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Informationsabend zum Übertritt in der 4. Jahrgangsstufe Neue Übertrittsregelungen zum Schuljahr 2009/2010 Staatliche Schulberatungsstelle München 27. Oktober 2009

Informationsabend zum Übertritt in der 4. Jahrgangsstufe Neue Übertrittsregelungen zum Schuljahr 2009/2010 Staatliche Schulberatungsstelle München 27

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Informationsabend zum Übertrittin der 4. Jahrgangsstufe

Neue Übertrittsregelungen zum Schuljahr 2009/2010

Staatliche Schulberatungsstelle München

27. Oktober 2009

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 2

Das bayerische Schulsystem im Überblick

Quelle: www.meinbildungsweg.de

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 3

Was bedeutet Eignung für eine Schulart?

Ein Kind ist dann für eine bestimmte Schulart geeignet,

wenn seine Lern- und Leistungsvoraussetzungen dem

Anforderungsprofil der Schulart am besten entsprechen.

Dann wird Schulerfolg wahrscheinlich; Unterforderung

oder Überforderung werden vermieden.

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 4

Jeder Abschluss hat einen Anschluss

Das sollten Sie bei der Wahl der Schullaufbahn wissen:

Jede weiterführende Schule (Hauptschule, Realschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium) ermöglicht den mittleren Schulabschluss. Darauf aufbauend gibt es verschiedene Wege zu einer Hochschulreife. Auch die beruflichen Schulen bieten alle schulischen Abschlüsse bis zum Abitur.

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 5

Die Eignungsprognose für den Übertritt

Die Eignungsprognose

Für die Eignungsfeststellung gibt es kein Patentrezept, das allen Kindern gerecht werden könnte.

Die Beurteilung durch die Klassenlehrkraft der Grundschule nach einer längeren Beobachtung (3. und 4. Jahrgangsstufe) hat eine große Aussagekraft.

Im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe wird die Eignungsempfehlung festgehalten.

Eine Eignungsfeststellung kann auch durch den erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart erfolgen.

Die Lehrkräfte, die Beratungslehrkräfte, die Schulpsycholog/-innen und die Mitarbeiter der Staatlichen Schulberatungsstellen beraten und unterstützen Sie in Zweifelsfällen.

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 6

Das Übertrittszeugnis

§ 29 VSO Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Volksschulen erhalten am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis. Das Übertrittszeugnis stellt fest, für welche Schulart die Schülerin oder der Schüler geeignet ist.

Das Übertrittszeugnis enthält in der 4. Jgst.1. die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, in den Fächern Deutsch und Mathematik mit zusätzlichen Erläuterungen,2. die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht,3. eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung,4. eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens

Das Übertrittszeugnis enthält in der 5. Jgst (nur noch 2009/2010).1. die Jahresfortgangsnote in den Fächern Deutsch, Mathematik,2. die Gesamtdurchschnittsnote aus diesen Fächern3. eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung.

ab der Jahrgangsstufe 61. die Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch,2. die Gesamtdurchschnittsnote aus diesen Fächern3. und eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung.

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 7

Das Übertrittszeugnis - Formular

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 8

Der Probeunterricht

Der Probeunterricht Im dreitägigen Probeunterricht werden nach einer jeweiligen Einführung

in das Fachgebiet schriftliche Arbeiten (Aufsatz, Diktat, Sprachbetrachtung, Mathematik) angefertigt und mündliche Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik erhoben.

Das Kultusministerium stellt einheitliche Aufgaben. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in dem einen Fach

mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde.

Es werden auch Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben, dabei aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben. Die Eltern können entscheiden.

Der Probeunterricht findet an der aufnehmenden Schule statt.

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 9

Die Hauptschule

Die Hauptschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung und bereitet ihre Schüler auf eine erfolgreiche berufliche Ausbildung vor.

Im Unterricht der Hauptschule wird auf die individuelle Förderung der Schüler besonderer Wert gelegt.

Die Hauptschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 10 und eröffnet in Verbindung mit dem beruflichen Schulwesen Bildungswege, die bis zur Hochschulreife führen können.

