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Gute Wissenschaftliche Praxis Wunsch und Wirklichkeit

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Page 1: Gute Wissenschaftliche Praxis Wunsch und Wirklichkeit

Gute Wissenschaftliche Praxis

Wunsch und Wirklichkeit

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... aber auch in den „eigenen“ Reihen

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DFG Empfehlungen ... in Auszügen

„Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.

Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“. Denkschrift“

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DFG Empfehlung 1

Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sollen – allgemein und nach Bedarf spezifiziert für die einzelnen Disziplinen – Grundsätze insbesondere für die folgenden Themen umfassen :

- allgemeine Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit, zum Beispiel- lege artis zu arbeiten, - Resultate zu dokumentieren, - alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln,- strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren,

- [...]

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DFG Empfehlung 4

Der Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses muss besondere Aufmerksamkeit gelten. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen Grundsätze für seine Betreuung entwickeln und die Leitungen der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheiten darauf verpflichten.

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DFG Empfehlung 6

Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen ihre Leistungs- und Bewertungskriterien für Prüfungen, für die Verleihung akademischer Grade, Beförderungen, Einstellungen, Berufungen und Mittelzuweisungen so festlegen, dass Originalität und Qualität als Bewertungsmaßstab stets Vorrang vor Quantität haben.

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DFG Empfehlung 11

Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen tragen die Verantwortung für deren Inhalt stets gemeinsam. Eine sogenannte „Ehrenautorschaft“ ist aus- geschlossen.

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DFG Empfehlung 12

Wissenschaftliche Zeitschriften sollen in ihren Autorenrichtlinien erkennen lassen, dass sie sich im Hinblick auf die Originalität eingereichter Beiträge und die Kriterien für die Autorschaft an der besten international üblichen Praxis orientieren.

Gutachter eingereichter Manuskripte sollen auf Vertraulichkeit und auf Offenlegung von Befangenheit verpflichtet werden.

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DFG Empfehlung 15

Förderorganisationen sollen ihre ehrenamtlichen Gutachter auf die Wahrung der Vertraulichkeit der ihnen überlassenen Antragsunterlagen und auf Offenlegung von Befangenheit verpflichten. Sie sollen die Beurteilungskriterien spezifizieren, deren Anwendung sie von ihren Gutachtern erwarten. Unreflektiert verwendete quantitative Indikatoren wissenschaftlicher Leistung (z.B. sogenannte impact-Faktoren) sollen nicht Grundlage von Förderungsentscheidungen werden.

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DFG Empfehlung 16

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft soll [...] allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung steht und jährlich darüber öffentlich berichtet.

Weitere Informationen:http://www.dfg.de/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gwp/

verstoesse_melden/index.html

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Umsetzungen der Empfehlungen am IWM ... in Auszügen

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Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am IWM und Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

Die Verpflichtung zur Einhaltung von Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ist künftig auch ein Förderkriterium der DFG. Die nachfolgenden Regelungen basieren auf den „Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" der DFG sowie den entsprechenden Empfehlungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz.

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A. Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

(1) Gute wissenschaftliche Praxis bedeutet, lege artis zu arbeiten und sich stets nach dem neuesten Erkenntnisstand zu richten. [...]

(2) Gute wissenschaftliche Praxis zeichnet sich aus durch Zweifel und Selbstkritik, durch kritische Auseinandersetzung mit den erzielten Erkenntnissen und deren Kontrolle, [...].

(3) Sorgfältige Qualitätssicherung ist ein wichtiges Wesensmerkmal wissenschaftlicher Redlichkeit. [...].

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A. Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

(4) [...] Dokumentation aller Arbeitsschritte und die sichere Aufbewahrung aller Aufzeichnungen, das Sicherstellen der Reproduzierbarkeit vor der Veröffentlichung (Kriterien der Wiederholbarkeit und Nachvollziehbarkeit) ebenso wie die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten für berechtigte Dritte.

(5) Ein wesentlicher Aspekt guter wissenschaftlicher Praxis ist die Verantwortung bei (Mit-) Autorenschaft. Die Autoren einer wissenschaftlichen Veröffentlichung sind gemeinsam verantwortlich für deren Inhalt. Der Autor ist rechenschaftspflichtig, identifiziert sich mit dem wissenschaftlichen Ergebnis und übernimmt die Gewähr für den Inhalt der Veröffentlichung.

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B. Umsetzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

1. OrganisationsstrukturenDie leitenden Wissenschaftler sind gegenüber den Organen des IWM verantwortlich. Sie stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass• die Ziele der Forschungsarbeiten und Aufgaben des einzelnen

Wissenschaftlers festgelegt, definiert und verteilt werden,• jedem Mitarbeiter seine Zuständigkeiten (Rechte und Pflichten) klar

zugewiesen sind, • regelmäßige Kontrollen der Einhaltung von Zielvereinbarungen

durchgeführt werden.

