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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL Fachhochschule Landshut University of Applied Sciences Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 1. Semester Prof. Dr. Thomas Zinser Diese Präsentation verwendet zahlreiche Folien, die freundlicherweise von Herrn Prof. Dr. Waldemar Hopfenbeck, FH München, zur Verfügung gestellt wurden. Auf diesem Wege herzlichen Dank dafür!

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL

Fachhochschule Landshut

University of Applied Sciences

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

1. Semester

Prof. Dr. Thomas Zinser

Diese Präsentation verwendet zahlreiche Folien, die freundlicherweise von Herrn Prof. Dr. Waldemar Hopfenbeck, FH München, zur Verfügung gestellt wurden.

Auf diesem Wege herzlichen Dank dafür!

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 2

1. Teil: 2-stündig: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre;Prof. Dr. Skopp

Die Vorlesung „Grundlagen der BWL“ besteht aus zwei Teilen:

2. Teil: 2-stündig: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre; Prof. Dr. Zinser

Beide Teile werden zusammen in einer Prüfung geprüft!

Gewichtung jeweils 1/2

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 3

Literaturhinweise .....

Pflichtlektüre: Waldemar Hopfenbeck: Allgemeine Betriebswirtschafts- und Managementlehre

Weitere Standardwerke:Beschorner, D./Peemöller, V.H., Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2. Aufl.Schierenbeck, H., Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, 16. Aufl.Bea, F. X./Dichtel, E./Schweizer, M., Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Band 1 + 3Wöhe, G., Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 20. Aufl.

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A. Die Wahl der Rechtsform

B. Unternehmensverbindungen

C. Die Gestaltung der Organisation

D. Personalwirtschaft

E. Absatzwirtschaft

Zweiter Teil: Überblick

I. Bestimmungsmöglichkeiten einer optimalen Rechtsform

II. Die Rechtsformen des Privatrechts1. Die Einzelunternehmung2. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, PG)3. Körperschaften (GmbH, AG, so genannte kleine AG)4. Mischformen (GmbH & Co. KG, Betriebsaufspaltung)

III. Die Bedeutung des Mittelstandes

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 5

Konstitutive Entscheidungen von Unternehmen

Definition „Konstitutive Entscheidungen“:

...solche, durch die die langfristig gültigen Rahmenbedingungen für die laufenden Entscheidungen gesetzt werden.

Solche Entscheidungen beziehen sich auf:- Die Standortwahl- Die Wahl der Rechtsform- Die Gestaltung der Organisation

Aber: Laufende Überprüfung der Prämissen nötig und gegebenenfalls- Standortwahl => Standortverlagerung- Wahl der Rechtsform => Rechtsform-Umwandlung- Gestaltung der Organisation => Restrukturierung / Reorganisation

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 6

Konstitutive Entscheidungen

Standort Rechtsform

+Unternehmens-verbindungen

Organisation

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 7

Die Wahl einer Rechtsform ist als Entscheidungsproblem vor allem bei der Unternehmensgründung relevant. Sie ist jedoch auch eine laufende Frage bei Anpassungsentscheidungen.

Beispiele, auf welche Faktoren das zurückzuführen sein kann:

Änderung wesentlicher Daten in der Binnenstruktur, wie:

Änderung wesentlicher Daten in der Umwelt, wie:

• Tod/Ausscheiden/Aufnahme Gesellschafter

• Rückzug Eigentümer

• Betriebsgrößenveränderung/Wachstum

• Änderung der Haftung

• Steuerbelastung

• Daten des Gesellschafts-/Steuerrechts

• Rechtsprechung

• Neue Rechtsformen

(z.B. „kleine AG“, Partnerschaftsgesellschaft,

Europa AG)

Rechtsform eines Unternehmens

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 8

Überprüfung einer Rechtsformoptimierung

Rechtsformoptimierung RechtsformwahlRechtsformwahl

undRechtsformoptimierung

Konstitutive Entscheidungen von Unternehmen

Zusammenfassendes Schaubild

Anlässe und Dimension der Rechtsform(wahl)entscheidung

Unternehmensgründung bestehende Unternehmung

Auswahl zwischen in sich optimal gestalteten Rechtsformen

Feststellung wesentlicher Änderungender externen oder internen

Rahmenbedingungen

aufgrund besondererEreignisse ( z.B. wesent-

licher Gesetzesänderungenoder Änderungen des Geschäftsfeldes)

aufgrund regelmäßigerÜberprüfung (z.B. alle fünf Jahre)

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 9

Rechtsform eines Unternehmens

• Summe der gesetzlichen Regelungen, welche die Rechtsbeziehungen eines Unternehmens im Innen- und Außenverhältnis regeln.

• ist das „juristische Kleid“ einer Wirtschaftseinheit.

• bindet das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens in bestehende Rechtsnormen ein, d.h. in die rechtliche Sphäre, die auf die leistungs- und finanzwirtschaftliche Sphäre vielfältig einwirkt.

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 10

Die Wahl der Rechtsform als eine konstitutive Entscheidung

Kein einheitliches Gesetzbuch, sondern verschiedene Rechtsquellen: - Wirtschaftsrecht (z.B. BGB, HGB, Arbeits- und Sozialrecht, Wettbewerbsrecht) - Steuerrecht - Umweltrecht u.a.

• Diese Rechtsquellen muss (!) der Betriebswirt kennen, da sonst die Gefahr der Fehlinterpretation von rechtlichen Regelungen oder Vollzugsdefizite mit Auswirkungen auf ökonomische Vorgänge resultieren.

• Das Recht stellt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung (siehe Abb. S. 15-17)

• Weitgehend dispositiver Charakter des Gesellschaftsrechts (insbes. bei der „faktischen“ Gestaltung der Innenbeziehung durch einen individuellen Gesellschaftsvertrag)

Die Wahl der Rechtsform

⇒ Die Rechtsquellen des Gesellschaftsrechts:

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 11

- Haftung• In zivilrechtlicher Hinsicht steht häufig die Haftungsproblematik im Vordergrund. Es 

ist  primär  das  Anliegen  aller  Gewerbetreibenden,  haftungsrechtlich  so weit wie möglich  geschützt  zu  sein.  Die  persönliche  Haftung  der  Gesellschafter  ist  im Regelfall bei einer Kapitalgesellschaft, aber auch bei einer Personengesellschaft  in der Rechtsform  einer GmbH & Co. KG  ausgeschlossen. Kreditgeber werden  sich allerdings mit der beschränkten Haftung der Unternehmen nicht zufrieden geben und vom Unternehmer Bürgschaften und dingliche Sicherheiten verlangen. 

• Die Haftungsbegrenzung ist jedoch bedeutsam für Ansprüche von Arbeitnehmern, Lieferanten und bei der Produkthaftpflicht, die in der jüngeren Vergangenheit durch das Produkthaftpflichtgesetz verschärft worden ist.

Zivil- und handelsrechtliche Bestimmungsgründe

Die Wahl der Rechtsform

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 12

Die Wahl der Rechtsform

• Die mangelnde Quantifizierbarkeit der Aussagen  aus dem Vergleich der einzelnen Bestimmungsgrößen  ist wohl der Hauptgrund dafür, dass der steuerlichen  Betrachtung  bei  der  Auswahl  der Gesellschaftsform  häufig ein Übergewicht  eingeräumt wird.  Es  ist  jedoch  davor  zu warnen,  die Entscheidung über die Wahl der Gesellschaftsform eindimensional auf die Minimierung der Steuerlast einzuschränken. 

• Eine so existenzentscheidende Frage wie die Wahl der Gesellschaftsform muss  das  ganze  Spektrum  möglicher  Bestimmungsgründe  mit  einbe-ziehen. Daher  soll  im  Folgenden  stichwortartig  auf die wichtigsten  zivil-und handelsrechtlichen Beurteilungskriterien bei der Wahl der Rechtsform eingegangen werden.

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Die verschiedenen Rechtsformen unterscheiden sich z.B. in:

- Rechtsfähigkeit (nicht rechtsfähig/rechtsfähig)- Haftungsumfang (beschränkt/unbeschränkt)- Steuerbelastung (* einmalig bei Gründung bzw. Umwandlung/laufend;

* Gesellschaft und/oder Gesellschafter)- Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis im Innen– und Außenverhältnis- Vermögensordnung (Gesamthands-/Bruchteilsgemeinschaft/juristische Person)- Kontrollmöglichkeiten (Gesellschafter/Aufsichtsrat)- Gewinn- und Verlustbeteiligung- Flexibilität der Vertragsgestaltung- Rechnungslegung, Prüfung und Publizität- Kosten (Gründung/laufend)- Veräußerung von Anteilen- Weiterbestand beim Ausscheiden eines Gesellschafters- Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen- Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung- Umwandlungsmöglichkeit bzw. Liquidation

Die Wahl der Rechtsform

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 14

Unternehmens-rechtsform

Persönliche Eigenschaften der Gesellschafter

Qualifikation, Einsatzfähigkeit,

Beratungsfähigkeit/-willigkeit,

Finanzierungsmöglichkeiten, persönliche Sicherheiten, usw.

