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Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

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Page 1: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Gerhard Girmscheid · Christoph Motzko

Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

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Gerhard Girmscheid · Christoph Motzko

Kalkulation undPreisbildungin BauunternehmenGrundlagen, Methodik und Organisation

Mit 199 Abbildungen und 13 Tabellen

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Page 3: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Prof. Dr.-Ing. Gerhard GirmscheidETH ZürichInstitut für Bauplanung und BaubetriebWolfgang-Pauli-Str. 158093 Zürich, [email protected]

Prof. Dr.-Ing. Christoph MotzkoTU DarmstadtInstitut für BaubetriebEl-Lissitzky-Str. 164287 Darmstadt, [email protected]

Bibliografische Information der Deutschen BibliothekDie Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der DeutschenNationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet überhttp://dnb.ddb.de abrufbar.

ISBN 978-3-540-36694-2 Springer Berlin Heidelberg New York

Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesonderedie der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen undTabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen We-gen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiserVerwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigung dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkesist auch im Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts-gesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 9. September 1965 in der jeweils geltendenFassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig. Zuwiderhandlungen unterliegenden Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

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Satz: Digitale Druckvorlage der AutorenHerstellung: LE-TEX, Jelonek, Schmidt & Vöckler GbR, LeipzigUmschlaggestaltung: WMXDesign GmbH, HeidelbergGedruckt auf säurefreiem Papier 68/3100YL – 5 4 3 2 1 0

Page 4: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Vorwort

Der Erfolg und damit die Realisierung von Ertrags- und Wettbewerbszie-len eines Bauunternehmens wird maßgeblich durch die Struktur und Quali-tät der individuellen Kosten- und Leistungsrechnung beeinflusst. Dabei bildet die zutreffende Bestimmung der zu erwartenden Kosten im Rahmen der Angebotskalkulation und die darauf aufbauende Preisbildung unter Würdigung der Unternehmens- und Projektrisiken einen wichtigen Schritt. Auf der Basis der daraus resultierenden Ergebnisse werden Aufträge ge-wonnen, unabhängig davon, ob es sich um einen Systemanbieter, der be-reits in einer sehr frühen Phase sein Projektengagement beginnt, oder um ein Unternehmen mit einem singulären Gewerkeprofil handelt. Die antizi-pierte oder reale Leistungserstellung ist dabei als Prozess zu betrachten, damit alle relevanten Vorgänge erfasst und der dazugehörige Verzehr von Gütern, Dienstleistungen und anderen Größen bewertet und den Verursa-chern zugeordnet werden kann. Die Prozessdefinition und Prozessstruktur erfolgt unterschiedlich je nach Projektabwicklung- und Vertragsform. Die Grundlagen, die Methodik und die Grundsätze der Organisation sind je-doch universell anzuwenden.

Mit dem vorliegenden Buch „Kalkulation und Preisbildung in Bauun-ternehmen“ wird ein Ansatz geliefert, Kosten sowie Risiken durch die Ori-entierung an den Prozessen eines Bauprojektes transparent zu erfassen und zu bewerten. Die Kalkulation wird sowohl in den Methoden als auch in ih-ren Auswirkungen bauprojektorientiert auf die Kostenplanung und den Bauvertrag einerseits sowie auf die Unternehmensrechnung anderseits er-läutert. Dazu gehört unter anderem eine Diskussion zu den neuen Rech-nungslegungsvorschriften nach IFRS/IAS. Der internationale Wettbewerb von Bauunternehmen und deren Kooperationen erfordern präziserer Kal-kulationsverfahren. Daher werden die prozessorientierten Kalkulationsver-fahren mit vorbestimmten Zuschlagssätzen und über die Angebotssumme sowie die Prozesskostenkalkulation als möglicherweise wettbewerbsfähi-gere Kalkulationsverfahren für Deutschland und die Schweiz sowie Länder mit ähnlichen Kalkulationsstrukturen wie Österreich erläutert. Darüber hinaus erfolgt eine Einführung in die Kalkulation eines Total- bzw. Gene-ralunternehmers. Einen besonders exponierten Bereich bildet der am Insti-tut für Bauplanung und Baubetrieb der ETH Zürich entwickelte Risikoma-

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VI Vorwort

nagementprozess zur Ermittlung der Risiken und der Risikokosten. Im Kontext von Angebot und Nachfrage wird eine kosten- und wettbewerbs-orientierte Preisgestaltung als preispolitisches Instrument der Unterneh-mensführung entwickelt. Ferner werden die am Institut für Baubetrieb der TU Darmstadt entwickelten Methoden zur zeitnahen Leistungserfassung und Prozesssteuerung in den Grundzügen dargelegt.

Das Buch „Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen“ ist an Bauherren und Bauunternehmen sowie Studierende des Bauingenieurwe-sens und des Wirtschaftingenieurwesens gerichtet. Es gibt einen Überblick über die ergebnisorientierte Kalkulation von Bauleistungen und gibt Anre-gungen zur Organisation und Methodik bestimmter Bereiche der Kosten- und Leistungsrechnung sowie eines Projektcontrollings. Basierend auf dem Praxisbeispiel in Teil 6 wird illustriert, dass die Methoden der Kalku-lation und der Risikokostenermittlung direkt in der betrieblichen Praxis angewendet und umgesetzt werden können.

Besonderer Dank gilt Herrn Dipl.-Ing. Tobias Gamisch, Herrn Dipl.-Ing. Thorsten Busch, Frau Dipl.-Ing. Jennifer Dreyer und Herrn Dipl.-Ing. Nils Hinrichs für ihre fachliche Mitarbeit.

Zürich/Darmstadt, im Januar 2007

Prof. Dr.-Ing. G. Girmscheid Prof. Dr.-Ing. C. Motzko

Haftungsausschluss

Die Angaben in diesem Buch wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, allerdings übernehmen die Autoren keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder sonstige Qualität der bereitgestellten Informationen. Haf-tungsansprüche gegen die Autoren, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung fehlerhafter und/oder un-vollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlos-sen, sofern seitens der Autoren kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrläs-siges Verschulden vorliegt.

Page 6: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Inhaltsübersicht

Vorwort...................................................................................................... V

Inhaltsübersicht .....................................................................................VII

Inhaltsverzeichnis ................................................................................... IX

Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess ........................11 Die Kalkulation im Kontext der Unternehmensziele...........................12 Die Kalkulation als Element der Kostenplanung.................................93 Die Kalkulation im Vergabeverfahren und im Bauvertrag................194 Die Kalkulation im Prozess der Angebotsbearbeitung ......................39

Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen................................................475 Das Rechnungswesen im Bauunternehmen.......................................476 Unternehmensrechnung .....................................................................597 Kosten- und Leistungsrechnung ........................................................898 Verfahrensgrundlagen der Angebotskalkulation .............................125

Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation ........................................1419 Direkte Kosten der Teilleistungen ...................................................14110 Gemeinkosten der Baustelle ..........................................................20111 Umsatzbezogene Kosten und Zuschläge .......................................213

Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft .........................................................................................225

12 Grundlagen der Durchführung einer Zuschlagskalkulation...........22513 Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen ..........................23914 Kalkulation über die Angebotssumme...........................................25915 Prozesskostenkalkulation...............................................................26916 Aufbau der GU- und TU-Kalkulation............................................27717 Preisvorbehalte ..............................................................................283

Teil 5: Risikobasierte Preisbildung ......................................................289

Page 7: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

VIII Inhaltsübersicht

18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten............................. 28919 Preisgestaltung und Preispolitik .................................................... 329

Teil 6: Beispiel zur Kalkulation............................................................ 34320 Leistungsbeschreibung .................................................................. 34321 Kalkulationsablauf......................................................................... 347

Literaturverzeichnis .............................................................................. 361

Abbildungsverzeichnis .......................................................................... 369

Tabellenverzeichnis ............................................................................... 379

Stichwortverzeichnis.............................................................................. 381

Page 8: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Inhaltsverzeichnis

Vorwort...................................................................................................... V

Inhaltsübersicht .....................................................................................VII

Inhaltsverzeichnis ................................................................................... IX

Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess ........................11 Die Kalkulation im Kontext der Unternehmensziele...........................12 Die Kalkulation als Element der Kostenplanung.................................9

2.1 Definition Projekt und Objekt ......................................................92.2 Übersicht zum Ablauf der Kostenplanung in Deutschland ........112.3 Übersicht zum Ablauf der Kostenplanung in der Schweiz.........13

3 Die Kalkulation im Vergabeverfahren und im Bauvertrag................193.1 Das Vergabeverfahren ................................................................193.2 Vergabe- und Vertragsunterlagen...............................................213.3 Leistungsbeschreibung ...............................................................24

3.3.1 Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis.............253.3.2 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ..............28

3.4 Einheitliche Formblätter EFB-Preis ...........................................303.5 Der Bauvertrag ...........................................................................313.6 Projektabwicklungsformen.........................................................35

4 Die Kalkulation im Prozess der Angebotsbearbeitung ......................394.1 Der Angebotsprozess..................................................................394.2 Die Organisation der Angebotsbearbeitung................................44

Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen................................................475 Das Rechnungswesen im Bauunternehmen.......................................47

5.1 Grundlagen .................................................................................475.2 Die Bedeutung der Finanzplanung für die Kalkulation ..............505.3 Grundbegriffe des Rechnungswesens.........................................51

5.3.1 Vier Rechnungsebenen .....................................................515.3.2 Erfolgsbegriffe im Rechnungswesen ................................555.3.3 Abgrenzungsrechnung ......................................................55

Page 9: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

X Inhaltsverzeichnis

5.3.3.1 Abgrenzung zwischen Aufwand und Kosten.................555.3.3.2 Abgrenzung zwischen Ertrag und Leistung...................575.3.4 Preis ..................................................................................58

6 Unternehmensrechnung ..................................................................... 596.1 Grundlagen des Jahresabschlusses ............................................. 616.2 Der Jahresabschluss nach deutschem Handelsgesetzbuch ......... 636.3 Der Jahresabschluss nach IFRS/IAS .......................................... 726.4 Der Jahresabschluss nach Schweizer Obligationenrecht ............ 746.5 Die Erfassung langfristiger Fertigungsaufträge im Jahresabschluss der Bauunternehmung nach HGB und IFRS.......... 79

6.5.1 Der langfristige Fertigungsauftrag in der GuV-Rechnung nach IFRS ........................................................806.5.2 Der langfristige Fertigungsauftrag in der Bilanz nach IFRS...........................................................................................826.5.3 Anforderungen bei einer Teilgewinnrealisierung .............846.5.3.1 Schätzung der Gesamterlöse..........................................846.5.3.2 Ermittlung vergangener und Schätzung zukünftiger Auftragskosten........................................................846.5.3.3 Ermittlung des Fertigstellungsgrades.............................86

7 Kosten- und Leistungsrechnung ........................................................ 897.1 Baubetriebsrechnung .................................................................. 90

7.1.1 Kostenrechnung ................................................................917.1.1.1 Kostenartenrechnung .....................................................927.1.1.2 Kostenstellenrechnung...................................................927.1.1.3 Kostenträgerrechnung....................................................937.1.2 Leistungsrechnung............................................................937.1.3 Ergebnisrechnung .............................................................94

7.2 Bauauftragsrechnung.................................................................. 957.2.1 Vorkalkulation ..................................................................967.2.1.1 Angebots- bzw. Offertkalkulation .................................977.2.1.2 Auftragskalkulation (Vertragskalkulation) ....................977.2.1.3 Nachtragskalkulation .....................................................987.2.2 Arbeitskalkulation...........................................................1027.2.3 Nachkalkulation..............................................................104

7.3 Soll-Ist-Vergleichsrechnung..................................................... 1057.3.1 Grundlagen .....................................................................1057.3.2 Der zeitnahe Soll-Ist-Vergleich ......................................108

7.4 Kennzahlenrechnung ................................................................ 1127.5 Teilkostenrechnung, Vollkostenrechnung und Prozesskostenrechnung................................................................... 113

Page 10: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Inhaltsverzeichnis XI

7.6 Istkostenrechnung, Normalkostenrechnung, Plankostenrechnung und Sollkostenrechnung ................................1147.7 Ausgewählte kostentheoretische Grundlagen...........................114

7.7.1 Direkte Kosten (Einzelkosten) und indirekte Kosten (Gemeinkosten) ...........................................................1157.7.2 Fixe und variable Kosten ................................................1167.7.3 Einmalige, zeitabhängige und leistungsabhängige Kosten ......................................................................................123

8 Verfahrensgrundlagen der Angebotskalkulation .............................1258.1 Einführung................................................................................1258.2 Divisionskalkulation.................................................................1258.3 Äquivalenzziffernkalkulation ...................................................1268.4 Zuschlagskalkulation ................................................................127

8.4.1 Grundlagen .....................................................................1278.4.2 Die Prozessorientierung der Zuschlagskalkulation.........1308.4.3 Die Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen ....1328.4.4 Die Kalkulation über die Angebotssumme.....................135

8.5 Die Prozesskostenkalkulation...................................................138

Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation ........................................1419 Direkte Kosten der Teilleistungen ...................................................141

9.1 Grundlagen der Lohnkostenkalkulation ...................................1439.1.1 Einführung ......................................................................1439.1.2 Lohnkostenkalkulation in der Schweiz...........................1459.1.2.1 Grundlohn ....................................................................1459.1.2.2 Zuschläge und Prämien................................................1489.1.2.3 Lohnnebenkosten.........................................................1499.1.2.4 Direkte Lohnkosten .....................................................1529.1.3 Grundlagen der Lohnkalkulation in Deutschland ...........1549.1.3.1 Grundlöhne (Mittellöhne) ............................................1549.1.3.2 Lohnbedingte Kosten...................................................1559.1.3.3 Lohnzusatzkosten ........................................................1569.1.3.4 Lohnnebenkosten.........................................................157

9.2 Materialkosten ..........................................................................1589.3 Rüst-, Schal- und Verbaumaterial ............................................1609.4 Inventarkosten in der Schweiz..................................................161

9.4.1 Schweizerische Bauinventarliste (SBIL 1994) ...............1639.4.2 Inventar-Grunddaten (IGD) ............................................1659.4.3 Betriebsinterne Verrechnungsansätze (BIV) ..................1699.4.4 Regiekalkulation Inventar (RKI) ....................................1709.4.5 Die Kostenbezugsgröße Zeit...........................................1709.4.6 Inventarkostenbestandteile IGD und BIV.......................172

Page 11: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

XII Inhaltsverzeichnis

9.4.6.1 Fixe Kosten..................................................................1729.4.6.2 Variable Kosten ...........................................................1789.4.7 Verrechnung der Inventarkosten.....................................1819.4.8 Berechnung der direkten Kosten für Maschinen und Geräte - Inventar 01 .................................................................1849.4.9 Berechnung der direkten Kosten für Betriebs- material - Inventar 02..............................................................1869.4.10 Stillliegezeiten auf der Baustelle ..................................187

9.5 Grundlagen der Gerätekostenkalkulation in Deutschland ........ 1889.6 Fremdleistungskosten ............................................................... 195

10 Gemeinkosten der Baustelle .......................................................... 20110.1 Indirekte Kosten der Baustelle in der Schweiz....................... 201

10.1.1 Baustellengemeinkosten ...............................................20210.1.2 Kosten für Aufsicht und Führung .................................20410.1.3 Exakte Erfassung der indirekten Kosten einer Baustelle ..................................................................................206

10.2 Gemeinkosten der Baustelle in Deutschland .......................... 20911 Umsatzbezogene Kosten und Zuschläge ....................................... 213

11.1 Allgemeine Geschäftskosten .................................................. 21311.2 Bauzinsen ............................................................................... 21511.3 Risiko (Wagnis)...................................................................... 21711.4 Gewinn ................................................................................... 22111.5 Umsatzsteuer .......................................................................... 223

Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft ......................................................................................... 225

12 Grundlagen der Durchführung einer Zuschlagskalkulation........... 22512.1 Kostenarten ohne Zuschläge je Einheit .................................. 22712.2 Summe der Kostenarten ohne Zuschläge ............................... 23112.3 Zuschläge und Kalkulationsfaktoren bzw. Totallohn bestimmen....................................................................................... 23112.4 Kostenarten mit Zuschlägen je Einheit................................... 23212.4 Einheitspreise und Positionspreise ......................................... 23312.5 Einheitspreise mittels Standard-Analysen .............................. 23312.6 Netto-Angebotssumme ........................................................... 23512.7 Kalkulationsschlussblatt ......................................................... 236

13 Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen .......................... 23913.1 Vorgehensweise nach SBV .................................................... 239

13.1.1 Bildung der Zuschläge für die indirekten Kosten der Baustelle ................................................................24213.1.1.1 Werkkosten (1) der Kostenart Lohn ..........................242

Page 12: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Inhaltsverzeichnis XIII

13.1.1.2 Werkkosten (1) der Kostenart Material .....................24313.1.1.3 Werkkosten (1) der Kostenart Inventar......................24413.1.1.4 Werkkosten (1) der Kostenart Fremdleistungen ........24513.1.1.5 Herstellkosten ............................................................24613.1.2 Bildung der Zuschläge für die indirekten Kosten des Unternehmens .......................................................25013.1.3 Bildung der Zuschläge für Risiko und Gewinn ............25213.1.4 Ermittlung des Totallohns und der Kalkulations- faktoren ....................................................................................253

13.2 Vorgehensweise nach KLR Bau.............................................25614 Kalkulation über die Angebotssumme...........................................259

14.1 Indirekte Kosten der Baustelle ...............................................26214.2 Vorläufige Netto-Angebotssumme.........................................26414.3 Kalkulationsfaktoren bzw. Totallohn bei der Kalkulation über die Angebotssumme ...............................................................265

15 Prozesskostenkalkulation...............................................................26916 Aufbau der GU- und TU-Kalkulation............................................277

16.1 Besonderheiten der GU- und TU-Projektabwicklungs- formen.............................................................................................27716.2 Stufen der TU-Kalkulation und -Kalkulationsarten ...............27816.3 Strukturierung einer TU-Kalkulation auf GMP-Basis............280

17 Preisvorbehalte ..............................................................................28317.1 Baupreisteuerung in der Schweiz ...........................................28317.2 Baupreisvorbehalte in Deutschland ........................................286

Teil 5: Risikobasierte Preisbildung ......................................................28918 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten.............................289

18.1 Einleitung ...............................................................................28918.1.1 Sicherheit, Unsicherheit und Risiko .............................28918.1.2 Der Begriff „Risiko“ in Bauprojekten ..........................290

18.2 Risikomanagementprozess .....................................................29418.3 Einbindung des Risikomanagements in den Leistungserstellungsprozess ...........................................................29818.4 Operativer Ablauf der Risikoanalyse bei Angebots- bearbeitung .....................................................................................299

18.4.1 Festlegen der Go-/No-Go-Kriterien..............................30018.4.2 Risikoidentifikation ......................................................30218.4.2.1 Intuitiv unstrukturierte Risikoidentifikation - Pondering...............................................................................30218.4.2.2 Intuitiv strukturierte Risiko- identifikation - Brainstorming..................................................303

Page 13: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

XIV Inhaltsverzeichnis

18.4.2.3 Systematische, strukturierte Risiko- identifikation - Checklisten......................................................30418.4.3 Risikobewertung ...........................................................30618.4.3.1 Qualitative Risikobewertung von Eintretens- wahrscheinlichkeit und Tragweite über feste Bewertungszahlen....................................................................30718.4.3.2 Quantitative Bewertung von Eintretens- wahrscheinlichkeit und Tragweite über deren absolute Größe .........................................................................30718.4.4 Risikoklassifizierung ....................................................30918.4.4.1 Portfolio-Methode......................................................30918.4.4.2 ABC-Analyse.............................................................31318.4.5 Risikobewältigung ........................................................31518.4.6 Berechnung der Risikokosten .......................................31718.4.6.1 Berechnung der Risikokosten mittels der Praktiker-Methode ...................................................................31718.4.6.2 Berechnung der Risikokosten mittels Monte-Carlo-Simulation..........................................................318

18.5 Risikokalkulation in einem Bauunternehmen......................... 32018.6 Risikokalkulation in einem Generalunternehmen/Totalunternehmen ........................................ 324

19 Preisgestaltung und Preispolitik .................................................... 32919.1 Auswirkung von Angebot und Nachfrage .............................. 32919.2 Preisbildung............................................................................ 330

19.2.1 Kostenorientierung der Preisbildung ...........................33319.2.2 Preisbildung bei der Fremdvergabe von Leistungen ....33619.2.3 Wettbewerbs- und branchenorientierte Preis- bestimmung..............................................................................33619.2.4 Kombinierte Preisbestimmung .....................................337

Teil 6: Beispiel zur Kalkulation............................................................ 34320 Leistungsbeschreibung .................................................................. 34321 Kalkulationsablauf......................................................................... 347

21.1 Entwicklung des Arbeitsprozesses ......................................... 34721.2 Entwicklung der Zeitansätze .................................................. 348

21.2.1 Baustelleneinrichtung ...................................................35221.2.2 Erdarbeiten....................................................................35321.2.3 Beton- und Stahlbetonarbeiten, Abdichtung.................354

21.3 Mittellohn ............................................................................... 35521.4 Ermittlung der direkten Kosten der Teilleistungen ................ 35621.5 Angebotsabgabe ..................................................................... 359

Page 14: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Inhaltsverzeichnis XV

Literaturverzeichnis ..............................................................................361

Abbildungsverzeichnis...........................................................................369

Tabellenverzeichnis ...............................................................................379

Stichwortverzeichnis..............................................................................381

Page 15: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

1 Die Kalkulation im Kontext der Unternehmensziele

Unternehmen sichern ihre Existenz und Fortentwicklung, indem sie mit Effizienz und Kontinuität Faktoren wie Arbeit, Kapital, Werkstoffe und Wissen in zivilisationsrelevante Leistungen umwandeln, wie beispielswei-se Konsumgüter (Lebensmittel und Kleidung), Bauwerke (Wohngebäude als elementare Gebilde einer menschenwürdigen Existenz, Brücken als Verbindungselemente der Infrastruktur und Dämme als Elemente des Ka-tastrophenschutzes), Dienstleistungen (Verwaltung, Bankenwesen und Versicherungen) sowie Technologien (Medizintechnik, Luft- und Raum-fahrt, Kommunikation). Sie stehen in definierten Relationen mit ihrer Umwelt, wodurch ein permanenter Ressourcenaustausch stattfindet. Die Abfrage der für die Funktionsweise eines Unternehmens erforderlichen Faktoren erfolgt im Rahmen von Beschaffungsprozessen, das Angebot der in Planungs- und Produktionsprozessen geschaffenen Leistungen im Rah-men von Absatzprozessen. Ein intakt funktionierendes Unternehmen rich-tet sein Handeln an den Bedürfnissen der weit gefassten Umwelt, deckt diese ab respektive weckt durch gezieltes Wirken neue. Damit der Aus-tausch der spezifischen Ressourcen mit der Umwelt stattfinden kann, sind verschiedene Bedingungen einzuhalten, welche an den Zielen der Stake-holder, der Austauschgruppen, zu orientieren sind (s. Tabelle 1.1).

Aus allgemeiner Sicht beschreiben Ziele gemäß Staehle (1994) einen erwünschten zukünftigen Zustand, den ein Unternehmen zu erreichen ver-sucht. Diese zukünftigen Zustände werden von der Unternehmensführungangestrebt und dienen als Entscheidungsgrundlage für die Auswahl von Handlungsalternativen, zur Orientierung und Koordination der Mitarbeiter sowie zur Legitimation gegenüber den Stakeholdern.

Page 16: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

2 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

Tabelle 1.1 Bedingungen für den Austausch von Ressourcen zwischen dem Un-ternehmen und dessen Umwelt – Auswahl (weiterentwickelt nach Hinterhuber 2004)

Stakeholder Beispiele für die von der Unternehmung zu gewährleistenden Bedingungen

Mitarbeiter Bestand des Unternehmens; Unternehmenskultur, -politik und -verfassung; Kompetenzzuordnung; Zielformulierung – strukturiertes Mitarbeitergespräch; angemessene undmotivierende Aufgabenzuordnung (Eliminierungvon Unter- und Überforderung, Rotation); angemessenes Entgelt; erfolgsorientierte Gratifikation; Mitbestimmung; Personalentwicklungsprogramme; Ethikmanagement

Kunden Adäquates Leistungsangebot und entsprechende Leistungsqualität (Qualitäten – Termine – Kosten – Quantitäten; Systemlösungen); Kundenloyali-tät; Kundeninformation; langfristiger Bestand des Unternehmens; Schnittstellenformulierung und -management

Gesellschaft Verantwortliche und zivilisationsrelevante Pro-duktformulierung; Schaffung von Arbeitsplätzen; zuverlässige Bedürfniserfüllung; Umweltschutz;Angemessenheit der Steuerleistung; soziales undkulturelles Engagement; Imagebildung für die Region

Anteilseigner Bestand des Unternehmens; Wertsteigerung; Si-cherheit und Angemessenheit der Dividen-de/Rendite; Information; Mitbestimmung gemäß geltender Rechtsstruktur

Lieferanten/Nachunternehmer Eindeutige Formulierung der Leistungen; termin-gerechte Zahlungen; Kontinuität der Zusammen-arbeit; klare Regeln des Umgangs - Eigenstän-digkeit

Verbündete Unternehmen Akquisition und Realisierung von Projekten; Erschließung neuer Märkte; Gemeinschaftsunter-nehmen; Informationsaustausch

Die Unternehmensführung hat demnach auf der Grundlage der verfüg-baren Ressourcen und Fähigkeiten des Unternehmens die Ziele zu definie-ren. Sie werden in der Regel im Rahmen von Unternehmens- und Ge-schäftsfeldstrategien aufgezeigt einschließlich der Festlegung der notwendigen Mittel für die Zielerreichung. Die Umsetzung der Strategie

Page 17: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

1 Die Kalkulation im Kontext der Unternehmensziele 3

erfolgt dann operativ innerhalb der Leistungserstellungs- und Supportpro-zesse. Die Darlegung und Dokumentation der Zukunftsorientierung, der Qualität der Führung und der Wettbewerbsposition sowie die Erfassung und Analyse der Zielerfüllungsgrade für die existenziellen Komplexe eines Unternehmens hat insbesondere durch die neuen Ratingbedingungen (Ba-sel II, s. Hinterhuber 2004) und daraus resultierende strategische und ope-rative Konsequenzen eine zusätzliche wettbewerbsrelevante Bedeutung er-langt.

Im Zielinhalt kommt gemäß Thommen (1996) zum Ausdruck, worauf sich das Handeln des Unternehmens ausrichten soll bzw. auf welchen Sachverhalt sich die Ziele beziehen. Er unterscheidet dabei zwischen For-mal- und Sachzielen. Formalziele stellen übergeordnete Ziele dar, an de-nen sich die Sachziele auszurichten haben und in denen der Erfolg unter-nehmerischen Handelns zum Ausdruck kommt.

Sachziele beziehen sich auf das konkrete Handeln bei der Ausübung der verschiedenen betrieblichen Funktionen und auf die Steuerung des betrieb-lichen Umsatzprozesses. Sie geben Aufschluss darüber, was den Inhalt be-trieblicher Handlungen bestimmt (Zelewski 1999).

Abb. 1.1 Differenzierung in Formal- und Sachziele (in Anlehnung an Thommen 1996)

Zielinhalte können sowohl quantitativer Art wie Marktanteil, Umsatz (Bauleistung), Gewinn als auch qualitativer Art wie Image, Wettbewerbs-position, Synergieerzielung sein (Lombriser, Abplanalp 1997). Des Weite-ren können Zielinhalte sowohl auf die Erreichung erwünschter Zustände als auch auf die Vermeidung unerwünschter Wirkungen bezogen sein (Ha-berfellner et al. 1997).

Die für die Bauwirtschaft relevanten Unternehmensziele sind zu definie-ren. Im Rahmen empirischer Untersuchungen ermittelte Diederichs ein Pentagon von Teilzielen (Diederichs 2002), welches auch für Bauunter-nehmen gilt. Dazu gehören Ertrags-, Wettbewerbs-, Markt-, Leistungs-, und Umweltziele. Die marktorientierte Unternehmensentwicklung bildet

Page 18: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

4 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

das Oberziel für die Unternehmensführung im Baubereich, welches als oberstes Formalziel von Bauunternehmen aufgefasst werden kann.

Abb. 1.2 Ziele von Bauunternehmen (Diederichs 2002)

Ertragsziele weisen in dem von Diederichs ermittelten Teilzielepenta-gon das höchste Gewicht auf (39 von 100). Hierzu gehören die Größen:

Gewinn, bezogen auf die Bauleistung, Rendite, bezogen auf das eingesetzte Kapital, Cash-flow, bezogen auf die Bauleistung, Liquidität, bezogen auf das betriebsnotwendige Kapital.

Wettbewerbsziele (Gewicht 19 von 100) beziehen sich auf die Kunden-zufriedenheit und die relative Wettbewerbsstärke gegenüber Mitbewer-bern. Die Wettbewerbsstärke resultiert unter anderem aus der Entwicklung und Anwendung von innovativen Bauverfahren, einer kundenorientierten Personaldisposition sowie der Beachtung der Verhältnisse von Preis und Leistung.

Marktziele (Gewicht 18 von 100) beinhalten ökonomische Größen wie die auf die Zeitperiode bezogene Bauleistung und die angestrebten Markt-anteile. Weiterhin andere Elemente wie die Förderung des Image oder Be-wahrung der Unabhängigkeit.

Leistungsziele (Gewicht 15 von 100) formulieren das Leistungsangebot, die Leistungsqualität sowie die Randbedingungen der Organisationsent-wicklung.

Umweltziele (Gewicht 9 von 100) beziehen sich sowohl auf das Errich-ten von Bauwerken des Umweltschutzes als auch auf die Befolgung der Grundsätze des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) in der Bundesrepublik Deutschland. Im Zuge einer life-cycle-orientierten und

Page 19: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

1 Die Kalkulation im Kontext der Unternehmensziele 5

auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Betrachtung der Bauprozesse und des Bauwerks (Girmscheid 2000) kommt umweltfreundlichen Baustoffen so-wie speziell den Baunutzungskosten sehr hohe Bedeutung zu. Im Rahmen der Leistungserstellungsprozesse am Entstehungsort von baulichen Anla-gen müssen zudem Belange des Emissionsschutzes (Staub, Splitter und Trümmer, Lärm und Erschütterungen) berücksichtigt werden. Dieses umso mehr, da das Bauen im Bestand mit steigenden Marktanteilen häufig in dicht besiedelten Gebieten stattfindet.

Die Markt- und Wettbewerbsziele stellen gegenüber den dominierenden Ertragsteilzielen die untergeordneten strategischen Formalteilziele eines Bauunternehmens dar. Eine gezielte Ausrichtung des Unternehmens be-züglich seines Know-how und seiner Kompetenzen auf geeignete, korres-pondierende Produkt-Marktsegmente der Branche ermöglicht die Entfal-tung von Anbietervorteilen (interne Effizienzvorteile) sowie von komparativen Konkurrenzvorteilen (Backhaus 1997).

Der komparative Konkurrenzvorteil (effektiver Kundenvorteil) in beste-henden Produkt-Marktsegmenten muss aus dem Blickwinkel des Kunden als so genannter einzigartiger Verkaufsvorteil des Unternehmens im Ver-gleich mit seinen Wettbewerbern erkennbar sein. Die Realisierung eines komparativen Konkurrenzvorteils sollte sowohl in den bestehenden Pro-dukt-Marktsegmenten wie auch für die Erschließung neuer Grundvoraus-setzung sein. Wettbewerbsfähig sein und somit seinen Wettbewerbszielen genügen kann ein Bauunternehmen, wenn seine Leistungserstellungspro-zesse mindestens so effizient wie oder effizienter als die der Wettbewerber gestaltet sind. Auf diese Weise können die gesetzten Markt- und Wettbe-werbsziele erfolgreich realisiert werden. Der Kundenvorteil und der An-bietervorteil ergeben den Wettbewerbsvorteil des Unternehmens (Kleinal-tenkamp u. Plinke 2000).

Als direkte Ziele in Bezug auf den unternehmerischen Leistungserstel-lungsprozess wirken die Ertrags- und Wettbewerbsziele. Hier können die folgenden drei prominenten Ziele abgeleitet werden:

Ertragsziel: Gewinnmaximierung, Wettbewerbsziel: Kundenakquisition und Gewinnen von Aufträgen, Wettbewerbs- und Leistungsziel: Erreichen einer Kundenzufriedenheit zur Unterstützung des Wettbewerbsziels der Gewinnung von Folgeauf-trägen.

Daraus wird deutlich, dass bei Bauunternehmen der operative Zielfokus hauptsächlich auf den Erfolg in den Leistungserstellungsprozessen ein-schließlich der Akquisition und des nachgelagerten Betriebes des Objektes

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6 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

ausgerichtet sein wird. Dieses wird aus der in Abbildung 1.3 dargestellten Prozessstruktur eines Bauunternehmens deutlich.

Abb. 1.3 Prozesse in einem Bauunternehmen – Übersicht (weiterentwickelt nach Girmscheid 2004 b)

Der Komplex der Managementprozesse ist ausgerichtet auf folgende Aufgaben:

Normatives Management: Mission, Vision, Festlegung der Ziele auf dieser Grundlage; Begründung der Aktivitäten und Entwicklung von Nutzenpotenzialen für die Stakeholder. Strategisches Management: Strategie zur Erreichung der Vorgaben des Mission Statement und der Vision, Ausrichtung von Aktivitäten (Pro-gramme, Strukturen, Systeme und Verhalten). Operatives Management: Vollzug der normativen und strategischen Vorgaben durch Umsetzung in Prozesse (wirtschaftliche Effizienz / Ef-fektivität des Führungshandelns).

Die eigentliche Wertschöpfung des Bauunternehmens findet in den Leistungserstellungsprozessen statt. Ein Prozess ist eine „ganzheitliche,sachlogische und zeitliche Folge von Aktivitäten zur Bearbeitung“ eines Projektes (Egelmann, 2001). Ein Geschäftsprozess ist „eine abgegrenzte, meist arbeitsteilige Folge logisch verbundener Funktionen mit einem defi-nierten Beginn und einem definierten Ende, dessen Ziel die Erstellung oder

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1 Die Kalkulation im Kontext der Unternehmensziele 7

Verwertung von betrieblichen Leistungen ist und der infolge vorhandener Rahmenbedingungen z.B. Zeitspannen, Ressourcen und Regeln, durchge-führt wird“ (Brendel u. Friede 2001).

Im Kontext der Kalkulation und Preisbildung sind besonders die folgen-den Prozesse zu diskutieren:

Akquisition: Identifikation von Kunden respektive Ausschreibungen, die im Spektrum der zu erbringenden Bauleistung und des Objektbetrie-bes mit den Zielen des Bauunternehmens korrelieren. Angebotsphase: Leistungspräzisierung, Organisationsbestimmung, Er-fassung von Chancen und Risiken, Kostenkalkulation und Preisbildung. Dabei wird das Projekt in prozessorientierte Aktivitäten zerlegt, die dann im Rahmen der Angebotskalkulation in Kostengrößen strukturiert werden. Diese stellen in abstrahierter Form die Aktivitäten dar, die im Projekt notwendig sind und in der weiteren Entwicklung der Angebots-preisbildung dienen.

In dieser Generierungsphase sind folgende Punkte zu beachten (Girm-scheid 2004 a):

Ertrags- und Leistungsziele: Ausschreibungen müssen in Bezug auf eigenes Know-how, Kapazität und Kompetenz im Leistungsspektrum des Bauunternehmens liegen.

Ertrags-, Markt- und Wettbewerbsziele: Der Wettbewerb der Aus-schreibung sollte die Wettbewerbsvorteile des Bauunternehmens im Vergleich zu potentiellen Mitbewerbern zur Geltung bringen.

Eine erfolgreiche Angebotskalkulation liefert den entscheidenden Bei-trag zur Gewinnung und Abwicklung von Bauaufträgen und somit auch zur Realisierung der Ertrags- und Wettbewerbsziele eines Unternehmens. Im Rahmen der nachgelagerten Arbeitskalkulation wird das unternehmeri-sche Ziel des Projektes auf der Grundlage des Vertrages definiert. Sie bil-det die Kontroll- und Steuerungseinheit und dient als eines der dominie-renden Elemente für die Realisierung der Ertragsziele.

Page 22: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

8 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

Abb. 1.4 Kalkulationsphasen im Leistungserstellungsprozess

Den Kalkulationsprozessen kommt damit im Rahmen des Leistungser-stellungsprozesses eine besondere Bedeutung bei der Zielerreichung zu. Sie erstrecken sich mit der Angebots-, Auftrags-, Arbeits-, Nachtrags- und Nachkalkulation über den gesamten Leistungserstellungsprozess (Abb. 1.4) und bilden ihn in den betriebswirtschaftlichen Werten ab. Es werden dadurch Entscheidungsgrundlagen für die zur Zielerreichung erforderli-chen Gestaltungs- und Steuerungsmaßnahmen geschaffen. Die risikoba-sierte, prozessorientierte Kostenkalkulation und Preisbildung in Bauunter-nehmen muss den Leistungserstellungsprozess auf der Baustelle erfassen und in Kosten bewerten. Die Kalkulation ist somit einer der Kernprozesse im Rahmen der Leistungserstellungsprozesse und bildet das Bindeglied zwischen den Produktionsprozessen (Bauausführung) und Bewertungspro-zessen des Rechnungswesens. Erst die Verknüpfung beider Bereiche liefert die besten kalkulatorischen und preisgestalterischen Ergebnisse.

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2 Die Kalkulation als Element der Kostenplanung

2.1 Definition Projekt und Objekt

Bauwerke sind Resultate der Erfüllung von Bauherrenbedürfnissen. Sie sollen definierte life-cycle-orientierte Kosten-Nutzen-Strukturen ergeben. In einem solchen Kosten-Nutzen-Prinzip spielen der Standort der bauli-chen Anlage, ihre technische und architektonische Qualität sowie die Bau-, Nutzungs- und Rückbaukosten zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit und der privaten respektive volkswirtschaftlich längerfristigen Rendite eine entscheidende Rolle.

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten für Bauprojektanstöße (Diede-richs 1994, S. 43):

Nutzungsbedarf, Grundstücksverwertung, Kapitalinvestition.

Die Projektinitiierung aufgrund eines Nutzungsbedarfs dient der Erfül-lung konkreter Bedürfnisse eines Bauherrn. Für den Bedarf einer Nutzung sind ein geeigneter Standort und die Finanzierung zu sichern. Wird ein Projekt aufgrund eines vorhandenen Standorts initiiert, so geht dies in der Regel auf die Absicht des Eigentümers zurück, sein Grundstück durch eine höherwertige Nutzung rentabler zu machen. Für eine erfolgreiche, Gewinn versprechende Projektrealisierung gilt es, die für das jeweilige Grundstück geeignete Nutzung zu identifizieren.

In einer solchen Betrachtung ist zu differenzieren zwischen der Projekt- und Objektphase:

Das Projekt ist ein zeitlich abgestecktes und komplexes Vorhaben, wel-ches im Wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen bezogen auf bestimmte Merkmale in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist (s. DIN 69901). Zu den Merkmalen gehören unter anderem: Zielvorgaben (zu-nächst vom Auftraggeber formuliert), zeitliche Ausprägung, personelle Ausprägung, spezifische Organisation, Komplexität, Risiko. Die Pro-jektphase endet mit der Fertigstellung des Projektgegenstandes. Ein Bauprojekt bezieht sich in der Regel auf hohe immobile Werte des An-lagevermögens. Das Objekt ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Gegenstand, dem ei-ne Handlung widerfährt. Im Bauwesen ist es ein fertig gestelltes Projekt, welches sich durch seine Ortsgebundenheit und den Unikatcharakter

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10 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

von anderen Objekten unterscheidet (in Abgrenzung zum Produkt = re-produzierbares Erzeugnis).

Abb. 2.1 Abgrenzung Projektphase – Objektphase (nach Motzko 2001)

In Abbildung 2.1 ist die Abgrenzung zwischen der Projekt- und Objekt-phase dargelegt. Die Projektphase tritt immer dann ein, wenn die Idee für eine signifikante Veränderung des Bestandes entsteht und endet damit, dass das Vorhaben nach Prüfung entweder aufgegeben oder in die Pla-nungsphase überführt wird. Sie ist mit einer Investitionsentscheidung ver-bunden und kann mehrfach an einem Objekt stattfinden. Hierbei werden definierte Entscheidungsparameter quantifiziert. Diese können unter ande-rem aus folgenden Komplexen stammen:

Wirtschaftlichkeit,Corporate Identity, Kundenwunsch, Politik,Technologie, Humanitäre Hilfe.

Das Bauprojekt als komplexe und höchst arbeitsteilige Aufgabe umfasst eine Vielzahl von Planungs-, Beratungs- und Bauleistungen, die zu den un-terschiedlichsten Phasen in einem Bauprojekt ablaufen.

Page 25: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

2 Die Kalkulation als Element der Kostenplanung 11

2.2 Übersicht zum Ablauf der Kostenplanung in Deutschland

Eine gute und transparente Systematik zur Durchführung der Kostenpla-nung liefern deutsche Industrienormen. Die Industrienorm DIN 276-1 (2006-11) definiert die Kostenplanung für den Bereich Hochbau als die Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung. Hierbei wurden als Ziele der Kostenplanung die wirtschaftliche, kostentransparente und kostensichere Realisierung von Bauprojekten festgelegt. Weiterhin wurden die Stufen der Kostenermitt-lung gegenüber der DIN 276 (1993-06) von vier auf fünf erweitert. Be-merkenswert hierbei ist der Bezug zur DIN 18205 „Bedarfsplanung im Bauwesen“ (1996-04), die kaum Beachtung bei Abhandlungen über die Kostenplanung findet. Gerade die frühen Projektphasen sind darin norma-tiv in Bezug auf die durchzuführenden Prozesse geregelt. Ein weiterer Be-zug besteht zur DIN 18960 „Nutzungskosten im Hochbau“ (1999-08). In diesem Verbund wird der Lebenszyklus eines Bauwerkes bezogen auf die Kostenplanung erfasst. In Abbildung 2.2 sind Kostenermittlungsstufen ent-sprechend den Projekt-/Objektphasen dargestellt.

Zur Beschreibung von Kalkulationsobjekten ist die Bestimmung ihrer relevanten Merkmale erforderlich. Mithilfe mathematischer Kostenmodel-le lassen sich gerade bei der prozessorientierten Betrachtung Kalkulations-schemata entwickeln, welche Kostenaussagen für Entscheidungssituatio-nen bereitstellen (s. Pickel 1989). Weiterhin kann eine Differenzierung zwischen Einwert- und Mehrwertmodellen vorgenommen werden. Die Einwertmodelle werden in der Regel in den frühen Projektphasen ange-wendet und nutzen entweder geometrische Merkmale wie zum Beispiel die Brutto-Geschoßfläche (BGF) oder durch den Zweck und die Nutzung des Bauwerkes bestimmte funktionale Merkmale wie zum Beispiel die Anzahl von Wohneinheiten. Diese Merkmale werden mit Kostengrößen attribuiert und ergeben einen Entscheidungswert. Bei den Mehrwertmodellen sind die ressourcenbasierten Modelle und die Elementmodelle von Relevanz. Bei den Ersteren wird eine feingliedrige, detaillierte Dekomposition des zu kalkulierenden Gegenstandes vorgenommen und mit entsprechenden Res-sourcen gekoppelt. Hierzu zählen die üblichen Kalkulationsverfahren. Bei den Elementmodellen wird der zu kalkulierende Gegenstand in lokale, ge-ometrisch definierte Bereiche dekomponiert und mit Kostengrößen attribu-iert. Mehrwertmodelle werden in den fortgeschrittenen Projektphasen zum Einsatz kommen.

Als wichtige Grundlage für die Entscheidungen des Bauherrn sind in den Kostenermittlungsstufen bestimmte Toleranzbereiche für die Kosten-abweichung zwischen Plan-Werten und Ist-Werten einzuhalten (s. Abb. 2.2). Eine Überschreitung kann zu Rechtsansprüchen gegen den Planer

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12 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

führen (zum Beispiel BGH in IBR 1997, 375). So ist die Kostenplanung be-reits in den frühen Projektphasen mit äußerster Sorgfalt durchzuführen.

Abb. 2.2 Struktur der Kostenplanung und Toleranzbereiche der Kostenabwei-chung

Planungsleistungen werden nicht in jedem Fall von spezialisierten Pla-nungsbüros gegenüber dem Bauherrn verantwortet. Die Projektabwick-lungsform und der Vertrag entscheiden über das Quantum dieser Verant-wortung. So wird ein Systemanbieter ein anderes Spektrum der Planung übernehmen als ein Generalunternehmer, der ausschließlich die Bauaus-führung verantwortet (s. Kap. 3.6). Am Beispiel von verschiedenen For-men des Generalunternehmereinsatzes soll dieses verdeutlicht werden.

Generalunternehmer sind nach dem „Vergabehandbuch für die Durch-führung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Fi-nanzbauverwaltungen“ (VHB 2002) Hauptunternehmer, die sämtliche, für die Herstellung einer baulichen Anlage erforderlichen Bauleistungen zu erbringen haben und wesentliche Teile davon selbst ausführen. Der Haupt-unternehmer entspricht dem Vertragspartner des Auftraggebers. In der Eu-ropäischen Charta der Generalunternehmer (FIEC Federation de

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2 Die Kalkulation als Element der Kostenplanung 13

L‘Industrie Europenne de la Construction 1992) werden folgende Projekt-abwicklungsformen dazu definiert:

GU-A Generalunternehmen Ausführung: In dieser Form führt das Unternehmen das Bauwerk aus. Dessen Ver-tragsverantwortung beinhaltet wenigstens die Erstellung des Projektes in der Ausführung der verschiedenen Gewerke, ausgehend von einem de-taillierten, vom Bauherren gelieferten Entwurf sowie in der Regel dazu-gehörigen Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis und Ausfüh-rungsplanung. Die Kalkulation wird auf Basis der vorliegenden Leistungsbeschreibung durchgeführt und beinhaltet in der Regel eigene Werte des GU-A sowie Werte von Nachunternehmen. GU-IA Generalunternehmen Ingenieurleistung und Ausführung: Bei dieser Form übernimmt der GU–IA zumindest teilweise die Ausfüh-rungsplanung sowie die Bauausführung. Die Kalkulation wird zum Teil auf Basis einer vorliegenden Leistungsbeschreibung angefertigt. Ergän-zung erfolgt durch den Generalunternehmer. Die Werte werden von ihm selbst oder von Nachunternehmen generiert. GU-PIA Generalunternehmen Planung, Ingenieurleistung und Ausfüh-rung:Seine Verantwortung umfasst die vollständige Bauwerkserstellung ein-schließlich definierter Planungsleistungen in frühen Projektphasen, aus-gehend von einem durch den Bauherren definierten Programm. Der GU-PIA übernimmt die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungspla-nung im Bereich Objektplanung und TGA, Tragwerkslösung bis hin zur Erstellung der Schal- und Bewehrungspläne im Bereich der Tragwerks-planung sowie die Bauausführung. Da in diesem Fall auch eine bauher-renseitige funktionale Leistungsbeschreibung vorliegen kann, sind vom Generalunternehmer interne Leistungsverzeichnisse zu erstellen. Je nach Leistungszuordnung (Planung und Bauleistung) werden die Kalku-lationswerte von ihm selbst oder von Nachunternehmen generiert.

2.3 Übersicht zum Ablauf der Kostenplanung in der Schweiz

In Abbildung 2.3 sind gemäß der Schweizer Norm SIA 112 der Ablauf ei-nes Bauprojektes und gleichzeitig der Wertschöpfungsprozess bei der Er-stellung eines Bauwerkes von der ersten Idee bis hin zur Bewirtschaftung eines Gebäudes dargestellt.

Da in allen Phasen des Projektes Eingangsressourcen zu höherwertigen Ausgangsressourcen verarbeitet und somit Werte geschaffen werden, kann dieses Phasenmodell auch als Wertschöpfungskette eines Bauprojektes an-

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14 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

gesehen werden. Der Wertschöpfungsprozess im Unternehmen erfolgt im Rahmen des individuellen unternehmerischen Leistungserstellungsprozes-ses. Er umfasst meist spezifische Gewerkeleistungen in spezifischen Pha-sen der Bauprojekte oder, je nach gewählter Projektabwicklungsform, ho-rizontal oder vertikal gewerkeübergreifende Wertschöpfungsphasen des Bauprojektes (Girmscheid 2004 c).

Jedes Bauunternehmen hat einen spezifischen Wertschöpfungsprozess, der je nach Projektabwicklungsform und der dazu möglicherweise erfor-derlichen horizontalen und/oder vertikalen Leistungsintegration, folgenden Leistungsumfang beinhalten kann:

Fachgruppenspezifische Planung wie beispielsweise Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik. Gewerkespezifische Ausführung wie Rohbau, Raumbildender Ausbau, Heizung-Lüftung-Klimatechnik, Fassadentechnik. Gesamtleistung Planung – horizontal über alle Gewerkegruppen und vertikal über mehrere Bau- bzw. Wertschöpfungsphasen. Gesamtleistung Ausführung – horizontal über alle Gewerkegruppen, aber nur über eine Bau- bzw. Wertschöpfungsphase. Total- oder Systemanbieterleistungen – horizontal über alle Gewer-kegruppen und vertikal über die Vorstudie/Projektierungsphase bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe, oder über eine begrenzte Betriebsphase, d.h. über mehrere Wertschöpfungsphasen.

Die Phasen des Wertschöpfungsprozesses eines Bauprojektes sind in Abbildung 2.4 prinzipiell dargestellt und nachfolgend erläutert. Zudem sind den Wertschöpfungsphasen des Bauprojektes die Phasen der Kosten-schätzung des Bauherrn sowie der Kostenkalkulation der Unternehmen gemäß einigen prominenten Projektabwicklungsformen zugeordnet. Dabei ist zu erkennen, dass sich die Kostenkalkulation in den Wertschöpfungs-phasen mit zunehmender Konkretisierung der Leistungen verdichtet und hinsichtlich der Streubreite der Ergebnisse genauer wird. Die Übergänge von einer Projektphase in die nächste sind an Entscheidungen des Bau-herrn gekoppelt, die in Bezug auf das Projektbudget im Rahmen der Pro-zesse der Kostenplanung vollzogen werden.

Page 29: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

2 Die Kalkulation als Element der Kostenplanung 15

Abb. 2.3 Wertschöpfungskette eines Bauprojektes in Anlehnung an die Projekt-phasen der Norm SIA 112

Die Aufgaben und Kostenermittlungsmethoden in den einzelnen Wert-schöpfungsphasen des Bauwerkes stellen sich wie folgt dar: In der Phase der strategischen Planung geht es vor allem um die Konkreti-sierung und das Zusammenführen der Bedürfnisse von Investoren, Bauher-ren und Nutzern, damit die Ziele bezüglich der Nutzungsstrukturen, der Kosten, der Termine, der Qualitäten und weiterer Merkmale sowie die da-zugehörigen Rahmenbedingungen festgelegt werden. Darauf aufbauend werden Lösungsstrategien in Form geeigneter Projektansätze erarbeitet und der Kostenrahmen festgelegt.

In der Phase der Vorstudie werden für diese Projektansätze erste Bewer-tungen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit vorgenommen. Ziel hierbei ist, einzelwirtschaftlich wettbewerbsfähige sowie gesamtwirtschaftlich sozial- und umweltverträgliche bauliche Anla-

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16 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

gen zu erzeugen, die dauerhaft rentabel genutzt werden können (Diede-richs 1994, S. 43). Hierzu dient eine erste Kostenschätzung mit Eingren-zung des wahrscheinlichsten Wertes sowie der unteren und oberen Gren-zen.

Abb. 2.4 Bauprojektphasen – Kostenschätzung des Bauherrn/Architekten und Kostenkalkulation des Unternehmens (aus Girmscheid 2004 b)

Sind die Machbarkeits- bzw. Vorstudien erfolgreich abgeschlossen und konnte nach Bewertung der Alternativen unter Beachtung des Kosten-Nutzen-Prinzips die beste Variante hinsichtlich der Zielerreichung identifi-ziert werden, so kann eine positive Investitionsentscheidung getroffen werden. In dieser Phase wird der Funktionalitäts-, Qualitäts-, Gestaltungs-, Termin- und Kostenrahmen festgelegt, um den intendierten Nutzen zu si-

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2 Die Kalkulation als Element der Kostenplanung 17

chern. Dabei sollte der Bauherr die Finanzierung bereits weitgehend si-cherstellen, bevor die Projektierung beginnt.

Die Vorstudienphase endet mit der risikoorientierten Auswahl der Pro-jektabwicklungsform seitens des Bauherrn oder, je nach Projektfortschritt, bereits mit der Auswahl der Vertragspartner. In der Projektierungsphase werden, ausgehend von den Anforderungen und Wünschen des Bauherrn hinsichtlich Projektabwicklungsform, Nutzung, Funktion, Lage, Qualität, Größenordnung, Architektur und Kostenrahmen erste Pläne und die Kos-tenschätzungen vom Architekten oder eine Budgetkalkulation für die Ge-werkegruppen mit Preisen des Totalunternehmers erstellt. Hierbei wirken neben dem Architekten bereits diverse Fachplaner, Berater oder auch der Totalunternehmer sowie als externe Stellen die Genehmigungsbehörden mit.

Nach endgültiger Sicherstellung der Finanzierung und Einholen der bauaufsichtlichen Genehmigungen kann im Zusammenwirken von Archi-tekt und Fachingenieuren der endgültige Entwurf als Grundlage der Bau-ausführung erstellt werden. Dies kann durch Einzelleistungsplaner, Gene-ralplaner oder den Totalunternehmer erfolgen. Einzelleistungs- und Generalleistungsanbieter fertigen hierzu eine weitere Kostenschätzung II an. Wird ein Totalunternehmer eingesetzt, entwickelt er eine TU-Budgetkalkulation I und gegebenenfalls den Garantierten Maximalpreis (GMP). Dazu verwendet er Angebote von Nachunternehmern, die selbst eine Angebotskalkulation I für ihre Gewerkegruppe erstellen müssen.

Es folgt die Phase der Ausschreibung der Ausführungsgewerke durch den Architekten für Einzelleistungs- oder Gesamtleistungsanbieter. In die-ser Projektphase erstellen Einzelleistungs- und Gesamtleistungsanbieter die Angebotskalkulation und die Preisbildung. Ein Totalunternehmer hat bereits bei seiner Budgetkalkulation I in der Projektierungsphase Angebote von Subunternehmen für die einzelnen Gewerke eingeholt. Nach weitge-hender Fertigstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung wird er im Regelfall nochmals eine detaillierte Ausschreibung bei seinem Sub-unternehmer vornehmen und eine genauere TU-Budgetkalkulation II mit zum Beispiel GMP respektive seine Budgetausführungskalkulation I erstellen.

In der Realisierungsphase stellen die Unternehmen dann für ihre inter-nen Controllingzwecke Ausführungs- bzw. Arbeitskalkulationen auf. Fer-ner werden im Rahmen von Ausführungsänderungen des Bauherrn Nach-tragskalkulationen erforderlich.

Dabei ist die risikobasierte, prozessorientierte Kostenkalkulation und Preisbildung stets im Kontext des Wertschöpfungsprozesses eines Baupro-jektes zu sehen. Sie hat für den Total- wie auch für den spezialisierten Gewerkeunternehmer größte Bedeutung, weil er mittels Kostenkalkulation

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18 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

seine Preise festlegt, um seine Ertrags-, Markt- und Wettbewerbsziele zu erreichen.

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3 Die Kalkulation im Vergabeverfahren und im Bauvertrag

3.1 Das Vergabeverfahren

Der Begriff Vergabe bildet in Deutschland nach der Vergabe- und Ver-tragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A die Gesamtheit aller zum Vertragsabschluss führenden Maßnahmen des Auftraggebers bis zur Ertei-lung des Zuschlages (Vygen 2004, S. 19). Unabhängig von der unter ande-rem aus der Umsetzung der EG-Baukoordinierungsrichtlinie (93/37/EWG) und der Sektorenrichtlinie (93/38/EWG) resultierenden Verpflichtung be-stimmter Gruppen von Auftraggebern, definierte Vergabeverfahren einzu-halten, wird der Zuschlag durch die Annahme eines Angebotes erfolgen. Das Angebot wird auf der Grundlage einer frei oder nach bestimmten Re-geln gestalteten Ausschreibung angefertigt. Auch wenn die Anwendung der VOB/A für öffentliche Auftraggeber sowie private Auftraggeber zu-trifft, die in den Sektoren Trinkwasser- und Energieversorgung sowie Ver-kehrs- und Fernmeldewesen Bauaufträge vergeben, gilt das Gebot der Klarheit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung als vorvertragli-che Pflicht für jeden Auftraggeber (Kapellmann, Langen 2003, S. 28). Die Vergabearten sind in der VOB/A wie folgt geregelt:

Öffentliche Ausschreibung: die Bauleistungen werden im vorgeschrie-benen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung vergeben. Eine unbe-schränkte Zahl von Unternehmen kann Angebote einreichen (stellt den anzuwendenden Regelfall für den öffentlichen Auftraggeber dar). Beschränkte Ausschreibung: die Bauleistungen werden im vorgeschrie-benen Verfahren nach Aufforderung einer beschränkten Zahl von Un-ternehmen (in der Regel 3 bis 8, s. Vygen 2004, S. 19) vergeben. Freihändige Vergabe: Vergabe der Bauleistungen ohne ein förmliches Verfahren, allerdings unter sinngemäßen Anwendung der Bestimmun-gen der VOB/A.

Das Vergabeverfahren nach VOB/A wird in folgende Schritte geglie-dert, die für den privaten Auftraggeber nicht zwingend vorgeschrieben sind (Vygen 2004, S. 19-20):

Überlassung der Vergabeunterlagen einschließlich der Leistungsbe-schreibung an die Bieter (detailliert in VOB/A §§ 9 und 10)Abgabe der Angebote durch die Bieter (in der Form, dass der Vertrag mit der Einverständniserklärung des Auftraggebers geschlossen werden kann)

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20 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

Abhalten eines Eröffnungstermins, in dessen Rahmen die Angebote ge-öffnet und vorgelesen werden (§ 22 VOB/A) Erteilung des Zuschlags durch die Annahme des Angebotes.

Die exponierte Stellung der Kalkulation ist - hier der Angebots- und Auftragskalkulation (Vertragskalkulation) - in den dargelegten Prozessen erkennbar. Die dem Vertragspreis zu Grunde liegenden Strukturen und Werte werden in dessen Rahmen auf Basis der Ausschreibungsunterlagen sowie in Folge der Vertragsverhandlungen gebildet und beinhalten sowohl die ermittelten Kostenelemente als auch die dazugehörige Kalkulationsme-thode (Kapellmann KD, Messerschmidt B 2003, S. 652 sowie EFB-Blätter). Weiterhin ist von Bedeutung, dass die Angebots- respektive Auf-tragskalkulation (Vertragskalkulation) als Basis für die Bemessung verän-derter Preise (Nachtragsforderungen) heranzuziehen ist (s. ebenda). Als ein bedeutender Vorgang ist ferner das Hinterlegen der Vertragskalkulation (Urkalkulation) zu werten, der vertraglich vereinbart werden kann. Bei Bedarf wird unter Einhaltung bestimmter Regeln die Urkalkulation dann geöffnet.

In der Schweiz werden in der Norm SIA 118 Regelungen bezüglich In-halt und Verfahren von Ausschreibung sowie Vergabe und Vertrag für Bauleistungen vorgenommen. Die Arten der Ausschreibung sind gemäß Art. 4 analog zur VOB/A gegliedert. Öffentliche Bauherren haben bei der Art der Ausschreibung die Anforderungen des GATT (General Agreement on Tariffs and Trades) hinsichtlich der Schwellenwerte zu erfüllen. Das Verfahren beginnt mit der Ausschreibung der Bauleistungen durch den Bauherrn bzw. seinen Architekten. Auf diese Ausschreibung hin reichen die interessierten Bauunternehmen ihre Angebote ein. Der Bauherr prüft die Angebote und selektiert die Unternehmen, die seine Projektziele am besten erfüllen. Mit den in Frage kommenden Unternehmen nimmt er Ver-handlungen zum Beispiel über offene Details, bei privaten Bauherren auch über den Preis auf. Nach den Verhandlungen vergibt der Bauherr den aus-geschriebenen Leistungsumfang zur Ausführung an den bietenden Unter-nehmer, der ihm die besten komparativen Konkurrenzvorteile bietet (Ver-gabe) und veröffentlicht die Entscheidung. Die Auswahl des zu beauftragenden Bauunternehmens hinsichtlich der komparativen Konkur-renzvorteile erfolgt hierbei sowohl unter Wertung der Höhe des Angebots-preises als auch unter Berücksichtigung der Qualifikation und Leistungs-fähigkeit des Unternehmers für die ausgeschriebene Bauleistung. Der Inhalt der projektspezifischen, verfahrenstechnischen Bedingungen ist je-doch vielfältig und von Projekt zu Projekt unterschiedlich, da der Aus-schreibende eigene, den Richtlinien konforme Regelungen ergänzen kann. Meist umfassen die Ausschreibungsbedingungen Bestimmungen über

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3 Die Kalkulation im Vergabeverfahren und im Bauvertrag 21

Termin und Ort der Abgabe des Angebots an den Bauherrn, die Form des Angebotes, die Dauer der Bindung, die Einteilung in Lose oder die Auf-forderung zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften. Viele Gemeinwesen und Körperschaften des öffentlichen Rechts haben eigene, die Norm SIA 118 ergänzende Submissionsordnungen in Form von Gesetzen, Verord-nungen oder Dienstanweisungen erlassen. Zu unterscheiden sind dabei Be-stimmungen, die das Ausschreibungsverfahren regeln, Bestimmungen für die Vergabe und den Abschluss des Werkvertrages sowie Allgemeine Ge-schäftsbedingungen (Lendi, Trümpy 1989, S. 8). Eine einheitliche bun-desweite Regelung gibt es in der Schweiz zurzeit nicht.

3.2 Vergabe- und Vertragsunterlagen

Die Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen) Die Vergabeunterlagen sind dem interessierten oder präqualifizierten Un-ternehmen zu überlassen. Das Überlassen der Vergabeunterlagen kann bei Öffentlicher Ausschreibung (§ 20 Nr. 1 VOB/A) an das Entrichten eines Entgeltes gebunden sein. Ist für den Auftraggeber die VOB/A bindend, dann sind die Vergabeunterlagen im § 10 VOB/A geregelt und bestehen aus folgenden Elementen:

Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe) mit allen relevanten Angaben. Dazu gehören unter anderem Art und Umfang der Leistung, Ausführungsort und –zeit, Art der Vergabe, relevante Anschriften, Ort und Zeitpunkt des Eröffnungstermins, Höhe der geforderten Sicherheits-leistungen, Nachprüfungsstelle. Verdingungsunterlagen: - Leistungsbeschreibung: Leistungsbeschreibung mit Leistungsver-

zeichnis oder Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm. - Allgemeine Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen /

Zusätzliche Vertragsbedingungen mit möglichen Regelungen zu Ver-tragsart, Zahlungen, Unterlagen, Weitervergaben an Nachunterneh-mer, Ausführungsfristen, Vertragsstrafen, Abnahme, Mängelansprü-chen u.a..

- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen: normativ geregelter gewerkeweiser Leistungsumfang / Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen.

In der Schweiz regelt die Ausschreibungsunterlagen die Norm SIA 118 und formuliert im Art. 7 folgende Bestandteile:

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22 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

Text der vorgesehenen Vertragsurkunde, worin der Hauptinhalt des vor-gesehenen Vertrages unter Einschluss der Vertretungsverhältnisse auf Seiten des Bauherrn umschrieben und auf die übrigen Ausschreibungs-unterlagen verwiesen wird. Die durch das Bauprojekt bedingten, besonderen Bestimmungen. Es sind dies Bestimmungen, die sich namentlich aus der Lage des Bauob-jektes, der Beschaffenheit des Baugrundes, dem gewünschten Bauvor-gang, der Zweckbestimmung des Werkes und anderen Größen ergeben. Leistungsverzeichnis und/oder Baubeschreibung. Pläne.Verzeichnis der nicht durch das Objekt bedingten, allgemeinen Bestim-mungen, die für das Angebot und den abzuschließenden Vertrag gelten sollen. Als solche kommen in Betracht: - die Norm SIA 118, - die übrigen Normen des SIA und im Einvernehmen mit dem SIA auf-

gestellte Normen anderer Fachverbände und - die weiteren Normen anderer Fachverbände.

Die Ausschreibungsunterlagen als Grundlage der Angebotsbearbeitung sind übersichtlich und vollständig zu erstellen. Neben der Ermöglichung einer zuverlässigen Bearbeitung der Ausschreibungen durch die Bieter muss auch eine strukturierte, übersichtliche und korrekte Wertung der An-gebote und somit die richtige Vergabeentscheidung durch den Bauherrn gewährleistet sein. Üblicherweise wird in den Ausschreibungsunterlagen angeführt, welche zusätzlichen Unterlagen der Unternehmer bei der Ange-botsabgabe zu ergänzen hat. Handelt es sich beispielsweise um eine Leis-tungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, ist dieses mit den eingesetz-ten Preisen Bestandteil der Offerte. Im Leistungsverzeichnis darf der Unternehmer keine Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen anbrin-gen. Vorbehalte, Bemerkungen und Vorschläge sind gesondert als Beila-gen zum Angebot einzureichen. Zudem kann der Bauherr verlangen, dass ein Grob-Terminplan, Erläuterungen zu den gewählten Bauverfahren so-wie Geräte- und Personallisten beigelegt werden, um die Kompetenz des Unternehmens und die Tiefe der Angebotsbearbeitung zu beurteilen. Nach Art. 17 der Norm SIA 118 ist das Angebot während einer in der Aus-schreibung festgelegten Frist verbindlich. Fehlt eine solche Frist, ist das anbietende Unternehmen 30 Tage vom Ablauf der Eingabefrist an das An-gebot gebunden.

Die Vertragsunterlagen Nach Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber gilt auf der Grund-lage der VOB/B, dass die auszuführende Leistung nach Art und Umfang

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3 Die Kalkulation im Vergabeverfahren und im Bauvertrag 23

durch den Vertrag bestimmt ist. Gegenüber den Verdingungsunterlagen können sich für den Vertragsfall Abweichungen ergeben, welche unter an-derem aus einem Vergabeprotokoll, etwaigen Vorbemerkungen, diversen Plänen und Zeichnungen resultieren. Damit im Vertragswerk eine Klarheit über den Rang der diversen Unterlagen besteht, ist hierzu eine Rangord-nung zu vereinbaren, die im § 1 Nr. 2 VOB/B eine Vorgabe erfährt. An oberster Stelle ist die Leistungsbeschreibung aufgeführt. Auch dadurch wird deutlich, dass der Kalkulation, die in der Struktur der Leistungsbe-schreibung erarbeitet wird, eine exponierte Stellung zukommt.

Auch die Norm SIA 118 empfiehlt bei widersprüchlichen Inhalten in den Ausschreibungsunterlagen in Artikel 7 eine Rangfolge festzulegen, die anhand der im Abschnitt zuvor genannten Punkte vorgenommen werden kann.

Neben der Festlegung der Rangfolge sind etwaige Widersprüche, Un-klarheiten oder Fehler in den Unterlagen von Bedeutung. Der Bieter als fachkundiges Unternehmen sollte den Auftraggeber auf solche Stellen in den Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen hinweisen, sobald diese er-kannt werden, und nicht darauf spekulieren, später Vorteile daraus ziehen zu können (Girmscheid et al. 2003). Hierbei können verschiedene Prob-lemkomplexe differenziert werden, unter anderem:

Falsche Vorgaben wie: - Vorgabe ungeeigneter Herstellverfahren, - Vorgabe ungeeigneter Werkstoffe. Widersprüchliche Werte innerhalb der Vertragsbestandteile wie: - Widersprüchliche Qualitäten und Quantitäten in den Unterlagen wie

Leistungsbeschreibung und Pläne, - Widersprüchliche Bauzeiten im Vergabeprotokoll und im visualisier-

ten Terminplan. Mangelhafte technische Grundlagen wie: - Vorgabe nicht mehr gültiger Normen, - Vorgabe nicht zutreffender Normen. Unvollständige Angaben wie: - Fehlende Hinweise zur Komplexität einer Bauaufgabe (besondere

technologische Abhängigkeiten), - Fehlende Angaben zum Leistungsumfang, - Fehlende Angaben zur Quantität für zu kalkulierende Bauteile / Bau-

stoffe / Bauhilfsstoffe.

Die nicht rechtzeitige Feststellung oder auch das Ignorieren von Defizi-ten in den Unterlagen führen regelmäßig zu Unstetigkeiten im Projektver-lauf. Daraus können unter anderen resultieren:

Page 38: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

24 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

Verzerrung des Wettbewerbes beispielsweise durch Spekulation, Ausstieg von Bietern und dadurch Reduktion des Marktpotenziales, Ableitung und Durchsetzung von Ansprüchen auf zusätzliche Vergü-tung, Schadensersatz, Bauzeitverlängerung, Provozieren von Mängeln in der Bauausführung.

3.3 Leistungsbeschreibung

Die Beschreibung der auszuführenden Bauleistung bildet die Kerngröße der Vergabe- (Ausschreibungs-) und Vertragsunterlagen. Sie ist die Basis für die Kalkulation der Kosten und daraus abgeleitet für die Bestimmung der Preise. Die Leistungsbeschreibung ist vollständig und unmissverständ-lich aufzustellen. Dieser Grundsatz ist im § 9 Nr. 1 VOB/A verankert, wo-nach die Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben ist, dass „alle Bewerber den Inhalt im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können“. Weiterhin darf dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis aufge-bürdet werden „für Umstände und Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann“ (§ 9 Nr. 2 VOB/A). Die Komplexität von Bauvorhaben führt zwangsläufig dazu, dass Bauverträge Defizite in Bezug auf ihre Voll-ständigkeit aufweisen (Hess 2003, S. 1). Eine normativ geregelte Struktur, welche zumindest das Aufstellen sach- und fachgerechter Leistungsbe-schreibungen unterstützt und eine bedeutende Schnittstelle zwischen Technik und Recht erschließt, bilden die in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der VOB/C vereinten DIN-Normen. Hierdurch wird die Aufstellung einer in technischer Hinsicht kor-rekten Leistungsbeschreibung unterstützt. Weiterhin sind bei Anwendung der VOB/A die Angaben im dazugehörigen Anhang TS Technische Spezi-fikationen zu berücksichtigen. Die Leistungsbeschreibung kann gemäß § 9 VOB/A grundsätzlich zwei Formen haben:

Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.

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3 Die Kalkulation im Vergabeverfahren und im Bauvertrag 25

3.3.1 Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

Als notwendige Merkmale der Leistungsbeschreibung mit Leistungsver-zeichnis können in Anlehnung an § 9 Nr. 6-9 VOB/A identifiziert werden:

Die Bauleistung ist nach Leistungsbereichen/Gewerken hierarchisch (Titel = Gewerk, Teilleistung = Position oder Ordnungszahl) quantitativ und qualitativ definiert. Innerhalb der Position sind bezogen auf die technische Beschaffenheit und die Preisbildung gleichartige Leistungen zu integrieren. Festlegungen, welche mehrere Positionen betreffen und technischen In-halts sind, dürfen als Vorbemerkungen an den Anfang des Leistungsver-zeichnisses positioniert werden. Eine Baubeschreibung ist zu verfassen (Zweck, Art und Nutzung des Bauwerkes; ausgeführte Vorarbeiten und Leistungen; gleichzeitig lau-fende Arbeiten; Konstruktion des Bauwerkes resp. Konzept der techni-schen Anlage). Nebenleistungen und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 0.4.2 der DIN 18 299 sind zu berücksichtigern. Wahl- und Bedarfspositionen dürfen nicht zum Ausgleich mangelhafter Planung aufgenommen werden (Vygen et al. 2002, S. 45). Bedarfspositionen sind für den öffentlichen Auftraggeber eingeschränkt anzuwenden (Vygen et al. 2002, S. 45). Bei angehängten Stundenlohnarbeiten sind die Voraussetzungen des § 5 Nr. 2 VOB/A aufzunehmen.

Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis wird überwiegend bei folgenden Bauvertragsformen verwendet:

Einheitspreisvertrag,Detail-Pauschalvertrag.

In der Schweiz werden im Art. 8 Norm SIA 118 Aufgabe und Inhalt des Leistungsverzeichnisses wie folgt definiert:

Ein Leistungsverzeichnis ist für Einheitspreisverträge vorzusehen. Es führt die einzelnen Leistungen, aus denen sich die ausgeschriebene Bau-arbeit zusammensetzt, übersichtlich und vollständig auf (im Regelfall besteht bei jedem Leistungsverzeichnis zumindest ein Massenrisiko, da die auszuführenden Mengen unter Umständen zum Zeitpunkt der Aus-schreibung noch nicht exakt feststehen oder nicht erfasst wurden). Das Verzeichnis beschreibt jede Leistung unter Angabe von Material-qualitäten und voraussichtlichen (geplanten) Mengen; es verweist auf das Bestehen allfälliger objektbedingter Bestimmungen für ihre Ausfüh-

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26 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

rung. Es wird auf die besonderen Regelungen von Eventualpositionen verwiesen.Das Verzeichnis gibt an, nach welcher Preisart (Einheits-, Global- und Pauschalpreis) die Vergütung des Unternehmers für die einzelnen Leis-tungen zu berechnen ist. Es ist so einzurichten, dass der Unternehmer nur noch die von ihm angebotenen Preise anzugeben hat und hierfür das Leistungsverzeichnis verwenden kann.

In der Praxis ist bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen der Ein-satz von standardisierten Leistungsbeschreibungen üblich. Diese stehen bei einer Vielzahl von EDV-Programmen der AVA (Ausschreibung-Vergabe-Abrechnung) elektronisch zur Verfügung. Zu den Werken, welche auch normativen Charakter aufweisen, zählen:

In Deutschland: Standardleistungsbuch (STLB) / Standardleistungskata-log für den Straßen- und Brückenbau (STLK) / Standardleistungskatalog für den Wasserbau (STLK-W)

Das Standardleistungsbuch (STLB) unterstützt das Aufstellen von Leis-tungsverzeichnissen mit Hilfe standardisierter Textbausteine für verschie-dene Leistungsbereiche, entsprechend der Gliederung der VOB/C. Das STLB-Bau Dynamische Baudaten ist aufgestellt vom GAEB (Gemeinsa-mer Ausschuss Elektronik im Bauwesen), herausgegeben vom DIN und besteht in der neuesten Fassung aus einem dynamischen Textgenerator, welcher auf der Grundlage vorgegebener und gegebenenfalls zu ergänzen-der Regeln Ausschreibungstexte elektronisch erzeugen lässt. Der STLK ist eine ebenso wie das STLB nach Leistungsbereichen gegliederte Sammlung standardisierter, elektronisch verfügbarer Textbausteine für den Bereich Straßen- und Brückenbau, die ab dem Jahre 1999 von der Forschungsge-sellschaft für Straßen- und Verkehrswesen herausgegeben wird. Der STKL-W, herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), vereinheitlicht die zur Beschreibung von Bauleistungen im Wasser- und sonstigem Tiefbau verwendeten Leistungs-texte.

In der Schweiz: Normpositionskataloge

Leistungsbeschreibungen für Leistungsverzeichnisse können entweder für einzelne Projekte individuell formuliert oder einem standardisierten Leistungskatalog entnommen und ggf. an die vorhandenen Bedingungen angepasst werden (s. Abbildung 3.1).

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3 Die Kalkulation im Vergabeverfahren und im Bauvertrag 27

Abb. 3.1 Möglichkeiten bei der Beschreibung von Leistungen (Wiederkehr 1991)

Die Vorteile standardisierter Leistungskataloge sind:

Die Leistungsdefinitionen sind eindeutig formuliert. Die Daten können elektronisch verarbeitet und ausgetauscht werden. Der Aufwand für das Aufstellen der Leistungsverzeichnisse kann redu-ziert werden. Die Nachkalkulation gleicher oder ähnlicher Leistungen und die Erfas-sung in der Kalkulationsdatenbank werden vereinfacht.

Als standardisierter Leistungskatalog gilt in der Schweiz der Normposi-tionen-Katalog der Schweizer Bauwirtschaft (NPK-Bau). Er wird von der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung (CRB), dem Schweizerischen Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS) und dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) herausgege-ben. Der Normpositionen-Katalog gibt für den Hoch-, Tief- und Untertag-bau geschlossene und offene Positionen zur Erstellung eines Leistungsver-zeichnisses an. Geschlossene Formulierungen ermöglichen keine Änderung des Textes, offene Positionen bestehen aus Textbausteinen, aus denen eine objektspezifische Position zusammengestellt werden kann.

Im Prozess der Angebotskalkulation sind Kosten für die Teilleistungen zu ermitteln und Preise für die Positionen im Leistungsverzeichnis einzu-setzen. Dieses bezieht sich bei Positionen mit numerischen Mengenanga-ben auf das Einsetzen eines Einheitspreises, welcher durch Multiplikation mit dem Vordersatz für die Position den Gesamtpreis ergibt. Bei Positio-nen, welche eine pauschale Menge aufweisen, ist der Gesamtpreis der Po-sition einzusetzen. Die Summe der Gesamtpreise aller Positionen ergibt die Netto-Angebotssumme. Ein Muster ist in Abbildung 3.2 dargestellt.

Page 42: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

28 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

Abb. 3.2 Auszug aus einem Leistungsverzeichnis

3.3.2 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

Für den Fall, dass der Entwurf ebenso wie die Bauleistung dem Wettbe-werb zu unterziehen sind, kann die Leistungsbeschreibung mit Leistungs-programm angewendet werden (§ 9 Nr. 10-12 VOB/A). Sie wird ebenso als funktionale Leistungsbeschreibung bezeichnet. Eine Leistungsbe-schreibung mit Leistungsprogramm beschreibt daher die Funktion des Bauwerkes und seine qualitativen, technischen, gestalterischen und funkti-onellen Anforderungen. Der Begriff „Leistungsprogramm“ verdeutlicht, dass dem Bieter in dieser Form der Ausschreibung ein definierter Rahmen vorgegeben wird, der (Bau-)Leistungen anhand des gewünschten Resulta-tes, nämlich des Bauwerkes und seiner Funktion, beschreibt. Die Bieter werden nach der besten funktionalen, technischen, ökonomischen und ge-stalterischen Lösung suchen und ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Die Bearbeitung einer solchen Leistungsbeschreibung auf Seiten des Bie-

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3 Die Kalkulation im Vergabeverfahren und im Bauvertrag 29

ters ist in der Regel wesentlich aufwändiger als das der Fall bei der Leis-tungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis ist:

Es sind, je nach auftraggeberseitigen Vorleistungen, Planungsleistungen erheblichen Umfangs zu erbringen. Auf der Grundlage der erbrachten Planungsleistungen sind in der Regel interne Leistungsverzeichnisse zu erstellen, auf dessen Grundlage erst die Kalkulation der Kosten und anschließend die Preisbildung erfolgen können. Eine überschlägige Bestimmung der Kosten kann auf der Grundlage von Einwertmodellen erfolgen: - funktional, zum Beispiel €/Stellplatz eines innerstädtischen Parkhau-

ses,- geometrisch, zum Beispiel €/BRI eines Verwaltungsgebäudes.

Aus der VOB/A wird gefolgert, dass die Anwendung der funktionalen Leistungsbeschreibung in Verbindung mit einer Beschränkten Ausschrei-bung zu sehen ist und daraus resultierende Vorteile auf Grund der beson-deren Qualifikation des Bieterkreises zu erwarten sind (Vygen et al. 2002, S. 47-48).

Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm wird in der Regel bei folgenden Vertragsformen verwendet:

Einfacher Global-Pauschalvertrag: Beinhaltet ein einfaches globales Element in der Bausollbeschreibung und regelt typischerweise nur ein Gewerk (Kapellmann, Schiffers 2000). Komplexer Global-Pauschalvertrag: Umfasst komplexe Planungs- und Ausführungsleistungen auf Seiten des Auftragnehmers, so zum Beispiel Gewerkekomplexe im Globalelement „Schlüsselfertig“. Hier können im Extremfall alle Einzelheiten der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch offen sein (Kapellmann, Schiffers 2000).

Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm wird in Art. 12 der SIA 118 als „Baubeschreibung“ bezeichnet. Sie kommt vor allem bei Pau-schal- und Globalpreisverträgen zum Einsatz. Der verwendete Begriff „Baubeschreibung“ lässt diese leistungsorientierte Interpretation nicht zu, da unter einer Baubeschreibung vielmehr die allgemeine Darstellung einer Bauaufgabe als Ergänzung der Ausschreibungsunterlagen zu verstehen ist. Daher ist "Baubeschreibung" und "Leistungsprogramm" nicht synonym aufzufassen. Gegebenenfalls wird das Bausoll zusätzlich zum Leistungs-programm anhand von Planunterlagen (Vorplanung) fixiert, die das Raum-programm, die Gestalt, die Flächenzuordnung und andere Größen vorge-ben. Die Unternehmerleistung wird in diesem Fall nicht nur Bauleistungen, sondern auch Planungsleistungen umfassen. Der mit Planungsleistungen

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30 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

beauftragte Unternehmer wird als General- oder Totalunternehmer be-zeichnet (Girmscheid 2004 c).

3.4 Einheitliche Formblätter EFB-Preis

Das „Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bun-des im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen“ (VHB 2002) beinhaltet unter anderem Richtlinien für die Wertung von Angeboten. Ein wesentliches Element darin bilden die EFB-Preisblätter (Einheitliche Formblätter EFB-Preis), welche eine Aussage über die Angemessenheit von Angebotspreisen (Preisbestandteile) erlauben sollen. Es wird differen-ziert zwischen:

EFB-Preis 1a: Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation, EFB-Preis 1b: Angaben zur Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme,EFB-Preis 1c: Angaben zur Preisermittlung bei Leistungen des Ausbau-gewerbes,EFB-Preis 1d: Angaben zur Preisermittlung bei Leistungen des Maschi-nenbaus und der Elektrotechnik, EFB-Preis 2: Aufgliederung wichtiger Einheitspreise.

Unabhängig davon, welches Kalkulationsverfahren vom Bieter gewählt wurde, ist der Baupreis mit folgenden Elementen anzugeben:

Einzelkosten der Teilleistungen (Lohnkosten, Sonstige Kosten, Geräte-kosten und Fremdleistungskosten), Gemeinkosten der Baustelle, Umsatzbezogene Gemeinkosten (Geschäftskosten, Bauzinsen, Wagnis und Gewinn).

Die EFB-Preisblätter werden nicht Bestandteil des Bauvertrages, kön-nen aber bei Nichtabgabe dazu führen, dass das Angebot nicht berücksich-tigt wird. Ihre Bedeutung liegt unter anderem darin begründet, dass durch die Schaffung einer gewissen Transparenz im Preisgefüge des Bieters, im Falle von zusätzlichen oder geänderten Leistungen, die Preisverhandlun-gen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auf eine solide Grundlage gestellt werden. Mit Hilfe der EFB-Preisblätter lassen sich spekulativ hohe respektive niedrige Preise erkennen (Schubert 2005). Zwar ist die Spekula-tion nicht verboten, für den Öffentlichen Auftraggeber gilt jedoch, dass der Auftrag nicht zu erteilen ist bei unangemessen hohen oder niedrigen Prei-sen. Weiterhin ist anzumerken, dass einer solchen Spekula-tion Nährboden

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3 Die Kalkulation im Vergabeverfahren und im Bauvertrag 31

erst dann gegeben ist, wenn der Auftraggeber eine mangelhafte Ausschrei-bung aufstellt, beispielsweise durch unklare Leistungsbeschreibungen.

3.5 Der Bauvertrag

Der Bauvertrag unterliegt in Deutschland den Grundsätzen des Werkver-tragsrechts der §§ 631 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB (BGB 2002) und wird in der Sphäre des Privaten Baurechts behandelt. Hier werden die Rechtsverhältnisse zwischen Besteller (in der VOB: Auftraggeber) und Unternehmer (in der VOB: Auftragnehmer) geregelt. Es handelt sich um einen Schuldvertrag mit gegenseitigen Rechten und Pflichten der Ver-tragsparteien. Die Vergütung wird in der Praxis und in Anlehnung an den § 5 VOB/A nach folgenden Abrechnungs- und Vertragstypen erfolgen (s. auch Kapellmann, Schiffers 2000):

Leistungsverträge:- Einheitspreisvertrag:

Leistungsverzeichnis, Pläne und weitere die Leistung präzisierende Größen wie Musterstücke sind fixiert und bestimmen über qualitative Angaben den Bauinhalt (was vertraglich gebaut werden soll) und die Bauumstände (wie vertraglich gebaut werden soll, so zum Beispiel in welcher Bauzeit), jedoch über Mengenangaben (Vordersatz) nur den voraussichtlichen Umfang der jeweiligen Teilleistung. Daraus folgt: der qualitative Bauinhalt ist fixiert, der quantitative Bauinhalt ist vor-läufig. Die Vergütung wird auf der Grundlage der tatsächlich ausge-führten Leistungen vorgenommen (solange kein Eingriff des Auftrag-gebers stattfindet).

- Detail-Pauschalvertrag:Leistungsverzeichnis, Pläne und weitere die Leistung präzisierende Größen sind fixiert und bestimmen den Bauinhalt sowie die Bauum-stände (analog dem Einheitspreisvertrag) mit bestimmbarem Umfang der auszuführenden Mengen, die vom AN auf seine Verantwortung ermittelt werden (Mengenüberschreitungsrisiko liegt beim AN). Dar-aus folgt: der qualitative Bauinhalt ist fixiert, der quantitative Bauin-halt ergibt sich mit Hilfe von Mengenermittlungskriterien über Para-meter (zu welchem Zeitpunkt nach gemeinschaftlichem Verständnis die Leistung erbracht ist), die Vergütung ist pauschal (solange kein Eingriff des Auftraggebers vorliegt; zu beachten ist hier zum Beispiel § 242 BGB).

- Global-Pauschalvertrag:Kennzeichnender Vertragsinhalt ist das globale Element vor allem im Schlüsselfertigbau: Der SF-Auftragnehmer baut gemäß Angaben der

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32 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

Ausschreibung mit dem Ziel, das geschuldete, komplette und funkti-onsfähige Objekt zu errichten, ohne Rücksicht darauf, ob jedes not-wendige Element beschrieben ist. Das Ausfüllen des globalen Ele-mentes wird in der Regel dazu führen, dass eine Funktionsverlagerung vom AG auf den AN erfolgen wird, zum Bei-spiel bei Planungsleistungen. Diese Funktionsverlagerung und Über-tragung von Planungsleistungen bildet das wesentliche Unterschei-dungsmerkmal zwischen einem Detail-Pauschalvertrag und einem Global-Pauschalvertrag. Die Vergütung ist pauschal (solange kein Eingriff des Auftraggebers erfolgt). Beim Global-Pauschalvertrag können zwei Formen differenziert werden: - Einfacher Global-Pauschalvertrag:

Relativ detaillierte Leistungsbeschreibung mit definiertem (er-kennbarem) Leistungsziel und einer Komplettheitsklausel als glo-balem Element. Die Komplettheitsklausel ist ausschließlich in In-dividualverträgen gültig, umfasst häufig nur ein Gewerk. Der qualitative Bauinhalt ist fixiert (eventuell zu komplettieren), der quantitative Bauinhalt ist fixiert, nicht detailliert.

- Komplexer Global-Pauschalvertrag: Typisch für den SF-Bau. Gegenstand ist ein komplettes Objekt, welches funktionsfähig zu erstellen ist. Die Leistungsbeschreibung kann „global“ gefasst werden, wobei im Detail geregelte Vertrags-bestandteile erhalten bleiben. Merkmal ist die teilweise erhebliche Verschiebung von Planungsaufgaben vom Auftraggeber auf den Auftragnehmer. Die Vergütung ist pauschal (solange kein Eingriff des Auftraggebers erfolgt).

Aufwandsverträge:- Stundenlohnvertrag: Die Vergütung wird nach aufgewendeter Zeit

bemessen. - Selbstkostenerstattungsvertrag: Sehr seltene Vertragsform. Anzuwen-

den, wenn die Bauleistungen vor der Vergabe nicht eindeutig defi-niert werden können und somit eine einwandfreie Preisermittlung nicht möglich ist.

Die Verträge zwischen Bauherr und ausführendem Unternehmen sind in der Schweiz ebenso rein privatrechtlicher Natur. Dies gilt auch für den Fall, wenn das Gemeinwesen als Bauherr auftritt (Gauch 1992) und orien-tieren sich an den werkvertragsrechtlichen Vorschriften des Schweizeri-schen Obligationenrechts §§ 366 bis 379. Das „Werk“ definiert dabei die geschuldete Leistung als Erstellung oder Veränderung einer Sache respek-tive als einen durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg und differenziert so Bauleistungen von Produkten, die beispielsweise über

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3 Die Kalkulation im Vergabeverfahren und im Bauvertrag 33

Kaufverträge erworben werden. In der Schweiz steht der Bauwerkvertrag vor allem unter dem Einfluss der SIA-Norm 118, die zum Normenwerk des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins gehört. Die aktuel-le SIA-Norm 118 aus dem Jahr 1991 ist eine Neuauflage der ursprüngli-chen Norm aus dem Jahr 1977. Die im März/April 2004 vom SIA heraus-gebrachten Ergänzungsnormen zur Norm SIA 118 umfassen Anpassungen an einzelne technische Bereiche wie zum Beispiel Holzbau, Stahlbau oder Betonbau, so Norm SIA 118/262 für den Betonbau. Die Gültigkeit der Norm SIA 118 (1977/1991) bleibt durch diese Normen unangetastet. Sie bildet weiterhin die Grundlage aller Verträge im Bauwesen und unter-scheidet im Wesentlichen folgende Preisarten als Formen der Vergütung für Unternehmerleistungen:

Einheitspreise,Globalpreise,Pauschalpreise.

Gemäß Norm SIA 118 Art. 39 bestimmt der Einheitspreis die Vergü-tung jeder einzelnen Leistung, die als Position im Leistungsverzeichnis aufgeführt ist (s. Abbildung 3.3). Der Preis wird je Mengeneinheit festge-setzt, so dass sich die Vergütung der Leistung nach der tatsächlich gemes-senen Menge (Ist-Menge) oder dem plangemäßen theoretischen Ausmaß ergibt. Für Einheitspreisverträge gelten die Bestimmungen über die Teue-rungsabrechnung. Unter Teuerung versteht man die Veränderung von Prei-sen oder Kostengrundlagen zwischen zwei Stichtagen, beispielsweise An-gebotstag und Vollendung des Werkes. Der Ausdruck "Teuerung" steht dabei sowohl für eine Erhöhung wie auch für eine Verminderung der Prei-se oder Kostenansätze. Erhöhen oder vermindern sich die Kostenansätze oder Preise gegenüber der ursprünglichen Kostengrundlage, so ist die ge-schuldete Vergütung im Rahmen von Einheitspreisen entsprechend anzu-passen.

Abb. 3.3 Beispiel für einen Einheitspreis

Der Globalpreis ist gemäß Norm SIA 118 Art. 40 ein fest vereinbarter Geldbetrag für eine einzelne Leistung, einen Werkteil oder das gesamte Werk. Die geschuldete Vergütung wird nicht auf die Menge abgestellt, d.h.

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34 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

das Mengenrisiko bei Mengenüberschreitung liegt beim Unternehmer. Die Bestimmungen über die Teuerungsabrechnung gelten wie beim Einheits-preisvertrag (s. Abbildung 3.4).

Pauschalpreise sind ebenfalls fest vereinbarte Geldbeträge für eine ein-zelne Leistung, einen Werkteil oder das gesamte Werk. Gemäß Norm SIA 118 Art. 41 wird die Teuerung in den Preis eingerechnet und kann nicht in Rechnung gestellt werden.

Abb. 3.4 Beispiel für einen Globalpreis

Bei der Ausführung in Regie erfolgt die Vergütung nach Aufwand. Re-giearbeiten sind in den Artikeln 44 bis 57 der Norm SIA 118 geregelt.

Anhand der vereinbarten Vergütungsform kann folglich zwischen Ein-heitspreisverträgen, bei denen für alle oder für einen Teil der Leistungen Einheitspreise vereinbart sind, und Gesamtpreisverträgen, bei denen sich die vereinbarte Vergütung unter Vorbehalt von Art. 44 Abs. 1 SIA 118 (Regiearbeiten) ausschließlich nach Global- oder Pauschalpreisen be-stimmt, unterschieden werden. In Abhängigkeit von der Art der Leistungs-beschreibung und der Vergütungsform können das Vollständigkeits- und das Massenrisiko beim Bauherrn oder beim Unternehmer liegen (Girm-scheid 2004 c):

Beim Einheitspreisvertrag mit Leistungsverzeichnis und den darin an-gegebenen Ausschreibungsmengen liegt das Vollständigkeitsrisiko beim Bauherrn. Die Mengen werden im Rahmen von festgelegten Toleranzen (individuelle Vereinbarung oder normativ ± 20%) vergütet. Beim Global- bzw. Pauschalpreisvertrag auf Basis eines Leistungsver-zeichnisses ohne Ausschreibungsmengen fällt das Vollständigkeitsrisiko in den Verantwortungsbereich des Bauherrn, das Massenrisiko liegt beim Unternehmer. Durch eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm und verein-barten Pauschal- bzw. Globalpreisen fallen das Vollständigkeits- und das Massenrisiko komplett in den Verantwortungsbereich des Unter-nehmers.

In dieser Betrachtung wird der Eingriff des Bauherrn ausgeschlossen, zum Beispiel eine Entwurfsänderung.

Page 49: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

3 Die Kalkulation im Vergabeverfahren und im Bauvertrag 35

Bezogen auf standardisierte Verträge für den Bau und Anlagenbau im internationalen Rahmen wird auf die von der Fédération Internationale des Ingénieurs-Conseils (FIDIC) herausgegebenen Musterverträge verwiesen: Construction Contract (Bauvertrag), Plant Contract (Anlagenvertrag) so-wie EPC Turnkey Contract (vor allem für die schlüsselfertige Erstellung von Energie- oder Produktionsanlagen, Fabriken und sonstigen Infrastruk-turobjekten, so Mallmann 2002).

3.6 Projektabwicklungsformen

Neben der Charakterisierung von Bauverträgen anhand der vereinbarten Vergütungsart ist die Charakterisierung anhand der Projektabwicklungs-form zu nennen (Girmscheid 2004 c).

Die Projektabwicklungsformen unterscheiden sich zum einen aufgrund des Leistungssolls des Unternehmens, zum anderen anhand des daraus re-sultierenden Zeitpunktes des Eintritts in das Projekt. Die Zusammenhänge sind in Abbildung 3.5 verdeutlicht und werden am Beispiel der Vorge-hensweise in der Schweiz weiter diskutiert.