Mögliche Abschlüsse an der Hauptschule:- erfolgreicher Hauptschulabschluss: nach dem erfolgreichen Besuch der 9. Jahrgangsstufe- qualifizierender Hauptschulabschluss (Quali): Durch eine besondere Leistungsfeststellung kann der Schüler neben dem Hauptschulabschluss den „Quali“ (qualifizierender Hauptschulabschluss) erwerben. - mittlerer Schulabschluss: Der erfolgreiche Besuch der Mittlere-Reife-Klassen und die bestandene zentral gestellte Prüfung am Ende der 10. Jgst. führen zum mittleren Schulabschluss, der unter bestimmten Notenvoraussetzungen* zum Eintritt in die Fachoberschule, nach Berufsausbildung in die Berufsoberschule oder mit Einführungsklasse in das Gymnasium berechtigt.

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 10

Die Bayerische Mittelschule

Die neue Bayerische Mittelschule muss mindestens folgende Bildungsangebote aufweisen:• die drei berufsorientierenden Zweige Technik, Wirtschaft und Soziales, ein (offenes oder gebundenes) Ganztagsangebot, die Kooperation mit einer Berufsschule, der regionalen Wirtschaft und der Arbeitsagentur, einen mittleren Bildungsabschluss auf dem Niveau von Wirtschafts- und Realschulen die individuelle/modulare Förderung der Schüler im Klassenverband unter Beibehaltung des Klassenlehrerprinzips sowie Angebote der Jugendsozialarbeit bzw. von Förderlehrern.SSie bietet folgende Abschlüsse an:• Mittlere-Reife-Züge führen zu einem Mittlere-Reife-Abschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch auf dem Niveau der Wirtschafts- und Realschule, daneben wird auf die Berufsorientierung verstärkt Wert gelegt.• Mittelschulabschluss/Weiterentwicklung der Mittlere-Reife-Züge - Umgestaltung der Lehrpläne/Stundentafel: Mind. 4 Wochenstunden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch - Keine Erhöhung der Gesamtzahl der Wochenstunden• Weiterentwicklung Hauptschulabschluss - Hauptschulabschluss weiterhin Grundlage der Ausbildungsreife - Hohe Akzeptanz des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses (neue Prüfungsformate)• Praxisklassenabschluss ab Schuljahr 2010/2011: Hauptschulabschluss mit theorieentlastetem Zuschnitt

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 11

Die Bayerische MittelschuleDie neue Bayerische Mittelschule

Starkfür den Beruf

Stark im Wissen

Stark als Person

Berufsorientierung Mittlerer SchulabschlussQuali, Regelabschluss,

Praxisklassenabschluss

Klassenlehrerprinzip

Praxisorientierter Unterrichtsansatz Betriebsbesichtigungen Betriebserkundungen Übungsfirmen BetriebspraktikaBerufsorientierte Zweige Technik/Wirtschaft/SozialesSystematische Zusammenarbeit Mittelschule – Berufsschule Mittelschule – Wirtschaft Mittelschule - Arbeitsagentur

Sicherung der Kernkompetenz Mathematik, Deutsch u. Englisch durch individuelle Förderung Modulare Förderung FörderstundenBegabungsgerechtes Abschlussangebot Nach 10 Jahren: neuer Mittelschlussabschluss Nach 9 Jahren: Regelabschluss, QualiNeuer Praxisklassenabschluss

Kooperation Mittelschule – Realschule Mittelschule - Wirtschaftsschule

Sicherung der Selbst- und Sozialkompetenz Konzept „Soziales Lernen“ Patenschaften

Integration Sprachfördermaßnahmen Kleinere Klassen

Jugendsozialarbeit

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Die Realschule

Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Sie vermittelt eine fundierte Allgemeinbildung und schafft Grundlagen für eine berufliche bzw. schulische Weiterqualifizierung.

Im Unterricht der Realschule werden gleichwertig theoretische und praktische Fähigkeiten bzw. Fertigkeiten vermittelt.

An der Realschule gibt es drei Ausbildungsrichtungen: mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch, wirtschaftlich oder im Zweig III der a) fremdsprachliche b) musisch-gestaltende, hauswirtschaftliche oder soziale Bereich.

Mögliche Abschlüsse an der Realschule: Der Realschulabschluss ist ein mittlerer Schulabschluss. Er wird durch eine bayernweit zentral gestellte Prüfung am Ende der 10. Jahrgangsstufe erworben.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der 9. Jahrgangsstufe der Realschule wird der erfolgreiche Hauptschulabschluss erworben.

