechende Leistung

1. nicht zur Verfügung steht oder2. im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin

oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Ne-benwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder desVersicherten nicht zur Anwendung kommen kann

3. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung aufden Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung für eine Versicherte oder einen Versichertender nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse,die vor Beginn der Leistung zu erteilen ist. Verordnet die Vertragsärztin oder der Ver-tragsarzt die Leistung nach Satz 1 im Rahmen der Versorgung nach § 37b, ist über denAntrag auf Genehmigung nach Satz 2 abweichend von § 13 Absatz 3a Satz 1 innerhalb vondrei Tagen nach Antragseingang zu entscheiden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel undMedizinprodukte wird mit einer bis zum 31.März 2022 laufenden nicht interventionellenBegleiterhebung zum Einsatz der Arzneimittel nach Satz 1 beauftragt. Die Vertragsärztinoder der Vertragsarzt, die oder der die Leistung nach Satz 1 verordnet, übermittelt diefür die Begleiterhebung erforderlichen Daten dem Bundesinstitut für Arzneimittel undMedizinprodukte in anonymisierter Form; über diese Übermittlung ist die oder der Ver-sicherte vor Verordnung der Leistung von der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt zuinformieren. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte darf die nach Satz5 übermittelten Daten nur in anonymisierter Form und nur zum Zweck der wissenschaft-lichen Begleiterhebung verarbeiten und nutzen. Das Bundesministerium für Gesundheitwird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesratesbedarf, den Umfang der zu übermittelnden Daten, das Verfahren zur Durchführung derBegleiterhebung einschließlich der anonymisierten Datenübermittlung sowie das Formatdes Studienberichts nach Satz 8 zu regeln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Begleiter-hebung nach Satz 4 regelt der Gemeinsame Bundesausschuss innerhalb von sechs Monatennach der Übermittlung der Ergebnisse der Begleiterhebung in Form eines Studienberichtsdas Nähere zur Leistungsgewährung in den Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer6. Der Studienbericht wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf

5.1 Vorbemerkung 29

seiner Internetseite veröffentlicht.

Es war demnach vom Gesetzgeber erwartet worden, dass es sich bei den mit Canna-bis therapierten Personen ausschließlich um schwerwiegend Erkrankte handelt, sodassim Vordergrund einer Fahreignungsüberprüfung zunächst die Erkrankung mit ihrer ver-kehrsmedizinischen Relevanz steht. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass dieseUnterscheidung zwischen Cannabis-Blüten und Extrakten einerseits und „Arzneimitteln“andererseits an dieser Stelle keine rechtlichen Konsequenzen im Hinblick auf die Privile-gierung der „bestimmungsgemäßen Einnahme eines [. . . ] Arzneimittels“ in § 24a Abs. 2Satz 3 StVG haben wird (zum bestimmungsgemäßen Gebrauch vgl. auch Daldrup 2017).Rechtsprechung liegt hierzu jedoch noch nicht vor, weshalb von diesbezüglichen Aussagendem Begutachteten gegenüber abgeraten wird. In diesem Papier wird der Begriff des „Arz-neimittels“ im Zusammenhang mit nicht der Definition des §2 Abs.4 AMG entsprechendenund damit zugelassenen Arzneimitteln vermieden. Der Begriff „Medikament“, „Medikati-on“ oder „Medizinal-Cannabis“ wird hingegen als Überbegriff für alle vom behandelndenArzt verschriebenen Cannabis-Präparate verwendet. Bei der Verordnung von Cannabisblü-ten kommt dem behandelnden Arzt eine besondere Aufklärungspflicht zu, da diese keinformelles Zulassungsverfahren durchlaufen haben und die Aufklärung über Risiken, wieNeben- und Wechselwirkungen oder Einschränkungen bei der Verkehrsteilnahme oderder Bedienung von Maschinen, nicht einem Beipackzettel entnommen werden können.Aktuell besteht für Cannabisblüten für keine einzige Erkrankung eine arzneimittelrechtli-che Zulassung. In den Jahren 2007 bis 2016 erhielten allerdings Patienten mit mehr als50 verschiedenen Erkrankungen/Symptomen eine Ausnahmeerlaubnis vom BfArM füreine ärztlich begleitete Selbsttherapie mit Medizinal-Cannabis. Häufigere Anwendungfinden Cannabis-basierte Medikamente bei chronischen – insbesondere neuropathischen– Schmerzen, Spastiken bei MS, Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen. Empirischnicht hinreichend gesicherte Hinweise auf positive Wirkungen liegen für eine Vielzahlweiterer Erkrankungen/Symptome vor. Sie reichen von neurologischen (Spastiken undSchmerzen unterschiedlicher Ursachen, hyperkinetische Bewegungsstörungen), über der-matologische (Neurodermitis, Psoriasis, Akne inversa, Hyperhidrosis), ophthalmologische(Glaukom) und internistische (Arthritis, Colitis ulzerosa, Morbus Crohn) bis hin zu psych-iatrischen Erkrankungen/Symptomen (Depressionen, Angststörungen, posttraumatischeBelastungsstörung, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung [ADHS], Schlafstö-rungen). Aufgabe des behandelnden Arztes ist es, unter Abwägung von Nutzen und Risikoüber die medizinischen Indikationen (handlungsleitend ist hier nicht der Wunsch desPatienten) zu entscheiden und die Aufklärung und verkehrsmedizinische Beratung desPatienten sicherzustellen.

In diesem Papier sollen Empfehlungen für die Fahreignungsbegutachtung von Personengegeben werden, bei denen Eignungsbedenken aufgrund einer Dauermedikation mit Canna-bismedikamenten sowie der Verschreibung von Cannabisblüten auf BtM-Rezept bestehen.Andere Fragestellungen, welche die Fahreignung von Cannabiskonsumenten ohne ärzt-liche Verordnung betreffen, sind nach den Regelungen in den Beurteilungskriterien (3.

30 Kapitel 5. Fahreignungsbegutachtung

Auflage) zu bearbeiten. Es sind jedoch Mischformen mit illegalem Cannabisbezug odermit einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie auf Basis einer Ausnahmegenehmigung inder Vergangenheit zu erwarten, da sich die Rechtslage erst vor Kurzem geändert hat.Abhängig von der Fragestellung der Behörde an die Gutachter liegt der Schwerpunktder Begutachtung in der Regel auf der aktuellen Situation. Dabei fällt der zuständigenFahrerlaubnisbehörde im Zuge ihrer Amtsermittlungspflicht gemäß § 24 VwVfG zunächstdie Aufgabe zu, den Anlassbezug für die Untersuchungsanordnung eindeutig zu klären,wobei sie ausschließlich Tatsachen – also beobachtbare Sachverhalte oder Umstände –nicht Vermutungen oder Spekulationen, berück- sichtigen kann. Im Falle von Hinweisenauf eine schwere Erkrankung bilden die daraus abzuleitenden Eignungsfragen, wie dasAusmaß der Leistungseinschränkung, die Art, Schwere, der Verlauf und die Behandlung(Erfolg, Compliance) den Schwerpunkt der Fragestellung. Kompensationsmöglichkeitenund ggf. assoziierte, weitere Risikofaktoren sind im Rahmen der ärztlichen Begutachtungfür die Beurteilung einer sicheren Verkehrsteilnahme mit zu berücksichtigen.

Da in der Rechtsprechung unterschieden wird zwischen der ärztlich verordneten Einnahmeeines betäubungsmittelhaltigen Arzneimittels und der eigenmächtigen Einnahme einerillegal beschafften Droge, ist eine umfassende Sachverhaltsaufklärung als Ausgangspunktfür die Festlegung des Begutachtungsthemas und die daraus abgeleitete Fragestellungessentiell. Dies gilt in besonderem Maß für Fälle mit einer auffälligen verkehrsrechtlichenVorgeschichte. In diesem Kontext ist der Betroffene verpflichtet, an der Sachverhaltsauf-klärung mitzuwirken und kann dadurch, etwa durch Vorlage einschlägiger Unterlagen, dieVorabklärung von Eignungszweifeln wesentlich, auch zu seinen Gunsten, unterstützen.

5.2 Fallgruppen abhängig von der Cannabisvorerfahrung

Patienten mit Sucht- oder Missbrauchsvorgeschichte unterscheiden sich von den Patienten,die aus rein medizinischen Gründen erstmalig Cannabis in einem Therapiekontext erhal-ten, da die Wirkung des Mittels von der Konsummotivation und der Wirkungserwartungabhängt. Dabei sind zumindest drei Fallgruppen zu unterscheiden.1. Patienten, bei denen der Arzt erstmals die Indikation stellt und Cannabis als Medikamentverschreibt. Hier steht die Frage der Aufklärung und der Behandlungscompliance desPatienten sowie die Fahrunsicherheit (z.B. während der Einstellungsphase der Therapie)im Vordergrund.2. Patienten, die in der Krankheitsvorgeschichte Erfahrungen mit Cannabis-Eigentherapiegemacht haben und nun auf eine Verschreibung durch den Arzt wechseln.3. Konsumenten, die eine Missbrauchsvorgeschichte und/oder eine drogenbezogene De-linquenz aufweisen und die eine Cannabisverschreibung aus medizinischen Gründenanstreben, um missbräuchlichen Konsum zu legalisieren.Die dritte Fallgruppe wird u.U. auch weiterhin Cannabis sowohl legal über Verschreibungdurch den Arzt erhalten als auch vom illegalen Markt besorgen. In diesen Fällen dürfte dieFahreignung nach aktueller Rechtsprechung wohl bereits durch die FE-Behörde aufgrund

5.2 Fallgruppen abhängig von der Cannabisvorerfahrung 31

der Annahme regelmäßigen Cannabiskonsums und der Anwendung von Nummer 9.2.1 derAnlage 4 FeV verneint werden (vgl. VGH Baden-Württemberg. Beschluss vom 31.1.2017– 10 S 1503/16).Zu unterscheiden ist auch zwischen einer Verordnung über Privatrezepte und der Verord-nung über Kassenrezept. Bei Privatpatienten entfällt in der Regel das Genehmigungsver-fahren und die Einreichung des Antrags über einen Vertragsarzt der Krankenkassen sowiedie Teilnahme an der Begleitstudie des BfArM.Problemfelder bei der Verschreibung von CannabisproduktenDa es sich bei Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt nicht um ein Arzneimit-tel handelt, das ein Zulassungsverfahren durchlaufen hat, stehen auch keine empirischabgesicherten Informationen über geeignete Behandlungsindikationen, Dosierungen undNebenwirkungen zur Verfügung. Die Verantwortung für eine individuell abgestimmte, Ri-siko vermeidende Therapie und eine entsprechend umfangreiche Aufklärung des Patienteni.S. eines „individuellen Heilversuchs“ liegt damit beim behandelnden Arzt. Dies hat auchfür die Fahreignung Bedeutung. Folgende Punkte sind zu beachten:Bei den verschreibungsfähigen Cannabispräparaten handelt es sich um Betäubungsmittel.Das Betäubungsmittelgesetz legt dem Arzt besondere Pflichten auf, insbesondere muss erprüfen, ob die Verordnung medizinisch begründet ist und keine alternative Therapiemög-lichkeit besteht. Problematisch ist, dass derzeit kaum evidenzbasierte Empfehlungen zurTherapie mit Cannabisprodukten ausgesprochen werden können.Hinsichtlich der Verordnung von Cannabispräparaten sind wie bei allen MedikamentenKontraindikationen und Nebenwirkungen zu beachten. Als Kontraindikationen sind v.a.Suchterkrankungen, schwere Persönlichkeitsstörungen und Psychosen zu nennen. Auchsollten Cannabinoide nicht bei Jugendlichen verordnet werden, da Störungen in der Per-sönlichkeits Entwicklung zu befürchten sind.Häufige Nebenwirkungen sind Schwindel, Müdigkeit, Gleichgewichts-, Aufmerksamkeits-und Gedächtnisstörungen, Desorientierung, Schläfrigkeit, Sehprobleme. Es fehlen Erfah-rungen mit Langzeitfolgen bei chronischem Konsum, wie z.B. Leistungsein- bußen oderder Entwicklung einer iatrogenen Abhängigkeit.Zu Kontraindikation für die Verschreibung von Fertigarzneimittel verweist das BfArM aufdie jeweiligen Fachinformationen. Zu Neben- und Wechselwirkungen sowie Kontraindi-kationen bei der Anwendung von anderen Cannabisextrakten oder Cannabisblüten seiendem BfArM keine wissenschaftlich gesicherten Informationen bekannt. Hier steht der Arztbesonders in der Aufklärungs- und Beratungspflicht.Dem Therapieregime durch den behandelnden Arzt kommt eine zentrale Bedeutung zu.Erfahrungen mit Über- und Unterdosierungen liegen nicht vor und müssen individuell ab-gestimmt werden.Die Einstellungs- und Umstellungsphase ist insbesondere beim Versuch mit verschiedenenBlütensorten gegenüber anderen Medikamenten deutlich verlängert.Auswirkungen auf die Fahrsicherheit und Eigenverantwortung des VerkehrsteilnehmersFür den Hauptwirkstoff des Cannabis (Tetrahydrocannabinol THC) existieren keine ein-deutigen Konzentrations-Wirkungs-Beziehungen. Bei regelmäßiger Einnahme spielen

32 Kapitel 5. Fahreignungsbegutachtung

Faktoren, wie Adaptionsprozesse, Toleranzentwicklung und individuell unterschiedlicheWirkungsintensität eine wesentliche Rolle.Das Verkehrsrisiko unter Cannabiseinfluss hängt weniger vom Wirkstoffspiegel ab, alseher von1. Motiv der Einnahme/ des Konsums und der Wirkungserwartung,2. der allgemeinen psychophysischen Leistungsfähigkeit,3. der spezifischen Wirkung vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Vorerkrankung,4. der Toleranz und Gewöhnung,5. der Anpassungsbereitschaft der Person und der Bereitschaft zu Risiko vermeidendenVerhalten sowie6. der Wahrnehmung und Beurteilung riskanter Verkehrssituationen.Es liegt in der Verantwortung des Betroffenen, die Teilnahme am Straßenverkehr zu ver-meiden, wenn die Fahrsicherheit durch die Symptome der Erkrankung oder die Wirkungder Medikation bzw. durch das Nachlassen/Fehlen der Wirkung aktuell beeinträchtigt ist.Bei Inhabern / Bewerbern einer Fahrerlaubnis der Gruppe 2, Berufskraftfahrern bzw. einerFahrerlaubnis zur Fahrtgastbeförderung sind die besonderen Anforderungen und die indi-viduellen Um- stände der Verkehrsteilnahme (z.B. lange Fahrten, keine selbstbestimmtenFahrtzeiten) zu berück- sichtigen. Die erhöhten Anforderungen können durch Fahrer mitschwerwiegenden Erkrankungen bei gleichzeitiger Cannabismedikation wohl in der Regelnicht erfüllt werden.

