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01/17 März 2017 JAHRESTHEMA «IM KERN GESUND» WISSEN IM BETRIEB NOTWENDIG ERGONOMIE WAS PASSIERT BEIM SITZEN? SICHERE INSTANDHALTUNG NEUER KURS

JAHRESTHEMA ERGONOMIE SICHERE WAS PASSIERT BEIM … · ERGONOMIE WAS PASSIERT BEIM SITZEN? SICHERE INSTANDHALTUNG NEUER KURS! Arbeitsunfähigkeit hat viele Gesichter. ! Wir unterstützen

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01/17 März2017

JAHRESTHEMA «IM KERN GESUND»

WISSEN IM BETRIEB NOTWENDIG

ERGONOMIE

WAS PASSIERT BEIM SITZEN?

SICHERE INSTANDHALTUNG

NEUER KURS

!

Arbeitsunfähigkeit hat viele Gesichter.

!

Wir unterstützen Betroffene und Vorgesetzte.

!

Seit 15 Jahren führend im Absenzenmanagement

!Besuchen Sie uns am 4./5. April 2017 in der Halle 6, Stand H.26

SIZ Referat am 5. April 2017, 10.00 Uhr, Praxisforum 4 - "Führung und Fürsorge - arbeitsrechtliche Spannungsfelder im betrieblichen Alltag" (Referent: Kurt Mettler, Rechtsanwalt, SIZ Care AG)

SIZ Care AG !Verena Conzett-Strasse 11 ! CH-8004 Zürich ! +41 44 496 63 00 !www.sizcare.ch [email protected]

16. Fachmessefür Personalmanagement

EDITORIAL Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2017 3

TRAGEN SIE SORGE ZU IHREM KERN!

Liebe Leserin, lieber Leser

Schon beginnt es überall wieder zu spriessen und zu blühen: Blumen, Sträucher, Laub- und Obstbäume. Gerade die Apfelbäume mit ihren rosaweissen Blüten haben es mir angetan. Bis aus diesen Blüten jedoch saftige und knackige Äpfel werden, sind zahlreiche Vorgänge in der Natur nötig. Das fängt bei den fleissigen Bienen an, und dann braucht es noch eine günstige Witterung und optimale Temperaturen für die erhoffte reiche Ernte.

Dieser anspruchsvolle Prozess lässt sich durchaus in die Arbeitswelt übertragen. Wer ernten will, muss säen. Ein Betrieb, der gesunde und motivierte Mitarbeitende möchte, muss etwas dafür tun. Nicht zufällig heisst das Jahresthema von Arbeits-sicherheit Schweiz deshalb «Im Kern gesund». Das Sujet dazu finde ich sehr gelungen, es zeigt einen Apfel mit leuchtenden Kernen. Konkret geht es um die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz.

Die Rezepte für einen gesunden Kern finden Sie einerseits in der Form von Fach-artikeln in den nächsten vier Ausgaben des «magazin» und andererseits an unserer Mitgliederversammlung mit Fachtagung am 21. Juni in Winterthur. Nehmen Sie sich diesen Tag Zeit, um den Boden für gesunde Mitarbeiter zu nähren und zu bewirtschaften. Wir freuen uns auf Sie.

Bea LinderRedaktionsleitung

Rezepte für einen gesunden Kern gibt es am 21. Juni.

INHALT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2017 4

RUBRIKEN

5 Auf einen Blick

6 In eigener Sache

16 Recht | Fürsorgepflicht vor Gericht

17 Kurse

18 An der Front | Das Hilfsformular Gesundheitsschutz im Detail.

21 Anbieter

22 Cartoon, Impressum, Ausblick

SCHWERPUNKTE

08 Arbeitssicherheit Lebenswichtige Regeln schützen bei Instandhaltungsarbeiten. Mit dem Suva-Lernproramm und dem neuen Kurs von Arbeitssicherheit Schweiz wird das notwendige Wissen attraktiv vermittelt. 10 Gesundheitsschutz

Sind Stuhl und Tisch ergonomisch eingerichtet, macht man schon vieles richtig für seine Gesundheit am Büroarbeitsplatz. Mehr Aufstehen statt Sitzen macht jedoch den entscheidenden Unterschied.

12 Praxis

Im Dienste unserer Mitglieder: Fragen und Antworten aus der Beratungstätigkeit von Arbeitssicherheit Schweiz.

14 Jahresthema

Die Artikel-Reihe «Im Kern gesund» startet mit einer Auslegeordnung zum Thema.

Foto

: Suv

a

Die Suva hat die neue Website stark auf die Bedürfnisse ihrer Kunden ausgerichtet. Das Projektteam stützte sich unter ande-rem auf die Erkenntnisse aus einer detail-lierten Befragung: 5000 Kundinnen und Kunden konnten ihre Wünsche und Bedürf-nisse einbringen. Die Seiten haben nun ei-nen einheitlichen Aufbau. Sie sind einge-teilt in die Rubriken «Information», «Han-deln» und «Materialbox». In dieser finden Nutzer die weiterführenden Artikel, Listen und Dokumente.

AUF EINEN BLICK Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2017 5

Suva.ch neuDie Suva hat ihren Internetauftritt erneuert. Auffallend sind das übersichtliche Layout und die Gliederung des Inhalts. Zu den zentralen Neuerungen gehören vor allem auch die Möglichkeit, ein persönliches Profil einzurichten und die angepasste Lösung für den Bestellshop.

2016 meldeten die Versicherten der Suva 461 000 Unfälle. Dabei blieb die Anzahl Berufs- und Nichtberufsunfälle leicht un-ter dem Vorjahr: Die rund 178 000 regist-rierten Berufsunfälle und Berufskrank-heiten gingen um 1,1 Prozent zurück, die Nichtberufsunfälle sanken um 0,5 Pro-zent auf knapp 264 000. In der Unfallver-sicherung für Arbeitslose stiegen die Un-fallzahlen fast parallel mit der Zunahme der Stellensuchenden. In der Berufsunfallversicherung sank die Zahl der Unfälle seit 2011 kontinuier-lich um insgesamt 5,5 Prozent. Dies ob-wohl die Zahl der Vollbeschäftigten in die-

Immer weniger Berufsunfälle Erneut weniger Berufsunfälle und tiefere Heilkosten pro Fall: Das zeigt die Auswertung des Versicherungsjahrs 2016 der Suva. Auch die Unfallzahlen waren rückläufig.

Bestellshop neu organisiertEin zentrales Element der neuen Seite bildet die verbesserte Suchfunktion. Mit dieser können Themen oder Dokumente direkt ausgewählt werden. Die neue Logik und Struktur wird auch im Bestellshop umge-setzt. Der bisherige «Waswo»-Shop wurde abgelöst. Dokumentationen, Checklisten und andere Artikel sind nun direkt beim ent-sprechenden Thema angehängt. Der Be-stellvorgang funktioniert über einen Waren-korb. Kunden können die Artikel von ver-

Bei der Suva registrierte Unfälle 2015 2016 Differenz

Total Unfälle und Berufskrankheiten 463 034 461 010 –0,4 % – davon Berufsunfälle und Berufskrankheiten 180 315 178 282 –1,1 %– davon Nichtberufsunfälle 265 209 263 987 –0,5 %– davon Unfälle und Berufskrankheiten in der freiwilligen Unternehmerversicherung 1 135 1 094 –3,6 %– davon Unfälle und Berufskrankheiten in der Unfallversicherung für Arbeitslose 16 375 17 647 +7,8 %

sem Zeitraum gestiegen ist. Auch das Be-rufsunfallrisiko (Anzahl Unfälle pro 1000 Vollbeschäftigte) nimmt seit Jahren ab. Die Suva führt diesen Rückgang zum ei-nen auf ihre Präventionsarbeit im Bereich

der Arbeitssicherheit zurück. Zum ande-ren nehmen die risikoreichen Tätigkeiten durch den fortdauernden Strukturwandel generell ab – beispielsweise wegen der Zunahme von automatisierten Abläufen.

schiedenen Seiten dem Warenkorb zufügen und anschliessend zusammen bestellen.

Persönliches ProfilDie neue Internetseite bietet die Möglich-keit, sich ein Profil zu erstellen. So kann je-der Nutzer die Themen nach seinen Bedürf-nissen merken und Ablagen mit Materialien zusammenstellen. Richtig eingerichtet, er-hält er zu den ausgewählten Dokumenten und Themen eine Nachricht, wenn zu diesen ein Update erfolgt.