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 13

Die Wirtschaftsschule

Die Wirtschaftsschule vermittelt neben einer allgemeinen Bildung eine vertiefte kaufmännische Grundbildung. Diese berufliche Schule, die es in einer vier-, drei- und zweistufigen Form gibt, setzt die Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung. Der Übertritt erfolgt in die 7. , 8. oder 10. Jahrgangsstufe.

Mögliche Abschlüsse an der Wirtschaftsschule:

- mittlerer Schulabschluss

Am Ende der Jahrgangsstufe 10 (vier- und dreistufige Wirtschaftsschule) bzw. 11 (zweistufige Wirtschaftsschule) findet eine Abschlussprüfung statt.

Mit dem Wirtschaftsschulabschluss, einem mittleren Schulabschluss, kann die Ausbildungsdauer in einem kaufmännischen Beruf verkürzt werden.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der 9. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule wird der erfolgreiche Hauptschulabschluss erworben.

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 14

Das Gymnasium

Das achtjährige Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12. Es vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung, fördert das fächerübergreifende, abstrakte und problemlösende Denken und bereitet auf ein Hochschulstudium vor. Damit schafft das Gymnasium gleichzeitig auch Voraussetzungen für eine anspruchsvolle Berufsausbildung.

Folgende Ausbildungsrichtungen stehen zur Auswahl:- Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (NTG)- Sprachliches Gymnasium (SG)- Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium (WSG)- Musisches Gymnasium (MuG)

Mögliche Abschlüsse am Gymnasium:- mittlerer Schulabschluss: Der mittlere Schulabschluss wird mit Bestehen der 10. Jahrgangsstufe erreicht. Er kann auch in der Besonderen Prüfung in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache erworben werden.- Abitur/ allgemeine Hochschulreife: Die allgemeine Hochschulreife (schließt die Fachhochschulreife und die fachgebundene Hochschulreife ein) erhält der Schüler mit Bestehen der Abiturprüfung.

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 15

Übertritt an ein Gymnasium

bis Ø 2,33(D,M,HSU)

Geeignet für den Besuch eines Gymnasiums

Grundschule 4. Jahrgangsstufe

Probeunterricht am Gymnasium

Nur beibestandenem

Probeunterricht

ab Ø 2,66(D,M,HSU)

Übertritt an ein Gymnasium

bis Ø 2,33(D,M,HSU)

Geeignet für den Besuch eines Gymnasiums

Grundschule 4. Jahrgangsstufe

Probeunterricht am Gymnasium

Nur beibestandenem

Probeunterricht

ab Ø 2,66(D,M,HSU)

Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4 oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern entscheiden.

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 16

Übertritt an eine Realschule

bis Ø 2,66(D,M,HSU)

Geeignet für den Besuch einer Realschule

Grundschule 4. Jahrgangsstufe

Probeunterricht an Realschule

Nur beibestandenem

Probeunterricht

ab Ø 3,00(D,M,HSU)

Übertritt an eine Realschule

bis Ø 2,66(D,M,HSU)

Geeignet für den Besuch einer Realschule

Grundschule 4. Jahrgangsstufe

Probeunterricht an Realschule

Nur beibestandenem

Probeunterricht

ab Ø 3,00(D,M,HSU)

Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4 oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern entscheiden.

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 17

Hauptschule 5. Klasse

Ø bis 2,0 (aus Deutsch, Mathematik

im Übertrittszeugnis)

Ø 2,5(aus Deutsch, Mathematik

im Übertrittszeugnis)

Ø ab 3,00(aus Deutsch, Mathematik

im Übertrittszeugnis)

GYMNASIUM5. Jgst.

HAUPTSCHULE6. Jgst.

REALSCHULE5. Jgst.

Empfehlung „geeignet“

Probeunterricht an der Realschule

Probeunterricht am Gymnasium

Empfehlung „geeignet“

Probeunterricht am Gymnasium

Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Hauptschule

in die 5. Jgst. des Gymnasiums oder der Realschule

Die Regelungen gelten nur noch im Schuljahr 2009/2010!

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 18

Hauptschule 5. Klasse

Ø 2,0(aus Deutsch, Mathematik, Englisch im

Jahreszeugnis)

Ø ab 2,33(Deutsch, Mathematik,

Englisch im Jahreszeugnis)

GYMNASIUM6. Jgst.

HAUPTSCHULE6. Jgst.

REALSCHULE6. Jgst.

