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Konsolidierungsworkshop zu Anforderungen an E-Healthanwendungen für eine vernetze und intersektorale Versorgung aus der Perspektive der Pflege Kernanforderungen an Anwender, Politik, Industrie und Leistungserbringer conhIT Berlin, 9 April 2013 09:30 bis 12:00 Uhr

Konsolidierungsworkshop zu Anforderungen an E ... · IT-Herausforderungen 1. zu lösende Probleme beim Übergang ambulant-stationär • manuelle Stammdatenübermittlung • nur Übermittlung

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Konsolidierungsworkshop zu Anforderungen an E-Healthanwendungen

für eine vernetze und intersektorale Versorgungaus der Perspektive der Pflege

Kernanforderungen an Anwender, Politik, Industrie und Leistungserbringer

conhIT Berlin, 9 April 2013

09:30 bis 12:00 Uhr

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Programm

Moderator: Ekkehard Mittelstaedt, bvitg

Ablauf:

Vorstellung der Ergebnisse der einzelnen Workshops:

9:30 bis 9:50: Ergebnisse WS II (FINSOZ - Prof. Wolff)

9:50 bis 10:10: Ergebnisse WS 1 (bvitg - Mittelstaedt

10:10 bis 10:30: Ergebnisse WS III (VDAB - Schülke)

Pause: 10:30 bis 10:45

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Programm

Zusammenfassung der Ergebnisse der Workshops (Prof. Wolff) - 10:45 bis 11:00

• Was ist allen gemein?

• Kernanforderungen und Kernanwendungen…

Diskussion (Prof. Wolff) 11:00 bis 11:45

Resümee (Saatmann / Mittelstaedt) 11:45 bis 12:00:

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Ergebnisse des FINSOZ-Workshops am 25.02.2013 in Frankfurt/Main

Abrechnung und Datenträgeraustausch,

Schnittmenge zwischen ambulanter und stationärer Pflege

Prof. Dr. Dietmar Wolff

FINSOZ e.V.

- stv. Vorstand

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FINSOZ e.V. – Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung

1. Verband der

• IT-Anwender, IT-Anbieter, Wissenschaft/Beratung

• in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung

2. Ziel des Verbandes

• den Wertbeitrag von Informationstechnologien im sozialen Sektor zum Nutzen seiner Mitglieder sowie der Adressaten sozialer Organisationen steigern

3. FINSOZ bietet

• eine zielgruppenübergreifende Plattform

• für Erfahrungsaustausch

• Entwicklung neuer Ideen

• gemeinschaftlich Problemlösungen

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Thema des FINSOZ-Workshops

• Anforderungen an E-Health-Anwendungen für eine vernetze und intersektorale Versorgung aus der Perspektive der Pflege (stationär & ambulant)

• Abrechnung und Datenträgeraustausch

• Schnittmenge zwischen ambulanter und stationärer Pflege

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Ergebnisse des FINSOZ-Workshops –Verständnis von E-Health

• Sehr unterschiedliches Verständnis der Teilnehmer als

1. Vernetzung

2. Verwaltungsabläufe

3. Rechenzentrum

4. Standards

5. Pflegeprozess

6. Prozessunterstützung

7. Anwenderbezug

8. elektronische Datenerfassung

9. Ambient Assisted Living (AAL)

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Ergebnisse des FINSOZ-Workshops –Fachliche Herausforderungen

1. entweder / oder ambulant / stationär

• rehabilitative Pflege als Chance

2. Bedarf an einer stärkeren intersektoralen Zusammenarbeit

• mehr Koordination erforderlich

• Case Management

• übergreifende Leistungen

3. Bedarf einheitlicher Fachsprachen

4. Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs

5. Klärung der Zuständigkeiten

• Bund <-> Land Krankenkasse <-> Pflegekasse

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Ergebnisse des FINSOZ-Workshops –IT-Herausforderungen

1. zu lösende Probleme beim Übergang ambulant-stationär

• manuelle Stammdatenübermittlung

• nur Übermittlung pflegerischer Daten –keine sozialen und medizinischen Daten

• keine zentrale Datenhaltung

2. Akzeptanz für IT bei Pflegekräften schaffen

• Software als Nutzen, nicht Last

3. durchgängige Prozessunterstützung

• auch über Sektorengrenzen hinweg

• für Verwaltungs- und Pflegeprozesse

4. Standards für die Vernetzung der Systeme schaffen

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Ergebnisse des FINSOZ-Workshops –konkrete Maßnahmen zum DTA

1. kurzfristige Maßnahmen

• bundesweite Abschaffung des Papierversandes von Leistungsnachweisen an die Kassen im Bereich des SGB XI

• Verzicht auf das manuelle Übersenden von Verordnungen mit den Leistungsnachweisen im Bereich des SGB V

• Beseitigung von Redundanzen und nicht datenschutzkonformen Datenübermittlungen im derzeitigen DTA-Verfahren durch Füllung der entsprechenden Sequenzen mit Leerstellen

• Verzicht auf die Übermittlung der bereits bei den Kassen vorhandenen Verordnungsdaten (SGB V) im DTA

• Regelung, dass nicht mehr sämtliche korrekt eingereichten Daten zurückgewiesen werden dürfen, wenn sich in einem Datensatz ein Fehler befindet

• enge zeitliche Limitierung des Probebetriebes zum DTA

Quelle:

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Ergebnisse des FINSOZ-Workshops –konkrete Maßnahmen zum DTA

2. mittelfristige Maßnahmen

• Einrichtung einer Clearingstelle zum DTA nach SGB V und XI

• Fehleranalyse und Erarbeitung einheitlicher, verbindlicher Lösungsvorschläge

• Verschlankung des derzeitigen DTA-Verfahrens durch Wegfall der redundanten Sequenzen in einer überarbeiteten Version der technischen Anleitung

• Bereitstellung aller notwendigen Basisdaten wie Institutionskennzeichen der Kassen und ihrer Datenannahmestellen oder Positionsnummernverzeichnisse tagesaktuell und in bester Qualität durch die Clearingstelle

• Ersetzung des proprietären Verschlüsselungsverfahren durch ein allgemein verfügbares und anerkanntes Verfahren

Quelle:

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12

Ergebnisse des FINSOZ-Workshops –konkrete Maßnahmen zum DTA

3. langfristige Maßnahmen

• Entwicklung bundesweit standardisierter Verfahren wie etwa eine DTA-konforme Zertifizierung zur präventiven Problemvermeidung

• Neuentwicklung der technischen Formate auf Basis aktueller Standard-Technologien mit bidirektionalem Fehlerkorrekturverfahren und der Möglichkeit zur Abrechnung einzelner Patienten

• Einbezug des Verordnungs- und Genehmigungsverfahrens nach SGB V in die Neuentwicklung

Quelle:

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13

Ergebnisse des FINSOZ-Workshops –konkrete Maßnahmen zum DTA

1. Priorisierung im Workshop

• bundesweite Abschaffung des Papierversandes von Leistungsnachweisen an die Kassen im Bereich des SGB XI

• Neuentwicklung der technischen Formate auf Basis aktueller Standard-Technologien mit bidirektionalem Fehlerkorrekturverfahren und der Möglichkeit zur Abrechnung einzelner Patienten

• Einbezug des Verordnungs- und Genehmigungsverfahrens nach SGB V in die Neuentwicklung

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Ergebnisse des FINSOZ-Workshops –konkrete Maßnahmen zur Schnittstelle ambulant-stationär

1. Installation einer Entscheidungsstelle

• als zentraler Instanz

2. Datenaustausch der pflegerischen Daten über die elektronische Gesundheitskarte (Telematik-Infrastruktur)

3. Überleitungsbogen mit „Minimum Data Set“

• regional veränderbar

• inklusive einer Prozessdefinition

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Wir danken für Ihre d160.x

► d160 Aufmerksamkeit fokussierenSich absichtsvoll auf einen bestimmten Reiz zu konzentrieren, wie ablenkende Geräusche filtern

► ICF: International Classification of Functioning

► www.dimdi.de/de/klassi/icf/

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Ergebnisse des Workshops am 21.2.2013 in Koblenz

„Inter- und intersektorale Leistungserbringerkommunikation –Elektronische Pflegeakte vs. eFallakte vs. ePatientenakte –elektronische Leistungserfassung“

Ekkehard MittelstaedtGeschäftsführer bvitg

Simon SaatmannVorstand bvitg

Saatmann GmbH & Co. KG – Inhaber und Geschäftsführer

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Hauptprobleme 1

Aus Sicht der Anwender existieren bereits diverse Angebote und Prozessbeschreibungen, die jedoch mangels entsprechender Anreizsysteme und Geschäftsmodelle nicht in der Fläche angewandt werden.

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Hauptprobleme 2

• fehlende einheitliche Leistungsdatenerfassung

• Erfordernis, diverse Daten papierbasiert vorhalten zu müssen

• Keine Standardisierung der Dokumentation

• Keine Typisierung (analog SNOMED, ICD-10 o.ä.)

• Keine Standardisierung der Datenübertragung

• Kein Mehrwert durch elektronischer Leistungserfassung

• Elektronische Erfassung ist doppelte Arbeit, da papiergebundene Erfassung nach wie vor in Teilen verpflichtend ist (bspw. Leistungserfassung mit Unterschrift, die papiergebunden an die Kostenträger zu senden sind).

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Anforderungen

• elektronischer und standardisierter Informationsaustausch mit den erforderlichen Playern

• Prozessuale Betrachtung unter Berücksichtigung aller am Prozess Beteiligten

• Gewährleistung der Zugänglichkeit aller erforderliche Daten, unabhängig davon, von wem sie wo erhoben worden sind!

