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Version 1.0 vom 07.07.2016 – Änderungen vorbehalten Gewerbeausstellung 2017 Präsentationsmappe und Anmeldung GEWERBEVEREIN MARTHALEN & UMGEBUNG Marthalen | Benken | Trüllikon

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Version 1.0 vom 07.07.2016 – Änderungen vorbehalten

Gewerbeausstellung 2017 Präsentationsmappe und Anmeldung

GEWERBEVEREINMARTHALEN & UMGEBUNG

Marthalen | Benken | Trüllikon

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Vorwort

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Einleitung Es gibt unzählige Gewerbeschauen und Gewerbemessen. Wichtiger denn je ist es deshalb sich von der Masse abzuheben. In einem globalisierten Umfeld bietet sich die Möglichkeit, Produkte über Emotionen und mit dem Argument der Nachhaltigkeit zu verkaufen. Diese beiden Kriterien können in einem lokalen oder regionalen Markt sehr viel besser angesprochen werden, da der Zugang zu den Kunden unmittelbarer und direkter ist als in globalen Märkten.

Bis anhin wird der Verkauf meist über harte Fakten abgewickelt. Dabei ist vor allem der Produktepreis das massgebende Kriterium. Dies führt letztendlich zu einer Stimmung, in der Automatisation und Rationalisierung die Überhand bekommen. Dabei spielen weder Nachhaltigkeit, geschweige denn eine emotionale Bindung eine Rolle.

Natürlich wird die Preisgestaltung immer ein mitbestimmender, meist auch entscheidender Faktor bleiben. Um aber den lokalen Kunden zu gewinnen und dafür zu sorgen, dass Dienstleistungen und Produkte wieder vermehrt in der näheren Umgebung eingekauft werden, müssen diese bekannt gemacht werden.

«Nur wer zeigt, was er kann, wird wahrgenommen. »

Es ist Zeit der Gewerbeschau ein Motto zu geben: S`Gwärb am Chrampfä. Die Ausstellung soll zeigen, dass in den Betrieben Mitarbeiter gebraucht werden, die ihre Arbeit beherrschen und verstehen, dass aber auch eine grosse Portion Herzblut und Liebe in den Produkten steckt.

Mit der Vernetzung von Ausstellern (Gemeinschaftsständen) besteht die Möglichkeit, firmen- und branchenübergreifende Produkte und Dienstleistungen zu präsentieren.

Logopräsentation

Die Ausstellung soll dem Besucher die Vielfältigkeit der Betriebe des Gewerbevereins Marthalen und Umgebung näherbringen als auch die Diversifizierung der vielen Produkte und Dienstleistungen innerhalb unserer Organisation aufzeigen. Die vielen wertvollen Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie das Knowhow dahinter sind ein wichtiger Mehrwert für die Region welcher nicht zuletzt das Zusammenleben fördert.

Inhalt

- 2 -

Vorwort .............................................................................. 3

Ausstellungskonzept .......................................................... 4

Finanzkonzept .................................................................... 8

Marketingkonzept .............................................................. 9

Sponsoringkonzept .......................................................... 11

Ausstellerreglement ......................................................... 13

Ausstelleranmeldung ....................................................... 21

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Ausstellungskonzept

- 5 -

Hallenkonzept Die Hallen weisen ein dreiteiliges Grundkonzept auf. In der Mitte befinden sich jeweils die Einzelstände der Aussteller. In den Ecken sind Plätze für Restaurationsbetrieb und Gemeinschafts-stände vorgesehen.

Durch die vorgesehene Platzierung der Einzelstände können diese ebenfalls von der Magnetwirkung der Gemeinschaftsstände profitieren.

Entwurf/Konzeptidee Halle «Martella»

Beschriftung und Beleuchtung Die Beschriftung erfolgt einheitlich auf Tafeln mit den Massen 46cm x 46cm. Die Beschriftungstafel enthält neben dem Firmenlogo auch 3 Stichworte. Sie ist auf einem einfachen Pylonen zusammen mit einem Prospekthalter montiert.

Eine kleine Theke rundet das Beschriftungspacket ab.

Standardmässig ist jeder Stand mit einer Beleuchtung (Spots) ausgestattet, welche auf einem Träger montiert ist.