Zielvo

rstellung der 

Gesellschafter

Kap

italeinsatz, Z

eithorizon

t de

r Be

teiligten

, Bereitschaft pe

rsön

liche 

Haftung zu üb

erne

hmen

, un

terneh

merische Mitw

irkun

g, usw

.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Anforderungen bzgl. Rechnungslegung und Publizität, Mitbestimmung, Steuerbelastung, usw.

Marktumfeld

Finanzierungsbedarf, Haftungsrisiken, internationale Ausrichtung, usw.

Rechtliche Rahm

enbedingungen

Rechtsformalternativen, 

Gestaltungsm

öglichkeiten, usw.

Bestimmungsgründe für die Wahl der Rechtsform

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 15

Die privatrechtlichen Rechtsformen der Betriebe - Überblick

Einzel-unternehmen

Personen-gesellschaft

Kapital-gesellschaft

EuropäischeRechtsform

• EWIV

• Europa AG

Mischformen: GmbH&Co.KG/Betriebsaufspaltung

Die Wahl der Rechtsform

Anerkennung anderer europäischer

Rechtsformen im Inland

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 16

Rechtsformalternativen nach deutschem Recht

Unternehmen

Privatrechtliche Formen Öffentlich-rechtliche Formen

Einzelunter-nehmungen

Gesellschafts-unter-

nehmungen

JuristischePersonen desöffentlichen

Rechts

Ohne eigeneRechtspersön-

lichkeit

• Überwiegend in Privateigentum• Private Ziele wie z. B. Einkommenserwerb,

Gewinnerzielung

• In öffentlichem Eigentum• Öffentliche Ziele/Aufgaben, Kostendeckung

Einzelne Personals Unternehmer

Vereinigungen vonnatürlichen und/oderjuristischen Personen

Körperschaften,Anstalten,Stiftungen desöffentlichen Rechts

Regie-, Eigenbetriebe,Sondervermögen,Vermögensmassen

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 17

Relevante Gesellschaftsformen

Rechtsformalternativen für diemittelständische Wirtschaft

Personenunternehmen Mischformen Kapitalgesellschaften

Einzelunternehmen Personengesellschaft GmbH & Co. KG

Stiftung & Co. KG

GmbH & Co. KGaA

GmbH & Still

Betriebsaufspaltung

Gesellschaft mit beschränkter Haftung 

(GmbH)

Aktiengesellschaft (AG)

Kommanditgesellschaft auf Aktien

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Offene Handelsgesellschaft OHG

Kommanditgesellschaft KG

Stille Gesellschaft

Partnerschaftsgesellschaft

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 18

Bedeutung der einzelnen Rechtsformen

Aktualisiert am 11.7.0610 660

48 866231 2972 881 9483 172 771

Insgesamt

2 3649 21430 512198 759240 849Sonstige Rechtsformen

5 70426 399109 149378 130519 382Kapitalgesellschaften(z.B. GmbH, AG)

2 46611 09639 510320 368373 440Personengesellschaften(z.B. OHG, KG)

1262 15752 1261 984 6912 039 100Einzelunternehmer

250 undmehr50 - 24910 - 490 - 9 2

davon mit ... bis ... sozialversicherungspflichtig Beschäftigten2003

Insgesamt

Unternehmen 1

Rechtsformen

Unternehmen nach zusammengefassten Rechtsformen(Quelle: Statistisches Bundesamt)

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• Ein betrieblicher Leistungsprozess kann also in mehrerenRechtsformtypen vollzogen werden.

• Die Auswahl der für den jeweiligen Einzelfall am besten geeigneten („optimalen“) Rechtsform kann heuristisch erfolgen (s. nächste Folie)

• Nur für einige Sonderfälle ist gesetzlich eine bestimmte Rechtsform vorgeschrieben.

• Mit der Wahl einer bestimmten Rechtsform sind dann allerdings wichtige Vorentscheidungen gefallen:(z. B. bezüglich Haftung, Veröffentlichungspflicht, Steuer usw.)

Die Wahl der Rechtsform

Durch das Urteil des EuGH am 30.09.2003 wurde endgültig bestätigt, dass es auch einen freien Verkehr der Rechtsordnungen gibt, d.h., innerhalb der EU darf ein Unternehmen auch die Rechtsform eines anderen EU-Staates nutzen (damit können also nationale Rechtsnormen überlagert/verdängt werden; z.B. Flucht aus der Mitbestimmung?) (Frage: Werden hergebrachte deutsche Rechtsformen nun aussterben? Ihr Geschäftspartner hat z.B. eine britische „Limited Company“ (Ltd) - wie denken Sie darüber?)

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 20

Vorgehen in fünf Schritten:

1. Ermittlung der Zielkriterien2. Bewertung der relevanten Kriterien

- Auswahl und Gewichtung nach subjektivem Empfinden des Einzelnen

- Nutzwertanalyse/Entscheidungsmatrix3. Entscheidung über Grundtyp (mit Hilfe der Matrix)4. Individuelle Ausgestaltung des disponiblen Rahmens5. Laufende Beobachtung der Auswahlprämissen

(ggf. Rechtsformwechsel („Umwandlung“)

Bestimmung der optimalen Rechtsform (durch “Annäherungsmethode”)

Die Wahl der Rechtsform

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 21

Die verschiedenen Rechtsformen unterscheiden sich in folgenden Fragen:

⇒ Rechtsfähigkeit (nicht rechtsfähig = Personengesellschaften/rechtsfähig = Kapitalgesellschaften

⇒ Namen der Gesellschaft (Personen-, Sach-, gemischte Firma / Geschäftsbezeichnung)

⇒ Haftungsumfang (beschränkt/unbeschränkt)

⇒ Steuerbelastung( einmalig bei Gründung bzw. Umwandlung/laufend; Gesellschaft und/oder Gesellschafter)

⇒Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis im Innen- und Außenverhältnis (Gesellschafter/Dritte, Selbst-/Fremdorganschaft)

Die Wahl der Rechtsform

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 22

Die verschiedenen Rechtsformen unterscheiden sich in folgenden Fragen:

⇒ Vermögensordnung (Gesamthands-(Personengesellschaften) / Bruchteilsgemeinschaft (z.B. Grundstücksgemeinschaft)/juristische Person (Kapitalgesellschaft)

⇒ Kontrollmöglichkeiten (Gesellschafter/Aufsichtsrat)

⇒ Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten (Eigen-/Fremdfinanzierung)

⇒ Gewinn- und Verlustbeteiligung

⇒ Flexibilität der Vertragsgestaltung

Die Wahl der Rechtsform

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 23

Die verschiedenen Rechtsformen unterscheiden sich in folgenden Fragen:

⇒ Rechnungslegung, Prüfung und Publizität

⇒ Kosten (Gründung/laufend)

⇒ Veräußerung von Anteilen

⇒ Weiterbestand beim Ausscheiden eines Gesellschafters

⇒ Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen

Die Wahl der Rechtsform

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 24

Die verschiedenen Rechtsformen unterscheiden sich in folgenden Fragen:

⇒ Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung

⇒ Umwandlungsmöglichkeit bzw. Liquidation

Aus dem Katalog möglicher Einflussgrößen sind für den individuellen Fall spezifische Kriterien auszuwählen.

Die für die Rechtsformwahl maßgeblichen Faktoren können miteinander konkurrieren (z.B. Haftung vs. Geschäftsführungsbefugnis)

Die Wahl der Rechtsform

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 25

Hauptunterschiede von Personen- und Kapitalgesellschaften

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 26

• bei Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, StG, PG) ist

die Gesellschaft selbst nicht Steuersubjekt

⇒ Besteuerung der beteiligten natürlichen Personen (Einkommensteuer)

• bei Kapitalgesellschaften (AG/GmbH) ist die juristische

Person ein selbständiges Steuersubjekt

(⇒ Körperschaftsteuer)

Steuerliche Aspekte der Rechtsformwahl

Die Wahl der Rechtsform

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 27

GbR - Gründung

Rechtsgrundlage: §§ 705 – 740 BGB

Die GbR entsteht durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen mindestens zwei Personen. Gesellschafter einer GbR kann jede natürliche  und jede juristische Person sowie Personengesellschaft sein.

Eine bestimmte Form ist hierbei grundsätzlich nicht vorgeschrieben, d.h. der Vertragsabschluss kann auch konkludent erfolgen (Ausnahme u.a. bei Einbringung von Grundstücken). Ein konkludenter Vertragsschluss erfolgt  insbesondere bei Gelegenheitsgesellschaften.

Eine Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister findet nicht statt.

Eine GbR kann auch durch Umwandlung entstehen (vgl. §191 Abs. 2 Nr. 1 UmwG). Sie kann ferner z.B. entstehen, solange eine nicht im Handelsregister eingetragene OHG oder KG kein kaufmännischesUnternehmen betreibt.