• Sinnvolle Use Cases, die die bisherigen Prozesse und Interfaces berücksichtigen

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Mögliche konkrete Anwendungsfälle

• Dokumentation in stationären Pflegeeinrichtungen mit Anbindung an Patientenakte der behandelnden Ärzte –ePflegeakte mit Schnittstelle zum PVS und eVerordnung

• Typisierte und standardisierte Pflegedokumentation –Typisierung über die Sektorengrenzen hinweg, um Kommunikation zu ermöglichen (bspw. ICMP-Standards)

• Elektronisches Abbilden des gesamten Formularwesens in der Pflege, inkl. Rezept- und Genehmigungsprozesse (HKP)

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Hinweise für eHealth-Initiative - 1

1. Grundvoraussetzung für eHealthanwendungen ist die Bereitstellung von strukturierten Daten, die neben dem reinen Austausch auch die Weiterverarbeitung in unterschiedlichen Prozessschritten und außerhalb des jeweiligen Prozesses ermöglichen.

a. Im Pflegebereich werden solche Daten nicht oder nur unzureichend bereitgestellt.

b. Die wenigen Daten, die den Anforderungen entsprechen, sind weder technisch, noch semantisch interoperabel.

c. Hauptgründe hierfür sind fehelende Mehrwerte für die Anwender sowie fehlende finanzielle Anreize sowie die Erfordernis, papiergebundene und teilweise handschriftliche Formulare vorzuhalten (Leistungserfassung als Beispiel); das führt finanziell und organisatorisch zu Doppelaufwand

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Hinweise für eHealth-Initiative - 2

2. Es fehlt an Use Cases, die elektronisch abgebildet werden könnten. Ein Beispiel für sinnvolle Anwendungen, die die Versorgungssicherheit und –qualität signifikant erhöhen könnten ist der gesamte Verordnungs- und Genehmigungsprozess

a. elektronische Übermittlung der Verordnungen

b. elektronischer Genehmigungsprozess

c. elektronischen Anordnungen

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Hinweise für eHealth-Initiative - 3

3. Klassifikationen sind die Grundlage für semantische Interoperabilität. Bestünden mehrere Klassifikationen für die Pflege, könnten diese mit entsprechenden Tools „gemappt“ werden. Tatsache ist aber, dass es keine entsprechenden Klassifikationen gibt oder die existierenden nicht flächendeckend eingesetzt werden. Grund hierfür kann mangelnde Kenntnis oder Akzeptanz bei den Anwendern sein.

a. ICNP o.ä. Standards sollten verbindlich eingeführt werden

b. Expertenstandards sollten hier die Grundlage bilden

c. Teilprozesse (ADL/ATL...) sind hiervon unabhängig

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Hinweise für eHealth-Initiative - 4

4. Um die Leistungserbringerkommunikation innerhalb der Sektoren und der Profession, aber auch zwischen den Sektoren und den Professionen austauschen zu können, bedarf es eines Konsenses darüber, welche Informationen mindestens auszutauschen und folgerichtig auch vorzuhalten sind (minimum record als Standard-Datenset)

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25

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Fragen?

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26

E-Health-Workshop 3 14.03.2013 in Berlin

Qualitätssicherung anhand geeigneter Qualitätsindikatoren

Prozess des Entlassungsmanagement und Schnittstellen zum Datenaustausch

Petra Schülke

Vorstand VDAB

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27

Sinnvolle zusätzliche Anwendungsfelder von IT in der Pflege

• Interne und externe Qualitätssicherung

• Überleitungsmanagement (Entlassungsmanagement)

• Koordinierung von Leistungsbereichen durch die Pflege

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28

Frage:

Welche Hemmnisse stehen einer stärkeren Nutzung elektronischer Informationssysteme derzeit entgegen?

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I. Qualitätssicherung anhand geeigneter Qualitätsindikatoren und Benchmarking

Hauptprobleme aktuell:

• Es konnten noch keine Indikatoren zur Ergebnisqualität mit dem GKV vereinbart werden

• Zwei Systeme im SGB XI: Qualitätsberichterstattung (§ 113 Abs. 4 SGB XI) vs. Qualitätsprüfungen (§ 114 SGB XI)

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Anforderungen:

Die Datenerhebung in den Einrichtungen muss Akzeptanz finden. Sie ist gegeben wenn sie

• für das Pflegeergebnis relevant sind

• interne Prozesse unterstützen, auch im Hinblick auf Versorgungsicherheit

• nach außen geliefert, Benchmarks erlauben

• Bürokratie reduzieren

• Kosten sparen

Page 31: Konsolidierungsworkshop zu Anforderungen an E ... · IT-Herausforderungen 1. zu lösende Probleme beim Übergang ambulant-stationär • manuelle Stammdatenübermittlung • nur Übermittlung

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Konkrete Handlungserfordernisse:

a. Es ist ein inhaltlicher Standard zu definieren hinsichtlich der Anforderungen an

• Erhebung

• Übermittlung

• Validierung

• Aufbereitung

von Pflegedaten

b. Zukünftig keine zweigleisige Erfassung und Übermittlung von Daten (elektronisch und in Papierform) mehr

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II. Prozess des Entlassungsmanagement und Schnittstellen zum Datenaustausch

• Überleitungsmanagement (Entlassungsmanagement)

• Koordinierung von Leistungsbereichen durch die Pflege

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Pause: 10:30 bis 10:45

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Konsolidierungsworkshop

Anforderungen an E-Healthanwendungen für eine vernetze und intersektorale Versorgung aus der Perspektive der Pflege

Ekkehard Mittelstaedt Petra Schüle Prof. Dr. Dietmar Wolff

bvitg VDAB FINSOZ e.V.

Page 35: Konsolidierungsworkshop zu Anforderungen an E ... · IT-Herausforderungen 1. zu lösende Probleme beim Übergang ambulant-stationär • manuelle Stammdatenübermittlung • nur Übermittlung

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Zusammenfassung der Einzelergebnisse

WS 1 WS 2 WS 3Inter- und intersektorale

Leistungserbringerkommunikation –

Elektronische Pflegeakte vs. eFallakte

vs. ePatientenakte – elektronische

Leistungserfassung

Abrechnung und

Datenträgeraustausch, Schnittstelle

zwischen ambulanter und stationärer

Pflege

Qualitätssicherung anhand

geeigneter Qualitätsindikatoren und

Benchmarking; Prozess des

Entlassmanagement und

Schnittstellen zum Datenaustausch

Hauptprobleme fehlende einheitliche

Leistungsdatenerfassung

Notwendigkeit der Entscheidung für

ambulant oder stationär

Qualitätsindikatoren sind nicht

vereinbart

… … …

Anforderungen elektronischer und standardisierter

Informationsaustausch mit den

erforderlichen Playern

Standards für die Vernetzung der

Systeme schaffen - über Einrichtungs-

und Sektorgrenzen hinweg

Akzeptanz der Datenerhebung in den

Einrichtungen . Sie ist gegeben wenn

sie

… … …

konkrete

Handlungserfordernisse

Standarddokumentation (minimum

record) in Pflegeeinrichtungen mit

Möglichkeit zur Anbindung an

Patientenakte der behandelnden

Ärzte – ePflegeakte mit Schnittstelle

zum PVS/KIS

bundesweite Abschaffung des

Papierversandes von

Leistungsnachweisen an die Kassen

im Bereich des SGB XI

Es ist ein inhaltlicher Standard zu

definieren hinsichtlich der

Anforderungen an die Erhebung,

Übermittlung, Validierung und

Aufbereitung vom pflegerischen

Daten

… … …

WS 1 WS 2 WS 3Inter- und intersektorale

Leistungserbringerkommunikation –

Elektronische Pflegeakte vs. eFallakte

vs. ePatientenakte – elektronische

Leistungserfassung

Abrechnung und

Datenträgeraustausch, Schnittstelle

zwischen ambulanter und stationärer

Pflege

Qualitätssicherung anhand

geeigneter Qualitätsindikatoren und

Benchmarking; Prozess des

Entlassmanagement und

Schnittstellen zum Datenaustausch

Hauptprobleme fehlende einheitliche

Leistungsdatenerfassung

Notwendigkeit der Entscheidung für

ambulant oder stationär

Qualitätsindikatoren sind nicht

vereinbart

… … …

Anforderungen elektronischer und standardisierter

Informationsaustausch mit den

erforderlichen Playern

Standards für die Vernetzung der

Systeme schaffen - über Einrichtungs-

und Sektorgrenzen hinweg

Akzeptanz der Datenerhebung in den

Einrichtungen . Sie ist gegeben wenn

sie

… … …

konkrete

Handlungserfordernisse

Standarddokumentation (minimum

record) in Pflegeeinrichtungen mit

Möglichkeit zur Anbindung an

Patientenakte der behandelnden

Ärzte – ePflegeakte mit Schnittstelle

zum PVS/KIS

bundesweite Abschaffung des

Papierversandes von

Leistungsnachweisen an die Kassen

im Bereich des SGB XI

Es ist ein inhaltlicher Standard zu

definieren hinsichtlich der

Anforderungen an die Erhebung,

Übermittlung, Validierung und

Aufbereitung vom pflegerischen

Daten

… … …

Page 36: Konsolidierungsworkshop zu Anforderungen an E ... · IT-Herausforderungen 1. zu lösende Probleme beim Übergang ambulant-stationär • manuelle Stammdatenübermittlung • nur Übermittlung

36

Klassifikation der Ergebnisse

StandardisierungStandardisierung

Typisierung/

Klassifikation

Typisierung/

Klassifikation

Intersektorale

Problembereiche

Intersektorale

Problembereiche

ProzessorientierungProzessorientierung

MehrwerteMehrwerte

PapiergebundenheitPapiergebundenheit

SonstigeSonstige

Page 37: Konsolidierungsworkshop zu Anforderungen an E ... · IT-Herausforderungen 1. zu lösende Probleme beim Übergang ambulant-stationär • manuelle Stammdatenübermittlung • nur Übermittlung

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Identifizierte Probleme bzw. Maßnahmen nach Klassen

StandardisierungTypisierung/

Klassifikation

Intersektorale

ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige

fehlende einheitliche

Leistungsdatenerfassung

fehlende Typisierung prozessuale

Betrachtung unter

Berücksichtigung aller

am Prozess Beteiligten

elektronisches Abbilden

des gesamten

Formularwesens in der

Pflege, inkl. Rezept- und

Genehmigungsprozesse

(HKP)

fehlender Mehrwert für

die Anwender aufgrund

mangelnder

Prozesstiefe und

diverser Medienbrüche

Vorhaltepflichten in

Form von

papiergebundenen

Dokumenten

geringe IT-Akzeptanz der

Pflegekräfte

keine standardisierte

Dokumentation bzw.

Mindestanforderung an

die Dokumentation

typisierte und

standardisierte

Pflegedokumentation –

Typisierung über die

Sektorengrenzen

hinweg, um

Kommunikation zu

ermöglichen (bspw.