Abb. 3.5 Leistungsumfang der einzelnen Projektabwicklungsformen (nach Girm-scheid 2004 a)

Die Vergütungsart und die Projektabwicklungsform werden in einen di-rekten Zusammenhang gebracht. So kann eine Vergabe an Einzelleistungs-anbieter mit einem Einheitspreis bezogen auf die Mengeneinheit, oder mit einem Global- bzw. Pauschalpreis für eine Leistungsverzeichnisposition erfolgen.

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36 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

Bei der Generalunternehmervergabe gibt es folgende Vergabemöglich-keiten:

Leistungsverzeichnis mit Angabe der Ausschreibungsmenge, Leistungsverzeichnis ohne Angabe der Ausschreibungsmenge oder Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm sowie ggf. Genehmi-gungsplänen und/oder Ausführungsplänen.

Im Regelfall werden Generalunternehmerleistungen mit Global- bzw. Pauschalpreisen für die Leistungspositionen bzw. auf die Gesamtleistung bezogen vergeben. Da bei Generalunternehmerausschreibungen in den meisten Fällen die Genehmigungsplanung respektive die Ausführungspla-nung vorliegen, ist es zweckmäßig, dass der Bauherr ein Leistungsver-zeichnis erstellt. Der Unternehmer wird die Ausführungsplanung durch seine Vorschläge nicht beeinflussen. Erfolgt in einer solchen Konstellation die Ausschreibung auf Basis eines Leistungsprogramms und der Genehmi-gungspläne, könnte sich ein Konfliktpotenzial zwischen Generalunterneh-mer und Bauherr in der Ausführung eröffnen. Dieses liegt darin begründet, dass die Auffassung über die Qualitäten bauherrnseitig und unternehmer-seitig durch konträre Interpretation der Ausschreibungsunterlagen differie-ren kann. Eine solche Situation wird in der Praxis häufig im Rahmen der Bemusterung registriert. Aus projektökonomischen Überlegungen bietet es sich daher für Bauherrn und Unternehmer an, zumindest für die Hauptleis-tungen ein Leistungsverzeichnis zu erstellen, wenn die Ausführungspla-nung im Einflussbereich des Bauherrn bleibt.

Erfolgt die Generalunternehmerausschreibung einschließlich der Aus-führungsplanungsleistungen, so ist eine Ausschreibung auf der Basis derLeistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm und Genehmigungspla-nung gerechtfertigt. Die Unternehmen können dann in Kooperation mit dem Bauherrn in der Ausführungsplanung Optimierungspotentiale für eine Win-Win-Situation und Differenzierung im Wettbewerb nutzen. Wie be-reits ausgeführt wurde, wird ein Generalunternehmer im Regelfall ein Leistungsverzeichnis für die Zwecke der Kostenkalkulation und der Preis-bildung benötigen. Wird ein Leistungsverzeichnis vom Generalunterneh-mer nicht angefertigt, sollten zumindest die Nachunternehmen für die Zu-sammenstellung der Gewerkebudgets je ein gewerkespezifisches Leistungsverzeichnis erstellen.

Für die Vergabe an einen Total- und Systemanbieter sind aufgrund des frühen Projekteintritts und dem damit verbundenen geringen Planungs-stand ausschließlich Global- bzw. Pauschalgesamtpreise als geeignet anzu-sehen. Hier kann das Leistungssoll nur durch Leistungsprogramme sinn-voll wiedergegeben werden. Solche Gesamtpreise können mit einem

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3 Die Kalkulation im Vergabeverfahren und im Bauvertrag 37

Garantierten Maximalpreis-Vertrag (GMP) sowie einem Value-Engineering-Anreizkonzept gekoppelt werden. Aufgrund der Leistungsbe-schreibung mit Leistungsprogramm kann das Projekt dann in der Bauphase im Rahmen von Optimierungen durch Aufteilung der Kostenersparnis zwi-schen Bauherr und Unternehmer verbessert werden. Mit dieser Projektab-wicklungs- und Vergabeform sichert sich der Bauherr den Wettbewerb der Ideen unter den Anbietern sowie das partnerschaftliche Mitspracherecht nach der Vergabe durch das Prinzip der „Open books“ (so im GMP-Vertrag).

Page 52: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

4 Die Kalkulation im Prozess der Angebotsbearbeitung

4.1 Der Angebotsprozess

Das Angebotsmanagement kann in drei Phasen gegliedert werden: die Ak-quisitionsphase, die Angebotsphase und die Vertragsverhandlungsphase (s. Kap. 1, Abb. 1.3). Die Grenzen zwischen den Phasen sind fließend, die Prozesse verlaufen projektindividuell und iterativ. Zum Verständnis der Kalkulation von Kosten und der Bestimmung von Baupreisen trägt die Kenntnis des Angebotsbearbeitungsprozesses im Unternehmen und der bei der Angebotsbearbeitung beteiligten Unternehmensstrukturen bei.

Der Angebotsbearbeitungsprozess wird durch das Angebotsmanagement in einem Unternehmen geführt und gesteuert. Er beschreibt den entschei-denden Prozess zur Gewinnung von Aufträgen (Girmscheid 2004 a).

Die drei Hauptphasen werden von den Meilensteinen „Entscheidung über die Angebotsbearbeitung“, „Entscheidung über die Angebotsabgabe“ und „Entscheidung über Vertragsabschluss nach Verhandlungen“ bestimmt. In der gegenwärtigen Praxis werden diese Entscheidungen von eigens dafür eingerichteten Gremien, die aus Mitgliedern der Geschäftsführung sowie erfahrenen Mitarbeitern verschiedener Unternehmensbereiche gebildet werden (Angebotskomitee), maßgeblich bestimmt. Die operativen Einheiten, welche ein Angebot unterbreiten wollen, müssen entsprechende Angebotsberichte vorbereiten und dem Entscheidungsgremium als eine der wesentlichen Entscheidungsgrundlagen vorlegen.

Die einzelnen Schritte innerhalb der Hauptphasen der Angebotsbearbei-tung können wie folgt strukturiert werden:

Akquisition: aktive Marktbearbeitung oder Offertanfragen, Entscheidung über Offertbearbeitung, Prüfung der Vergabeunterlagen: technisch, ökonomisch, juristisch (Quantitäten, Qualitäten), Preisanfragen, Arbeitsvorbereitung (AVOR), Angebotskalkulation und Preisbildung, Angebotsausarbeitung und Einreichen des Angebots, Vergabeverhandlungen, Änderungen und Submissionsauswertung, Auftragserteilung/Vertragsabschluss.

Page 53: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

40 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

Abb. 4.1 Phasen und Meilensteine des Angebotsmanagements (nach Girmscheid 2004 a)

Die Phasen des Angebotsmanagements sind, wie bereits ausgeführt wurde, durch einen unternehmensinternen, risikobasierten Entscheidungs-prozess geprägt. In Abbildung 4.2 ist dieser exemplarisch dargestellt.

Ein Bauunternehmen kann Aufträge aktiv oder passiv auf Anfragen und Ausschreibungen hin akquirieren. Ein Merkmal vieler Bauunternehmen ist das passive Verhalten bei der Gewinnung von Kunden. So reagiert der Bauunternehmer häufig erst auf die Aufforderung zur Abgabe eines Ange-botes. Ziel eines innovativen Managements muss daher die aktive Kun-dengewinnung und Kundenbindung sein, um im Wettbewerb langfristig bestehen zu können.

Die aktive und passive Akquisition zeichnen sich unter anderem durch die folgenden Merkmale aus:

Aktive Akquisition: - Wecken von Bedürfnissen nach Bauwerken und Bauwerksdienstleis-

tungen bei Bauherren durch gezieltes Angebot und Ideen, - Identifikation und Festlegung von zukunftsfähigen Produkt-Markt-

Segmenten, - Einrichten eines Key-Account-Managements (Schlüsselkunden), - Einrichten eines Wiederholkunden-Managements sowie Aufbau und

Förderung strategischer Partnerschaften mit potenziellen Bauherren (dort wo erlaubt),

- Einbindung von Architekten und Fachingenieuren in die Akquisition und gemeinsame Marktbearbeitung,

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4 Die Kalkulation im Prozess der Angebotsbearbeitung 41

- Durchführung von Zielgruppenmarketing bei Nischenangeboten.

Passive Akquisition: - Recherche in diversen Ausschreibungsanzeigern, - Inanspruchnahme von Abonnentenserviceleistungen für vorselektierte

Produktmarktsegmente nach definierten Merkmalen, - Teilnahme an elektronischen Marktplätzen.

Abb. 4.2 Grobablauf und Entscheidungsprozesse bei der Angebotsbearbeitung

Die Entscheidung, welche Ausschreibungen bearbeitet werden, erfolgt nach der risikobasierten Vorauswahl unter Berücksichtigung vieler Krite-rien, unter anderem definierter Ausschlusskriterien, dem Markt- und Wett-bewerbspotenzial sowie dem Leistungsangebot des Unternehmens. Die Bonität des Auftraggebers ist ebenso zu prüfen. Weiterhin sind die Kapazi-

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42 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

täten und das Know-how zur qualifizierten Angebotsbearbeitung in diese Beurteilung einzubeziehen.

Die risikobasierte Vorauswahl dient der Kosten-Nutzen-optimierten Er-füllung der Unternehmensziele, so dem Erreichen der angestrebten Markt-anteile, der Realisierung von Wettbewerbsvorteilen und der Sicherstellung des angestrebten Gewinns.

Die Prioritäten zur Auswahl der Ausschreibungen am Markt für Bau-leistungen werden nach unterschiedlichen Gesichtpunkten gebildet, so zum Beispiel nach regionalen Aspekten, nach Sparten oder nach dem Bauvo-lumen. Aber auch unternehmenspolitische Aspekte spielen bei der Aus-wahl der zu bearbeitenden Ausschreibungen eine wichtige Rolle. Ist bei-spielsweise ein für das Unternehmen unattraktives Projekt ausgeschrieben, der Bauherr jedoch seit Jahren ein guter Geschäftspartner, so wird aus un-ternehmenspolitischen Gründen ein Angebot gelegt.

Bei der zurzeit sehr angespannten Marktlage - schrumpfendes Bauvo-lumen für viele Marktteilnehmer - sehen Bauunternehmen notgedrungen von dieser Art der Auswahl ab und gehen dazu über, möglichst viele Aus-schreibungen zu bearbeiten, um so ihre Auslastung zu sichern. Diese nicht selektive Methode, die stark nach dem Zufallsprinzip funktioniert, kann nachteilig sein. Die Auftragslage wird dadurch nicht verbessert, sondern führt zu steigenden Kosten der Angebotsbearbeitung. Werden darüber hin-aus die Angebote nicht sorgfältig bearbeitet, besteht die Gefahr einer unzu-länglichen Kalkulation. Eine solche Kalkulation kann zu Fehlern in der Preisbildung führen und dadurch einen Verlustauftrag generieren.

Nachdem die für das Unternehmen in Frage kommenden Projekte an-hand der risikobasierten Vorauswahl qualifiziert und die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen angefordert wurden, stellt die Analyse der Aus-schreibungsunterlagen die Grundlage einer Angebotsbearbeitung dar. Hierzu gehört auch die Prüfung der Bonität des Auftraggebers. In Abbil-dung 4.3 ist beispielhaft der Prozess der Angebotsbearbeitung in einem Bauunternehmen dargestellt.

Anhand einer Risikoanalyse werden die Chancen und Risiken des Bau-projektes ermittelt. Hierzu gehört eine nochmalige Prüfung der Bonität des Auftraggebers. Ferner findet die Überprüfung bezüglich möglicher Alter-nativen und Sondervorschläge statt, wenn diese zulässig sind.

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4 Die Kalkulation im Prozess der Angebotsbearbeitung 43

Abb. 4.3 Grober Ablauf der Angebotsbearbeitung in einem Bauunternehmen (nach Girmscheid 2004 a)

Die Plausibilität der Kalkulation muss durch entsprechende Richtwerte kontrolliert werden. Sie sind unternehmensintern zu bilden (zum Beispiel durch Nachkalkulation) oder können weiteren Quellen wie Literatur-studium oder Marktuntersuchungen entnommen werden.

Der zuständige Projektleiter fasst die Kalkulationsergebnisse auf einem Kalkulationsschlussblatt zusammen und legt sie der Unternehmensleitung (Angebotskomitee) vor, die ggf. letzte preisgestalterische Maßnahmen vor-nimmt.

4.2 Die Organisation der Angebotsbearbeitung

Die Prozesse der Angebotsbearbeitung laufen vorzugsweise abteilungs-übergreifend arbeitsteilig in einer Projektgruppe (Projektteam) ab. Für die Leitung ist ein Projektleiter zu benennen.

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44 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

Optimale Kalkulationsergebnisse lassen sich nur unter Beteiligung aller relevanten technischen und kaufmännischen Abteilungen sowie Sonderbe-reiche (zum Beispiel Rechtsabteilung) erzielen. Aufgabe des Angebotspro-jektleiters ist es folglich, ein Team mit Spezialisten der beteiligten Abtei-lungen in Form einer Projektorganisation zur Angebotsbearbeitung zusammenzustellen, um so eine kosten- und marktgerechte, ziel- und er-gebnisorientierte, projektspezifische Kalkulation zu erstellen.

Da jedes Unternehmen für seine Marktaufgaben entsprechend situativ angepasste Organisationsstrukturen aufweist, sind diese in der Aufbauor-ganisationsstruktur abgebildet. Die Aufbauorganisation ist meistens nach dem Verrichtungsprinzip des Wertschöpfungsprozesses im Unternehmen gegliedert. Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht darin, dass die zu erfüllenden Aufgaben entsprechend ihrer Komplexität von Spezialabtei-lungen und Spezialisten erledigt werden können. Um jedoch diese Dezent-ralisierung in den Leistungserstellungsprozess zu integrieren, sind entspre-chende Projekt- bzw. Ablauforganisationen zu bilden, die sich in einem temporären Team auf das Endprodukt als Ganzes konzentrieren. Daher werden zur Angebotsbearbeitung entsprechend den situativen Anforderun-gen Angebotsprojektgruppen zusammengestellt, die von der Geschäftslei-tung durch Einsetzung eines Angebotsprojektleiters initiiert werden. Die Angebotsprojektgruppe kann als eine temporäre Matrix-Organisation (s. Abbildung 4.4) strukturiert werden, die sich aus Mitarbeitern der entspre-chenden Fachabteilungen zusammensetzt. Die Mitarbeiter sind für diese temporäre Aufgabe disziplinarisch weiter dem Leiter der Fachabteilung, ergebnisverantwortlich jedoch dem Angebotsprojektleiter unterstellt. Die besondere Charakteristik der Angebots-Matrix-Organisation ist ihre Be-schränkung auf den Zeitraum der Projektabwicklung. Es handelt sich um eine rein aufgabenorientierte, projektbezogene Organisation.

Das Projektteam setzt sich interdisziplinär aus dem Bauleiter, der meis-tens Angebotsprojektleiter ist, den technischen Spezialisten, den Mitarbei-tern der Arbeitsvorbereitung, dem Kalkulator (eine der Schlüsselpositio-nen), dem Kaufmann und dem Juristen sowie weiteren Experten, die auch von außerhalb des Unternehmens stammen können, zusammen (Beispiel s. Abbildung 4.5). Die Anforderungen aus der Projektart bestimmen die Zu-sammensetzung des Teams.

Page 58: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

4 Die Kalkulation im Prozess der Angebotsbearbeitung 45

Abb. 4.4 Angebots-Matrix-Organisation (Girmscheid 2004 b)

Die Aufgabe des Projektteams besteht darin, die Ausschreibung zu ana-lysieren, die Risiken zu identifizieren, die optimalen Bauverfahren festzu-legen, Preisanfragen für Nachunternehmerleistungen und Lieferleistungen vorzubereiten, die Angebote der Nachunternehmer und Lieferanten zu be-werten und auszuwählen sowie die Herstell- und Risikokosten zu ermit-teln. Es ist auch Aufgabe dieser Gruppe, die erforderlichen Angebotsunter-lagen in der geforderten Form auszuarbeiten. Dieses sowohl für die internen Belange des Angebotskomitees als auch zur Darstellung des An-gebots gegenüber dem Bauherrn, damit die Qualifikation des Unterneh-mens extern demonstriert wird. Ferner spürt die Gruppe aufgrund der Aus-schreibungsanalyse das Potential an unternehmerischen Varianten und Sonderlösungen auf und arbeitet diese - falls vorhanden - entsprechend aus.

Eine typische Angebotsprojektgruppe für ein Großprojekt ist in Abbil-dung 4.5 dargestellt.

Bei kleineren Projekten bzw. in kleineren Unternehmen wird die Ange-botsprojektgruppe im Regelfall auf wenige Mitarbeiter begrenzt. Die not-wendigen Arbeiten müssen dann von den eingesetzten Mitarbeitern inte-grativ in Personalunion übernommen werden.

Page 59: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

46 Teil 1: Die Kalkulation im Leistungserstellungsprozess

Abb. 4.5 Funktionen und Aufgaben der Mitarbeiter einer Angebots-Matrix-Organisation (Girmscheid 2004 b)

Page 60: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

5 Das Rechnungswesen im Bauunternehmen

5.1 Grundlagen

Die Grundlage der Existenz eines Bauunternehmens bildet die Leistungs-erstellung (Funktionsbereich Produktion im weiteren Sinne). Im Leis-tungserstellungsprozess werden Produktionsfaktoren miteinander in der Weise kombiniert, dass zum Beispiel materielle Güter, Dienstleistungen oder Sachgüter mit hohem Dienstleistungsanteil entstehen. Bauunterneh-men akquirieren ein immaterielles (geplantes) Projekt und materialisieren dieses im Zuge der Bauproduktion auf der Grundlage des erforderlichen Leistungspotenzials. Die erbrachte Bauleistung oder Baudienstleistung ist vom Auftraggeber zu vergüten und generiert Erlöse (Umsätze). Im Bauun-ternehmen entstehen dadurch zwei gegenläufige Ströme. Zum einen gibt es einen von der Beschaffung über die Produktion zum erstellten Bauwerk (s. Abbildung 5.1) verlaufenden Güterstrom. Diesem verläuft entgegen der Finanzstrom. Die Erlöse dienen unter anderem der Vergütung der Produk-tionsfaktoren sowie der Beschaffung. Die Beschaffung kann je nach Profil der Leistungserstellung verschiedene Teilprozesse umfassen, unter ande-rem den Einkauf von Baustoffen und Ingenieurleistungen (Dienstleistun-gen oder Werkleistungen), Beschaffung von Personal oder Bereitstellung menschlicher Arbeitsleistung (Nachunternehmer).

Das Unternehmen muss einen Gewinn erzielen (s. Kap. 1), um sein langfristiges Bestehen zu sichern. Durch den Gewinn können Innovationen finanziert werden, damit durch Fortschritt Wettbewerbsvorteile erreicht werden (Hartmann 2003).

Page 61: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

48 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Abb. 5.1 Betriebliche Funktionsbereiche und Produktionsprozess

Unternehmen müssen die relevanten Vorgänge und Vorfälle dokumen-tieren. Vorgänge und Vorfälle, welche in Zahlen abgebildet werden kön-nen, sind im Rechnungswesen zu erfassen. Das Rechnungswesen bildet somit den Kern des Informationssystems eines Unternehmens, dessen grundsätzliche Aufgaben in Folgendem bestehen:

Informationsgewinnung: Dokumentation aller Geld- und Leistungsströ-me im Unternehmen selbst und mit der Unternehmensaußenwelt, Informationsverarbeitung: Aufbereitung der Daten zur Planung, Steue-rung und Kontrolle des Unternehmens (reglementiert durch gesetzliche Bestimmungen und Anforderungen der Empfänger), Informationsdistribution: Geordnete Versorgung von unternehmensex-ternen und unternehmensinternen Adressaten mit den notwendigen Da-ten.

Die gewonnen Daten dienen unter anderem folgenden Prozessen:

Erstellung des Rechenschaftsberichtes, Information der Öffentlichkeit, Interne und externe Kontrolle, Unternehmenssteuerung, Gläubigerschutz,Beweissicherung,Ermittlung der Steuerbasis.

Die lückenlose Aufzeichnung aller buchungsrelevanten Geschäftsvorfäl-le ist Sache der Unternehmensrechnung. Das zahlenmäßige Abbild und die Auswertung der Prozesse innerhalb des Unternehmens (Produktionstätig-keit) ist Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung. Eine Grundstruktur des Rechnungswesens eines Bauunternehmens ist in Abbildung 5.2 gemäß

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5 Das Rechnungswesen im Bauunternehmen 49

den Empfehlungen der beiden Bauindustrieverbände in Deutschland (KLR Bau 2001) dargestellt.

Abb. 5.2 Struktur des Rechnungswesens in Bauunternehmen (nach KLR Bau 2001)

Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Grundsätzen zur kaufmännischen Buchführung erlassen, damit Kapitalgeber (Aktionäre, Eigentümer, Ban-ken) und Gläubiger (Personal, Lieferanten) durch Dokumentation des fi-nanziellen Standes des Unternehmens sicher sind und die Besteuerung vorgenommen werden kann.

Ein modernes Rechnungswesen eines Unternehmens erfüllt nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen, sondern dient der Messung und Steu-erung der Unternehmensprozesse sowie der Unterstützung von Entschei-dungen.

Grundsätzlich können im Rechnungswesen Ein- und Zweikreissysteme unterschieden werden. Bei Einkreissystemen wird sowohl die Unterneh-mensrechnung (Geschäftsbuchführung) wie auch die Kosten- und Leis-tungsrechnung (Betriebsbuchführung) in einem einzigen Rechnungskreis durchgeführt. Da Einkreissysteme bereits für eine kurzfristige Erfolgs-rechnung vollständig abgeschlossen werden müssen, finden sie in der Pra-xis nur vereinzelt Anwendung. Neben dem Zweikreissystem, bei dem zwei voneinander unabhängige Buchführungssysteme eingesetzt werden, haben sich ebenfalls ergänzte Einkreissysteme durchsetzen können. Bei diesen wird ein einheitliches Kontensystem für die Geschäfts- und Betriebsbuch-führung eingesetzt. Die Konten der Kosten- und Leistungsrechnung funk-tionieren als Sammelkonten. Im Rahmen einer Nebenbuchführung, einer

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50 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

ausgegliederten Kostenstellenrechnung, werden die in der Unternehmens-rechnung gesammelten Geschäftsvorfälle untersucht. Dies geschieht meist mittels eines Betriebsabrechnungsbogens. Bei den Zweikreissystemen werden Systeme mit Übergangskonten und Systeme mit Spiegelbildkonten unterschieden. Da diese, an der Doppik der Buchhaltung festhaltenden Systeme jedoch durch die Vielzahl der heutzutage durchzuführenden Bu-chungsvorgänge an ihre Grenzen stoßen, haben sich in der Praxis daten-bankbasierte Buchführungssysteme durchgesetzt, bei denen sämtliche Da-ten in der Regel einmalig einzugeben sind und in der Folge beliebig ausgewertet werden können. Diese Systeme basieren auf einer tabellari-schen Darstellungsform mit beiden Rechnungskreisen und dem Abgren-zungsbereich.

5.2 Die Bedeutung der Finanzplanung für die Kalkulation

In der Phase der Kalkulation werden Unternehmen oft vor eine Investiti-onsentscheidung gestellt. So werden für bestimmte Bauverfahren neue Baugeräte benötigt, welche sich nicht im Bestand des kalkulierenden Un-ternehmens befinden. Die Investitionsentscheidung ist untrennbar mit der Finanzierungsentscheidung gekoppelt. Hieraus wird deutlich, dass im Bauwesen Finanzierungsentscheidungen oft mit Entscheidungen im Pro-duktionsbereich gekoppelt sind. Finanzierungsentscheidungen benötigen einer entsprechenden Finanzplanung. Zielsetzung der Finanzplanung be-steht darin, dem Grundsatz der Gewinnmaximierung folgend, eine Mini-mierung der Kapitalkosten unter der Nebenbedingung der Aufrechterhal-tung der Liquidität des Unternehmens herbeizuführen (so Domschke Scholl, 2003, S. 265).

Unter einer Investition i.w.S. versteht man die Verwendung finanzieller Mittel zur Beschaffung von Sach-, Finanz- oder immateriellem Vermögen, welche auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden (Domschke Scholl, 2003, S. 231 ff). Die Investition im engeren Sinn umfasst die Ver-wendung finanzieller Mittel zur Beschaffung von Betriebsmitteln (Grundstücke, Gebäude, Maschinen etc.). Unter dem Begriff der Finanzie-rung sind Maßnahmen zur Beschaffung respektive Bereitstellung von Zah-lungsmitteln (Kapital, ausgewiesen auf der Passivseite der Bilanz) für In-vestitionszwecke (s. ebenda) zu verstehen. Die Zusammenhänge sind in Abbildung 5.3 dargestellt.

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5 Das Rechnungswesen im Bauunternehmen 51

Abb. 5.3 Zusammenhang zwischen Finanz- und Leistungsbereich (nach Domsch-ke Scholl 2003, S. 234)

Der Finanzbereich stellt dem Leistungs- (Produktions-) und dem Fi-nanzinvestitionsbereich Kapital für Investitionen zur Verfügung. Der Leis-tungsbereich muss ein positives Leistungssaldo aus leistungsbezogenen Einzahlungen (beispielsweise Erlöse aus erbrachter Bauleistung) und leis-tungsbezogenen Auszahlungen (beispielsweise Aufwendungen für Löhne, Gehälter, Werkstoffe) erreichen. Wird ein negatives Leistungssaldo er-reicht, sind im Finanzbereich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Sie können in der Beschaffung zusätzlichen (externen) Kapitals bestehen re-spektive bei einem positivem Finanzinvestitionssaldo, die Defizite des Leistungssaldos aus diesem Bereich ausgleichen. Dabei muss die Liquidi-tät des Unternehmens gewährleistet sein, d.h. die Fähigkeit, zu jedem Zeit-punkt alle erforderlichen Auszahlungen aus Einzahlungen respektive aus Zahlungsmittelbeständen zu realisieren. Sind in sämtlichen Perioden die dem Unternehmen zukommenden Einzahlungen höher oder zumindest gleich den Auszahlungen in diesen Perioden, so ist die Liquidität auch oh-ne Rückgriff auf den Zahlungsmittelbestand gesichert. Da jedoch die tat-sächlichen Einzahlungen unter den geplanten Einzahlungen und die tat-sächlichen Auszahlungen über den geplanten Auszahlungen liegen können, muss im Sinne der Liquiditätsvorsorge ein Zahlungsmittelbestand gehalten werden. Eine Überliquidität ist hierbei jedoch ebenfalls zu ver-meiden, da der Zahlungsmittelbestand in der Regel nicht oder nur kaum verzinst wird (Wöhe 2002).

5.3 Grundbegriffe des Rechnungswesens

5.3.1 Vier Rechnungsebenen

Im Bereich des Rechnungswesens ist eine Abgrenzung vorzunehmen, wel-che im Zusammenhang mit den Zahlungs- und Leistungsströmen steht. Dabei bilden sich Begriffspaare, die nachfolgend definiert werden.

Page 65: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

52 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Zahlungsmittelebene Die Zahlungsmittelebene bildet den Zahlungsverkehr eines Unternehmens ab. Die Zahlungsmittel sind Bestände an Bargeld und Buchgeld (Guthaben auf Konten bei Kreditinstituten). Es sind folgende Begriffe zu differenzie-ren:

Einzahlungen entsprechen dem Zufluss von Zahlungsmitteln, zum Bei-spiel geleistete Vorauszahlungen. Sie erhöhen die Liquidität des Unter-nehmens.Auszahlungen entsprechen dem Abfluss von Zahlungsmitteln, zum Beispiel Barkäufe. Sie reduzieren die Liquidität des Unternehmens.

Geldvermögensebene Die Geldvermögensebene bildet den Zahlungsverkehr zuzüglich der Kre-ditgeschäfte (Debitoren – und Kreditorenbuchführung) eines Unterneh-mens ab. Das Geldvermögen setzt sich aus dem Zahlungsmittelbestand (Bar- und Buchgeld) zuzüglich des Bestandes an Forderungen (ausstehen-de Zahlungen von Kunden) sowie der Verbindlichkeiten („Schulden“, z. B. in Form eines Bankkredits) zusammen. Es sind folgende Begriffe zu diffe-renzieren:

Einnahmen entsprechen Vorgängen, die das Geldvermögen erhöhen (Einzahlungen + Forderungszugänge + Schuldenabgänge). Damit wird die Liquidität des Unternehmens erhöht. Ausgaben entsprechen Vorgängen, die das Geldvermögen mindern (Auszahlungen + Forderungsabgänge + Schuldenzugänge). Ausgaben reduzieren die Liquidität.

Reinvermögensebene Das Reinvermögen besteht aus dem Geldvermögen sowie dem Sachver-mögen. Es sind folgende Begriffe zu differenzieren:

Ertrag, entspricht einem Geschäftsvorfall, der die Zunahme des Rein-vermögens bewirkt (Wertzuwachs einer Abrechnungsperiode). Der Er-trag steht dem Aufwand gegenüber und ist in der Gewinn- und Verlust-rechnung der Unternehmensrechnung durch die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften definiert. Er ist das Ergebnis des Leis-tungserstellungsprozesses sowie aller weiteren Wertzuwächse des Un-ternehmens. Erträge sind alle in einer Abrechnungsperiode entstandenen Werte betrieblicher und außerbetrieblicher Art, also auch Wertzuwächse durch Leistungen, die erst in einer späteren Abrechnungsperiode auf dem Markt abgesetzt werden oder gar nicht für den Markt bestimmt sind. Es ist zu differenzieren zwischen:

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5 Das Rechnungswesen im Bauunternehmen 53

- Betriebserträgen, das sind Leistungen der KLR. Mit der Abrechnung der Bauleistung (Schlussrechung) werden sie zum Umsatz (Umsatzer-löse, innerbetriebliche Erträge wie aktivierte Eigenleistungen).

- Neutralen Erträgen, die keinen Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung aufweisen. Dazu gehören: - Betriebsfremde Erträge, zum Beispiel Gewinne aus Wertpapier-

verkäufen- Außerordentliche Erträge, zum Beispiel Verkauf einer Anlage über

Buchwert- Periodenfremde Erträge, zum Beispiel Gewerbesteuererstattung.

Aufwand, entspricht einem Geschäftsvorfall, der die Minderung des Reinvermögens bewirkt (Werteverzehr einer Abrechnungsperiode). Aufwand ist der gesamte, bewertete Güter- und Leistungsverzehr eines Unternehmens innerhalb einer Abrechnungsperiode. Der Aufwand ist in der Gewinn- und Verlustrechnung der Unternehmensrechnung durch die handelsrechtlichen Vorschriften definiert und eignet sich somit nicht gänzlich für die in der Kosten- und Leistungsrechnung vorzunehmenden Betrachtungen. Daher verwendet die Kosten- und Leistungsrechnung einen vom Aufwand abweichenden Begriff der Kosten (Betriebsebene). Es ist zu differenzieren zwischen: - Zweckaufwendungen aus der Leistungsverwertung, das sind Kosten

der KLR (Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Löhne, Gehälter usw.).

- Neutralen Aufwendungen: - Betriebsfremde Aufwendungen, die keinen Zusammenhang mit der

betrieblichen Leistungserstellung aufweisen, zum Beispiel Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren oder Spenden.

- Außerordentliche Aufwendungen, die mit der Leistungserstellung zusammenhängen können, jedoch unregelmäßig sind wie zum Bei-spiel Forderungsverluste aus Konkursen, Verkauf eines Anlagen-gutes unter Buchwert oder ein Brandschaden.

- Periodenfremde Aufwendungen sind betrieblich veranlasste Auf-wendungen, die in einer späteren Periode anfallen als sie verur-sacht wurden. So zum Beispiel Gewerbesteuernachzahlungen oder Anwaltskosten für ein Verfahren, welches in einer der Vorperioden stattgefunden hat.

Page 67: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

54 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Betriebsebene Auf der Betriebsebene erfolgt die Betrachtung der Gütererstellung und des Güterverbrauchs, welche dem Unternehmenszweck dienen. Es sind fol-gende Begriffe zu differenzieren:

Kosten sind der bewertete, betriebsnotwendige Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen, die zur Erstellung und zum Absatz der betriebli-chen Leistung benötigt werden. Den Kosten ist nur derjenige Güter- und Leistungsverzehr zuzuordnen, der direkt mit der Erstellung der betrieb-lichen Leistung und der hierfür vorzuhaltenden Fazilitäten zusammen-hängt.Leistungen sind das bewertete Resultat der betrieblichen Tätigkeit. Sie beinhalten- Absatzleistungen - die auf dem Markt zum Absatz bestimmt sind, - Lagerleistungen - die auf dem Markt abzusetzen sind, die aber den

Bestand erhöhen, - Eigenleistungen - für die Verwendung im eigenen Betrieb.

Ergänzend ist zu konstatieren, dass die betriebswirtschaftliche Definiti-on des Begriffs „Leistung“ zwei Aspekte umfasst: - Leistung ist die erzeugte Menge, d. h. der mengenmäßige Output, - Leistung ist das in Geldeinheiten bewertete Resultat des betrieblichen

Leistungserstellungsprozesses, also die in Geldeinheiten bewerteten erstellten Bauwerke und erbrachten Dienste des Unternehmens für den Markt einschließlich der Leistungen für eigenen Bedarf wie eige-ne Reparaturwerkstatt (Keil et al. 2004).

Der Begriff Leistung wird in der Literatur zunehmend mit dem Begriff des Erlöses gleichgesetzt. Erlöse umfassen im Allgemeinen jedoch nur den Geldwert der gesamten in einer Abrechnungsperiode verkauften Leistun-gen. Sie setzten sich aus Umsatzerlösen sowie sonstigen betrieblichen Er-trägen zusammen und werden auf den Ertragskonten der Unternehmens-rechnung verbucht. Eine vom Unternehmen erbrachte Bauleistung wird somit erst dann zum Erlös, wenn der Kunde diese Leistungen vollumfäng-lich bezahlt hat. Im Verständnis dieses Buches ist die Leistung nicht mit dem Erlös gleichzusetzen. Der verwendete Leistungsbegriff bezieht sich auf sämtliche, im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit erbrachten und be-werteten Leistungen. Enthalten sind darin auch jene Leistungen, die nicht in der gleichen Rechnungsperiode verkauft worden sind.

Die Thematik kann für das Verständnis am Beispiel der Angebotsbear-beitung verdeutlicht werden. Ein erstelltes Angebot bildet eine Leistung im Sinne eines erzeugten Outputs. Es verursacht Kosten und kann als Resultat des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses in Geldeinheiten bewertet

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5 Das Rechnungswesen im Bauunternehmen 55

werden. Falls es nicht zum Auftrag kommt, wird diese Leistung keinen Er-lös direkt generieren.

5.3.2 Erfolgsbegriffe im Rechnungswesen

Der Unternehmenserfolg (pagatorisches Ergebnis) der Unternehmensrech-nung wird durch Saldierung der Erträge und Aufwendungen in der Er-folgsrechnung ermittelt:

Unternehmenserfolg (pagatorisches Ergebnis) = Ertrag – Aufwand.

Darüber hinaus liefert die Kosten- und Leistungsrechnung einen Be-triebserfolg, indem die Kosten der Leistung (auch Betriebsertrag genannt) gegenübergestellt werden:

Betriebserfolg (kalkulatorisches Ergebnis) = Leistung (Betriebsertrag) – Kosten.

5.3.3 Abgrenzungsrechnung

Im Rechnungswesen eines Unternehmens sind grundsätzlich vier Ge-schäftsvorfälle zu unterscheiden (KLR 2001)

Vorfälle, die nur die Unternehmensrechnung betreffen, Vorfälle, die nur die Baubetriebsrechnung betreffen, Vorfälle, die beide Rechnungskreise in unterschiedlicher Weise betref-fen,Vorfälle, die beide Rechnungskreise in identischer Weise betreffen.

Bei den drei zuerst genannten Arten von Geschäftsvorfällen besteht kei-ne unmittelbare kontenmäßige Verbindung zwischen der Unternehmens-rechnung und Baubetriebsrechnung, wogegen die im vierten Fall genann-ten aufwandsgleichen Kosten und Leistungen unmittelbar in beiden Systemen gebucht werden.

Nachfolgend wird eine Abgrenzung für die Begriffe Aufwand und Kos-ten sowie für die Begriffe Ertrag und Leistung vorgenommen.

5.3.3.1 Abgrenzung zwischen Aufwand und Kosten

Die Ergebnisse von Buchführung sowie Kosten- und Leistungsrechnung können voneinander abweichen. Dies liegt darin begründet, dass es Auf-wand gibt, denen keine Kosten gegenüberstehen. Ebenso gibt es Kosten, denen kein Aufwand entspricht. Aufwand entsteht durch einen mit Ausga-

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56 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

ben verbundenen Güterverbrauch. Kosten sind der bewertete Verzehr von Gütern, Dienstleistungen und weiteren Größen, bei dem aber nicht unbe-dingt eine Ausgabe vorliegen muss. Die Abgrenzung ist in Abbildung 5.4 dargestellt. Sie ist unter anderem für das Controlling von Bedeutung, da eine Übereinstimmung der verwendeten Periodenkosten mit dem Zweck-aufwand der Finanzbuchhaltung bestehen muss.

Abb. 5.4 Abgrenzung der Begriffe Aufwand und Kosten (aus Domschke Scholl 2003, S. 306)

Aufwendungen, die keine Kosten darstellen, werden als neutraler Auf-wand bezeichnet. Besitzt dieser keinen Sachzielbezug (s. Schultz 2001, S. 7), handelt es sich um betriebsfremden Aufwand wie zum Beispiel Spen-den an karitative Einrichtungen. Entsteht er nicht durch den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb, handelt es sich um außerordentlichen Aufwand, wie zum Beispiel der Verkauf einer Anlage unter Buchwert. Betrifft er eine andere Abrechnungsperiode, handelt es sich um periodenfremden Aufwand wie zum Beispiel eine Steuernachzahlung. Bewertungsbedingter neutraler Aufwand entsteht dann, wenn der Verzehr von Produktionsfaktoren in der Finanzbuchhaltung höher bewertet wird als in der KLR (Domschke Scholl 2003, S. 306). Beispiel: der Preis für einen Rohstoff liegt vorübergehend wesentlich höher als der zu erwartende Durchschnittspreis. Verwendet man in der KLR lediglich den Durchschnittspreis, so stellt das Produkt aus Preisdifferenz und verbrauchter Menge bewertungsbedingten neutralen Aufwand dar.

Werden in der Buchführung und der Kostenrechnung die gleichen Be-träge erfasst, so handelt es sich dabei auf der Kostenseite um Grundkosten und auf der Aufwandsseite um den Zweckaufwand. Dazu gehören Löhne, Gehälter, Baustoffkosten oder Nachunternehmerkosten.

Einen weiteren Teil der Kosten bilden kalkulatorische Kosten, die auf-wandsfremd sein können. Bewertungsbedingte kalkulatorische Kosten werden analog zum bewertungsbedingten neutralen Aufwand begründet. So zum Beispiel der Ansatz einer kalkulatorischen Abschreibung, welcher von der bilanziellen Abschreibung abweichen kann. Eine positive Diffe-renz aus kalkulatorischen und bilanziellen Abschreibungen stellt kalkulato-rische Kosten dar (Domschke Scholl 2003 S. 306). Sachlich bedingte kal-

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5 Das Rechnungswesen im Bauunternehmen 57

kulatorische Kosten sind Wertansätze, die im Unternehmen keinen Auf-wand verursachen. Dazu gehört beispielsweise die Verzinsung auf das ein-gesetzte Kapital oder der kalkulatorische Unternehmerlohn, mit dem die Mitarbeit des Unternehmers oder unbezahlter Familienmitglieder bewertet wird

5.3.3.2 Abgrenzung zwischen Ertrag und Leistung

In Analogie zur Abgrenzung von Aufwand und Kosten, ist eine Abgren-zung zwischen Ertrag und Leistung notwendig. Sie ist in Abbildung 5.5 dargestellt. Der Ertrag ist als jeglicher Wertezuwachs im Unternehmen während einer Abrechungsperiode definiert. Der neutrale Ertrag kann als betriebsfremder Ertrag (Erträge aus nicht betriebsnotwendigen Vermögen wie Kursgewinne bei Wertpapieren), außerordentlicher Ertrag (Verkauf einer Anlage über Buchwert) oder periodenfremder Ertrag (Steuerrückzah-lungen) auftreten. Bewertungsbedingter neutraler Ertrag liegt dann vor, wenn zum Beispiel bilanziell auf Lager liegende Fertigteile höher bewertet werden als in der KLR. Diesen Teilen des Ertrages steht keine Leistung gegenüber. Soweit Ertrag und Leistung übereinstimmen, handelt es sich um den Zweckertrag, der ebenso die Grundleistung abbildet. Es handelt sich dabei um Erträge aus betriebsbedingter Tätigkeit.

Abb. 5.5 Begriffsabgrenzung Ertrag und Leistung (aus Domschke Scholl 2003)

Bewertungsbedingte Zusatzleistungen liegen vor, wenn ihnen Erträge in geringerer Höhe gegenüberstehen. Sachlich bedingten Zusatzleistungen stehen wiederum keine Erträge gegenüber. So zum Beispiel ein selbst ge-schaffenes, nicht vermarktetes immaterielles Wirtschaftsgut (Patent), wel-ches nach dem Handelsrecht nicht aktiviert werden darf oder eine Ange-botsbearbeitung, die nicht zum Auftrag führt.

5.3.4 Preis

Der Preis ist der in Geldeinheiten ausgedrückte Tauschwert eines Gutes oder einer Leistung. In der Regel ergibt sich der Preis aus dem Marktwett-bewerb (Gabler 1997).

Page 71: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

58 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Zu unterscheiden ist zwischen den Beschaffungspreisen für die benötig-ten Produkte und Dienstleistungen und der Bauleistungs- oder Baudienst-leistungsvergütung, die am Markt erzielt werden kann.

Im Rahmen der Kalkulation sind Preise und Kosten strikt zu trennen. Während die Kosten den tatsächlichen Werteverzehr zur Produkterstellung während einer Periode in Geldeinheiten abbilden, wird der Preis nach defi-nierten Kriterien wie Nachfragesituation, Wettbewerb oder Kundenbin-dung festgelegt. Dies schließt nicht aus, dass Preise festgelegt werden, die niedriger oder höher sind als die für die Leistung ermittelten Kosten.

Page 72: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

6 Unternehmensrechnung

Die Unternehmensrechnung, auch Geschäftsbuchführung oder finanziel-les Rechnungswesen genannt, hat die Aufgabe, als Zeitrechnung sämtliche in Geldeinheiten bewertbaren Geschäftsvorfälle des Betriebes zu doku-mentieren und so die Datengrundlage für die jährlichen Abschlüsse zu lie-fern. Sie leitet sich aus den Vorschriften des Gesetzgebers ab und hat die-sen zu genügen.

Neben betriebsinternen Funktionen erfüllt die Unternehmensrechnung unter anderem die Funktionen der Dokumentation, Rechenschaftslegung und Information gegenüber externen Adressaten. Sie setzt sich im Wesent-lichen zusammen aus

der Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle in der Finanzbuchhaltung und den Hilfsbuchhaltungen wie z.B. der Kreditoren- und Debitoren-buchhaltung, der Bilanz als Gegenüberstellung der Vermögens- und Schuldensituati-on zum Stichtag und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), zur Information über Auf-wand, Ertrag, Umsatz und Erfolg einer Periode (Wöhe 2002).

Die Unternehmensrechnung erfasst sämtliche, die Höhe und die Zu-sammensetzung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) betreffen-den Geschäftsvorfälle (Eisele 2002). Die in größeren Unternehmen anzu-treffende Unterteilung in Haupt- bzw. Finanzbuchhaltung und Hilfsbuchhaltung anhand vorgelagerter Buchungssysteme ist in Abb. 6.1 dargestellt (vgl. Rieder Siegwart 2005).

Abb. 6.1 Die Unternehmensrechnung im Bauunternehmen

Page 73: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

60 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Die Hilfsbuchhaltung erfasst hierbei unter anderem alle Lieferungen und Zahlungen in den in Abb. 6.1 genannten, vorgelagerten Buchungssystemen und bereitet so die Geschäftsvorfälle für die Finanzbuchhaltung vor. Diese übernimmt aus der Hilfsbuchhaltung die dort protokollierten, totalen Er-gebnisse für ihre Buchungsvorgänge.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bilden die Hauptelemente des Jahresabschlusses, welcher gegebenenfalls um eine Ergebnisverwendungsrechnung, eine Kapitalflussrechnung, eine Segment-berichterstattung, einen Anhang oder einen Lagebericht zu ergänzen ist.

Im Rahmen der europaweiten Harmonisierung der Rechnungslegungs-standards sind die International Financing Reporting Standards (IFRS)und die darin unter anderem enthaltenen International Accounting Stan-dards (IAS) mit Erlass der EU-Verordnung 1606/2002 in sämtlichen Mit-gliedsländern der Europäischen Union zumindest für börsennotierte Kon-zerne ab 2005 verbindlich anzuwenden. Form und Reichweite der Umsetzung der IFRS/IAS sind hierbei durch den nationalen Gesetzgeber zu regeln. Grundlegendes Ziel der IFRS/IAS ist hierbei gewesen, neben den bereits international etablierten United States Generally Acknowled-ged Accounting Principles (US-GAAP) ein weiteres internationales und damit länderübergreifendes, einheitliches Normensystem zur Rechnungs-legung zu schaffen und hiermit die Jahresabschlüsse von Unternehmen und Konzernen vergleichbar zu machen.

In Deutschland sind die Richtlinien zur Buchführung und zum Jahres-abschluss im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert. Durch das Bilanz-rechtsreformgesetz vom 4.12.2004 wurden die IFRS/IAS in nationales Recht umgesetzt. Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unterneh-men sind somit ab dem 1. Januar 2005 verpflichtend nach den IFRS aufzu-stellen. Der im Jahresabschluss geforderte Vergleich mit dem Vorjahr machte auf Unternehmensseite eine Umstellung bereits ab 2004 notwen-dig. Bis 2007 besteht jedoch eine Übergangsregelung, die Konzernen er-möglicht, einen alternativen Abschluss nach anderen, international aner-kannten Rechnungslegungsstandards wie beispielsweise den US-GAAP zu erstellen, wenn die Konzernwerte außereuropäisch gehandelt werden. Nichtkapitalmarktorientierte Konzerne können grundsätzlich zwischen ei-nem Jahresabschluss nach HGB oder IFRS/IAS wählen. Der für Besteue-rung, Ausschüttung und Haftung zu erstellende Einzelabschluss ist in Deutschland weiterhin verbindlich nach dem HGB aufzustellen, und zwar unabhängig davon, ob das Unternehmen kapitalmarktorientiert ist oder nicht. Es besteht allerdings die Möglichkeit, ergänzend zum HGB einen Einzelabschluss nach den IFRS aufzustellen. In Abb. 6.2 finden sich die Abschlussgrundlagen nach deutschem Recht zusammenfassend dargestellt.

Page 74: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

6 Unternehmensrechnung 61

KonzernabschlussEinzelabschluss

KapitalmarktorientierteUnternehmen

Nicht kapitalmarktorientierteUnternehmen

IFRS HGB oder IFRSHGB, IFRS ergänzend mgl. HGB, IFRS ergänzend mgl.

Abb. 6.2 Abschlussgrundlagen nach deutschem Recht – Übersicht, vgl. (Berghei-mer 2005), (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2002), (BilReG 2004)

In der Schweiz sind seit 2005 Jahresabschlüsse von im Hauptsegment und am SWX New Market kotierten Unternehmen nach den IFRS/IAS oder den US-GAAP zu erstellen. Die Swiss-GAAP FER (Schweizer Fachempfehlungen zur Rechnungslegung) sind, zusammen mit den IFRS/IAS und den US-GAAP, für Unternehmen der SWX Local Caps, für Immobiliengesellschaften sowie Investmentgesellschaften zugelassen (SWX 2003). Im SWX Local Caps sind vorwiegend Unternehmen mit lokaler Bedeutung oder engem Investorenkreis gelistet. Im Jahr 2004 wählten 150 der bei der SWX Swiss Exchange primärkotierten Unternehmen die IFRS, 80 Unternehmen die SWISS GAAP FER (SWX 2005).

Im Zusammenhang der Haupt- bzw. Finanzbuchhaltung nehmen die Bi-lanz als Momentaufnahme der Vermögens- und Kapitalstruktur sowie die GuV-Rechnung als Erfassung der Geschäftstätigkeit einer bestimmten Pe-riode eine besondere Stellung ein. Daher werden diese beiden grundlegen-den Elemente des Jahresabschlusses in den folgenden Abschnitten detail-lierter dargelegt. In Abschnitt 6.1 werden zunächst allgemeingültige Grundlagen des Jahresabschlusses erläutert, bevor in den Abschnitten 6.2, 6.3 und 6.4 auf die Rechnungslegung nach deutschem HGB, nach IFRS/IAS und nach Schweizer Obligationenrecht eingegangen wird.

6.1 Grundlagen des Jahresabschlusses

Nach Rieder (Rieder 2001) dient der Jahresabschluss, mit seinen wesentli-chen Bestandteilen, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV),

der Unternehmensleitung zur finanzwirtschaftlichen Steuerung des Un-ternehmens, den Eigenkapitalgebern zur Information über die Rentabilität ihrer Geldanlage in der vergangenen Berichtsperiode, den Kapitalgebern zur Information über die Sicherheit ihrer Kredite und dem Staat zur Besteuerung der Unternehmensgewinne und zur Prüfung der rechtlichen Regelungen.

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62 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Die Bilanz (Tabelle 6.1) zeigt eine Gegenüberstellung von Vermögens-positionen (Aktiva) und Schuldpositionen (Passiva), wobei sich die Aktiv-seite der Bilanz in Umlauf- und Anlagevermögen unterteilen lässt, die Pas-sivseite in Eigen- und Fremdkapital (mehr hierzu in Kapitel 6.2).

Tabelle 6.1 Grundprinzip einer Bilanz (Keil et al. 2001)

Vermögen = Aktiva Kapital = Passiva Was für Mittel sind vorhanden? Wie sind die Mittel angelegt?

Wer hat die Mittel aufgebracht? Wer hat Anspruch auf die Mittel?

Als Momentaufnahme des Vermögens und des Kapitals wird die Bilanz in der Regel zum 31. Dezember eines jeden Jahres erstellt. Der Abrech-nungszeitraum beträgt ein Jahr. Sie leitet sich aus dem in Staffelform zu erstellenden Inventar ab, wobei in der Bilanz im Gegensatz zum Inventar keine mengenmäßigen Angaben gemacht werden und Vermögensgegen-stände und Schulden mit gleicher Risikostruktur zusammengefasst werden (Wöhe 2002).

Bei einer Bilanz ist die Summe der Aktiva stets gleich der Summe der Passiva. Dieses Grundprinzip kann z.B. bei der Berechnung des Eigenka-pitalanteils eines Unternehmens Anwendung finden, indem die Residual-größe aus dem Vermögen (Summe aller Aktiva) und den Verbindlichkei-ten des Unternehmens gebildet wird.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), auch Erfolgsrechnung ge-nannt, als Erfassung der Geschäftstätigkeit einer bestimmten Periode ver-gleicht den Ertrag mit dem periodengleichen Aufwand.

Unter Aufwand versteht man die Ausgaben eines Unternehmens für den periodenbezogenen Güter- und Leistungsverbrauch. Im Rahmen der Un-ternehmensrechnung können Aufwendungen folgende Auswirkungen ha-ben (KLR Bau 2001):

Abnahme der liquiden Mittel, Abnahme der Forderungen oder des Sachanlagevermögens, Zunahme von Verbindlichkeiten.

Ertrag ist definiert als das bewertete produktive Ergebnis aus Sachgü-tern und Dienstleistungen, soweit dadurch Einnahmen entstehen. Analog zum Aufwand kann Ertrag folgende Auswirkungen haben:

Zunahme der liquiden Mittel, Zunahme der Forderungen oder des Sachanlagevermögens, Abnahme von Verbindlichkeiten.

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6 Unternehmensrechnung 63

Während Aufwand den Werteverzehr einer Rechnungsperiode ausdrückt, stellen Erträge den Wertezuwachs einer Rechnungsperiode dar. Die Differenz von Ertrag und Aufwand ergibt den Periodenerfolg (Gewinn oder Verlust). Der Gewinn stellt den Anreiz dar, unternehmerisch tätig zu sein und Kapital in ein Unternehmen zu investieren. Ein erwirtschafteter Gewinn kann entweder an die Anteilseigner ausgeschüttet werden oder aber im Unternehmen verbleiben. Im letzteren Fall spricht man von einer Gewinnthesaurierung, die verschiedenen Zwecken dienen kann. Der Vermögenszuwachs wirkt sich positiv auf das Haftungskapital des Unternehmens aus und erhöht zugleich dessen Verlustauffangpotential. Des Weiteren lässt ein vergrößertes Unternehmensvermögen außerdem zukünftig höhere Erträge erwarten (Wöhe 2002).

6.2 Der Jahresabschluss nach deutschem Handelsgesetzbuch

Nach deutschem Handelsgesetzbuch sind laufende Bilanzen (so genannte ordentliche Bilanzen) und außergewöhnliche Bilanzen zu unterscheiden. Zu den laufenden, regelmäßig zu erstellenden Bilanzen zählen die ordent-liche Jahresabschlussbilanz und die ordentliche Konzern- und Teilkon-zernbilanz. Anlässe zur Erstellung einer Sonderbilanz sind die Gründung, die Umwandlung, die Auseinandersetzung, die Fusion, die Sanierung, der Vergleich oder der Konkurs eines Unternehmens.

Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit der ordentlichen Jahresabschluss-bilanz nach § 242 HGB. Diese ist nach dem Prinzip der Einzelbewertung aus dem Inventar abzuleiten, wodurch sich der hieraus ablesbare Unter-nehmenswert deutlich vom Marktwert des Unternehmens unterscheiden kann, welcher auf einer zukunftsbasierten Gesamtbewertung basiert (Wöhe 2002). Die ordentliche Jahresabschlussbilanz, allgemein als Handelsbilanz bezeichnet, ist Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Steuerbilanz.

Die Bilanzerstellung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst ist festzulegen, was bilanziert werden soll. Hier spricht man von der „Bilanzierung dem Grund nach“. Danach sind die Werte dieser Positionen zu bestimmen („Bi-lanzierung der Höhe nach“) (Schultz 2001).

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist sowohl den gesetzlichen Vorschriften wie auch den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Rechnung zu tragen. Wesentliche Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind (Coenenberg 2005):

Richtigkeit und Willkürfreiheit KlarheitVollständigkeit

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64 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

AbgrenzungsgrundsätzeImparitätsprinzip StetigkeitVorsicht

Das Handelsgesetzbuch unterscheidet drei Unternehmensrechtsformen, das Einzelunternehmen, die Personengesellschaft (hierzu zählen offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften) sowie die Kapital-gesellschaft (hier sind Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und ihnen gleich gestellte Unternehmen zu nennen).

Für alle Unternehmensformen geltend wird die Bilanzierung in den § 238 bis § 263 HGB geregelt. Ergänzend beziehen sich § 264 bis § 355 HGB auf die Kapitalgesellschaften, für die strengere Regelungen anzu-wenden sind (Schultz 2001). Dies drückt sich insbesondere in den Gliede-rungsvorschriften für Bilanz und GuV sowie in der Verpflichtung, dort zu-sätzliche Positionen auszuweisen, aus.

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist nach § 242 HGB ein einfacher Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und GuV-Rechnung Pflicht. Kapitalgesellschaften haben einen erweiterten Jahresabschluss auf-zustellen, der über Bilanz und GuV-Rechnung hinaus auch noch eines An-hangs und, abhängig von der Unternehmensgröße, eines Lageberichtes be-darf (siehe § 264 Abs. 1 HGB). Der Anhang soll Bilanz und GuV-Rechnung erläutern und dort zusammengefasste oder verzerrte Informatio-nen aufschlüsseln. Der von mittleren und großen Kapitalgesellschaften zu-sätzlich nach § 289 HGB zu erstellende Lagebericht soll den Geschäftsver-lauf, die Geschäftsereignisse und die Lage der Kapitalgesellschaft den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darstellen und des weiteren zu-kunftsorientierte Informationen über das Unternehmen, das geschäftliche Umfeld und die Branche liefern. Er hat unter anderem auch Informationen über die wirtschaftliche Lage, die voraussichtliche Entwicklung und den Bereich Forschung und Entwicklung zu enthalten. Auch soll der Lagebe-richt auf Vorgänge besonderer Bedeutung eingehen, zu denen es nach Schluss des Geschäftsjahres gekommen ist.

Für eine Reihe weiterer Vorschriften ist ebenfalls die Größe der Kapi-talgesellschaft maßgeblich. In Hinblick auf den Detaillierungsgrad von Bi-lanz und GuV-Rechnung, den Umfang des zu erstellenden Anhangs oder auch die Prüfungspflichten können beispielsweise Unterschiede in Abhän-gigkeit der Unternehmensgröße, gemessen an der Bilanzsumme, dem Um-satz und den Beschäftigten bestehen. Grundsätzlich werden kleine, mittel-große und große Kapitalgesellschaften unterschieden (siehe Abb. 6.3). Ein Unternehmen gehört zu einer bestimmten Größenklasse, wenn mindestens

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6 Unternehmensrechnung 65

zwei der drei genannten Bedingungen erfüllt sind. Für eine Zugehörigkeit zu den mittelgroßen Unternehmen gilt insbesondere, dass zwei der drei Merkmale der Klasse der kleinen Unternehmen überschritten sein müssen und zwei der drei oberen Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen.

Abb. 6.3 Umschreibung der Größenklassen nach § 267 HGB

Nach § 267 Nr. 3 HGB sind sämtliche Unternehmen, die an einem orga-nisierten Markt nach Wertpapierhandelsgesetz Wertpapiere ausgeben oder die eine Zulassung für diesen beantragt haben, ebenfalls als große Unter-nehmen zu betrachten.

Fallen Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab einer speziel-len Größe unter das Publizitätsgesetz, so gelten, ähnlich den Kapitalgesell-schaften, ebenfalls strengere Regelungen (Gliederungsanforderungen, er-weiterte Ausweisvorschriften, etc.). Ein Unternehmen gilt dabei als Großunternehmen, wenn zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:

1. Bilanzsumme > 65 Mio. €, 2. Umsatz > 130 Mio. € und 3. Arbeitnehmer > 5000.

Für Genossenschaften (siehe § 336 - § 339 HGB), Kreditinstitute(siehe § 340 - § 340o HGB) und Versicherungsunternehmen (siehe § 341 - § 341o HGB) gelten besondere Rechnungslegungsvorschriften, auf die an dieser Stelle nicht näher eingegangen wird.

Die Bilanzierung von Konzernen erfolgt durch Bildung eines Summen-abschlusses aller gleichartigen Positionen der Einzelabschlüsse von Mut-terunternehmen und Tochterunternehmen unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungskriterien. Im Rahmen der darauf folgenden Konsolidierung werden konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, Beteiligungen und Leistungsflüsse eliminiert (Schultz 2001).

Konzerne haben im Jahresabschluss neben der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach § 297 Abs. 1 HGB einen Konzernanhang, eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erstellen. Im Rahmen der Kapitalflussrechnung (auch Cash Flow Sta-

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66 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

tement genannt) werden Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel gegenübergestellt. Der Konzernabschluss kann durch eine Segmentbe-richterstattung erweitert werden. Bei dieser werden die Umsätze nach Ge-schäftsfeldern, Produkttypen und Regionen aufgeschlüsselt (Schultz 2001).

Im Folgenden werden die wesentlichen Elemente der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert.

Bei einer Bilanzierung nach deutschem Handelsgesetzbuch ist von Ka-pitalgesellschaften die in § 266 HGB vorgegebene Struktur zu verwenden. Die Tabellen 6.2 und 6.3 geben die nach HGB in der Bilanz auszuweisen-den Werte wieder. Kleine Kapitalgesellschaften nach Abb. 6.3 müssen hierbei nur die ersten beiden Ebenen in ihrer Bilanz aufführen (Schultz 2001).

Die Aktivseite der Bilanz (s. Tabelle 6.2) wird in Umlauf- und Anlage-vermögen unterschieden, wobei das Unterscheidungskriterium im Grad der Verfügbarkeit der Gelder besteht.

Unter Anlagevermögen versteht man langfristig für den Unterneh-mensbetrieb zur Verfügung stehendes Vermögen, welches sich aus imma-teriellen Vermögensgegenständen, Sach- und Finanzanlagen zusammen-setzt. Zu den immateriellen Vermögensgegenständen zählen beispielsweise Konzessionen oder Patente, der derivate Firmenwert oder geleistete An-zahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände (Schultz 2001). Unter Sachanlagen sind Grundstücke und Bauten, technische Anlagen und Ma-schinen oder die Betriebs- und Geschäftsausstattung zu verstehen. Zu den Finanzanlagen zählen Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihun-gen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Ausleihungen an Unter-nehmen, mit denen ein Beteiligunsverhältnis besteht, Wertpapiere des An-lagevermögens oder sonstige Ausleihungen.

Das Umlaufvermögen umfasst alle nicht dauerhaft für den Geschäfts-betrieb zur Verfügung stehenden Vermögensgegenstände. Hierzu gehören somit Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Schecks, Kassenbestände, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinsti-tuten und zur Veräußerung oder als kurzfristige Liquiditätsreserve gehalte-ne Wertpapiere (Gabler 2001).

Page 80: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

6 Unternehmensrechnung 67

Tabelle 6.2 Die Aktiva der Bilanz nach § 266 Abs. 2 HGB

A. Anlagevermögen: I. Immaterielle Vermögensgegenstände:

1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;

2. Geschäfts- oder Firmenwert; 3. geleistete Anzahlungen;

II. Sachanlagen: 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der

Bauten auf fremden Grundstücken; 2. technische Anlagen und Maschinen; 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung; 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;

III. Finanzanlagen: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen; 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen; 3. Beteiligungen; 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis be-

steht; 5. Wertpapiere des Anlagevermögens; 6. sonstige Ausleihungen.

B. Umlaufvermögen: I. Vorräte:

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen; 3. fertige Erzeugnisse und Waren; 4. geleistete Anzahlungen;

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen; 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis

besteht; 4. sonstige Vermögensgegenstände;

III. Wertpapiere: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen; 2. eigene Anteile; 3. sonstige Wertpapiere;

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.

C. Rechnungsabgrenzungsposten.

Page 81: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

68 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Tabelle 6.3 Die Passiva der Bilanz nach § 266 Abs. 3 HGB

A. Eigenkapital: I. Gezeichnetes Kapital; II. Kapitalrücklage; III. Gewinnrücklagen:

1. gesetzliche Rücklage; 2. Rücklage für eigene Anteile; 3. satzungsmäßige Rücklagen; 4. andere Gewinnrücklagen;

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag; V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.

B. Rückstellungen: 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen; 2. Steuerrückstellungen; 3. sonstige Rückstellungen.

C. Verbindlichkeiten: 1. Anleihen, davon konvertibel; 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen; 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen; 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstel-

lung eigener Wechsel; 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen; 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-

verhältnis besteht; 8. sonstige Verbindlichkeiten,

davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit. D. Rechnungsabgrenzungsposten.

Die Passivseite der Bilanz (s. Tabelle 6.3) gliedert sich in das Eigen- und Fremdkapital. Unter Fremdkapital versteht man die Verbindlichkei-ten eines Unternehmens. Es wird ähnlich wie das Vermögen auf der Aktiv-seite der Bilanz anhand der Fristigkeit in kurzfristiges und langfristiges Fremdkapital unterschieden. Als kurzfristig bezeichnet man Verbindlich-keiten, die innerhalb eines Jahres fällig werden. Darüber hinaus handelt es sich um langfristiges Fremdkapital. Als Eigenkapital bezeichnet man das Kapital, welches den Eigentümern zusteht, unabhängig davon, ob es dem Unternehmen als Einlage zur Verfügung gestellt wird oder ob es durch Gewinne im Laufe der Jahre erwirtschaftet wurde und als Kapital im Un-ternehmen verbleibt.

Page 82: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

6 Unternehmensrechnung 69

Durch Rückstellungen können Ausgaben, die für die Zukunft erwartet werden, schon in der Berichtsperiode berücksichtigt werden. Sie sind als antizipierter Aufwand zu verstehen, wobei grundsätzlich zwischen gewis-sen und ungewissen Verbindlichkeiten unterschieden werden muss. Sie können beispielsweise für drohende Verluste aus schwebenden Geschäf-ten, Aufwendungen für unterlassene Instandhaltung oder Gewährleistun-gen ohne rechtliche Verpflichtung gebildet werden. Wirtschaftlich betrach-tet handelt es sich bei Rückstellungen im Regelfall um Fremdkapital, so zum Beispiel auch, wenn Pensionsrückstellungen gebildet werden.

Kapitalgesellschaften können Rücklagen bilden. Diese Reserven stellen zusätzliches Eigenkapital dar, welches allerdings nicht als gezeichnetes Kapital, Jahresüberschuss oder Gewinnvortrag ausgewiesen wird. Abhän-gig davon, ob die Rücklagen im Jahresabschluss erwähnt werden oder nicht, spricht man von offenen oder stillen Rücklagen; letztere werden auch stille Reserven genannt. Als variable Teile des Eigenkapitals werden offene Rücklagen in gesonderten Rücklagekonten erfasst. Stille Rücklagen werden nicht offen ausgewiesen. Die Möglichkeit Rücklagen zu bilden er-gibt sich aus den Vorschriften zum Jahresabschluss, die den Unternehmen Wahlrechte bei der Bilanzierung und Bewertung einräumen. Durch die Bildung stiller Rücklagen kann ein auszuweisender Jahreserfolg einer Pe-riode gemindert und in eine spätere Periode verlagert werden. In der Bi-lanz erfolgt dies durch eine Unterbewertung des Vermögens oder durch ei-ne Überbewertung der Schulden. Auch können in überhöhten Rückstellungen Rücklagen verborgen liegen. Wöhe spricht hierbei von „Eigenkapital im Gewand von Fremdkapital“ (Wöhe 2002)

Seit 1986 lässt das deutsche Handelsgesetzbuch bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung eine Ermittlung des Betriebsergebnisses nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) sowie nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) zu. Zuvor war das Gesamt-kostenverfahren das einzige zugelassene Verfahren.

Beim Gesamtkostenverfahren (s. Tabelle 6.5) werden sämtliche Auf-wendungen einer Periode sämtlichen Erträgen derselben gegenübergestellt, und zwar unabhängig davon, ob die hergestellten Produkte abgesetzt wur-den oder nicht. Lagermehrungen und –minderungen sowie selbst erstelltes Anlagevermögen sind dabei zu Herstellungskosten zu bewerten. Als Nach-teil des kostenartenorientierten Gesamtkostenverfahrens erweist sich, dass die Kosten und Erlöse nicht produktbezogen gegenübergestellt werden können. Das kostenträgerorientierte Umsatzkostenverfahren (s. Tabelle 6.6) ermöglicht eine solche, unmittelbare Gegenüberstellung. Beim Um-satzkostenverfahren werden auf der Ertragsseite die Umsatzerlöse, auf der Aufwandsseite nur die zur Herstellung der abgesetzten Produkte entstan-denen Herstellungskosten angesetzt.

Page 83: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

70 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Unabhängig von der Art der Ermittlung des Betriebsergebnisses ergibt sich ein eventueller Jahresüberschuss oder auch Jahresfehlbetrag im Rah-men der GuV-Rechnung nach dem in Tabelle 6.4 dargelegten Schema.

Tabelle 6.4 Grundsätzlicher Aufbau einer GuV-Rechnung (Schultz 2001)

Betriebsergebnis + Finanzergebnis = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (=ordentliches Ergebnis) + außerordentliches Ergebnis ./. Steueraufwand =Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

Tabelle 6.5 GuV-Rechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)

1 Umsatzerlöse 2 Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Er-

zeugnissen 3 andere aktivierte Eigenleistungen 4 sonstige betriebliche Erträge 5 Materialaufwand 6 Personalaufwand 7 Abschreibungen 8 sonstige betriebliche Aufwendungen 9 Erträge aus Beteiligungen,

davon aus verbundenen Unternehmen 10 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlage-

vermögens, davon aus verbundenen Unternehmen

11 sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen

12 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufver-mögens

13 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundenen Unternehmen

14 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 15 außerordentliche Erträge 16 außerordentliche Aufwendungen 17 außerordentliches Ergebnis 18 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 19 sonstige Steuern 20 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Page 84: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

6 Unternehmensrechnung 71

Tabelle 6.6 Die GuV-Rechnung nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB)

1 Umsatzerlöse 2 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leis-

tungen 3 Bruttoergebnis vom Umsatz 4 Vertriebskosten 5 allgemeine Verwaltungskosten 6 sonstige betriebliche Erträge 7 sonstige betriebliche Aufwendungen 8 Erträge aus Beteiligungen,

davon aus verbundenen Unternehmen 9 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlage-

vermögens, davon aus verbundenen Unternehmen

10 sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen

11 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufver-mögens

12 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundenen Unternehmen

13 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 14 außerordentliche Erträge 15 außerordentliche Aufwendungen 16 außerordentliches Ergebnis 17 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 18 sonstige Steuern 19 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Werden Veränderungen an den Kapital- und Gewinnrücklagen vorge-nommen, so dürfen diese nach § 275 Abs. 4 HGB erst im Anschluss an die Position Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag der GuV-Rechnung ausge-wiesen werden.

Nach § 246 Abs. 2 HGB ist bei der Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung das Bruttoprinzip anzuwenden, d.h. weder Posten der Aktivseite und der Passivseite der Bilanz noch Aufwendungen und Erträge der GuV-Rechnung dürfen miteinander verrechnet werden. Sie müssen voll ersichtlich sein.

Page 85: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

72 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

6.3 Der Jahresabschluss nach IFRS/IAS

Der Jahresabschluss nach IFRS/IAS dient primär der Entscheidungsunter-stützung (decision usefulness) der Eigenkapitalgeber und nicht, wie bei ei-ner Bilanzierung nach deutschem Handelsgesetzbuch, dem Schutz der Gläubiger. Den Eigenkapitalgebern soll die wirtschaftliche Lage des Un-ternehmens aufgezeigt werden. Da viele Investoren aus dem Ausland kommen, sind zunehmend international einheitliche Abschlüsse gefordert, zu denen die IFRS/IAS neben den US-GAAP zu zählen sind.

Aufgrund ihrer Informationsfunktion orientiert sich die Rechnungsle-gung nach IFRS/IAS an den zukünftig zu erwartenden Zahlungsströmen (cash flows) des Unternehmens. Daher ist sie nicht unmittelbar zur Zah-lungsbemessung vorgesehen. Sollen Ausschüttungen oder Ertragssteuern ermittelt werden, so sind ergänzende Berechnungen vorzunehmen.

Die vom International Accounting Standard Board (IASB) aufgesetzten Rechnungslegungsvorschriften stellen, wie auch die nach deutschem Han-delsrecht anzuwendenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), ein Normenwerk dar, an dessen (Weiter-)Entwicklung eine Viel-zahl normgebender Institutionen beteiligt sind. Im Gegensatz zum deut-schen Handelsgesetzbuch, in dem übergeordnete Prinzipien mit einem ho-hen Abstraktionsgrad niedergeschrieben sind (sog. Code Law), finden sich bei den IFRS eine Vielzahl niedergeschriebener Einzelfallregelungen wie-der (sog. Case Law). Das Case Law ist insbesondere im angelsächsischen Raum häufig anzutreffen (vgl. Coenenberg 2005).

Die zentralen, grundsätzlichen Ziele der IFRS finden sich im sogenann-ten Framework niedergeschrieben. Ziel ist hierbei insbesonders eine reali-tätsgetreue Darstellung der Unternehmenssituation (True and Fair View, Fair Presentation). Insbesondere das Postulat der periodengerechten Er-folgsermittlung (accrual basis) soll hierzu beitragen. Drei wesentliche Teilprinzipien sind im Zusammenhang mit der Teilgewinnrealisierung zu nennen (Coenenberg 2005):

1. das Realisationsprinzip, 2. das Prinzip der sachlichen Abgrenzung und 3. das Prinzip der zeitlichen Abgrenzung.

Neben der Teilgewinnrealisierung (diese ist nach deutschem Handelsge-setzbuch grundsätzlich nicht zulässig) gibt es weitere deutliche Unter-schiede zwischen den Regelungen der IFRS/IAS und den im vorherigen Kapitel beschriebenen Regelungen des HGB. So sind im Gegensatz zum HGB Aufwandsrückstellungen nicht erlaubt. Eine Bildung stiller Reserven ist nur eingeschränkt möglich.

Page 86: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

6 Unternehmensrechnung 73

Die verschiedenen Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften finden sich in den International Accounting Standards (IAS) niedergeschrieben. Einige wesentliche Elemente des Frameworks sind in IAS 1 niederge-schrieben. So ist u.a. die Darstellung des Jahresabschlusses in IAS 1, die Bilanz im Speziellen hierin in den Ziffern 51 bis 77 geregelt. Die Tabellen 6.7 und 6.8 geben die Mindestinhalte der Bilanz nach IAS 1.68 wieder. Ei-ne Reihenfolge oder Gliederung ist hierbei nicht vorgeschrieben. Nach IAS 1.71 sind Struktur und Detaillierungsgrad der unterschiedlichen Pos-ten den Bedürfnissen und Besonderheiten des bilanzierenden Unterneh-mens entsprechend zu wählen.

Tabelle 6.7 Mindestinhalt der Bilanz nach IAS 1.68: Vermögenswerte (Assets)

(a) Sachanlagen (b) als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (c) immaterielle Vermögenswerte (d) finanzielle Vermögenswerte (ohne die Beträge, die unter (e), (h) und (i)

ausgewiesen werden) (e) nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen (f) biologische Vermögenswerte (g) Vorräte (h) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen; (i) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Tabelle 6.8 Mindestinhalt der Bilanz nach IAS 1.68: Schulden (Liabilities)

(j) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbind-lichkeiten

(k) Rückstellungen (l) finanzielle Schulden (ohne die Beträge, die unter (j) und (k) ausgewiesen

werden) (m) Steuerschulden und -erstattungsansprüche gemäß IAS 12, Ertragsteuern (n) Latente Steueransprüche und -schulden gemäß IAS 12 (o) Minderheitsanteile am Eigenkapital (p) gezeichnetes Kapital und Rücklagen, die den Anteilseignern der Mutterge-

sellschaft zuzuordnen sind

In Ziffer 81 des IAS 1 finden sich die für die GuV-Rechnung zumindest geforderten Posten wieder (siehe Tabelle 6.9). Sowohl das Gesamtkosten-verfahren (siehe Tabelle 6.10) wie auch das Umsatzkostenverfahren (siehe Tabelle 6.11) sind zulässig. Zugehörige Aufstellungen können in die GuV-Rechnung oder auch in den Anhang gestellt werden.

Page 87: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

74 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Tabelle 6.9 Mindestanforderungen an die GuV-Rechnung nach IAS 1.81

(a) Umsatzerlöse (b) Finanzierungsaufwendungen (c) Gewinn- und Verlustanteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden (d) Gewinne oder Verluste vor Steuern auf die Veräußerung von Vermögenswer-ten oder die Abgeltung von Schulden in Verbindung mit der Aufgabe von Ge-schäftsbereichen (e) Steueraufwendungen und (f) Ergebnis

Tabelle 6.10 Gesamtkostenverfahren nach IAS 1.91

1 Umsatzerlöse (Revenue) 2 Sonstige Erträge (Other operating income) 3 Veränderung des Bestandes an Fertigerzeugnissen und unfertigen Erzeug-

nissen (Changes in inventories of finished goods and work in progress) 4 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Raw materials and

consumables used) 5 Zuwendungen an Arbeitnehmer (Staff costs) 6 Aufwand für planmäßige Abschreibungen (Depreciation and amortisation

expense) 7 Andere Aufwendungen (Other operating expenses) 8 (=3+4+5+6+7) Gesamtaufwand (Total operating expenses) 9 (= 1+2./.8) Gewinn (Profit from operating activities)

Tabelle 6.11 Umsatzkostenverfahren nach IAS 1.92

1 Umsatzerlöse (Revenue) 2 Umsatzkosten (Cost of sales) 3 (= 1./.2) Bruttogewinn (Gross profit) 4 Sonstige Erträge (Other operating income) 5 Vertriebskosten (Distribution costs) 6 Verwaltungsaufwendungen (Administrative expenses) 7 Andere Aufwendungen (Other operating expenses) 8 (= 3+4-5-6-7) Gewinn (Profit from operating activities)

6.4 Der Jahresabschluss nach Schweizer Obligationenrecht

Nachfolgend seien die wichtigsten Vorschriften des Obligationenrechts (OR) der Schweiz zur kaufmännischen Buchführung erwähnt:

Page 88: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

6 Unternehmensrechnung 75

Art. 957: Firmen, die im Handelsregister eingetragen sein müssen, sind zur Buchführung verpflichtet, um die Vermögens-, Schuld- und Forde-rungsverhältnisse sowie Betriebsergebnisse darzulegen. Art. 958: Inventar, Bilanz und Betriebsrechnung sind mindestens ein-mal jährlich zu erstellen. Art. 959: Betriebsrechnung und Bilanz sind vollständig, klar und über-sichtlich zu erstellen. Art. 960: Aktiva dürfen höchstens zu ihrem Zeitwert bei Bilanzerstel-lung angesetzt werden. Art. 961/962: Betriebsrechnung und Bilanz sind vom Firmeninhaber, ggf. von persönlich haftenden Gesellschaftern bzw. bei einer AG, KGaA, GmbH oder Genossenschaft von den mit der Geschäftsführung betrauten Personen zu unterzeichen. Bücher und Buchungsbelege sind während 10 Jahren aufzubewahren.

In Abb. 6.4 ist der grundsätzliche Aufbau einer Schweizer Bilanz darge-stellt.

Vermögen / Aktiva Schulden / PassivaUmlauf- Flüssige Mittel Kreditorenvermögen Wertschriften Bankschulden(UV) Forderungen kurzfristige Rückstellungen

VorräteAnlage- Mobilien Hypotheken Langfristigesvermögen Immobilien Darlehen Fremdkapital (AV) Beteiligungen langfristige Rückstellungen (LFK)

Aktienkapital Eigenkapital Reserven, Gewinn (EK)

Bilanzsumme Bilanzumme

Kurzfristiges Fremdkapital (KFK)

Bilanz

Abb. 6.4 Grundstruktur der Bilanzpositionen (aus Rieder u. Siegwart 2001)

Abb. 6.5 zeigt die in der Schweiz gemäß Obligationenrecht (OR) Art. 663 vorgeschriebene Mindestgliederung einer GuV-Rechnung.

Page 89: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

76 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Betriebsaufwand Betriebsertrag- Material- und Warenaufwand - Erlös aus Lieferungen und Leistungen- Personalaufwand - Finanzertrag- Abschreibungen

Betriebsfremder Aufwand Betriebsfremder Ertrag- Mieteinnahme aus betriebsfremdem Gebäude

Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag- Gewinn aus Veräusserung von Anlagevermögen

Summe Aufwand Summe Ertrag GuV-Summe / Jahresgewinn / Jahresverlust

Abb. 6.5 In der Schweiz vorgeschriebene Mindestgliederung der Erfolgsrechnung

In den folgenden drei Abbildungen ist exemplarisch die Verbuchung des Bauinventars im Jahresabschluss eines Bauunternehmens dargestellt. Abb. 6.6 stellt die Ermittlung des Betriebsinventars dar, Abb. 6.7 zeigt die GuV-Rechnung (Erfolgsrechnung) dieses Unternehmens und Abb. 6.8 die zuge-hörige Bilanz. Es lässt sich erkennen, wie sich die Ergebnisse aus der Un-ternehmensrechnung – Betriebsinventar CHF 811’000.– (Abb. 6.6) – und aus der GuV-Rechnung – Gewinn CHF 360’000.– (Abb. 6.7) – in der Bi-lanz wieder finden.

Page 90: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

6 Unternehmensrechnung 77

Abb. 6.6 Beispiel Unternehmensrechnung – Betriebsinventar

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Page 91: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

78 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

ERTRAGCHF % CHF %

Bauleistungen 13'650'000.00 85.31 % 12'960'000.00 85.54 %Materialverkäufe 670'000.00 4.19 % 595'000.00 3.93 %Hilfs- & Nebenbetriebe 365'000.00 2.28 % 320'000.00 2.11 %Inventarmieten, Transporte 870'000.00 5.44 % 930'000.00 6.14 %Dienstleistungen 75'000.00 0.47 % 105'000.00 0.69 %sonstiger Umsatz 15'000.00 0.09 % 10'000.00 0.07 %Umsatz (exkl. MwSt.) 15'645'000.00 97.78 % 14'920'000.00 98.48 %

./. Erlösminderungen (Skonti etc.) -95'000.00 -0.59 % -60'000.00 -0.40 %Nettoumsatz 15'550'000.00 97.19 % 14'860'000.00 98.09 %

Finanzertrag 65'000.00 0.41 % 35'000.00 0.23 %übriger betrieblicher Ertrag 135'000.00 0.84 % 175'000.00 1.16 %ausserordentlicher Ertrag 250'000.00 1.56 % 80'000.00 0.53 %ERTRAG 16'000'000.00 100.00 % 15'150'000.00 100.00 %

AUFWAND

Material 1'800'000.00 11.51 % 1'620'000.00 10.89 %Personal 10'650'000.00 68.09 % 9'950'000.00 66.87 %Unterakkordanten 195'000.00 1.25 % 240'000.00 1.61 %Transporte 322'000.00 2.06 % 365'000.00 2.45 %Unterhalt, Reparaturen 385'000.00 2.46 % 468'000.00 3.15 %Mieten, Leasing 425'000.00 2.72 % 425'000.00 2.86 %Versicherungen, Gebühren 160'000.00 1.02 % 135'000.00 0.91 %Verwaltung 290'000.00 1.85 % 275'000.00 1.85 %Abschreibungen 794'000.00 5.08 % 850'000.00 5.71 %Abschreibungen betr. Liegenschaften 150'000.00 0.96 % 150'000.00 1.01 %Finanzaufwand 97'000.00 0.62 % 75'000.00 0.50 %übriger betrieblicher Aufwand 160'000.00 1.02 % 110'000.00 0.74 %Aufwand übriger Liegenschaften 15'000.00 0.10 % 15'000.00 0.10 %Steuern 20'000.00 0.13 % 25'000.00 0.17 %ausserordentlicher Aufwand 175'000.00 1.12 % 175'000.00 1.18 %übriger betriebsfremder Aufwand 2'000.00 0.01 % 2'000.00 0.01 %AUFWAND 15'640'000.00 100.00 % 14'880'000.00 100.00 %

Jahresgewinn 360'000.00 2.30 % 270'000.00 1.81 %

lfd. Jahr Vorjahr

Erfolgsrechnung der Muster AG per 31.12.1997

Abb. 6.7 Beispiel GuV-Rechnung (Erfolgsrechnung)

Page 92: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

6 Unternehmensrechnung 79

AKTIVACHF % CHF %

Flüssige Mittel 20.000,00 0,20 % 35.000,00 0,34 %Debitoren aus Lief. & Leistungen

Dritte 3.260.000,00 32,09 % 3.140.000,00 30,18 %– Konzerngesellschaften 25.000,00 0,25 % 37.000,00 0,36 %Übrige Forderungen 310.000,00 3,05 % 275.000,00 2,64 %Materialvorräte 295.000,00 2,90 % 225.000,00 2,16 %Angefangene Arbeiten 370.000,00 3,64 % 285.000,00 2,74 %Aktive Rechnungsabgr. (TRA) 170.000,00 1,67 % 113.000,00 1,09 %Umlaufvermögen 4.450.000,00 43,80 % 4.110.000,00 39,50 %

Land 3.000.000,00 29,53 % 3.000.000,00 28,83 %Werkhof 1.500.000,00 14,76 % 1.650.000,00 15,86 %Betriebliche Liegenschaften 4.500.000,00 44,29 % 4.650.000,00 44,69 %

Betriebsinventar * 811.000,00 7,98 % 1.280.000,00 12,30 %

Sachanlagen 5.311.000,00 52,27 % 5.930.000,00 56,99 %

Kontokorrente, Darlehen– Konzerngesellschaften 0,00 0,00 % 0,00 0,00 %– Übrige 99.000,00 0,97 % 65.000,00 0,62 %Beteiligungen 300.000,00 2,95 % 300.000,00 2,88 %Finanzanlagen 399.000,00 3,93 % 365.000,00 3,51 %

AKTIVA 10.160.000,00 100,00 % 10.405.000,00 100,00 %

PASSIVACHF % CHF %

Kurzfristiges FremdkapitalKreditoren aus Lief. & Leistungen

Dritte 2.200.000,00 21,65 % 2.750.000,00 26,43 %– Konzerngesellschaften 65.000,00 0,64 % 37.000,00 0,36 %Passive Rechnungsabgr. (TRP) 95.000,00 0,94 % 73.000,00 0,70 %Kurzfristiges Fremdkapital 2.360.000,00 23,23 % 2.860.000,00 27,49 %

Langfristiges Fremdkapital Dritte 3.000.000,00 29,53 % 3.000.000,00 28,83 %

– Konzerngesellschaften 500.000,00 4,92 % 500.000,00 4,81 %Langfristiges Fremdkapital 3.500.000,00 34,45 % 3.500.000,00 33,64 %

EigenkapitalAktienkapital 3.000.000,00 29,53 % 3.000.000,00 28,83 %Reserven 900.000,00 8,86 % 750.000,00 7,21 %Gewinnvortrag 40.000,00 0,39 % 25.000,00 0,24 %Gewinn ** 360.000,00 3,54 % 270.000,00 2,59 %Total Eigenkapital 4.300.000,00 42,32 % 4.045.000,00 38,88 %

PASSIVA 10.160.000,00 100,00 % 10.405.000,00 100,00 %

* siehe Abb. 6.6 Unternehmensrechnung - Betriebsinventar** siehe Abb. 6.7 GuV- Rechnung (Erfolgsrechnung)

Bilanz der Muster AG per 31.12.1997

lfd. Jahr Vorjahr

lfd. Jahr Vorjahr

Abb. 6.8 Beispiel Bilanz

6.5 Die Erfassung langfristiger Fertigungsaufträge im Jahresabschluss der Bauunternehmung nach HGB und IFRS

Die Problematik langfristiger Auftragsfertigung in der Bauindustrie zeich-net sich dadurch aus, dass Gewinne in vielen Fällen erst zum Ende einer mehrjährigen Bauzeit sicher ermittelt werden können. Die sich hieraus er-gebende, verzerrte Darstellung der Unternehmenssituation macht eine

Page 93: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

80 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

fallweise Projektbetrachtung langfristiger Fertigungsaufträge nötig, die be-sonders in den IFRS ihre Umsetzung findet. Bei der bilanziellen Erfassung dieser Projekte müssen die konkurrierenden Ziele Informationsgenauigkeit und -aktualität gegeneinander abgewogen werden.

Bei der Rechnungslegung langfristiger Fertigungsaufträge nach HGB ist grundsätzlich die so genannte Completed-Contract Methode anzuwenden. Bei dieser dürfen Projekterlöse und -gewinne erst nach erfolgter (Teil-) Abnahme, verbunden mit einem Anspruch auf Gegenleistung und dem Ge-fahrenübergang, im entsprechenden Jahresabschluss angesetzt werden (Realisationsprinzip), wogegen antizipierte Verluste unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts unmittelbar zu erfassen sind (Imparitätsprinzip). Nach § 252 Abs. 2 HGB darf eine Teilgewinnrealisierung nur in begründe-ten Ausnahmefällen vorgenommen werden (siehe hierzu Adler Düring Schmaltz (2005), Abschn. 16, Rd. 40 und Rd. 181).

Bei Gewinnaufträgen und Anwendung der IFRS ist die Completed-Contract Methode grundsätzlich nicht zulässig. Im Gegensatz zum HGB sind periodenbezogene Erlöse hier nach der Percentage-of-Completion Methode oder der Zero-Profit-Margin Methode zu bewerten, welche im Folgenden näher erläutert werden.

6.5.1 Der langfristige Fertigungsauftrag in der GuV-Rechnung nach IFRS

Wird das Ergebnis eines langfristigen Fertigungsauftrages nach IAS 11 ermittelt und kann es verlässlich geschätzt werden, so müssen den Auf-wendungen die korrespondierenden, leistungsbezogenen Erträge entspre-chend dem Leistungsfortschritt im Geschäftsjahr gegenübergestellt werden (so genanntes matching). Dies geschieht durch Anwendung der Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad, Percentage-of-Completion (PoC) Methode genannt.

In der Berichtsperiode ihres Entstehens werden anteilige Auftragserlöse als Umsatz, Auftragskosten als Aufwand in der GuV erfasst (IAS 11.26). Der IAS 11 zielt damit auf eine wirtschaftlich zutreffende Periodisierung der Auftragskosten und Auftragserlöse (vgl. Adler Düring Schmaltz (2005), Abschn. 16, Rd. 83).

Das Periodenergebnis ergibt sich sodann als Produkt aus Fertigstel-lungsgrad und geschätztem Projektergebnis unter Abzug der in den Vorpe-rioden bisher realisierten Projektergebnisse.

Bei Festpreisverträgen (fixed price contracts) gilt die Schätzung eines Periodenergebnisses als verlässlich, wenn die in IAS 11.23 genannten Be-dingungen kumulativ erfüllt sind:

1. Zuverlässige Schätzung des Auftragserlöses (contract revenue)

Page 94: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

6 Unternehmensrechnung 81

2. Wahrscheinlichkeit des Zuflusses von wirtschaftlichem Nutzen aus dem Vertrag

3. Zuverlässige Ermittlung der noch anfallenden Kosten (cost to complete) und des Fertigstellungsgrades (stage of completion) am Abschlussstichtag

4. Zuverlässige Ermittlung der entstandenen und dem Vertrag zurechen-baren Kosten (contract costs incurred).

Für Kostenzuschlagsverträge (cost plus contracts) ist verlangt (IAS 11.24):

1. Wahrscheinlichkeit des Zuflusses von wirtschaftlichem Nutzen aus dem Vertrag

2. Auftragskosten müssen eindeutig bestimmbar und verlässlich zu be-werten sein, unabhängig davon, ob sie gesondert abrechenbar sind.

Ist eine verlässliche Schätzung des Projektergebnisses nicht möglich, so sind nach der so genannten verkürzten PoC-Methode der Gewinn mit Null anzusetzen und Umsatzerlöse in Höhe der angefallenen Auftragskosten auszuweisen (zero-profit-margin method). Ist eine Ergebnisermittlung dann in einer Folgeperiode erstmals oder erneut möglich, so sind in dieser die den Vorperioden zuzuordnenden Teilgewinne nachzuholen (vgl. Adler Düring Schmaltz (2005), Abschn. 16, Rd. 41 und Rd. 120f).

Ein wahrscheinlicher Gesamtverlust darf nicht periodisiert werden. Wie auch nach HGB muss er sofort und in vollständiger Höhe berücksichtigt werden (IAS 11.36). Sind hierbei vorherige Schätzungen zu korrigieren, so erhöhen in Vorperioden ausgewiesene Gewinne den nun anzusetzenden Verlust.

Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit kann wahlweise nach dem Ge-samtkostenverfahren (nature of expense method) oder dem Umsatzkosten-verfahren (cost of sales method) ermittelt werden. Bei beiden Verfahren sind die Auftragskosten den nach Fertigstellungsgrad zu vereinnahmenden Umsatzerlösen anzupassen (revenue-cost approach), wenn sich die auf-wandswirksam erfassten Auftragskosten von den Auftragskosten nach Fer-tigstellungsgrad unterscheiden (dies ist nicht der Fall, wenn die Ermittlung des Fertigstellungsgrades nach der Cost-to-Cost Methode erfolgte; siehe hierzu auch Abschnitt 6.5.3.3). Überschreiten die tatsächlichen Auftrags-kosten die nach Fertigstellungsgrad zu erfassenden Auftragskosten, so ist eine aktive Abgrenzung vorzunehmen, andernfalls eine Passive. Die ande-re mögliche Vorgehensweise, die Umsatzerlöse entsprechend den tatsäch-lichen Auftragskosten nach GuV plus Gewinnanteil anzupassen (gross-profit approach), ist grundsätzlich nicht zulässig, da sich der Gewinn zwar identisch ergibt, die Kosten und Erlöse jedoch variieren können, wenn die

Page 95: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

82 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Ermittlung des Fertigstellungsgrades nicht nach der Cost-to-Cost Methode vorgenommen wurde (vgl. Adler Düring Schmaltz (2005), Abschn. 16, Rd. 159ff).

Abb. 6.9 stellt die beschriebenen Formen der Ergebnisermittlung nach HGB und IFRS/IAS zusammenfassend dar. Dargestellt sind periodenbezo-gene Auftragserlöse (E) und Herstellungskosten (HK), Bestandsverände-rungen (B), periodisierte Teilgewinne (G) sowie ein unperiodisierter Ge-samtverlust (GV).

Abb. 6.9 Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisermittlung nach IFRS/IAS und HGB

6.5.2 Der langfristige Fertigungsauftrag in der Bilanz nach IFRS

Nicht vollständig abgerechnete, langfristige Fertigungsaufträge stellen sich in der Bilanz als Vermögen oder Schuld dar, wobei jeder Auftrag einzeln mit einem aktivischem oder passivischem Saldo auszuweisen ist (vgl. Ad-ler Düring Schmaltz (2005), Abschn. 16, Rd. 156).

Wie erwähnt kann bei Anwendung der IFRS, unter der Vorraussetzung einer verlässlichen Schätzung des Projektergebnisses, eine Gewinnrealisie-rung in der Bilanz bereits vor der Abnahme erfolgen. Für die Form der bi-lanziellen Darstellung einer Teilleistung ist maßgeblich, ob bereits eine Abschlagsrechnung gestellt worden ist. Ist dies der Fall, so wird sie, nach

Page 96: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

6 Unternehmensrechnung 83

Abzug erhaltener Abschlagszahlungen, als Forderung aus PoC ausgewie-sen (siehe Abb. 6.10). Überschreiten die Abschlagszahlungen die Ab-schlagsrechnungen, so ist der die Abschlagrechnung übersteigende Betrag zu passivieren, da er eine Verbindlichkeit gegenüber dem Auftraggeber darstellt. Der Teil der um das anteilige Ergebnis erhöhten und um ausge-wiesene (Droh-)Verluste bereinigten Auftragskosten, für den noch keine Rechnung gestellt worden ist, wird als künftige Forderung aus Fertigungs-aufträgen gesondert ausgewiesen (siehe Abb. 6.11). Ergibt sich ein negati-ver Saldo, so ist dieser als noch ausstehende Leistungsverpflichtung zu verstehen und als Verbindlichkeit aus PoC zu passivieren.

