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Konsolidierungsworkshop zu Anforderungen an E-Healthanwendungen
für eine vernetze und intersektorale Versorgungaus der Perspektive der Pflege
Kernanforderungen an Anwender, Politik, Industrie und Leistungserbringer
conhIT Berlin, 9 April 2013
09:30 bis 12:00 Uhr
2
Programm
Moderator: Ekkehard Mittelstaedt, bvitg
Ablauf:
Vorstellung der Ergebnisse der einzelnen Workshops:
9:30 bis 9:50: Ergebnisse WS II (FINSOZ - Prof. Wolff)
9:50 bis 10:10: Ergebnisse WS 1 (bvitg - Mittelstaedt
10:10 bis 10:30: Ergebnisse WS III (VDAB - Schülke)
Pause: 10:30 bis 10:45
3
Programm
Zusammenfassung der Ergebnisse der Workshops (Prof. Wolff) - 10:45 bis 11:00
• Was ist allen gemein?
• Kernanforderungen und Kernanwendungen…
Diskussion (Prof. Wolff) 11:00 bis 11:45
Resümee (Saatmann / Mittelstaedt) 11:45 bis 12:00:
4
Ergebnisse des FINSOZ-Workshops am 25.02.2013 in Frankfurt/Main
Abrechnung und Datenträgeraustausch,
Schnittmenge zwischen ambulanter und stationärer Pflege
Prof. Dr. Dietmar Wolff
FINSOZ e.V.
- stv. Vorstand
5
FINSOZ e.V. – Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung
1. Verband der
• IT-Anwender, IT-Anbieter, Wissenschaft/Beratung
• in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung
2. Ziel des Verbandes
• den Wertbeitrag von Informationstechnologien im sozialen Sektor zum Nutzen seiner Mitglieder sowie der Adressaten sozialer Organisationen steigern
3. FINSOZ bietet
• eine zielgruppenübergreifende Plattform
• für Erfahrungsaustausch
• Entwicklung neuer Ideen
• gemeinschaftlich Problemlösungen
6
Thema des FINSOZ-Workshops
• Anforderungen an E-Health-Anwendungen für eine vernetze und intersektorale Versorgung aus der Perspektive der Pflege (stationär & ambulant)
• Abrechnung und Datenträgeraustausch
• Schnittmenge zwischen ambulanter und stationärer Pflege
7
Ergebnisse des FINSOZ-Workshops –Verständnis von E-Health
• Sehr unterschiedliches Verständnis der Teilnehmer als
1. Vernetzung
2. Verwaltungsabläufe
3. Rechenzentrum
4. Standards
5. Pflegeprozess
6. Prozessunterstützung
7. Anwenderbezug
8. elektronische Datenerfassung
9. Ambient Assisted Living (AAL)
8
Ergebnisse des FINSOZ-Workshops –Fachliche Herausforderungen
1. entweder / oder ambulant / stationär
• rehabilitative Pflege als Chance
2. Bedarf an einer stärkeren intersektoralen Zusammenarbeit
• mehr Koordination erforderlich
• Case Management
• übergreifende Leistungen
3. Bedarf einheitlicher Fachsprachen
4. Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs
5. Klärung der Zuständigkeiten
• Bund <-> Land Krankenkasse <-> Pflegekasse
9
Ergebnisse des FINSOZ-Workshops –IT-Herausforderungen
1. zu lösende Probleme beim Übergang ambulant-stationär
• manuelle Stammdatenübermittlung
• nur Übermittlung pflegerischer Daten –keine sozialen und medizinischen Daten
• keine zentrale Datenhaltung
2. Akzeptanz für IT bei Pflegekräften schaffen
• Software als Nutzen, nicht Last
3. durchgängige Prozessunterstützung
• auch über Sektorengrenzen hinweg
• für Verwaltungs- und Pflegeprozesse
4. Standards für die Vernetzung der Systeme schaffen
10
Ergebnisse des FINSOZ-Workshops –konkrete Maßnahmen zum DTA
1. kurzfristige Maßnahmen
• bundesweite Abschaffung des Papierversandes von Leistungsnachweisen an die Kassen im Bereich des SGB XI
• Verzicht auf das manuelle Übersenden von Verordnungen mit den Leistungsnachweisen im Bereich des SGB V
• Beseitigung von Redundanzen und nicht datenschutzkonformen Datenübermittlungen im derzeitigen DTA-Verfahren durch Füllung der entsprechenden Sequenzen mit Leerstellen
• Verzicht auf die Übermittlung der bereits bei den Kassen vorhandenen Verordnungsdaten (SGB V) im DTA
• Regelung, dass nicht mehr sämtliche korrekt eingereichten Daten zurückgewiesen werden dürfen, wenn sich in einem Datensatz ein Fehler befindet
• enge zeitliche Limitierung des Probebetriebes zum DTA
Quelle:
11
Ergebnisse des FINSOZ-Workshops –konkrete Maßnahmen zum DTA
2. mittelfristige Maßnahmen
• Einrichtung einer Clearingstelle zum DTA nach SGB V und XI
• Fehleranalyse und Erarbeitung einheitlicher, verbindlicher Lösungsvorschläge
• Verschlankung des derzeitigen DTA-Verfahrens durch Wegfall der redundanten Sequenzen in einer überarbeiteten Version der technischen Anleitung
• Bereitstellung aller notwendigen Basisdaten wie Institutionskennzeichen der Kassen und ihrer Datenannahmestellen oder Positionsnummernverzeichnisse tagesaktuell und in bester Qualität durch die Clearingstelle
• Ersetzung des proprietären Verschlüsselungsverfahren durch ein allgemein verfügbares und anerkanntes Verfahren
Quelle:
12
Ergebnisse des FINSOZ-Workshops –konkrete Maßnahmen zum DTA
3. langfristige Maßnahmen
• Entwicklung bundesweit standardisierter Verfahren wie etwa eine DTA-konforme Zertifizierung zur präventiven Problemvermeidung
• Neuentwicklung der technischen Formate auf Basis aktueller Standard-Technologien mit bidirektionalem Fehlerkorrekturverfahren und der Möglichkeit zur Abrechnung einzelner Patienten
• Einbezug des Verordnungs- und Genehmigungsverfahrens nach SGB V in die Neuentwicklung
Quelle:
13
Ergebnisse des FINSOZ-Workshops –konkrete Maßnahmen zum DTA
1. Priorisierung im Workshop
• bundesweite Abschaffung des Papierversandes von Leistungsnachweisen an die Kassen im Bereich des SGB XI
• Neuentwicklung der technischen Formate auf Basis aktueller Standard-Technologien mit bidirektionalem Fehlerkorrekturverfahren und der Möglichkeit zur Abrechnung einzelner Patienten
• Einbezug des Verordnungs- und Genehmigungsverfahrens nach SGB V in die Neuentwicklung
14
Ergebnisse des FINSOZ-Workshops –konkrete Maßnahmen zur Schnittstelle ambulant-stationär
1. Installation einer Entscheidungsstelle
• als zentraler Instanz
2. Datenaustausch der pflegerischen Daten über die elektronische Gesundheitskarte (Telematik-Infrastruktur)
3. Überleitungsbogen mit „Minimum Data Set“
• regional veränderbar
• inklusive einer Prozessdefinition
15
Wir danken für Ihre d160.x
► d160 Aufmerksamkeit fokussierenSich absichtsvoll auf einen bestimmten Reiz zu konzentrieren, wie ablenkende Geräusche filtern
► ICF: International Classification of Functioning
► www.dimdi.de/de/klassi/icf/
16
Ergebnisse des Workshops am 21.2.2013 in Koblenz
„Inter- und intersektorale Leistungserbringerkommunikation –Elektronische Pflegeakte vs. eFallakte vs. ePatientenakte –elektronische Leistungserfassung“
Ekkehard MittelstaedtGeschäftsführer bvitg
Simon SaatmannVorstand bvitg
Saatmann GmbH & Co. KG – Inhaber und Geschäftsführer
17
Hauptprobleme 1
Aus Sicht der Anwender existieren bereits diverse Angebote und Prozessbeschreibungen, die jedoch mangels entsprechender Anreizsysteme und Geschäftsmodelle nicht in der Fläche angewandt werden.
18
Hauptprobleme 2
• fehlende einheitliche Leistungsdatenerfassung
• Erfordernis, diverse Daten papierbasiert vorhalten zu müssen
• Keine Standardisierung der Dokumentation
• Keine Typisierung (analog SNOMED, ICD-10 o.ä.)
• Keine Standardisierung der Datenübertragung
• Kein Mehrwert durch elektronischer Leistungserfassung
• Elektronische Erfassung ist doppelte Arbeit, da papiergebundene Erfassung nach wie vor in Teilen verpflichtend ist (bspw. Leistungserfassung mit Unterschrift, die papiergebunden an die Kostenträger zu senden sind).
19
Anforderungen
• elektronischer und standardisierter Informationsaustausch mit den erforderlichen Playern
• Prozessuale Betrachtung unter Berücksichtigung aller am Prozess Beteiligten
• Gewährleistung der Zugänglichkeit aller erforderliche Daten, unabhängig davon, von wem sie wo erhoben worden sind!
