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GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format Bettina Kunz Zentralredaktion Sacherschließung des GBV SWD-Umsteigerschulung, Göttingen, März 2012

GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format Bettina Kunz

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GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format Bettina Kunz Zentralredaktion Sacherschließung des GBV SWD-Umsteigerschulung, Göttingen, März 2012. GND-Übergangsregeln Personen. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-Übergangsregeln

Personen, GebietskörperschaftenBeispiele im PICA3-Format

Bettina KunzZentralredaktion Sacherschließung des GBVSWD-Umsteigerschulung, Göttingen, März 2012

Page 2: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnPersonen

Als bevorzugter Name für Personen wird der selbst gewählte Name bzw. der gebräuchlichste Name bestimmt. Dies gilt auch für Vornamen, die in der selbst gebrauchten Anzahl, Reihenfolge und Form gewählt werden. Patronymika (Vaternamen) werden nicht mehr generell abgekürzt, sondern wie Vornamen behandelt

Beispiele:

100 Kennedy, John F.

100 Clinton, Bill

100 Gorbačēv, Michail Sergeevič

100 Hoffmann, E. T. A.

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Page 3: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnPersonen: Vornamen

• Der erste Vorname ist im Allgemeinen zukünftig nicht mehr aufzulösen, wenn die Person selbst ihn überwiegend abkürzt oder abgekürzt hat

• Die AWB zu Vornamen regelt u.a.: Die vollständige Form, die als abweichende Namensform erfasst wird, erhält den Code navo in Unterfeld $4

Beispiel:

100 Hoffmann, E. T. A.400 Hoffmann, Ernst Theodor Amadeus$4navo

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Page 4: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnPersonen: Individualisierung

• Nach Möglichkeit Individualisierung der Personennamen durch identifizierende Merkmale

• Diese Merkmale werden als Beziehungen in eigenen Feldern erfasst

• Sie gehören weder zum bevorzugten Namen noch zur abweichenden Namensform, aber können für das Anzeigeformat in Katalogen herangezogen werden

• Die AWB Zusätze bei Personen regelt:Homonymenzusätze entfallen in Tp-Sätzen. Unterfeld $g für unterscheidende Zusätze wird nicht besetzt.

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Page 5: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnPersonen: Individualisierung

• Die AWB zur Individualisierung regelt die Anforderung an Tp-Sätze eines bestimmten Katalogisierungslevels. Tp-Sätze der Sacherschließung mit Level 3 müssen

- die Pflichtfelder Entitäten- und Ländercode, Systematiknummer enthalten. Der Sprachencode wird gemäß RSWK § 18,3 vergeben

- Dazu aus den Merkmalen der Gruppe 1 mindestens entweder Lebensjahre oder eine GND-Bezeichnung für einen Beruf, Tätigkeitsbereich, eine Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, der bzw. die für die Person charakteristisch ist

oder

zwei individualisierende Merkmale aus der Gruppe 2 wie Geburts-, Sterbeort, Studienfach, Beziehung zu einer anderen Person o.a.

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Page 6: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnPersonen: Beinamen u.a.

Zählungen, Beinamen und Gattungsnamen sowie Territorien und Titulaturen sind Bestandteil des Namens. Sie werden in je eigenen Unterfeldern angegeben. Die Zählung erfolgt unmittelbar nach dem Namen vor anderen Namensbestandteilen, römische Zahlen werden in der korrekten Schreibweise (z.B. IX. statt VIIII.) und mit Punkt abgeschlossen angegeben

Beispiele:

100 $PKarl$nVIII.$ISchweden, König

100 $PReginbert$Ivon Brixen

100 Baker, Ronald J.$nII.

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Page 7: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnPersonen: Biblische Personen

Für Biblische Personen wird der persönliche Name, gefolgt vom Gattungsnamen (z.B. Apostel, Evangelist, Prophet, Biblische Person) in der im Deutschen gebräuchlichsten Form als bevorzugter Name gewählt

Beispiele:

100 $PMose$IBiblische Person

100 $PJesaja$IProphet

100 $PMarkus$IEvangelist

100 $PPaulus$IApostel

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Page 8: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnPersonen des Mittelalters

Bevorzugter Name für eine Person des Mittelalters ist im Allgemeinen ihr persönlicher Name einschließlich ihres Beinamens und zwar in der Sprache, in der sie überwiegend geschrieben hat bzw. in der Sprache des Landes, in dem sie gewirkt hat