Fragen bei der Begutachtung

Es stellen sich – wie grundsätzlich bei jeder Dauermedikation – bei der Begutachtungder Fahreignung unterschiedliche Fragen hinsichtlich der Auswirkungen der langfristigenEinnahme von oft hohen Dosen eines psychoaktiv wirksamen Medikaments. Dies betrifftin erster Linie die mögliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, die Frage der verläss-lichen Mitwirkung bei der Behandlung (Compliance und Adhärenz2) sowie die Frage, obder Patient in der Lage ist, Zustände von Fahrunsicherheit zu erkennen und verantwortlichdamit umzugehen. Zu beachten sind zudem Kompensationsmöglichkeiten, die Fähigkeitzur Risikoeinschätzung und auch die Gefahr einer missbräuchlichen Einnahme (vgl. VGHBaden-Württemberg, Beschl. vom 31.01.17, Az.: 10 S 1503/16). Die Aspekte der Risi-kowahrnehmung und des Missbrauchs können nur in einer MPU abgeklärt werden, da essich um psychologische Fragestellungen handelt. Im Regelfall kann davon ausgegangenwerden, dass die Fragestellung im Bereich der Überprüfungsdiagnostik (vgl. BK3, Seite47) angesiedelt Compliance und Adhärenz werden mitunter synonym verwendet, Der Be-griff Compliance wird allerdings zunehmend vom Begriff Adhärenz abgelöst. Hinter demAdhärenz-Konstrukt steckt gegenüber dem Gedanken der reinen „Befolgung“ ärztlicherAnordnungen die Idee der aktiveren und verantwortungsbewussteren Rolle des Patientenbeim Umgang mit der Erkrankung und bei der Planung, Gestaltung und dem Erreichen desTherapiezieles. Bei der Begutachtung wird, sofern sich keine weiteren Bedenken aus derVorgeschichte ableiten lassen, zunächst von der Annahme einer medizinisch indiziertenund vom Patienten sorgfältig und verantwortlich durch geführten Cannabis-Therapie aus-

5.2 Fallgruppen abhängig von der Cannabisvorerfahrung 33

gegangen.Zu prüfende Grundhypothese:Der Klient nimmt Cannabismedikamente oder Blüten zuverlässig nach der ärztlichenVerordnung ein. Es sind keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeitfestzustellen und die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik weisen kei-ne verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung auf, die eine sichere Verkehrsteilnahmebeeinträchtigen. Es ist nicht zu erwarten, dass der Klient in Situationen, in denen seineFahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigtist, am Straßenverkehr teilnehmen wird.Bei Zweifeln sind Diagnose und Therapie durch ein ärztliches Gutachten zu hinterfragen.Bedenken, ob diese Annahme zutrifft entstehen insbesondere, wenn1. Hinweise auf früheren oder aktuellen Missbrauch oder Abhängigkeit von Cannabis oderan- deren psychotropen Substanzen (incl. Alkohol) vorliegen,2. eine akute weitere als die ggf. derzeit behandelte psychiatrische Erkrankung oder rele-vante Persönlichkeitsstörung bekannt sind,3. Hinweise auf psychotische Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis in derVergangenheit vorliegen,4. wenn Cannabiskonsum regelmäßig bereits im jugendlichen Alter (Adoleszenz) stattge-funden hatte,5. eine Verkehrsauffälligkeit vorliegt, die im Zusammenhang mit der Einnahme von Can-nabismedikamenten oder anderen psychoaktiven Substanzen steht,6. Komorbidität oder zusätzliche Einnahme von zentralwirksamen Arzneimitteln vorliegen.Zu bedenken ist, dass die Fragestellung der Behörde den Untersuchungsumfang begrenzt(vgl. BK3, Seite 58).In den Fällen der Buchstaben a und b können die Fraggestellungen aus dem Bereich derEntlastungsdiagnostik überwiegen. Eine Erweiterung des Umfangs der Begutachtung aufandere Aspekte des Substanzmissbrauchs oder andere Erkrankungen, die nicht die Indi-kation der Cannabismedikation darstellen, setzt jedoch eine entsprechende Fragestellungder Behörde voraus. Andernfalls kann im Gutachten nur auf die zusätzlichen Hinweise fürdas Vorliegen weiterer eignungsrelevante Aspekte hingewiesen werden, die nach Prüfungdes Gutachtens von der Behörde eigenverantwortlich rechtlich bewertet werden müssen(vgl. auch Regelungen zum Anlassbezug in Kriterium MFU 1 der Beurteilungskriterien, S.327 ff.). Sowohl eine Abhängigkeitsentwicklung also auch eine Verkehrsteilnahme unterCannabiseinfluss können jedoch auch als Folge einer unkontrollierten „Selbstmedikation“mit illegal beschafftem Cannabis entstanden bzw. aufgetreten sein.Ärztliches Gutachten oder MPUDie Entscheidung, ob ein ärztliches Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gut-achten anzuordnen ist, obliegt der Fahrerlaubnisbehörde. Sie legt durch Ihre Fragestellun-gen auch fest, welche Fragen zu klären sind. Die unterschiedlichen Begutachtungsformenkönnen unterschiedliche Fragestellungen bearbeiten: (vgl. auch Koehl, 2017).In einem ärztlichen Gutachten ist in der Regel zu klären, ob die zugrundeliegende Erkran-kung verkehrsrelevant ist und ggf. erfolgreich behandelt wird. Ist die Grunderkrankung

34 Kapitel 5. Fahreignungsbegutachtung

nicht Teil der Fragestellung, kann es evtl. erforderlich sein, auf die Eignungsrelevanz derGrunderkrankung hinzuweisen, ohne die abschließende Befunderhebung und Begutach-tung machen zu können (Anlassbezug).Abzuklären sind auch Fragen des Medikamentenmissbrauchs bzw. des Beigebrauchs ande-rer psychoaktiver Substanzen.Auswirkungen auf das Leistungsvermögen stellen eine zentrale Frage dar, die unter Einbe-ziehung einer standardisierten, verkehrspsychologischen Testung zu überprüfen sind (vgl.auch Hypothese PTV der Beurteilungskriterien, S. 307 ff).Eine MPU ist zur Klärung der Auswirkungen des chronischen Konsums auf das Leis-tungsvermögen angezeigt, wenn eine konsiliarische verkehrspsychologische Abklärungder psychischen Leistungsfähigkeit nicht bereits im Zusammenhang mit dem ärztlichenGutachten er- folgt ist.Eine MPU ist immer auch dann erforderlich, wenn die Eignung nach den Befunden desärztlichen Gutachtens zwar nicht ausgeschlossen werden konnte, jedoch Zweifel an derAdhärenz und der Fähigkeit oder Bereitschaft zum verantwortlichen Umgang mit negati-ven Auswirkungen der Medikation und / oder der Grundsymptomatik vorliegen. SolcheZweifel können sich zudem aus Auffälligkeiten in der Vorgeschichte ergeben.Zusätzliche Zweifel ergeben sich auch bei den oben genannten Hinweisen (vgl. Anlage 4Vorbemerkung Nr. 3 FeV).Lag ein aktenkundiger, ursprünglich missbräuchlicher Cannabiskonsum oder Konsumanderer psychotroper Substanzen vor, ist in der Regel eine MPU angezeigt, sofern nichtbereits ein positives MPU-Gutachten zu diesem Sachverhalt vorliegt. Zunächst ist, eineentsprechende zusätzliche Fragestellung der Behörde vorausgesetzt, in diesen Fällen dieDrogenproblematik anhand der Hypothesen D1-D4 zu klären. Erst dann kann die Bedeu-tung einer aktuellen Verschreibung von Cannabismedikamenten vor dem Hintergrund derVorgeschichte bewertet werden. Therapieerfolg ist in diesem Zusammenhang im Sinne derpositiven Effekte einer Therapie auf die Fahrsicherheit zu verstehen. Die Frage der Indika-tionsstellung einer Cannabisblüten-Therapie ist nicht primärer Gegenstand eines ärztlichenGutachtens zur Fahreignung. Bei der Diskussion der Compliance und der Stabilität desBehandlungserfolgs sollte dieser Aspekt jedoch Beachtung finden.Untersuchungsumfang bei ärztlichem Gutachten und MPU1. Information durch den behandelnden Arzt:Durch fehlende klare Indikationen und fehlende Beipackzettel kommt dem behandelndenArzt eine besondere Verantwortung bei der Aufklärung des Patienten über Nebenwirkun-gen und insbesondere auch Auswirkungen auf die Fahrsicherheit zu. Eine ausführlicheStellungnahme des behandelnden Arztes ist regelmäßig vorzulegen. Dabei sollte auf fol-gende Punkte eingegangen werden:Grunderkrankung unter Einschluss bisheriger Behandlungsansätze und Gründe für dieWahl von Cannabinoiden, insbesondere Cannabisblüten als MedikationAngaben zur Verschreibung: Art des Medikaments bzw. Sorte der Blüten, Häufigkeit,Menge, DosierungsanweisungBisheriger und geplanter weiterer Verlauf der Behandlung einschließlich Angaben über

5.2 Fallgruppen abhängig von der Cannabisvorerfahrung 35

Adhärenz und Häufigkeit des Arzt-Patienten-KontaktsAufklärung des Patienten über Risiken bei Teilnahme im StraßenverkehrAngaben zu relevanter Komorbidität und Ko-Medikation. Vergleiche auch Koehl (2017)und Patermann (2015) zu Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit von Bescheinigungen.Anamnestisch abzuklärende PunkteIn der ärztlichen Anamnese am Begutachtungstermin werden in Hinblick auf die Canna-bismedikation folgende Punkte abgeklärt:Grunderkrankung und der bisherige KrankheitsverlaufBisherige Therapiemaßnahmen und Entscheidung für die CannabismedikationErfahrungen mit der Medikamentenwirkung und unerwünschten Nebenwirkungen (z.B.kardiologische Auswirkungen, Auswirkungen auf Vigilanz-Niveau, Müdigkeit, Unkon-zentriertheit, Wahrnehmungsstörungen bis hin zu Halluzinationen – vgl. BeipackzettelSativex)Dosierung, Anwendung (oral, Inhaltion; i.d.R. nicht: Rauchen) und zeitlicher Verlauf derEinnahme, letzte Einnahme; Verschreibung des Arztes und Dosierung nachvollziehbar(dokumentiert?)Dauermedikation oder Bedarfsmedikation? Vermeidung von Überdosierungen?Intensität der ärztlichen Betreuung und Einschätzung der AdhärenzZusätzlicher ggf. früherer Konsum illegal erworbenen oder von selbst angebauten Canna-bis.AlkoholanamneseAufnahme anderer Medikamente oder Suchtstoffe.Hierzu ist entweder eine Entbindung des behandelnden Arztes von der Schweigepflichtoder eine direkte Veranlassung durch den Patienten erforderlich.Ausschluss der Verschreibung trotz Kontraindikation:

SuchterkrankungenWeitere Psychische Erkrankungen oder Auffälligkeiten, PersönlichkeitsstörungenTherapie durch mehrere Ärzte gleichzeitig oder zusätzliche Verschreibung anderer (schul-medizinischer) Medikamente (von anderen Ärzten) zur Behandlung der selben Symptoma-tikLaboruntersuchungen:Toxikologisch ist i.d.R. ein Medikamentenscreening im Urin oder Haar incl. Cannabinoidedurchzuführen (vgl. Mußhoff & Graw 2016). Dies gilt insbesondere, wenn Hinweise aufEinnahme mehrerer fahreignungsrelevanter Medikamente vorliegen oder der Ver- dachtauf einen zusätzlichen Missbrauch oder selbstverordneten Konsum anderer psychoaktiverSubstanzen besteht. Abhängig vom Einzelfall ist zu beachten, dass mit Hilfe der Haarana-lyse ein längerer Zeitraum der Medikamenteneinnahme überprüft werden kann. Deshalbwird sie zumindest bei Fragestellungen im Rahmen der MPU zu bevorzugen sein.Sollte eine Überprüfung der aktuellen Einnahme von Cannabis oder anderen psychoaktivenStoffen in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung erforderlich sein, kanndies nur mit einer chemisch-toxikologischen Untersuchung des Bluts über- prüft werden.

36 Kapitel 5. Fahreignungsbegutachtung

Bei entsprechenden Fragestellungen können weitere toxikologische Untersuchungen zurAbklärung hinzugezogen werden:Bei Missbrauch in der Vorgeschichte bzw. wenn der Verdacht der Einnahme leistungs-steigernder Stoffe (Amphetamine, Cocain) besteht, ist zusätzlich ein polytoxikologischesDrogenscreening erforderlich.Bei Verschreibung oral einzunehmender Fertigpräparate kann der Verdacht auf einenmöglichen Beikonsum von Cannabis durch eine Haaranalyse auf THC-Säure-A ausge-schlossen werden.Bei Hinweisen auf übermäßigen Alkoholkonsum oder problematischen Mischkonsumkann eine Haaranalyse auf EtG angezeigt sein.Inhalte des Psychologischen Untersuchungsgesprächs (PUG):Die Vorgeschichte und insbesondere die Lerngeschichte im Umgang mit der Substanzwir-kung sind bei der Beurteilung eines verantwortlichen Umgangs mit den ärztlich verordnetenCannabismedikamenten zu berücksichtigen.Die zentrale Frage der psychologischen Untersuchung stellt der verantwortliche Umgangmit den potentiellen Auswirkungen der Cannabismedikation und der zugrundeliegendenErkrankung dar. Die auf Seite 90 der Beurteilungskriterien dargestellten Überlegungenzur Kompensation gesundheitlicher Eignungsmängel sind sinngemäß zu berücksichtigen.Liegt eine Verschreibung trotz einer der beschriebenen Kontraindikationen vor, wird diesim Gutachten zwar nicht grundsätzlich diskutiert, es wird jedoch auf die Bedeutung fürdie Fahreignung (fragliche Adhärenz, fehlende Stabilität der Entwicklung, problemati-sche Auswirkungen auf andere, die Fahreignung betreffende Bereiche) hingewiesen. Einegünstige Prognose ist in der Regel in diesen Fällen nicht zu erwarten. In Fällen mit einerMissbrauchsvorgeschichte, oder wenn eine Abhängigkeit vorlag und Teil der Fragestellungist, sind auch Aspekte eines möglichen missbräuchlichen Umgangs mit dem Medikament,dem Risiko eines Beikonsums sowie des Rückfalls in eine frühere Suchtproblematik zuklären. Hinweise auf eine Abhängigkeitsentwicklung oder einen Beigebrauch andererpsychoaktiver Medikamente oder auch nicht verordneter Betäubungsmittel sind zwar ohneentsprechende Fragestellung der Behörde in der Regel im Rahmen der anlassbezogenenBegutachtung nicht abschließend zu klären, lösen aber Bedenken hinsichtlich einer ver-antwortungsbewussten Behandlungscompliance aus. Im Folgenden sind exemplarischGesichtspunkte aufgelistet, die als Beispiele für zu klärende Fragen verstanden werdensollen und abhängig vom Einzelfall sinnvoll sein können.Zur Medikation:Weg zur medizinischen Indikation / Begründung der Einnahme bzw. des Konsums; wann,von wem und warum wurde Cannabis als Medikament entdeckt bzw. empfohlen.Frühere Behandlungsansätze und Therapieregime des Arztes (Adhärenzfrage)Wirkungserfahrung in der Anfangsphase der Einnahme, Änderungen bei Anpassung derDosierung.Liegen Erfahrungen mit unerwünschten Nebenwirkungen vor?Kontrolle der Dosierung. Wie wird die Konsummenge abgewogen? Wie konsumiert erzuhause, wie, wenn er unterwegs ist?