Gemeinschaftsstand

Gemeinschaftsstand Gemeinschaftsstand

Restaurant Einzelstände

Ausstellungskonzept

- 4 -

Ausstellungsgelände

Restaurant Nr. 3

Restaurant Nr. 2

Restaurant Nr. 1

Restaurant Nr. 6

Restaurant Nr. 5

Restaurant Nr. 4

Restaurant Nr. 7

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Ausstellungskonzept

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Gemeinschaftsstände Die Idee der Gemeinschaftsstände soll den Zusammenhang innerhalb des Gewerbes symbolisieren. Den Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Standfläche sind keine Grenzen gesetzt. Einzige Voraussetzung ist die Beschriftung des Standes gemäss dem Gesamtkonzept.

Gemeinschaftsstände können auch im Aussenbereich erstellt werden.

Gastrobetriebe Die Restaurants werden durch Vereine und/oder Mitglieder geführt. Es erfolgt eine Ausschreibung und eine Zuweisung durch das OK.

Events Events innerhalb der Ausstellung sorgen für eine zusätzliche Attraktionssteigerung. Für grössere Attraktionen eignen sich besonders die Gemeinschaftsstände.

Ausstellergebühren Durch die Ausstellergebühren werden Installationen, allgemeine Werbekosten und Kosten für die zur Verfügungsstellung von Infrastruktur (Sicherheit, Reinigung, WC, etc.) gedeckt.

Grundgebühr (Vereinsmitglieder) Fr. 700.- /Aussteller Grundgebühr (Nicht-Mitglieder) Fr. 980.- /Aussteller Standbeschriftung pro Aussteller Fr. 80.- /Aussteller

Standmiete, Hallen1) Fr. 65.- /m² Standmiete, Freigelände Fr. 10.- /m²

Miete Wandflächen Fr. 120.- /m²

Weitere Informationen dazu sind im Ausstellerreglement Kapitel 12 zu finden.

Ausstellungskonzept

- 6 -

Einzelstand Die minimale Standfläche der Einzelstände beträgt 12 m². Die Beschriftung erfolgt gemäss dem Beschriftungskonzept.

Beispiel Einzelstand, 12m²

Einzelstand Freigelände Ausstellungsflächen im Freigelände sind in Ihrer Gestaltung frei. Einzig die Beschriftung erfolgt gemäss dem Gesamtkonzept.

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Marketingkonzept

- 9 -

Das OK ist bestrebt, der Veranstaltung durch das Einsetzen von Medienberichten und Streuwerbung zu breiter Präsenz zu verhelfen. Dazu werden verschiedene Marketinginstrumente eingesetzt.

Medienpartner Als Medienpartner steht uns die Andelfinger Zeitung zur Seite, die regelmässig über Aktuelles rund um die Gewerbeschau informiert. Mit Roland Spalinger konnten wir einen kompetenten Partner als Berater für das OK gewinnen.

Marketingmaterial

Bahnhofs-Turm und Ortseingänge Der Werbeturm soll für alle Zugfahrer und Durchfahrende ein Blickfang sein. Er kann zusätzlich zu den herkömmlichen Tafeln, die jeweils an den Ortseingängen stehen, verwendet werden. Der kleinere Turm hat eine Grundfläche von 2.5x2.5m und ist ca. 6m hoch. Der grössere hat eine Grundfläche von 5x5m und ist ca. 12m hoch.

Diese Türme haben eine grosse Magnetwirkung und heben sich von bisherigen Event-Hinweisen ab.

Eingangs- und Strassenkleber Mit den Kleber wird ein optisches Zeichen gesetzt. Den Kunden die über den Kleber das Geschäft betreten soll signalisiert werden, dass hier noch „g’chrampfet“ wird. Anderseits ist es eine etwas andere Art der Werbung für den Anlass.

Fahrzeugkleber Der Fahrzeugkleber ist ein ideales Werbemittel, wenn möglichst viele Fahrzeuge in der Region mit dem Aufkleber unterwegs sind. Durch die Mobilität wird ein grosser Werbeeffekt erzielt – besonders auch mit Firmen-fahrzeugen.

Der Kleber kann nach der Veranstaltung ohne grossen Aufwand entfernt werden

Korrespondenzkleber Zum Anbringen auf Couverts, Briefen und anderem eignet sich das kleine «Abziehbildli».