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 28

GbR - Vertretungsfragen

Grundsätzlich wird die Gesellschaft durch alle Gesellschafter gemeinsam 

vertreten. Das Gesetz verknüpft bei der GbR die Geschäftsführung mit der 

Vertretung. Wer die Geschäftsführungsbefugnis hat, hat (im Zweifel)

auch die Vertretungsbefugnis.

• Da im gesetzlichen Regelfall die Gesellschafter nur gemeinschaftlich 

geschäftsführungsbefugt sind, andererseits der Umfang der Vertretungsmacht 

vom Umfang der Geschäftsführung abhängt, bedeutet dies, dass die Gesell-

schafter im Zweifel gesamtvertretungsbefugt sind (vgl. §§ 709, 714 BGB).

• Die Vertretung kann, wie die Geschäftsführung, aber auch einzelnen oder 

mehreren (allein oder zusammen) übertragen werden.

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 29

GbR - Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten

Auf der Grundlage der neuen Rechtsprechung des BGH haftet die GbR als solche mit dem Gesellschaftsvermögen für die in ihrem Namen begründeten Verbindlichkeiten. Daneben haften für Schulden derGesellschaft die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.Ein Gläubiger kann daher wählen, ob er die Gesellschaft oder einen Gesellschafter oder beide in Anspruch nimmt.

Ein ausscheidender Gesellschafter haftet maximal fünf Jahre nachseinem Ausscheiden (§ 736 Abs. 2 BGB i. V. m. § 160 HGB).

Eine Haftungsbeschränkung ist durch Vereinbarung mit dem Gläubiger möglich.

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 30

Die Personengesellschaft

Unterschied der Personengesellschaft zur Kapitalgesellschaft:

die Organisation der Führungs- und Aufsichtsgremien: während bei Kapitalgesellschaften häufig Dritte Geschäftsführer werden, kann bei Personengesellschaften die Vertretungsmacht nicht unter Ausschluss der persönlich haftenden Gesellschafter auf Dritte übertragen werden; Gesellschafter haben viel größeren Einfluss auf die Gesellschaftsführung

die unbegrenzte Haftung der Gesellschafter

Idealtypische Form:

• Unternehmensleitung und Kapitaleigentum in Personalunion vereint

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 31

Unterschied der Personengesellschaft zur Kapitalgesellschaft:

die stärkere Intensität des persönlichen Kontakts der Gesellschafter untereinander

die geringere Anzahl der Gesellschafter

die vermögensrechtliche Stellung: bei Personengesellschaften gehört das Vermögen weiterhin den Gesellschaftern, wenn auch nur ”zur gesamten Hand”, d.h. kein Gesellschafter kann über einzelne Vermögensstücke allein verfügen;

Kapitalgesellschaften sind juristische Personen; damit gehört das Gesellschaftsvermögen ausschließlich der Kapitalgesellschaft.

Die Personengesellschaft

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 32

Viele Kriterien können dispositiv (gesellschafts-)vertraglichgestaltet werden z.B.:

nur bestimmte Gesellschafter übernehmen Geschäftsführung (also nicht alle Gesellschafter sind zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet)

es gelten Mehrheitsentscheidungen (statt Prinzip der Einstimmigkeit)

Ausschluss der Auflösung bei Tod oder Kündigung eines Gesellschafters

Die Personengesellschaft

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 33

Echte Nachteile:

Frage des geeigneten Führungsnachfolgers (qualifizierte Fremd-

manager mit Prokura oder Generalvollmacht sind für Personengesell-

schaften i.d.R. nur schwer zu finden; sie werden einer Geschäfts-

führerstellung in einer Kapitalgesellschaft den Vorzug geben);

von den etwa zwei Millionen mittelständischen Unternehmen in

Deutschland werden in den nächsten Jahren ca. 700 000 übergeben

bietet wenig Auswahl für Zukunftspläne: der (notwendige)

persönliche Arbeitseinsatz und die persönliche Bindung sind oft nur in

der Gründergeneration anzutreffen.

Die Personengesellschaft

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 34

PersonengesellschaftenGrundmodell der OHG und KG

UnbeschränkteHaftung

OHG KG

UnbeschränkteHaftung

Gesell-schafter

Gesell-schafter

UnbeschränkteHaftung

BeschränkteHaftung

Komple-mentär

Komman-ditist

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 35

Stille Gesellschaft - Gründung

Rechtsgrundlage: §§ 230-237 HGB, ergänzend Vorschriften über GbR

Gründung: Durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Handeln oder Gesellschaftsvertrag zwischen Geschäftsinhaber und stillem Gesellschafter. Grundsätzlich keine Eintragung in das Handelsregister (lediglich bei Beteiligung an einer AG nach §§ 293 ff. AktG)Keine Firmierung, da bloße InnengesellschaftKein festes Kapital, keine Mindesteinlage, Betrag der Einlage des stillen Gesellschafters (auch Sachwerte oder Dienstleistungen) ist konkret festzulegen

Haftung: Keine Haftung des stillen Gesellschafters über den Betrag seinerEinlage hinaus; Haftung des Geschäftsinhabers richtet sich nach dessen Rechtsform

Vertretung: Keine Organe, Geschäftsführung und Vertretung obliegen allein dem Geschäftsinhaber

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 36

Stille Gesellschaft - Formen

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 37

Partnerschaftsgesellschaft

Nach § 1 PartGG können sich nur Ausübende freier Berufe („natürliche 

Personen“) in dieser Gesellschaftsform zusammenschließen 

Der Name der Gesellschaft muss mindestens den Namen eines Partners, den 

Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ sowie die Berufsbezeichnung aller in 

der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten (§ 2 PartGG) 

Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft haften neben dem Vermögen der 

Partnerschaft die Partner als Gesamtschuldner (§ 8 I PartGG i.V.m §§ 129 f HGB).

Attraktiv ist die Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung nach § 8 II PartGG => 

die Partner können ihre Haftung für Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter 

Berufsausübung auch unter Verwendung vorformulierter Vertragsbedingungen 

auf den von ihnen beschränken, der innerhalb der Partnerschaft die berufliche 

Leistung zu erbringen oder verantwortlich zu leiten und zu überwachen hat

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 38

Die Kapitalgesellschaft

Besonderheiten:

Entscheidender Vorteil liegt in der begrenzten Haftung in Höhe des Stammkapitals/Grundkapitals:

das Privatvermögen der Gesellschafter kann damit für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht herangezogen werden.

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Besonderheiten:

Diese Haftungsbeschränkung darf jedoch nicht absolut gesehen werden.

Diese besteht nämlich in den seltensten Fällen: ist nämlich die ”Haftungsmasse” des Gesellschaftsvermögens nicht ausreichend, werden

- sich die Banken etwa Kreditgewährungen durch dingliche Sicherheiten(z.B. über Grundpfandrechte nicht nur an betrieblichen Grundstücken absichern lassen, sondern auch an privaten Vermögenswerten)

- oder die Lieferanten sich etwa durch einen ”Eigentumsvorbehalt” ”absichern”.

Einer unausgeglichenen Fremdkapitalausweitung sind damit i.d.R. enge Grenzen gesetzt.

Die Kapitalgesellschaft

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Besonderheiten

Kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden (nicht wie OHG und KG auf den Betrieb eines Handelsgewerbes beschränkt)

Möglichkeit der Trennung von Geschäftsführungsbefugnis und Gesellschafterstellung

Die Kapitalgesellschaft

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Besonderheiten

Gerade bei Familienunternehmen kann ein Nicht-Gesellschafter zum Geschäftsführer gemacht werden und so das Unternehmen auch ohne geeignete Führungspersönlichkeit der Familie erhalten bleiben.

Die in der Gesellschafterversammlung bestellten Geschäftsführerübernehmen die selbständige Unternehmensleitung

- ein Widerruf kann z.B. auf das Vorliegen wichtiger Gründe (etwa grobe Pflichtverletzung) beschränkt sein; - Geschäftsführer ist damit in der Lage, die Unternehmen ohnedauernde Einmischung der Gesellschafter zu leiten.

Die Kapitalgesellschaft

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 42

Besonderheiten

Häufig höhere Steuerbelastung. Wie sieht es derzeit aus?

Geschäftsanteile sind sowohl veräußerlich als auch vererblich - gute Zukunftssicherung

Von den 100 umsatzstärksten deutschen Unternehmen im Jahre 2005 waren 97 Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft organisiert; die AG stellt also die dominierende Gesellschaftsform der Großunternehmen dar.

Die Kapitalgesellschaft

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 43

Die Kapitalgesellschaft

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 44

Bestandteile der Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften

Rechnungslegungvon Kapitalgesellschaften

Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahresfür das vergangene Geschäftsjahr die Jahresbilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhangsowie den Lagebericht aufzustellen (§§ 264, 242 HGB; Ausnahme: kleine Kapitalgesellschaften).

Auch Personengesellschaften haben Rechnung zu legen, wenn für sie das Publizitätsgesetz Anwendungfindet („Großunternehmen“).