5.2 Fallgruppen abhängig von der Cannabisvorerfahrung 37

Auswirkungen der Cannabis-Therapie auf Stimmung und Antrieb; ggf. Unterschiede zufrüherem illegalem KonsumUmgang mit Alkohol und Erfahrungen mit Kreuzreaktionen. Umgang mit der psychoakti-ven WirkungWann setzt die Wirkung ein, wann lässt sie nach? Woran merkt er/sie das?Welches Attributionsmodell hat der/die Betroffene bezüglich seiner Erkrankung; was pas-siert, wenn er kein Cannabis nehmen würde?Bedeutung der Krankheit in sozialen Beziehungen und in der persönlichen EntwicklungZur Verkehrsteilnahme und Nebenwirkungen:Vorsichtsmaßnahmen bei Entscheidung zur Verkehrsteilnahme?In welchen Situationen ist er/sie beeinträchtigt und kann kein Kfz führen?Wie reagiert er/sie, wenn er/sie beeinträchtigende Wirkungen verspürt?Gibt es Erfahrungen mit Alternativen zur aktiven Verkehrsteilnahme mit dem Kfz?Liegen negative Erfahrungen bei der Verkehrsteilnahme liegen vor?Wie wird bei Bedarfsmedikation mit der Wirkung umgegangen? Verzicht auf Verkehrsteil-nahme?Wie wird bei längerer Verkehrsteilnahme oder bei unerwarteten Verzögerungen (z.B. imStau) sichergestellt, dass die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gewährleistet ist?Zum früheren Cannabiskonsum (falls zutreffend):Erfahrungen mit Cannabiskonsum und Wirkung vor ärztlicher Verordnung (Konsummotivund frühere Auswirkungen auf Erkrankung, Selbstmedikation)Gründe für die Aufrechterhaltung der Einnahme in der VorgeschichteUnterscheidung von psycho-sozialen, emotionalen und symptombedingten Motiven fürdie EinnahmeUmgang der Bezugspersonen (Freunde, Partner) mit Cannabiskonsum; VerfügbarkeitVerfügbarkeit / Leistungstestung Die klassische Leistungstestbatterie und die geprüftenLeistungsparameter überprüfen das Vorliegen der Grundvoraussetzungen für die sichereVerkehrsteilnahme. Es sind regelmäßig die Leistungsdimensionen der Anlage 5 Nr. 2 FeVzu prüfen.Soll der dämpfende Einfluss der Dauermedikation auf Awareness, Aufmerksamkeit undVigilanz überprüft werden, sind geeignete Testverfahren zu wählen, die Leistungsbereit-schaft unter monotonen Bedingungen prüfen.Liegen Hinweise auf spezifische Leistungseinbußen vor (Lichtempfindlichkeit, Zeitwahr-nehmung, Risikowahrnehmung, Vigilanz) sind diese besonders zu berücksichtigen. Hierzusind weitere Testverfahren oder eine psychologische Fahrverhaltensbeobachtung (PFVB)anzusetzen.Eine PFVP sollte in Zweifelsfällen eingesetzt werden und gezielt auf die spezifische Fra-gestellung hin ausgerichtet sein, z.B. sollte sie längere monotone Strecken enthalten.Werden bereits in der Leistungstestung eindeutig auffällige Befunde erhoben, ist davonauszugehen, dass eine Leistungsbeeinträchtigung in Folge der Dauermedikation anzuneh-men ist. Eine Kompensationsprüfung mittels einer PFVB ist in diesen Fällen in der Regelnicht angezeigt, da auch ein punktuell gezeigtes, unauffälliges Fahrverhalten aufgrund der

38 Kapitel 5. Fahreignungsbegutachtung

zu erwartenden circadianen Wirkungs- und Befindlichkeitsschwankungen den auffälligenBefund genauso wenig entkräften kann, wie dies eine zweite Testung zu einem anderenZeitpunkt könnte.Eine dosisabhängige Testdurchführung unter einem bestimmten THC-Spiegel ist i.d.R.nicht erforderlich. Die Aufgabe der Leistungstestung besteht im Ausschluss einer dauer-haften Reduzierung des psychischen Leistungsniveaus durch einen chronischen Konsum.Das Gutachten dient zudem der Eignungsüberprüfung und nicht der Prüfung der aktuellenFahrsicherheit.Muss allerdings, insbesondere bei Patienten mit schwankender Dosierung oder unregel-mäßigem Gebrauch geklärt werden, ob die Testung unter dem Einfluss der regelmäßig zuerwartenden und zu überprüfenden Cannabiswirkung stattgefunden hat (Ausschluss destaktischen Verzichts zur Verbesserung des Leistungsvermögens), ist eine Blutentnahmeund Bestimmung des THC-Gehalts sinnvoll (vgl. Punkt 3 oben).Nach langfristiger, chronischer Einnahme hoher Mengen von Cannabisprodukten sindkognitive Defizite im Bereich der Konzentration und Aufmerksamkeit, des Reaktionsver-mögens, des Kurzzeitgedächtnisses und des Zeitsinns sowie der Raumwahrnehmung zubefürchten (Kannheiser, 2005; Täschner, 2005). Diese Langzeiteffekte sind nach mehr-jähriger Einnahme von Cannabismedikamenten bei der Leistungsüberprüfung im Rahmenvon Nachbegutachtungen zusätzlich zu berücksichtigen. Auflagen und BeschränkungenGenerell ist der zusätzliche Einfluss von Alkohol bei der Verkehrsteilnahme aufgrundder damit verbundenen erheblichen Seigerung des Unfallrisikos (vgl. Drummer et al.,2004) auszuschließen. Schlüsselzahl 05.08 (Inhaber) bzw. 68 (Neuerteilung) ist stets vor-zusehen.Eine Umkreisbeschränkung kann im Ausnahmefall sinnvoll sein, wenn eine regelmäßi-ge Medikamenteneinnahme nach Verordnung des Arztes bei längerer Abwesenheit vomWohnort nicht sichergestellt wäre.Nachbegutachtungen sind abhängig von der Grunderkrankung und von den individuellenUmständen im Einzelfall erforderlich.Da keine hinreichenden Erkenntnisse über die langfristige Auswirkung der dauerhaftenEinnahme insbesondere in Wechselwirkung mit der jeweiligen Grunderkrankung vorlie-gen, ist eine Überprüfung des Leistungsbildes im Rahmen einer Nachbegutachtung ins-besondere bei Verordnung hoch dosierter Cannabisblütensorten in längerem zeitlichenAbstand sinnvoll.Bei Fragestellungen mit Missbrauch in der Vorgeschichte sollte ein Beleg der Freiheit vonBeigebrauch anderer Medikamente und Suchtstoffe im Rahmen von Kontrolluntersuchun-gen erfolgen. Eine Nachbegutachtung sollte bei auffälligem Befund vorgenommen werden.LiteraturhinweiseBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (2017). Cannabis als Medizin.http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/_node.htmlBundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Gräcmann, N., Albrecht, M. (2017).Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung. Berichte der BASt, Mensch und Sicherheit,Heft M 115. http://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/BLL/BLL-hidden_node.html

5.2 Fallgruppen abhängig von der Cannabisvorerfahrung 39

Daldrup, D. (2017) Cannabismedikation und Fahreignung. Vortrag auf dem 13. Gem. Sym-posium der DGVP und DGVM vom 6.-7.10. 2017. Leipzig (zur Veröffentlichung imTagungsband (Sonderheft der ZVS) vorgesehen)DGVP, DGVM, Schubert, W., Dittmann, V.& Brenner-Hartmann, J. (2013). Urteilungsbil-dung in der Fahreignungsdiagnostik – Beurteilungskriterien (3. Auflage). Bonn: Kirschbaum-Verlag.Drummer, O.H., Gerostamoulos, J., Batziris, H., Chu, M., Caplehorn, J., Robertson, M.D.,& Swann, P. (2004). The involvement of drugs in drivers of motor vehicles killed in Aus-tralian road traffic crashes. Accident Analysis and Prevention, 36, 239–248.Duttge, G. & Steuer, M. (2017). Verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis – die medizi-nische und forensische Perspektive. Blutalkohol, 54, 168-177Gießelmann, K. (2017). Medizinalcannabis – Die Zahl der Anträge nimmt zu. DeutschesÄrzteblatt, 114 (25), S. 1228-1229Graw, M. & Mußhoff. F. (2016). THC als Arzneimittel – Frage nach Fahrsicherheit undder Fahreig- nung. Blutalkohol, 53, S. 289-297Kannheiser, W. (2005) Cannabiskonsum und Verkehrssicherheit – Anmerkungen auspsychologi- scher Sicht. In: Kongressbericht 2005 der Deutschen Gesellschaft für Ver-kehrsmedizin e.V. Berichte der BASt, Mensch und Sicherheit, Heft M 171. Bremerhaven:Wirtschaftsverlag NWKoehl, F. (2017) Die Einnahme von Cannabis als Medikament und die Teilnahme amStraßenver- kehr. Deutsches Autorecht DAR, 6, 313-316Madras, B. K. (2015). Cannabis and its medical use – update.Expert Committee of Drug Depend- ence (ECDD) der WHO. Download: http://www.who.int/medicines/access/controlled-sub- stances/6_2_cannabis_update.pdf Müller-Vahl, K.& Grothenhermen, F. (2017). Medi-zinisches Cannabis – Die wichtigsten Änderungen. Deutsches Ärzteblatt .114/8, 352-356Mußhoff F & Graw M. (2016) Dauerhafte Arzneimitteleinnahme – Frage nach der Fahrsi-cherheit und Fahreignung – Teil II. Blutalkohol 53; 333-346.Patermann, A. Schubert, W. & Graw, M. (2015) Handbuch des Fahreignungsrechts Leitfa-den für Gutachter, Juristen und andere Rechtsanwender. Bonn: Kirschbaum-VerlagPogarell, O., Fahmbacher-Lutz, C., Tretter, F. & Erbas, B. (2017). Medizinisches Cannabis– eine pra- xisbezogene Hilfestellung (Stand 19.07.2017). Bayerische Akademie für Sucht-fragen in Forschung und Praxis BAS e.V. München.Download: http://www.bas-muenchen.de/publikationen/papiere- empfehlungen.html Rein-hardt, D. & Grunenberg, M. (2017). Die Arzneimittelzulassung und Cannabisarzneimittel.Ztsch f Verkehrssicherheit ZVS. 2, 23-26Täschner, K.-L. (2005) Zu den Cannabiskonsumgewohnheiten aus medizinischer Sicht. In:Kongress- bericht 2005 der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. Berichte derBASt, Mensch und Sicherheit, Heft M 171. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NWWhiting P.F. et al. (2015). Cannabinoids for Medical Use: A Systematic Review and Meta-analysis. JAMA. 313(24):2456-73Quelle: Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie

6. Einnahme in der Öffentlichkeit

Gibt es in der Öffentlichkeit Einschränkungen bei der Einnahme von medizinischem Canna-bis? Patienten dürfen ihre Medizin in der Öffentlichkeit zu sich nehmen. Das Bundesinstitutfür Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) äußert auf eine schriftliche Anfrage, daßdie Medikamenteneinnahme grundsätzlich entsprechend der Vorgabe des verschreibendenArztes zu erfolgen habe. Wenn die therapeutische Anwendung im Ausnahmefall nur in derÖffentlichkeit möglich sei, stelle dies keine Straftat dar. Besondere gesetzliche Regelungenzur Anwendung von Cannabis als Arzneimittel in der Öffentlichkeit gebe es, abgesehenvom einzuhaltenden Nichtraucherschutz, nicht.

Auf der Homepage des BfArM findet sich noch folgende Stellungnahme: „Von der An-wendungsart Rauchen wird grundsätzlich abgeraten. Sollte Ihre behandelnde Ärztin bzw.Ihr behandelnder Arzt im Einzelfall dennoch diese Anwendungsart für die Therapie emp-fehlen, so sollte die Anwendung – wenn immer möglich - nicht im öffentlichen Raumstattfinden. Für unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger ist nicht erkennbar, ob es sich um dieAnwendung eines Arzneimittels oder um den illegalen Konsum von Cannabis handelt. Diessollte stets berücksichtigt werden.“ Allerdings herrschen trotz der Stellungsnahmen vonBundesministerien oder dem BfArM noch immer Unklarheiten bei Patienten, Ärzten oderBeamten, wenn es um die Einnahme von medizinischem Cannabis in der Öffentlichkeitgeht. Der Deutsche Hanfverband wollte es genauer wissen, weshalb wir allen Innen- undGesundheitsministerien folgende Anfrage zuschickten:

SSehr geehrte Damen und Herren, vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes zu Cannabisals Medizin und dem Wegfall der Ausnahmegenehmigungen möchten wir vom DeutschenHanfverband in Erfahrung bringen, wie die polizeiliche Dienstanordnung zum Umgangmit Cannabispatienten, die in der Öffentlichkeit ihre Medizin zu sich nehmen müssen, in

42 Kapitel 6. Einnahme in der Öffentlichkeit

Ihrem Bundesland geregelt ist. Wir würden gerne wissen, ob es eine solche polizeilicheDienstanordnung in Ihrem Bundesland gibt. Des weiteren bitte ich Sie um Beantwortungfolgender Fragen:

• Wie ist die polizeiliche Dienstanordnung zum Umgang mit Cannabispatienten, diein der Öffentlichkeit ihre Medizin zu sich nehmen müssen, in Ihrem Bundeslandgeregelt?• gibt es eine solche polizeiliche Dienstanordnung?• Wie bzw. wo können Cannabis-Patienten die entsprechende Regelung bzw. Verord-

nung zur Einnahme ihrer Cannabis-Medizin außerhalb ihrer Privaträume finden (z.B.Reisen, am Arbeitsplatz oder bei längerer Abwesenheit)?• Findet bei Cannabis-Patienten eine konsequente Anwendung des Nichtraucherschutz-

gesetzes statt, in dessen Rahmen das öffentliche Rauchen von Medizinalkräutern ausgesundheitlichen Gründen oder von Tabakerzeugnissen aus Genu.gründen, in Bezugauf Fremdschädigung und Jugendschutz, bereits geregelt ist?• Was müssen Cannabis-Patienten bei der öffentlichen Einnahme von Medizinalhanf-

kräutern ansonsten beachten?