Finanzkonzept

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Budget Ein erster, grober Entwurf sieht folgende Budgetposten vor:

Ressort Einnahmen Ausgaben Ertrag

OK-Büro 1) 100'000.- 10'000.- 90'000.-

Bau - 85'000.- - 85'000.-

Verkehr, Sicherheit - 15'000.- - 15'000.-

Events - 10'000.- - 10'000.-

Gastronomie 15'000.- - 15'000.-

Marketing 50'000.- 45'000.- 5'000.-

Total 165'000.- 165'00.- 0.- 1) Standgebühren werden über das OK-Büro abgerechnet.

Finanzierung Die Durchführung des Anlasses wird durch folgende Einnahmen finanziert.

Beitrag der Gemeinde Marthalen Aussteller- und Standgebühren Pauschalabgabe Restaurantbetreiber Inserate im Festführer und auf Tischsets Sponsoring (im Rahmen der Sponsoring-Vorgaben des OK)

Aus den obigen Punkten werden einige Einnahmen zur Deckung der laufenden Ausgaben im Vorfeld der Ausstellung eingesetzt, dies sind namentlich

Beitrag der Gemeinde Marthalen Standgebühren, teilweise auf Vorverrechnung

Die allgemeinen finanziellen Grundsätze und Kompetenzen werden im Finanzkonzept geregelt. Dieses kann beim Präsidium angefordert werden.

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Sponsoring

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Das Sponsoring soll für beide Seiten eine gewinnbringende und partnerschaftliche Zusammenarbeit sein.

Unser Ziel Die Gewerbeschau soll von Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen mit finanziellen Mitteln als auch mit Infrastruktur und Material unterstützt werden.

Ihr Gewinn Mit Ihrem Engagement soll die angesprochene Zielgruppe in vielschichtiger Weise erreicht werden. Die Gewerbeschau 2017 soll als Plattform genutzt werden um Ihr Unternehmen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Mit jeder Art der Beteiligung unterstützen Sie einen attraktiven Anlass und markieren Präsenz in der Region.

Darum lohnt sich Ihr Engagement!

Sponsorenpakete

Hauptsponsor Fr. 10‘000.- 1 Hauptsponsor Auftritt gemäss spezieller Vereinbarung

Co-Sponsor Fr. 4‘000.- max. 6 Co-Sponsoren Banner auf der Homepage Logo auf Titelseite Flyer Logo auf Plakaten Logo auf Briefpapier und Drucksacken Durchsagen über den Speaker Blachenwerbung, 2 Stk. (exkl. Blachenherstellung) Logo auf Bahnhofs- / Ortstürmen Plakat-/Blachenwerbung am Haupteingang Logo auf Menükarten Logo auf Eingangs-, Strassenkleber Logo Broschüre Präsentation Logo Inserate Zeitungen Logo Infostand

Marketingkonzept

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Falzflyer Der Flyer steht den Ausstellern für den Versand an Kunden und Lieferanten zur Verfügung. Er eignet sich auch zum Auflegen im Kundenbereich.

Zusätzlich erfolgt eine Verteilung per Post im Bezirk Andelfingen.

Plakate A3/A2 Plakate im A3 Format eigenen sich besonders für Schaufenster, Plakatwände und Eingangstüren.

Ausstellungsbroschüre Werbung von Teilnehmern Verteilung an alle Haushalte im Bezirk Andelfingen Auflage in den Gemeindeverwaltungen, Restaurants und

Geschäften

Bezug Marketingmaterial Jedem Aussteller wird kostenlos Marketingpaket abgegeben. Zusätzliches Material kann bei Verfügbarkeit direkt beim Ressort Marketing bezogen werden.

Kontaktadressen Clewi Witzig Urs Bischoff Witzig Druck AG Bexpo AG 052 319 33 03 052 305 40 92 [email protected] [email protected]

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Ausstellerreglement

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Einleitung Firmen und Organisationen die der Einladung Folge leisten und das Angebot annehmen, reichen ihre definitive Anmeldung auf dem vom OK versandten Anmeldeformular ein. Bei Erfüllung der Zulassungsbestimmungen für Firmen und Ausstellungsobjekte kommt damit ein Ausstellervertrag zustande.

Er unterliegt folgenden Bedingungen:

Organisation Der Gewerbeverein Marthalen & Umgebung führt vom 29.09.2017 – 01.10.2017 eine Gewerbe-schau durch. Für diesen Anlass hat sich ein Organisationskomitee (OK) gebildet.