= Forderungen aus PoC

Abb. 6.10 Bilanzielle Erfassung von in Rechnung gestellter Leistung nach IFRS

= Leistung

Abb. 6.11 Bilanzielle Erfassung noch nicht in Rechnung gestellter Leistung nach IFRS

Sind Auftragskosten entstanden, denen in der abzuschließenden Periode keine Leistungen gegenüberstehen (z.B. geliefertes, aber noch nicht bei der Projektfertigstellung eingebrachtes Material), die jedoch in einer Folgepe-riode abgerechnet werden können, so sind sie nach IAS 11.27 z.B. als un-fertige Leistung aufzunehmen.

Page 97: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

84 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

6.5.3 Anforderungen bei einer Teilgewinnrealisierung

6.5.3.1 Schätzung der Gesamterlöse

Auftragserlöse setzen sich aus dem ursprünglich vereinbarten Erlös sowie Zahlungen für Abweichungen (variations) am Gesamtwerk, Nachforde-rungen (claims) für im Preis nicht kalkulierte Kosten, Prämien (incentives) und Vertragsstrafen zusammen (vgl. hierzu IAS 11.11ff). Sie sind nach IAS 11.12 zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Bei der Ermittlung der Gesamterlöse sind neben den bei Vertragsab-schluss vereinbarten Erlösen somit auch solche Erlöse zu berücksichtigen, die erst während der fortlaufenden Projektfertigstellung aufgrund besonde-rer Sachverhalte entstehen (vgl. Adler Düring Schmaltz (2005), Abschn. 16, Rd. 56). So führen Zahlungen für Abweichungen (variations) am Ge-samtwert zu Erhöhungen bzw. Verminderung der Gesamterlöse, wenn der Kunde Änderungen gegenüber dem zunächst vereinbarten Auftragsumfang veranlasst. Im Falle von Nachforderungen (claims) tritt eine Erhöhung der Gesamterlöse infolge des Anfalls von Mehrkosten ein, die der Kunde zu vertreten hat. Ist im Vertrag vereinbart worden, dass Prämienzahlungen bei Erfüllung oder Überschreitung der vereinbarten Leistung oder für die früh-zeitige Erfüllung gewährt werden, so sind diese ebenfalls Bestandteile der Gesamterlöse. Minderungen der Auftragserlöse können indes im Falle von Preisnachlässen oder bei Vertragsstrafen wegen Verzugs des Auftragneh-mers entstehen (IAS 11.12 c).

Die Auftragserlöse dürfen nur insoweit berücksichtigt werden, soweit es wahrscheinlich ist, dass sie zu Erlösen bzw. Erlösminderungen führen und die Positionen verlässlich ermittelt werden können (IAS 11.11). Da Schät-zungen der Gesamterlöse aufgrund ihrer Zukunftsbezogenheit unsicher sind, ist zu den jeweiligen Bewertungsstichtagen die Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Realisierung der einzelnen Erlöskomponenten, insbeson-dere für die während der laufenden Projektfertigstellung entstehenden Er-löse aus Zahlungen aus Abweichungen (variations), Nachforderungen (claims) und Prämien (incentives) zu überprüfen und ggf. anzupassen.

6.5.3.2 Ermittlung vergangener und Schätzung zukünftiger Auftragskosten

Die Auftragskosten stellen neben den Auftragserlösen die wesentliche Grundlage der bilanziellen Bewertung dar. Zu ihnen zählen sämtliche Aufwendungen, die dem Auftrag direkt oder über eine sachgerechte Schlüsselung zugerechnet werden können, wobei nur solche Kosten ange-

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6 Unternehmensrechnung 85

setzt werden dürfen, die im abzuschließenden Zeitraum tatsächlich ent-standen (pagatorischer Kostenbegriff) und in die Projektfertigstellung ein-geflossen sind. So sind kalkulatorische Kosten grundsätzlich nicht zu er-fassen. Des Weiteren dürfen gelieferte, aber noch nicht eingebaute Materialien ebenfalls nicht angesetzt werden, es sei denn, sie wurden ex-plizit für das Projekt gefertigt.

Die sich aus Einzel- und Gemeinkosten zusammensetzenden Herstel-lungskosten nach HGB und IFRS sind in Abb. 6.12 vereinfacht gegen-übergestellt, wobei die Gliederung nach § 255 Abs. 2 HGB auf die IFRS angewandt wurde. Detaillierter finden sich die Komponenten der Herstel-lungskosten in § 255 Abs. 2 HGB und IAS 11.16ff erläutert.

Nach HGB bilden die anzusetzenden Einzelkosten die Untergrenze der Bewertung. Im Gegensatz zum HGB gibt es bei einer Bewertung nach den IFRS kein Wahlrecht hinsichtlich des Ansatzes der Gemeinkosten. Nach dem Vollkostenprinzip müssen sämtliche, dem Auftrag zurechenbare Kos-ten angesetzt werden, was sich positiv auf die Vergleichbarkeit der Ab-schlüsse unterschiedlicher Unternehmen auswirkt.

Einzelkosten

Gemeinkosten

HGB IFRS

PflichtPflichtPflicht

Pflicht

Verbot

PflichtPflichtPflicht

Verbot

MaterialFertigungSondereinzelkosten

MaterialFertigungWerteverzehr des AnlagevermögensFertigungsbezogene KostenNicht fVertriebskosten

ertigungsbezogene Kosten

PflichtPflichtPflicht

WahlrechtWahlrechtWahlrechtWahlrechtWahlrecht

Verbot

Abb. 6.12 Auftragskosten nach HGB und IFRS (verkürzte Darstellung, vgl. u.a. Bergheimer (2005))

Die bereits entstandenen, dem Projekt zurechenbaren Auftragskosten werden auf Basis der Buchhaltung und mittels der Kostenrechnung abge-grenzt, wobei eine verursachungsgerechte Zuweisung der verschiedenen Gemeinkosten vielmals ein Problem darstellt. Aufgrund fehlender Wahl-rechte ist einer genauen Ermittlung der projektbezogenen Gemeinkosten bei einem IFRS-Abschluss eine hohe Bedeutung beizumessen.

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86 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Da die Schätzung zukünftig zu erwartender Auftragskosten von vielen Unsicherheiten geprägt und daher oft nur innerhalb einer gewissen Band-breite möglich ist, muss deren Verlässlichkeit im Einzelfall geprüft werden (vgl. Adler Düring Schmaltz (2005), Abschn. 16, Rd. 52f). Die Genauig-keit hängt stark vom abgeschlossenen Vertrag ab. Eine Abschätzung der direkten Kosten kann über die Arbeitskalkulation erfolgen, wobei die Ge-meinkosten für eine Gesamtkostenschätzung über ein angemessenes Ver-fahren zu beaufschlagen sind.

6.5.3.3 Ermittlung des Fertigstellungsgrades

IAS 11 gibt nicht vor, nach welchem Verfahren der Fertigstellungsgrad (stage of completion) zu ermitteln ist. Es ist vielmehr die Methode anzu-wenden, die am verlässlichsten den Grad der Fertigstellung wiedergibt. Al-le Methoden basieren entweder auf einer input- oder outputorientierten Be-trachtungsweise. Nach IAS 11.30 bestimmt sich der Fertigstellungsgrad durch Anwendung der so genannten Cost-to-Cost Methode, durch eine Begutachtung der erbrachten (Input-)Leistung oder durch die Fertigstel-lung eines Anteils am Gesamtwerk.

Bei der Cost-to-Cost Methode ermittelt sich der Fertigstellungsgrad als Quotient aus der Summe der in den vergangenen Perioden entstandenen Auftragskosten und den zum aktuellen Zeitpunkt geschätzten Gesamtkos-ten.

Die Methode der „Begutachtung der erbrachten Leistung“ wird meist als ein inputorientiertes Verfahren interpretiert (so genannte effort-expended method), bei der sich der Fertigstellungsgrad beispielsweise als Quotient aus aufgewendeten und gesamt kalkulierten Arbeitsstunden ermittelt (hours-to-hours method).

Bei der dritten Methode, der Begutachtung der Fertigstellung eines An-teils am Gesamtwerk, werden fertig gestellte Abschnitte zu dem Gesamt-werk ins Verhältnis gesetzt (Units-of-Delivery Methode).

Abb. 6.13 gibt einen komprimierten Überblick über die verschiedenen Verfahren zur Ermittlung des Fertigstellungsgrades.

Die Cost-to-Cost Methode und die Effort-Expended Methode liefern nur dann genaue Ergebnisse, wenn sich Kosten respektive mengenmäßiger Faktorinput proportional zu den Erlösen entwickeln, was jedoch oft nicht der Fall ist.

Das outputorientierte Verfahren der „Fertigstellung eines Anteils am Gesamtwerk“ gilt theoretisch als am geeignetsten, da die Leistung unmit-telbar festgestellt wird und der Fertigstellungsgrad damit nicht durch Kal-kulationsfehler (wie bei der Cost-to-Cost Methode) oder ineffizient einge-

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87

setzte Inputgrößen (wie bei der Effort-Expended Methode) verfälscht wer-den kann (vgl. Adler Düring Schmaltz (2005), Abschn. 16, Rd. 110 und Jacob Ring Wolf (2003), §18, Rd. 461). Es kann in der Bauindustrie meist jedoch nur in Ausnahmefällen dann kostengünstig angewandt werden, wenn der Leistungsstand über einen Bezugsmaßstab abgebildet werden kann (z.B. über das Verhältnis von erstellter zu gesamter Streckenlänge im Kanal- oder Straßenbau) (vgl. Pähz (2005), S.139). Bei komplexen Hoch-baubaustellen ist ein solch vereinfachter, linearer Bezug nicht möglich.

Abb. 6.13 Verfahren zur Ermittlung des Fertigstellungsgrades (PoC-Methode)

Die Effort-Expended Methode sowie die outputorientierten Verfahren sind oftmals nicht praktikabel bzw. wirtschaftlich einsetzbar, weil die be-nötigten Daten nicht unmittelbar und ohne Erhebung, wie bei der Cost-to-Cost Methode, zur Verfügung stehen. Die Cost-to-Cost Methode bietet da-her die beste Näherungslösung. Sie ist das bisher in der Praxis am häufigs-ten eingesetzte Verfahren (aus Adler Düring Schmaltz (2005), Abschn. 16, Rd. 112).

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7 Kosten- und Leistungsrechnung

Der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist Gegenstand des internen Rechnungswesens. Sie wird auch als kalkulatorische Rechnung (betriebli-ches Rechnungswesen) bezeichnet. In Abgrenzung dazu ist die Unterneh-mensrechnung mit der Finanzbuchhaltung zu sehen, die eine pagatorische Rechnung ist (s. Kap. 6). Die Kosten- und Leistungsrechnung bildet eine unternehmensindividuelle Struktur, die durch gesetzliche Bestimmungen nicht reglementiert ist. Dabei geht sie von den Leistungserstellungsprozes-sen des Unternehmens aus und liefert durch detaillierte Ermittlungen von Kosten und Leistungen eine Ziel-, Entscheidungs- und Führungsunterstüt-zung im Unternehmen. Für die eigentliche Planung und Steuerung der Leistungserstellungsprozesse ist die Kosten- und Leistungsrechnung somit ein zentrales und unverzichtbares Arbeitsinstrument. Sie hat folgende Auf-gaben zu erfüllen:

Systematische Ermittlung und Auswertung von Kosten, Leistungen und Ergebnissen mit dem Ziel, die Prozesse der Leistungserstellung im Be-trieb nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit zu steuern und zu überwa-chen oder zumindest eine Grundlage dafür zu schaffen, Lieferung von Grundwerten für die Ermittlung des Fertigstellungsgrades für den Jahresabschluss (s. Kap. 6.5), Mengen- und Wertangaben für die betrieblichen Planungsprozesse, Schaffung von Grundlagen für Investitionsentscheidungen (s. Kap. 5.2).

In der für das Bauwesen relevanten Kosten- und Leistungsrechnung Bau (KLR Bau 2001) werden folgende Bereiche differenziert (s. Abbildung7.1):

Baubetriebsrechnung, deren Aufgabe in der Erfassung und Bereitstel-lung von Werten für stellenbezogene, bereichsbezogene und gesamtbe-triebliche Ermittlungen besteht. Dadurch werden Grundlagen für die Kalkulation und Steuerungsprozesse auf Basis von Soll-Ist-Vergleichen gelegt. Hier werden bestimmte Ausgangsdaten zur Bildung der Herstel-lungskosten nach dem Handels- und Steuerrecht sowie der innerbetrieb-lichen Verrechnungssätzen gebildet. Bauauftragsrechnung, deren Hauptaufgabe in der Kostenermittlung für Bauleistungen vor, während und nach der Bauleistungserstellung be-steht.Soll-Ist-Vergleichsrechnung, in dessen Rahmen eine Gegenüberstellung und Abweichungsanalyse verschiedener Werte wie zum Beispiel Kos-

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90 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

ten, Termine und Qualitäten vorgenommen wird und darauf aufbauend Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden. Kennzahlenrechnung, die es zur Aufgabe hat, für die zuvor genannten Bereiche entsprechende Kennzahlen zu generieren.

Abb. 7.1 Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung im Bauunternehmen (nach KLR 2001)

Die Gestaltung der Kosten- und Leistungsrechnung muss die individuel-len Ansprüche des Unternehmens erfüllen, sollte jedoch stets aussagekräf-tig, realitätsnah und effizient sein.

7.1 Baubetriebsrechnung

Die Baubetriebsrechnung erfasst die innerbetrieblichen Wertbewegungen. Sie wird in folgende Bereiche gegliedert:

Kostenrechnung,Leistungsrechnung, Ergebnisrechnung.

Im Einzelnen lassen sich ihre Aufgaben wie folgt strukturieren (s. KLR Bau 2001):

Ermittlung von Kosten, Leistungen und Ergebnissen nach folgenden Merkmalen: - Stellenbezogen (Verwaltung, Baustelle, Bauhof): Unter anderem zur

Abgrenzung und Kontrolle von Verantwortungsstellen, zur Erfassung der Kostenarten- und Leistungsartenstruktur der jeweiligen Stellen, zum innerbetrieblichen Vergleich sowie zur Ermittlung der Basis für erfolgsbezogene Vergütung.

- Bereichsbezogen (Regionalbereiche, Bausparten, eigene Baustellen, Gemeinschaftsbaustellen): Zur Darstellung der Kostenarten- und

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7 Kosten- und Leistungsrechnung 91

Leistungsstruktur je Bereich, weiterhin Betriebsvergleiche, Trends, Statistiken.

- Gesamtbetrieblich: Integration der stellen- und bereichsbezogenen Werte und Mengen zur gesamtbetrieblichen Darlegung.

Ermittlung innerbetrieblicher Verrechnungssätze bei Lieferungen oder Leistungen innerhalb des Betriebes. Ermittlung von Werten für die Kalkulation. Hieraus werden unter ande-rem Verrechnungssätze für Sozialkosten, Hilfsstoffe und/oder Kleinge-räte sowie Werkzeuge, Geräte und Allgemeine Geschäftskosten ermit-telt.Ermittlung von Grundwerten zur Bestimmung des Fertigstellungsgrades für bilanzielle Belange (s. Kap. 6). Bereitstellung von Zahlen für Soll-Ist-Vergleiche.

Zur Erfüllung der oben genannten Aufgaben ist unter anderem eine Verknüpfung mit der Unternehmensrechnung erforderlich. Über die Grundstruktur der zwei Rechnungskreise der Unternehmensrechnung wur-de unter Ziffer 5.1 ausgeführt.

7.1.1 Kostenrechnung

Die Kostenrechnung hat folgende Fragen zu beantworten:

Welche Kosten entstehen? Bestimmung der Kostenarten, Wo entstehen die Kosten? Bestimmung von Kostenstellen, Wer/was verursacht die Kosten? Bestimmung der Kostenträger.

Für die Steuerung eines Unternehmens muss den Entscheidungsträgern bekannt sein, welche Kosten in welchen Bereichen des Unternehmens an-fallen. Die kostenstellen- und bereichsbezogenen sowie die gesamtbetrieb-lichen Ermittlungen der Baubetriebsrechnung ermöglichen dann eine Aus-sage über die wirtschaftliche Situation. Bei frühzeitigem Erkennen von Fehlern oder Fehlentwicklungen bietet sich somit die Möglichkeit, steu-ernd in die Prozesse einzugreifen. Weiterhin hat die Kostenrechnung zur Aufgabe, alle Kosten des Unternehmens auf die Produkte bzw. Leistungen zu beziehen, damit das Ergebnis ermittelt wird. Bei einem Bauunterneh-men sind Bauleistungen die Bezugsgrößen, unabhängig davon, ob es sich um die einzelnen Positionen eines Leistungsverzeichnisses oder um eine komplexe Bauaufgabe im Schlüsselfertigbau handelt. Diese Zuordnung wird durch das Verursacherprinzip als Kostengliederungsprinzip sicherge-stellt, d.h. die Kosten werden denjenigen Produkten bzw. Leistungen zu-geordnet, für deren Erstellung sie gelten.

Page 104: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

92 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

7.1.1.1 Kostenartenrechnung

Für den korrekten Ablauf der Prozesse der Kosten- und Leistungsrechnung ist eine für alle Unternehmensbereiche einheitliche Kostenartengliederung erforderlich. Die KLR Bau 2001 differenziert folgende Kostenarten:

Lohn- und Gehaltskosten für Arbeiter und Poliere, Kosten für Baustoffe und Fertigungsstoffe, Kosten des Rüst-, Schal- und Verbaumaterials, Kosten der Geräte und der Betriebsstoffe, Kosten der Geschäfts-, Betriebs- und Baustellenausstattung, Allgemeine Kosten, Fremdarbeitskosten und Kosten der Nachunternehmerleistungen.

In der Schweiz empfiehlt der Schweizerische Baumeisterverband die Einteilung der Kosten in folgende vier Kostenarten:

Lohn,Material,Inventar,Fremdleistung.

Jedes Unternehmen legt die Auswahl der Kostenarten individuell nach seinen Erfordernissen fest.

7.1.1.2 Kostenstellenrechnung

Ist eine vollständige Kostenerfassung anhand der Kostenarten erfolgt, wer-den die Kosten den Kostenstellen zugeordnet, d.h. den Bereichen, in denen sie entstanden sind. Hierzu werden Kostenstellen anhand der Betriebsor-ganisation definiert. Wichtig dabei ist, dass auch bei der Verrechnung der Kosten auf die Kostenstellen dem Verursacherprinzip Rechnung getragen wird. Nach der KLR Bau werden die Kostenstellen in Verwaltungskosten-stellen, Hilfsbetriebe und Verrechnungskostenstellen sowie Baustellen (ei-gene Baustellen und Gemeinschaftsbaustellen) gegliedert. In Bezug auf die Kalkulation dient die Kostenstellenrechnung unter anderem einer differen-zierten Aufschlüsselung der indirekten Kosten.

Wie bereits in Kap. 5.1 ausgeführt wurde, kann das Ergebnis der einzel-nen Kostenstellen und das Gesamtbetriebsergebnis mittels eines tabellari-schen Betriebsabrechnungsbogens (BAB) vollzogen werden (s. KLR 2001). Darin wird in Matrixform eine Gegenüberstellung der Leistungen unter Beibehaltung der Kostenstellengliederung und der Kosten, die nach

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7 Kosten- und Leistungsrechnung 93

betriebsindividuell definierten Kostenarten systematisiert sind, vorge-nommen.

7.1.1.3 Kostenträgerrechnung

In der Bauwirtschaft sind Kostenträger im Wesentlichen die Bauleistun-gen. Daneben können auch andere Leistungen erbracht werden wie zum Beispiel Dienstleistungen in der Gebäudebewirtschaftung, die ebenfalls als Kostenträger aufzufassen sind. Jedes Produkt, jede einzelne Leistungs- bzw. Abrechnungsposition oder das Bauwerk, welches als Komplex vom Kunden abgenommen wird, kann einen Kostenträger bilden.

Die Kostenträgerrechnung kann in eine Kostenträgerzeitrechnung und eine Kostenträgerstückrechnung unterteilt werden. Die Kosträgerzeitrech-nung weist die für die Kostenträger in der betrachteten Abrechnungsperio-de (zum Beispiel Woche, Monat, Quartal oder Jahr) angefallenen Kosten aus. Die Kostenträgerstückrechung hat das Ziel, die Kosten der Produk-tionseinheiten zu ermitteln. Aufgrund dieser Funktion wird die Kostenträ-gerstückrechung auch als Kalkulation bezeichnet und im Rahmen der Bau-auftragsrechnung detailliert behandelt. Hierzu gilt weiterhin, dass Kosten auch Kostenstellen im Rahmen der Baubetriebsrechnung zugewiesen wer-den, so dass diese den Charakter eines Kostenträgers erhalten (KLR 2001). Bei nachfolgenden Soll-Ist-Vergleichen werden die geplanten Kosten der Bauauftragsrechnung (Arbeitskalkulation) den Ist-Kosten positions- oder bauabschnittsweise gegenübergestellt. Dadurch gewinnen die einzelnen Positionen eines Leistungsverzeichnisses in der Baubetriebsrechnung e-benso den Charakter eines Kostenträgers.

7.1.2 Leistungsrechnung

Leistungen sind das bewertete Resultat der betrieblichen Tätigkeit. Die Leistungsrechnung dient der Leistungserfassung und Leistungsbewertung. Sie kann wie folgt gegliedert werden (KLR Bau 2001):

Leistungsartenrechnung: Dient der Erfassung von Leistungen in einer bestimmten Periode. Leistungsarten sind unter anderem Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen an Arbeits- und Beihilfegemeinschaften, Dienstleistungen oder Waren.

Leistungsstellenrechnung: Dient der Zuordnung von Leistungen den Leistungsstellen. Die Leistungsstellen sind identisch mit den Kostenstel-len wie Verwaltung, Hilfsbetriebe Baustellen zu bilden.

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94 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Verrechnung von innerbetrieblichen Leistungen: Sie können entweder mithilfe von Verrechnungssätzen als Gutschrift oder als kostenmin-dernde Verrechnung für die leistende Kostenstelle erfasst werden.

Bei der Betrachtung von Baustellen wird die Leistung zum Stichtag als Produkt der tatsächlich erbrachten Leistungsmenge und des vertraglichen Einheitspreises (Erlös) unter Anwendung einer Leistungsabgrenzung er-fasst. Die Abgrenzung ist notwendig, damit eine perioden- und verursa-chungsgerechte Leistungszuordnung analog der Kostenzuordnung erfolgt. So sind unter Umständen in den Einheitspreisen Vorgänge erfasst, die erst zu einem viel späteren Zeitpunkt als der betrachtete Stichtag erbracht wer-den. Dieser Leistungsanteil ist in der Betrachtung zu bereinigen. Im Er-gebnis werden Einzelkosten der Teilleistungen der einzelnen Positionen ebenso wie die Gemeinkosten nach den Werten der Arbeitskalkulation (den unternehmerischen Projektzielgrößen entsprechend) in periodenge-recht abgegrenzter Höhe berücksichtigt. Ungenauigkeiten können sich bei der Ermittlung der Leistungsmenge ergeben. Hier leisten moderne Metho-den der Leistungsfeststellung Hilfe, wie sie in Kap. 7.3.2 dargelegt sind. Ferner ist der Begriff Leistungsmenge und der Begriff Menge abzugren-zen. Zur Ermittlung von Kosten wird der notwendige Verzehr von Produk-tionsfaktoren als Menge angesetzt. Dadurch können Menge und Leis-tungsmenge einer Position differieren. Der Verschnitt von Material, zum Beispiel Schalungshaut, wird in der Menge für die Kalkulation erfasst. In der Leistungsmenge wird dieser Wert nicht mehr berücksichtigt, sondern beispielsweise die effektiv geschalte Fläche entsprechend dem Leistungs-verzeichnis ermittelt.

7.1.3 Ergebnisrechnung

Das Ergebnis ist als Differenz zwischen bewerteten Leistungen und Kosten definiert. Die Ergebnisse sind nach objektbezogenen und periodenbezoge-nen Ergebnissen zu differenzieren:

Kostenträgerergebnisse: Einer Abrechnungsperiode oder integriert über die gesamte Laufzeit des Kostenträgers. Kostenstellenergebnisse: Einer Abrechnungsperiode oder seit Beginn bis zum Stichtag für Baustellen; Abrechnungsperiode für Hilfsbetriebe. Ergebnisse von Kostenstellenbereichen: Einer Abrechnungsperiode be-zogen auf Niederlassungsbereiche, Dienstleistungsbereiche oder Bausparten.Betriebsergebnis.

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7 Kosten- und Leistungsrechnung 95

Das Betriebsergebnis ist eine besonders wichtige, periodenbezogene Größe, denn sie gibt letztendlich Auskunft darüber, ob ein Betrieb positiv seine Leistungserstellung gestaltet. Das Betriebergebnis wird wie folgt de-finiert (KLR 2001):

Differenz sämtlicher betrieblicher Leistungen und Kosten einer Periode oderSumme sämtlicher periodenbezogener Ergebnisse der Kostenstellen ein-schließlich anteiliger Ergebnisse der Gemeinschaftsbaustellen. Dieses lässt sich wie folgt abbilden:

Ergebnis der eigenen Baustellen

± Ergebnis der Gemeinschaftsbaustellen (Ergebnisanteile aus Ar-beitsgemeinschaften respektive Beihilfegemeinschaften

Baustellenergebnis

± Ergebnis der Hilfsbetriebe und Verrechnungskostenstellen

± Ergebnis der Verwaltung

= Betriebsergebnis

7.2 Bauauftragsrechnung

Die Bauauftragsrechnung dient einer phasenorientierten Ermittlung aller Kosten, die durch die Leistungserstellungsprozesse verursacht werden (an-tizipativ oder tatsächlich). Die einzelnen Phasen sind durch Entschei-dungsereignisse charakterisiert (s. Abbildung 7.2). Daher ist auch der Ab-lauf und Aufbau der Kalkulationsprozesse der einzelnen Phasen deren Zielsetzung entsprechend unterschiedlich. So ist zu differenzieren zwi-schen den Phasen:

Vorkalkulation: Kostenermittlung auf Basis der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen) oder interner Leistungsverzeichnisse und darauf aufbauend die Grundlage für die Preisbildung. Arbeitskalkulation: Grundprozess der Arbeitsvorbereitung nach Auf-tragserteilung; eine der Grundlagen der Kontrolle und Steuerung der Leistungserstellungsprozesse. Nachkalkulation: Ermittlung von Erfahrungswerten aus abgeschlosse-nen Leistungserstellungsprozessen.

Abbildung 7.2 ordnet die einzelnen Kalkulationen den Stadien in den Leistungserstellungsprozessen zu.

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96 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Abb. 7.2 Kalkulationsphasen in den Leistungserstellungsprozessen eines Bauun-ternehmens

7.2.1 Vorkalkulation

Im Rahmen der Vorkalkulation werden auf Basis der Beschreibung der zu erbringenden Leistungen in definierten Gliederungsstufen die Werte der zu erwartenden Kosten ermittelt. Die möglichen Verfahren der Leistungsbe-schreibung wurden in Kap. 3.3 dargelegt. Die Prozesse der Vorkalkulation sind bedeutend, denn im Ergebnis ist für die kalkulierende Unternehmens-einheit eine zuverlässige Basis für die Preisbildung respektive für die Preisbegründung zu schaffen.

Die Vorkalkulation beinhaltet die Angebots-(Offert-), Auftrags- und Nachtragskalkulation. Zur Durchführung der Vorkalkulation existieren verschiedene Kalkulationsverfahren. Diese werden in Kap. 8 dargelegt.

Page 109: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

7 Kosten- und Leistungsrechnung 97

7.2.1.1 Angebots- bzw. Offertkalkulation

Die Angebots- bzw. Offertkalkulation wird üblicherweise in der Struktur der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis des Auftraggebers re-spektive bei Leistungsprogramm (s. Kap. 3.3) auf Basis eines internen Leistungsverzeichnisses aufgebaut. Mittels der erstellten Angebotskalkula-tion mit allen für eine Leistungserstellung anfallenden Kosten kann der Angebotspreis gebildet werden.

Jede Position des Leistungsverzeichnisses besteht aus einer Ordnungs-zahl oder Positionsnummer, dazugehörigen Massen (Vordersatz, quantita-tive Beschreibung der Leistung), dem Leistungstext (qualitative Beschrei-bung der Leistung), dem Einheitspreis sowie dem Gesamtpreis. Detaillierte Ausführungen dazu s. Teil 4.

7.2.1.2 Auftragskalkulation (Vertragskalkulation)

Die zum Zeitpunkt der erfolgten Vergabe aktuelle Angebotskalkulation wird als Auftrags- oder Vertragskalkulation bezeichnet. Sie wird mit der ursprünglichen Angebotskalkulation dann identisch sein, wenn sich keine Änderungen in den Vertragsverhandlungen ergeben haben. Änderungen können sich unter anderem durch Folgendes ergeben:

- Preisnachlässe, - Zahlungsplananpassungen,- Mehr- oder Mindermengen, - Pauschalierung von Leistungen, - Änderung der Qualitätsstandards, - Verschiebung von Fristen.

Wenn im Zuge der Verhandlungen des Angebotes bestimmte Änderun-gen vereinbart werden, dann werden sie erfasst, bewertet und in die Auf-tragskalkulation eingearbeitet.

7.2.1.3 Nachtragskalkulation

Die Nachtragskalkulation dient der Kostenermittlung von Bauleistungen, die im Hauptvertrag nicht vereinbart wurden (so KLR Bau 2001). Grund-sätzlich ist festzustellen, dass die zu erbringende (Bau)Leistung durch den Vertrag geregelt wird. Darin wird das „Bausoll“, also der „Bauinhalt“ (Was?) und gegebenenfalls die „Bauumstände“ (Wie?), definiert (Kapell-mann/Schiffers 2000). In der Sphäre des BGB in Verbindung mit der Ver-gabe- und Vertragsordnung von Bauleistungen VOB werden gemäß § 2

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98 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Nr. 1 VOB/B durch den vereinbarten Preis alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) und der gewerblichen Vertragssitte zu vertraglichen Leistung gehören. Ändern sich im Verlauf des Projektes die Vertragsgrößen oder weichen die tatsächli-chen Vertragsgrößen von den ursprünglich vereinbarten ab, kann daraus ein geänderter Vergütungsanspruch des Auftragnehmers abgeleitet werden. In der nachfolgenden Tabelle 7.1 wurden auf Basis der VOB/B ausgewähl-te Vergütungsregelungen zusammengetragen. Damit wird deutlich, welche Ereignisse eine nachträgliche Vergütungsanpassung auslösen können. Da-bei wird der Kontext der Kalkulationsbasis dargelegt.

Tabelle 7.1 Vergütungsanpassung nach VOB und dazugehörige Kalkula-tionsbasis (Beispiele)

Vorgang KalkulationsbasisMit Anordnung des AG Leistungsänderung § 2 Nr. 5 VOB/B

Einheitspreisvertrag: Der neue Preis ist auf Basis der Auf-tragskalkulation zu führen (Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis). Einrechnung von Mehr- und Minderkosten. Einflüsse aus geänderter Bau-zeit erfassen. Pauschalvertrag: Änderung des Pauschalpreises auf Basis von § 2 Nr. 7 VOB/B. Berechnung auf Grundlage der Auftragskalkulation unter Einrechnung von Mehr- und Minderkosten.

Zusätzliche Leistung § 2 Nr. 6 VOB/B (§ 1 Nr. 4 VOB/B)

Einheitspreisvertrag: Die Mehrvergütung ist möglichst auf Basis der Auftragskalkulation (Erhalt des Preispegels). Für neue Leistungen müssen für die direkten Kosten ggf. „Marktpreise“ gemäß § 632 Abs. 2 BGB eingeholt wer-den (s. Kapellmann Langen 2003). Die Ankündigung ist von grundlegender Bedeutung für den Vergütungsan-spruch.Pauschalpreis: Bei notwendigen Zusatzleistungen wird die zusätzliche Vergütung bei unverändertem Pauschalpreis nach den Grundlagen der Preisermittlung für diesen Pau-schalpreis und den zusätzlichen Kosten für die zusätzliche Leistung bestimmt. Bei „Sonderwünschen“ ist der Auf-tragnehmer bei der Ermittlung der Mehrvergütung nicht an die Kalkulationsgrundlage für den Pauschalpreis ge-bunden (s. Vygen 2004).

Wegfall von Leistungen durch (Teil)Kündigung oder Selbstüber-nahme durch den Auftraggeber § 8 Nr. 1 / § 2 Nr. 4 VOB/B

Einheitspreisvertrag: Anspruch auf volle Vergütung ab-züglich ersparter Aufwendungen. Auf Verlangen Offenlegung der Auftragskalkulation (Urkalkulation). Pauschalvertrag: Anspruch auf volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen respektive gemindert um ander-weitigen Erwerb.

Planungsleistungen des AN aus § 2 Nr. 9 VOB/B i.V.m. § 632 Abs. 2 BGB, ggf. i.V.m. HOAI

Erstellung von Zeichnungen, Berechnungen, Unterlagen auf Verlangen des AG und nicht einer geschuldeten Soll-leistung aus dem Vertrag. Übliche Vergütung respektive Mindestsätze nach HOAI.

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7 Kosten- und Leistungsrechnung 99

Tabelle 7.1 (Fortsetzung)

Ohne Anordnung des AG Mehr- oder Mindermengen § 2 Nr. 3 VOB/B

Nur beim Einheitspreisvertrag. Anspruch auf neuen Ein-heitspreis bei Abweichungen vom Vordersatz, wenn kein Ausgleich in anderen Positionen oder anderweitig erfolgt. Es gilt: Mehrmenge > 10%: neuer EP für Mehrmenge über 110%, Mindermengen > 10%: neuer EP für die gesamte Leis-tung. Grundlage bildet der Vertragspreis (Guter Preis bleibt gu-ter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis; Offenle-gung der Auftragskalkulation (Urkalkulation)) Berücksichtigung von Mehr- und Minderkosten.

Notwendige oder nachträglich aner-kannte Leistung § 2 Nr. 8 (2, 3) VOB/B

Die Vergütung berechnet sich nach den Grund-sätzen der §§ 2 Nr. 5 und 2 Nr. 6 VOB/B.

Vertraglich vereinbart Lohn- / Materialpreisgleitklausel § 15 VOB/A

Änderung der Vergütung unter Anwendung der Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel (definierte Werte, ab denen die Änderung aktiviert wird). Abgrenzung der Leistung beachten.

Anschlussauftrag § 1 Nr. 4 Satz 2 VOB/B i.V.m. §§ 631, 632 BGB

Keine Bindung an die Kalkulationsgrundlage des ur-sprünglichen Auftrags. Vergütung wird vereinbart oder übliche Werte angesetzt.

SonstigesSchadensersatzanspruch bei Behinde-rungen nach § 6 Nr. 6 VOB/B

Behinderungen oder Bauablaufstörungen, die der Sphäre des AG zuzuordnen sind, erzeugen einen Schadensersatz-anspruch. Schadensnachweis mit der Möglichkeit des Schätzung das Schadens nach § 287 ZPO.

Entschädigungsanspruch gemäß § 642 BGB

Behinderung durch nicht rechtzeitige oder mangelhafte, aber notwendige Vorunternehmerleistung respektive Ver-letzung der Mitwirkungspflicht des AG (Annahmever-zug). Vergütungsgleicher Entschädigungsanspruch ohne entgangenen Gewinn.

Änderung der Geschäftsgrundlage gemäß § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 VOB/B und § 313 BGB n.F.

Anpassung des Pauschalvertrages bedingt durch erhebli-che Mengenabweichung, schwerwiegende Änderungen der Umstände; Festhalten am unveränderten Vertrag u.U. unzumutbar.

In der Schweiz wird die Vergütung unter anderem durch die Norm SIA 118 geregelt. Hierzu gehören unter anderem:

Veränderung der Kalkulationsgrundlage: Erhöhung oder Verminderung von Lohnkostenansätzen oder Preisen für Material, Transporte und Bau-stellenausstattung gegenüber der ursprünglichen Kostengrundlage (Art. 62 Abs. 2). Dadurch verändert sich die vom Bauherrn geschuldete Ver-gütung um eine Mehr- oder Mindervergütung. Für Leistungen zu Ein-heitspreisen und zu Globalpreisen gelten die Bestimmungen über die Teuerungsabrechnung (Art. 64 ff.). Bei Pauschalpreisen gelten diese Bestimmungen nicht. Der Nachweis erfolgt über ein Verfahren mit Mengennachweis (Art. 66-82). Alternativ kann beispielsweise ein in-

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100 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

dexgebundenes Verfahren vereinbart werden (zum Beispiel Objektin-dex-Verfahren nach SIA 1080 oder Verfahren mit Gleitpreisformel), welches zu prozentualen Aufschlägen oder Abschlägen auf den verein-barten Vertragspreisen führt. In der Vereinbarung sind die einzubezie-henden Kostenarten, das Ausmaß ihrer Berücksichtigung, die Index-quellen und die Berechnungsregeln zu bestimmen. Bestelländerungen: Der Bauherr ist ermächtigt, Bestelländerungen vor-zunehmen. Wird dadurch die zu einem Einheitspreis gehörende Menge gegenüber der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Menge verändert und beträgt die Abweichung nicht mehr als 20%, bleibt der vereinbarte Einheitspreis für die gesamte Menge erhalten. Übersteigt die endgültige Gesamtmenge 120% der vorgesehenen Menge oder unterschreitet sie 80%, so wird auf Verlangen eines Vertragspartners für den 120% über-steigenden Teil bzw. für die ganze 80% nicht erreichende Menge ein neuer Einheitspreis auf der Basis der ursprünglichen Kostengrundlage (Art. 62 Abs. 2) vereinbart. Dieser Preis wird als Nachtragspreis dem Leistungsverzeichnis angefügt. Der Werkvertrag kann eine andere Tole-ranzgrenze als 20% festlegen, insbesondere dann, wenn das Leistungs-verzeichnis für Baustelleneinrichtungen besondere Positionen vorsieht (Art. 9). Zusätzliche Leistungen: Leistungen, die nicht im LV ausgewiesen re-spektive die unter geänderten Bedingungen zu erbringen sind, sollten wenn immer möglich vor der Ausführung beschrieben und bepreist werden. Der Preis wird als Nachtragspreis bezeichnet. Der Nachtrags-preis wird auf Grundlage des Preises für die ähnlichste vertragliche Leistung festgesetzt, unter Berücksichtigung des Unterschiedes zwi-schen ihr und der erforderlichen Leistung und auf der Basis der ur-sprünglichen Kostengrundlage (Art. 62 Abs. 2). Ist nach dem Leistungs-verzeichnis ein solcher Preisaufbau nicht möglich, so wird auf der Basis der ursprünglichen Kostengrundlage (Art. 62 Abs. 2) ein neuer Ein-heitspreis vereinbart und ebenfalls als Nachtragspreis dem Verzeichnis angefügt.Bei Verschulden des Bauherrn wie mangelhafte Angaben in den Aus-schreibungsunterlagen über den Baugrund hat der Unternehmer An-spruch auf eine zusätzliche Vergütung, die sich nach Maßgabe der sinn-gemäß anzuwendenden Art. 86 - 91 bestimmt. Der Unternehmer hat Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, falls außerordentliche Umstände wie Wassereinbrüche, Sturm oder Erdbeben eintreten, welche nicht vorausgesehen werden konnten oder welche nach den von beiden Vertragspartnern angenommenen Voraussetzungen

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ausgeschlossen waren, die Fertigstellung hindern oder übermäßig er-schweren.

Zu einer möglichst objektiven Behandlung von Mehrvergütungsansprü-chen zwischen AN und AG sollte grundsätzlich beachtet werden:

Hinterlegung einer Kalkulationsgrundlage (Urkalkulation), Rechtzeitige schriftliche Anzeige von Ansprüchen, Sach- und fachgerechte Dokumentation.

In Abbildung 7.3 sind die nachtragsrelevanten Einflüsse im Bauprozess in einer Übersicht dargestellt.

Abb. 7.3 Entstehungsstruktur von Nachträgen in einem Bauprojekt (aus Girm-scheid 2004 b)

7.2.2 Arbeitskalkulation

Die Arbeitskalkulation ist eine der relevanten Basisgrößen für die Prozess-steuerung in der Phase der Projektrealisierung und statuiert die unterneh-merischen Ziele des Projektes aus der Sicht des ausführenden Unterneh-mens. Sie bildet demnach die Fertigungsprozesse in kosten-, zeit- und qualitätsrelevanten Strukturen ab, ist die Fortentwicklung der Vertragskal-

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kulation und wird im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (AVOR) erstellt. Darin werden festgelegt:

Planwerte: Auf Basis der Vertragskalkulation werden die Zielwerte (Kosten, Termine mit Quantitäten und damit die Leistungsentwicklung sowie Qualitäten) für das Projekt formuliert. Sie sind über die gesamte Projektdauer fest.Sollwerte: Stellen die Fortentwicklung der Planwerte während der Pro-jektausführung auf Basis des Vertrages dar. Die Planwerte dürfen nur dann geändert werden, wenn diese Veränderungen vertraglich abgesi-chert sind. So zum Beispiel durch die unter Ziffer 7.2.1.3 diskutierten Vorgänge verbunden mit auftraggeberseitig anerkannten Nachtragsfor-derungen oder die Ausführung von Eventualpositionen. Prognosewerte: Sind die Vorschau auf die Erreichung der Zielwerte auf der Grundlage von ermittelten Ist-Zahlen und den Abweichungsanaly-sen der Soll- und Ist-Werte.

Die Zielwerte beziehen sich unter anderem auf:

das Baustellenergebnis / den Deckungsbeitrag, die Terminziele, die Leistungsentwicklung, die Qualitäten, die Personaldisposition, die Materialdisposition, die Nachunternehmerleistungen (Fremdleistungen).

Die Anwendung und der Aufbau der Arbeitskalkulation unterscheiden sich von der Angebotskalkulation respektive Vertragskalkulation. Die letz-teren Kalkulationen dienen dem Abschluss und der Handhabung eines Vertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Bei der Arbeitskal-kulation handelt es sich um eine reine unternehmensinterne Struktur, die primär der Projektleitung und den übergeordneten Managementebenen dient um definierte Zielgrößen zu identifizieren, diese in ihrer Entwicklung zu vergleichen, Abweichungen zu analysieren und aufbauend darauf Steu-erungsmaßnahmen abzuleiten. Sie bildet somit ein substanzielles Element des Projektcontrollings. In Abbildung 7.4 ist die Einbindung der Arbeits-kalkulation in die Steuerungs- und Abrechnungsprozesse dargestellt.

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7 Kosten- und Leistungsrechnung 103

Abb. 7.4 Stellung der Arbeitskalkulation im Projektcontrolling (aus Poggel 2001)

Der Aufbau der Arbeitskalkulation in Bezug auf Kosten ist wie folgt strukturiert:

Die Kosten der Positionen sind nach den Kostenarten zu gliedern.Zur sinnvollen Verfolgung der Kostenarten müssen die Einzelkosten der Teilleistungen, die innerhalb einer Leistungsposition zusammengefasst sind, zeitgleich erbracht werden. Ist das nicht der Fall, müssen die Leis-tungen in Abschnitte gegliedert werden, die zeitgleich verfolgt werden können. Dadurch entstehen Unterpositionen, die eine zeitgerechte Kos-tenbewertung ermöglichen.

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Die Kosten sind nach dem Kostencharakter zu gliedern, d.h. nach fixen und variablen (zeit- und mengenvariablen) Kosten. Die Baustellengemeinkosten, die in der Angebotskalkulation über Zu-schlagsätze auf die Einzelkosten der Teilleistungen aufgeschlüsselt wurden, werden in der Arbeitskalkulation in Form von Hilfspositionen erfasst.

Werden von den Erlösen (Einheitspreisen) die Einzelkosten der Teilleis-tungen sowie die zuvor benannten Werte der Hilfspositionen subtrahiert, verbleibt der projektspezifische Deckungsbeitrag respektive nach Abzug der anteiligen Allgemeinen Geschäftskosten das Ergebnis.

Die Arbeitskalkulation ist unentbehrlich und liefert unter anderem:

Eine transparente, operativ angelegte Struktur von Zielgrößen als Grundlage für die Steuerung der Projektprozesse. Diese Struktur muss den realen Bedingungen und dem Charakter der Aufgabe angepasst sein und Ansätze beinhalten, die einen Bezug zum real Machbaren aufwei-sen.Eine detaillierte Kostenstruktur aller Teilleistungen und Aufnahme auf-tragsrelevanter Veränderungen im Verlauf des Projektes in den Soll-Werten. Hierzu zählt auch die Bestimmung von Vergabegrenzwerten für Baustofflieferungen und Nachunternehmerleistungen.Ihre Anwendung führt zur Auseinandersetzung mit der Kosten- und Er-lössituation sowie den Termin- und Qualitätsgrößen eines Projektes. Damit werden die angesetzten Kalkulationswerte einer Verifikation un-terzogen.Die Prognoserechnung zwingt zu einer immer aktuellen Bewertung von Chancen und Risiken eines Projektes.

7.2.3 Nachkalkulation

Die Nachkalkulation ist die Feststellung der in der Projektrealisierung er-reichten Werte für die relevanten Zielgrößen und Ableitung daraus von Er-fahrungswerten für künftige Kalkulationen vergleichbarer Leistungen oder von Werten für neue Prozesse, Identifikation von Schwachstellen und Be-stimmung der Reaktionen darauf sowie Grundlagenbildung für das Benchmarking. In der Nachkalkulation werden die Ergebnisse von Soll-Ist-Vergleichen für Stunden, Kosten und Mengen weiter verarbeitet und letztendlich auch der nach Abschluss des Projektes erreichte Deckungsbei-trag festgestellt. Damit werden realistische Daten für zukünftige Ange-botsbearbeitungen erzeugt respektive vorhandene Datenbestände aktuali-siert.

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7 Kosten- und Leistungsrechnung 105

Bei der Nachkalkulation wird unterschieden in:

Technische Nachkalkulation: Erfassung und Verarbeitung von Mengen- und Leistungsdaten, Kaufmännische Nachkalkulation: Erfassung und Verarbeitung von Kos-tendaten.

Der Aufwand für die Nachkalkulation ist erheblich, so dass eine detail-lierte Prozesserfassung unter anderem nach dem Gesichtspunkt der Pro-zesshäufigkeit und des Prozessgewichtes in den zu erwartenden respektive strategisch belegten Produkt-Markt-Segmenten zu entscheiden ist. Die Nachkalkulationen werden in der Struktur der Kostenarten durchgeführt. Bei hohem Anteil an Eigenleistung in der gewerblichen Ausführung, er-folgt die Nachkalkulation im Bereich der Lohnkosten. Konkret werden hier nach einer gründlichen Analyse beispielsweise Aufwandswerte für de-finierte Leistungen ermittelt. Hierzu wird die Anwendung des Bauarbeits-schlüssels BAS empfohlen. Bei den Stoffkosten ist durch die Möglichkei-ten des Zugriffs auf diverse elektronische Bauportale die Ermittlung aktueller Kalkulationswerte sehr gut gegeben. Eine gründliche Nachkalku-lation, die projektindividuell ist, sollte im Bereich der Gemeinkosten der Baustelle durchgeführt werden. Hier sind Erfahrungsgrößen von gewichti-gem Wert für die Kalkulation künftiger Projekte. Im Bereich der Nachun-ternehmerleistungen ist die Nachkalkulation schwierig, denn die Werte un-terliegen großen Schwankungen. Bedingt durch die kurze Reaktionszeit von Nachunternehmern auf Preisanfragen, ist die Bearbeitung der Kalkula-tion jedoch wenig beeinträchtigt. Die Auswahl der geeigneten Nachunter-nehmer bildet das eigentliche Entscheidungsproblem.

7.3 Soll-Ist-Vergleichsrechnung

7.3.1 Grundlagen

Die Soll-Ist-Vergleichsrechnung dient der Gegenüberstellung von Soll- und Ist-Mengen, -Zeiten respektive -Werten sowie der Analyse gegebenen-falls auftretender Abweichungen. Unter dem Begriff Werte sind beispiels-weise Qualitäten zu verstehen. Auf dieser Basis werden Entscheidungen zur Durchführung von Steuerungsmaßnahmen getroffen, wenn sie ange-zeigt sind. Soll-Ist-Vergleiche treten im Bauwesen innerhalb der Baube-triebsrechnung auf und haben gemäß KLR Bau folgende Aufgaben (nach KLR 2001):

Kontrolle und Steuerung des baubetrieblichen Geschehens, Bildung von Kennzahlen,

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Datenbereitstellung für Nachkalkulationen als Kontrolle der Mengen-, Wert- und Zeitansätze der Vorkalkulation und Analyse der Abweichun-gen im Hinblick auf künftige Vorkalkulationen.

Von besonderer Bedeutung ist die untrennbare Verknüpfung zwischen den Zahlenwerten und deren Zeitbezügen. Ein aussagekräftiger Soll-Ist-Vergleich ist nur dann möglich, wenn das Zahlenwerk (zum Beispiel Kos-ten) und der Terminplan als Einheit bearbeitet werden. Abbildung 7.5 zeigt schematisch einen Soll-Ist-Vergleich zur Steuerung einer Baustelle wäh-rend der Leistungserstellung.

Abb. 7.5 Basisablauf eines Soll-Ist-Vergleiches im Baustellencontrolling

Die Ermittlung der notwendigen Größen wird wie folgt vorgenommen:

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7 Kosten- und Leistungsrechnung 107

Soll-Größen: Die Planwerte (aus der Arbeitskalkulation) werden mit der tatsächlich erbrachten Leistung verknüpft. So bedeutet beispielsweise die Ermittlung der Soll-Stunden die Verknüpfung (Multiplikation) des Aufwandswertes aus der Arbeitskalkulation (Planwert) mit der tatsäch-lich auf der Baustelle erbrachten Menge (Aufmass). Ist-Größen: Entstammen im Wesentlichen der Buchhaltung respektive dem Berichtswesen der Baustelle. So werden die Soll-Stunden auf Basis von Stundenberichten der Baustelle ermittelt und in der Lohnbuchhal-tung erfasst. Prognose-Werte: Auswertung der Soll-Ist-Abweichungen und Projek-tion in die Zukunft (Anwendung von Prognoseverfahren wie zum Bei-spiel das Verfahren der exponentiellen Glättung).

Ein Beispiel für die grafische Auswertung im Zuge eines Soll-Ist-Vergleiches ist in Abbildung 7.6 dargestellt. Diese Summenkurven geben eine Gesamtübersicht über alle Leistungspositionen einer Baustelle.

T=Verzögerte Fertigungstermin

Abb. 7.6 Abweichungsanalyse beim Soll-Ist-Kostenvergleich

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Das Problem der dargestellten Vorgehensweise besteht darin, dass die Auswertung der erfassten Daten in der Bauwirtschaft üblicherweise im Monatsrhythmus vorgenommen wird. Eine zeitnahe und damit aktive Pro-zesssteuerung ist dadurch nicht gegeben, denn bei Vorliegen der Analyse-daten ist ein Teil der betrachteten Prozesse bereits abgeschlossen. Unter dem bedeutenden Aspekt der aktiven Prozesssteuerung sind die Monatsin-tervalle zumindest bei den kritischen Vorgängen unbedingt zu verkürzen.

7.3.2 Der zeitnahe Soll-Ist-Vergleich

Die unter Ziffer 7.3.1 dargestellte Vorgehensweise eines monatlichen Soll-Ist-Vergleiches ermöglicht keine zeitnahe Prozesssteuerung. Daher sind dessen Zeitintervalle zu verkürzen, wobei die Ausprägung der Verkürzung projekt- und gewerkeindividuell zu bestimmen ist. Bei kritischen Vorgän-gen wird fallweise eine mindestens tägliche Aufnahme der Leistung erfor-derlich werden. Weiterhin ist zu konstatieren, dass in der Praxis eine Dis-krepanz zwischen den Anforderungen der Baustellenführungskräfte bezüglich der Verfügbarkeit von Analysedaten aus Soll-Ist-Vergleichen und den Vorgaben der Controllinginstrumente besteht. Die Ergebnisse ei-ner hierzu im Bereich des Termin- und Kostencontrollings durchgeführten Studie sind in Abbildung 7.7 dargestellt. Daraus ist ersichtlich, dass ein signifikanter Unterschied in den Intervallen zwischen praktischer Durch-führung auf der Baustelle, der als Anforderung ausgelegt werden kann, und der Vorgabe der Controlling-Systeme besteht. In der Konsequenz kann die Entwicklung individueller Werkzeuge des Baustellencontrollings durch Baustellenführungskräfte beobachtet werden, die keinen Bezug zu den Systemen des Unternehmens vorweisen. Hierdurch entsteht ein nicht zu unterschätzender Mehraufwand.

Abb. 7.7 Diskrepanz zwischen Vorgaben des Controllings und Durchführung in den Projekten (aus Heim 2002)

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7 Kosten- und Leistungsrechnung 109

Für die Durchführung von soliden Soll-Ist-Vergleichsrechnungen ist die Bestimmung der erbrachten Leistung als Basisprozess von besonderer Be-deutung. Das üblich angewendete Aufmaß kann jedoch die notwendige Datenausprägung und Datenverfügbarkeit (Zeitpunkt) nicht liefern. Die er-fassten Elemente der Baustruktur müssen Attribute aufweisen, die neben Quantitäten zumindest Qualitäten und die Zeit abbilden. Eine solche Ab-bildung generiert ein wichtiges Beweiselement. So kann der gesamte Pro-jektablauf in einer Raum-Zeit-Struktur dokumentiert werden. Sie wird dann nicht ausschließlich für die Zwecke der Abrechnung, sondern gleich-berechtigt im Falle von notwendigen Rekonstruktionen bestimmter Bauzu-stände herangezogen wie zum Beispiel als Nachweis erbrachter, aber be-reits verdeckter Leistungen. In Abbildung 7.8 ist der Aufbau eines hierzu notwendigen Bauwerks-Informationssystems dargestellt.

Abb. 7.8 Grundstruktur eines Bauwerks-Informationssystems (nach Motzko et al. 2004)

Das Bauwerks-Informationssystem integriert die Datenaufnahme- und Datenauswertprozesse und ermöglicht unter anderem:

Erfassung der erbrachten Ist-Leistung, gegliedert nach einer zuvor fest-gelegten Systematik (zum Beispiel Bauwerk, Bauteil, einzelne Position des LV), Abgleich der Informationssituation zwischen Baustelle und Rech-nungswesen (Berichtswesen),

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Ableitung der periodischen (zeitnahen) Soll-Ist-Vergleiche (Kosten, Termine, Qualitäten, Quantitäten), Abweichungsanalyse und Ableitung notwendiger Steuerungsprozesse, Erstellung von Prognosen über die voraussichtliche Entwicklung der er-fassten Größen (so Kosten und Termine), Leistungs- und Qualitätskontrolle von Nachunternehmern, Dokumentation des Baufortschritts einschließlich Störungen im Bauab-lauf, Mängelerfassung und deren Beseitigung.

Der Aufbau der Informationsdatenbank sollte sich dabei an den prinzi-piellen Erfordernissen des operativen Projektmanagements sowie den Be-langen der Supportprozesse innerhalb der Geschäftsprozesse orientieren.

Die Leistungsaufnahme kann durch die Anwendung neuester Methoden aus dem Bereich der digitalen Messverfahren erfolgen. So wurde der Ein-satz von Bildinformationssystemen zur Unterstützung der Dokumentation und Prozesssteuerung bei Baumaßnahmen im Bereich des Hochbaus und des Brückenbaus bereits untersucht und hat sich dabei bewährt (Heim Motzko 2002, Motzko et al. 2004). Zur Leistungserfassung können bei-spielsweise berührungslose Messverfahren angewendet werden. Unter der berührungslosen Vermessung ist die Ermittlung von Objektkoordinaten und Objektmaßen ohne die sonst üblichen Hilfsmittel (Zollstock, Maßband oder Reflektor) zu verstehen. Der Arbeitsbereich der berührungslosen Messverfahren befindet sich durch die ständige Verbesserung von digita-len Aufnahme- und Auswertesystemen in einem stetigen Wandlungspro-zess. Durch die enorme Steigerung von Rechner- und Speicherleistung in den letzten Jahren ist es möglich geworden, digitale Aufnahmen von Ka-merasystemen und Punktwolken von Laserscannern mit handelsüblichen Personal-Computern zu verarbeiten. Grundsätzlich lässt sich die berüh-rungslose Vermessung in die photogrammetrischen und die lasergestützten Vermessungsmethoden unterteilen.

Abbildung 7.9 zeigt einen Überblick der Vermessungsmethoden mit den jeweils nach dem heutigen Stand der Technik einsetzbaren Messsystemen. Die Grundlagen dieser Technologien können der einschlägigen Fachlitera-tur entnommen werden (so Luhmann 2003, Kraus 2003, Petrahn 2002).

Abb. 7.9 Überblick zu berührungslosen Messsystemen

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7 Kosten- und Leistungsrechnung 111

Nachfolgend wird beispielhaft auf mögliche Anwendungsszenarien zur Baufortschrittserfassung eingegangen.

Einbildmessung (Photogrammetrische Entzerrungsmessung) Die photogrammetrische Entzerrungsmessung eignet sich im Bauwesen besonders zur Vermessung von Objekten mit flächigen, ebenen Struktu-ren. So können mit dem Messverfahren der Entzerrungsmessung insbe-sondere Fassaden-, Wand-, Decken- und Fußbodenflächen aufgenom-men und ausgewertet werden. Zu beachten ist allerdings die Gliederung der Aufnahmen in auswertbare Abschnitte bei Objekten, die nicht durch eine Bildaufnahme erfasst werden können. Dieses kommt dann vor, wenn keine ausreichende Distanz zwischen dem Aufnahmestandort und dem aufzumessenden Objekt erreicht werden kann.

Mehrbildmessung Die Mehrbildmessung erlaubt eine dreidimensionale Erfassung von Ob-jekten. Damit dieses gewährleistet werden kann, müssen die betrachte-ten Objekte aus verschiedenen Perspektiven abgelichtet werden. Dies kann gerade bei komplexen Bauten mit vielen filigranen Bauteilen auf-grund von Abschattungen einen erheblichen Erfassungsaufwand bedeu-ten. Grundsätzlich eignet sich dieses Verfahren insbesondere beim Aufmaß von Rohbau- und Tiefbauarbeiten. Die Bildaufnahmen können über definierte Rundgänge oder mit fest installierten Kameras, die über Netzwerke angesteuert werden, angefertigt werden. Die Entwicklung der Aufnahmesysteme ist rasant und wird demnächst eine automatische Dokumentation des Baufortschritts in Raum und Zeit ermöglichen. Die Auswertung der Mehrbildmessung kann, wie die Einbildmessung auch, über Superposition oder über eine 3-D-Modellierung erfolgen. Während die Superposition eine einfache Kontrolle der ausgeführten Leistungen ermöglicht, wird über die Bauwerksrekonstruktion in der 3-D-Modellierung neben den ausgeführten Mengen auch ein bauzustandsbe-zogenes Bauwerksmodell geliefert. Dieses ist allerdings in der photo-grammetrischen Aufbereitung erheblich aufwändiger.

Eine Sonderstellung auf dem Gebiet der Mehrbildmessung nimmt die photogrammetrische Auswertung von Panoramaaufnahmen ein. Dabei werden von zwei definierten Höhenstandpunkten aus vollsphärische Auf-nahmen durchgeführt und überlagert.

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CAD-System(3D-CAD-Modell, Schal-, Bewehrungspläne etc.)

Bildinformationssystem(Bilddokumentationen, Photogrammetrische Auswertungen etc.)

TerminplanungOZ Kurztext10.20. 10 Wandabschnitt W1

d=25cm, h=3,85m 1 2 3 4 5 6 7 8BEWEHREN SOLL

ISTEINSCHALEN SOLL

ISTBETONIEREN SOLL

ISTAUSSCHALEN SOLL

IST

ARBEITSTAGE

Flexible Schnittstellefür weitere Software- und Dokumentationssysteme

BIM(Bauwerksinformationsmodell)

Bsp.-Objekt: Wandabschnitt W1

AVA-System(Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung)

Wände

Abb. 7.10 Photogrammetrische Auswertungen als Element eines Bauwerks-Informationssystems (Motzko et al. 2006)

Dieses System bietet alle Möglichkeiten der Entzerrungsmessung, wo-bei über das integrierte Anzeigeprogramm die Möglichkeit besteht, ohne Referenzfläche und Orientierung der Aufnahme, Messungen vorzunehmen (s. Abbildung 7.10). Im Gegensatz zur konventionellen Mehrbildmessung ist es jedoch bei diesem Verfahren nicht möglich, weitere Aufnahmen in das Modell zu integrieren, so dass ein zusammenhängendes Gebäudemo-dell gegenwärtig noch nicht generiert werden kann.

7.4 Kennzahlenrechnung

Kennzahlen quantifizieren und charakterisieren Vorgänge im Unterneh-men durch absolute und relative Werte. Die Kennzahlenrechnung unter-stützt somit Bewertungs-, Steuerungs- und Dispositionsprozesse. Die KLR Bau (KLR Bau 2001) differenziert zwischen Grundzahlen und Verhältnis-zahlen.

Grundzahlen sind absolute Zahlen und gliedern sich in:

Bestandszahlen: Das sind auf den Stichtag bezogene Grundzahlen wie der Vorrat an Baustoffen. Bewegungszahlen: Das sind auf die Zeitperiode bezogene Grundzahlen wie der Verbrauch von Baustoffen im Berichtszeitraum.

Verhältniszahlen werden aus Grundzahlen durch ihre Relationen gebil-det. Dazu gehören:

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7 Kosten- und Leistungsrechnung 113

Gliederungszahlen: Bilden Strukturverhältnisse ab wie Anteile der Lohnkosten an den Gesamtkosten. Beziehungszahlen: Wenn gleich geordnete jedoch wesensverschiedene Größen in Beziehung gesetzt werden wie Löhne und Arbeitsstunden. Indexzahlen: Stellen eine grundwertbezogene Entwicklung von Größen dar wie zum Beispiel der Baupreisindex (Verlauf der Preisentwicklung der Herstellungskosten über die Zeit).

Die Bestimmung der notwendigen Kennzahlen wird ein Unternehmen individuell nach den eigenen Bedürfnissen vornehmen.

7.5 Teilkostenrechnung, Vollkostenrechnung und Prozesskostenrechnung

Die Zuordnung von Kosten zu den Kostenträgern kann im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung im System der Vollkosten-, der Teilkos-ten- und der Prozesskostenrechnung erfolgen.

Im System der Teilkostenrechnung werden den Kostenträgern aus-schließlich die Kosten zugeordnet, welche durch die Leistungserstellung (so genannte beschäftigungsabhängige variable Kosten, s. Kap 7.7) bedingt sind. Die Gemeinkosten werden gesondert erfasst und nach variablen und fixen Kosten differenziert. Zum System der Teilkostenrechnung gehört die Deckungsbeitragsrechnung.

Im System der Vollkostenrechnung werden im ersten Schritt den Kos-tenträgern die direkt nach dem Kostenverursacherprinzip zugehörigen Kosten (Einzelkosten) zugeordnet. In einem zweiten Schritt erfolgt eine Zuordnung von Kosten, welche indirekt errechnet und mit Hilfe von Schlüssel- oder Verrechnungssätzen auf mehrere Kostenträger umgelegt werden (s. Kap. 7.7). Zum System der Vollkostenrechnung gehören die in der Bauwirtschaft üblichen Kalkulationsverfahren über die Angebotssum-me und mit vorbestimmten Zuschlagssätzen (s. Kap. 8).

Das System der Prozesskostenrechnung als Teilbereich der Vollkosten-rechnung wurde mit dem Ziel entwickelt, die stetig wachsenden Gemein-kostenblöcke einer verursachungsgerechteren Zuordnung zuzuführen. De-taillierte Ausführungen dazu sind Kap. 8 zu entnehmen.

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114 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

7.6 Istkostenrechnung, Normalkostenrechnung, Plankostenrechnung und Sollkostenrechnung

Bezüglich des zeitlichen Ursprungs der Datenbasis können Kosten in der Istkostenrechnung, der Normalkostenrechnung sowie der Plankostenrech-nung (Abgrenzung zur Sollkostenrechnung) differenziert erfasst werden (s. Abbildung 7.11).

Im Rahmen der Istkostenrechnung werden die tatsächlich angefallenen Kosten einer Periode verrechnet. Die effektiv verbrauchten Mengen wer-den mit Istpreisen (dies sind die tatsächlich vorliegenden Preise) bewertet. Sie charakterisiert sich durch eine vergangenheitsorientierte Betrachtung.

In der Normalkostenrechnung werden mit Hilfe statistischer Mittelwert-bildung die durchschnittlich entstandenen Istkosten der Vergangenheit ge-bildet, die als zukünftige Verrechnungssätze dienen. Dadurch lassen sich Preisschwankungen oder saisonale Schwankungen ausgleichen, doch der Vergangenheitsbezug wie bei der Istkostenrechnung bleibt bestehen.

Die Plankostenrechnung ist auf die Zukunft ausgerichtet und basiert auf geplanten, prognostizierten Werten. So können mithilfe unterschiedlich profilierter Studien (Markt, Technik, Umwelt) die geplanten Leistungs-mengen und die zugehörigen Kosten (ggf. auch Planverrechnungspreise) ermittelt werden. Die Plankosten haben einen Vorgabecharakter und üben damit eine wichtige Lenkungsfunktion aus.

Von der Plankostenrechnung abzugrenzen ist die Sollkostenrechnung (s. Kap. 7.3). Die Sollkosten werden in der Weise ermittelt, dass die Planwer-te in Bezug auf die Kosten mit den realen Leistungen verknüpft werden.

Einheit proKosten geplante * (Menge)inheitenLeistungse reale SollkostenEinheit proKosten geplante * (Menge)inheitenLeistungse geplante Plankosten

Periodenmehrerer Zeit mit t t)(Mittelwert

Istkosten en Normalkost

Einheit proKosten reale * ) Menge (inheiten Leistungse reale Istkosten

Abb. 7.11 Definitionen der Ist-, Normal-, Plan- und Sollkosten

7.7 Ausgewählte kostentheoretische Grundlagen

Die rein produktionsbezogenen Betrachtungen der Beziehungen zwischen Faktorinput und Produktoutput sind durch kosten- und preismäßige Bewer-tungen zwingend zu ergänzen. Diese zielen letztendlich darauf ab, die

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7 Kosten- und Leistungsrechnung 115

Bauleistung einschließlich der Planungsleistung in einer beherrschbaren Kostenstruktur – in der Regel auf ein Kostenminimum ausgerichtet - zu erbringen. Dabei sind die relevanten Kosteneinflussgrößen zu berücksich-tigen. Das ist die Menge aller Faktoren, die auf die Höhe der Kosten ein-wirken bzw. die Funktionsgesetze von Kostenverläufen festlegen. Solche Kosteneinflussgrößen bzw. Faktoren können zum Beispiel folgende sein:

Kapazitätsausnutzung von Maschinen, Arbeitskräften und sonstigen Einrichtungen, Fertigungsprogramm bzw. Sortiment, Qualität und Preise der Nachunternehmer- und Fremdleistungen sowie der Baustoffe, Angewendete Bauverfahren, Zeitliche Ablaufplanung, Betriebsgröße, Betriebsorganisation und Führungsstruktur, Vertriebs- und Werbepolitik.

Innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung ist es erforderlich, für verschiedene Bewertungsprozesse die Kosten zielgerichteten Systematiken zu unterziehen. Der Detaillierungsgrad hängt hierbei von dem verfolgten Ziel (geforderter Nutzen) und dem damit verbundenen Aufwand ab. Der prinzipielle Aufbau der Kostenrechnung im Rechnungswesen eines Bauun-ternehmens wurde in Kap. 7.1 dargestellt. Bei der Abbildung der Kosten in einer Modellrechnung, sind unterschiedliche Kostencharaktere anzutreffen, die in den folgenden Ausführungen näher erläutert werden.

7.7.1 Direkte Kosten (Einzelkosten) und indirekte Kosten (Gemeinkosten)

In Kap. 7.5 wurden im Zusammenhang mit dem System der Vollkosten-rechnung direkte und indirekte Kosten sowie ihre Zuordnung angespro-chen. Demnach ist zu differenzieren zwischen Kosten, die einem Kosten-träger direkt zugeordnet werden können und solchen, die für mehrere Kostenträger anfallen und somit auf diese oder die Gesamtheit aller Kos-tenträger zu verteilen sind.

Direkte Kosten, auch Einzelkosten genannt, können der Teilleistung oder dem Kostenträger direkt zugerechnet werden. Sie werden in ihrer Gliederung den Erfordernissen des Betriebes angepasst und können in folgende Kostenarten unterschieden werden (s. auch KLR Bau 2001):

Lohn- und Gehaltskosten: Löhne und Gehälter, die unmittelbar einer Teilleistung zugeordnet werden.

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116 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Kosten für Bau- und Fertigungsstoffe: Material, welches zur Erstellung einer bestimmten Teilleistung verwendet wird und ihr direkt zugeordnet werden kann. Kosten der Geräte und der Betriebsstoffe: Kosten für ein Gerät, welches einer definierten Teilleistung zugeordnet ist, zum Beispiel ein Mobil-kran für das ausschließliche Verlegen von Fassadenelementen. Fremdarbeitskosten und Kosten der Nachunternehmerleistungen: Kos-ten für Leistungen von Dritten, die definierte Teilleistung erbringen, so-fern für diese eine eigene Position (Kostenträger) vorhanden ist oder ei-ne eindeutige Zuordnung zu einer Position möglich ist. Sonstige Kosten (falls aus unternehmerischer Sicht situativ notwendig)

Bei den indirekten Kosten, auch Gemeinkosten genannt, fehlt die Mög-lichkeit der Verrechnung auf einen Kostenträger, da sie für eine Reihe von Teilleistungen bzw. Kostenträgern anfallen. Sie können in der Regel einer Kostenstelle zugeordnet und in einem weiteren Schritt auf die Kostenträger verteilt werden. Ihre Gliederung kann ähnlich der Gliederung der Kosten-arten der direkten Kosten erfolgen, wobei hier zusätzlich Kosten der Ge-schäfts-, Betriebs- und Baustellenausstattung und Allgemeine Kosten zu erfassen sind. Weiterhin ist bei der Kalkulation von Baupreisen eine Diffe-renzierung in zwei Gruppen von indirekten Kosten vorzunehmen:

Indirekte Kosten der Baustelle (Gemeinkosten der Baustelle), die auf der Baustelle erzeugt werden und keiner Teilleistung direkt zurechenbar sind wie zum Beispiel Kosten der Bauleitung. Indirekte Kosten des Unternehmens (Allgemeine Geschäftskosten), die in den baustellenübergreifenden Bereichen des Unternehmens entstehen wie zum Beispiel Kosten der Geschäftsführung.

Detaillierte Ausführungen hierzu sind Teil 3 zu entnehmen.

7.7.2 Fixe und variable Kosten

Die Trennung in fix und variabel unterscheidet die Kosten hinsichtlich ih-rer Struktur. Die Struktur der Kosten gibt die Abhängigkeit zwischen den Gesamtkosten eines bestimmten Bezugsobjektes und einer bestimmten Kosteneinflussgröße wieder. Die am häufigsten betrachtete Kostenein-flussgröße ist das Verhalten von Kosten bei Schwankungen der Beschäfti-gung bzw. der Kapazitätsausnutzung.

Die Kapazität ist das maximale Leistungsvermögen von Arbeitskräften oder Inventargegenständen in quantitativer und qualitativer Hinsicht (Thommen Achleitner 2001). Der Kapazitätsausnutzungsgrad beurteilt, inwieweit eine Vollbeschäftigung vorliegt, indem der Quotient aus tatsäch-

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licher Leistung und maximalem Leistungsvermögen gebildet wird. Die Kapazitätsausnutzung kann sich dabei auf die Anzahl der Arbeitskräfte, deren Arbeitsstunden sowie auf die Leistung von Maschinen und sonstigen Einrichtungen beziehen. Bezugseinheiten sind folglich Maschinenstunden, Arbeitsstunden oder erstellte Produkt- bzw. Leistungseinheiten.

[%] 100*ausnutzungKapazitäts mögliche

ausnutzungKapazitäts hetatsächlic sgradausnutzungKapazitäts

Die Abhängigkeit zwischen den Gesamtkosten eines bestimmten Be-zugsobjektes und einer bestimmten Kosteneinflussgröße (meist Kapazi-tätsausnutzung) ermöglicht eine Differenzierung der Kosten hinsichtlich ihrer Struktur in fix und variabel. Voraussetzung ist stets, dass alle übrigen Kosteneinflussgrößen für die Betrachtung gleich bleiben.

Auf der ersten Ebene werden von der Kosteneinflussgröße unabhängige Kosten (fixe Kosten) und von der Kosteneinflussgröße abhängige Kosten (variable Kosten) unterschieden. Die fixen und variablen Kosten lassen sich auf einer zweiten Ebene noch weiter unterteilen (s. Abbildung 7.12).

Abb. 7.12 Gesamtkostenverläufe fixer und variabler Kosten

Fixe Kosten

Fixe Kosten zeichnen sich dadurch aus, dass sie von der betrachteten Kos-teneinflussgröße (Kapazitätsausnutzung) unabhängig sind (Abbildung 7.12 links). Wird eine andere Kosteneinflussgröße gewählt, können sie einen variablen Charakter erhalten. Es ist zu differenzieren zwischen absolut- und intervall-fixen Kosten.

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Bezugseinheiten n

(absolut-)fixe Kosten

K = a(K = a*nb, b=0)

Bezugseinheiten n

regressiver Verlauf

k = a/n

Abb. 7.13 Absolut-fixe Gesamtkosten und ihre Auswirkung auf die Einheitskos-ten

Absolut-fixe Kosten sind konstant und entstehen auf Unternehmensseite unabhängig davon, ob Leistungen erbracht werden oder nicht. Sie verblei-ben auch dann konstant, wenn Veränderungen des Beschäftigungsgrades stattfinden. Auf Projektebene sind absolut-fixe Kosten unabhängig von der erbrachten Outputmenge. Hier sind zum Beispiel Mieten oder Auf- und Abbaukosten für ein Gerät (stationäre Betonpumpe) zu nennen. Die Kos-tenverläufe absolut-fixer Kosten entsprechen denen in Abbildung 7.13. Der Anteil der fixen Kosten pro Einheit sinkt, je größer die erstellte Leis-tungsmenge im Beobachtungszeitraum (Abbildung 7.13 rechts) ist, d.h. je höher der Kapazitätsausnutzungsgrad ist.

Intervall-fixe oder sprung-fixe Kosten verbleiben innerhalb bestimmter Intervalle konstant. Die Intervallsprünge entstehen beispielsweise durch Aufstockung von Betriebsmitteln aufgrund einer Kapazitätserhöhung (s. Abbildung 7.14). Als Beispiel kann der Auf- und Abbau eines zusätzlichen Gerätes (stationäre Betonpumpe, s. Beispiel oben) aufgeführt werden, wel-cher zu einem Intervallsprung der Gesamtkosten führt.

Bezugseinheiten n

Intervall-fixe Kosten

K = a, [I, II]K = b, [II, III]...

Bezugseinheiten n

Intervall-regressiver Verlauf

k = a/n, [I, II]k = b/n, [II, III]...

Abb. 7.14 Intervall-fixe Gesamtkosten und ihre Auswirkung auf die Einheits-kosten

Page 131: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

7 Kosten- und Leistungsrechnung 119

Variable Kosten

Variable Kosten ändern sich im Gegensatz zu den fixen Kosten in Abhän-gigkeit von der betrachteten Kosteneinflussgröße. Besteht zwischen den Kosten und der betrachteten Kosteneinflussgröße ein linearer Zusammen-hang, so handelt es sich um proportionalen Kosten (s. Abbildung 7.15 links).

Abb. 7.15 Proportionale Gesamtkosten und ihre Auswirkung auf die Einheits-kosten

Bezieht man die proportionalen Gesamtkosten auf eine Bezugseinheit (Einheitskosten), so bleiben die Kosten pro Einheit konstant, denn durch den linearen Kostenverlauf ist der Anteil je Einheit gleich groß (Abbildung 7.15 rechts), d.h. der Kapazitätsausnutzungsgrad ist konstant.

Neben dem proportionalen Gesamtkostenverlauf gibt es folgende drei Fälle von variablen Kosten.

Degressiver Kostenverlauf (Abbildung 7.16): Die Gesamtkosten steigen in geringerem Maße als die betrachtete Kosteneinflussgröße, zum Beispiel Mengenrabatte oder Lohnkostenentwicklung bei Einarbeitungseffekten. Die Einheitskosten sinken, solange 0 < b < 1 ist.

Bezugseinheiten n

degressive Kosten

K = a*nb, 0<b<1

Bezugseinheiten n

regressiver Verlaufk = a*n(b-1), 0<b<1

Abb. 7.16 Degressive Gesamtkosten und ihre Auswirkung auf die Einheitskosten

Page 132: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

120 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Progressiver Kostenverlauf (Abbildung 7.17): Die Gesamt- sowie die Einheitskosten steigen in größerem Maße als die erzeugte Menge, zum Beispiel bei Überstundenzuschlägen oder Transportkosten im Tunnelbau mit zunehmender Vortriebstiefe.

Abb. 7.17 Progressive Gesamtkosten und ihre Auswirkungen auf die Einheits-kosten

Regressiver Kostenverlauf (Abbildung 7.18): Regressive Gesamt- sowie Einheitskosten nehmen mit steigender Einflussgröße ab. Diese Kosten sind in der baubetriebliche Kalkulationspraxis höchst selten zu beobachten.

Ges

amtk

oste

n K

Ein

heits

kost

en k

= K

/n

Abb. 7.18 Regressive Gesamtkosten und ihre Auswirkungen auf die Einheits-kosten

Kombinierte Kosten

In der Regel setzen sich die Kosten einer Teilleistung aus fixen und variab-len Kostenanteilen zusammen. Sie werden als kombinierte Kosten be-zeichnet.

x* k K K variabelfixgesamt mit x = Leistungseinheiten

Page 133: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

7 Kosten- und Leistungsrechnung 121

Abbildung 7.19 zeigt eine schematische Darstellung kombinierter Lohnkosten für die Teilleistung „Tunnelschalung“, die sich aus einmali-gem Herstellen und Montage, mehrfachem Umsetzen und Demontage der Schalung ergeben.

Die einmalige Herstellung sowie Montage und Demontage der Schalung erzeugt fixe Lohnkosten, die auf die Anzahl der Einsätze umgelegt wer-den. Somit nehmen die Einheitskosten für die Herstellung bei zunehmen-den Einsätzen der Schalung ab.

Jedes Umsetzen der Schalung erzeugt Lohnkosten und bewirkt somit ei-ne Zunahme der Gesamtlohnkosten (linearer Kostenverlauf), pro Einsatz bleiben die Einheitskosten für das Umsetzen aber konstant.

Ges

amtk

oste

n K

in C

HF

Ein

heits

kost

en k

in C

HF/

m2

fix +

varia

bel

varia

bel (U

msetze

n)

Abb. 7.19 Kombinierte Kosten am Beispiel der Lohnkosten einer Tunnel-schalung, schematisch

Die Einheitslohnkosten für einen m2 geschalter Tunnelfläche sinken also mit der Anzahl der Einsätze der Schalung (degressiver Verlauf). Diese gra-fische Darstellung kann anhand des Beispiels in Abbildung 7.20 rechne-risch veranschaulicht werden.

Page 134: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

122 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Abb. 7.20 Kombinierte Lohnkosten am Beispiel einer Tunnelschalung

Ein weiteres Beispiel für kombinierte Kosten als eine Integration von sprung-fixem und proportionalem Gesamtkostenverlauf aufgrund einer Leistungssteigerung durch den Einsatz mehrerer paralleler Arbeitsgruppen ist in Abbildung 7.21 dargestellt. Jede Aufsichtsperson kann ca. 10-15 Facharbeiter leiten. Muss die Facharbeiteranzahl aufgrund der Arbeitser-fordernisse erhöht werden, so erhöht sich ab einem definierten Grenzwert die Anzahl der notwendigen Aufsichtspersonen.

Falls der Einsatz mehrerer Arbeitsgruppen auf der Baustelle ohne ge-genseitige Behinderung gleichzeitig erfolgen kann, vervielfachen sich mit der Leistung in einem linearen Zusammenhang auch die variablen (propor-tionalen) Kosten. Durch den Einsatz mehrerer Arbeitsgruppen wird die Dauer der leistungsabhängigen Aktivität verkürzt und damit die zeitabhän-gigen Kosten reduziert.

Page 135: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

123

Abb. 7.21 Kostensprünge in Abhängigkeit von der Anzahl an Arbeitsgruppen

7.7.3 Einmalige, zeitabhängige und leistungsabhängige Kosten

Um hinreichende Transparenz für die vollständige Erfassung aller Kosten einer Leistung sicherzustellen, sind Kosten hinsichtlich ihrer Abhängigkeit von Ausführungszeit und Leistungserstellung in einmalige, zeitabhängige und leistungsabhängige Kosten zu unterscheiden.

Einmalige Kosten entstehen unabhängig von der Zeit oder der erstellten Leistung.

Zeitabhängige Kosten verändern sich in Abhängigkeit von der Dauer der Leistungserstellung, jedoch nicht mit zu- oder abnehmendem Leis-tungsumfang. In der Regel erhöhen sie sich mit einer Verlängerung der Bauzeit und nehmen bei einer Verkürzung ab.

Leistungsabhängige Kosten verändern sich ausschließlich im Zusam-menhang mit Änderungen der Leistung bzw. der Kapazitätsausnutzung.

Die Gesamtkosten setzen sich aus den drei genannten Kostenkomponen-ten zusammen:

x* k t * k K K bhängigleistungsaigzeitabhängeinmaliggesamt

mit: t = Zeiteinheiten x = Leistungseinheiten

Page 136: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

8 Verfahrensgrundlagen der Angebotskalkulation

8.1 Einführung

Die Kalkulationsphasen in den Leistungserstellungsprozessen wurden in Kap. 1, Bild 1.4 dargestellt. Demnach ist zu differenzieren zwischen der Angebots- respektive Auftragskalkulation als Vorkalkulationsphase, der Arbeits- und Nachtragskalkulation als Ausführungskalkulationsphase so-wie der Nachkalkulation als Auswertungsphase. Die Angebotskalkulation ist für die Gewinnung von Bauaufträgen grundlegend und hat die Aufgabe, die zu erwartenden Kosten den Kostenträgern möglichst verursachungsge-recht zuzuordnen. Auf dieser Basis erfolgen die Preisbildung und weitere Auswertungen. Für die verschiedenen Profile der Leistungserstellung exis-tieren unterschiedliche Kalkulationsverfahren, die im Bauwesen intensiv angewendet werden, denn das Leistungsspektrum dieses Industriezweiges erstreckt sich von der Fertigung eines singulären Produktes nach vorgege-bener Planung bis hin zu Planung und Ausführung komplexer Bauanlagen. Nachfolgend werden die für das Bauwesen relevanten Kalkulationsverfah-ren dargelegt. In den Ausführungen wird nicht auf die Zielkostenrechnung (Target Costing) eingegangen. Die Zielkostenrechnung ist kein reines Kal-kulationsverfahren, sondern ein umfassendes Kostenmanagementsystem (Schultz 2001), bei dem die zulässigen Kosten für Produkte auf Basis der am Markt erzielbaren Preise abgeleitet werden. Hierfür werden entspre-chende technische Lösungen entwickelt und eingesetzt. Die Kostenbe-stimmung wird jedoch nach analogen Verfahren erfolgen, wie nachfolgend dargelegt.

8.2 Divisionskalkulation

Die Divisionskalkulation bildet ein einfaches Kalkulationsverfahren und eignet sich insbesondere für so genannte Einproduktbetriebe, in denen ein einheitliches Produkt in großen Mengen hergestellt wird. Hierzu gehört zum Beispiel die Asphalt-, Zement-, Sand- oder Kiesherstellung. Es ist zwischen einstufiger, zweistufiger und mehrstufiger Divisionskalkulation zu unterscheiden (Schultz 2001). Bei der einfachen Divisionskalkulation werden die Gesamtkosten eines Betriebes für eine Zeitperiode ermittelt und durch die in dieser Zeitperiode erreichte Produktionsmenge dividiert:

Page 137: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

126 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

smengeProduktionKosten GesamteenSelbstkost-Stück

Bei der zweistufigen Divisionskalkulation werden Lagerbestandsverän-derungen berücksichtigt und in der Weise erfasst, dass die Herstellkosten auf die Produktionsmenge und die umsatzbezogenen Gemeinkosten (All-gemeine Geschäftskosten, Wagnis, Gewinn, ggf. Bauzinsen) auf die Ab-satzmenge bezogen werden:

eAbsatzmengenGemeinkost geneUmsatzbezo

smengeProduktionstenHerstellkoenSelbstkost-Stück

Hierzu ein Berechnungsbeispiel. Wurden in einer Kiesgrube in einer de-finierten Periode 2.500 t Kies abgebaut und 2.000 t verkauft sowie Ge-samtkosten in Höhe von 20.000 €, davon 4.000 € umsatzbezogene Ge-meinkosten, erzeugt, so errechnen sich die Selbstkosten zu:

t/€40,8t2.000€ 4.000

t2.500€ 16.000enSelbstkost-Stück

Dieses einfache Verfahren kann auch auf mehrstufige einfache Produk-tionsprozesse im Rahmen der mehrstufigen Divisionskalkulation („Durchwälzmethode“) erweitert werden.

8.3 Äquivalenzziffernkalkulation

Die Äquivalenzziffernkalkulation ist eine abgewandelte Form der Divisi-onskalkulation und findet Anwendung im Bereich der Sortenfertigung. Dazu gehört beispielsweise die Fertigung von Mauersteinen (einheitliche Technologie, dazugehörige Palette von Produkten). Den Grundgedanken des Verfahrens bildet die Annahme, dass die Produktionskosten ähnlicher Produkte mengenproportional zueinander sind. Je nach Erzeugnisgröße, Grad der Beanspruchung von Maschinen, Materialaufwand oder Arbeits-kräfteeinsatz werden die einzelnen Produkte mit einer Äquivalenzziffer be-legt, die als Faktor für die Preisermittlung verwendet wird. Werden bei-spielsweise in einem Betonfertigteilwerk Kanalrohre verschiedener Durchmesser gefertigt, so kann die Äquivalenzziffer im Verhältnis ihrer Gewichte zueinander festgelegt werden, wobei ein bestimmtes Fertigteil-gewicht als Einheitssorte zu definieren ist. Die einzelnen Schritte sind dann:

- Berechnung der Äquivalenzziffern Ai (zum Beispiel als Quotient des Gewichtes der Sorte i und der Einheitssorte)

Page 138: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

8 Verfahrensgrundlagen der Angebotskalkulation 127

- Berechnung der Schlüsselzahl SZi für jede Sorte (bei einer Produkti-onsmenge Mi je Sorte):

iii M A SZ- Division der Gesamtkosten durch die Summe der ermittelten Schlüs-

selzahlen:

is SZ

enGesamtkost Q

- Errechnen der Stückselbstkosten SKi für jede Sorte: sii Q A SK

- Errechnen der Gesamtselbstkosten GSKi für jede Sorte: iii M SK GSK

8.4 Zuschlagskalkulation

8.4.1 Grundlagen

Die Zuschlagskalkulation wird üblicherweise dann angewendet, wenn es sich bei der Produktion um eine Einzel- oder Serienfertigung handelt, bei der mehrstufige Produktionsabläufe auftreten und unterschiedliche Kosten verursacht werden. Grundlage des Verfahrens ist die Gliederung der Kos-ten in direkte Kosten (Einzelkosten) und indirekte Kosten (Gemeinkosten). Dieses Vorgehen trägt den heterogenen, unikatbezogenen Bauleistungser-stellungsprozessen Rechnung. Daher finden die Verfahren der Zuschlags-kalkulation im Bauwesen breite Anwendung. In Abbildung 8.1 ist das Grundprinzip und in Abbildung 8.2 ein vereinfachtes Berechnungsschema des Verfahrens dargestellt.

Nach der Art der Zuschlagsberechnung werden folgende Verfahren un-terschieden:

Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen, Kalkulation über die Angebotssumme, Prozesskostenkalkulation.

Page 139: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

128 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Abb. 8.1 Grundprinzip einer Zuschlagskalkulation (aus Girmscheid 2004 b)

Page 140: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

8 Verfahrensgrundlagen der Angebotskalkulation 129

Abb. 8.2 Vereinfachtes Berechnungsschema der Zuschlagskalkulation (aus Girmscheid 2004 b)

Page 141: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

130 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Die Gliederung der Kostenerfassung im Rahmen der Vorkalkulation (hier Angebotskalkulation) wird in einer Struktur (Kostengruppen) durch-geführt, die üblicherweise wie folgt gestaltet ist (nach KLR Bau 2001, Grundlagen s. Opitz 1940):

Einzelkosten der Teilleistungen+ Gemeinkosten der Baustelle ______________________________________ = Herstellkosten + Allgemeine Geschäftskosten + Bauzinsen ______________________________________ = Selbstkosten + Wagnis und Gewinn ______________________________________ = Angebotssumme ohne Umsatzsteuer + Umsatzsteuer ______________________________________ = Angebotssumme einschl. Umsatzsteuer

8.4.2 Die Prozessorientierung der Zuschlagskalkulation

Eine grobe Struktur von Prozessen eines Bauunternehmens ist in Abbil-dung 1.3 dargestellt. Darin wird zunächst zwischen Management- und Ge-schäftsprozessen differenziert. Die Gruppe der Managementprozesse ist einerseits der Ausrichtung des Unternehmens in die Zukunft und anderseits dem Vollzug der normativen und strategischen Vorgaben durch Umset-zung in operative Prozesse gewidmet. Die Geschäftsprozesse werden in Kernprozesse und Supportprozesse gegliedert. In den Kernprozessen, die mit den Leistungserstellungsprozessen synonym sind, findet die eigentli-che Wertschöpfung des Bauunternehmens statt. Supportprozesse stellen eine Dienstleistungsebene dar, die notwendig ist, damit die Leistungser-stellungsprozesse mit der notwendigen Effektivität und Effizienz im Sinne des Betriebes einerseits und in einer geordneten Struktur der Beziehungen des Unternehmens mit den Stakeholdern anderseits stattfinden können.

Die Struktur der Management- und Geschäftsprozesse ist ebenso auf die Baustelle zu übertragen:

Managementprozesse: Leitung, Führung und Aufsicht der Baustelle Geschäftsprozesse: o Technologische Kernprozesse (Komponenten der Leistungserstel-

lungsprozesse):

Page 142: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

8 Verfahrensgrundlagen der Angebotskalkulation 131

- Herstellprozesse: Technik- und Logistikprozesse zur Her-stellung des Bauwerks und seiner Teile (Erbringung der vertraglich vereinbarten Bauleistungen). Die Herstellpro-zesse sind für die Belange der Prozessplanung sinnvoll zu gliedern. Die Gliederung eines Leistungsverzeichnisses entspricht der Zerlegung des Gesamtablaufes in Makro-Ablaufabschnitte (REFA 1984). Zur Planung des Bauab-laufes wird in der Regel die Anfertigung eines Arbeitsver-zeichnisses erforderlich sein. Die Unterschiede zwischen beiden Größen bestehen darin, dass das Leistungsver-zeichnis der genauen Beschreibung der Bauleistung dient, während das Arbeitsverzeichnis eine zeitliche und räumli-che Folge der Ablaufabschnitte unter anderem durch Be-messung von Inputgrößen ermöglichen soll.

- Hilfsprozesse: Errichten und Betrieb der Baustellenein-richtung als baubetriebliche Infrastruktur zur Durchfüh-rung der Herstellprozesse.

- Nebenprozesse: Bei den Herstell- und Hilfsprozessen fal-len untergeordnete Leistungen an, die einen Verbrauch an Produktionsmitteln wie Lohn, Material und Inventar ver-ursachen. Dieser Verbrauch ist in der Regel nur mit sehr hohem Arbeitsaufwand in absoluten Geldbeträgen erfass-bar und wird daher im Rahmen der Nebenprozesse pau-schal bestimmt.

o Supportprozesse: Die Gesamtheit aller Dienstleistungen für die Baustelle (analog Abbildung 1.3).

Gemäß dieser Gliederung können die zugehörigen Kosten wie folgt gruppiert werden: Die Herstellprozesse erzeugen die direkten Kosten (Einzelkosten) der Teil-leistungen. Diese werden generell bei den Verfahren der Zuschlagskalkula-tion prozessbezogen ermittelt. Die Kosten der Hilfsprozesse können unterschiedlich zugeordnet werden. Für die Baustelleinrichtung gilt beispielsweise gemäss Norm SIA 118, Art. 9, Abs. 1, dass diese in einer gesonderten Position des Leistungsverzeich-nisses auszuschreiben sind. In einem solchen Fall werden die zugehörigen Kosten als direkte Kosten erfasst. Sollten keine eigenen LV-Positionen für die Baustelleneinrichtung ausgewiesen werden, so sind sie als indirekte Kosten (Gemeinkosten) der Baustelle zu erfassen. Die Nebenprozesse der Hilfs- bzw. Herstellprozesse verursachen indirekte Kosten (Gemeinkosten) der Baustelle, da sie keiner LV-Position direkt zugeordnet werden können.

Page 143: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

132 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Die Managementprozesse zur Führung, Leitung und Steuerung der Bau-stelle verursachen indirekte Kosten (Gemeinkosten) der Baustelle. Die Supportprozesse als Komponenten einer Dienstleistung für die Bau-stelle werden in der Regel aus dem Stammunternehmen bezogen. Zu die-sen Supportprozessen gehören z.B.:

Unternehmensführung, Prozesse im Finanz- und Rechnungswesen, Beschaffung,Technische Bearbeitung, Basis- und baubegleitende AVOR, Rechtsberatung, Leistungen der Personalabteilung, Versicherungen und Finanzierung, Gutachten.

Die Supportprozesse verursachen Kosten, die den indirekten Unterneh-menskosten (Allgemeine Geschäftskosten) zugeordnet werden.

Die Zuschlagskalkulation läuft vereinfacht dargestellt in zwei Schritten ab. In einem ersten Schritt werden die direkten Kosten (Einzelkosten) der Teilleistungen (Herstell- und ggf. Hilfsprozesse) ermittelt. Im Anschluss daran werden die indirekten Kosten (Gemeinkosten) der Baustelle (Neben- und Managementprozesse), die indirekten Kosten (Allgemeine Geschäfts-kosten) des Unternehmens (Supportprozesse) sowie Risiko und Gewinn er-fasst und den direkten Kosten als Zuschlag zugerechnet.