11 der 16 Bundesländer haben innerhalb der letzten Wochen geantwortet. Aus Hamburg,Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg gab es auch auf wiederholte Anfragekeine Antwort. Grundsätzlich orientieren sich viele der aus den Ministerien eingegan-genen Antworten inhaltlich an den Anweisungen des Bundesinstituts für Arzneimittelund Medizinprodukte (BfArM). Doch es gab auch über die Einschätzung des BfArMhinausgehende Anordnungen im Umgang mit Cannabispatienten, weshalb wir euch hierdie Antworten der jeweiligen Bundesländer und Ministerien präsentieren. Negativbeispielesind hier klar Thüringen und Rheinland-Pfalz: Während Polizisten in Thüringen grund-sätzlich Ermittlungsverfahren gegen Cannabis-Patienten einleiten, die außer Hause ihreMedizin einnehmen, geht man im Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz davon aus, daßCannabispatienten nach Prüfung des Rezepts und der Personalien zusätzlich auf andere,illegale Substanzen durchsucht werden können.

In diesem Artikel hat unser Autor Michael Knodt sich mit den Stellungsnahmen der Mi-nisterien genauer beschäftigt: Schon bevor es das Gesetz gab, hatten Patienten mit einerÄusnahmegenehmigungen für den Erwerb von Cannabisblüten im Rahmen einer ärztlichbegleiteten Selbsttherapieïmmer wieder Probleme mit der Polizei. Nachdem die Berli-ner Polizei aufgrund eines Vorfalls im Görlitzer Park bereits 2015 eine Dienstanweisungzum Umgang mit den ersten paar hundert deutschen Cannabis- Patienten herausgegebenhatte, war es jetzt wieder an der Zeit nachzufragen, wie und wo Cannabis-Patienten ih-re jetzt verschreibungsfähige Medizin außer Hause konsumieren können. Deshalb hatder Hanfverband bei den zuständigen Landesbehörden nachgefragt, ob und wie es be-reits eine Regelung für den Umgang mit Patienten gibt, die in Besitz eines Rezepts fürMedizinalhanfblüten sind.

Alle Innen- sowie Gesundheitsministerien der Länder wurden gefragt:

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• Wie bzw. wo können Cannabis-Patienten die entsprechende Regelung bzw. Verord-nung zur Einnahme ihrer Cannabis-Medizin außerhalb ihrer Privaträume finden (z.B.Reisen, am Arbeitsplatz oder bei längerer Abwesenheit)?• Findet bei Cannabis-Patienten eine konsequente Anwendung des Nichtraucherschutz-

gesetzes statt, in dessen Rahmen das öffentliche Rauchen von Medizinalkräutern ausgesundheitlichen Gründen oder von Tabakerzeugnissen aus Genu.gründen, in Bezugauf Fremdschädigung und Jugendschutz, bereits geregelt ist?• Was müssen Cannabis-Patienten bei der öffentlichen Einnahme von Medizinalhanf-

kräutern ansonsten beachten?

11 der 16 Bundesländer haben innerhalb der letzten drei Wochen geantwortet. Aus Ham-burg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg gab es auch auf wiederholteAnfrage keine Antwort. Thüringen und Rheinland-Pfalz auf Abwegen Die meisten Bun-desländer verweisen in ihrer jeweilgen Antwort darauf, daß Rauchen, egal ob pur oder mitTabak, eine nicht empfohlene Applikationsform darstelle und deshalb generell zu vermei-den sei. Grundsätzlich aber könnten Cannabis-Patienten dort ihre Medizin einnehmen, woder Nichtraucherschutz gewährleistet sei. Vorausgesetzt, sie belästigen keine Dritten undkonsumieren nicht provokant oder zur Schau stellend. Grundsätzlich halten sich fast alleBundesländer bei ihrer Antwort fast im Wortlaut an die Interpretation des BfArM, das seiteiniger Zeit auf seiner Webseite dazu informiert. Die detaillierten Antworten der einzelnenBundesländer gibt es hier. Lediglich in Thüringen und Rheinland-Pfalz gibt man offen zu,Cannabis-Patienten weiterhin in die Kiffer-Schublade stecken zu wollen. In Rheinland-Pfalz sollen Patienten, die bei der Anwendung ihrer Cannabismedizin angetroffen werden,nach Prüfung des Rezepts und der Personalien zusätzlich auf andere, illegale Substanzendurchsucht werden.

Im Fall des Antreffens einer Person, die sich auf eine entsprechende Erlaubnis beruft,wird zunächst regelmäßig die Identität des/der Betroffenen festgestellt. Die Erlaubnisund ihre Auflagen sowie die außerdem erforderliche Bescheinigung des behandelndenArztes werden auf Plausibilität, Einhaltung der Auflagen und ggf. Fälschungen hin geprüft.Sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird eine Durchsuchung der Personnach weiteren Betäubungsmitteln vorgenommen,

heißt es aus dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit undDemografie. Auf den ersten Blick überrascht die repressive Haltung im rot-grün regiertenRheinland-Pfalz. Die dort zuständige Ministerin ist die ehemalige Drogenbeauftragte derBundesregierung, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, die auch noch Jahre nach ihrer Amtszeitals Drogenbeauftragte gegen alle Liberalisierungstendenzen zu Felde zieht. Doch selbst dieMinisterin hatte das neue Gesetz zur medizinsichen Verwendung noch im März begrüßt.

Es kann nicht sein, daß sich im Einzelfall betroffene Menschen für den verbotenen Anbauvon Hanfpflanzen entscheiden, weil sie sich die Präparate nicht leisten können,

so Bätzing damals gegenüber dem Trierer "Volksfreund". Wie kann es dann sein, daßsich die gleichen Menschen in ihrem politischen Einflußbereich polizeilichen Maßnahmen

44 Kapitel 6. Einnahme in der Öffentlichkeit

ausgesetzt sehen, weil sie ihre ärztlich verordnete Medizin unter Einhaltung des Nichtrau-cherschutzes einnehmen? Thüringen hat angekündigt, grundsätzlich Ermittlungsverfahrengegen Cannabis-Patienten, die außer Hause ihre Medizin einnehmen und dabei ertapptwerden, einzuleiten.

Unabhängig davon, daß aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar ist, daß medizinischeGründe dafür sprechen, THC zwingend in der Öffentlichkeit zu konsumieren, setzt sichder Konsument in jedem Fall dem Tatvorwurf aus, eine strafbare Handlung zu begehen.Die Polizei muss jedem öffentlichen THC-Konsum nachgehen. Die Polizei wird in einemsich abschließenden Ermittlungsverfahren klären und der Konsument nachweisen müssen,dass eine medizinische Indikation vorliegt. Bislang ist es in Thüringen zu keinen solchenVorfällen gekommen. Vielmehr ist es dem Konsumenten, in der Regel wird von Schmerz-patienten ausgegangen, doch eher daran gelegen sein, seine Medikamente nicht in derÖffentlichkeit einzunehmen,

so der Pressesprecher des Innenministeriums, Carsten Ludwig, auf Anfrage des DHV.Wieso ausgerechnet Thüringen Cannabis-Patienten mit gültigem Rezept anzeigen will,bleibt das Geheimnis des rot-rotgrün regierten Bundeslandes.

In Bayern unterliegt nur der Mischkonsum von medizinischem Cannabis mit Tabak demNichtraucherschutzgesetz, wie sich aus der Antwort des Gesundheitsministeriums entneh-men läßt. Ob Patienten in Bayern deshalb auch ihre Medizin an Orten einnehmen dürfen,wo keine Tabakwaren konsumiert werden dürfen, läßt die Antwort allerdings offen.

[...]. Daraus folgt, daß der Konsum von ärztlich verordneten Cannabisarzneimitteln stetsdann dem Rauchverbot des Gesundheitsschutzgesetzes unterfällt, wenn das Cannabisarz-neimittel entgegen der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)herausgegebenen Hinweise für Patienten zusammen mit Tabak geraucht wird, ohne daß esauf die Art und Weise des Konsums (Zigarettenform, Wasserpfeife o.ä.) ankäme.

Die ausführlichste Antwort kam aus Berlin. Dort hat man sich anscheinend über die aktuelleDienstanweisung hinaus ein paar eigene Gedanken gemacht und eine sehr detaillierteAntwort auf die DHVAnfrage verfaßt:

Als Orientierungshilfe für den Umgang mit Personen, die z.B. anläßlich einer KontrolleCannabisprodukte mitführen und erklären, Patientinnen/Patienten zu sein, denen ärztlichMedizinal-Cannabis verordnet wurde, wurde durch das Landeskriminalamt ein Merk-blatt erstellt, das allen Mitarbeitenden der Polizei Berlin zur Verfügung steht. Neben denaktuellen Gesetzesänderungen sind darin Beispiele und Muster zu Rezepten, Darreichungs-formen und Verpackungsgefäßen für Medizinal-Cannabis enthalten. Da im Gesetz keinErlaubnisnachweis vorgesehen ist, muß in einer Kontrollsituation die Berechtigung zumBesitz des Medizinal- Cannabis individuell festgestellt werden. Dabei bestehen beispiels-weise folgende einfache Nachweismöglichkeiten, die von der Patientin oder dem Patientenfreiwillig erbracht werden können:

• Es kann ein Behandlungsnachweis vorgelegt werden, z.B. durch Schreiben eines

45

Arztes oder eine Kostenübernahmebescheinigung der Krankenkasse• Es wird ein Rezept oder eine Rezeptkopie mitgeführt• Durch eine kurzfristige Nachfrage (z. B. telefonisch) in der Praxis des verordnenden

Arztes wird die Verschreibung bestätigt• Das Medizinal-Cannabis ist ordnungsgemäß verpackt (z.B. Behälter mit Aufkleber

und Datumsvermerk der abgebenden Apotheke) In der Regel wird sich bei Vorliegeneiner oder mehrerer dieser Beispiele der Verdacht des unrechtmäßigen Besitzesausräumen lassen. Sollten seitens der Polizei dennoch Verdachtsmomente für eineFälschung des Rezeptes oder den unrechtmäßigen Besitz des Cannabis bestehen,wird eine Strafanzeige (z. B. wegen Urkundenfälschung – Rezeptfälschung oderVerstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz) gefertigt.

Quelle: Deutscher Hanfverband

II

7 Feinstoffliche Körper . . . . . . . . . . . . . 49

8 ADHS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

9 Schmerzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

10 Archetypen der Seele . . . . . . . . . . . 61

11 Regenaplex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

Ganzheitliche Therapie

7. Feinstoffliche Körper

In diesem Abschnitt möchte ich auf verschiedene – oft nicht ganz offensichtliche –Krankheits- und Schmerzursachen und deren ganzheitliche Therapiemöglichkeiten ein-gehen. Unser physischer Körper ist Fokus unserer Humanmedizin und unterliegt den unsbekannten Gesetzen der Physik und Chemie. Er kann gemessen, gewogen und mit weiterenwissenschaftlich anerkannten Methoden analysiert werden. Begriffe wie Ätherkörper, As-tralkörper, Emotionalkörper und Mentalkörper sind in unserer Kultur dagegen nur wenigenMenschen bekannt. Anders ist dies beispielsweise in Indien und China. Die traditionelleMedizin in China – TCM genannt – hat der Welt das Wissen um die feinstoffliche Energie-versorgung des Menschen geschenkt – die Meridianlehre. Seit Jahrtausenden wird diesesWissen von chinesischen Ärzten für Diagnosen und Therapie in Form von Akupunkturgenutzt. In Indien hat sich das Wissen um die Energiezentren – die sogenannten Chakren –etabliert, welche quasi als Transformatoren dienen, um die fließende Meridianenergie auf„Gebrauchsspannung“ zu bringen; sie sind die Schnittstelle zwischen Energie und Materie.Ein Beispiel: Das feinste Gewebe im menschlichen Körper ist die vollkommen transparenteAugenlinse. Sie liegt nahe am härtesten Gewebe des Körpers, dem Zahnschmelz. Trotzdembenötigen beide eine unterschiedliche Form der Energieversorgung. Die des Auges isthochschwingend, die des Zahnes niederfrequent. Damit dies möglich wird, regulieren dieChakren dieser Körperregionen nicht nur die Menge der zugeführten Energie sondern vorallem ihre Frequenz. Die Spitze des Eisberges, also der sichtbare und messbare Teil desMenschen, ist unser physischer Körper. Er ist die Basis unserer westlichen Schulmedizin.Einen ersten Paradigmenwechsel löste der deutsche Arzt Samuel Hahnemann aus. Christi-an Friedrich Samuel Hahnemann (* 10. April 1755 in Meißen; † 2. Juli 1843 in Paris) warein deutscher Arzt, medizinischer Schriftsteller und Übersetzer. Er ist der Begründer derHomöopathie. Diese Art der Medizin war erstmalig nicht substantieller sondern energe-