Jahresabschluß Lagebericht

Bilanz GuV Anhang

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 45

GmbH - Gründung

Rechtsgrundlage: GmbHG

Entstehung durch Umwandlung oder Neugründung möglich

Gründer kann jede natürliche Person, Personengesellschaft oder juristische Person sein

Die GmbH wird durch den oder die Geschäftsführer vertreten (§ 35 GmbHG). Die Geschäftsführer müssen nicht Gesellschafter der GmbH sein.

Die Gesellschaft wird durch einen in notarieller Form zu beurkundenden Gesellschaftsvertrag errichtet (vgl. § 2 Abs. 1 GmbHG)

Der Gesellschaftsvertrag muss mindestens enthalten:Die Firma und den Sitz der Gesellschaft,den Gegenstand des Unternehmens,den Betrag des Stammkapitals,den Betrag der von jedem Gesellschafter auf das Stammkapital zu 

leistenden Einlage (Stammeinlage; vgl. § 3 I GmbHG)

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 46

GmbH - Gründung

Die Gestaltungsfreiheit reicht bei der GmbH wesentlich weiter als bei der AG. Das Recht der GmbH kennt das Prinzip der formellen Satzungsstrenge nicht.

Der Betrag der Stammeinlage kann für die einzelnen Gesellschafter verschieden bestimmt werden. Die Stammeinlage muss mindestens € 100,-- betragen und durch 50 teilbar sein (§ 5 I, 3 GmbHG). Insgesamt muss das Stammkapital mindestens € 25.000 betragen.

Vor Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung ins Handelsregister müssen die Gesellschafter bestimmte Mindesteinlagen erbringen.

Nach Prüfung des Gründungsvorgangs durch das Registergericht wird die GmbH in Abteilung B des Handelsregisters eingetragen. Mit der Eintragung wird die GmbH als juristische Person existent. Die Eintragung ist also rechtsbegründend

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 47

GmbH - Gründung

Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 29.5.2006

Das Gesetz soll die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver machen, indem die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung leichter und schneller möglich sein soll.Um Unternehmungsgründungen zu erleichtern, wird das Mindestkapital einer GmbH künftig von 25.000 auf 10.000 € abgesenkt. Die Eintragungsverfahren werden beschleunigt, indem sie vom Verfahren um die verwaltungsrechtliche Genehmigung abgekoppelt werden.Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wird häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der englischen Limited gesehen, denn in vielen Mitgliedstaaten der EU geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt.

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 48

GmbH - Gründung

Vor der Eintragung sind zu unterscheiden:

- Die Vorgründungsgesellschaft ist ein vorbereitender Zusammenschluss der   Gründer mit dem Ziel der gemeinsamen Errichtung einer GmbH. Sie ist in der Regel GbR i.S.d. §§ 705 ff. BGB.

- Die Vorgesellschaft ist eine Personenvereinigung eigener Art, die bis auf die noch ausstehende Rechtsfähigkeit bereits der späteren GmbH als deren Vorstufe entspricht. Auf sie ist neben dem Gesellschaftsvertrag bereits das Recht der eingetragenen GmbH entsprechend anzuwenden, soweit dies nicht die Eintragung voraussetzt.

Wer im Namen der künftigen GmbH vor Eintragung handelt, haftet persönlich und gesamtschuldnerisch (§ 11 II GmbHG); die Haftung erlischt mit Eintragung

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 49

Organe der AG

Hauptversammlung

Aufsichtsrat

Vorstand

wählt(Anteilseignervertreter)

bestellt

Beschlussorgan (Aktionäre)

Überwachungsorgan

Leitungsorgan

Belegschaft(Wahl der Arbeitnehmer-vertreter nach Mitbestimmung)

Aktiengesellschaft= Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem in Aktien zerlegten Grundkapital,

für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet (§ 1 AktG).

Leitung und Überwachung sind dabei auf zwei Organe verteilt– Vorstand und Aufsichtsrat (sog. Trennungsmodell)

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 50

Fremdorganschaft der Aktiengesellschaft

Trennung zwischen Eigentum undLeitungsbefugnis

(im Gegensatz zur Selbstorganschaft bei

Personengesellschaften)

Principal-Agent-Verhältniszwischen Eigentümern

und Managern

Eigentum

Leitungs-befugnis

OHG Aktien-gesellschaft

Alle Gesellschafter(Eigentümer)

sind gem. HGBzur Führung

berechtigt undverpflichtet

(§ 114 HGB)

aber:dispositives Recht

Die Aktionäreüben ihre Rechte

in der Haupt-versammlung

aus (§ 118 AktG)

Der Vorstandhat unter eigenerVerantwortung

die Gesellschaftzu leiten

(§ 76 AktG)

Hinweis auf Ziele der

Stock Options

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 51

In Deutschland gibt es aktuell über 1 Mio. GmbH. Im Vergleich dazu gibt es lediglich ca. 19.000 AGs, von denen wiederum nur ca. 1.000 börsennotiert sind. Um die AG auch Mittelständlern zugänglich zu machen, wurden mit dem „Gesetz für kleine Aktiengesellschaften“ von 1994 Vereinfachungen beschlossen.

Diese formellen Erleichterungen haben zu einer „Renaissance“ der AG geführt:⇒ Ein-Personen-Gründung möglich⇒ Einberufung der HV durch eingeschriebenen Brief und Universal-

versammlung möglich⇒ Notarielle Beurkundung der HV-Niederschrift nur bei Satzungsänderungen ⇒ Nichtigkeitsgründe von Beschlüssen „entschärft“

Die derart von Ballast befreiten AGs werden umgangssprachlich häufig als „Kleine AG“ bezeichnet, obwohl es sich hierbei um keine genau definierte Gattung und schon gar nicht um eine eigene Rechtsform handelt. Vielmehr ist „Kleine AG“ ein Synonym für nicht-börsennotierte AG.

„Kleine AG“

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 52

Die deutschen AGs

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 53

Die deutschen AGs

Aktionäre sind dumm und frech. Dumm, weil sie Aktien kaufen, und frech, weil sie dann noch Dividende haben wollen.(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)

Wer Aktien kauft, erwirbt auch ein Stück von einem Unternehmen. Ob das auch mit einem Stimmrecht verbunden ist und wie hoch der Anteil am Gesellschaftsvermögen des Unternehmens ist, hängt auch von der Art der Aktie ab: handelt es sich um eine- Stammaktie, um eine - Vorzugsaktie oder eine - nennwertlose Aktie?

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 54

Die deutschen AGs

Stammaktien

Bei den meisten der in Deutschland gehandelten Aktien handelt essich um Stammaktien. Sie verbriefen die im Aktiengesetz festge-legten Aktionärsrechte. Dazu gehören:

•die Teilnahme an der jährlichen Hauptversammlung •das Stimmrecht in der Hauptversammlung •das Recht auf eine anteilige Dividende bei Ausschüttung des Gewinns •ein Informationsrecht zur Beurteilung der Unternehmens- bzw. Auftragslage •das Recht auf einen Anteil am Erlös im Falle einer Auflösung derAktiengesellschaft (Liquiditätserlös)

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 55

Die deutschen AGs

Vorzugsaktien

Inhaber von Vorzugsaktien haben ebenso einen Anteil am emittierenden Unternehmen, besitzen allerdings kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Dagegen genießen Besitzer von Vorzugsaktien gegenüber Stammaktienhaltern bestimmte Vorrechte:

- eine höhere Dividende (bevorzugtes Anrecht auf den Gewinn) - einen höheren Anteil am Erlös bei Auflösung der AG- Aktiengesellschaften dürfen in Deutschland Vorzugsaktien im Wert von 50 Prozent des Grundkapitals ausgeben.

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 56

Die deutschen AGs

Nennwertlose Aktien (Quotenaktien)

Bei nennwertlosen Aktien bezieht sich der Wert nicht auf eine festgelegte Summe, sondern auf einen bestimmten prozentualen Anteil am Vermögen der Aktiengesellschaft. Diese Quotenaktie entspricht internationalem Standard und wird seit Ende der 90er Jahre auch von Aktiengesellschaften in Deutschland und den anderen europäischen Ländern bevorzugt ausgegeben.

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 57

Vergleich AG - GmbH

Zusammenfassung wichtiger Unterschiede der AG zur GmbH

• In der AG wird das Geschäftsführungsorgan, der Vorstand, nicht von der Hauptver-sammlung, sondern vom Aufsichtsrat bestellt (§ 84 Abs. 1 AktG), in der GmbH hingegen von der Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 5 GmbHG).

• Anders als die Gesellschafter einer GmbH gegenüber dem Geschäftsführer (§ 45 GmbHG) haben die Aktionäre kein Weisungsrecht gegenüber dem Vorstand in Angelegenheiten der Geschäftsführung (§ 119 Abs. 2 AktG).

• Auch bei einer kleinen AG ist ein Aufsichtsrat obligatorisch (§ 30 AktG), bei einer (mitbestimmungsfreien) GmbH hingegen freiwillig (§ 52 GmbHG).

• In der GmbH wird der Jahresabschluss von den Gesellschaftern festgestellt (§ 46 Nr. 1 GmbHG), in der AG von der Verwaltung (Vorstand und Aufsichtsrat, § 172 AktG).

