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www.tuv.com Konferenz. Basiswissen Chemie – Grundlagen der Schadstoffprüfung an Ihren Produkten. 19. April 2016 in Köln 19.-20. Oktober 2016 in Nürnberg PRODUKTE · KONFERENZ TÜV Rheinland LGA Products GmbH Am Grauen Stein 29 • 51105 Köln ® TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung. Im Einzelnen. Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Ver- tragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Anmeldung (1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. (2) Ein Recht auf Teilnahme an der Veranstaltung mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. Urheberrechte Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind urheberrecht- lich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der TÜV Rheinland LGA Products GmbH gestattet. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten Anmeldungen erbitten wir möglichst frühzeitig, spätestens bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn schriftlich per Fax. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bei Abmeldungen, die später als zwei Wochen vor Veranstaltungs- beginn bei uns eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Storno- gebühren berechnen müssen. Bei Abmeldungen, die später als eine Woche vor der betreffenden Veranstaltung bei uns eingehen, bei Fernbleiben am Seminartag oder bei Abbruch der Teilnahme ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass TÜV Rheinland LGA Products GmbH aus der Abmeldung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zahlungsbedingungen Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Kosten für die Übernachtung sowie Reisekosten werden nicht vom Veranstalter bezahlt. In der Teilnahmegebühr sind Erfrischungsgetränke, Tagungsunterlagen, Lunch und eine Teilnahmebestätigung enthalten. Haftung (1) Die Haftung der TÜV Rheinland LGA Products GmbH ist in jedem Schadensfall auf maximal EUR 2.000 beschränkt. (2) Diese vorgenannte Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 1 findet keine Anwendung, soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der gesetzlichen Vertreter der TÜV Rheinland LGA Products GmbH oder deren Erfüllungsgehil- fen beruht, sowie für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, für deren Erfüllung die TÜV Rheinland LGA Products GmbH eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, für die nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird. (3) Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht haftet die TÜV Rheinland LGA Products GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten in diesem Sinne sind wesentliche Vertrags- pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhal- tung der Auftraggeber vertrauen darf. Ein Anspruch auf Scha- densersatz ist im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 2 genannten Fälle gegeben ist. (4) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (5) Mit den vorstehenden Regelungen in der Haftung ist keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ver- bunden. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Köln. Datenschutz (1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutz- gesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt. (2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Pro- gramme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post zu übersenden. (3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstel- len. Wir freuen uns auf Sie! Wissenswertes. Wissenswertes.

Konferenz. Basiswissen Chemie · Konferenz. „Basiswissen Chemie“ Köln, 19. April 2016 Nürnberg, 19.-20. Oktober 2016 Ich habe leider an den angegebenen Terminen keine Zeit

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www.tuv.com

Konferenz.Basiswissen Chemie –Grundlagen der Schadstoffprüfung an

Ihren Produkten.

19. April 2016 in Köln19.-20. Oktober 2016 in Nürnberg

PRODUKTE · KONFERENZ

TÜV Rheinland LGA Products GmbH

Am Grauen Stein 29 • 51105 Köln ® T

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Im Einzelnen.

Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Ver-tragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnender Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.Anmeldung(1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter

schriftlich bestätigt wird.(2) Ein Recht auf Teilnahme an der Veranstaltung mit begrenzter

Teilnehmerzahl besteht nicht.UrheberrechteDie dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind urheberrecht-lich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitigeNutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicherschriftlicher Zustimmung der TÜV Rheinland LGA Products GmbHgestattet.Rücktritt/Kündigung/StornokostenAnmeldungen erbitten wir möglichst frühzeitig, spätestens bis eineWoche vor Veranstaltungsbeginn schriftlich per Fax. Bitte haben SieVerständnis dafür, dass wir aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahlbei Abmeldungen, die später als zwei Wochen vor Veranstaltungs-beginn bei uns eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Storno-gebühren berechnen müssen. Bei Abmeldungen, die später als eineWoche vor der betreffenden Veranstaltung bei uns eingehen, beiFernbleiben am Seminartag oder bei Abbruch der Teilnahme ist diegesamte Teilnahmegebühr zu zahlen. Dem Teilnehmer steht derNachweis offen, dass TÜV Rheinland LGA Products GmbH aus derAbmeldung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. Dasgesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigemGrund bleibt unberührt.ZahlungsbedingungenDie Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jedenAbzug fällig. Die Kosten für die Übernachtung sowie Reisekostenwerden nicht vom Veranstalter bezahlt. In der Teilnahmegebührsind Erfrischungsgetränke, Tagungsunterlagen, Lunch und eineTeilnahmebestätigung enthalten.Haftung(1) Die Haftung der TÜV Rheinland LGA Products GmbH ist in

jedem Schadensfall auf maximal EUR 2.000 beschränkt.(2) Diese vorgenannte Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 1 findet

keine Anwendung, soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der gesetzlichen Vertreter der TÜV Rheinland LGA Products GmbH oder deren Erfüllungsgehil-fen beruht, sowie für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, für deren Erfüllung die TÜV Rheinland LGA Products GmbH eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, für die nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

(3) Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht haftet die TÜV Rheinland LGA Products GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten in diesem Sinne sind wesentliche Vertrags-pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung

des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhal-tung der Auftraggeber vertrauen darf. Ein Anspruch auf Scha-densersatz ist im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 2 genannten Fälle gegeben ist.