Präsidium Roger Gehrig, Urs Bischoff, Christian Lüthi Sekretariat Michael Meier, Christian Lüthi Finanzen Stefan Häusler, Rafael Schütz Bauten Bruno Nägeli, Felix Wipf, Werner Keller Verkehr Thomas Dünki, Hans Weidmann Marketing Clewi Witzig, Urs Bischoff Events Heiri Blatter, offen Gastronomie Peter Greub, Christian Lutz

Zielsetzung Die Mitglieder des Gewerbevereins Marthalen und Umgebung präsentieren sich im

Mittelpunkt einer attraktiven Gewerbeschau. Marthalen zeigt sich als interessanter Standort für Gewerbe, Industrie, Handels– und

Dienstleistungsbetriebe. Die Firmen zeigen ihr Knowhow als Produzent, Dienstleister und als Ausbildungsbetrieb. Die Gewerbeschau bietet eine optimale Plattform, um Kundenkontakte zu pflegen und

neue zu schaffen.

Ausstellungsgelände In verschiedenen Hallen und dem Gelände der Industriezone Seebe (siehe Kapitel Ausstellungsgelände).

Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Ausstellung und der Gastrobetriebe sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Da die Gastrobetriebe auch nach Ausstellungsende noch geöffnet haben können, werden erhöhte Sicherheitsmassnahmen getroffen. Dies wiederum eröffnet dem Aussteller aber auch die Möglichkeit, auf seinem Stand einen VIP-Apéro nach Ausstellungsende zu organisieren. Diese Apéros sind vom OK bewilligen zu lassen.

Sponsoring

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Hallensponsor Fr. 2‘000.- Maximal 2 Hallensponsoren Präsenz im jeweiligen Begegnungszentrum Banner auf der Homepage Logo Innenteil Flyer Durchsagen über den Speaker Blachenwerbung 2 Stk. (exkl. Blachenherstellung) Plakat-/Blachenwerbung am Haupteingang Logo Broschüre Präsentation Logo Infostand

Medienpartner Als Medienpartner steht uns die Andelfinger Zeitung zur Seite, die regelmässig über aktuelles rund um die Gewerbeschau informiert.

Auftritt und Leistungen werden durch das Präsidium mit dem Medienpartner speziell vereinbart.

Kosten Inserate und Plakate Logo im Flyer, max. 8 Stk. Fr. 300.- Logo auf Bahnhof-Turm/Ortstafel Fr. 800.-

Werbedurchsagen, ca. 3x pro Tag Fr. 120.- Bandenwerbung In- bzw. Outdoor Fr. 200.- Plakatwerbung am Infostand (A3 Plakat) Fr. 50.-

Radiowerbung Fr. effektive Kosten Inserate Zeitungen (8 Stk.) Fr. 200.-

Eventsponsoring Spezielle Events von einzelnen oder mehreren Ausstellern sind gerne gesehen und verleihen dem Anlass zusätzlichen Pep, ganz abgesehen von der Werbung für den einzelnen Aussteller. In vergangenen Jahren waren das eine Minigolfanlage in den Firmenfarben, ein Kinderhort oder auch der Besuch von VIP’s (Miss Schweiz, Fussballstar etc.). Den Möglichkeiten setzen nur die Ideen und das eigene Budget Grenzen. Wir bitten die interessierten Aussteller, sich frühzeitig mit dem OK in Verbindung zu setzen. So können Doppelspurigkeiten vermieden werden und die Aussteller erhalten durch den Miteinbezug ihrer Attraktionen in der Anlasswerbung eine weitere Publizität. Die klassische Win-Win-Situation für Aussteller und Ausstellung erreicht man nur zusammen!

Gönnerbeiträge Ohne die Hilfe von Gönnern ist ein solcher Anlass nicht durchführbar. Alle Spender von Bar- und Naturalgaben werden auf einer Gönnerliste, die in allen Hallen aufliegt, veröffentlicht.

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Ausstellerreglement

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Wände bestehen aus folienbeschichteten Hartfaserplatten. Diese dürfen nicht vernagelt, verklebt oder bemalt werden.