• Sinnvolle Use Cases, die die bisherigen Prozesse und Interfaces berücksichtigen
20
Mögliche konkrete Anwendungsfälle
• Dokumentation in stationären Pflegeeinrichtungen mit Anbindung an Patientenakte der behandelnden Ärzte –ePflegeakte mit Schnittstelle zum PVS und eVerordnung
• Typisierte und standardisierte Pflegedokumentation –Typisierung über die Sektorengrenzen hinweg, um Kommunikation zu ermöglichen (bspw. ICMP-Standards)
• Elektronisches Abbilden des gesamten Formularwesens in der Pflege, inkl. Rezept- und Genehmigungsprozesse (HKP)
21
Hinweise für eHealth-Initiative - 1
1. Grundvoraussetzung für eHealthanwendungen ist die Bereitstellung von strukturierten Daten, die neben dem reinen Austausch auch die Weiterverarbeitung in unterschiedlichen Prozessschritten und außerhalb des jeweiligen Prozesses ermöglichen.
a. Im Pflegebereich werden solche Daten nicht oder nur unzureichend bereitgestellt.
b. Die wenigen Daten, die den Anforderungen entsprechen, sind weder technisch, noch semantisch interoperabel.
c. Hauptgründe hierfür sind fehelende Mehrwerte für die Anwender sowie fehlende finanzielle Anreize sowie die Erfordernis, papiergebundene und teilweise handschriftliche Formulare vorzuhalten (Leistungserfassung als Beispiel); das führt finanziell und organisatorisch zu Doppelaufwand
22
Hinweise für eHealth-Initiative - 2
2. Es fehlt an Use Cases, die elektronisch abgebildet werden könnten. Ein Beispiel für sinnvolle Anwendungen, die die Versorgungssicherheit und –qualität signifikant erhöhen könnten ist der gesamte Verordnungs- und Genehmigungsprozess
a. elektronische Übermittlung der Verordnungen
b. elektronischer Genehmigungsprozess
c. elektronischen Anordnungen
23
Hinweise für eHealth-Initiative - 3
3. Klassifikationen sind die Grundlage für semantische Interoperabilität. Bestünden mehrere Klassifikationen für die Pflege, könnten diese mit entsprechenden Tools „gemappt“ werden. Tatsache ist aber, dass es keine entsprechenden Klassifikationen gibt oder die existierenden nicht flächendeckend eingesetzt werden. Grund hierfür kann mangelnde Kenntnis oder Akzeptanz bei den Anwendern sein.
a. ICNP o.ä. Standards sollten verbindlich eingeführt werden
b. Expertenstandards sollten hier die Grundlage bilden
c. Teilprozesse (ADL/ATL...) sind hiervon unabhängig
24
Hinweise für eHealth-Initiative - 4
4. Um die Leistungserbringerkommunikation innerhalb der Sektoren und der Profession, aber auch zwischen den Sektoren und den Professionen austauschen zu können, bedarf es eines Konsenses darüber, welche Informationen mindestens auszutauschen und folgerichtig auch vorzuhalten sind (minimum record als Standard-Datenset)
25
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Fragen?
26
E-Health-Workshop 3 14.03.2013 in Berlin
Qualitätssicherung anhand geeigneter Qualitätsindikatoren
Prozess des Entlassungsmanagement und Schnittstellen zum Datenaustausch
Petra Schülke
Vorstand VDAB
27
Sinnvolle zusätzliche Anwendungsfelder von IT in der Pflege
• Interne und externe Qualitätssicherung
• Überleitungsmanagement (Entlassungsmanagement)
• Koordinierung von Leistungsbereichen durch die Pflege
28
Frage:
Welche Hemmnisse stehen einer stärkeren Nutzung elektronischer Informationssysteme derzeit entgegen?
29
I. Qualitätssicherung anhand geeigneter Qualitätsindikatoren und Benchmarking
Hauptprobleme aktuell:
• Es konnten noch keine Indikatoren zur Ergebnisqualität mit dem GKV vereinbart werden
• Zwei Systeme im SGB XI: Qualitätsberichterstattung (§ 113 Abs. 4 SGB XI) vs. Qualitätsprüfungen (§ 114 SGB XI)
30
Anforderungen:
Die Datenerhebung in den Einrichtungen muss Akzeptanz finden. Sie ist gegeben wenn sie
• für das Pflegeergebnis relevant sind
• interne Prozesse unterstützen, auch im Hinblick auf Versorgungsicherheit
• nach außen geliefert, Benchmarks erlauben
• Bürokratie reduzieren
• Kosten sparen
31
Konkrete Handlungserfordernisse:
a. Es ist ein inhaltlicher Standard zu definieren hinsichtlich der Anforderungen an
• Erhebung
• Übermittlung
• Validierung
• Aufbereitung
von Pflegedaten
b. Zukünftig keine zweigleisige Erfassung und Übermittlung von Daten (elektronisch und in Papierform) mehr
32
II. Prozess des Entlassungsmanagement und Schnittstellen zum Datenaustausch
• Überleitungsmanagement (Entlassungsmanagement)
• Koordinierung von Leistungsbereichen durch die Pflege
33
Pause: 10:30 bis 10:45
34
Konsolidierungsworkshop
Anforderungen an E-Healthanwendungen für eine vernetze und intersektorale Versorgung aus der Perspektive der Pflege
Ekkehard Mittelstaedt Petra Schüle Prof. Dr. Dietmar Wolff
bvitg VDAB FINSOZ e.V.
35
Zusammenfassung der Einzelergebnisse
WS 1 WS 2 WS 3Inter- und intersektorale
Leistungserbringerkommunikation –
Elektronische Pflegeakte vs. eFallakte
vs. ePatientenakte – elektronische
Leistungserfassung
Abrechnung und
Datenträgeraustausch, Schnittstelle
zwischen ambulanter und stationärer
Pflege
Qualitätssicherung anhand
geeigneter Qualitätsindikatoren und
Benchmarking; Prozess des
Entlassmanagement und
Schnittstellen zum Datenaustausch
Hauptprobleme fehlende einheitliche
Leistungsdatenerfassung
Notwendigkeit der Entscheidung für
ambulant oder stationär
Qualitätsindikatoren sind nicht
vereinbart
… … …
Anforderungen elektronischer und standardisierter
Informationsaustausch mit den
erforderlichen Playern
Standards für die Vernetzung der
Systeme schaffen - über Einrichtungs-
und Sektorgrenzen hinweg
Akzeptanz der Datenerhebung in den
Einrichtungen . Sie ist gegeben wenn
sie
… … …
konkrete
Handlungserfordernisse
Standarddokumentation (minimum
record) in Pflegeeinrichtungen mit
Möglichkeit zur Anbindung an
Patientenakte der behandelnden
Ärzte – ePflegeakte mit Schnittstelle
zum PVS/KIS
bundesweite Abschaffung des
Papierversandes von
Leistungsnachweisen an die Kassen
im Bereich des SGB XI
Es ist ein inhaltlicher Standard zu
definieren hinsichtlich der
Anforderungen an die Erhebung,
Übermittlung, Validierung und
Aufbereitung vom pflegerischen
Daten
… … …
WS 1 WS 2 WS 3Inter- und intersektorale
Leistungserbringerkommunikation –
Elektronische Pflegeakte vs. eFallakte
vs. ePatientenakte – elektronische
Leistungserfassung
Abrechnung und
Datenträgeraustausch, Schnittstelle
zwischen ambulanter und stationärer
Pflege
Qualitätssicherung anhand
geeigneter Qualitätsindikatoren und
Benchmarking; Prozess des
Entlassmanagement und
Schnittstellen zum Datenaustausch
Hauptprobleme fehlende einheitliche
Leistungsdatenerfassung
Notwendigkeit der Entscheidung für
ambulant oder stationär
Qualitätsindikatoren sind nicht
vereinbart
… … …
Anforderungen elektronischer und standardisierter
Informationsaustausch mit den
erforderlichen Playern
Standards für die Vernetzung der
Systeme schaffen - über Einrichtungs-
und Sektorgrenzen hinweg
Akzeptanz der Datenerhebung in den
Einrichtungen . Sie ist gegeben wenn
sie
… … …
konkrete
Handlungserfordernisse
Standarddokumentation (minimum
record) in Pflegeeinrichtungen mit
Möglichkeit zur Anbindung an
Patientenakte der behandelnden
Ärzte – ePflegeakte mit Schnittstelle
zum PVS/KIS
bundesweite Abschaffung des
Papierversandes von
Leistungsnachweisen an die Kassen
im Bereich des SGB XI
Es ist ein inhaltlicher Standard zu
definieren hinsichtlich der
Anforderungen an die Erhebung,
Übermittlung, Validierung und
Aufbereitung vom pflegerischen
Daten
… … …
36
Klassifikation der Ergebnisse
StandardisierungStandardisierung
Typisierung/
Klassifikation
Typisierung/
Klassifikation
Intersektorale
Problembereiche
Intersektorale
Problembereiche
ProzessorientierungProzessorientierung
MehrwerteMehrwerte
PapiergebundenheitPapiergebundenheit
SonstigeSonstige
37
Identifizierte Probleme bzw. Maßnahmen nach Klassen
StandardisierungTypisierung/
Klassifikation
Intersektorale
ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige
fehlende einheitliche
Leistungsdatenerfassung
fehlende Typisierung prozessuale
Betrachtung unter
Berücksichtigung aller
am Prozess Beteiligten
elektronisches Abbilden
des gesamten
Formularwesens in der
Pflege, inkl. Rezept- und
Genehmigungsprozesse
(HKP)
fehlender Mehrwert für
die Anwender aufgrund
mangelnder
Prozesstiefe und
diverser Medienbrüche
Vorhaltepflichten in
Form von
papiergebundenen
Dokumenten
geringe IT-Akzeptanz der
Pflegekräfte
keine standardisierte
Dokumentation bzw.
Mindestanforderung an
die Dokumentation
typisierte und
standardisierte
Pflegedokumentation –
Typisierung über die
Sektorengrenzen
hinweg, um
Kommunikation zu
ermöglichen (bspw.
