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SEMINARE 2. Halbjahr 2012 Gefahrgutfahrer. Gut gefahren mit Gefahrgut.

Gefahrgutfahrer Schulungen 2/2012

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Basiskurse, Aufbaukurse, Kombikurse, Fortbildungen

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SEMINARE

2. Halbjahr 2012

Gefahrgutfahrer.Gut gefahren mit Gefahrgut.

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BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATIONSGESETZ

Stellen Sie sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen ein!Das Gesetz verpflichtet alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer zur regelmäßigen Weiterbildung (insgesamt 35 Zeitstunden in 5 Jahren).

Die TÜV Rheinland Akademie bietet Ihnen bundesweit aner-kannte Weiterbildungs module Güterverkehr lt. BKrFQG an:

Eco-Training (7 Std.) �

(Sozial-)Vorschriften für den �

Güterverkehr (7 Std.)Sicherheitstechnik und �

Fahrsicherheit (7 Std.)Schaltstelle Fahrer: Dienstleis- �

ter, Imageträger, Prof i (7 Std.)Ladungssicherung (7 Std.) �

Anerkannte Weiterbildungs-module Personenverkehr auf Anfrage.

Starten Sie schon heute mit der Weiterbildung Ihrer Fahrer und prof itieren Sie sofort vom prakti-schen Nutzen der Trainings.

Informationen zu den gesetz - lichen Neuerungen oder unseren anerkannten Schulungen erhal-ten Sie unter

www.tuv.com/berufskraftfahrer

oder in Ihrer regionalen Nieder-lassung (siehe Seite 23).

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG).

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INHALT

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Seminare Gefahrgutfahrer

Basiskurs Stück- und Schüttgut 4

Gefahrgutfahrer – Aufbaukurs Tank 6

Kombikurs für Tankwagenfahrer 8

Gefahrgutfahrer – Aufbaukurs Klasse 1 10

Gefahrgutfahrer – Aufbaukurs Klasse 7 11

Gefahrgutfahrer-Fortbildung 12

Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen 14

Was wir sonst noch bietenDas Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz 2

Fahrausweis für Flurförderzeuge – Staplerschein 9

Fahrsicherheitstraining und Fahrerfortbildung 16

E-Learning mit Ch@mpion 22

Berufsbegleitende WeiterbildungSichern Sie sich Ihren beruflichen Aufstieg 20

OrganisatorischesFax-Anmeldung 18

Allgemeine Geschäftsbedingungen 21

Unsere Standorte. Immer in Ihrer Nähe 23

Bei den Seminar- und Lehrgangsbezeichnungen sind immerweibliche und männliche Personen gemeint.

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Basiskurs Stück- und Schüttgut.

Nachweis zum Transport von Gefahrgütern.Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Immer mehr Güter werden heute als „gefährliche Güter“ eingestuft mit der Folge, dass auch der Trans-port dieser Güter stark reglementiert wird. Daher werden an die Fah-rer von Gefahrguttransporten besondere Anforderungen gestellt. Sie müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht, gem. Kapitel 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.

Ihr NutzenFür Fahrer kennzeichnungspflich-tiger Transporte ist der Besuch eines Basiskurses verpflichtend.

Dauer: 20 UE (2,5 Tage) �Gültigkeit: 5 Jahre. �

Mit dem Abschluss des Basis-kurses (IHK-Prüfung) erwirbt der Teilnehmer die Berechtigung, Gefahrgut im Stück- und Schütt-gutverkehr (außer Klassen 1 und 7) nach ADR mit Fahrzeugen zu befördern.

InhaltLaut IHK-Rahmenlehrplan.

ZielgruppeFahrer von Gefahrguttrans-porten.

AbschlussIHK-Prüfung.

TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.