ICMP-Standards)

Gewährleistung der

Zugänglichkeit aller

erforderliche Daten,

unabhängig davon, von

wem sie wo erhoben

worden sind!

manuelle

Stammdatenübermittlun

g ausschließlich der

pflegerischen Daten

beim Übergang ambulant-

stationär

Akzeptanz der

Datenerhebung in den

Einrichtungen

durch:

bundesweite

Abschaffung des

Papierversandes von

Leistungsnachweisen

an die Kassen im

Bereich des SGB XI

Installation einer

Entscheidungsstelle als

zentrale Instanz

elektronischer und

standardisierter

Informationsaustausch

mit den erforderlichen

Playern

keine einheitlichen

Fachsprachen

kaum intersektorale

Zusammenarbeit

konsequente

Prozessausrichtung der

Software in der Pflege

a) für das

Pflegeergebnis

relevant sind

zukünftig keine

zweigleisige Erfassung

und Übermittlung von

Daten (elektronisch

und in Papierform)

geringe Attraktivität des

Pflegeberufs

Standarddokumentation

(minimum record) in

Pflegeeinrichtungen mit

Möglichkeit zur

Anbindung an

Patientenakte der

behandelnden Ärzte –

ePflegeakte mit

Schnittstelle zum

PVS/KIS

Standardisierung der

Fachsprachen auf Basis

internationaler

Klassifikationen

unklare

Zuständigkeiten Bund <-

> Länder,

Krankenkassen <->

Pflegekassen

Neuentwicklung der

technischen Formate auf

Basis aktueller Standard-

Technologien mit

bidirektionalem

Fehlerkorrekturverfahre

n und der Möglichkeit

zur Abrechnung

einzelner Patienten

b) interne Prozesse

unterstützen, auch im

Hinblick auf

Versorgungsicherheit

zwei Systeme im SGB XI:

Qualitätsbericht-

erstattung vs.

Qualitätsprüfung

(Dokumentations-

prüfung)

keine Standards für die

Vernetzung der Systeme

Qualitätsindikatoren

sind nicht vereinbart

keine durchgängige

Prozessunterstützung

durch IT - über

Sektorengrenzen /

zwischen Verwaltung

und Pflege

Einbeziehung des

Verordnungs- und

Genehmigungsverfahren

s nach SGB V in die

Neuentwicklung

c) nach außen

geliefert, Benchmarks

erlauben

Standards für die

Vernetzung der Systeme

schaffen - über

Einrichtungs- und

Sektorgrenzen hinweg

Datenaustausch der

pflegerischen Daten

über die elektronische

Gesundheitskarte

(Telematik-

Infrastruktur)

Überleitungsbogen mit

„Minimum Data Set“ -

regional veränderbar

und inklusive einer

Prozessdefinition

d) Bürokratie

reduzieren und

Kostensparen

Normung der

Datenaustauschformate

auf Basis vorhandener

Standards

Identifizierte Probleme

nach Klassen:Standardisierung

Typisierung/

Klassifikation

Intersektorale

ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige

fehlende einheitliche

Leistungsdatenerfassung

fehlende Typisierung prozessuale

Betrachtung unter

Berücksichtigung aller

am Prozess Beteiligten

elektronisches Abbilden

des gesamten

Formularwesens in der

Pflege, inkl. Rezept- und

Genehmigungsprozesse

(HKP)

fehlender Mehrwert für

die Anwender aufgrund

mangelnder

Prozesstiefe und

diverser Medienbrüche

Vorhaltepflichten in

Form von

papiergebundenen

Dokumenten

geringe IT-Akzeptanz der

Pflegekräfte

keine standardisierte

Dokumentation bzw.

Mindestanforderung an

die Dokumentation

typisierte und

standardisierte

Pflegedokumentation –

Typisierung über die

Sektorengrenzen

hinweg, um

Kommunikation zu

ermöglichen (bspw.

ICMP-Standards)

Gewährleistung der

Zugänglichkeit aller

erforderliche Daten,

unabhängig davon, von

wem sie wo erhoben

worden sind!

manuelle

Stammdatenübermittlun

g ausschließlich der

pflegerischen Daten

beim Übergang ambulant-

stationär

Akzeptanz der

Datenerhebung in den

Einrichtungen

durch:

bundesweite

Abschaffung des

Papierversandes von

Leistungsnachweisen

an die Kassen im

Bereich des SGB XI

Installation einer

Entscheidungsstelle als

zentrale Instanz

elektronischer und

standardisierter

Informationsaustausch

mit den erforderlichen

Playern

keine einheitlichen

Fachsprachen

kaum intersektorale

Zusammenarbeit

konsequente

Prozessausrichtung der

Software in der Pflege

a) für das

Pflegeergebnis

relevant sind

zukünftig keine

zweigleisige Erfassung

und Übermittlung von

Daten (elektronisch

und in Papierform)

geringe Attraktivität des

Pflegeberufs

Standarddokumentation

(minimum record) in

Pflegeeinrichtungen mit

Möglichkeit zur

Anbindung an

Patientenakte der

behandelnden Ärzte –

ePflegeakte mit

Schnittstelle zum

PVS/KIS

Standardisierung der

Fachsprachen auf Basis

internationaler

Klassifikationen

unklare

Zuständigkeiten Bund <-

> Länder,

Krankenkassen <->

Pflegekassen

Neuentwicklung der

technischen Formate auf

Basis aktueller Standard-

Technologien mit

bidirektionalem

Fehlerkorrekturverfahre

n und der Möglichkeit

zur Abrechnung

einzelner Patienten

b) interne Prozesse

unterstützen, auch im

Hinblick auf

Versorgungsicherheit

zwei Systeme im SGB XI:

Qualitätsbericht-

erstattung vs.

Qualitätsprüfung

(Dokumentations-

prüfung)

keine Standards für die

Vernetzung der Systeme

Qualitätsindikatoren

sind nicht vereinbart

keine durchgängige

Prozessunterstützung

durch IT - über

Sektorengrenzen /

zwischen Verwaltung

und Pflege

Einbeziehung des

Verordnungs- und

Genehmigungsverfahren

s nach SGB V in die

Neuentwicklung

c) nach außen

geliefert, Benchmarks

erlauben

Standards für die

Vernetzung der Systeme

schaffen - über

Einrichtungs- und

Sektorgrenzen hinweg

Datenaustausch der

pflegerischen Daten

über die elektronische

Gesundheitskarte

(Telematik-

Infrastruktur)

Überleitungsbogen mit

„Minimum Data Set“ -

regional veränderbar

und inklusive einer

Prozessdefinition

d) Bürokratie

reduzieren und

Kostensparen

Normung der

Datenaustauschformate

auf Basis vorhandener

Standards

Identifizierte Probleme

nach Klassen:

Standardisierung

fehlende einheitliche

Leistungsdatenerfassung

keine standardisierte

Dokumentation bzw.

Mindestanforderung an

die Dokumentation

elektronischer und

standardisierter

Informationsaustausch

mit den erforderlichen

Playern

Standardisierung

fehlende einheitliche

Leistungsdatenerfassung

keine standardisierte

Dokumentation bzw.

Mindestanforderung an

die Dokumentation

elektronischer und

standardisierter

Informationsaustausch

mit den erforderlichen

Playern

Standarddokumentation

(minimum record) in

Pflegeeinrichtungen mit

Möglichkeit zur

Anbindung an

Patientenakte der

behandelnden Ärzte –

ePflegeakte mit

Schnittstelle zum

PVS/KIS

keine Standards für die

Vernetzung der Systeme

Standards für die

Vernetzung der Systeme

schaffen - über

Einrichtungs- und

Sektorgrenzen hinweg

Normung der

Datenaustauschformate

auf Basis vorhandener

Standards

Standarddokumentation

(minimum record) in

Pflegeeinrichtungen mit

Möglichkeit zur

Anbindung an

Patientenakte der

behandelnden Ärzte –

ePflegeakte mit

Schnittstelle zum

PVS/KIS

keine Standards für die

Vernetzung der Systeme

Standards für die

Vernetzung der Systeme

schaffen - über

Einrichtungs- und

Sektorgrenzen hinweg

Normung der

Datenaustauschformate

auf Basis vorhandener

Standards

Page 38: Konsolidierungsworkshop zu Anforderungen an E ... · IT-Herausforderungen 1. zu lösende Probleme beim Übergang ambulant-stationär • manuelle Stammdatenübermittlung • nur Übermittlung

38

Identifizierte Probleme bzw. Maßnahmen nach Klassen

StandardisierungTypisierung/

Klassifikation

Intersektorale

ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige

fehlende einheitliche

Leistungsdatenerfassung

fehlende Typisierung prozessuale

Betrachtung unter

Berücksichtigung aller

am Prozess Beteiligten

elektronisches Abbilden

des gesamten

Formularwesens in der

Pflege, inkl. Rezept- und

Genehmigungsprozesse

(HKP)

fehlender Mehrwert für

die Anwender aufgrund

mangelnder

Prozesstiefe und

diverser Medienbrüche

Vorhaltepflichten in

Form von

papiergebundenen

Dokumenten

geringe IT-Akzeptanz der

Pflegekräfte

keine standardisierte

Dokumentation bzw.

Mindestanforderung an

die Dokumentation

typisierte und

standardisierte

Pflegedokumentation –

Typisierung über die

Sektorengrenzen

hinweg, um

Kommunikation zu

ermöglichen (bspw.

ICMP-Standards)

Gewährleistung der

Zugänglichkeit aller

erforderliche Daten,

unabhängig davon, von

wem sie wo erhoben

worden sind!

manuelle

Stammdatenübermittlun

g ausschließlich der

pflegerischen Daten

beim Übergang ambulant-

stationär

Akzeptanz der

Datenerhebung in den

Einrichtungen

durch:

bundesweite

Abschaffung des

Papierversandes von

Leistungsnachweisen

an die Kassen im

Bereich des SGB XI

Installation einer

Entscheidungsstelle als

zentrale Instanz

elektronischer und

standardisierter

Informationsaustausch

mit den erforderlichen

Playern

keine einheitlichen

Fachsprachen

kaum intersektorale

Zusammenarbeit

konsequente

Prozessausrichtung der

Software in der Pflege

a) für das

Pflegeergebnis

relevant sind

zukünftig keine

zweigleisige Erfassung

und Übermittlung von

Daten (elektronisch

und in Papierform)

geringe Attraktivität des

Pflegeberufs

Standarddokumentation

(minimum record) in

Pflegeeinrichtungen mit

Möglichkeit zur

Anbindung an

Patientenakte der

behandelnden Ärzte –

ePflegeakte mit

Schnittstelle zum

PVS/KIS

Standardisierung der

Fachsprachen auf Basis

internationaler

Klassifikationen

unklare

Zuständigkeiten Bund <-

> Länder,

Krankenkassen <->

Pflegekassen

Neuentwicklung der

technischen Formate auf

Basis aktueller Standard-

Technologien mit

bidirektionalem

Fehlerkorrekturverfahre

n und der Möglichkeit

zur Abrechnung

einzelner Patienten

b) interne Prozesse

unterstützen, auch im

Hinblick auf

Versorgungsicherheit

zwei Systeme im SGB XI:

Qualitätsbericht-

erstattung vs.