ICMP-Standards)
Gewährleistung der
Zugänglichkeit aller
erforderliche Daten,
unabhängig davon, von
wem sie wo erhoben
worden sind!
manuelle
Stammdatenübermittlun
g ausschließlich der
pflegerischen Daten
beim Übergang ambulant-
stationär
Akzeptanz der
Datenerhebung in den
Einrichtungen
durch:
bundesweite
Abschaffung des
Papierversandes von
Leistungsnachweisen
an die Kassen im
Bereich des SGB XI
Installation einer
Entscheidungsstelle als
zentrale Instanz
elektronischer und
standardisierter
Informationsaustausch
mit den erforderlichen
Playern
keine einheitlichen
Fachsprachen
kaum intersektorale
Zusammenarbeit
konsequente
Prozessausrichtung der
Software in der Pflege
a) für das
Pflegeergebnis
relevant sind
zukünftig keine
zweigleisige Erfassung
und Übermittlung von
Daten (elektronisch
und in Papierform)
geringe Attraktivität des
Pflegeberufs
Standarddokumentation
(minimum record) in
Pflegeeinrichtungen mit
Möglichkeit zur
Anbindung an
Patientenakte der
behandelnden Ärzte –
ePflegeakte mit
Schnittstelle zum
PVS/KIS
Standardisierung der
Fachsprachen auf Basis
internationaler
Klassifikationen
unklare
Zuständigkeiten Bund <-
> Länder,
Krankenkassen <->
Pflegekassen
Neuentwicklung der
technischen Formate auf
Basis aktueller Standard-
Technologien mit
bidirektionalem
Fehlerkorrekturverfahre
n und der Möglichkeit
zur Abrechnung
einzelner Patienten
b) interne Prozesse
unterstützen, auch im
Hinblick auf
Versorgungsicherheit
zwei Systeme im SGB XI:
Qualitätsbericht-
erstattung vs.
Qualitätsprüfung
(Dokumentations-
prüfung)
keine Standards für die
Vernetzung der Systeme
Qualitätsindikatoren
sind nicht vereinbart
keine durchgängige
Prozessunterstützung
durch IT - über
Sektorengrenzen /
zwischen Verwaltung
und Pflege
Einbeziehung des
Verordnungs- und
Genehmigungsverfahren
s nach SGB V in die
Neuentwicklung
c) nach außen
geliefert, Benchmarks
erlauben
Standards für die
Vernetzung der Systeme
schaffen - über
Einrichtungs- und
Sektorgrenzen hinweg
Datenaustausch der
pflegerischen Daten
über die elektronische
Gesundheitskarte
(Telematik-
Infrastruktur)
Überleitungsbogen mit
„Minimum Data Set“ -
regional veränderbar
und inklusive einer
Prozessdefinition
d) Bürokratie
reduzieren und
Kostensparen
Normung der
Datenaustauschformate
auf Basis vorhandener
Standards
Identifizierte Probleme
nach Klassen:Standardisierung
Typisierung/
Klassifikation
Intersektorale
ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige
fehlende einheitliche
Leistungsdatenerfassung
fehlende Typisierung prozessuale
Betrachtung unter
Berücksichtigung aller
am Prozess Beteiligten
elektronisches Abbilden
des gesamten
Formularwesens in der
Pflege, inkl. Rezept- und
Genehmigungsprozesse
(HKP)
fehlender Mehrwert für
die Anwender aufgrund
mangelnder
Prozesstiefe und
diverser Medienbrüche
Vorhaltepflichten in
Form von
papiergebundenen
Dokumenten
geringe IT-Akzeptanz der
Pflegekräfte
keine standardisierte
Dokumentation bzw.
Mindestanforderung an
die Dokumentation
typisierte und
standardisierte
Pflegedokumentation –
Typisierung über die
Sektorengrenzen
hinweg, um
Kommunikation zu
ermöglichen (bspw.
ICMP-Standards)
Gewährleistung der
Zugänglichkeit aller
erforderliche Daten,
unabhängig davon, von
wem sie wo erhoben
worden sind!
manuelle
Stammdatenübermittlun
g ausschließlich der
pflegerischen Daten
beim Übergang ambulant-
stationär
Akzeptanz der
Datenerhebung in den
Einrichtungen
durch:
bundesweite
Abschaffung des
Papierversandes von
Leistungsnachweisen
an die Kassen im
Bereich des SGB XI
Installation einer
Entscheidungsstelle als
zentrale Instanz
elektronischer und
standardisierter
Informationsaustausch
mit den erforderlichen
Playern
keine einheitlichen
Fachsprachen
kaum intersektorale
Zusammenarbeit
konsequente
Prozessausrichtung der
Software in der Pflege
a) für das
Pflegeergebnis
relevant sind
zukünftig keine
zweigleisige Erfassung
und Übermittlung von
Daten (elektronisch
und in Papierform)
geringe Attraktivität des
Pflegeberufs
Standarddokumentation
(minimum record) in
Pflegeeinrichtungen mit
Möglichkeit zur
Anbindung an
Patientenakte der
behandelnden Ärzte –
ePflegeakte mit
Schnittstelle zum
PVS/KIS
Standardisierung der
Fachsprachen auf Basis
internationaler
Klassifikationen
unklare
Zuständigkeiten Bund <-
> Länder,
Krankenkassen <->
Pflegekassen
Neuentwicklung der
technischen Formate auf
Basis aktueller Standard-
Technologien mit
bidirektionalem
Fehlerkorrekturverfahre
n und der Möglichkeit
zur Abrechnung
einzelner Patienten
b) interne Prozesse
unterstützen, auch im
Hinblick auf
Versorgungsicherheit
zwei Systeme im SGB XI:
Qualitätsbericht-
erstattung vs.
Qualitätsprüfung
(Dokumentations-
prüfung)
keine Standards für die
Vernetzung der Systeme
Qualitätsindikatoren
sind nicht vereinbart
keine durchgängige
Prozessunterstützung
durch IT - über
Sektorengrenzen /
zwischen Verwaltung
und Pflege
Einbeziehung des
Verordnungs- und
Genehmigungsverfahren
s nach SGB V in die
Neuentwicklung
c) nach außen
geliefert, Benchmarks
erlauben
Standards für die
Vernetzung der Systeme
schaffen - über
Einrichtungs- und
Sektorgrenzen hinweg
Datenaustausch der
pflegerischen Daten
über die elektronische
Gesundheitskarte
(Telematik-
Infrastruktur)
Überleitungsbogen mit
„Minimum Data Set“ -
regional veränderbar
und inklusive einer
Prozessdefinition
d) Bürokratie
reduzieren und
Kostensparen
Normung der
Datenaustauschformate
auf Basis vorhandener
Standards
Identifizierte Probleme
nach Klassen:
Standardisierung
fehlende einheitliche
Leistungsdatenerfassung
keine standardisierte
Dokumentation bzw.
Mindestanforderung an
die Dokumentation
elektronischer und
standardisierter
Informationsaustausch
mit den erforderlichen
Playern
Standardisierung
fehlende einheitliche
Leistungsdatenerfassung
keine standardisierte
Dokumentation bzw.
Mindestanforderung an
die Dokumentation
elektronischer und
standardisierter
Informationsaustausch
mit den erforderlichen
Playern
Standarddokumentation
(minimum record) in
Pflegeeinrichtungen mit
Möglichkeit zur
Anbindung an
Patientenakte der
behandelnden Ärzte –
ePflegeakte mit
Schnittstelle zum
PVS/KIS
keine Standards für die
Vernetzung der Systeme
Standards für die
Vernetzung der Systeme
schaffen - über
Einrichtungs- und
Sektorgrenzen hinweg
Normung der
Datenaustauschformate
auf Basis vorhandener
Standards
Standarddokumentation
(minimum record) in
Pflegeeinrichtungen mit
Möglichkeit zur
Anbindung an
Patientenakte der
behandelnden Ärzte –
ePflegeakte mit
Schnittstelle zum
PVS/KIS
keine Standards für die
Vernetzung der Systeme
Standards für die
Vernetzung der Systeme
schaffen - über
Einrichtungs- und
Sektorgrenzen hinweg
Normung der
Datenaustauschformate
auf Basis vorhandener
Standards
38
Identifizierte Probleme bzw. Maßnahmen nach Klassen
StandardisierungTypisierung/
Klassifikation
Intersektorale
ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige
fehlende einheitliche
Leistungsdatenerfassung
fehlende Typisierung prozessuale
Betrachtung unter
Berücksichtigung aller
am Prozess Beteiligten
elektronisches Abbilden
des gesamten
Formularwesens in der
Pflege, inkl. Rezept- und
Genehmigungsprozesse
(HKP)
fehlender Mehrwert für
die Anwender aufgrund
mangelnder
Prozesstiefe und
diverser Medienbrüche
Vorhaltepflichten in
Form von
papiergebundenen
Dokumenten
geringe IT-Akzeptanz der
Pflegekräfte
keine standardisierte
Dokumentation bzw.
Mindestanforderung an
die Dokumentation
typisierte und
standardisierte
Pflegedokumentation –
Typisierung über die
Sektorengrenzen
hinweg, um
Kommunikation zu
ermöglichen (bspw.
ICMP-Standards)
Gewährleistung der
Zugänglichkeit aller
erforderliche Daten,
unabhängig davon, von
wem sie wo erhoben
worden sind!
manuelle
Stammdatenübermittlun
g ausschließlich der
pflegerischen Daten
beim Übergang ambulant-
stationär
Akzeptanz der
Datenerhebung in den
Einrichtungen
durch:
bundesweite
Abschaffung des
Papierversandes von
Leistungsnachweisen
an die Kassen im
Bereich des SGB XI
Installation einer
Entscheidungsstelle als
zentrale Instanz
elektronischer und
standardisierter
Informationsaustausch
mit den erforderlichen
Playern
keine einheitlichen
Fachsprachen
kaum intersektorale
Zusammenarbeit
konsequente
Prozessausrichtung der
Software in der Pflege
a) für das
Pflegeergebnis
relevant sind
zukünftig keine
zweigleisige Erfassung
und Übermittlung von
Daten (elektronisch
und in Papierform)
geringe Attraktivität des
Pflegeberufs
Standarddokumentation
(minimum record) in
Pflegeeinrichtungen mit
Möglichkeit zur
Anbindung an
Patientenakte der
behandelnden Ärzte –
ePflegeakte mit
Schnittstelle zum
PVS/KIS
Standardisierung der
Fachsprachen auf Basis
internationaler
Klassifikationen
unklare
Zuständigkeiten Bund <-
> Länder,
Krankenkassen <->
Pflegekassen
Neuentwicklung der
technischen Formate auf
Basis aktueller Standard-
Technologien mit
bidirektionalem
Fehlerkorrekturverfahre
n und der Möglichkeit
zur Abrechnung
einzelner Patienten
b) interne Prozesse
unterstützen, auch im
Hinblick auf
Versorgungsicherheit
zwei Systeme im SGB XI:
Qualitätsbericht-
erstattung vs.