SEMINARE

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SEMINARE

Seminar-Nr. 39610

Aachen 25.08./01./08.09.2012

10./17./24.11.2012

Berlin-Spandau 06.–08.08.2012

15.–17.10.2012

10.–12.12.2012

Bornheim 30.07.–01.08.2012

01.–03.10.2012

03.–05.12.2012

Chemnitz 05.–07.11.2012

Frankfurt (Oder) 10.–12.09.2012

Halle 22.–24.10.2012

Krefeld 08./15./22.09.2012

10./17./24.11.2012

Lauchhammer 13.–15.08.2012

24.–26.09.2012

05.–07.11.2012

10.–12.12.2012

Lehnitz 06.–08.08.2012

03.–05.12.2012

Neubrandenburg

25./31.08./01.09.2012

17.–19.09.2012

13./19./20.10.2012

10./16./17.11.2012

Neuwied 18./25.08./01.09.2012

10./17./24.11.2012

Rostock 26.–28.09.2012

Schwedt (Oder) 29.–31.08.2012

Wildau 17.–19.09.2012

05.–07.11.2012

Preis 245,– €

Der Preis setzt sich aus Lehr-gangsgebühr und Lehrmittel-preis zusammen. Unsere Preise sind MwSt.-frei und verstehen sich zuzüglich der örtlichen IHK-Prüfungsgebühr.

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Gefahrgutfahrer –Aufbaukurs Tank.

Berechtigung für den Transport von Gefahrgütern in Tankfahrzeugen.Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Immer mehr Güter werden heute als „gefährliche Güter“ eingestuft mit der Folge, dass auch der Trans-port dieser Güter stark reglementiert wird. Daher werden an die Fah-rer von Gefahrguttransporten besondere Anforderungen gestellt. Sie müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht – gemäß Kapitel 8.2 ADR – grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.

Ihr NutzenAufbauend auf dem Basiskurs kann der Aufbaukurs Tank absolviert werden.

Dauer: 12 UE (1,5 Tage) �Gültigkeit: unabhängig vom �Zeitpunkt der Prüfung läuft der Aufbaukurs Tank gleichzeitig mit dem Basiskurs aus.

InhaltLaut IHK-Rahmenlehrplan.

ZielgruppeFahrer von Gefahrgut-transporten.

VoraussetzungenErfolgreiche Teilnahme am Basis-kurs Stück- und Schüttgut.

AbschlussIHK-Prüfung.

TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.

SEMINARE

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SEMINARE

Seminar-Nr. 39625

Berlin-Spandau 08.–09.08.2012

17.–18.10.2012

12.–13.12.2012

Bornheim 01.–02.08.2012

03.–04.10.2012

05.–06.12.2012

Chemnitz 08.–09.11.2012

Frankfurt (Oder) 13.–14.09.2012

Halle 24.–25.10.2012

Lauchhammer 07.–09.11.2012

Lehnitz 08.–09.08.2012

05.–06.12.2012

Neubrandenburg 03.–04.09.2012

Rostock 28.–29.09.2012

Wildau 20.–21.09.2012

08.–09.11.2012

Preis 230,– €

Der Preis setzt sich aus Lehr-gangsgebühr und Lehrmittel-preis zusammen. Unsere Preise sind MwSt.-frei und verstehen sich zuzüglich der örtlichen IHK-Prüfungsgebühr.

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Page 8: Gefahrgutfahrer Schulungen 2/2012

Kombikurs für Tankwagenfahrer.

Kombination von Basiskurs Stück- und Schüttgut sowie Aufbaukurs Tank.Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Immer mehr Güter werden heute als „gefährliche Güter“ eingestuft mit der Folge, dass auch der Trans-port dieser Güter stark reglementiert wird. Daher werden an die Fah-rer von Gefahrguttransporten besondere Anforderungen gestellt. Sie müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht – gemäß Kapitel 8.2 ADR – grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.

Ihr NutzenFür Fahrer von kennzeichnungs-pflichtigen Tanktransporten ist der Besuch eines Basiskurses und des Aufbaukurses Tank verpflich-tend.

Dauer: 32 UE (4 Tage) �Gültigkeit: 5 Jahre. �

Die Kombination aus Basiskurs Stückgut (Sem. 39610) und Auf-baukurs Tank (Sem. 39625). Damit Sie direkt als Tankwagen-fahrer starten können.

