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Kirchengeschichte der Frühen Neuzeit Modul 2: Quellen und Entwicklungen – Das Christentum in seiner Geschichte Universität Duisburg-Essen, Winter-Semester 2006/07 Einführung II. Teil

Kirchengeschichte der Frühen Neuzeit

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Kirchengeschichte der Frühen Neuzeit. Modul 2: Quellen und Entwicklungen – Das Christentum in seiner Geschichte. Einführung II. Teil. Universität Duisburg-Essen, Winter-Semester 2006/07. Index. die Epoche (1500 - 1800) prägende Ereignisse neue sozio-kulturelle Bedingungen. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

Kirchengeschichte der

Frühen NeuzeitModul 2: Quellen und Entwicklungen –

Das Christentum in seiner Geschichte

Universität Duisburg-Essen, Winter-Semester 2006/07

Einführung II. Teil

Page 2: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II2

Index

1. die Epoche (1500 - 1800)

2. prägende Ereignisse

3. neue sozio-kulturelle Bedingungen

Page 3: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II3

1.1 Epochen und Daten - Überblick

• Alte Kirche• Mittelalter• Frühe Neuzeit (Reformation, Konfessionalismus, Aufklärung)

• Zeitgeschichte (19. u. 20. Jh.)

Page 4: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II4

Alte KircheSpätantike, Patristik

MittelalterFrühes Mittelalter

Hohes Mittelalter

Spätes Mittelalter

Frühe Neuzeit

Zeitgeschichte

1.2 Epochen und Daten - Zeitleiste

48

70

313

498

800

1096

1122

1215

1414

1521

1546

1555

1648

1815

1918

Apostelkonzil

Fall von Jerusalem

Mailänder Edikt

Taufe Chlodwigs

Karl der Große, Kaiser

Erster Kreuzzug

Wormser Konkordat

Lateran IV.

Konzil von Konstanz

Reichstag zu Worms

Konzil von Trient (-1563)

Augsburger Rel.frieden

Westfälischer Frieden

Wiener Kongress

Ende erster Weltkrieg

Page 5: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II5

1.3 die Etappen der Frühen Neuzeit

Geisteswissenschaften• Humanismus und

Reformation• Gegenreformation

Konfessionalismus• Orthodoxie und Pietismus• Aufklärung

– Enlightenment– Lumières– Illuminismo

Kunstwissenschaft

• Renaissance

• Manierismus

• Barock

• Rokoko

• Klassizismus

Barbe & Eck
Begriffe, ob in mdb vorhanden, kontrollierenNicht vorhanden:Reformation, Orthodoxie, Aufklärung (Lichtmetapher)Manierismus, Barock, Klassizismus
Page 6: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II6

2 prägende Ereignisse

• 1495 – Landfriedensordnung im Reich• 1521 – Wormser Reichstag• 1555 – Augsburger Religionsfrieden• 1648 – Westfälischer Frieden• 1713/14 – Frieden von Utrecht / Rastatt• 1763 – Frieden von Hubertusburg• 1789 – Französische Revolution

Page 7: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II7

Römisches Reich deutscher Nation 1547

Page 8: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II8

2.1 der Ewige Landfrieden von 1495

• Der Ewige Landfriede ist das auf dem Reichstag zu Worms am 7.8. 1495 beschlossene Reichsgesetz, das das mittelalterliche Fehderecht abschaffte. Ansprüche sollten nur noch auf dem Rechtsweg geltend gemacht werden. Die Wahrung des Ewigen Landfriedens wurde dem neu geschaffenen Reichskammergericht als oberster Rechtsinstanz übertragen.

Art. 1 Von dem Tage der Verkündigung ab darf niemand, von was Würden, Stand und Wesen er sei, den Anderen befehden, bekriegen, berauben noch auch [in] einige Schloß, Städt, Märkt absteigen oder ohne des Anderen Willen mit gewaltiger Tat freventlich einnehmen oder gefährlich mit Brand oder in anderem Wege beschädigen; auch niemand solchen Tätern Rat Hilfe oder in einer anderen Weise Beistand tun, auch sie wissentlich nicht beherbergen, äzen und tränken, sondern wer zu dem anderen zu sprechen vermeint, der soll solches suchen und tun an den Enden und Gerichten, da die Sachen hiervor und jetzt in der Ordnung des Kammergerichts zu Austrag verständiget seien.

Helmuth K. G. Rönnefarth, Konferenzen und Verträge, Teil II, 3. Band, Würzburg 1958, S. 6f.