Qualitätsprüfung
(Dokumentations-
prüfung)
keine Standards für die
Vernetzung der Systeme
Qualitätsindikatoren
sind nicht vereinbart
keine durchgängige
Prozessunterstützung
durch IT - über
Sektorengrenzen /
zwischen Verwaltung
und Pflege
Einbeziehung des
Verordnungs- und
Genehmigungsverfahren
s nach SGB V in die
Neuentwicklung
c) nach außen
geliefert, Benchmarks
erlauben
Standards für die
Vernetzung der Systeme
schaffen - über
Einrichtungs- und
Sektorgrenzen hinweg
Datenaustausch der
pflegerischen Daten
über die elektronische
Gesundheitskarte
(Telematik-
Infrastruktur)
Überleitungsbogen mit
„Minimum Data Set“ -
regional veränderbar
und inklusive einer
Prozessdefinition
d) Bürokratie
reduzieren und
Kostensparen
Normung der
Datenaustauschformate
auf Basis vorhandener
Standards
Identifizierte Probleme
nach Klassen:Standardisierung
Typisierung/
Klassifikation
Intersektorale
ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige
fehlende einheitliche
Leistungsdatenerfassung
fehlende Typisierung prozessuale
Betrachtung unter
Berücksichtigung aller
am Prozess Beteiligten
elektronisches Abbilden
des gesamten
Formularwesens in der
Pflege, inkl. Rezept- und
Genehmigungsprozesse
(HKP)
fehlender Mehrwert für
die Anwender aufgrund
mangelnder
Prozesstiefe und
diverser Medienbrüche
Vorhaltepflichten in
Form von
papiergebundenen
Dokumenten
geringe IT-Akzeptanz der
Pflegekräfte
keine standardisierte
Dokumentation bzw.
Mindestanforderung an
die Dokumentation
typisierte und
standardisierte
Pflegedokumentation –
Typisierung über die
Sektorengrenzen
hinweg, um
Kommunikation zu
ermöglichen (bspw.
ICMP-Standards)
Gewährleistung der
Zugänglichkeit aller
erforderliche Daten,
unabhängig davon, von
wem sie wo erhoben
worden sind!
manuelle
Stammdatenübermittlun
g ausschließlich der
pflegerischen Daten
beim Übergang ambulant-
stationär
Akzeptanz der
Datenerhebung in den
Einrichtungen
durch:
bundesweite
Abschaffung des
Papierversandes von
Leistungsnachweisen
an die Kassen im
Bereich des SGB XI
Installation einer
Entscheidungsstelle als
zentrale Instanz
elektronischer und
standardisierter
Informationsaustausch
mit den erforderlichen
Playern
keine einheitlichen
Fachsprachen
kaum intersektorale
Zusammenarbeit
konsequente
Prozessausrichtung der
Software in der Pflege
a) für das
Pflegeergebnis
relevant sind
zukünftig keine
zweigleisige Erfassung
und Übermittlung von
Daten (elektronisch
und in Papierform)
geringe Attraktivität des
Pflegeberufs
Standarddokumentation
(minimum record) in
Pflegeeinrichtungen mit
Möglichkeit zur
Anbindung an
Patientenakte der
behandelnden Ärzte –
ePflegeakte mit
Schnittstelle zum
PVS/KIS
Standardisierung der
Fachsprachen auf Basis
internationaler
Klassifikationen
unklare
Zuständigkeiten Bund <-
> Länder,
Krankenkassen <->
Pflegekassen
Neuentwicklung der
technischen Formate auf
Basis aktueller Standard-
Technologien mit
bidirektionalem
Fehlerkorrekturverfahre
n und der Möglichkeit
zur Abrechnung
einzelner Patienten
b) interne Prozesse
unterstützen, auch im
Hinblick auf
Versorgungsicherheit
zwei Systeme im SGB XI:
Qualitätsbericht-
erstattung vs.
Qualitätsprüfung
(Dokumentations-
prüfung)
keine Standards für die
Vernetzung der Systeme
Qualitätsindikatoren
sind nicht vereinbart
keine durchgängige
Prozessunterstützung
durch IT - über
Sektorengrenzen /
zwischen Verwaltung
und Pflege
Einbeziehung des
Verordnungs- und
Genehmigungsverfahren
s nach SGB V in die
Neuentwicklung
c) nach außen
geliefert, Benchmarks
erlauben
Standards für die
Vernetzung der Systeme
schaffen - über
Einrichtungs- und
Sektorgrenzen hinweg
Datenaustausch der
pflegerischen Daten
über die elektronische
Gesundheitskarte
(Telematik-
Infrastruktur)
Überleitungsbogen mit
„Minimum Data Set“ -
regional veränderbar
und inklusive einer
Prozessdefinition
d) Bürokratie
reduzieren und
Kostensparen
Normung der
Datenaustauschformate
auf Basis vorhandener
Standards
Identifizierte Probleme
nach Klassen:
Typisierung/
Klassifikation
fehlende Typisierung
typisierte und
standardisierte
Pflegedokumentation –
Typisierung über die
Sektorengrenzen
hinweg, um
Kommunikation zu
ermöglichen (bspw.
ICMP-Standards)
keine einheitlichen
Fachsprachen
Typisierung/
Klassifikation
fehlende Typisierung
typisierte und
standardisierte
Pflegedokumentation –
Typisierung über die
Sektorengrenzen
hinweg, um
Kommunikation zu
ermöglichen (bspw.
ICMP-Standards)
keine einheitlichen
Fachsprachen
Standardisierung der
Fachsprachen auf Basis
internationaler
Klassifikationen
Qualitätsindikatoren
sind nicht vereinbart
Standardisierung der
Fachsprachen auf Basis
internationaler
Klassifikationen
Qualitätsindikatoren
sind nicht vereinbart
39
Identifizierte Probleme bzw. Maßnahmen nach Klassen
StandardisierungTypisierung/
Klassifikation
Intersektorale
ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige
fehlende einheitliche
Leistungsdatenerfassung
fehlende Typisierung prozessuale
Betrachtung unter
Berücksichtigung aller
am Prozess Beteiligten
elektronisches Abbilden
des gesamten
Formularwesens in der
Pflege, inkl. Rezept- und
Genehmigungsprozesse
(HKP)
fehlender Mehrwert für
die Anwender aufgrund
mangelnder
Prozesstiefe und
diverser Medienbrüche
Vorhaltepflichten in
Form von
papiergebundenen
Dokumenten
geringe IT-Akzeptanz der
Pflegekräfte
keine standardisierte
Dokumentation bzw.
Mindestanforderung an
die Dokumentation
typisierte und
standardisierte
Pflegedokumentation –
Typisierung über die
Sektorengrenzen
hinweg, um
Kommunikation zu
ermöglichen (bspw.
ICMP-Standards)
Gewährleistung der
Zugänglichkeit aller
erforderliche Daten,
unabhängig davon, von
wem sie wo erhoben
worden sind!
manuelle
Stammdatenübermittlun
g ausschließlich der
pflegerischen Daten
beim Übergang ambulant-
stationär
Akzeptanz der
Datenerhebung in den
Einrichtungen
durch:
bundesweite
Abschaffung des
Papierversandes von
Leistungsnachweisen
an die Kassen im
Bereich des SGB XI
Installation einer
Entscheidungsstelle als
zentrale Instanz
elektronischer und
standardisierter
Informationsaustausch
mit den erforderlichen
Playern
keine einheitlichen
Fachsprachen
kaum intersektorale
Zusammenarbeit
konsequente
Prozessausrichtung der
Software in der Pflege
a) für das
Pflegeergebnis
relevant sind
zukünftig keine
zweigleisige Erfassung
und Übermittlung von
Daten (elektronisch
und in Papierform)
geringe Attraktivität des
Pflegeberufs
Standarddokumentation
(minimum record) in
Pflegeeinrichtungen mit
Möglichkeit zur
Anbindung an
Patientenakte der
behandelnden Ärzte –
ePflegeakte mit
Schnittstelle zum
PVS/KIS
Standardisierung der
Fachsprachen auf Basis
internationaler
Klassifikationen
unklare
Zuständigkeiten Bund <-
> Länder,
Krankenkassen <->
Pflegekassen
Neuentwicklung der
technischen Formate auf
Basis aktueller Standard-
Technologien mit
bidirektionalem
Fehlerkorrekturverfahre
n und der Möglichkeit
zur Abrechnung
einzelner Patienten
b) interne Prozesse
unterstützen, auch im
Hinblick auf
Versorgungsicherheit
zwei Systeme im SGB XI:
Qualitätsbericht-
erstattung vs.
Qualitätsprüfung
(Dokumentations-
prüfung)
keine Standards für die
Vernetzung der Systeme
Qualitätsindikatoren
sind nicht vereinbart
keine durchgängige
Prozessunterstützung
durch IT - über
Sektorengrenzen /
zwischen Verwaltung
und Pflege
Einbeziehung des
Verordnungs- und
Genehmigungsverfahren
s nach SGB V in die
Neuentwicklung
c) nach außen
geliefert, Benchmarks
erlauben
Standards für die
Vernetzung der Systeme
schaffen - über
Einrichtungs- und
Sektorgrenzen hinweg
Datenaustausch der
pflegerischen Daten
über die elektronische
Gesundheitskarte
(Telematik-
Infrastruktur)
Überleitungsbogen mit
„Minimum Data Set“ -
regional veränderbar
und inklusive einer
Prozessdefinition
d) Bürokratie
reduzieren und
Kostensparen
Normung der
Datenaustauschformate
auf Basis vorhandener
Standards
Identifizierte Probleme
nach Klassen:Standardisierung
Typisierung/
Klassifikation
Intersektorale
ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige
fehlende einheitliche
Leistungsdatenerfassung
fehlende Typisierung prozessuale
Betrachtung unter
Berücksichtigung aller
am Prozess Beteiligten
elektronisches Abbilden
des gesamten
Formularwesens in der
Pflege, inkl. Rezept- und
Genehmigungsprozesse
(HKP)
fehlender Mehrwert für
die Anwender aufgrund
mangelnder
Prozesstiefe und
diverser Medienbrüche
Vorhaltepflichten in
Form von
papiergebundenen
Dokumenten
geringe IT-Akzeptanz der
Pflegekräfte
keine standardisierte
Dokumentation bzw.