InhaltLaut IHK-Rahmenlehrplan.

ZielgruppeTankwagenfahrer.

AbschlussIHK-Prüfung.

TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.

Seminar-Nr. 39620

Berlin-Spandau 06.–09.08.2012

15.–18.10.2012

10.–13.12.2012

Bornheim 30.07.–02.08.2012

01.–04.10.2012

03.–06.12.2012

Halle 22.–25.10.2012

Lauchhammer 13.–17.08.2012

24.–28.09.2012

05.–09.11.2012

10.–14.12.2012

Lehnitz 06.–09.08.2012

Neubrandenburg 17.–20.09.2012

Preis 430,– €

Der Preis setzt sich aus Lehr-gangsgebühr und Lehrmittel-preis zusammen. Unsere Preise sind MwSt.-frei und verstehen sich zuzüglich der örtlichen IHK-Prüfungsgebühr.

SEMINARE

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Fahrausweis für Flurförderzeuge –Staplerschein.

Ausbildung gemäß BGV D27 / BGG 925 zum Erwerb des Fahrausweises für Flurförderzeuge.Die „BGG 925 – Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flur-förderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ beschreibt Inhalt und Form der Ausbildung mit anschließender Prüfung für alle Personen (auch Aushilfen), die Flurförderzeuge / Stapler bedienen sollen. Fahr-personal ohne entsprechende Ausbildung gefährdet nicht nur die Sicherheit im Betrieb, sondern kommt Arbeitgebern bei Unfällen auch teuer zu stehen. Bei fehlender oder mangelhafter Ausbildung oder Ein-weisung haften nicht nur Fahrer, sondern auch Unternehmen und deren Führungskräfte. Mit einer Ausbildung gemäß BGV D27 / BGG 925 erlangt das Fahrpersonal sowohl theoretisch als auch praktisch die notwendige Sicherheit im Umgang mit Flurförderzeugen. Nach bestan-dener Prüfung erhalten die Teilnehmenden den Fahrausweis.

Ihr NutzenSie erfüllen die Schulungs- �anforderungen der Berufs-genossenschaft.Sie minimieren das Risiko der �persönlichen Haftung für sich und Ihre Führungskräfte.Sie vermeiden teure Sach- �schäden oder Personenschäden mit Regressforderungen der Berufsgenossenschaften.

ZielgruppeAlle Personen, die Flurförder-zeuge bedienen sollen.

AbschlussNach bestandener Prüfung �erhalten die Teilnehmenden einen Fahrausweis als Nach-weis der fachlichen Eignung zur Führung von Flurförder-zeugen.

Um die Bedienberechtigung �dauerhaft aufrechtzuerhalten, ist das nachgewiesene theore-tische und praktische Wissen durch regelmäßige Schulungen (alle 2–3 Jahre) auf aktuellem Stand zu halten.

TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.

HinweisBitte bringen Sie zur Schulung unbedingt ein aktuelles Pass-bild zur Ausstellung des Fahraus-weises mit.

SEMINARE

Informationen und Termine unter www.tuv.com/lager_logistik

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Page 10: Gefahrgutfahrer Schulungen 2/2012

Gefahrgutfahrer –Aufbaukurs Klasse 1.

Transport von Sprengstoffen (Klasse 1).Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Immer mehr Güter werden heute als „gefährliche Güter“ eingestuft mit der Folge, dass auch der Trans-port dieser Güter stark reglementiert wird. Daher werden an die Fah-rer von Gefahrguttransporten besondere Anforderungen gestellt. Sie müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht – gemäß Kapitel 8.2 ADR – grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.

Ihr NutzenFür Fahrer, die explosive Stoffe transportieren wollen, ist auf-bauend auf dem Basisseminar ein Aufbaukurs Klasse 1 erforderlich.