Zusätzliches Material für die Standgestaltung Für die individuelle Gestaltung der Stände stellt die Standbaufirma gegen Miete eine Reihe von zusätzlichem Material zur Verfügung (spezielle Wandelemente, Podeste, Stehtische, Stühle, Spotlampen, Schriften, etc.). Für allfällige Beschädigungen an gemieteten Standeinrichtungen und Ausstellungsräumlichkeiten haftet der betroffene Aussteller. Der Abschluss des Mietvertrages wie auch die Abrechnung für zusätzliches Material erfolgt direkt über die Standbaufirma.

Spezialanschlüsse Zusätzliche Stromanschlüsse, Wasseranschlüsse, Lichtquellen sowie Telefon- und Datenleitungen etc. müssen beim Ressort Bau bestellt werden. Die entsprechenden Kosten werden separat verrechnet.

Standmiete Innenstand Folgende Leistungen sind im Mietpreis gemäss Ziffer 12 inbegriffen:

Standfläche Modulstandwände Bodenteppich (Einheitsfarbe) Elektrifizierung mit einer Steckdose 220V / 1kW Tafel Für Beschriftung mit Firmenname und 3 Stichworten

inkl. Korpus Beleuchtung im Stand Allgemeine Beratung der Aussteller durch den Standbauer Hallenreinigung allgemein (die Standreinigung ist Sache

des Ausstellers) Durchführung der allgemeinen Werbemassnahmen Bewachungskosten Kosten für Infrastrukturanlagen wie Toiletten, Parkplätze,

Verkehrsregelung, Lautsprecheranlage, etc. Eintrag in Messebroschüre

Platzierungswünsche werden soweit möglich in der Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt.

Ausstellerreglement

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Öffnungszeiten Ausstellung Freitag 16:00 - 18:00 Uhr Eröffnung mit Rundgang 18:00 - 22:00 Uhr Samstag 10:00 - 20:00 Uhr Sonntag 10:00 - 18:00 Uhr

Gastrobetriebe (Ausstellungshallen) Freitag 16:00 - 24:00 Uhr Samstag 10:00 - 24:00 Uhr Sonntag 10:00 - 18:00 Uhr

Gastrobetriebe (Freigelände) Freitag 16:00 - 02:00 Uhr Samstag 10:00 - 02:00 Uhr Sonntag 10:00 - 18:00 Uhr

Teilnahmeberechtigung Alle Mitglieder des Gewerbevereins Marthalen und Umgebung sind teilnahmeberechtigt. Nichtmitglieder oder auswärtige Bewerber können nur dann zugelassen werden, wenn unsere Aussteller dadurch nicht konkurrenziert werden. Über die Bewilligung entscheidet das OK.

Gestaltung der Gewerbeschau 2017 a. Der Aufbau der Stände gehört zur Gesamtgestaltung der Gewerbeschau und untersteht dem

Ressort Bau, insbesondere der Standbaufirma. b. Die Ein- und Zuteilung der Stände und der Ausstellungswände ist Sache des OK. Spezielle

Wünsche der Aussteller werden nach vorgängiger Absprache mit dem Ressort Bau nach Möglichkeit berücksichtigt. Besondere Platzwünsche können jedoch nicht als Bedingung für eine Beteiligung an der Gewerbeschau anerkannt werden.

c. Die minimale Standfläche beträgt 12 m². Das OK ist berechtigt, Anpassungen der beantragten Standfläche im Interesse des Gesamtkonzeptes von ±15% vorzunehmen.

d. Alle Aussteller sind verpflichtet, ihre Stände einheitlich mit Standnummer und Firmennamen gemäss Vorgabe des OK zu beschriften. Die Kosten dafür werden zusammen mit der Grundgebühr erhoben und sind separat ausgewiesen. Die Beschriftung erfolgt einheitlich auf Beschriftungstafeln. Diese werden mit dem Firmennamen und 3 Stichworten beschriftet.

e. Reine Standflächen (ohne oder nur teilweise Standwände) sind innen nur nach Absprache mit dem OK möglich. Das einheitliche Beschriftungskonzept muss gewährleistet sein.

f. Untervermietung oder Gemeinschaftsstände sind nur mit Zustimmung des OK gestattet.

Standgestaltung Nach dem Aufbau der Stände gemäss Standkonzept sind die Aussteller selber für die Einrichtung und die weitere Gestaltung der Stände zuständig. Feuerpolizeiliche Vorschriften bezüglich Durchgänge und verwendeter Materialien sind zu berücksichtigen. Die vom Standbauer gestellten

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Ausstellerreglement

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Rücktritt Bei einem Rücktritt ist die gesamte Standmiete trotzdem zu entrichten. Das OK bemüht sich um einen Nachmieter. Wird die Standfläche von einem anderen Aussteller übernommen, werden für die Umtriebe pauschal Fr. 200.- in Rechnung gestellt.

