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DSA Maly Leiter Schuldnerbera- tungsstelle Wien Mag.Täubel- Weinreich Richterin Bezirksgericht Innere Stadt Wien Mag.Tschugguel Notarsubstitut 1190 Wien Mag. Götsch Leiterin der Rechtsabteilung Erste Bank MMag. Dr. Koza Richterin Bezirksgericht Innere Stadt Wien Mag. Hengl Richter Bezirksgericht Favoriten Mag. Müller Jurist Verein VertretungsNetz Dr. Fucik Abteilungsleiter BM für Justiz DSA Mag. Strauss-Seigner Juristin & Sozial- arbeiterin Verein VertretungsNetz Dr. Schlaffer Geschäftsführer Verein VertretungsNetz ... 2. Erwachsenenschutzgesetz Dr. Barth Abteilungsleiter BM für Justiz Jahrestagung Familienrecht 11.–12. April 2018, Wien 03.–04. April 2019, Wien Mag. Milicevic Juristin Österreichischer Rechtsanwalts- kammertag Von den Besten lernen. ars.at Programm in Bearbeitung!

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DSA Maly

Leiter

Schuldnerbera-tungsstelle Wien

Mag. Täubel-Weinreich

Richterin

Bezirksgericht Innere Stadt Wien

Mag. Tschugguel

Notarsubstitut

1190 Wien

Mag. Götsch

Leiterin der Rechtsabteilung

Erste Bank

MMag. Dr. Koza

Richterin

Bezirksgericht Innere Stadt Wien

Mag. Hengl

Richter

Bezirksgericht Favoriten

Mag. Müller

Jurist

Verein VertretungsNetz

Dr. Fucik

Abteilungsleiter

BM für Justiz

Referenten-name

Referenten-zusatz

Firma

DSA Mag. Strauss-Seigner

Juristin & Sozial-arbeiterin

Verein VertretungsNetz

Dr. Schlaffer

Geschäftsführer

Verein VertretungsNetz

. . . 2. Erwach

senenschutz

gesetz

Dr. Barth

Abteilungsleiter

BM für Justiz

JahrestagungFamilienrecht

11.–12. April 2018, Wien

03.–04. April 2019, Wien

Mag. Milicevic

Juristin

Österreichischer Rechtsanwalts-kammertag

Von den Besten lernen.

ars.at

Programm

in Bearbeitung!

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Die ARS Jahrestagung Familienrecht bietet Ihnen ein jährliches Update – im Mittelpunkt stehen die aktuellen Entwicklungen im österreichischen Familienrecht.

Zentrales Thema der Tagung 2018 ist das neue Erwachsenenschutzgesetz, das mit 01. Juli 2018 in Kra� treten wird. Die Jahrestagung bietet einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Eckpunkte des neuen Gesetzes, das den von Krankheit oder vergleichbarer Beeinträchtigung betro� enen Menschen in den Mittelpunkt stellt und zu mehr Selbstbestimmung und Wahrung der Persönlichkeitsrechte desselben führen soll.

Was diese neuen Bestimmungen für die Kuratel bedeuten, erfahren Sie aus erster Hand von unserem ReferentInnen-Team aus Wissenscha� , Justiz und Praxis. Pro� tieren Sie von Erfahrungen aus erster Hand!

Bei unserem Kamingespräch am Ende des ersten Tages diskutieren hochkarätige ExpertInnen folgende Fragen zum neuen Erwachsenenschutzrecht:

Was kommt auf RechtsanwältInnen, NotarInnen, Erwachsenenschutzvereine und Justiz zu?

Welche Beiträge können das Bundesministerium für Justiz, die Erwachsenenschutzvereine und die Kammern leisten?

Wir freuen uns auf ein interessantes Gespräch! Nutzen Sie die Chance und diskutieren Sie mit!

