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Informationen zur Bachelorarbeit

Informationen zur Bachelorarbeit. Hinweise zu Formalen Regelungen Organisatorischen Abläufen Strukturellen Anforderungen Inhaltlichen Empfehlungen

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Informationen zur Bachelorarbeit

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Hinweise zu

Formalen Regelungen Organisatorischen Abläufen Strukturellen Anforderungen Inhaltlichen Empfehlungen

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Zweck (Studienplan)

Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass der/die Studierende befähigt ist, innerhalb einer vorgege-benen Frist eine Aufgabe aus seinem Fachgebiet sowohl in ihren fachlichen Einzelheiten als auch in den fachübergreifenden Zusammenhängen nach wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden selbständig zu bearbeiten. Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Hausarbeit, die eine fachliche Vertiefung eines Studienmoduls darstellt oder auf dem Praxisprojekt der Praxisphase aufbaut.

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1 Formale Regelungen

Merkblatt für Studierende zur Anfertigung der Bachelorarbeit im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft

Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule (APO) insbes. §14

Rahmenprüfungsordnung (RAPO), Studien und Prüfungsordnung für den

Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft, (SPO), Studienplan (SP).

Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsarbeit.

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Voraussetzung für die Zulassung

Mit der Bearbeitung der Bachelorarbeit kann

erst begonnen werden, wenn die Kandidatin

bzw. der Kandidat im 6. Studiensemester ist 120 ECTS erreicht hat (gilt nur in der alten SPO) das Praktikum sowie die zugehörigen

Lehrveranstaltungen abgeschlossen hat.

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Fristen (alte SPO)

Wird die Bachelorarbeit im 6. oder 7. Studiensemester angemeldet, so darf die Frist von der Themenausgabe bis zur Abgabe der Bachelorarbeit vier Monate nicht überschreiten.

Meldet der/die Studierende die Bachelorarbeit nach Abschluss des 7. Semesters an, so beträgt die Bearbeitungszeit maximal drei Monate.

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Fristen (alte SPO) Forts.

Das Semester dauert vom 15.3. – 30.9. (SS) bzw. 1.10 – 14.3 (WS) eines laufenden Jahres.

Die Dauer der Bearbeitungszeit orientiert sich am Semesterende:

Beispiel: Student befindet sich im Wintersemester das erste Mal im 7. Studiensemester und meldet bis 14.3. an, dann hat er vier Monate; Meldet er nach dem 14.3. an, nur mehr 3 Monate.

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Fristen (Neue SPO)

Die Bearbeitungsdauer für die Bachelorarbeit beträgt generell 4 Monate.

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Thema und Prüfer

Die Bachelorarbeit muss zu einer zum Studiengang passenden fachlichen Aufgabenstellung angefertigt werden.

Betreuung durch Professor/in, der/die an dem Studiengang direkt beteiligt ist.

Die Studierenden können Themen vorschlagen. Die Bachelorarbeit ist von zwei Prüfern zu

bewerten.

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Thema und Prüfer

Die Bachelorarbeit muss zu einer zum Studiengang passenden fachlichen Aufgabenstellung angefertigt werden.

Betreuung durch Professor/in, der/die an dem Studiengang direkt beteiligt ist.

Die Studierenden können Themen vorschlagen. Die Bachelorarbeit ist von zwei Prüfern zu

bewerten.

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Gemeinsame Bearbeitung

APO § 14, Abs. 5Ein geeignetes Thema kann auch zur gemeinsamen Bearbeitung an mehrere Studierende ausgegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass die individuelle Leistung jeder/jedes Studierenden eindeutig abgrenzbar ist und als Einzelleistung bewertet werden kann. Jede/jeder Studierende muss hierbei den von ihr/ihm erstellten Teil der Abschlussarbeit besonders kennzeichnen und eine eigene Erklärung i. S. des § 35 Abs. 7 RaPO abgeben.

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Anmeldeverfahren

Der/die Studierende beantragt die Zulassung zur Abschlussarbeit im Studierendensekretariat mittels Anmeldeformular

Sie / Er legt dazu den Studierendenausweis vor. Das Anmeldeformular dient zur Weitergabe an

den/die Erstprüfer/in. Diese/r bestätigt das Thema der Bachelorarbeit sowie das verbindliche Ausgabe- und Abgabedatum.

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Verlängerung der Bearbeitungszeit

Eine Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag der/des Studierenden möglich. Der schriftliche formlose Antrag ist vom Studierenden spätestens zwei Wochen vor dem festgelegten Abgabetermin mit der Stellungnahme des Erstprüfers an die Vorsitzende der Prüfungskommission zu stellen. Diese entscheidet über den Antrag.

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Formale Gestaltung

Die Ergebnisse der Abschlussarbeit sind schriftlich niederzulegen.

