22
Herbstakademie 2015 www.dsri.de HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man tun, um diesen Zustand zu ändern? Rechtsanwalt Andrés Heyn Kanzlei Heyn, Hamburg

Herbstakademie 2015 HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015

www.dsri.de

HATERS GONNA HATE – Urheber- und DatenschutzrechtWarum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man tun, um diesen Zustand zu ändern?

Rechtsanwalt Andrés HeynKanzlei Heyn, Hamburg

Page 2: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

AGENDA DES VORTRAGS

1. Urheberrecht

1.1. Urheberrecht vor dem Web 2.01.2. Urheberrecht nach dem Web 2.0 - Warum funktioniert es nicht?1.3. Lösungsvorschläge zum Urheberrecht

2. Datenschutzrecht

2.1 Datenschutzrecht vor dem Web 2.02.2 Datenschutzrecht nach dem Web 2.0 - Warum funktioniert es nicht?2.3 Lösungsvorschläge zum Datenschutzrecht

3. Fazit und Ausblick

Page 3: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

1.1. Urheberrecht vor dem Web 2.0 – sog. TRIAS

Urheber Verwerter Verbraucher

Urheber UrhG UrhG UrhG

Verwerter UrhG UrhG UrhG

Verbraucher UrhG UrhG UrhG

Page 4: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

1.2 Urheberrecht nach dem Web 2.0 – Das Providerprivileg des TMG hebelt das UrhG aus.

Urheber Verwerter Verbraucher ContentProvider

HostProvider

Urheber UrhG UrhG UrhG UrhGTMG

UrhGTMG

Verwerter UrhG UrhG UrhG UrhGTMG

UrhGTMG

Verbraucher UrhG UrhG UrhG UrhGTMG

UrhGTMG

ContentProvider

UrhGTMG

UrhGTMG

UrhGTMG

UrhGTMG

UrhGTMG

HostProvider

UrhGTMG

UrhGTMG

UrhGTMG

UrhGTMG

UrhGTMG

Page 5: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

Neues Geschäftsmodell - PLATTFORMKAPITALISMUS

Beispiele:

Page 6: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

Realität: Illegale Anbieter dominieren – Beispiel: Anzahl der Nutzungen im Filmbereich in D (2013 s. webschauder.de)

Page 7: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

Das neue Geschäftsmodell der Plattformen I:

Urheberrechtlich geschützte Inhalte werden von Nutzern anonym hochgeladen, wobei die Inhaberschaft der Host-Provider bzw. der Uploader bez. der Inhalte oft fragwürdig ist

Der Uploader bleibt anonym und ist nicht greifbar Hostprovider-Plattformen haften erst nach Kenntnis der

rechtswidrigen Inhalte (notice and takedown Verfahren) Dies bedeutet, dass das Urheberrecht de facto zu einem Opt-

Out Recht geworden, wodurch die Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum erheblich erschwert ist.

Abmahnung erfassen nur einen sehr kleinen Teilbereich illegaler Nutzungen und gehen in die falsche Richtung.

Page 8: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

Das neue Geschäftsmodell der Plattformen II:

Die Nutzung der Plattformen ist zumeist kostenfrei und haben weder Lizenzkosten noch produzieren sie eigene Inhalte

Personenbezogene Daten der Nutzer werden zur Profilbildung erhoben und zur Refinanzierung der Plattform ausgewertet

„Wenn es umsonst ist, bist Du das Produkt“

Die Wertschöpfungskette und der Wettbewerb gegenüber legalen Anbietern ist durch illegale Anbieter und Host Provider gestört. Es gibt ein „uneven playing field“

„Wer sich an Gesetze hält, verliert. (Max Schrems)“

Page 9: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

Aktuelle Probleme des Urheberrechts I

Das Gesetz ist veraltet und gibt auf die Fragen des Web 2.0 (Haftung für Hyperlinks, Zulässigkeit von Streaming, Framing, Websperren, Embedding usw. keine klaren Antworten

Es herrscht Stillstand der deutschen Gesetzgebung und in der EU (aber: Digital Single Market Initiative 2015?)