Sowohl der Schweizerische Baumeisterverband (SBV 1996) als auch die deutschen Bauindustrieverbände (KLR 2001) führen in ihren Publika-tionen zwei Verfahren der Zuschlagskalkulation auf:

Die Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen Die Kalkulation über die Endsumme.

Beide Kalkulationsverfahren werden nachfolgend erläutert.

8.4.3 Die Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen

Bei der Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen werden zunächst die Kosten des Herstellprozesses und ggf. der Hilfsprozesse (soweit LV-Positionen für die Baustelleneinrichtung ausgewiesen sind) direkt ermit-telt. Die indirekten Kosten der Baustelle aus den Nebenprozessen (Baustel-lengemeinkosten) sowie den Managementprozessen der Aufsicht und Füh-rung, die indirekten Kosten des Unternehmens (Supportprozesse) sowie Risiko und Gewinn werden aus der Baubetriebsrechnung und der Bauauf-

Page 144: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

8 Verfahrensgrundlagen der Angebotskalkulation 133

tragsrechnung als Erfahrungswerte erhoben. Es findet keine projektspezifi-sche Ermittlung von indirekten Kosten der Baustelle oder des Unterneh-mens statt (s. Abbildung 8.3). Häufig wird ein Wert für die Gesamtheit al-ler indirekten Kosten verwendet.

Abb. 8.3 Schema der Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen

Die Zurechnung der indirekten Kosten zu den direkten Kosten der Teil-leistungen geschieht mittels Kalkulationsfaktoren, die zunächst in einem Berechnungsschema ermittelt werden müssen.

Das vom Schweizerischen Baumeisterverband (SBV 1996) verbreitete Schema der Zuschlagskalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen wandelt das Grundschema der Zuschlagskalkulation ab, indem die direkten Kosten der Teilleistungen nach den Kostenarten Lohn, Material, Inventar und Fremdleistungen unterteilt werden. Ferner werden die indirekten Kosten der Baustelle in Baustellengemeinkosten (Nebenprozesse) und Kosten für Aufsicht und Führung (Managementprozesse) unterteilt. Die Summe aus den direkten Kosten der Teilleistungen und den Baustellengemeinkostenergibt die Werkkosten. Werden hierzu die Kosten für Aufsicht und Führung addiert, ergibt die Summe die Herstellkosten. Die weitere Addition der indirekten Kosten des Unternehmens, welche als Verwaltungs- und Geldkosten bezeichnet werden, ergibt die Selbstkosten (s. Abbildung 8.4). Wird, wie in der Schweiz meist üblich, die Baustelleneinrichtung in einer separaten Leistungsverzeichnisposition global bzw. nach fixen und zeitabhängigen Kosten ausgeschrieben und somit in der Kalkulation separat berechnet, ergeben sich im Allgemeinen nur geringe Baustellengemeinkostenanteile, die pauschal im Unternehmen

Summe der indirekten Kosten aller BaustellenIndirekte Kosten des Unternehmens

Risiko und Gewinn

Dire

kte

Kos

ten

Bau

stel

le 1

Dire

kte

Kos

ten

Bau

stel

le 2

Dire

kte

Kos

ten

Bau

stel

le 3

Dire

kte

Kos

ten

Bau

stel

le 4

Dire

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Kos

ten

Bau

stel

le n

Page 145: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

134 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

umgelegt werden müssen. Damit lässt sich die Ungenauigkeit, die der Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen oft nachgesagt wird, durch differenzierte Zuschlagswahl anhand unterschiedlicher Projektgrößen oder Spartenspezifika weitgehend eliminieren. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass bei diesem Kalkulationsverfahren der interne Leistungsbezug für AVOR, Technisches Büro und andere Dienstleistungen nicht verursachergerecht der Baustelle belastet wird, sondern in die indirekten Kosten der Unternehmensführung eingeht. Eine ähnliche Gruppierung der direkten und indirekten Kosten wird in Deutschland vorgenommen.

Direkte Kosten der

Teilleistungen Lohn

Mat

eria

l

Inve

ntar

Frem

dlei

stun

g

Indirekte Kosten der Baustelle

GeldkostenIndirekte Kosten des

Unternehmens

Selb

stko

sten

Wer

kkos

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bot o

hne

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uer (

Prei

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lkos

ten

Risiko und Gewinn

Verwaltungskosten

Aufsicht und Führung

Baustellengemeinkosten

Abb. 8.4 Stufen der Zurechnung der indirekten Kosten im Vorkalkulationsschema des SBV (SBV 1996)

Die Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen ist insbesondere für die Kalkulation von Projekten mit ähnlicher Struktur, d.h. mit ver-gleichbaren Bauleistungen und Baumassen, vergleichbarem Auftragsvo-lumen sowie vergleichbaren Baustelleneinrichtungen geeignet. Dies trifft in vielen Fällen für die Bauaufgaben kleiner und mittelständischer Bauun-ternehmen zu. Es basiert auf der Annahme, dass sich das Verhältnis der indirekten zu den direkten Kosten und somit der Zuschlagssatz von Projekt zu Projekt, von Sparte zu Sparte sowie von vergangenen Betriebsrech-nungsperioden zum zukünftigen Betrachtungszeitraum nicht oder nur ge-ringfügig ändert (Besonderheiten der jeweiligen Baustelleneinrichtung sind zu berücksichtigen). Bereits beim Vergleich des Verhältnisses von in-direkten zu direkten Kosten in den Sparten Hoch- und Untertagbau wird deutlich, dass dieses Verfahren ohne weiterführende Differenzierung der Höhe der Zuschläge ihre Schwächen offenbart. Auch der Schweizerische Baumeisterverband warnt davor, mit einheitlichen Zuschlägen zu operie-ren, da so bedeutende Besonderheiten einzelner Sparten nicht berücksich-tigt werden können.

Page 146: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

8 Verfahrensgrundlagen der Angebotskalkulation 135

Die bei den Kalkulationsverfahren mit vorbestimmten Zuschlagssätzen in der Praxis verwendeten Kalkulationsfaktoren für die indirekten Kosten differieren stark. Beispiele für unterschiedliche Sparten sind in Abbildung 8.5 angeführt.

Nr. Grundlohn Lohn Material Inventar Fremd-leistung

Bezeichnung

1 23,41 2,106 1,050 1,100 1,050 Hochbau2 24,13 2,128 1,050 1,100 1,050 Tiefbau3 24,95 2,192 1,144 1,144 1,071 Betonsanierung4 24,72 2,322 1,050 1,100 1,050 Untertagbau 15 24,72 2,244 1,050 1,100 1,050 Untertagbau 26 23,41 2,328 1,050 1,100 1,050 Nacht- + Sonntagsarbeit7 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 Reserve

Abb. 8.5 Beispiele für Kalkulationsfaktoren beim Kalkulationsverfahren mit vor-bestimmten Zuschlagssätzen (Lieb 1997)

Aber auch innerhalb von Sparten sind aufgrund folgender Einflüsse un-terschiedlich hohe Kalkulationsfaktoren anzusetzen:

Indirekte Kosten der Baustelle: Die Vielzahl von Kosten, die Teilleis-tungen nicht direkt zugerechnet werden können, variieren stark. Auch die projektspezifischen Risiken, sofern sie in den indirekten Kosten der Baustelle erfasst werden, sind projektindividuell anzusetzen. Somit schwanken die Baustellengemeinkosten innerhalb der Projekte einer Sparte.Indirekte Kosten des Unternehmens: In Abhängigkeit von der Projektart und Sparte werden unterschiedliche unternehmensinterne Dienstleistun-gen in Anspruch genommen. Auch hier sollten unterschiedlich hohe Zu-schläge angesetzt werden. Risiko und Gewinn: Während der Gewinnanteil meist konjunkturabhän-gig ist, wird der Risikozuschlag im Regelfall unternehmens- und markt-segmentbezogen gewählt. Er soll die Unwägbarkeiten aus der allgemei-nen unternehmerischen Tätigkeit abdecken.

8.4.4 Die Kalkulation über die Angebotssumme

Die Kalkulation über die Angebotssumme wird in zwei Schritten durchge-führt. In einem ersten Schritt wird die Angebotssumme ermittelt, indem die direkten Kosten der Teilleistungen des Bauwerks (Herstellprozesse), die direkten Kosten respektive die indirekten Kosten der Baustellenein-richtung (Hilfsprozesse), die indirekten Kosten der Nebenprozesse, die in-direkten Kosten für Aufsicht und Führung, die indirekten Unternehmens-kosten sowie das Risiko und der Gewinn in ihrer absoluten Höhe, für das konkrete Projekt spezifisch bestimmt, addiert werden. In einem zweiten

Page 147: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

136 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Schritt erfolgt die Umlage der indirekten Kosten auf die direkten Kosten in Form von Zuschlägen, so dass Einheitspreise für die Teilleistungen gebil-det werden (Grundschema s. Abbildung 8.6).

Abb. 8.6 Grundschema der Kalkulation über die Angebotssumme

Der genaue Ablauf der Kalkulation über die Angebotssumme mit der Kostengruppierung, wie sie in Deutschland üblicherweise verwendet wird (Basis KLR Bau 2001), ist in Abbildung 8.7 dargestellt. In diesem Verfah-ren werden die Kosten der Leistungserstellungsprozesse weitgehend exakt erfasst, jedoch wird der sekundäre interne Dienstleistungsbezug (Support-prozesskosten) oft als Zuschlag in den indirekten Kosten des Unterneh-mens berücksichtigt und kann als globaler Zuschlag über alle Baustellen gemäß ihrem Umsatzbeitrag verteilt werden. Eine exakte Kostenzuord-nung wird bei besonders leistungsintensiven Projekten im Sinne der Pro-zesskostenrechnung in ausgewählten Bereichen individuell vorgenommen.

Indirekte Kosten des Unternehmens, Risiko und Gewinn

* IKB: indirekte Kosten der Baustelle

IKB* 4 IKB* nIKB* 2IKB* 1 IKB* 3D

irekt

e K

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elle

2

Dire

kte

Kos

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Bau

stel

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Kos

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Bau

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le 4

Dire

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Kos

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Bau

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le n

Page 148: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

8 Verfahrensgrundlagen der Angebotskalkulation 137

Abb. 8.7 Ablaufschema für die Ermittlung der Angebotssumme im Rahmen der Kalkulation über die Endsumme (nach KLR Bau 2001)

Page 149: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

138 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Die Kalkulation über die Angebotssumme wird bei komplexen Bauauf-gaben, beispielsweise bei geräteintensiven Arbeiten des Untertagebaus, angewendet. Die Kosten der Herstell-, Hilfs-, sowie Managementprozesse werden projektspezifisch und verursachergerecht erfasst, so dass eine indi-viduelle Zuschlagsbildung erfolgen kann. Allgemein wird das Verfahren der Kalkulation über die Angebotssumme im Vergleich mit der Kalkulati-on mit vorbestimmten Zuschlagssätzen ein kostengenaueres Ergebnis lie-fern.

8.5 Die Prozesskostenkalkulation

Die Ausweitung der indirekten zu den direkten Leistungsbereichen in Un-ternehmen führt zu einem deutlichen Anstieg der Gemeinkostenbereiche.Hierzu ist exemplarisch anzuführen, dass die zunehmende Mechanisierung und Automatisierung der Produktionsprozesse eine starke Entwicklung sowohl der fertigungsnahen Gemeinkostenbereiche wie Arbeitsvorberei-tung oder Qualitätssicherung als auch der fertigungsfernen Tätigkeitsfelder wie Beschaffung und Finanzierung bewirkt. Für die Bauwirtschaft trifft dieses ebenso zu wie die Tatsache, dass der Wandel von reinen Bauleis-tungsbetrieben zu Baudienstleistungsbetrieben diesen Effekt noch ver-stärkt. Die Notwendigkeit der Erfassung und verursachungsgerechten Zu-ordnung der in diesen Bereichen entstehenden Kosten führte schon vor längerer Zeit zur Entwicklung der Prozesskostenrechnung. Sie wird als In-strument zur Zurechnung der Kosten indirekter Leistungsbereiche (Ge-meinkostenbereiche) eines Unternehmens auf die Kostenträger verstanden. Daraus resultierend kann die Prozesskostenrechnung ebenso als Verfahren der Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) aufgefasst werden (Schultz 2001).

Den Ausgangspunkt der Prozesskostenrechnung bildet die Prozessana-lyse, in deren Rahmen die in den Gemeinkostenbereichen stattfindenden Tätigkeiten erfasst werden. Hier werden innerhalb einer Kostenstelle in der Regel mehrere Teilprozesse ausgeführt, denen die verursachten Kosten zu-geordnet werden. Als Bezugsgröße wird anschließend ein Kostentreiber (cost driver) festgelegt, welcher die Inanspruchnahme der Leistung abbil-det. Als Kostentreiber kann zum Beispiel die Anzahl von Bestellvorgängen im Bereich der Beschaffung definiert werden. Anschließend wird der Pro-zesskostensatz bestimmt, welcher die durchschnittlichen Kosten für eine einmalige Durchführung eines Prozesses ausdrückt. Bei der Prozesskos-tenkalkulation muss neben dem Prozesskostensatz auch die von der Pro-zesskostenart in Anspruch genommene Menge bekannt sein. Der Prozess-kostensatz wird durch den Prozesskoeffizienten abgebildet, der für ein

Page 150: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

8 Verfahrensgrundlagen der Angebotskalkulation 139

Produkt angibt, welche Prozessmenge für ein einzelnes Produkt benötigt wird. Das bedeutet, dass bei einem Prozess, der eine große Outputmenge bedient, eine Outputeinheit mit indirekten Kosten geringer belastet wird als das der Fall bei einer geringeren Outputmenge ist. Für ein Bauunter-nehmen können im Sinne der Prozesskostenrechnung die indirekten Kos-ten des Unternehmens wie folgt gegliedert werden:

Dienstleistungsprozesse (interner Leistungsbezug der Baustelle): Pro-zesse, die quantifiziert werden können und den Kostenträgern respektive der Baustelle zugeordnet werden können. Dazu gehören solche Prozesse wie beispielsweise Kalkulation, Arbeitsvorbereitung, Technisches Büro, Teilprozesse im Rechnungswesen oder Rechtsberatung. Steuerungsprozesse und weitere indirekte Kosten des Unternehmens, Risiko und Gewinn: Prozesse, die nicht eindeutig der Baustelle zuge-ordnet werden können. Dazu gehören Kosten der Geschäftsführung, Teilprozesse im Rechnungswesen oder Akquisition.

Im Gegensatz zu den zuvor vorgestellten Verfahren der Zuschlagskalku-lation, werden bei der Prozesskostenkalkulation alle Kosten der Leistungs-erstellungsprozesse, bestehend aus den Kosten der Herstellprozesse des Bauwerks mit den Hilfsprozessen der Baustelleneinrichtung, den Mana-gementprozessen zur Leitung, Führung und Steuerung der Baustelle sowie den Kosten der Supportprozesse verursachergerecht und projektspezifisch ermittelt. Die indirekten Kosten der Baustelle werden hier in variable und fixe Kosten aufgeschlüsselt.

Das Grundschema der Prozesskostenkalkulation in einem Bauunter-nehmen ist in Abbildung 8.8 dargestellt.

Page 151: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

140 Teil 2: Kalkulation im Rechnungswesen

Abb. 8.8 Grundschema der Prozesskostenkalkulation im Bauunternehmen

Die Anwendung des dargelegten Verfahrens wird unter anderem die Genauigkeit einer Kalkulation erhöhen und den internen Leistungsbezug der Baustelle in der Dienstleistungsebene des Unternehmens wie Arbeits-vorbereitung, Technisches Büro, Kalkulation, Rechtsberatung in seinem Wert projektspezifisch ausweisen. Den Prozessverantwortlichen der Bau-stelle wird deutlich, dass jede von der Dienstleistungsebene des Unter-nehmens bezogene Leistung einen Wert besitzt, was zum bewussten, kos-ten-nutzen-orientierten Umgang mit innerbetrieblichen Leistungen führt. Bedeutend ist dabei auch eine eindeutige Zuordnung der Besteller- und Lieferantenfunktion sowie der Leistungsaustauschmodalitäten. Darüber hinaus wird durch den Vergleich der Verrechnungssätze der Dienstleis-tungsebene mit Marktpreisen externer Dienstleister auch die Effizienz die-ser Abteilungen transparent. Die Prozesskostenkalkulation erhöht gegen-über den zuvor genannten Zuschlagskalkulationen die innerbetriebliche Kostentransparenz für den Leistungsbezug besonders im Supportbereich des Unternehmens. Damit wird die Kostentransparenz in Bezug auf den Leistungsbeitrag der einzelnen Abteilungen deutlich. Die Prozesskosten-kalkulation erfordert einen sehr hohen Aufwand, der unternehmensindivi-duell zu bewerten ist und deren Nutzen stark von der Relation der indirek-ten zu den Gesamtkosten abhängig sein wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass ihr Einsatz in großen Unternehmenseinheiten sinnvoll ist.

Steuerungsprozesse und weitere indirekten Kosten des Unternehmens, Risiko und Gewinn

Kalkulation,Tragwerksplanung,Rechtsberatung

* IKB: indirekte Kosten der Baustelle

IKB* 4 IKB* nIKB* 2IKB* 1 IKB* 3

Dire

kte

Kos

ten

Bau

stel

le 1

Dire

kte

Kos

ten

Bau

stel

le 2

Dire

kte

Kos

ten

Bau

stel

le 3

Dire

kte

Kos

ten

Bau

stel

le 4

Dire

kte

Kos

ten

Bau

stel

le n

Dienstleistungsprozesse für Baustellen

Page 152: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

9 Direkte Kosten der Teilleistungen

Die direkten Kosten der Teilleistungen (Einzelkosten der Teilleistungen EKT) werden durch den Herstellprozess des Bauwerkes bestimmt. Dazu ist es erforderlich, den Herstellprozess sowie die Hilfsprozesse der Bau-stelleneinrichtung im Hinblick auf die eingesetzten Bauverfahren und de-ren zeitlichen Ablauf zu betrachten sowie weitere Projekteinflussgrößen zu berücksichtigen. In Abbildung 9.1 sind ausgewählte projekt- und prozess-spezifischen Einflussdeterminanten auf die Kosten und Preisbildung dar-gestellt.

Projekteinflussdeterminanten:ProjektortGeometrieBauzeitQualität

Leistungserstellungsprozessdeterminanten:BaumethodenAVORArten der Ressourcen

Lohnkosten

Materialkosten

Gerätekosten

Fremdleistungskosten

Indirekte Kosten der Baustelle

Indirekte Kosten der Unternehmensführung

Risikokosten

Preisbildung

Gewinn

Abb. 9.1 Einfluss der projekt- und prozessspezifischen Determinanten auf die Kosten und die Preisbildung (nach Girmscheid 2003)

Page 153: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

142 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Die Bestimmung des einzusetzenden Bauverfahrens ist in Abhängigkeit von den Randbedingungen des Projektes mit bestimmter Methodik durch-zuführen. Hierbei bieten sich unter anderem der kalkulatorische Verfah-rensvergleich, die Methode der Grenzkostenbestimmung oder die Nutz-wertanalyse an. Im Ergebnis ist das Bauverfahren zu wählen, welches die technischen, ökonomischen, qualitativen und ökologischen Anforderungen des Vertrages und die Ziele des ausführenden Unternehmens erfüllt.

Die Basis für die Bestimmung der direkten Kosten der Teilleistungen (EKT) bildet die Leistungsbeschreibung (Details s. Kap. 3.3). Diese wird in eine Form transformiert, welche eine gründliche Ermittlung der voraus-sichtlichen Kosten ermöglicht. So wird beispielsweise eine Position einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis „2.360 m2 Tunnelscha-lung“ in kalkulierbare Teilprozesse wie etwa „2.360 m² Tunnelschalung Grundmontage“, „2.360 m² Tunnelschalung Einsatz“ und „2.360 m² Tun-nelschalung Demontage“ mit eventuell weiter notwendigen Präzisierungs-stufen gegliedert. Die kalkulierten Kosten werden nach einer unterneh-mensindividuell definierten Struktur der Kostenarten, die am Baukontenrahmen orientiert ist, erfasst. In Deutschland gibt die KLR Bau 2001 (KLR 2001) folgende Kostenarten zur Auswahl an:

Lohn- und Gehaltskosten für Arbeiter und Poliere, Kosten für Baustoffe und Fertigungsstoffe, Kosten des Rüst-, Schal- und Verbaumaterials, Kosten der Geräte und der Betriebsstoffe, Kosten der Geschäfts-, Betriebs- und Baustellenausstattung, Allgemeine Kosten, Fremdarbeitskosten und Kosten der Nachunternehmerleistungen.

Im Gegensatz dazu sieht der Schweizerische Baumeisterverband eine Gliederung in vier Kostenarten vor (so genannte „Elemente der Vorkalku-lation“):

Lohn,Material,Inventar,Fremdleistung.

In den nachfolgenden Ausführungen erfolgt eine Gliederung nach:

- Lohnkosten, - Materialkosten,- Rüst-, Schal- und Verbaumaterial, - Gerätekosten und Betriebsstoffen.

Page 154: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 143

Weiterhin wird eine Differenzierung zwischen den Bedingungen in der Schweiz und Deutschland vorgenommen.

9.1 Grundlagen der Lohnkostenkalkulation

9.1.1 Einführung

Die Kalkulation von Lohnkosten bedeutet die Erfassung aller Kosten, die durch den Einsatz gewerblicher Arbeitnehmer in den technologischen Kernprozessen erzeugt werden. Sie ist betriebsindividuell und projektbe-zogen durchzuführen. Die Basis der Bestimmung von Lohnkosten bilden Mittellöhne. Unter einem Mittellohn wird das arithmetische Mittel sämtli-cher auf einer Baustelle oder in Teilbereichen einer Baustelle voraussicht-lich entstehender Lohnkosten je Arbeitsstunde verstanden (KLR 2001). In diesem Kontext ist der Begriff Aufwandswert zu definieren, der manuellen Tätigkeiten zugeordnet ist. Nach REFA gilt:

tStd/EinheiEinheit)gewählter(in Menge

(Std.) wandArbeitsauf rt Aufwandswe

Die Aufwandswerte für die Kalkulation können unterschiedlichen Quel-len entnommen werden. Dazu gehören unter anderem:

Unternehmensinterne Werte, welche aus Nachkalkulationen oder ande-ren Aufzeichnungen gewonnen wurden. Für den Bereich des Leistungslohns sind die Vorgaben des aktuellen Rahmentarifvertrages (s. Rahmentarifvertrag für Leistungslohn im Bau-gewerbe) zu berücksichtigen und hiernach die Arbeitszeit-Richtwerttabellen als Vorgabewerte anzuwenden, falls keine andere Me-thodik bestimmt wird. Die individuellen Randbedingungen der Ar-beitsaufgabe sind dabei zu würdigen. Durchführung von Arbeitszeitstudien und Ableitung der benötigten Aufwandswerte. Weitere Literaturquellen. Expertenaustausch.

Die Aufwandswerte unterliegen vielfältigen Einflüssen. Exemplarisch sind in den Abbildungen 9.2 und 9.3 zwei Phänomene dargestellt. In Ab-bildung 9.2 ist der Einfluss der Bewehrungsdichte auf den Verlegeauf-wandswert bei Bewehrungsarbeiten abgebildet. In Abbildung 9.3 wurde das Phänomen der Ereignisdichte (Wiederholung gleicher Tätigkeiten in-nerhalb eines Herstellabschnittes) auf die Bestimmung des Einarbeitungs-effektes bei Schalarbeiten dargestellt.

Page 155: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

144 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Abb. 9.2 Einfluss der Bewehrungsdichte auf den Verlegeaufwandswert (Hoffmann 2000)

Abb. 9.3 Einfluss der Ereignisdichte auf den Einarbeitungseffekt bei Schalarbei-ten (Motzko 1990)

Daraus ist erkennbar, dass die Bestimmung des Aufwandswertes unter Berücksichtigung mehrerer Einflussparameter erfolgen muss. Dazu zählen unter anderem die individuellen Randbedingungen der Bauaufgabe, die genaue Analyse der Plan- und Ausschreibungsunterlagen, das gewählte Bauverfahren oder die jahreszeitliche Einordnung der Produktionsprozes-se.

Durch die Multiplikation des Aufwandswertes mit der Menge der vor-aussichtlich auszuführenden Teilleistung werden die Lohnstunden ermit-telt.

Page 156: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 145

Die Lohnkosten werden durch die Multiplikation der ermittelten Lohn-stunden mit dem Kalkulationsmittellohn berechnet.

9.1.2 Lohnkostenkalkulation in der Schweiz

Zu den direkten Lohnkosten gehören gemäß SBV:

Grundlohn Zuschläge und Prämien Lohnnebenkosten Zulagen und Spesen.

9.1.2.1 Grundlohn

Als Grundlohn wird meist der im Landesmantelvertrag (LMV) für das schweizerische Bauhauptgewerbe festgelegte gesamtschweizerische Min-destlohn bezeichnet.

Die Angaben des Landesmantelvertrages setzen bestimmte arbeitszeitli-che Bestimmungen wie zum Beispiel die Wochenarbeitszeit voraus, die zwischen minimal 37,5 Wochenstunden (5 Tage je 7,5 Stunden) und ma-ximal 45 Wochenstunden (5 Tage je 9 Stunden) bemessen wird. Angaben des Bundesamtes für Statistik (Statistisches Jahrbuch Schweiz 2002) mit einer Arbeitszeit von durchschnittlich 42,1 Stunden pro Woche für das Baugewerbe im Jahr 2000 verifizieren diesen Ansatz.

Der Landesmantelvertrag unterscheidet anhand der Qualifikation der Arbeiter zwischen den Lohnklassen Bauarbeiter ohne und mit Fachkennt-nissen, Bau-Facharbeiter, gelernter Bau-Facharbeiter und Vorarbeiter (Ab-bildung 9.4).

Die Mindestlöhne ergeben sich in Abhängigkeit von der Qualifikation und der regionalen Zuordnung zu Zonen aus Abbildung 9.5. Weiterhin steht es Arbeitnehmern und Arbeitgebern frei, höhere Stundenlöhne zu vereinbaren.

Page 157: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

146 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

VoraussetzungenC Bauarbeiter Bauarbeiter ohne FachkenntnisseB Bauarbeiter mit

FachkenntnissenBauarbeiter mit Fachkenntnissen, ohne bauberuflichen Berufsausweis, der vom Arbeitgeber aufgrund guter Qualifikation von der Lohnklasse C in die Lohnklasse B befördert wurde. Bei einem Stellenwechsel in einen anderen Baubetrieb behalten die Arbeitnehmenden die Lohnklasseneinteilung B.Bau-Facharbeiter ohne Berufsausweis, jedoch:1. mit einem von der SPK* anerkannten Kursausweis oder2. vom Arbeitgeber ausdrücklich als Bau-Facharbeiter anerkannt. Bei einem Stellenwechsel in einen anderen Baubetrieb behalten die Arbeitnehmenden die Lohnklasseneinteilung A.

Q Gelernter Bau-Facharbeiter

Bau-Facharbeiter wie Maurer, Strassenbauer, Zimmermann usw., mit einem von der SPK anerkannten Berufsausweis (Eidg. Fähigkeitszeugnis oder gleichwertiger ausländischer Fähigkeitsausweis) und mindestens dreijähriger Tätigkeit auf Schweizer Baustellen (Berufslehrzeit gilt als Tätigkeit).

V Vorarbeiter Bau-Facharbeiter, der eine von der SPK anerkannte Vorarbeiterschule mit Erfolg absolviert hat oder vom Arbeitgeber als Vorarbeiter ernannt wird

*SPK = Schweizerische Paritätische Berufskommision

Bau-FacharbeiterA

Lohnklasse

Abb. 9.4 Lohnklassen und ihre Voraussetzungen gemäß LMV (LMV 2005)

V Q A B CCHF/Std. CHF/Std. CHF/Std. CHF/Std. CHF/Std.

ROT 31.60 27.90 26.85 25.10 22.30BLAU 30.40 27.55 26.50 24.50 22.00GRÜN 29.20 27.20 26.20 23.90 21.75

LohnklassenZone

Abb. 9.5 Mindestbasislöhne je Lohnklasse und Zone (LMV 2005)

Auf einer Baustelle werden die Leistungen von Arbeitnehmern mit un-terschiedlichen Lohnklassen ausgeführt. Es ist daher für eine kostengenaue Kalkulation erforderlich, den mittleren Grundlohn einer typischen Equipe zu bilden. Der durchschnittliche Grundlohn ergibt sich aus den beteiligten Arbeitskräften und ihren Stundenlöhnen. Er kann auf verschiedene Unter-nehmensbereiche bezogen werden:

Betriebsmittellohn: Mittel aus den im Betrieb operativ an der Leistungs-erstellung auf Baustellen beschäftigten Personen, Baustellenmittellohn: Mittel aus den auf der Baustelle operativ an der Leistungserstellung beschäftigten Personen,

Page 158: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 147

Gruppenmittellohn: Mittel aus den in einer Gruppe operativ beschäftig-ten Personen, z.B. bei Betonarbeiten.

Abbildung 9.6 zeigt die Berechnung eines Gruppenmittellohns für eine Arbeitsgruppe von 12 unterschiedlich qualifizierten Arbeitern und einem Vorarbeiter.

Pos

Anzahl Ansatz AnteilCHF/h CHF/h

101 1 31.00 31.00102 2 29.50 59.00103 3 27.00 81.00104 5 25.00 125.00105 2 22.10 44.20106

108 13 340.20

199 26.17

Bestandteile Grundlagen, Hinweise, Berechnungen

Vorarbeiter Lohnklasse Q

Basiskosten = mittlerer Grundlohn

Löhne des Unternehmens

Lohnklasse A Lohnklasse B Lohnklasse C

Total

Abb. 9.6 Gruppenmittellohn anhand der Anzahl der Arbeiter (in Anlehnung an SBV 1996, Anhang 1, S. 1/112)

Die beteiligten Arbeitnehmer respektive die genaue Gruppengröße ste-hen jedoch in der Phase der Angebotskalkulation nicht immer exakt fest. In diesem Fall kann der Kalkulator gemäß SBV anstelle von Personen auf Basis von Erfahrungswerten aus ähnlichen Projekten eine prozentuale Ver-teilung der verschiedenen Lohnklassen als repräsentativ für die Baustelle annehmen (Abbildung 9.7).

Pos

Anteil in % Ansatz AnteilCHF/h CHF/h

101 8 31.00 2.48102 15 29.50 4.43103 23 27.00 6.21104 39 25.00 9.75105 15 22.00 3.30106

108 100 26.17

199 26.17 Basiskosten = mittlerer Grundlohn

Löhne des Unternehmens

Lohnklasse A Lohnklasse B Lohnklasse C

Total

Bestandteile Grundlagen, Hinweise, Berechnungen

Vorarbeiter Lohnklasse Q

Abb. 9.7 Gruppenmittellohn anhand der prozentualen Verteilung der Lohnklassen als repräsentativ für die Baustelle (in Anlehnung an SBV 1996, Anhang 1, S. 1/112)

Ferner ist beim Ansatz des Mittellohns darauf zu achten, dass dieser während der gesamten Bauzeit nicht in jedem Fall konstant bleibt. Besonders in der Anfangs- und Endphase eines Bauprojektes nimmt die

Page 159: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

148 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Anzahl der Mitarbeiter pro Vorarbeiter oft ab. Damit steigt der (Gruppen-) Mittellohn (s. Abbildung 9.8).

Abb. 9.8 Änderung des Mittellohns während der Bauzeit

Gemäß SBV fließt der mittlere Grundlohn als Basiskosten in die weite-ren Berechnungen der Lohnkosten ein. Bei sehr kleinen Arbeitsgruppen, bei denen der Polier produktiv mitarbeitet, wird seine Leistung anteilig in der Mittellohnberechnung berücksichtigt. Der Arbeitszeitaufwand eines Poliers, der nicht direkt einer Leistung zugewiesen werden kann, wird un-ter den Kosten für „Aufsicht“ erfasst (s. Kap. 10).

9.1.2.2 Zuschläge und Prämien

Zuschläge auf den Grundlohn ermöglichen eine Anpassung des Stunden-lohns an spezielle Arbeitsbedingungen und sind im Landesmantelvertrag geregelt. Sie sollen die Mitarbeiter für die außergewöhnlichen Arbeitsbe-dingungen entlohnen und sie zusätzlich motivieren (die aktuellen Bedin-gungen sind einzusetzen):

Überstunden: Bei Überschreiten der normalen Arbeitszeit ist ein Zu-schlag von 25 % auf den Grundlohn zu zahlen. Zu beachten sind die Gleitstundenregelung nach Art. 26 LMV (hier LMV 2005) und die Be-stimmungen bezüglich Nacht- und Sonntagsarbeit.Reisezeit: Liegt die tägliche Reisezeit über 30 Minuten, so ist die 30 Minuten übersteigende Zeit mit dem Grundlohn zu vergüten. Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit: Wird vorübergehende Nachtar-beit (im Sommer von 20.00 bis 05.00 Uhr, im Winter von 20.00 bis 06.00 Uhr), Arbeit an Sonntagen (von Samstag 17.00 bis Montag 05.00 oder 06.00 Uhr) und anerkannten Feiertagen (von 00.00 bis 24.00 Uhr) angeordnet, so sind Lohnzuschläge von 25 % oder 50 % zu bezahlen. Diese Zuschläge können nicht mit Überstundenzuschlägen kumuliert werden.

Page 160: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 149

Arbeit im Wasser oder Schlamm: Sind Arbeiten unter erschwerten Be-dingungen wie im Wasser oder Schlamm durchzuführen, so ist ein Lohnzuschlag von 20 % bis 50 % zu entrichten. Untertagearbeiten: Gemäß LMV werden auf effektiv geleistete Arbeits-stunden folgende Lohnzuschläge gewährt: - Stufe 1 (vom Ausbruch bis zur inneren Verkleidung) CHF 3.-- pro

Stunde,- Stufe 2 (Ausbauarbeiten) CHF 1.80 pro Stunde. Als Untertagearbeiten gelten auch vertikal abgeteufte Schächte von mehr als 20 m Tiefe. Prämien sollen einen Motivations- und Leistungsanreiz darstellen. So gibt es beispielsweise Durchhalte-, Vortriebs- oder Erfolgsprämien. Alle vorgenannten Zuschläge und Prämien unterstehen der Beitrags-

pflicht an Ausgleichskassen sowie Versicherungen und begründen daher auch Lohnnebenkosten.

9.1.2.3 Lohnnebenkosten

Die Lohnnebenkosten auf den Grundlohn sowie auf die Zuschläge und Prämien sind gesetzlich und vertraglich geregelt. Sie umfassen den Lohn für Feiertage, für Kurzabsenzen, bei Schlechtwetter, für Karenztage bei Unfall und Krankheit, für weitere Leistungen, für Ferien, den 13. Monats-lohn und sämtliche Personalversicherungen.

Lohnnebenkosten entstehen etwa zur Hälfte dadurch, dass der Arbeit-nehmer entlohnt wird für Zeiten, in denen keine Arbeit stattfindet, so zum Beispiel die Urlaubszeit. Die Ermittlung der kalkulatorisch produktiven Arbeitszeit ist in Abbildung 9.9 dargestellt. Die grau hinterlegten Aus-gangswerte stammen aus der Baubetriebsrechung und der Lohnbuchhal-tung des Unternehmens.

Ziel dieser Berechnung ist es, eine Ausgangsbasis für die Lohnkostenbe-rechnung zu schaffen, die 100 % darstellt. Daher werden die Fehlzeiten bzw. Nichtarbeitszeiten als Bestandteil einer 100 %-Beschäftigung auf die Basis „100 % produktive Arbeitszeit“ umgerechnet.

Page 161: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

150 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Berechnung der produktiven ArbeitszeitStunden Tage Anteil %

------------------ ------------------ ----------------------Tiefbau13. Monatslohn 8.33 10.91

Jahresstunden gemäss LMV 2112.00 251.43 100.00 130.89

Lohn für Ferien 210.99 25.12 9.99 13.08

Absenzen mit Kostenfolgen Lohn für Feiertage 61.88 7.37 2.93 3.84 Lohn für Kurzabsenzen 8.45 1.01 0.40 0.52 Lohn bei Schlechtwetter 55.97 6.66 2.65 3.47 Lohn für Karenztage bei Unfall 5.28 0.63 0.25 0.33 Lohn für weitere Leistungen 10.14 1.21 0.48 0.63 Total Absenzen mit Kostenfolgen 141.72 16.87 6.71

Absenzen ohne Kostenfolgen Absenzen während Ausbildung 10.56 1.26 0.50 0.65 Absenzen während Militär- u. Zivildienst 42.24 5.03 2.00 2.62 Absenzen während Krankheit / Unfall 84.48 10.06 4.00 5.24 Absenzen diverse 8.45 1.01 0.40 0.52 Total Absenzen ohne Kostenfolgen 145.73 17.35 6.90

Total Absenzen und Ferien 498.43 59.34 23.60

Produktive Arbeitszeit auf der Baustelle 1613.57 192.09 76.40 100.00

Ansätze aus Kostenrechnung

Kalkul. Bezugswert %---------------------------------------

Abb. 9.9 Beispiel für die Berechnung der produktiven Arbeitszeit für die Sparte Tiefbau (SBV 1996)

Die Ergebnisse werden zur Lohnkostenkalkulation als kalkulatorische Bezugswerte eingesetzt.

In Abbildung 9.10 ist ein Berechnungsbeispiel der Lohnnebenkosten dargestellt. Die Ansätze für die Berechnung stammen aus der Berechnung der produktiven Arbeitszeit sowie aus den Daten der Lohnbuchhaltung.

Page 162: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 151

Lohnnebenkosten Betriebspersonal Ansatz Hochbau Tiefbau Untertag ZuschlägePrämien

% % % % %----------------- ----------------- ----------------- ----------------- -----------------

Grundlohn 100.00 100.00 100.00 100.00

Absenzen mit Kostenfolgen Lohn für Feiertage 3.36 3.84 3.28 Lohn für Kurzabsenzen 0.71 0.52 0.70 Lohn bei Schlechtwetter 2.41 3.47 0.00 Lohn für Karenztage bei Unfall 0.40 0.33 0.39 Lohn für weitere Leistungen 0.60 0.63 0.59

----------------- ----------------- ----------------- -----------------107.48 108.79 104.96 100.00

Lohn für Ferien 12.48 13.08 12.18 11.1013. Monatslohn (*) 8.33 10.44 10.91 10.19 9.25

----------------- ----------------- ----------------- -----------------130.40 132.78 127.33 120.36

Personalversicherungen Betriebspersonal: AHV, IV, EO und Verwaltung 5.25 Betriebsunfallversicherung SUVA 6.16 Kranken-Taggeldversicherung 3.30 Familienausgleichskasse 1.50 Personalvorsorge 4.50 Militär-, Zivil- u. Zivilschutzdienstkasse 0.33 Arbeitslosenversicherung 1.50 Vollzugsfonds 0.05 Bildungsfonds 0.25

-----------------

22.84 29.78 29.19 27.99 26.46----------------- ----------------- ----------------- -----------------

160.18 161.97 155.32 146.82./. Grundlohn 100.00 100.00 100.00 100.00

----------------- ----------------- ----------------- -----------------60.18 61.97 55.32 46.82

(*) Berechnet auf jeweilige "produktive Zeit auf Baustelle"

Legende:AHV - Alters- und HinterlassenenversicherungIV - InvalidenversicherungEO - ErwerbsersatzordnungSUVA - Schweizerische Unfallversicherungsanstalt

Abb. 9.10 Lohnnebenkosten Betriebspersonal (SBV 1996)

Die tatsächliche Höhe der Lohnnebenkosten, bezogen auf die Zurech-nungsbasis Grundlohn, wird der Baubetriebsrechnung der Vorperioden entnommen und muss den unternehmenseigenen und projektbezogenen Randbedingungen entsprechend in der Angebotskalkulation berücksichtigt werden, da einige Ansätze der Lohnnebenkosten wie Feiertagslohn, Fami-lienausgleichskasse und Betriebsunfallversicherung sektional, betrieblich und baustellenbezogen unterschiedlich sind.

Bei der Schlechtwetterentschädigung ist eine Unterteilung in die Sparten Hochbau mit 2 bis 2,5 %, in Tief- und Straßenbau mit 3,5 bis 4,5 % sowie in Untertagbau mit 0 % Zuschlag auf den Grundlohn sinnvoll (Durch-schnittswerte, bezogen auf die produktive Zeit auf der Baustelle).

Page 163: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

152 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Gemäß Landesmantelvertrag sind dem Arbeitnehmer bei Versetzung an einen auswärtigen Arbeitsort die erforderlichen Aufwendungen zu vergü-ten. Die nachfolgend aufgeführten Zulagen und Spesen unterstehen nicht der Beitragspflicht an Ausgleichskassen und Versicherungen und begrün-den somit keine Lohnnebenkosten. Zu den Zulagen und Spesen gehören (SBV 1996):

Mittagszulagen,Versetzungszulagen, wenn Spesenersatz, Wegzulagen, wenn Spesenersatz, Fahrkostenentschädigung,Auslagenersatz bei Versetzung, Vergütung von Spesen aller Art, Nachtschichtzulage, wenn Spesenersatz, Höhenzulage, wenn Spesenersatz, Kleiderzulage bei außergewöhnlichem Verschleiß, Kilometerentschädigung für die Benutzung von Privatfahrzeugen.

9.1.2.4 Direkte Lohnkosten

Das Schema in Abbildung 9.11 verdeutlicht die Ermittlung der direkten Lohnkosten und liefert eine zusammenfassende Übersicht über deren ein-zelne Bestandteile.

Page 164: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 153

Abb. 9.11 Schema zur Ermittlung der direkten Kosten – Lohn (in Anlehnung an SBV 1996)

Basierend auf dem für die Baustelle repräsentativen Grundlohn (Abbil-dung 9.7) und den in Abbildung 9.10 ermittelten Lohnnebenkosten können die direkten Lohnkosten (s. Abbildung 9.12) berechnet werden.

LTiefbau Lohn

% % CHF

L Grundlohn (z.B. mittlerer Grundlohn) 100.00 26.17Lohnnebenkosten auf Grundlohn 61.97 61.97 16.22Zuschläge und Prämien 0.00 0.00Lohnnebenkosten auf Zuschläge und Prämien 46.82 0.00 0.00Zulagen und Spesen 0.00 0.00

DKL Direkte Kosten Lohn 161.97 42.39

Abb. 9.12 Berechnung der direkten Kosten - Lohn

Page 165: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

154 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

In Abhängigkeit vom Kalkulationsverfahren werden bei der Berechnung der Lohnkosten entweder der Grundlohn oder die direkten Lohnkosten eingesetzt. Beim Kalkulationsverfahren mit vorbestimmten Zuschlagssät-zen dient der Grundlohn als Bezugsbasis für die Zuschläge zur Verrech-nung aller auf den Lohn zu beziehenden Kosten. Im Verfahren der Kalku-lation über die Angebotssumme bzw. der Prozesskostenkalkulation werden die Zuschläge zur Verrechnung der indirekten Kosten der Baustelle und des Unternehmens auf die direkten Lohnkosten bezogen.

9.1.3 Grundlagen der Lohnkalkulation in Deutschland

9.1.3.1 Grundlöhne (Mittellöhne)

Die KLR Bau 2001 (KLR 2001) formuliert folgende Mittellöhne für die Bauwirtschaft:

Mittellöhne A (Mittellöhne Arbeiter): Mittellöhne ohne anteilige Kosten des Aufsicht führenden Personals, Mittellöhne AP (Mittellöhne Arbeiter und Poliere): Mittellöhne mit an-teiligen Kosten des Aufsicht führenden Personals, Mittellöhne AS resp. APS: Mittellohn A resp. AP einschließlich der An-teile für lohngebundene Zuschläge, Mittellöhne ASL resp. APSL: Mittellöhne AS resp. APS unter Einbe-ziehung der Lohnnebenkosten.

Bei der Mittellohnberechnung ist unabhängig davon, ob sie auf Basis der Baubetriebsrechnung global oder projektindividuell vorgenommen wird, der aktuelle Stand der Tarifverträge zu berücksichtigen.

Der Mittellohn ASL resp. APSL ist gegenüber dem Stundenverrech-nungssatz abzugrenzen. Der Stundenverrechnungssatz beinhaltet – wie nachfolgend dargelegt wird – definierte Anteile der indirekten Kosten.

Bei der Kalkulation der Lohnkosten gilt es gemäß den Bedingungen des I. Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe unter anderem zu be-rücksichtigen:

Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden (Sommer-arbeitszeit April bis November: 41 Stunden, Winterarbeitszeit Dezem-ber bis März: 38 Stunden). An einzelnen Werktagen anfallende Arbeitszeit kann durch Verlänge-rung der Arbeitszeit durch Mehrarbeitszuschlag an anderen Werktagen innerhalb von zwei Kalenderwochen ausgeglichen werden (zweiwöchi-ger Arbeitszeitausgleich).

Page 166: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 155

Durch Betriebsvereinbarung (wenn kein Betriebsrat besteht, durch Ein-zelvereinbarung) kann in einem zwölfmonatigen Ausgleichszeitraum ei-ne vom Tarif abweichende Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Werktage ein Mehrarbeitszuschlag vereinbart werden. Voraussetzungen dafür sind: - Der Monatslohn wird für die Monate April bis November in Höhe

von 178 Gesamttarifstundenlöhnen und für die Monate Dezember bis März in Höhe von 164 Gesamttarifstundenlöhnen gezahlt.

- Für jeden Arbeitnehmer wird ein individuelles Ausgleichskonto ein-gerichtet, auf dem die Differenz zwischen dem Lohn für die tatsäch-lich geleisteten Arbeitsstunden und dem nach dem Absatz zuvor er-rechneten Monatslohn gutgeschrieben respektive belastet wird (ausgenommen Lohn für Leistungslohn-Mehrstunden). Das Arbeits-zeitguthaben und der dafür einbehaltene Lohn dürfen zu keinem Zeit-punkt 150 Stunden, die Arbeitszeitschuld und der dafür bereits ge-zahlte Lohn 30 Stunden überschreiten. Beim Erreichen der 150 Stunden-Guthaben ist der Lohn für die darüber liegenden Stunden neben dem Monatslohn zu entrichten. Weitere Bestimmungen und Regelungen sind dem Gesetz zu entnehmen.

Weiterhin gilt seit dem 29. Juli 2005 der II. Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe für die Lohngruppen 1 und 2. Alle in-ländischen und ausländischen Unternehmen müssen die Mindestlöhne ein-halten.

9.1.3.2 Lohnbedingte Kosten

Zu den lohnbedingten Kosten zählen diverse Zulagen wie Stammarbeiter- oder Leistungszulage sowie Zuschläge aus besonderen Bedingungen der Arbeitsaufgabe. Arbeitsbedingungen, welche von den üblichen Baustel-lenbedingungen abweichen, führen zu Zuschlägen, die dem Arbeitnehmer zu vergüten sind. Diese sind tariflich geregelt. Zu erfassen sind:

Überstunden (Mehrarbeit) Für die Überstundenberechnung gilt es die Bestimmungen zum Aus-gleichskonto zu berücksichtigen. Zuschlag für Überstunden: 25 v. H.. NachtarbeitDie Nachtarbeit im Sinne der Zuschlagsbestimmung gilt in der Zeit von 20.00 bis 05.00 Uhr. Weiterhin: bei Zwei-Schichten-Arbeit in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr, bei Drei-Schichten-Arbeit für die in der Zeit der Nachtschicht geleistete Arbeit. Zuschlag für Nachtarbeit: 20 v. H..

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156 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Sonn- und Feiertagsarbeit - Zuschläge für die geleistete Arbeit in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr.

Zuschläge für Sonntage und gesetzliche Feiertage, sofern sie auf ei-nen Sonntag fallen: 75 v. H..

- Arbeit an Oster- und Pfingstmontag, 1. Mai, 1. Weihnachtstag, auch wenn sie auf einen Sonntag fallen sowie für alle übrigen gesetzlichen Feiertage, Zuschläge: 200 v. H.

Erschwerniszuschläge Der BRTV definiert in § 6 Erschwerniszuschläge für bestimmte Arbei-ten. Dazu gehören unter anderem Arbeiten mit Schutzkleidung, Arbeiten mit Atemschutzgeräten oder Taucherarbeiten. So wird beispielsweise bei Taucherarbeiten bis zu 10 m Tauchtiefe eine Erschwerniszulage von 24,15 € je Stunde zu vergüten sein. Die Erschwerniszuschläge gelten nicht vollumfänglich für alle Arbeitnehmer.

Fallen Überstunden gleichzeitig mit Nacht- und Feiertagsstunden an, so sind die Zuschläge zu addieren.

9.1.3.3 Lohnzusatzkosten

Die Lohnzusatzkosten erfassen alle gesetzlich, tariflich und betrieblich be-stimmte Soziallöhne und Sozialkosten einschließlich der lohnbezogenen Kosten. Die Soziallöhne beinhalten unter anderem (detaillierte Berechnung s. beispielsweise KLR 2001):

- Bezahlte arbeitsfreie Tage, - Betriebliche Soziallöhne, - Diverse Ausgleichsbeträge.

Die Sozialkosten beinhalten unter anderem:

- Gesetzliche Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung,

- Insolvenzgeld,- Arbeitsschutz,- Tarifliche Sozialkosten: Urlaub, Zusatzversorgung, Weiterbildung, - Betriebliche Sozialkosten.

Die lohnbezogenen Kosten erfassen Haftpflichtversicherungen sowie Beiträge zu den Berufsverbänden.

Die Höhe der Lohnzusatzkosten ist von der gültigen Gesetzgebung und der Tarifsituation abhängig. Sie variieren periodisch beispielsweise durch die jährlich wechselnde Anzahl der bezahlten arbeitsfreien Tage. Der An-

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9 Direkte Kosten der Teilleistungen 157

teil der Lohnzusatzkosten ist erheblich. Der Zuschlag auf den Mittellohn A respektive AP liegt je nach Betrieb bei etwa 90% und darüber.

9.1.3.4 Lohnnebenkosten

Zu den Lohnnebenkosten zählen im Wesentlichen die Bereiche der Fahrt-kostenabgeltung, Verpflegungszuschüsse sowie Auslösungen für Arbeits-stellen außerhalb des Betriebes, wie sie im § 7 des BRTV respektive in Einzelregelungen für besondere Fachgruppen (zum Beispiel Fliesen- und Plattenleger oder Isolierer) geregelt sind. Hierzu zählen:

- Fahrtkostenabgeltung, - Verpflegungszuschuss,- Auslösung,- Unterkunftsgeld, - Reisegeld- und Reisezeitvergütung, - Freistellungen bei weit entfernten Baustellen.

Es wird grundsätzlich zwischen Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt (§ 7 Nr. 3 BRTV) und Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt (§ 7 Nr. 4 BRTV) differenziert.

Gegebenenfalls ist ein Zuschlag für Kleingeräte und Werkzeuge zu bil-den.

In Abbildung 9.13 ist die Berechnung des Mittellohnes APSL an einem einfachen Beispiel dargestellt. Randbedingungen der Berechnung sind:

- Schal- und Betonierkolonne mit einem Polier, der ausschließlich Auf-sicht führt und einem Werkpolier, der zu 80 % mitarbeitet.

- Die Mitarbeiter erhalten eine Stammarbeiterzulage. - Es ist ein Ausgleichskonto eingerichtet, so dass ein Anspruch auf

Mehrarbeitszeitzuschlag nicht gegeben ist (§ 3 Nr. 1.43 BRTV). - Die Arbeitskräfte sind länger als 10 Stunden von Zuhause weg, daher

erhalten sie einen Verpflegungszuschuss (§7 Nr. 3.2 BRTV) - Errichtet wird ein Hochbau bis 30 m Höhe, ein Teil der Arbeiten wird

von Gerüsten der Breitenklasse W06 aus verrichtet (§ 6 Nr. 1.4 BRTV).

- Die Lohnzusatzkosten wurden mit 90 % angesetzt.

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158 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

= 5,0 Monate

gesamt produktiv1 3 4 5

Lohn- gruppe

Anzahl Anteil €/h

Gehalt 1 0 24,006 1 0,8 16,735 1 1 15,304 3 3 14,563 4 4 13,342 2 2 12,301 2 2 10,20

14 12,8 Gesamtlohn:

Mittlerer Gesamttarifstundenlohn (GTL)

Gesamtlohn 198,07Produktive Arbeitskräfte 12,8

Überstunden (Mehrarbeit) 0% 0% der Std. 0,00 €/hNachtarbeit 0% 0% der Std. 0,00 €/hSonn- und Feiertagsarbeit 0% 0% der Std. 0,00 €/hStammarbeiterzulage 10% 100% der Std. 1,55 €/hErschwernis-Zuschlag 1,45 €/h * 25% der Std. 0,36 €/hMittellohn AP 17,38 €/hLohnzusatzkosten 90% vom Mittellohn AP 15,65 €/hMittellohn APS 33,03 €/h

Art€ je AT

AT je Woche

Anzahl Arbeiter Gesamt €

Fahrtkostenabgeltung - - - -Verpflegungskostenzuschuss 4,09 4 12 196,32Auslösung - - - -Unterkunftsgeld - - - -Reisegeld- und Reisezeitvergütung - - - -Freistellungen von weit entfernten Baustellen - - - -

Summe LNK: 196,32196,32 €

12,8 * 41,0 h

Sonstiges:Mittellohn APSL 33,40 €/h

€/h

€/h

Gesamt- lohn

6€/h

2416,7315,3

43,6853,3624,6

0,37

Gesamttarif-stundenlohn GTL

Lohn

nebe

nkos

ten

LNK

20,4198,07

Anteilige Lohnnebenkosten = Summe LNK

Prod. AK * Std./Woche

Berechnung des Mittellohns APSL

Lohn

bedi

ngte

Zu

schl

äge * mittlerer GTL *

* mittlerer GTL * * mittlerer GTL * * mittlerer GTL *

2

Arbeitskräfte

Projekt Hochbaustelle (Bundesgebiet)

=

= 15,47

Bezeichnung

PolierWerkpolierVorarbeiterSpezialfacharbeiterFacharbeiter

=

Bauzeit 01.04.2006 bis 31.08.2006

FachwerkerWerker

Arbeitskräfte:

Abb. 9.13 Beispielrechnung für einen Mittellohn APSL

9.2 Materialkosten

Materialkosten umfassen die Kosten für die Werkstoffe, Halbfertig- und Fertigteile, aus denen das Bauwerk aufgebaut ist.

Sie setzen sich wie folgt zusammen:

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9 Direkte Kosten der Teilleistungen 159

- Direkte Materialkosten: Sie ergeben sich aus dem Ankaufspreis netto abzüglich aller Rabatte, zuzüglich eventueller Transportkosten (s. Abbildung 9.14). Skonti werden nicht in Abzug gebracht.

- Kosten für Ladevorgänge, Zwischentransporte und Lagerung: Die Lohnkosten dafür können in die Aufwandswerte (Randstunden) der entsprechenden Teilleistungen, ansonsten in die indirekten Kosten der Baustelle eingerechnet werden.

- Verluste durch Transport, Lagerung und Bruch: Die Werte sind indi-viduell anzusetzen.

- Verluste aus Verschnitt und Bearbeitung: Die Werte sind werkstoff-abhängig anzusetzen.

- Entsorgungskosten.

Abb. 9.14 Schema zur Ermittlung der direkten Kosten – Material (in Anlehnung an SBV 1996)

In Abbildung 9.15 ist die Berechnung der Materialkosten für Betonstahl exemplarisch dargestellt.

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160 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Abb. 9.15 Materialkosten am Beispiel des Betonstahls

Die Bestimmung der Materialkosten erlangt eine zusätzliche Bedeutung im Kontext der selbstverständlichen Arbeit an der Nachhaltigkeit im Bau-wesen, verbunden mit der Befolgung der Vorgaben des Kreislaufwirt-schafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG). Auch ist zu berücksichtigen, dass das Bauvolumen beim Bauen im Bestand gegenüber dem Neubauvo-lumen deutlich zugenommen hat und eine bereits dominierende Größe im Markt für Bauleistungen darstellt.

9.3 Rüst-, Schal- und Verbaumaterial

Die Bestimmung der Kosten für das Rüst-, Schal- und Verbaumaterialwird überwiegend auf Basis von Mietsätzen vorgenommen. In den vergan-genen 15 Jahren hat eine deutliche Veränderung insbesondere des Rüst- und Schalungsmarktes in Deutschland stattgefunden, die eine Verschie-bung von einem Käufermarkt zu einem Mietmarkt bewirkt hat. Nach ge-genwärtigen Schätzungen werden etwa 70-80 % des Schalungsgeschäftes über Miete abgewickelt. Einer der Gründe für diese Entwicklung ist die schwache Kapitaldecke vieler Bauunternehmen, welche die Investitionen in Geräte wie zum Beispiel Schalungen nicht mehr in ausreichendem Ma-ße ermöglicht. Weiterhin hat sich die Auftragsstruktur insbesondere in ih-rer zeitlichen Ausprägung geändert. Die Ausführungsfristen sind sehr kurz, die Akquisition neuer Projekte ist unsicher. Durch den Abbau von AVOR-Kapazitäten in den Bauunternehmen entwickelte sich eine breite Dienst-leistung auf Seiten der Schalungshersteller und Schalungslieferanten, wel-che in der Angebots- und Auftragsphase des Bauunternehmens die dort fehlende Kapazität ersetzt. Insbesondere bei sehr anspruchsvollen Bau-werken ist das Zusammenwirken der Schalungsexperten mit den Bauun-ternehmen sowie Planern unentbehrlich. Dadurch wird das eigentliche Mietgeschäft von kostenintensiven zusätzlichen Ingenieurleistungen be-gleitet, die ebenso zu kalkulieren sind. Nachfolgend wird die Preisstruktur für eine Mietschalung angegeben, wie sie vom Güteschutzverband Beton-schalungen (GSV 2006) statuiert wurde:

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9 Direkte Kosten der Teilleistungen 161

Miete für das Schalungsmaterial, zum Beispiel pro Monat. Die Miete enthält folgende Größen: - Verschleiß und technische Veralterung durch den Einsatz der Miet-

schalung auf der Baustelle, - Ggf. laufende Instandhaltung des Materials, - Instandsetzung des Materials außerhalb der Vorhaltezeit,- Verzinsung des eingesetzten Kapitals, - Wagnis und Gewinn. Einmalbetrag - Lager- und Umschlagkosten, - Auftragsabwicklung,- Beratung und Vertrieb. Zusatzleistungen (Besondere Leistungen). - Ingenieurleistungen in Form von statischen Berechnungen oder Scha-

lungseinsatzplanung,- Transportleistungen,- Reparaturen von aufgrund unsachgemäßer Handhabung des Scha-

lungsmaterials entstandenen Schäden, - Reinigung bei Rücklieferung des Schalungsmaterials.

Die Zusatzleistungen sind dem Vermieter gesondert zu vergüten.

Die Preisgestaltung für die Mietschalung kann zwischen Mieter und Vermieter vereinbart und im Angebot unterschiedlich dargestellt werden. Dabei können der Einmalbetrag und die Zusatzleistungen in andere Positi-onen eingerechnet oder auch als Einzelpositionen dargestellt werden.

9.4 Inventarkosten in der Schweiz

Zum Inventar zählen Maschinen und Geräte, Betriebsmaterial und Ma-schinenwerkzeuge, die zur Durchführung von Bauleistungen benötigt wer-den, aber nicht am oder im Bau verbleiben (SBV 1996).

Die Grundlage für die Berechnung der Inventarkosten bilden in der Re-gel unternehmenseigene Ansätze aus der Baubetriebsrechnung. Sind im Unternehmen keine geeigneten Ansätze vorhanden, können sie den Inven-tardokumentationen des Schweizerischen Baumeisterverbandes entnom-men werden.

Mit dem Einsatz von Geräten ist der Begriff Leistungswert zu definieren (in Abgrenzung zum Begriff des Aufwandswertes bei Lohnkostenkalkula-tion unter Ziffer 9.1.1):

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162 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

d)](h,tundt)m³,(m²,[M[t]tZeiteinhei

[M]MengeeAusgeführtertLeistungsw

Der Leistungswert ist der Zahlenwert, der die in einer Zeiteinheit (Stun-de, Arbeitstag) ausgeführte Menge (m², m³, t) angibt. Zu beachten sind un-terschiedliche Mengenbegriffe, zum Beispiel im Erdbau:

m³ Material in ungestörter Lagerung, m³ Material in aufgelockertem Zustand auf einem LKW, m³ im wieder eingebauten, verdichteten Zustand

sowie unterschiedliche Zeitbegriffe, wie zum Beispiel:

1 Arbeitstag (AT) = Definierte Anzahl von Arbeitsstunden z.B. 8 Ah, Weiterhin im Baubetrieb üblich als Zeiteinheit bei Angaben zu Arbeits-abläufen: Minute, Über größere Zeiträume (z.B. Terminplanung) = Wochen oder Monate, Zeitbegriffe für ein Baugerät (notwendig u.a. für die Kalkulation von Baupreisen): u.a. Lebensdauer, Nutzungsdauer, Vorhaltezeit, Einsatz-zeit, Stillliegezeit.

In der Literatur gibt es einige Werke, die Leistungswerte von Geräten angeben (s. Girmscheid 2004 d). Die Leistungswerte können sehr stark in Abhängigkeit von den individuellen Randbedingungen eines Projektes und den erforderlichen Prozessabläufen variieren.

Die Kalkulation der Inventarkosten wird von der Technisch-Betriebswirtschaftlichen Abteilung des Schweizerischen Baumeisterver-bandes durch folgende vier Dokumentationen unterstützt:

Schweizerische Bauinventarliste (SBIL 1994), Inventar-Grunddaten (IGD 2003), Betriebsinterne Verrechnungsansätze (BIV 2003), Regiekalkulation Inventar (RKI 2003).

Die Angaben in den Dokumentationen sind auf die Erfahrungswerte der Inventarbewirtschaftung verschiedener Unternehmen in der Schweiz abge-stützt. Die Angaben über Verrechnungstage und Einsatzstunden werden als Durchschnittswerte über die Nutzungsdauer ermittelt. In allen vier Doku-mentationen sind die Nummerierung und Bezeichnung der Geräte einheit-lich und ermöglichen so eine schnelle Informationsaufnahme.

Während die Schweizerische Bauinventarliste (SBIL) hauptsächlich Grundlagen liefert und für die Kalkulation von Baupreisen in der Regel nicht eingesetzt wird, sind in den Inventar-Grunddaten (IGD) alle für die Kalkulation von Inventarkosten erforderlichen Daten enthalten. Die Be-

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9 Direkte Kosten der Teilleistungen 163

triebsinternen Verrechnungsansätze (BIV) greifen die Daten der IGD auf und umfassen bereits in Prozent und in Franken formulierte Kostenansätze pro Monat, Stunde oder Einsatz. Die IGD und BIV stellen in der Regel die Basis für die Kalkulation von Inventarkosten in der Schweiz dar. Die zur-zeit gültige Fassung liegt in Form der Betriebsinternen Verrechnungsan-sätze 2003 vor. Die Regiekalkulation Inventar wird nur für Regiearbeiten als Kalkulationsgrundlage herangezogen.

Die Ermittlung der Inventarkosten kann ausführlich anhand der IGD und direkt anhand der BIV erfolgen. Dies wird im Anschluss an die Vor-stellung der vier Dokumentationen in Kapitel 9.4.6 erläutert.

9.4.1 Schweizerische Bauinventarliste (SBIL 1994)

Die Schweizerische Bauinventarliste SBIL 1994 ist in neun Inventargrup-pen mit folgenden Informationen gegliedert:

Verrechnungsgrundlagen:

Nutzungsdauer (ND) in Jahren, Reparatur-/Revisionskosten (RR) in % des Maschinen- oder Geräte-neuwertes,Verrechnungstage (VT) pro Jahr.

Verrechnungsansätze pro Monat:

Amortisation, Verzinsung und Stationierung (AVS) in % pro Monat, Reparatur-/Revisionskosten (RR) in % pro Monat, Total in % von AVS + RR.

Über den mittleren Neuwert der Geräte werden keine Angaben gemacht, so dass aus dieser Dokumentation, die nur Verrechnungssätze in Prozent enthält, allein keine kalkulatorischen Ansätze abgeleitet werden können.

Die SBIL liefert jedoch Grundlagen für alle vier Dokumentationen, so zum Beispiel die Systematisierung von Inventar, welche Inventararten ge-mäß Abbildung 9.16 umfasst.

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164 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Inventar

Inventar mit Anlagecharakter

Inventar ohne Anlagecharakter

Inventar 01 Inventar 02 Inventar 03

Abb. 9.16 Inventararten SBIL 1994

Das Inventar mit Anlagecharakter - Inventar 01 - umfasst:

Maschinen (Kraft- und Arbeitsmaschinen zur Erzwingung und Übertra-gung von Kräften, z.B. Bagger, Trax), Fahrzeuge (Fortbewegungsmittel zur Beförderung von Personen und Lasten, z.B. LKW, Dumper), Geräte (technische Arbeitsmittel zur Erfüllung von Funktionen, z.B. Kran, Brecher, Förderband).

Eine weitere Unterteilung des Inventars 01 in stationäre und mobile Ma-schinen und Geräte ist möglich.

Das Inventar ohne Anlagecharakter wird untergliedert in:

Inventar 02: Betriebsmaterial (SBIL1994) - Baracken, Werkstätten - Ver- und Entsorgung der Baustelle - Abschrankungen und Einwandungen - Gerüste, Schalungen, Sprießelemente, Spundbohlen - Kleingeräte- Einzelteile- Materialien wie Rammträger, Leitungen etc. - Handwerkzeuge Inventar 03: Werkzeuge für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge- Spitzeisen- Trennscheiben- Bohrer- Bohrgestänge und Bohrkronen eines Jumbos

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9 Direkte Kosten der Teilleistungen 165

- Sägeblätter- Disken einer Tunnelbohrmaschine.

Das Inventar 02 ist Betriebsmaterial, das für temporäre Zwecke wie Spundwandbohlen zur Herstellung einer Baugrube oder Schalungen zur Herstellung von Stahlbetonbauteilen eingesetzt wird. Es besitzt eine Zeit- bzw. Einsatzbeständigkeit und wird mengenmäßig erfasst. Berechnungs-grundlagen für Bestandteile des Inventars 02 sind in den Dokumentationen des SBV angegeben. Die kalkulatorischen Kosten ergeben sich meist aus den Investitionskosten, dividiert durch die Einsatzanzahl. Andere Gegen-stände des Inventars 02 werden nicht auf längere Zeit hin abgeschrieben, sondern einmalig über die Anschaffungskosten der Baustelle in Rechnung gestellt.

Demgegenüber sind kleine Geräte und Handwerkzeuge sowie Einzeltei-le des Inventars 02 Warenkategorien, deren einzelne bzw. mengenmäßige Erfassung nicht gerechtfertigt ist. Deshalb werden sie in der Regel nicht erfasst, sondern fließen in die Löhne als Zuschlag ein.

Das Inventar 03 ist als Werkzeug ein notwendiger Bestandteil einiger Maschinen des Inventars 01 und gehört ausschließlich zum Inventar ohne Anlagecharakter. Zum Werkzeug zählen alle Bestandteile einer Maschine, die schnellem Verschleiß unterworfen sind.

Werkzeuge werden normalerweise der Baustelle verkauft, d.h. sie wer-den für die jeweilige Baustelle in den meisten Fällen vollständig abge-schrieben.

9.4.2 Inventar-Grunddaten (IGD)

Diese Dokumentation (auf Datenträger verfügbar) liefert eine Übersicht über alle Grunddaten zur Kalkulation von Inventarkosten. Die Daten der SBIL sind in den Inventar-Grunddaten enthalten. Die Angaben der IGD gliedern sich in Maschinendaten, Betriebsmaterial- bzw. Werkzeugdaten, Grundlagen und Kalkulationsgrundlagen für die Inventararten 01, 02 und 03. Sie werden im Folgenden vorgestellt.

Mittlerer Motor- Energie- Einsatz- Haftpfl.- Verk.- Ge- Grund- ND rr VTNeuwert leistung art gewicht versich. steuer bühren pauschale

Pos-Nr. Positionsbezeichnung CHF kW t CHF CHF CHF CHF a % d1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

321.417 Hyd-Bagger, Raupen,-18 t, 75 kW

273000 72.00 D01 18.000 2 10 80 240

I 01 Maschinen und Geräte Grunddaten Maschinen-Daten Grundlagen

TSC

Abb. 9.17 Inventar 01-Grunddaten („linke Seite“); Beispiel Hydraulikbagger

Page 177: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

166 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Maschinendaten der IGD für das Inventar 01 (Abbildung 9.17):

Mittlerer Neuwert (NW) in Franken als gewichtetes Mittel von reprä-sentativen Baumaschinen der entsprechenden Größe auf Preisbasis des Mittels des Vorjahres. Motorleistung (ML) in kW für Elektroantrieb, in DIN-kW für Verbren-nungsmotoren und in m3/min bei Druckluftantrieb. Energieart (EA): elektrische Energie (E), Diesel (D), Benzin (B), Druck-luft (DL). Einsatzgewicht (EG) in Tonnen, gemittelt im Betriebszustand. Haftpflichtversicherung (HV) in Franken pro Jahr für selbstfahrende Maschinen auf öffentlichen Verkehrswegen. Verkehrssteuern (V) in Franken pro Jahr für selbstfahrende Maschinen auf öffentlichen Verkehrswegen, basierend auf den Werten maßgeben-der Kantone. Gebühren (G) in Franken pro Jahr für Sonderbewilligungen, Schwer-verkehrsabgaben und Vignetten. Grundpauschale (GP) in Franken pro Einsatz (nur für gewisse Regiear-beiten).Tarif-System-Code (TSC) zur Festlegung der Preisansätze für die betreffenden Positionen. Hier werden Ansätze für die Regiekalkulation und die betriebsinternen Verrechnungssätze unterschieden.

Betriebsmaterialdaten der IGD für das Inventar 02:

Mittlerer Neuwert (NW) in Franken als gewichtetes Mittel von reprä-sentativen Betriebsmaterialien der entsprechenden Positionen. Grundpauschale (GP) in Franken pro Einsatz (nur für gewisse Regiear-beiten).Tarif-System-Code (TSC) zur Festlegung der Preisansätze für die betreffenden Positionen. Hier werden Ansätze für die Regiekalkulation und die betriebsinternen Verrechnungssätze unterschieden.

Werkzeugdaten der IGD für das Inventar 03:

Mittlerer Neuwert (NW) in Franken als gewichtetes Mittel von reprä-sentativen Werkzeugen der entsprechenden Positionen. Tarif-System-Code (TSC) zur Festlegung der Preisansätze für die betreffenden Positionen. Hier werden Ansätze für die Regiekalkulation und die betriebsinternen Verrechnungssätze unterschieden.

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9 Direkte Kosten der Teilleistungen 167

Grundlagen der IGD für Inventar 01 und 02:

Nutzungsdauer (ND): "Anzahl Jahre, in denen ein Inventargegenstand wirtschaftlich genutzt werden kann." Die Nutzungsdauer ist nicht an der steuerlichen oder bilanziellen Abschreibungsdauer orientiert, zumal die Steuervorschriften von Kanton zu Kanton Unterschiede aufweisen. Reparaturen und Revisionen (RR): "Zu erwartende Kosten für Repara-tur, Revisionen und Verschleißteile während der wirtschaftlichen Nut-zungsdauer, ausgedrückt in Prozenten zum mittleren Neuwert." Verrechnungstage (VT): "Anzahl Tage pro Jahr, an denen ein Gegens-tand auf der Baustelle vorgehalten und verrechnet wird (30 Tage pro Monat)."

Einsatz- Einsatz- Energie- Energie- Schmier Schmier Masch. Kasko- Selbst- LK WFtage stunden verbrauch 1 kosten 2 Verbr. Kosten Bruch Versich. behalt Ma

Pos-Nr. Positionsbezeichnung d h l/kWh, % CHF % CHF % % %1 2 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

321.417 Hyd-Bagger, Raupen,-18 t, 75 kW

900 .17 25 1.5 25 M1 .15

I 01 Maschinen und Geräte Grunddaten Kalkulationsgrundlagen

Abb. 9.18 Inventar 01-Grunddaten („rechte Seite“); Beispiel Hydraulikbagger (IGD 2003)

Kalkulationsgrundlagen für Inventar 01 (Abbildung 9.18):

Einsatztage (ET): "Anzahl Tage pro Jahr, an denen eine Maschine oder ein Gerät im Einsatz steht." Einsatzstunden (EH): "Anzahl Einsatzstunden pro Jahr". Energieverbrauch für Antriebsmotoren (EV1) pro Betriebsstunde. Energiekosten für Zweitmotoren mit anderer Energieart (EK2) in Fran-ken pro Jahr. Schmiermittelverbrauch (SV) in Prozent der Energiekosten. Schmiermittelkosten (SK) für Geräte ohne Energieverbrauch in Franken pro Jahr. Maschinenbruchversicherung (MB) in % NW/Jahr. Kaskoversicherung (KV) in % NW/Jahr. Selbstbehalt (SB) in % KV/Jahr. Lohnkategorie Maschinist (LK Ma): eingeteilt in drei Lohnkategorien,die nicht identisch mit den Lohnklassen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) sind. Wartungsfaktor (WF): "Die Wartung umfasst die Aufwendungen des Maschinisten für den normalen Maschinendienst auf der Baustelle wie Reinigung, Schmierung, Kontrollen und Auftanken." (Der Wartungsfak-tor kann über Lohnstunden erfasst werden.).

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168 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Kalkulationsgrundlagen der IGD für Inventar 02:

Einsatztage (ET): "Anzahl Tage pro Jahr, an denen ein Gegenstand im Einsatz steht." Anzahl Einsätze (AE): "Anzahl Einsätze eines Gegenstandes, die bei ei-ner normalen Beanspruchung möglich sind." Einsatzdauer (ED):“Anzahl Tage, an denen ein Gegenstand für einen Einsatz normalerweise vorgehalten wird.“ Energiekosten (EK): „Angabe der Energiekosten in Franken pro Tag“. Lohnkategorie Maschinist (LK Ma): eingeteilt in drei Lohnkategorien,die nicht identisch mit den Lohnklassen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) sind. Wartungsfaktor (WF): "Die Wartung umfasst die Aufwendungen für den normalen Unterhaltsdienst auf der Baustelle." Ersatzfaktor (EF): "Angabe, ob eine Ersatzverrechnung vorgegeben ist; J/N = Ja/Nein."

Verrechnungs- und Kalkulationsgrundlagen der IGD für Inventar 03:

Anzahl Verwendungen (AV): "Ansatz für mögliche Verwendungen, bis ein Ersatz erforderlich ist.“ Kosten für Schärfen (KS): "Kosten für ein einmaliges Schärfen oder Richten eines Werkzeuges." Einsatzzeit (EZ): “Einsatzzeit in Stunden, bis Werkzeug abgenützt ist und geschärft werden muss.“ Ersatzfaktor (EF): "Angabe, ob eine Ersatzverrechnung vorgegeben ist; J/N = Ja/Nein."

Die Abbildungen 9.17 und 9.18 zeigen die aufgeführten Daten am Bei-spiel eines Hydraulikbaggers aus der Druckversion der IGD in der Darstel-lung zweier gegenüberliegender Seiten. Die CD-Rom-Version der IGD 2003 gliedert die Daten für das Inventar 01 ebenfalls in „rechts“ und „links“.

In den IGD, BIV und RKI werden aufgrund des ungleichen Verschlei-ßes zwei Einsatzbereiche unterschieden:

- Geltungsbereich 0 für den Normaleinsatz, - Geltungsbereich 6 für den Untertageinsatz.

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9 Direkte Kosten der Teilleistungen 169

9.4.3 Betriebsinterne Verrechnungsansätze (BIV)

Die Betriebsinternen Verrechnungsansätze basieren auf den Grunddaten der IGD und geben Inventarkosten pro Monat, pro Stunde oder pro Einsatz in Franken oder in Prozent des Neuwertes wieder. Die BIV ermöglichen somit den zügigen, direkten Zugriff auf Inventarkosten.

Die Verrechnungsansätze für das Inventar 01 sind in der Dokumentation auf gegenüberliegenden Seiten angegeben. Die linke Seite (Abbildung 9.19) gibt die Verrechnungsansätze pro Monat Vorhaltezeit auf der Bau-stelle und die rechte Seite (Abbildung 9.20) die Verrechnungsansätze pro Einsatzstunde an.

Mittlerer AVS+ FK+Neuwert RR RR

Pos-Nr. Positionsbezeichnung CHF CHF % CHF % CHF % CHF % % %1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

321.417 Hyd-Bagger, Raupen,-18 t, 75 kW

273000 5320 1.95 640 .23 5960 2.18 2730 1.00 2.95 3.18

Total

Betriebsinterne

I 01 Maschinen und GeräteVerrechnungsansätze

Amort./Verzins. ReparaturRevision

Verrechnungsansätze pro MonatFixe Kosten Variable Kosten Total

Versich./Stat.zusätzl. Versich.und Gebühren

Abb. 9.19 Verrechnungsansätze des Inventars 01 pro Monat (BIV 2003 - linke Seite)

Fixe Kosten TotalMittlerer Reparatur Energie Schmier-Neuwert Total Revision mittel Total

Pos-Nr. Positionsbezeichnung CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF1 2 3 14 15 16 17 18 19

321.417 Hyd-Bagger, Raupen,-18 t, 75 kW

273000 53.00 24.30 20.00 5 49.40 102.40

Betriebsinterne

I 01 Maschinen und GeräteVerrechnungsansätze

Verrechnungsansätze pro StundeVariable Kosten

Fixe und Vari-able Kosten

Abb. 9.20 Verrechnungsansätze des Inventars 02 pro Stunde (BIV 2003 - rechte Seite)

Die Verrechnungsansätze für das Betriebsmaterial, Inventar 02, werden pro Monat Vorhaltezeit angegeben. Bei Schalungen liefern die BIV auch Verrechnungsansätze pro Einsatz. Für Werkzeuge, Inventar 03, erfolgen Angaben pro Betriebsstunde des Inventars 01.

Die Betriebsinternen Verrechnungsansätze arbeiten mit fixen und vari-ablen Kosten als Bestandteile der Inventarkosten. Ihre Angaben beinhalten keine Mehrwertsteuer und keinen kalkulatorischen Endzuschlag. Für die kostengenaue Kalkulation ist zu überlegen, inwieweit zusätzliche Versi-cherungen und Gebühren in der Inventarkostenberechnung zu berücksich-tigen sind. Dementsprechend können entweder die AVS oder die komplet-ten Fixkostenansätze der BIV gewählt werden.

Page 181: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

170 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

9.4.4 Regiekalkulation Inventar (RKI)

Die Dokumentation Regiekalkulation Inventar (RKI) wird bei der Kalkula-tion von Regiearbeiten (bzw. Stundenlohnarbeiten) angewendet. Die Norm SIA 118 regelt den Einsatz von Regiearbeiten mit und ohne Anordnung durch die Bauleitung. Die Regietarife der ebenfalls jährlich erscheinenden RKI beinhalten bereits kalkulatorische Zuschläge für Lohn- und Lohnne-benkosten der Arbeitnehmer, Kosten für persönliches Handwerkzeug, Ma-gazin- und Bauplatzdienst, Materialkosten, Verwaltungs- und Geldkosten sowie Risiko und Gewinn (SIA 118 Art. 50 Abs. 1).

9.4.5 Die Kostenbezugsgröße Zeit

Im Zusammenhang mit der Ermittlung von Inventarkosten gibt es unter-schiedliche Zeitbezugsgrößen, da Inventarkosten sowohl pro Monat oder Tag als auch pro Stunde oder Einsatz berechnet werden können. Ansatz-punkt ist der Wiederbeschaffungswert des Inventargegenstandes, der zu-züglich der übrigen Kostenbestandteile während seiner Nutzungsdauer eingenommen werden muss. Als Nutzungsdauer gilt die Anzahl der Jahre, in denen ein Inventargegenstand nicht technisch veraltet ist und wirtschaft-lich eingesetzt werden kann.

Im Laufe der Nutzungsjahre wird ein Inventargegenstand jedoch nicht ganzjährig auf Baustellen benötigt, sondern befindet sich teilweise auf dem Werkhof. Die Zeit des Jahres, die ein Gerät nicht auf Baustellen vorgehal-ten wird, wird als Werkhofzeit bezeichnet.

Diese unproduktiven Zeiten sind in Bezug auf die entstehenden Kosten zu berücksichtigen. Da ein Inventargegenstand nur während der Zeit auf Baustellen in Rechnung gestellt werden kann, arbeiten die Dokumentatio-nen des SBV nicht mit Kalendertagen, sondern mit Vorhaltezeiten (Ver-rechnungsmonaten bzw. -tagen) sowie Einsatzzeiten in Stunden (siehe Ab-bildung 9.21).

Die Verrechnungstage bezeichnen gemäß IGD die Anzahl der Tage pro Jahr, an denen ein Gerät auf der Baustelle vorgehalten wird, und ergeben somit die Vorhaltezeit. Ein Vorhaltemonat umfasst 30 Kalendertage, aber in Abhängigkeit vom Inventargegenstand beispielsweise nur 20 Vor-haltetage (zu einem Drittel des Monats ist das Gerät durchschnittlich auf dem Werkhof).

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9 Direkte Kosten der Teilleistungen 171

Abb. 9.21 Inventarkosten: Kostenbezugsgröße Zeit

Die in den Dokumentationen des SBV angegebenen Verrechnungsan-sätze pro Monat beinhalten aus Erfahrungswerten stammende durch-schnittliche Werkhofzeiten. Daher kann mit dem Verrechnungsansatz pro Monat kostengerecht kalkuliert werden.

Die Vorhaltezeit von Inventar auf einer Baustelle umfasst die Zeiten des An- und Abtransportes, den Auf-, Um- und Abbau, den eigentlichen Ein-satz und die Stillliegezeiten des Gerätes auf der Baustelle sowie mögliche Wartungs- und Reparaturzeiten.

Die IGD definiert die Einsatzzeit als die Anzahl der Tage oder Stunden pro Jahr, an denen eine Maschine oder ein Gerät im Einsatz steht, also den eigentlichen aktiven Einsatz. Aus Abbildung 9.21 ist ersichtlich, dass die eigentliche Einsatzzeit nur einen Teil der Vorhaltezeit darstellt. Diese Zeitunterschiede sind in den Verrechnungsansätzen pro Stunde berücksich-tigt.

Die Kosten der Vorhaltegeräte wie zum Beispiel Kran werden in der Regel mittels Verrechnungstagen berechnet, während die Kosten für Leis-tungsgeräte in manchen Fällen kostengenauer über die Einsatzstunden er-mittelt werden. Die Dokumentationen des SBV geben beide Möglichkeiten an.

Speziell bei langen Vorhaltezeiten von Großgeräten auf der Baustelle sollte der Werkhof der Baustelle Inventargegenstände nicht über Einsatz-stunden, sondern durch Vorhaltesätze über die gesamte Vorhaltezeit ver-rechnen, um unproduktive Vorhaltezeiten zu reduzieren. Andernfalls be-steht die Gefahr, dass Geräte auf der Baustelle verbleiben, obwohl sie nicht eingesetzt werden, und für Arbeiten auf anderen Baustellen Fremdgeräte angemietet werden müssen.

Page 183: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

172 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

9.4.6 Inventarkostenbestandteile IGD und BIV

Inventarkosten können sowohl anhand der Grundlagen der IGD berechnet werden als auch direkt aus den BIV abgelesen werden. Da für eine kosten-genaue Kalkulation die Grundzüge transparent und somit prüf- bzw. an-passungsfähig sein sollten, erfolgt zunächst eine ausführliche Schilderung gemäß IGD. Generell werden Inventarkosten in fixen und variablen Kos-tenbestandteilen getrennt ermittelt.

9.4.6.1 Fixe Kosten

Fixe Kosten werden mittels so genannter AVS-Verrechnungsansätze in der Kalkulation von Baupreisen berücksichtigt. Die Betriebsinternen Verrech-nungsansätze (BIV) zählen folgende Kosten zu den Fixkosten:

Amortisation, Verzinsung,Versicherung für die Abdeckung des Feuer- und Elementarrisikos, Stationierung (= abgekürzt AVS), eventuelle zusätzliche Versicherungen und Gebühren.

Die Ermittlung der AVS-Verrechnungsansätze für die fixen Kosten von Inventar umfasst zwei Schritte. In einem ersten Schritt werden die Jahres-kosten für Amortisation, Verzinsung, Feuer- und Elementarrisiko sowie Stationierung berechnet und zu einem Gesamtbetrag aufsummiert. Dieser Gesamtbetrag wird in einem zweiten Rechnungsschritt zeitabhängig auf die durchschnittlichen Vorhaltemonate pro Jahr, die voraussichtlichen Einsatzstunden oder einsatz- bzw. leistungsabhängig auf die Einsätze eines Inventargegenstands umgelegt (Abbildung 9.22). Eventuell anfallende zu-sätzliche Versicherungen und Gebühren werden gesondert berechnet.

Page 184: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 173

Abb. 9.22 Umlage der Amortisations- und Verzinsungskosten auf die Einsatzzei-ten (in Anlehnung an Lieb 1997)

Amortisation (A)

Die Amortisation bedeutet im Fall von Inventar die Tilgung einer (Geld-)Schuld oder den Rückfluss des Kapitaleinsatzes bei betrieblichen Investitionen (BIV 2003). Am Ende der Nutzungsdauer, wenn das Gerät den theoretischen Wert "Null" hat, sollte durch Vermietung des Gerätes der Wiederbeschaffungswert mindestens erreicht sein. Die jährlichen kal-kulatorischen Amortisationskosten ergeben sich aus der Division des aktu-ellen Wiederbeschaffungswertes durch die Nutzungsdauer (Abbildung 9.23). Der aktuelle Wiederbeschaffungswert ist den Neuwertangaben der SBV-Dokumentationen gleichbedeutend.

Abb. 9.23 Amortisation ohne Restwert (BIV 2003)

Page 185: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

174 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Diese Methode entspricht einer kalkulatorischen Abschreibung mit gleichmäßiger (linearer), vollständiger Entwertung eines Gegenstandes.

[CHF/Jahr](ND)uer Nutzungsda

(NW)Neuwert on Amortisati

Für Grossbaustellen werden Geräte teilweise eigens angeschafft und nach Beendigung des Einsatzes wieder verkauft. In solchen Fällen ist bei der Berechnung der Amortisationskosten der Restwert zu berücksichtigen (Abbildung 9.24)

Abb. 9.24 Amortisation mit Restwert

Verzinsung (VZ)

Die Verzinsung umfasst rechnerisch das in das Inventar eingesetzte, durchschnittlich gebundene Kapital (kalkulatorische Verzinsung). Das im Inventar eingesetzte Kapital sollte dabei mindestens eine Rendite von lang-fristigen Renten- oder Wertpapieren erbringen (BIV 2003). Da sich der Wert des Inventars nach Ablauf der Nutzungsdauer auf Null reduziert, wird während der gesamten Nutzungsdauer mit einem Mittelwert gerech-net (BIV 2003). Die jährlichen kalkulatorischen Verzinsungskosten wer-den aus der Multiplikation des halben Neuwerts mit dem Zinssatz ermit-telt. Die IGD 2003 geben 6 % als aktuellen Kalkulationszinssatz an.

[CHF/Jahr](ND)uer Nutzungsda

(RW)Restwert - (NW)Neuwert on Amortisati

Page 186: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 175

2(NW)Neuwert Kapital endesZu verzins [CHF]

[CHF/Jahr]100

(ZS) Zinssatz x 2

(NW)Neuwert Verzinsung

Sollte der Inventargegenstand am Ende der Nutzungsdauer mit einem Restwert verkauft werden können, so ermitteln sich das zu verzinsende Kapital und die Kosten für die Verzinsung wie folgt:

2(RW)Restwert(NW)Neuwert

Kapital endesZu verzins [CHF]

][CHF/Jahr100

(ZS) Zinssatz x 2

(RW)Restwert(NW)Neuwert Verzinsung

Versicherung für die Abdeckung des Feuer- und Elementarrisikos (FE)

Die Ansätze für Feuer- und Elementarrisiko entsprechen den Angaben von Versicherungsgesellschaften und können den „Konstanten Werten“ (BIV 2003) der BIV und IGD entnommen werden. Der in den IGD für 2003 angegebene Wert von FE = 0,59 % multipliziert mit dem Neuwert ergibt die Jahreskosten.

[CHF/Jahr])Neuwert(NW*100FE isiken Elementarr und -Feuer

Stationierungskosten (S)

Stationierungskosten im Sinne der BIV sind Aufwendungen des Werk-hofs für das Inventar, die nicht direkt den Baustellen belastet werden kön-nen. Sie bestehen aus Kosten für Platzbeanspruchung, Unterhalt, Verwal-tung und dergleichen. Der Wert wird mit einem Prozentsatz pro Jahr bestimmt. Der anzusetzende Prozentsatz zur Berechnung der Stationie-rungskosten kann den „Konstanten Werten“ der BIV entnommen werden. Der für 2003 angegebene Wert von S = 2.0 % multipliziert mit dem Neu-wert ergibt die Jahreskosten.

[CHF/Jahr])(*100

S ungskostenStationier NWNeuwert

Page 187: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

176 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

AVS-Verrechnungsansätze pro Vorhaltemonat und pro Einsatzstunde

Nachdem die einzelnen Fixkostenbestandteile mittels der Verrech-nungsansätze der BIV pro Jahr bestimmt wurden, ermittelt sich der AVS-Verrechnungsansatz für Maschinen und Geräte in Franken pro Monat aus der Summe der Jahreskosten dividiert durch die Anzahl der Verrechnungs-tage (VT) multipliziert mit 30.

Der Verrechnungsansatz pro Einsatzstunde ergibt sich aus den Monats-kosten multipliziert mit den Verrechnungstagen pro Jahr dividiert durch die Einsatzstunden respektive den Jahreskosten dividiert durch die Einsatzstunden.

Die Berechnung der fixen Kostenbestandteile ist in Abbildung 9.25 zu-sammenfassend dargestellt.

Berechnung - AVS pro Jahr

Berechnung - AVS pro Vorhaltemonat

Berechnung - AVS pro Einsatzstunde (EH)

Amortisation

Feuer-/Elementarrisiko

Verzinsung CHF ______,___=

Stationierung

Neuwert (NW) x

Neuwert (NW) x

Neuwert (NW)Nutzungsdauer (ND)

Neuwert (NW) x Zinssatz (ZS)2 x 100

Feuer-/Elementarrisiko (FE)100

Stationierung (S)100

CHF ______,___=

CHF ______,___=

CHF ______,___=

CHF ______,___=

Jahreskosten

= CHF ______,___Ansatz in CHF pro Monat Verrechnungstage (VT)Jahreskosten x 30

Ansatz in % pro Monat Ansatz in CHF pro Monat x 100 = _____ %Neuwert (NW)

Ansatz in CHF pro Stunde Ansatz in CHF pro Monat x Verrechnungstage (VT) = CHF ______,___Einsatzstunden (EH) x 30

Abb. 9.25 Ansätze für Abschreibung, Verzinsung und Stationierung (AVS) pro Jahr, pro Vorhaltemonat und pro Einsatzstunde

Page 188: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 177

Zusätzliche Versicherungen und Gebühren

Zusätzliche Versicherungen sind in der Regel freiwillig durch das Un-ternehmen abzuschließen. Sie sind sinnvoll, wenn Risiken beispielsweise hinsichtlich Maschinen- oder Glasbruch, Montage oder Transport beste-hen, und sind gemäß SBV dann abzuschließen, wenn die Risiken im Ein-trittsfall einen relativ hohen Schaden verursachen bzw. die Existenz des Unternehmens gefährden können (SBV 1996).

Die Höhe der Versicherungen hängt situativ von Gerät und Einsatz ab (Berechnung s. Abbildung 9.26). Die Ansatzwerte für die Jahreskosten können der IGD-Dokumentation entnommen und analog zu den AVS-Verrechnungsansätzen auf Vorhaltemonate oder Einsatzstunden bezogen werden.

Zusätzliche Gebühren können unter anderem für Sonderbewilligungen und Verkehrsabgaben anfallen.

Berechnung - Zusätzliche Versicherungen und Gebühren pro Jahr

HV Haftpflicht IGD, Spalte 7 = CHF ______,___

V Verkehrssteuer IGD, Spalte 8 = CHF ______,___

G Gebühren IGD, Spalte 9 = CHF ______,___- Sonderbewilligungen- Schwerverkehrsabgabe

MB100

KV100

SB100

= CHF ______,___Jahreskosten

CHF ______,___

CHF ______,___

CHF ______,___

=

=

=SB Selbstbehalt Kasko IGD, Spalte 24 Kasko (KV) x

KV Kaskoversicherung IGD, Spalte 23 Neuwert (NW) x

MB Maschinenbruchversicherung IGD, Spalte 22 Neuwert (NW) x

Abb. 9.26 Ansätze für zusätzliche Versicherungen und Gebühren pro Jahr

Sind zusätzliche Versicherungen oder Gebühren in den Kosten zu be-rücksichtigen, ermitteln sich die fixen Inventarjahreskosten aus der Additi-on der Jahreskosten für AVS und der Jahreskosten für Zusätzliche Versi-cherungen und Gebühren, wie in Abbildung 9.27 dargestellt. Die Umrechnung pro Vorhaltemonat erfolgt nach dem bekannten Schema: Summe der Jahreskosten dividiert durch die Anzahl der Verrechnungstage (VT) multipliziert mit 30.

Page 189: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

178 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Berechnung - Total Fixkosten pro Jahr

Jahreskosten für Abschreibung, Verzinsung, Stationierung = CHF ______,___

Jahreskosten für Zusätzliche Versicherungen und Gebühren = CHF ______,___

Berechnung - Total Fixkosten pro Vorhaltemonat

bzw.

Monatskosten für Abschreibung, Verzinsung, Stationierung = CHF ______,___

Monatskosten für Zusätzliche Versicherungen und Gebühren = CHF ______,___

Berechnung - Total Fixkosten pro Einsatzstunde (EH)

Ansatz in % pro Monat Ansatz in CHF pro Monat x 100 = _____ %Neuwert (NW)

= CHF ______,___Verrechnungstage (VT)

= CHF ______,___Ansatz in CHF pro Monat

Jahreskosten = CHF ______,___

Ansatz in CHF pro Stunde = CHF ______,___Ansatz in CHF pro Monat x Verrechnungstage (VT)Einsatzstunden (EH) x 30

Ansatz in CHF pro Monat Jahreskosten x 30

Abb. 9.27 Totale Fixkosten pro Jahr, Vorhaltemonat und Einsatzstunde

9.4.6.2 Variable Kosten

Nach SBV werden folgende Kosten zu den variablen Kosten gezählt:

Kosten für Reparatur/Revision, Kosten für Energie und Schmiermittel, Kosten für Wartung.