Qualitätsprüfung

(Dokumentations-

prüfung)

keine Standards für die

Vernetzung der Systeme

Qualitätsindikatoren

sind nicht vereinbart

keine durchgängige

Prozessunterstützung

durch IT - über

Sektorengrenzen /

zwischen Verwaltung

und Pflege

Einbeziehung des

Verordnungs- und

Genehmigungsverfahren

s nach SGB V in die

Neuentwicklung

c) nach außen

geliefert, Benchmarks

erlauben

Standards für die

Vernetzung der Systeme

schaffen - über

Einrichtungs- und

Sektorgrenzen hinweg

Datenaustausch der

pflegerischen Daten

über die elektronische

Gesundheitskarte

(Telematik-

Infrastruktur)

Überleitungsbogen mit

„Minimum Data Set“ -

regional veränderbar

und inklusive einer

Prozessdefinition

d) Bürokratie

reduzieren und

Kostensparen

Normung der

Datenaustauschformate

auf Basis vorhandener

Standards

Identifizierte Probleme

nach Klassen:Standardisierung

Typisierung/

Klassifikation

Intersektorale

ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige

fehlende einheitliche

Leistungsdatenerfassung

fehlende Typisierung prozessuale

Betrachtung unter

Berücksichtigung aller

am Prozess Beteiligten

elektronisches Abbilden

des gesamten

Formularwesens in der

Pflege, inkl. Rezept- und

Genehmigungsprozesse

(HKP)

fehlender Mehrwert für

die Anwender aufgrund

mangelnder

Prozesstiefe und

diverser Medienbrüche

Vorhaltepflichten in

Form von

papiergebundenen

Dokumenten

geringe IT-Akzeptanz der

Pflegekräfte

keine standardisierte

Dokumentation bzw.

Mindestanforderung an

die Dokumentation

typisierte und

standardisierte

Pflegedokumentation –

Typisierung über die

Sektorengrenzen

hinweg, um

Kommunikation zu

ermöglichen (bspw.

ICMP-Standards)

Gewährleistung der

Zugänglichkeit aller

erforderliche Daten,

unabhängig davon, von

wem sie wo erhoben

worden sind!

manuelle

Stammdatenübermittlun

g ausschließlich der

pflegerischen Daten

beim Übergang ambulant-

stationär

Akzeptanz der

Datenerhebung in den

Einrichtungen

durch:

bundesweite

Abschaffung des

Papierversandes von

Leistungsnachweisen

an die Kassen im

Bereich des SGB XI

Installation einer

Entscheidungsstelle als

zentrale Instanz

elektronischer und

standardisierter

Informationsaustausch

mit den erforderlichen

Playern

keine einheitlichen

Fachsprachen

kaum intersektorale

Zusammenarbeit

konsequente

Prozessausrichtung der

Software in der Pflege

a) für das

Pflegeergebnis

relevant sind

zukünftig keine

zweigleisige Erfassung

und Übermittlung von

Daten (elektronisch

und in Papierform)

geringe Attraktivität des

Pflegeberufs

Standarddokumentation

(minimum record) in

Pflegeeinrichtungen mit

Möglichkeit zur

Anbindung an

Patientenakte der

behandelnden Ärzte –

ePflegeakte mit

Schnittstelle zum

PVS/KIS

Standardisierung der

Fachsprachen auf Basis

internationaler

Klassifikationen

unklare

Zuständigkeiten Bund <-

> Länder,

Krankenkassen <->

Pflegekassen

Neuentwicklung der

technischen Formate auf

Basis aktueller Standard-

Technologien mit

bidirektionalem

Fehlerkorrekturverfahre

n und der Möglichkeit

zur Abrechnung

einzelner Patienten

b) interne Prozesse

unterstützen, auch im

Hinblick auf

Versorgungsicherheit

zwei Systeme im SGB XI:

Qualitätsbericht-

erstattung vs.

Qualitätsprüfung

(Dokumentations-

prüfung)

keine Standards für die

Vernetzung der Systeme

Qualitätsindikatoren

sind nicht vereinbart

keine durchgängige

Prozessunterstützung

durch IT - über

Sektorengrenzen /

zwischen Verwaltung

und Pflege

Einbeziehung des

Verordnungs- und

Genehmigungsverfahren

s nach SGB V in die

Neuentwicklung

c) nach außen

geliefert, Benchmarks

erlauben

Standards für die

Vernetzung der Systeme

schaffen - über

Einrichtungs- und

Sektorgrenzen hinweg

Datenaustausch der

pflegerischen Daten

über die elektronische

Gesundheitskarte

(Telematik-

Infrastruktur)

Überleitungsbogen mit

„Minimum Data Set“ -

regional veränderbar

und inklusive einer

Prozessdefinition

d) Bürokratie

reduzieren und

Kostensparen

Normung der

Datenaustauschformate

auf Basis vorhandener

Standards

Identifizierte Probleme

nach Klassen:

Typisierung/

Klassifikation

fehlende Typisierung

typisierte und

standardisierte

Pflegedokumentation –

Typisierung über die

Sektorengrenzen

hinweg, um

Kommunikation zu

ermöglichen (bspw.

ICMP-Standards)

keine einheitlichen

Fachsprachen

Typisierung/

Klassifikation

fehlende Typisierung

typisierte und

standardisierte

Pflegedokumentation –

Typisierung über die

Sektorengrenzen

hinweg, um

Kommunikation zu

ermöglichen (bspw.

ICMP-Standards)

keine einheitlichen

Fachsprachen

Standardisierung der

Fachsprachen auf Basis

internationaler

Klassifikationen

Qualitätsindikatoren

sind nicht vereinbart

Standardisierung der

Fachsprachen auf Basis

internationaler

Klassifikationen

Qualitätsindikatoren

sind nicht vereinbart

Page 39: Konsolidierungsworkshop zu Anforderungen an E ... · IT-Herausforderungen 1. zu lösende Probleme beim Übergang ambulant-stationär • manuelle Stammdatenübermittlung • nur Übermittlung

39

Identifizierte Probleme bzw. Maßnahmen nach Klassen

StandardisierungTypisierung/

Klassifikation

Intersektorale

ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige

fehlende einheitliche

Leistungsdatenerfassung

fehlende Typisierung prozessuale

Betrachtung unter

Berücksichtigung aller

am Prozess Beteiligten

elektronisches Abbilden

des gesamten

Formularwesens in der

Pflege, inkl. Rezept- und

Genehmigungsprozesse

(HKP)

fehlender Mehrwert für

die Anwender aufgrund

mangelnder

Prozesstiefe und

diverser Medienbrüche

Vorhaltepflichten in

Form von

papiergebundenen

Dokumenten

geringe IT-Akzeptanz der

Pflegekräfte

keine standardisierte

Dokumentation bzw.

Mindestanforderung an

die Dokumentation

typisierte und

standardisierte

Pflegedokumentation –

Typisierung über die

Sektorengrenzen

hinweg, um

Kommunikation zu

ermöglichen (bspw.

ICMP-Standards)

Gewährleistung der

Zugänglichkeit aller

erforderliche Daten,

unabhängig davon, von

wem sie wo erhoben

worden sind!

manuelle

Stammdatenübermittlun

g ausschließlich der

pflegerischen Daten

beim Übergang ambulant-

stationär

Akzeptanz der

Datenerhebung in den

Einrichtungen

durch:

bundesweite

Abschaffung des

Papierversandes von

Leistungsnachweisen

an die Kassen im

Bereich des SGB XI

Installation einer

Entscheidungsstelle als

zentrale Instanz

elektronischer und

standardisierter

Informationsaustausch

mit den erforderlichen

Playern

keine einheitlichen

Fachsprachen

kaum intersektorale

Zusammenarbeit

konsequente

Prozessausrichtung der

Software in der Pflege

a) für das

Pflegeergebnis

relevant sind

zukünftig keine

zweigleisige Erfassung

und Übermittlung von

Daten (elektronisch

und in Papierform)

geringe Attraktivität des

Pflegeberufs

Standarddokumentation

(minimum record) in

Pflegeeinrichtungen mit

Möglichkeit zur

Anbindung an

Patientenakte der

behandelnden Ärzte –

ePflegeakte mit

Schnittstelle zum

PVS/KIS

Standardisierung der

Fachsprachen auf Basis

internationaler

Klassifikationen

unklare

Zuständigkeiten Bund <-

> Länder,

Krankenkassen <->

Pflegekassen

Neuentwicklung der

technischen Formate auf

Basis aktueller Standard-

Technologien mit

bidirektionalem

Fehlerkorrekturverfahre

n und der Möglichkeit

zur Abrechnung

einzelner Patienten

b) interne Prozesse

unterstützen, auch im

Hinblick auf

Versorgungsicherheit

zwei Systeme im SGB XI:

Qualitätsbericht-

erstattung vs.

Qualitätsprüfung

(Dokumentations-

prüfung)

keine Standards für die

Vernetzung der Systeme

Qualitätsindikatoren

sind nicht vereinbart

keine durchgängige

Prozessunterstützung

durch IT - über

Sektorengrenzen /

zwischen Verwaltung

und Pflege

Einbeziehung des

Verordnungs- und

Genehmigungsverfahren

s nach SGB V in die

Neuentwicklung

c) nach außen

geliefert, Benchmarks

erlauben

Standards für die

Vernetzung der Systeme

schaffen - über

Einrichtungs- und

Sektorgrenzen hinweg

Datenaustausch der

pflegerischen Daten

über die elektronische

Gesundheitskarte

(Telematik-

Infrastruktur)

Überleitungsbogen mit

„Minimum Data Set“ -

regional veränderbar

und inklusive einer

Prozessdefinition

d) Bürokratie

reduzieren und

Kostensparen

Normung der

Datenaustauschformate

auf Basis vorhandener

Standards

Identifizierte Probleme

nach Klassen:Standardisierung

Typisierung/

Klassifikation

Intersektorale

ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige

fehlende einheitliche

Leistungsdatenerfassung

fehlende Typisierung prozessuale

Betrachtung unter

Berücksichtigung aller

am Prozess Beteiligten

elektronisches Abbilden

des gesamten

Formularwesens in der

Pflege, inkl. Rezept- und

Genehmigungsprozesse

(HKP)

fehlender Mehrwert für

die Anwender aufgrund

mangelnder

Prozesstiefe und

diverser Medienbrüche

Vorhaltepflichten in

Form von

papiergebundenen

Dokumenten

geringe IT-Akzeptanz der

Pflegekräfte

keine standardisierte

Dokumentation bzw.