Ausstellungspflicht Nach der Anmeldung ist jeder Aussteller zur Standbelegung verpflichtet und haftet somit für die Miet- und die übrigen aufgelaufenen Kosten. Die Stände müssen während den offiziellen Öffnungszeiten mit Standpersonal besetzt sein.

Frondienst Jeder Aussteller stellt dem Veranstalter unentgeltlich Arbeitszeit für allgemeine Einrichtungs-, Montage- und Demontagearbeiten zur Verfügung. Die Einsatzplanung erfolgt durch die Ressort-leitung Bau.

Der Frondienst ist wie folgt abgestuft:

bis 3 Mitarbeiter 1 «Manntag» 4 bis 10 Mitarbeiter 2 «Manntage» ab 10 Mitarbeiter 3 «Manntage»

Versicherungen Eine „Haftpflicht für kurze Veranstaltungen“ wird vom OK abgeschlossen. Versicherungen für Stände und Waren sind Sache der Aussteller. Das Gelände wird in der Nacht von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag bewacht. Das OK lehnt jedoch jede Verantwortung oder Haftpflicht für Ausstellungsgüter, Standeinrichtungen, Personenschäden etc. ausdrücklich ab.

Montage Die Stände und Wandflächen stehen den einzelnen Ausstellern am Donnerstag, 28.09.2017 ab 07:00 Uhr zum Einrichten zur Verfügung. Die Arbeiten für die Standeinrichtungen müssen bis spätestens Freitag, 29. September 2017 um 14:00 Uhr abgeschlossen sein.

Ab 14:00 Uhr erfolgt die Abnahme der Stände durch das OK.

Demontage Die Stände und Wandflächen dürfen erst am Sonntag, 01.10.2017 ab 18.00 Uhr ausgeräumt bzw. abgebrochen werden. Am Montag, 1. Oktober 2017 um 10.00 Uhr müssen die Aussteller das gesamte Ausstellungsgut weggeräumt haben.

Kehrichtabfuhr Jeder Aussteller ist für die fachgerechte Entsorgung seiner mit dem Ausstellungsmaterial angelieferten Abfälle und die in seinem Stand entstehenden Abfälle selber verantwortlich. Die

Ausstellerreglement

- 16 -

Standmiete Freigelände Folgende Leistungen sind im Mietpreis gemäss Ziffer 12 inbegriffen:

Standfläche Elektrifizierung mit einer Steckdose 220V / 1kW Tafel für Beschriftung mit Firmenname und 3 Stichworten

ohne Korpus Wegreinigung allgemein (die Standreinigung ist Sache des

Ausstellers) Durchführung der allgemeinen Werbemassnahmen Bewachungskosten Kosten für Strom (ohne Installation) Kosten für Infrastrukturanlagen wie Toiletten, Parkplätze,

Verkehrsregelung, Lautsprecheranlage, etc. Eintrag in Messebroschüre

Platzierungswünsche werden soweit möglich in der Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt.

Kosten Grundgebühr (Vereinsmitglieder) Fr. 700.- /Aussteller Grundgebühr (Nicht-Mitglieder) Fr. 980.- /Aussteller Standbeschriftung pro Aussteller Fr. 80.- /Aussteller

Standmiete, Hallen1) Fr. 65.- /m² Standmiete, Freigelände2) Fr. 10.- /m²

Miete Wandflächen Fr. 120.- /m'

In den Kosten wird voraussichtlich keine Mehrwertsteuer enthalten sein. 1) Der Mietpreis pro m² kann bei Hallenflächen um max. Fr. 10.- reduziert werden, falls

Grundlegende Bestandteile Leistungen gem. Ziffer 10 nicht beansprucht werden. 2) Die Standmiete für Stände im Freigelände kann in Absprache mit dem OK um max. Fr. 5.-

reduziert werden, falls Bauten erstellt werden, die den Stand in besonderem Masse aufwerten (Hallenähnliche Bauten, Wetterschutz etc.).

Allfällige Preisreduktion betreffen primär die Gemeinschaftsstände und werden durch das OK abschliessend beschlossen.