IN EIGENER SACHE Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2017 6

Neues im PREVITAR

Das Aufgabenbereich-Tool im PRE-VITAR, der elektronischen Gefähr-dungsermittlung von Arbeitssicher-heit Schweiz, wurde erweitert. Die Neuerungen auf einen Blick:

1. Jede in der Branchenlösung beurteilte Tätigkeit stellt zusammen mit den Ge-fährdungen und Massnahmen eine Ein-heit dar, die nicht verändert werden darf. Weder Gefährdungen noch Mass-nahmen dürfen (und können) aus einer Tätigkeit gelöscht werden. Weiterhin

Mitgliederversammlung 21. Juni 2017 – Rezepte für einen gesunden Kern

FürdieMitgliederversammlungmitanschliessenderFachtagungzuunseremJahresthema«ImKerngesund»imKongresszentrumParkarenainWinterthurhabenwirfolgendesProgrammzusammengestellt:

09.00 Eintreffen,KaffeeundGipfeli09.30 BegrüssungdurchErnstSperandio,PräsidentArbeitssicherheitSchweiz, undFelixLandolt,PräsidentGrosserGemeinderatWinterthurabMai201709.50 Mitgliederversammlung,statutarischeGeschäfte10.30 Input-Referat«Wererntenwill,musssäen.»vonProf.Dr.phil.MartinHafen11.30–12.15 1.RundeWissensparcours*12.15–13.30 Stehlunch13.30–14.15 2.RundeWissensparcours*14.30–15.15 3.RundeWissensparcours*15.30–15.50 DieEssenzgesunderKernemitProf.Dr.phil.MartinHafenca.16.00 EndederVeranstaltung

Posten 1

WiewirkenpsychischeBelastungenaufunserenKörper?

Dr.med.StefanJeggli,Arbeitsarzt

Posten 2

WelcheRollespieltdieFührung?

MonikaMebold-Kaufmann,SicherheitsingenieurinEKAS,undUeliHosang,SicherheitsfachmannEKAS,ArbeitssicherheitSchweiz

Posten 3

WiehälteinBetriebseineMitarbeitendenimKerngesund?

FranziskaEnderle,SicherheitsingenieurinEKAS,undPeterStoll,SicherheitsfachmannEKAS,ArbeitssicherheitSchweiz

Posten 4 Wasistzutun,wenndieMass-nahmenungenügendwirken?

CarolaRisiKirchhofer,lic.iur.Rechtsanwältin,SIZCareAG

können eigene Tätigkeiten, eigene Ge-fährdungen und eigene Massnahmen erfasst, verändert und gelöscht werden.

2.Tätigkeiten, die aus einer Vorlage ko-piert wurden, werden mit einem Status markiert. Wird eine solche Tätigkeit bzw. die dazugehörigen Gefährdungen und/oder Massnahmen in der Vorlage von Arbeitssicherheit Schweiz aktuali-siert, so können die Aktualisierungen automatisch übernommen werden.

3.Die Aufgaben werden neu direkt bei den Massnahmen in der Listenansicht

dargestellt. Die Massnahmen können einer beliebigen Person zugewiesen werden. Es werden keine Erinnerungs-mails mehr versandt. Die Aufgaben er-scheinen beim Ausdruck der Gefahren-analyse direkt bei den entsprechenden Massnahmen. Als zusätzliche Funkti-on kann die Gefahrenanalyse im Druck nach dem Status der Aufgaben (offen, in Bearbeitung, erledigt, alle) gefiltert werden.

Das aktualisierte Benutzerhandbuch ist in der Bibliothek und im PREVITAR verfügbar. Fragen? Unsere Geschäfts-stelle steht gerne zur Verfügung.

*Vier Themen stehen zur Auswahl, drei können gewählt werden:

Unsere Mitglieder erhalten die Einladung zur Mitgliederversammlung Anfang Mai.

IN EIGENER SACHE Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2017 7

RÜCKBLICK SGV-TAGUNG

MitdemThema«DasArbeitsumfeldzwischenBeständigkeitundInno-vation»ludderSchweizerischeGe-meindeverband(SGV)am7.Dezem-ber2016inBielzueinerTagungein.PeterStoll,SicherheitsfachmannEKASundBeraterbeiArbeitssicher-heitSchweiz,leitetedenWorkshop«SichereundgesundeArbeitsplätzeinGemeindenundStädten».Dieser

«Professionelle Branchenlösungen wie jene von Arbeitssicherheit Schweiz leisten einen wesentlichen Beitrag für sichere und gesunde Arbeitsplätze.»ThomasSteinerMitglied des Gemeinderats Wallisellen

machteaufdiegesetzlichenPflichtendesArbeitgebersbezüglichArbeits-sicherheitundGesundheitsschutzaufmerksam,zeigtedieAufgabendesArbeitgebersimBereichderbetrieblichenGesundheitsförderungundsensibilisiertefürdasErken-nenderSchnittstellenvonArbeits-sicherheitundGesundheitsschutzzugunstenderGesundheitsförderung.MiteinemBeispielausderPraxiswirkteThomasSteiner,MitglieddesGemeinderatsWallisellenundMit-gliedvonArbeitssicherheitSchweiz,imWorkshopmit.Dabeibetonteer,wiewichtiggeradefürkleinereBetriebederAnschlussaneinepro-fessionelleBranchenlösungwiejenevonArbeitssicherheitSchweizist:«SieleisteteinenwesentlichenBeitragfürsichereundgesundeArbeitsplätzeundgewährleistetdiekritischeAussensicht.»

JUGENDSCHUTZ-DEKLARATION

mit gefährlichen Arbeiten im Anhang zu ihren Bildungsplänen begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheits-schutzes definieren. So können Lernende auch die gefährlichen Tätigkeiten ihres Beru-fes erlernen, sind dabei aber entsprechend gut geschützt. Diese Massnahmen sind in-nerhalb dreier Jahre nach Inkrafttreten der Änderung, also bis spätestens 31. Juli 2017, durch die OdA zu erarbeiten und durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zu genehmigen. Die OdA musste die erarbeiteten besonderen Massnahmen für Jugendliche bis Ende 2016 beim SBFI einreichen. Nach und nach setzt das SBFI diese nun in Kraft und verschickt die Info an die Lehrbetriebe.

Wie Umsetzung planen?

Zurzeit häufen sich bei Arbeitssicherheit Schweiz die Anfragen von Mitgliedern, die

Beim Punkt 2 des Deklarationsformulars geben unsere Mitglieder an, dass sie der Branchenlösung 49 angehören. Der Jugend-schutz ist in der Gefährdungsermittlung unse-rer Branchenlösung berücksichtigt. Aufgrund der Gesetzesänderung beziehungsweise den nun vorhandenen begleitenden Massnah-men werden wir die betreffenden Teile un-serer Branchenlösung zum Jugendschutz überarbeiten.

Nützliche Websites:

bvz.admin.ch (Pfad: bvz/Berufe von A-Z): Hier findet man pro Beruf den sogenann-ten «Anhang 2» mit den begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

sbbk.ch (Pfad: Empfehlungen und Richtlinien/Empfehlungen der Kommissi-onen/Gefährliche Arbeiten): Hier findet man Infos und Empfehlungen zur Umset-zung.

sich nach dem Zusammenhang mit unserer Branchenlösung erkundigen. Mit der Unterschrift auf dem Deklarati-onsformular bestätigen die Betriebe, dass sie die begleitenden Massnahmen umset-zen. Unsicherheit löst der Punkt 4 «Umset-zungsplanung» bei unseren Mitgliedern aus. Konkret bedeutet dies, dass der Betrieb die Massnahmen umsetzen muss, die im An-hang 2 zum Bildungsplan jedes Berufes fest-gehalten und kürzlich veröffentlicht worden sind. Zu all den aufgeführten gefährlichen Tätigkeiten eines Berufs ist definiert, ab wel-chem Lehrjahr oder sogar Semester der Betrieb die Jugendlichen für diese Tätigkeit einsetzen darf und wie stark er die Jugendli-chen dabei überwachen muss.