Beispiele:

100 $PHildegardis$IBingensis

100 $PWalther$Ivon der Vogelweide

100 Boccaccio, Giovanni

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Page 9: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnPersonen: Fürsten

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Für Regierende Fürsten und Mitglieder regierender Fürstenhäuser wird der persönliche Name in der im Deutschen gebräuchlichsten Form als bevorzugter Name gewählt, gefolgt von einer Zählung in römischen Ziffern und Territorium und Titel in der im Deutschen gebräuchlichsten Form

Beispiele:

100 $PFriedrich$nII.$IPreußen, König

100 $PCharles$IWales, Prinz

100 $PAlbrecht$nII.$IMainz, Erzbischof

Page 10: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnPersonen: Päpste, Patriarchen

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Für Päpste und Patriarchen wird der Papst- bzw. Patriarchennamen in der im Deutschen gebräuchlichsten Form als bevorzugter Name gewählt, gefolgt von einer Zählung in römischen Ziffern und der Amtsbezeichnung Papst bzw. dem Patriarchat in deutscher Sprache und der Bezeichnung Patriarch

Beispiele:

100 $PInnozenz$nIX.$IPapst

100 $PBartholomaios$nI.$IKonstantinopel, Patriarch

Page 11: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnPersonen: Familien

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Als bevorzugter Name für Familien wird der Familienname mit der Gattungsbezeichnung Familie gewählt, die als Bestandteil des Namens gilt, bei Herrscher- und Adelsfamilien die Pluralform ohne Gattungsbezeichnung Familie. Zur Individualisierung wird ein charakteristisches Geografikum als Beziehung erfasst

Beispiele:

100 $PRothschild$IFamilie

100 $PHabsburger

100 $PHahn$IFamilie 100 $PHahn$IFamilie551 !...!Wiesbaden$4ortc 551 !...!Sylt$4ortc

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GND-ÜbergangsregelnPersonen: Heilige, Selige

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Der bevorzuge Name für Heilige und Selige wird analog zu sonstigen Personen ihrer Zeit gebildet. Ist bei persönlichen Namen kein Beiname bekannt, wird dem Namen die deutschsprachige Gattungsbezeichnung Heiliger, Heilige oder Seliger, Selige hinzugefügt. Wird der Gattungsname nicht als bevorzugter Name gewählt, wird er als abweichende Namensform erfasst

Beispiele:

100 $PSebastian$IHeiliger

100 Soubirous, Bernadette400 Soubirous, Bernadette$IHeilige400 Soubirous, Bernadette$ISaint

Page 13: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnPersonen: Götter, Literarische Gestalten

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Der bevorzugte Name für Götter und literarische Gestalten wird in der Struktur der Namen natürlicher Personen gebildet in der im Deutschen gebräuchlichste Form. Die deutschsprachigen Gattungsbezeichnungen Gott, Göttin, Literarische Gestalt oder Sagengestalt werden als Bestandteil des Namens immer hinzugefügt

Beispiele:

100 $PArtemis$IGöttin

100 Holmes, Sherlock$ILiterarische Gestalt

100 $PLech$ISagengestalt

100 $PDiomedes$IThrakien, König, Sagengestalt

Page 14: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnPersonen: Ehefrauen

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Als bevorzugter Name für Ehefrauen, die sich mit dem Namen des Ehemanns nennen, wird der eigene Name gewählt, wenn er bekannt ist. Ist der eigene Name weder bekannt noch zu ermitteln, wird der Name des Ehemanns als bevorzugter Name gewählt, die weibliche Anredeform wird als Gattungsbezeichnung und Bestandteil des Namens dem Namen nachgestellt

Beispiele:

100 Pompidou, Claude

100 Christner, John W.$IMrs.

Page 15: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnPersonen: Unterscheidende Bezeichnungen

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Der bevorzugte Name für gleichnamige Personen, die mit Bezeichnungen wie der Ältere und der Jüngere oder mit Zählungen zitiert werden, wird ohne diese Bezeichnungen, Zählungen gebildet. Die Namensform mit unterscheidender Bezeichung, Zählung wird als abweichender Name erfasst

Beispiel:

100 Dumas, Alexandre400 Dumas, Alexandre$Ider Ältere400 Dumas, Alexandre$IVater400 Dumas, Alexandre$Ipère

Page 16: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnPersonen: Adelstitel