Page 9: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II9

2.2 der Reichstag zu Worms 1521... wenn ich nicht durch das Zeugnis der Heiligen Schrift oder vernünftige Gründe [nisi convictus testimoniis scripturarum aut ratione evidente] überwunden werde - denn weder dem Papst, noch den Konzilien allein vermag ich zu glauben, da es feststeht, daß sie wiederholt geirrt und sich selbst widersprochen haben -, so halte ich mich überwunden durch die Schrift, auf die ich mich gestützt habe, so ist mein Gewissen im Gotteswort gefangen, und darum kann und will ich nichts widerrufen, ...Martin Luther vor dem Reichstag, 18.April 1521, RTA.JR II, 555

Page 10: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II10

2.3 Der Augsburger Religionsfriede 1555

Und damit sölcher fried auch der spaltigen Religion halben ... angestellt, aufgericht und erhalten werden möchte, so sollen die Kei. Mai., wir, auch churfürsten, fürsten und stende des heil. reichs keinen stand des reichs wegen der Augspurgischen confession und derselbigen lehr, religion und glauben halb mit der tat gewaltiger weiß uberziehen, beschedigen, vergewaltigen oder in andere wege wider sein conscienz, gewissen und willen von diser Augspurgischen confessions religion, glauben, ... tringen ...

Art. 15

„Wo dann solche vergleichung durch die wege des generalconciliums, ... nit erfolgen würde, so alsdann nichts destoweniger diser friedstand in allen oberzelten puncten und articuln bei creften biß zu endlicher vergleichung der religion und glaubenssachen bestehn und pleiben; und sol also hiemit obberührter gestalt und sonst in alle wege ein beständiger beharlicher unbedingter, für und für, ewig werender fried aufgericht und beschlossen sein und pleiben“ (Art. 25)

Page 11: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II11

2.4 der Westfälische Friede 1648

Ferner ist beschlossen worden, dass jene ..., welche nach Verkündigung des Friedens inkünftig eine andere Religion bekennen und annehmen werden als ihr Landesherr, nachsichtig geduldet und nicht gehindert werden sollen, sich mit freiem Gewissen zu Hause ihrer Andacht privat zu widmen, in der Nachbarschaft aber, wo und sooft sie es wollen, am öffentlichen Gottesdienst teilzunehmen oder ihre Kinder auswärtigen Schulen ihrer Religion oder zu Hause Privatlehrern zur Erziehung anzuvertrauen; ...

Art. V, § 34

„In nomine sanctae et individuae trinitatis ...“

Page 12: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II12

2.5 Friede von Utrecht 1713 und Rastatt 1714

• beenden den Spanischen Erbfolgekrieg, Hegemonie Frankreichs nicht durchsetzbar

Ergebnis:• südliche Niederlande

(heutiges Belgien) österreichisch

• Mailand österreichisch• Spanien, Haus Anjou,

aber mit Trennungsgarantie

Page 13: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II13

2.6 Friede von Hubertusburg / Friede von Paris 1763

• preußisch – österreichisches Patt

Vertrag von Paris, 1763, beendet den 7jährigen Kolonialkrieg zwischen Frankreich und England.

England führende Kolonialmacht in Amerika

Page 14: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II14

2.7 Französische Revolution 1789 ... erklärt die Nationalversammlung, in Gegenwart und unter dem Schutze des Etre suprême folgende Rechte des Menschen und Bürgers:

1. Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es ...

2. Der Endzweck aller politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unabdingbaren Menschen-rechte. Die Rechte sind die Freiheit, das Eigentum, die Sicherheit, der Widerstand gegen Unterdrückung.

Artikel 10 – Niemand soll wegen seiner Anschauungen, selbst religiöser Art, belangt werden, solange deren Äußerung nicht die durch das Gesetz begründete öffentliche Ordnung stört.

Artikel 11 – Die freie Äußerung von Meinungen und Gedanken ist eines der kostbarsten Menschenrechte; jeder Bürger kann also frei reden, schreiben und drucken, vorbehaltlich seiner Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten Fällen

Page 15: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II15

3 neue sozio-kulturelle Bedingungen

• der Buchdruck• der Frühkapitalismus• Experiment und Beobachtung statt Scholastik

– oder die Revolution des Weltbildes

• die Entdeckung der Neuen Welt– und die Formulierung des Völkerrechts

Page 16: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II16

3.1.1 der Buchdruck – Johannes Gutenberg

*um 1400 in Mainz; † 3. Februar 1468 ebd., gilt als Erfinder des Buchdrucks mit beweglichen Metall-Lettern

Page 17: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II17

3.1.2 der Buchdruck – die Gutenbergbibel

Vorwort des Hieronymus zu den Sprüchen Salomonis.