• GmbH-Gesellschafter haben umfassende Informationsrechte (§ 51a GmbHG), Aktionäre nur ein begrenztes Fragerecht (§ 131 AktG).

• Die Satzung der GmbH kann freier und stärker personenbezogen gestaltet werden als die der AG; bei der AG herrscht größere Satzungsstrenge (§ 23 Abs. 5 Satz 1 AktG).

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Vergleich AG - GmbH

• Aktien können leichter, nämlich praktisch formfrei (§ 398 BGB i.V.m. § 413 BGB) und damit kostengünstiger übertragen werden als GmbH-Anteile (§ 15 GmbHG); die Gesamtbeteiligung kann leichter geteilt werden, was bei Rechtsnachfolge und Erbauseinandersetzung Bedeutung gewinnt (§ 17 GmbHG).

• Bei der AG können variabler und formloser Mitarbeiter an die Gesellschaft durch eine Beteiligung gebunden werden. Das gleiche gilt für die Beendigung einer Beteiligung im Fall eines Ausscheidens als Mitarbeiter. 

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 59

Exkurs: Vergleich Aufsichtsrat - Board

S. Beitrag aus Daimler-Chrysler-Website

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 60

Mischformen - Die GmbH & Co. KG

Rechtsgrundlage: Anwendung der Vorschriften über KG

Wesen:Personengesellschaft (hier eine KG):

• Komplementär ist eine GmbH als juristische Person (damit Vollhafter mit ihrem Stammkapital)

• Kommanditisten (mit Einlagen haftend)

• Absicht ist, die Vorteile der KG als Personengesellschaft zu erhalten, aber die volle Vermögenshaftung des Komplementärs zu “umgehen”; d.h., die Haftung aller als Gesellschafter beteiligten natürlichen Personen ist - obwohl Personengesellschaft - auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 61

KG Komplementär Kommanditist

GmbH

Gesellschafter BGesellschafter A

40%

40%

60%

60%

Die GmbH & Co. KG – schematischer Aufbau

+=

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 62

Die GmbH & Co. KG - Formen

1. echte (typische) Form• die GmbH ist der geschäftsführende (und i.d.R. der einzige) Komplementär der

KG

• GmbH-Gesellschafter und Kommanditisten sind die gleichen Personen (Identität und häufig auch gleiche Beteiligungsquoten);

• selten ist sog. ‘doppelstöckige’ oder ‘mehrstufige’ GmbH & Co.KG, bei der die GmbH & Co.KG I Komplementärin einer weiteren GmbH & Co.KG II wird; möglich auch eine Einmann-GmbH & Co.KG, bei der es sich praktisch um ein Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung handelt

2. unechte (untypische)• andere Personen

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 63

Mischformen - Die GmbH & Co. KG

Gründe:• die erwähnte Haftungsbeschränkung (Vollhafter ist eine Kapitalgesellschaft;

damit richtet sich die Höhe der unbeschränkten Haftung tatsächlich nur nach dem vorhandenen Gesellschaftsvermögen - mindestens 25 000 Euro); da die Haftungsbeschränkung auch durch die Gründung einer GmbH erreichbar wäre, treten noch andere Motive hinzu:

• Kontinuität der Unternehmen (z.B. bei Erbfolge); Tod von Gesellschaftern führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft

• Geschäftsführung durch kompetente Gesellschaftsfremde (Vorteil der Drittor-ganschaft; solche Vertretungsbefugnis ist bei der KG und der OHG nicht möglich)

• für Sanierungen (z.B. Aufnahme neuer Kommanditisten)

• Kapitalbeschaffung (z.B. über neue Kommanditisten, wenn man nicht neue Gesellschafter aufnehmen will oder die Mittel zur Erhöhung der Stammeinlage fehlen)

• Steuervorteile

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 64

Die GmbH & Co. KG

Mindestkapital:• nicht für KG, aber für Komplementär-GmbH 25 000 Euro

Geschäftsführung/Vertretung:• wie KG

• Geschäftsführung liegt bei der Komplementär-GmbH, handelnd durch deren Geschäftsführer (normalerweise sind Kommanditisten nach § 164 HGB ausgeschlossen; Umgehung: Geschäftsführer der Komplementär-GmbH wird ein Kommanditist der KG); Geschäftsführer kann auch ein gesellschaftsfremder Dritter sein

• Vertretung ebenso

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 65

Die GmbH & Co. KG

Gewinn/Verlust:• wie KG

• Untergrenzen für Gewinnanteil der Komplementär-GmbH - u.U. verdeckte Gewinnnausschüttung

• Gewinne Kommanditisten - ESt

• GmbH anfallende Gewinnanteile - KSt

Haftung:• wie KG

• Haftung der Kommanditisten auf Einlage beschränkt

• unbeschränkte Haftung durch die Komplementär-GmbH - durch beschränkte Realisierbarkeit des Haftungszugriffs abgeschwächt

• da Vollhafter eine GmbH, muss keine natürliche Person mit ihrem Privatver-mögen ganz einstehen, es besteht also keine unbeschränkte Haftung wie bei KG

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 66

Die GmbH & Co. KG

Bedeutung/Vorkommen:• hat sich trotz anfänglich heftigen Widerstands der Registergerichte durchgesetzt

(ursprünglich aus rein steuerlichen Gründen geschaffen)

• ab 1922 als zulässig erkannt

• hat aber immer noch keinen eindeutigen gesetzlichen Niederschlag gefunden

• sehr häufig anzutreffen, primär bei kleinen und mittleren Unternehmensgrößen, ca. 60 000 - 80 000

• macht mindestens einen 60%-Anteil am KG-Feld aus

Nachteile:• Überbetonung des Steueraspekts

• “Konstruktion” (evtl. Vernachlässigung wichtiger betriebswirtschaftlicher Gründe)

• höhere laufende Kosten (Existenz zweier Gesellschaften)

• relativ komplizierte Gründung

• z.T. in Misskredit geraten, da häufig bei sog. Abschreibungsgesellschaftenanzutreffen

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 67

Betriebsaufspaltung – Wesen und Formen

Sie haben im mittelständischen Bereich eine zunehmende Verbreitung gefunden.

Ihre Zahl wird auf über 60 000 geschätzt. Bei zahlreichen GmbH-Gründungen handelt es sich um Betriebsaufspaltungen

Ihre Beliebtheit ist darauf zurückzuführen, dass mit ihr konfligierendeZielsetzungen bei der Rechtsformwahl in (vermeintlich) optimalerWeise verwirklicht werden können.

Zwei Aspekte werden betont:• die angestrebte weitergehende Haftungsbegrenzung als bei fast

allen übrigen Rechtsformen• die in der Relation zu anderen Rechtsformen niedrige

Steuerbelastung.

Bei der Betriebsauspaltung handelt es sich um keine eigenständige Rechtsform, der Begriff ist gesetzlich nicht definiert.

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 68

Wesen einer Betriebsaufspaltung (Betriebsteilung):

Eine ursprünglich im rechtlichen Sinne einheitliche Unternehmung

realisiert zukünftig ihre (einheitlichen) wirtschaftlichen Zielsetzungen

durch zwei (oder mehr) rechtlich selbständige Gesellschaften

Betriebsaufspaltung – Wesen

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 69

Typ ABildung einer Besitz-Personen- und einer Betriebs-Kapitalgesellschaft

Hauptgedanke:Übertragung des gesamten Risikos der betrieblichen Tätigkeit auf die Betriebs-Kapitalgesellschaft

• Besitzgesellschaft verpachtet Anlagegegenstände an die Kapitalgesellschaft• Die von der Betriebsgesellschaft gezahlten Pachtzinsen sind Betriebsausgaben

und somit gewinnmindernd• Die Gehälter der Betriebsgesellschaft ebenfalls• Personengesellschaft hat Pachtzinsen als Betriebseinnahmen• Betriebsgesellschaft kann Rückstellungen für Anlagen vornehmen• Gewinn bei Kapitalgesellschaft teils durch genannte Betriebsausgaben gemindert,

geringere Belastung bei KSt + GewSt durch Gewinnverlagerung auf die Personengesellschaft

Betriebsaufspaltung – Typen der echten Betriebsaufspaltung

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 70

Typ BBildung einer Betriebs-Personen- und einer Vertriebs-Kapitalgesellschaft

Typen der echten Betriebsaufspaltung:

Hauptgedanke:Übertragung des gesamten Risikos der betrieblichen Tätigkeit auf die Vertriebs-Kapitalgesellschaft

• Personengesellschaft führt Produktionstätigkeit durch, überträgt Vertrieb auf eigene Kapitalgesellschaft

• Verkauft Produkte an Vertriebsgesellschaft zu festen Verrechnungspreisen• Die beschränkt haftende Vertriebs-Kapitalgesellschaft trägt das Verwertungsrisiko• Gewinnverlagerung auf jeweils günstigere Gesellschaft