50 Kapitel 7. Feinstoffliche Körper

tischer Art und wirkte somit auf unseren Körper nicht über die Ebene der Chemie – wiebislang – sondern über die energetische Informationsebene ein. Daß dies funktioniert wirdbis heute weitgehend von der medizinischen Wissenschaft ignoriert, zeigt sich aber in denerfolgreichen Therapien ganzer Ärztegenerationen, welche ausschließlich homöopathischarbeiten. Samuel Hahnemann öffnete uns Ärzten somit den Zugang zu feinstofflicherenEbenen unseres Seins und hat sich größte Verdienste dadurch erworben; ebenso wie dieÄrzte Chinas und Indiens mit ihrem Wissen um die Meridiane und Chakren, die fein-stoffliche „Elektronik“ unseres Körpers sozusagen. Gesegnet ist jener Patient, welchereinen ganzheitlichen Arzt findet, welcher um diese Zusammenhänge weiß. Neben SamuelHahnemann muss hier aber auch der wohl bekannteste Arzt des Abendlandes genanntwerden – Paracelsus. Philippus Theophrastus Aureolus Bombastus von Hohenheim, ge-tauft als Theophrastus Bombastus von Hohenheim (* vermutlich 1493 in Egg, KantonSchwyz; † 24. September 1541 in Salzburg), der sich seit 1529 Paracelsus nannte, warein schweizerisch- österreichischer Arzt, Alchemist, Astrologe, Mystiker und Philosophund schenkte uns die Spagyrik – die traditionelle Heilkunst des Abendlandes. Die Basisdieser Heilkunst besteht in der ganz besonderen Aufbereitung von Heilpflanzen, um ihrefeinstofflichen Körper aufzuschließen, zu reinigen und auf alchemistische Weise wiederzusammen zu führen und somit als Medizin für Körper, Seele und Geist des Menschenzu wirken. Eine im wahrsten Sinne des Wortes ganzheitliche Medizin, welche nun ihrenSiegeszug in Deutschland erlebt. Eine Apotheke meines Vertrauens in München stellt seitJahren immer wieder neue Mitarbeiter ein, welche ausschließlich spagyrische Rezepturenerstellen.Es gibt nun verschiedene Ebenen von Krankheits- und Schmerzursachen, welche lege artisauch über diese Ebene behandelbar sind. Oft spielt sich die Behandlung von Krankheitenund Schmerzen auf der untersten Ebene, unserem physischen Körper, ab. Hier in diesemBild von russischen Matroschka-Puppen wird er von der aus solidem Holz gebildetenkleinen Puppe ganz rechts symbolisiert. Alle anderen, größeren Puppen sind hohl undumgeben die kleinste Puppe als Schalen. Um meine Ausführungen bildhaft zu machenund zu verstehen, kann dieses Denkmodell dienen. Ein gesunder Mensch, der im Einklangmit sich und seiner Umwelt lebt, knickt beim Gehen um und erleidet einen Hexenschuss.Diesem Schmerzgeschehen liegen entweder eine Blockade des Iliosakralgelenks zugrundeoder eine Blockierung im Bereich des 4./5.Lendenwirbels. Eine kausale und schnell wirk-same Behandlung dieses Patienten auf der Ebene unseres physischen Körpers, wäre das„Einrenken“ durch einen Chirotherapeuten oder Ostheopathen.Kausales Denken auf unterschiedlichen hierarchisch angeordneten Ebenen ist einem Arztohne Zugang zu diesem Wissen nicht möglich. Denn der physische Körper alleine istFokus des Denkens, der Diagnose-, und der Therapiefindung. Nun betrachten wir einenanderen Fall mit exakt den gleichen Symptomen, also einen Hexenschuß aufgrund einerBlockade im 4./5.Lendenwirbelbereich. Nur dieser Patient hat dies immer und immer wie-der. Eine Behandlung mit Schmerzspritzen durch den Hausarzt könnte zwar das Auftretender Schmerzen für den Patienten erträglicher machen, aber eine Frage nach den Ursachenwird nicht gestellt und kann auch nicht beantwortet werden, falls die Röntgenaufnahmen

51

Abbildung 7.1: Fünf russische Matroschka-Puppen

52 Kapitel 7. Feinstoffliche Körper

nichts pathologisches an der Wirbelsäule aufweisen, wie so oft die Praxis in solchen Fällenzeigt. Ein mit der Akupunkturlehre und der Psychosomatik der Meridiane vertrauter Arztmag dem Patienten nun zu seiner großen Verwunderung die folgenden Fragen stellen:„Kennen Sie Situationen, bei denen Sie am liebsten aus der Haut fahren wollen?“, „WollenSie manchmal am liebsten einen Menschen an die Wand knallen, können dies aber nicht,weil dieser zum Beispiel ihr Chef ist?“, „Wachen sie des öfteren nach Mitternacht auf undfinden dann über längere Zeit keinen Schlaf?“Und greift dieser Arzt dann auch noch an ihre Pulsstellen, wird ganz still, schaut aber nichtauf seine Uhr um ihre Pulsrate zu zählen wie ihr Hausarzt von neben an, sondern spürt sichin ihre Pulse hinein, dann können Sie sicher sein, nun einen berufenen Arzt gefunden zuhaben, welcher sich mit einer höheren Ebene als der körperlichen beschäftigt. Denn dieserArzt sammelt Informationen aus der nächst höheren Ebene ihres Körpers – aus der Ätheri-schen Ebene, in welcher sich die Meridiane befinden. Aufgrund seiner Pulsdiagnostik wirder eine Disharmonie im Gallenblasenmeridian feststellen, denn dieser versorgt die Ursachedes Schmerzes, den 4./5. Lendenwirbelbereich mit Energie und sorgt dafür, dass alles im„Fluss bleibt“ und die Gelenke dort gut funktionieren. Eine kunstgerechte Behandlungdieses Schmerzpatienten wäre nun eine Akupunktur, welche den gestörten Energieflußdes Gallenblasenmeridians in diesem unteren Teil der Lendenwirbelsäule wieder herstellt.Dies wäre eine Therapie auf der kausalen Ebene und kurzfristig richtig und erfolgreich.Warum aber nur kurzfristig? Bislang haben wir dem Arzt, welcher die Akupunktur anwen-det, die Ehre erwiesen. Dieser kommt nun aber mit seinen Methoden an seine Grenzen,denn eine kausale Therapie mü.te die nächst höhere, therapeutisch erreichbare Ebeneebenfalls berücksichtigen um wirkliche Ausheilung für den Patienten zu bewirken. Diesist die emotionale Ebene, die im Bild der dritten Matroschka Puppe von rechts entspricht.Zwischen Ätherkörper und Emotionalkörper befindet sich der Astralkörper, welcher einvollständiges Abbild von uns auf einer höheren Energieebene darstellt, und mit unseremphysischen Körper durch eine feinstoffliche „Nabelschnur“ – den Silberfaden – verbundenist. Dieser löst sich im Sterbeprozeß vom Körper und gibt die Seele frei. Therapeutisch istdie Astralebene jenseits von Einflußnahmen. Menschen mit Nahtoderlebnissen berichtenjedoch über ihre ausserkörperlichen Erfahrungen, sollte sich ihr Astralkörper für einigeMomente vom physischen Körper lösen bevor Reanimation diesen feinen Energiekörperwieder fest mit ihrem materiellen Körper verankert.Und hier nun der fällige Kotau vor Carl- Friedrich Zimpel (1801–1879). Dieser entwickel-te ab 1868 das nach ihm benannte Heilsystem. Die Spagyrik nach Zimpel, eine höchsteffiziente natürliche und ganzheitliche Therapie auf den drei EbenenKörper – Seele – Geist.Für unseren Patienten mit der Lumbalgie, dem Hexenschuß aufgrund einer Gelenkblockadeauf Höhe des vierten und fünften Lendenwirbelkörpers, wird nun ein breit aufgestellterund ganzheitlicher Arzt folgendes machen:

• Eine Akupunktur-Sitzung zur Aktivierung des Gallenblasenmeridians• Eine chiropraktische Manipulation der Gelenkblockade• Verordnung eines spagyrischen Rezeptes für den Patienten

53

Dieser schluckt seine Wut, seinen Ärger, Groll und Zorn beständig runter, ohne ihn wirklichverarbeiten zu können. Damit bringt er seinen Gallenblasenmeridian in Disharmonie undläßt dadurch letztendlich seine tiefe Lendenwirbelsäule zur ständigen Schwachstelle seinesKörpers werden. Kein allopathischer Arzt, welcher „nur“ in Schulmedizin & psychosoma-tischer Medizin ausgebildet ist, würde diese Zusammenhänge sehen können, da ihm dieHintergründe dieser Zusammenhänge fehlen. Spagyrische Rezepturen welche in einemsolchen Fall zum Einsatz kommen könnten sähen zum Beispiel aus wie diese: „Umwand-lung von Wut und Zorn in Liebe und Freude“ „Okoubaka aubrevillei, Carduus marianus(Mariendistel), Taraxacum officinale (Löwenzahn)“ oder „Emotionale Entgiftung“„Ok-oubaka aubrevillei, Euphrasia (Augetrost), Solidago virgaurea (Goldrute), Ginkgo biloba(Ginkgo), Humulus lupulus (Hopfen)“ Durch eine derartige ganzheitliche Therapie – einerKombination von Akupunktur und einer Behandlung der schmerzauslösenden psychoso-matischen Faktoren mithilfe der auf kausaler Ebene wirksamen Spagyrik – könnte eineechte Heilung eintreten. Wenn sich diese aber nicht einstellen sollte, dann könnte eine„Therapieblockade“ auf einer noch höheren Ebene dafür verantwortlich sein. Dies wäredann im Bild der russischen Matroschka Puppen die vierte von rechts, diese nun bislanghöchste Ebene unseres feinstofflichen Körpers entspricht dem sogenannten Mentalkörper.Diese hohe Ebene entzieht sich eigentlich unseren therapeutischen Möglichkeiten. Nichts-destotrotz besteht aber die Möglichkeit, in uns schlummernde Fehlinformationen, die denZugang zum Mentalkörper blockieren, und dessen Auswirkungen auf uns in den Fokus zunehmen, um diese polarisierende und fehlerhafte Sicht zu korrigieren. Wie könnten dieseFehlinformationen aussehen? Welche Denkweise behindert uns auf dieser hohen Ebene inunserer Kraft, in unsere Gesundheit und Harmonie zu kommen?Wir kommen nun in einen Bereich der allumfassend ist und viel Verständnis, Einfühlungs-vermögen und seelische Reife erfordert. Und manchmal auch ungewöhnliche Mittel. Diesemöchte ich hier nicht wiedergeben, ich wende diese aber in meiner Praxis bei aufgeschlos-senen Patienten an, welche den Dingen wirklich auf den Grund kommen wollen. Diesesind wenige. Aber es erfüllt mich mit größter innerer Dankbarkeit und Zufriedenheit, einenPatienten zu erleben, welcher bereit ist diesen Schritt zu tun. Denn dies ist ein Schritt nachOben. Ein Schritt in Richtung Seelenbewußtsein. Ein Schritt in Richtung Aufstieg. EinSchritt in Richtung Gott. Denkbare Therapieblockaden auf diesen hohen Ebenen könntenzum Beispiel in der Überzeugung bestehen, dass Leiden gottgefällig ist, dass wir durchunsere Leiden unsere „Sünden“ abzubüßen haben und wir dadurch Gott näher kommen.Ein gefährlicher Irrglaube. Nicht nur bei den meisten christlichen Patienten, sondern vorallem bei vielen Esoterikern, welche mit dem Begriff „Karma“ argumentieren ohne einwirkliches und klares Verständnis davon zu haben. Diese Art von Patienten sind schwer zutherapieren. Es gibt ein geflügeltes Wort unter uns Ganzheitsmedizinern:„Es gibt keine unheilbare Krankheiten, nur unheilbare Patienten.“Ein Versuch, alte fehlerhafte Programmierungen selbst und in unserer Welt aufzulösen,könnte mit spagyrischen Rezepturen eingeleitet werden, zum Beispiel:Befreiung von alten Denkblockaden: (Ruta graveolens (Weinraute), Tilia (Linde), Pilocar-pus (Jaborandi Pflanze)

54 Kapitel 7. Feinstoffliche Körper

Befreiung von Blockaden auf mentaler und emotionaler Ebene: (Gelsemium sempervi-rens (wilder Jasmin), Primula veris (Schlüsselblume), Solanum dulcamara (Bittersüß),Alchemilla vulgaris (Liebfrauenmantel), Urtica (Brennessel), Nicotiana tabacum (Tabaks-pflanze), Okoubaka aubrevillei)Natürlich setzt diese Therapie wirkliches, eigenes Bemühen des Patienten voraus, welchevon von weiteren wirksamen Maßnahmen wie Familienaufstellungen, NeurolinguistischerProgrammierung (NLP) oder anderen angezeigten Therapiemethoden begleitet werdenmüsste, um das Therapieziel zu erreichen. Nur wenige Betroffene sind bereit, so tiefeinzutauchen um an die Perle zu kommen. Die „blaue Perle“. Ihr wahres Selbst.

8. ADHS

Eine ganzheitliche Sicht und Verständnis eines skurrilen Syndroms unserer Zeit: Wer dieGesetze der Unendlichkeit mit auf die Erde bringt, hat große Probleme mit den Gesetzender Endlichkeit hier auf diesem Planeten. Das betrifft Borderliner, aber auch Menschenmit ADHS. Denn krank sind sie nicht, nur anders. ADHS ist keine Krankheit. ADHS istein Zeichen für Seelenbewusstsein. ADHS ist die Chance für ihr Leben!Unsere ADHS-Patienten empfanden allesamt ihren Umstieg von Ritalin auf Cannabis alssehr positiv und hilfreich. Bis März 2017 hieß dies aber für die meisten einen Schritt in dieIllegalität zu machen. Dies hat sich nun geändert. Die ADHS-Diagnose trägt etwa zu 50 %meiner BTM-Rezepte über medizinisches Cannabis bei. Langfristig ist dies eine bewährte,sichere und wirkungsvolle Therapie, frei von Nebenwirkungen. Jeder ADHS-Patient untereiner Cannabis-Therapie bekommt von uns nun einen Cannabis-Ausweis für Autofahrer,der ihn bei möglichen Polizeikontrollen als legaler User ausweist.Die Cannabis-Therapie bei ADHS kann und sollte durch bewährte pflanzliche Rezepturenergänzt werden. Seit über 20 Jahren – also lange vor der Legalisierung der Cannabis-Therapie – behandle ich dieses „Krankheitsbild“ damit erfolgreich. Kinder, welchen drohtevon der normalen Schule in die Sonderschule verwiesen zu werden, konnten sich in dennormalen Klassenbetrieb integrieren, änderten ihr Verhalten und wurden oftmals zu guten,oft sehr guten Schülern.ADHS hat unzählige unterschiedliche Varianten und Ausformungen im Alltag eines Be-troffenen. Bei manchen zeigt sich das ADHS primär als Unkonzentriertheit, schnellesDenken, schnelles Sprechen und Schwierigkeiten fokussiert bei einem Thema zu bleiben.Bei anderen eher in einem emotionalen Ungleichgewicht und schnellem Aggressivwerdenschon beim geringsten Anlaß. Bei einer dritten Gruppe von ADHS-Patienten äußert siesich wiederum in einer eher autistischen Reaktion, welche durch Zurückgezogenheit und