EuGH und BGH entscheiden anhand veralteter Gesetze und müssen dazu oft fragwürdige Rechtsfortbildung betreiben

Die erhebliche Rechtsunsicherheit führt zur Unzufriedenheit bei allen Beteiligten. Die Verbraucher und Host-Provider ignorieren das UrhG weitgehend folgenlos

Page 10: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

Aktuelle Probleme des Urheberrechts II

Illegale Nutzungsvorgänge überwiegen gegenüber legalen Nutzungen im Verhältnis 1:4 bis 1:40 (Google Transparency Report, FDS Report), wobei 80% der Hoster in der EU und in den USA sitzen, nicht auf Tonga (s. Webschauder.de: 50% davon sind eco Mitglieder, Report 2014)

Angebote „ganzer Film/ganzes Album“ auf Youtube (auch jugendgefährdende Filme – Jugendmedienschutz?)

Das Einkommen der Urheber und Verwerter ist rückläufig Das sog. Providerprivileg ist zu undifferenziert und verhindert

effektiven Rechtsschutz Die Störerhaftung ist zur Lösung der aktuellen Probleme nicht

geeignet und kann die illegalen Nutzungen nicht verhindern

Page 11: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

1.3. Lösungsvorschläge zum Urheberrecht

Das Host-Provider-Privileg gilt nur für solche Dienste, die für Dritte durchleiten und speichern, aber nicht für Dienste die im eigenen Interesse verkaufen, vermarkten oder Daten generieren, wenn der Zulieferer der Inhalte anonym oder der Betreiber der Plattform anonym ist (sog. ABC-Ansatz)

Bei Anonymisierung des Geschäftsbetriebes ist in Zukunft der Filehoster oder das Rechenzentrum für die gehosteten Inhalte verantwortlich

Der Ansatz wirkt selbstregulierend, weil Rechtsverletzer das Hochladen ohne Schutz der Anonymität unterlassen werden

Dieser Ansatz hilft auch beim Jugendmedienschutz, Schutz der Persönlichkeitsrechte, Cybercrime usw.

Legale Angebote erzielen höhere Nutzerzahlen und können die Urheber und Rechteinhaber besser vergüten

Page 12: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

2.1. Datenschutzrecht vor dem Web 2.0

Individuum Unternehmen Staat/Verwaltung

Individuum PrivaterBereich Geheimnisschutz Amtsgeheimnis

Informationzugang

Unternehmen Datenschutz Geheimnisschutz AmtsgeheimnisInformationzugang

Staat/Verwaltung Datenschutz Weitergabeschutz Staatsgeheimnis

Page 13: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

Zweck: Schutz vor Überwachung und Verhaltens-anpassung gegenüber Staat - auch bei Unternehmen?

Page 14: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

Das Datenschutzrecht vor dem Web 2.0

Das BDSG regelt die Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der automatisierter Datenverarbeitung

Die sog. informationelle Selbstbestimmung soll durch ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt erreicht werden.

Entweder gibt es Erlaubnisnorm (Gesetz) oder eine Einwilligung des Betroffenen, ansonsten ist die Erhebung, das

Verarbeiten oder die Nutzung verboten! Grundsätze: Datensparsamkeit, Zweckbindung, Transparenz,

Verhältnismäßigkeit, Direkterhebung usw. Das BDSG ist ein gegenüber anderen Normen ein

nachrangiges Abwehrrecht (subsidiär)

Page 15: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

2.2 Das Datenschutzrecht nach dem Web 2.0 I

Das TMG geht als spezielleres Gesetz dem BDSG vor und regelt den Umgang der Geschäftsmodelle mit Nutzungsdaten

Eine Profilbildung zu Werbezwecken oder zur bedarfs-gerechten Gestaltung der Telemedien ist unter Pseudonym möglich, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht

Eine Einwilligung des Nutzers der Plattformen in die Profilbildung wird durch Zustimmung zu deren AGB erreicht

Page 16: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

Das Datenschutzrecht nach dem Web 2.0 II

Das Geschäftsmodell „Dienste gegen Daten“ ist also zulässig Ist die Einwilligung in die Profilbildung durch AGB wirksam? Einwilligung = „Biggest lie in the Internet“? Intransparente

AGB, sogar die „Herodes-Klausel“ wird von Nutzern akzeptiert

(Vortrag M. Hypponen „Internet R.I.P.“, DLD Konferenz 2015) Anti-Viren Programme forschen den Nutzer aus, Paypal

wertet die Nutzerdaten aus, z.B. bei Kauf von Arzneimitteln und gibt sie an Dritte weiter