Aufbau und formale Gestaltung müssen mit dem Erstgutachter abgestimmt werden.

Die Abschlussarbeit muss eine Erklärung über die selbständige Anfertigung enthalten,

Die Arbeit ist einmal in elektronischer Form und in zweifacher Ausfertigung gebunden einzureichen.

Die Arbeit kann in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

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Abgabe

Die Abschlussarbeit ist fristgemäß im Studierendensekretariat während der normalen Sprechzeiten vorzulegen. Der Abgabetermin wird auf dem Formular „Meldung zur Bachelorarbeit” aktenkundig gemacht.

Wird die Abschlussarbeit nicht fristgemäß abgeliefert, gilt sie als „nicht bestanden”.

Wenn das Fristende auf einen Sonn- oder gesetzlichen Feiertag fällt, verschiebt sich der Abgabetermin auf den darauf folgenden Werktag.

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Abgabe (alte SPO) Forts.

Für die Abgabe der Bachelorarbeit muss man immatrikuliert sein.

Das Semester endet zum 14.3. bzw. 30.9. eines laufenden Jahres. Sollte man über diesen Zeitraum hinaus schreiben wollen, aber die Arbeit innerhalb der ersten vier Wochen des folgenden Semesters abgeben, kann man sich im vorhinein von den Studienbeiträgen befreien lassen. Dafür gibt es einen entsprechenden Vordruck im Internet unter dem Stichwort „Studienbeiträge“. Gleichzeitig muss man sich innerhalb der ersten vier Wochen auf Antrag exmatrikulieren.

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Abgabe (Neue SPO) Forts.

Für die Abgabe der Bachelorarbeit und das abschließende Kolloquium muss man immatrikuliert sein.

Um eine Befreiung von den Studienbeiträgen zu erreichen ist folglich der Zeitraum für die Begutachtung der Arbeit zu berücksichtigen.

Für die Begutachtung der Bachelorarbeit und das Kolloquium sollten Sie ca. 8 Wochen einplanen.

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Nichtbestehen / Wiederholen

Die Bachelorarbeit ist in folgenden Fällen nicht bestanden:

Sie wird nicht fristgerecht abgegeben. Die Benotung ist durch mindestens einen der

beiden Prüfer schlechter als „ausreichend“.Wurde die Bachelorarbeit mit der Note ,,nicht ausreichend" bewertet, kann sie einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. Die wiederholte Bachelorarbeit muss spätestens sechs Monate nach Bekanntgabe der ersten Bewertung abgegeben werden (RAPO §10, Abs.2).

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Benotung

Die Bachelorarbeit wird von Ihrem Betreuer und einem Zweitprüfer (s.o.) bewertet.

Die Note wird aus dem Mittel der beiden Einzelnoten gebildet, wobei nur die erste Kommastelle berücksichtigt wird. Beide Einzelnoten müssen mindestens „ausreichend“ sein.

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Abschluss Die Benotung erfolgt in der Regel nicht unter acht

Wochen ab Abgabe der Arbeit. Für einen Versand von Zeugnis und Urkunde geben Sie

bitte Frau Henn ihre Zustellanschrift bekannt.

Bewerbung für den Master: Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben

wollen, ist es an manchen Hochschulen nötig, das Bachelorzeugnis und die –urkunde zu einem bestimmten Datum vorzulegen. Berücksichtigen Sie dies bitte bei der Anmeldung und Abgabe Ihrer Bachelorarbeit und informieren Sie Ihren betreuenden Professor oder Ihre betreuende Professorin.

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ECTS (alte SPO)

Der Bachelorstudiengang umfasst 210 ECTS-Punkte. Berechnung der Gesamtnote:

Summe (Prüfungsleistung x ECTS) Summe der ECTS für benotete Leistungen

(nicht einbezogen wird das Praktikum mit 24 ECTS, da es lediglich mit bestanden bewertet wird)

Die Bachelorarbeit ist mit 12 ECTS-Punkten gewichtet.

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ECTS (neue SPO)

Der Bachelorstudiengang umfasst 210 ECTS-Punkte. Berechnung der Gesamtnote:

Summe (Prüfungsleistung x ECTS) Summe der ECTS für benotete Leistungen

(nicht einbezogen wird das Praktikum mit 25 ECTS, da es lediglich mit bestanden bewertet wird)

Die Bachelorarbeit ist mit 24 ECTS-Punkten gewichtet. Hinzu kommt das Ergebnis des Kolloquiums mit 3 ECTS.

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Ablauf

Thema finden Betreuer suchen Gliederung / Aufbau der Arbeit abstimmen Literatur suchen / ordnen / Quellen notieren Formale Gestaltung abstimmen Schreiben Korrekturlesen Abgeben

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