Mindestanforderung an
die Dokumentation
typisierte und
standardisierte
Pflegedokumentation –
Typisierung über die
Sektorengrenzen
hinweg, um
Kommunikation zu
ermöglichen (bspw.
ICMP-Standards)
Gewährleistung der
Zugänglichkeit aller
erforderliche Daten,
unabhängig davon, von
wem sie wo erhoben
worden sind!
manuelle
Stammdatenübermittlun
g ausschließlich der
pflegerischen Daten
beim Übergang ambulant-
stationär
Akzeptanz der
Datenerhebung in den
Einrichtungen
durch:
bundesweite
Abschaffung des
Papierversandes von
Leistungsnachweisen
an die Kassen im
Bereich des SGB XI
Installation einer
Entscheidungsstelle als
zentrale Instanz
elektronischer und
standardisierter
Informationsaustausch
mit den erforderlichen
Playern
keine einheitlichen
Fachsprachen
kaum intersektorale
Zusammenarbeit
konsequente
Prozessausrichtung der
Software in der Pflege
a) für das
Pflegeergebnis
relevant sind
zukünftig keine
zweigleisige Erfassung
und Übermittlung von
Daten (elektronisch
und in Papierform)
geringe Attraktivität des
Pflegeberufs
Standarddokumentation
(minimum record) in
Pflegeeinrichtungen mit
Möglichkeit zur
Anbindung an
Patientenakte der
behandelnden Ärzte –
ePflegeakte mit
Schnittstelle zum
PVS/KIS
Standardisierung der
Fachsprachen auf Basis
internationaler
Klassifikationen
unklare
Zuständigkeiten Bund <-
> Länder,
Krankenkassen <->
Pflegekassen
Neuentwicklung der
technischen Formate auf
Basis aktueller Standard-
Technologien mit
bidirektionalem
Fehlerkorrekturverfahre
n und der Möglichkeit
zur Abrechnung
einzelner Patienten
b) interne Prozesse
unterstützen, auch im
Hinblick auf
Versorgungsicherheit
zwei Systeme im SGB XI:
Qualitätsbericht-
erstattung vs.
Qualitätsprüfung
(Dokumentations-
prüfung)
keine Standards für die
Vernetzung der Systeme
Qualitätsindikatoren
sind nicht vereinbart
keine durchgängige
Prozessunterstützung
durch IT - über
Sektorengrenzen /
zwischen Verwaltung
und Pflege
Einbeziehung des
Verordnungs- und
Genehmigungsverfahren
s nach SGB V in die
Neuentwicklung
c) nach außen
geliefert, Benchmarks
erlauben
Standards für die
Vernetzung der Systeme
schaffen - über
Einrichtungs- und
Sektorgrenzen hinweg
Datenaustausch der
pflegerischen Daten
über die elektronische
Gesundheitskarte
(Telematik-
Infrastruktur)
Überleitungsbogen mit
„Minimum Data Set“ -
regional veränderbar
und inklusive einer
Prozessdefinition
d) Bürokratie
reduzieren und
Kostensparen
Normung der
Datenaustauschformate
auf Basis vorhandener
Standards
Identifizierte Probleme
nach Klassen:
Intersektorale
Problembereiche
prozessuale
Betrachtung unter
Berücksichtigung aller
am Prozess Beteiligten
Gewährleistung der
Zugänglichkeit aller
erforderliche Daten,
unabhängig davon, von
wem sie wo erhoben
worden sind!
kaum intersektorale
Zusammenarbeit
Intersektorale
Problembereiche
prozessuale
Betrachtung unter
Berücksichtigung aller
am Prozess Beteiligten
Gewährleistung der
Zugänglichkeit aller
erforderliche Daten,
unabhängig davon, von
wem sie wo erhoben
worden sind!
kaum intersektorale
Zusammenarbeit
unklare
Zuständigkeiten Bund
<-> Länder,
Krankenkassen
<-> Pflegekassen
keine durchgängige
Prozessunterstützung
durch IT - über
Sektorengrenzen /
zwischen Verwaltung
und Pflege
Datenaustausch der
pflegerischen Daten
über die elektronische
Gesundheitskarte
(Telematik-
Infrastruktur)
unklare
Zuständigkeiten Bund
<-> Länder,
Krankenkassen
<-> Pflegekassen
keine durchgängige
Prozessunterstützung
durch IT - über
Sektorengrenzen /
zwischen Verwaltung
und Pflege
Datenaustausch der
pflegerischen Daten
über die elektronische
Gesundheitskarte
(Telematik-
Infrastruktur)
40
Identifizierte Probleme bzw. Maßnahmen nach Klassen
StandardisierungTypisierung/
Klassifikation
Intersektorale
ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige
fehlende einheitliche
Leistungsdatenerfassung
fehlende Typisierung prozessuale
Betrachtung unter
Berücksichtigung aller
am Prozess Beteiligten
elektronisches Abbilden
des gesamten
Formularwesens in der
Pflege, inkl. Rezept- und
Genehmigungsprozesse
(HKP)
fehlender Mehrwert für
die Anwender aufgrund
mangelnder
Prozesstiefe und
diverser Medienbrüche
Vorhaltepflichten in
Form von
papiergebundenen
Dokumenten
geringe IT-Akzeptanz der
Pflegekräfte
keine standardisierte
Dokumentation bzw.
Mindestanforderung an
die Dokumentation
typisierte und
standardisierte
Pflegedokumentation –
Typisierung über die
Sektorengrenzen
hinweg, um
Kommunikation zu
ermöglichen (bspw.
ICMP-Standards)
Gewährleistung der
Zugänglichkeit aller
erforderliche Daten,
unabhängig davon, von
wem sie wo erhoben
worden sind!
manuelle
Stammdatenübermittlun
g ausschließlich der
pflegerischen Daten
beim Übergang ambulant-
stationär
Akzeptanz der
Datenerhebung in den
Einrichtungen
durch:
bundesweite
Abschaffung des
Papierversandes von
Leistungsnachweisen
an die Kassen im
Bereich des SGB XI
Installation einer
Entscheidungsstelle als
zentrale Instanz
elektronischer und
standardisierter
Informationsaustausch
mit den erforderlichen
Playern
keine einheitlichen
Fachsprachen
kaum intersektorale
Zusammenarbeit
konsequente
Prozessausrichtung der
Software in der Pflege
a) für das
Pflegeergebnis
relevant sind
zukünftig keine
zweigleisige Erfassung
und Übermittlung von
Daten (elektronisch
und in Papierform)
geringe Attraktivität des
Pflegeberufs
Standarddokumentation
(minimum record) in
Pflegeeinrichtungen mit
Möglichkeit zur
Anbindung an
Patientenakte der
behandelnden Ärzte –
ePflegeakte mit
Schnittstelle zum
PVS/KIS
Standardisierung der
Fachsprachen auf Basis
internationaler
Klassifikationen
unklare
Zuständigkeiten Bund <-
> Länder,
Krankenkassen <->
Pflegekassen
Neuentwicklung der
technischen Formate auf
Basis aktueller Standard-
Technologien mit
bidirektionalem
Fehlerkorrekturverfahre
n und der Möglichkeit
zur Abrechnung
einzelner Patienten
b) interne Prozesse
unterstützen, auch im
Hinblick auf
Versorgungsicherheit
zwei Systeme im SGB XI:
Qualitätsbericht-
erstattung vs.
Qualitätsprüfung
(Dokumentations-
prüfung)
keine Standards für die
Vernetzung der Systeme
Qualitätsindikatoren
sind nicht vereinbart
keine durchgängige
Prozessunterstützung
durch IT - über
Sektorengrenzen /
zwischen Verwaltung
und Pflege
Einbeziehung des
Verordnungs- und
Genehmigungsverfahren
s nach SGB V in die
Neuentwicklung
c) nach außen
geliefert, Benchmarks
erlauben
Standards für die
Vernetzung der Systeme
schaffen - über
Einrichtungs- und
Sektorgrenzen hinweg
Datenaustausch der
pflegerischen Daten
über die elektronische
Gesundheitskarte
(Telematik-
Infrastruktur)
Überleitungsbogen mit
„Minimum Data Set“ -
regional veränderbar
und inklusive einer
Prozessdefinition
d) Bürokratie
reduzieren und
Kostensparen
Normung der
Datenaustauschformate
auf Basis vorhandener
Standards
Identifizierte Probleme
nach Klassen:Standardisierung
Typisierung/
Klassifikation
Intersektorale
ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige
fehlende einheitliche
Leistungsdatenerfassung
fehlende Typisierung prozessuale
Betrachtung unter
Berücksichtigung aller
am Prozess Beteiligten
elektronisches Abbilden
des gesamten
Formularwesens in der
Pflege, inkl. Rezept- und
Genehmigungsprozesse
(HKP)
fehlender Mehrwert für
die Anwender aufgrund
mangelnder
Prozesstiefe und
diverser Medienbrüche
Vorhaltepflichten in
Form von
papiergebundenen
Dokumenten
geringe IT-Akzeptanz der
Pflegekräfte
keine standardisierte
Dokumentation bzw.
Mindestanforderung an
die Dokumentation
typisierte und
standardisierte
Pflegedokumentation –
Typisierung über die
Sektorengrenzen
hinweg, um
Kommunikation zu
ermöglichen (bspw.