In diesen Tagen erhalten Ausbildungsbetrie-be das Formular «Deklaration für die beglei-tenden Massnahmen für Jugendliche in der beruflichen Grundbildung zur Arbeitssicher-heit und zum Gesundheitsschutz (ArGV 5 Art. 4 Jugendschutz)» mit einem Begleit-schreiben der kantonalen Berufsbildungs-ämter. Hintergrund ist die vom Bundesrat im Juni 2014 beschlossene Änderung der Jugendschutzverordnung, die die Senkung des Mindestalters für gefährliche Arbeiten in der Grundbildung von 16 auf 15 Jahre er-laubt. Da Jugendliche grundsätzlich keine ge-fährlichen Arbeiten ausführen dürfen, sieht die revidierte Verordnung vor, dass die Orga-nisation der Arbeitswelt (OdA) bei Berufen

Mit dem Präventionsprogramm «Vision 250 Leben» hat sich die Suva zum Ziel gesetzt, innerhalb von zehn Jahren 250 Berufsunfälle mit Todesfolge und ebenso viele schwere Invaliditätsfälle zu verhindern. Arbeitssicherheit Schweiz unterstützt dieses Vorhaben und bietet im Rahmen des Suva-Schulungsnetzwerkes Prävention ab 2017 halbtägige Kurse für die sichere Instandhaltung an.

— Text: Monika Mebold Kaufmann, Sicherheitsingenieurin EKAS und Beraterin Arbeitssicherheit Schweiz —

LEBENSWICHTIGEREGELN

Im Zentrum der «Vision 250 Leben» stehen die lebenswichtigen Regeln für Branchen und Tätigkeiten mit hohen Risiken. Die tödlichen Unfälle bei der Instandhaltung lassen sich vor allem auf folgende Gefahren zurückführen:

mechanische Gefahren (eingeklemmt, zwischen Walzen eingezogen, von einer Last erschlagen werden usw.)

Abstürze

Stromschläge Explosionen, Brände, Vergiftungen und Ersticken; Ersticken vor allem in engen Räumen = Schwerpunkt

übrige Gefahren

50%

20%

12%

12%

6%

ARBEITSSICHERHEIT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2017 8

Grundsätzlich gilt:

• Keine Arbeit ist so wichtig, dass man dafür sein Leben oder dasjenige seiner Mitarbei- tenden riskiert.• Wird eine lebenswichtige Regel verletzt, so heisst es: STOPP, die Arbeit einstellen und die gefährliche Situation beseitigen. Erst dann wird weitergearbeitet.

Aktuell gibt es die lebens-wichtigen Regeln von der Suva für 20 Branchen*:

• Anseilschutz • Betonelementbau • Dächer und Fassaden • Eisenbahnen• Elektrizität• Gewerbe und Industrie • Helikopter-Bodenpersonal • Hochbau • Hochspannungsfreileitungen • Holzbau • Instandhaltung • Maler und Gipser • Metallbauer • Regelleitungen • Seilbahn- und Skiliftanlagen • Stahlbau-Montage • Stapler • Strassentransport • Verkehrsweg und Tiefbau • Waldarbeiten

Pro Themenbereich gibt es bis zu zehn Regeln. Ein Bild und ein kurzer Situationsbeschrieb leitet die einzelne Regel ein. Danach wird die Regel aus Sicht des Arbeitnehmers und aus Sicht des Vorgesetzten formuliert. Für den Bereich Instandhaltung von Maschinen und Anlagen lauten die ersten drei von insgesamt acht Regeln:

➊ Wir planen Instandhaltungsarbeiten sorgfältig.Arbeitnehmer: Ich bringe meine Erkenntnisse und Erfahrungen ein, die der Sicherheit dienen.Vorgesetzter: Ich kläre ab, welche Gefahren bei den vorgesehenen Arbeiten auftreten kön-nen. Ich sorge für ein geplantes Vorgehen.

➋ Wir verzichten auf Improvisationen – auch beim Beheben von Störungen.Arbeitnehmer: Ich arbeite nach Plan, verwen-de die richtigen Hilfsmittel und die persönliche Schutzausrüstung. Bei gefährlichen Situatio-nen sage ich STOPP und informiere den Vorge-setzten. Vorgesetzter: Ich dulde keine Improvisatio-nen. Auf Mängel reagiere ich sofort. Ich kont-rolliere regelmässig, ob die Mitarbeitenden die Sicherheitsregeln einhalten.

➌Vor Beginn der Arbeit schalten wir die Anlage aus und sichern sie.Quelle: Suva

Arbeitnehmer: Bevor ich an der Anlage arbei-te, schalte ich alle Energiequellen und Materi-alströme aus. Ich sichere die Anlage mit mei-nem persönlichen Vorhängeschloss.Vorgesetzter: Ich stelle sicher, dass geeignete Abschalteinrichtungen vorhanden sind und diese vorschriftsgemäss benutzt werden.

Mit einem sogenannten Lerncockpit**, das kur-ze eingängige Videosequenzen beinhaltet, kann man sein eigenes Wissen anschliessend unkom-pliziert und praxisnah testen.

Wissen gemeinsam erarbeiten

Im Rahmen einer jährlich stattfindenden be-triebsinternen Weiterbildung eines Mitglieds, hat eine Sicherheitsingenieurin von Arbeitssi-cherheit Schweiz zweimal einen halbtägigen

ARBEITSSICHERHEIT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2017 9

UnterzeichnenSie dieSicherheits-Charta Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz ist das Ziel der Sicherheits-Charta. Sie wurde von der Suva in Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden, Planern und Gewerkschaften ins Leben gerufen. STOPP bei Gefahr, Gefahr beheben, weiterarbeiten. Die Unterzeichner der Charta setzen sich dafür ein, dass am Arbeitsplatz die Sicherheitsregeln ein-gehalten werden. Arbeiten darf nicht lebensgefährlich sein. Der Verein Ar-beitssicherheit Schweiz hat die Charta 2014 unterschrieben. Er empfiehlt sei-nen Mitgliedern die lebenswichtigen Regeln anzuwenden und vom umfang-reichen Informationsmaterial für den eigenen Betrieb zu profitieren. Selbst-verständlich kann jedes Mitglied die Sicherheits-Charta ebenfalls unter-zeichnen und so die Bemühungen um die eigene Sicherheitskultur sichtbar machen beziehungsweise verstärken.

sicherheits-charta.ch

Zielpublikum

• Vorgesetzte der Bereiche Instandhaltung und Produktion• Instandhaltungsfachleute• Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsingenieure, Sicherheitsfachleute, KOPAS

Kursdaten: 3. Mai und 13. September (jeweils vormittags)

Dauer und Kosten

Dieser Kurs dauert einen halben Tag und kostet pro Person 310 Franken für Mitglieder bzw. 430 Franken für Nichtmitglieder.Arbeitssicherheit Schweiz bietet diesen Kurs auch regional und/oder für einzelne Institutionen an.

NEUERKURS

SICHERE INSTANDHALTUNG(Schulungsnetzwerk Prävention Suva)

Arbeitssicherheit Schweiz vermittelt das Grundwissen für die sichere Instandhaltung in einem halbtägigen interaktiven Kurs. Dem persön-lichen Erfahrungsaustausch wird mit der Arbeit in Kleingruppen Rechnung getragen. Beispiele aus der Praxis zeigen die lebenswich-tigen Regeln und wie diese im Betrieb durchgesetzt und dadurch Unfälle vermieden werden können.

Workshop zum Thema «Sichere Instandhal-tung» durchgeführt. Ziel des Workshops war, die Mitarbeitenden aus dem Bereich Facility Management zu sensibilisieren. Mit Fotos von Situationen aus dem eigenen Betrieb diskutier-ten die Mitarbeitenden die acht lebenswichti-gen Regeln und wie sie diese in ihrer konkreten Arbeitssituation praktisch anwenden und um-setzen können. So wurde das Bewusstsein für mögliche Unfallgefahren im Zusammenhang mit Instandhaltungsarbeiten geschärft. Der Workshop wurde auch dazu genutzt, gemein-sam offene Fragen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu klären, für die im Alltag oft zu wenig Zeit vorhanden ist.

* suva.ch (Pfad: Prävention/Sicherheit mit System/ Lebenswichtige Regeln)

** Der Link zum Lernprogramm ist jeweils anschliessend an die lebenswichtigen Regeln zum einzelnen Thema zu finden

MitdemLernprogrammderSuvakönnendielebenswichtigenRegelntrainiertwerden. Quelle: Suva

E

GESUNDHEITSSCHUTZ Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2017 10

Rückenschmerzen und Muskelverkrampfungen sind nur zwei Folgen von vielen anderen, die durch langes Sitzen ausgelöst werden. Betroffen sind insbe-sondere Menschen an Büroarbeitsplätzen. Abhilfe schaffen kleine Tipps und Tricks, die dazu beitragen, Gesundheitsschäden vorzubeugen.

