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Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit Ines Rosowski Bereichsleiterin Mitte/ Harburg/ Bergedorf der Agentur für Arbeit Hamburg Informationsveranstaltung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Bezirk Harburg am 23.03.2016

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Integration von Flüchtlingen in den

Arbeitsmarkt

Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge

in Praktikum, Ausbildung, Arbeit

Ines Rosowski – Bereichsleiterin Mitte/ Harburg/ Bergedorf der Agentur für Arbeit Hamburg

Informationsveranstaltung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Bezirk Harburg am 23.03.2016

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Flüchtlinge suchen Schutz in Deutschland

Wenn Flüchtlingen bereits Schutz gewährt wurde, besitzen sie eine

Aufenthaltserlaubnis, mit der sie freien Zugang zum Arbeitsmarkt

haben.

Für die übrigen Flüchtlinge gilt das nachfolgende 3 x 3 sowie

Folgendes:

Asylbewerber/-innen während des Asylverfahrens besitzen einen

Ankunftsnachweis oder eine Aufenthaltsgestattung. Für eine

Beschäftigung benötigen sie eine gesonderte Erlaubnis der

Ausländerbehörde.

Abgelehnte Asylbewerber/-innen können eine Duldung erhalten. Sofern

die Ausländerbehörde darin kein Arbeitsverbot verfügt hat

(„Erwerbstätigkeit nicht gestattet“), kann sie auch eine Erlaubnis zur

Beschäftigung erteilen.

Keine Erlaubnis zur Beschäftigung erhalten Asylbewerber/-innen aus

sicheren Herkunftsstaaten.

Ines Rosowski – Bereichsleiterin der Agentur für Arbeit Hamburg

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3 mögliche Wege ins Praktikum

1. Praktikum zur Berufsorientierung

(Ziel: Ausbildung oder Studium)

Aufenthaltsstatus:

• Asylbewerber/-in ab dem vierten Monat des Aufenthalts

• Geduldete ohne Arbeitsverbot

Dauer: bis zu 3 Monaten

Voraussetzungen: ohne abgeschlossene Berufsausbildung

Kosten für Arbeitgeber: keine

Praktikumsvergütung: kein Mindestlohn erforderlich

Verfahren: Praktikant/-in beantragt Erlaubnis der

Ausländerbehörde.

Ines Rosowski – Bereichsleiterin der Agentur für Arbeit Hamburg

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3 mögliche Wege ins Praktikum

2. Einstiegsqualifizierung „EQ“

(Ziel: Praktikum zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung in

einem anerkanntem Ausbildungsberuf)

Aufenthaltsstatus:

• Asylbewerber/-in ab dem vierten Monat des Aufenthalts

• Geduldete ohne Arbeitsverbot

Dauer: 6 bis 12 Monate

Voraussetzungen: noch nicht voll für eine Ausbildung geeignet

oder lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt (z.B. Flüchtling)

Kosten für Arbeitgeber: keine, da Erstattung der monatlichen

Praktikumsvergütung (216,- €) und des pauschalen SV-Beitrags

(108,- €) auf Antrag durch die Bundesagentur für Arbeit

Verfahren: Praktikant/-in beantragt Genehmigung der

Ausländerbehörde.

Ines Rosowski – Bereichsleiterin der Agentur für Arbeit Hamburg

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3 mögliche Wege ins Praktikum

3. „Arbeitstraining“

(Ziel: Praktikum zur Arbeitsaufnahme)

Aufenthaltsstatus:

• Asylbewerber/-in ab dem vierten Monat des Aufenthalts

• Geduldete ohne Arbeitsverbot

i.d.R. 6 – 12 Wochen

Voraussetzungen: bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter

gemeldet; Genehmigung/Zuweisung nach § 45 SGB III (MAG) vor

Beginn durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter erforderlich

Kosten für Arbeitgeber: keine

Vergütung für Praktikant/-in: keine

Verfahren: Praktikant/-in beantragt die Zuweisung bei

Arbeitsvermittlung in Agentur für Arbeit oder Jobcenter.

Ines Rosowski – Bereichsleiterin der Agentur für Arbeit Hamburg

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Kombination von Praktika und Sprachkursen

Selbstverständlich können (sollten) alle diese Praktika mit

Sprachkursen kombiniert werden!

Dies ist vor dem Hintergrund einer Gleichzeitigkeit „Berufspraxis

gewinnen - zukünftigen Arbeitgeber kennen lernen - Sprache lernen“

für alle Seiten vorteilhaft.

Unternehmen können Praktika auch in Teilzeit anbieten.

Ines Rosowski – Bereichsleiterin der Agentur für Arbeit Hamburg

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3 mögliche Wege in die Berufsausbildung

1. Betriebliche Ausbildung

- Aufenthaltsstatus:

• Asylbewerber/-in ab dem vierten Monat des Aufenthalts

• Geduldete ohne Arbeitsverbot, keine Wartezeit

- Dauer: nach Berufsbildungsgesetz (BBiG)

- Voraussetzungen: Eignung und Motivation bewerberseitig,

- Vergütung: reguläre Ausbildungsvergütung (1./2./ ggf. 3. Jahr)

- Verfahren: Ausbildungsplatzbewerber/-in beantragt Erlaubnis der

Ausländerbehörde, keine Zustimmung der Arbeitsagentur

erforderlich

Ines Rosowski – Bereichsleiterin der Agentur für Arbeit Hamburg

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3 mögliche Wege in die Berufsausbildung

2. Ausbildung in Kooperation mit einem Träger für den

praktischen Teil einer außerbetrieblichen Ausbildung

- Aufenthaltsstatus: diverse Regelungen für Asylbewerber und

Geduldete (wegen verschiedener Fördergrundlagen)

- Dauer: nach Berufsbildungsgesetz (BBiG)

- Voraussetzungen: lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt

(z.B. Flüchtling)

- Bitte lassen Sie sich im Unternehmensservice von W.I.R beraten!