(4) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(5) Mit den vorstehenden Regelungen in der Haftung ist keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ver-bunden.

Erfüllungsort/GerichtsstandErfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilteVeranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Köln.Datenschutz(1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutz-

gesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt.

(2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Pro-gramme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post zu übersenden.

(3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstel-len.

Wir freuen uns auf Sie!

Wissenswertes. Wissenswertes.

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Tagesablauf der Konferenz am 19. April 2016.

09:00 Uhr Begrüßung und Vorstellung

09:15 Uhr REACH.Die Chemikalienpolitik der EU der nächsten Jahre/Jahrzehnte.• Vorstellung des Systems für Stoffe und Erzeugnisse• Pflichten zur Information und Notifizierung• Das Prinzip der Risikoeinschätzung am Beispiel einzelner Stoffe/Stoffgruppen:- Phthalate, Weichmacher in PVC- NP/NPEO - Nonylphenol/Nonylphenolethoxylate- Dimethylformamid- Formamid

10:45 Uhr Kaffeepause

11:00 Uhr Kritische Inhaltsstoffe – Teil I Regelungen nach Anhang XVII REACH und POP-Verordnung. Welche chemischen Risiken ergeben sich aus der Verwendung der unterschiedlichsten Materialien bei der Herstellung von Konsum-gütern?

12:00 Uhr Mittagessen

13:00 Uhr Kritische Inhaltsstoffe - Teil II

15:30 Uhr Kaffeepause

15:45 Uhr Grundlegende Hinweise zur Prüfung von Lebensmittelbedarfsgegenständen.• Kunststoffartikel, Artikel aus Metall, Keramik, Konformitätserklärung und Rückverfolgbarkeit

16:00 Uhr Grundlegende Hinweise zur Prüfung von Kosmetik und Kosmetik für Kinder.• Kennzeichnung, Prüfung, Sicherheitsbewertungund Anmeldung

16:15 Uhr Grundlegende Hinweise zur Biozidverordnung.• Behandelte Ware

16:30 Uhr Fragen und Antworten

17:00 Uhr Veranstaltungsende

Programm in Köln. Programm in Nürnberg.

Tagesablauf der Konferenz am 19. Oktober 2016.

14:00 Uhr Begrüßung und Vorstellung

14:15 Uhr REACH.Die Chemikalienpolitik der EU der nächsten Jahre/Jahrzehnte.• Vorstellung des Systems für Stoffe und Erzeugnisse• Pflichten zur Information und Notifizierung• Das Prinzip der Risikoeinschätzung am Beispiel einzelner Stoffe/Stoffgruppen:- Phthalate, Weichmacher in PVC- NP/NPEO - Nonylphenol/Nonylphenolethoxylate- Dimethylformamid- Formamid

15:45 Uhr Kaffeepause

16:00 Uhr Kritische Inhaltsstoffe – Teil I Regelungen nach Anhang XVII REACH und POP-Verordnung. Welche chemischen Risiken ergeben sich aus der Verwendung der unterschiedlichsten Materialien bei der Herstellung von Konsum-gütern?

17:00 Uhr Fragen und Antworten

17:30 Uhr Veranstaltungsende

ab18:15 Uhr gemeinsames Abendessen in einemNürnberg Gasthaus

Tagesablauf der Konferenz am 20. Oktober 2016.

09:00 Uhr Kritische Inhaltsstoffe - Teil II

11:30 Uhr Kaffeepause

11:45 Uhr Grundlegende Hinweise zur Prüfung von Lebensmittelbedarfsgegenständen.• Kunststoffartikel, Artikel aus Metall, Keramik, Konformitätserklärung und Rückverfolgbarkeit

12:00 Uhr Grundlegende Hinweise zur Prüfung von Kosmetik und Kosmetik für Kinder.• Kennzeichnung, Prüfung, Sicherheitsbewertungund Anmeldung

12:15 Uhr Grundlegende Hinweise zur Biozidverordnung.• Behandelte Ware

12:30 Uhr Fragen und Antworten

13:00 Uhr Veranstaltungsende

ab13:00 Uhr gemeinsames Mittagessen (optional)

Veranstaltungsort:

TÜV Rheinland TÜV RheinlandAm Grauen Stein Tillystr. 2 51105 Köln 90431 Nürnberg

Rechnungsanschrift:

Name, Firma

Straße/Postfach

Plz/Ort/Land

Teilnehmeranschrift:

Name, Vorname

Straße/Postfach

Plz/Ort/Land

Abteilung

Titel/Funktion

Telefon

E-Mail

Datum Unterschrift/Firmenstempel

Die AGB des Veranstalters erkenne ich mit meiner Unterschrift an.

*Wir bitten um vollständige und gut leserliche Angaben, da diese für die Rechnung und die Teilnehmerurkunde benötigt werden.

Anmeldung.Per FAX an 0221 806-1796 oderper E-Mail an [email protected]

Bitte ankreuzen, ausfüllen und zusenden.

Konferenz. „Basiswissen Chemie“

Köln, 19. April 2016 Nürnberg, 19.-20. Oktober 2016 Ich habe leider an den angegebenen Terminen keine Zeit.Bitte senden Sie mir Informationsmaterial zu.

Mit der Teilnahmegebühr von 245 € zzgl. MwSt. bin ich einverstanden. Die umseitig gedruckten Geschäftsbedingungenhabe ich zur Kenntnis genommen.