Reparatur- und Revisionskosten (RR bzw. rr)

Reparatur- und Revisionskosten umfassen neben Kosten für Reparatu-ren und Revisionen auch Kosten für Ersatz- und Verschleißteile sowie Servicearbeiten der Mechaniker.

Diese Kosten sind je nach Art und Verschleißintensität der Maschinen sehr unterschiedlich. Bei Großbaustellen werden die Geräte oft in mehre-ren Schichten eingesetzt. Die maximale Nutzungsdauer ergibt sich somit aus der Grenze eines wirtschaftlichen Einsatzes von Schlüsselgeräten an-hand der anfallenden Betriebsstunden und der damit verbundenen Revisi-ons- und Reparaturkosten.

Die anfallenden Revisions- und Reparaturkosten erhöhen sich mit stei-gender Anzahl der Einsatzstunden nicht linear (Abbildung 9.28) und vari-

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9 Direkte Kosten der Teilleistungen 179

ieren von Gerät zu Gerät. Nach einer gewissen Einsatzstundenzahl werden die Reparaturkosten so hoch, dass eine weitere wirtschaftliche Verwen-dung des Geräts kaum mehr möglich ist. Dies stellt das Ende der Nut-zungsphase dar. Zur Berechnung der Reparaturkosten wird dennoch ver-einfachend von einem linearen Verlauf ausgegangen.

Abb. 9.28 Vereinfachter und tatsächlicher Verlauf der Revisions- und Reparatur-kosten (Lieb 1997)

Die in den BIV angegebenen Werte zur Ermittlung der Reparatur- und Revisionskosten sind eingehend geprüfte Erfahrungswerte. Die über die Nutzungsdauer durchschnittlich anfallenden Reparatur- und Revisionskos-ten der IGD in Prozent des Neuwertes werden über die Verrechnungstage umgelegt und als Monatsansatz in Franken und Prozent des Neuwerts an-gegeben. Für einen Stundenansatz ist die Angabe in Franken ausreichend. Die sinnvollere Bezugsgröße für die Verteilung der Reparaturkosten stel-len die Einsatzstunden dar, da Reparaturen nur aus Einsatzzeiten resultie-ren. Rein rechnerisch besteht bei korrekter Verwendung der SBV-Grunddaten kein Unterschied zu den BIV.

Zu beachten ist, dass die Angaben der Reparatur- und Revisionskosten der IGD in Prozent des mittleren Neuwerts mit “rr“ abgekürzt, während die Verrechnungsansätze pro Monat bzw. pro Stunde in den BIV mit “RR“ bezeichnet werden.

Page 191: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

180 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Berechnung - Reparatur und Revision (RR) pro Vorhaltemonat

Berechnung - Reparatur und Revision (RR) pro Einsatzstunde (EH)

Ansatz in CHF pro Monat = CHF ______,___Neuwert (NW) x Reparatur/Revision (rr) x 30Nutzungsdauer (ND) x Verrechnungstage (VT) x 100

= CHF ______,__Einsatzstunden (EH) x 30

Ansatz in % pro Monat Ansatz in CHF pro Monat x 100 = _____ %Neuwert (NW)

Ansatz in CHF pro Stunde Ansatz in CHF pro Monat x Verrechnungstage (VT)

Abb. 9.29 Ansätze für Reparatur und Revision (RR) pro Vorhaltemonat und pro Einsatzstunde

Energie- und Schmiermittelkosten (ES)

Unter Energie und Schmiermitteln sind flüssige, gasförmige sowie feste Betriebsstoffe, Heizöl, Schmierstoffe und elektrische Energie zu verstehen.

Die Energiekosten ergeben sich aus den IGD-Angaben über Motorleis-tung, Energieart und Energieverbrauch. Die BIV nennen die jährlich fest-gelegte Energiepreise. Die Energiekosten in Franken pro Einsatzstunde werden gemäß Abbildung 9.30 ermittelt.

Berechnung - Energiekosten pro Einsatzstunde (EH)

Verbrennungsmotor: EK pro Stunde = CHF ______,___

Elektromotor:

Druckluftmotor:

Energiekosten von Maschinen mit mehreren Motoren:

CHF ______,___=

CHF ______,___=

CHF ______,___=

Motorenleistung (P) x Energieverbrauch (EV) x Energiepreis (EP)

Motorenleistung (P) x Energieverbrauch (EV) x Energiepreis (EP)

EK pro Stunde

EK pro Stunde

EK pro Stunde

100

Motorenleistung (P) x Energieverbrauch (EV) x Energiepreis (EP)100

n

iiEK

1

Abb. 9.30 Ansätze für Energie (EK) pro Einsatzstunde

Die Kosten der elektrischen Energie können anhand der installierten Leistung der auf der Baustelle eingesetzten Geräte, der Betriebszeit und des Tarifs kalkuliert werden (Girmscheid 2004 d).

Die Schmiermittelkosten werden als prozentualer Aufschlag auf die Energiekosten aus den Inventar-Grunddaten errechnet und auf die Einsatz-stunde bezogen. Sie umfassen die Kosten für Fette, Öle und Reinigungs-mittel und werden gemäß Abbildung 9.31 ermittelt.

Page 192: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 181

Berechnung - Schmiermittelkosten pro Einsatzstunde (EH)

CHF ______,___=

SK pro Stunde Energiekosten (EK) x Schmiermittelverbrauch (SV)100

SK pro Stunde Schmiermittelkosten (SK)Einsatzstunden

CHF ______,___=

Abb. 9.31 Ansätze für Schmiermittel (SK) pro Einsatzstunde

Bei Inventar ohne eigenen Motor werden die Schmiermittelkosten direkt in Franken angesetzt.

Bedienungs- und Wartungskosten

Bei den Bedienungs- und Wartungskosten handelt es sich um Kosten für Lohnstunden. Da es sich um Lohnkosten handelt, werden die Kosten der Maschinisten und Hilfsarbeiter nicht in den Inventarkosten berücksichtigt, sondern in den direkten Lohnkosten der Baustelle.

Die Berücksichtigung der Wartungszeit erfolgt über den gewählten Stundenansatz für die Arbeitskräfte. Wartungskosten beinhalten den tägli-chen Maschinendienst wie Auftanken, Schmierarbeiten, Reinigen oder Ölwechsel, der vom Maschinisten ausgeführt wird. Der zeitliche Aufwand beträgt gemäß SBV 0.05 bis 0.15 h pro Betriebsstunde (SBV 1996).

Die IGD geben zur Berechnung der Wartungskosten einen Wartungs-faktor an, der als Zuschlag auf den Maschinistenlohn gerechnet wird.

Berechnung - Wartungskosten (bei Lohnkosten zu berücksichtigen)

WF * MaschinistenlohnWartung = CHF ______,___=

Abb. 9.32 Zuschlag auf den Lohn des Maschinisten für die Wartungskosten des Geräts

9.4.7 Verrechnung der Inventarkosten

Die fixen und variablen Inventarkostenbestandteile können nach SBV (SBV 1996) entweder in den Positionen der Baustelleneinrichtung oder in anderen Leistungsverzeichnispositionen erfasst werden.

Für die Baustelleninstallation und -räumung sowie das Vorhalten der Baustelleneinrichtung sind nach Anforderung Art. 9 Norm SIA 118 eigene Positionen im Leistungsverzeichnis vorzusehen.

Page 193: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

182 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Bei ausreichend genau bestimmbarer Bauzeit ist für das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung normalerweise eine In-stallationspauschale ausgeschrieben. Speziell bei lang andauernden Unter-tagbauvorhaben, bei denen Unsicherheiten der geologischen Prognose ei-nen großen Einfluss auf die Bauzeit haben, ist es sinnvoll, für das Vorhalten der Baustelleneinrichtung eigene Positionen für einmalige und zeitabhängige Kosten im Leistungsverzeichnis vorzusehen. Die Vorhalte-kosten für die vertraglich festgelegte Bauzeit sind in der Installationspau-schale bzw. in den Leistungsverzeichnispositionen zu erfassen.

In Abbildung 9.33 ist das Schema des SBV zur Zurechnung der Inven-tarkosten abgebildet.

Für die Verrechnung der Kosten des Inventars 01 gibt es verschiedene Ansätze, die in folgenden vier Varianten aufgegriffen werden:

Variante 1 und 2 Gebräuchliche Zurechnungsarten für stationäre Maschinen und Geräte,

Variante 3 Gebräuchliche Zurechnungsart bei Arbeiten mit mobilen Maschinen und Geräten,

Variante 4 Übliche Zurechnungsart für mobile Geräte im Untertagbau, bei der die Schlussinstandsetzung der Geräte den Baustelleneinrichtungen, die lau-fenden Reparaturen jedoch den Leistungsver-zeichnispositionen zugerechnet werden (Tren-nung von RR).

Page 194: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 183

Abb. 9.33 Schema zur Ermittlung der direkten Kosten – Inventar (in Anlehnung an SBV 1996)

Page 195: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

184 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Die Varianten 1 und 3 bilden die Grundlage der SBV-Dokumentationen. Die Norm SIA 118 gibt in den Artikeln 9, 38, 43 und 123 Hinweise zur Verrechnung der Baustelleneinrichtungskosten, die sich in den Varianten 1 und 3 des SBV wieder finden.

Grundlegend für eine kostengenaue Kalkulation von Inventarkosten ist allerdings nicht die Art und der Ort der Zurechnung, sondern vielmehr, dass alle anfallenden Kosten vollständig und transparent erfasst werden.

Daher werden im Rahmen dieses Buches alle für den Inventargegens-tand anfallenden fixen und variablen Kostenbestandteile ganzheitlich er-fasst und dann in der Summe der betreffenden Position des Leistungsver-zeichnisses zugerechnet.

9.4.8 Berechnung der direkten Kosten für Maschinen und Geräte - Inventar 01

Zur Berechnung der Inventarkosten 01 für Baumaschinen und Baugeräte müssen die Herstellprozesse und die Leistungsketten projektspezifisch un-tersucht werden (Girmscheid 2004 d).

Die Teilleistungsprozesse müssen im Gesamtleistungserstellungsprozessso angeordnet werden, dass für die Baumaschinen und Baugeräte auf der Baustelle weitgehend keine Stillliegezeiten auftreten. Zudem müssen die Leistungsgeräte auf die Leistungskette (z.B. Erdbaugeräte) abgestimmt werden. Dies betrifft auch die gesamte Versorgungs- und Entsorgungslo-gistik. Die Geräte sollten möglichst für die verschiedenen Teilprozesse einsetzbar sein.

In Abbildung 9.34 ist die Berechnung der Inventarbasiskosten am Bei-spiel eines Hydraulikbaggers dargestellt. Die Kalkulationsgrundlagen wur-den den Inventar-Grunddaten (IGD) entnommen.

Die gleiche Berechnung für den Hydraulikbagger kann mittels der Be-triebsinternen Verrechnungsansätze (BIV) und den dort angegebenen Ver-rechnungsansätzen pro Vorhaltemonat und pro Einsatzstunde erfolgen (Abbildung 9.35).

Page 196: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 185

Pos-Nr.: 321.417Hydraulikbagger, Raupenfahrwerk, bis 18 t, 75 kW

Kalkulationsgrundlagen

Mittlerer Neuwert 273'000 CHF

Nutzungsdauer 10 JahreVorhaltemonate pro Jahr 240 Tage = 8 MonateEinsatzstunden pro Jahr 900 StundenMotorleistung 75 kWEnergieverbrauch Antrieb 0.17 l/kWhEnergieverbrauch ZweitmotorMaschinist M1 62.00 CHF/hWartungsfaktor 0.15

Fixkosten pro Jahr Franken % von NW

Amortisation 27'300.00CHF 10.00 %Verzinsung Zinssatz 6.00 % 8'190.00CHF 3.00 %Feuer- und Elementarrisiko 0.59 % von NW 1'610.70CHF 0.59 %Stationierung 2.00 % von NW 5'460.00CHF 2.00 %HaftpflichtVerkehrssteuerBewilligungen und GebührenMaschinenbruchversicherung % von NWKaskoversicherung 1.50 % von NW 4'095.00CHF 1.50 %Selbstbehalt 25.00 % von Kasko 1'023.75CHF 0.38 %

Total Fixkosten pro Jahr 47'679.45CHF 17.47 %

Total Fixkosten pro Vorhaltemonat 5'959.93CHF 2.18 %

Total Fixkosten pro Einsatzstunde 52.98CHF

Variable Kosten Franken % von NW

Reparatur + Revision pro Jahr 80 % von NW 21'840.00CHF 8.00 %Reparatur + Revision pro Vorhaltemonat (8 Monate/Jahr) 2'730.00CHF

Reparatur + Revision pro Stunde 24.27CHF Energie D 01; 75 kW * 0.17 l/kWh 1.59 CHF/l 20.27CHF Schmiermittel 25 % von Energie 5.07CHF

Total variable Kosten pro Einsatzstunde 49.61CHF

Total fixe und variable Kosten pro Einsatzstunde 102.58CHF

Abb. 9.34 Inventarkosten nach IGD am Beispiel eines Hydraulikbaggers

Pos.-Nr.: 321.417Hydraulikbagger, Raupenfahrwek, bis 18 t, 75 kW

Mittlerer Neuwert: 273’000 CHF

Verrechnungsansatz pro Vorhaltemonat = fixe Kosten pro Monat + variable Kosten pro Monat5’960 CHF + 2’730 CHF = 8'690 CHF pro Monat

Verrechnungsansatz pro Einsatzstunde = fixe Kosten pro Stunde + variable Kosten pro Stunde53.00 CHF + 49.40 CHF = 102.40 CHF pro Einsatzstunde

Abb. 9.35 Inventarkosten nach BIV am Beispiel eines Hydraulikbaggers

Page 197: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

186 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

9.4.9 Berechnung der direkten Kosten für Betriebsmaterial - Inventar 02

Bei der Berechnung der Inventarkosten 02 der Baustelle ist den Herstell- und Hilfsprozessen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Bei den Kosten der konstanten Baustelleneinrichtung (Baucontainer) muss die Gesamtbau- und Einrichtungszeit beachtet werden. Bei Baube-triebsmaterial wie zum Beispiel Schalungen und Baugrubenverbau müssen die betroffenen Teilleistungen einer Gesamtprozessbetrachtung unterzogen werden, damit ihr Einsatz optimiert wird (ein mögliches Kriterium: konti-nuierliche Anwendung). Daher ist eine Angebots-AVOR erforderlich, denn ohne eingehende Prozessbetrachtung können diese Inventarkosten nur sehr überschläglich ermittelt werden.

Bei der Berechnung von Inventarkosten sind je nach Inventarart die je-weiligen Ansätze zu verwenden. Schalungskosten (Inventar 02) beispiels-weise können pro Vorhaltemonat oder pro Einsatz berechnet werden.

Für eine exakte Kalkulation der Inventar-, aber auch der Lohnkosten können prozessorientierte Überlegungen zur Einsatzhäufigkeit von Schal-elementen, zur Menge des vorzuhaltenden Schalmaterials und zur voraus-sichtlichen Vorhaltezeit angestellt werden. Der Arbeitsprozess muss also bekannt sein, um die Kosten genau erfassen zu können. Die Zusammen-hänge sind durch die Aufgliederung der Schalungskosten in Abbildung 9.36 verdeutlicht.

Abb. 9.36 Fixe und proportionale Anteile an den Schalungskosten

Die Veröffentlichungen des SBV erfassen alle diese Aspekte in ihren Kalkulationsangaben. In Abbildung 9.37 ist die Berechnung der einsatz-

Page 198: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 187

bzw. leistungsabhängigen Inventarkosten für eine Wandschalung (AVS) dargestellt, bei der die Schalung fünf von acht möglichen Einsätzen auf der Baustelle erreicht und dort statt über die Vorhaltezeit über die Einsätze ab-geschrieben wird.

Inventar 02Pos.-Nr.: 198.712

Wandschalungen Typ 22000 m2

Mittlerer Neuwert: 55.77 CHF pro m2; ca. 8 Einsätze möglichvorzuhaltende Menge: 400 m2 5 Einsätze für die Pos. 198.712Anschaffungskosten: 22'308.- CHF für 400 m2 Schalfläche

Verrechnungsansatz pro Einsatz = 7.02 CHF pro m2

7.02 CHF pro m2 * 400 m2 = 2'808 CHF pro EinsatzGesamtkosten für Baustelle: 14'040.- CHF für 400 m2 Schalfläche und 5 EinsätzeRestwert: 8'268.- CHF

Abb. 9.37 Einsatzabhängige Inventarkosten Wandschalung anhand des Einsatzes auf der Baustelle

9.4.10 Stillliegezeiten auf der Baustelle

Treten innerhalb einer Vorhaltezeit Stillliegezeiten auf, sind die dargestell-ten Kostenansätze als zu hoch zu bewerten. Durch die Stillliegezeit fallen weniger Reparaturen an. Weiterhin sind Stillliegezeiten auf dem Werkhof in den Durchschnittswerten der Vorhaltezeiten bereits erfasst. Daher kön-nen Stillliegezeiten innerhalb einer Vorhaltezeit mit einer Dauer von mehr als 10 Tagen im Rahmen einer wettbewerbsfähigen Kostenermittlung die Ansätze der Baugeräteliste 2001 (BGL 2001) wie folgt zur Anwendung kommen:

für die ersten 10 Kalendertage die volle Amortisation und Verzinsung sowie die vollen Reparaturkosten, ab dem 11. Kalendertag 75 % der Abschreibung und Verzinsung zuzüg-lich 8 % von A+V für Wartung, die Reparaturkosten entfallen.

Vorhaltekosten für Stillliegezeiten

1. bis 10. Kalendertag: (100% von A+V+R) 240 VT

11. bis 21. Kalendertag: (75 % + 8 % von A + V) 240 VT

Vorhaltekosten für 21 Tage CHF 3'738.85

= 2'388.75(27'300.00+ 8'190.00+21'840.00) CHF/Jahr * 10 d

83 % (27'300.00+ 8'190.00) CHF/Jahr * 11 d = 1'350.10

Abb. 9.38 Vorhaltekosten für Stillliegezeiten innerhalb der Vorhaltezeit am Bei-spiel des o. g. Hydraulikbaggers

Page 199: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

188 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

9.5 Grundlagen der Gerätekostenkalkulation in Deutschland

Geräte werden in Deutschland ebenso wie in der Schweiz nach Vorhalte-geräten (Geräteleistungen für verschiedene Teilleistungen, daher üblicher-weise über die Vorhaltezeit der Baustelleneinrichtung zugewiesen) und Leistungsgeräten (Geräteleistung eindeutig einer Teilleistung zugeordnet) differenziert. Eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Gerätekos-ten bildet die Baugeräteliste 2001 (BGL 2001), die als Ergebnis der ge-meinsamen Arbeit der Geräteausschüsse Deutschlands und Frankreichs im Sinne einer Basis für eine europäische Baugeräteliste vorliegt. Die wesent-lichen Anwendungsbereiche der BGL 2001 sind:

Grundlage für die innerbetriebliche Verrechnung und zwischenbetriebli-che Berechnung der Gerätevorhaltekosten, Grundlage für Organisation und Disposition der Geräteverwaltungen von Unternehmen, Beurteilung von Geräte- und Maschinenkosten, insbesondere bei Wirt-schaftlichkeitsvergleichen, Hilfsmittel für die Bewertung bei Versicherungsfällen und für gerichtli-che Entscheidungen.

Die Basis der BGL 2001 bildet das Prinzip der mittleren Neuwerte (fortgeschrieben über einen Erzeugerpreisindex) und der Durchschnitts-werte bei technischen Daten, so dass konkrete Fabrikatbezeichnungen ent-fallen. Die Geräte sind tabellarisch in 24 Geräte-Hauptgruppen erfasst und entsprechend kodiert (Buchstabe des Alphabetes, zum Beispiel U für Scha-lungen und Rüstungen). Sie werden danach in Gerätegruppen (zum Bei-spiel U.0 für Schalungen), Geräteuntergruppen (zum Beispiel U.0.0 für Schalungselemente für senkrechte Schalungen) und Gerätearten (zum Bei-spiel U.0.00 für Wandschalungselemente) systematisiert. Jede Geräteart ist weiterhin mit einem monatlichen Abschreibungs- und Verzinsungsbetrag sowie dem Wert für monatliche Reparaturkosten versehen. Die BGL 2001 ist eine Grundlage für die Erfassung und Bewertung der mit dem Geräte-einsatz verbundenen Prozesse. Konkrete projektbezogene Werte für die Kalkulation werden, analog zur Vorgehensweise in der Schweiz, in der Regel betriebsintern festgesetzt. Dieses wird nur dann zuverlässig funktio-nieren, wenn ein solides Berichtswesen (zum Beispiel Betriebsstundener-fassung) und eine gründliche Analyse der Daten im Rahmen von Nachkal-kulationen durchgeführt werden.

In den nachfolgenden Ausführungen werden einige Grundlagen der Kalkulation von Geräten auf Basis der BGL 2001 dargelegt. Die unter Zif-fer 9.4 gemachten Ausführungen haben den gesamten Kalkulationskom-

Page 200: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 189

plex bereits sehr ausführlich behandelt, so dass nachfolgend auf die unter-schiedlichen Begriffe und Ansätze abgestellt wird.

Die Gliederung der Gerätekosten kann wie folgt vorgenommen werden:

Bereitstellungskosten:Lohn-, Material- und Fremdleistungskosten für - An- und Abtransport - Aufladen, Umladen und Abladen - Aufbau, Umbau und Abbau Kosten der Gerätevorhaltung: - Kalkulatorische Abschreibung - Kalkulatorische Verzinsung - ReparaturkostenKosten des Gerätebetriebes: - Kosten der Betriebs- und Schmierstoffe - Kosten der Bedienung - Kosten für Wartung und Pflege Allgemeine Geschäftskosten der Gerätevorhaltung (in der Regel Ver-rechnung unter den Allgemeinen Geschäftskosten eines Unternehmens): - Kosten der Lagerung - Kosten der Leitung und Verwaltung - Kosten für Versicherungen und Steuern.

Auf Grundlage der BGL 2001 ergeben sich hierfür folgende Ansätze:

Für die Gerätevorhaltung: - Zeitbegriffe (s. Abbildung 9.39)

Lebensdauer: Zeitspanne zwischen Herstellung und Ausmusterung (Verschrottung) des Gerätes.

Nutzungsdauer: Zeitspanne, in der ein Gerät erfahrungsgemäß wirt-schaftlich eingesetzt werden kann (Einflussgrößen: technische Überalte-rung, Verschleiß, Wartung und Pflege, Reparaturen, Witterungseinflüs-se). Die Nutzungsjahre in der BGL 2001 stimmen mit den Nutzungsdauern der amtlichen steuerlichen AfA-Tabellen für den Wirt-schaftszweig vom 01.09.1997 überein (steuerlich ist zu beachten, dass für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft wurden, eine Novellierung der AfA-Tabellen stattgefunden hat).

Vorhaltezeit: Zeitspanne, in der das Gerät ausschließlich der Baustelle zur Verfügung steht. Hierzu gehören: An- und Rücktransport, Auf- und Abbau (ggf. Umrüstung), Betriebszeiten, baubetrieblich bedingte War-tezeiten, Verteil- und Verlustzeiten, Stillliegezeiten infolge höherer Ge-

Page 201: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

190 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

walt, Wartung und Pflege, Reparaturzeiten (soweit die Baustelle für die Erhaltung der Betriebsbereitschaft zuständig ist), in der Regel Repara-turzeiten am Einsatzort, Reparaturzeiten infolge von Gewaltschäden. Sie beginnt mit dem Datum des Absendetages zum Einsatzort und endet mit dem Datum des Absendetages zum neuen Einsatzort respektive zum Bauhof oder mit dem Zeitpunkt des wirksamen Freimeldetermines. Ge-gebenenfalls ist die Zeit für das Verladen und den Rücktransport zum Bauhof beinhaltet. Die Bestimmung der Vorhaltemonate ist wichtig, denn die Abschreibung kann ausschließlich auf diesen Zeitraum bezo-gen werden.

Einsatzzeit: Zeitspanne, in der ein Gerät für die Durchführung der Leis-tung eingesetzt ist (Vorbereitung und Abschluss der Arbeiten, Betriebs-zeit, baubetrieblich bedingte Wartezeiten, Verteil- und Verlustzeiten).

Stillliegezeiten: Zeitspanne innerhalb der Vorhaltezeit auf der Baustelle, in der ein Gerät nicht eingesetzt werden kann (zum Beispiel durch höhe-re Gewalt) oder Zeitspanne bei fehlendem Auftrag.

Reparaturzeiten: Zeitspanne, in der ein Gerät auf der Baustelle oder in einer Werkstatt repariert wird.

Abb. 9.39 Zeitbegriffe zur Bestimmung der Gerätekosten nach BGL 2001

Die dazugehörigen Zeiteinheiten sind: 1 Vorhaltemonat = 30 Kalendertage = 170 Vorhaltestunden (Einschicht-betrieb). Überstunden (Einsatzstunden über die 170 Vorhaltestunden je Monat respektive bei Vorhaltezeiten unter 1 Monat den Anteil überstei-gende Einsatzstunden) gehen mit Kosten einer normalen Vorhaltestunde im Einschichtbetrieb in die Berechnungen ein. Für Geräte wie Bau-

Page 202: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 191

stromverteiler, Transformatoren, Bauwagen (detailliert s. BGL 2001) werden keine Überstunden angesetzt.

Mittlerer Neuwert, Abschreibung und Verzinsung

Mittlerer Neuwert:

€100

xx

iAA

Ax Mittlerer Neuwert für die Wiederbeschaffung im Jahr X A Mittlerer Neuwert der BGL 2001 ix Erzeugerpreisindex für Baumaschinen im Jahr X, bezogen auf das Jahr 2000 = 100 (s. Tabellen BGL 2001).

Abschreibung und Verzinsung:

Die kalkulatorische Abschreibung erfasst die Wertminderung der Geräte und ihre Verrechnung als Kosten. Sie wird in der BGL 2001 linear über die Nutzungsdauer vorgenommen (wie in Bild 9.23). Die kalkulatorische Verzinsung bezieht sich auf den noch nicht ab-geschriebenen Restwert des an das Gerät gebundenen Kapitals. In Verbindung mit den Ausführungen zuvor bedeutet dies, dass die kalkulatorische Verzinsung mit einem vereinfachten kalkulatori-schen Zinssatz von 6,5% und dem halben Neuwert über die Nut-zungsjahre errechnet wird, wobei auf eine Zinseszinsrechnung ver-zichtet wird.

21100

2100100 np

vvnp

vk [%]

k Monatlicher Satz für Abschreibung und Verzinsung in Prozent vom mittleren Neuwert

v Vorhaltemonate n Nutzungsjahre p Kalkulatorischer Zinssatz von 6,5%.

Der monatliche Satz für Abschreibung und Verzinsung ergibt sich zu:

AkK [€/Monat]

Page 203: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

192 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

K Monatlicher Abschreibungs- und Verzinsungssatz in € [€/Monat]

k Monatlicher Satz für Abschreibung und Verzinsung in Prozent vom mittleren Neuwert [%]

A Mittlerer Neuwert [€]

Reparaturkosten

Die BGL 2001 differenziert zwischen der Instandhaltung (30% der Reparaturkosten; Laufende Reparaturen währen der Vorhaltezeit auf der Baustelle) und Instandsetzung (70% der Reparaturkosten; Repa-raturen außerhalb der Vorhaltezeit) als Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft von Geräten. Die angegebenen Werte beinhalten den Lohn- und Materialaufwand. Nicht beinhaltet sind darin die sich häufig ändernden Werte für So-zial- und Lohnnebenkosten sowie die Reparaturgemeinkosten, die zusätzlich zu berechnen sind. Weiterhin sind nicht erfasst die War-tung und Pflege sowie die Beseitigung von Gewaltschäden. Die in der BGL angegebenen Sätze und Werte sind Durchschnittswerte be-zogen auf den mittleren Neuwert A über die gesamte Nutzungsdauer (Vorhaltemonate) unter der Annahme mittelschwerer Einsatzbedin-gungen, einschichtiger Arbeitszeit und fachgerechter Wartung und Pflege.

ArR [€/Monat]

R Monatlicher Reparaturkostenbetrag [€/Monat] r Monatlicher Satz für Reparaturen in Prozent vom mittleren

NeuwertA Mittlere Neuwert [€]

Nach den Kostenarten gliedern sich die Reparaturkosten überschlä-gig in 60 % Lohnkosten (ohne sonstige Gemeinkosten) sowie 40% Stoffkosten (frei Reparaturstelle ohne Mehrwertsteuer).

Gesamtvorhaltekosten (K + R) -

tZeiteinheistenVorhaltekoitVorhaltezealtekostenGesamtvorh

- agesMonatsbetrdesgKalendertajestenVorhalteko301

Page 204: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 193

- .170

1 agesMonatsbetrdesundeVorhaltestjestenVorhalteko

Stillliegezeiten

Für Stillliegezeiten innerhalb einer Vorhaltezeit gilt: - für die ersten 10 Kalendertage gilt der volle Satz für

K + R, - ab dem 11. Kalendertag 75% für K, zusätzlich 8% von

K, für Wartung und Pflege und R = 0.

Zeitwert von Baugeräten

Der für ein gebrauchtes Gerät im Verkauf erzielbare Betrag wird als Zeit-, Tages- oder Verkehrswert bezeichnet. Dieser ist abhängig vom mittleren Neuwert, dem Gerätealter und dem Gerätezustand. Nach BGL 2001 gilt für seine Bestimmung folgende Formel:

€1002

1 en

gniAA xz

Az Zeitwert [€] A Mittlerer Neuwert [€] ix Erzeugerpreisindex für Baumaschinen im Jahr x der An-

schaffung bezogen auf 2000 = 100 (s. Tabelle 1, Zeile 2 BGL 2001)

n Nutzungsdauer in Jahren g Gerätealter in Jahren e Koeffizient für den technischen Zustand e = 1,0 neuwertig e = 0,9 sehr gut e = 0,8 gut e = 0,7 befriedigend e = 0,6 ausreichend e = 0,5 mangelhaft, bedingt betriebsbereit

e = 0,3 mangelhaft, nicht betriebsbereit, jedoch reparatur-fähig

Für g n gilt:

.0n

gn

Page 205: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

194 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Bewertung auslaufender Gerätearten

Zur Bestimmung mittlerer Neuwerte von Geräten, die in der BGL 2001 nicht mehr erfasst sind, jedoch in der Baugeräteliste 1991 (BGL 1991) aufgeführt sind, kann folgende Formel angewendet werden:

9100

91 16,1100

Ai

AA [€]

A Mittlerer Neuwert, der Preisbasis 2000 der BGL 2001 entsprechend

A91 Mittlerer Neuwert gemäß BGL 1991 i00 = 115,5 Erzeugerpreisindex für Baumaschinen für das Jahr

2000 (Preisbasis der BGL 2001) bezogen auf 1990 = 100 (Preisbasis der BGL 1991)

Kosten des Gerätebetriebes

Kosten der Betriebs- und Schmierstoffe

Der Wert für Betriebs- und Schmierstoffe bezieht sich auf den Verbrauch von Strom, Kraftstoffen, Gasen, Schmierölen und Reini-gungsmitteln. Er ist von mehreren Größen abhängig wie zum Bei-spiel dem Gerät und dem Gerätezustand, der zu erbringenden Bau-leistung und/oder der Qualifikation des Bedienpersonals. Nachfolgend einige Verbrauchsbeispiele: Baumaschinen und Kraftfahrzeuge pro Einsatzstunde (Eh) : 100 g (0,12 l) bis 175 g (0,21 l) Dieseltreibstoff / KW u. Eh Schmierstoffverbrauch: 10 % – 12 % der Treibstoffkosten

Sonst:Bagger, bindiger Boden, Betriebsstunden ca. 60 – 85 % der Einsatz-stunden: 0,16 – 0,18 l/KW u. Eh (+ 20 % Schmierstoffkosten) Planierraupen, mittlere Einsatzbedingungen: 0,16 – 0,20 l/KW u. Eh (+ 6 bis 8 % Schmierstoffkosten) Kipper: 0,08 – 0,10 l/KW u. Eh (+8 bis 10 % Schmierstoffkosten)

Page 206: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 195

Kosten der Bedienung

Hierunter sind im Wesentlichen die Lohnkosten der Geräteführer, gegebenenfalls weiteren Hilfspersonals wie notwendiger Einweiser, zu erfassen.

Kosten für Wartung und Pflege

Es handelt sich um Lohnkosten für Wartung und Pflege. In der Re-gel wird ein Zuschlag (ca. 10 %) auf die Lohnkosten der Bedienung angesetzt, da der Geräteführer die Wartung und Pflege außerhalb der Einsatzzeit vornehmen wird.

9.6 Fremdleistungskosten

Ein Unternehmen wird aufgrund von Effizienzvorteilen, Kapazitätsauslas-tung und seines Leistungsspektrums nicht alle Bauleistungen selbst erbrin-gen, sondern an Dritte – Nachunternehmer (Subunternehmer) oder Ak-kordanten – vergeben. In Abbildung 9.40 ist der hohe Anteil der Subunternehmerleistungen am Jahresumsatz in BRD-West abgebildet. Dieser Anteil ist in den letzten Jahren gestiegen, ebenso wie die Bedeutung der Nachunternehmer insbesondere für das Bauhauptgewerbe.

Abb. 9.40 Anteil der Subunternehmerleistungen am Jahresumsatz im Bauwesen (Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, 2005)

Die Vergabe von bestimmten Leistungen an Dritte kann unter anderem aus folgenden Gründen erfolgen:

der Betrieb auf bestimmte Leistungen nicht eingestellt ist,

Page 207: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

196 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Spezialunternehmen bestimmte Leistungen kostengünstiger oder mit besserer Qualität erbringen können,

spezialisierte Nachunternehmen aus Gründen der Mangelhaftung ge-wählt werden.

Der erhöhte Preiswettbewerb hat dazu geführt, dass insbesondere große Bauunternehmen den gewerblichen Mitarbeiterstamm erheblich reduziert haben und spezialisierte Nachunternehmer einsetzen.

Einen weiteren wichtigen Aspekt in der Betrachtung von Fremdleistun-gen bildet die Risikoverteilung bei Bauprojekten. Durch den Einkauf von Fremdleistungen kann der Hauptunternehmer sein eigenes Kostenrisiko reduzieren respektive auf den Subunternehmer verlagern, auch wenn er gegenüber dem Bauherrn weiterhin verantwortlich bleibt.

Die direkten Fremdleistungskosten ergeben sich aus den Angeboten der Nachunternehmer oder deren Preislisten, wobei wie bei den Materialkosten Rabatte, nicht aber Skonti, abgezogen werden.

An dieser Stelle ist zu vermerken, dass dem Unternehmer neben den Fremdleistungskosten ebenso Transaktionskosten entstehen, die unter an-derem durch Ausschreibung, Selektion, Vergabe und den Bau begleitende Kontrolle verursacht werden. Diese Kosten müssen bei den indirekten Kosten der Baustelle und des Unternehmens (Baustellengemeinkosten, Aufsicht und Führung sowie Verwaltungskosten) berücksichtigt werden.

Zu den Fremdleistungen gehören nach Angaben des SchweizerischenBaumeisterverbandes (SBV 1996):

Leistungen von Subunternehmern, Leistungen von Akkordanten, Aufträge wie Leistungen für Montage und Demontage von Geräten und Einrichtungen sowie Energieanschlüsse, Mieten für Inventar, Installationsplätze, Zufahrten usw., Honorare für Beratung, Baugrunduntersuchung, Mitarbeit von Ingenieu-ren und Architekten, Einsatz von Spezialunternehmen bei der Termin-planung usw., Kosten für Bauwesenversicherungen, erweiterte Risikoabdeckung.

In der Schweiz definiert die Norm SIA 118:1977/1991 im Art. 29 Abs. 1 den Begriff des Subunternehmers wie folgt: "Subunternehmer ist, wer auf Grund eines Werkvertrags mit dem Unternehmer einzelne oder alle der von diesem übernommenen Arbeiten auszuführen hat." Die Subunterneh-mer erbringen ihre Leistungen unter ihrer eigenen Aufsicht, nutzen jedoch die Baustelleninfrastruktur des Hauptunternehmers wie zum Beispiel die Baustellencontainer oder den Kran. Die Subunternehmer rechnen ihre

Page 208: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

9 Direkte Kosten der Teilleistungen 197

Leistungen mit dem Hauptunternehmer ab, der einen Leistungsbereich als Fremdleistung weiter vergeben hat. Der Hauptunternehmer muss die vom Subunternehmer erbrachte Leistung vom Bauherrn anerkennen (abneh-men) lassen und in Rechnung stellen. Beispiele für Subunternehmerleis-tungen sind (SBV 1996):

Abbruch-, Aushub- und Transportarbeiten, Sondierbohrungen, Baugrubensicherung,Grundwasserabsenkung, Lehrgerüste,Pfahlfundationen, Injektionsarbeiten,Vorspannarbeiten,Abdichtungsarbeiten, Herstellung und Montage vorfabrizierter Elemente (sofern nicht nur Lie-ferung).

Der Subunternehmer übernimmt für seine Leistungen die volle Gewähr-leistung. Für gewöhnlich werden die Bauleistungen vom Subunternehmer zu den gleichen Vertragsbedingungen ausgeführt, wie sie auch für den Hauptunternehmer vereinbart wurden. Dem Hauptunternehmer obliegen hauptsächlich Bauleitungsaufgaben, so dass für die indirekten Kosten des Unternehmens, Risiko und Gewinn geringere Ansätze als bei Eigenleis-tungen berücksichtigt werden können.

In Abgrenzung zum Subunternehmer (Schweiz) erbringt der Akkordant im Regelfall nur die Arbeitsleistung. Der Hauptunternehmer liefert das Baumaterial, gegebenenfalls die Bauhilfsstoffe und ist für die Aufsicht zu-ständig. Er stellt auch die Baumaschinen und Einrichtungen zur Verfü-gung. Typische Einsatzbereiche von Akkordanten sind folgende Arbeits-leistungen:

Bewehrung,Schalung,Mauerwerk.

Es wird unterschieden zwischen selbstständigen und unselbstständigen Akkordanten (s. Abbildung 9.41). Unternehmen, die der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA nicht direkt unterstellt sind, werden als unselbstständige Akkordanten bezeichnet. In diesem Fall sind die relevan-ten Lohnnebenkosten vom Hauptunternehmer zu entrichten. Der Aufwand für Akkordanteneinsätze wird in der Kalkulation wie Baustellenlöhne be-handelt und im Element Lohn erfasst. Die hierauf entfallenden Verwal-

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198 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

tungskosten unterscheiden sich in ihrer Höhe nicht oder nur wenig von de-nen, die durch selbst ausgeführte Leistungen entstehen. Auch die Höhe der indirekten Kosten der Baustelle wird dadurch meist nicht verändert, da alle wesentlichen Bestandteile der Baustellengemeinkosten sowie Kosten für Aufsicht und Führung konstant bleiben. Selbstständige Akkordanten hin-gegen werden in der Kalkulation und in der Baubetriebsrechnung wie Subunternehmer berücksichtigt.

Abb. 9.41 Unterschied zwischen selbstständigen und unselbstständigen Akkord-anten (SBV 1996)

In Deutschland werden in der Praxis gemäß der KLR Bau 2001 zu den Fremdleistungskosten die Fremdarbeitskosten sowie die Kosten der Nach-unternehmerleistungen gezählt. Zu den Nachunternehmerleistungen wer-den solche zugerechnet, die in sich technisch abgeschlossen sind. Die Ver-tragsbedingungen sind in der Regel analog zu denen des Hauptunternehmers (nach VHB 2002 der Vertragspartner des Auftragge-bers, hier als Bauherr aufzufassen). Das Nachunternehmen wird gegenüber dem Hauptunternehmen die Leistungserfüllungs- und Mangelansprüche er-füllen müssen. Bei der Vergabe der Leistungen an Nachunternehmer sind bei Vereinbarung der VOB/B die Bestimmungen des § 4 Nr. 8 zu berück-sichtigen. Abzugrenzen von Nachunternehmerleistungen sind die Fremd-arbeitsleistungen. Der Fremdunternehmer übernimmt Teile von Leistungen wie zum Beispiel das Verlegen der Bewehrung oder die Schalarbeiten, oh-ne dafür die Mangelansprüche oder weitere Bürgschaften zu übernehmen. In der Kalkulation werden diese Fremdarbeitskosten meistens als Sonstige Kosten im Bereich der Eigenleistungen des Hauptunternehmers erfasst.

Page 210: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

10 Gemeinkosten der Baustelle

10.1 Indirekte Kosten der Baustelle in der Schweiz

Die indirekten Kosten einer Baustelle (s. Abbildung 10.1) beinhalten die Kosten der Nebenprozesse der Herstell- und Hilfsprozesse sowie der Ma-nagementprozesse der Baustelle mit Führung und Aufsicht. Diese Kosten können den Teilleistungen, d. h. den Positionen des Leistungsverzeichnis-ses, nicht direkt zugeordnet werden.

Indirekte Kosten der Baustelle

Management-prozesskosten

Aufsicht und Führung

Untergeordnete Elemente des Hilfsprozesses der Erstellung und des Betriebs der Baustelleneinrichtung

Personalkosten

Bauführung/Poliere

Vermessung

Hilfskräfte

Lohnkosten Materialkosten Inventarkosten Fremdleistungs-kosten

Handwerk-zeug, pers. Ausrüstung

Personal-transporte

Unterkunft, Kantine

Werkhof-Magazin

Mengen-risiken

Kleinmengen-transporte

Holz

Betriebs-material

Kleingeräte

Transportver-sicherungen

Spezialisten

Trans-aktionen

Personal-beschaffung

Betriebs-haftpflicht

Abb. 10.1 Indirekte Kosten der Baustelle (nach Girmscheid 2004 d)

Der Schweizerische Baumeisterverband nimmt bei den indirekten Kos-ten einer Baustelle eine Trennung in Baustellengemeinkosten und Kosten für Aufsicht und Führung vor. Die Baustellengemeinkosten werden je Kostenart erfasst und enthalten die Nebenprozesskosten, die den Herstell- und Hilfsprozessen nicht direkt zugeordnet werden können. Für die Kalku-lation ist die Erfassung der Kosten in ihrer Gesamtheit bedeutend. Daher wird unter Ziffer 10.1.3 eine auf den Angaben des SBV basierende Auf-stellung dargelegt, die alle anfallenden indirekten Kosten der Baustelle be-

Page 211: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

200 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

inhaltet und speziell bei der Kalkulation über die Angebotssumme und der Prozesskostenkalkulation eingesetzt werden kann.

10.1.1 Baustellengemeinkosten

Zu den Baustellengemeinkosten zählen die nachfolgend aufgeführten Kos-ten, die auch als Nebenprozesskosten der Hilfs- und Herstellprozesse be-zeichnet werden können und die nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zu ermitteln sind. Diese Kosten werden oft in Form von prozentualen Zu-schlägen erfasst.

Für die Bildung der Zuschläge für die indirekten Kosten der Baustelle (analog auch des Unternehmens) gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine davon besteht darin, die Zuschläge anhand von Erfahrungswerten des Un-ternehmens aus abgeschlossenen Baustellen zu bilden. Liegen solche nicht vor, können beispielsweise Werte aus der Literatur herangezogen werden. Dies ist nur dann als sinnvoll anzusehen, wenn die so gewählten Zuschläge unternehmens- und projektspezifisch auf Plausibilität geprüft und ange-passt werden. Die Prüfung sollte sich nicht nur auf die Höhe der Zuschläge beziehen, sondern auch generell darauf, welche Kosten mittels Zuschlägen erfasst werden sollen. So können und sollten auch die folgenden Angaben des SBV durch unternehmens- bzw. projektspezifisch erforderliche Kosten ergänzt werden. Speziell bei der exakten Ermittlung der indirekten Kosten der Baustelle werden daher über den Umfang des SBV hinaus Angaben gemacht, die weitere mögliche Kosten einer Baustelle erfassen.

Baustellengemeinkosten der Kostenart Lohn Die Baustellengemeinkosten „Löhne“ wurden bis 1996 als Werkzu-schläge bezeichnet. Unter ihnen sind folgende Kosten zu erfassen (SBV 1996):- Handwerkzeuge und persönliche Ausrüstung der Arbeiter einschließ-

lich Unterhalt und Reparatur. Dazu gehören auch Berufsbekleidung oder Helme.

- Personaltransporte. Sofern keine eigene Position im Leistungsver-zeichnis vorgesehen ist oder Personaltransporte nicht in der Baustel-leneinrichtung erfasst werden können, sind baustellenabhängige Per-sonaltransporte (Unterhalt und Betrieb der Fahrzeuge) in den Baustellengemeinkosten zu erfassen. Die Lohnkosten für die Reise-zeit des Personals und der Chauffeure werden unter "Zuschläge und Prämien" erfasst.

- Kosten für Unterkunft und Kantine sind prozentual zu erfassen, so-fern nicht kostendeckend gearbeitet wird.

Page 212: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

10 Gemeinkosten der Baustelle 201

- Personalbeschaffung und –betreuung. Die Kosten der Personalbe-schaffung und -betreuung umfassen Personalbeschaffung, Personal-ausbildung, Personalbetreuung sowie Ehrengaben. Dazu gehören auch Kosten wie Abgangsentschädigungen und Lohnfortzahlungen im Todesfall.

- Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung deckt die Haf-tung des Betriebs gegenüber Dritten. Die Prämien richten sich nach der SUVA-pflichtigen Lohnsumme und der Höhe des gewünschten Deckungskapitals.

Baustellengemeinkosten der Kostenart Material Unter den Baustellengemeinkosten „Material“ sind folgende Kosten zu erfassen: - Werkhofmagazin. Raum- und Personalkosten des Werkhofmagazins

werden als prozentualer Anteil auf die Materialkosten umgelegt. Raumkosten für Werkstatt, Zimmerei und Inventar sind hier nicht enthalten.

- Verluste und Mengenrisiken. Zur Deckung der Kosten aus Lagerver-lusten, Transportverlusten und -beschädigungen, Diebstahl und Men-genrisiko infolge Mehrverbrauchs wird ein Erfahrungswert des Un-ternehmens herangezogen.

- Kleinmengentransporte. Kleinmengenlieferungen des Baumaterial-handels und des Werkhofmagazins erzeugen Mehrkosten gegenüber den kalkulatorischen Kostengrundlagen (Basiskosten). Der Ansatz hierfür wird durch das Unternehmen festgelegt.

Baustellengemeinkosten der Kostenart Inventar Die Inventarkosten sind verursachergemäß als direkte Kosten der Teil-leistungen zu berücksichtigen. Für den Verbrauch von Betriebsmaterial oder Kleingeräten, welche für verschiedene Teilleistungen zur Verfü-gung stehen, ist dieses nicht möglich. Daher werden diese Kosten in den Baustellengemeinkosten erfasst. Hierbei kann, wenn die genauen Kos-ten nicht ohne großen Aufwand zu ermitteln sind, mit entsprechenden Zuschlägen operiert werden. Gemäß SBV sind folgende Zuschläge spe-ziell für die Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen möglich:- BGK-Zuschlag für Holz, - BGK-Zuschlag für Betriebsmaterial, - BGK-Zuschlag für Kleingeräte.

Am Zuschlag für Holz kann verdeutlicht werden, warum für eine Kalku-lation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen spartenweise differierende Zuschläge erforderlich sind. Während Schalholz im Hochbau intensiv eingesetzt wird, nimmt seine Anwendung bei der Leistungserstellung im

Page 213: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

202 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Spezialtiefbau ab. Folglich sind unterschiedliche Zuschläge Grundvor-aussetzung für eine genaue Berücksichtigung der Kosten.

Baustellengemeinkosten der Kostenart Fremdleistung Im Rahmen einer Fremdvergabe von Leistungen können Risiken hin-sichtlich der Leistungsfähigkeit, der Solidität und der Qualifikation des Subunternehmers bestehen. Der Hauptunternehmer wird unter Umstän-den Vorkehrungen treffen müssen, die bei der Kalkulation zu berück-sichtigen sind. Hierzu gehören unter anderem: - Transportversicherungen,- Zuzug von Spezialisten mit höheren Löhnen, - Transaktionskosten für Fremdleistungen.

Im Rahmen der Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen kann hier mit einem erhöhten Zuschlag für Fremdleistungen gearbeitet werden. Bei der Kalkulation über die Angebotssumme gilt es, diese Kosten genau zu erfassen.

10.1.2 Kosten für Aufsicht und Führung

Je nach Größe und Dauer der Baumaßnahme sind unterschiedliche Füh-rungs- und Administrationsmitarbeiter auf der Baustelle einzusetzen (s. Abb. 10.2). Zu den Managementprozesskosten für Aufsicht und Führung einer Baustelle zählen unter anderem die Kosten für:

BauführerOberpoliere und Poliere Betoningenieure und Maschineningenieure Vermessungsingenieure und -techniker AbrechnungstechnikerBaukaufleuteLohnbuchhalter Schreibkräfte

Die Kosten werden aus den Gehältern, bezogen auf die Einsatzzeit für das Bauvorhaben, berechnet. Betreut ein Bauführer oder Abrechnungs-techniker mehrere Baustellen gleichzeitig, werden seine Kosten ebenso wie die Aufsichtskosten, falls der Polier nicht im Mittellohn enthalten ist, anteilig verrechnet.

Neben den Gehältern sind die Kosten für Porto, Telefon, Büromaterial, Bürokosten, Fahrzeug- und Reisekosten, Personalbeschaffung und Perso-nalbetreuung sowie Bewirtung der Baustellengäste und Werbung für die Baustelle zu berücksichtigen.

Page 214: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

10 Gemeinkosten der Baustelle 203

Vorarbeiter

Polier

Bauführer

Abrechnung

Vermessung

Sekretariat

Arbeitsvorbereitung

Chef Bauführung

Kalkulator

Hilfsbetriebe

Baustellengröße

Per

sona

lbes

tand

Kleine Mittlere Großbaustellen

Abb. 10.2 Personalbestand der örtlichen Bauleitung in Abhängigkeit von der Baustellengrösse (aus Girmscheid 2004 d)

Für Porto, Telefon, Büromaterial und Bürokosten sind auf die zu kalku-lierende Baustelle abgestimmte Erfahrungswerte anzusetzen.

Bei den Fahrzeug- und Reisekosten ist die Verrechnung über Kilome-terpauschalen üblich, in der die Amortisation, Verzinsung, Reparatur, Wartung, der Reifenverschleiß, die Betriebsstoffkosten, Steuer und Versi-cherung enthalten sind.

Personalbeschaffung und -betreuung sowie Bewirtung und Werbung sind mittels Zuschlägen zu berechnen. Kosten für Unterkunft und Kantine hingegen können explizit für die auf der Baustelle vorgesehene Mann-schaftsstärke ermittelt werden.

AufsichtAls Aufsichtskosten werden die Kosten bezeichnet, die den Einsatz der Poliere bewerten, sofern sie nicht produktiv mitarbeiten. Erfahrungswer-te zeigen, dass für 10 bis 15 Mann Baustellenpersonal ein Polier als Aufsicht in der Kostenberechnung zu berücksichtigen ist. Bei kleineren Arbeitsgruppen wirkt der Polier produktiv mit. In diesem Fall werden seine Lohnkosten im Mittellohn erfasst. Wird ein Großteil der Leistungen durch Subunternehmer und/oder Ak-kordanten erbracht, ist den Aufsichtskosten besondere Beachtung zu schenken. In solchen Fällen hat der Polier aus organisatorischen und vertraglichen Gründen auch dieses Personal zu beaufsichtigen.

Page 215: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

204 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

FührungDie Kosten für Führung setzen sich aus folgenden Bestandteilen zu-sammen:- Kosten für Bauführung, wobei eine Separierung der Kosten für nicht

baustellenbezogene Tätigkeiten wie Kalkulation oder Verwaltung vorzunehmen ist.

- Kosten für Vermessung und Absteckung, die von spezialisiertem Per-sonal vorgenommen wird.

- Kosten für technische Bearbeitung, Arbeitsvorbereitung und Überwa-chung bei anspruchsvollen Bauaufgaben, bei denen diese Tätigkeiten über die normale Bauführung hinausgehen (Beispiele: Bau- und Feld-labor für Baugrunduntersuchungen, Koordination der Ablaufplanung, Erschütterungsmessungen).

- Kosten für das Baubüro fallen bei administrativen Aufgaben direkt auf der Baustelle an. Dies ist in der Regel bei großen, lang andauern-den Bauvorhaben (z.B. im Untertagbau) der Fall. Sie werden meis-tens in einer gesonderten Vergütungsposition in der Baustellenein-richtung berücksichtigt. Auf eine klare Abgrenzung zu den Verwaltungskosten als Bestandteil des Endzuschlags ist zu achten.

Die Kosten für konstruktive Bearbeitung, AVOR, Baustoff- und Boden-untersuchungen sowie Vermessung und Abrechnung sind anhand voraus-sichtlicher Einsatzzeiten und der Lohnkostenkategorien der eingesetzten Bearbeiter abzuschätzen.

10.1.3 Exakte Erfassung der indirekten Kosten einer Baustelle

Die indirekten Kosten einer Baustelle werden im Rahmen der Kalkulation über die Angebotssumme und der Prozesskostenkalkulation in einer sepa-raten Berechnung erfasst. Eine Übersicht zur Erfassung der möglichen an-fallenden indirekten Kosten einer Baustelle ist in den Abbildungen 10.3 und 10.4 wiedergegeben.

Bei der Kalkulation von indirekten Baustellenkosten ist der Entsorgung von Baureststoffen erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. In der Regel soll-ten für diese Kosten spezielle Positionen im Leistungsverzeichnis vorgese-hen werden. Ist dies nicht der Fall, sind sie aus Gründen der vollständigen Kostenerfassung bei den indirekten Kosten einer Baustelle zu berücksich-tigen.

Gleiches gilt für die Baustelleneinrichtungskosten. Sollten trotz der For-derung der SIA 118, Art. 9, Abs. 1 die bei der Ausschreibung vorzusehen-den Leistungsverzeichnispositionen für Baustelleneinrichtungen fehlen, muss eine Erfassung der Kosten in den indirekten Kosten der Baustelle er-

Page 216: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

10 Gemeinkosten der Baustelle 205

folgen, da diese auf die Leistungsverzeichnispositionen der Bauwerkser-stellung umgelegt werden. Eine vollständige Ermittlung ist dabei grundle-gend.

Projekt : Indirekte Kosten der Baustelle

KalkulationKostenzusammenstellung Lohn (Std.) Material(CHF) Inventar (CHF)

1 Lohnbezogene Kosten/Baustellengemeinkosten BGK LöhneLohnsumme Std. * Mittellohn I = Lohnsumme- Handwerkzeuge und persönliche Ausrüstung x % der Lohnsumme- Personaltransporte x % der Lohnsumme- Unterkunft und Kantine x % der Lohnsumme- Personalbeschaffung und -betreuung x % der Lohnsumme- Betriebshaftpflichtversicherung x % der Lohnsumme

2 Besondere RisikenEigenbeteiligung Preissteigerung Lohn ( x % * Bausumme)Besondere Bauversicherungen (z.B. Transport)LizenzgebührenBauleistungsversicherung ( x % * Bausumme)

3 Technische BearbeitungKonstruktion lt. Angebot einschl. BestandszeichnungenAVOR ( x % * Bausumme)Baustoff- und BodenuntersuchungenVermessung und AbrechnungZuzug von SpezialistenSonstiges (Fotos, Prospekte lt. Auftrag)

A Einmalige Kosten

Summe A: Einmalige Kosten, zeitunabhängig

Abb. 10.3 Exakte Erfassung der indirekten Kosten einer Baustelle – einmalige Kosten bei der Kalkulation über die Angebotssumme resp. Prozesskalkulation

Die indirekten Kosten der Baustelle lassen sich in einmalige Kosten und zeitabhängige bzw. leistungsabhängige Kosten aufgliedern.

Zu den einmaligen Kosten zählen:

Lohnbezogene Kosten/Baustellengemeinkosten Löhne, Kosten für besondere Risiken, Kosten für technische Bearbeitung.

Zu den zeitabhängigen bzw. leistungsabhängigen Kosten gehören:

Allgemeine Baukosten, Bürokosten der Baustelle, Sonderkosten.

Teilbereiche der indirekten Baustellenkosten für die Nebenprozesse las-sen sich nicht oder nur sehr aufwendig in einer Einzelentwicklung ermit-teln, können aber wie bei der Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlags-sätzen in Form von Zuschlägen beispielsweise auf Arbeiterlöhne, Gewicht oder installierte Motorleistung erfasst werden. Hierzu zählen vor allem die lohnbezogenen Kosten (Position 1 in Abb. 10.3) sowie die allgemeinen Baukosten (Position 4 in Abb. 10.4).

Die Kosten für die übrigen Positionen werden nach der voraussichtlich eintretenden Höhe exakt ermittelt.

Page 217: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

206 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Projekt : Indirekte Kosten der Baustelle

KalkulationKostenzusammenstellung Lohn (Std.) Material (CHF) Inventar (CHF)

4 Allgemeine BaukostenHilfslöhne (Magaziner, Boten, Mischanlagenpersonal etc.) in StundenHilfsmaterial, wie z.B. Holz (x % der Inventarkosten)Kleingeräte (x % der Inventarkosten)sonstiges Betriebsmaterial (x % der Inventarkosten)Werkhofmagazin (x % der Materialkosten)Materialverluste (x % der Materialkosten)Kleinmengentransporte (x % der Materialkosten)

5 BürokostenAllgemeines x CHF /Mon * x MonateMobiltelefon Bauführer x CHF /Mon * x MonateMaterial, Spesen x CHF /Mon * x MonatePkw-Betrieb * x Monate

6 SonderkostenReinigung der Baustrassen u. lfd. Ausbesserungsarbeiten x CHF/Mon * x MonateWinterbaukostenSonderwagnisse der BauausführungBesondere Finanzierungskosten

7 Aufsicht und Führung1,0 Bauführer x CHF /Mon * x Monate0,5 Kaufmann x CHF /Mon * x Monate0,3 Schreibkraft x CHF /Mon * x Monate0,0 Polier x CHF /Mon * x MonateGehaltsgebundene Kosten (Auswärtige Verpflegung, Autospesen usw.)

x % von xx CHF

Summe A + B + Aufsicht und Führung: Total - indirekte Kosten der Baustelle

B Zeitabhängige Kosten

Summe Aufsicht und Führung:

B Zeitabhängige Kosten

x km/Mon * x CHF

Summe B : zeitabhängige Kosten

Abb. 10.4 Exakte Erfassung der indirekten Kosten einer Baustelle – zeitabhängige Kosten sowie Summenzeile der einmaligen und zeitabhängigen Kosten

Die allgemeinen Baukosten bzw. Baustellengemeinkosten (Nebenpro-zesse) bestehen aus den Kosten für:

Hilfslöhne. Löhne für Arbeitskräfte mit bestimmten, allgemeinen Auf-gaben, die keiner Teilleistung zugerechnet werden können, jedoch für den Betrieb der Baustelle notwendig sind: - Magaziner,- Elektriker,- Vermessungsgehilfen,- Laborgehilfen,- Boten,- Fahrer,- Wächter.Transporte zur Versorgung der Baustelle (einschließlich Personaltrans-porte). Transportkosten entstehen durch laufende Versorgungsfahrten, meist durch Fahrten zwischen Werkhof und Baustelle. Werkhofmagazin. Die Kosten des Werkhofmagazins (Raum- und Per-sonalkosten) werden als prozentualer Anteil auf die Materialkosten um-

Page 218: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

10 Gemeinkosten der Baustelle 207

gelegt. Raumkosten für Werkstatt, Zimmerei und Inventar sind hier nicht enthalten. Verluste und Mengenrisiken. Diese Position dient zur Deckung der Kos-ten aus Lagerverlusten, Transportverlusten und -beschädigungen, Dieb-stahl und Mengenrisiko infolge Mehrverbrauchs. Der Ansatz beruht auf Erfahrungswerten des Unternehmens. Kleinmengentransporte. Kleinmengenlieferungen sowohl des Baumate-rialhandels als auch des Werkhofmagazins erzeugen Mehrkosten gegen-über den Kostengrundlagen (Basiskosten). Der Ansatz beruht auf Erfah-rungswerten des Unternehmens. Kleingeräte, Werkzeuge und sonstige Verbrauchsstoffe. Die Abgren-zung zwischen Kleingeräten und Werkzeugen, die vielfach mit einem Verrechnungssatz auf die Lohnkosten erfasst werden, und Kleingeräten sowie Werkzeugen, die der Baustelle mit Mietbeträgen belastet werden, wird nicht einheitlich gehandhabt. Die Kosten der sonstigen Verbrauchsstoffe werden in der Regel mit einem Verrechnungssatz auf die Lohnkostensumme aufgeschlagen.

Zusätzlich zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen werden in der exakten Ermittlung Kosten umfassender auf ihr Auftreten hin ge-prüft. So kommen auch Sonderkosten zum Ansatz. Unter die Sonderkosten fallen:

Sonderrisiken der Bauausführung. Versicherungen: spezielle Versicherungen, die nur für dieses eine Bau-objekt abgeschlossen werden, um Risiken abzudecken. Lizenzgebühren: bei Verwendung patentrechtlich geschützter Bauver-fahren.ARGE-Kosten: technische und kaufmännische Federführungsgebühren und Kosten durch die Tätigkeit der Aufsichtsstelle. Winterbaumaßnahmen wie zum Beispiel Beschaffung von Schutzklei-dung, Heizgeräten und Notverglasungen.

Die hier grundlegend dargestellte Aufzählung der möglichen indirekten Kosten einer Baustelle wird in den Berechnungsformblättern der Kalkula-tion über die Angebotssumme aufgegriffen (s. Teil 4).

10.2 Gemeinkosten der Baustelle in Deutschland

Die Erfassung von Kosten, die durch den Betrieb einer Baustelle entstehen und sich keiner Teilleistung direkt zuordnen lassen, erfolgt in Deutschland analog zu den unter Ziffer 10.1 dargelegten Grundsätzen in der Schweiz.

Page 219: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

208 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Abbildung 10.5 beinhaltet einen Katalog der zu erfassenden Kosten ein-schließlich der Kostenartenzuordnung auf Basis der KLR Bau (KLR 2001). In Abgrenzung zur KLR 2001 wurden hier die Bauzinsen nicht er-fasst. Die Konditionen für Bauzinsen werden in der Regel nicht von der Baustelle bestimmt. Es handelt sich um eine durch den Betrieb und sein Rating bestimmte Größe. Daher werden sie in den umsatzbezogenen Kos-ten und Zuschlägen (s. Kap.11) erfasst.

Abb. 10.5 Katalog der Gemeinkosten der Baustelle und Kostenartenzuordnung (nach KLR 2001)

Page 220: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

10 Gemeinkosten der Baustelle 209

Zu berücksichtigen ist ferner der Kostencharakter neben der zuvor vor-genommenen Kostenartenzuordnung. Nachfolgend werden exemplarisch einige dieser Elemente aufgeführt.

Einmalige Kostenanteile der Baustelleneinrichtung. Hierzu zählen u. a. Lohnkosten für das Laden von Baracken und Installationen, Frachtkos-ten, Auf- und Abbaukosten, Herstellen und Rückbau von Zufahrten und Baustellenstraßen.Zeitproportionale Kostenanteile der Baustelleneinrichtung. Hierzu zäh-len die Vorhaltekosten der Baustellenausstattung und der Baustellenein-richtung.Gerätekosten. Die Gerätekosten, welche nicht den einzelnen Leistungs-positionen oder einer Position für Baustelleneinrichtung zugeordnet werden, sind in einer Geräteliste zu erfassen, aus der u. a. die Beträge für Abschreibung, Verzinsung und Reparatur berechnet werden können. Zu den einmaligen Kostenanteilen der Gerätekosten zählen Lade- und Frachtkosten der Geräte sowie der Auf-, Um- und Abbau der Geräte. Zu den zeitproportionalen Kostenanteilen gehören die Abschreibung und Verzinsung, Reparaturkosten einschließlich der Schluss- und Grundre-paratur. Zu den zeitproportionalen Kosten der Gerätekosten können in der Regel auch die Betriebskosten der Geräte eingeordnet werden. Die Leistungsbereitschaft der Bedienung sollte mit berücksichtigt werden. Kosten für Nebenstoffe und Nebenfrachten. Nebenstoffe sind zum Bei-spiel Betontrennmittel oder Verbindungsmittel wie Nägel und Schrau-ben. Nebenfrachten sind die Transportkosten für Nebenstoffe, Werk-zeuge und Büromaterialien. Die Kosten für Nebenstoffe und Nebenfrachten werden häufig mit einem Wert von 2-4 % bezogen auf die Nettolohnsumme angesetzt. Kosten der örtlichen Bauleitung. Wesentlich sind die zeitproportionalen Gehaltskosten einschließlich der gehaltsgebundenen Kosten und Ge-haltsnebenkosten. Kosten der technischen Bearbeitung, Konstruktion und Kontrolle. Die Kosten der technischen Bearbeitung, Arbeitsvorbereitung oder diverser Untersuchungen sind meistens als einmalige Kosten zu erfassen. Allgemeine Baukosten. Hierzu zählen beispielsweise Hilfslöhne ein-schließlich der Sozialkosten und Lohnnebenkosten, die als zeitproporti-onale Kosten zu erfassen sind. Pachten und Mieten sind zeitproportiona-le Kosten ebenso wie besondere Finanzierungskosten. Sonderkosten. Von besonderer Bedeutung sind projektbezogene Son-derwagnisse. Führt ein Unternehmen einen Auftrag aus, welcher vom Profil der üblichen Tätigkeit des Unternehmens nicht entspricht, so sind im Bereich der Gemeinkosten der Baustelle die besonderen Wagnisse

Page 221: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

210 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

eines solchen Auftrages zu werten. Diese Sonderwagnisse sind als ein-malige Kosten zu erfassen ebenso wie besondere Bauwesenversicherun-gen oder Lizenzgebühren.

Page 222: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

11 Umsatzbezogene Kosten und Zuschläge

Die umsatzbezogenen Kosten sind unter anderem durch die in Abbildung 1.3 dargestellten Support- und Managementprozesse verursacht. Die direk-ten Managementprozesse zur Führung, Leitung und Steuerung der Baustel-le verursachen indirekte Kosten der Baustelle (Gemeinkosten der Baustel-le), die in Kap. 10 dargelegt wurden. Zu differenzieren sind hierbei Managementprozesse des normativen und strategischen Managements, welche dem Bereich der Unternehmensführung zuzuordnen und damit den umsatzbezogenen Kosten zuzufügen sind. Weitere Supportprozesse im Sinne einer Dienstleistung für die Baustelle sind unter anderem:

- Lohnabrechnung der Baustelle - Beschaffung- Arbeitsvorbereitung- Rechtsberatung.

Die detaillierte Ermittlung dieser Kosten und eine verursachungsgerechte Zuordnung sind problematisch. Ein Hilfsmittel hierzu bildet die Prozess-kostenrechnung. Die Grundlagen der Prozesskostenkalkulation wurden in Kap. 8.5 dargelegt.

Nachfolgend werden die Komponenten der umsatzbezogenen Kosten und Zuschläge diskutiert.

11.1 Allgemeine Geschäftskosten

Die Allgemeinen Geschäftskosten entstehen durch den Betrieb eines Un-ternehmens und werden weitestgehend durch das Profil und die Aufbauor-ganisation bestimmt. Somit besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Leistungserstellungsprozessen einerseits und den Managementprozes-sen respektive Supportprozessen andererseits. Zu den wichtigen Allgemei-nen Geschäftskosten gehören:

- Gehälter der Geschäftsleitung, weitere Gehälter und Löhne der in den verschiedenen Abteilungen beschäftigten Personen einschließlich der gesetzlichen und tariflichen Sozialkosten

- Sachkosten der Verwaltung wie Kosten für die Verwaltungsgebäude einschließlich der Betriebskosten, Kosten der Ausstattung (EDV, Bü-romaterial), Reisekosten im allgemeinen Unternehmensinteresse, Werbungskosten

Page 223: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

212 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

- Kosten des Fuhrparks der Verwaltung - Steuern und öffentliche Abgaben - Kosten des Bauhofes und weiterer Einrichtungen, soweit diese den

einzelnen Baustellen nicht mit Hilfe von innerbetrieblichen Verrech-nungssätzen zugeordnet werden

- Freiwillige soziale Aufwendung für die Belegschaft wie Betriebspen-sionen

- Beiträge für Organisationen und Verbände - Versicherungen, soweit diese nicht einzelnen Baustellen zugeordnet

werden- Kalkulatorische Vergütung für den ohne festes Entgelt mitarbeitenden

Unternehmer - Kosten der Weiterbildung von Mitarbeitern.

Die Allgemeinen Geschäftskosten werden keiner detaillierten Ermitt-lung im Verlauf der Vorkalkulation unterzogen. Üblicherweise wird für Baustellen, soweit diese von ihrem Profil vergleichbar sind, ein einheitli-cher Zuschlagssatz, der auf Basis vergangener Perioden ermittelt wird, verwendet. Die Allgemeinen Geschäftskosten sind in der Regel in ihrer Höhe kurzfristig gleich bleibend und werden periodisch überprüft. Verein-facht kann angenommen werden, dass der Prozentsatz in Abhängigkeit von der Bauleistung im Mittel zwischen 6 und 10 % beträgt. Der Zuschlagssatz kann auf verschiedene Größen bezogen werden. So zum Beispiel auf die Bauleistung pro Periode, die Herstellkosten pro Periode oder auch die Lohn- und Gehaltskosten pro Periode. Die Berechnung des Zuschlagssat-zes auf drei unterschiedliche Bezugsgrößen für die in der Schweiz so ge-nannten Verwaltungskosten ist in Abbildung 11.1 dargestellt.

Es gilt ferner zu berücksichtigen, dass im Unternehmen beim Einsatz von Nachunternehmern bestimmte Transaktionskosten entstehen. Diese sind zu bewerten und als Zuschlag in der Kalkulation ebenso zu berück-sichtigen.

Page 224: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

11 Umsatzbezogene Kosten und Zuschläge 213

Abb. 11.1 Bezugsbasen für den einheitlichen Geschäftskostenansatz (aus Girm-scheid 2004 b)

11.2 Bauzinsen

Die individuelle Gestaltung des Bauvertrages bestimmt das Maß der not-wendigen Vorfinanzierung der zu erbringenden Bauleistung seitens des ausführenden Bauunternehmens. Die durch die Bauleistung in einem Pro-

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214 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

jekt entstehenden ausgabenwirksamen Kosten einschließlich der Teile der Allgemeinen Geschäftskosten des Unternehmens fallen in der Regel Wo-chen bis Monate vor Rechnungsstellung an den Bauherrn und somit auch vor Zahlungseingang an (Prinzip s. Abbildung 11.2).

Abb. 11.2 Zeitliche Abfolge von Ausgaben der Baustelle und Einnahmen (nach Lieb 1997)

In den meisten Fällen müssen Bauunternehmen ihre Bauleistung vorfi-nanzieren (Innen- oder Außenfinanzierung sowie Eigen- oder Fremdfinan-zierung) und erhalten für die bereits erbrachten und anerkannten Teilleis-tungen entsprechende Abschlagszahlungen oder stellen den Anspruch auf Schlusszahlung auf (Schlussrechnung). Die Zahlungseingänge aus den Projekten müssen die Selbstkosten decken. Bei Vereinbarung der VOB/B sind die Zahlungsmodalitäten im § 16 geregelt. Daraus bestimmen sich die wichtigen Fristen, die für die Berechnung der Finanzierungskosten von Bedeutung sind. Die Vorfinanzierung als Vorauszahlung des Bauherrn auf noch nicht erbrachte Bauleistungen ist in der Bauwirtschaft selten anzu-treffen.

Die sich auf die Differenz der projektspezifischen Selbstkosten und Zahlungseingänge beziehende kalkulatorische Verzinsung (diese wird bei-spielsweise im Werkvertrag über einen Zahlungsplan bestimmt), ergibt ü-ber die Finanzierungsperiode die zinswirksamen Finanzierungskosten (sie-he Abbildung 11.3).

Page 226: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

11 Umsatzbezogene Kosten und Zuschläge 215

Abb. 11.3 Kosten- und Zahlungsverlauf (schematisch)

Die Höhe dieser Finanzierungskosten richtet sich unter anderem nach folgenden Größen (SBV 1996):

- dem Zeitpunkt der Rechnungslegung - dem im Werkvertrag festgelegten Zahlungsplan - der Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen in Bezug auf die er-

brachten Bauleistungen (etwaige Einbehalte) - die Dauer des Schlussabrechnungsprozedere und - der Höhe der jeweiligen Bankzinssätze.

11.3 Risiko (Wagnis)

Der Begriff Risiko wird unter anderem als die Gefahr, dass eine wirt-schaftliche Betätigung misslingt oder zumindest nicht den erwarteten Er-folgt bringt, beschrieben (Schubert 1971). Daher ist die Bewertung von Ri-siken und Chancen in der Tätigkeit eines Unternehmens wichtig. Es kann weiterhin konstatiert werden, dass für die Belange der Bauwirtschaft in der Angebotsphase (Kalkulation) die Begriffe Risiko und Wagnis gleichge-stellt werden können (Schubert 1971). Kalkulationsansätze für das Risiko decken keine tatsächlichen Kosten ab, sondern sind ein unternehmerisch

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216 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

ermittelter Ansatz für eventuell eintretende (unsichere), ungünstige und kostenwirksame Ereignisse. Der Vorschlag über den Risikozuschlag re-spektive die Risikokosten erfolgt durch den Kalkulator oder den Ange-botsprojektleiter. Die Entscheidung über die Höhe der zu berücksichtigen-den Risikokosten sowie des Risiko- und Gewinnzuschlags wird in der Regel von der Geschäftsleitung des Unternehmens (auch Angebotskomi-tee, s. Kap. 4.1) festgelegt. Bezugsbasis für den Ansatz von Risiko und Gewinn sind die Selbstkosten. Die Summe aus den Selbstkosten sowie Ri-siko und Gewinn ergeben die Netto-Angebotssumme. Nachfolgend werden einige Empfehlungen zur Risikoermittlung gegeben. Ausführlicher wird dieser Themenkomplex in Teil 5 behandelt.

Allgemeine Risiken des Unternehmens Die allgemeinen Risiken ergeben sich aus dem Betrieb eines Bauunter-nehmens und beziehen sich nicht auf einen einzelnen Bauauftrag. Bei-spielsweise können sich aus einem Geschäftsfeld erhebliche, nicht vor-hersehbare Risiken ergeben, wenn es vollständig von Aufträgen der öffentlichen Hand abhängig ist und aus konjunkturpolitischen Gründen die Investitionen gesperrt oder zurückgestellt werden. Ebenso können dem Unternehmen Risiken aus Finanzierung, Personal, Führung oder Gewährleistung entstehen. Hierbei sei darauf hingewiesen, dass gemäß KLR Bau (KLR 2001) das allgemeine Unternehmerwagnis als Zuschlag auf die Herstellkosten einschließlich der Allgemeinen Geschäftskostenund Gewinn (Bauzinsen sind zu berücksichtigen, evtl. in den Allgemei-nen Baukosten erfasst) zu berechnen ist.

Projektspezifische Risiken Die projektspezifischen Risiken ergeben sich aus der Abwicklung eines konkreten Projektes und sind in der Regel von anderen Projekten des Unternehmens unabhängig. Sie liegen in den Bereichen Recht (aus Ver-trag, Gesetzgebung, Baubewilligung), Finanzen, Technik, Terminsitua-tion, Management des betreffenden Projekts und den Risiken des Pro-jektumfeldes. Risikokosten müssen differenziert analysiert und betrachtet werden. In der Baupraxis werden zwei Methoden angewendet:- die traditionelle, pauschale Risikozuschlagsmethode für die allgemei-

nen unternehmerischen und projektspezifischen Risiken, - die verursachergemäße Risikoermittlungs- und Risikozuschlagsme-

thode, die die Betrachtung in projektspezifische Risiken und allge-meine unternehmerische Risiken differenziert.

Gemäß KLR Bau (KLR 2001) sind besondere projektbezogene Wag-

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11 Umsatzbezogene Kosten und Zuschläge 217

nisse der Bauausführung in den Gemeinkosten der Baustelle zu erfas-sen (s. Kap. 10.2).

Traditionelle Risikoermittlung nach SBV Nach Angaben des SBV (SBV 1996) ist ein Risikozuschlag (s. Abbil-dung 11.4) für alle potenziell Kosten verursachenden Unsicherheiten bei der Abwicklung eines Bauauftrages, für die keine Versicherung in An-spruch genommen wird oder werden kann, vorzusehen. Risiken eines Bauunternehmens sind demnach:- Kalkulationsrisiken (Leistungsannahmen), - Einführung neuer Arbeitsmethoden, - Anwendung neuer Baustoffe, - Teuerungsrisiken, Beschaffungsrisiken, - Ausführungsrisiken (verzögerte Planlieferung usw.), - Elementarrisiken (Wasser, Feuer, Frost usw.).

Der SBV weist darauf hin, dass differenzierte Zuschläge für die Kosten-arten Lohn, Material, Inventar und Fremdleistung sinnvoll sind und dass dem Risikozuschlag speziell bei komplexen Projekten eine erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen ist (s. Teil 4).

Das traditionelle Vorgehen weist zwei Probleme auf: - Es kommt zu einer Vermischung von projektspezifischen Risiken und

allgemeinen Risiken der Unternehmen. - Durch den Ansatz einer Pauschale ist nicht klar ersichtlich (auch

nicht intern), was genau in ihr enthalten ist, ob sie sämtliche Risiken beinhaltet und vor allem, ob sie in ihrer Höhe richtig angesetzt ist.

Die Empfehlungen des Schweizerischen Baumeisterverbandes zur Kal-kulation der Risikokosten genügen den Erfordernissen einer verursa-chergemäßen Risikoermittlung daher nur bedingt.

Der Risikozuschlag ergibt sich meist aus den tatsächlich in Anspruch genommenen Risikokosten im Mittel einiger Jahre in Prozent und wird den Selbstkosten zugerechnet.

Page 229: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

218 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Abb. 11.4. Angebotskalkulation gemäß SBV (SBV 1996)

Verursachergemäße Risikoermittlung Die traditionelle Methode bildet für die Verhältnisse der Gegenwart mit dem intensiven Preiswettbewerb einen wenig differenzierten und zu pauschalen Ansatz, der den zunehmenden Risiken der Unternehmen durch komplexe Leistungen und vertragliche Verschiebungen von Risi-ken nicht mehr gerecht wird. Vielmehr sollten die Risiken wie folgt in allgemeine unternehmerische und projektspezifische Risiken differen-ziert werden (vgl. Abbildung 11.5):- Projekteinzelrisikokosten. Detaillierte Kosten für identifizierte Pro-

jektrisiken der jeweiligen Gewerke, untergliedert in technische, recht-liche, finanzielle, terminliche, führungsbedingte und umfeldbedingte Risiken.

- Projektpauschalrisikozuschlag. Pauschaler, prozentualer Zuschlag in Abhängigkeit von den Kosten der identifizierten Risiken für nicht identifizierte Projektrisiken, die sich auf im Einzelnen nicht zu erfas-sende Mehrkosten beziehen. Hierzu zählen u. a. die Risiken in den Leistungsansätzen oder in der Gewährleistung.

- Unternehmerpauschalrisikozuschlag. Pauschaler, prozentualer Zu-schlag in Abhängigkeit von den Selbstkosten eines Projektes für das allgemeine Unternehmerrisiko. Hierzu zählen die Risiken der Kapazi-tätsauslastung, Risiken in der Unsicherheit der Erzielung des budge-tierten Jahresumsatzes etc.

Page 230: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

11 Umsatzbezogene Kosten und Zuschläge 219

Baustellengemeinkosten

Aufsicht und Führung

Verwaltungskosten

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Nicht identifizierte RisikenR1 R6 RiR5 Rn...R4R3R2

Unternehmerrisiko

Detaillierte Kosten für identifizierte

Projekteinzelrisiken

Geldkosten

Prozentualer Zuschlag für nicht identifizierte

Projektrisiken

Abb. 11.5. Risikobasierte Vorkalkulation (Girmscheid 2004 b)

Beim pauschalen Risikozuschlag werden die unternehmens- und pro-jektspezifischen Risiken zusammengefasst. Dies ist in Wirklichkeit keine Risikoabsicherung, sondern die Abdeckung einer Risikovermutung.

Moderne, risikoorientierte Bauunternehmen betrachten die Risiken von Bauprojekten nicht pauschal, sondern differenziert nach Einzelrisiken. Die Einzelrisiken werden nach Eintretenswahrscheinlichkeit (W) und Tragwei-te (T) kalkulatorisch bewertet und, wie die allgemeinen Risiken der Unter-nehmensführung, den Selbstkosten als Risiko zugeschlagen, wobei die identifizierten Projekteinzelrisiken, die nicht identifizierten Projektrisiken und das Unternehmerrisiko separat ausgewiesen werden.

11.4 Gewinn

Die gewichtigsten Ziele innerhalb des Teilzielepentagons eines Unterneh-mens bilden die Ertragsziele (s. Kap. 1). Die Gewinnmaximierung steht hier im Vordergrund. Der Gewinn soll den Betrieb des Unternehmens langfristig sichern und darüber hinaus Innovationen ermöglichen, die unter anderem Wettbewerbsvorteile verschaffen sollen. Er ist keine Kostengrö-ße, sondern bildet vielmehr ein angemessenes Entgelt für die unternehme-rische Leistung, aus dem Investitionen und Rücklagen gebildet werden.

Unter besonderen Auslastungs- oder Marktbedingungen kann es not-wendig sein, einen Auftrag ohne kalkulierten Gewinn oder sogar unter den Selbstkosten zu akzeptieren. Aus einer Unterschreitung der Selbstkosten muss aber nicht unbedingt ein Verlust resultieren. Es ist auf kalkulatori-sche Kosten hinzuweisen, die zum Beispiel aus dem Ansatz einer kalkula-torischen Abschreibung auf das Inventar, im Falle einer positiven Diffe-renz zu bilanziellen Abschreibung entstehen können (s. Kap. 5.3.3.1).

Page 231: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

220 Teil 3: Die Kostengruppen der Kalkulation

Dauerhaft Angebote ohne Gewinnansatz zu legen, kann die Existenz eines Unternehmens gefährden. Gemäß SBV (SBV 1996) ist solches Vorgehen nur möglich, wenn:

- das Eigenkapitel den Wert der Betriebsanlage zum größten Teil ab-deckt,

- bei Verlusten mit Geldabfluss genügend liquide Mittel vorhanden sind,

- Aussichten bestehen, die Vermögensverluste mittelfristig durch Ge-winne zu kompensieren,

- im Unternehmen ein Rechnungswesen vorhanden ist, das die Preis-Kosten-Situation laufend und ausreichend ausweist,

- die indirekten Kosten des Unternehmens für ein bestimmtes Zeitfens-ter durch andere Aufträge bereits abgedeckt sind,

- eine Auftragslücke gefüllt wird, um Personal und Inventar auszulas-ten und die Kosten weitgehend abzudecken.

Zwischen der Angebotssumme und der Abrechnungssumme können aufgrund der real auftretenden Verhältnisse bei der Leistungserstellung Kostenverschiebungen eintreten, die sich auf den kalkulierten Gewinn auswirken. Hier können folgende drei Fälle unterschieden werden (Lieb 1996, s. Abbildung 11.6):

Fall 1: Die Selbstkosten steigen im Verhältnis gesehen geringer als die Abrechnungssumme. Der Anteil für Risiko und Gewinn erhöht sich gegenüber der Kalkulationsannahme.

Fall 2: Die Selbstkosten steigen proportional (linear) zur Abrech-nungssumme. Das Verhältnis Selbstkosten zu Gewinn bleibt unverändert. Der Gewinn steigt linear mit der Ab-rechnungssumme.

Fall 3: Die Selbstkosten steigen stärker als die Abrechnungs-summe und der Gewinn schrumpft proportional zu den steigenden Selbstkosten.

Page 232: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

11 Umsatzbezogene Kosten und Zuschläge 221

Abb. 11.6. Veränderung des Anteils für Risiko und Gewinn bei unterschiedlich hohen Selbstkosten

11.5 Umsatzsteuer

Endverbraucher haben für Lieferungen, Leistungen etc. eine Umsatzsteuer zu entrichten. Die Umsatzsteuer geht jedoch nicht in die Kosten des leis-tenden Unternehmens ein. Für ein Unternehmen bildet die Umsatzsteuer einen Durchlaufposten, denn die Umsatzsteuereinnahmen werden mit den gezahlten Umsatzsteuerbeträgen (beispielsweise an Lieferanten oder Nachunternehmen) saldiert. Der Überschuss ist an das Finanzamt abzufüh-ren. Bei negativem Saldo wird der Fehlbetrag an das Unternehmen rück-vergütet. Daher sind alle Kosten- und Preisansätze in der Kalkulation ohne Umsatzsteuer zu rechnen. Erst nach Ermittlung der Netto-Angebotssumme wird die Umsatzsteuer darauf verrechnet und ergibt die Brutto-Angebotssumme, die dem Auftraggeber/Bauherrn als Angebotspreis zu unterbreiten ist.

Page 233: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

12 Grundlagen der Durchführung einer Zuschlagskalkulation

Der Angebotsprozess wurde in Kap. 4 dargelegt. Weiterhin wurde in Kap. 8 festgestellt, dass die Zuschlagskalkulation das übliche Verfahren in der Bauwirtschaft ist, denn es berücksichtigt die Besonderheiten der heteroge-nen, unikatbezogenen Bauleistungserstellungsprozesse. Das Grundprinzip wurde dort ebenso erläutert. Die einzelnen Verfahren der Zuschlagsbe-rechnung: die Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen, die Kalku-lation über die Angebotssumme sowie die Prozesskostenkalkulation unter-scheiden sich im Wesentlichen im Grad der Erfassungstiefe der indirekten Kosten. Es ist zu berücksichtigen, dass die Zuschläge unterschiedlich ge-bildet werden können. Sie können entweder als dimensionsgebundene Größen (zum Beispiel in € oder CHF) oder dimensionslose Zuschlagsfak-toren (zum Beispiel in %) auftreten.

Stehen die Zuschläge fest, kann die Ermittlung der Einheitspreise und der Netto-Angebotssumme für die Zuschlagskalkulation nach dem in Ab-bildung 12.1 dargestellten Grundprinzip in sechs Schritten erfolgen:

1. Ermittlung der direkten Kosten für jede Position des Leistungsver-zeichnisses bezogen auf die Einheit, getrennt nach den jeweiligen Kostenarten (s. Kap. 9).

2. Ermittlung der direkten Kosten für jede Position bezogen auf die ge-samte Leistung durch Multiplikation der für die Einheit ermittelten direkten Kosten für jede Kostenart mit dem im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Vordersatz der jeweiligen Position.

3. Ermittlung der kalkulationsverfahrensspezifischen Zuschläge für die indirekten Kosten.

4. Ermittlung der Gesamtkosten mit Zuschlägen für jede Position je Kostenart bezogen auf die Einheit.

5. Ermittlung des Preises je Einheit durch Addition der Kostenarten mit Zuschlägen jeder Leistungsverzeichnisposition. Anschließend Multi-

Page 234: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

224 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

plikation dieses Wertes mit dem Vordersatz zur Bildung des Gesamt-preises je Teilleistung (Einheitspreise und Positionspreise sind Netto-Angaben).

6. Ermittlung der Netto-Angebotssumme durch Addition aller Positi-onspreise des Leistungsverzeichnisses.

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Abb. 12.1 Formblatt einer Zuschlagskalkulation (nach Girmscheid 2004 b)

Page 235: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

12 Grundlagen der Durchführung einer Zuschlagskalkulation 225

12.1 Kostenarten ohne Zuschläge je Einheit

Der erste Schritt zur Berechnung der Einheitspreise mittels einer Zu-schlagskalkulation besteht in der Ermittlung der direkten Kosten gemäss Kapitel 9 und der darin erklärten Betrachtung des Herstellprozesses in Teilaufgaben, Teilleistungen und Teilprozessen. Hierbei wird festgestellt, welche Technologien und Kapazitäten in den Bauwerkserstellungsprozess zu integrieren sind, damit das kostengünstigste Ergebnis bei gleichzeitiger Erfüllung der vertraglich vereinbarten Merkmale der Bauleistung erzielt werden kann.

Den Vorgängen werden die Aufwands- respektive Leistungswerte zu-geordnet (s. Abbildung 12.2). Ziel hierbei ist, die abstrakten Beschreibun-gen der Positionen im Leistungsverzeichnis wie zum Beispiel „2.360 m2

Tunnelschalung“ in die Teilprozesse bzw. Vorgänge der Vorbereitung, des Schalungseinsatzes und der Demontage der Tunnelschalung zu gliedern und dabei die antizipierten Kosten nach Kostenarten zu erfassen, um so die direkten Kosten prozessorientiert zu bewerten. Die Gliederung der Kosten-arten unterliegt den spezifischen Strukturen der Kosten- und Leistungs-rechnung des kalkulierenden Unternehmens. Dabei wird der Herstellpro-zess der Leistungsverzeichnisposition in die leistungsspezifischen, Kosten beeinflussenden Teilprozesse der Herstellung und in die entsprechenden Kategorien Arbeitszeitverbrauch, Materialverbrauch, Gerätenutzung etc. untergliedert. Bezogen auf den Geräteeinsatz und die Erfassung der Gerä-tekosten wird auf das Kap. 9.5 verwiesen. Zu beachten ist die Differenzie-rung zwischen Vorhaltegeräten (Geräteleistungen für verschiedene Teil-leistungen) und Leistungsgeräten (Geräteleistung eindeutig einer Teilleistung zugeordnet).

Anhand des Beispiels „Leitungskanal in offener Tunnelbauweise“ (aus-führliche Grundlagen in Anhang A) wird das Grundprinzip der Zuschlags-kalkulation mit der in der Schweiz üblichen Gliederung der Kostenarten erläutert. Zu kalkulieren ist der Positionspreis für die Position „2.360 m2

Tunnelschalung mittels Schalwagen“ (Ein- und Ausschalen). Der Schal-wagen samt Schalfläche hat auf der Baustelle 20 Einsätze à 118 m2.

Damit alle Kosten einer Leistungsverzeichnisposition vollständig erfasst werden, sind die Kosten gemäß Kap. 7 in einmalige, zeitabhängige und leistungsabhängige Kosten zu gliedern. So ergeben sich folgende Teilpro-zesse für die Position Tunnelschalung:

Montage und Demontage des Schalwagens bzw. der Schalung (einma-lig) und Sequentielles, repetitives Ein- und Ausschalen einschließlich Reinigung (zeit- bzw. leistungsabhängig).

Page 236: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

226 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

Für die Teilprozesse bzw. Tätigkeiten der Leistungsverzeichnisposition sind die Kosten getrennt nach den Kostenarten zu erfassen.

Kostenart Lohn

Bei der Kalkulation müssen sämtliche, die Baustelle betreffenden Rah-menbedingungen berücksichtigt werden. Stehen sie zum Kalkulationszeit-punkt noch nicht erschöpfend fest, sind sinnvoll gewählte Annahmen zu treffen wie zum Beispiel Aufwandswerte oder die Arbeitszeit mit 8,4 Stunden pro Arbeitstag und 5 Arbeitstagen in der Woche.

Die Aufwandswerte für die Erfassung der Dauer der Teilprozesse bzw. Vorgänge werden aus Nachkalkulationswerten des Unternehmens gene-riert. Liegen diese nicht vor, können sie aus den Standard-Analysen in der Schweiz, in Deutschland aus ARH-Tabellen, weiteren Literaturquellen re-spektive Arbeitszeitanalysen oder auch durch Angaben der Schalungsher-steller (Anpassung an eigene Betriebsbedingungen notwendig) gewonnen werden. Für das vorliegende Beispiel sollen folgenden Aufwandswerte gelten:

Montage und Demontage der Tunnelschalung Arbeitsequipe : 1,0 Std./m2

(Kosten für Kranbeihilfe sind in der Position „Baustelleneinrichtung“ enthalten)Ein- und Ausschalen Tunnelabschnitte (einschl. Reinigung) Arbeitsequipe : 0,50 Std./m2 (Einschalen) 0,25 Std./m2 (Ausschalen)

Die Grundlohnermittlung erfolgt für die voraussichtlich auf der Baustel-le einzusetzenden Arbeitskräfte und wird als repräsentativ für die Baustelle angenommen.

Grundlohn – Equipe: 26,17 CHF/Std.

Kostenart Material

Die Ansätze für das Material stammen aus Erfahrungswerten.

Montage und Demontage der Tunnelschalung Kleinmaterial etc.: 3,00 CHF/m2

Ein- und Ausschalen der Tunnelabschnitte Kleinmaterial: 1,00 CHF/m2

Kostenart Inventar

Die Inventarkosten können den Dokumentationen des SBV entnommen werden oder ergeben sich, wie im Fall des Schalwagens, direkt aus den

Page 237: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

12 Grundlagen der Durchführung einer Zuschlagskalkulation 227

Kauf- bzw. Mietpreisen. Die Schalung wird vier Monate auf der Baustelle vorgehalten.

Schalfläche : Miete pro Einheit: 13,25 CHF/(Mon*m2) (BIV 2003, 134.213) Monatsmiete: 13,25 CHF/(Mon*m2)*118 m2= 1.563,50 CHF/Mon

Es wird davon ausgegangen, dass der Grundbau des Schalwagens, den das Unternehmen mietet, für diese Baustelle um einen projektspezifischen Aufsatz erweitert werden muss. Dieser muss eingekauft werden:

Schalwagen : Kaufanteil: 20.000.- CHF Monatsmiete: 5.000.- CHF/Mon

In Abbildung 12.2 ist die Ermittlung der direkten Kosten je Einheit dar-gestellt. Die Summe aller Kostenbestandteile der einzelnen Kostenarten ergibt sich durch vertikale Addition.

Durch die Trennung in einmalige und zeitabhängige Kosten sowie in die einzelnen Kostenarten kann eine vollständige Erfassung der Kosten er-reicht werden.

Institut für Bauplanung und BaubetriebETH Zürich

Menge ME Lohn Material Inventar Fremdl.in h in CHF in CHF in CHF

a b c d e f g h

11.00 2'360.00 m2 Tunnelschalung

Montage/DemontageL: 2 * 118m2 * 1h/m2 = 236 h

236 h / 2360 m2 = 0.10 h/m2 0.1000

M: 3 CHF/m2 * 118 m2 = 354 CHF354 CHF / 2360 m2 = 0.15 CHF/m2 0.1500

SchalarbeitL: 0.75 h/m2 0.7500

M: Kleinzeug 1.0000

I: Schalung: 13.25 CHF/(mon*m2)*4mon*118m2=6'254.00 CHF6'254.00 CHF/ 2360 m2 = 2.65 CHF/m2 2.6500

Schalwagen:20'000CHF+4mon*5'000CHF/mon=40'000 CHF 16.950040'000 CHF / 2360 m2 = 16.95 CHF/m2

Summe je Kostenart : 0.85 1.15 19.60 0.00

Pos.Nr.