56 Kapitel 8. ADHS

Schwierigkeiten beim Sozialisieren – problemloser Kontaktaufnahme und Gesprächen mitMitmenschen – gekennzeichnet ist.Deshalb muss eine ganzheitliche ADHS-Therapie diese unterschiedlichen Erscheinungs-formen bei der Erstellung von pflanzlichen Rezepturen berücksichtigen. In meiner Praxissteht dies im Mittelpunkt. Die Basistherapie mit Cannabis wird ergänzt mit bewährtenpflanzlichen (spagyrischen) Rezepturen. Diese pflanzliche ADHS-Begleittherapie basiertbei meiner Behandlung auf den Rezepturen der Firma Phylak Sachsen. Diese sind inder Praxis seit vielen Jahren bewährt und erfolgreich. Je nach individueller Gegebenheitkönnen diese Rezepturen für den Patienten quasi maßgeschneidert werden, zusätzlich zueiner für alle ADHS-Patienten gleichen Basistherapie.Hierbei steht die ausführliche Anamnese im Mittelpunkt, insbesondere eine Austestungaller in Frage kommenden pflanzlichen Essenzen. Auf diese Art und Weise entsteht fürjeden Patienten eine individuelle Pflanzenmischung. Diese Vorgehensweise hat sich inmeiner Praxis seit 20 Jahren bewährt, da die spagyrischen Rezepturen bei ADHS einenahezu genauso effektive Wirkung wie die Cannabis-Basistherapie haben.Es würde an dieser Stelle zu weit führen, alle Möglichkeiten eines individuell angefertig-tigten pflanzlichen ADHS-Rezeptes aufzuführen, daher gebe ich hier nur einige Beispielevon vielen.Phylak Spag Tropfen – 50 ml mit Pipette – "JAGUAR – Self-control, keep cool": Juniperuscommunis (Wacholder), Agnus castus (Mönchspfeffer), Ginkgo biloba (Ginkgo), Urtica(Brennessel), Avena sativa (Hafer), Rosmarinus offcinalis (Rosmarin), Galium odoratum(Waldmeister), Piper methysticum (Kawa Kawa), Sambucus (Holdunder), Sarsaparilla(Stechwinde) – S.: 4 x 7 Tropfen – ist eine besonders bewährte Rezeptur bei der Form vonADHS, die oben an zweiter Stelle genannt wurde (emotionale Unausgeglichenheit).Weitere bewährte pflanzliche ADHS-Rezepturen: Phylak Spag Tropfen - 50 ml mit Pipette-"HA02 Spezialmischung Hyperaktivität"– S.:3 mal 8 Tropfen, Phylak Spag Tropfen –ÄDHS-Standardmischung"– 50 ml mit Pipette – S.:3 mal 8 Tropfen, ADHSGSAMJOY-GUMHANF – Begleitrezeptur zur Cannabis-Therapie:Angelica archangelica Galium odorata Juniperus communis HypericumDrosera Sarsaparilla Okoubaka aubrevilla Avena sativaHumulus lupulus Agnus castus Yohimbe Nux vomicaSambucus Matricaria chamomilla Ginkgo biloba Fagophyrum

UrticaMelissa oficinalis

S.:

3 mal 20 TropfenBei folgenden Gegebenheiten bitten Sie mich Ihnen eine meiner weiteren, von mir ent-wickelten ADHS-Spezialrezepturen zu verordnen: Schlafstörungen, Überempfindlichkeitanderen Menschen gegenüber, schwer zu beherrschenden Emotionen, beständigen undvielen störenden Gedanken, Konzentrationsmangel, Lernschwierigkeiten, Prüfungsängsten,partnerschaftlichen Problemen aufgrund Ihres ADHS, allgemeiner Orientierungslosigkeit,allgemeiner Sinnlosigkeit und Depressivität, Kommunikationsproblemen mit Ihren Mit-menschen.

57

Ein weiterer Baustein einer wirksamen Therapie ist das energetische Verständnis derADHS und deren einfache Behandlung durch Ihre Hände mittels der Jin Shin JyutsuBehandlungskunst. In monatlichen Intensivworkshops in der Praxis lernen unsere Pati-enten die Grundzüge der Körperenergetik, die Chakren & und die Meridiane kennen. Inkleinen Gruppen von maximal 10 Teilnehmern lernen wir die energetische Behandlungdes ADHS und seine Ursachen im Ätherkörper kennen. Klar verständlich und keinerleiVoraussetzungen nötig, speziell für Betroffene maßgeschneidert. "Come, lets have somefun, lets go for it, you will love it!"Die Teilnahme kostet 77,77 emit Geld-zurück-Garantiebei Unzufriedenheit. Anmeldung und Fragen per Email an: [email protected]. Beipersönlichem Aufklärungsbedarf Rückruf möglich.Zusätzlich ist es für Aufgeschlossene möglich, mediale Lebensberatung & Coaching durchein von mir ausgewähltes sehr feinfühliges und erfahrenes weibliches Channel-Mediumzu erhalten. Verständnis der geistigen Zusammenhänge und des Zusammenwirkens vonKörper, Seele und Geist. Einblick in unsere Seelenaufgabe, Verständnis unserer SSchwach-stellenünd unser Stärken. Vision und Ausrichtung auf ihre Lebensziele. Schutz und Ent-faltung ihrer Potentiale. Zugang zur geistigen Welt der Symbole und deren Anwendungum ein erfolgreiches, gesundes und glückliches Leben zu führen. Partnerschaftsanalyseund Begreifen der gemeinsamen Potentiale sowie der karmischen Aufgaben, welche zurLösung anstehen. Geistiges Feng Shui vom bekanntesten chinesischen Feng Shui Meister– Choa Kok Sui- an Sie weitergegeben. Einführung in die Welt der Rituale, Zeremonienund Segnungen.

9. Schmerzen

Hier finden Sie eine Synopsis unserer ganzheitlichen Schmerz-Therapien in unseremTherapiezentrum, neben Cannabis als der entscheidenden Basistherapie. Wir arbeiten beiBedarf und auf Wunsch unserer Patienten interdisziplinär mit Kollegen und Spezialistenanderer Fachbereiche zusammen.

1. Die bewährte Regenatherapie – mit absolut nichts vergleichbar! Allgemein & einlei-tend: Regenaplexe: 6+39a+55+50a+51a+100/1 - zur Einleitung der Therapie– im Sinne einer maximalen Anregung des Organismus Säuren zu eliminieren.

2. Basenbäder: Bad mit Basenpulver, Bad mit Bittersalz, Pascoe Basenbad

3. Die hoch-differenzierte spagyrisch-pflanzliche Schmerztherapie wird "maßgeschnei-dert", das heißt sie wird individualisiert für den Patienten hier, als Beispiele einigevon den sehr bewährten Rezepturen:ABS – Tiefe Schmerzen (Arnica montana, Bellis perennis, Symphytum officinale)PS847.4 – allgemeine Schmerzen und Entzündungen (Azadirachta indica (Neem),Cardiospermum halicacabum, Tabacum (Nicotiana tabacum), Aconitum napellus,Taxus baccata, Arnica montana, Bellis perennis, Symphytum officinale, Hypericumperforatum, Eupatorium perfoliatum, Rhus toxicodendron, Quercus)PS826.0 – Knochenhautentzündung und Knochenschmerzen (Eupatorium perfo-liatum, Symphytum officinale, Rhus toxicodendron, Urtica, Nicotiana tabacum,Cardiospermum halicacabum, Drosera, Belladonna atropa)PS827.1 – Muskelschmerzen (Arnica montana, Bryonia alba, Urtica, Bellis perennis,

60 Kapitel 9. Schmerzen

Dioscorea villosa, Sarsaparilla, Dulcamara solanum)PS837.0 – Rückenschmerzen (Arnica montana, Hypericum perforatum, Symphytumofficinale, Calendula officinalis, Rhus toxicodendron, Equisetum arvense, Rauwolfiaserpentina, gleichzeitig: YOHIMBE YOHIMBE)PS823.1 – Gelenkentzündungen und Gelenkschmerzen und Geriatrie (Cardiosper-mum halicacabum, Taraxacum officinale, Taxus baccata, Rhus toxicodendron, Soli-dago virgaurea, Propolis Symphytum officinale, Ruta graveolens) PS865.0 – Wund-heilung und Schmerzen nach Operationen (Taxus baccata, Arnica montana, Bellisperennis, Symphytum officinale, Amygdala amara, Melilotus, Eleutherococcus sen-ticosus, Neem (Azadirachta indica), Hypericum perforatum, Calendula officinalis,Vinca minor)

4. Ein Schmerzöl von uns für Sie zusammengestellt: Basis bei allen Schmerzen: Arnicamontana, Bellis perennis, Symphytum officinaleSchmerzen und Entzündungen (allgemein): Azadirachta indica, Cardiospermum,Nicotiana tabacum, Aconitum napellus, Taxus baccataKnochenhautentzündung & Knochenschmerzen: UrticaMuskelschmerzen: Bryonia alba, Dioscorea villosaRückenschmerzen allgemein: Calendula officinalis, Equisetum arvense, RauwolfiaserpentinaGelenkentzündungen & Gelenkschmerzen: Solidago virgaurea, Propolis, Ruta gra-veolensWundheilung & Schmerzen nach Operationen: Amygdala amara, Melilotus, Eleuthe-rococcus

5. Unsere Schmerz- & Massageöle mit ätherischen Ölen: Auf Arnikaöl-Basis für trau-matisch bedingte Schmerzen, Auf Hanföl-Basis für Cannabis-Schmerzpatienten,Auf Johanniskrautöl-Basis für nerval bedingte Schmerzen

6. Die Akupunktur nach TCM

7. Die Neuraltherapie nach Hunecke

8. Die weiterentwickelte NPSO-Therapie nach Rudolf Siener

9. Und seit März 2017 die legal ärztlich verordnete Cannabis-Therapie – die wohlnatürlichste und wirksamste Schmerztherapie. Nach ärztlicher Vorschrift angewen-det immer nebenwirkungsfrei und hoch wirksam. Ein wahrer Segen für Patienten!Die möglichen Anwendungsformen sind als Cannabisöl (Rick-Simpson-Öl), Inha-lation, Vaporisation (am meisten empfohlen), als Tee, als Gebäck, als Creme (beiHautproblemen), als Zäpfchen (vaginal/anal)

10. Archetypen der Seele

Wer bin ich und wozu existiere ich? Eine typische Frage von ADHS-Patienten! Lassensie es uns gemeinsam herausfinden! Nichts ist interessanter als diese Frage aller Fragen,wir haben diese für uns bereits beantwortet. Nun wollen wir Sie dazu anregen, dieserFrage ebenfalls auf den Grund zu gehen. Wir helfen Ihnen dabei. Sehr gerne und mit vielVerständnis, Liebe und Zeit . . . und noch etwas mehr. Lassen Sie sich überraschen. Alleswird gut!Seine eigene Seelen-Matrix erstellen heißt dieser Frage näher kommen, dies geschiehtdurch das Entschlüsseln der 7 archetypischen Energien zur Persönlichkeitsentwicklung undSinnfindung. Dazu gehören das Austesten von Seelenrolle, Ur-Ängsten, Entwicklungsziel,Modus der Lebensführung, Mentalität, energetischen Reaktionszentren, Seelenalter undder Seelenaufgabe. Ziel ist, sich liebevoll zu erkennen und anzunehmen. Verstehen wasist. Verstehen wer man ist. Verstehen wer man sein will. Und Verstehen wie man dorthingelangt.Zur Symbolarbeit der 5. Dimension: Universelle Energien und energetische Programmeexistieren seit Äonen in unserem Universum und sind frei für jeden zugänglich. Mit diesenHilfsmitteln können wir auf der geistigen Ebene höchst effektive Wirkungen erzielen. Alldies ist im morphogenetischen Feld der Erde zu entschlüsseln und zu nutzen. Ziel dabei istes, den Menschen in gänzlicher Freiheit auf den Weg zu neuem Bewußtsein zu unterstützen.Blockaden, Energieknoten oder karmische Geflechte im energetischen Sinn werden dabeigelöst, damit ändert sich die Lebenseinstellung und der Seelenweg wird frei. Klare Reso-nanz – denn alles, dem ich begegne, entspringt meiner Resonanz. Alles, was ist, bin ich –alles was ich sehe, projiziere ich. Denn ich bin Schöpfergeist. Ich bin der ich bin. Symboleder 5. Dimension unterstützen den Menschen besonders in psychischen Prozessen und för-dern mentale Entfaltung. Wir testen die passende Symbolkraft für entsprechende Dynamik

62 Kapitel 10. Archetypen der Seele

aus, entweder farbloses Ritzen in die Haut oder auch Tätowieren (weiß/unsichtbar/farbig)läßt die Kraft und Dynamik des Symbols auf den Energiekörper bis zur Zell-Ebene wirken.Auf dem Weg zu neuem Bewußtsein. Auf dem Weg zur Entfaltung des eigenen Potentials.Wer sehen will wie ein solches Symbol aussieht sieht dies auf meinen Ellbogen – diesebeiden Symbole haben mein Leben verändert. Ich bin zutiefst dankbar, diese Symbolein meinem Lichtkörper zu wissen. Sie unterstützen mich nun und lösten alte karmischeVerstrickungen auf. Ich habe diese Symbole als farblose Tätowierung auf meiner Haut.Noch sieht man diese, später mag man sie nur noch erahnen – weil farblos.Terminvergabe für eine Beratungssitzung mit Edeltraud Bufler: wie üblich über meineEmail [email protected] oder 08801/9146071.

11. Regenaplex

Regenerieren

Regenerieren-de Wirkstoffe regen die Zel-len dazu an, wieder einen vollständig gesunden und vitalen Zustand herzustellen.

Krankheit aus der Sicht der REGENA-Therapie

„Die Natur unternimmt nichts, um sich selbst zu zerstören“. Diese lebensbejahende Sicht war Günter C. Stahlkopf, dem Schöpfer der REGENA-Thera-pie, immer gegenwärtig, als er die kausale Ganzheits-ZeII-Regenerations-Therapie mittels der homöopathischen Komplexmittel, den REGENA-PLEXEN, entwickelte. Die zunehmende Entschlüs-selung von „Geheimnissen der belebten Natur“ und ihrer innovativen Umsetzung in der Technik, finden immer mehr Anwendung in unserem täglichen Leben. Der Wissen-schaftszweig Bionik steht für ein systematisches Lernen von der Natur und führt zu einem wachsenden Respekt gegen-über natürlichen Prozessen. Von diesem Grundgedanken wurde auch G.C. Stahlkopf bei seinen Untersuchungen geleitet.Nachdem es mittlerweile kein Geheimnis mehr ist, dass die

jahrzehntelang antibio-tisch behan-

Ganzheitlichkeit ist unser Ansatz - seit über 45 Jahren

REGENA-Therapie - die kausale Ganzheits-Zell-Regenera-tions-Therapie regeneriert den Körper bis auf die Zellebene.