Mindestanforderung an

die Dokumentation

typisierte und

standardisierte

Pflegedokumentation –

Typisierung über die

Sektorengrenzen

hinweg, um

Kommunikation zu

ermöglichen (bspw.

ICMP-Standards)

Gewährleistung der

Zugänglichkeit aller

erforderliche Daten,

unabhängig davon, von

wem sie wo erhoben

worden sind!

manuelle

Stammdatenübermittlun

g ausschließlich der

pflegerischen Daten

beim Übergang ambulant-

stationär

Akzeptanz der

Datenerhebung in den

Einrichtungen

durch:

bundesweite

Abschaffung des

Papierversandes von

Leistungsnachweisen

an die Kassen im

Bereich des SGB XI

Installation einer

Entscheidungsstelle als

zentrale Instanz

elektronischer und

standardisierter

Informationsaustausch

mit den erforderlichen

Playern

keine einheitlichen

Fachsprachen

kaum intersektorale

Zusammenarbeit

konsequente

Prozessausrichtung der

Software in der Pflege

a) für das

Pflegeergebnis

relevant sind

zukünftig keine

zweigleisige Erfassung

und Übermittlung von

Daten (elektronisch

und in Papierform)

geringe Attraktivität des

Pflegeberufs

Standarddokumentation

(minimum record) in

Pflegeeinrichtungen mit

Möglichkeit zur

Anbindung an

Patientenakte der

behandelnden Ärzte –

ePflegeakte mit

Schnittstelle zum

PVS/KIS

Standardisierung der

Fachsprachen auf Basis

internationaler

Klassifikationen

unklare

Zuständigkeiten Bund <-

> Länder,

Krankenkassen <->

Pflegekassen

Neuentwicklung der

technischen Formate auf

Basis aktueller Standard-

Technologien mit

bidirektionalem

Fehlerkorrekturverfahre

n und der Möglichkeit

zur Abrechnung

einzelner Patienten

b) interne Prozesse

unterstützen, auch im

Hinblick auf

Versorgungsicherheit

zwei Systeme im SGB XI:

Qualitätsbericht-

erstattung vs.

Qualitätsprüfung

(Dokumentations-

prüfung)

keine Standards für die

Vernetzung der Systeme

Qualitätsindikatoren

sind nicht vereinbart

keine durchgängige

Prozessunterstützung

durch IT - über

Sektorengrenzen /

zwischen Verwaltung

und Pflege

Einbeziehung des

Verordnungs- und

Genehmigungsverfahren

s nach SGB V in die

Neuentwicklung

c) nach außen

geliefert, Benchmarks

erlauben

Standards für die

Vernetzung der Systeme

schaffen - über

Einrichtungs- und

Sektorgrenzen hinweg

Datenaustausch der

pflegerischen Daten

über die elektronische

Gesundheitskarte

(Telematik-

Infrastruktur)

Überleitungsbogen mit

„Minimum Data Set“ -

regional veränderbar

und inklusive einer

Prozessdefinition

d) Bürokratie

reduzieren und

Kostensparen

Normung der

Datenaustauschformate

auf Basis vorhandener

Standards

Identifizierte Probleme

nach Klassen:

Intersektorale

Problembereiche

prozessuale

Betrachtung unter

Berücksichtigung aller

am Prozess Beteiligten

Gewährleistung der

Zugänglichkeit aller

erforderliche Daten,

unabhängig davon, von

wem sie wo erhoben

worden sind!

kaum intersektorale

Zusammenarbeit

Intersektorale

Problembereiche

prozessuale

Betrachtung unter

Berücksichtigung aller

am Prozess Beteiligten

Gewährleistung der

Zugänglichkeit aller

erforderliche Daten,

unabhängig davon, von

wem sie wo erhoben

worden sind!

kaum intersektorale

Zusammenarbeit

unklare

Zuständigkeiten Bund

<-> Länder,

Krankenkassen

<-> Pflegekassen

keine durchgängige

Prozessunterstützung

durch IT - über

Sektorengrenzen /

zwischen Verwaltung

und Pflege

Datenaustausch der

pflegerischen Daten

über die elektronische

Gesundheitskarte

(Telematik-

Infrastruktur)

unklare

Zuständigkeiten Bund

<-> Länder,

Krankenkassen

<-> Pflegekassen

keine durchgängige

Prozessunterstützung

durch IT - über

Sektorengrenzen /

zwischen Verwaltung

und Pflege

Datenaustausch der

pflegerischen Daten

über die elektronische

Gesundheitskarte

(Telematik-

Infrastruktur)

Page 40: Konsolidierungsworkshop zu Anforderungen an E ... · IT-Herausforderungen 1. zu lösende Probleme beim Übergang ambulant-stationär • manuelle Stammdatenübermittlung • nur Übermittlung

40

Identifizierte Probleme bzw. Maßnahmen nach Klassen

StandardisierungTypisierung/

Klassifikation

Intersektorale

ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige

fehlende einheitliche

Leistungsdatenerfassung

fehlende Typisierung prozessuale

Betrachtung unter

Berücksichtigung aller

am Prozess Beteiligten

elektronisches Abbilden

des gesamten

Formularwesens in der

Pflege, inkl. Rezept- und

Genehmigungsprozesse

(HKP)

fehlender Mehrwert für

die Anwender aufgrund

mangelnder

Prozesstiefe und

diverser Medienbrüche

Vorhaltepflichten in

Form von

papiergebundenen

Dokumenten

geringe IT-Akzeptanz der

Pflegekräfte

keine standardisierte

Dokumentation bzw.

Mindestanforderung an

die Dokumentation

typisierte und

standardisierte

Pflegedokumentation –

Typisierung über die

Sektorengrenzen

hinweg, um

Kommunikation zu

ermöglichen (bspw.

ICMP-Standards)

Gewährleistung der

Zugänglichkeit aller

erforderliche Daten,

unabhängig davon, von

wem sie wo erhoben

worden sind!

manuelle

Stammdatenübermittlun

g ausschließlich der

pflegerischen Daten

beim Übergang ambulant-

stationär

Akzeptanz der

Datenerhebung in den

Einrichtungen

durch:

bundesweite

Abschaffung des

Papierversandes von

Leistungsnachweisen

an die Kassen im

Bereich des SGB XI

Installation einer

Entscheidungsstelle als

zentrale Instanz

elektronischer und

standardisierter

Informationsaustausch

mit den erforderlichen

Playern

keine einheitlichen

Fachsprachen

kaum intersektorale

Zusammenarbeit

konsequente

Prozessausrichtung der

Software in der Pflege

a) für das

Pflegeergebnis

relevant sind

zukünftig keine

zweigleisige Erfassung

und Übermittlung von

Daten (elektronisch

und in Papierform)

geringe Attraktivität des

Pflegeberufs

Standarddokumentation

(minimum record) in

Pflegeeinrichtungen mit

Möglichkeit zur

Anbindung an

Patientenakte der

behandelnden Ärzte –

ePflegeakte mit

Schnittstelle zum

PVS/KIS

Standardisierung der

Fachsprachen auf Basis

internationaler

Klassifikationen

unklare

Zuständigkeiten Bund <-

> Länder,

Krankenkassen <->

Pflegekassen

Neuentwicklung der

technischen Formate auf

Basis aktueller Standard-

Technologien mit

bidirektionalem

Fehlerkorrekturverfahre

n und der Möglichkeit

zur Abrechnung

einzelner Patienten

b) interne Prozesse

unterstützen, auch im

Hinblick auf

Versorgungsicherheit

zwei Systeme im SGB XI:

Qualitätsbericht-

erstattung vs.

Qualitätsprüfung

(Dokumentations-

prüfung)

keine Standards für die

Vernetzung der Systeme

Qualitätsindikatoren

sind nicht vereinbart

keine durchgängige

Prozessunterstützung

durch IT - über

Sektorengrenzen /

zwischen Verwaltung

und Pflege

Einbeziehung des

Verordnungs- und

Genehmigungsverfahren

s nach SGB V in die

Neuentwicklung

c) nach außen

geliefert, Benchmarks

erlauben

Standards für die

Vernetzung der Systeme

schaffen - über

Einrichtungs- und

Sektorgrenzen hinweg

Datenaustausch der

pflegerischen Daten

über die elektronische

Gesundheitskarte

(Telematik-

Infrastruktur)

Überleitungsbogen mit

„Minimum Data Set“ -

regional veränderbar

und inklusive einer

Prozessdefinition

d) Bürokratie

reduzieren und

Kostensparen

Normung der

Datenaustauschformate

auf Basis vorhandener

Standards

Identifizierte Probleme

nach Klassen:Standardisierung

Typisierung/

Klassifikation

Intersektorale

ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige

fehlende einheitliche

Leistungsdatenerfassung

fehlende Typisierung prozessuale

Betrachtung unter

Berücksichtigung aller

am Prozess Beteiligten

elektronisches Abbilden

des gesamten

Formularwesens in der

Pflege, inkl. Rezept- und

Genehmigungsprozesse

(HKP)

fehlender Mehrwert für

die Anwender aufgrund

mangelnder

Prozesstiefe und

diverser Medienbrüche

Vorhaltepflichten in

Form von

papiergebundenen

Dokumenten

geringe IT-Akzeptanz der

Pflegekräfte

keine standardisierte

Dokumentation bzw.

Mindestanforderung an

die Dokumentation

typisierte und

standardisierte

Pflegedokumentation –

Typisierung über die

Sektorengrenzen

hinweg, um

Kommunikation zu

ermöglichen (bspw.