Kostenarten ohne Zuschläge je EinheitKurztext LeistungsdurchführungEntwicklung direkte Kosten

Abb. 12.2. Ermittlung der Kosten pro Einheit, aufgeschlüsselt in Kostenarten ohne Zuschläge, gegliedert nach Arbeitsgängen und Tätigkeiten

Page 238: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

228 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

Die Summen je Kostenart werden in das Formblatt der Zuschlagskalku-lation übernommen, das bereits in Abbildung 12.1 vorgestellt wurde. Diese Berechnung erfolgt für jede zu kalkulierende Position des Leistungsver-zeichnisses.

Die direkten Kosten, gegliedert nach Kostenarten, müssen für alle Posi-tionen des Leistungsverzeichnisses, untergliedert in die Teilprozesse des Herstellungsvorgangs (wie in Abbildung 12.2 exemplarisch für die Positi-on 12 erläutert), ermittelt werden. Die Summe der Kostenarten für jede Leistungsverzeichnisposition wird dann in das Formblatt (Abbildung 12.3) der Zuschlagskalkulation übernommen.

Institut für Bauplanung und Baubetrieb ETH Zürich

Menge ME Lohn Material Inventar Fremdl.in h in CHF in CHF in CHF

a b c d e f g h

1 1 Baustelleneinrichtung pauschal 200.00 27'597.98

2 1 Baustellenerschliessung pauschal 144.78 4'181.40

3 3'000 m3 Erdarbeiten - Aushub 0.028 1.94

4 3'000 m3 Transport Aushubmaterial 30.00

5 3'000 m3 Deponierung Aushubmaterial 5.00

6 1'200 m2 Grabenspriessung 0.60 20.00

7 800 m2 Unterlagsbeton 0.20 15.00

8 400 m3 Betonieren Fundament 0.70 200.00

9 624 m3 Betonieren Tunnelschale 0.75 200.00

10 200 m2 Schalen Fundament 0.80 6.82

11 2'360 m2 Schalen Wände/Decken 0.85 1.15 19.60

12 70.5 t Bewehrung - Betonstabstahl S 500 14.00 170.00

13 12.5 t Bewehrung - Betonstahlmatten S 550 12.00 1'000.00

14 400 m Fugenband Arbeitsfugen 0.50 30.00

15 230 m Fugenband Bewegungsfugen 0.50 35.00

16 800 m2 Abdichtung Decke 0.30 15.00

17 1'160 m2 Abdichtung Wände 0.60 15.00

Kurztext LeistungsdurchführungEntwicklung direkte Kosten

Pos.Nr.

Kostenarten ohne Zuschläge je Einheit

Abb. 12.3 Formblatt: Kostenarten ohne Zuschläge je Einheit

Page 239: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

12 Grundlagen der Durchführung einer Zuschlagskalkulation 229

12.2 Summe der Kostenarten ohne Zuschläge

Im nächsten Schritt werden die direkten Kosten der Leistungsverzeichnis-positionen für die dort angegebenen Vordersätze, getrennt nach den Kos-tenarten, d.h. die „Kostenarten ohne Zuschläge insgesamt“, ermittelt (Ab-bildung 12.4).

Die „Kostenarten ohne Zuschläge insgesamt“ ergeben sich aus der Mul-tiplikation der „Kostenarten ohne Zuschläge je Einheit“ mit dem jeweili-gen Vordersatz.

Institut für Bauplanung und Baubetrieb ETH Zürich

Menge ME Lohn Material Inventar Fremdl. Lohn Material Inventar Fremdl.in h in CHF in CHF in CHF in h in CHF in CHF in CHF

a b c d e f g h i k l m= b * e = b * f = b * g = b * h

1 1 Baustelleneinrichtung pauschal 200.00 27'597.98 200.00 27'597.98

2 1 Baustellenerschliessung pauschal 144.78 4'181.40 144.78 4'181.40

3 3'000 m3 Erdarbeiten - Aushub 0.028 1.94 84.00 5'820.00

4 3'000 m3 Transport Aushubmaterial 30.00 90'000.00

5 3'000 m3 Deponierung Aushubmaterial 5.00 15'000.00

6 1'200 m2 Grabenspriessung 0.60 20.00 720.00 24'000.00

7 800 m2 Unterlagsbeton 0.20 15.00 160.00 12'000.00

8 400 m3 Betonieren Fundament 0.70 200.00 280.00 80'000.00

9 624 m3 Betonieren Tunnelschale 0.75 200.00 468.00 124'800.00

10 200 m2 Schalen Fundament 0.80 6.82 160.00 1'364.00

11 2'360 m2 Schalen Wände/Decken 0.85 1.15 19.60 2006.00 2'714.00 46'256.00

12 70.5 t Bewehrung - Betonstabstahl S 500 14.00 170.00 987.00 11'985.00

13 12.5 t Bewehrung - Betonstahlmatten S 550 12.00 1'000.00 150.00 12'500.00

14 400 m Fugenband Arbeitsfugen 0.50 30.00 200.00 12'000.00

15 230 m Fugenband Bewegungsfugen 0.50 35.00 115.00 8'050.00

16 800 m2 Abdichtung Decke 0.30 15.00 240.00 12'000.00

17 1'160 m2 Abdichtung Wände 0.60 15.00 696.00 17'400.00

6'610.78 293'449.00 109'219.38 105'000.00

Kurztext LeistungsdurchführungEntwicklung direkte Kosten

Pos.Nr.

Kostenarten ohne Zuschläge insgesamtKostenarten ohne Zuschläge je Einheit

Abb. 12.4 Formblatt: Kostenarten ohne Zuschläge insgesamt

12.3 Zuschläge und Kalkulationsfaktoren bzw. Totallohn bestimmen

Das Ziel einer Zuschlagsbildung besteht darin, die indirekten Kosten der Baustelle (Neben- und Managementprozesse) bzw. des Unternehmens (Management- und Supportprozesse) sowie Risiko und Gewinn den direk-ten Kosten zur Einheitspreisbildung zurechnen zu können. Der verursa-chergemäße Genauigkeitsgrad der Zuschlagsbildung ist das Unterschei-dungskriterium innerhalb der Verfahren der Zuschlagskalkulation.

Page 240: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

230 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

Als Resultate liegen bei allen Verfahren der Zuschlagsbildung die Kal-kulationsfaktoren Zi

T, wenn nötig der Totallohn TLT in der Schweiz re-spektive der Stundenverrechnungssatz in Deutschland für die einzelnen Kostenarten vor. Sind die Kalkulationsfaktoren Zi

T und der Totallohn TLT

ermittelt, kann das Grundprinzip der Zuschlagskalkulation zur Berechnung der Einheitspreise fortgesetzt werden.

Hierbei ist anzumerken, dass die Kalkulationsfaktoren ZiT dimensionslo-

se Faktoren sind, mit denen die direkten Kosten zu multiplizieren sind. Ausnahme bildet die Kostenart „Lohn“. Hier kann es sinnvoll sein, neben dem dimensionslosen Faktor den monetären Wert, d.h. den Totallohn TLT

oder Kalkulationsstundenlohn (Stundeverrechnungssatz), einzusetzen.

12.4 Kostenarten mit Zuschlägen je Einheit

Sind die „Kostenarten ohne Zuschläge je Einheit“ vollständig erfasst, kön-nen diese direkten Kosten mit den aus den einzelnen Kalkulationsverfah-ren ermittelten Kalkulationsfaktoren Zi

T bzw. Totallohn TLT multipliziert werden. Dieses ist in Abbildung 12.5 dargestellt (Grundlage bildet Abbil-dung 12.1).

Institut für Bauplanung und Baubetrieb ETH Zürich

Menge ME Lohn Material Inventar Fremdl. Lohn Material Inventar Fremdl.in h in CHF in CHF in CHF in h in CHF in CHF in CHF

a b c d e f g h n o p q= 69.77 * e = 1.17 * f = 1.26 * g = 1.13 * h

1 1 Baustelleneinrichtung pauschal 200.00 27'597.98 13'954.00 34'773.45

2 1 Baustellenerschliessung pauschal 144.78 4'181.40 10'101.30 5'268.56

3 3'000 m3 Erdarbeiten - Aushub 0.028 1.94 1.95 2.44

4 3'000 m3 Transport Aushubmaterial 30.00 33.90

5 3'000 m3 Deponierung Aushubmaterial 5.00 5.65

6 1'200 m2 Grabenspriessung 0.60 20.00 41.86 25.20

7 800 m2 Unterlagsbeton 0.20 15.00 13.95 17.55

8 400 m3 Betonieren Fundament 0.70 200.00 48.84 234.00

9 624 m3 Betonieren Tunnelschale 0.75 200.00 52.33 234.00

10 200 m2 Schalen Fundament 0.80 6.82 55.82 8.59

11 2'360 m2 Schalen Wände/Decken 0.85 1.15 19.60 59.30 1.35 24.70

12 70.5 t Bewehrung - Betonstabstahl S 500 14.00 170.00 976.78 198.90

13 12.5 t Bewehrung - Betonstahlmatten S 550 12.00 1'000.00 837.24 1170.00

14 400 m Fugenband Arbeitsfugen 0.50 30.00 34.89 35.10

15 230 m Fugenband Bewegungsfugen 0.50 35.00 34.89 40.95

16 800 m2 Abdichtung Decke 0.30 15.00 20.93 17.55

17 1'160 m2 Abdichtung Wände 0.60 15.00 41.86 17.55

Kurztext LeistungsdurchführungEntwicklung direkte Kosten

Pos.Nr.

Kostenarten ohne Zuschläge je Einheit Kostenarten mit Zuschlägen je Einheit

Abb. 12.5 Formblatt: Kostenarten mit Zuschlägen je Einheit

Page 241: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

12 Grundlagen der Durchführung einer Zuschlagskalkulation 231

Die in Abbildung 12.5 zur Berechnung eingesetzten Kalkulationsfakto-ren bzw. Totallohn (hier TL = 69,77 CHF, ZM

T = 1,17, ZIT = 1,26,

ZFT = 1,13) entsprechen dem Ergebnis der Kalkulation mit vorbestimmten

Zuschlagssätzen (s. Kap. 13). Bei gleichen Kalkulationsfaktoren für Mate-rial, Inventar und Fremdleistung ergibt sich für die Kalkulation über die Angebotssumme ein Totallohn von 69,90 CHF (s. Kap. 14) und für die Prozesskalkulation von 69,19 CHF (s. Kap. 15).

12.4 Einheitspreise und Positionspreise

Nachdem die Kostenarten mit Zuschlägen je Einheit feststehen, lassen sich die Einheitspreise aus der horizontalen Addition der vier Kostenarten der jeweiligen Leistungsverzeichnisposition bilden (siehe Abbildung 12.8). Das Ergebnis ist der Preis je Einheit der im Leistungsverzeichnis beschrie-benen Positionen (Einheitspreis).

Der Positionspreis ergibt sich aus der Multiplikation des Einheitspreises mit dem dazugehörigen Vordersatz. Die Werte sind Netto-Werte.

12.5 Einheitspreise mittels Standard-Analysen

Die in Kapitel 12.1 bis 12.4 vorgestellte rechnerische Ermittlung der Ein-heitspreise ist als zeitintensiv zu bewerten, da die Teilleistung in Teilpro-zesse zu gliedern ist und alle Angaben und Werte einzeln zu berechnen sind.

Da ein Bauunternehmen lediglich auf 5 % bis 15 % der von ihm bear-beiteten Angebote einen Auftrag erhält, sind Rationalisierungsmaßnahmen in der Angebotsbearbeitung erforderlich.

Diese liefert der Schweizerische Baumeisterverband mit den Standard-Analysen (SBV 2000), in denen Vorgaben für komplette Leistungsver-zeichnispositionen enthalten sind. Die einzigen auszuwählenden Ein-gangswerte beziehen sich auf die Materialien und die Masse des zu erstel-lenden Bauteils.

Die Empfehlungen des SBV zielen darauf ab, eine genaue Kalkulation ausschließlich für die erfahrungsgemäß bedeutsamsten etwa 20 % der LV-Positionen, welche circa 80 % der Netto-Angebotssumme ausmachen, durchzuführen. Die verbleibenden LV-Positionen können zeitsparend an-hand der Standard-Analysen kalkuliert werden.

In den Abbildungen 12.6 und 12.7 ist ein Beispiel für die Ermittlung ei-nes Einheitspreises anhand der Standard-Analyse dargestellt. Hierbei ist in einem ersten Schritt zu überlegen, ob die Kostenarten von der Gruppen-leistung abhängig oder unabhängig sind (Gruppenleistungscode J = grup-

Page 242: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

232 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

penabhängig, N = gruppenunabhängig), um so die Kosten auf die Abrech-nungseinheit der Position beziehen zu können. Gruppenleistungsabhängig heißt, dass die Kosten in Lohnstunden angegeben sind.

Nach der Ermittlung der direkten Kosten (Kostenarten ohne Zuschläge) werden im nächsten Schritt die Summen der vier Kostenarten Lohn, Mate-rial, Inventar und Fremdleistungen gebildet, jeweils getrennt nach grup-penleistungsabhängigen und gruppenleistungsunabhängigen Kosten.

Die Summen der gruppenleistungsabhängigen Kostenarten werden durch die Gruppenleistung dividiert, um die Kosten je Einheit (im Beispiel in Abbildung 12.7 je „m3“) zu erhalten. Dieser Umrechnungsschritt bricht die Lohn- bzw. Inventarkosten auf die Abrechnungsmenge „1“ der Leis-tungsverzeichnisposition herunter. Nun können die Summen der direkten Kosten für die vier Kostenarten gebildet und anschliessend mit den dazu-gehörigen Kalkulationsfaktoren (Zuschlagsfaktoren Zi

T) multipliziert wer-den. Die Summe der Netto-Kosten je Kostenart einer Leistungsverzeich-nisposition ergibt den Einheitspreis.

Institut für Bauplanung und BaubetriebETH Zürich

Projekt: Projekt-Nr.:

Pos. 151,205Beton für Wand und Stützmauer; Beton B 35/25, PC 300 kg/m3, wasserdicht,Wandhöhe cm 151 bis 300; Wanddicke cm 31 bis 35

Bestandteile der Kostenarten GLC Bemerkung Aufwandswerte ME

Lohn:L01 Lohn Beton Wände/Stützmauern J 5,75 h/h CHF/hL01 Lohn Betonnebenarbeiten J 2,25 h/h CHF/hSumme: 8,00 h/h 23,59 CHF/hMaterialM01 B 35/25 PC kg/m3 300 WD N 1,03 m3/m3 138,00 CHF/m3

M01 Betontransport N 1,03 m3/m3 13,00 CHF/m3

Summe: 1,03 m3/m3 151,00 CHF/m3

Inventar:I01 Umschlaggerät EM, 10 m3 J 1,00 h/h 6,65 CHF/hI01 Vibriernadel, HF-EM, 70 mm J 2,00 h/h 1,90 CHF/hI01 Umformer, EM, 5.0 kVA J 1,00 h/h 2,75 CHF/hI01 SM-Kran, LK, 60 mt/ 40m, stat. J 1,00 h/h 26,40 CHF/hSumme: h/h 37,70 CHF/hI02 diverses Betriebsmaterial N pauschal 1,00 - 1,00 CHF/m3

Aufwandswert der Gruppe pro Stunde

Liefermenge pro m3

Aufwandswert der Gerätebedienung

pro Stunde

Basiskosten pro Stunde (direkte Kosten)

Abb. 12.6 Einheitspreisermittlung anhand der SBV - Standard-Analysen (1)

Page 243: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

12 Grundlagen der Durchführung einer Zuschlagskalkulation 233

Institut für Bauplanung und Baubetrieb ETH Zürich

Projekt: Projekt-Nr.:

Annahme nach Standard-Analysen:Gruppenleistung 4,75 m3/h

Gruppengrösse ca. 8 Mann => der Aufwandswert: A = 1/4.75 m3/h = 0.21 h/m3

Beschreibung Bemerkung Menge MELohn Material Inventar

1. Zeitabhängige Kosten CHF/h CHF/h CHF/hGruppenlohn pro Stunde ca. 8 Mann pro Stunde 8 h/h 23,59 CHF/h 188,72Gerätekosten pro Stunde Geräte pro Gruppe u. Stunde 1 h/h 6,65 CHF/h 6,65

2 h/h 0,95 CHF/h 1,901 h/h 2,75 CHF/h 2,751 h/h 26,4 CHF/h 26,40

Direkte Kosten der Gruppe 188,72 0,00 37,702. Leistungsabhängige Kosten CHF/m3 CHF/m3 CHF/m3

L: 188.72 CHF/h / 4.75 m3/h 39,73M: 1.03 * 151 CHF/m3 155,53I: 37.80 CHF/h / 4.75 m3/h 7,96I02: pauschal 1,00

Summe der direkten Kosten 39,73 155,53 8,96Kalkulationsfaktor (Bild 153) 2,67 1,17 1,26Netto-Kosten je Kostenart der LV-Position 106,08 181,97 11,29Einheitspreis der LV-Position CHF/m3

Direkte Kosten

299,34

Basiskosten je Einheit

Abb. 12.7 Einheitspreisermittlung anhand der SBV - Standard-Analysen (2)

12.6 Netto-Angebotssumme

Die Addition der Positionspreise für alle Positionen des Leistungsver-zeichnisses ergibt die Netto-Angebotssumme. Dies entspricht dem letzten Schritt des Grundprinzips einer Zuschlagskalkulation und ist in Abbildung 12.8 exemplarisch dargestellt.

Aufgrund von Auf- und Abrundungen im Verlauf des Rechenganges kann es gerade bei großen Leistungsmengen ggf. zu ungünstigen Kosten-differenzen kommen. Daher ist ein geeignetes Auf- oder Abrunden der Einheitspreise insbesondere bei Positionen mit hohen Vordersätzen von Bedeutung.

Bezogen auf den Auftrag bildet die Netto-Angebotssumme die direkten Kosten, die indirekten Kosten der Baustelle sowie des Unternehmens und die gewählten Ansätze für Risiko und Gewinn ab.

Page 244: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

234 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

Institut für Bauplanung und Baubetrieb ETH Zürich

Menge ME Lohn Material Inventar Fremdl. Lohn Material Inventar Fremdl.in h in CHF in CHF in CHF in h in CHF in CHF in CHF

a b c d e f g h n o p q r s= 69.77 * e = 1.17 * f = 1.26 * g = 1.13 * h = n + o + p +q = c * r

1 1 Baustelleneinrichtung pauschal 200.00 27'597.98 13'954.00 34'773.45 48'727.45 48'727.45

2 1 Baustellenerschliessung pauschal 144.78 4'181.40 10'101.30 5'268.56 15'369.86 15'369.86

3 3'000 m3 Erdarbeiten - Aushub 0.028 1.94 1.95 2.44 4.40 13'200.00

4 3'000 m3 Transport Aushubmaterial 30.00 33.90 33.90 101'700.00

5 3'000 m3 Deponierung Aushubmaterial 5.00 5.65 5.65 16'950.00

6 1'200 m2 Grabenspriessung 0.60 20.00 41.86 25.20 67.06 80'472.00

7 800 m2 Unterlagsbeton 0.20 15.00 13.95 17.55 31.50 25'200.00

8 400 m3 Betonieren Fundament 0.70 200.00 48.84 234.00 282.84 113'136.00

9 624 m3 Betonieren Tunnelschale 0.75 200.00 52.33 234.00 286.33 178'669.92

10 200 m2 Schalen Fundament 0.80 6.82 55.82 8.59 64.41 12'882.00

11 2'360 m2 Schalen Wände/Decken 0.85 1.15 19.60 59.30 1.35 24.70 85.35 201'426.00

12 70.5 t Bewehrung - Betonstabstahl S 500 14.00 170.00 976.78 198.90 1'175.68 82'885.44

13 12.5 t Bewehrung - Betonstahlmatten S 550 12.00 1'000.00 837.24 1170.00 2'007.24 25'090.50

14 400 m Fugenband Arbeitsfugen 0.50 30.00 34.89 35.10 69.99 27'996.00

15 230 m Fugenband Bewegungsfugen 0.50 35.00 34.89 40.95 75.84 17'443.20

16 800 m2 Abdichtung Decke 0.30 15.00 20.93 17.55 38.48 30'784.00

17 1'160 m2 Abdichtung Wände 0.60 15.00 41.86 17.55 59.41 68'915.60

Angebotspreis: 1'060'847.97

Kurztext LeistungsdurchführungEntwicklung direkte Kosten

Pos.Nr. Preis je Teilleistung

in CHF

Kostenarten ohne Zuschläge je Einheit Kostenarten mit Zuschlägen je EinheitPreis je Einheit in

CHF

Abb. 12.8 Netto-Angebotssumme

12.7 Kalkulationsschlussblatt

Wie bereits in Kap. 4 dargelegt wurde, sind die Ergebnisse des Kalkulati-onsprozesses von dem verantwortlichen Projektleiter auf einem Kalkulati-onsschlussblatt zusammenzufassen und der Unternehmensleitung (ggf. dem Angebotskomitee) zur weiteren Entscheidungsfindung vorzulegen.

Das Kalkulationsschlussblatt macht den Berechnungsvorgang der Kal-kulation transparent und ermöglicht weiterhin eine Aufbereitung der Daten für die Baubetriebsrechnung (s. Abbildung 12.9). Aufgrund der übersicht-lichen Darstellung kann eine Plausibilitätskontrolle des Kalkulationspro-zesses durchgeführt werden. Dies geschieht auf Basis der Kostenarten und -gruppen der Kalkulation. Zur Verifikation der ermittelten Werte können Nachkalkulationswerte respektive verschiedene Publikationen herangezo-gen werden. Erfahrungswerte geben, in Abhängigkeit von der Größenord-nung des Projektes, spartenspezifisch Anhaltswerte für die absoluten Be-träge der einzelnen Kostenarten und -gruppen sowie für Verhältniswerte, bezogen auf die Angebotssumme.

Page 245: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

12 Grundlagen der Durchführung einer Zuschlagskalkulation 235

Stunden(h)

Gesamtkosten(CHF)

12 direkte Materialkosten3 direkte Inventarkosten4 Summe direkte Kosten Eigenleistung (1+2+3)56789

1011121314 Summe Indirekte Kosten der Baustelle (10+13)

151617181920

212223

24 ……%25 ……%26 ……%

27 Selbstkosten der Eigenleistungen (22+26)

28 ……%29 ……%

30 ……%

31 ……%32 ……%33 ……%

34 Selbstkosten der Fremdleistungen (5+33)

35 ……%36 ……%

37 ……%

38394041 Angebotssumme netto: (27+30+34+37+38+39+40)42 ……%43 Angebotssumme brutto:

Änderungen, Ergänzungen, Nachträge

Mehrwertsteuer

Sonstiges

Baustellengemeinkosten

Summe Aufsicht und Führung (11+12)

Mögliche Sonderkosten

Gutachten, Lizenzen

Herstellkosten gesamt (6+14+21)

Risiko und Gewinn

Kostenerhöhungen

mittlerer Grundlohn CHF/h …… direkte Lohnkosten CHF/h ……

Aufsicht

Summe direkte Kosten gesamt (4+5)Fremdleistungen

Baustelleneinrichtung Auf- und Abbau

Indirekte Kosten der Baustelle

Direkte Kosten

Summe Baustelleneinrichtung (7+8)

direkte Lohnkosten

Verwaltungskosten

Sonderkosten Summe 15 bis 20

Führung

Baustelleneinrichtung Vorhalten x Monate

Bürgschaften, Finanzierung

Planung, Statik, Projektbearbeitung, Prüfgebühren

Arbeitsvorbereitung

Risiken

Zuschlag auf Selbstkosten EL (27) =

Indirekte Kosten des Unternehmens für Eigenleistungen

Bauwesenversicherung

Zuschlag auf Herstellkosten EL (22) =

Risiko und Gewinn für Eigenleistungen

Geldkosten Indirekte Kosten des Unternehmens für Fremdleistungen

(evtl. Federführung)

VerwaltungskostenGeldkosten

Herstellkosten der Eigenleistungen (4+14+21)

Zuschlag auf Selbstkosten FL (34) =

Zuschlag auf Herstellkosten FL (5) =

Risiko und Gewinn für FremdleistungenRisiko und Gewinn(evtl. Federführung)

Abb. 12.9 Kalkulationsschlussblatt

So gibt zum Beispiel der SBV in seiner Veröffentlichung „Produktions-kosten-Index“ die Struktur der Herstellkosten, d.h. die Anteile der Kosten-arten an den Herstellkosten, für unterschiedliche Sparten an (Abbildung

Page 246: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

236 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

12.10). Diese Angaben sind Durchschnittswerte und folglich nur innerhalb bestimmter Bereichsgrenzen als Kontrollwerte anwendbar.

Bausparte Lohn Material Inventar FremdleistungStein- und Betonbau, Mehrfamilienhaus 55,0 % 33,8 % 9,1 % 2,1 %Stein- und Betonbau, Einfamilienhaus 56,1 % 32,5 % 11,1 % 0,3 %Stahlbeton - Tiefbau 35,2 % 36,3 % 15,1 % 13,4 %Kanal- und Leistungsbau 45,1 % 35,6 % 17,1 % 2,2 %Straßenbau 23,6 % 53,3 % 16,3 % 6,8 %Straßenerneuerung 43,9 % 34,5 % 18,6 % 3,0 %Stahlbeton - Hochbau, Industriebau 47,9 % 41,6 % 9,8 % 0,7 %Stahlbeton - Hochbau, Verwaltungs-/Bürogebäude 54,1 % 32,6 % 12,3 % 1,0 %

Kostenarten

Abb. 12.10 Struktur der Herstellkosten gemäss Produktionskosten-Index 2003/3 (SBV 2003 a)

Ausführliche Statistiken zu Kosten- und Preisstrukturen können für Deutschland den Publikationen des Hauptverbandes der Deutschen Bauin-dustrie sowie des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe entnommen werden.

Page 247: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

13 Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen

13.1 Vorgehensweise nach SBV

Das vom Schweizerischen Baumeisterverband aufbereitete und bereits in Kap. 8 vorgestellte Schema der Angebotskalkulation (SBV 1996) ent-spricht der Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen. Die Ermitt-lung der direkten Kosten der Teilleistungen sowie die Bildung der Ein-heitspreise erfolgt nach dem in Kap. 12 dargestellten Grundprinzip der Zuschlagskalkulation. Die Zuschlagsbildung wird nachfolgend erläutert. Die Stufen der Zurechnung der indirekten Kosten sind Abbildung 8.4 zu entnehmen.

Die Besonderheit der Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen besteht darin, dass die indirekten Kosten der Baustelle und des Unterneh-mens für die Kostenermittlung eines jeden Auftrages nicht projektspezi-fisch ermittelt, sondern anhand von Erfahrungswerten oder aus der Baube-triebsrechnung angesetzt werden. Der Ablauf dieses Kalkulations-verfahrens ist in Abbildung 13.1 dargestellt. Hier wird deutlich, dass die indirekten Kosten der Baustelle und des Unternehmens den direkten Kos-ten der Teilleistungen in Form von Zuschlägen (Li

k, Zik) zugerechnet wer-

den.Ausgangspunkt für die Berechnung der Kalkulationsfaktoren bzw. des

Totallohnes und Bezugsgröße sind die direkten Kosten der einzelnen Kos-tenarten. Sie werden daher auch Basiskosten genannt. Die Zuschlagsfakto-ren für die Kalkulationsfaktoren Zi

T werden gebildet, indem die Zuschläge für alle Neben-, Management- und Supportprozesse in Prozent auf die Ba-siskosten von 100 % aufaddiert werden. Den Basiskosten in Prozent (100 %) der einzelnen Kostenarten werden dann Schritt für Schritt Zuschläge für die indirekten Kosten der Baustelle, die indirekten Kosten des Unter-nehmens sowie für Risiko und Gewinn zugerechnet. Rechnerisch kann dieser Vorgang gemäß der Tabelle des SBV in Abbildung 13.2 erfolgen. Der Totallohn TLT und die Kalkulationsfaktoren Zi

T als Ergebnisse der Tabelle enthalten somit alle Zuschläge für Baustellengemeinkosten, Auf-sicht und Führung, Verwaltungs- und Geldkosten sowie Risiko und Ge-winn.

Page 248: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

238 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

Risikokosten des Projekts(nur nach risikobasierter Methode)

Leistungserstellungsprozess ab Baustelle

2. Vorbestimmte Zuschläge für restliche Baustellengemeinkosten

(Nebenprozesskosten) auf Basiskosten

FIML

Zuschlag für Werkkosten (1)

Vorberechnete Zuschläge für Managementprozesse

Aufsicht & Führung

Zuschläge für Herstellkosten

Zuschläge für SupportprozesseVerwaltungskostenGeldkosten

Zuschläge für Selbstkosten

Zuschläge für Risiko und Gewinn des Unternehmens

Multipliziert mit der Ausschreibungsmenge der

LV-Positionen

1. Direkte Kosten der Teilleistungen der Menge „1" für die einzelnen LV-Positionen

einschliesslich der Position Baustelleneinrichtung für jede Kostenart getrennt ermittelt (Herstell-

und Hilfsprozesskosten)

Direkte Positionskosten je Kostenart ErmittelteKalkulationsfaktoren

Multiplikation und anschließende Addition der Kostenarten

4. Netto-Angebotspreis für jede Position

Senkrechte Addition aller Positionspreise

5. Netto-Angebotssumme

L M I F

Ermittelter Totallohn

( L M I FL )T

L1 oder ZL1 ZM

1 ZFL1ZI

1

LHK oder ZLHK ZM

HK ZFLHKZI

HK

LSK oder ZLSK ZM

SK ZFLSKZI

SK

( TLT oder ZLT ZM

T ZFLT )TZI

T

*

Abb. 13.1 Ablauf der Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen Zik

Page 249: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

13 Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen 239

Herstellkosten% % CHF % % % % % %

L Grundlohn (z.B. mittlerer Grundlohn) 100.00 ……….Lohnnebenkosten auf Grundlohn ………. ………. ……….Zuschläge und Prämien ………. ……….Lohnnebenkosten auf Zuschläge und Prämien ………. ………. ……….Zulagen und Spesen ………. ……….……………………………………………… ………. ……….……………………………………………… ………. ………. ……….Baustellengemeinkosten BGK Löhne- Hand-Werkzeuge und persönliche Ausrüstung ………. ……….- Personaltransporte ………. ……….- Unterkunft und Kantine ………. ……….- Personalbeschaffung und -betreuung ………. ……….- Betriebshaftpflichtversicherung ………. ……….- ……………………………………………. ………. ……….

M Basiskosten 100.00Baustellengemeinkosten BGK Material- Kosten für Werkhof-Magazin ……….- Verluste und Mengenrisiken ……….- Mehrkosten wegen Kleinmengentransporten ……….- ……………………………………………. ……….

I Basiskosten 100.00Baustellengemeinkosten BGK Inventar- Kosten aus dem Inventarbereich ………. ………. ……….- ……………………………………………. ………. ………. ……….

F Basiskosten 100.00Baustellengemeinkosten BGK Fremdleistungen- Kosten aus dem Fremdleistungsbereich ……….- ……………………………………………. ………. ………. ………. ………. ……….

WK Werkkosten (1) ………. ………. ………. ………. ……….

Aufsicht und FührungVariante A auf Grundlohn: Aufsicht ………. ………. ……….

Führung ………. ………. ……….

Variante B auf Werkkosten (1): Aufsicht u. Führung ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ……….

HK Herstellkosten ZLHK / TLHK = ………. ………. ZM

HK = ………. ZIHK = ………. ZF

HK = ……….

EndzuschlägeZurechnungsbasis = Herstellkosten 100.00 100.00 100.00 100.00- Geldkosten auf Herstellkosten ………. ………. ………. ……….- Verwaltungskosten auf Herstellkosten ………. ………. ………. ……….

SK Selbstkosten ………. ………. ………. ……….- Risiko und Gewinn bzw. Verlust in % auf SKL:………% M:………% I:………% F:………% ………. ………. ………. ……….

Zwischentotal ………. ………. ………. ……….- Abzüglich Zurechnungsbasis 100.00 100.00 100.00 100.00

EZ Endzuschläge auf Herstellkosten ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ………. ……….

o. MWST ………. ………. ………. ………. ……….

o. MWST ZLT / TLT = ………. ………. ZM

T = ………. ZIT = ………. ZF

T = ……….

Summe Herstellkosten + Endzuschläge

Kalkulationsfaktoren bzw. Totallohn

FIMLLohn Material Inventar Fremdleist.

Abb. 13.2 Berechnung der Kalkulationsfaktoren nach SBV - Formular „Werkkos-ten und Endzuschläge“ (SBV 1996)

Im Folgenden wird die Ermittlung der Kalkulationsfaktoren gemäß SBV anhand der Tabelle in Abbildung 13.2 vorgestellt.

Page 250: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

240 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

13.1.1 Bildung der Zuschläge für die indirekten Kosten der Baustelle

Der SBV ermittelt den Zuschlag für die indirekten Kosten der Baustelle getrennt nach den Baustellengemeinkosten und den Kosten für Aufsicht und Führung in zwei Etappen. So ergeben sich aus den Baustellengemein-kosten Zuschläge für die Berechnung der Werkkosten (1) (L1, Zi

1) und aus den Kosten für Aufsicht und Führung Zuschläge für die Berechnung der Herstellkosten (LHK, Zi

HK).

13.1.1.1 Werkkosten (1) der Kostenart Lohn

Im Rahmen der Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen werden die Baustellengemeinkosten der Kostenart Lohn prozentual dem mittleren Grundlohn zugerechnet.

Die Berechnung des Grundlohns, der Zuschläge und Prämien, der Lohnnebenkosten sowie der Zulagen und Spesen erfolgt im Rahmen der Ermittlung der direkten Lohnkosten der Teilleistung. Die Ermittlung der direkten Lohnkosten wurde in Teil 3 „Die Kostengruppen der Kalkulati-on“, Kap. 9.1 ausführlich dargestellt.

Der Zuschlag für die Baustellengemeinkosten ergibt sich aus der Baube-triebsrechnung und/oder aus Erfahrungswerten bei gleichartigen Projekten.

Nachdem die direkten Kosten der Löhne und der Zuschlag für die Bau-stellengemeinkosten der Kostenart Lohn ermittelt sind, können die Werk-kosten (1) gemäß dem Schema des SBV berechnet werden (s. Abbildung 13.3).

Abb. 13.3 Schema zur Ermittlung der Werkkosten (1) der Kostenart Lohn (in An-lehnung an SBV 1996)

Page 251: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

13 Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen 241

Die rechnerische Ermittlung der Zuschläge zur Umlage der Baustellen-gemeinkosten der Kostenart Lohn auf die Basislohnkosten ist in Abbildung 13.4 dargestellt. Abbildung 13.4 knüpft rechnerisch an die Ermittlung der direkten Lohnkosten in Abbildung 9.12 an.

LTiefbau Lohn

% % CHF

L Grundlohn (z.B. mittlerer Grundlohn) 100.00 26.17Lohnnebenkosten auf Grundlohn 61.97 61.97 16.22Zuschläge und Prämien 0.00 0.00Lohnnebenkosten auf Zuschläge und Prämien 47.79 0.00 0.00Zulagen und Spesen 0.00 0.00……………………………………………………. ……. …….……………………………………………………. ……. ……. …….Baustellengemeinkosten BGK Löhne- Handwerkzeug und persönliche Ausrüstung 4.00 1.05- Personaltransporte 0.00 0.00- Unterkunft und Kantine 0.00 0.00- Personalbeschaffung und -betreuung 1.00 0.26- Betriebshaftpflichtversicherung 2.00 0.52- ……………………………………………….…. ……. …….

WK1 Werkkosten 1 168.97 44.22

Abb. 13.4 Werkkosten (1) der Kostenart Lohn für die Sparte Tiefbau (SBV 1996)

13.1.1.2 Werkkosten (1) der Kostenart Material

Bezugsgröße für die Verrechnung der Baustellengemeinkosten Material sind die Basismaterialkosten franko Baustelle (Abbildung 13.5), die im Rahmen der Berechnung der direkten Kosten einer Baustelle in Kapitel 9.2 ermittelt wurden.

Abb. 13.5 Schema zur Ermittlung der Werkkosten (1) der Kostenart Material (in Anlehnung an SBV 1996)

Page 252: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

242 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

Die Baustellengemeinkosten Material bestehen aus den Kosten für das Werkhofmagazin, den Verlusten und Mengenrisiken sowie Mehrkosten für Kleinmengentransporte. Während die Kosten für das Werkhofmagazin in der Baubetriebsrechnung der vergangenen Jahre erfasst sind und den Bau-stellen anteilig zugeschlagen werden können, stammen die Ansätze für Verluste und Mengenrisiken sowie Mehrkosten für Kleintransporte aus Er-fahrungswerten.

Die Ermittlung des Zuschlags zur Umlage der Baustellengemeinkosten Material auf die Basismaterialkosten ist in Abbildung 13.6 dargestellt.

Tiefbau%

M Basiskosten (franko Baustelle) 100,00Baustellengemeinkosten BGK Material- Kosten für Werkhof-Magazin 1,50- Verluste und Mengenrisiken 0,20- Mehrkosten wegen Kleinmengentransporten 1,30- ……………………………………………….…. ….…

WK1 Werkkosten (1) 103,00

MaterialM

Abb. 13.6 Werkkosten (1) der Kostenart Material (SBV 1996)

13.1.1.3 Werkkosten (1) der Kostenart Inventar

Die Bezugsgröße für den Zuschlag der Baustellengemeinkosten der Kos-tenart Inventar sind die nach den Dokumentationen des SBV ermittelten direkten Inventarkosten (Grundlagen siehe Abbildung 9.32).

Abb. 13.7 Schema zur Ermittlung der Werkkosten (1) der Kostenart Inventar (in Anlehnung an SBV 1996)

Page 253: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

13 Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen 243

Die Baustellengemeinkosten Inventar ergeben sich aus projektspezifisch festgelegten Zuschlägen für Holz, Betriebsmaterial, Kleingeräte und ande-re.

Die rechnerische Ermittlung der Zuschläge zur Umlage der Baustellen-gemeinkosten Inventar auf die Basisinventarkosten ist in Abbildung 13.8 dargestellt.

Tiefbau%

M Basiskosten 100,00Baustellengemeinkosten BGK Inventar- Zuschlag für Holz 3,60- Zuschlag für Betriebsmaterial 0,50- Zuschalg für Kleingeräte 0,90- ……………………………………………….…. ….…

WK (1) Werkkosten (1) 105,00

InventarI

Abb. 13.8 Werkkosten (1) der Kostenart Inventar (in Anlehnung an SBV 1996, Anhang 1)

13.1.1.4 Werkkosten (1) der Kostenart Fremdleistungen

Bei den Zuschlägen für die Kostenart Fremdleistung stellen die Netto-Angebotssummen oder die Preisermittlungen aus den Preislisten der Sub-unternehmer die Basiskosten dar, denen die Baustellengemeinkosten der Kostenart Fremdleistung zugerechnet werden (Abbildung 13.9).

Abb. 13.9 Schema der Zurechnung Werkkosten (1) der Kostenart Fremdleistung (in Anlehnung an SBV 1996)

Die Basisfremdleistungskosten wurden als direkte Kosten im Rahmen der Kostengruppen der Kalkulation in Kapitel 9.6 erläutert. Die Baustel-

Page 254: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

244 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

lengemeinkosten Fremdleistungen sind indirekte Kosten der Baustelle und in Kapitel 10.1.1 vorgestellt.

Abbildung 13.10 enthält eine beispielhafte Berechnung der Zuschläge für die Baustellengemeinkosten auf die Basisfremdleistungskosten. Die Ansätze sind projektspezifisch von dem kalkulierenden Unternehmen zu treffen.

Tiefbau%

M Basiskosten 100.00Baustellengemeinkosten BGK Fremdleistung- Transportversicherungen 0.00- Zuzug von Spezialisten 0.00- Transaktionskosten 1.20- Diverse Kosten ….…

WK1 Werkkosten (1) 101.20

FremdleistungF

Abb. 13.10 Werkkosten (1) der Kostenart Fremdleistung (in Anlehnung an SBV 1996, Anhang 1)

13.1.1.5 Herstellkosten

Nach dem Schema des SBV ist die Zurechnung der Aufsichts- und Füh-rungskosten zu den Werkkosten (1) auf verschiedene Arten möglich:

Variante A: Die Aufsichts- und Führungskosten werden der Kostenart Lohn durch einen Zuschlag in Geldwerten oder Prozent auf den mittleren Grundlohn zugerechnet.

Variante B: Die Aufsichts- und Führungskosten werden mit einem meist einheitlichen Prozentsatz auf die Werkkosten (1) aller vier Kostenarten umgelegt.

Als Variante C können die Aufsichts- und Führungskosten bei maschi-nenintensiven Leistungen oder umfangreicher Fremdvergabe auch gewich-tet auf alle vier Kostenarten verteilt werden.

Kleine Bauunternehmen im stundenlohnintensiven Hochbau bevorzugen hauptsächlich die Variante der Umlage auf den Lohn. Ein hoher Mechani-sierungsgrad und der damit im Verhältnis geringe Lohnkostenanteil führt jedoch zu einer Proportionalisierung der Zuschläge auf die Kostenart Lohn. Bei überhöhten Zuschlägen bewirken bereits kleine Leistungsver-schiebungen eine ausgeprägte Veränderung der durch den Zuschlag ange-nommenen Kostenanteile. Dies kann zu einer Über- oder Unterdeckung der indirekten Kosten führen.

Page 255: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

13 Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen 245

Mittelständische und große Bauunternehmen sowie Tief- und Untertag-bauunternehmen bevorzugen die Umlage auf alle vier Kostenarten. Gene-rell ist die Variante B gemäß den Empfehlungen des SBV angezeigt, wenn die Kostenanteile der einzelnen Kostenarten stark von der mittleren Be-triebsnorm abweichen, d.h. nicht in den betriebsüblichen Rahmen passen. Weiterhin ist die Variante B bei Bauvorhaben mit einem hohen Anteil an Subunternehmer- bzw. Akkordantenleistungen unumgänglich.

Variante A: Zurechnung auf die Kostenart Lohn Die Zurechnung der indirekten Kosten Aufsicht und Führung auf die

Lohnkosten ist in Abbildung 13.11 dargestellt. Die indirekten Baustellen-gemeinkosten wurden bereits in den Kapiteln 13.1.1.1 bis 13.1.1.4 verur-sachergemäß auf die vier Kostenarten umgelegt.

Abb. 13.11 Schema der Zurechnung bei Umlage der Aufsichts- und Führungskos-ten nur auf die Kostenart Lohn (SBV 1996)

Die Kosten von Aufsicht und Führung werden in Form von prozentua-len Zuschlägen auf die Basislohnkosten bezogen. Der Zuschlag wird ent-weder ermittelt (siehe Beispiel in Abbildung 13.12) oder aus Erfahrungs-werten vergleichbarer Baustellen übernommen.

Die Ermittlung erfolgt anhand der möglichen Gruppengrößen, die von einem Polier beaufsichtigt bzw. von einem Bauführer geleitet werden. Der Stundenlohn der Aufsichts- bzw. Führungskräfte wird prozentual auf den aufsummierten Stundenlohn der beteiligten Arbeiter bezogen. Die Löhne für die Berechnung der Zuschläge stammen aus der Mittellohnberechnung und können für Polier und Bauführer gemäß Abbildung 13.12 ermittelt werden.

Page 256: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

246 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

Aufsicht FührungAnsatz Kosten Ansatz Kosten

% CHF/h % CHF/h

Grundlohn Polier bzw. Bauführer 36.59 45

Lohnnebenkosten auf Grundlohn % 62.95 23.03 62.57 28.16

Zulagen und Spesen auf prod. Stunden 1.80 1.80Auswärtige Verpflegung 1.80 3.59Autospesen 0.00 0.00Diverse Kosten

Werkkosten (1) Aufsicht / Führung 63.22 78.55

Hochbau Tiefbau Tiefbau Untertag

Anteil Aufsicht ohne eigene Mitarbeit: (Beispiel)Anzahl Mitarbeiter 15 6 13 12Grundlohn/h 25.98 26.17 26.17 26.98Grundlohn x Anzahl Mitarbeiter 389.70 157.02 340.21 323.76

Werkkosten (1); Aufsicht 63.22 63.22 63.22 63.22

Anteil in % auf Grundlohn 16.22 40.26 18.58 19.53

Anteil Führung:Anzahl Mitarbeiter 36 24 33 30Grundlohn/h 25.98 26.17 26.17 26.98Grundlohn x Anzahl Mitarbeiter 935.28 628.08 863.61 809.40

Werkkosten (1); Führung 78.55 78.55 78.55 78.55

Anteil in % auf Grundlohn 8.40 12.51 9.10 9.70

Abb. 13.12 Umlage der Aufsichts- und Führungskosten auf die Kostenart Lohn (in Anlehnung an SBV 1996, Anhang 2)

Durch die Variante der Zurechnung der Kosten für Aufsicht und Füh-rung auf die Lohnkosten sind sowohl die Ermittlung wie auch die Überprü-fung des Zuschlags für die Kosten für Aufsicht und Führung mit wenig Aufwand verbunden.

Variante B: Zurechnung auf alle vier Kostenarten In Abbildung 13.13 ist das Schema für eine verursachergemäße Zurech-

nung der indirekten Kosten für Aufsicht und Führung auf alle vier Kosten-arten der Werkkosten (1) dargestellt. Die indirekten Baustellengemeinkos-ten wurden bereits für eine verursachergemäße Zurechnung auf alle vier Kostenarten umgelegt. Im Gegensatz zur Zurechnung auf die Kostenart

Page 257: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

13 Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen 247

Lohn ist diese Variante hinsichtlich der Bestimmung oder Überprüfung des Zuschlags aufwendiger.

Für die Festlegung der prozentualen Zuschläge sind bei der Variante B die erforderlichen Größen einzeln im Voraus zu berechnen.

Als Zurechnungsbasis dienen nun nicht mehr die Basiskosten, sondern die Werkkosten (1) der einzelnen Kostenarten.

Weiterhin ist die voraussichtliche Dauer der Arbeiten auf der Baustelle festzulegen, anhand derer die Kosten für Aufsicht, Führung, Vermessung, technische Objektbearbeitung und Baubüro zu berechnen sind.

Abb. 13.13 Schema der Zurechnung bei Umlage auf alle vier Kostenarten (SBV 1996)

Das Verhältnis der Kosten von Aufsicht und Führung zu der Summe der Werkkosten (1) aller vier Kostenarten bildet den Zuschlag in Prozent für die Zurechnung.

Page 258: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

248 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

Durchschnittliche Belegschaft: 2 Mann Aufsicht1 Mann Führung

22 Mann Belegschaft

Dauer der Arbeiten 30 Monate

Werkkosten (1):Löhne (Anzahl x WK1 x h/Mt. x Mt.) CHF 3'989'036Material CHF 3'036'650Inventar CHF 2'390'400Fremdleistungen CHF 210'040

Total Werkkosten (1) CHF 9'626'126

Kosten für Aufsicht und Führung:Aufsicht (Anzahl x WK1 x h/Mt. x Mt.) CHF 499'870Führung (Anzahl x WK1 x h/Mt. x Mt.) CHF 300'322Vermessung CHF 50'100Technische Bearbeitung CHF 42'500

Total Aufsicht und Führung CHF 892'792

Anteil auf Werkkosten (1) % 9.27

Abb. 13.14 Umlage der Aufsichts- und Führungskosten auf alle vier Kostenarten (SBV 1996, Anhang 2)

Die in Abbildung 13.14 dargestellte Vorgehensweise nach Variante B entspricht einem Mittelweg zwischen der Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen und der Kalkulation über die Angebotssumme, weil tat-sächliche, baustellenbezogene Kosten für Aufsicht und Führung zur Er-mittlung des Zuschlags herangezogen werden.

13.1.2 Bildung der Zuschläge für die indirekten Kosten des Unternehmens

Zur Deckung der indirekten Kosten eines Unternehmens tragen im We-sentlichen alle Baustellen bei. In der Kalkulation mit vorbestimmten Zu-schlagssätzen kann entweder mit einheitlichen oder mit differenzierten Zu-schlägen auf die einzelnen Kostenarten gearbeitet werden.

Die Höhe der Verwaltungs- und Geldkosten wurde bereits im Rahmen der Kostengruppen der Kalkulation in Kap. 11 erläutert. Abbildung 13.15 veranschaulicht eine einheitliche Verteilung der Geldkosten der Baustelle und der Verwaltungskosten auf alle vier Kostenarten gemäss SBV.

Page 259: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

13 Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen 249

Abb. 13.15 Einheitlicher Ansatz für Verwaltungs- und Geldkosten (in Anlehnung an SBV 1996)

Wesentlich präziser als der gleichmäßige Ansatz ist eine Belastung aller vier Kostenarten verursachungsgerecht mit unterschiedlichen Ansätzen für die Verwaltungskosten des Unternehmens. Dies ist darin begründet, dass Personal und Inventar im Gegensatz zu Material und Fremdleistungen deutlich höhere Verwaltungskosten erzeugen können und demzufolge auch mehr Kosten tragen sollten. Der SBV gibt als sinnvolle Gewichtung der vier Kostenarten ein Verhältnis von (L) 2 : (M) 1 : (I) 2 : (F) 1 an (SBV 1996).

Wie stark die einzelnen Kostenarten mit den Geldkosten belastet wer-den, hängt von vertraglichen Vereinbarungen über den Zahlungszufluss bzw. -abfluss einer Baustelle und des Unternehmens ab. Im Fall von Fremdvergaben können beispielsweise entstehende Geldkosten teilweise auf den Subunternehmer verlagert werden. Daher ist es sinnvoll, wie bei den Verwaltungskosten, nicht mit einheitlichen, sondern mit differenzier-ten Zuschlägen auf die einzelnen Kostenarten zu kalkulieren (vgl. dazu Abbildung 13.15 und Abbildung 13.16).

Der unterschiedliche Verteilungssatz lässt sich an dem proportionalen Anteil der jeweiligen Summe der direkten Kosten je Kostenart aller Positi-onen an der Gesamtsumme der direkten Kosten bilden, die aus Schritt 2 des Formblatts in Abbildung 12.1 entnommen werden kann. Damit erhält man eine verursachergemäße Zuordnung der Geldkosten auf die Kostenar-ten des jeweiligen Projekts.

Page 260: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

250 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

Abb. 13.16 Differenzierte Ansätze für Verwaltungs- und Geldkosten (in Anleh-nung an SBV 1996)

Unabhängig davon, ob mit einheitlichen oder differenzierten Ansätzen gearbeitet wird, sind eine aktuelle Kostenrechnung und eine periodische Überprüfung der Ansätze von ausschlaggebender Bedeutung.

13.1.3 Bildung der Zuschläge für Risiko und Gewinn

Der Zuschlag für Risiko und Gewinn erfolgt auf die Selbstkosten (= Her-stellkosten, Verwaltungs- und Geldkosten). Durch den Risiko- und Ge-winnzuschlag bildet das Unternehmen, ausgehend von den Selbstkosten, seinen Angebotspreis. Kalkulatorisch betrachtet stellen die Selbstkosten mit zugerechnetem Risiko und Gewinn die Netto-Angebotssumme dar.

Auch für Risiko und Gewinn bzw. Verlust kann der Zuschlag für alle Kostenarten einheitlich oder differenziert sein. In der Praxis wird für die Berücksichtigung von Risiko für Fremdleistungen meist ein niedrigerer Ansatz festgelegt als für die übrigen Kostenarten, weil der Subunternehmer einen Teil der unternehmerischen Risiken des Hauptunternehmers übernimmt. Der Anbieter der Fremdleistung berücksichtigt wiederum seinerseits einen Zuschlag für Risiko. Die Höhe des Risikoansatzes sollte im Zuge einer kostengenauen Kalkulation nach der verursachergemäßen Risikoermittlung (beschrieben in Teil 5) erfolgen.

Für die Abdeckung des Risikozuschlags (siehe hierzu Kapitel 11.3) bei der traditionellen Methode werden die projektspezifischen Einzelrisiken, die nicht identifizierten Projektrisiken und die allgemeinen Unternehmens-risiken als ein pauschaler Prozentsatz auf die Selbstkosten bezogen. Viele

Page 261: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

13 Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen 251

Unternehmen legen diesen Zuschlag aus den Erfahrungen mehrerer Jahre intuitiv fest.

Die verursachergemäße Risikobetrachtungsmethode analysiert die Ein-zelrisiken projektbezogen und bewertet die Kosten. Auf dieser Basis wer-den die Risikokosten bzw. Risikozuschläge wie folgt festgelegt (s. Kap.18):

Projekteinzelrisikokosten – Risikokosten der Einzelprojektrisiken, Projektpauschalrisikozuschlag – Pauschaler Zuschlag für nicht erkannte Projektrisiken,Unternehmenspauschalrisikozuschlag – Pauschaler Zuschlag für das all-gemeine Unternehmensrisiko.

Für den Gewinnzuschlag ist eine einheitliche Vorgehensweise für alle Kostenarten praktikabel, weil ein Gewinn für alle Kostenbestandteile er-zielt werden muss.

13.1.4 Ermittlung des Totallohns und der Kalkulationsfaktoren

In den vorausgegangenen Kapiteln wurde das Schema des SBV zur Ermitt-lung des Totallohns und der Kalkulationsfaktoren bei einer Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen eingehend erläutert und somit der Bear-beitungsschritt 3 (siehe Kapitel 12), die Bildung der Zuschläge, erarbeitet. In Abbildung 13.17 wurden folgende Vorermittlungen für die Zuschläge eingearbeitet:

Lohnnebenkosten (Abbildung 9.10) Baustellengemeinkosten - Lohn (Abbildung 13.4) Baustellengemeinkosten - Material (Abbildung 13.6) Baustellengemeinkosten - Inventar (Abbildung 13.8) Baustellengemeinkosten - Fremdleistung (Abbildung 13.10) Aufsichts- und Führungskosten, Variante A (Abbildung 13.12)

In Abbildung 13.17 und Abbildung 13.18 sind zwei Beispiele für die Ermittlung von Kalkulationsfaktoren dargestellt.

Page 262: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

252 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

L Werkkosten Tiefbau Lohn

% % CHF % % % % % %

L Grundlohn (z.B. mittlerer Grundlohn) 100.00 26.17Lohnnebenkosten auf Grundlohn 61.97 61.97 16.22Zuschläge und Prämien 0.00 0.00Lohnnebenkosten auf Zuschläge und Prämien 46.82 0.00 0.00Zulagen und Spesen 0.00 0.00

Baustellengemeinkosten BGK Löhne- Hand-Werkzeuge und persönliche Ausrüstung 4.00 1.05- Personaltransporte 0.00 0.00- Unterkunft und Kantine 0.00 0.00- Personalbeschaffung und -betreuung 1.00 0.26- Betriebshaftpflichtversicherung 2.00 0.52

M Basiskosten 100.00Baustellengemeinkosten BGK Material- Kosten für Werkhofmagazin 1.50- Verluste und Mengenrisiken 0.20- Mehrkosten wegen Kleinmengentransporten 1.30

I Basiskosten 100.00Baustellengemeinkosten BGK Inventar- Kosten aus dem Inventarbereich 1.00 0.26 5.00

F Basiskosten 100.00Baustellengemeinkosten BGK Fremdleistungen- Kosten aus dem Fremdleistungsbereich 1.20

WK1 Werkkosten 1 169.97 44.48 103.00 105.00 101.20

Aufsicht und FührungVariante A auf Grundlohn: Aufsicht 40.25 40.25 10.53

Führung 12.51 12.51 3.27

Variante B auf Werkkosten: Aufsicht u. Führung 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00

HK Herstellkosten ZLHK / TLHK = 222.73 58.29 ZM

HK = 103.00 ZIHK = 105.00 ZF

HK = 101.20

EndzuschlägeZurechnungsbasis = Herstellkosten 100.00 100.00 100.00 100.00- Geldkosten auf Herstellkosten 2.00 2.00 2.00 2.00- Verwaltungskosten auf Herstellkosten 12.00 6.00 12.00 6.00

SK Selbstkosten 114.00 108.00 114.00 108.00- Risiko und Gewinn bzw. Verlust in % auf SKL: 5.00 % M: 5.00 % I: 5.00 % F: 3.00 % 5.70 5.40 5.70 3.24

Zwischentotal 119.70 113.40 119.70 111.24- abzüglich Zurechnungsbasis 100.00 100.00 100.00 100.00

EZ Endzuschläge auf Herstellkosten 19.70 43.8778 11.48 13.40 13.80 19.70 20.69 11.24 11.37

Summe Herstellkosten + Endzuschläge o. MWST 266.61 69.77 116.80 125.69 112.57

Kalkulationsfaktoren bzw. Totallohn o. MWST ZLT / TLT = 2.67 69.77 ZM

T = 1.17 ZIT = 1.26 ZF

T = 1.13

FremdleistungMaterial InventarM I F

Abb. 13.17 Kalkulationsfaktoren mit Umlage der Kosten für Aufsicht und Füh-rung nur auf die Lohnkosten am Beispiel des Tiefbaus (in Anlehnung an SBV 1996, Anhang 1)

Das Tiefbaubeispiel in Abbildung 13.17 zeigt dabei die Variante A mit Umlage der Aufsichts- und Führungskosten auf die Kostenart Lohn, wäh-rend das Untertagbaubeispiel in Abbildung 13.18 die Variante B (Bezug zur Abbildung 13.14) mit durchgehend differenzierten Zuschlägen auf alle vier Kostenarten enthält.

Page 263: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

13 Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen 253

L Werkkosten Untertagbau Stufe 1 Lohn

% % CHF % % % % % %

L Grundlohn (z.B. mittlerer Grundlohn) 100.00 26.98Lohnnebenkosten auf Grundlohn 56.41 56.41 15.22Zuschläge und Prämien 12.04 3.25Lohnnebenkosten auf Zuschläge und Prämien 47.79 5.75 1.55Zulagen und Spesen 13.93 3.76

Baustellengemeinkosten BGK Löhne- Hand-Werkzeuge und persönliche Ausrüstung 10.00 2.70- Personaltransporte 2.04 0.55- Unterkunft und Kantine 0.00 0.00- Personalbeschaffung und -betreuung 2.00 0.54- Betriebshaftpflichtversicherung 1.30 0.35

M Basiskosten 100.00Baustellengemeinkosten BGK Material- Kosten für Werkhofmagazin 1.50- Verluste und Mengenrisiken 0.20- Mehrkosten wegen Kleinmengentransporten 1.30

I Basiskosten 100.00Baustellengemeinkosten BGK Inventar- Kosten aus dem Inventarbereich 0.00 0.00 1.40

F Basiskosten 100.00Baustellengemeinkosten BGK Fremdleistungen- Kosten aus dem Fremdleistungsbereich 1.20

WK1 Werkkosten 1 203.47 54.90 103.00 101.40 101.20

Aufsicht und FührungVariante A auf Grundlohn: Aufsicht 0.00 0.00 0.00

Führung 0.00 0.00 0.00

Variante B auf Werkkosten: Aufsicht u. Führung 9.27 18.86 5.09 9.27 9.55 9.27 9.40 9.27 9.38

HK Herstellkosten ZLHK / TLHK = 222.34 59.99 ZM

HK = 112.55 ZIHK = 110.80 ZF

HK = 110.58

EndzuschlägeZurechnungsbasis = Herstellkosten 100.00 100.00 100.00 100.00- Geldkosten auf Herstellkosten 2.00 2.00 2.00 2.00- Verwaltungskosten auf Herstellkosten 12.00 6.00 12.00 6.00

SK Selbstkosten 114.00 108.00 114.00 108.00- Risiko und Gewinn bzw. Verlust in % auf SKL: 5.00 % M: 5.00 % I: 5.00 % F: 3.00 % 5.70 5.40 5.70 3.24

Zwischentotal 119.70 113.40 119.70 111.24- abzüglich Zurechnungsbasis 100.00 100.00 100.00 100.00

EZ Endzuschläge auf Herstellkosten 19.70 43.80 11.82 13.40 15.08 19.70 21.83 11.24 12.43

Summe Herstellkosten + Endzuschläge o. MWST 266.14 71.80 127.63 132.63 123.01

Kalkulationsfaktoren bzw. Totallohn o. MWST ZLT / TLT = 2.66 71.80 ZM

T = 1.28 ZIT = 1.33 ZF

T = 1.23

FFremdleistung

M Material

I Inventar

Abb. 13.18 Kalkulationsfaktoren mit Umlage der Kosten für Aufsicht und Füh-rung auf alle vier Kostenarten am Beispiel des Untertagbaus (in Anlehnung an SBV 1996, Anhang 1)

Die Kalkulationsfaktoren ZiT bzw. der Totallohn TLT als Ergebnisse der

Tabelle enthalten alle Zuschläge für:

Baustellengemeinkosten,Aufsicht und Führung, Verwaltungs- und Geldkosten, Risiko und Gewinn.

Die nun ermittelten Kalkulationsfaktoren bzw. der Totallohn können im Rahmen des Schritts 3 in das Grundprinzip einer Zuschlagskalkulation

Page 264: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

254 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

(Kapitel12) einfließen und dienen so zur Ermittlung der Einheits- und Po-sitionspreise (Abbildungen 12.5 und 12.8).

13.2 Vorgehensweise nach KLR Bau

Die KLR Bau (KLR 2001) schlägt für die Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen zwei Varianten vor.

Bei der Variante 1 werden vorbestimmte Zuschläge für alle Gemeinkos-ten, für die Allgemeinen Geschäftskosten sowie für Wagnis und Gewinn gebildet. Auf Basis von Erfahrungswerten vergangener Perioden wird in der Regel nur ein Gesamtzuschlag für Gemeinkosten der Baustelle und die umsatzbezogenen Gemeinkosten gebildet. Die individuellen Randbedin-gungen der technologischen Kernprozesse eines Projektes werden somit nicht berücksichtigt. Zur Berechnung ist zunächst die Ermittlung der Ein-zelkosten der Teilleistungen erforderlich. Der gesamte Komplex der Bau-stellengemeinkosten (zu berücksichtigen sind besondere Projektwagnisse) sowie der Allgemeinen Geschäftskosten wird als Erfahrungswert einmalig ermittelt und mit dem kumulierten Zuschlag aus kalkulatorischen Wagnis-sen (allgemeines Unternehmerwagnis) und dem Gewinn zusammengetra-gen. Mit diesem Wert werden die Einzelkosten der Teilleistungen beauf-schlagt. Dadurch werden mehrere Aufträge (in der Regel eine Abrechnungsperiode betreffend) mit einheitlichen Gesamtzuschlägen kal-kuliert, so dass die gesonderte Ermittlung der Gemeinkosten für jedes An-gebot entfallen kann.

Bei der Variante 2 werden die pauschalen Ansätze der Variante 1 präzi-siert. Die vorbestimmten Zuschläge werden für Teile der Gemeinkosten der Baustelle, für die Allgemeinen Geschäftskosten sowie für Wagnis und Gewinn gebildet. Hierbei können die individuellen Randbedingungen ei-nes Projektes, insbesondere solche, welche die Gemeinkosten der Baustel-le betreffen, berücksichtigt werden. Dies betrifft nicht nur die Besonder-heiten der technologischen Kernprozesse, sondern ebenso die projektspezifischen Wagnisse.

Die Kalkulationsmethodik mit vorbestimmten Zuschlagssätzen wird in der Praxis beispielsweise bei spezialisierten Gerüstbauunternehmen in der Vertragsstruktur der selbstständigen Gerüstbauverträge angetroffen. In der diskutierten Vertragsstruktur werden mit einem spezialisierten Gerüstbau-unternehmen Leistungen vereinbart, welche den Aufbau, die Vorhaltung sowie den Um- und Abbau eines Gerüstes betreffen, ohne dabei mit der ei-gentlichen Bauleistung vertraglich verbunden zu sein (Gessner Stüben 2003). Abzugrenzen davon ist der Fall, in dem ein ausführendes Unter-nehmen, welches ein Gerüst zur Erbringung der eigenen Leistung benötigt,

Page 265: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

13 Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen 255

dieses ebenso anderen Unternehmen zur simultanen oder sukzessiven Nut-zung zur Verfügung stellt. Darüber bedarf es einer besonderen Vereinba-rung der Vertragspartner, da die Leistung als Besondere Leistung einzustu-fen und zusätzlich zu vergüten ist. So beispielsweise in folgenden Normen:

DIN 18330:2002 „Mauerarbeiten“. Nebenleistungen in Nr. 4.1.2: Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Arbeits- und Schutzgerüste, so-weit diese für die eigene Leistung notwendig sind. Besondere Leistun-gen in Nr. 4.2.1: Vorhalten der Gerüste über die eigene Benutzungsdau-er hinaus für andere Unternehmer. In Nr. 4.2.2: Umbau von Gerüsten. DIN 18331:2002 „Beton- und Stahlbetonarbeiten“. Nebenleistungen in Nr. 4.1.4: Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Arbeits- und Schutzgerüste, soweit diese für die eigene Leistung notwendig sind. Be-sondere Leistungen in Nr. 4.2.3: Vorhalten der Gerüste über die eigene Benutzungsdauer hinaus für andere Unternehmen. Weiterhin in Nr. 4.2.4: Umbau von Gerüsten.

In Abgrenzung zu der in der KLR Bau (KLR 2001) und in Kap. 7 darge-legten Kostenartengliederung, werden für die Belange der Kalkulation von reinen Gerüstarbeiten in der Praxis, auch für die Kalkulation mit vorbe-stimmten Zuschlagssätzen, folgende Kostenarten erfasst (Ludmann 1994):

Lohnkosten - Antransport: Aufladen, Transportzeiten, Abladen - Aufbau- Umbau - Abbau- Rücktransport: Aufladen, Transportzeiten, Abladen Vorhaltekosten für die Gerüste: - Kalkulatorische Abschreibung - Kalkulatorische Verzinsung - Reparaturkosten (im Wesentlichen Instandsetzung, die außerhalb der

Vorhaltezeit durchgeführt werden muss; die Instandhaltung auf der Baustelle ist in der Regel nicht Sache des Gerüstbauunternehmens)

Bereitstellungskosten: An- und Abtransport, An- und Abladen, Auf-, Um- und Abbau, bereinigt um den Lohnkostenanteil Anteilige Gerätekosten, falls erforderlich Allgemeine Kosten: Lager- und Umschlagkosten, Auftragsabwicklung, Beratung und Vertrieb (einschließlich Bauleitung), Versicherungen MaterialschwundPlanungskosten Weitere Gemeinkosten (zum Beispiel besondere Wagnisse) / Allgemei-ne Geschäftskosten

Page 266: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

256 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

Wagnis und Gewinn.

Die Zuordnung der Kostenarten zu den Einzelkosten der Teilleistungen respektive den Zuschlägen erfolgt betriebsindividuell. Im Bereich der klei-nen Unternehmen handelt es sich um sehr einfache Strukturen.

Page 267: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

14 Kalkulation über die Angebotssumme

Eine Alternative zu dem in Kap. 13 vorgestellten Kalkulationsverfahren mit vorbestimmten Zuschlagssätzen bildet das Verfahren der Kalkulation über die Angebotssumme. Die Grundsätze sowie das Ablaufschema nach der KLR Bau (KLR 2001) wurde in Kap. 8.4.4 dargelegt. Daher wird nachfolgend die detaillierte Vorgehensweise auf Basis der Strukturen des Kap. 13.1 weiter entwickelt.

Bei der Kalkulation über die Angebotssumme werden die indirekten Kosten der Baustelle nicht in Form von prozentualen Zuschlägen erfasst, sondern in einem eigenen Berechnungsschritt für den zu kalkulierenden Bauauftrag berechnet.

Die Bildung der Zuschläge und somit der Kalkulationsfaktoren ZiT bzw.

des Totallohns TLT (in Deutschland Stundenverrechnungssatz) zur Ermitt-lung der Einheitspreise läuft in mehreren Stufen ab und ist umfangreich. Sie erfolgt in zwei Stufen mit sechs Schritten (s. Abbildung 14.1):

Stufe 1: Ermittlung der vorläufigen Angebotssumme

1. Ermittlung der direkten Kosten der Teilleistungen getrennt nach Kos-tenarten gemäß dem Grundprinzip der Zuschlagskalkulation (s. Ab-bildung 12.2).

2. Berechnung der indirekten Kosten der Baustelle getrennt nach Kos-tenarten und Summenbildung über alle indirekten Kosten der Baustel-le (s. Abbildung 14.2).

3. Ermittlung der indirekten Kosten des Unternehmens (Verwaltungs- und Geldkosten) sowie Bildung der Selbstkosten (s. Abbildung 14.3)

4. Bildung der vorläufigen Netto-Angebotssumme durch Addition der direkten Kosten, der indirekten Kosten der Baustelle und des Unter-nehmens sowie von Risiko und Gewinn (s. Abbildung 14.3).

Bei diesem Kalkulationsverfahren steht demzufolge zunächst die Ange-botssumme fest, bevor die Zuschläge und somit die Kalkulationsfaktoren Zi

T bzw. der Totallohn TLT auf die Kostenarten der Leistungsverzeichnis-positionen berechnet werden. Daher stammt auch die Bezeichnung der (Zuschlags-)Kalkulation über die Angebotssumme.

Stufe 2: Ermittlung der Zuschläge

1. Festlegung bzw. Ermittlung von nach Kostenarten getrennten prozen-tualen Kalkulationsfaktoren für die Zuordnung der in den Schritten 2

Page 268: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

258 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

und 3 festgestellten indirekten Kosten zu den Leistungsverzeichnis-positionen (Abbildung 14.4).

2. Ermittlung der Netto-Angebotssumme: Die Multiplikation der Ein-heitspreise mit dem Vordersatz ergibt den Preis pro Leistungsver-zeichnisposition. Die vertikale Addition der LV-Positionspreise ergibt die Netto-Angebotssumme.

Wie auch bei der Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen ist die Bildung der Zuschläge und somit der Kalkulationsfaktoren Zi

T bzw. des Totallohns TLT ein Bestandteil der Kalkulation von Einheitspreisen, die in Kap. 12 beschrieben ist.

Der Ablauf der Kalkulation über die Angebotssumme ist in Abbildung 14.1 dargestellt. Hier wird deutlich, dass lediglich die indirekten Kosten des Unternehmens mittels Zuschlägen Zi

k erfasst werden.

Page 269: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

14 Kalkulation über die Angebotssumme 259

Abb. 14.1 Ablauf der Kalkulation über die Angebotssumme

Die Zuschlagsbildung wird im Folgenden dargestellt. Die direkten Kos-ten können dem Grundprinzip aus dem Formblatt in Abbildung 12.1 ent-nommen werden. Die Zuschlagsbildung beginnt folglich mit der exakten Berechnung der indirekten Kosten der Baustelle.

Page 270: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

260 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

14.1 Indirekte Kosten der Baustelle

Bei der Kalkulation über die Angebotssumme werden die indirekten Kos-ten der Baustelle in einer separaten Berechnung erfasst (Abbildung 14.2). Ziel hierbei ist, durch die exakte Erfassung der zu erwartenden Baustellen-gemeinkosten und der Kosten für Aufsicht und Führung eine höhere situa-tive, projektbezogene Kostengenauigkeit zu erzielen.

Institut für Bauplanung und Baubetrieb ETH Zürich

Projekt : Leitungskanal

Kostenentwicklung Lohn (Std.) Übrige Kosten (CHF)

1 Lohnbezogene Kosten/Baustellengemeinkosten BGK LöhneLohnsumme Std. * Grundlohn = Lohnsumme

6.624,94 26,17 CHF/h 173.374,68 CHF- Hand-Werkzeuge und persönliche Ausrüstung 6,00 % d. Lohnsumme 10.402,48- Personaltransporte 1,45 % d. Lohnsumme 2.513,93- Unterkunft und Kantine 0,00 % d. Lohnsumme 0,00- Personalbeschaffung und -betreuung 2,00 % d. Lohnsumme 3.467,49- Betriebshaftpflichtversicherung 1,30 % d. Lohnsumme 2.253,87

2 Besondere RisikenEigenbeteiligung Preissteigerung Lohn 0,00Bauleistungsversicherung (0.3 % * gesch. 1Mio) 3.000,00

3 Technische BearbeitungKonstruktion lt. Angebot einschl. Bestandszeichnungen 20.000,00Arbeitsvorbereitung (0.3 % * gesch. 1Mio) 3.000,00Sonstiges (Fotos, Prospekte lt. Auftrag) 2.000,00

4 Allgemeine BaukostenHilfslöhne (Magaziner, Boten, Mischanlagenpersonal etc.) 0,0

Nebenstunden 150,05 Bürokosten

Allgemeines 300 CHF /Mon. * 5,0 Monate 1.500,00Mobiltelefon Bauführer 500 CHF /Mon. * 5,0 Monate 2.500,00Material, Spesen 500 CHF /Mon. * 5,0 Monate 2.500,00Pkw-Betrieb /km * 5,0 Monate 2.900,00

6 SonderkostenReinigung der Baustrassen und laufende Ausbesserungsarbeiten:

1000 CHF /Mon. * 5,0 Monate 5.000,00

150,00 61.037,787 Baustellengehälter

0,25 Bauführer 12000,00 CHF /Mon * 5,0 Monate 15.000,000,0 Kaufmann 0,00 CHF /Mon * 0,0 Monate 0,000,0 Schreibkraft 0,00 CHF /Mon * 0,0 Monate 0,001,0 Polier 10000,00 CHF /Mon * 5,0 Monate 50.000,00

0,00 65.000,00Summe A + B + Aufsicht + Führung : 150,00 126.037,78Summe Aufsicht + Führung :

Summe A + B :

1000 km/Mon. * 0,60 CHF

Zeitabhängige KostenB

Indirekte Kosten der Baustelle

A Einmalige Kosten

Abb. 14.2 Formblatt: Indirekte Kosten der Baustelle

Oft lassen sich die indirekten Kosten der Baustelle nicht in einer Einzel-entwicklung berechnen. Beispiel dafür ist der Bereich des Verbrauchsma-

Page 271: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

14 Kalkulation über die Angebotssumme 261

terials in kleinen Mengen. Der zeitliche Aufwand für die exakte Erfassung dieser Kosten ist größer als die vermeintlich erzielte Genauigkeit. Diese indirekten Kosten der Baustelle werden daher bei der Kalkulation über die Angebotssumme in Form von Zuschlägen berücksichtigt. So zum Beispiel als Zuschlag auf Arbeiterlöhne (s. Abbildung 14.2, Ziffer 1) respektive bei hoch mechanisierten Baustellen auf das Gewicht oder die installierte Mo-torleistung der Baugeräte bezogen.

Von besonderer Bedeutung ist eine möglichst exakte Bestimmung der Kosten für Aufsicht und Führung. Baustellenführungskräfte tragen im We-sentlichen Verantwortung für die sichere und mangelfreie Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen gegenüber dem Bauherrn (Auftragge-ber) sowie für das Erreichen der gesteckten unternehmerischen Ziele. Die Baustellenführungskapazität ist unter anderem von der Komplexität der Bauaufgabe sowie dem Grad der Arbeitsteilung im Unternehmen abhän-gig. Je nach Bearbeitungstiefe der einzelnen Aufgaben wie zum Beispiel AVOR oder Berichtswesen durch die Baustelle, müssen für die durchzu-führenden Prozesse ausreichende Kapazitäten eingesetzt werden. Mit zu-nehmender Arbeitsteilung wächst die Anzahl der Schnittstellen. Dieses führt zu einem erhöhten Koordinationsaufwand, der durch entsprechende Maßnahmen und Ressourcen abzudecken ist. In der Baupraxis kann häufig beobachtet werden, dass gerade in der wichtigen Anfangsphase eines Bau-projektes nicht ausreichend Betriebspersonal auf der Baustelle verfügbar ist. Damit entstehen Defizite in der Führung unter anderem durch Überlas-tung.

Die Kosten der Baustellenführungskräfte können nicht den Einzelkosten der Teilleistungen direkt zugeordnet werden. Sie sind Bestandteil der Ge-meinkosten. Hierbei ist zu differenzieren zwischen den Bauleiter- und Po-lierkosten. Die Bauleiterkosten werden in der Regel in den zeitabhängigen Gemeinkosten der Baustelle erfasst. In kleineren Unternehmen, in denen ein Bauleiter mehrere Baustellen betreut, kann es durchaus sinnvoll sein, die Bauleiterkosten den Allgemeinen Geschäftskosten zuzuordnen. Auch die Polierkosten können unterschiedlich erfasst werden (s. zum Beispiel Kap. 9.1.3). Eine Möglichkeit besteht in der Verrechnung im Mittellohn (so in Abbildung 9.13). Sie ist typisch für Betriebe mit einer arbeitsorien-tierten Produktionsweise, in der die Bauleistung von eigenen gewerblichen Mitarbeitern unter Aufsicht und gegebenenfalls Mitarbeit der eigenen Po-liere erbracht wird. Erfüllt ein Polier im Wesentlichen Kontroll- und Steue-rungsfunktionen wie zum Beispiel beim ausschließlichen Einsatz von Nachunternehmern, können die Polierkosten als Baustellengehalt in den zeitabhängigen Gemeinkosten der Baustelle erfasst werden. Dadurch wer-den die verschiedenen Tätigkeitsprofile entkoppelt.

Page 272: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

262 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

Die exakte Erfassung der indirekten Kosten der Baustelle führt zu einer höheren Kostentransparenz.

14.2 Vorläufige Netto-Angebotssumme

Anhand des Formblattes in Abbildung 14.3 kann im Verfahren der Zu-schlagskalkulation über die Angebotssumme die vorläufige Netto-Angebotssumme gebildet werden. Dazu sind die ermittelten direkten Kos-ten unter gesonderter Ausweisung der Fremdleistungskosten und die indi-rekten Kosten der Baustelle gemäß Abbildung 14.2 einzutragen. Somit las-sen sich die Herstellkosten der Baustelle berechnen.

Nach der Ermittlung der Herstellkosten werden die Zuschläge für Ver-waltungs- und Geldkosten, die in Kap. 11 behandelt wurden und sich auf die Herstellkosten beziehen, gebildet und die Selbstkosten des Angebotes ermittelt. Nach der Ermittlung der Selbstkosten werden die Risikozuschlä-ge nach der traditionellen oder der risikobasierten Methode gebildet (s. Kap. 11.3), der Gewinn (s. Kap. 11.4) pauschal nach den von der Ge-schäftsführung festgelegten Ansätzen hinzugefügt und die vorläufige Net-to-Angebotssumme ermittelt.

Im Verfahren der Kalkulation über die Angebotssumme können für Ei-gen- und Fremdleistungen unterschiedlich hohe Zuschläge für die Verwal-tungs- und Geldkosten angesetzt werden. Die jeweiligen Vor- und Nachteile sind im Zusammenhang mit den Kosten für Aufsicht (s. Kap. 10), den Verwaltungskosten (s. Kap. 11) sowie den Ansätzen für Risiko (s. Kap. 11.3 bzw. Teil 5) aufgeführt.

Page 273: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

14 Kalkulation über die Angebotssumme 263

Institut für Bauplanung und Baubetrieb ETH Zürich

Projekt : Leitungskanal

mittlere direkte Lohnkosten (Bild 78) = 42,39 CHF/Std

Kostenarten Lohn Std.

Lohn CHF

Material CHF

Inventar CHF

Summe CHF

Direkte Kosten der Teilleistungen 6.610,78 280.230,96 293.449,00 109.219,38 682.899,34Indirekte Kosten der Baustelle zur Umlage 150,00 6.358,50 132.396,28Herstellkosten - eigene Leistungen 815.295,62Herstellkosten - Fremdleistungen 105.000,00Herstellkosten gesamt 920.295,62 davon direkte Kosten 787.899,34

Indirekte Kosten des UnternehmensVerwaltungskostenGeldkosten Summe der Zuschläge auf HKIndirekte Kosten des Unternehmens für eigene Leistungen 10,50 % von 815.295,62 85.606,04Indirekte Kosten des Unternehmens für Fremdleistungen 7,00 % von 105.000,00 7.350,00Selbstkosten - eigene Leistungen 900.901,66Selbstkosten - Fremdleistungen 112.350,00Selbstkosten gesamt 1.013.251,66

Risiko und GewinnRisikoGewinnSumme der Zuschläge z auf SKRisiko und Gewinn für eigene Leistungen 5,00 % von 900.901,66 45.045,08Risiko und Gewinn für Fremdleistungen 3,00 % von 112.350,00 3.370,50Risko und Gewinn gesamt 48.415,58

Angebotssumme (Netto) 1.061.667,25

Eigenleistung Fremdleistung

Ermittlung der Zuschläge und der Angebotssumme

6,00 %1,00 %

126.037,78

FremdleistungEigenleistung

1,00 %2,00 %3,00 %

8,50 %2,00 %

2,00 %

5,00 %3,00 %

10,50 % 7,00 %

Abb. 14.3 Formblatt zur Berechnung der vorläufigen Netto-Angebotssumme bei der Kalkulation über die Angebotssumme

Mit dem Ausfüllen des Formblattes in Abbildung 14.3 ist der erste Schritt der Zuschlagsbildung im Verfahren der Kalkulation über die Ange-botssumme beendet. Auf der Basis der vorläufigen Netto-Angebotssumme können die Kalkulationsfaktoren Zi

T bzw. der Totallohn TLT auf die direk-ten Kosten getrennt nach Kostenarten für die Leistungsverzeichnispositio-nen zur Bildung des Angebotspreises rückgerechnet werden.

14.3 Kalkulationsfaktoren bzw. Totallohn bei der Kalkulation über die Angebotssumme

Im Verfahren der Kalkulation über die Angebotssumme kann bei der Er-mittlung der Kalkulationsfaktoren wie folgt vorgegangen werden (s. Ab-bildung 14.4):

Page 274: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

264 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

Die Geschäftsführung legt anhand von Erfahrungswerten und Analysen aus der Baubetriebsrechnung Kalkulationsfaktoren für die Kostenarten Material, Inventar und Fremdleistung unternehmenspolitisch sowie preispolitisch für einen bestimmten Zeitraum fest (im Beispiel in Abbil-dung 14.4 für Material 17 %, für Inventar 26 % und für Fremdleistung 13%). Anhand dieser Vorgaben wird der Kalkulationsfaktor für die Kostenart Lohn (bzw. der Totallohn, in Deutschland der Stundenverrechnungs-satz) als einzige Variable berechnet.

Diese Vorgehensweise hat zur Folge, dass die zur Verteilung anstehen-den indirekten Kosten der Baustelle und des Unternehmens sowie Risiko und Gewinn zum Teil den direkten Kosten der Kostenarten Material, In-ventar und Fremdleistung zu festgelegten Prozentsätzen bzw. mittels fest-gelegter Kalkulationsfaktoren zugerechnet werden. Die nach dieser Vertei-lung übrig gebliebenen Kosten ergeben den auf die Lohnkosten zu verrechnenden Zuschlag.

Anhand des Formblattes in Abbildung 14.4 lässt sich der Kalkulations-faktor der Lohnkosten bzw. der Totallohn TL berechnen.

Institut für Bauplanung und Baubetrieb ETH Zürich

Netto-Angebotssumme 1.061.667,25

abzüglich direkte Kosten der Teilleistungen -787'899,34 insgesamt zu verrechnender Zuschlag 273'767,90 abzüglich gewähltem Zuschlag auf Einzelkosten [CHF] Umlagebetrag [CHF]

Materialkosten: 17,00 % 293'449,00 49'886,33Inventarkosten: 26,00 % 109'219,38 28'397,04

Fremdleistungen: 13,00 % 105'000,00 13'650,00 Summe gewählte Zuschläge: 91'933,37 -91'933,37 zu verrechnender Zuschlag auf Lohnkosten 181'834,53mittlere direkte Lohnkosten [CHF/h] 42,39

181'834.53 x 100 %280'230,96

TOTALLOHN [CHF/h] 69,90

Zuschlag auf Lohn [CHF/h] 64,89 % 27,51=

Abb. 14.4 Formblatt für die Berechnung der Kalkulationsfaktoren

Die Kalkulationsfaktoren für die Ermittlung der Einheitspreise der Kos-tenarten ergeben sich hier zu:

Material ZM = (1 + 17/100) = 1,17 Inventar ZI = (1 + 26/100) = 1,26 Fremdleistung ZF =(1 + 13/100) = 1,13 Lohn ZL =(1 + 64,78/100) = 1,6478 oder TL = 69,85 CHF

Page 275: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

265

Die so festgelegten bzw. ermittelten Kalkulationsfaktoren können im Grundprinzip der Zuschlagskalkulation (s. Kap. 12) eingesetzt und zur Ermittlung der Einheitspreise herangezogen werden (s. Abbildungen 12.1, 12.3 und 12.4).

14 Kalkulation über die Angebotssumme

Page 276: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

15 Prozesskostenkalkulation

Die Grundlagen der Prozesskostenkalkulation wurden in Kap. 8.5 darge-legt. Zur Durchführung ist zunächst eine Prozessanalyse anzufertigen, in deren Rahmen die in den Gemeinkostenbereichen stattfindenden Tätigkei-ten erfasst werden. Die antizipierten oder verursachten Kosten sind inner-halb einer Kostenstelle den entsprechenden Teilprozessen zuzuordnen. Die Bezugsgröße bildet ein Kostentreiber, der folgende Eigenschaften aufwei-sen sollte (nach Löffler 1991):

der Kostentreiber soll 80% eines Teilprozesses erklären, der Kostentreiber soll mit den Prozesskosten korrelieren, der Kostentreiber soll erfassbar sein, der Kostentreiber soll Korrekturpotenzial aufweisen.

Die Prozesskostentreiber können differenziert werden in:

- Transaktionstreiber: Haben die Aufgabe, die Durchlaufzahl eines Prozesses zu messen und zählen zu den kostengünstigsten aber auch ungenauen Kostentreibern. Für die Belange der Bauwirtschaft sind sie in den seltenen Fällen dann anzuwenden, wenn alle Teile der Produk-tion die Prozesse in etwa gleich stark beanspruchen.

- Zeittreiber: Haben die Aufgabe, die Zeitdauer für die Durchführung eines Prozesses zu messen, mit der eine Entzerrung der Ressourcen-inanspruchnahme erreicht wird. Hier beanspruchen Teile der Produk-tion die Prozesse in unterschiedlichem Maße. Zeittreiber sind genauer aber auch teurer als Transaktionstreiber.

- Intensitätstreiber: Bestimmen den Ressourceneinsatz bei jeder Durch-führung und bilden somit die genausten aber auch die teuersten der formulierten Kostentreiber.

Als weitere Voraussetzung für die Prozesskostenkalkulation kann die Gliederung des Unternehmens in Cost- bzw. Profit-Center mit dem ent-sprechenden Abbild in der betrieblichen Kostenrechnung sinnvoll sein. Profit-Center sind organisatorische Teilbereiche, für die ein eigener Perio-denerfolg ermittelt wird, welcher zur gewinnorientierten Beurteilung re-spektive Steuerung der Teilbereichsaktivitäten herangezogen wird (Gabler 1997). Sie operieren quasi wie selbstständige Unternehmen. Für den inner-betrieblichen Leistungsverkehr sollen die Kosten dem Projekt nach dem Umfang seines Leistungsbezugs in Rechnung gestellt werden. Die Pro-zesskostenrechnung wendet für den innerbetrieblichen Leistungsverkehr

Page 277: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

268 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

konsequent marktwirtschaftliche Prinzipien an. Die innerbetrieblichen „Lieferanten“ für die Projekte werden, soweit wirtschaftlich sinnvoll, in Profit-Center (AVOR, Rechtsabteilung, Technisches Büro, Beschaffung) gegliedert, und die innerbetrieblichen "Kunden" können von den Profit-Centern Angebote verlangen und so vorab Kosten und Nutzen der nachge-fragten Leistung abwägen. Zwar ist die Markttransparenz der innerbetrieb-lichen Leistungen, solange nicht der offene Anbietermarkt für solche Leis-tungen genutzt werden kann, damit noch nicht sichergestellt, jedoch kann zumindest eine tiefergehende Transparenz der Kostenstruktur für das ein-zelne Projekt erreicht werden.

Der Anteil der durch die einzelne Baustelle verursachten Supportpro-zesskosten an den Gemeinkosten des Unternehmens ist von verschiedenen Größen abhängig. Hierzu zählen unter anderem:

Projektgröße, Projektwiederholung (Key Account), Projektkomplexität, Projektlaufzeit (Planungsphase und Bauzeit), Qualifikation der Projektorganisation, Organisationseffizienz (Entscheidungsstrukturen), Geografische Lage und politisches Umfeld, Anteil der Eigenleistung, Qualität der Planung, Qualität der Arbeitsvorbereitung.

Die Prozesskostenkalkulation (Abbildung 15.1) legt nicht mehr die Verwaltungskosten global nach einem vorherbestimmten Prozentsatz (ge-bildet aus dem Quotienten der budgetierten Verwaltungskosten und dem geplanten Umsatz innerhalb eines Geschäftsjahres) um. Sie bildet für be-stimmte Leistungsbezüge aus den Profit-Centern zusätzliche Kostenpositi-onen für so genannte indirekte Supportprozesskosten aus dem internen Servicebereich. Dies beinhaltet Supportprozesskostenbudgets unter ande-rem für folgende Leistungen:

AVOR,Arbeitskalkulation,Technisches Büro, Rechtsberatung, Beschaffung.

Damit werden der Baustelle nur Kosten für diejenigen spezifischen Supportleistungen in Rechnung gestellt, die sie auch in Anspruch nimmt. Die Baustelle kann die Supportprozesskosten somit hinsichtlich der Höhe

Page 278: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

15 Prozesskostenkalkulation 269

beeinflussen. Die restlichen, nicht direkt in Rechnung zu stellenden Ver-waltungskosten (z.B. Geschäftsleitung, Personalabteilung, Finanzbuchhal-tung) werden weiterhin mit Zuschlägen auf die Herstellkosten umgelegt.

Durch die Darstellung der Supportprozesskosten wird eine Transparenz dahingehend erzielt, dass kleine Baustellen im Verhältnis zur Gesamtbau-summe unter Umständen höhere Supportprozesskosten ausweisen als Großbaustellen. Dies gilt auch für GU-Hochbaustellen (Koordination der Gewerke, spezifisches Werkgruppen-Know-how etc.) gegenüber reinen Rohbaustellen.

Abb. 15.1 Prozessorientierter Ansatz der Kosten- und Leistungsrechnung - Zu-rechnung der Kosten zu den Kostenträgern

In Abbildung 15.2 ist der Ablauf der Prozesskostenkalkulation darge-stellt. Hier wird deutlich, dass alle indirekten Kosten, d.h. die indirekten Kosten der Baustelle und ein Großteil der indirekten Kosten des Unter-nehmens, welcher der Baustelle durch ihren Leistungsbezug zugewiesen werden kann, exakt erfasst werden und nur aus berechnungsmethodischen Gründen der Zuschlagskalkulation in Kalkulationsfaktoren Zi

T umgerech-net werden, damit die Verteilung der indirekten Kosten der Baustelle und des Unternehmens auf die direkten Kosten der Teilleistungen (Abrech-nungspositionen) erfolgen kann.

Page 279: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

270 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

Abb. 15.2 Ablauf der Prozesskostenkalkulation

Page 280: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

15 Prozesskostenkalkulation 271

Das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Einheitspreise bei der Prozesskalkulation entspricht dem Grundprinzip der Zuschlagskalkulation aus Kap. 12.

Bei den Verfahren der Zuschlagskalkulation orientiert sich die Prozess-kostenkalkulation an der Kalkulation über die Angebotssumme (s. Kap 14). Lediglich bei der Erfassung der indirekten Kosten des Unternehmens infolge von Supportleistungen für die Baustelle unterscheidet sich die Pro-zesskostenkalkulation von der Kalkulation über die Angebotssumme.

Die Prozesskosten pro Kostenart werden als Produkt aus Prozessmenge und Prozesspreis ermittelt sowie aus zusätzlichem, baustellenbezogenem, prozessunabhängigem Aufwand, der auf Stundenbasis abgerechnet wird (Breuninger 1996). Diese Prozesskosten werden in ihrer voraussichtlich später verursachten Höhe bei der Kalkulation berücksichtigt.

Die Summe aus den indirekten Kosten der Baustelle, den Supportpro-zesskosten der Verwaltung sowie den allgemeinen, nicht der Baustelle zu-zuordnenden Verwaltungskosten und den Ansätzen für Risiko und Gewinn ergibt die auf die direkten Kosten umzulegenden indirekten Kosten (s. Ab-bildung 15.3).

Zur Bildung der Einheitspreise können die durch die Kalkulationsfakto-ren bzw. den Totallohn umzulegenden Kosten entweder einheitlich oder differenziert, wie in Abbildung 15.4 dargestellt, auf die als Zuschlagsbasis dienenden Kostenarten der abzurechnenden Teilleistungen des Leistungs-verzeichnisses je Einheit verteilt werden.

Abbildung 15.4 zeigt ein Formblatt zur Ermittlung der Kalkulationsfak-toren bei der Prozesskostenkalkulation. Die Vorgehensweise ist wie in Kap. 14 (s. Abbildung 14.4) beschrieben. Die hier ermittelten Zuschläge können im Grundprinzip zur Ermittlung der Einheitspreise eingesetzt wer-den (s. Kap. 12, Abbildungen 12.1, 12.5 und 12.8).

Page 281: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

272 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

Institut für Bauplanung und Baubetrieb ETH Zürich

Projekt : Leitungskanal

Ermittlung der Zuschläge und der Angebotssumme mittlere direkte Lohnkosten = 42,39 CHF/Std

Kostenarten Lohn Std.