Typ CMehrgesellschaft

z.B.: 2 Kapitalgesellschaften, 1 Personengesellschaft

• Besonders risikobehaftete Betriebsteile werden mehrmals aufgespalten und in eigene Kapitalgesellschaften übergeführt

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 71

Eigenschaften der Rechtsformalternativen deutschen Rechts (Überblick)

Einzel- Personengesellschaften Kapitalgesellschaft firma OHG KG GmbH AG Gesetzliche Grundlage

§§ 1 - 104 HGB

§§ 105 - 160 HGB §§ 161 - 177 HGB GmbHG AktG

Bezeichnung der (Mit-) Eigentümer

Inhaber Gesellschafter Komplementär, Kommanditist

Gesellschafter Aktionär

Mindestanzahl bei Gründung

1 (höchstens, sonst

Gesellschaft)

2 je 1 1 1

Firma Familienname des Kaufmanns mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen

Name mindestens eines Gesellschafters mit einem Zusatz, der das Gesellschaftsver-hältnis beschreibt oder die Namen aller Gesellschafter

Name mindestens eines Vollhafters mit einem Zusatz in dem das Gesell-schaftsverhältnis zum Ausdruck kommt

entweder dem Unternehmens-gegenstand zu entnehmen oder der Name mind. eines Gesellschafters, stets mit dem Zusatz GmbH

sie ist i. d. R. dem Gegenstand der Unternehmung und muß den Zusatz Aktiengesellschaft enthalten

Haftungs-kapital bei Gründung

kein vorgeschrie-benes Haftungs-kapital

kein vorgeschrie-benes Haftungs-kapital

kein vorgeschriebenes Haftungskapital

25.000,- EUR (Stammkapital), davon mind. 12.500,- eingezahlt

50.000,- EUR (Grundkapital)

Gründung formlos kein Gesetz, i. d. R. durch schriftlichen Ge-sellschaftsvertrag

kein Gesetz, i. d. R. durch schriftlichen Ge-sellschaftsvertrag

notariell beurkun-deter Gesell-schaftsvertrag mit Mindestangaben

Feststellen der Satzung, notariell beurkundet (Gründungs-urkunde)

Quelle: ähnlich Schierenbeck 2000

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 72

Einzel- Personengesellschaften Kapitalgesellschaft firma OHG KG GmbH AG Regelung der Haftung

unbeschränkt persönlich

unbeschränkt persönlich, solidarisch

Komplementär: unbeschränkt persönlich Kommanditist: auf Kapitaleinlage beschränkt

auf Kapitaleinlage beschränkt, Nachschusspflicht vertraglich vereinbar

Beschränkt auf Kapitaleinlage

Gewinn-steuerliche Belastung

Gewinn unterliegt der Einkommenssteuer; Steuersatz je nach Höhe der persönlichen Gesamteinkünfte 15 – 42 %; alle Gewinne gelten als dem Gesellschafter zugeflossen.

Gewinn unterliegt der KSt, Steuersatz 25 % bei einbehaltenen und ausgeschütte-ten Gewinnen; +5,5 % Solidari-tätszuschlag). Die ausgeschütteten Gewinne werden bei den Anteilseignern nur noch zur Hälfte besteuert (Halbeinkünfteverfahren).

Zuführung von Haftungs-kapital

Begrenzt durch Privatvermögen, allenfalls durch Aufnahme stiller Gesellschafter

Begrenzt durch die (notwendigerweise geringe) Zahl der Gesellschafter und ihr Privatvermögen

Begünstigt durch die Haftungsbeschränkung beim Kommanditkapital, aber begrenzt durch dessen geringe Fungibilität und das vergleichsweise hohe Anlagerisiko

Vergleichsweise wie bei der KG; teilweise etwas besser wegen der stärkeren Rechtsstellung der Gesellschafter

Relativ die güns-tigste Voraus-setzung durch Emissionsfähigkeit der AG, hoher Fungibilität und typischem Kapi-talanlagecharakter von Aktien sowie weitgehendem Aktionärsschutz

Zuführung von Fremdkapital

hohe Kreditwürdigkeit durch unbeschränkte Haftung des Inhabers

hohe Kreditwürdigkeit durch unbeschränkte Haftung der Gesellschafter

Kreditwürdigkeit abhängig von Privatvermögen des Komplementärs

Relativ geringe Kreditwürdigkeit aufgrund der beschränkten Haftung

Kreditwürdigkeit höher als bei GmbH wegen verbessertem Gläubigerschutz

Leitungs-befugnis

Liegt allein beim Inhaber

Grundsätzlich bei allen Gesellschaf-tern, jedoch durch Gesellschaftsvertrag regelbar (dispositives Recht)

Liegt i. d. R. beim Komplementär (dispositives Recht)

Organe der GmbH: a) Geschäfts-

führung b) (Aufsichtsrat) c) Gesellschafter-

versammlung

Organe der AG: a) Vorstand b) Aufsichtsrat c) Hauptver-

sammlung

Quelle: ähnlich Schierenbeck 2000

Eigenschaften der Rechtsformalternativen deutschen Rechts (Überblick)

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 73

Die Bedeutung des Mittelstandes

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 74

Die Bedeutung des Mittelstandes

In zahlreichen Ländern Europas kommt den kleinen und mittleren Unternehmen („KMU“s) eine besondere Bedeutung zu:

Zwei Drittel aller Beschäftigten arbeiten in Europa in KMUs und erwirtschaften über 70 % der Umsätze

KMU = eigentümerorientiert (Großunternehmen = managergeführt)

Begriff KMU: Seit dem 1.1.2005 genutzte KMU-Definition der EU

• Kleine Unternehmen: bis 49 Mitarbeiter, Umsatz bis 10 Mio. € oder Bilanzsumme bis 10 Mio. €

• Mittlere Unternehmen: bis 249 Mitarbeiter, bis 50 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme bis 43 Mio. €

Mittelstand im weiteren Sinne:

Alle Unternehmen, in denen der Inhaber bzw. die Inhaberfamilie auch die Leitungskompetenz wahrnimmt, unabhängig von der Größe (Inhaberunternehmen)

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 75

Die Bedeutung des Mittelstands

Beschäftigte69,3 %

Umsätze44,8 %

Auszubildende80 %

Bruttowert-schöpfung

57 %

Brutto-investitionen

46 %

Unternehmen99,3 %

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (www.bmwa.de); Stand: 15.11.2002Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 76

Als Besonderheit in Deutschland gilt, dass

⇒ es nicht nur wie in anderen Ländern zahlreiche kleine und mittlere Firmen im Handwerk oder im Handel gibt, sondern auch in der Industrie

⇒ 80% der auf Auslandsmärkten tätigen Unternehmen mittelständisch sind!

Die Bedeutung des Mittelstandes

Das Familienunternehmen ist in der westlichen Welt die ältestestrukturierte Betriebsform

Sie ist aber nicht zwingend ein Erfolgsmodell:

Die meisten scheitern in der zweiten oder dritten Generation!!

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 77

Charakteristische Merkmale des Mittelstandes

• Es ist typischerweise ein Familienbetrieb• Der Unternehmer/die Unternehmerin hat eine zentrale Machtposition inne

•Sie weisen Besonderheiten in bezug auf ihre Ziele auf, sie sind beispielsweise nicht notwendigerweise wachstumsorientiert, während die Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit eine große Bedeutung aufweisen kann

• Die Ressourcen sind – quasi per Definition – begrenzt

• Selbstfinanzierungskapazitäten spielen eine wichtige Rolle

• Der Verwaltungsapparat ist limitiert

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 78

Charakteristische Merkmale des Mittelstandes

• Stärken sind - die Flexibilität, - die einfache, informelle Beziehungen fördernde Struktur, - die intensiven und oft persönlichen Kontakte zu den Kunden, - aber auch die “humane Größe”, welche einen inneren Zusammenhalt

und ein persönliches Engagement begünstigt

• Das strategische Verhalten ist speziell durch eine Spezialisierunggekennzeichnet

• Ebenso besitzt Zulieferung eine vergleichsweise große Bedeutung

• Produkt/Markt-Strategien können mit Kostenvorteils- und/oder Differenzierungsstrategien gekoppelt sein

• International tätige Mittelständler sind typischerweise spezialisierte Unternehmen mit einem spezifischen Wettbewerbsvorteil.

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 79

Dienstleistungen und Handel sind eindeutig die Domäne von Kleinbetrieben !

Charakteristische Merkmale des Mittelstandes

Besonders kleinteilig ist das Gastgewerbe strukturiert: Je 500 Unternehmen nimmt nur eins mehr als 5 Millionen Euro im Jahr ein. Damit zählen nahezu 100 Prozent der knappen Viertelmillion Hotel- und Gastronomiebetrieben zu den Kleinen.

Der durchschnittliche Umsatz im Hotel- und Gaststättengewerbe lag im Jahr 2003 bei gerade 212.000 Euro.

Zahlen für D:

Mit 418.000 Unternehmen hat der Einzelhandel mehr als jeder andere Wirtschaftszweig mittelständische Betriebseinheiten aufzuweisen – 99 von 100 sind Kleine!