ICMP-Standards)

Gewährleistung der

Zugänglichkeit aller

erforderliche Daten,

unabhängig davon, von

wem sie wo erhoben

worden sind!

manuelle

Stammdatenübermittlun

g ausschließlich der

pflegerischen Daten

beim Übergang ambulant-

stationär

Akzeptanz der

Datenerhebung in den

Einrichtungen

durch:

bundesweite

Abschaffung des

Papierversandes von

Leistungsnachweisen

an die Kassen im

Bereich des SGB XI

Installation einer

Entscheidungsstelle als

zentrale Instanz

elektronischer und

standardisierter

Informationsaustausch

mit den erforderlichen

Playern

keine einheitlichen

Fachsprachen

kaum intersektorale

Zusammenarbeit

konsequente

Prozessausrichtung der

Software in der Pflege

a) für das

Pflegeergebnis

relevant sind

zukünftig keine

zweigleisige Erfassung

und Übermittlung von

Daten (elektronisch

und in Papierform)

geringe Attraktivität des

Pflegeberufs

Standarddokumentation

(minimum record) in

Pflegeeinrichtungen mit

Möglichkeit zur

Anbindung an

Patientenakte der

behandelnden Ärzte –

ePflegeakte mit

Schnittstelle zum

PVS/KIS

Standardisierung der

Fachsprachen auf Basis

internationaler

Klassifikationen

unklare

Zuständigkeiten Bund <-

> Länder,

Krankenkassen <->

Pflegekassen

Neuentwicklung der

technischen Formate auf

Basis aktueller Standard-

Technologien mit

bidirektionalem

Fehlerkorrekturverfahre

n und der Möglichkeit

zur Abrechnung

einzelner Patienten

b) interne Prozesse

unterstützen, auch im

Hinblick auf

Versorgungsicherheit

zwei Systeme im SGB XI:

Qualitätsbericht-

erstattung vs.

Qualitätsprüfung

(Dokumentations-

prüfung)

keine Standards für die

Vernetzung der Systeme

Qualitätsindikatoren

sind nicht vereinbart

keine durchgängige

Prozessunterstützung

durch IT - über

Sektorengrenzen /

zwischen Verwaltung

und Pflege

Einbeziehung des

Verordnungs- und

Genehmigungsverfahren

s nach SGB V in die

Neuentwicklung

c) nach außen

geliefert, Benchmarks

erlauben

Standards für die

Vernetzung der Systeme

schaffen - über

Einrichtungs- und

Sektorgrenzen hinweg

Datenaustausch der

pflegerischen Daten

über die elektronische

Gesundheitskarte

(Telematik-

Infrastruktur)

Überleitungsbogen mit

„Minimum Data Set“ -

regional veränderbar

und inklusive einer

Prozessdefinition

d) Bürokratie

reduzieren und

Kostensparen

Normung der

Datenaustauschformate

auf Basis vorhandener

Standards

Identifizierte Probleme

nach Klassen:

Prozessorientierung

elektronisches Abbilden

des gesamten

Formularwesens in der

Pflege, inkl. Rezept- und

Genehmigungsprozesse

(HKP)

manuelle

Stammdatenübermittlung

ausschließlich der

pflegerischen Daten beim

Übergang ambulant-

stationär

konsequente

Prozessausrichtung der

Software in der Pflege

Prozessorientierung

elektronisches Abbilden

des gesamten

Formularwesens in der

Pflege, inkl. Rezept- und

Genehmigungsprozesse

(HKP)

manuelle

Stammdatenübermittlung

ausschließlich der

pflegerischen Daten beim

Übergang ambulant-

stationär

konsequente

Prozessausrichtung der

Software in der Pflege

Neuentwicklung der

technischen Formate auf

Basis aktueller Standard-

Technologien mit

bidirektionalem

Fehlerkorrekturverfahren

und der Möglichkeit zur

Abrechnung einzelner

Patienten

Einbeziehung des

Verordnungs- und

Genehmigungsverfahrens

nach SGB V in die

Neuentwicklung

Überleitungsbogen mit

„Minimum Data Set“ -

regional veränderbar und

inklusive einer

Prozessdefinition

Neuentwicklung der

technischen Formate auf

Basis aktueller Standard-

Technologien mit

bidirektionalem

Fehlerkorrekturverfahren

und der Möglichkeit zur

Abrechnung einzelner

Patienten

Einbeziehung des

Verordnungs- und

Genehmigungsverfahrens

nach SGB V in die

Neuentwicklung

Überleitungsbogen mit

„Minimum Data Set“ -

regional veränderbar und

inklusive einer

Prozessdefinition

Page 41: Konsolidierungsworkshop zu Anforderungen an E ... · IT-Herausforderungen 1. zu lösende Probleme beim Übergang ambulant-stationär • manuelle Stammdatenübermittlung • nur Übermittlung

41

Identifizierte Probleme bzw. Maßnahmen nach Klassen

StandardisierungTypisierung/

Klassifikation

Intersektorale

ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige

fehlende einheitliche

Leistungsdatenerfassung

fehlende Typisierung prozessuale

Betrachtung unter

Berücksichtigung aller

am Prozess Beteiligten

elektronisches Abbilden

des gesamten

Formularwesens in der

Pflege, inkl. Rezept- und

Genehmigungsprozesse

(HKP)

fehlender Mehrwert für

die Anwender aufgrund

mangelnder

Prozesstiefe und

diverser Medienbrüche

Vorhaltepflichten in

Form von

papiergebundenen

Dokumenten

geringe IT-Akzeptanz der

Pflegekräfte

keine standardisierte

Dokumentation bzw.

Mindestanforderung an

die Dokumentation

typisierte und

standardisierte

Pflegedokumentation –

Typisierung über die

Sektorengrenzen

hinweg, um

Kommunikation zu

ermöglichen (bspw.

ICMP-Standards)

Gewährleistung der

Zugänglichkeit aller

erforderliche Daten,

unabhängig davon, von

wem sie wo erhoben

worden sind!

manuelle

Stammdatenübermittlun

g ausschließlich der

pflegerischen Daten

beim Übergang ambulant-

stationär

Akzeptanz der

Datenerhebung in den

Einrichtungen

durch:

bundesweite

Abschaffung des

Papierversandes von

Leistungsnachweisen

an die Kassen im

Bereich des SGB XI

Installation einer

Entscheidungsstelle als

zentrale Instanz

elektronischer und

standardisierter

Informationsaustausch

mit den erforderlichen

Playern

keine einheitlichen

Fachsprachen

kaum intersektorale

Zusammenarbeit

konsequente

Prozessausrichtung der

Software in der Pflege

a) für das

Pflegeergebnis

relevant sind

zukünftig keine

zweigleisige Erfassung

und Übermittlung von

Daten (elektronisch

und in Papierform)

geringe Attraktivität des

Pflegeberufs

Standarddokumentation

(minimum record) in

Pflegeeinrichtungen mit

Möglichkeit zur

Anbindung an

Patientenakte der

behandelnden Ärzte –

ePflegeakte mit

Schnittstelle zum

PVS/KIS

Standardisierung der

Fachsprachen auf Basis

internationaler

Klassifikationen

unklare

Zuständigkeiten Bund <-

> Länder,

Krankenkassen <->

Pflegekassen

Neuentwicklung der

technischen Formate auf

Basis aktueller Standard-

Technologien mit

bidirektionalem

Fehlerkorrekturverfahre

n und der Möglichkeit

zur Abrechnung

einzelner Patienten

b) interne Prozesse

unterstützen, auch im

Hinblick auf

Versorgungsicherheit

zwei Systeme im SGB XI:

Qualitätsbericht-

erstattung vs.

Qualitätsprüfung

(Dokumentations-

prüfung)

keine Standards für die

Vernetzung der Systeme

Qualitätsindikatoren

sind nicht vereinbart

keine durchgängige

Prozessunterstützung

durch IT - über

Sektorengrenzen /

zwischen Verwaltung

und Pflege

Einbeziehung des

Verordnungs- und

Genehmigungsverfahren

s nach SGB V in die

Neuentwicklung

c) nach außen

geliefert, Benchmarks

erlauben

Standards für die

Vernetzung der Systeme

schaffen - über

Einrichtungs- und

Sektorgrenzen hinweg

Datenaustausch der

pflegerischen Daten

über die elektronische

Gesundheitskarte

(Telematik-

Infrastruktur)

Überleitungsbogen mit

„Minimum Data Set“ -

regional veränderbar

und inklusive einer

Prozessdefinition

d) Bürokratie

reduzieren und

Kostensparen

Normung der

Datenaustauschformate

auf Basis vorhandener

Standards

Identifizierte Probleme

nach Klassen:Standardisierung

Typisierung/

Klassifikation

Intersektorale

ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige

fehlende einheitliche

Leistungsdatenerfassung

fehlende Typisierung prozessuale

Betrachtung unter

Berücksichtigung aller

am Prozess Beteiligten

elektronisches Abbilden

des gesamten

Formularwesens in der

Pflege, inkl. Rezept- und

Genehmigungsprozesse

(HKP)

fehlender Mehrwert für

die Anwender aufgrund

mangelnder

Prozesstiefe und

diverser Medienbrüche

Vorhaltepflichten in

Form von

papiergebundenen

Dokumenten

geringe IT-Akzeptanz der

Pflegekräfte

keine standardisierte

Dokumentation bzw.

Mindestanforderung an

die Dokumentation

typisierte und

standardisierte

Pflegedokumentation –

Typisierung über die

Sektorengrenzen

hinweg, um

Kommunikation zu

ermöglichen (bspw.