Aufnahmeprüfung an der Realschule

nur mit Aufnahmeprüfung

am Gymnasium

Aufnahme ohne Prüfung

Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Hauptschule in die 6. Jgst.

des Gymnasiums und der Realschule

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 19

Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 6. Jgst. der Hauptschule

an das Gymnasium, die Realschule und die Wirtschaftsschule

Hauptschule 6. Klasse

Aufnahme-prüfung

und Probezeit

GYMNASIUM 7. Jgst.

HAUPTSCHULEM7-Klasse

REALSCHULE 7. Jgst.

Ø 2,0 aus D, M,

E im Jahresz.oder

Aufnahme-prüfung

WIRTSCHAFTSSCHULE7. Jgst.

Ø 2,33 aus D, M, Englisch im

Übertrittszeugnis

> Ø 2,33aus D, M,

Englisch im Übertrittszeugnis

HAUPTSCHULE7. Jgst.

Ø 2,33aus D, M, Englisch im

Zwischenzeugnis

> Ø 2,33aus D, M, Englisch

im Zwischenzeugnis

Aufnahme nur nachbestandenerAufnahmeprüfung

Ø 2,66Entscheidung der LehrerkonferenzØ > 2,66Einzelfallentscheidung

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 20

Übersicht: Veränderungen beim Übertritt

Übertritt Bisheriges Verfahren (2008/09)

Schuljahr 2009/10 ab Schuljahr 2010/11

von 4. Jgst GSin 5. Jgst. RS

Übertrittszeugnisim MaiØ 2,33 geeignet (D,M,HSU)Ø 2,66 bei D/Ma 2/3 bed. geeignetØ 2,66 bei D/Ma >2/3 -> Probeunterricht

Übertrittszeugnisim MaiØ 2,66 geeignet (D,M,HSU)>Ø 2,66 -> Probeunterricht

Übertrittszeugnisim MaiØ 2,66 geeignet (D,M,HSU)>Ø 2,66 -> Probeunterricht

von 4. Jgst GSin 5. Jgst. Gym

Übertrittszeugnisim MaiØ 2,33 geeignet (D,M,HSU)>Ø 2,33 -> Probeunterricht

Übertrittszeugnisim MaiØ 2,33 geeignet (D,M,HSU)>Ø 2,33 -> Probeunterricht

Übertrittszeugnisim MaiØ 2,33 geeignet (D,M,HSU)>Ø 2,33 -> Probeunterricht

von 5. Jgst HSin 5. Jgst. RS

Übertrittszeugnisim MaiØ 2,5 geeignet (D,M)>Ø 2,5 -> Probeunterricht

Übertrittszeugnisim MaiØ 2,5 geeignet (D,M,)>Ø 2,5 -> Probeunterricht

JahreszeugnisØ 2,50 (D,M)Ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung)Probeunterricht entfällt

von 5. Jgst HSin 5. Jgst. Gym

Übertrittszeugnisim MaiØ 2,0 geeignet (D,M,)>Ø 2,0 -> Probeunterricht

Übertrittszeugnisim MaiØ 2,0 geeignet (D,M,)>Ø 2,0 -> Probeunterricht

Jahreszeugnis Ø 2,0 (D/M)Ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung)Probeunterricht entfällt

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 21

Übertritt Bisheriges Verfahren (2008/09)

Schuljahr 2009/10 ab Schuljahr 2010/11

von 5. Jgst HSin 6. Jgst. RS

Jahreszeugnis Ø 2,00 (D,M,E)bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung

Jahreszeugnis Ø 2,00 (D,M,E)bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung

Jahreszeugnis Ø 2,00 (D,M,E)bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung

von 5. Jgst HSin 6. Jgst. Gym

Nur Aufnahmeprüfung Nur Aufnahmeprüfung Nur Aufnahmeprüfung

von 5. Jgst RSin 5. Jgst. Gym

JahreszeugnisØ 2,33 (D,M,E)

JahreszeugnisØ 2,5 (D,M)Ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz

JahreszeugnisØ 2,5 (D,M)Ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz

von 5. Jgst RSin 6. Jgst. Gym

JahreszeugnisØ 2,00 (D,M,E)

JahreszeugnisØ 2,00 (D,M,E)

JahreszeugnisØ 2,00 (D,M,E)

Übersicht: Veränderungen beim Übertritt

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Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 22Staatliche Schulberatungsstelle München, 2009 22

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