ICMP-Standards)
Gewährleistung der
Zugänglichkeit aller
erforderliche Daten,
unabhängig davon, von
wem sie wo erhoben
worden sind!
manuelle
Stammdatenübermittlun
g ausschließlich der
pflegerischen Daten
beim Übergang ambulant-
stationär
Akzeptanz der
Datenerhebung in den
Einrichtungen
durch:
bundesweite
Abschaffung des
Papierversandes von
Leistungsnachweisen
an die Kassen im
Bereich des SGB XI
Installation einer
Entscheidungsstelle als
zentrale Instanz
elektronischer und
standardisierter
Informationsaustausch
mit den erforderlichen
Playern
keine einheitlichen
Fachsprachen
kaum intersektorale
Zusammenarbeit
konsequente
Prozessausrichtung der
Software in der Pflege
a) für das
Pflegeergebnis
relevant sind
zukünftig keine
zweigleisige Erfassung
und Übermittlung von
Daten (elektronisch
und in Papierform)
geringe Attraktivität des
Pflegeberufs
Standarddokumentation
(minimum record) in
Pflegeeinrichtungen mit
Möglichkeit zur
Anbindung an
Patientenakte der
behandelnden Ärzte –
ePflegeakte mit
Schnittstelle zum
PVS/KIS
Standardisierung der
Fachsprachen auf Basis
internationaler
Klassifikationen
unklare
Zuständigkeiten Bund <-
> Länder,
Krankenkassen <->
Pflegekassen
Neuentwicklung der
technischen Formate auf
Basis aktueller Standard-
Technologien mit
bidirektionalem
Fehlerkorrekturverfahre
n und der Möglichkeit
zur Abrechnung
einzelner Patienten
b) interne Prozesse
unterstützen, auch im
Hinblick auf
Versorgungsicherheit
zwei Systeme im SGB XI:
Qualitätsbericht-
erstattung vs.
Qualitätsprüfung
(Dokumentations-
prüfung)
keine Standards für die
Vernetzung der Systeme
Qualitätsindikatoren
sind nicht vereinbart
keine durchgängige
Prozessunterstützung
durch IT - über
Sektorengrenzen /
zwischen Verwaltung
und Pflege
Einbeziehung des
Verordnungs- und
Genehmigungsverfahren
s nach SGB V in die
Neuentwicklung
c) nach außen
geliefert, Benchmarks
erlauben
Standards für die
Vernetzung der Systeme
schaffen - über
Einrichtungs- und
Sektorgrenzen hinweg
Datenaustausch der
pflegerischen Daten
über die elektronische
Gesundheitskarte
(Telematik-
Infrastruktur)
Überleitungsbogen mit
„Minimum Data Set“ -
regional veränderbar
und inklusive einer
Prozessdefinition
d) Bürokratie
reduzieren und
Kostensparen
Normung der
Datenaustauschformate
auf Basis vorhandener
Standards
Identifizierte Probleme
nach Klassen:
Prozessorientierung
elektronisches Abbilden
des gesamten
Formularwesens in der
Pflege, inkl. Rezept- und
Genehmigungsprozesse
(HKP)
manuelle
Stammdatenübermittlung
ausschließlich der
pflegerischen Daten beim
Übergang ambulant-
stationär
konsequente
Prozessausrichtung der
Software in der Pflege
Prozessorientierung
elektronisches Abbilden
des gesamten
Formularwesens in der
Pflege, inkl. Rezept- und
Genehmigungsprozesse
(HKP)
manuelle
Stammdatenübermittlung
ausschließlich der
pflegerischen Daten beim
Übergang ambulant-
stationär
konsequente
Prozessausrichtung der
Software in der Pflege
Neuentwicklung der
technischen Formate auf
Basis aktueller Standard-
Technologien mit
bidirektionalem
Fehlerkorrekturverfahren
und der Möglichkeit zur
Abrechnung einzelner
Patienten
Einbeziehung des
Verordnungs- und
Genehmigungsverfahrens
nach SGB V in die
Neuentwicklung
Überleitungsbogen mit
„Minimum Data Set“ -
regional veränderbar und
inklusive einer
Prozessdefinition
Neuentwicklung der
technischen Formate auf
Basis aktueller Standard-
Technologien mit
bidirektionalem
Fehlerkorrekturverfahren
und der Möglichkeit zur
Abrechnung einzelner
Patienten
Einbeziehung des
Verordnungs- und
Genehmigungsverfahrens
nach SGB V in die
Neuentwicklung
Überleitungsbogen mit
„Minimum Data Set“ -
regional veränderbar und
inklusive einer
Prozessdefinition
41
Identifizierte Probleme bzw. Maßnahmen nach Klassen
StandardisierungTypisierung/
Klassifikation
Intersektorale
ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige
fehlende einheitliche
Leistungsdatenerfassung
fehlende Typisierung prozessuale
Betrachtung unter
Berücksichtigung aller
am Prozess Beteiligten
elektronisches Abbilden
des gesamten
Formularwesens in der
Pflege, inkl. Rezept- und
Genehmigungsprozesse
(HKP)
fehlender Mehrwert für
die Anwender aufgrund
mangelnder
Prozesstiefe und
diverser Medienbrüche
Vorhaltepflichten in
Form von
papiergebundenen
Dokumenten
geringe IT-Akzeptanz der
Pflegekräfte
keine standardisierte
Dokumentation bzw.
Mindestanforderung an
die Dokumentation
typisierte und
standardisierte
Pflegedokumentation –
Typisierung über die
Sektorengrenzen
hinweg, um
Kommunikation zu
ermöglichen (bspw.
ICMP-Standards)
Gewährleistung der
Zugänglichkeit aller
erforderliche Daten,
unabhängig davon, von
wem sie wo erhoben
worden sind!
manuelle
Stammdatenübermittlun
g ausschließlich der
pflegerischen Daten
beim Übergang ambulant-
stationär
Akzeptanz der
Datenerhebung in den
Einrichtungen
durch:
bundesweite
Abschaffung des
Papierversandes von
Leistungsnachweisen
an die Kassen im
Bereich des SGB XI
Installation einer
Entscheidungsstelle als
zentrale Instanz
elektronischer und
standardisierter
Informationsaustausch
mit den erforderlichen
Playern
keine einheitlichen
Fachsprachen
kaum intersektorale
Zusammenarbeit
konsequente
Prozessausrichtung der
Software in der Pflege
a) für das
Pflegeergebnis
relevant sind
zukünftig keine
zweigleisige Erfassung
und Übermittlung von
Daten (elektronisch
und in Papierform)
geringe Attraktivität des
Pflegeberufs
Standarddokumentation
(minimum record) in
Pflegeeinrichtungen mit
Möglichkeit zur
Anbindung an
Patientenakte der
behandelnden Ärzte –
ePflegeakte mit
Schnittstelle zum
PVS/KIS
Standardisierung der
Fachsprachen auf Basis
internationaler
Klassifikationen
unklare
Zuständigkeiten Bund <-
> Länder,
Krankenkassen <->
Pflegekassen
Neuentwicklung der
technischen Formate auf
Basis aktueller Standard-
Technologien mit
bidirektionalem
Fehlerkorrekturverfahre
n und der Möglichkeit
zur Abrechnung
einzelner Patienten
b) interne Prozesse
unterstützen, auch im
Hinblick auf
Versorgungsicherheit
zwei Systeme im SGB XI:
Qualitätsbericht-
erstattung vs.
Qualitätsprüfung
(Dokumentations-
prüfung)
keine Standards für die
Vernetzung der Systeme
Qualitätsindikatoren
sind nicht vereinbart
keine durchgängige
Prozessunterstützung
durch IT - über
Sektorengrenzen /
zwischen Verwaltung
und Pflege
Einbeziehung des
Verordnungs- und
Genehmigungsverfahren
s nach SGB V in die
Neuentwicklung
c) nach außen
geliefert, Benchmarks
erlauben
Standards für die
Vernetzung der Systeme
schaffen - über
Einrichtungs- und
Sektorgrenzen hinweg
Datenaustausch der
pflegerischen Daten
über die elektronische
Gesundheitskarte
(Telematik-
Infrastruktur)
Überleitungsbogen mit
„Minimum Data Set“ -
regional veränderbar
und inklusive einer
Prozessdefinition
d) Bürokratie
reduzieren und
Kostensparen
Normung der
Datenaustauschformate
auf Basis vorhandener
Standards
Identifizierte Probleme
nach Klassen:Standardisierung
Typisierung/
Klassifikation
Intersektorale
ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige
fehlende einheitliche
Leistungsdatenerfassung
fehlende Typisierung prozessuale
Betrachtung unter
Berücksichtigung aller
am Prozess Beteiligten
elektronisches Abbilden
des gesamten
Formularwesens in der
Pflege, inkl. Rezept- und
Genehmigungsprozesse
(HKP)
fehlender Mehrwert für
die Anwender aufgrund
mangelnder
Prozesstiefe und
diverser Medienbrüche
Vorhaltepflichten in
Form von
papiergebundenen
Dokumenten
geringe IT-Akzeptanz der
Pflegekräfte
keine standardisierte
Dokumentation bzw.
Mindestanforderung an
die Dokumentation
typisierte und
standardisierte
Pflegedokumentation –
Typisierung über die
Sektorengrenzen
hinweg, um
Kommunikation zu
ermöglichen (bspw.