Dauer: 8 UE (1 Tag) �Gültigkeit: unabhängig vom �Zeitpunkt der Prüfung läuft der Aufbaukurs Klasse 1 gleich-zeitig mit dem Basiskurs aus.

Mit dem Abschluss erwerben Sie die Berechtigung, explosive Stoffe unabhängig vom zuläs-sigen Gesamtgewicht des Fahr-zeugs zu transportieren.

InhaltLaut IHK-Rahmenlehrplan.

ZielgruppeFahrer von Gefahrgut-transporten.

VoraussetzungenErfolgreiche Teilnahme am Basis-kurs Stück- und Schüttgut.

AbschlussIHK-Prüfung.

TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.

HinweisFür den Transport von explosi-onsgefährdeten Stoffen ist auch ein „Befähigungsschein nach Sprengstoffgesetz“ erforderlich.

Seminar-Nr. 39630

Berlin-Spandau 10.08.2012

Neubrandenburg 22.10.2012

Chemnitz 12.11.2012

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 185,– €

Der Preis setzt sich aus Lehr-gangsgebühr und Lehrmittel-preis zusammen. Unsere Preise sind MwSt.-frei und verstehen sich zuzüglich der örtlichen IHK-Prüfungsgebühr.

SEMINARE

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Gefahrgutfahrer2.2012_15_02_12_11_13.indb 10 20.03.2012 9:59:33 Uhr

Page 11: Gefahrgutfahrer Schulungen 2/2012

Gefahrgutfahrer –Aufbaukurs Klasse 7.

Transport radioaktiver Stoffe (Klasse 7).Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Immer mehr Güter werden heute als „gefährliche Güter“ eingestuft mit der Folge, dass auch der Trans-port dieser Güter stark reglementiert wird. Daher werden an die Fah-rer von Gefahrguttransporten besondere Anforderungen gestellt. Sie müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht – gemäß Kapitel 8.2 ADR – grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.

Ihr NutzenFür Fahrer, die Güter der Klasse 7 (radioaktive Güter) transpor-tieren wollen, ist aufbauend auf dem Basiskurs ein Aufbaukurs Klasse 7 erforderlich.

Dauer: 8 UE (1 Tag) �Gültigkeit: unabhängig vom �Zeitpunkt der Prüfung läuft der Aufbaukurs Klasse 7 gleich-zeitig mit dem Basiskurs aus.

Mit dem Abschluss des Aufbau-kurses Klasse 7 erwerben Sie die Berechtigung zur Beförderung von radioaktiven Stoffen unab-hängig vom zulässigen Gesamt-gewicht des Fahrzeugs.

InhaltLaut IHK-Rahmenlehrplan.

ZielgruppeFahrer von Gefahrgut-transporten.

VoraussetzungenErfolgreiche Teilnahme am Basis-kurs Stück- und Schüttgut.

AbschlussIHK-Prüfung.

TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.

Seminar-Nr. 39635

Chemnitz 13.11.2012

Neubrandenburg 19.11.2012

Berlin-Spandau 14.12.2012

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 185,– €

Der Preis setzt sich aus Lehr-gangsgebühr und Lehrmittel-preis zusammen. Unsere Preise sind MwSt.-frei und verstehen sich zuzüglich der örtlichen IHK-Prüfungsgebühr.

SEMINARE

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Gefahrgutfahrer-Fortbildung.

Verlängern Sie Ihren ADR-Schein.Nur mit einer gültigen ADR-Bescheinigung dürfen Gefahrgüter trans-portiert werden. Eine Verlängerung der Gültigkeit der vorhandenen ADR-Bescheinigung für alle Klassen ist nur durch eine anerkannte Fortbildungsschulung mit IHK-Prüfung möglich.

Ihr NutzenSie verlängern Ihre ADR-Beschei-nigung nach erfolgreicher IHK-Prüfung um weitere 5 Jahre.

Dauer: 12 UE (1,5 Tage) �Gültigkeit: 5 Jahre ab letztem �Gültigkeitsdatum.

InhaltLaut IHK-Rahmenlehrplan.