2. DatenVon den verantwortlichen Leitern sind klare Vorgaben und Regeln über die Art und Weise der Aufzeichnung und Datendokumentation zu treffen. Primärdaten sind zu sichern und 10 Jahre lang aufzubewahren. Berechtigten Dritten ist der Zugang zu diesen Daten zu ermöglichen.

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B. Umsetzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

3. AusbildungBei der Ausbildung und fachlichen Förderung/Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist sicherzustellen, dass die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vermittelt und auf deren Einhaltung besonderes Augenmerk gelegt wird.

4. BewertungskriterienBei der Aufstellung von Bewertungskriterien ist zu beachten, dass Originalität und Qualität stets Vorrang vor Quantität haben. Produktivität kann nur in Verbindung mit Qualitätsindikatoren gesehen werden.

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B. Umsetzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

5. Autorenschaft(1) Als Autoren einer wissenschaftlichen

Originalveröffentlichung sollen - aber auch nur - diejenigen genannt werden, die zur Konzeption des Vorhabens, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen haben, seiner Veröffentlichung zugestimmt haben und damit die Verantwortung für die Veröffentlichung mittragen.

(2) Datenerhebung, Finanzierung der Untersuchungen, Leitung der Arbeitsgruppe, in der die Forschung durchgeführt wurde, oder das Lesen des Manuskripts, begründen in der Regel keine Autorenschaft.

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B. Umsetzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

6. Originalarbeiten(1)[...] Eine wiederholte Publikation derselben Ergebnisse

ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Wiederholung ist nicht zulässig.

(2)Um die Nachprüfbarkeit der wissenschaftlichen Untersuchung sicherzustellen muss die Publikation eine exakte Beschreibung der Methoden und Ergebnisse beinhalten, es sei denn, die besondere Form der Veröffentlichung schließt dies ausdrücklich aus.

(3)Befunde und Ideen anderer Wissenschaftler sowie relevante Publikationen anderer Autoren müssen angemessen zitiert werden. [...].

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B. Umsetzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

7. Vertrauensperson(1)Zur Schlichtung oder Bereinigung von Streitigkeiten oder

Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit guter wissenschaftlicher Praxis, die nicht bereits den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens enthalten, bestellt der Direktor nach Anhörung des Leitungskollegiums aus der Mitte der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine neutrale, qualifizierte und persönlich integre Vertrauensperson. [...]

(4)Jeder hat das Recht, bei Verdacht auf Verletzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, die Vertrauensperson anzurufen.

(5)[...]

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Aber wie sieht es aus?

• Wissenschaftliches Fehlverhalten

– Daten-Fabrikation: eher gering (≈ 2 – 9%)

• ABER: – Daten-Modifikation: ≈ 34%!!

Zweifelhafte Forschungspraktiken z.B.: - Datensammlung bis = sign. (≈ 60%) - Weglassen von Bedingungen, AVs... (≈ 35%) - unerwartete Erg.e als prognostiziert berichten (≈ 47%) - Behauptung dass Erg.e nicht durch demogr. Var.en beeinflusst werden, obwohl unsicher / Einfluss (≈ 19%)

Eastwood, Derish, Leash, & Ordway, 1996; Fanelli, 2009; John, Loewenstein, & Prelec, in press; List, Balley, Euzent, & Martin, 2001; Martinson, Anderson, & de Vries, 2005)

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Sozialisation im Wissenschaftssystem

• Zweifelhafte Forschungspraktiken:

mittlere Laufbahn > Beginn der Laufbahn

(Martinson et al., 2005)

• Eigene Erfahrung – z.B. mit unberechtigter Autorenschaft –

doppelte Wahrscheinlichkeit, dasselbe Verhalten später auch zu zeigen

(Eastwood, et al., 1996)

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Aber wie sieht es aus?

„some might argue that discovering and accepting the gaps between scientific ideal and scientific practice is simply a part of one’s education as a scientist“

(Kerr, 1998 S. 209)

BUT: HARKing = Hypothesizing after results are known

et al. (e.g., weglassen von Bedingungen; selektives Berichten von Avs; 10 zusätzl. Beobachtungen pro Zelle; Kontrolle für Geschlecht / Interaktion)

wandelt Fehler in Theorie um erhöht enorm die Wahrscheinlichkeit falsch-positiver Ergebnisse

Bis zu 82% (bei Kombination + einseitiger Testung)

(Simmons, Nelson, & Simonsohn, 2011)

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Die Diskussion beginnt...

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Weitere Informationen & Ansprechpartnerinnen

Literatur:„Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“. Denkschrift, abrufbar unter http://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_0198.pdf

Vertrauensperson am IWM:Katrin Wodzicki

Eingelesen in die Thematik:Aileen Oeberst

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