— Text: Urs Hof — Illustrationen: EKAS-Box —

GÖNNEN SIE SICH EINE PAUSE – STEHEN SIE AUF!

in erwachsener Mensch ist wo- chentags rund 16 bis 17 Stunden wach. Zehn bis elf Stunden davon verbringt er sitzend. Ein grosses Gesundheitsrisiko, wenn man die sitzende Tätigkeit nicht regelmässig unterbricht. Dann kann auch Sport am Feierabend den «Sitz-Tag» nicht mehr kompensieren. Die Folgen können Rücken-, Nacken- und Kopfschmerzen sein. Aber auch das Risiko für Langzeitfolgen wie chronische Krankheiten und Gewichtszunah-men erhöht sich beim Sitzen pro Stunde um 12 Prozent bei Männern, bei Frauen sogar um 26 Prozent. Dies zeigt der Bericht «Sitzender

Lebensstil beeinflusst die Gesundheit negativ» des Bundesamts für Sport (BASPO) von 2014. Er fasst Ergebnisse verschiedener Studien zu-sammen, die in den letzten Jahren die sitzende Tätigkeit untersuchten. Sie zeigen einen drin-genden Handlungsbedarf auf.

Was passiert beim Sitzen?

Eine Folge von zu langem Sitzen ist die Mus-kelerschlaffung. Die fehlende Bewegung sorgt für einen langsameren Blutfluss, welcher dem Gehirn weniger Sauerstoff zuführt. Das Ergebnis: Der Sitzende fühlt sich müde, hat

Wahrnehmungsverluste, die Konzentration und Gehirnleistung lassen nach. Dies zeigt eine Studie der University of Illinois, die das Fach-magazin «Plos One» 2014 veröffentlichte. Aber nicht nur für das Gehirn hat der langsamere Blutfluss Auswirkungen: Das Blut verklebt schneller, und das Risiko für Bluthochdruck, Herz- und Gefässerkrankungen steigt. Im Rücken zeigt sich Muskelerschlaffung durch Schmerzen, die Wirbelsäule verliert an Beweg-lichkeit und Stabilität. Durch die Instabilität der Rückenmuskulatur erschlafft ebenfalls die Bauchmuskulatur, was unter anderem zu Fett-stoffwechselstörungen führen kann.

Sitzen – aufstehen –sitzen – aufstehenWichtig ist, das Sitzen so oft wie möglich zu unterbrechen oder die Dauer des Sitzens zu verkürzen. Möglichkeiten dafür gibt es einige, beispielsweise während des Telefonierens zu stehen oder Steharbeitsplätze zu schaffen. Statt den Kollegen vom Büro nebenan anzuru-fen, sind die paar Schritte über den Flur gut investierte Zeit. Den Drucker in einem eigenen Raum zu platzieren hat nicht nur den Vorteil, dass Lärmemissionen verringert werden, es regt auch dazu an, die sitzende Tätigkeit zu unterbrechen und ein paar Schritte zu gehen. Neben Lift und Rolltreppe ist auch meistens eine Treppe zu finden, die zum Gratisfitness-programm einlädt. Auch als Nichtraucher lohnt es sich, in einer kurzen Pause vor die Tür zu gehen und eine Runde um den Block zu Wennschonsitzen,dannrichtig.UndzwaraufeinemkorrekteingestelltenBürostuhl.

GESUNDHEITSSCHUTZ Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2017 11

machen – und warum nicht gleich das nächste Meeting als Spaziergang einplanen?

Der 15-Minuten-Rhythmus

Nebst regelmässigem Aufstehen ist auch ein häufiger Positionswechsel auf dem Bürostuhl wertvoll für die Gesundheit. Jack Dennerlein, Leiter des Occupational Biomechanics and Ergonomics Laboratory der Harvard School of Public Health, empfiehlt alle 15 Minuten die Sitzposition zu ändern. Dies schreibt er in ei-nem Fachartikel von 2012 in «Work: A Journal of Prevention, Assessment and Rehabilitati-on». Hält man diesen Rhythmus ein, kann man auch mal in einer weniger vorbildlichen Positi-on verweilen – sofern man spätestens nach 15 Minuten wieder aufsteht.

Wenn schon sitzen, dann richtigUm gesundheitlichen Schäden vorzubeugen, ist auch die richtige Einstellung der Büromö-bel elementar. Ein guter Bürostuhl lässt sich auf die persönlichen Bedürfnisse seines Nut-zers einstellen. Auch Bildschirme und Positi-on von Tastatur und Maus lassen sich leicht verändern. Vor allem neue Mitarbeitende oder solche in Open-Space-Büros mit freier Arbeits-platzwahl tendieren dazu, den Arbeitsplatz so zu benutzen, wie sie ihn vorgefunden haben. Dabei wäre es eine Sache von wenigen Minu-ten, den Arbeitsplatz auf die eigenen Bedürf-nisse anzupassen. Eine gesunde Sitzhaltung ist nicht schwer zu erreichen: Der Stuhl sollte so eingestellt sein, dass man mit den Füssen flach auf dem Boden steht. Ober- und Unterschenkel bilden so den optimalen Winkel von 90 Grad. Die Tischhöhe sollte so positioniert sein, dass man mit den Ellbogen ganz locker auf die Tischplat-te kommt, ohne die Schultern anzuheben. Sie sind unsicher, ob Ihre Position stimmt? Ma-chen Sie den Test: Holen Sie ganz tief Luft. Haben Sie Schwierigkeiten beim Einatmen? Schmerzt oder drückt es sogar ein wenig? Ein klares Zeichen, dass Ihre Position noch nicht optimal ist.

Zum Autor:

Urs Hof ist Arbeitshygieniker SGAH/SSHT Europa Ergonom CREE und Mitglied in der Begleitgruppe der Aktion «Prävention im Büro» der Eidgenössischen Koordinations-kommission für Arbeitssicherheit (EKAS). Er arbeitet im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), Ressort Grundlagen Arbeit + Gesund-heit.

Der Bildschirm sollte rund eine Armlänge vom Kopf entfernt sein. Der obere Bildschirmrand eine Handbreite unterhalb der Augen.

Und so testen Sie die Bildschirmhöhe:

• Drehen Sie sitzend Ihrem Bildschirm den Rücken zu, • setzen Sie sich mit gutem Kontakt zur Rückenlehne hin,• schauen Sie geradeaus, • schliessen Sie die Augen,• lockern Sie Schultern und Nacken und stellen Sie sich vor, dass Sie so stundenlang ohne Kraftaufwand verharren könnten,• wenden Sie sich in dieser Position mit immer noch geschlossenen Augen wieder dem Bildschirm zu• und öffnen jetzt die Augen, ohne die Blickrichtung zu ändern.

Jetzt sollte Ihr Blick auf dem oberen Drittel des Bildschirms liegen. Ist dies nicht der Fall, korrigieren Sie die Höhe Ihres Bildschirms. Die meisten Bildschirme sind übrigens zu hoch eingestellt.

Diese und weitere Tipps stellt die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) kostenlos zur Verfügung. Informationsbroschüren und unterhaltsame Online-Tools zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit im Büro finden Sie auf prävention-im-büro.ch.

EinfachundschnelldenBildschirmrichtigeinstellen.

PRAXIS Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2017 12

1.

Unterstützung für unsere Mitglieder

Die Beratung unserer Mitglieder ist eine zentrale Dienstleistung der Branchenlösung von Arbeitssicherheit Schweiz. In folgenden fünf Fragen und Antworten bringen wir wichtige Themen auf den Punkt und unterstützen damit jene Personen, die sich tagtäglich im Betrieb für sichere und gesunde Arbeitsplätze engagieren.

— Text: Peter Stoll, Sicherheitsfachmann EKAS und Berater bei Arbeitssicherheit Schweiz —

FRAGEN UND ANTWORTEN AUSDER PRAXIS

Was bewegt den Betrieb zur Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheits- schutz?