ZielgruppeGefahrgutfahrer, die ihre ADR-Bescheinigung verlängern müssen.

ZulassungsvoraussetzungenGültige ADR-Bescheinigung. Die Fortbildung muss vor Ablauf des Gültigkeitsdatums der ADR-Bescheinigung besucht werden. Bereits 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit ist die Teilnahme an einer Fortbildung möglich.

AbschlussIHK-Prüfung.

TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.

HinweisIst die ADR-Bescheinigung abge-laufen, muss der Grundkurs ein-schließlich Prüfung wiederholt werden.

Melden Sie sich daher unbedingt vor Ablauf des letzten Jahres Ihrer Bescheinigung zur Fort-bildungsschulung an!

SEMINARE

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Page 13: Gefahrgutfahrer Schulungen 2/2012

SEMINARE

Seminar-Nr. 39615

Aachen 22./29.09.2012

Berlin-Spandau 23.–24.07.2012

21.–22.09.2012

22.–23.10.2012

16.–17.11.2012

03.–04.12.2012

Bornheim 03.–04.08.2012

09.–10.09.2012

05.–06.10.2012

07.–08.12.2012

Chemnitz 24.–25.09.2012

Frankfurt (Oder) 17.–18.08.2012

26.–27.10.2012

Halle 28.–29.09.2012

30.11.–01.12.2012

Krefeld 14./21.07.2012

15./22.09.2012

20./27.10.2012

17./24.11.2012

Lauchhammer 17.–18.08.2012

28.–29.09.2012

09.–10.11.2012

14.–15.12.2012

Magdeburg 12.–13.10.2012

Neubrandenburg

31.08.–01.09.2012

19.–20.10.2012

16.–17.11.2012

14.–15.12.2012

Neuwied 15./22.09.2012

08./15.12.2012

Riesa 07.–08.12.2012

Rostock 21.–22.09.2012

Schwedt (Oder) 23.–24.08.2012

Wildau 28.–29.09.2012

02.–03.11.2012

Preis 155,– €

Der Preis setzt sich aus Lehr-gangsgebühr und Lehrmittel-preis zusammen. Unsere Preise sind MwSt.-frei und verstehen sich zuzüglich der örtlichen IHK-Prüfungsgebühr.

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Page 14: Gefahrgutfahrer Schulungen 2/2012

Ladungssicherungauf Straßenfahrzeugen.

Schulung nach Richtlinie Deutscher Verkehrs-sicherheitsrat und VDI 2700 Blatt 1.Wird Ladung auf öffentlichen Straßen transportiert, sind Versender, Verlader sowie Fahrer und Halter des Fahrzeuges für die einwand-freie Ladungssicherung verantwortlich. Zudem müssen Zurrgurte und Ladungssicherungsmittel regelmäßig von einem Sachkundigen auf funktionale Sicherheit überprüft werden.

Ihr NutzenSie können die modernen �Techniken der Ladungssiche-rung in der Praxis anwen-den und vermeiden unnötige Bußgelder.Sie erhalten den Ladungs- �sicherungsausweis VDI 2700a als Nachweis der Sachkunde.

InhaltRechtliche Grundlagen �Physikalische Grundlagen �Anforderungen an das � TransportfahrzeugArten der Ladungssicherung �Ermittlung der erforderlichen �SicherungskräfteZurrmittel zur Ladungs- �sicherungWeitere Hilfsmittel �Praktische Übungen und � Fahrversuche

Eine Schulung für Verladeper-sonal (1-tägig) führen wir gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Fordern Sie ein individuelles Angebot an.

ZielgruppeAlle Personen, die mit Befördern, Verladen oder Packen auf Stra-ßenfahrzeugen betraut sind, z.B. Fahrzeugführer / -halter, Füh-rungskräfte, Verantwortliche in Lager- und Versandabteilun-gen, Lademeister, Sicherheits-beauftragte sowie Mitarbeiter, die regelmäßige Prüfungen von Ladungssicherungsmitteln durch-führen.