(d.h., der EH ist keineswegs in der Hand von Discountketten wie Aldi oder Lidl)

Tante-Emma-Läden gibt es allerdings tatsächlich kaum noch. An ihre Stelle trat vor allem in West-D eine breite Palette Spezialgeschäfte vom Tee- oder Weinhändler bis zum Szeneklamottenladen.

Dennoch erwirtschaften die großen Einzelhändler gut die Hälfte des Branchenumsatzes.

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 80

Gründergeneration 2. Generation 3. Generation

Von 100 Familien-unternehmen schaffen …

… und nur noch 3 bis4 % aller Familienunter-nehmen kommen in die 3. Generation.

… weniger als die Hälfte den Übergang zur2. Generation …

Das Nachfolgeproblem des Mittelstandes

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 81

Die wichtigsten Gründe für diesen erschreckend kurzen Lebenszyklus sind:

• Die Unternehmenskultur ist zu isolationistisch und zu ichbezogen.• Es fehlt das Verständnis des systemischen Konfliktpotentials, das aus der Vielzahl von Rollen resultiert.• Die Anforderungen, die sich auf Familien- und Unternehmensebene durch den Generationswechsel stellen, werden nicht strategisch geplant.

Das Nachfolgeproblem des Mittelstandes

• Ein wesentlicher Faktor sind fehlgeschlagene Unternehmensnachfolgen. Nach Experteneinschätzung müssen jährlich 2000 Unternehmen schließen, weil die Nachfolge nicht oder nicht eindeutig geregelt ist (Quelle: bmwi).

• In den kommenden zehn Jahren steht in D bei 700.000 meist mittelständischen Firmen (davon 200.000 Handwerksbetriebe) die Lösung des Nachfolgeproblems an.

• Chancen und Risiken der Unternehmensnachfolge werden in das Rating einfliessen.

• => Nachfolgeplanung muss Bestandteil der strategischen Unternehmensplanungsein.

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 82

Nachfolgefälle in deutschen Familienunternehmen

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 83

Unerwartet

18.000 Unternehmen

26 %

In 2002/2003 standen ca. 71.000 Firmenübergaben mit ca. 907.000 Beschäftigten an

Übergabegründe

Alter

45.000 Unternehmen

63 %

Wechsel in andere Tätigkeit

8.000 Unternehmen

11 %

Übertragungsursachen

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 84* Schätzung des IfM Bonn (2002)

Familienmitglieder

32.400 Unternehmenmit ca. 490.000 Beschäftigten

Familienmitglieder

32.400 Unternehmenmit ca. 490.000 Beschäftigten

Stilllegung

5.000 Unternehmenmit ca. 32.000 Beschäftigten

Stilllegung

5.000 Unternehmenmit ca. 32.000 Beschäftigten

Ext. Management (MBI)

11.400 Unternehmenmit ca. 133.000 Beschäftigten

Ext. Management (MBI)

11.400 Unternehmenmit ca. 133.000 Beschäftigten

Verkauf

13.600 Unternehmenmit ca. 142.000 Beschäftigten

Verkauf

13.600 Unternehmenmit ca. 142.000 Beschäftigten

Mitarbeiter (MBO)

8.600 Unternehmenmit ca. 110.000 Beschäftigten

Mitarbeiter (MBO)

8.600 Unternehmenmit ca. 110.000 Beschäftigten

45,6%

7,0%

12,1%

16,1%

19,2%

Die jährlich ca. 71.000 Unternehmensübertragungenteilen sich wie folgt auf*:

Arten der Übertragung im Rahmen der Nachfolge

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 85

Arten der Übertragung im Rahmen der Nachfolge

•Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) schätzt, dass auch in den

kommenden fünf Jahren jeweils rd. 71.000 Unternehmensübertragungen

pro Jahr anstehen.

•Rund 680.000 Arbeitsplätze sind mit den Nachfolgeprozessen direkt

verbunden.

•Derzeit kommt in rd. 44% aller Fälle der Nachfolger aus der Familie, in

über 45% der Fälle wird ein MBI/MBO oder der Verkauf angestrebt.

•Gut jede zehnte Firma wird mangels Nachfolgelösung stillgelegt.

Quelle: Finanz Betrieb vom 1.11.2006, S. 739-740.

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 86

Kreis der Übergabe: Familienintern versus -extern

Quelle: IfM Institut für Mittelstandsforschung 13.06.2003

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 87

Gründe der Nachfolger für die Übernahme

Quelle: IfM Institut für Mittelstandsforschung 2003

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 88

Gründe für externe Unternehmensnachfolgen

Quelle: IfM Institut für Mittelstandsforschung 2003

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 89

Ursachen für die Probleme der Nachfolger

Quelle: ifm Institut für Mittelstandsforschung, 2003

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 90

Ursachen für Finanzierungsprobleme der Nachfolger

Quelle: ifm Institut für Mittelstandsforschung, 2003

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 91

Gründe für ungeplanten Kapitalbedarf bei den Nachfolgern

Quelle: ifm Institut für Mittelstandsforschung, 2003

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 92

Lösungen bei Finanzierungsproblemen der Nachfolger

Quelle: ifm Institut für Mittelstandsforschung, 2003

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 93

Hauptsächliche Problemfelder des Generationswechsels

Quelle: ifm Institut für Mittelstandsforschung, 2003

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 94

Beratungsinstanzen der Übergeber

Quelle: ifm Institut für Mittelstandsforschung, 2003

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 95

Was ist zu tun....Unternehmensnachfolge: Modelle

1. FamiliennachfolgeKapital und Führung bleibt 

in der Familie

2. FremdgeschäftsführungKapital bleibt in der Familie, 

Leitung wird ganz oder teilweisein Hände Dritter gegeben

3. Verpachtung des UnternehmensAnlagevermögen bleibt in der Familie, dieeine Pacht erhält. Führung und Ertrag des

Unternehmens liegt bei Dritten

4. Teilweiser VerkaufAufnahme von leitenden Mitarbeitern in das

Unternehmen (Mitarbeiterbeteiligung)/Beteiligungeines strategischen Investors. Leitung bleibtganz oder teilweise in den Händen der Familie

5. EigentümerwechselVerkauf des Unternehmens, Führung, Aufsicht 

und Kapital gehen in fremde Hände.

6. StiftungslösungEinbringung des Unternehmens in eine gemein-

nützige oder Familienstiftung. Führungweiterhin durch Familie oder Dritte. Substanz ist

dem Zugriff der Erben entzogen.

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 96

UnternehmensnachfolgeUnternehmensnachfolge

Übertragung an familieninternen

Nachfolger

Nachfolge im Vermögen und

in Führung

Verkaufs-strategie

Verkauf an Dritte

Management buy-out

Management buy-in

Unterneh-merischer

Partner

StiftungAnlehnungs-strategie

Beteili-gungs-

gesellschaft

Risikokapi-talgesell-

schaft (VC)

Familien-stiftung

Gemein-nützigeStiftung

Liquidation

Reine Vermö-gensnachfolge

Börsengang

Was ist zu tun....Unternehmensnachfolge: Modelle

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 97

Was ist zu tun...Unternehmensnachfolge: Bausteine

EinflussAlterssicherung

Strategie

Potenziale BereitschaftQualifikation

FördermittelExternes Kapital

Verfügbarkeit Interessen

Qualifikation

UnternehmensverkaufInvestoren

ErbschaftsteuerEinkommensteuer

ErbrechtGesellschaftsrecht

Verträge

UnternehmensanalyseStrategieentwicklung

Unternehmensbewertung

Unternehmer

Familie

Banken

Management

M&A

Steuerberatung

Rechtsberatung

Unternehmensberatung

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 98

steuerlichsteuerlich rechtlichrechtlich

Wie kann die Unternehmens-nachfolge mit einer möglichstgeringen Steuerbelastungdurchgeführt werden?

Ausnutzung der vielfältigenGestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Erbschaft-steuer bei gleichzeitiger

Beachtung derAuswirkungen auf die

Ertragsteuern 

Was ist aus rechtlicher Sicht

bei der Unternehmens-

Nachfolge zu beachten?

Erbrechtliche, gesellschafts- undfamilienrechtliche Gestaltungs-möglichkeiten müssen optimal

in das Nachfolgekonzepteingebunden werden.

Was ist zu tun.....Strategische Vorbereitung der Unternehmensnachfolge

betriebswirtschaftlich betriebswirtschaftlich

Welche betriebswirtschaftlichen Aspekte sind bei  einer Unternehmensnachfolge 

zu beachten ?

Betriebswirtschaftliche

Fragestellungen sind oft

der wichtigste Bestandteil

einer gelungenen

Unternehmensnachfolge

Zu diesen drei Komponenten gesellen sich noch die durch Externe nur schwer beeinfluss-baren menschlichen Aspekte (Tod als Tabuthema, Generationenkonflikt).