„Ausheilen statt Einheilen durch Öffnen, Reinigen und Rege-nerieren“. (Günter C. Stahlkopf, Biologe - Gründer der REGENA-Therapie)

Öffnen und Reinigen heißt, alle körpereigenen Dränage-wege – Nieren, Darm, Menstruation, Haut und Atmung – zu harmonischer Funktion anzuregen.

40jähriger Beamter – 190 cm groß, 80 kg schwer, guter All-gemeinzustand, sportlich lei-stungsfähig, Blutbild, Leber- und Nierenwerte inklusive Immunstatus liegen innerhalb normaler Parameter – unter-zog sich im August 2005 auf-grund einer eitrigen Sinusitis einer Antibiotika-Behandlung (Elobact). Seitdem hat er un-gefähr alle sechs bis acht Wochen rezidivierende Furun-kulosis an verschiedenen Körperstellen. Es folgten über 20 antibiotische Therapien durch diverse Hautärzte, so-wie chirurgische Eingriffe in einer Klinik. Ein Sistieren der bakteriellen Infekte stellte sich jedoch nicht ein.Anfang 2007 suchte er zusätz-lich einen Spezialisten der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) auf und erhielt während eines Jahres eine Be-handlung durch Kräuterpress-linge, Tees und Akupunktur. Dies führte ebenso zu keiner Besserung des Beschwerde-bildes. Im Frühsommer 2008 begann schließlich die REGE-NA-Therapie mit folgenden REGENAPLEXEN: > Nr. 6 als Basismittel bei al-len Entzündungen.> Nr. 23a als starkes Blutrei-nigungsmittel bei allen ato-pischen Diathesen.

Fachblatt für Ärzte, Heilpraktiker und Apotheker

Mit der REGENA-Therapie drückt sich die Achtung vor dem Menschen und seinen komplexen physiologischen Abläufen aus, indem diese ausschließlich unter-stützt und niemals unterdrückt werden.

„Die Natur unternimmt nichts, um sich selbst zu zerstören“. (Günter C. Stahlkopf)

Öffnen

Öffnende Wirk-stoffe machen die Zellwände durchlässig. Dadurch können die heilenden Sub-stanzen bis in den Zellkern eindringen.

Reinigen

Reinigende Wirkstoffe sorgen dafür, dass patho-gene Stoffe über die natürlichen Wege aus-geschieden werden.

Ausgabe Nr. 1 - Februar/2009

delten bakteriellen Infekte immer schwerer mit bislang üblichen Antibiotika zu bekäm-pfen sind – denn die Bakterien entwickeln Resistenzen gegen Antibiotika – sollten wir offen für Therapieansätze sein, die die Natur und die natürlichen physiologischen Abläufe im Körper unterstützen und nützen.

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> Nr. 26a & 26d bei allen Eiterungen, Fokalinfekten, Furunkeln, Karbunkeln.> Nr. 48a das homöopathi-sche „Antibiotikum“ unter den REGENAPLEXEN. --> siehe Rückseite> Nr. 62a regt die Entgif-tung über Leber / Darm an, alle fettlöslichen Gifte.> Nr. 50a regt die Entgif-tung über die Nieren an, alle wasserlöslichen Gifte.--> Jeweils 10 Tr. in ein Glas Wasser geben und über den Tag verteilt schluck-weise einnehmen.> REGENAPLEX Haut-Fluid W zur äußerlichen Anwendung.Seit Beginn der REGENA-Therapie sind keine wei-teren Furunkel aufgetreten, obwohl es sich bei einer Ab-strichuntersuchung zeigte, dass es sich im vorlie-genden Fall um einen aus-gesprochenen Problemkeim handelte - Staphylokokkus aureus („MRSA“). Nach Vorgabe des Robert-Koch Hygieneinstituts gilt ein MRSA-Patient erst dann frei von Staphylokokken, wenn er in drei aufeinan-derfolgenden Abstrichen keine MRSA-Erreger mehr aufweist. Dieses Kriterium wurde im Dezember 2008 erfüllt.

Fallbeispiel Rezidivierende MRSA-Furunkulosis antibiotikafrei ausgeheilt

Autor: Rolf Müller ist Arzt für Naturheilverfahren in München. Über seine Email [email protected] erhalten Sie Fachberatung zu MRSA oder Sie

können Erfahrungsberichte zu „MRSA mit Homöopathie“ mitteilen.

Günter C. Stahlkopf

Regenerieren

Regenerieren-de Wirkstoffe regen die Zel-len dazu an, einen vollständig gesunden und vitalen Zu-stand wieder herzustellen.

Krankheit aus der Sicht der REGENA-Therapie

„Jeder Schmerz ist ein kausa-ler Hinweis für einen gestör-ten oder blockierten innerzel-lulären Stoffwechsel. Die Zelle wird ihre Endprodukte nicht mehr oder nicht mehr ausrei-chend los. Sie füllt sich an-fangs mehr und mehr damit und treibt die Zelle auseinan-der. Die Zellmembrane steht in diesem ständigen Deh-nungs-Spannungszustand und ist kurz vor dem Zer-reißen. Dies ist die Geburts-stunde des Schmerzes...“Diese Zeilen schrieb der Erfin-der der REGENA-Therapie Gün-ter C. Stahlkopf 1983 einem hilfesuchenden Patienten in einem persönlichen Brief. Jeder von uns, der sich körper-lich verausgabt, kennt solche Zustände in Form von «Mus-kelkater». Er entsteht, weil die Elimination der innerzellulär anfallenden Milchsäuren der Verarbeitung und dem Ab-transport über die Nieren hin-terherhinkt. Das Verständnis

dieser physiologischen Abläufe in

76-jährige Patientin unterzog sich wegen eines Gallenstein-leidens einer REGENA-Thera-pie. Abgehende Kongremente hatten zu einer Verlegung des Ductus communis geführt und dies wiederum zur Autodiges-tion von zwei Dritteln des Pan-kreas. Nachdem es mir schon einmal gelungen war, eine 100prozentig mit Kalk ausze-mentierte Gallenblase (sog. „Porzellangallenblase“) von den Ablagerungen zu befrei-en, setzte ich eine schon be-währte REGENA-Therapie mit folgenden REGENAPLEXEN an:

1.Glas: > Nr. 6 zur Öffnung der Lymphwege> Nr. 7 als Basis bei allen kalzifizierenden Erkrankungen> Nr. 80aN bei Cholelithiasis> Nr. 50a zur Anregung der Diurese

2.Glas:> Nr. 211a zur Reinigung des Pfortadersystems> Nr. 33/1 zur Pankreas- regeneration > Nr. 100/1 zur ph-Norma- lisierung --> siehe Rückseite> Nr. 51a zur Unterstützung der Säureaus- scheidung der Nieren

Fachblatt für Ärzte, Heilpraktiker und Apotheker

Öffnen

Öffnende Wirk-stoffe machen die Zellwände durchlässig. Dadurch können die heilenden Sub-stanzen bis in den Zellkern eindringen.

Reinigen

Reinigende Wirkstoffe sorgen dafür, dass patho-gene Stoffe über die natürlichen Wege aus-geschieden werden.

Ausgabe Nr. 2 - Mai 2009

der Zelle und im Körper stand bei der Entstehung der hoch-wirksamen REGENAPLEXE zur Schmerzbehandlung Pate: das Mittel 100/1 als pH-Regulator, die Nummer 6 zur lymphati-schen Entsorgung, die Num-mer 51b als Säureausscheider über die Nieren sowie die Nummer 50a als generelles Nierendrainagemittel.

--> Je 10 Tr. in das jeweilige Glas geben und über den Tag verteilt abwechselnd und schluckweise einneh-men. Die Patientin sprach sehr gut auf diese Kombinati-on an. Etwa zehn Wochen nach Beginn der Therapie hatte sie einen Kontroll-termin in der orthopä-dischen Klinik München Harlaching. Sie wurde dort wegen einer ausgeprägten und schmerzhaften abso-luten Spinalkanalstenose L3-5 + Neuroforamenste-nose L4/5 betreut. Zur großen Verwunderung der Kollegen hatte sich die ex-treme Schmerzhaftigkeit, welche selbst unter Höchst-dosen von Diclofenac und Ibuprofen nicht verschwin-den wollte, völlig zurückge-bildet!Dieser Fall untermauert die Ansicht des Begründers der REGENAPLEXE, dass eine erfolgreiche Schmerzthera-pie primär eine effizienteEntsäuerungstherapie des Körpers darstellen muss.

Autor: Rolf Müller ist Arzt für Na-turheilverfahren in München

- SPINALKANALSTENOSE - schmerzfrei

nach REGENA-Therapie

Weitere Fallberichte aus der Praxis erfahrener REGENA-Therapeuten findenSie in denREGENA-Nachrichten – Informa-tionen s. nächste Seite.

Ganzheitlichkeit ist unser Ansatz – seit über 45 Jahren

REGENA-Therapie – die kausale Ganzheits-Zell-Regenera-tions-Therapie regeneriert den Körper bis auf die Zellebene.

„Ausheilen statt Einheilen durch Öffnen, Reinigen und Rege-nerieren.“ (Günter C. Stahlkopf, Biologe - Gründer der REGENA-Therapie)

Öffnen und Reinigen heißt, alle körpereigenen Drainage-wege – Nieren, Darm, Menstruation, Haut und Atmung – zu harmonischer Funktion anzuregen.

Mit der REGENA-Therapie drückt sich die Achtung vor dem Menschen und seinen komplexen physiologischen Abläufen aus, indem diese ausschließlich unter-stützt und niemals unterdrückt werden.

„Die Natur unternimmt nichts, um sich selbst zu zerstören.“ (Günter C. Stahlkopf)

Günter C. Stahlkopf

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12 Das Was . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

13 Das Warum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71

14 Das Wie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73

15 Das Wo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75

Von und über Rolf Müller

12. Das Was

Wenn Sie einen Arzt suchen, bei dem Leidenschaft zum Arztberuf, Empathie für seinePatienten und Forschergeist in der Humanmedizin aufeinandertreffen, dann kommen Sieruhig näher. Unterhalten wir uns ein wenig . . . Ziemlich sicher kann ich Ihnen helfen, denUrsachen Ihrer Krankheit auf den Grund zu gehen. Und im besten Fall kann ich Sie davonbefreien.

Doch bevor wir zu Ihnen kommen, möchte ich mich kurz vorstellen. Mein Name istRolf Müller und ich bin zwar Arzt mit schulmedizinischer Ausbildung, stehe aber denalternativen Heilmethoden sehr offen gegenüber. Hier einige Informationen über meinenWerdegang:

• Studium der Humanmedizin an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität• Abschluss und Approbation 1985• Beginn meiner ärztlichen Laufbahn als Anästhesist und Gynäkologe in der I. Univer-

sitätsfrauenklinik in der Maistraße in München• Nach 3 Jahren klinischer Erfahrung 1989 Niederlassung in meiner eigenen, neu

eröffneten Privatpraxis in München• Seit 1989 Fortbildungen in Homöopathie, Allgemeinen Naturheilverfahren, Aku-

punktur, Chirotherapie, Trager-Schmerztherapie, EMDR-Trauma-Therapie, Bachblüten-Therapie, Jin Shin Jyutsu, Prana-Heilung, Regenatherapie und Spagyrik• Ärztlicher Mitarbeiter der Firma Regena, Beratung von Ärzten und Heilpraktikern

via Hotline und Verfassen von Praxisdokumentationen über antibiotikafreie MRSA-Sanierung ?? und Schmerztherapie bei Spinalkanalstenose ??• Seit 2009 weltweit tätiger Berater für an dem multiresistenten Klinikkeim MR-

SA erkrankte Patienten, die bereits erfolglos die angezeigte Antibiotika-Therapie

70 Kapitel 12. Das Was

durchlaufen haben• Seit März 2017 verordnender Arzt von medizinischem Cannabis auf BTM-Rezept

bei gegebener Indikation durch Vorbefund, Schulung und Anleitung der Patientenzu diesem Thema• Referent zum Thema Cannabis als Medizin in München und weiteren deutschen

Städten

13. Das Warum

Warum tue ich das, was ich tue? Warum bin ich Arzt geworden? Und die große Frage,warum habe ich mich vorwiegend auf alternative Heilmethoden spezialisiert?

Nun, ein einschneidendes Ereignis in meinem Leben stellte die Weichen. Hilflos musste ichmitansehen, wie meine damalige Frau lebensbedrohlich erkrankte und es kaum Hilfe gab.Sie litt an Diabetes I und ihre Nieren drohten zu versagen. Zusätzlich war meine Frau aufeinem Auge bereits erblindet. An dem noch sehenden Auge litt sie an Netzhauteinblutungenund musste mehrmals gelasert werden. Es war abzusehen, dass sie in Kürze völlig erblindenwürde. Kein Arzt, Homöopath, Akupunkteur, Neuraltherapeut oder Heilpraktiker konntemehr helfen. Unsere letzte Hoffnung war eine Heilerin von den Philippinen, die zufälligbei Freunden in München war. Statt sich jedoch mit der Niere zu beschäftigen, hat sie sichnur um das Auge gekümmert. Ich kann hier nicht in Einzelheiten beschreiben, was da vorsich ging. Nur so viel: Die bislang immer wiederkehrenden Netzhauteinblutungen hörtennach dieser Behandlung durch die Geistheilerin vollständig auf. An diesem Nachmittagwurde ich zum ersten Mal in die Heilkunst durch Energieübertragung eingeführt. Balddarauf konnte meiner Frau durch eine Organtransplantation wieder eine gesunde Nieregeschenkt werden.

Ab diesem Zeitpunkt wandelte sich mein schulmedizinisches Denken. Ganz gewiss istdiese Sichtweise gut und nützlich, und doch wäre es schön, wenn sich die Schulmedizinauch Gebieten öffnen würde, die sie meist vehement ablehnt. Für mich schloss sich mitdieser Erfahrung der Kreis zwischen Schulmedizin und alternativen Heilmethoden. Ich warzutiefst dankbar, dass die kombinierte Arbeit aus beiden Fachbereichen meiner Frau wiederein angenehmeres Leben ermöglichte. Aus diesen Erfahrungen heraus entstand in mir dertiefe Wunsch, meinen Patienten nicht nur die schulmedizinische Sichtweise zu vermitteln.