Oberteil einer Seite der Londoner zweiundvierzig-zeiligen Gutenberg-Bibel, zwischen 1452-1455

Page 18: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II18

3.1.3 der Buchdruck – das Flugblatt

• Martin Luther, 95 Thesen, Einblattdruck 1517

Page 19: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II19

3.1.4 der Buchdruck – die Lutherbibel

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KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II20

3.2.1 der Frühkapitalismus – Kreditwesen und kanonisches Zinsverbot

• Die weltlichen und kirchlichen Machthaber waren auf Steuern und Ablassgelder angewiesen, um ihren Hofstaat, ihre Heere und Flotten, ihre Bauten und ihre Kreuzzüge zu finanzieren. Dazu brauchte es Kapital, und dieser Kapitalbedarf ist die Wurzel des modernen Kapitalismus

• Der Bedarf an Abgaben war durch Naturalien nicht mehr zu befriedigen, Waren mussten schließlich gegen Geld getauscht werden, und dazu brauchte es die Vermittlung von Kreditinstituten.

Problem: Kanonisches Zinsverbot

• Wenn du Geld verleihst an einen aus meinem Volk an einen Armen neben dir, so sollst du an ihm nicht wie ein Wucherer handeln; du sollst keinerlei Zinsen von ihm nehmen (2. Mose 22,24)

Page 21: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II21

3.2.2 der Frühkapitalismus – die Fugger

• Jakob II. Fugger, der Reiche, 1459-1525, Portrait von Albrecht Dürer um 1518/20

Page 22: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II22

3.2.3 der Frühkapitalismus – der Ablasshandel

• Titelholzschnitt einer anonymen Flugschrift, Verlag Melchior Ramminger, Augsburg (1520):

• "On aplas von Rom kann man wol selig werden durch anzaigung der götlichen hailigen geschryfft"

Page 23: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II23

3.3.1 Experiment und Beobachtung – das heliozentrische Weltbild

Page 24: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II24

3.3.2 Experiment und Beobachtung - Kopernikus

Page 25: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II25

3.3.3 Experiment und Beobachtung – Galileo Galilei

Aber dass der gleiche Gott, der uns mit Sinne, Sprache u. Verstand ausgestattet hat, gewollt haben sollte, deren Gebrauch hintanzustellen, um uns auf andere Weise als mit natürlichen Mitteln die Kenntnisse [der Naturvorgänge] zu vermitteln, so dass auch bei natürliche Schlussfolge-rungen, die uns aufgrund vernünftiger Erfahrungen oder durch notwendige Beweisgänge vor Augen und Verstand ausgebreitet werden, wir Sinnes-eindruck und Vernunft verleugnen sollten, dass dies notwendig sei zu glauben, glaube ich nicht ..

Galileo Galilei, Brief an Christiane v. Lothringen (1615)

Page 26: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II26

3.4.1 die Neue Welt - Kolumbus

Columbus Lygur, novi

orbis repertor

Page 27: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II27

3.4.2 die Neue Welt – die Idee des Naturrecht

Page 28: Kirchengeschichte der  Frühen Neuzeit

KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II28

3.4.3 Hugo Grotius und die Begründung des Völkerrechts

• Hugo Grotius, 1583-1645, Philosoph und Rechtsgelehrter.

• Mare Liberum, 1604• De jure belli ac pacis, 1627

Diese ... Sorge für die Gemeinschaft ist die Quelle dessen, was man recht eigentlich mit Recht bezeichnet. Dazu gehört, daß man sich des fremden Guts enthält und es ersetzt, wenn man etwas davon ... genommen hat, ferner ... [Vertragserfüllung, Genugtuung für Schaden] Diese hier dargelegten Bestimmungen würden auch Platz greifen, wenn man annähme - was freilich ohne die größte Sünde nicht geschehen könnte -, daß es keinen Gott gäbe oder daß er sich um die menschlichen Angelegenheiten nicht bekümmerte

Etiamsi daremus ... non esse Deum

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KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung II29

3.4.4 die Neue Welt - Mission

• Mission als Kompensation für die Verluste an die Häretiker

Aussendung des Franz Xaver (1506-1552) durch Ignatius zur Christianisierung des portugiesischen Ostindiens 1541,Gemälde in der Art Andrea Pozzos (1600ca), St. Ignatius, Rom .