Lohn CHF

Material CHF

Inventar CHF

Summe CHF

Direkte Kosten der Teilleistungen 6.610,78 280.230,96 293.449,00 109.219,38 682.899,34Indirekte Kosten der Baustelle zur Umlage 150,00 6.358,50 132.396,28Herstellkosten - eigene Leistungen 815.295,62Herstellkosten - Fremdleistungen 105.000,00Herstellkosten auf der Baustelle 920.295,62 davon direkte Kosten 787.899,34

Supportkosten (Pauschalvereinbarung mit Profit Center)Lohnbüro 6.000,00Planung der Bauhilfskonstruktion 2.000,00Einkauf Material/Subunternehmer 2.000,00Basis- und baubegleitende AVOR 11.400,00Arbeitskalkulation und Controllingkonzept 10.000,00Geldkosten (aus Cashflow) 15.200,00Summe Supportkosten 46.600,00

Rest indirekte Kosten des UnternehmensVerwaltungskostenSumme der Zuschläge auf HKVerwaltungskosten für eigene Leistungen 5,00 % von 815.295,62 40.764,78Verwaltungskosten für Fremdleistungen 1,00 % von 105.000,00 1.050,00Selbstkosten - eigene Leistungen 902.660,40Selbstkosten - Fremdleistungen 106.050,00Selbstkosten gesamt 1.008.710,40

Risiko und GewinnRisikoGewinnSumme der Zuschläge z auf SKRisiko und Gewinn für eigene Leistungen 5,00 % von 902.660,40 45.133,02Risiko und Gewinn für Fremdleistungen 3,00 % von 106.050,00 3.181,50Risiko und Gewinn gesamt 48.314,52

Netto-Angebotssumme 1.057.024,92

Eigenleistung

5,00 %3,00 %

Eigenleistung

5,00 %

2,00 %

1,00 %

1,50 %

126.037,78

Fremdleistung

Fremdleistung

1,50 %3,00 %

5,00 % 1,00 %

Abb. 15.3 Formblatt zur Berechnung der vorläufigen Netto-Angebotssumme bei der Prozesskostenkalkulation

Page 282: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

15 Prozesskostenkalkulation 273

Institut für Bauplanung und Baubetrieb ETH Zürich

Netto-Angebotssumme 1.057.024,92

abzüglich direkte Kosten der Teilleistungen -787'899,34 insgesamt zu verrechnender Zuschlag 269'125,58Kontrolle: Supportkosten 46.600,00 indirekte Kosten des Unternehmens 41.814,78 Indirekte Kosten der Baustelle 132.396,28 Risiko und Gewinn 48.314,52 269'125,58 abzüglich gewähltem Zuschlag auf Einzelkosten [CHF] Umlagebetrag [CHF]

Materialkosten: 17,00 % 293'449,00 49'886,33Inventarkosten: 26,00 % 109'219,38 28'397,04

Fremdleistungen: 13,00 % 105'000,00 13'650,00 Summe gewählte Zuschläge: 91'933,37 -91'933,37 zu verrechnender Zuschlag auf Lohnkosten 177'192,21 mittlere direkte Lohnkosten [CHF/h] 42,39

177'192.21 x 100 %280'230,96

TOTALLOHN [CHF/h] 69,19

Zuschlag auf Lohn [CHF/h] 63,23 % 26,80=

Abb. 15.4 Bildung der Kalkulationsfaktoren für die Berechnung der Einheitsprei-se bei der Prozesskostenkalkulation

Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass mit der Anwendung der Pro-zesskostenrechnung gegenüber beispielsweise der Kalkulation mit vorbe-stimmten Zuschlagssätzen systematisch drei Effekte deutlich und gegebe-nenfalls gemildert werden (Coenenberg 1999):

Allokationseffekt: Dieser Effekt verdeutlicht die Verzerrung der Ge-meinkosten bei der Zurechnung auf Produkte (hier beispielsweise Kos-tenstellen wie Baustellen). Komplexitätseffekt: Dieser Effekt steht für die Beschreibung der Pro-duktvielfalt in ihren Ausprägungsvarianten und der damit verbundenen Produktkomplexität. In der Zunahme der hergestellten komplexen Pro-dukte wird der Hauptgrund für die Erhöhung der Gemeinkosten gese-hen. Damit werden komplexere Produkte (Leistungen) mit höheren Ge-meinkosten belastet.Degressionseffekt: Der Degressionseffekt wird deutlich, wenn die Be-trachtung die Herstellung verschiedener Produkte in unterschiedlichen Mengen erfasst. Üblicherweise ist davon auszugehen, dass größere Auf-tragsmengen einige Supportprozesse unterproportional beanspruchen. Mit Hilfe der Prozesskostenrechnung kann der Nachweis gelingen, dass die Prozesskosten pro Einheit bei steigender Outputmenge reduziert werden (wie zuvor diskutiert).

Page 283: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

16 Aufbau der GU- und TU-Kalkulation

16.1 Besonderheiten der GU- und TU-Projektabwicklungsformen

Bei GU-, TU- und Systemanbieterprojektabwicklungsformen wird meist ein Gesamtpreis, d.h. ein Pauschal- bzw. Globalpreis oder ein GMP (Ga-rantierter Maximalpreis), vereinbart. Ferner sind diese Projektabwick-lungsformen dadurch gekennzeichnet, dass der Bauherr ein Gebäude oder eine Anlage schlüsselfertig von einem einzigen Unternehmer erhält (Girm-scheid 2004 c).

Bei der GU-Projektabwicklungsform übernimmt ein Unternehmer meist die schlüsselfertige Erstellung eines Gebäudes. Der GU bietet nach der Planungsphase auf der Basis eines ausgearbeiteten Leistungsverzeichnisses die Erstellung des Gesamtbauwerkes mit einem garantierten Gesamtpreis an.

Bei der TU-Projektabwicklungsform übernimmt ein Unternehmer meist die Ausführungsplanung und die schlüsselfertige Erstellung eines Gebäu-des. Der TU muss dem Bauherrn in der Regel in einer früheren Projekt-phase (z.B. Vorprojektphase) den Preis der Baumaßnahme garantieren (s. Abbildungen 2.4 und 3.5).

Die heutige Wettbewerbsstruktur des Marktes sowie die sich daraus er-gebenden Kompetenz- und Leistungsstrukturen der Unternehmen führen dazu, dass es kaum ein Unternehmen gibt, welches solche umfassenden Leistungen mit der gesamten Vielfalt an Gewerken als Eigenleistung erstellen kann. Die Leistungen werden oft in der Planung und in der Aus-führung nach Gewerken an Spezialisten vergeben. Diese Struktur muss somit auch in der Kalkulation solcher Gesamtleistungsanbieter ein Abbild finden, damit die Entwicklung der einzelnen Werkgruppenbudgets einem gezielten Controlling unterworfen werden kann. Die Aufteilung der Kalku-lation in einzelne Budgets gewinnt besonders hohe Bedeutung, wenn der Gesamtleistungsauftrag z.B. auf der Basis eines TU-Vertrages mit einem GMP sowie Value Engineering vergeben wird (Girmscheid 2004 c). Auf-grund eines solchen Vertragskonzeptes kann die Gesamtleistung in einer relativ frühen Phase auf der Basis eines GMP-Vertrags vergeben werden, da der Bauherr durch die so genannten "gläsernen Taschen" (Open-Books-Verfahren) über die Kosten bzw. Vergabe der einzelnen Gewerke infor-miert ist und zudem aufgrund des Value Engineerings an den möglichen

Page 284: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

276 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

Vergabegewinnen sowie an den Optimierungen des Gesamtbauwerks und der einzelnen Gewerke beteiligt wird.

16.2 Stufen der TU-Kalkulation und -Kalkulationsarten

Im Rahmen der TU-Abwicklungsform beginnt der Präqualifizierungs- bzw. Vergabewettbewerb der Totalunternehmen meist in der Konzeptpha-se des Bauprojektes (s. Abbildung 16.1). In der Konzeptphase führt der vom Bauherrn beauftragte Planer zur Beurteilung der Rentabilität der Ge-samtinvestition meist eine Kostenschätzung auf der Basis von Nutzungs-, Raum- und Flächeneinheiten durch, um das Investitionsbudget des Bau-herrn grob zu bestimmen (s. Abbildung 2.4). In dieser Phase werden auch die möglichen Erlöse aufgrund einer Vermietung oder Selbstnutzung er-mittelt, so dass die Gesamtrendite des Projektes abgeschätzt werden kann. In der Konzeptphase werden meistens aus den TU- bzw. Systemanbietern durch ein Präqualifikationsverfahren ein bis drei Finalisten selektiert. Während der darauf folgenden, entscheidenden Vorprojektphase, die meist in einem Lösungswettbewerb mit einem garantierten Kostendach bzw. GMP mündet, beginnt für die TU das in sich abgestimmte Konzept der Kalkulation für das Gesamtleistungsprojekt. Der TU sollte über die Pro-jekt- und Leistungserstellungsphasen ein einheitliches, gegliedertes Kalku-lationsschema benutzen, das mit dem Fortschreiten des Projektes im Rah-men einer Budgetgliederung von einer Preisschätzung hin zu einer detailliert gegliederten Kalkulation verfeinert werden kann. Damit wird si-chergestellt, dass kostenrelevante Änderungen in den Projektphasen ursa-chen-wirkungs-bezogen zurückverfolgt werden können. Die Stufen einer solchen Kalkulation können wie folgt gestaltet werden (s. Abbildung 16.1):

Präqualifikationsphase mit GMP 1: Grobkostenschätzung über Nut-zungs-, Raum- und Flächeneinheiten, gegliedert nach Bauabschnitten, Bauteilen und Werkgruppen. Vorprojektphase I mit GMP 2: Kostenschätzung über Raum- und Flä-cheneinheiten entsprechend den Ausbaustandards, gegliedert nach Bau-abschnitten, Bauteilen sowie Gewerken. Vorprojektphase II mit GMP 3: Kostenschätzung über die einzelnen Gewerke nach Bauabschnitten, Bauteilen, Bauelementen und Qualitäts-standards.Bauprojektphase mit GMP 4: Optimierung und detaillierte Kalkulation der einzelnen Gewerke nach Bauabschnitten, Bauteilen, Bauelementen bzw. nach Leistungsverzeichnis.

Page 285: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

16 Aufbau der GU- und TU-Kalkulation 277

Abb. 16.1 GU-/TU-Kalkulationsarten (aus Girmscheid 2004 b)

Die Gliederung nach Gewerken ermöglicht ein systematisches Control-ling dieser Leistungen über die gesamten Projektphasen, in denen der TU dem Bauherrn gegenüber für die Einhaltung der in Auftrag vorgegebenen Leistungsbeschreibung in Bezug auf Funktionalität, Qualität und andere Merkmale sowie des Gesamtbudgets verantwortlich ist. Nur aufgrund einer bauabschnitts- und bauelementweisen sowie gewerkegruppenorientierten Budgetierung bzw. Kalkulation des Projektes lassen sich Änderungen der Qualität, Funktion und weiterer Größen des Bauprojektes ermitteln. Diese Grundbedingung garantiert dem Bauherrn wie auch dem Gesamtleistungs-anbieter die Transparenz bezüglich der in Auftrag gegebenen und ausge-führten Leistungen. Durch Abschluss eines TU-Vertrages mit einer GMP- und Value-Engineering-Vereinbarung erhält der Bauherr einen hohen An-reiz, den Auftrag für seine Bauleistungen bereits in einem sehr frühen Pro-jektentwicklungsstadium an einen Gesamtleistungsanbieter zu vergeben.

Die Anforderungen an einen TU, möglichst in einer frühen Projektphase mitzuwirken und damit seine eigene Wettbewerbsposition auf dem Markt zu verbessern, verlangt von den Unternehmen eine hohe Preis- und Kos-tentransparenz in Bezug auf das von ihnen angebotene Leistungsspektrum. Um dies zu erreichen, müssen solche Unternehmen sich auf Leistungsspar-ten konzentrieren, um für sich eine Marktaktualität aufzubauen und auf-recht zu erhalten. Der Gesamtleistungsanbieter benötigt in einem solchen

Page 286: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

278 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

gestuften Kalkulationskonzept, in dem er bereits frühzeitig in die Kosten-verantwortung eintritt, eine systematische und konsequente Datenbasis mit hoher Marktaktualität.

16.3 Strukturierung einer TU-Kalkulation auf GMP-Basis

Das interne sowie das externe TU-Leistungsverzeichnis und eine moderne TU-Kalkulation sollten in Hauptgruppenbudgets nach den Werkgruppen bzw. Hauptgewerken untergliedert werden, die wiederum in Budgetunter-gruppen unterteilt werden (Abbildung 16.2). Dabei können die Hauptgrup-pen in Rohbau, Technische Gebäudeausrüstung (TGA: Hei-zung/Klima/Lüftung), Raumbildender Ausbau, Fassade, Außenanlagen sowie Projektallgemeinkosten und die Budgetuntergruppen in Vergabe-werkgruppen unterteilt werden. Die Kosten für Rohbau, TGA, Fassade, Ausbau und Außenanlagen können damit in der Summe jeweils in die Hauptgruppenbudgets zusammengefasst werden. Diese Hauptgruppen bil-den dann zusammengefasst die Direktkosten der Bauwerkserstellung. Die Hauptgruppe "Projekt-Allgemeinkosten" wird untergliedert in

das TU-/GU-Honorar, das die Projekt- und Bauleitung sowie die Pro-jektsteuerung enthält, die indirekten Kosten des Unternehmens, den Zuschlag für das Risiko der Unternehmensführung und den Gewinn, Versicherungen,Garantien und Risikokosten des Bauprojektes.

Die Projektrisikokosten sollten nach dem Schema der projektspezifi-schen Risikoentschädigung (s. Abbildung 18.21) ermittelt werden.

Die Direktkosten der Bauwerkserstellung sowie die Summe der Projekt-Allgemeinkosten ergeben dann die Gesamtkosten des Projektes (ohne Mehrwertsteuer), die auch gleichzeitig als Basis für den GMP dienen kön-nen. Bei einer solchen Gliederung bereits in der Vorprojektphase kann die Entwicklung der einzelnen Leistungsbudgets genau verfolgt werden. Wäh-rend der Optimierungs- und Vergabephase in der Vorprojektphase II und in der Bauprojektphase können dann die Einsparungen in den einzelnen Haupt- bzw. Unterbudgets verfolgt und im Rahmen eines Value Enginee-ring zwischen Bauherr und Unternehmer aufgeteilt werden. Dieses Kon-zept ermöglicht im weitesten Maß die "gläsernen Taschen" und bildet für den Unternehmer die Basis eines strukturierten Controllings über die ge-samten Projektphasen von der vertraglich vereinbarten Leistung bis hin zur ausgeführten Leistung (Girmscheid 2004 c).

Page 287: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

16 Aufbau der GU- und TU-Kalkulation 279

Abb. 16.2 Gliederung einer GU-/TU-Kalkulation

Der Gesamtleistungsanbieter hat aufgrund der Strukturierung des Bud-getleistungsverzeichnisses sowie seiner Budgetkalkulation dem Bauherrn eine ausreichende Transparenz bezüglich der Leistungen während allen Phasen des Bauprozesses zu geben. Gleichzeitig kann er die Projekt-Allgemeinkosten zu einem pauschalen Wert integrieren (Abbildung 16.2) respektive in zwei Werte, Risikoentschädigung und Honorar, unterglie-dern. Damit wird seine Gewinnmarge nicht dem Bauherrn bzw. dem Wett-bewerb detailliert offen gelegt. Dies erscheint auch nicht sinnvoll, da der Gesamtleistungsanbieter durch das Garantieren eines GMP bzw. einer Pauschale das Massen- und Vollständigkeitsrisiko übernimmt.

Zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit eines Gesamtleistungsan-bieters und zur Erhaltung seiner Kostenführerschaft ist es unumgänglich, folgenden Aspekten besondere Bedeutung zuzumessen:

Auswahl der Marktsegmente und der Kundengruppen sowie der Objekt-arten,Erstellen und Pflegen einer Preis- und Kostendatenbank, die sich spe-ziell auf die Objektarten und die vielfachen Varianten der Konstrukti-onsarten und Ausbaustandards ausrichtet.

Die Datenbank sollte für das dargestellte sequentielle Preis- und Kalku-lationskonzept in

Page 288: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

280 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

eine Marktpreisdatenbank für Objekte, eine Marktpreisdatenbank für die Elemente einzelner Werk- und Ge-werkegruppen und eine Datenbank für Subunternehmerpreise für Elemente und Leistungs-positionen

untergliedert werden. Die Marktpreisdatenbank für verschiedene Objektarten, gegliedert nach

Konstruktionsart und Ausbaustandards, bezieht sich auf Flächen- und Raumeinheiten (der normative Bezug ist herzustellen). Sie muss für die entsprechenden Objekte permanent überprüft und aktualisiert werden, ei-nerseits aus eigenen abgerechneten Projekten und andererseits aus zugäng-lichen Konkurrenzprojekten.

Die Marktpreisdatenbank für Bauelemente und Werk- sowie Gewer-kegruppen enthält Kosten bzw. Preise für ausgewertete Bauelemente sowie Werk- und Gewerkegruppen, die sich auf verschiedene Konstruktionsar-ten, Qualitätsstandards und andere Merkmale beziehen.

Damit die Kostensicherheit und Kostenführerschaft des Gesamtleis-tungsanbieters im Wettbewerb erhalten bleibt, muss die Aktualität der Da-tenbanken sichergestellt werden. Ferner ist es erforderlich, dass neben den abgerechneten Projekten auch die detaillierten Offerten der Subunterneh-mer - bezogen auf die Gewerke - als Basis für die Raum- und Flächen-preisdatenbank bzw. Elementkostendatenbank herangezogen werden.

Für eine schnelle und gezielte Erstellung von Angeboten im Rahmen von Gesamtleistungen ist es für einen Gesamtleistungsanbieter sinnvoll, für die einzelnen Gewerke einen Pool von Subunternehmern zu bilden, die seine Anforderungen hinsichtlich der Preisermittlung, der Qualität und der verlangten Abwicklung kennen. Nur ein Team mit Erfahrung in einer part-nerschaftlichen Zusammenarbeit wird den hohen Qualitätsstandard einer Gesamtleistung erfüllen und somit zu einer Win-Win-Situation für den Bauherrn, den TU und die beteiligten Subunternehmer beitragen.

Page 289: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

17 Preisvorbehalte

17.1 Baupreisteuerung in der Schweiz

Die Vertragsnormen, so auch die Norm SIA 118, verstehen unter Teuerung die Veränderung von Preisen oder Kostengrundlagen zwischen zwei Stich-tagen, beispielsweise dem Tag der Angebotsabgabe und der termingerech-ten Vollendung des Werks. Unter "Teuerung" versteht man dabei sowohl eine Erhöhung wie auch eine Verminderung der Preise oder Kostenansät-ze. Zwei Arten der Teuerung sind von Interesse:

die Baupreisteuerung, die Produktionskostenteuerung.

Diese Teuerungen werden in Einheitspreis- und Globalpreisverträgen anerkannt und können auf die verhandelten und vertraglich vereinbarten Preise angesetzt werden. Bei Pauschalpreisverträgen geht dies nicht. Daher muss der Unternehmer die Teuerung in diesen Fällen bei der Preisbildung berücksichtigen.

Die Baupreisteuerung gibt dem Bauherrn Auskunft über die globale Entwicklung beispielsweise der Wohnungsbaukosten im Markt Zürich oder der Schweiz. In Abbildung 17.1 sind der Zürcher Wohnbaukostenin-dex und der Produktionskosten-Index des SBV dargestellt. Anhand des Wohnbaukostenindexes kann der Bauherr die Veränderung der im Markt (Angebot und Nachfrage) offerierten Baupreise ersehen. Ferner kann man aus dem Produktionskosten-Index die Entwicklung der Kosten für Lohn, Material, Maschinen und der Effizienzsteigerung erkennen.

Page 290: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

282 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

0.0 %

20.0 %

40.0 %

60.0 %

80.0 %

100.0 %

120.0 %

1973 1975 1977 1979 1981 1983 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001

Jahr

Indi

zes

bezo

gen

auf d

as J

ahr 2

000

(= 1

00 %

)

Produktionskosten-Indizes (PKI-SBV) - Bausparte 1: Stein- und Betonbau, Mehrfamilienhaus (konventionelle Bauweise) (im Jahresmittel)

Zürcher- (Preis-) Indizes der Wohnbaukosten - Teilindizes Baumeisterarbeiten (Stichtag jeweils 01.04.)

Abb. 17.1 Vergleich der Entwicklung des Zürcher Wohnbaukostenindex und des Produktionskosten-Index (SBV; Basis 2000)

Aus Abbildung 17.2 kann man die Entwicklung der Zement- und Bauholz-kosten erkennen. Diese Kosten kennzeichnen die Kostengrundlage des Un-ternehmers auf der Materialseite. Wie aus Abbildung 17.1 zu sehen ist, müssen sich Baukosten (Bauherrensicht) und Produktionskosten (Unter-nehmersicht) nicht parallel entwickeln. Die Gründe dafür sind:

Die Baukosten des Bauherrn werden durch den Wettbewerb der Anbie-ter bestimmt. Die Produktionskosten des Unternehmers werden einerseits durch seine Lieferanten und andererseits durch die unternehmensinternen Effizienz-steigerungen beeinflusst.

Der Produktionskosten-Index beinhaltet Selbstkosten (zu Vollkosten) und Mehrwertsteuer, also keine Anteile für Risiko und Gewinn/Verlust.

Page 291: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

17 Preisvorbehalte 283

Abb. 17.2 Vergleich der Entwicklung des Produzenten- und Importpreisindexes (bis 1993 Grosshandelspreisindex) für Portlandzement und Bauholz (Schweizeri-sche Bauwirtschaft in Zahlen)

Für die Teuerungsabrechnung ist die Norm SIA 118, Art. 64 bis 82 maßgebend. Art. 64 SIA 118 geht auf den Grundsatz der Teuerungsab-rechnung ein, während sich Art. 65 SIA 118 auf die Verfahren der Teue-rungsabrechnung bezieht.

Nach Art. 62 Norm SIA 118 wird der Preis im Regelfall am Stichtag der Einreichung des Angebotes als ursprüngliche Kostengrundlage festgelegt. Somit beginnt die Teuerung für alle Angebotsformen außer bei Pauschal-preisen an diesem Stichtag und endet mit der Erbringung der vereinbarten Leistung. Um diese Periode für Teuerungen terminlich einzugrenzen wird jedem Bauherrn empfohlen, die maximale Bauzeit vertraglich zu fixieren. Art. 62 der Norm SIA 118 unterscheidet folgende Kostengrundlagen:

Lohnkostenansätze, Materialpreise, Transportkostenansätze für Material und Personen, Baustelleneinrichtungskosten, Ansätze für gesetzliche Umlagen.

Subunternehmerteuerungen werden wie die obigen Kostengrundlagen nach Art. 67 Norm SIA 118 betrachtet. Darunter fallen in der Praxis auch Versicherungsprämien.

Art. 65 der Norm SIA 118 sieht für die Teuerungsabrechnung das Ver-fahren mit Mengennachweis oder alternativ indexgebundene Verfahren,

Page 292: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

284 Teil 4: Durchführung der Angebotskalkulation in der Bauwirtschaft

z.B. das Objektindexverfahren nach SIA 1080 oder das Verfahren mit Gleitpreisformel, vor.

Diese Verfahren führen zu Auf- bzw. Abschlägen auf die vereinbarten Vertragspreise. In Abbildung ist die Auswirkung der Teuerungsvereinba-rung an zwei Projekten dargestellt.

Abb. 17.3 Schematische Darstellung der Auswirkung der Lohnkostenteuerung (nach Lieb 1996)

Für zusätzliche Informationen sei auf juristische Literatur zum Werkver-trag verwiesen.

17.2 Baupreisvorbehalte in Deutschland

Die vertraglich vereinbarten Preise sind grundsätzlich für die im Bau-Soll enthaltenen Leistungen und damit zusammenhängenden Randbedingungen fest (Vygen 2004), ausgenommen den Fall der ebenso vereinbarten Preis-gleitklauseln. Die Vereinbarung von Preisgleitklauseln ist nach § 15 VOB/A für den öffentlichen Auftraggeber dann zulässig, wenn wesentli-che Änderungen der Preisermittlungsgrundlage zu erwarten sind, deren Eintritt oder Ausmaß ungewiss sind (nur dieser Fall, ansonsten Berück-sichtigung in der Kalkulation). Die Möglichkeit der Preisanpassung über eine Preisgleitklausel kann jedoch nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern erfordert eine sorgfältige Prüfung (Kapellmann Messerschmidt 2003), die im Falle einer Ablehnung im Vergabevermerk (§ 30 VOB/A) zu dokumentieren ist.

Page 293: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

17 Preisvorbehalte 285

Zu den Preisgleitklauseln gehören unter anderem: Die Lohnpreisgleitklausel. Im Wesentlichen verwendet in Form der Centklausel. Für den öffentlichen Auftraggeber ist die Be-rechnung im Vergabehandbuch des Bundes im Aufgabenbe-reich des Finanzbauverwaltungen (VHB 2002) vorgegeben. Basis der Berechnung bilden die in der Angebotskalkulation (Auftragskalkulation) enthaltenen Lohnkosten (ohne etwaige Lohnzusatz- oder Lohnnebenkosten). Weiterhin wird ein maß-gebender Tariflohn in Cent je Stunde festgelegt sowie ein Än-derungssatz aus dem Quotienten des Personalkostenanteils und des maßgebenden Tariflohns ermittelt. Der Änderungssatz sagt aus, um wie viel Promille sich die (Gesamt-)Vergütung für die nach dem Lohnerhöhungsstichtag ausgeführten Leistungen än-dert, wenn der maßgebende Ecklohn sich um 1 Cent erhöht. Wichtig bei der Berechnung ist die genaue Abgrenzung der bis zum Stichtag der Lohnerhöhung bereits erbrachten Leistung. Die Stoffpreisgleitklausel. Der in letzter Zeit stark gestiegene Stahlpreis und die in diesem Zusammenhang gefällten Urteile der Gerichte haben die Bedeutung dieses Preisbildungskomple-xes aktualisiert (in Zeiten der Ölpreiskrise gab es analoge Vor-gänge bei Bitumenerzeugnissen im Straßenbau). Es wird emp-fohlen, die Modalitäten hierzu vertraglich festzulegen, wenn nicht auf eine Preisanpassung wegen Änderung der Geschäfts-grundlage gemäß § 313 BGB n.F. abgestellt werden soll (Vygen 2004).

Die Anwendung der Preisgleitklauseln ist vor allem bei Projekten mit langer Bauzeit angeraten. Die Anwendung richtet sich nach dem Wert der Veränderung. Bei der Vereinbarung der Centklausel des Bundes gilt es ei-ne Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel anzuwenden. Hiernach muss der Abweichungsbetrag mindestens 0,5 % der Abrechnungssumme über-steigen, damit die Mehrvergütung wirksam wird.

Preisanpassungen oder Preisänderungen müssen nicht zwingend durch Preisgleitklauseln abgedeckt werden. In Tabelle 7.1 wurden die zutreffen-den Ereignisse in einer Auswahl dargelegt.

Page 294: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten

18.1 Einleitung

Jede unternehmerische Tätigkeit, so auch die Abwicklung von Bauprojek-ten, ist mit Risiken verbunden. Das Wort „Risiko“ wurde im 16. Jahrhun-dert aus dem Italienischen von risico, risco (heute rischio), übernommen. Risico bedeutete eigentlich „die Klippe, die zu umschiffen ist“, „gefährli-cher Felsen“ bzw. in einer allgemeineren Form „gewagtes Unternehmen“ (Brockhaus 1992). Die Suche nach Risiken, deren Erkennen und Bewerten bei der Angebotsbearbeitung, dem Abschluss von Bauverträgen, der Pla-nung und Durchführung einer Leistungserstellungsaufgabe ist unabding-bar, um gegebenenfalls daraus folgende wirtschaftliche Verluste ganz zu vermeiden oder wenigstens zu reduzieren und vorhandene Chancen aktiv zu nutzen.

18.1.1 Sicherheit, Unsicherheit und Risiko

Im Rahmen der Entscheidungstheorie werden Entscheidungen unter be-grenzter Rationalität nach dem Sicherheitsgrad der Informationen unter-schieden. Hierbei wird differenziert zwischen Entscheidungen unter „Si-cherheit“, unter „Unsicherheit“ und unter „Risiko“.

Sicherheit ist die Bezeichnung desjenigen (Un-)Kenntnisgrades unter begrenzter Rationalität, „…bei dem nur eine einzige Zukunftslage für möglich gehalten wird“ (Gabler 1993). Ein Ereignis wird demnach „si-cher“ eintreten oder „sicher“ nicht eintreten.

Unsicherheit ist ein Unkenntnisgrad, „…der auf der Unvorhersehbarkeit zukünftiger Ereignisse basiert“ (Gabler 1993). Hierbei wird unterschieden zwischen:

Unsicherheit erster Ordnung: Es sind keine Wahrscheinlichkeiten für den Eintritt zukünftiger Ereignisse bekannt. Es steht fest, dass bestimm-te Ereignisse eintreten können.

Page 295: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

288 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

Unsicherheit zweiter Ordnung: Es ist unbekannt, welche Ereignisse in der Zukunft auftreten können.

Ein Ereignis ist demnach unsicher, wenn es selbst oder die Wahrschein-lichkeit seines Eintretens nicht bekannt ist.

Risiko bezeichnet den Unkenntnisgrad, „…bei dem für das Eintreten zu-künftiger Ereignisse objektive Wahrscheinlichkeiten vorliegen“ (Gabler 1993). Objektive Wahrscheinlichkeiten ergeben sich durch die Auswer-tung von statistischen Datensätzen, zum Beispiel für die Wahrscheinlich-keit, dass ein Produkt bei der Fließbandherstellung einen bestimmten Feh-ler aufweist. Bei einem Risiko ist also das (mögliche) zukünftige Ereignis bekannt, wobei die Wahrscheinlichkeiten „objektiv“ (nicht geschätzt) sein müssen. Für subjektive Wahrscheinlichkeiten kommt in der Entschei-dungstheorie der Begriff „Ungewissheit“ ins Spiel:

Ungewissheit ist ein Unkenntnisgrad, „…bei dem für das Eintreten zu-künftiger Ereignisse zwar keine objektiven Wahrscheinlichkeiten vorlie-gen (Risiko), aber subjektive Wahrscheinlichkeiten gebildet werden kön-nen“ (Gabler 1993).

Der Begriff subjektive Wahrscheinlichkeit impliziert damit, dass keine objektive, d.h. statistische Datenbasis zur Verfügung steht und die Wahr-scheinlichkeit für das Auftreten eines bestimmten Risikos oder Fehlers nur geschätzt werden kann. Werden die Definitionen von Risiko und Unge-wissheit für verschiedene Phänomene zugrunde gelegt, die üblicherweise mit dem Begriff Risiko bezeichnet werden, so wird deutlich, dass sie im eigentlichen entscheidungstheoretischen Sinn unter den Begriff „Unge-wissheit“ fallen würde. Da der Begriff „Risiko“ sich aber umgangssprach-lich auch (und gerade) bei subjektiven Wahrscheinlichkeiten eingebürgert hat, ist eine Abweichung von der gängigen Praxis aufgrund theoretischer Überlegungen nicht sinnvoll.

18.1.2 Der Begriff „Risiko“ in Bauprojekten

Eine große Anzahl von Autoren der wirtschaftswissenschaftlichen Litera-tur definiert Risiken als negative Zielabweichungen (so Haller 1978). Die Gefahr einer Fehlentscheidung (Krelle 1957), das Verfehlen von Plandaten (Eucken 1965) oder die Möglichkeit einer ungünstigen zukünftigen Ent-wicklung in Form eines Schadens oder Verlustes (von Gehlen 1995) sind ebenfalls unter dieser Definition einzuordnen.

Schubert spricht im Zusammenhang mit Risiko neben der Verlustgefahr auch von der „... Möglichkeit des Risikogewinns“ (Schubert 1971). In die-ser Auffassung tritt die Doppelnatur des Risikobegriffs zu Tage. Die Schweizer Norm SIA 2007 (Merkblatt SIA 2001) greift diesen Sachverhalt

Page 296: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten 289

auf, indem Gefahren und Chancen als Risikofaktoren definiert werden. In diesem Zusammenhang sind die reinen Risiken von den spekulativen Risi-ken zu unterscheiden. Reine Risiken können sich grundsätzlich nur negativ auf die Zielerreichung auswirken, während spekulative Risiken demge-genüber sowohl die Möglichkeit einer positiven als auch einer negativen Zielabweichung beinhalten (Hölscher 1999).

Die folgende Definition erweist sich als praktikabel: Der Begriff „Risiko“ bedeutet in Bauprojekten die Möglichkeit der Ab-

weichung von konkreten Projektanforderungen in den Bereichen Kosten, Termine und Qualitäten, wobei potenzielle positive Abweichungen „Chan-ce“ und eventuelle negative Abweichungen „Gefahr“ genannt werden.

Das Ereignis selbst wird als Risiko bezeichnet. Die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt des Risikos ist die Eintretenswahrscheinlichkeit. Die Wir-kung des Risikos ist die Tragweite. Im Fall von positiven Zielverfehlungen wird die Tragweite als Erfolg, im Fall von negativen Abweichungen als Schaden bezeichnet. Es ist erkennbar, dass die oben genannte Definition auf alle handelnden Personen sowie Unternehmen und damit auf die Sichtweise von Bauherren, Planern und Bauunternehmen anwendbar ist.

Um Risiken zu strukturieren, ist es sinnvoll, die zahlreichen Einzelrisi-ken in Risikoarten zu unterteilen. Diese Unterteilung der Risiken ist nicht zum Selbstzweck vorzunehmen, sondern sie dient dazu, Risiken in den Ri-sikomanagementprozess aufzunehmen. Die möglicherweise auftretenden Risiken müssen erkannt, durch Fachleute beurteilt und im Fall von Chan-cen genutzt bzw. bei Gefahren abgewehrt oder minimiert und damit einer spezifischen Behandlung zugeführt werden. Nur ein strukturiertes Vorge-hen ermöglicht ein systematisches Erfassen und verhindert das ausschließ-lich zufällige Sammeln von Risiken. Die Systematisierung ermöglicht es auch, auf bestimmte Risikoarten spezialisierte Fachleute zur Durchführung des Risikomanagementprozesses hinzuzuziehen.

Im Rahmen der Risikobewältigung existieren mehrere Möglichkeiten, Risiken abzuwehren. Der ursachenbezogene Ansatz der Risikobewältigung hat die Verminderung der Eintretenswahrscheinlichkeit unter Umständen bis auf 0 % zum Ziel. Die Wahl eines alternativen Bauverfahrens verhin-dert beispielsweise den Eintritt bestimmter Risiken vollständig. Der wir-kungsbezogene Ansatz verfolgt die Verkleinerung der Tragweite im Falle eines Risikoeintritts. So verringert beispielsweise das Anbringen von Si-cherheitsnetzen den Schaden im Fall des Absturzes einer Arbeitsperson. Eine Gliederung der Einzelrisiken in Risikoarten lässt sich demnach nach Ursache oder Wirkung ableiten (s. Abbildung 18.1).

Page 297: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

290 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

Abb. 18.1 Einteilung in Risikoarten nach dem Nutzen für die Risikoabwehr

Da im Fall eines Risikoeintritts selten nur eine einzige Auswirkung ein-tritt (s. Abbildung 18.3), ist eine Gliederung nach den Auswirkungen für die Risikobewältigung nicht sinnvoll. Besser eignet sich die Untergliede-rung nach Risikoarten im Hinblick auf die Ursache.

Die Risikoarten fassen also Einzelrisiken zusammen, die auf gleiche oder ähnliche Ursachen zurückzuführen sind. Die Bereiche, in denen die Risikoursachen liegen, werden Risikofelder genannt. In der Hierarchiestufe unterhalb der Risikoarten sind die Einzelrisiken angeordnet, die eine Differenzierung der Risikoarten darstellen. Bei der Beschreibung von Einzelrisiken ergibt sich das Problem der Wahl des geeigneten Konkretisierungsgrades. Die Formulierung kann entweder global und hoch aggregiert oder sehr detailliert vorgenommen werden, so dass sich Risikoformulierungen nur noch in Details unterscheiden. Der Mittelweg zwischen den beiden Extremen stellt die anwenderfreundlichste Lösung dar.

In Abbildung 18.2 ist der Zusammenhang zwischen Risikofeldern, Risi-koarten und Einzelrisiken dargestellt.

Der durch den Eintritt eines Risikos verursachte Schaden bzw. Erfolg kann unterschiedlicher Natur sein. Die Auswirkungen können beispiels-weise in Form von zerstörten Bauwerksteilen, Gesundheitsschäden, nicht eingehaltenen Terminen oder auch Vergabegewinnen erwachsen.

Bei der genauen Betrachtung der Risikoauswirkungen kann festgestellt werden, dass sie für ein Unternehmen finanzielle Folgen haben, auch wenn diese aufgrund der Schwierigkeiten bei der Schätzung nicht unmittelbar in Geldeinheiten ausgedrückt werden können. Eine Unterscheidung zwischen primären, sekundären und tertiären Risikofolgen ist diesbezüglich sinnvoll (s. Abbildung 18.3).

Page 298: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten 291

Risikofelder des BauprojektsG

esetze / Norm

en

Verträge

Volkswirtschaft

Art + K

omplexität

des Bauw

erks

Arbeitssicherheit

Örtliche

Gegebenheiten

Projektplanung

AVO

R

Projektausführung

Bauherr

Architekt

Sonstige Planer

Subunternehmer

Lieferanten

AR

GE-Partner

Projekt-organisation

Schnittstellen

Personal

Führung / C

ontrolling

Natur / U

mw

elt

Öffentlichkeit /N

achbarn

Politik

Terminvorgaben

Garantien

Ausschreibung

Rechtliche Risiken

Finanzielle Risiken

Technische Risiken

Management-risiken

Risiken des Umfelds

Terminliche Risiken

Risikoarten des Bauprojekts

Einzelrisiken des Bauprojekts

Risikofelder des BauprojektsG

esetze / Norm

en

Verträge

Volkswirtschaft

Art + K

omplexität

des Bauw

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Arbeitssicherheit

Örtliche

Gegebenheiten

Projektplanung

AVO

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Projektausführung

Bauherr

Architekt

Sonstige Planer

Subunternehmer

Lieferanten

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GE-Partner

Projekt-organisation

Schnittstellen

Personal

Führung / C

ontrolling

Natur / U

mw

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Öffentlichkeit /N

achbarn

Politik

Terminvorgaben

Garantien

Ausschreibung

Risikofelder des BauprojektsG

esetze / Norm

en

Verträge

Volkswirtschaft

Art + K

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des Bauw

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Gegebenheiten

Projektplanung

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Projektausführung

Bauherr

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Sonstige Planer

Subunternehmer

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AR

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Projekt-organisation

Schnittstellen

Personal

Führung / C

ontrolling

Natur / U

mw

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Öffentlichkeit /N

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Politik

Terminvorgaben

Garantien

Ausschreibung

Rechtliche Risiken

Finanzielle Risiken

Technische Risiken

Management-risiken

Risiken des Umfelds

Terminliche Risiken

Risikoarten des BauprojektsRechtliche

RisikenFinanzielle

RisikenTechnische

RisikenManagement-

risikenRisiken des

UmfeldsTerminliche

Risiken

Risikoarten des Bauprojekts

Einzelrisiken des Bauprojekts

Abb. 18.2 Risikotypologisierung

Abb. 18.3 Systematisierung von Risikoauswirkungen

Page 299: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

292 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

18.2 Risikomanagementprozess

Das Risikomanagement (RM) ist ein Prozess, zu dessen Durchführung mehrere aufeinander folgende Teilprozesse, unterteilbar in sechs Abschnit-te, durchzuführen sind (s. Abbildung 18.4):

Identifikation,Bewertung,Klassifizierung, Bewältigung,Berechnung der Risikokosten, Controlling.

Abb. 18.4 Risikomanagementprozess

Die Risikoidentifikation stellt die „Sammlung“ von Risiken dar und er-folgt ursachenbezogen. Eine mangelhafte Identifikation wirkt sich negativ auf den gesamten Risikomanagementprozess und damit auf die Projektab-wicklung aus. Nur bei Risiken, die das Unternehmen und seine Entschei-dungsträger erkannt haben, kann später durch Bewältigungsmaßnahmen eine Risikobegrenzung erreicht werden.

Die Bewertung und Klassifizierung kann unter dem Oberbegriff Risiko-analyse zusammengefasst werden. Ziel der Risikobewertung ist die Prog-nose von Eintretenswahrscheinlichkeiten (W) und Tragweiten (T) der identifizierten Risiken, d.h. in welchem Grad sie das Erreichen der Pro-jektziele gefährden können. Die Bewertung der Eintretenswahrscheinlich-

Page 300: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten 293

keit erfolgt in der Regel ursachenbezogen in Prozent. Die Art der Quantifi-zierung der Tragweite richtet sich nach dem Zweck der Durchführung des Risikomanagementprozesses. Sie erfolgt generell wirkungsbezogen und ergibt sich aus den möglichen Auswirkungen im Fall des Risikoeintritts (W = 1).

In der Angebotsphase gilt es, einen adäquaten Risikozuschlag auf das Angebot zu ermitteln. Deshalb ist eine Bewertung in Geldeinheiten sinn-voll. Soll der Fertigstellungstermin prognostiziert werden, so muss eine Bewertung in Verzugstagen angestrebt werden. Das Produkt aus Eintre-tenswahrscheinlichkeit W und Tragweite T ergibt den Erwartungswert der Risikokosten. Er setzt sich somit aus einer ursachen- und einer wirkungs-bezogenen Größe zusammen.

Die Bestimmung der Eintretenswahrscheinlichkeit kann über die Aus-wertung von statistischen Datensätzen oder Expertenschätzungen erfolgen. In Bauunternehmen stehen erfahrungsgemäß kaum umfangreiche Daten-sätze zur Verfügung, so dass Expertenschätzungen in den meisten Fällen die einzige Möglichkeit zur Bestimmung der Eintretenswahrscheinlichkeit eines Risikos bieten.

Die Tragweite eines Einzelrisikos lässt sich generell durch drei ver-schiedene Methoden bestimmen:

Auswertung von statistischen Datensätzen, Überschlägige Berechnung der Kosten bzw. Terminabweichungen (Kalkulation),Schätzung von zu erwartenden Kosten bzw. Terminabweichungen durch erfahrene Personen/Experten.

Auch hier gilt, dass in der Regel keine statistischen Datensätze in aus-reichendem Umfang zur Verfügung stehen, so dass die Anwendung über-schlägiger Berechnungen bzw. Kalkulationen oder Expertenschätzungen zweckmäßig ist. Allen Verfahren gemeinsam ist, dass zuerst ein Szenario des Risikoeintritts aufgestellt werden muss. Dieses Szenario beinhaltet ei-ne genaue Analyse der möglichen Ursachen, des Risikoereignisses an sich sowie der sich daraus ergebenden Auswirkungen.

Zur Bewertung von Risiken über Schätzungen existieren verschieden aufwändige und genaue Methoden (so Delphi-Methode in Schnorrenberg Goebels 1997 sowie Franke 1993). Alle Bewertungsmethoden besitzen je-doch die Gemeinsamkeit, dass die Qualität des Ergebnisses nur so gut ist wie die Qualität der Expertenschätzungen. Mit unpräzisen, oberflächlichen Risikoschätzungen ergeben sich nur wenig aussagekräftige Ergebnisse.

Page 301: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

294 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

Sollen beispielsweise bei einer Flussbaustelle die Kosten eines mögli-chen Hochwasserschadens bei einer Baugrube ermittelt werden, so muss basierend auf der vorgesehenen Spundwandhöhe (Annahme: 50-jähriges Hochwasser) abgeschätzt werden, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein 100-jähriges Hochwasser eintreten kann (Annahme W = 5 %). Zur Bewer-tung der Tragweite von Risiken durch eine kalkulatorische Berechnung wird dann die Auswirkung des Risikos beim Eintreten simuliert. Dazu wird das wirkungsbezogene Szenario der Tragweite (Schaden) simuliert. Im Fall des Hochwassereintritts sind folgende zusätzliche Arbeiten und Aufwendungen gegenüber dem ausgeschriebenen Projekt „Baugrube als Pauschalpreisleistung“ zu berücksichtigen (Störfall):

Räumung der Baugrube von allen Maschinen und Geräten bei Erkennen des Hochwassers (Hochwasserwarnung), Durchführung zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen am Bauwerk (falls notwendig),Kontrolliertes Fluten der Baugrube, Nach Abklingen der Flut: Auspumpen der Baugrube, Reinigen und Reinstallieren der Geräte, Gerüste etc., Verursachungsgerechte Erfassung der entstandene Kosten (Gemeinkos-ten der Baustelle, Stillstandskosten für die Geräte und Löhne).

Aus diesem Szenario wird kalkulatorisch die Tragweite respektive der Schaden ermittelt. Aus dem Produkt der so ermittelten Tragweite und der zuvor geschätzten Eintretenswahrscheinlichkeit ergeben sich die Risiko-kosten dieses „Störfalls“.

Die Risikoklassifizierung stellt die Schnittstelle zwischen Bewertung und Bewältigung dar. Die identifizierten Risiken besitzen aufgrund der Bewertung unterschiedliche Bedeutungen für das Projekt. Risiken mit gro-ßer Tragweite und hoher Eintretenswahrscheinlichkeit werden als bedroh-licher eingestuft als Risiken mit kleiner Tragweite und niedriger Eintre-tenswahrscheinlichkeit. Aufgabe der Klassifizierung ist es nun, die Risiken nach der Behandlungsbedürftigkeit zu sortieren, so dass in den anschlie-ßenden Teilprozessen die wichtigsten Risiken bearbeitet werden. Für die-ses Vorgehen sprechen zwei Gründe:

Für die Projektbearbeitung stehen nur begrenzte Ressourcen (Zeit, Per-sonal und Geldmittel) zur Verfügung. Die Verhältnismäßigkeit zwischen Tragweite und Bewältigungsaufwand muss gewährleistet sein.

In der Risikobewältigung ist zu untersuchen und zu entscheiden, wie mit den Risiken umzugehen ist, d.h. welche aktiven und reaktiven Maßnahmen

Page 302: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten 295

geplant und umgesetzt werden sollen. Dieses Vorgehen wird in erhebli-chem Maß von der im Unternehmen implementierten Risikostrategie re-spektive von der Risikobereitschaft der Entscheider beeinflusst. Zunächst ist zu prüfen, welche Behandlungsalternativen überhaupt zur Verfügung stehen, um dann eine Entscheidung über eine angemessene Behandlung zu fällen. Diese muss bestimmte Vorgaben und Neben- bzw. Randbedingun-gen berücksichtigen und einhalten. Die gewählte Alternative erfordert an-schließend eine angemessene Umsetzung.

Da alle Behandlungsarten entweder mit Sicherheit (Versicherungsprä-mien, Maßnahmen zur Minimierung) oder mit einem gewissen Erwar-tungswert (Schaden bei eingetretenem Risiko) Kosten verursachen, ist eine Auswahl der Behandlungsart über die Risikokosten sinnvoll.

Sollen die Gesamtrisikokosten eines Projekts berechnet werden, so er-folgt dies nach der Risikobewältigung. Da sich durch getroffene Entschei-dungen und ergriffene Maßnahmen für das Unternehmen eine veränderte Risikosituation ergibt, müssen die vom Unternehmen zu tragenden Restri-siken neu bewertet werden.

Den Abschluss des Risikomanagementprozesses bildet das Risikocont-rolling, welches bei die Risikosituation, wie sie sich nach der Identifikati-on, der Analyse und der Bewältigung präsentiert hat, im weiteren Projekt-verlauf zu beobachten und zu steuern. Hierbei erfolgt eine Überprüfung, ob die gewählten Bewältigungsmaßnahmen wirksam und effizient sind. Es ist vor allem zu untersuchen, ob die gewünschte Wirkung erreicht wurde bzw. ob die gewählten Maßnahmen der Verhältnismäßigkeit der Situation angepasst sind. Treten Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Größen auf oder ergibt sich eine neue Informationslage, so ist eine neue Risikoanalyse durchzuführen. Daraus kann die Notwendigkeit entstehen, neue Maßnah-men einzuleiten.

18.3 Einbindung des Risikomanagements in den Leistungserstellungsprozess

Da sich die Risikolage eines Unternehmens kurzfristig entscheidend än-dern kann, ist das operative Risikomanagement als kontinuierlicher Pro-zess über den gesamten Leistungserstellungsprozess des Unternehmens anzuwenden. Die Schwerpunkte der Durchführung einzelner Prozessele-mente können dabei je nach Phase der Leistungserstellung variieren. Min-destens zu Beginn eines neuen Teilprozesses der Leistungserstellung ist der Risikomanagementprozess erneut durchzuführen (s. Abbildung 18.5).

Page 303: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

296 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

Abb. 18.5 Einbindung des RM in den Leistungserstellungsprozess eines Bau- bzw. Generalunternehmens

Der Risikomanagementprozess findet erstmalig in der Angebotsbearbei-tung zur Ermittlung der Risikokosten Anwendung. Kommt es anschließend zu Verhandlungen mit dem Bauherrn, so führen diese in der Regel durch Forderungen oder Änderungswünsche des Bauherrn zu einer veränderten Risikolage. Dies erfordert wiederum ein erneutes Durchlaufen des Risiko-managementprozesses. Dazu werden die bereits identifizierten Risiken aus der Angebotsbearbeitung übernommen und durch die veränderte Aus-gangslage neu entstandene Risiken identifiziert.

Die Risikoanalyse ist nicht nur auf neu identifizierte Risiken anzuwen-den, sondern auch bekannte Risiken sind dahingehend zu untersuchen, ob eine Modifikation der getroffenen Maßnahmen erforderlich ist. Mit dem Beginn eines neuen Durchlaufs des Risikomanagementprozesses sollte al-lerdings erst begonnen werden, wenn er für die vorangegangene Leis-tungserstellungsphase vollständig abgeschlossen ist, eine Veränderung in der Abwicklung der Leistungserstellung eintritt oder ein vorher nicht er-kanntes Risiko sichtbar wird.

18.4 Operativer Ablauf der Risikoanalyse bei Angebotsbearbeitung

Die Aufgabe des Risikomanagements ist es, den Risiken eines Werkver-trages bzw. Auftrages zu begegnen, die Risiken zu begrenzen, zu teilen, zu verteilen oder zu kompensieren. In der Angebotsphase verfolgt der Risi-komanagementprozess mehrere Ziele:

Risikoorientierte Auswahl von Ausschreibungen, um den Quotienten aus der Anzahl abgegebener Angebote und der Anzahl erteilter Zu-schläge zu erhöhen (aktive Selektion von Bauaufträgen, Girmscheid 2004 c).

Page 304: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten 297

Risikoorientierte Bearbeitung und Abgabe des Angebots (Berücksichti-gung der adäquaten Risikokosten), um den Projekterfolg zu erhöhen und die Ergebnisse zielorientierter sicherzustellen (Girmscheid 2004a).

Um diese Prämissen zu erfüllen, sind in der Angebotsphase verschiede-ne Arbeitsschritte bezüglich des Risikomanagements auszuführen (s. Ab-bildung 18.6):

Festlegung der Kriterien für einen vorzeitigen Abbruch der Angebotsbe-arbeitung,Systematische Risikoidentifikation über einen Methoden-Mix, Bewertung der Eintretenswahrscheinlichkeiten der Einzelrisiken, Bewertung der Tragweiten der Einzelrisiken, Klassifizierung der Risiken gemäß ihrer Behandlungsbedürftigkeit, Ergreifen geeigneter und optimaler Bewältigungsmaßnahmen, Erneute Bewertung der beim Unternehmen verbleibenden Restrisiken, Ermittlung der Risikokosten aus den Restrisiken und Versicherungs-prämien, Integration dieses Betrages in das Angebot.

In den folgenden Abschnitten werden die Hauptarbeitsschritte einer Ri-sikoanalyse bei der Angebotsbearbeitung erläutert.

18.4.1 Festlegen der Go-/No-Go-Kriterien

Bevor mit der eigentlichen Angebotsbearbeitung begonnen wird, sind die Go-/No-Go-Kriterien für den vorzeitigen Abbruch der Angebotsbearbei-tung respektive den Verzicht auf die Angebotsabgabe festzulegen. Dies ist in der Regel die Aufgabe der Geschäftsleitung. Sie kann vorgeben, dass die Tragweite eines Einzelrisikos einen Höchstbetrag nicht überschreiten darf. Dieser kann projektunabhängig oder projektspezifisch als definierter Teil des Projektvolumens oder kalkulierten Projektgewinns angegeben werden. Auch ein genereller Projektabbruch bei Auftritt eines bestimmten Einzelrisikos ist möglich.

Page 305: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

298 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

Abb. 18.6 Risikomanagementprozess in der Angebotsphase

Page 306: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten 299

18.4.2 Risikoidentifikation

Für die Risikoidentifikation kommen mehrere Möglichkeiten kombiniert zum Einsatz. Es handelt sich dabei um

die intuitiv unstrukturierte Identifikation durch Pondering, Studium von Ausschreibungsunterlagen und Vertrag, Literaturanalysen sowie Inter-views,die intuitiv strukturierte Identifikation durch Brainstorming, Brainwri-ting oder andere Befragungstechniken, die systematische Identifikation durch Anwendung von Checklisten.

Ziel der Risikoidentifikation ist die umfassende und systematische Er-mittlung aller für die Abwicklung eines Bauprojektes relevanten Risiken. Zu den Risiken sind sowohl externe Risiken, die sich beispielsweise aus einer Veränderung des Markt- und Branchenumfelds ergeben (Beispiel: Risiken bei der Beschaffung von Subunternehmerleistungen), aber auch in-terne Risiken wie zum Beispiel ungenügende Qualitätssicherung und nicht ausreichend qualifiziertes Fachpersonal, zu zählen. Durch die Risikoidenti-fikation sollen alle Risiken, die gegenüber der Projektabwicklung ein Be-drohungspotential besitzen, erkannt werden.

Meist ist das Wissen um die Existenz eines Risikos auf Erfahrungen und Wissen begründet. Sollte der mit der Durchführung beauftragten Person die Erfahrung fehlen, so können Experten hinzugezogen werden.

Die intuitive Risikoidentifikation erfolgt vor der systematischen Risiko-identifikation, um die Personen, die mit der Projektbearbeitung betraut sind, nicht durch eine vorgegebene Risikosystematik in ihrer Kreativität bei der Identifizierung einzuschränken. Sie erfordert die Fähigkeit, Diskre-panzen zu erkennen, Phantasie und Kombinationsgabe.

18.4.2.1 Intuitiv unstrukturierte Risikoidentifikation - Pondering

Die einfachste intuitive, unstrukturierte Methode ist das Pondering, wel-ches aus dem Englischen übersetzt soviel wie „Grübelei“ bedeutet. Das Pondering ist ein Standardansatz zur Risikoidentifikation, für den lediglich eine Person, Papier, Stift und die Projektunterlagen benötigt werden (Chapman Ward 1997). Es wird ausschließlich über die Chancen und Ge-fahren sowie deren Ursachen in einem Projekt nachgedacht, und zwar ohne Leitfaden, Checklisten oder andere Hilfsmittel. Die Gedanken bringt der Durchführende sofort zu Papier. Dieses einfachste intuitive Verfahren soll-te in jedem Fall durchgeführt werden, und zwar bevor andere Personen zur Risikoidentifikation hinzugezogen und die Projektunterlagen detailliert studiert werden. Mit Hilfe dieser Methode können sich die für die Risiko-

Page 307: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

300 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

identifikation verantwortlichen Personen einen ersten Überblick über die möglichen Projektrisiken verschaffen.

Eine etwas formalisiertere Variante des Pondering berücksichtigt bereits das systematische Studium von Projekt- und Vertragsunterlagen. Ergänzt werden kann dieses Verfahren durch Literaturanalysen und Expertenbefra-gungen.

18.4.2.2 Intuitiv strukturierte Risikoidentifikation - Brainstorming

Die Methoden des Brainstormings zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass eine bestimmte Anzahl von Personen in einer gemeinsamen Sit-zung Risiken eines bestimmten Projekts sucht. Unter Ausnutzung grup-pendynamischer Aspekte greifen die Teilnehmer alle Ideen auf und entwi-ckeln sie weiter. Ein Protokollführer hält den Vorgang schriftlich fest. Die Leitung der Sitzung wird einem Moderator übertragen. Der Moderator ist mit der Einhaltung bestimmter Regeln betraut und sorgt für einen kontinu-ierlichen Ablauf der Sitzung. Nach einer vorgegebenen Dauer (maximal 30 Minuten, ansonsten wird die Sitzung ineffizient) bricht der Moderator die Sitzung ab, wertet die gefundenen Risiken aus und gruppiert sie nach Sphären.

Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt aufgrund ihrer Erfahrung, ihres Fachwissens und ihrer Funktion im Projekt. Die optimale Teilnehmerzahl liegt bei fünf Personen (Smith 1999). Eine zu große Gruppe birgt die Ge-fahr, dass sich einzelne Teilnehmer zu wenig an dem Vorgang beteiligen.

Bei der Auswahl der Teilnehmer ist darauf zu achten, dass sich eine Gruppe zusammenfindet, von der ungewöhnliche Vorschläge zu erwarten sind. In die Gruppe einzubeziehen sind bevorzugt Personen, die Bereit-schaft zeigen, sich in eine neue Aufgabe einzuarbeiten. Es ist von Vorteil, wenn die Teilnehmer schon an anderer Stelle Erfahrungen im Brainstor-ming gesammelt haben, die sie dann in die Sitzung einfließen lassen kön-nen. Es ist zu empfehlen, die Teilnehmer nicht ausschließlich aus den be-teiligten Fachabteilungen auszuwählen, um die Gefahr einer zu subjektiven Stellungnahme zu vermeiden. Als vorteilhaft erweist sich ebenso die Teil-nahme von Personen, die mit dem Thema nicht vertraut sind. Durch sie sind vollkommen neue Aspekte für die Thematik zu erwarten.

Um das Brainstorming erfolgreich zu gestalten, sind in der Sitzung vier Regeln zu beachten (Schnorrenberg Goebels 1997):

Quantität vor Qualität: Es soll eine große Anzahl von Ideen angeführt werden, wobei deren Qualität zunächst unerheblich ist.

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18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten 301

Aufgreifen von Ideen: Vorgetragene Ideen sollen als Anregungen ver-standen und von den anderen Teilnehmern aufgegriffen und weiterent-wickelt werden. Keine „Ideenkiller“: Vorgebrachte Ideen dürfen innerhalb der Sitzung in keiner Weise kritisiert werden. „Impulsive“ Nennung der Ideen: Die Ideen sind in beliebiger Reihen-folge ohne weitere Erklärungen zu nennen.

Der Moderator schreibt die genannten Ideen für alle sichtbar auf (Flip-chart, Tageslichtprojektorfolie). Bewährt hat sich auch die Kartentechnik (Metaplantechnik), bei der der Teilnehmer seine Ideenkarten an eine Wandtafel heftet.

Im Anschluss an die Sitzung prüft der Protokollführer die notierten Ri-siken auf identische Nennung und fasst sie zusammen. Danach sind sie im Hinblick auf ihre Bedeutung für das Projekt zu betrachten und entspre-chend einzuordnen.

18.4.2.3 Systematische, strukturierte Risikoidentifikation - Checklisten

In einer Checkliste ist eine Vielzahl von Merkmalen und Ausprägungen zu einem abgegrenzten Themengebiet gesammelt und strukturiert dargestellt. Checklisten sind keine spezielle Erfindung zur Risikoidentifikation, kön-nen dort jedoch als Risikochecklisten sinnvoll eingesetzt werden. Risiko-checklisten stellen keine Kreativitätstechnik dar, weshalb ihr Einsatz erst nach der intuitiven Identifikation erfolgen soll. Sie enthalten eine Zusam-menstellung von Einzelrisiken unterschiedlicher Risikoarten. Die aufge-führten Risiken basieren beispielsweise auf den Ergebnissen des Brain-stormings.

Checklisten haben das Problem des Konkretisierungsgrades, d.h. sie können entweder wenige globale und hochaggregierte Risiken oder eine Vielzahl konkreter, kaum aggregierter Risiken enthalten. Bei extrem glo-baler Formulierung sind die Listen weniger hilfreich, da in diesem Fall festgestellt werden muss, aus welchen einzelnen Risiken sich die Ver-zeichniskomponenten zusammensetzen. Umfangreiche Listen von Risiken mit geringer Aggregation bergen das Problem der mangelnden Vollstän-digkeit und sind nicht besonders anwenderfreundlich, da sie viel Zeit zum Ausfüllen erfordern. Deswegen ist für die Erstellung von Checklisten ei-nen Mittelweg zu finden.

Optimal ist eine Gliederung nach Risikoarten sowie eine weitere Grup-pierung bzw. Zusammenfassung von Einzelrisiken zu bestimmten Berei-chen. Für die technischen Risiken können diese Gruppierungen zum Bei-

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302 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

spiel für die Bereiche Baugrund, Baugrube und Gründung vorgenommen werden.

Im Projektverlauf kann die mit der Durchführung betraute Stelle diese Checklisten aufgrund weiterer Erkenntnisse laufend korrigieren und ergän-zen. Es besteht hierbei allerdings schnell die Gefahr, dass der Umfang in starkem Maß zunimmt. Eine übersichtliche Darstellung bei Berücksichti-gung aller möglichen Risiken ist dann nicht mehr gewährleistet. Zu be-rücksichtigen ist ferner die Einstellung des Benutzers, bei dem ein solches Instrument als bürokratische Maßnahme aufgefasst werden kann.

Die nach Durchlauf der drei Verfahren identifizierten Risiken werden auf einer projektspezifischen Risikosammelliste zusammengefasst, an-schließend gebündelt und den weiteren Teilprozessen des Risikomanage-ments zugeführt. Eine Anwendung von projektspezifischen Risikosammel-listen ist sinnvoll, damit die Ergebnisse der Risikoidentifikation anderen Projektmitgliedern für den projektbegleitenden Gebrauch zur Verfügung stehen.

Der Einsatz von Risikosammellisten ist ein einfaches und nachvollzieh-bares Verfahren zur Dokumentation erkannter Risiken. Übersichtlich strukturierte Risikosammellisten eignen sich sehr gut als Diskussions-grundlage für die weiteren Phasen des Risikomanagements.

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18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten 303

Abb. 18.7 Beispiele für Checklisten (Busch 2003)

18.4.3 Risikobewertung

Die Bewertung der auf der Sammelliste enthaltenen Risiken muss meist getrennt nach Risikogruppierungen durch die jeweiligen Experten erfol-gen. Eine Ausnahme können hier kleine Projekte bilden, die von dem je-weiligen Projektleiter umfänglich bearbeitet werden. Zu ermitteln sind Werte für die Eintretenswahrscheinlichkeit W und die Tragweite T der Einzelrisiken. Es können zwei verschiedene Varianten zum Einsatz kom-men, die sich in ihrem Aufwand unterscheiden:

Qualitative Risikobewertung von W und T über feste Bewertungszah-len,Quantitative Risikobewertung von W und T über deren absolute Größe.

Die Ergebnisse beider Bewertungsverfahren werden dem entsprechen-den Risiko in die Sammelliste zugeordnet.

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304 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

18.4.3.1 Qualitative Risikobewertung von Eintretenswahrscheinlichkeit und Tragweite über feste Bewertungszahlen

Das erste Verfahren besteht darin, die Risikodeterminanten in einem schnellen und unkomplizierten Verfahren grob abzuschätzen, indem der Eintretenswahrscheinlichkeit und der Tragweite feste Werte zwischen 1 und 3, so genannte Bewertungszahlen, zugewiesen werden. Die Größe der Zahl bezieht sich auf die relative Größe der Eintretenswahrscheinlichkeit bzw. des Risikoschadens. Die Bedeutung der Werte kann Abbildung 18.8 entnommen werden. Aus der Risikobewertung lässt sich über eine mul-tiplikative Verknüpfung der Risikowert ermitteln. Dieser kann Werte zwi-schen 1 (kleines Risiko) und 9 (großes Risiko) annehmen. Das Verfahren bewertet Risiken nicht in ihrer absoluten Höhe, sondern stellt einen relati-ven Bezug zwischen den Risiken dar. Ziel ist dabei, die Notwendigkeit der Risikobehandlung zu ermitteln.

Abb. 18.8. Risikobewertung mittels fester Bewertungszahlen

18.4.3.2 Quantitative Bewertung von Eintretenswahrscheinlichkeit und Tragweite über deren absolute Größe

Die zweite Methode, die quantitative Bewertung, welche zwar aufwändi-ger, dafür aber exakter ist, besteht darin, den Risikodeterminanten absolute Werte für die Eintretenswahrscheinlichkeit W in Prozent und die Tragwei-te T in Geldwerten (€, CHF) zu geben. Zu unterscheiden sind Punkt- und Intervallschätzungen. Bei einer Punktschätzung wird für die Tragweite le-diglich ein Wert geschätzt. Sind für die Auswirkung eines Risikos ver-schiedene Szenarien möglich, so kann die Intervallschätzung eingesetzt werden. Dazu werden ein minimaler und ein maximaler Schaden be-stimmt. Können verschiedene Szenarien auftreten, so sollte das wahr-scheinlichste Szenario bewertet werden. In Verbindung mit einer Risiko-sammelliste ist die quantitative Bewertung in Abbildung 18.9 dargestellt.

Durch eine Multiplikation von Eintretenswahrscheinlichkeit W und Tragweite T berechnet sich der Erwartungswert der Kosten des jeweiligen

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18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten 305

Einzelrisikos, welcher Grundlage der Risikoklassifizierung über die ABC-Methode ist (s. Kap. 18.4.42).

Bei der Bewertung der Risiken ist es wichtig, dass sie ohne die Berück-sichtigung von eventuellen Bewältigungsmaßnahmen erfolgt. Ohne eine klare Trennung ist keine abgegrenzte Ermittlung der Risikokosten für das Angebot möglich, da ein Teil der tatsächlichen Kosten ansonsten bereits versteckt in den einzelnen Leistungspositionen enthalten ist.

Bewertungsfelder Risiko-gruppe

Einzelrisiko Beschreibung des Einzelrisikos Offert-Artikel

Nr.

Quantitative Bewertung

W[%]

T[CHF]

Vertragsbe-dingungen

Komplettheitsklausel Die Komplettheitsklausel ist in Offert-artikel 15.3 enthalten. 15.3 20% 240.000

Leistungsbe-schreibung / Leistungs-abgrenzung

Der Bauherr hat Teile der von ihm gewünsch-ten Leistung nicht expli-zit ausgeschrieben. Un-klarheit hinsichtlich Leistungsumfang, Leistungs-stand, Leis-tungsabgrenzung. (LV, Baubeschreibung nicht vollständig bzw. eindeu-tig, Qualität der Pläne (Spezifikation))

Die Planung ist für das 4. und 5. Ge-schoss sowie für die Gestaltung von Ca-feteria und Restaurant noch nicht abge-schlossen und in der Leistungs-beschreibung noch nicht vollständig ent-halten. 36.1-3

37.1-538.2-4

40% 320.000

Bonität/ Zahlungs-moral

Bonität/Zahlungsmoral des Bauherrn

Die Bonität des Bauherrn wird momen-tan nicht als optimal eingestuft. Es wer-den Zahlungsverzögerungen von durch-schnittlich 2 Monaten erwartet.

- 70% 300.000

Fremd-leistungs-kalkulation

Kalkulation Haustechnik Haustechnik: Die Angebotsfrist ist zu kurz. Kosten müssen ohne genauen NU-Preis über Gewerkegrößen geschätzt werden.

II-2.3 35% 350.000

Aushub-arbeiten

Meißelarbeiten Es kann sein, dass beim Aushub größere Felsbrocken auftreten, die durch Meißeln zerkleinert werden müssen.

III-4.2 30% 30.000

Aushub-arbeiten

Altlasten Eventuell befindet sich ein ausgelaufener Öltank im Boden. Dies führt zu langsa-mem Aushub und Deponiekosten.

III-4.4 75% 45.000

Baugrube Spundwandrammen-Findlinge

Im Boden werden vereinzelt Findlinge vermutet. Dies kann beim Rammen der Spundwand zu starken Verzögerungen führen.

III-5.1 45% 65.000

Baugrube Setzungen Die Nachbarbebauung grenzt direkt an die Baugrube. Bei einer zu weichen Aus-führung der Spundwand kann es zu Set-zungen über der Toleranzgrenze kom-men.

III-5.3 5% 500.000

Abb. 18.9 Quantitative Risikobewertung in Verbindung mit einer Risikosammel-liste (Busch 2003)

Bei der Multiplikation von W und T entsteht aus zwei Werten ein Er-wartungswert. Durch die mathematische Verknüpfung der beiden Größen gehen Informationen verloren. Der Erwartungswert differenziert nicht zwi-schen Risiken mit kleiner Eintretenswahrscheinlichkeit und großer Trag-weite und solchen mit hoher Eintretenswahrscheinlichkeit und geringer

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306 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

Tragweite. Für die spätere Risikobewältigung ist dieser Unterschied ent-scheidend, da grundlegend verschiedene Maßnahmen ergriffen werden müssen. Abhilfe schafft zum Beispiel die Portfolio-Darstellung als Metho-de der Risikoklassifizierung, die eine Differenzierung von W und T beibe-hält.

18.4.4 Risikoklassifizierung

18.4.4.1 Portfolio-Methode

Die Portfolio-Methode benötigt ein Koordinatensystem mit der Abszisse als „Tragweite“ und der Ordinate als „Eintretenswahrscheinlichkeit“. In dieses Diagramm werden nun sämtliche Risiken eingetragen. Je nach Lage der Einzelrisiken im Portfolio müssen unterschiedliche Bewältigungsmaß-nahmen ergriffen werden. Generell gilt: Je weiter rechts oben im Koordi-natensystem ein Risiko liegt, desto größer ist seine Gefahr für das Projekt und damit die Notwendigkeit der Behandlung. Basierend auf der Risiko-bewertung existieren zwei verschiedene Verfahren:

Portfolio-Darstellung aufgrund der qualitativen Bewertung, Portfolio-Darstellung aufgrund der quantitativen Bewertung.

Die einfachste Variante der Portfolio-Darstellung verwendet die nach der qualitativen Methode bewerteten Risiken. Für die Risikodeterminanten W und T liegen damit Werte zwischen 1 und 3 vor. Aus diesen drei Wer-ten können sich bei einer Kombination von W und T neun verschiedene Positionen im Diagramm ergeben. Sämtliche möglichen Kombinationen und damit das Klassifizierungskriterium sind in Abbildung 18.10 darge-stellt.

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18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten 307

Abb. 18.10 Klassifizierung eines Risikos aufgrund der qualitativen Bewertung (Locher 1980)

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308 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

Die zweite Möglichkeit besteht darin, Risiken aufgrund der quantitati-ven Bewertung unter Berücksichtigung absoluter Zahlenwerte für W [%] und T [€, CHF] in das Portfolio-Diagramm einzuzeichnen. Bei Verwen-dung absoluter Zahlenwerte ist es zusätzlich möglich, eine Unterscheidung zwischen Punkt- und Intervallschätzungen vorzunehmen. Liegen sowohl für W als auch für T Punktschätzungen vor, so ergibt sich die Darstellung des Risikos als Punkt. Eine Punkt- sowie eine Intervallschätzung ergeben eine horizontale bzw. vertikale Strecke. Dies entspricht der Verbindung der zwei Extrempunkte. Zwei Intervallschätzungen lassen sich als Recht-eck (Quadrat) darstellen, wobei die niedrigen Werte für W und T die linke untere Ecke ergeben.

Abb. 18.11 Portfolioauswertung der Risikosammelliste

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18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten 309

Um das Portfolio zu bilden, also die Bereiche hoher bzw. niedriger Kos-ten und Eintretenswahrscheinlichkeiten voneinander zu trennen, wurde das Diagramm zusätzlich in neun Felder unterteilt. In dem in Abbildung 18.11 dargestellten Beispiel wurden die Felder gleich groß gewählt. Das ergibt eine Drittelung des Diagramms. Je nach Lage der Risiken im Portfolio-Diagramm sind unterschiedliche Bewältigungsmaßnahmen zu ergreifen. Oberste Priorität besitzen die Risiken in den Bereichen 5, 6, 8 und 9, da von ihnen die größte Gefährdung für das Projekt ausgeht. Bei diesen Risi-ken muss durch geeignete Maßnahmen eine Verminderung von Eintre-tenswahrscheinlichkeit und/oder Tragweite angestrebt werden. Da die Ri-siken in Bereich 3 lediglich über eine große Tragweite verfügen, aber nur selten auftreten, ist eine Absicherung über eine Versicherung denkbar. Die Risiken aus den Bereichen 1, 2, 4 und 7 können von dem Unternehmen übernommen und beispielsweise durch die Bildung von Rücklagen abge-deckt werden.

Zusätzlich zur Unterteilung des Portfolios in die neun erwähnten Berei-che kann ebenso ein Bereich festgelegt werden, ab dem es nicht mehr ak-zeptabel ist, ein Risiko selbst zu übernehmen. Je weiter ein Risiko im Risi-koportfolio rechts oben liegt, desto größer ist die Gefährdung, die von ihm ausgeht. Der Erfolg des Projektes durch einen Risikoeintritt wird maßgeb-lich beeinträchtigt. Es lässt sich ein Grenzbereich festsetzen, bei dessen Überschreitung ein Risiko selbst bei geringster Eintretenswahrscheinlich-keit nicht mehr akzeptabel ist. Um diesen Grenzbereich zu ermitteln, sind folgende Arbeitsschritte erforderlich:

Die Geschäftsleitung definiert einen Wert Rmax für die maximal akzep-tablen probabilistischen Risikokosten eines Einzelrisikos. Die probabi-listischen Risikokosten eines Einzelrisikos entsprechen dem Erwar-tungswert und ergeben sich aus dem Produkt von W und T des betreffenden Risikos. Der Wert für Rmax kann z.B. in Relation zum Pro-jektvolumen oder zum geplanten Projektgewinn gewählt werden. Wird die Funktion Rmax = W T = const. nach W aufgelöst, so ergibt sich die Funktion einer Hyperbel:

W = Rmax / T Da es Risiken gibt, die selbst bei geringster Eintretenswahrscheinlich-keit nicht mehr akzeptabel sind, muss die Geschäftsleitung zusätzlich einen Wert für die maximal akzeptable Tragweite Tmax eines Einzelrisi-kos vorgeben. Diese Vorgabe ergibt im Diagramm einen Grenzwert.

Der sich aus diesen Angaben ergebende Risikoakzeptanzbereich ist in Abbildung 18.12 dargestellt. Aus dem Diagramm ist ersichtlich, dass für ein Unternehmen die akzeptable Tragweite von Risiken mit extrem gerin-

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310 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

ger Eintretenswahrscheinlichkeit größer ist als bei häufiger eintretenden Risiken. Die Form und die Größe des Akzeptanzbereiches hängen maß-geblich von der individuellen Risikoeinstellung des Unternehmens ab. Je risikofreudiger ein Unternehmen ist, desto kleiner wird der Bereich fest-stehen, in dem es Risiken nicht akzeptiert. Prinzipiell gilt, dass umso drin-gender Risikobewältigungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, desto näher liegt das Risiko am nicht akzeptablen Bereich.

Ein

trete

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t [%

]

Abb. 18.12 Darstellung der Risikoakzeptanzbereiche

18.4.4.2 ABC-Analyse

Die ABC-Analyse ist eine wichtige Technik der Informationsaufbereitung (Synonyme: Pareto-Analyse, Lorenz-Kurve). Mit ihrer Hilfe werden Risi-ken in drei unterschiedliche Klassen aufgeteilt. Für den Einsatz der ABC-

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18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten 311

Analyse als Klassifizierungsmethode bedeutet dies, dass eine Gruppierung der Risiken nach der Notwendigkeit ihrer Behandlung erfolgt. Die Eintei-lung in die drei Gruppen (A-, B- und C-Risiken) wird nach folgenden Merkmalen vorgenommen:

Gruppe A: Große Risiken, sehr beobachtungs-/behandlungs-/betrachtungsbedürftig.Gruppe B: Mittlere Risiken, beobachtungs-/behandlungs-/betrachtungsbedürftig.Gruppe C: Kleine Risiken, weniger beobachtungs-/behandlungs-/betrachtungsbedürftig.

Die gängigste Variante ist die Sortierung der Risiken über die Größe ihrer Erwartungswerte. Die Sortierung in A-, B- und C-Risiken ist Abbil-dung 18.13 zu entnehmen.

Bei der Grenzziehung haben sich für die kumulierten Risikoerwar-tungswerte folgende Prozentzahlen durchgesetzt: Die A-Risiken machen etwa 70 % der Summe der Risikoerwartungswerte aus, die B-Risiken etwa 20 %, die restlichen 10 % verbleiben für die C-Risiken.

Abb. 18.13 Sortierung der Risiken nach der Größe des Risikoerwartungswertes

Mit Hilfe der Darstellung lassen sich die Risiken aus Abbildung 18.11 den verschiedenen Klassen zuordnen (Abbildung 18.13):

A-Risiken: Risiko F1, Risiko R2 und Risiko F2, B-Risiken: Risiko R1 und Risiko T2,

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312 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

C-Risiken: Risiko T3, Risiko T4 und Risiko T1.

Oberste Behandlungspriorität besitzen die A-Risiken, gefolgt von den B-Risiken. Zuletzt werden geeignete Bewältigungsmaßnahmen für die C-Risiken gesucht. Die Anwendung der ABC-Analyse weist folgende Vortei-le auf:

Sie ermöglicht eine übersichtliche Darstellung der Risiken. Kostenintensive Risiken lassen sich leicht von den weniger kostenträch-tigen Risiken abgrenzen. Die maßgebenden Risiken lassen sich leicht isolieren.

Die ABC-Analyse hat den Nachteil, dass die Bedeutung der Aussagen, die auf der Basis des Diagramms möglich sind, stark von den gewählten Prozentgrenzen der Kategorien abhängen. Sind diese unzutreffend ge-wählt, wird den Risiken ein falsches Gewicht beigemessen.

18.4.5 Risikobewältigung

Die Risikobewältigung als dritte Phase des Risikomanagementprozesses umfasst mehrere Schritte:

Prüfen der Risiken auf Behandlungsalternativen, Entscheidung für eine Behandlungsalternative, Umgang mit der Behandlungsalternative, d.h. Ergreifen der erforderli-chen Maßnahmen.

Es ist zu beachten, dass Unsicherheiten auch mit Chancen verbunden sind. Es kann also keinesfalls darum gehen, alle möglichen Risiken elimi-nieren zu wollen, da eine erfolgreiche Projektdurchführung und eine ge-sunde Weiterentwicklung eines Unternehmens nur erreicht werden kön-nen, „wenn immer wieder Unsicherheiten in Kauf genommen und Risiken bewusst eingegangen werden. Die größte Gefahr für ein Unternehmen kann daraus entstehen, dass gar keine Risiken eingegangen werden. Er-folgreiche Unternehmen verstehen es in der Regel besonders gut, nur sol-che Risiken einzugehen, bei denen die vorhandenen Chancen gegenüber den damit verbundenen Gefahren deutlich überwiegen.“ (UBS 1998). Ge-nerell kommen folgende Behandlungsalternativen in Frage (s. Abbildung 18.14):

Vermeidung (Eliminierung), Verminderung, Transfer (Übertragung)/Versicherung, Übernahme (Akzeptieren).

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18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten 313

Abb. 18.14 Risikobewältigungsmöglichkeiten

Grundsätzlich kann zwischen aktiven und passiven Maßnahmen der Risi-kobehandlung unterschieden werden. Die aktiven Maßnahmen nehmen di-rekt Einfluss auf die Risikostruktur. Es wird auf die Eintretenswahrschein-lichkeit und/oder die Schadenshöhe bei Eintritt eingewirkt (Girmscheid 1999). Passive Maßnahmen haben dagegen zum Ziel, für eine entspre-chende Deckung zu sorgen, falls es zu einem Risikoeintritt kommt. Häufig kommt es zu einer Kombination mehrerer Bewältigungsmaßnahmen, um ein möglichst geringes Restrisiko zu erreichen.

Das Ziel der Risikovermeidung ist es, entweder die Tragweite oder die Eintretenswahrscheinlichkeit eines Risikos auf der Wert 0 zu bringen. Die Risikovermeidung bietet von allen Behandlungsmöglichkeiten die größte Sicherheit. Dazu sind normalerweise im Vergleich zu anderen Behand-lungsalternativen sehr aufwändige Maßnahmen, verbunden mit hohen Kosten, erforderlich. Sie beinhalten die Abänderung von Bauabläufen oder den Einsatz anderer, zuverlässigerer Bauverfahren wie zum Beispiel für das Risiko „Überflutung der Baugrube“ bei der Bemessung der Baugrube den Ansatz des Pegels des 100-jährigen Hochwassers.

Bei Maßnahmen zur Risikoverminderung wird angestrebt, das Risiko über technische, operationelle, bauliche oder personelle Maßnahmen auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Das Risiko wird nicht komplett ver-mieden, sondern es verbleibt ein Restrisiko, welches vom Unternehmen zu übernehmen ist. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um vorbeugende Maßnahmen, die entweder ursachenbezogen oder wirkungsbezogen ange-setzt werden und die Risiken (Eintretenswahrscheinlichkeit oder Tragwei-te) verringern. Ebenso wie die Vermeidung ist eine Verminderung nicht immer möglich. Beim wirkungsbezogenen Ansatz ist die Verminderung der Tragweite eines möglichen Risikoeintritts das Ziel. Dies erfolgt über eine Begrenzung des möglichen Schadens durch bestimmte Vorkehrungen.

Die Risikoübertragung kann auf zwei Arten erfolgen:

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314 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

Versicherung des Risikos bei einem Versicherungsunternehmen, das ge-eignete Versicherungspolicen anbietet.

Vertraglicher Transfer des Risikos an Dritte, in der Regel auf andere Projektbeteiligte. Dies geschieht zum Beispiel durch vertragliche Back-to-Back-Regelungen, mit deren Hilfe ein Bauunternehmen vom Bau-herrn übernommene Risiken wie Terminrisiken vertraglich auf Nachun-ternehmer übertragen kann. Eine weitere Möglichkeit für ein Unternehmen der Bauwirtschaft, Risi-

ken zu bewältigen, besteht in der Risikoübernahme. Ohne Anwendung ei-ner der vorgenannten Bewältigungsmethoden verbleibt das gesamte Risiko beim Unternehmer. Mit Anwendung anderer Bewältigungsmöglichkeiten kann trotzdem noch ein Restrisiko bei ihm verbleiben. Der Unternehmer nimmt die Risiken bzw. Restrisiken bewusst in Kauf, wobei ihm dadurch zunächst keine Kosten entstehen. Für den Fall eines Risikoeintritts muss er Vorkehrungen eingeleitet haben (Rücklagenbildung, ausreichende Liquidi-tät), auf die er im Schadensfall zurückgreifen kann.

Eine bestimmte Rangordnung der Risikobewältigungsmöglichkeiten - Vermeiden, Vermindern, Übertragen, Übernehmen - gibt es nicht. Es kommt stets auf das Verhältnis von Aufwand und Wirkung an. Bei den meisten Projektrisiken stehen dem Bauunternehmen mehrere Bewälti-gungsmöglichkeiten zur Verfügung.

18.4.6 Berechnung der Risikokosten

Im Anschluss an die Risikobewältigung müssen die aufgrund der beim Un-ternehmen verbleibenden Restrisiken entstehenden Risikokosten sowie mögliche Transferkosten ermittelt werden, die in die Angebotssumme ein-fließen. Aufgrund von Maßnahmen der Risikobewältigung stellt sich die quantitative Situation von Eintretenswahrscheinlichkeit und Tragweite einzelner Risiken anders als zu Beginn dar. Risiken, die vermindert wur-den, müssen neu bewertet werden. Zu unterscheiden sind wiederum zwei verschiedene Verfahren:

Praktiker-Methode,Berechnung der Gesamtrisikokosten mittels Monte-Carlo-Simulation.

18.4.6.1 Berechnung der Risikokosten mittels der Praktiker-Methode

Die Praktiker-Methode ist das einfachste, übersichtlichste und am leichtes-ten nachvollziehbare Verfahren zur Berechnung der Risikokosten. Zur Durchführung ist die Neubewertung der Risikosituation, wie sie sich für das Bauunternehmen nach Ergreifen der Bewältigungsmaßnahmen ergibt,

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18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten 315

notwendig. Für jedes Einzelrisiko wird wiederum eine quantitative Schät-zung für die Eintretenswahrscheinlichkeit W und Tragweite T benötigt. Durch die Multiplikation beider Werte ergibt sich der Risikoerwartungs-wert des Einzelrisikos. Die Praktiker-Methode verlangt nun eine Addition sämtlicher Risikoerwartungswerte. Es wird der Erwartungswert des Risi-kos für alle identifizierten Risiken gebildet.

Nachteilig an dem Ergebnis der Praktiker-Methode ist, dass die ermittel-te Summe nichts über die Bandbreite der Risikokosten (Minimum und Maximum) und über die statistische Sicherheit des Ergebnisses aussagt. Das Ergebnis der Praktiker-Methode stellt lediglich ein mögliches (wenn auch wahrscheinliches) Szenario dar. Letztlich ist aber der Zufall für den Eintritt einer bestimmten Kombination von Einzelrisiken verantwortlich. Zudem müssen die Kosten für das Versichern von transferierten Risiken berücksichtigt werden.

18.4.6.2 Berechnung der Risikokosten mittels Monte-Carlo-Simulation

Die Monte-Carlo-Simulation ermöglicht die Wahrscheinlichkeitsverteilung für den monetären Risikoschaden in Abhängigkeit von vielfältigen Einga-begrößen, deren Unschärfen auf Grundlage von Erfahrungswerten und Ex-pertenmeinungen abzuschätzen sind, darzustellen. In einer vorher festge-legten Anzahl von Simulationsläufen, wobei jeder Simulationslauf einem möglichen Risikoszenario entspricht, erfolgt die Kombination zufallsab-hängiger Einzelrisiken zum Gesamtprojektrisiko. Die Berechnung wird rechnergestützt durchgeführt. Für die Durchführung dieser Simulation reicht allerdings der Umfang der Schätzwerte der Praktiker-Methode nicht aus. Um eine reale Bandbreite der Risikokosten zu erhalten, müssen Ex-perten für jedes Einzelrisiko einen minimalen, einen wahrscheinlichen und einen maximalen Schaden sowie eine Eintretenswahrscheinlichkeit schät-zen. Wie bei der Praktiker-Methode bereits erläutert, muss dies ebenfalls nach Ergreifen der Behandlungsmaßnahmen erfolgen. Für jedes Einzelri-siko benötigt die Simulation somit vier Input-Werte. Die Input-Daten wer-den in eine Arbeitsblatt übernommen (beispielsweise Excel-Tabellenblatt), welches als Grundlage für die Durchführung der Simulation dient (s. Ab-bildung 18.15).

Page 323: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

316 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

Projekt 1MC-Simulation des Risikozuschlags auf Angebot Nr. 61/2002

1 R1 Vertragsbedingungen - Komplettheitsklausel 20 % 170.000 190.000 220.000 198.637 198.6372 R2 Leistungsbeschreibung unvollständig 20 % 90.000 140.000 170.000 153.915 03 F1 Bonität / Zahlungsmoral des Bauherrn 20 % 150.000 170.000 210.000 161.692 161.692

Kostenüberschreitung FremdleistungskalkulationHaustechnik

5 T1 Aushubarbeiten - Meisselarbeiten 30 % 25.000 30.000 90.000 27.411 27.4116 T2 Aushubarbeiten - Altlasten Öltank 40 % 35.000 45.000 95.000 49.959 07 T3 Baugrube - Findlinge beim Spundwandrammen 25 % 45.000 65.000 125.000 68.262 08 T4 Baugrube - Setzungen an der Nachbarbebauung 5 % 150.000 160.000 200.000 164.137 0

Total 387.740

Legende:Von Experten geschätzte Eingangsvariablen (BetaPERT-Verteilung)Ausgangswerte der Simulation für einen SimulationsablaufExcel-Addition

0145.929190.000130.000100.000

KürzelNr.Eintretens-

wahrschein-lichkeit [%]

F24 15 %

Verteilungsfunktion BetaPERT

Grüner Wert:Blaue Werte:

Rote Werte:

Minimaler Schaden [€]

Wahrschein-licher Schaden

[€]

Schadenssimulation inkl. Eintretenswahr-scheinlichkeit [€]

Schadens-simulation

[€]

Maximaler Schaden [€]Bezeichnung

Abb. 18.15 Restrisikokosten - Excel-Datenblatt zur Monte-Carlo-Simulation

Mit den geschätzten Werten der Tragweite erstellt die Software eine Dichtefunktion (entspricht der Schadensverteilung) für das betreffende Einzelrisiko. In Abbildung 18.16 ist die häufig verwendete BetaPERT-Verteilung z.B. für die Position 5 „Aushubarbeiten - Meißelarbeiten“ für die Werte minimaler Schaden 25.000 €, wahrscheinlicher Schaden 30.000 € und maximaler Schaden 90.000 € dargestellt.

Abb. 18.16 BetaPERT-Verteilung für den Risikoschaden (Aushubarbeiten - Meis-selarbeiten) - Auswahl der Tragweite je Szenario

Über eine Zufallszahl wählt die Software eine Schadenshöhe aus dem Diagramm aus. Eine weitere Zufallszahl bestimmt, ob das Risiko im aktu-ellen Simulationsdurchlauf überhaupt eintritt. Jedes Einzelrisiko benötigt damit zwei Zufallszahlen. Ist dieser Vorgang für jedes Einzelrisiko abge-schlossen, kommt es zur Addition der eingetretenen Risiken zum Gesamt-projektrisiko dieses Szenarios. 10.000 Simulationsdurchläufe ergeben 10.000 verschiedene Szenarien und damit Werte für das Gesamtprojektri-

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18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten 317

siko. Die Verteilung dieser Werte lässt sich in einer Grafik als Dichte- und Verteilungsfunktion darstellen.

Abb. 18.17 Dichtefunktion der Risikokosten (in Tsd. € )

Abb. 18.18 Verteilungsfunktion der Risikokosten (in Tsd. €)

Aus den Diagrammen in den Abbildungen 18.17 und 18.18 lassen sich die maximalen Risikokosten in Abhängigkeit von einer statistischen Si-cherheit ablesen. Bei einer statistischen Sicherheit von 90 % liegen die Ri-sikokosten maximal bei 221.770 €.

18.5 Risikokalkulation in einem Bauunternehmen

Wie bereits in Kapitel 11.3 kurz erläutert, ergeben sich die allgemeinen Ri-siken des Unternehmens aus dem Betrieb und beziehen sich nicht auf einen einzelnen Bauauftrag. Beispielsweise können sich aus einem Geschäftsfeld

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318 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

erhebliche, nicht vorhersehbare Risiken ergeben, wenn das Unternehmen vollständig von Aufträgen der öffentlichen Hand abhängig ist und aus kon-junkturpolitischen Gründen die Ausgaben gesperrt oder zurückgestellt werden. Weitere Risiken können aus ungünstigen Verschiebungen in der Finanzierung des Inventars durch Zinsmarktschwankungen, durch Perso-nalfluktuation und des daraus resultierenden Know-how- und Kompetenz-verlustes sowie aus Führungsfehlern entstehen.

Die projektspezifischen Risiken ergeben sich aus der Abwicklung eines konkreten Projektes und sind in der Regel von anderen Projekten des Un-ternehmens unabhängig. Sie liegen in den Bereichen Recht (aus Vertrag, Gesetzgebung, Baubewilligung), Finanzen, Technik, Terminsituation, Ma-nagement des betreffenden Projektes und den Risiken des Projektumfelds.

Die traditionelle Risikoermittlung nach SBV (SBV 1996) wurde in Kap. 11.3 dargelegt (s. Abbildung 11.4).

Werden die Risiken eines Projektes nach der Risikomanagementmetho-de differenziert analysiert und bewertet (Busch 2003), sollten die Risiko-kosten in der Kalkulation in drei Bestandteile unterschieden werden (s. Abbildung 18.19):

Projekteinzelrisikokosten: Detaillierte Kosten für identifizierte Projekt-risiken der jeweiligen Gewerke, untergliedert in technische, rechtliche, finanzielle, terminliche, manageriale und umfeldbedingte Risiken. Projektpauschalrisikozuschlag: Pauschaler, prozentualer Zuschlag in Abhängigkeit von den Kosten der identifizierten Risiken für nicht iden-tifizierte Projektrisiken, die sich auf im Einzelnen nicht zu erfassende Mehrkosten beziehen. Hierzu zählen unter anderem die Risiken in den Leistungsansätzen oder in der Gewährleistung. Risikotransferzuschlag: Versicherungskosten für an Dritte übertragene Projektrisiken sowie die Kosten für eingegangene Garantierisiken wie zum Beispiel für Ausführungsgarantien. Unternehmerpauschalrisikozuschlag: Pauschaler, prozentualer Zuschlag in Abhängigkeit von den Selbstkosten eines Projektes für das allgemei-ne Unternehmerrisiko. Hierzu zählen die Risiken der Kapazitätsauslas-tung oder Risiken in der Unsicherheit der Erzielung des budgetierten Jahresumsatzes.

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18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten 319

Abb. 18.19 Risikobasierte Vorkalkulation eines Bauunternehmers (Eigenproduk-tion)

Eine Übersicht der Projekt- und Unternehmensrisiken ist in Abbildung 18.20 dargestellt. Die allgemeinen Risiken des Bauunternehmens sind in der Gruppe 0 enthalten. Die projektspezifischen Risiken ergeben die Gruppen 1 bis 5. Sie unterteilen sich in:

(1) Risiken der Angebotsbearbeitung bzw. –abgabe, (2) Risiken der Vertragsverhandlungen bzw. Auftragserteilung, (3) Risiken der technischen Bearbeitung bzw. Arbeitsvorbereitung, (4) Risiken der Ausführung, bestehend aus Baustelleneinrichtung, Personalbereitstellung, Fertigung und Abnahme, (5) Risiken aus Abrechnung und Zahlung, Gewährleistung und Rechtsstreitigkeiten.

Page 327: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

320 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

Abb. 18.20 Risiken bei Angebot und Ausführung einer Bauaufgabe (nach Schu-bert 1971, Bauer 1992)

Page 328: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten 321

18.6 Risikokalkulation in einem Generalunternehmen/Totalunternehmen

Die Kalkulation über Gewerkegruppen stellt die am häufigsten verwendete Methode im Schlüsselfertigbau dar. Sie hat den großen Vorteil, dass sie der gewohnten Vergabe- und Ausführungsstruktur entspricht. Es kann ein direkter Bezug zwischen Kalkulation, Ausschreibung der Nachunterneh-merleistungen, Kostenkontrolle (Budgetierung), Abrechnung mit dem Bauherrn mit gläsernen Taschen nach dem GMP-Prinzip und Rückkopp-lung zwecks Datengewinnung hergestellt werden. Es ist ratsam, der Ange-botskalkulation eine einheitliche, detaillierte Gewerkegruppengliederung zugrunde zu legen. In Deutschland bildet diese Grundlage die VOB/C. Sie dient der Übersicht und Auswahl der zu kalkulierenden Einzelgewer-kegruppen für die Kostenzusammenstellung, die spätere Vergabe und Kos-tenkontrolle und zur Abwicklungsanalyse während und nach Abwicklung des Bauvorhabens.