ICMP-Standards)
Gewährleistung der
Zugänglichkeit aller
erforderliche Daten,
unabhängig davon, von
wem sie wo erhoben
worden sind!
manuelle
Stammdatenübermittlun
g ausschließlich der
pflegerischen Daten
beim Übergang ambulant-
stationär
Akzeptanz der
Datenerhebung in den
Einrichtungen
durch:
bundesweite
Abschaffung des
Papierversandes von
Leistungsnachweisen
an die Kassen im
Bereich des SGB XI
Installation einer
Entscheidungsstelle als
zentrale Instanz
elektronischer und
standardisierter
Informationsaustausch
mit den erforderlichen
Playern
keine einheitlichen
Fachsprachen
kaum intersektorale
Zusammenarbeit
konsequente
Prozessausrichtung der
Software in der Pflege
a) für das
Pflegeergebnis
relevant sind
zukünftig keine
zweigleisige Erfassung
und Übermittlung von
Daten (elektronisch
und in Papierform)
geringe Attraktivität des
Pflegeberufs
Standarddokumentation
(minimum record) in
Pflegeeinrichtungen mit
Möglichkeit zur
Anbindung an
Patientenakte der
behandelnden Ärzte –
ePflegeakte mit
Schnittstelle zum
PVS/KIS
Standardisierung der
Fachsprachen auf Basis
internationaler
Klassifikationen
unklare
Zuständigkeiten Bund <-
> Länder,
Krankenkassen <->
Pflegekassen
Neuentwicklung der
technischen Formate auf
Basis aktueller Standard-
Technologien mit
bidirektionalem
Fehlerkorrekturverfahre
n und der Möglichkeit
zur Abrechnung
einzelner Patienten
b) interne Prozesse
unterstützen, auch im
Hinblick auf
Versorgungsicherheit
zwei Systeme im SGB XI:
Qualitätsbericht-
erstattung vs.
Qualitätsprüfung
(Dokumentations-
prüfung)
keine Standards für die
Vernetzung der Systeme
Qualitätsindikatoren
sind nicht vereinbart
keine durchgängige
Prozessunterstützung
durch IT - über
Sektorengrenzen /
zwischen Verwaltung
und Pflege
Einbeziehung des
Verordnungs- und
Genehmigungsverfahren
s nach SGB V in die
Neuentwicklung
c) nach außen
geliefert, Benchmarks
erlauben
Standards für die
Vernetzung der Systeme
schaffen - über
Einrichtungs- und
Sektorgrenzen hinweg
Datenaustausch der
pflegerischen Daten
über die elektronische
Gesundheitskarte
(Telematik-
Infrastruktur)
Überleitungsbogen mit
„Minimum Data Set“ -
regional veränderbar
und inklusive einer
Prozessdefinition
d) Bürokratie
reduzieren und
Kostensparen
Normung der
Datenaustauschformate
auf Basis vorhandener
Standards
Identifizierte Probleme
nach Klassen:
Mehrwerte
fehlender Mehrwert für
die Anwender aufgrund
mangelnder
Prozesstiefe und
diverser Medienbrüche
Mehrwerte
fehlender Mehrwert für
die Anwender aufgrund
mangelnder
Prozesstiefe und
diverser Medienbrüche
Akzeptanz der
Datenerhebung in den
Einrichtungen
durch:
a) für das
Pflegeergebnis
relevant sind
b) interne Prozesse
unterstützen, auch im
Hinblick auf
Versorgungsicherheit
c) nach außen
geliefert, Benchmarks
erlauben
d) Bürokratie
reduzieren und
Kostensparen
Akzeptanz der
Datenerhebung in den
Einrichtungen
durch:
a) für das
Pflegeergebnis
relevant sind
b) interne Prozesse
unterstützen, auch im
Hinblick auf
Versorgungsicherheit
c) nach außen
geliefert, Benchmarks
erlauben
d) Bürokratie
reduzieren und
Kostensparen
42
Identifizierte Probleme bzw. Maßnahmen nach Klassen
StandardisierungTypisierung/
Klassifikation
Intersektorale
ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige
fehlende einheitliche
Leistungsdatenerfassung
fehlende Typisierung prozessuale
Betrachtung unter
Berücksichtigung aller
am Prozess Beteiligten
elektronisches Abbilden
des gesamten
Formularwesens in der
Pflege, inkl. Rezept- und
Genehmigungsprozesse
(HKP)
fehlender Mehrwert für
die Anwender aufgrund
mangelnder
Prozesstiefe und
diverser Medienbrüche
Vorhaltepflichten in
Form von
papiergebundenen
Dokumenten
geringe IT-Akzeptanz der
Pflegekräfte
keine standardisierte
Dokumentation bzw.
Mindestanforderung an
die Dokumentation
typisierte und
standardisierte
Pflegedokumentation –
Typisierung über die
Sektorengrenzen
hinweg, um
Kommunikation zu
ermöglichen (bspw.
ICMP-Standards)
Gewährleistung der
Zugänglichkeit aller
erforderliche Daten,
unabhängig davon, von
wem sie wo erhoben
worden sind!
manuelle
Stammdatenübermittlun
g ausschließlich der
pflegerischen Daten
beim Übergang ambulant-
stationär
Akzeptanz der
Datenerhebung in den
Einrichtungen
durch:
bundesweite
Abschaffung des
Papierversandes von
Leistungsnachweisen
an die Kassen im
Bereich des SGB XI
Installation einer
Entscheidungsstelle als
zentrale Instanz
elektronischer und
standardisierter
Informationsaustausch
mit den erforderlichen
Playern
keine einheitlichen
Fachsprachen
kaum intersektorale
Zusammenarbeit
konsequente
Prozessausrichtung der
Software in der Pflege
a) für das
Pflegeergebnis
relevant sind
zukünftig keine
zweigleisige Erfassung
und Übermittlung von
Daten (elektronisch
und in Papierform)
geringe Attraktivität des
Pflegeberufs
Standarddokumentation
(minimum record) in
Pflegeeinrichtungen mit
Möglichkeit zur
Anbindung an
Patientenakte der
behandelnden Ärzte –
ePflegeakte mit
Schnittstelle zum
PVS/KIS
Standardisierung der
Fachsprachen auf Basis
internationaler
Klassifikationen
unklare
Zuständigkeiten Bund <-
> Länder,
Krankenkassen <->
Pflegekassen
Neuentwicklung der
technischen Formate auf
Basis aktueller Standard-
Technologien mit
bidirektionalem
Fehlerkorrekturverfahre
n und der Möglichkeit
zur Abrechnung
einzelner Patienten
b) interne Prozesse
unterstützen, auch im
Hinblick auf
Versorgungsicherheit
zwei Systeme im SGB XI:
Qualitätsbericht-
erstattung vs.
Qualitätsprüfung
(Dokumentations-
prüfung)
keine Standards für die
Vernetzung der Systeme
Qualitätsindikatoren
sind nicht vereinbart
keine durchgängige
Prozessunterstützung
durch IT - über
Sektorengrenzen /
zwischen Verwaltung
und Pflege
Einbeziehung des
Verordnungs- und
Genehmigungsverfahren
s nach SGB V in die
Neuentwicklung
c) nach außen
geliefert, Benchmarks
erlauben
Standards für die
Vernetzung der Systeme
schaffen - über
Einrichtungs- und
Sektorgrenzen hinweg
Datenaustausch der
pflegerischen Daten
über die elektronische
Gesundheitskarte
(Telematik-
Infrastruktur)
Überleitungsbogen mit
„Minimum Data Set“ -
regional veränderbar
und inklusive einer
Prozessdefinition
d) Bürokratie
reduzieren und
Kostensparen
Normung der
Datenaustauschformate
auf Basis vorhandener
Standards
Identifizierte Probleme
nach Klassen:Standardisierung
Typisierung/
Klassifikation
Intersektorale
ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige
fehlende einheitliche
Leistungsdatenerfassung
fehlende Typisierung prozessuale
Betrachtung unter
Berücksichtigung aller
am Prozess Beteiligten
elektronisches Abbilden
des gesamten
Formularwesens in der
Pflege, inkl. Rezept- und
Genehmigungsprozesse
(HKP)
fehlender Mehrwert für
die Anwender aufgrund
mangelnder
Prozesstiefe und
diverser Medienbrüche
Vorhaltepflichten in
Form von
papiergebundenen
Dokumenten
geringe IT-Akzeptanz der
Pflegekräfte
keine standardisierte
Dokumentation bzw.
Mindestanforderung an
die Dokumentation
typisierte und
standardisierte
Pflegedokumentation –
Typisierung über die
Sektorengrenzen
hinweg, um
Kommunikation zu
ermöglichen (bspw.
ICMP-Standards)
Gewährleistung der
Zugänglichkeit aller
erforderliche Daten,
unabhängig davon, von
wem sie wo erhoben
worden sind!
manuelle
Stammdatenübermittlun
g ausschließlich der
pflegerischen Daten
beim Übergang ambulant-
stationär
Akzeptanz der
Datenerhebung in den
Einrichtungen
durch:
bundesweite
Abschaffung des
Papierversandes von
Leistungsnachweisen
an die Kassen im
Bereich des SGB XI
Installation einer
Entscheidungsstelle als
zentrale Instanz
elektronischer und
standardisierter
Informationsaustausch
mit den erforderlichen
Playern
keine einheitlichen
Fachsprachen
kaum intersektorale
Zusammenarbeit
konsequente
Prozessausrichtung der
Software in der Pflege
a) für das
Pflegeergebnis
relevant sind
zukünftig keine
zweigleisige Erfassung
und Übermittlung von
Daten (elektronisch
und in Papierform)
geringe Attraktivität des
Pflegeberufs
Standarddokumentation
(minimum record) in
Pflegeeinrichtungen mit
Möglichkeit zur
Anbindung an
Patientenakte der
behandelnden Ärzte –
ePflegeakte mit
Schnittstelle zum
PVS/KIS
Standardisierung der
Fachsprachen auf Basis
internationaler
Klassifikationen
unklare
Zuständigkeiten Bund <-
> Länder,
Krankenkassen <->
Pflegekassen
Neuentwicklung der
technischen Formate auf
Basis aktueller Standard-
Technologien mit
bidirektionalem
Fehlerkorrekturverfahre
n und der Möglichkeit
zur Abrechnung
einzelner Patienten
b) interne Prozesse
unterstützen, auch im
Hinblick auf
Versorgungsicherheit
zwei Systeme im SGB XI:
Qualitätsbericht-
erstattung vs.