AbschlussTeilnahmebescheinigung �TÜV / DVRLadungssicherungsausweis �VDI 2700a

TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.

SEMINARE

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Page 15: Gefahrgutfahrer Schulungen 2/2012

SEMINARE

Seminar-Nr. 38210

Aachen 29.–30.11.2012

Berlin-Spandau 26.–27.09.2012

Bornheim 24.–25.07.2012

28.–29.08.2012

25.–26.09.2012

30.–31.10.2012

27.–28.11.2012

18.–19.12.2012

Dresden 19.–20.09.2012

Frankfurt (Oder) 21.–22.11.2012

Hamburg 26.–27.11.2012

Lauchhammer 15.–16.10.2012

Neubrandenburg 15.–16.11.2012

Neuwied 10.–11.09.2012

Oranienburg OT Lehnitz

24.–25.08.2012

26.–27.10.2012

21.–22.12.2012

Rostock 25.–26.10.2012

Schwedt (Oder) 08.–09.10.2012

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 525,– € zzgl. MwSt.Endpreis 624,75 € inkl. 19% MwSt.

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Page 16: Gefahrgutfahrer Schulungen 2/2012

FAHRSICHERHEITSTRAINING UND FAHRERFORTBILDUNG

Für Firmentrainings:Wir stellen uns auf Ihre indivi-duellen Fahrkenntnisse ein. Bei Bedarf stellen wir für den Unter-nehmer das optimale Training aus unserer Modulpalette zusam-men. Alle Trainings führen wir bundes- und europaweit durch.

Wir sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und ent­sprechen den Richtlinien des Deutschen Verkehrs­sicherheitsrates (DVR) Bonn.

Hier eine Übersicht unserer erfolgreichen Trainings­programme. Fordern Sie uns!

Fahrsicherheitstraining für �

PKW- / Transporter- und MotorradfahrerFahrsicherheitstraining für �

Cheffahrer (berufliche Vielfahrer)Auftreten und Verhalten �

für CheffahrerFahrsicherheitstraining für �

LKW- und Tanksattelzugfahrer

Verkehrs-Sicherheit in Köln, in Lehnitz und am EuroSpeedway Lausitz.

Fahren und Gefahren sind untrennbar miteinander ver bunden. Auf dem Landweg genauso wie auf hoher See. Wer im Verkehr Risiken weitestgehend vermeiden will, dem empfehlen wir eines unserer zahlreichen Trainings programme. Damit kommen nicht nur Berufs-fahrer bei ihren Unternehmen besser an, sondern auch private Fahrer erreichen mit Sicherheit ihr Ziel.

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Page 17: Gefahrgutfahrer Schulungen 2/2012

Fahrsicherheitstraining für �

Omnibusfahrer (Reisebus, Linienbus, Schulbus)Fahrsicherheitstraining für �

Fahrer von Einsatz- und Rettungs fahrzeugenTipps und Tricks für LKW- �

RangiermanöverLadungssicherung – Alles fest �

an seinem PlatzRISK-Management für Fahr- �

zeugflottenECOSAFE – Mehr Sicherheit – �

Weniger KostenECO-Training zur Senkung des �

FlottenverbrauchesAusrichten von Events und �

Erlebnisfahrprogrammen

Weitere Informationen:www.tuv.com/fahrsicherheit

Ihre Ansprechpartner vor Ort:TÜV Rheinland Akademie GmbHVerkehrssicherheits-Zentrum Köln/BonnAm Grauen Stein51105 KölnSabine TaglienteTel. +49 (0) 221 806-18 [email protected]

EuroSpeedway Lausitz GmbHLausitzallee 101998 KlettwitzSabine MudraschkTel. +49 (0) 3574 [email protected]

Mobility Training Center (MTC) Lehnitz (bei Berlin)Mühlenbecker Weg 916515 Oranienburg / OT LehnitzRonny KleinTel. +49 (0) 331 [email protected]

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Page 18: Gefahrgutfahrer Schulungen 2/2012

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SEMINARE

Anmeldung.Per Fax.