ICMP-Standards)

Gewährleistung der

Zugänglichkeit aller

erforderliche Daten,

unabhängig davon, von

wem sie wo erhoben

worden sind!

manuelle

Stammdatenübermittlun

g ausschließlich der

pflegerischen Daten

beim Übergang ambulant-

stationär

Akzeptanz der

Datenerhebung in den

Einrichtungen

durch:

bundesweite

Abschaffung des

Papierversandes von

Leistungsnachweisen

an die Kassen im

Bereich des SGB XI

Installation einer

Entscheidungsstelle als

zentrale Instanz

elektronischer und

standardisierter

Informationsaustausch

mit den erforderlichen

Playern

keine einheitlichen

Fachsprachen

kaum intersektorale

Zusammenarbeit

konsequente

Prozessausrichtung der

Software in der Pflege

a) für das

Pflegeergebnis

relevant sind

zukünftig keine

zweigleisige Erfassung

und Übermittlung von

Daten (elektronisch

und in Papierform)

geringe Attraktivität des

Pflegeberufs

Standarddokumentation

(minimum record) in

Pflegeeinrichtungen mit

Möglichkeit zur

Anbindung an

Patientenakte der

behandelnden Ärzte –

ePflegeakte mit

Schnittstelle zum

PVS/KIS

Standardisierung der

Fachsprachen auf Basis

internationaler

Klassifikationen

unklare

Zuständigkeiten Bund <-

> Länder,

Krankenkassen <->

Pflegekassen

Neuentwicklung der

technischen Formate auf

Basis aktueller Standard-

Technologien mit

bidirektionalem

Fehlerkorrekturverfahre

n und der Möglichkeit

zur Abrechnung

einzelner Patienten

b) interne Prozesse

unterstützen, auch im

Hinblick auf

Versorgungsicherheit

zwei Systeme im SGB XI:

Qualitätsbericht-

erstattung vs.

Qualitätsprüfung

(Dokumentations-

prüfung)

keine Standards für die

Vernetzung der Systeme

Qualitätsindikatoren

sind nicht vereinbart

keine durchgängige

Prozessunterstützung

durch IT - über

Sektorengrenzen /

zwischen Verwaltung

und Pflege

Einbeziehung des

Verordnungs- und

Genehmigungsverfahren

s nach SGB V in die

Neuentwicklung

c) nach außen

geliefert, Benchmarks

erlauben

Standards für die

Vernetzung der Systeme

schaffen - über

Einrichtungs- und

Sektorgrenzen hinweg

Datenaustausch der

pflegerischen Daten

über die elektronische

Gesundheitskarte

(Telematik-

Infrastruktur)

Überleitungsbogen mit

„Minimum Data Set“ -

regional veränderbar

und inklusive einer

Prozessdefinition

d) Bürokratie

reduzieren und

Kostensparen

Normung der

Datenaustauschformate

auf Basis vorhandener

Standards

Identifizierte Probleme

nach Klassen:

Mehrwerte

fehlender Mehrwert für

die Anwender aufgrund

mangelnder

Prozesstiefe und

diverser Medienbrüche

Mehrwerte

fehlender Mehrwert für

die Anwender aufgrund

mangelnder

Prozesstiefe und

diverser Medienbrüche

Akzeptanz der

Datenerhebung in den

Einrichtungen

durch:

a) für das

Pflegeergebnis

relevant sind

b) interne Prozesse

unterstützen, auch im

Hinblick auf

Versorgungsicherheit

c) nach außen

geliefert, Benchmarks

erlauben

d) Bürokratie

reduzieren und

Kostensparen

Akzeptanz der

Datenerhebung in den

Einrichtungen

durch:

a) für das

Pflegeergebnis

relevant sind

b) interne Prozesse

unterstützen, auch im

Hinblick auf

Versorgungsicherheit

c) nach außen

geliefert, Benchmarks

erlauben

d) Bürokratie

reduzieren und

Kostensparen

Page 42: Konsolidierungsworkshop zu Anforderungen an E ... · IT-Herausforderungen 1. zu lösende Probleme beim Übergang ambulant-stationär • manuelle Stammdatenübermittlung • nur Übermittlung

42

Identifizierte Probleme bzw. Maßnahmen nach Klassen

StandardisierungTypisierung/

Klassifikation

Intersektorale

ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige

fehlende einheitliche

Leistungsdatenerfassung

fehlende Typisierung prozessuale

Betrachtung unter

Berücksichtigung aller

am Prozess Beteiligten

elektronisches Abbilden

des gesamten

Formularwesens in der

Pflege, inkl. Rezept- und

Genehmigungsprozesse

(HKP)

fehlender Mehrwert für

die Anwender aufgrund

mangelnder

Prozesstiefe und

diverser Medienbrüche

Vorhaltepflichten in

Form von

papiergebundenen

Dokumenten

geringe IT-Akzeptanz der

Pflegekräfte

keine standardisierte

Dokumentation bzw.

Mindestanforderung an

die Dokumentation

typisierte und

standardisierte

Pflegedokumentation –

Typisierung über die

Sektorengrenzen

hinweg, um

Kommunikation zu

ermöglichen (bspw.

ICMP-Standards)

Gewährleistung der

Zugänglichkeit aller

erforderliche Daten,

unabhängig davon, von

wem sie wo erhoben

worden sind!

manuelle

Stammdatenübermittlun

g ausschließlich der

pflegerischen Daten

beim Übergang ambulant-

stationär

Akzeptanz der

Datenerhebung in den

Einrichtungen

durch:

bundesweite

Abschaffung des

Papierversandes von

Leistungsnachweisen

an die Kassen im

Bereich des SGB XI

Installation einer

Entscheidungsstelle als

zentrale Instanz

elektronischer und

standardisierter

Informationsaustausch

mit den erforderlichen

Playern

keine einheitlichen

Fachsprachen

kaum intersektorale

Zusammenarbeit

konsequente

Prozessausrichtung der

Software in der Pflege

a) für das

Pflegeergebnis

relevant sind

zukünftig keine

zweigleisige Erfassung

und Übermittlung von

Daten (elektronisch

und in Papierform)

geringe Attraktivität des

Pflegeberufs

Standarddokumentation

(minimum record) in

Pflegeeinrichtungen mit

Möglichkeit zur

Anbindung an

Patientenakte der

behandelnden Ärzte –

ePflegeakte mit

Schnittstelle zum

PVS/KIS

Standardisierung der

Fachsprachen auf Basis

internationaler

Klassifikationen

unklare

Zuständigkeiten Bund <-

> Länder,

Krankenkassen <->

Pflegekassen

Neuentwicklung der

technischen Formate auf

Basis aktueller Standard-

Technologien mit

bidirektionalem

Fehlerkorrekturverfahre

n und der Möglichkeit

zur Abrechnung

einzelner Patienten

b) interne Prozesse

unterstützen, auch im

Hinblick auf

Versorgungsicherheit

zwei Systeme im SGB XI:

Qualitätsbericht-

erstattung vs.

Qualitätsprüfung

(Dokumentations-

prüfung)

keine Standards für die

Vernetzung der Systeme

Qualitätsindikatoren

sind nicht vereinbart

keine durchgängige

Prozessunterstützung

durch IT - über

Sektorengrenzen /

zwischen Verwaltung

und Pflege

Einbeziehung des

Verordnungs- und

Genehmigungsverfahren

s nach SGB V in die

Neuentwicklung

c) nach außen

geliefert, Benchmarks

erlauben

Standards für die

Vernetzung der Systeme

schaffen - über

Einrichtungs- und

Sektorgrenzen hinweg

Datenaustausch der

pflegerischen Daten

über die elektronische

Gesundheitskarte

(Telematik-

Infrastruktur)

Überleitungsbogen mit

„Minimum Data Set“ -

regional veränderbar

und inklusive einer

Prozessdefinition

d) Bürokratie

reduzieren und

Kostensparen

Normung der

Datenaustauschformate

auf Basis vorhandener

Standards

Identifizierte Probleme

nach Klassen:Standardisierung

Typisierung/

Klassifikation

Intersektorale

ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige

fehlende einheitliche

Leistungsdatenerfassung

fehlende Typisierung prozessuale

Betrachtung unter

Berücksichtigung aller

am Prozess Beteiligten

elektronisches Abbilden

des gesamten

Formularwesens in der

Pflege, inkl. Rezept- und

Genehmigungsprozesse

(HKP)

fehlender Mehrwert für

die Anwender aufgrund

mangelnder

Prozesstiefe und

diverser Medienbrüche

Vorhaltepflichten in

Form von

papiergebundenen

Dokumenten

geringe IT-Akzeptanz der

Pflegekräfte

keine standardisierte

Dokumentation bzw.

Mindestanforderung an

die Dokumentation

typisierte und

standardisierte

Pflegedokumentation –

Typisierung über die

Sektorengrenzen

hinweg, um

Kommunikation zu

ermöglichen (bspw.

ICMP-Standards)

Gewährleistung der

Zugänglichkeit aller

erforderliche Daten,

unabhängig davon, von

wem sie wo erhoben

worden sind!

manuelle

Stammdatenübermittlun

g ausschließlich der

pflegerischen Daten

beim Übergang ambulant-

stationär

Akzeptanz der

Datenerhebung in den

Einrichtungen

durch:

bundesweite

Abschaffung des

Papierversandes von

Leistungsnachweisen

an die Kassen im

Bereich des SGB XI

Installation einer

Entscheidungsstelle als

zentrale Instanz

elektronischer und

standardisierter

Informationsaustausch

mit den erforderlichen

Playern

keine einheitlichen

Fachsprachen

kaum intersektorale

Zusammenarbeit

konsequente

Prozessausrichtung der

Software in der Pflege

a) für das

Pflegeergebnis

relevant sind

zukünftig keine

zweigleisige Erfassung

und Übermittlung von

Daten (elektronisch

und in Papierform)

geringe Attraktivität des

Pflegeberufs

Standarddokumentation

(minimum record) in

Pflegeeinrichtungen mit

Möglichkeit zur

Anbindung an

Patientenakte der

behandelnden Ärzte –

ePflegeakte mit

Schnittstelle zum

PVS/KIS

Standardisierung der

Fachsprachen auf Basis

internationaler

Klassifikationen

unklare

Zuständigkeiten Bund <-

> Länder,

Krankenkassen <->

Pflegekassen

Neuentwicklung der

technischen Formate auf

Basis aktueller Standard-

Technologien mit

bidirektionalem

Fehlerkorrekturverfahre

n und der Möglichkeit

zur Abrechnung

einzelner Patienten

b) interne Prozesse

unterstützen, auch im

Hinblick auf

Versorgungsicherheit

zwei Systeme im SGB XI:

Qualitätsbericht-

erstattung vs.