Qualitätsprüfung
(Dokumentations-
prüfung)
keine Standards für die
Vernetzung der Systeme
Qualitätsindikatoren
sind nicht vereinbart
keine durchgängige
Prozessunterstützung
durch IT - über
Sektorengrenzen /
zwischen Verwaltung
und Pflege
Einbeziehung des
Verordnungs- und
Genehmigungsverfahren
s nach SGB V in die
Neuentwicklung
c) nach außen
geliefert, Benchmarks
erlauben
Standards für die
Vernetzung der Systeme
schaffen - über
Einrichtungs- und
Sektorgrenzen hinweg
Datenaustausch der
pflegerischen Daten
über die elektronische
Gesundheitskarte
(Telematik-
Infrastruktur)
Überleitungsbogen mit
„Minimum Data Set“ -
regional veränderbar
und inklusive einer
Prozessdefinition
d) Bürokratie
reduzieren und
Kostensparen
Normung der
Datenaustauschformate
auf Basis vorhandener
Standards
Identifizierte Probleme
nach Klassen:
Papiergebundenheit
Vorhaltepflichten in
Form von
papiergebundenen
Dokumenten
bundesweite
Abschaffung des
Papierversandes von
Leistungsnachweisen
an die Kassen im
Bereich des SGB XI
zukünftig keine
zweigleisige Erfassung
und Übermittlung von
Daten (elektronisch
und in Papierform)
Papiergebundenheit
Vorhaltepflichten in
Form von
papiergebundenen
Dokumenten
bundesweite
Abschaffung des
Papierversandes von
Leistungsnachweisen
an die Kassen im
Bereich des SGB XI
zukünftig keine
zweigleisige Erfassung
und Übermittlung von
Daten (elektronisch
und in Papierform)
43
Identifizierte Probleme bzw. Maßnahmen nach Klassen
StandardisierungTypisierung/
Klassifikation
Intersektorale
ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige
fehlende einheitliche
Leistungsdatenerfassung
fehlende Typisierung prozessuale
Betrachtung unter
Berücksichtigung aller
am Prozess Beteiligten
elektronisches Abbilden
des gesamten
Formularwesens in der
Pflege, inkl. Rezept- und
Genehmigungsprozesse
(HKP)
fehlender Mehrwert für
die Anwender aufgrund
mangelnder
Prozesstiefe und
diverser Medienbrüche
Vorhaltepflichten in
Form von
papiergebundenen
Dokumenten
geringe IT-Akzeptanz der
Pflegekräfte
keine standardisierte
Dokumentation bzw.
Mindestanforderung an
die Dokumentation
typisierte und
standardisierte
Pflegedokumentation –
Typisierung über die
Sektorengrenzen
hinweg, um
Kommunikation zu
ermöglichen (bspw.
ICMP-Standards)
Gewährleistung der
Zugänglichkeit aller
erforderliche Daten,
unabhängig davon, von
wem sie wo erhoben
worden sind!
manuelle
Stammdatenübermittlun
g ausschließlich der
pflegerischen Daten
beim Übergang ambulant-
stationär
Akzeptanz der
Datenerhebung in den
Einrichtungen
durch:
bundesweite
Abschaffung des
Papierversandes von
Leistungsnachweisen
an die Kassen im
Bereich des SGB XI
Installation einer
Entscheidungsstelle als
zentrale Instanz
elektronischer und
standardisierter
Informationsaustausch
mit den erforderlichen
Playern
keine einheitlichen
Fachsprachen
kaum intersektorale
Zusammenarbeit
konsequente
Prozessausrichtung der
Software in der Pflege
a) für das
Pflegeergebnis
relevant sind
zukünftig keine
zweigleisige Erfassung
und Übermittlung von
Daten (elektronisch
und in Papierform)
geringe Attraktivität des
Pflegeberufs
Standarddokumentation
(minimum record) in
Pflegeeinrichtungen mit
Möglichkeit zur
Anbindung an
Patientenakte der
behandelnden Ärzte –
ePflegeakte mit
Schnittstelle zum
PVS/KIS
Standardisierung der
Fachsprachen auf Basis
internationaler
Klassifikationen
unklare
Zuständigkeiten Bund <-
> Länder,
Krankenkassen <->
Pflegekassen
Neuentwicklung der
technischen Formate auf
Basis aktueller Standard-
Technologien mit
bidirektionalem
Fehlerkorrekturverfahre
n und der Möglichkeit
zur Abrechnung
einzelner Patienten
b) interne Prozesse
unterstützen, auch im
Hinblick auf
Versorgungsicherheit
zwei Systeme im SGB XI:
Qualitätsbericht-
erstattung vs.
Qualitätsprüfung
(Dokumentations-
prüfung)
keine Standards für die
Vernetzung der Systeme
Qualitätsindikatoren
sind nicht vereinbart
keine durchgängige
Prozessunterstützung
durch IT - über
Sektorengrenzen /
zwischen Verwaltung
und Pflege
Einbeziehung des
Verordnungs- und
Genehmigungsverfahren
s nach SGB V in die
Neuentwicklung
c) nach außen
geliefert, Benchmarks
erlauben
Standards für die
Vernetzung der Systeme
schaffen - über
Einrichtungs- und
Sektorgrenzen hinweg
Datenaustausch der
pflegerischen Daten
über die elektronische
Gesundheitskarte
(Telematik-
Infrastruktur)
Überleitungsbogen mit
„Minimum Data Set“ -
regional veränderbar
und inklusive einer
Prozessdefinition
d) Bürokratie
reduzieren und
Kostensparen
Normung der
Datenaustauschformate
auf Basis vorhandener
Standards
Identifizierte Probleme
nach Klassen:Standardisierung
Typisierung/
Klassifikation
Intersektorale
ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige
fehlende einheitliche
Leistungsdatenerfassung
fehlende Typisierung prozessuale
Betrachtung unter
Berücksichtigung aller
am Prozess Beteiligten
elektronisches Abbilden
des gesamten
Formularwesens in der
Pflege, inkl. Rezept- und
Genehmigungsprozesse
(HKP)
fehlender Mehrwert für
die Anwender aufgrund
mangelnder
Prozesstiefe und
diverser Medienbrüche
Vorhaltepflichten in
Form von
papiergebundenen
Dokumenten
geringe IT-Akzeptanz der
Pflegekräfte
keine standardisierte
Dokumentation bzw.
Mindestanforderung an
die Dokumentation
typisierte und
standardisierte
Pflegedokumentation –
Typisierung über die
Sektorengrenzen
hinweg, um
Kommunikation zu
ermöglichen (bspw.
ICMP-Standards)
Gewährleistung der
Zugänglichkeit aller
erforderliche Daten,
unabhängig davon, von
wem sie wo erhoben
worden sind!
manuelle
Stammdatenübermittlun
g ausschließlich der
pflegerischen Daten
beim Übergang ambulant-
stationär
Akzeptanz der
Datenerhebung in den
Einrichtungen
durch:
bundesweite
Abschaffung des
Papierversandes von
Leistungsnachweisen
an die Kassen im
Bereich des SGB XI
Installation einer
Entscheidungsstelle als
zentrale Instanz
elektronischer und
standardisierter
Informationsaustausch
mit den erforderlichen
Playern
keine einheitlichen
Fachsprachen
kaum intersektorale
Zusammenarbeit
konsequente
Prozessausrichtung der
Software in der Pflege
a) für das
Pflegeergebnis
relevant sind
zukünftig keine
zweigleisige Erfassung
und Übermittlung von
Daten (elektronisch
und in Papierform)
geringe Attraktivität des
Pflegeberufs
Standarddokumentation
(minimum record) in
Pflegeeinrichtungen mit
Möglichkeit zur
Anbindung an
Patientenakte der
behandelnden Ärzte –
ePflegeakte mit
Schnittstelle zum
PVS/KIS
Standardisierung der
Fachsprachen auf Basis
internationaler
Klassifikationen
unklare
Zuständigkeiten Bund <-
> Länder,
Krankenkassen <->
Pflegekassen
Neuentwicklung der
technischen Formate auf
Basis aktueller Standard-
Technologien mit
bidirektionalem
Fehlerkorrekturverfahre
n und der Möglichkeit
zur Abrechnung
einzelner Patienten
b) interne Prozesse
unterstützen, auch im
Hinblick auf
Versorgungsicherheit
zwei Systeme im SGB XI:
Qualitätsbericht-
erstattung vs.
Qualitätsprüfung
(Dokumentations-
prüfung)
keine Standards für die
Vernetzung der Systeme
Qualitätsindikatoren
sind nicht vereinbart
keine durchgängige
Prozessunterstützung
durch IT - über
Sektorengrenzen /
zwischen Verwaltung
und Pflege
Einbeziehung des
Verordnungs- und
Genehmigungsverfahren
s nach SGB V in die
Neuentwicklung
c) nach außen
geliefert, Benchmarks
erlauben
Standards für die
Vernetzung der Systeme
schaffen - über
Einrichtungs- und
Sektorgrenzen hinweg
Datenaustausch der
pflegerischen Daten
über die elektronische
Gesundheitskarte
(Telematik-
Infrastruktur)
Überleitungsbogen mit
„Minimum Data Set“ -
regional veränderbar
und inklusive einer
Prozessdefinition
d) Bürokratie
reduzieren und
Kostensparen
Normung der
Datenaustauschformate
auf Basis vorhandener
Standards
Identifizierte Probleme
nach Klassen:
Sonstige
geringe IT-Akzeptanz der
Pflegekräfte
Installation einer
Entscheidungsstelle als
zentrale Instanz
geringe Attraktivität des
Pflegeberufs
Sonstige
geringe IT-Akzeptanz der
Pflegekräfte
Installation einer
Entscheidungsstelle als
zentrale Instanz
geringe Attraktivität des
Pflegeberufs
zwei Systeme im SGB XI:
Qualitätsbericht-
erstattung vs.
Qualitätsprüfung
(Dokumentations-
prüfung)
zwei Systeme im SGB XI:
Qualitätsbericht-
erstattung vs.
Qualitätsprüfung
(Dokumentations-
prüfung)
44
Ihre Anforderungen an E-Healthanwendungenfür eine vernetze und intersektorale Versorgung aus der Perspektive der Pflege?
► Demokratie heißt eigentlich Suche nach Konsens. Die Suche der Mehrheit ist nur bequemer, wobei die häufig schon vor der Suchegefunden ist.© Gunter Rudnik
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