In den Betrieben wird die Umsetzung von Ar-beitssicherheit und Gesundheitsschutz nach EKAS-Richtlinie 6508 unterschiedlich ange-gangen. Der Betrieb erkennt durch eigene Motivation die vom Gesetz gegebene Ver-pflichtung, Arbeitssicherheit und Gesund-heitsschutz umzusetzen. Ein Treiber kann das betriebseigene Absenzenmanagement sein. Mit diesem können die Betriebe beispielswei-se steigende Absenzenzahlen aufzeigen, die längere Arbeitsausfälle zur Folge haben, wie beispielsweise Berufsunfälle oder krankheits-bedingte Absenzen von Mitarbeitenden. Wei-tere Auslöser sind periodische Kontrollen der Durchführungsorgane wie der Suva oder des kantonalen Arbeitsinspektorats. Diese prü-fen, ob die Betriebe die gesetzlichen Vorga-ben einhalten. Die Umsetzung von Arbeitssi-cherheit und Gesundheitsschutz wird auf-grund von dokumentierten Massnahmen verlangt und terminiert. Meist sind die Betrie-be gefordert, innert kürzester Frist eine ent-sprechende Organisation und vor allem genü-gende Ressourcen zur Umsetzung zur Verfü-gung zu stellen.

breit abgestützt sein, damit kein Klumpenrisi-ko entsteht. Die Mitglieder der Sicherheitsor-ganisation sollten Führungserfahrung haben.

Welche Voraussetzungen muss eine Person erfüllen, um SIBE zu werden?

Die Geschäftsleitung rekrutiert mit Einver-ständnis des gewählten Mitarbeiters den SIBE für den Betrieb. Die Aufgabe des Sicherheits-beauftragten ist die fachliche Unterstützung der verantwortlichen Geschäftsleitung in der Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesund-heitsschutz. Verschiedene Faktoren sind für die erfolgreiche Ausübung der Funktion mass-gebend. Ein SIBE:

– ist eine Vertrauensperson, die glaubwür-dig, offen und hilfsbereit ist. Sie vertritt die Mitarbeitenden des Betriebes als Sprecher in Bezug auf gesunde und siche-re Arbeitsplätze.

– ist innerhalb des Betriebes bei den Mitar-beitenden, Kollegen und Vorgesetzten be-kannt. Ausserhalb des Betriebes pflegt er Kontakte mit den Durchführungsorganen wie dem kantonalen Arbeitsinspektorat oder der Suva.

Was muss ein Betrieb unternehmen, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gerecht zu werden?

Der Betrieb inklusive Geschäftsleitung muss sich zu Arbeitssicherheit und Gesundheits-schutz bekennen und bereit sein, die entspre-chenden administrativen und personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Zur ad-ministrativen Umsetzung dient als Basis die modular aufgebaute Branchenlösung von Ar-beitssicherheit Schweiz. Die besteht aus dem Handbuch für Sicherheitsbeauftragte (SIBE-Handbuch) und den für die Gefahrenermitt-lung und Massnahmenplanung thematisch seinen Bereichen zugeordneten Modulbü-chern. Der Betrieb kennt seine Strukturen, meist bestehend aus Bereichen oder Abtei-lungen, welche fachlichen Aspekten zugeord-net sind. Aus dieser Struktur lässt sich mit dem SIBE-Handbuch und den entsprechen-den Modulbüchern die auf den Betrieb mass-geschneiderte Branchenlösung zusammen-stellen. Weiter hat der Betrieb die Sicherheits-organisation mit personellen Ressourcen einzusetzen. Die Geschäftsleitung wählt ei-nen SIBE und Bereichssicherheitsbeauftrag-ten (BESIBE) für die fachliche Umsetzung. Die Sicherheitsorganisation soll im Betrieb

2.3.

PRAXIS Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2017 13

– ist Führungsperson in der Sicherheitsor- ganisation und unterstützt den BESIBE.– kennt die technischen und personellen

Gegebenheiten wie Arbeitsabläufe und Schwachstellen, aber auch die Sorgen und Nöte der Mitarbeitenden.

– ist Vorbild gegenüber den Mitarbeitendenund lebt Arbeitssicherheit und Gesund-heitsschutz im Betrieb vor.

– fordert beharrlich die Vorgaben von Ar-beitssicherheit und Gesundheitsschutz bei den Mitarbeitenden und die dafür not-wendigen Ressourcen bei der Geschäfts-leitung ein.

– ist Motivator im Betrieb.– bildet die Schnittstelle zu Fachstellen und

Organisationen in den Bereichen Arbeits-sicherheit und Gesundheitsschutz.

Dieser «Anforderungskatalog» zeigt, dass der Sicherheitsbeauftrage eine zentrale Rolle in der betrieblichen Sicherheitsorganisation hat, deren Besetzung gut überlegt werden will.

Ich bin Sicherheitsbeauf- tragter, aber mir fehlt die nötige Unterstützung. Was soll ich tun?

Damit der SIBE Ideen einbringen und Kompro-misse erreichen kann, ist die Funktion als Stabsstelle zu bezeichnen. Geht die Ge-schäftsleitung nicht auf den SIBE ein, wird die Zusammenarbeit nicht funktionieren und die wertvollen Ressourcen sind nicht richtig ein-gesetzt. Deshalb ist die fundierte und gute

Bibliothek von Arbeitssicherheit Schweiz In der elektronischen Bibliothek finden unsere Mitglieder Hilfsformulare, Checklisten und Fachartikel, die sie bei der täglichen Arbeit unterstützen. Zum Beispiel findet der SIBE in «Sicherheitsorganisation» bei der Suchmaske «11-Punkte-System nach EKAS» eine Orientierungshilfe, um die wichtigsten Schritte der Umsetzung selber zu kontrol-lieren, oder eine Checkliste, um einen Prozess in Gang zu setzen.

arbeitssicherheitschweiz.ch (Rubrik Mitglieder)

4.

5.

Ausbildung für den SIBE einzufordern. Mit die-sen Voraussetzungen ist er bereit, Argumen-tarien zu entwickeln und sich das nötige Praxiswissen anzueignen. Mit diesem Wissen können der Geschäftsleitung verschiedene funktionierende Lösungswege für die Umset-zung aufgezeigt werden. Der ganze Prozess ist eine wichtige Grundlage für den Aufbau und die Festigung einer betrieblichen Sicherheits-kultur. Weiter kann die Unterstützung durch einen externen Berater beigezogen werden, um mit «der Sicht von aussen» die Akzeptanz in der Geschäftsleitung zu verbessern. Auch mit dem Erfüllen des Gesetzesauftrages zu argumentie-ren ist ein Versuch der Sinngebung. Besuche von Durchführungsorganen wie Arbeitsinspektoren oder ASA-Spezialien der Suva können unterstützend wirken. Auch der fachliche Austausch unter SIBEs kann förder-lich sein. SIBEs können und sollen die vorhan-denen Hilfestellungen nutzen.

Welche organisatorische Unterstützung benötigen Sicherheitsbeauftragte?

Zentral ist eine breite, den Fachbereichen ent-sprechende Sicherheitsorganisation. Damit sol-len die Aufgaben zur Umsetzung von Arbeits-sicherheit und Gesundheitsschutz auf mehrere Mitarbeitende im Betrieb verteilt werden. Sie bestehen aus Personen mit SIBE- und BESIBE-Funktionen. Wer als SIBE seine Massnahmen zusammen mit den Mitarbeitenden und der Geschäftslei-tung gestaltet und umsetzt, ist oft erfolgrei-cher. Überzeugungsarbeit macht dabei einen grossen Teil der SIBE-Funktion aus. Was der Sicherheitsbeauftragte kommuniziert, muss einen Mehrwert für den Betrieb haben. Dieses Wissen zu integrieren ermöglicht einen nach-haltigen Effekt, und die Umsetzung profitiert von einem hohen Praxisbezug. Auch das Absenzenmanagement liefert Fak-ten zu den Absenzen durch Krankheit und Berufsunfällen und zeigt Handlungsbedarf, um entsprechende Massnahmen priorisierend um-zusetzen. Ein wichtiger Bestandteil für das Bereit-stellen sicherer und gesunder Arbeitsplätze sind genügend personelle und finanzielle Ressourcen sowie Kommunikation mit allen Beteiligten.

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JAHRESTHEMA Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2017 14

Jahresthema 2017: Im Kern gesund

Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz – so lautet der diesjährige Fokus von Arbeitssicherheit Schweiz. Der folgende Bericht ist eine Auslegeordnung zum Thema, zeigt Handlungsfelder für die Betriebe auf und macht auf den Job-Stress-Index aufmerksam.