Qualitätsprüfung

(Dokumentations-

prüfung)

keine Standards für die

Vernetzung der Systeme

Qualitätsindikatoren

sind nicht vereinbart

keine durchgängige

Prozessunterstützung

durch IT - über

Sektorengrenzen /

zwischen Verwaltung

und Pflege

Einbeziehung des

Verordnungs- und

Genehmigungsverfahren

s nach SGB V in die

Neuentwicklung

c) nach außen

geliefert, Benchmarks

erlauben

Standards für die

Vernetzung der Systeme

schaffen - über

Einrichtungs- und

Sektorgrenzen hinweg

Datenaustausch der

pflegerischen Daten

über die elektronische

Gesundheitskarte

(Telematik-

Infrastruktur)

Überleitungsbogen mit

„Minimum Data Set“ -

regional veränderbar

und inklusive einer

Prozessdefinition

d) Bürokratie

reduzieren und

Kostensparen

Normung der

Datenaustauschformate

auf Basis vorhandener

Standards

Identifizierte Probleme

nach Klassen:

Papiergebundenheit

Vorhaltepflichten in

Form von

papiergebundenen

Dokumenten

bundesweite

Abschaffung des

Papierversandes von

Leistungsnachweisen

an die Kassen im

Bereich des SGB XI

zukünftig keine

zweigleisige Erfassung

und Übermittlung von

Daten (elektronisch

und in Papierform)

Papiergebundenheit

Vorhaltepflichten in

Form von

papiergebundenen

Dokumenten

bundesweite

Abschaffung des

Papierversandes von

Leistungsnachweisen

an die Kassen im

Bereich des SGB XI

zukünftig keine

zweigleisige Erfassung

und Übermittlung von

Daten (elektronisch

und in Papierform)

Page 43: Konsolidierungsworkshop zu Anforderungen an E ... · IT-Herausforderungen 1. zu lösende Probleme beim Übergang ambulant-stationär • manuelle Stammdatenübermittlung • nur Übermittlung

43

Identifizierte Probleme bzw. Maßnahmen nach Klassen

StandardisierungTypisierung/

Klassifikation

Intersektorale

ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige

fehlende einheitliche

Leistungsdatenerfassung

fehlende Typisierung prozessuale

Betrachtung unter

Berücksichtigung aller

am Prozess Beteiligten

elektronisches Abbilden

des gesamten

Formularwesens in der

Pflege, inkl. Rezept- und

Genehmigungsprozesse

(HKP)

fehlender Mehrwert für

die Anwender aufgrund

mangelnder

Prozesstiefe und

diverser Medienbrüche

Vorhaltepflichten in

Form von

papiergebundenen

Dokumenten

geringe IT-Akzeptanz der

Pflegekräfte

keine standardisierte

Dokumentation bzw.

Mindestanforderung an

die Dokumentation

typisierte und

standardisierte

Pflegedokumentation –

Typisierung über die

Sektorengrenzen

hinweg, um

Kommunikation zu

ermöglichen (bspw.

ICMP-Standards)

Gewährleistung der

Zugänglichkeit aller

erforderliche Daten,

unabhängig davon, von

wem sie wo erhoben

worden sind!

manuelle

Stammdatenübermittlun

g ausschließlich der

pflegerischen Daten

beim Übergang ambulant-

stationär

Akzeptanz der

Datenerhebung in den

Einrichtungen

durch:

bundesweite

Abschaffung des

Papierversandes von

Leistungsnachweisen

an die Kassen im

Bereich des SGB XI

Installation einer

Entscheidungsstelle als

zentrale Instanz

elektronischer und

standardisierter

Informationsaustausch

mit den erforderlichen

Playern

keine einheitlichen

Fachsprachen

kaum intersektorale

Zusammenarbeit

konsequente

Prozessausrichtung der

Software in der Pflege

a) für das

Pflegeergebnis

relevant sind

zukünftig keine

zweigleisige Erfassung

und Übermittlung von

Daten (elektronisch

und in Papierform)

geringe Attraktivität des

Pflegeberufs

Standarddokumentation

(minimum record) in

Pflegeeinrichtungen mit

Möglichkeit zur

Anbindung an

Patientenakte der

behandelnden Ärzte –

ePflegeakte mit

Schnittstelle zum

PVS/KIS

Standardisierung der

Fachsprachen auf Basis

internationaler

Klassifikationen

unklare

Zuständigkeiten Bund <-

> Länder,

Krankenkassen <->

Pflegekassen

Neuentwicklung der

technischen Formate auf

Basis aktueller Standard-

Technologien mit

bidirektionalem

Fehlerkorrekturverfahre

n und der Möglichkeit

zur Abrechnung

einzelner Patienten

b) interne Prozesse

unterstützen, auch im

Hinblick auf

Versorgungsicherheit

zwei Systeme im SGB XI:

Qualitätsbericht-

erstattung vs.

Qualitätsprüfung

(Dokumentations-

prüfung)

keine Standards für die

Vernetzung der Systeme

Qualitätsindikatoren

sind nicht vereinbart

keine durchgängige

Prozessunterstützung

durch IT - über

Sektorengrenzen /

zwischen Verwaltung

und Pflege

Einbeziehung des

Verordnungs- und

Genehmigungsverfahren

s nach SGB V in die

Neuentwicklung

c) nach außen

geliefert, Benchmarks

erlauben

Standards für die

Vernetzung der Systeme

schaffen - über

Einrichtungs- und

Sektorgrenzen hinweg

Datenaustausch der

pflegerischen Daten

über die elektronische

Gesundheitskarte

(Telematik-

Infrastruktur)

Überleitungsbogen mit

„Minimum Data Set“ -

regional veränderbar

und inklusive einer

Prozessdefinition

d) Bürokratie

reduzieren und

Kostensparen

Normung der

Datenaustauschformate

auf Basis vorhandener

Standards

Identifizierte Probleme

nach Klassen:Standardisierung

Typisierung/

Klassifikation

Intersektorale

ProblembereicheProzessorientierung Mehrwerte Papiergebundenheit Sonstige

fehlende einheitliche

Leistungsdatenerfassung

fehlende Typisierung prozessuale

Betrachtung unter

Berücksichtigung aller

am Prozess Beteiligten

elektronisches Abbilden

des gesamten

Formularwesens in der

Pflege, inkl. Rezept- und

Genehmigungsprozesse

(HKP)

fehlender Mehrwert für

die Anwender aufgrund

mangelnder

Prozesstiefe und

diverser Medienbrüche

Vorhaltepflichten in

Form von

papiergebundenen

Dokumenten

geringe IT-Akzeptanz der

Pflegekräfte

keine standardisierte

Dokumentation bzw.

Mindestanforderung an

die Dokumentation

typisierte und

standardisierte

Pflegedokumentation –

Typisierung über die

Sektorengrenzen

hinweg, um

Kommunikation zu

ermöglichen (bspw.

ICMP-Standards)

Gewährleistung der

Zugänglichkeit aller

erforderliche Daten,

unabhängig davon, von

wem sie wo erhoben

worden sind!

manuelle

Stammdatenübermittlun

g ausschließlich der

pflegerischen Daten

beim Übergang ambulant-

stationär

Akzeptanz der

Datenerhebung in den

Einrichtungen

durch:

bundesweite

Abschaffung des

Papierversandes von

Leistungsnachweisen

an die Kassen im

Bereich des SGB XI

Installation einer

Entscheidungsstelle als

zentrale Instanz

elektronischer und

standardisierter

Informationsaustausch

mit den erforderlichen

Playern

keine einheitlichen

Fachsprachen

kaum intersektorale

Zusammenarbeit

konsequente

Prozessausrichtung der

Software in der Pflege

a) für das

Pflegeergebnis

relevant sind

zukünftig keine

zweigleisige Erfassung

und Übermittlung von

Daten (elektronisch

und in Papierform)

geringe Attraktivität des

Pflegeberufs

Standarddokumentation

(minimum record) in

Pflegeeinrichtungen mit

Möglichkeit zur

Anbindung an

Patientenakte der

behandelnden Ärzte –

ePflegeakte mit

Schnittstelle zum

PVS/KIS

Standardisierung der

Fachsprachen auf Basis

internationaler

Klassifikationen

unklare

Zuständigkeiten Bund <-

> Länder,

Krankenkassen <->

Pflegekassen

Neuentwicklung der

technischen Formate auf

Basis aktueller Standard-

Technologien mit

bidirektionalem

Fehlerkorrekturverfahre

n und der Möglichkeit

zur Abrechnung

einzelner Patienten

b) interne Prozesse

unterstützen, auch im

Hinblick auf

Versorgungsicherheit

zwei Systeme im SGB XI:

Qualitätsbericht-

erstattung vs.

Qualitätsprüfung

(Dokumentations-

prüfung)

keine Standards für die

Vernetzung der Systeme

Qualitätsindikatoren

sind nicht vereinbart

keine durchgängige

Prozessunterstützung

durch IT - über

Sektorengrenzen /

zwischen Verwaltung

und Pflege

Einbeziehung des

Verordnungs- und

Genehmigungsverfahren

s nach SGB V in die

Neuentwicklung

c) nach außen

geliefert, Benchmarks

erlauben

Standards für die

Vernetzung der Systeme

schaffen - über

Einrichtungs- und

Sektorgrenzen hinweg

Datenaustausch der

pflegerischen Daten

über die elektronische

Gesundheitskarte

(Telematik-

Infrastruktur)

Überleitungsbogen mit

„Minimum Data Set“ -

regional veränderbar

und inklusive einer

Prozessdefinition

d) Bürokratie

reduzieren und

Kostensparen

Normung der

Datenaustauschformate

auf Basis vorhandener

Standards

Identifizierte Probleme

nach Klassen:

Sonstige

geringe IT-Akzeptanz der

Pflegekräfte

Installation einer

Entscheidungsstelle als

zentrale Instanz

geringe Attraktivität des

Pflegeberufs

Sonstige

geringe IT-Akzeptanz der

Pflegekräfte

Installation einer

Entscheidungsstelle als

zentrale Instanz

geringe Attraktivität des

Pflegeberufs

zwei Systeme im SGB XI:

Qualitätsbericht-

erstattung vs.

Qualitätsprüfung

(Dokumentations-

prüfung)

zwei Systeme im SGB XI:

Qualitätsbericht-

erstattung vs.

Qualitätsprüfung

(Dokumentations-

prüfung)

Page 44: Konsolidierungsworkshop zu Anforderungen an E ... · IT-Herausforderungen 1. zu lösende Probleme beim Übergang ambulant-stationär • manuelle Stammdatenübermittlung • nur Übermittlung

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Ihre Anforderungen an E-Healthanwendungenfür eine vernetze und intersektorale Versorgung aus der Perspektive der Pflege?

► Demokratie heißt eigentlich Suche nach Konsens. Die Suche der Mehrheit ist nur bequemer, wobei die häufig schon vor der Suchegefunden ist.© Gunter Rudnik

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