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Ehemalige Adelsprädikate und Adelstitel deutscher Staatsbürger nach 1919 werden wie bisher behandelt. Das Adelsprädikat wird in einem eigenen Unterfeld direkt hinter dem Namen erfasst. Der Adelstitel wird für den bevorzugten Namen nicht berücksichtigt. Der Name mit dem ehemaligen Adelstitel wird als abweichender Name erfasst, die Namensform mit vorangestelltem Adelsprädikat nicht

Beispiele:

100 Dönhoff, Marion400 Gräfin Dönhoff, Marion

100 Thurn und Taxis, Gloria$cvon

Page 17: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnPersonen: Pseudonyme

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Es gibt keine Übergangsregel für Pseudonyme, aber AWB für Pseudonyme und Sammelpseudonyme, die die Erfassung in der GND regeln. Als Codes werden in $4 zur Kennzeichnung der abweichenden Namensform bzw. der der Art Beziehung pseu für Pseudonym und nawi für den wirklichen Namen verwendet

Beispiele:100 Dickens, Charles400 Sparks, Timothy$4pseu

100 Carroll, Lewis400 Dodgson, Charles L.$4nawi

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GND-ÜbergangsregelnPersonen

Wichtige Änderungen

• Unterscheidende Zusätze (Homonymenzusätze nach RSWK) und Ordnungshilfen nach RAK entfallen

• Identifizierende Merkmale werden als Beziehungen in eigenen Feldern erfasst. Sie gehören nicht zum bevorzugten Namen

• Ein abgekürzter erster Vorname wird nicht mehr obligatorisch aufgelöst

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GND-ÜbergangsregelnPersonen

Wichtige Änderungen

• Bevorzugter Name von regierenden Fürsten, Mitgliedern regierender Fürstenhäuser, Päpsten und Patriarchen in der im Deutschen gebräuchlichsten Form

• Zählungen werden unmittelbar hinter dem Namen in einem getrennten Unterfeld angegeben

• Bevorzugter Name für Personen des Mittelalters in der Sprache, in der sie überwiegend geschrieben hat bzw. in der Sprache des Landes, in dem sie gewirkt hat

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Page 20: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften

• Als bevorzugter Name für Gebietskörperschaften wird der gebräuchlichste Name gemäß der Nachschlagewerke, bevorzugt deutschsprachig, gewählt. Andere Namensformen sowie originalsprachige bzw. -schriftliche Namen werden als abweichende Namen erfasst

Beispiele:

151 Florenz 151 Kairo451 Firenze 451 AlQāhira451 Florentia 451 al- @Qāhira451 Comune di Firenze451 Città di Firenze

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GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften: Sankt u.Ä.

• Einleitende Bezeichnungen wie Sankt, Markt, Grafschaft u.Ä. bzw. fremdsprachige Äquivalente sind Bestandteil des bevorzugten Namens, wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so angeführt. Es wird nicht auf eine ausgeschriebene Form normiert

Beispiele:151 Sankt Gilgen 151 Markt Schwaben151 Saint-Tropez151 St. Moritz151 Kreis Herzogtum Lauenburg151 Samtgemeinde Grafschaft Hoya

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GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften: Bad u.Ä.

• Bad, Seebad, Luftkurort u.Ä. und fremdsprachige Äquivalente werden entsprechend ihrer Gebräuchlichkeit [Nachschlagewerke] als Namensbestandteil behandelt oder entfallen

Beispiele:

151 Bad Segeberg 151 Seebad Ahlbeck151 Aix-les-Bains151 Evian-les-Bains

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GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften: Erläuternde Bestandteile

• Erläuternde Bestandteile werden als Namensbestandteil in der nachgewiesenen Form übernommen, wobei die gebräuchlichste Namensform [Nachschlagewerke] bevorzugt wird

Beispiele:

151 Brandenburg an der Havel151 Frankfurt am Main151 St. Johann in Tirol

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GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften: Erläuternde Bestandteile

• Bundesstaaten der USA werden in normierter Abkürzung mit Komma an den Ortsnamen angefügt

Beispiele:

151 New York, NY151 Las Vegas, Nev.

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Page 25: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften: Ortsteile

• Für Ortsteile im deutschsprachigen Raum ohne Schweiz gilt die Bindestrichform (Hauptort-Ortsteil) als gebräuchliche Form und wird als bevorzugter Name gewählt. Für Ortsteile in der Schweiz und außerhalb des deutschsprachigen Raums wird die im Deutschen gebräuchlichste Namensform, i.d.R. eine selbstständige Form gewählt.