PER FAX AN 0800 84 84 044.

Hiermit melden wir unseren Mitarbeiter / unsere Mitarbeiterin

verbindlich zu folgendem Lehrgang an:

Lehrgänge und Seminare für Gefahrgutfahrer

Basiskurs Stück- und Schüttgut (Seminar Nr. 39610)

Aufbaukurs Tank (Seminar Nr. 39625)

Kombikurs Tankwagenfahrer (Seminar Nr. 39620)

Aufbaukurs Klasse 1 (Seminar Nr. 39630)

Aufbaukurs Klasse 7 (Seminar Nr. 39635)

Gefahrgutfahrer-Fortbildung (Seminar Nr. 39615)

Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen (Seminar Nr. 38210)

Termin:

Ort:

Gefahrgutfahrer2.2012_15_02_12_11_13.indb 18 20.03.2012 9:59:34 Uhr

Page 19: Gefahrgutfahrer Schulungen 2/2012

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Teilnehmeranschrift

Firma

USt-IdNr.

Titel/akad. Grad

Name, Vorname

Geb.-Datum, Ort

Abteilung/Funktion

Straße

PLZ, Ort

Telefon/Fax

E-Mail*

Rechnungsanschrift wie Teilnehmeranschrift

Firma

evtl. Abteilung

USt-IdNr.

Straße

PLZ, Ort

Die Lehrgangsgebühr zahlt

der Teilnehmer die Firma

Die AGB des Veranstalters erkenne ich mit meiner Unterschrift an. * Mit Angabe der E-Mail-Adresse stimme ich zu, regelmäßig Informationen von TÜV Rheinland zu erhalten.

Datum, Unterschrift

Anmeldung als Verbraucher Unternehmer (Privatkunde) (Geschäftskunde)

Für Verbraucher gilt die Widerrufsbelehrung, die Sie unter den umseitigen AGB finden.

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BERUFSBEGLEITENDE WEITERBILDUNG

Berufsbegleitende Weiterbildung.

Sichern Sie sich Ihren beruflichen Aufstieg.Zu den folgend genannten berufsbegleitenden Weiter bildungen beraten wir Sie gerne. Nähere Informationen finden Sie unter www.tuv.com/akademie

MeisterGeprüfter Industriemeister (IHK) �

- Fachrichtung Elektro technik- Fachrichtung Metall - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk- Fachrichtung GlasGeprüfter Logistikmeister (IHK) �

Geprüfter Meister für Lagerwirtschaft (IHK) �

Geprüfter Kraftverkehrsmeister (IHK) �

Geprüfter Meister im Kfz-Techniker-Handwerk (HWK) �

BetriebswirtschaftTechnischer Betriebswirt (IHK) �

Management-Assistent (TÜV) �

Fachwirte, Fachkaufleute, KaufleuteGeprüfter Handelsfachwirt (IHK) �

Bürofachwirt im Personal- und Rechnungswesen (HWK) �

Logistikfachwirt (TÜV) �

SonstigeAusbildereignung / AdA (IHK) �

Schweißfachmann (TÜV) �

Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung (TÜV) �

Schwimmbadbauer (TÜV) �

Schadenmanager im Kfz-Betrieb (TÜV) �

Servicetechniker für Rotorblattinstandsetzung �

Für Aufstiegsweiterbildungen mit IHK- oder HWK-Abschluss kann Meister-BAföG beantragt werden.