Die Kalkulation wird im Einzelnen über zwei Wege beschritten:

Kalkulation der einzelnen Gewerkegruppen über Gewerkegruppen-kenngrößen, Kalkulation der einzelnen Gewerkegruppen über Leistungspositionen.

Eine nach Gewerken gegliederte Kostenvorgabe wird als Budgetgruppe bezeichnet. Die Angebotssumme des GU setzt sich zusammen aus den drei Blöcken:

Budgetgruppen (Einzelbudgets der Nachunternehmervergabe), Risikoentschädigung, GU-Honorar.

In Abbildung 16.2 ist das Schema der GU-/TU-Kalkulation dargestellt. Die Direktkosten der Bauwerkserstellung ergeben sich aus den Budget-gruppen der Nachunternehmervergabe für Planung (je nach Form des GU Kosten für die Ausführungsplanung, während beim TU bereits Kosten für die Vorplanung entstehen), allgemeine Baustelleneinrichtung, Rohbau, TGA, Fassade, Ausbau und Außenanlagen. Werden hierzu die Pauschale für die Risikoentschädigung (in den Vertragsentwürfen des Verbandes Schweizerischer Generalunternehmer VSGU wird die Pauschale der Risi-kokosten als Risikoentschädigung bezeichnet und in Prozent der späteren Abrechnungssumme angegeben) sowie das GU-Honorar addiert, so erge-ben sich die Gesamtkosten des Projekts.

Die Summe aus den direkten Kosten der Planung, Baustelleneinrichtung und Bauwerkserstellung, den indirekten Kosten für Versicherungen und

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322 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

Projektrisiko, Geldkosten, den Kosten für zu leistende Garantien, Baulei-tung, Projektleitung und -steuerung und den Verwaltungskosten bildet die Selbstkosten des Generalunternehmens. Um die Angebotssumme zu erhal-ten, wird zu den Selbstkosten ein Zuschlag für das unternehmerische Risi-ko und Gewinn addiert. Dieser Zuschlag stellt somit den Übergang zwi-schen Kosten und Preis dar. Der Zuschlag kann einheitlich oder differenziert sein. Der Ansatz für Risiko enthält den Beitrag für das allge-meine Unternehmerwagnis. Hierunter sind solche Risiken zu verstehen, die sich aus dem Betrieb eines Generalunternehmens ergeben und sich nicht auf den einzelnen Bauauftrag beziehen.

Bei der bisher verwendeten Form der GU-Vorkalkulation stellt sich die Frage, ob die detaillierten Risikokosten wirklich in der Angebotssumme enthalten respektive dem Generalunternehmen überhaupt bekannt sind, da bei einem festen prozentualen Zuschlag keine Notwendigkeit für eine de-tailliertere Ermittlung besteht. Sind die tatsächlich auftretenden Risikokos-ten höher als der prozentual berücksichtigte Zuschlag, so kommt es zu ei-ner Unterdeckung der Kosten mit der Folge einer Verringerung des anvisierten Ergebnisses bzw. eines Verlustes.

Um den angestrebten Projekterfolg zielsicher zu realisieren, muss die Risikoentschädigung die Risikokosten abdecken. Die Risikoentschädigung im Kalkulationsbudget der Hauptgruppe Projekt-Allgemeinkosten (s. Ab-bildung 16.2) setzt sich zusammen aus:

Risikokosten für eingegangene Projektrisiken, Versicherungskosten für an Dritte übertragene Risiken (Versicherung etc.),Kosten für eingegangene Garantierisiken.

Die projektspezifischen Risikokosten für die eingegangenen Projektrisi-ken setzen sich wie folgt zusammen (s. Abbildung 18.21):

Risikokosten für identifizierte und bewertete Risiken, gegliedert nach den einzelnen Gewerkegruppen, Risikokosten für identifizierte und bewertete allgemeine, vertragliche Risiken des Projekts, Risikozuschläge für nicht identifizierte Risiken der Gewerkegruppen bzw. allgemeine vertragliche Risiken (relativ zu den Kosten der identifi-zierten Risiken).

Die Summe dieser Risikokosten wird in die Untergruppe Projektrisiko-kosten des Hauptbudgets „Projekt-Allgemeinkosten“ eingesetzt (Abbil-dung 16.2). Risiken, die durch Versicherungen abzudecken sind, müssen

Page 330: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

18 Risiken bei der Abwicklung von Bauprojekten 323

als Versicherungskosten in der Risikoentschädigung berücksichtigt wer-den. Dasselbe gilt ferner für die eingegangenen Garantierisiken.

Die Struktur der Risikokosten entspricht dem Gerüst der Budgetgruppen der TU-Kalkulation. Diese detaillierten Risikokosten müssen dem GU be-kannt sein, damit er ein wirkungsvolles Risikocontrolling durchführen kann.

Abb. 18.21 Schema zur Ermittlung der projektspezifischen Risikoentschädigung

Für ein effizientes Risikocontrolling ist es wichtig, die Kosten der iden-tifizierten Risiken differenziert nach den zugehörigen Subunternehmer-Budgets, Bauteilen oder Leistungspositionen zu ordnen und darzustellen. Dieser Vorgang ist zumindest innerhalb des Generalunternehmens intern durchzuführen. Ob dem Bauherrn die detaillierten Risikokosten in der An-gebotsverhandlung erläutert werden oder lediglich ein pauschaler Prozent-satz Gegenstand der Verhandlungen sein soll, ist abhängig von der Ge-schäftspolitik, dem (Vertrauens-)Verhältnis zum Bauherrn und natürlich von der Höhe der ermittelten detaillierten Risikokosten in Relation zum normalerweise verwendeten pauschalen Prozentsatz. Liegen die detaillier-ten Risikokosten unterhalb der üblicherweise verwendeten Prozentpau-schale, so wird der GU versuchen, seine tatsächlichen Risikokosten nicht offen legen zu müssen, um die absolut höhere Prozentpauschale im Ver-trag festzuschreiben.

Page 331: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

324 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

Ziel jedes Generalunternehmers ist es, den angestrebten Projekterfolg zu realisieren und einen Gewinn zu erzielen. Zu den Selbstkosten wird ein un-ternehmerischer Risiko- und Gewinnzuschlag (R + G) addiert. Der unter-nehmerische Risikozuschlag deckt das Risiko der allgemeinen Unterneh-mensführung (Finanz-, Personal-, Managementrisiko etc.) ab. Die Risikokosten des Projektes und der Risikozuschlag gehören nicht zu den Kosten des Projektes bzw. Unternehmens.

Durch Veränderung der Risikosituation während der Projektabwicklung kann es aber sowohl zu einer Verringerung wie auch zu einer Erhöhung des Projektergebnisses kommen. Reicht die vertraglich vereinbarte Risiko-entschädigung zur Regulierung der Risiken nicht aus, so erhöhen sich die Kosten des GU. Da der GU ein Projekt in der Regel zu einem Pauschal-preis anbietet, führt diese Kostenerhöhung zu einer Verringerung des Pro-jektergebnisses.

Das hier vorgestellte Konzept der Projektrisikokostenermittlung sollte nicht ausschließlich von General- und Totalleistungsanbietern, sondern in jedem modernen, zielorientiert operierenden Bauunternehmen eingesetzt werden (s. Busch 2003).

Die in einer Projektkalkulation berücksichtigten Risikokosten sind pro-babilistische Größen, die nicht in jedem Projekt ausgeschöpft oder unter-schritten werden. Sie treten aber aus probabilistischer Sicht mit einer be-stimmten Wahrscheinlichkeit auf. Die Unternehmen sollen daher einen so genannten eigenen betriebsinternen Risikopool bilden, d.h. eine eigene Ri-sikoversicherung, indem sie die in Projekten gewonnenen Risikokosten hinterlegen. Bei Risikoeintritt werden die Kosten projektübergreifend aus dem Risikopool beglichen. Bei den Einzelrisiken in den jeweiligen Projek-ten wird nicht die Tragweite (Schaden) eines Risikos eingesetzt, sondern die probabilistischen Risikokosten, d.h. die Erwartungswerte der Risiko-kosten. Aus diesem Grund wird klar, dass die Gesamtmenge aller Risiken in einem Projekt nicht komplett im jeweiligen Projekt, sondern im Rahmen der Vielzahl von Projekten im unternehmenseigenen Risikopool abgesi-chert (versichert) ist. Dieser Ansatz müsste bei der Ergebnisbewertung der Projekte bezüglich Risikodeckung und Gewinnabführung berücksichtigt werden.

Page 332: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

19 Preisgestaltung und Preispolitik

19.1 Auswirkung von Angebot und Nachfrage

Das Gesetz von Angebot und Nachfrage gilt auch auf dem Markt für Bau-leistungen. Es findet Abbild in den am Markt erzielbaren Preisen.

Das Unternehmen steht in einer direkten Interaktion zwischen seiner Angebotspalette und der Nachfrage des Marktes. Zu beachten ist hierbei das Leistungsprofil des Bauunternehmens. Angebot und Nachfrage können sich in der Bauwirtschaft im Ausschreibungsmarkt begegnen. Besteht in einem Marktsegment eine gute Marktlage, gekennzeichnet durch einen so genannten Nachfrageüberhang, wird dies als Verkäufermarkt bezeichnet. Der Nachfrageüberhang entsteht einerseits durch eine das Angebot über-steigende Nachfrage der Kunden und andererseits durch eine begrenzte Leistungskapazität der Leistungsanbieter (Unternehmen) in dem jeweili-gen Marktsegment. Die Leistungsanbieter reagieren auf eine solche gute Marktlage meist mit:

Realisierung höherer Preise, Erzielung größerer Gewinnspannen, Bildung finanzieller Reserven, Erhöhung der Investitionen und Abschreibungen, Erhöhung der Baukapazität.

Abbildung 19.1 veranschaulicht den Zusammenhang zwischen Angebot und Nachfrage.

Die gute Marktlage kann durch eine Erhöhung der Baukapazität der Leistungsanbieter und/oder einen Rückgang der Baunachfrage im Markt-segment (Konjunkturrückgang oder Degenerierungsphase des Marktes) bedingt umschlagen.

Dies führt zu einem Käufermarkt mit erheblichem Preisdruck auf die Leistungsanbieter. Die Auswirkungen einer schlechten Marktlage auf die Unternehmen sind:

Am Markt lassen sich nur noch wesentlich tiefere Preise realisieren. Aus Gewinnen können Verluste werden, wenn die Kosten der Unter-nehmen nicht den erzielbaren Marktpreisen angepasst werden. Die Investitionen sind geringer, möglicherweise sind Desinvestitionen notwendig.Die Leistungsstruktur des Unternehmens muss überprüft und gegebe-nenfalls neu ausgerichtet werden.

Page 333: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

326 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

Die Baukapazität und die Geschäftsstruktur müssen zur Senkung der in-nerbetrieblichen Kosten der Nachfrage angepasst werden. Oft müssen finanzielle Reserven für Restrukturierungen und zur Er-schließung neuer Geschäftsfelder aufgelöst werden.

Abb. 19.1 Auswirkung von Angebot und Nachfrage (aus Girmscheid 2004 b)

19.2 Preisbildung

Die Preisbildung eines Unternehmens hängt stark von der Interaktion zwi-schen der Marktnachfrage (MN) in Menge und Volumen und der Ange-botskapazität (AK) der Wettbewerber am Markt ab.

Das Verhältnis p = MN/AK ist ein Indikator, ob die Preise der anbie-tenden Unternehmen erhöht werden können oder ob sie je nach Angebots-kapazität der Unternehmen sinken:

p = 1 Angebotspreise der Unternehmen gleich Nachfragepreis,

p < 1 Angebotspreis sinkt,

p > 1 Angebotspreis steigt.

Page 334: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

19 Preisgestaltung und Preispolitik 327

Die Abhängigkeit von Nachfragemenge und Angebotskapazität in ei-nem Marktsegment ist in Abbildung 19.2 dargestellt. Zwischen Nachfra-gemenge und Angebotskapazität der Unternehmen stellt sich ein Markt-gleichgewichtspreis ein.

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Abb. 19.2 Preis in Abhängigkeit von Angebotskapazität der Unternehmen und Marktnachfragevolumen(/Menge)

Kann das eigene Unternehmen zum oder unterhalb des Marktgleichge-wichtspreises anbieten, hat es einen Anbietervorteil gegenüber den Wett-bewerbern und wird entsprechend erfolgreich sein. Dabei liegt die Kunst der Preisgestaltung darin, nicht oder nur geringfügig unterhalb des Markt-gleichgewichtspreises anzubieten. Tendenziell kann aus Abbildung 19.2 erkannt werden, dass der Marktgleichgewichtspreis bei hoher Marktnach-frage und geringer Angebotskapazität der Unternehmen steigt und bei ge-ringer Marktnachfrage und hoher Angebotskapazität sinkt.

Die Unternehmen sollten daher, wenn sie nicht die marktbeeinflussende Kraft zur Gestaltung der Preis haben, ihre Kapazität und somit ihre Kos-tenstruktur der Marknachfrage elastisch anpassen. Sie müssen grundsätz-lich zumindest mittelfristig zur Realisierung von Innovationen Gewinn auf das eingesetzte Kapital erzielen. Daher müssen die Unternehmen die Dif-ferenz zwischen erzielbarem Marktpreis bzw. Erlös und den Selbstkosten aktiv gestalten. Dazu müssen sie immer wieder ihre unternehmerischen Fixkosten bzw. variablen Herstellkosten den Erfordernissen des Markt-segments anpassen (s. Abbildung 19.3).

Page 335: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

328 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

Abb. 19.3. Anpassung der Fixkosten bzw. variablen Kosten des Unternehmens an den erzielbaren Erlös

Die Preisgestaltung eines Unternehmens hängt stark von der Risikobe-reitschaft der Entscheidungsträger, dem Verhalten der Wettbewerber sowie der Marketing- und Wettbewerbsstrategie ab. Bei der Preisbestimmung sind generell folgende Orientierungen zu beobachten (Thommen Achleit-ner 2001):

Kostenorientierung,Gewinnorientierung,Nachfrageorientierung,Wettbewerbs- und Branchenorientierung.

Das Bauobjekt als Unikat und Einzelauftragsfertigung unterliegt in der Praxis vor allem der kostenorientierten Preisbildung. Daneben ist der Nachfrage-, Wettbewerbs- bzw. Branchenorientierung Aufmerksamkeit zu widmen.

Bei der Gewinnorientierung gibt das Unternehmen ein gewisses Ge-winnziel vor, von dem der Preis abgeleitet wird. Diese Regelung arbeitet mit der Variation der Angebotsmengen, die in der Baubranche jedoch nur bedingt durch das Unternehmen zu steuern sind, da die Wettbewerber ihre Angebotskapazität möglicherweise nicht verringern. Hier besteht jedoch für das Unternehmen die Möglichkeit, Selbstkosten zu reduzieren. So zum Beispiel durch den Einsatz von spezialisierten Subunternehmern, um zwi-schen Marktgleichgewichtpreisen das gesetzte Gewinnziel zu erreichen.

Page 336: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

19 Preisgestaltung und Preispolitik 329

Die Nachfrageorientierung (s. Abbildung 19.2) ist für jedes Bauunter-nehmen aufgrund des fast in allen Baumarktsegmenten bestehenden (voll-kommenen) Wettbewerbes, der zumindest zu einem theoretischen Markt-gleichgewichtspreis führt, unumgänglich. Bei weitgehend konkurrenzlosen Angeboten an den Baukunden kann jedoch die Höhe des Preises aufgrund des durch den Auftraggeber empfundenen Nutzens abgeleitet werden. Dies ist in Marktnischen möglich, in denen quasi ein Nachfrageüberhang be-steht wie zum Beispiel durch Spezialleistungen, die nur von wenigen Un-ternehmen angeboten werden können.

19.2.1 Kostenorientierung der Preisbildung

Im Kontext der Preisbildung sind die Systeme der Kosten- und Leistungs-rechnung zu diskutieren. Hierbei ist zu differenzieren zwischen den Sys-temen der Vollkosten- und Teilkostenrechnung.

Die in Teil 3 dieses Buchs beschriebenen Kalkulationsverfahren sind Verfahren der Vollkosten- bzw. der Prozesskostenrechnung. Hierbei wer-den den Kostenträgern alle Einzel- und Gemeinkosten der Leistungserstel-lung zugeordnet. Dieses vollzieht sich in zwei Schritten (KLR 2001):

Zurechnung von Kosten, die dem Kostenverursachungsprinzip folgend, direkt dem Kostenträger zuzuordnen sind (Einzelkosten).

Zurechnung von Kosten, die mit Hilfe von Schlüssel- respektive Ver-rechnungssätzen dem Kostenträger indirekt belastet werden (Gemein-kosten).

Damit kann für jeden Kostenträger ein Ergebnis ausgewiesen und durch Addition das Betriebsergebnis ermittelt werden. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Kalkulationsverfahren hinsichtlich einer verursachergemä-ßen Erfassung der Kosten sind zu berücksichtigen. Die genaue Kenntnis der Selbstkosten ist folglich im Rahmen der Vollkostenrechnung unab-dingbare Voraussetzung für eine seriöse Preisbildung durch das Unter-nehmen. Der Angebotspreis für ein Projekt wird auf Basis einer Kosten-struktur gebildet, die eine Deckung aller Kosten des Unternehmens beinhaltet.

Im System der Teilkostenrechnung, in der Bauwirtschaft wird im We-sentlichen auf die Deckungsbeitragsrechnung abgestellt (KLR 2001), wer-den den Kostenträgern die direkt durch die Leistungserstellung verursach-ten Kosten (variable Kosten) zugeordnet. Die Kosten der Betriebsbereitschaft (fix behandelte Kosten) werden gesondert erfasst. Zu den fixen Kosten gehören solche, die dem Unternehmen entstehen, ohne dass der Auftrag erzielt wird wie zum Beispiel die Allgemeinen Ge-

Page 337: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

330 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

schäftskosten. Variabel sind Kosten, die ausschließlich durch die Auf-tragserzielung entstehen und die entfallen, wenn der Auftrag nicht ausge-führt wird. Hierzu gehören beispielsweise Materialkosten oder Fremdleis-tungskosten. Zu beachten ist dabei, dass im Falle, wenn keine Aufträge realisiert werden, Teile der mit der Leistungserstellung verbundenen vari-ablen Kosten wie Abschreibungen auf Geräte oder bestimmte Löhne, als Fixkosten zu behandeln sind.

Die Differenz zwischen dem Erlös und den variablen Kosten eines Auf-trags ergibt den Deckungsbeitrag des Auftrags. Der Deckungsbeitrag trägt zur Deckung der als fix betrachteten Kosten eines Unternehmens und zur Erzielung eines Gewinns bei. Ein Gewinn entsteht dem Unternehmen al-lerdings erst dann, wenn die Deckungsbeitragssumme aller Aufträge einer Periode größer ist als die als fix betrachteten Kosten des gleichen Zeit-raums.

Abbildung 19.4 zeigt den Zusammenhang zwischen den Kosten und den Erlösen der Leistungserstellung. Die Gewinnschwelle, d.h. der Punkt, an dem Erlöse und Gesamtkosten den gleichen Wert ausweisen (die fix be-trachteten Kosten des Unternehmens sind gedeckt), wird auch als Break-Even-Point bezeichnet. Zu beachten ist, dass die abgebildete Gewinnent-wicklung nur dann stattfinden wird, wenn der Beschäftigungsgrad adäquat ist.

Abb. 19.4 Prinzip der Deckungsbeitragsrechnung

Page 338: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

19 Preisgestaltung und Preispolitik 331

Die Deckungsbeitragsrechnung betrachtet die Aufträge einer Periode in-tegrativ im Hinblick auf die Erfolgssituation des Gesamtunternehmens. So kann das Unternehmen bei einer Überdeckung der Fixkosten durch bereits erfolgte oder sichere Aufträge aus beschäftigungs- oder marktpolitischen Gründen bei neuen Angeboten auf eine volle Deckung der Kosten verzich-ten und einen niedrigeren Angebotspreis ausweisen.

Wie hoch ein solcher Fixkostenverzicht im Einzelfall ausfallen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Wurde ermittelt, in welcher Höhe die als fix behandelten Kosten eines Betrachtungszeitraums bereits durch andere Aufträge gedeckt sind? Ist absehbar, in welchem Zeitraum die Unterdeckung durch verbessertes Ergebnis anderer Aufträge ausgeglichen werden kann? Wurden durch eine Vollkostenermittlung die Kosten für ein Bauwerk kalkuliert und wird nach Abschätzung eines Marktpreises mit Hilfe der Deckungsbeitragsrechnung die betriebswirtschaftliche Zulässigkeit und Sinnhaftigkeit einer Kostenunterdeckung nachgewiesen?

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass jegliche Unterdeckung der Kosten, ob mit oder ohne Rechtfertigung durch eine Deckungsbeitragsrechnung, nur dann vertretbar ist, wenn die Gesamtdeckung der Kosten innerhalb ei-ner bestimmten Periode gewährleistet ist.

Langfristig nicht erreichte Kostendeckungsgrade zu ignorieren und auf Kostendeckung in einer unbestimmten Zukunft zu hoffen, birgt große Ge-fahren für die Existenz des Unternehmens in sich.

Die Stellschraube zur Preisoptimierung im Wettbewerb zur Erzielung der Kostenführerschaft wird häufig durch Anpassung der Fixkosten im Stammunternehmen und der variablen Kosten der Bauausführung ange-setzt. Dies kann durch eine schlanke, flache Kernorganisation mit einem geringen Umfang an Basisinventar erfolgen. Die Kapazitätsanpassung des Unternehmens erfolgt dann durch Marktbezug, zum Beispiel durch das Anmieten von Inventar oder den Einsatz von Subunternehmern. Ferner können die variablen Kosten durch Einsatz neuer rationeller Bauverfahren und innovativer Unternehmensprozesse gesenkt werden.

19.2.2 Preisbildung bei der Fremdvergabe von Leistungen

Ebenso wie eine nicht kostendeckende Preisgestaltung für eigene Leistun-gen, kann eine verfehlte Gestaltung von Preisen für Subunternehmerverga-ben zu Verlusten führen.

Page 339: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

332 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

Abb. 19.5 Preisgestaltung bei Fremdvergabe

Zu beachten ist, dass der Fremdvergabepreis kleiner oder gleich der Summe der direkten Kosten der Teilleistungen sein muss, um die indirek-ten Kosten der Baustelle und des Unternehmens sowie den angesetzten Gewinn durch den Erlös zu sichern (s. Abbildung 19.5).

19.2.3 Wettbewerbs- und branchenorientierte Preisbestimmung

Bei der rein wettbewerbs- und branchenorientierten Preisbestimmung rich-tet das Unternehmen seine Angebotspreise ausschließlich auf die Preise der Wettbewerber aus. Diese ausschließliche Orientierung ist in der Bau-praxis schon deshalb nicht möglich, da die Preise der Wettbewerber für ein Bauvorhaben im Vorfeld in der Regel nicht bekannt sind.

Dennoch ist diese Orientierung als ein wichtiger Bestandteil der Preis-bestimmung anzusehen. Aufgrund der laufenden Teilnahme an Ausschrei-bungen kennt das Unternehmen den ungefähren Marktpreis, der oft erheb-lichen Schwankungen unterworfen ist. Die Ergebnisse der einzelnen Submissionen können in einer Datenbank, differenziert nach den Wettbe-werbern, aufbereitet und ausgewertet werden. Dies liefert einen Überblick über die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens im Vergleich mit den wichtigsten Marktteilnehmern.

Page 340: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

19 Preisgestaltung und Preispolitik 333

19.2.4 Kombinierte Preisbestimmung

Der an den Auftraggeber übermittelte Angebotspreis wird durch die Preis-politik, die im Verantwortungsbereich der Geschäftsleitung liegt, festge-legt. Bei dieser Festlegung fließen die zuvor aufgeführten preisgestalteri-schen Überlegungen ein, also die Kosten- sowie die Wettbewerbsorientierung.

Bei der Preisbildung sind zwei unter Umständen gegenläufige Aspekte zu berücksichtigen, die in Abbildung 19.6 schematisch dargestellt sind. Einerseits kann sich ein Unternehmen auf Dauer nur erfolgreich am Markt positionieren, wenn es neben der Kostendeckung einen Gewinn erzielt, der nicht nur die Geschäftstätigkeit in Krisen absichert, sondern auch Innova-tionen ermöglicht, die dem Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaf-fen. Andererseits muss der erzielbare Marktpreis als wesentliches Gestal-tungsmotiv herangezogen werden, um überhaupt einen Auftrag erhalten zu können.

Liegt der Marktpreis weit über den für das Bauprojekt kalkulierten Kos-ten, ist es aus unternehmerischer Sicht als nicht sinnvoll zu bewerten, wenn die Geschäftsleitung einen nur geringen Gewinn festlegt. Diese Vor-gehensweise ist nur bei einer Verdrängungsstrategie des Unternehmens als zweckmäßig anzusehen, wenn es gilt, Wettbewerber in der Weise zu un-terbieten, dass die eigenen Marktanteile erhöht werden.

Abb. 19.6 Abstimmung der kosten- und marktorientierten Preisgestaltung

Page 341: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

334 Teil 5: Risikobasierte Preisbildung

Umgekehrt muss das Unternehmen, wenn am Markt keine ausreichen-den Gewinnmargen erzielt werden können, gegebenenfalls kurzfristig mit Verlusten kalkulieren, um einen Auftrag zu erhalten. Langfristig muss es bezüglich seiner eigenen Wertschöpfung genauestens überprüfen, in wel-chen Bereichen es eigene Leistungen wettbewerbsfähig anbieten kann und in welchen nicht. Leistungen, die nicht mehr wettbewerbsfähig sind, kön-nen dann beispielsweise durch Marktbezug von leistungsfähigen Nachun-ternehmern beschafft werden. Hierbei besteht die Gefahr, dass diese Leis-tungen von Wettbewerbern beliebig substituiert werden, die ebenfalls über einen Zugriff auf die entsprechenden Nachunternehmen verfügen.

Im Rahmen der Preisbildung muss ein Unternehmen immer die errech-neten Herstellkosten (Leistungserstellungskosten) würdigen. Sie dürfen auf gar keinen Fall manipuliert werden. Preispolitik darf nur bei vollkomme-ner Kostentransparenz betrieben werden.

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Abb. 19.7 Kosten- und Preisbildung

Aus dem Marktpreisniveau und der eigenen Kostenstruktur ergibt sich die Gewinnstruktur des Unternehmens. Daraus ist zu erkennen, dass der Erfolg des Unternehmens davon abhängt, die Kostenstruktur des Leis-tungserstellungsprozesses so effizient zu gestalten, dass eine ausreichende Gewinnstruktur generiert werden kann (s. Abbildung 19.7). Diese hängt vom Marktsegment und den dort agierenden Akteuren, dem Marktvolu-men, der Anbieterkapazität sowie der Kostenstruktur des eigenen Unter-nehmens und möglicher Nachunternehmer ab.

Die Herstellkosten und die Verwaltungs- und Geldkosten sind keine Konstanten, sondern Variable, die den Marktverhältnissen anzupassen

Page 342: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

19 Preisgestaltung und Preispolitik 335

sind. Das bedeutet, dass der Leistungserstellungsprozess sowie die Mana-gement- und Supportprozesse im Unternehmen einem dynamischen Markteinfluss unterworfen sind und angepasst werden müssen, um eine optimale Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen.

Dies schließt den Leistungserstellungsprozess mit Bauproduktionsme-thoden, eigenen Geräten, Nachunternehmerleistungen, Kernprozessen so-wie Organisation, Administration, Out- und Insourcing von Leistungen mit ein.

Die Preisbildung wird weiterhin durch die Akquisitionspolitik des Un-ternehmens beeinflusst, die darauf hinzielt, eine kontinuierliche Beschäfti-gung bei bestmöglichen Gewinnchancen in einer bestimmten Marktsituati-on sicherzustellen. Ebenso wird durch eine geeignete Preispolitik versucht, eine adäquate Auslastung der betriebseigenen Produktionsmittel zu errei-chen. Zu den betriebseigenen, operativen Produktionsmitteln zählen das Betriebspersonal, Baumaschinen und Geräte sowie allfällige Produktions-einrichtungen des Unternehmens.

Die Forderung nach einer adäquaten Auslastung darf nicht einfach mit der Forderung nach einem möglichst großen Auftragsvolumen gleichge-setzt werden. Es ist vielmehr sinnvoll, eine vernünftige Preispolitik als Mittel zur Akquisition geeigneter Aufträge einzusetzen. In einer Marktsi-tuation, die nur die Akquisition neuer Aufträge zulässt, bei denen ein Ver-lust zu erwarten ist, wird der Unternehmer sinnvollerweise danach trach-ten, die Beschäftigung seiner operativen Produktionsmittel mit einem Minimum an Auftragsvolumen sicherzustellen, um nicht unnötige Verluste einzukaufen. Es ist in einer solchen Situation demzufolge unternehmerisch kaum zu verantworten, Aufträge zu akquirieren, bei denen beispielsweise große Materiallieferungen zu nicht kostendeckenden Preisen eingeschlos-sen sind. Dasselbe gilt für Aufträge, für deren Ausführung Baumaschinen und Geräte von Dritten angemietet werden müssen, ohne dass diese Miet-kosten in der Vorkalkulation voll eingerechnet werden können. Zudem muss jeder Unternehmer in einer solchen Marktsituation überprüfen, ob die Leistungskapazität an Personal und Inventar angepasst werden muss.

In Abbildung 19.8 sind drei Unternehmen dargestellt, deren durch-schnittliche Kostenstruktur für alle Aufträge innerhalb einer Bewertungs-periode gezeigt ist.

Page 343: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

336

Unternehmensstrategie - Anpassung der Kosten an den Marktpreis

Marktpreis

Angebot von Unternehmen A Unternehmen B Unternehmen C

Beurteilung Unternehmen A hat eine optimale, an den Wettbe-werb angepasste Kosten-struktur in Bezug auf

Einsatz der ProduktionsmittelKosten der allgemeinen Unternehmensführung

und erwirtschaftet ausreichende Gewinne.

Unternehmen B macht nur unterdurchschnittliche Gewinne; möglicherweise unzureichende Eigenkapitalverzinsung, keine Rücklagen für neue Geschäftsbereiche.

Unternehmen C macht keinen Gewinn. Weiterhin wird der Deckungsbeitrag zur Unternehmensführung nicht gewährleistet.

Maßnahmen Gewinne abschöpfenLangfristige Effizienzsteigerung in der Verwaltung sowie Produktivität

Mittelfristige Maßnahmen zur Gewinnsteigerung erforderlich:

Abbau der VK der AdministrationEffizienzsteigerung bei den eingesetzten ProduktionsmittelnFremdvergaben steigernLangfristig neue Leistungsangebote anvisieren

SofortmaßnahmenAbbau der VerwaltungFremdvergabe an billige Subunter-nehmer erhöhenRestrukturierung der ProduktionÜberprüfung des GeschäftsfeldsNeue Marktsegmente und Leistungs-angebote angehen

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IKB

VK+GKR+G

DKT+

IKB

VK+GKR+G

DKT+

IKB

VK+GK R+G

Abb. 19.8 Anpassung der Kosten an den Marktpreis

Daraus lassen sich die Wettbewerbsposition und Gewinnstruktur dieser Unternehmen ableiten. Es ist erkennbar, dass Unternehmen A mit seiner Kostenstruktur die Angebote marktpreisgerecht platzieren kann, d.h. neben seiner Kostendeckung kann es die anvisierten Gewinne erzielen. Dagegen liegen Unternehmen B und C in ihrer Kostenstruktur so ungünstig, dass bei Auftragannahme die Kostendeckung und/oder die angesetzten Gewinne nicht erwirtschaften werden können. Die notwendigen strategischen und operativen Maßnahmen zur Erzielung des Unternehmenserfolgs aus Ab-bildung 19.8 sind demzufolge situativ zu veranlassen.

Page 344: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Teil 6: Beispiel zur Kalkulation

Das in Teil 6 beschriebene Projekt „Leitungskanal“ bildet ein Beispiel und die Grundlage der im vorliegenden Buch dargestellten Überlegungen und Berechnungen zur Kalkulation und Preisbildung bei Bauprojekten. Es gliedert sich in die Bereiche der Definition des Bau-Solls mithilfe einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis sowie die Kalkulation zur Bestimmung der zu erwartenden Kosten und die Preisbildung. Darüber hinaus werden die zur Ermittlung der direkten Kosten der Teilleistungen erforderlichen Grundlagen aufgezeigt.

20 Leistungsbeschreibung

Bei der Erweiterung einer Industrieanlage wird der im Querschnitt dar-gestellte Leitungskanal (Abbildung 20.1) zur Unterquerung einer Ver-kehrsfläche erforderlich. Da der Strassenoberbau erst nach Fertigstellung des Leitungskanals erfolgt, sind bei dieser Ausschreibung nur die Erdar-beiten für den Fundamentaushub ab Oberkante Planum anzubieten. Die Hinterfüllung erfolgt ebenfalls durch das Strassenbauunternehmen.

Page 345: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

338 Teil 6: Beispiel zur Kalkulation

Abb. 20.1 Querschnitt des Leitungskanals

Der Kanal mit einer Gesamtlänge von 200 m ist in 20 Blöcke mit je-weils 10 m unterteilt, um die Schwindspannungen zu begrenzen. Die ein-zelnen Blöcke sind in den Abschnitten Fundament mit Wandsockel und aufgehende Wand inklusive Decke zu betonieren.

Als Baugrund steht Ton mit mittlerer bis hoher Plastizität an. Deshalb ist als Baugrubenverbau eine aufgelockerte Grabensprießung ausreichend.

Ein Stromanschluss ist auf der Baustelle vorhanden. Für die Herstellung stehen laut Leistungsbeschreibung fünf Monate zur

Verfügung.

Page 346: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

20 Leistungsbeschreibung 339

Das nach dem Normpositionen-Katalog (NPK, CRB) aufgestellte Leis-tungsverzeichnis ist vereinfacht wiedergegeben und enthält zu Demonstra-tionszwecken nur die wichtigsten Positionen. Die Mengenangaben stam-men aus der Berechnung anhand der Planunterlagen.

Beispiel: Ermittlung der Schalflächen für LV-Pos.-Nr. 10 und 11

Schalflächen für Betonierabschnitt: Fundamentschalung pro Abschnitt: 2 * 0.50m * 10.00m = 10.00 m2

Tunnelinnenschalung: 2 * 2.00m * 10.00m + 3.00m * 10.00 m2 = 70.00 m2

Tunnelaussenschalung:2 * 2.40m * 10.00m = 48.00 m2

Total pro Betonierabschnitt = 128.00 m2

Total Pos. 10: Fundamentplatte: 10.00 m2 * 20 Betonierabschnitte = 200 m2

Total Pos. 11: Tunnelinnenschalung: 70.00 m2 * 20 Betonierabschnitte = 1.400 m2

Tunnelaussenschalung: 48.00 m2 * 20 Betonierabschnitte = 960 m2

Tunnelschalung Total Pos. 11 = 2.360 m2

Page 347: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

340 Teil 6: Beispiel zur Kalkulation

Pos.-Nr. H'pos. U'pos. Text Einheit Menge Einheitspreis

1 111 Gesamte Baustelleneinrichtung.001 für die Dauer der Leistungen des Unternehmers pauschal ……………

2 200 Baustellenerschliessungeinschliesslich Freimachen des Geländes pauschal ……………

3 221 U-Graben profilgerecht für Fundamente ausheben..113 Aushub maschinell, ohne Behinderungen, Tiefe 3.00 m. m3 3'000 ……………

4 321 Transport, Ausmass fest, innerhalb- und ausserhalb der Baustelle.121 mit Ablad auf Deponie, Distanz 10 km. m3 3'000 ……………

5 352 Gebühr für Abgabe Material auf Deponie..112 Aushubmaterial, Ausmass fest. m3 3'000 ……………

6 421 Grabenspriessung, aufgelockert, gegenseitig abgestützt..102 Zwischenräume bis 20 cm, Grabentiefe 3.00 m. m2 1'200 ……………

7 121 Unterlagsbeton, horizontal, unbewehrt..101 PC 150 kg/m3, Dicke 5 bis 10 cm. m2 800 ……………

8 133 Beton für Streifenfundament, horizontal..102 Stahlbeton, Beton B 35/25, PC 300 kg/m3. m3 400 ……………

9 137 Beton für Tunnelschale. Stahlbeton, Beton B 35/25, PC 300 kg/m3,Wandhöhe 200 cm, Wanddicke 40 cm. m3 624 ……………Flachdecke horizontal, Plattendicke 40 cm.

10 413 Fundamentschalung für gerades Streifenfundament mit konst. rechteck..102 Querschnitt, ohne besondere Anforderungen, Schalhöhe 50 cm. m2 200 ……………

11 422 Tunnelschalung mit Schalwagen, Seitenflächen senkrecht, Schalhöhe 200 und 240 cm.Schalung für Deckenuntersicht. Fläche horizontal, glatte Schalung Typ 2 m2 2'360 …………… Spriesshöhe 200 cm, Plattendicke 40 cm.

12 712 Betonstahl S 500, Fixlängen und auf der Baustelle abgelängte Lager-.116 längen, d = 16 mm, liefern, schneiden, biegen, verlegen. kg 70'500 ……………

13 715 Bewehrungsnetz, Lagernetz unverschnitten, Stahl S 550, entsprechend.100 Bewehrungsplan, liefern, schneiden, biegen, verlegen. kg 12'500 ……………

14 656 Fugenband zum Abdichten der Arbeitsfugen. PVC, Bandbreite 350 mm,.111 Körperfugenband für Arbeitsfuge innenliegend, mit Randverstärkung. m 400 ……………

15 656 Fugenband zum Abdichten der Bewegungsfugen. PVC, Bandbreite 350 mm,.121 Körperfugenband für Bewegungsfuge innenliegend, mit Randverstärkung. m 230 ……………

NPK 172 D/00 - Abdichtung für Bauwerke unter Terrain und Brücken16 541 Abdichtung mit bituminösen Beschichtungen. Kaltaufstrich Bitumenlösung

.111 dreischichtig, liegende Flächen, Beton. m2 800 ……………

17 541 Abdichtung mit bituminösen Beschichtungen. Kaltaufstrich Bitumenlösung,.112 dreischichtig, stehende Flächen, Höhe bis 2.90 m, Beton. m2 1'160 ……………

Total: ……………

Projekt: Leitungskanal

NPK 313 D/92 - Beton- und Stahlbetonarbeiten

NPK 311 D/93 - Baumeisteraushub

NPK 113 D/95 - Baustelleneinrichtung

Abb. 20.2 Leistungsverzeichnis nach dem Normpositionen-Katalog (NPK)

Page 348: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

21 Kalkulationsablauf

21.1 Entwicklung des Arbeitsprozesses

Die Kalkulation einer Bauleistung erfordert im Vorfeld die Entwicklung einer Gliederung der Leistungserstellungsprozesse mit den dazugehörigen Unterprozessen respektive Vorgängen im zeitlichen Ablauf. Zunächst ist der Herstellprozess in Teilprozesse im Sinne einer hierarchischen Struktur zwischen Gesamtablauf, Teilablauf, Ablaufstufe und Vorgang zu unter-gliedern (Abbildung 21.1).

Page 349: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

342 Teil 6: Beispiel zur Kalkulation

Abb. 21.1 Gliederung des Herstellungsprozesses eines Kabelkanals in Teilprozesse

Der Baustelleneinrichtungsprozess kann wie in Abbildung 21.2 darge-stellt unterteilt werden.

Abb. 21.2 Gliederung des Baustelleneinrichtungsprozesses in Teilprozesse und Tätigkeiten

21.2 Entwicklung der Zeitansätze

Die Zeitansätze werden für den direkten Leistungserstellungsprozess aus der Leistungsermittlung (z.B. Girmscheid 2004d) entwickelt.

Basierend auf diesen Vorermittlungen können die Arbeitszeitansätze für dieses Beispiel vereinfacht wie folgt dargestellt werden: Baustelle einrichten: 1/2 Woche Aushub: 1 Woche

Page 350: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

21 Kalkulationsablauf 343

- Vorlauf vor Fundament beträgt 1/2 Woche (beginnt parallel mit Baustelle einrichten)

Fundamente: (Vorlauf) 1 Woche - 20 m3 Beton/Fundament - 2 Fundamente Vorlauf eine Woche - dann pro Woche 1 * Tunnelschale und 1 * Fundamente

Tunnelschale: 20 Wochen - Tunnelschalung, Schalwagen - 36 m3/Abschnitt- Betonieren mit Pumpe (Dauer: ½ d/Abschnitt) - Montage und Demontage der Tunnelschalung

Arbeitsequipe : 1.0 Std./m2

(Kosten für Kranbeihilfe sind in Position „Baustelleneinrichtung“ enthalten)

- Ein- und Ausschalen Tunnelabschnitte Arbeitsequipe : 0.50 Std./m2 (Einschalen)

0.25 Std./m2 (Ausschalen) - 1 Abschnitt pro Woche = 20 Wochen

Baustelle räumen: 1/2 Woche

22 Wochen = 5 Monate Bauzeit

Arbeitszeit: 8.4 h/d = 42 h/Woche = 168 h/Monat

Aus den Überlegungen der Arbeitsvorbereitung ergibt sich der Wochen-takt in Abbildung 21.3.

Vorgang/TageTunnelschaleDecke abstützen, Schalwagen vorziehen u. ausrichtenBewehren/FugenbandSchalen 2. SeiteBetonierenFundamentAus- bzw. EinschalenBewehrenBetonieren

FRMO DI MI DO

Abb. 21.3 Grobdarstellung des Wochentakts für Tunnelschale als Balkenplan

Page 351: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

344 Teil 6: Beispiel zur Kalkulation

Die wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden entspricht ungefähr der durchschnittlichen betrieblichen Wochenarbeitszeit (Baugewerbe 2000: 42.1 Stunden pro Woche; Quelle: Statistisches Jahrbuch der Schweiz (2002)) und liegt im Rahmen des Zulässigen des Landesmanteltarifvertra-ges (LMV 2003). Die Werte führen zu einem Terminplan auf Teilablauf-ebene mit einer Vorgangspräzisierung ausgewählter Teilablaufelemente.

Zeitansätze für die Hauptaktivitäten Woche Woche Woche Wochen Woche1 2 3

Baustelleneinrichtung

Tunnelschalung installieren

Absperrungen aufbauen

Kanaldielen auf Abstand rammen

Aushub 1. Etappe

Grabenspriessung installieren

Aushub 2. Etappe

Unterlagsbeton

Abdichtung Bodenplatte

Fundamentplatte Schalen Bewehren Fugenband Betonieren

Tunnelschale Schalen innen Bewehren Fugenband Schalen aussen Betonieren

Abdichtung der Tunnelschale

Rückverfüllen und Kanaldielen ziehen

4 - 21 22

Abb. 21.4 Aktivitätsterminplan

Die Zeitangaben für die Baustelleneinrichtung müssen/können denklo-gisch geschätzt werden, indem der Baustelleneinrichtungsprozess und sei-ne Vorgänge betrachtet werden. Daraus wird die Anzahl der Bauarbeiter ermittelt, die an den einzelnen Tagen mit der Baustelleneinrichtung be-schäftigt sind. Ziel muss es sein, ein logistisches System aufzubauen, wel-ches es ermöglicht, antransportiertes Material und Geräte ohne Wartezei-ten abzuladen und zu versorgen. Daher sind die Transporte zeitlich zu staffeln (Abbildung 21.5).

Page 352: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

21 Kalkulationsablauf 345

Tag Tag Tag1 2 3 Anz. Arbeiter

Büro-/Magazin-/Mannschafts-/Toilettencontainer aufstellen 2 Fundament vorbereiten 2 Wasser- und Elektroanschluss 2 Container ausliefern/abladen/aufstellen 2

Bauzäune/Absperrungen 3 ausliefern/abladen 3 aufstellen 3

Lagerflächen vorbereiten: Stapelunterlagen erstellen 3

Kanaldielen, Träger und Spriessen ausliefern/abladen 3

Seitenschalung der Fundamentplatte ausliefern/abladen 3

Tunnelschalung anliefern/abladen 3

Tunnelschalung zusammenbauen 3

Geräte ausliefern/abladen Selbstfahrende Bagger Vibrationsramme Mobilkran Nichtfahrende Geräte Verteilerschrank Umformer/Rüttler Handbohrmaschinen Kreissäge

Aufgabenbesprechung 3A+2A+1P

durc

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asch

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Baustelleneinrichtung installieren

Abb. 21.5 Terminplan der Baustelleneinrichtung

Page 353: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

346 Teil 6: Beispiel zur Kalkulation

21.2.1 Baustelleneinrichtung

Anz.

Beze

ichnu

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Abb. 21.6 Inventarliste Leitungskanal (Ansätze aus SBV-BIV 2003)

Page 354: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

21 Kalkulationsablauf 347

Vorhalten der Baustelleneinrichtung: Vorhaltekosten siehe Geräteliste Betriebskosten:

Strom: Bezugskosten E01 (SBV-BIV 2003) 0.33 CHF/kWh Diesel: Verbrauch (SBV-IGD 2003) 0.17 l/kW*Eh

Einsatzstunden (SBV-IGD 2003) 100 h/Monat (= EH*30/VT = 800 EH/a * 30 d/Mon / 240 Ed/a)

Bezugskosten D01(SBV-BIV 2003) 1.64 CHF/l Schmierstoffzuschlag (SBV-IGD 2003) 25 % Aufräumen und Reinigen: 10 h/Woche

Einrichten und Räumen der Baustelle: Lade- und Frachtkostenverrechnungssätze für Geräte, Schalung etc.

Ladekosten für nichtfahrende Geräte: Verrechnungssatz Werkhof: 65.00 CHF/t Aufwand Baustelle: 0.5 h/t Fahrzeit zur Baustelle: 1 h/Strecke Hydraulikbagger (Radfahrwerk) (SBV-RKI 2003): 251.00 CHF/h (vereinfacht werden die Kosten für Installation des Baggers mittels Regietarifansatz je Stunde der RKI 2003 angesetzt - Betrieb mit Miete (BmM).) Transport inkl. Auf- bzw. Abbau Kran: 75.00 CHF/h (Dauer ca. 4 h je Ereignis) Auf- und Abbau Strom- und Wasseranschluss: 50h + 500.00 CHF Auf- und Abbau lt. Geräteliste: 70h + 900.00 CHF

21.2.2 Erdarbeiten

Aushub mit Hydraulikbagger (1 m3-Tieflöffel, 90 kW) Geräteleistung 600 m3/d bei durchschnittlich 8 h/d = 75 m3/h;die restlichen 0.4 h/d werden für Wartung und Pflege aufgewendet. Lohnkosten des Geräteführers Lohnkosten für 1 Mann Beihilfe bei den Aushubarbeiten Betriebsstoffkosten:- Motorleistung 90 kW - Betriebsstoffverbrauch 0.17 l/kWh - Treibstoffkosten 1.64 CHF/l - Schmierstoffzuschlag 25 % Betriebs- und Schmierstoffkosten

90 * 0.17 * 1.64 * 1.25 = 31.37 CHF/Eh

Page 355: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

348 Teil 6: Beispiel zur Kalkulation

Gerätekosten/[EH] des Hydraulikbaggers Pos.-Nr.: 322.513 Fixe und variable Kosten (SBV-BIV 2003) 133.70 CHF/Eh

Kosten der Bodenabfuhr: Die Abfuhr erfolgt durch einen Subunternehmer, LKW-Nutzlast 12.0 t, einfache Transportentfernung 10 km; der Kostenansatz wurde anhand der vom SBV veröffentlichten Standard-Analysen und Richtpreistabel-len zu 30 CHF/m3 feste Masse für Transport und 5 CHF/m3 f. M. für Entsorgung auf der Deponie geschätzt.

Grabenspriessung:Aufwandswert für den Verbau: 0.6 h/m2

Inventarkosten des Verbaumaterials: 20.00 CHF/m2

21.2.3 Beton- und Stahlbetonarbeiten, Abdichtung

Prozessorientierte Grundlagen zur Berechnung der Position 11 „Tun-nelschalung“

Die Arbeitsequipe von sechs Arbeitern benötigt pro Person ca. 20 Stunden, um den Schalwagen für die Tunnelschalung zu montieren und zu demontieren. Das sind insgesamt 120 Stunden.

Um den Einheitspreis pro Quadratmeter Schalfläche zu berechnen, muss diese Stundenanzahl auf die Quadratmeter bezogen werden.

120 Stunden / 118 m2 = ca. 1.0 h – Aufwandswert für die Monta-ge/Demontage des Tunnelschalwagens

Aufwandswerte: Schalungsarbeiten Fundament 0.8 h/m2

Tunnelschale 0.75 h/m2

Montage/Demontage Tunnelschale 1.0 h/m2

Bewehrungsarbeiten Stabstahl verlegen 14.0 h/t Lagermatten verlegen 12.0 h/t

Betonierarbeiten Sauberkeitsschicht 0.2 h/m2

Fundament 0.7 h/m3

Tunnelschale 0.75 h/m3

Einbau Fugenband 0.5 h/m Abdichtungsarbeiten Decke 0.1 h/m2

Wände 0.2 h/m2*

Page 356: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

21 Kalkulationsablauf 349

Material- bzw. Inventarkosten: Beton

B 25/15 150.00 CHF/m3

B 35/25 (einschl. Pumpe) 200.00 CHF/m3

Schalung Fundament, Typ 1 6.55 CHF/m2

Tunnelschale, Typ 2 13.25 CHF/m2

Kleinmaterial Tunnelschale 1.00 CHF/m2

De-/Montage Tunnelschale Schrauben etc. 3.00 CHF/m2

Schalwagen Kaufanteil 20.000 CHF

Mietanteil 5.000.00 CHF/monBetonstabstahl S 500

(geschnitten und gebogen) 170.00 CHF/t Betonstahlmatten

(Lagermatten) S 550 1000.00 CHF/t Fugenband Arbeitsfugen 30.00 CHF/m Bewegungsfugen 35.00 CHF/mBitumenlösung

5.00 CHF/m2*Anstrich

21.3 Mittellohn

Das Baustellenpersonal setzt sich aus zwei Maschinisten (dem Bagger- und dem Kranführer) sowie einem Vorarbeiter und drei Arbeitern zusam-men. Der Vorarbeiter arbeitet mit, ist also in den Mittellohn einzubeziehen. Ein Polier beaufsichtigt die Ausführung. Sein Grundlohn beträgt 36.59 CHF/h. Die Führung übernimmt ein Bauführer, der gleichzeitig vier etwa gleich große Baustellen überwacht (insgesamt 24 Arbeiter, mit einer Lohn-summe von insgesamt 628.08 CHF (siehe Abbildung 13.12)). Der Grund-lohn des Bauführers beträgt 45.00 CHF/h.

Der mittlere Baustellengrundlohn für das Betriebspersonal ergibt sich zu:

Page 357: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

350 Teil 6: Beispiel zur Kalkulation

Pos.

Anzahl/ Ansatz AnteilAnteil in % CHF/h CHF/h

101 1 30.04 30.04102 1 26.59 26.59103 1 24.40 24.40104 1 26.43 26.43105 1 24.99 24.99106 1 24.55 24.55107 0 21.57 0.00

108 6 157.00

199 CHF/h 26.17

Löhne des Unternehmens

Übertragen auf Formular "Werkkosten und Endzuschläge" Grundlohn

Bestandteile Grundlagen, Hinweise, Berechnungen

Vorarbeiter Kranführer Baggerführer Maurer Schaler

Total

Basiskosten = mittlerer Grundlohn

Bauarbeiter Eisenleger

Abb. 21.7 Mittlerer Baustellengrundlohn

21.4 Ermittlung der direkten Kosten der Teilleistungen

Zunächst werden die direkten Kosten für die Kostenarten je Position und Mengeneinheit ohne Zuschläge bestimmt. Am Beispiel der Schalungskos-ten für die Tunnelschale wird der prozessorientierte Ansatz zur vollständi-gen Kostenerfassung verdeutlicht.

Institut für Bauplanung und BaubetriebETH Zürich

Menge ME Lohn Material Inventar Fremdl.in h in CHF in CHF in CHF

a b c d e f g h

11.00 2'360.00 m2 Tunnelschalung

Montage/DemontageL: 2 * 118m2 * 1h/m2 = 236 h

236 h / 2360 m2 = 0.10 h/m2 0.1000

M: 3 CHF/m2 * 118 m2 = 354 CHF354 CHF / 2360 m2 = 0.15 CHF/m2 0.1500

SchalarbeitL: 0.75 h/m2 0.7500

M: Kleinzeug 1.0000

I: Schalung: 13.25 CHF/(mon*m2)*4mon*118m2=6'254.00 CHF6'254.00 CHF/ 2360 m2 = 2.65 CHF/m2 2.6500

Schalwagen:20'000CHF+4mon*5'000CHF/mon=40'000 CHF 16.950040'000 CHF / 2360 m2 = 16.95 CHF/m2

Summe je Kostenart : 0.85 1.15 19.60 0.00

Pos.Nr.

Kostenarten ohne Zuschläge je EinheitKurztext LeistungsdurchführungEntwicklung direkte Kosten

Abb. 21.8 Entwicklung direkte Kosten der Tunnelschalung

Page 358: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

21 Kalkulationsablauf 351

Die weiteren LV-Positionen werden im Rahmen dieses Beispieles weni-ger detailliert in der Tabelle von Abbildung 21.9 ermittelt.

Die Ergebnisse werden in das Formblatt zur Zuschlagskalkulation über-nommen. Hieran schließt sich Kap. 12 an.

Page 359: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

352 Teil 6: Beispiel zur Kalkulation

Pos.Nr. Lohn Material Inventar Fremdleistungen

Entwicklung direkte Kosten ME in h in CHF in CHF in CHF

1 Baustelleneinrichtung pauschal- Vorhalten lt. Geräteliste (Gesamtmiete = A+V+R) 24'912.00- Betriebskosten: Strom Kran: 40 kW x 0.5 x 700/12 h/Mon x 4 Mon. x 0.33 CHF/kWh x 1.10 1'694.00 Umformer: 10 kW x 1.0 x 480/12 h/Mon. x 5 Mon. x 0.33 CHF/kWh x 1.10 726.00 Bohrmaschinen.: 2 kW x 1.0 x 240/12 h/Mon. x 5 Mon. x 0.33 CHF/kWh x 1.10 72.60 Kreissäge: 2.6 kW x 1.0 x 240/12 h/Mon. x 5 Mon. x 0.33 CHF/kWh x 1.10 94.38 Licht: 0.6 kW x 20 d/Mon. x 5 h/d x 5 Mon. x 0.33 CHF/kWh 99.00- Aufräumen und Reinigen: 10 h/Wo x 4 Wo/Mon. x 5 Mon. 200.00

200.00 0.00 27'597.98 0.00

2 Baustellenerschliessung pauschal- Ladekosten für nichtfahrende Geräte 65.00 CHF/t x 16.78 t x 2 2'181.40 0.5 h/t x 16.78 t x 2 16.78- Transport und Aufbau Kran, sowie Retour 4 h x 75.00 CHF/h x 2 600.00 4 h x 2 8.00- Auf- und Abbau Strom- und Wasseranschluss 50.00 500.00- Auf- und Abbau lt. Geräteliste 70.00 900.00

144.78 0.00 4'181.40 0.00

3 Erdarbeiten 3000 m3

- Frachtkosten Hydraulikbagger 1 h x 251.00 CHF/h x 2 / 3000 m3 0.17 1 h x 2 / 3000 m3 0.0007- Lohn Baggerführer + 1 Beihilfe (lediglich 8 Einsatzstunden (EH))

(8.4 + 8.0) h/d / 600 m3/d 0.0273- Betriebsstoffe 90 kW x 0.17 l/kW*Eh x 1.59 CHF/l x 8 Eh/d x 1.25 / 600 m3/d 0.41- A + V + R Bagger 102.30 CHF/h / 75 m3/h 1.36

0.0280 0.00 1.94 0.00

4 Transport des Aushubmaterials 3000 m3

30 CHF/m3 30.000.00 0.00 0.00 30.00

5 Deponierung des Aushubmaterials 3000 m3

5 CHF/m3 5.000.00 0.00 0.00 5.00

6 Grabenspriessung 1200 m2

Lohn: 0.6 h/m2 0.60 Inventar: 20 CHF/m2 20.00

0.60 0.00 20.00 0.00

7 Unterlagsbeton/Sauberkeitsschicht 800 m2

(geschätzt: Dicke durchschnittl. 10 cm) Lohn: 0.20 h/m2 0.20 Beton B 25/15: 150 CHF/m3 x 0.10 m 15.00

0.20 15.00 0.00 0.00

8 Betonieren Fundament 400 m3

Lohn: 0.7 h/m3 0.70 Beton B 35/25: 200.00 CHF/m3 200.00

0.70 200.00 0.00 0.00

9 Betonieren Tunnelschale 624m3

Lohn: 0.75 h/m3 0.75 Beton B 35/25: 200.00 CHF/m3 200.00

0.75 200.00 0.00 0.00

10 Schalen Fundament 200 m2

Lohn: 0.8 h/m2 0.80 Schalung: 6.82 CHF/m2 6.82

0.80 0.00 6.82 0.00

11 Schalen Tunnelschale 2360 m2

Lohn: 0.85 h/m2 0.85 Material: 1.15 CHF/m2 1.15 Inventar: 19.60 CHF/m2 19.60

0.85 1.15 19.60 0.00

12 Bewehrung - Betonstabstahl S 500 70.5 t Lohn: 14 h/t 14.00 Stabstahl S 500: 170.00 CHF/t 170.00

14.00 170.00 0.00 0.00

13 Bewehrung - Betonstahlmatten S 550 12.5 t Lohn: 12 h/t 12.00 Lagermatten, Typ K: 1000.00 CHF/t 1'000.00

12.00 1'000.00 0.00 0.00

14 Fugenband in Arbeitsfugen 400 m Lohn: 0.5 h/m 0.50 Fugenband: 30.00 CHF/m 30.00

0.50 30.00 0.00 0.00

15 Fugenband in Bewegungsfugen 230 m Lohn: 0.5 h/m 0.50 Fugenband: 35.00 CHF/m 35.00

0.50 35.00 0.00 0.00

16 Abdichtung der Decke 800 m2

Lohn: 0.1 h/m2*Anstrich x 3 Anstriche 0.30 Bitumenlösung: 5.00 CHF/m2*Anstrich x 3 Anstriche 15.00

0.30 15.00 0.00 0.00

17 Abdichtung der Wände 1160 m2

Lohn: 0.2 h/m2*Anstrich x 3 Anstriche 0.60 Bitumenlösung: 5.00 CHF/m2*Anstrich x 3 Anstriche 15.00

0.60 15.00 0.00 0.00

Kurztext Leistungsdurchführung Kostenarten ohne Zuschläge je EinheitMengenangabe

Abb. 21.9 Direkte Kosten je Kostenart L, M, I, F ohne Zuschläge je Einheit

Page 360: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

21 Kalkulationsablauf 353

21.5 Angebotsabgabe

Auf Basis der ermittelten Kalkulationswerte sind die Preise der Positio-nen des Leistungsverzeichnisses zu bilden. Die Übertragung der Preise in das Leistungsverzeichnis stellt den Abschluss der Angebotskalkulation dar.

Pos.-Nr. H'pos. U'pos. Text Einheit Menge Preis je Einheit Preis gesamt

1 111 Gesamte Baustelleneinrichtung.001 für die Dauer der Leistungen des Unternehmers pauschal 48'727.45CHF 48'727.45CHF

2 200 Baustellenerschliessungeinschliesslich Freimachen des Geländes pauschal 15'369.86CHF 15'369.86CHF

3 221 U-Graben profilgerecht für Fundamente ausheben.113 Aushub maschinell, ohne Behinderungen, Tiefe 3.00 m m3 3'000 4.40CHF 13'200.00CHF

4 321 Transport, Ausmass fest, innerhalb- und ausserhalb der Baustelle.121 mit Ablad auf Deponie, Distanz 10 km m3 3'000 33.90CHF 101'700.00CHF

5 352 Gebühr für Abgabe Material auf Deponie.112 Aushubmaterial, Ausmass fest m3 3'000 5.65CHF 16'950.00CHF

6 421 Grabenspriessung, aufgelockert, gegenseitig abgestützt.102 Zwischenräume bis 20 cm, Grabentiefe 3.00 m m2 1'200 67.06CHF 80'472.00CHF

7 121 Unterlagsbeton, horizontal, unbewehrt.101 PC 150 kg/m3, Dicke 5 bis 10 cm m2 800 31.50CHF 25'200.00CHF

8 133 Beton für Plattenfundament, horizontal.102 Stahlbeton, Beton B 35/25, PC 300 kg/m3 m3 400 282.84CHF 113'136.00CHF

9 137 Beton für Tunnelschale. Stahlbeton, Beton B 35/25, PC 300 kg/m3,Wandhöhe 200 cm, Wanddicke 40 cm, Deckendicke 40 cm, PC 300 kg/m3 m3 624 286.33CHF 178'669.92CHF

10 413 Fundamentschalung für gerades Streifenfundament mit konst. rechteck..102 Querschnitt, ohne besondere Anforderungen, Schalhöhe 50 cm m2 200 64.41CHF 12'882.00CHF

11 422 Schalung für Tunnelschale, seitliche Schalhöhe 200 cm innen, aussen 240 cmWandstärke 40 cm, Deckenstärke 40 cm - Schalung Typ 2 m2 2'360 85.35CHF 201'426.00CHF

12 712 Betonstahl S 500, Fixlängen und auf der Baustelle abgelängte Lager-.116 längen, d = 16 mm, liefern, schneiden, biegen, verlegen to 70.50 1'175.68CHF 82'885.44CHF

13 715 Bewehrungsnetz, Lagernetz unverschnitten, Stahl S 550, entsprechend.100 Bewehrungsplan, liefern, schneiden, biegen, verlegen to 12.50 2'007.24CHF 25'090.50CHF

14 656 Fugenband zum Abdichten der Arbeitsfugen. PVC, Bandbreite 350 mm,.111 Körperfugenband für Arbeitsfuge innenliegend, mit Randverstärkung m 400 69.99CHF 27'996.00CHF

15 656 Fugenband zum Abdichten der Bewegungsfugen. PVC, Bandbreite 350 mm,.121 Körperfugenband für Bewegungsfuge innenliegend, mit Randverstärkung m 230 75.84CHF 17'443.20CHF

16 541 Abdichtung mit bituminösen Beschichtungen. Kaltaufstrich.111 Bitumenlösung, dreischichtig, liegende Flächen, Beton m2 800 38.48CHF 30'784.00CHF

17 540 Abdichtung mit bituminösen Beschichtungen. Kaltaufstrich Bitumenlösung,.112 dreischichtig, stehende Flächen, Höhe bis 2.90 m, Beton m2 1'160 59.41CHF 68'915.60CHF

Netto-Angebotssumme: 1'060'847.98CHF

Brutto-Angebotssumme: 1'141'472.43CHF

NPK 172 D/00 - Abdichtung für Bauwerke unter Terrain und Brücken

zzgl. Mehrwertsteuer 7.6 %

Projekt: Leitungskanal

NPK 313 D/92 - Beton- und Stahlbetonarbeiten

NPK 311 D/93 - Baumeisteraushub

NPK 113 D/95 - Baustelleneinrichtung

Abb. 21.10 Ausgefülltes Leistungsverzeichnis zur Angebotsabgabe

Page 361: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

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Page 368: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1.1 Differenzierung in Formal- und Sachziele (in Anlehnung an Thommen 1996) ......................................................................3

Abb. 1.2 Ziele von Bauunternehmen (Diederichs 2002).............................4 Abb. 1.3 Prozesse in einem Bauunternehmen – Übersicht

(weiterentwickelt nach Girmscheid 2004 b) ...........................6 Abb. 1.4 Kalkulationsphasen im Leistungserstellungsprozess....................8 Abb. 2.1 Abgrenzung Projektphase – Objektphase (nach Motzko 2001) .10 Abb. 2.2 Struktur der Kostenplanung und Toleranzbereiche der

Kostenabweichung ................................................................12 Abb. 2.3 Wertschöpfungskette eines Bauprojektes in Anlehnung an die

Projektphasen der Norm SIA 112 .........................................15 Abb. 2.4 Bauprojektphasen – Kostenschätzung des Bauherrn/

Architekten und Kostenkalkulation des Unternehmens (aus Girmscheid 2004 b) .......................................................16

Abb. 3.1 Möglichkeiten bei der Beschreibung von Leistungen (Wiederkehr 1991) ................................................................27

Abb. 3.2 Auszug aus einem Leistungsverzeichnis ....................................28 Abb. 3.3 Beispiel für einen Einheitspreis..................................................33 Abb. 3.4 Beispiel für einen Globalpreis ....................................................34 Abb. 3.5 Leistungsumfang der einzelnen Projektabwicklungsformen

(nach Girmscheid 2004 a) .....................................................35 Abb. 4.1 Phasen und Meilensteine des Angebotsmanagements (nach

Girmscheid 2004 a) ...............................................................40 Abb. 4.2 Grobablauf und Entscheidungsprozesse bei der

Angebotsbearbeitung.............................................................41 Abb. 4.3 Grober Ablauf der Angebotsbearbeitung in einem

Bauunternehmen (nach Girmscheid 2004 a) .........................43 Abb. 4.4 Angebots-Matrix-Organisation (Girmscheid 2004 b) ................45 Abb. 4.5 Funktionen und Aufgaben der Mitarbeiter einer Angebots-

Matrix-Organisation (Girmscheid 2004 b)............................46 Abb. 5.1 Betriebliche Funktionsbereiche und Produktionsprozess...........48 Abb. 5.2 Struktur des Rechnungswesens in Bauunternehmen

(nach KLR Bau 2001) ...........................................................49

Page 369: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

364 Abbildungsverzeichnis

Abb. 5.3 Zusammenhang zwischen Finanz- und Leistungsbereich (nach Domschke Scholl 2003, S. 234) ..................................51

Abb. 5.4 Abgrenzung der Begriffe Aufwand und Kosten (aus Domschke Scholl 2003, S. 306) ....................................56

Abb. 5.5 Begriffsabgrenzung Ertrag und Leistung (aus Domschke Scholl 2003).................................................57

Abb. 6.1 Die Unternehmensrechnung im Bauunternehmen......................59 Abb. 6.2 Abschlussgrundlagen nach deutschem Recht – Übersicht,

vgl. (Bergheimer 2005), (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2002), (BilReG 2004).................................61

Abb. 6.3 Umschreibung der Größenklassen nach § 267 HGB..................65 Abb. 6.4 Grundstruktur der Bilanzpositionen

(aus Rieder u. Siegwart 2001) ...............................................75 Abb. 6.5 In der Schweiz vorgeschriebene Mindestgliederung der

Erfolgsrechnung ....................................................................76 Abb. 6.6 Beispiel Unternehmensrechnung – Betriebsinventar .................77 Abb. 6.7 Beispiel GuV-Rechnung (Erfolgsrechnung) ..............................78 Abb. 6.8 Beispiel Bilanz ...........................................................................79 Abb. 6.9 Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisermittlung

nach IFRS/IAS und HGB......................................................82 Abb. 6.10 Bilanzielle Erfassung von in Rechnung gestellter Leistung

nach IFRS..............................................................................83 Abb. 6.11 Bilanzielle Erfassung noch nicht in Rechnung gestellter

Leistung nach IFRS...............................................................83 Abb. 6.12 Auftragskosten nach HGB und IFRS (verkürzte

Darstellung, vgl. u.a. Bergheimer (2005)) ............................85 Abb. 6.13 Verfahren zur Ermittlung des Fertigstellungsgrades

(PoC-Methode)......................................................................87 Abb. 7.1 Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung im

Bauunternehmen (nach KLR 2001) ......................................90 Abb. 7.2 Kalkulationsphasen in den Leistungserstellungsprozessen

eines Bauunternehmens.........................................................96 Abb. 7.3 Entstehungsstruktur von Nachträgen in einem Bauprojekt

(aus Girmscheid 2004 b) .....................................................101 Abb. 7.4 Stellung der Arbeitskalkulation im Projektcontrolling

(aus Poggel 2001)................................................................103 Abb. 7.5 Basisablauf eines Soll-Ist-Vergleiches im Baustellen-

controlling ...........................................................................106 Abb. 7.6 Abweichungsanalyse beim Soll-Ist-Kostenvergleich ...............108 Abb. 7.7 Diskrepanz zwischen Vorgaben des Controllings und

Durchführung in den Projekten (aus Heim 2002) ...............109

Page 370: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Abbildungsverzeichnis 365

Abb. 7.8 Grundstruktur eines Bauwerks-Informationssystems (nach Motzko et al. 2004) ...................................................109

Abb. 7.9 Überblick zu berührungslosen Messsystemen..........................111 Abb. 7.10 Abwicklung und photogrammetrische Auswertung einer

Panoramaaufnahme sowie Datenintegration eines Objektelementes (Pilotprojekt, aufgenommen mit Spherocam VR, Motzko et al. 2006)...................................112

Abb. 7.11 Definitionen der Ist-, Normal-, Plan- und Sollkosten.............114 Abb. 7.12 Gesamtkostenverläufe fixer und variabler Kosten .................117 Abb. 7.13 Absolut-fixe Gesamtkosten und ihre Auswirkung auf die

Einheitskosten .....................................................................118 Abb. 7.14 Intervall-fixe Gesamtkosten und ihre Auswirkung auf die

Einheits-kosten ....................................................................118 Abb. 7.15 Proportionale Gesamtkosten und ihre Auswirkung auf die

Einheits-kosten ....................................................................119 Abb. 7.16 Degressive Gesamtkosten und ihre Auswirkung auf die

Einheitskosten .....................................................................119 Abb. 7.17 Progressive Gesamtkosten und ihre Auswirkungen auf die

Einheits-kosten ....................................................................120 Abb. 7.18 Regressive Gesamtkosten und ihre Auswirkungen auf die

Einheits-kosten ....................................................................120 Abb. 7.19 Kombinierte Kosten am Beispiel der Lohnkosten einer

Tunnelschalung, schematisch..............................................121 Abb. 7.20 Kombinierte Lohnkosten am Beispiel einer Tunnel-

schalung...............................................................................122 Abb. 7.21 Kostensprünge in Abhängigkeit von der Anzahl an

Arbeitsgruppen ....................................................................123 Abb. 8.1 Grundprinzip einer Zuschlagskalkulation

(aus Girmscheid 2004 b) .....................................................128 Abb. 8.2 Vereinfachtes Berechnungsschema der Zuschlagskalkulation

(aus Girmscheid 2004 b) .....................................................129 Abb. 8.3 Schema der Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlags-

sätzen...................................................................................133 Abb. 8.4 Stufen der Zurechnung der indirekten Kosten im

Vorkalkulationsschema des SBV (SBV 1996)....................134 Abb. 8.5 Beispiele für Kalkulationsfaktoren beim Kalkulations-

verfahren mit vorbestimmten Zuschlagssätzen (Lieb 1997)..........................................................................135

Abb. 8.6 Grundschema der Kalkulation über die Angebotssumme ........136 Abb. 8.7 Ablaufschema für die Ermittlung der Angebotssumme im

Rahmen der Kalkulation über die Endsumme (nach KLR Bau 2001) .........................................................137

Page 371: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

366 Abbildungsverzeichnis

Abb. 8.8 Grundschema der Prozesskostenkalkulation im Bauunternehmen .................................................................140

Abb. 9.1 Einfluss der projekt- und prozessspezifischen Determinanten auf die Kosten und die Preisbildung (nach Girmscheid 2003) ......................................................142

Abb. 9.2 Einfluss der Bewehrungsdichte auf den Verlege- aufwandswert (Hoffmann 2000) ........................................144

Abb. 9.3 Einfluss der Ereignisdichte auf den Einarbeitungseffekt bei Schalarbeiten (Motzko 1990) ..............................................144

Abb. 9.4 Lohnklassen und ihre Voraussetzungen gemäß LMV (LMV 2005) ........................................................................146

Abb. 9.5 Mindestbasislöhne je Lohnklasse und Zone (LMV 2005) ......146 Abb. 9.6 Gruppenmittellohn anhand der Anzahl der Arbeiter

(in Anlehnung an SBV 1996, Anhang 1, S. 1/112).............147 Abb. 9.7 Gruppenmittellohn anhand der prozentualen Verteilung der

Lohnklassen als repräsentativ für die Baustelle (in Anlehnung an SBV 1996, Anhang 1, S. 1/112).............147

Abb. 9.8 Änderung des Mittellohns während der Bauzeit .....................148 Abb. 9.9 Beispiel für die Berechnung der produktiven Arbeitszeit

für die Sparte Tiefbau (SBV 1996) .....................................150 Abb. 9.10 Lohnnebenkosten Betriebspersonal (SBV 1996) ..................151 Abb. 9.11 Schema zur Ermittlung der direkten Kosten – Lohn

(in Anlehnung an SBV 1996)..............................................153 Abb. 9.12 Berechnung der direkten Kosten - Lohn.................................153 Abb. 9.13 Beispielrechnung für einen Mittellohn APSL ........................158 Abb. 9.14 Schema zur Ermittlung der direkten Kosten – Material

(in Anlehnung an SBV 1996)..............................................159 Abb. 9.15 Materialkosten am Beispiel des Betonstahls ..........................160 Abb. 9.16 Inventararten SBIL 1994 ......................................................164 Abb. 9.17 Inventar 01-Grunddaten („linke Seite“);

Beispiel Hydraulikbagger....................................................165 Abb. 9.18 Inventar 01-Grunddaten („rechte Seite“);

Beispiel Hydraulikbagger (IGD 2003) ................................167 Abb. 9.19 Verrechnungsansätze des Inventars 01 pro Monat

(BIV 2003 - linke Seite) ......................................................169 Abb. 9.20 Verrechnungsansätze des Inventars 02 pro Stunde

(BIV 2003 - rechte Seite) ....................................................169 Abb. 9.21 Inventarkosten: Kostenbezugsgröße Zeit ...............................171 Abb. 9.22 Umlage der Amortisations- und Verzinsungskosten

auf die Einsatzzeiten (in Anlehnung an Lieb 1997) ............173 Abb. 9.23 Amortisation ohne Restwert (BIV 2003)................................173 Abb. 9.24 Amortisation mit Restwert .....................................................174

Page 372: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Abbildungsverzeichnis 367

Abb. 9.25 Ansätze für Abschreibung, Verzinsung und Stationierung (AVS) pro Jahr, pro Vorhaltemonat und pro Einsatzstunde ................................................................176

Abb. 9.26 Ansätze für zusätzliche Versicherungen und Gebühren pro Jahr................................................................................177

Abb. 9.27 Totale Fixkosten pro Jahr, Vorhaltemonat und Einsatzstunde.......................................................................178

Abb. 9.28 Vereinfachter und tatsächlicher Verlauf der Revisions- und Reparaturkosten (Lieb 1997)........................................179

Abb. 9.29 Ansätze für Reparatur und Revision (RR) pro Vorhaltemonat und pro Einsatzstunde ................................180

Abb. 9.30 Ansätze für Energie (EK) pro Einsatzstunde..........................180 Abb. 9.31 Ansätze für Schmiermittel (SK) pro Einsatzstunde................181 Abb. 9.32 Zuschlag auf den Lohn des Maschinisten für die

Wartungskosten des Geräts .................................................181 Abb. 9.33 Schema zur Ermittlung der direkten Kosten – Inventar

(in Anlehnung an SBV 1996)..............................................183 Abb. 9.34 Inventarkosten nach IGD am Beispiel eines

Hydraulikbaggers ................................................................185 Abb. 9.35 Inventarkosten nach BIV am Beispiel eines

Hydraulikbaggers ................................................................185 Abb. 9.36 Fixe und proportionale Anteile an den Schalungskosten .......186 Abb. 9.37 Einsatzabhängige Inventarkosten Wandschalung

anhand des Einsatzes auf der Baustelle ...............................187 Abb. 9.38 Vorhaltekosten für Stillliegezeiten innerhalb der Vorhaltezeit

am Beispiel des o. g. Hydraulikbaggers ..............................187 Abb. 9.39 Zeitbegriffe zur Bestimmung der Gerätekosten

nach BGL 2001 ...................................................................190 Abb. 9.40 Anteil der Subunternehmerleistungen am Jahresumsatz im

Bauwesen (Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, 2005) .............................................................196

Abb. 9.41 Unterschied zwischen selbstständigen und unselbstständigen Akkordanten (SBV 1996)....................................................198

Abb. 10.1 Indirekte Kosten der Baustelle (nach Girmscheid 2004 d).....201 Abb. 10.2 Personalbestand der örtlichen Bauleitung in Abhängigkeit

von der Baustellengrösse (aus Girmscheid 2004 d) ............205 Abb. 10.3 Exakte Erfassung der indirekten Kosten einer Baustelle –

einmalige Kosten bei der Kalkulation über die Angebotssumme resp. Prozesskalkulation ..........................207

Abb. 10.4 Exakte Erfassung der indirekten Kosten einer Baustelle – zeitabhängige Kosten sowie Summenzeile der einmaligen und zeitabhängigen Kosten...............................208

Page 373: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

368 Abbildungsverzeichnis

Abb. 10.5 Katalog der Gemeinkosten der Baustelle und Kostenartenzuordnung (nach KLR 2001) ...........................210

Abb. 11.1 Bezugsbasen für den einheitlichen Geschäftskostenansatz (aus Girmscheid 2004 b) .....................................................215

Abb. 11.2 Zeitliche Abfolge von Ausgaben der Baustelle und Einnahmen (nach Lieb 1997) ..............................................216

Abb. 11.3 Kosten- und Zahlungsverlauf (schematisch) ..........................217 Abb. 11.4. Angebotskalkulation gemäß SBV (SBV 1996) .....................220 Abb. 11.5. Risikobasierte Vorkalkulation (Girmscheid 2004 b).............221 Abb. 11.6. Veränderung des Anteils für Risiko und Gewinn bei

unterschiedlich hohen Selbstkosten ....................................223 Abb. 12.1 Formblatt einer Zuschlagskalkulation

(nach Girmscheid 2004 b) ...................................................226 Abb. 12.2. Ermittlung der Kosten pro Einheit, aufgeschlüsselt in

Kostenarten ohne Zuschläge, gegliedert nachArbeitsgängen und Tätigkeiten ...........................................229

Abb. 12.3 Formblatt: Kostenarten ohne Zuschläge je Einheit ................230 Abb. 12.4 Formblatt: Kostenarten ohne Zuschläge insgesamt................231 Abb. 12.5 Formblatt: Kostenarten mit Zuschlägen je Einheit.................232 Abb. 12.6 Einheitspreisermittlung anhand der SBV -

Standard-Analysen (1) ........................................................234 Abb. 12.7 Einheitspreisermittlung anhand der SBV -

Standard-Analysen (2) ........................................................235 Abb. 12.8 Netto-Angebotssumme ...........................................................236 Abb. 12.9 Kalkulationsschlussblatt .........................................................237 Abb. 12.10 Struktur der Herstellkosten gemäss Produktionskosten-

Index 2003/3 (SBV 2003 a) ................................................238 Abb. 13.1 Ablauf der Kalkulation mit vorbestimmten

Zuschlagssätzen Zik .............................................................240

Abb. 13.2 Berechnung der Kalkulationsfaktoren nach SBV - Formular „Werkkosten und Endzuschläge“ (SBV 1996)....241

Abb. 13.3 Schema zur Ermittlung der Werkkosten (1) der Kostenart Lohn (in Anlehnung an SBV 1996) ....................................242

Abb. 13.4 Werkkosten (1) der Kostenart Lohn für die Sparte Tiefbau (SBV 1996)............................................................243

Abb. 13.5 Schema zur Ermittlung der Werkkosten (1) der Kostenart Material (in Anlehnung an SBV 1996) ...............................243

Abb. 13.6 Werkkosten (1) der Kostenart Material (SBV 1996)..............244 Abb. 13.7 Schema zur Ermittlung der Werkkosten (1) der Kostenart

Inventar (in Anlehnung an SBV 1996) ...............................244 Abb. 13.8 Werkkosten (1) der Kostenart Inventar

(in Anlehnung an SBV 1996, Anhang 1) ............................245

Page 374: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Abbildungsverzeichnis 369

Abb. 13.9 Schema der Zurechnung Werkkosten (1) der Kostenart Fremdleistung (in Anlehnung an SBV 1996)......................245

Abb. 13.10 Werkkosten (1) der Kostenart Fremdleistung (in Anlehnung an SBV 1996, Anhang 1) ............................246

Abb. 13.11 Schema der Zurechnung bei Umlage der Aufsichts- und Führungskosten nur auf die Kostenart Lohn (SBV 1996)...247

Abb. 13.12 Umlage der Aufsichts- und Führungskosten auf die Kostenart Lohn(in Anlehnung an SBV 1996, Anhang 2) ............................248

Abb. 13.13 Schema der Zurechnung bei Umlage auf alle vier Kostenarten (SBV 1996) .......................................249

Abb. 13.14 Umlage der Aufsichts- und Führungskosten auf alle vier Kostenarten (SBV 1996, Anhang 2) ...................................250

Abb. 13.15 Einheitlicher Ansatz für Verwaltungs- und Geldkosten (in Anlehnung an SBV 1996)..............................................251

Abb. 13.16 Differenzierte Ansätze für Verwaltungs- und Geldkosten (in Anlehnung an SBV 1996)..............................................252

Abb. 13.17 Kalkulationsfaktoren mit Umlage der Kosten für Aufsicht und Führung nur auf die Lohnkosten am Beispiel des Tiefbaus (in Anlehnung an SBV 1996, Anhang 1)............................................................................254

Abb. 13.18 Kalkulationsfaktoren mit Umlage der Kosten für Aufsicht und Führung auf alle vier Kostenarten am Beispiel des Untertagbaus (in Anlehnung an SBV 1996, Anhang 1) ............................255

Abb. 14.1 Ablauf der Kalkulation über die Angebotssumme .................261 Abb. 14.2 Formblatt: Indirekte Kosten der Baustelle..............................262 Abb. 14.3 Formblatt zur Berechnung der vorläufigen Netto-

Angebotssumme bei der Kalkulation über die Angebotssumme..................................................................265

Abb. 14.4 Formblatt für die Berechnung der Kalkulationsfaktoren........266 Abb. 15.1 Prozessorientierter Ansatz der Kosten- und Leistungs-

rechnung - Zurechnung der Kosten zu den Kostenträgern ......................................................................271

Abb. 15.2 Ablauf der Prozesskostenkalkulation .....................................273 Abb. 15.3 Formblatt zur Berechnung der vorläufigen Netto-

Angebotssumme bei der Prozesskostenkalkulation ............275 Abb. 15.4 Bildung der Kalkulationsfaktoren für die Berechnung der

Einheitspreise bei der Prozesskostenkalkulation.................276 Abb. 16.1 GU-/TU-Kalkulationsarten (aus Girmscheid 2004 b) ............279 Abb. 16.2 Gliederung einer GU-/TU-Kalkulation ..................................281

Page 375: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

370 Abbildungsverzeichnis

Abb. 17.1 Vergleich der Entwicklung des Zürcher Wohnbaukosten- index und des Produktionskosten-Index (SBV; Basis 2000)...............................................................284

Abb. 17.2 Vergleich der Entwicklung des Produzenten- und Importpreisindexes (bis 1993 Grosshandelspreisindex) für Portlandzement und Bauholz (Schweizerische Bauwirtschaft in Zahlen)..........................285

Abb. 17.3 Schematische Darstellung der Auswirkung der Lohnkostenteuerung (nach Lieb 1996) ...............................286

Abb. 18.1 Einteilung in Risikoarten nach dem Nutzen für die Risikoabwehr.......................................................................292

Abb. 18.2 Risikotypologisierung.............................................................293 Abb. 18.3 Systematisierung von Risikoauswirkungen............................294 Abb. 18.4 Risikomanagementprozess .....................................................295 Abb. 18.5 Einbindung des RM in den Leistungserstellungsprozess

eines Bau- bzw. Generalunternehmens ...............................298 Abb. 18.6 Risikomanagementprozess in der Angebotsphase..................301 Abb. 18.7 Beispiele für Checklisten (Busch 2003) .................................306 Abb. 18.8. Risikobewertung mittels fester Bewertungszahlen................307 Abb. 18.9 Quantitative Risikobewertung in Verbindung mit einer

Risikosammelliste (Busch 2003).........................................308 Abb. 18.10 Klassifizierung eines Risikos aufgrund der qualitativen

Bewertung (Locher 1980) ...................................................310 Abb. 18.11 Portfolioauswertung der Risikosammelliste .........................311 Abb. 18.12 Darstellung der Risikoakzeptanzbereiche ............................313 Abb. 18.13 Sortierung der Risiken nach der Größe des

Risikoerwartungswertes ......................................................314 Abb. 18.14 Risikobewältigungsmöglichkeiten .......................................316 Abb. 18.15 Restrisikokosten - Excel-Datenblatt zur Monte-Carlo-

Simulation ...........................................................................319 Abb. 18.16 BetaPERT-Verteilung für den Risikoschaden

(Aushubarbeiten - Meisselarbeiten) - Auswahl der Tragweite je Szenario..........................................................319

Abb. 18.17 Dichtefunktion der Risikokosten (in Tsd. € ) .......................320 Abb. 18.18 Verteilungsfunktion der Risikokosten (in Tsd. €) ................320 Abb. 18.19 Risikobasierte Vorkalkulation eines Bauunternehmers

(Eigenproduktion) ...............................................................322 Abb. 18.20 Risiken bei Angebot und Ausführung einer Bauaufgabe

(nach Schubert 1971, Bauer 1992)......................................323 Abb. 18.21 Schema zur Ermittlung der projektspezifischen

Risikoentschädigung ...........................................................326

Page 376: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Abbildungsverzeichnis 371

Abb. 19.1 Auswirkung von Angebot und Nachfrage (aus Girmscheid 2004 b) .....................................................330

Abb. 19.2 Preis in Abhängigkeit von Angebotskapazität der Unternehmen und Marktnachfragevolumen(/Menge).........331

Abb. 19.3. Anpassung der Fixkosten bzw. variablen Kosten des Unternehmens an den erzielbaren Erlös..............................332

Abb. 19.4 Prinzip der Deckungsbeitragsrechnung ..................................335 Abb. 19.5 Preisgestaltung bei Fremdvergabe..........................................336 Abb. 19.6 Abstimmung der kosten- und marktorientierten

Preisgestaltung ....................................................................338 Abb. 19.7 Kosten- und Preisbildung .......................................................339 Abb. 19.8 Anpassung der Kosten an den Marktpreis ..............................341 Abb. 20.1 Querschnitt des Leitungskanals ..............................................344 Abb. 20.2 Leistungsverzeichnis nach dem Normpositionen-Katalog

(NPK) ..................................................................................346 Abb. 21.1 Gliederung des Herstellungsprozesses eines Kabelkanals

in Teilprozesse ....................................................................348 Abb. 21.2 Gliederung des Baustelleneinrichtungsprozesses in

Teilprozesse und Tätigkeiten ..............................................348 Abb. 21.3 Grobdarstellung des Wochentakts für Tunnelschale als

Balkenplan...........................................................................350 Abb. 21.4 Aktivitätsterminplan ...............................................................350 Abb. 21.5 Terminplan der Baustelleneinrichtung ...................................351 Abb. 21.6 Inventarliste Leitungskanal (Ansätze aus SBV-BIV 2003)....352 Abb. 21.7 Mittlerer Baustellengrundlohn................................................356 Abb. 21.8 Entwicklung direkte Kosten der Tunnelschalung...................356 Abb. 21.9 Direkte Kosten je Kostenart L, M, I, F ohne Zuschläge je

Einheit .................................................................................358 Abb. 21.10 Ausgefülltes Leistungsverzeichnis zur Angebotsabgabe......359

Page 377: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1.1 Bedingungen für den Austausch von Ressourcen zwischen dem Unternehmen und dessen Umwelt – Auswahl (weiterentwickelt nach Hinterhuber 2004)..............................2

Tabelle 6.1 Grundprinzip einer Bilanz (Keil et al. 2001)..........................62 Tabelle 6.2 Die Aktiva der Bilanz nach § 266 Abs. 2 HGB .....................67 Tabelle 6.3 Die Passiva der Bilanz nach § 266 Abs. 3 HGB ....................68 Tabelle 6.4 Grundsätzlicher Aufbau einer GuV-Rechnung

(Schultz 2001) .......................................................................70 Tabelle 6.5 GuV-Rechnung nach dem Gesamtkostenverfahren

(§ 275 Abs. 2 HGB) ..............................................................70 Tabelle 6.6 Die GuV-Rechnung nach dem Umsatzkostenverfahren

(§ 275 Abs. 3 HGB) ..............................................................71 Tabelle 6.7 Mindestinhalt der Bilanz nach IAS 1.68: Vermögenswerte

(Assets)..................................................................................73 Tabelle 6.8 Mindestinhalt der Bilanz nach IAS 1.68: Schulden

(Liabilities) ............................................................................73 Tabelle 6.9 Mindestanforderungen an die GuV-Rechnung

nach IAS 1.81........................................................................74 Tabelle 6.10 Gesamtkostenverfahren nach IAS 1.91................................74 Tabelle 6.11 Umsatzkostenverfahren nach IAS 1.92................................74 Tabelle 7.1 Vergütungsanpassung nach VOB und dazugehörige

Kalkulationsbasis (Beispiele) ................................................98

Page 378: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Stichwortverzeichnis

A

Allgemeine Geschäftskosten 213

Amortisation 173 Angebotsmanagement 39

Aktive Akquisition 40 Angebotskomitee 43 Organisation 44 Passive Akquisition 41

Äquivalenzziffernkalkulation126

Arbeitskalkulation 102 Aufwandsverträge 32

Selbstkostenerstattungsvertrag32

Stundenlohnvertrag 32 Aufwandswert 143

B

Bauvertrag 31 Detail-Pauschalvertrag 31 Einheitspreisvertrag 31 Global-Pauschalvertrag 31

Bauzinsen 215 Bedienungs- und

Wartungskosten 181 Beschränkte Ausschreibung 19 Betriebsinterne

Verrechnungsansätze (BIV) 169

BGL 2001 188

D

Deckungsbeitragsrechnung 335 Divisionskalkulation 125

E

EFB-Preis 30 Energie- und

Schmiermittelkosten (ES) 180

F

Finanzplanung 50 Formalziele 3 Freihändige Vergabe 19 Fremdleistungskosten 195

G

Gemeinkosten der Baustelle 201 Gerätebetrieb 194

Kosten der Bedienung 195 Kosten der Betriebs- und

Schmierstoffe 194 Kosten für Wartung und

Pflege 195 Gerätevorhaltung 189

Bewertung auslaufender Gerätearten 194

Einsatzzeit 190 Lebensdauer 189 Mittlerer Neuwert,

Abschreibung und Verzinsung 191

Page 379: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

376 Stichwortverzeichnis

Nutzungsdauer 189 Reparaturkosten 192 Reparaturzeiten 190 Stillliegezeiten 190, 193 Vorhaltezeit 189 Zeitwert von Baugeräten 193

Gewinn 221 GU-Kalkulation 277

I

Inventar-Grunddaten (IGD) 165

K

Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen 132, 239

Kalkulation über die Angebotssumme 135, 259

KostenDirekte Kosten 115 Einmalige Kosten 123 Fixe Kosten 117 Indirekte Kosten 115 Kombinierte Kosten 120 Leistungsabhängige Kosten

123Variable Kosten 119 Zeitabhängige Kosten 123

Kosten- und Leistungsrechnung 89Arbeitskalkulation 102 Bauauftragsrechnung 95 Baubetriebsrechnung 90 Ergebnisrechnung 94 Kennzahlenrechnung 112 Kostenrechnung 91 Leistungsrechnung 93 Nachkalkulation 104 Soll-Ist-Vergleichsrechnung

105Vorkalkulation 96

Kostengruppen 141

Direkte Kosten der Teilleistungen 141

Einzelkosten der Teilleistungen 141

Inventarkosten in der Schweiz 161

Lohnkostenkalkulation 143 Materialkosten 158 Rüst-, Schal- und

Verbaumaterial 160 Kostenplanung in der Schweiz

13Kostenplanung in Deutschland

11

L

Leistungsbeschreibung 24 Leistungsbeschreibung mit

Leistungsprogramm 28 Leistungsbeschreibung mit

Leistungsverzeichnis 25 Leistungserstellungsprozess 5

M

Managementprozesse 6

O

Objekt 9 Öffentliche Ausschreibung 19

P

Preis 58 Preisbildung 330 Preisgestaltung 329 Preispolitik 329 Preisvorbehalte 283

Preisgleitklauseln 287 Teuerungsabrechnung 285

Projekt 9 Projektabwicklungsformen 35

Page 380: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

Stichwortverzeichnis 377

Projektphasen 15 Prozesskostenkalkulation 138,

269Allokationseffekt 276 Degressionseffekt 276 Intensitätstreiber 269 Komplexitätseffekt 276 Kostentreiber 269 Transaktionstreiber 269 Zeittreiber 269

R

Rechnungswesen 47 Abgrenzungsrechnung 55 Aufwand 53 Ausgaben 52 Auszahlungen 52 Einnahmen 52 Einzahlungen 52 Ertrag 52 Kosten 54 Kosten- und

Leistungsrechnung 89 Leistungen 54 Unternehmensrechnung 59

Regiekalkulation Inventar (RKI) 170

Reparatur- und Revisionskosten (RR bzw. rr) 178

Risikobasierte Preisbildung 289 Risiko 290 Risikoarten 292 Risikoauswirkungen 294 Risikobewältigung 291 Risikotypologisierung 293 Sicherheit 289 Subjektive Wahrscheinlichkeit

290Ungewissheit 290 Unsicherheit 289

Risikokalkulation 324

Risikomanagementprozess 294 Risikobewältigung 315 Risikobewertung 306 Risikoidentifikation 302 Risikokosten 317

S

Sachziele 3 Schweizerische Bauinventarliste

163Soll-Ist-Vergleichsrechnung 105 Standard-Analysen (SBV 2000)

233Stationierungskosten (S) 175 Stillliegezeiten 187

T

Teilgewinnrealisierung 80 TU-Kalkulation 277

U

Umsatzsteuer 223 Unternehmensrechnung 59

Fertigstellungsgrad 86 Jahresabschluss nach

deutschem HGB 63 Jahresabschluss nach

IFRS/IAS 72 Jahresabschluss nach

SchweizerObligationenrecht 74

Unternehmensziele 3

V

Vergabeunterlagen 21 Vergabeverfahren 19 Versicherung für die Abdeckung

des Feuer- und Elementarrisikos (FE) 175

Vertragsunterlagen 23

Page 381: Kalkulation und Preisbildung in Bauunternehmen

378 Stichwortverzeichnis

Verzinsung (VZ) 174

W

Wagnis 217

Z

Zusätzliche Versicherungen und Gebühren 177

Zuschlagskalkulation 127 Zuschlagskalkulation,

Grundlagen 225