Fachliche Leitung: Dr. Peter Barth

JahrestagungFamilienrecht

Teilnehmerkreis RechtsanwältInnen, RAA NotarInnen | RichterInnen Juristische MitarbeiterInnen von Krankenanstalten MitarbeiterInnen der Rechtsabteilungen von Banken MitarbeiterInnen von Familienberatungsstellen MitarbeiterInnen von Erwachsenenschutzvereinen Wirtscha� streuhänderInnen MediatorInnen StandesbeamtInnen

Ihr ARS Vorteil! Kompaktes 2-tägiges Wissens-Update Informationen aus erster Hand TOP-ReferentInnenteam Diskussionsrunde eines ExpertInnenteams Frühbucherbonus von € 70,– bis 13. März 2018

Familienrecht . . . 2.

Erwachsenen

schutzgesetz

. . . . . . 2. Erwac

hsenenschutz

gesetz

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1. Tag – Programm9.00–10.30 Uhr, Dr. Barth

» Die vier Säulen des Erwachsenenschutzrechts – Worin besteht ihre Eigenart? | Wie werden die Vertretungen begründet? – Was bedeutet das für die Handlungsfähigkeit der vertretenen Person? – Wer kann (muss) VertreterIn sein? | Wie enden die Vertretungen? – Welchen Rechtsschutz gibt es für die Vertretenen? – Was kommt auf RechtsanwältInnen und NotarInnen zu?

11.00–12.30 Uhr, Mag. Müller, DSA Mag. Strauss-Seigner

» Selbstbestimmung ohne Vertretung, Selbstbestimmung trotz bzw. während Vertretung

– Vom Objekt der Fürsorge zum Subjekt von Selbstbestimmung: Das Konzept der UN-Behindertenrechtskonvention und seine Umsetzung im 2. ErwSchG

– Was ist Clearing, was kann Clearing leisten? – Wie kann Selbstbestimmung psychisch kranker oder vergleichbar beeinträchtigter Personen forciert und Stellvertretung vermieden werden?

– Wie kann Selbstbestimmung während aufrechter Vertretung forciert werden? – Was bedeutet das für den Rechtsverkehr, was für die Ausübung der Vertretung?

13.30–14.30 Uhr, Mag. Hengl

» Verfahrensrechtliches – Das neue Erwachsenenschutzverfahren: Was ist neu? – Wann braucht es noch medizinische Gutachten? Wann muss noch verhandelt werden?

– Was ist zu tun, wenn kein/e gerichtliche/r ErwachsenenvertreterIn gefunden werden kann?

– Erwachsenenschutz im Zivilprozess und in Verwaltungsverfahren: Was ändert sich?

14.30–15.30 Uhr, Mag. Götsch

» Das neue Erwachsenenschutzrecht und Bankgeschä� e – Wie hat die Bank vorzugehen, wenn Zweifel am Vorliegen der Geschä� sfähigkeit der BankkundInnen bestehen?

– Wann sind Verfügungen einer Erwachsenenvertretung wirksam? – Was gilt für Verfügungen der BankkundInnen, die aus Sicht der Bank Vertretungsbedarf, aber noch keine Vertretung haben?

– Unter welchen Voraussetzungen können Verfügungen der BankkundInnen wirksam sein, die einen Vertreter haben?

– Gibt es „Mindestrechte”, die den vertretenen BankkundInnen jedenfalls zukommen müssen?

16.00–17.00 Uhr, DSA Maly

» Das betreute Konto und die „AssistenzCard“ – neue Wege zur Vermeidung von Stellvertretung oder zu ihrer Erleichterung

– Was ist das „betreute Konto“? – Wann kann sie eine Alternative zur Erwachsenenvertretung sein? Wann ist sie ein Instrument zur Wahrung der Selbstbestimmung trotz Vertretung?

– Wieso kann die „AssistenzCard“ für klare � nanzielle Verhältnisse in Heimen sorgen? – Wie können Heim- oder Erwachsenenvertreter zu einer solchen Karte kommen?