Zahlung Nach abgeschlossener Standzuteilung wird dem Aussteller eine Rechnung für die Standkosten gem. Ziffer 12 gestellt. Diese ist innert 30 Tagen rein netto und ohne Skontoabzug zu überweisen. Verspätete Einzahlungen haben eine Bearbeitungs- und Mahngebühr von drei Prozent des Rechnungsbetrages zur Folge. Rechnungen die 30 Tage oder weniger vor der Ausstellungseröffnung datiert sind, sind bis spätestens Messebeginn zu bezahlen.

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Ausstellerreglement

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Differenzbereinigung Bei allfälligen Differenzen mit einzelnen Ressortchefs entscheidet das OK abschliessend. Kommt keine Einigung zustande ist für Streitigkeiten der Gerichtsstand Andelfingen zuständig.

Marthalen, 07.07.2016

Für das OK der Gewerbeschau 2017 OK CO-Präsidium OK CO-Präsidium OK CO-Präsidium

Präsidium Gewerbeverein

Roger Gehrig Urs Bischoff Christian Lüthi

Ausstellerreglement

- 19 -

Differenzbereinigung Bei allfälligen Differenzen mit einzelnen Ressortchefs entscheidet das OK abschliessend. Kommt keine Einigung zustande ist für Streitigkeiten der Gerichtsstand Andelfingen zuständig.

Marthalen, 07.07.2016

Für das OK der Gewerbeschau 2017 OK CO-Präsidium OK CO-Präsidium OK CO-Präsidium

Präsidium Gewerbeverein

Roger Gehrig Urs Bischoff Christian Lüthi

Ausstellerreglement

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Differenzbereinigung Bei allfälligen Differenzen mit einzelnen Ressortchefs entscheidet das OK abschliessend. Kommt keine Einigung zustande ist für Streitigkeiten der Gerichtsstand Andelfingen zuständig.

Marthalen, 07.07.2016

Für das OK der Gewerbeschau 2017 OK CO-Präsidium OK CO-Präsidium OK CO-Präsidium

Präsidium Gewerbeverein

Roger Gehrig Urs Bischoff Christian Lüthi

Ausstellerreglement

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übrigen Abfälle, die durch die Besucher verursacht werden, entsorgt ein spezieller Abfalldienst, welcher vom OK organisiert wird.

Ausstellerparkplätze Während den Ausstellungszeiten sind Zu- und Wegfahrten in das Ausstellungsareal zu vermeiden. Ausstellerparkplätze werden ausgeschildert.

Verkauf Über den Verkauf von Lebensmitteln und Getränken entscheidet das OK in Absprache mit dem Aussteller. Für Degustationen und Demonstrationen, die möglicherweise Immissionen von Geruch, Lärm usw. verursachen, ist die Einwilligung des OK einzuholen.

Pressedienst und Werbung Das OK ist bestrebt, der Veranstaltung eine möglichst breite Medienplattform zu verschaffen. Es bedient sich dazu der unter Kapitel 2 Marketing aufgeführten Mittel.

Drucksachen, Kleber und Beschriftungen können beim Ressort Marketing zum Selbstkostenpreis bezogen werden.

Unterhaltung und Gastronomie Das OK organisiert den Betrieb von Festwirtschaften und bei Bedarf Attraktionen. Die Festwirtschaften werden von Dritten geführt. Die Festwirtschaften unterstehen dem Reglement für Festwirtschaften.

Tombola Sofern eine Tombola organisiert wird, sind die Aussteller sind gebeten die Gestaltung der Tombola in jeder Form zu unterstützen. Den Ausstellern ist es nicht gestattet, andere als die offiziellen Lose des OK zu verkaufen.

Gewinnverwendung Über die Verwendung eines allfälligen Gewinnes entscheidet die Ausstellerversammlung auf Antrag des OK. Jeder Aussteller ist im Falle eines Defizits im Verhältnis zur Standfläche bzw. zur Höhe der Standgebühren nachschusspflichtig. Sofern das Defizit die vom Gewerbeverein Marthalen und Umgebung gewährte Defizitgarantie in der Höhe von Fr. 10‘000.- überschreiten würde.

Ausstellervertrag Dieses Ausstellungsreglement inkl. allfälliger Nachträge und Beilagen bildet einen integrierenden Bestandteil des mit den Ausstellern separat abgeschlossenen Ausstellervertrages.

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