- Verfahren: Ausbildungsplatzbewerber/-in beantragt Erlaubnis der

Ausländerbehörde, keine Zustimmung der Arbeitsagentur

erforderlich

Ines Rosowski – Bereichsleiterin der Agentur für Arbeit Hamburg

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3 mögliche Wege in die Berufsausbildung

3. Betriebliche Umschulung „Spätstarter“

- Aufenthaltsstatus:

• Asylbewerber/in ab dem vierten Monat des Aufenthalts

• Geduldete ohne Arbeitsverbot

- Dauer: nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) um mind. 1/3 verkürzt

- Voraussetzungen: ohne abgeschlossene/anerkannte Ausbildung,

zwischen 25 und 34 Jahre alt, Verkürzung um mind. 1/3 der

regulären Ausbildungszeit wird vorab durch zust. Kammer

genehmigt, Einschulung in Regel-Berufsschule ab dem 2.

Ausbildungsjahr (ausreichende Deutschkenntnisse)

- Kosten für AG: reguläre Ausbildungsvergütung ab 2.

Ausbildungsjahr

- Bitte lassen Sie sich im Unternehmensservice von W.I.R beraten!

- Verfahren: Spätstarter/-in beantragt Erlaubnis der

Ausländerbehörde

Ines Rosowski – Bereichsleiterin der Agentur für Arbeit Hamburg

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3 mögliche Wege in sozialversicherungspflichtige

Arbeit

1. Beschäftigung von Hochqualifizierten

Aufenthaltsstatus:

• Asylbewerber/-in ab dem vierten Monat des Aufenthalts

• Geduldete ohne Arbeitsverbot

- Voraussetzungen: Hochschulabschluss bzw. bei Führungskräften

fachliche Eignung

- Lohn/Gehalt: bei Hochschulabsolventen in einem Mangelberuf

mind. 49.600 Euro (2016), bei MINT-Berufen und Ärzten mind.

38.688 Euro

- Verfahren: Bewerber/-in beantragt Erlaubnis der

Ausländerbehörde, Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit

teilweise erforderlich

Erste Infos: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Unternehmen/Arbeitskraeftebedarf/Internationales/MigrationCheck/index.htm

Ines Rosowski – Bereichsleiterin der Agentur für Arbeit Hamburg

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3 mögliche Wege in sozialversicherungspflichtige

Arbeit

2. Beschäftigung von Absolventen einer qualifizierten

Berufsausbildung, zur Anerkennung einer ausländischen

Qualifikation oder als Freiwilligendienstleistende

- Aufenthaltsstatus: Asylbewerber/in ab dem vierten Monat des

Aufenthalts und Geduldete ohne Arbeitsverbot

- Voraussetzungen: Eignung und Motivation bewerberseitig, keine

Vorrangprüfung erforderlich

- Lohn/Gehalt: tariflich oder ortsüblich, mindestens jedoch

Mindestlohn

- Verfahren: Bewerber/in beantragt Erlaubnis der

Ausländerbehörde, Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit

teilweise erforderlich

Erste Infos: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Unternehmen/Arbeitskraeftebedarf/Internationales/MigrationCheck/index.htm

Ines Rosowski – Bereichsleiterin der Agentur für Arbeit Hamburg

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3 mögliche Wege in sozialversicherungspflichtige

Arbeit

3. Beschäftigung jeder Art (ausgenommen Leiharbeit)

- Aufenthaltsstatus: Asylbewerber/in ab dem vierten Monat des

Aufenthalts und Geduldete ohne Arbeitsverbot

- Voraussetzungen: ggf. Vorrangprüfung und/oder Prüfung der

Beschäftigungsbedingungen

- Lohn/Gehalt: tariflich oder ortsüblich, mindestens jedoch

Mindestlohn

- Verfahren: Bewerber/in beantragt Erlaubnis der

Ausländerbehörde, Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit

teilweise erforderlich

Erste Infos: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Unternehmen/Arbeitskraeftebedarf/Internationales/MigrationCheck/index.htm

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Kontaktdaten Unternehmensservice W.I.R

Bitte nehmen Sie zu allen Themen Kontakt zu uns auf! Füllen Sie dafür einfach den auf der Website

http://www.hamburg.de/fluechtlinge/4626458/work-and-integration-for-refugees/

verfügbaren Bedarfsprofilebogen aus und senden Sie ihn an:

[email protected]

Telefon: 0175 – 18 10 961

Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bei allgemeinen Fragen zum Aufenthaltsstatus:

Zentrale Rufnummer der Bundesagentur für Arbeit zu betrieblichen Tätigkeiten und Praktika bei Asylbewerbern und Geduldeten:

+49 (0) 228 713 2000

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/ArbeitundBeruf/ArbeitsJobsuche/ArbeitinDeutschland/Arbeitsmarktzulassung/index.htm

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Kooperationspartner W.I.R Unternehmensservice

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