17.00–18.00 Uhr, Mag. Tschugguel, Dr. Schla� er, Mag. Täubel-Weinreich, Dr. Barth, Mag. Milicevic

» Kamingespräch – Das neue Erwachsenenschutzrecht – Was kommt auf RechtsanwältInnen, NotarInnen, Erwachsenenschutzvereine und Justiz zu? Welche Beiträge können das Bundesministerium für Justiz, die Erwachsenenschutz vereine und die Kammern leisten?

UnsereExpertInnen aus Wissenschaft, Justiz und Praxis ...Dr. Peter Barth

Leiter der Legislativabteilung für Personen-, Fami-lien- und Erbrecht sowie Bioethik und Mediations-recht des BMJ; vormals Familienrichter. Vortrags- & Autortätigkeiten.

Mag. Robert Müller

Jurist; seit 1994 Mitarbeiter bei Vertretungs-Netz sowie als Sachwalter, Clearingmitarbei-ter u. Rechtsberater tätig; Vortragstätigkeit und Publikationen zum Thema Sachwalter-schaft, Sozialrecht und zum neuen ErwSchG.

DSA Mag. Annabella Strauß-Seigner

Sozialarbeiterin und Juristin; Mitarbeiterin bei VertretungsNetz, zuerst im Bereich Bewohner-vertretung - Heimaufenthaltsgesetz, seit 2009 Sachwalterin und Clearingmitarbeiterin.

Mag. Michael Hengl

Richter des Bezirksgerichts Favoriten, überwie-gend in Familien- und Außerstreits-, einschl. Unterbringungssachen tätig; zwischenzeitig Vorstand der Fachgruppe Familien- und Außerstreitrecht der Vereinigung österreichi-scher Richterinnen und Richter.

Mag. Sabine Götsch

Leiterin der Abteilung Recht und Steuern in der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG.

DSA Alexander A. Maly

Leitung Schuldnerberatungsstelle Wien; "Erfi n-der" des "betreuten Kontos" und der "Assistenz-card"; Sozialarbeiter und Beiratsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatun-gen; Lehr- und Publikationstätigkeit.

Dr. Peter Schlaffer

Seit 1993 Geschäftsführer des Vereins Vertre-tungsNetz - Sachwalterschaft, Patientenanwalt-schaft, Bewohnervertretung (vormals Verein für Sachwalterschaft); davor Generalsekretär des Vereins für Sachwalterschaft; Studium u. a. der Rechtswissenschaften.

Mag. Doris Täubel-Weinreich

Familienrichterin am Bezirksgericht Innere Stadt seit 1998; seit März 2007 Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht der österr. Richtervereinigung; Teilnahme an zahlreichen Arbeitsgruppen im BMJ zu familienrechtlichen Themen; Vortragstätigkeit sowie Veröffentli-chung von Fachartikeln.

Mag. Danijela Milicevic

Juristin, seit Ende 2014 beim Österreichi-schen Rechtsanwaltskammertag zuständig für die Rechtsbereiche Strafrecht, Grund- und Freiheitsrechte, Familienrecht und Sachwalter- bzw Erwachsenenschutzrecht.

. . . 2. Erwac

hsenenschutz

gesetz

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2. Tag – Programm9.00–10.30 Uhr, Mag. Tschugguel

» Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis – Welche Aufgaben hat es? – Wer kann wie Eintragungen vornehmen? – Welche Überprüfungen muss man bei Errichtung und Eintragung einer gewählten/gesetzlichen Erwachsenenvertretung bzw. einer Vorsorgevollmacht vornehmen?

– Wer hat die nötigen Bescheinigungen einzuholen, z. B. das ärztliche Zeugnis über das Fehlen der Entscheidungsfähigkeit?

– Wer ha� et wofür?

10.45–11.45 Uhr, MMag. Dr. Koza

» Konsenspapier „Einwilligung in medizinische Behandlungen“ – Wichtige Anleitungen für Vertretungspersonen sowie Angehörige der Gesundheitsberufe

– Entstehungsgeschichte und Wirkungsweise des Konsenspapiers? – Welche medizinischen Behandlungen sind gemeint? – Was hat die behandelnde Person in Zukun� (anders) zu tun? – Was bedeutet „Unterstützung“ in diesem Zusammenhang? – Wie erfährt die behandelnde Person von einer Vertretung? – Was hat die Vertretungsperson in Zukun� (anders) zu tun? – Wann ist das P� egscha� sgericht einzubeziehen? – Wie ist mit Patientenverfügungen umzugehen?