— Text: Franziska Enderle Sicherheitsingenieurin EKAS und Beraterin Arbeitssicherheit Schweiz —

FITNESSPROGRAMM FÜR DIE PSYCHE

Mens sana in corpore sano – Ein gesunder Geist in einem gesun- den Körper». Die Redewendung ist ein verkürztes Zitat des römischen Dichters Juvenal und wird auch heute noch oft ge-braucht. Sie macht auf die Wechselwirkung von Körper und Geist beziehungsweise Psyche aufmerksam. Ist das eine krank, hat es für das andere unmittelbare Konsequenzen. Dar-um werden in der Verordnung 3 zum Arbeitsge-setz auch beide Elemente als schützenswert eingestuft. Die Arbeitgeber in der Schweiz sind laut Art.2 Grundsatz dazu angehalten «alle Massnahmen [zu] treffen, die nötig sind, um den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit zu wahren».

Beurteilung ist schwierig

In der Psychologie wird das «Erleben» und «Ver-halten» eines Menschen untersucht. Allerdings lässt sich der psychische Zustand eines Men-schen durch Fremdbeobachtung allein nicht feststellen. Wichtig ist auch, dass der Mensch seine Gefühle, Vorstellung oder Wünsche mit-teilt. Deshalb ist es so schwierig, den psychi-schen Zustand eines Mitarbeitenden einzu-schätzen oder zu beurteilen.

Tatsache ist, dass Krankheiten den höchsten Anteil aller Absenzen bei den Mitgliedern von Arbeitssicherheit Schweiz ausmachen. Wie viele davon auf Belastungen am Arbeitsplatz zurückzuführen sind, lässt sich jedoch nicht ausweisen. Nur selten ist es möglich, die Ur-sache für eine psychische Erkrankung aus-schliesslich oder überwiegend der berufli-

chen Tätigkeit zuzuschreiben. Zu viele Fakto-ren haben Einfluss auf die Psyche.

Job-Stress-Index

Wie stark Arbeitnehmende die Belastungen am Arbeitsplatz wahrnehmen und einschät-zen, wird von Gesundheitsförderung Schweiz seit 2014 mit repräsentativen Umfragen bei Erwerbstätigen in der Schweiz erhoben und in einem Job-Stress-Index ausgewiesen. Dieser zeigt ein Verhältnis zwischen vorhan-denen Belastungen (Stressoren) und den Ressourcen eines Menschen, mit dem er Be-lastungen «verarbeitet». Je höher die Belas-

«

ArbeitsbedingungenDer Job-Stress-Index bringt in Erfahrung, welche Belastungen und Ressourcen am Arbeitsplatz vorhanden sind.

Ressourcen Belastungen

Handlungsspielraum

Ganzheitliche Tätigkeiten

UnterstützendesVorgesetztenverhalten

Allgemeine Wertschätzung

Zeitdruck

Arbeitsbezogene Unsicherheit

Arbeitsorganisatiorische Probleme

Qualitative Überforderung

Soziale Stressoren Vorgesetzte

Soziale Stressoren Arbeitskollegen

tungen, desto höher müssen auch die Res-sourcen sein. Sonst kann es zu Überlastung und Erschöpfung kommen. Die Literatur be-schreibt, wie aus dem Erschöpfungsgrad un-mittelbar auf negative gesundheitliche Kon-sequenzen geschlossen werden kann. In der Regel lässt sich aus einem hohen Job-Stress-Index eine hohe Erschöpfungsrate ableiten. In der Schweiz weist aktuell rund ein Viertel der Erwerbstätigen mehr Belastungen als ausgleichende Ressourcen aus. Die Folge sind Erschöpfungszustände, Ineffizienz und Krankheitsabsenzen. Eine teure Sache: In der Schweiz kostet das mehr als fünf Milliarden Franken – pro Jahr.

Quelle: Gesundheitsförderung Schweiz

15JAHRESTHEMA Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2017

Was belastet die Psyche bei der Arbeit?

Am häufigsten werden im Job-Stress-Index Be-lastungen aufgrund von Arbeitsunterbrechun-gen genannt, gefolgt von Zeit- und Termin-druck. Viele Arbeitnehmende erachten zudem ihren Lohn als ungerecht (Effort-Reward Imba-lance). Ein Viertel der für den Job-Stress-Index befragten Arbeitnehmenden leidet unter Be-leidigungen, Mobbing, Schikanen, Drohungen, Erniedrigungen oder Nachteilen wegen des Geschlechts. Auch emotionale Dissonanz wird oft genannt. Das sind Emotionen, die zwar gezeigt werden, aber nicht mit den eigenen Gefühlen übereinstimmen.

Wissen im Betrieb nötig

Damit sich ein Betrieb präventiv den psychoso-zialen Risiken annehmen kann, muss das not-wendige Wissen vorhanden sein. Bei den prä-ventiven Strategien spricht man von Verhält-nis- und Verhaltensprävention. Die Verhältnis-prävention versucht ein Umfeld oder Verhält-nisse zu schaffen, wo möglichst wenig Stress entsteht. Gleichzeitig sollen Ressourcen da sein, um Stress möglichst gut abzubauen.

Jahresthema 2017 im «magazin»:

u 1/17: Auslegeordnung

u 2/17: Arbeitsorganisation

u 3/17: Gefährdungen ermitteln, Massnahmen ableiten

u 4/17: Wirkung messen

Welche Symptome zeigen überlastete Mitar-beitende?

Wo findet man Weiter- bildungen zu psychischen Belastungen am Arbeits-platz?

Mit welchen Hilfsmitteln kann man psychische Überlastung bei Mitar-beitenden im Betrieb fest-stellen?

Welche präventiven Massnahmen können getroffen werden?

Wie kann man besser mit Stress umgehen bzw. Stress besser abbauen?

seco.admin.ch(Pfad: Arbeit/Arbeitsbedin-gungen/Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz/Psycho-soziale Risiken am Arbeits-platz)

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Netzwerk Psychische Gesundheit Schweiz: npg-rsp.ch(Pfad: Ich suche Hilfe/An Betroffene/Angehörige/Hilfe Suchende)

Eintägiger Kurs «Betrieb-licher Gesundheitsschutz» für Mitglieder der Geschäfts-leitung, Personalbereich (HR), Sicherheitsbeauftragte (SIBE) und Bereichssicherheitsbe-auftragte (BESIBE) aus allen Institutionen (auch Nicht-mitglieder). Nächster Kurs: 25. April 2017arbeitssicherheitschweiz.ch (Pfad: Angebote/Kurse/ Betrieblicher Gesundheits-schutz)

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gesundheitsförderung.ch(Pfad: Wirtschaft/Weiter-bildung)

arbeitssicherheitschweiz.ch(Pfad: Mitglieder/Bibliothek/Hilfsformulare/Kapitel 9 Gesundheitsschutz/Hilfs-formular Gesundheitsschutz) Siehe auch Seite 18 dieser Ausgabe

stressnostress.ch

s-tool.ch

Fachpersonen aus den Bereichen Betriebliches Gesundheitsmanagement, Arbeitspsychologie oder Organisationsentwicklung beiziehen:seco.admin.ch(Pfad: Arbeit/Arbeits-bedinungen/Gesundheits-schutz am Arbeitsplatz/Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz/Fachstellen)

bso.ch (Berufsverband für Coaching, Supervision und Organisati-onsberatung)Mitarbeitende in Stress-bewältigungskompetenzenstärken

Basis ist eine Analyse des Betriebs. Wie ist die Belastungs- und Ressourcensituation oder auch der Erschöpfungszustand der Arbeitneh-menden im Betrieb? Wodurch entsteht er? Mitarbeitenden müssen die Symptome einer Überlastung vermittelt werden, damit sie die Selbstbeobachtung korrekt vornehmen oder die Fremdbeobachtung im Zusammenhang mit

Arbeitskollegen oder Vorgesetzten. Wichtig sind auch Stressdiagnosen in Form von Befra-gungen der Mitarbeitenden (Selbstbeobach-tung) oder der Vorgesetzten (Fremdbeobach-tung). Sie zeigen nicht nur den Erschöpfungs-zustand, sondern zeigen auch die Ursachen. Mit den Ergebnissen solcher Befragungen können sogenannte interne Steuerungsgrup-pen weiterarbeiten. Sie versuchen mit geziel-ten Massnahmen den festgestellten Risiken entgegenwirken. Bei fehlendem Wissen im Be-trieb ist es empfehlenswert, externe Fachkräf-te bei zuziehen. Eine wirksame Verhaltensprävention beginnt beim Individuum. Sie zeigt, wie Stress vermie-den oder reduziert werden kann und vermittelt Stressbewältigungskompetenzen. Es lohnt sich für jeden Betrieb, seinen Mitarbeitenden eine entsprechende Weiterbildung anzubieten.