Es gibt keine Transparenz der Gegenseite bezüglich Algorithmus und Nutzung und Weitergabe der Daten an Dritte; Wie diese in Zukunft genutzt werden, ist unklar

Der Nutzer ist die Ware: „Data are People in disguise“, „People are data in disguise“

Page 17: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

Aktuelle Probleme des Datenschutzrechts I Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gilt im Informationszeitalter

als wirklichkeitsfremd

Die Regelungen sind veraltet und auf digitale Technologien und Geschäftsmodelle (Social Media, Plug-Ins, Smartphone Apps, Big Data, etc.) nicht vorbereitet

Hierdurch entsteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit

Der überwiegende Teil der IT-Industrie hält den Datenschutz für einen Standortnachteil gegenüber den US-Unternehmen und als eine bürokratische Pflichtveranstaltung

es

Page 18: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

Aktuelle Probleme des Datenschutzrechts II

Es gewinnen vor allem diejenigen Host-Provider stark an Bedeutung, die möglichst viele Daten und Inhalte generieren, speichern und intensiv auswerten

Es entstehen monopolartige Strukturen zu Lasten von Anbietern, die sich gesetzeskonform verhalten (Facebook statt StudiVZ) und es wirkt der sog. Netzwerkeffekt

Der Nutzer ist überwachbar und wird fremdbestimmt (Facebook Feldversuche, Google Suchergebnisse bei US-Präsidentschaftswahl verhalfen Obama zum Wahlsieg)

Es besteht eine erhebliche Diskriminierungsgefahr „Wer sich an Gesetze hält, verliert. (Max Schrems)“

Page 19: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

2.3 Lösungsvorschläge zum Datenschutzrecht I

Technische Lösungen fördern, die die aktuelle Resignation der Nutzers verhindern (z.B. eblocker, Protonet)

Sind technische statt juristische Lösungen effektiver? Marktortprinzip zur einfacheren Rechtsverfolgung einführen Einwilligungserklärung neu regeln z.B. durch ein

generalisiertes Warnsystem bei AGB (Ampelmodell o.ä.) Anspruch auf Löschung des Profils, Datensouveränität

wiederherstellen, insbesondere bei unvorhergesehener Nutzung der Daten in der Zukunft zu Lasten

Die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung setzt leider falsche Schwerpunkte und führt erneut zu bürokratischen Hindernissen ohne den Nutzern wirklich weiter zu helfen

Page 20: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

Lösungsvorschläge zum Datenschutzrecht II

Bei marktstarken Anbietern und Anbietern mit intensiver Datennutzung ist alternativ ein zwingendes Bezahlangebot vorzusehen, damit die Nutzung des Kunden möglichst ist ohne dabei zur Ware zu werden

Durch derartige Bezahlangebote und sog. Datenportabilität entsteht Wettbewerb zwischen den Plattformen; Dies ist ökonomisch höchst sinnvoll

Es sollten Anreize für gesetzeskonformes Verhalten der Plattformen geschaffen werden, etwa durch steuerliche Maßnahmen bei exzessiver Datennutzung und intransparenter Weitergabe der Daten oder Refinanzierung der Datenschutzbehörden durch die Verursacher

Page 21: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

3. Fazit und Ausblick

Die lückenhafte Rechtslage hat binnen kurzer Zeit zu erheblichen, unverdienten Markt- und Machtverschiebungen zugunsten „kostenloser Plattformen“ geführt

Derartige Geschäftsmodelle stellen eine erhebliche Gefahr für die Immaterialgüterrechte und die freie Willensbildung in der Demokratie dar

Das bisherige Lagerdenken „rückschrittliche Urheber und Rechteinhaber gegen Netzaktivisten und Datenschützer“ spielt einigen wenigen marktstarken Plattformen in die Hände

Eine Regulierung der „kostenlosen“ Dienste wird nur dann möglich sein, wenn hierzu ein breiter Konsens zwischen den o.g. Kreisen sowie weiten Teilen der Bevölkerung und der Wirtschaft besteht

Page 22: Herbstakademie 2015  HATERS GONNA HATE – Urheber- und Datenschutzrecht Warum funktionieren diese beiden Rechtsgebiete nicht und was kann man

Herbstakademie 2015RA Andrés Heyn

Rechtsanwalt Andrés Heyn

FRAGEN?!

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!