12.00–13.30 Uhr, Dr. Fucik

» Die Abscha� ung des P� egeregresses und was daraus folgt – Entstehungsgeschichte der neuen Regelung – Verbot des Vermögenszugri� s – Vermögen und Einkommen: Wie ist die Abgrenzung vorzunehmen? – Vermögen und Unterhalt: Muss der Bedür� ige seine Unterhaltsansprüche weiterhin geltend machen?

– Folgen für Verlassenscha� sgerichte und GerichtskommissärInnen – Folgen für Erwachsenenschutzgerichte und Erwachsenenvertretungen – Was kommt auf RechtsanwältInnen und NotarInnen zu?

Mag. Andreas Tschugguel

Notarsubstitut; Redaktionsmitglied der Zeit-schrift für Familien- und Erbrecht (EF-Z); vormals Assistent am Institut für Zivilrecht (Georg Wilhelm); regelmäßige Vortragstä-tigkeit u. a. zum Thema Erbrecht und Vermö-gensweitergabe sowie Publikationstätigkeit; Universitätslektor an der Universität Wien.

MMag. Dr. Ilse Koza

Richterin, derzeit Referentin in der Zivil-rechtssektion des Bundesministeriums für Verfassung, Deregulierung, Reformen und Justiz (u. a. in der Abteilung Familien-, Personen- und Erbrecht); externe Lehrende an der Universität Innsbruck; vormals Assis-tentin am Institut für Europarecht, Internati-onales Recht und Rechtsvergleichung der Universität Wien; Autorin von Beiträgen zum Thema Erwachsenenschutzrecht.

Dr. Robert Fucik

Seit Ende 2005 Leiter der Abteilung für inter-nationales Personen- & Familienrecht im Bundesministerium für Justiz; davor nahezu 20 Jahre Richter, zuletzt am OLG Wien; Lehr-tätigkeit am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien sowie in der Aus- und Fortbildung der RichterInnen, Rechtspfl ege-rInnen und RechtsanwältInnen; Redakteur der ÖJZ und der iFamZ; Autor zahlreicher Veröffentlichungen, insb. zum Schadener-satz-, Familien- und Verfahrensrecht.

Von den Besten lernen... viel mehr als ein Versprechen.

Tauchen Sie ein in die ARS Wissenswelt. Erleben Sie Kompetenz auf höchstem Niveau und begegnen Sie dem Who is Who aus Wirtschaft, Wissenschaft, Legistik und Judikatur. Diskutieren Sie mit Experten aus der Praxis und holen Sie sich topaktuelle Updates aus Ihrem Fachbereich.

... am Puls der Zeit.

Der intensive Kontakt mit unseren Referen-ten und Referentinnen sowie die ständige Präsenz am wirtschaftlichen und politischen Geschehen gibt uns die Möglichkeit, rasch auf aktuelle Ereignisse und Änderungen zu reagieren.

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Die ARS Jahrestagung1. Tag9.00–10.30 Uhr, Dr. Barth

» Die vier Säulen des Erwachsenenschutzrechts

11.00–12.30 Uhr, Mag. Müller, DSA Mag. Strauss-Seigner

» Selbstbestimmung ohne Vertretung, Selbstbestimmung trotz bzw. während Vertretung

13.30–14.30 Uhr, Mag. Hengl

» Verfahrensrechtliches

14.30–15.30 Uhr, Mag. Götsch

» Das neue Erwachsenenschutzrecht und Bankgeschä� e

16.00–17.00 Uhr, DSA Maly

» Das betreute Konto und die „AssistenzCard“ – neue Wege zur Vermeidung von Stellvertretung oder zu ihrer Erleichterung