Fordern Sie weitere Informationen an:Kostenfreie Hotlines – in DeutschlandTel. 0800 84 84 006 · Fax 0800 84 84 [email protected]

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB). FüR SEMINARE, LEHRGÄNGE UND STUDIENGÄNGE.1. Geltungsbereich(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen wie offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen und Trainings sowie Studiengängen – im Weiteren als „Bildungsmaßnahmen“ bezeichnet – der TÜV Rheinland Akademie GmbH – nachfolgend „Veranstalter“ genannt. (2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedin-gungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Ver-tragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. 2. Anmeldung(1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veran-stalter schriftlich bestätigt wird. (2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. 3. Zulassungsvoraussetzungen(1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die von den zustän-digen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden. (2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Ver-anstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvorausset-zungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veran-stalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungs-voraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet.4. Durchführung(1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem ver-öffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Refe-renten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Pro-grammablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungs-durchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.(3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerken-nung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind. 5. Pflichten des TeilnehmersDer Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsge-genständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchfüh-rung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte. 6. UrheberrechteDie dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weiter-gabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Ma-terialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. 7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten(1) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit der Bildungs maßnahme von bis zu 12 Monaten endet der Ver-trag automatisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahme. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. (2) Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, jedoch frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem tatsächlichen Anfang der Bildungsmaßnahme, unabhängig von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.(3) Für Bildungsmaßnahmen bis zu einer Dauer von 6 Mo-naten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmeldungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungs-beginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Er-satzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulas-sungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.(4) Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von über 6 Mo-naten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 15 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die

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Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventu-elle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.(5) Bildungsmaßnahmen, die als Studiengang durchgeführt werden, haben eine vertragliche Mindestlaufzeit von 1 Semester und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen zum Semesterende gekündigt werden. Wird das Kündigungsrecht nicht fristgemäß in Anspruch genommen, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Semester. Bei Kündigungen, die später als zwei Wochen vor Semesterbeginn beim Veranstalter eingehen, werden Stornokosten in Höhe von € 500,– fällig. Bei Kün-digungen, die nach Semesterbeginn eingehen, ist die volle Semesterstudiengebühr zu entrichten.(6) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. (7) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (8) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere – aber nicht ausschließ-lich – die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bil-dungsmaßnahme durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger. (9) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außer-ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter An-gabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. (10) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegen-nahme von Kündigungen nicht befugt.(11) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilneh-mer zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden, verpflichtet.8. Zahlungsbedingungen/Vergütung(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. (2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungs-beträge mit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. (3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen auf-rechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 10,– erheben. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters.9. RatenzahlungFür Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzah-lung vereinbart werden.10. Terminabsage durch den VeranstalterDer Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnah-megebühren werden in diesem Falle erstattet. 11. Erfüllungsort/GerichtsstandErfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kauf-leuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Köln. 12. Datenschutz(1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdaten-schutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speiche-rung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt.(2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veran-stalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post zu übersenden.(3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermitt-lung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.

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WIDERRUFSbElEHRUNG.Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56, 12103 Berlin, Fax: 0221 806 369947, E-Mail: [email protected]. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.besondere Hinweise. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.Ende der Widerrufsbelehrung.

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ChemnitzTel. 0371 86617-08

CottbusTel. 0355 35737-37

DortmundTel. 0231 97615-314

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DüsseldorfTel. 0211 90803-25

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Frankfurt/OderTel. 0335 521157-52

GelsenkirchenTel. 0231 97615-314

GeraTel. 0365 73330-40

GörlitzTel. 03581 361-344

HalleTel. 0345 56658-12

HamburgTel. 040 3787904-150

HannoverTel. 0511 820776-29

Hohen NeuendorfTel. 03303 5372-48

KaiserslauternTel. 0631 3545-159

KoblenzTel. 0261 98451-0

KölnTel. 0221 806-3000

KrefeldTel. 0211 90803-25

LauchhammerTel. 03574 7819-68

LehnitzTel. 03301 20610-12

LeipzigTel. 0341 90040-80

MagdeburgTel. 0391 81863-71

München Tel. 089 374281-75

NeubrandenburgTel. 0395 42551-0

NeuwiedTel. 02631 9647-25

Nürnberg Tel. 0911 655-4961

PotsdamTel. 0331 5680-300

RiesaTel. 03525 6579-13

RostockTel. 0381 778937-0

Schwedt/OderTel. 03332 2673-50

SiegenTel. 0271 77219-20

Stuttgart Tel. 0711 22867-134

WildauTel. 03375 217233

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