Beispiele:

151 Hofheim-Lorsbach 151 Riedbach$gBern

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Page 26: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften: Verwaltungseinheiten

• Verwaltungseinheiten erhalten als bevorzugten Namen den selbst geführten gebräuchlichen Namen ohne Weglassungen oder Umstellungen. Gattungsbezeichnungen, die zum gebräuchlichen Namen gehören, entfallen nicht.

Beispiele:

151 Landkreis Starnberg451 Starnberg$gLandkreis550 !...!Landkreis$4obin

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Page 27: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften:

Religionsgemeinschaften, regionale Einheiten

• Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften werden analog zu Verwaltungseinheiten behandelt. Gattungsbezeichnungen, die zum gebräuchlichen Namen gehören, werden nicht weggelassen.

Beispiele:

151 Diözese Mainz550 !...! Diözese$4obin

151 Erzdiözese Gnesen 151 Kirchenkreis Lauenburg151 Dekanat Cochem an der Mosel

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Page 28: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften: Namensänderung

• Ändert sich der bevorzugte Name einer Gebietskörperschaft, so wird eine neue Entität angenommen und ein neuer Datensatz gebildet. Die verschiedenen Entitäten werden zueinander in Beziehung gesetzt [Vorgänger – Nachfolger].

Beispiel:

151 Tschechoslowakei551 !...!Tschechische Republik$4nach551 !...!Slowakei$4nach

151 Tschechische Republik 151 Slowakei551 !...!Tschechoslowakei$4vorg 551 !...!Tschechoslowakei$4vorg

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Page 29: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften: Namensänderung

Beispiele:

151 Demokratische Republik Kongo551 !...!Zaïre$4nazw551 !...!Belgisch-Kongo$4vorg551 !...!Kongo-Freistaat$4nazw

151 Chemnitz551 !...!Karl-Marx-Stadt$4nazw

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GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften: Split Verwendungsregel

Verwendungsregel in der Sacherschließung (ÜR R10):

Gibt es chronologische Splits, wird der Datensatz für den chronologisch jüngsten Namen einer Gebietskörperschaft verwendet. Die früheren Namensformen werden im jeweils neuesten Datensatz erfasst und gekennzeichnet.

Beispiel:

151 Sankt Petersburg 151 Leningrad451 Sankt-Peterburg451 Leningrad$4naaf451 Petrograd$4naaf551 !...!Leningrad$4nazw 551 !...!Petrograd$4vorg551 !...!Petrograd$4nazw 551 !...!Sankt Petersburg$4nach

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Page 31: GND-Übergangsregeln Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format  Bettina Kunz

GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften: Split Verwendungsregel

Ausnahme: Split Ort – Ortsteil (ÜR R10)

Führt die Statusänderung aufgrund der Namensänderung zu einem Split von früher selbständigem Ort und Ortsteil, wird in der Sacherschließung der jeweils zutreffende Datensatz verwendet.

Beispiel:

151 Charlottenburg [benutzt für die Zeit vor 1920]

151 Berlin-Charlottenburg [benutzt für den Zeitraum 1920-2001]

151 Berlin-Charlottenburg-Wilmersorf [benutzt für die Zeit ab 2001]

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GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften

Verfassungs- und Statusänderungen ohne Änderung des Namens führen nicht zur Bildung einer neuen Entität. Das gilt auch für Hinzufügung oder Wegfall von Bezeichnungen wie Bad oder Umbenennungen von Kreis in Landkreis o.Ä.

Beispiele:

151 Bayern451 Freistaat Bayern451 Herzogtum Bayern451 Königreich Bayern

151 Enzklösterle451 Luftkurort Enzklösterle

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GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften Wichtige Änderungen

• Der bevorzugte Name wird nach Möglichkeitdeutschsprachig gebildet

• Prinzipiell Berücksichtigung des Individualnamens für die bevorzugte Namensform, weniger Normierungen

• Bei Namensänderung wird eine neue Entität / ein neuer Datensatz gebildet

• Planungsgemeinschaften werden Körperschaften

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