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JUGENDCOACHING
Inhaltlich fachliche Abgrenzungen im Aufgabenkatalog
Juni 2013
AL HR Dr. Mathilde Zeman
Jugendcoaching ist eine wichtige arbeitsmarktpolitische Maßnahme
EU-weites Ziel:
Jugendarbeitslosigkeit möglichst gering zu haltenu. a. notwendig, vorzeitigen Schulabbruch zu verhindern.
Nachfolgende Probleme sind aus Gründen der fachlichen Verantwortlichkeit und bestehendenschulsystemimmanenten Regelungen nicht anJugendcoaches heranzutragen:
Krisenmanagement und Krisenintervention
Bedrohungsmanagement (zielgerichtete Gewalt,
Amokdrohungen) und schwere Gewaltphänomene
Verdacht auf Suizidgefährdung oder Suizidversuch
Verdacht auf psychische und psychiatrische Zustandsbilder
Verdacht auf Missbrauch illegaler Substanzen bzw. Verdacht auf Handel mit diesen
Abhängigkeiten und Süchte (gefährdende Gemeinschaften, Essstörungen,
selbstverletzendes
Verhalten)
Fragen der Diagnose und Förderung von Spezial- und Hochbegabung(en)
Psychologische Diagnosestellungen bei allen schulischen Fragen und Problemen
Wichtig und vorrangig
Zuweisung an fachliche Zuständigkeiten
Bei Fehlzuweisungen geht wertvolle Zeit verloren bevor entsprechende Diagnostik und psychologische, psychiatrische und/oder psychotherapeutische Behandlung einsetzen können.
Weiters besteht Gefahr des Entstehens von Frustrationen/Enttäuschungen und in Folge wird oft keine (weitere) Behandlungsstelle aufgesucht.
Im dramatischen Szenario kann es zu lebensbedrohlichen Situationen kommen.