17.00–18.00 Uhr, Mag. Tschugguel, Dr. Schla� er, Mag. Täubel-Weinreich, Dr. Barth, Mag. Milicevic

» Kamingespräch

2. Tag9.00–10.30 Uhr, Mag. Tschugguel

» Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis

10.45–11.45 Uhr, MMag. Dr. Koza

» Konsenspapier „Einwilligung in medizinische Behandlungen“ – Wichtige Anleitungen für Vertretungspersonen sowie Angehörige der Gesundheitsberufe

12.00–13.30 Uhr, Dr. Fucik

» Die Abscha� ung des P� egeregresses und was daraus folgt

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11. April 2018

9.00–18.00 Uhr

12. April 2018

9.00–13.30 Uhr

Empfohlene weiterführende Seminare

Jahrestagung: Erbrecht & VermögensweitergabeMit den ExpertInnen aus der Praxis von 08.–09. Oktober 2018, Wien

Unterhalt korrekt berechnen, nicht schätzenDr. Tews am 09. März 2018, Wien | 19. Oktober 2018, Linz

Scheidung & ObsorgeUniv.-Prof. Dr. Deixler-Hübner, Dr. Thoma-Twaroch am 05. Juni 2018, Wien

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DV

R N

r.: 0927571

Termin Ort11.–12. April 2018 9.00–18.00 / 9.00–13.30 Uhr 1010 Wien, ARS Seminarzentrum, Schallautzerstraße 2–403.–04. April 2019 mit neuem Programm 1010 Wien, ARS Seminarzentrum, Schallautzerstraße 2–4

Ihre Investition / Ermäßigungen / Frühbucherbonus 780,– exkl. USt.

70,– Frühbucherbonus bis 13. März 2018

30 % Ermäßigung für MitarbeiterInnen von Familienberatungsstellen, Erwachsenenschutzvereinen und Kinder- und Jugendhilfeträger20 % für RA-KonzipientInnen, WT-BerufsanwärterInnen, NO-KandidatInnen (Ermäßigung nur gegen Vorlage von Legitimation/Bescheid.)

10 % (per TN) ab 3 TeilnehmerInnen einer OrganisationErmäßigungen, Rabatte, Frühbucherbonus etc. sind nicht addierbar! Gebühr inkl. Seminarunterlage, Begrüßungskaffee, Erfrischungsgetränken, Mittagessen (Ganztag) bzw. Pausen-Snack

Teilnahmegebühr bis zum Seminartermin zu überweisen. Die Rechnung wird per E-Mail versendet. Seminarunterlagen können nicht retourniert werden! Bitte haben Sie Verständnis, dass .driw tlletseg gnunhceR ni rhübeG ellov eid gatsgnutlatsnareV ma neniehcsre thciN redo negnureinrotS ieb ,segarteb ranimeS sed % 05 nnigebranimeS rov egaT 41 ba negnureinrotS ieb

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InformationInhalt / Konzeption: Mag. Renate KammerhoferProjektorganisation: Ingrid Säckl

+43 1 713 80 24–58 DW–14

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JahrestagungFamilienrecht

11.–12. April 2018, Wien

03.–04. April 2019, Wien

,sgartieb ranimeS sed % 03 uz egalretnuranimeS eid elletseb hcI da ich an der Teilnahme verhindert bin

Frühbucher

Bonus

70,–

bis 13.03.18

1. Teilnehmer/In Konzipientin / Berufsanw. 2. Teilnehmer/In Konzipientin / Berufsanw. 3. Teilnehmer/In Konzipientin / Berufsanw.

Name / Vorname / Titel Name / Vorname / Titel Name / Vorname / Titel

Aufgabenbereich / Abteilung Aufgabenbereich / Abteilung Aufgabenbereich / Abteilung

E-Mail / Tel. / Mobil E-Mail / Tel. / Mobil E-Mail / Tel. / Mobil

Unternehmen Beschäftigte bis 100 100–200 über 200

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