Quellen

Arbeitssicherheit Schweiz hat seine Mitgliedsbetriebe 2014 und 2015 zu den Absenzen befragt

Job-Stress-Index 2016, Gesundheitsförderung Schweiz, Faktenblatt 17, Download auf gesundheitsförderung.ch (Pfad: Über uns/Download)

Stressstudie 2010 - Stress bei Schweizer Erwerbstätigen, Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), Download auf seco.admin.ch (Pfad: Dokumentation/Publikationen/Studien und Berichte)

Wissen für die Betriebe auf einen Blick

RECHT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2017 16

FÜRSORGE-PFLICHTEs gibt Berufe, in denen psychische Belastungen zum Alltag gehören. Aber wie viel ist zumutbar und wie steht es um die Fürsorgeplicht des Arbeitgebers? Der folgende Beitrag beleuchtet einen Gerichtsentscheid, in dem ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber eine Verletzung der Fürsorge-pflicht vorgeworfen hat.

— Text: Kurt Mettler —

renitente und schwierige Asylbewerber mit Auseinandersetzungen zu rechnen sei. Die da-mit verbundenen psychischen Belastungen müssen Betreuer in solchen Institutionen aus-halten können. Hingegen seien körperliche An-griffe und ernsthafte Bedrohungen an Leib und Leben nicht mehr zu den «normalen» Belastun-gen zu zählen. Das Obergericht hat den Vorwurf der angeb-lich unterlassenen Präventionsmassnahmen eingehend geprüft und die einzelnen Punkte erörtert. Letztlich wurde die Klage abgewiesen, da ein Kausalzusammenhang zwischen den un-terlassenen Schutzmassnahmen und den gel-tend gemachten Spätfolgen einer Traumatisie-rung nicht nachgewiesen werden konnte.

➤FAZIT

InwieweiteinArbeitgeberzuPräventivmass-nahmenverpflichtetist,hängtentscheidendvonderFrageab,obgeltendgemachteBelas-tungssituationenalszurTätigkeitgehörendanzusehensindodernicht.TriffteinArbeit-gebertrotzKenntniseinerkonkretenStress-situationbzw.einerdarausresultierendengesundheitlichenProblematikkeinezumutba-renVorkehrungen,verletzterinjedemFallseineFürsorgepflicht.

* Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich vom 13.11.2015 (Geschäfts-Nr.: LA150023)

emäss Art. 328 OR hat der Arbeit- geber im Rahmen seiner Fürsor- gepflicht einerseits auf die Ge- sundheit des Arbeitnehmers «ge-bührend Rücksicht zu nehmen» (Abs. 1), ande-rerseits aber auch zum Schutz der Gesundheit «diejenigen Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind» (Abs. 2). Das Zürcher Obergericht hatte in einem Urteil Ende des Jahres 2015* grundsätzliche Fragen zur Haftung des Arbeitgebers wegen Verlet-zung der Fürsorgepflicht zu prüfen.

Psychische Probleme nachder KündigungKläger war ein ehemaliger Sicherheitsmitarbei-ter in einem Zentrum für besonders schwierige bzw. renitente Asylbewerber. Nach der Kündi-gung durch den Arbeitgeber erkrankte der Mit-arbeiter während der Kündigungsfrist aus psy-chischen Gründen. Er machte geltend, sich ständig in potenziell bedrohlichen Situationen befunden zu haben. Beschimpfungen, massive Drohungen und gar tätliche Angriffe durch die Asylbewerber seien an der Tagesordnung ge-wesen. Die Verletzung der Fürsorgepflicht be-gründete er damit, dass die Belastungen des Arbeitsumfeldes durch geeignete Präventions-massnahmen hätten reduziert oder gar verhin-dert werden können. Das Gericht betonte die Notwendigkeit einer Interessenabwägung zwischen dem Schutzbe-darf einerseits und den Gegeninteressen des

Arbeitgebers andererseits: «Bei erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit des Arbeit-nehmers tritt die wirtschaftliche Zumutbarkeit von Präventionsmassnahmen in den Hinter-grund. Bringen umgekehrt gewisse Tätigkeiten naturgemäss eine erhöhte gesundheitliche oder psychische Belastung mit sich, kann der Arbeitgeber die Erfüllung der Arbeitspflicht trotz zur Tätigkeit gehörender Belastungen ver-langen, ohne dass er damit eine Pflicht zum Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers ver-letzt.» Bei psychischen und körperlichen Belas-tungen, die zur Arbeitstätigkeit gehören, haftet der Arbeitgeber somit grundsätzlich nicht. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zur Vermei-dung von Stressschäden sei auf Fälle klarer, objektivierbarer, nicht tätigkeitsimmanenter Überforderung begrenzt.

Schutzpflicht bei Gesund-heitsstörungenDas bedeutet allerdings nicht, dass der Arbeit-geber bei Tätigkeiten mit dazugehörigen erhöh-ten Belastungen nicht zu fürsorglichem Verhal-ten verpflichtet ist. Führt eine derartige Tätig-keit zu Gesundheitsschädigungen, so trifft den Arbeitgeber (spätestens) ab diesem Zeitpunkt eine konkrete Schutzpflicht. Er ist dann zur Er-greifung von zumutbaren begleitenden Mass-nahmen verpflichtet.

Wurden Schutzmassnahmen unterlassen?Nach gerichtlicher Auffassung liegt es auf der Hand, dass in einer Unterkunft für besonders

Vor Gericht

G

Zum Autor:

Kurt Mettler, Rechtsanwalt, ist Geschäfts-führer der SIZ Care AG. Die Firma bietet Beratungen und Dienstleistungen in den Bereichen Absenzen-, Gesundheits- und Case Management an. sizcare.ch

Grundwissen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die GeschäftsleitungArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Geschäftsleitung (auch für Nichtmitglieder)Dauer: 1/2 TagKurskosten: CHF 310.– bzw. 430.– für Nichtmitglieder inkl. MwSt.

Datum 6. September 2017 (Mittwochnachmittag)Ort NbW, Zürich-Altstetten

SIBE-KurseGrundwissen für Sicherheitsbeauftragte (nur für Mitglieder)Dauer: 2 TageKurskosten: CHF 780.– inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 27./28. April 2017 (Donnerstag/Freitag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 30./31. Mai 2017 (Dienstag/Mittwoch)Ort NbW, Zürich-Altstetten

Datum 26./27. Juni 2017 (Montag/Dienstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 09./10. August 2017 (Mittwoch/Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Grundwissen für Sicherheitsbeauftragte (für Nichtmitglieder)(Suva Schulungsnetzwerk Prävention)Dauer: 2 TageKurskosten: CHF 990.– inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 05./06. April 2017 (Mittwoch/Donnerstag)Ort NbW, Zürich-Altstetten

Datum 10./11. Mai 2017 (Mittwoch/Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 06./07. Juni 2017 (Dienstag/Mittwoch)Ort Wallierhof, Riedholz (SO)

Datum 19./20. Juli 2017 (Mittwoch/Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

PREVITARDauer: 1 TagKurskosten: CHF 490.– inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 08. Mai 2017 (Montag)Ort Stiftung Chance, Zürich-Oerlikon

Datum 19. Juni 2017 (Montag)Ort Stiftung Chance, Zürich-Oerlikon

BESIBE-Kurse (nur für Mitglieder) Dauer: 1 TagKurskosten: CHF 430.– inkl. Mittagessen und MwSt.

Soziale Institutionen Datum 16. August 2017 (Mittwoch)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 26. September 2017 (Dienstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Werkhof/GrünanlagenDatum 18. Oktober (Mittwoch)Ort Werkhof Aarau

ARA/WasserversorgungDatum 8. Oktober 2017 (Mittwoch)Ort ARA Aarau

Facility Management, Bäder, EisbahnenDatum 12. Mai 2017 (Freitag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Schulen, SportanlagenDatum 21. September 2017 (Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

VerwaltungDatum 13. Juli 2017 (Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

KirchgemeindenDatum 16. Mai 2017 (Dienstag)Ort Wallierhof, Riedholz (SO)

Refresher-Workshop für SIBE und BESIBE (auch für Nichtmitglieder)Dauer: 1 TagKurskosten: CHF 450.– bzw. 550.– für Nichtmitglieder inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 8. Juni 2017 (Donnerstag) Ort NbW, Zürich-Altstetten

Neu: Betrieblicher Gesundheitsschutz(Mitglieder und Nichtmitglieder)Dauer: 1 TagKurskosten: CHF 490.– bzw. 590.– für Nichtmitglieder inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 25. April 2017 (Dienstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Neu: Sichere Instandhaltung(Mitglieder und Nichtmitglieder)Dauer: 1/2 TagKurskosten: CHF 310.– bzw. 430.– für Nichtmitglieder inkl. MwSt.