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 99

steuerlichsteuerlich rechtlichrechtlich

Steueroptimierung der Übernahme aus Verkäufer- undKäufersicht

Tax Due Diligence

Erstellung der Kaufverträge

Legal Due Diligence

Rechtliche Gestaltung der Übernahme

Was ist zu tun....Strategische Vorbereitung der Unternehmensnachfolge

betriebswirtschaftlich betriebswirtschaftlich

Unternehmenswert-ermittlung

Vorbereitungen zur Herstellung der 

Transaktionsfähigkeit

TransaktionsprozessMatching, Verhandlungen

Financial Due Diligence

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 100

Finanzierung des Mittelstands

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 101Wirtschaftslage und Finanzierung im Mittelstand, Herbst 2002

Eigenkapitalausstattung: Ein zentrales Problem im Mittelstand

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 102

Kapitalbeschaffung – eine Herausforderung

Verbreiterung derEigenkapitalbasis/

„innovative“ Finanzie-rungsinstrumente

Wachstum/Zukunfts-sicherung erfordert hohe Investitionen

Eigenkapitalquote ist oft zu gering

Fremdkapital istlimitiert

Gewinnthesaurierung

„Private Equity“ Private/Institutionelle/Industrielle Investoren

Börsengang

„Innovative“ Finan-zierungsinstrumente

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 103

Veränderungen im Mittelstandskreditgeschäft (Stichwort „Credit Crunch“)

Keine drastische Verknappung der Kredite an KMU

aber: Risiko und Preis werden sich stärker entsprechen

=> risikoadjustierte Bepreisung der Kredite (=> Basel II)

=> Spreizung der Kreditkonditionen

Eigenmittelfinanzierungen werden viel wichtiger, denn 

„eine starke Eigenkapitalbasis ist wichtig für die Beurteilung und Bonität und 

spielt eine erhebliche Rolle bei den Kreditfinanzierungskosten.“*

Entwicklung von Finanzierungsalternativen

*    DSGV, Diagnose Mittelstand 2005

Kapitalbeschaffung – eine Herausforderung

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 104

Basel II - Von Basel I zu Basel II

Basel I

Jeder Kredit ist unabhängig von der Bonität des Schuldnersmit 8% des Kreditvolumens durch EK der Bank zu unterlegen.

Eigenkapitalanforderung = Kreditbetrag * Bonitätsgewicht * Solvabilitätskoeffizient

8.000,-- € = 100.000,-- € * 100% * 8%

=> Eigenkapitalunterlegung ist unabhängig von der Kreditwürdigkeitdes einzelnen Schuldners (Quersubventionierung)

=> Eigenkapitalvorschriften differenzieren nicht nach unterschiedlicherRisikoqualität des Kreditportfolios (Risikomanagement)

Basel II

Verfeinerung der Risikobewertung: Bei der Höhe der vorzuhaltenden Eigenmittel wird auf Bonität des Schuldners abgestellt. Bonität wird durch externe/interne Ratings ermittelt.

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 105

Basel II - Wesentliche Regelungen

„Basel II“(„Drei-Säulen-Konzept“)

Intensivierungder

Risikoüberwachungbei Banken

Verbesserung der Transparenz

ggü. der Öffentlichkeit

NeueEigenkapital-

vorschriften für Banken

Kreditinstitute müssen mit ausreichendem Eigenkapital ausge-stattet sein, um Kredit- Markt-, Liquiditäts- und andere Risiken be-wältigen zu können

Die Eigenkapitalaus-stattung der Banken wird durch Banken-aufsicht überprüft

Angemessene Bericht-erstattung der Banken (Anwendung der Eigen-kapitalvorschriften, Kapitalstruktur, ein-gegangene Risiken, Ei-genkapitalausstattung)

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 106

(Credit)-Rating

• Aussage über die Fähigkeit des Schuldners, finanzielle Ver-

pflichtungen vollständig und fristgerecht erfüllen zu können

• Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Leistungs-

und Zahlungsstörungen während der Kreditlaufzeit

• Einzelne Kriterien der Risikobeurteilung werden in einer Skala

eingestuft und zu einem transparenten und vergleichbaren

Bewertungssymbol/einer Gesamtnote verdichtet

Basel II – Was ist Rating ?

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 107

Basel II - Aussagekraft von Ratings

Zehnjährige kumulierte Zahlungsstörungsquotenund Volatilitäten (1920 - 1999)*

Durchschnittliche einjährige Zahlungsstörungsquoten (1983 - 1999)

Quelle: Moody’s

* Bereinigt um die Phase außergewöhnlich niedriger Zahlungsstörungsquotenvon 1950 bis 1965

Zahlungsstörungsquote

Standardabweichung

1,09%

3,10%

3,61%

7,92%

19,05%

31,90%

1,51%

3,41%

5,48%

9,06%

13,76%

19,71%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

Aaa Aa A Baa Ba B

0,00%0,00%0,00%0,10%0,00%0,00%0,00%0,00%0,10%

0,30%0,60%0,50%

2,50%3,50%

6,90%12,20%

0%

2%

4%

6%

8%

10%

12%

14%

Aaa

Aa1

Aa2

Aa3

A1

A2

A3

Baa1

Baa2

Baa3

Ba1

Ba2

Ba3

B1

B2

B3

Quelle: Moody’s

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 108

•zahlungsunfähig:In Zahlungsverzug

•DDD•DD•D

•SD/D•C

•ungenügend:Akutes Ausfallrisiko

•CCC•CC•C

•CCC•CC

•Caa(1-3)•Ca

•mangelhaft:Hohes Risiko eines Ausfalls

•B+•B•B-

•B+•B•B-

•B1•B2•B3

•ausreichend:Wahrscheinlich in der Lage, Zinszahlung und Tilgung zu leisten

•BB+•BB•BB-

•BB+•BB•BB-

•Ba1•Ba2•Ba3

•befriedigend:Angemessene Fähigkeit zur Zinszahlung und Tilgung

•BBB+•BBB•BBB-

•BBB+•BBB•BBB-

•Baa1•Baa2•Baa3

•gut bis befriedigend:Starke Fähigkeit zur Zinszahlung und Tilgung

•A+•A•A-

•A+•A•A-

•A1•A2•A3

•sehr gut bis gut:Hohe Zahlungswahrscheinlichkeit

•AA+•AA•AA-

•AA+•AA•AA-

•Aa1•Aa2•Aa3

•sehr gut:Höchste Bonität

•AAA•AAA•Aaa•Bonitäts-Einstufung•Fitch•Standard & Poor’s•Moody’s

Inve

stm

ent G

rade

Spec

ulat

ive

Gra

de

Basel II - Ratingskala von Ratingagenturen

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 109

Basel II - Ratingskala von Ratingagenturen

Am Beispiel Lufthansa und Daimler Chrysler

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 110

Unternehmensfinanzierung im Umbruch – Ein Rückblick

„Die Unternehmensfinanzierung steht vor gewaltigen Umbrüchen, die die Unternehmenslandschaft insgesamt verändern werden. Das klassische Firmenkreditgeschäft

hat spätestens ... im Jahr 2006 ausgedient.“

Quelle: „Globale Finanzmärkte im Umbruch – Folgen für die mittelständischen Unternehmen in Deutschland,

Positionen des Bayerischen Unternehmensverbandes Metall und Elektro“, Juli 2002

„Die Unternehmensfinanzierung steht vor gewaltigen Umbrüchen, die die Unternehmenslandschaft insgesamt verändern werden. Das klassische Firmenkreditgeschäft

hat spätestens ... im Jahr 2006 ausgedient.“

Quelle: „Globale Finanzmärkte im Umbruch – Folgen für die mittelständischen Unternehmen in Deutschland,

Positionen des Bayerischen Unternehmensverbandes Metall und Elektro“, Juli 2002

„Gravierendstes Problem“ im Mittelstand ist die „eklatant niedrige Eigenkapitalausstattung“

Pressemitteilung der VÖB vom 28.10.2002

„Gravierendstes Problem“ im Mittelstand ist die „eklatant niedrige Eigenkapitalausstattung“

Pressemitteilung der VÖB vom 28.10.2002

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 111

Gründe: restriktive Kreditpolitik der Banken, schlechte Ertragslage der Unternehmen...

Quelle: Studie 2003; Lehrstuhl für Finanz- und Bankwirtschaft Universität AugsburgSiemens Financial Services GmbH

leichter6%

schwieriger63%

gleich31%

Frage: Wird es in den kommenden Jahren schwerer oder leichter, Finanzmittel für Ihr Unternehmen zu gewinnen?

Unternehmensfinanzierung im Umbruch

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Prof. Dr. Thomas Zinser Grundlagen der BWL 112

Bedeutung von Bankkrediten für Investitionen mittelständischer Unternehmen:

...unverzichtbar30 %

...sehr wichtig38 %

...weniger wichtig22 %

...nicht wichtig10 %

Quelle: Mittelstand in Deutschland (mind)

Unternehmensfinanzierung im Umbruch

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Unternehmensfinanzierung im Umbruch

Quelle: Creditreform, Wirtschaftslage und Finanzierung im Mittelstand, Herbst 2006

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FAZ vom 4.7.2003

Unternehmensfinanzierung im Umbruch