72 Kapitel 13. Das Warum

Sie sollten die Möglichkeit bekommen, auch alternative Heilmethoden kennenzulernen.Sie sehen, ich war und bin ein Querdenker. Niemand, der sich in eine Pharma-Schubladepressen lässt. Aber auch niemand, der im esoterischen Himmel schwebt. Ich stehe mitbeiden (Arzt-)Beinen auf der Erde und benutze die Erkenntnisse, Arzneien, Werkzeuge undGeschenke aus den schulmedizinischen wie den alternativen Universen. Alles zu IhremWohle und für Ihre Gesundheit. Nun kennen und verstehen Sie mein Warum. Kommen wirnun zum Wie . . . Und damit zu Ihnen.

14. Das Wie

Menschen kommen mit den unterschiedlichsten Symptomen zu mir. Jeder Patient benö-tigt eine andere Herangehensweise an die gesundheitlichen Schwachstellen. Durch eineBehandlung bei mir können Sie u.a. von den folgenden Therapiemöglichkeiten aus deralternativmedizinischen Schatzkiste profitieren.

Regenatherapie Mit Regenaplex lassen sich alle körperlichen Belange behandeln, indemdie körpereigenen Drainagewege und damit die Zellregeneration angeregt werden.Darunter fallen Lungen- oder Blasenentzündung, Nierenbecken, Tennisarm, Gastritis,Morbus Crohn, Colitis ulcerosa u.v.m.

Spagyrik findet Anwendung bei allen psychosomatischen Leiden. Durch einen komple-xen, aus der Alchemie hervorgegangenen Prozess wird die innere Kraft von Pflanzenin Essenzen zur Entfaltung gebracht.

Cannabis wirkt unter anderem schmerzlindernd und beruhigend. Unter meinen Patien-ten, denen ich Cannabis verordne, sind 80% Schmerzpatienten und 20% ADHS-Patienten.

Chirotherapie wird eingesetzt zur Wiederherstellung der Beweglichkeit von Gelenkenund daher u.a. bei schwerem Hexenschuss (Lumbalgie), HWS-Syndrom (Schulter-und Nackensteife) und Hüftgelenksproblemen

Bachblüten Mittels 38 besonderer Pflanzen, die bestimmte menschliche Eigenschaftenrepräsentieren, wird das im Vorfeld einer Krankheit gestörte seelische Gleichgewichtwiederhergestellt, vor allem auch bei Säuglingen und Kleinkindern.

Übrigens, in all den Jahren meiner Praxistätigkeit habe ich lediglich fünf bis achtmal malein Antibiotikum verschrieben. Nun haben Sie einen kleinen Eindruck von mir und meinerArbeit bekommen. Schön, dass Sie vorbeigekommen sind und sich etwas Zeit genommen

74 Kapitel 14. Das Wie

haben. Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

15. Das Wo

Ich biete ganzheitliche Schmerz-, ADHS- & Cannabis-Therapie in meiner Arztpraxis inMünchen, an der Ubahn Station Odeonsplatz. Meine Praxis befindet sich am Maximilians-platz 12a, 80333 München im 1ten Stock.

IV16 Patientenvereinbarung . . . . . . . . . . 79

17 Buchempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . 8117.1 Varda Hasselmann, Frank Schmolke: Archety-

pen der Seele17.2 Ramtha: Ramtha (Das große weiße Buch)17.3 Eugene Whitworth: Die neun Gesichter Christi.

Die Suche eines Wahren Eingeweihten.17.4 Edeltraud Bufler: Lichtbrücke zu den Engeln17.5 Rolf Müller: PhysioPsychoEnergetik

18 Desiderata . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85

19 Der Schlaf des Buddha . . . . . . . . . . 87

Verschiedenes

16. Patientenvereinbarung

Alle Patienten, die zu mir kommen, müssen die folgende Vereinbarung unterschrei-ben.

R o l f M ü l l e r Private Kassen Arztpraxis – Naturheilverfahren Mobil: 0151-27558853 Chirotherapie – Homöopathie Privat: 08801-9146071 Königinstr. 35a www.rolf-mueller.org 80539 München www.mrsa-doc.de AmheutigenTagewurdeichvonHerrn/Frau....................................................geb.:.......................gebetenzuÜberprüfen,obeineIndikationzueinerbegleitendenCannabistherapiebesteht.Nach Einsicht in die vorgelegten Krankenunterlagen, den ärztlichen Attesten undKrankenhausberichtenbin ich zumSchlußgelangtdie IndikationzueinerbegleitendenCannabisTherapieistgegeben.Ichhabedeutlichdaraufhingewiesen,daßHerr/Frau...........................................................weiterhin in der Obhut, beziehungsweise der Betreuung des Hausarztes / Krankenhauses zubleibenhat.Aus meiner aktuellen ärztlichen Beurteilung kann eine begleitende Cannabis Therapie vielfachunterstützendhilfreichsein,Symptome lindernunddenallgemeinenStatusverbessern,aberdaes noch keine ausreichenden wissenschaftlichen Studien über die Wirksamkeit gibt, bleibt siezunächsteinmalnurbegleitend-undnichtkausalangezeigt.Das heißt im Klartext, eine begleitende Cannabis Therapie kann nicht verantwortlich gemachtwerden, wenn Z.B. eine onkologische Therapie bei einem Krebspatienten nicht zur erhofftenHeilung führt, sondern zum Ableben des Patienten. Es liegen bislang keine Hinweise vor, daßwegeneinerCannabisTherapieeinPatientgestorben ist.UnfällemitdemKraftfahrzeug -unterstrikterEinhaltungderärztlichenDosierung-tretennichtgehäufteraufalsUnfälleohneCannabis.ÜberdosierungenkönnendasFahrverhaltenbeeinflussen- liegenaber inderVerantwortungdesAnwenders und nicht des verordneten Arztes. Eine Cannabis Therapie setzt einenverantwortungsvollenPatientenvoraus,dersichexaktandieärztlichenDosierungsvorgabenhält.GanzbesonderswichtigistdiesogenannteEingewöhnungsphasezuBeginnderCannabistherapie,inwelchersichderCannabispatientbeimAutofahrenaufmerksambeobachtenmuß,inwieweitersichereinFahrzeug führenkannundeinenormaleReaktionszeitamSteuergewährleistenkann.NachetwadreiMonatenkennterinderRegeldieWirkungseinerCannabisMedikamenteundistinderLagesicherundohneBeeinträchtigungeinKraftfahrzeugzuführen.HiermithabeichalsCannabisPatientdieseErklärungzurKenntnisgenommen.IchhabekeineweiterenFragenoderBedenkenzudieservonmirunterzeichnetenErklärung: München,den........................... ……………............................................

17. Buchempfehlungen

17.1 Varda Hasselmann, Frank Schmolke: Archetypen der Seele

Das von der „Quelle“ medial übermittelte grundlegende Lehrwerk zu den 49 Archetypen,die die Struktur der menschlichen Seele gestalten und beschreiben. Jeder Mensch verfügtüber einen archetypisch geprägten Seelenplan, der bereits vor seiner Inkarnation entworfenwird. Diese persönliche Matrix dient der Seele dazu, ein irdisches Leben sinnvoll zu gestal-ten. Das Grundmuster der Seele, bestehend aus einer individuellen Zusammenstellung vonsieben Archetypen, beschreibt die Inkarnations-Aufgaben und prägt die unverwechselbareIdentität eines Menschen. Es steuert die seelischen Lernimpulse und erschafft die ureigeneAusstrahlung. Die Kenntnis der eigenen Seelen-Matrix fördert Verständnis, Liebe undBewusstheit. Die Informationen der QUELLE bieten auch umwälzende Erkenntnisse zuden Seelenaltern und den fünf Zyklen des Inkarnationswegs.

82 Kapitel 17. Buchempfehlungen

17.2 Ramtha: Ramtha (Das große weiße Buch)

Ramtha ist eine bemerkenswerte Intelligenz mit tiefgründiger Weisheit und Liebe. Er wirddurch eine junge Frau, namens J.Z. Knight, gechannelt, die ihm erlaubt, ihren Körperzu benutzen, zu dem Zweck, der Menschheit seine Botschaft zu bringen. Durch denKörper von J.Z. Knight hat Ramtha seit 1978 Hunderte von Veranstaltungen gehalten, querdurch die Vereinigten Staaten. RAMTHA ist eine Sammlung von zusammengestelltenTranskriptionen, die den Tonbandaufnahmen jener Veranstaltungen entnommen wurden.Dieses Buch ist von hohem Informationswert, gut aufgebaut und leicht zu lesen, fasst diefundamentalen und wichtigsten Lehren dieser inspirierenden und erhebenden Wesenheitzusammen. Das Grundlagenwerk von ’Ramtha’ – vielleicht sogar das ’Ramtha’- Buchüberhaupt.Alle Bücher von Ram, wie Ramtha liebevoll genannt wird, erscheinen wie Facetten dieseneinen Hauptwerkes. Diese großartige Werk von Ram ist der Ramtha Titel mit dem sieihm am leichtesten und am direktesten kennen lernen könen . Es ist unter allen Büchernvon Ramtha die Nummer 1. Alle Bücher von Ram erscheinen wie die verschiedenenFarben eines Regenbogens – aber das Werk: Ramtha – das weiße Buch ist der strahlendeLichtstrahl der durch das Universum die Erde trifft.

17.3 Eugene Whitworth: Die neun Gesichter Christi. Die Suche einesWahren Eingeweihten.

17.4 Edeltraud Bufler: Lichtbrücke zu den Engeln 83

Eine große Ansammlung von Weisheit und Wahrheit. Ein großes Mysterium, das in90 Tagen durch automatisches Schreiben entstand und die wahre Religion jenseits allerReligionen offenbart. Ramtha: „Das Leben und die Lehren von Jeshua ben Joseph (Jesus)sind wundervoll für jeden, der lernen möchte. Das größte Werk, das je verfasst wurdebezüglich des Rätsels Christi als Person, ein Buch, das Ihr alle lesen solltet: Die NeunGesichter Christi. Es ist vielleicht das größte Werk, das je geschrieben wurde, nicht nurüber das Leben eines Meisters oder Lehrers, sondern auch darüber, was notwendig ist unddazu gehört, einer zu werden.“

17.4 Edeltraud Bufler: Lichtbrücke zu den Engeln

Innere Helfer erwecken und sich auf die göttliche Stimme einstimmen. Erschaffen Sie einneues Leben, einen heilen Körper und erspüren Sie Ihre Seele. Die Seele ist Ausdruckdessen, was wir in diesem Leben sind und was wir in früheren Leben waren. Unsere Seeleist das, was weiterlebt und mit einer bestimmten Energie-Frequenz ewig und zeitlos besteht.Die innere Stimme ist die Quelle in unserem physischen Körper. Sie ist stets gegenwärtig.Es bleibt jedem selbst überlassen, seine innere Führung zu suchen und Möglichkeitenzu finden, mit ihr zusammen zu arbeiten und zu leben, um die Auferstehungsenergiezum Ausdruck zu bringen. Das Leben fließt dann ganz von selbst in wahrer Harmonie,wirklichem Frieden, reinem Glück und echter Freude.

84 Kapitel 17. Buchempfehlungen

17.5 Rolf Müller: PhysioPsychoEnergetik

Ich schreibe derzeit an einem neuen Buch mit dem Arbeitstitel „Spagyrik und Jin ShinJyutsu Meridiantherapie – Psychosomatik & Körperenergetik – Synopsis & Synergienganzheitlicher Therapien aus der Sicht des Arztes.“Autor: Rolf Müller, Arzt für NaturheilverfahrenGeplantes Erscheinungsjahr 2018 – Leseproben aus diesem Buch werden auf meinerHomepage www.rolf-mueller.org verlinkt.

18. Desiderata

Gehe gelassen inmitten von Lärm und Hastund denke an den Frieden in der Stille.So gut wie möglich, ohne dich aufzugeben,sei auf gutem Fuß mit jedermann.Sprich deine Wahrheit ruhig und klar aus,und höre Andere an,auch wenn sie langweilig und unwissend sind,denn auch sie haben an ihrem Schicksal zu tragen.Meide die Lauten und Streitsüchtigen.Sie verwirren den Geist.Vergleichst du dich mit anderen,kannst du hochmütig oder verbittert werden,denn immer wird es Menschen geben,die bedeutender oder schwächer sind als du.Erfreue dich am Erreichten und an deinen Plänen.Bemühe dich um deinen eigenen Werdegang,wie bescheiden er auch sein mag;er ist ein fester Besitz im Wandel der Zeit.Sei vorsichtig bei deinen Geschäften,denn die Welt ist voller Betrügerei.Aber lass deswegen das Gute nicht aus den Augen,denn Tugend ist auch vorhanden:Viele streben nach Idealen,und Helden gibt es überall im Leben.

86 Kapitel 18. Desiderata

Sei du selbst.Täusche vor allem keine falschen Gefühle vor.Sei auch nicht zynisch, wenn es um Liebe geht,denn trotz aller Öde und Enttäuschung verdorrt sie nicht,sondern wächst weiter wie Gras.Höre freundlich auf den Ratschlag der Alten,und verzichte mit Anmut auf die Dinge der Jugend.Stärke die Kräfte deines Geistes,um dich bei plötzlichem Unglück dadurch zu schützen.Quäle dich nicht mit Wahnbildern.Viele Ängste kommen aus Erschöpfung und Einsamkeit.Bei aller angemessenen Disziplin,sei freundlich zu dir selbst.Genau wie die Bäume und Sterne,so bist auch du ein Kind des Universums.Du hast ein Recht auf deine Existenz.Und ob du es verstehst oder nicht,entfaltet sich die Welt so wie sie soll.Bleibe also in Frieden mit Gott,was immer er für dich bedeutet,und was immer deine Sehnsüchte und Mühenin der lärmenden Verworrenheit des Lebens seien –bewahre deine Träume und den Frieden in deiner Seele.Bei allen Täuschungen, Plackereien und zerronnenen Träumenist es dennoch eine schöne Welt.Sei frohgemut.Strebe danach glücklich zu sein.Sei Du selbst.

19. Der Schlaf des Buddha

Cannabis kommt übrigens ursprünglich aus dem Himalaya – Buddha ebenfallsDer Schlaf des Buddha – eingetaucht in sein inneres Selbst – eins mit Gott

What has to happen will happen . . . it is destiny . . . So be it!

The fight for something is over . . . BE FREE . . . FREEDOM is more than anyTHING

. . . or any relationship . . . not bound . . . but free for ever . . . Only the wind can tell this

story and tell it to some places where is nothing to meet and „I AM“ is already peacefully

present there. Home has lost its ground on earth – the endless space . . . living SILENCE

88 Kapitel 19. Der Schlaf des Buddha

in everyTHING, which truly is taking care of everything. FULLY SILENCE is the open

window of no wishes anymore . . . and at the same time . . . the wind of change in the

whole UNIVERSE . . .

OM TAT SAT