Datum 03. Mai 2017 (Mittwochvormittag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 13. September 2017 (Mittwochvormittag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

KURSE ARBEITSSICHERHEIT SCHWEIZ Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2017 17

B

Hilfsformular Gesundheitsschutz

erater von Arbeitssicherheit Schweiz erarbeiten die Hilfsfor- mulare aufgrund von Erfahrun- gen im Austausch mit Mitglie-dern, beispielsweise im Rahmen von Betriebs-begehungen. Die Berater haben festgestellt, dass bei den Themen Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung der Bedarf nach Unter-stützung gross ist. Ein entsprechendes Hilfs-formular liegt seit Anfang dieses Jahres vor. Doch wie wendet man dieses nun an?

Die Sicherheitsingenieurin Monika Mebold Kaufmann beantwortet die zentralen Fragen:

Welche Voraussetzungen müssen im Betrieb vorhanden sein, damit das Hilfsformular Gesundheitsschutz nützlich ist? Jeder Betrieb ist verpflichtet, sich mit dem The-ma Gesundheitsschutz zu befassen. Je nach Art des Betriebes, beispielsweise Produktions-betrieb, Handelsunternehmen oder Dienstlei-tungsunternehmen, sind andere Aspekte des Gesundheitsschutzes relevant.

Wer sollte dieses Formular ausfüllen? Der Sicherheitsbeauftragte (SIBE) als «Dreh-scheibe» im Unternehmen soll das Dokument ausfüllen. Dabei kann er sich Unterstützung holen seitens der Bereichssicherheitsbeauf-tragten (BESIBE) oder weiteren Personen-gruppen, wie beispielsweise HR-Verantwortli-che oder Abteilungsleitende. Je nach Struktur kann es auch sinnvoll sein, das Dokument für einzelne Bereiche oder Ab-

teilungen auszufüllen. Das Formular sollte von der Geschäftsleitung unterschrieben werden.

Welche Punkte werden behandelt?Das Dokument umfasst vier Seiten und führt durch Themen wie Arbeitsorganisation, Mutter-schaftsschutz oder Raumklima. Zu jedem Be-reich werden Fragen gestellt, beispielsweise «Ist die Temperatur der Tätigkeit angepasst?». In der Spalte «Handlungsbedarf» kann Ja oder Nein angekreuzt, bei «Betrifft/Bemerkungen» die Zuständigkeit vermerkt werden. So zeigt das Hilfsformular, wo Handlungsbedarf besteht.

Wie oft sollte man es ausfüllen?Das Formular ist ergänzend zur Gefährdungser-mittlung im Kapitel 5 der Modulbücher gedacht.

WIE GESUND ISTIHR BETRIEB?

AN DER FRONT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2017 18

In der Gefährdungsermittlung, welche unsere Mitglieder mit dem PREVITAR durchführen, werden auch die Gefährdungen im Zusammen-hang mit dem Gesundheitsschutz bearbeitet. Es empfiehlt sich, das Formular alle drei Jahre auszufüllen oder bei grösseren betrieblichen und organisatorischen Änderungen. Manchmal ergibt sich auch ein Handlungsbedarf im Zu-sammenhang mit einzelnen Themen aus der Gesundheitscheckliste.

* Das Hilfsformular Gesundheitsschutz ist in der Bibliothek zu finden. Bei Autor «Arbeitssicherheit Schweiz» wählen, bei Art «Hilfsformular» und bei «11-Punkte-System nach EKAS» die Kategorie «Gesundheitsschutz». Arbeitssicher- heitschweiz.ch (Rubrik Mitglieder). Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Hilfsformular auch im PREVITAR bei den entsprechenden Massnahmen verlinkt.

Hilfsformular Gesundheitsschutz

Beschreibung

Betrifft Bemerkungen

Hand-lungs-bedarf?

Nein Ja

Arbeitsplatz / Ergonomie

Werden einseitige Haltungen und repetitive Tätigkeiten vermie-

den?

Sind die einzelnen Arbeitsplätze genügend gross?

Sind Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch überprüft?

Sind Störungen wie Lärm, Durchzug, Ablenkung etc. an expo-

nierten Arbeitsplätzen wie Empfangsbereich, Eingangsbereich

Grossraumbüro auf ein Minimum reduziert?

Arbeitsorganisation

Sind die Pausen geregelt / Sind Dauerbelastungen ausge-

schlossen?

Sind die betrieblichen Zuständigkeiten, Handlungskompetenzen

und Vorgaben klar geregelt?

Haben sich Arbeitnehmende betr. Arbeitsmenge, Termindruck

oder Überforderung beschwert?

Ist das Vorgehen bei Konflikten, Mobbing, sexueller Belästigung

geregelt?

Arbeitszeiten

Wird die wöchentliche Höchstarbeitszeit eingehalten?

Wird die tägliche und wöchentliche Ruhezeit eingehalten?

itszeiterfassung gemäss den gesetzlichen Vorga-

t und

Die Rubrik «An der Front» stellt dieses Jahr Hilfsmittel und Arbeitsmethoden vor, die Sicherheitsbeauftragte und Bereichssicherheitsbeauftragte bei ihrer Arbeit unterstützen. Passend zu unserem Jahresthema «Im Kern gesund» startet die Reihe mit dem Hilfsformular «Gesundheitsschutz»*.

— Text: Bea Linder, Redaktionsleitung Arbeitssicherheit Schweiz —

MARKT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2017 19

Die Durchsturzsicherung für Lichtkuppeln Light-Flex von Arbeitssicherheits-Entwickler Innotech wurde zuletzt auf der renommierten Fachmesse BAU München im Januar 2017 präsentiert. Das System überzeugt in der Praxis durch eine optimale Kombination von Sicherheit auf dem neusten Stand der Technik und rasche, sichere und flexible Monta-ge. Das System ist sowohl bei offener als auch bei ge-schlossener Lichtkuppel sowie speziell bei Lichtbändern einsetzbar. Das Sicherungssystem gewährt eine hohe Licht- und Rauchdurchlässigkeit. Eine variable Grössen-anpassung ist auch während der Montage möglich – egal, ob auf Holz, Beton, Stahl oder Kunststoff. Infos sind über den optimierten Produkt-Finder zu finden.

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Jährlich werden Tausende von Angestellten bei Arbeitsunfällen während der Reparatur oder Wartung von Industrieanlagen und Maschinen schwer oder sogar lebensgefährlich verletzt. Viele dieser Unfälle werden durch unkontrollierte Freigabe der Ener-giezufuhr verursacht. In Europa sind das Ausschalten und Ab-sperren, also die Sicherung gegen versehentliches Wiederein-schalten von Energiequellen während der Wartung oder Instand-setzung, von Maschinen im Gesetz verankert.Wartungs- und Blockiersysteme durch Lockout/Tagout (Verrie-gelung/Kennzeichnungen) sind geplante Sicherheitsmassnah-men zum Abschalten der Energieversorgung von Industriema-schinen und -anlagen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. Diese Massnahmen schützen Arbeiter vor Gefahren, die von laufenden Maschinen oder elektrischem Strom ausgehen.

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Ausblick

LETZTE SEITE Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, März 2017 22

HerausgeberSchweizerischer Verein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitssicherheit Schweiz)Mainaustrasse 30Postfach8034 ZürichTel.: +41 (0)44 388 71 91Fax: +41 (0)44 388 71 [email protected]

RedaktionundInserateBea LinderTel.: +41 (0)44 388 71 91Fax: +41 (0)44 388 71 80arbeitssicherheitschweiz.ch/[email protected]

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ErscheintvierMaljährlich:(März, Juni, September, Dezember)Preis Einzelnummer: CHF 25.– / inkl. Versand und MwSt. Abonnement Schweiz: 1 Jahr CHF 80.– / inkl. Versand und MwSt.Für Mitglieder von Arbeitssicherheit Schweiz ist das Magazin im Beitrag enthalten.Mediadaten unter arbeitssicherheitschweiz.ch/magazin

Das Magazin Arbeitssicherheit Schweiz ist die Mitgliederzeitschrift des Schweizerischen Vereins für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und mit Quellenangabe.

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Das Magazin Arbeitssicherheit Schweiz ist die Mitgliederzeitschrift des Schweizerischen Vereins für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

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