20
Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014 Der Schutzauftrag der Schule für Jugendliche 07.03.2013

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

Der Schutzauftrag der Schule für Jugendliche07.03.2013

Page 2: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

1. Was schon gut läuft

2. Herausforderungen im „Kinderschutz“ für Jugendliche

3. Jugendwohlgefährdung – Risikofaktoren - Anhaltspunkte

4. Anhaltspunkte und Erkenntnisse: Jugendwohlgefährdung

5. Was leitet den Blick in der Schule?

6. Beratungsauftrag und Anspruch im Bundeskinderschutzgesetz

7. Wie können Schule und Jugendhilfe kooperieren?

Page 3: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

• Seit Inkrafttreten des § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) und der Einbeziehung von Schule (über § 42 Absatz 6 Schulgesetz NRW) in den Schutzauftrag zeigen sich in vielerlei Hinsicht positive Auswirkungen:

Träger der öffentlichen und der freien Kinder- und Jugendhilfe in NRW haben in der überwiegenden Mehrzahl einrichtungsintern Verfahren zur Umsetzung des Schutzauftrags geschaffen oder aber befinden sich im Prozess der Etablierung entsprechender Strukturen.

Fachkräfte aus Schule und Jugendhilfe arbeiten auf Grundlage von Vereinbarungen zum Kinderschutz zusammen, um früh und ressourcenorientiert Gefährdungen für Kinder abzuwenden und Hilfen anzubieten.

Immer mehr Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule qualifizieren sich in Fortbildungen zum Kinderschutz, manchmal auch gemeinsam.

Page 4: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

Fehlende Instrumente im „Kinderschutz“ für Jugendliche (ab ca. 13 Jahren)

Praxiserprobte Vereinbarungen und Verfahren zum „Kinderschutz“haben Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit in ihrem Fokus.

Vereinbarungen und Verfahren werden für weiterführende Schuleübernommen, zum Teil modifiziert.

Drei Elemente in der Risikoeinschätzung gewichtige Anhaltspunkte Kollegiale Beratung Beteiligung der Betroffenen (Eltern)

Page 5: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

Gewichtige Anhaltspunkte

Risikoeinschätzinstrumente werden um jugendspezifische Indikatoren erweitert (z.B. Ritzen, Schule schwänzen, Drogen und entsprechende Symptome, usw…)

Aber: Abgrenzungen zwischen Risikoindikatoren und Anhaltspunkten für die „schwierige“ Lebensphase von Pubertierenden und Heranwachsenden ist kompliziert.

Page 6: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

Gefährdungslagen von JugendlichenSoziale Risikofaktoren Armut Ausgrenzung (Migration, Behinderungen) Bildungssegregation Dysfunktion der Hilfesysteme …Familiäre Risikofaktoren Bindungs- und Beziehungsproblematik Überforderung Gewaltdynamik Biographische Krisen (Trennungen, Krankheiten, Sucht, Todesfälle…) …

Page 7: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

Selbstgefährdungen von Jugendlichen(u. U. als Folge von Beeinträchtigungen im Herkunftssystem und / oder sozialen Umfeld)

Vernachlässigung der eigenen Person (z. B. Ernährung, Gesundheitsfürsorge)

Verweigerung von Schule bzw. Ausbildung Mitgliedschaft in Problemgruppen (z. B. politische Extremisten, Sekten) Überforderung mit eigener Mutterschaft / Vaterschaft Drogen / übermäßiger Alkoholkonsum / Spielsucht Delinquentes oder kriminelles Verhalten

Page 8: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

Risikofaktoren im Hilfesystem Fokussierung auf den Schutz von Kindern Symptom-Orientierung bei unzureichende Diagnostik Überlastung Professionelle Konkurrenzen Ausgrenzungsmechanismen wenig verbindliche Standards Fehlende Methodenkenntnisse (Gespräche, Reflexion, Dokumentation) Mangelnde Beteiligung des betroffenen Jugendlichen

Page 9: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

Fragen zu Einschätzung der Gefährdung (nach Kindler/Lillig):

1. Besteht für den Jugendlichen eine akute Gefährdung?2. Bedeutet diese Gefahr eine erhebliche Gefährdung für seine weitere

Entwicklung?3. Sind die Eltern bereit und in der Lage die (Entwicklungs-)Gefährdung

abzuwenden?

4. Eigene Hinzufügung: Kann die Jugendhilfe geeignete Hilfen anbieten und realisieren, um die Gefährdungen abwenden?

Page 10: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

Kollegiale Beratung in der Schule hat (in der Regel)

keinen Raum

keine Zeiten

Keine Kultur

Page 11: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

Beteiligung Eltern

Eltern als Schlüsselfiguren im Verfahren haben oft selber keinen Zugang (mehr) zu ihren heranwachsenden Kindern.

Die „Erziehungspartnerschaft“ zwischen Lehrer/innen und Eltern ist instabil oder aufgelöst.

Page 12: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

Beteiligung Jugendlicher• Jugendliche haben ein Recht auf körperliches,

geistiges und seelisches Wohl und auf elterliche Sorge.

• Ihre wachsenden Fähigkeiten zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln müssen berücksichtigt werden.

• Dazu braucht es das Gespräch, Kontakt und Beziehung!

Page 13: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

Anhaltspunkte und Erkenntnisse: Jugendwohlgefährdung

In ihrem Wohl gefährdete Jugendliche zeigen oft ein auffälliges und manchmal grenzüberschreitendes Verhalten, oder anders herum, depressive Zurückgezogenheit.

Dieses Verhalten resultiert nicht selten aus früh erlebter Unsicherheit, Enttäuschung, Gewalt, Vernachlässigung und Ausgrenzung.

Solcherart dysfunktionales Verhalten ist mitunter notwendige Überlebensstrategie (oder Re- Inszenierung), die es zu entschlüsseln gilt. Eine Orientierung auf die Symptome und der Versuch, diese zu beseitigen, greift zu kurz.

Page 14: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

Schutzauftrag für Jugendliche

Schule und Jugendhilfe haben einen begleitenden, helfendenund entwicklungsfördernden (Schutz-) Auftrag

• Um Jugendliche zu „schützen“, müssen sie in ihrer Entwicklung gefördert und in ihren Rechten gestärkt werden. (z.B. Recht auf Bildung)

• In krisenhaften Lebenssituationen brauchen Jugendliche Begleitung, manchmal Schutz und/ oder Obhut.

• Jungen Menschen zu helfen heißt auch Grenzen aufzeigen.

Page 15: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

Was leitet den Blick in der Schule?

Jugendliche in „Schwierigkeiten“ sind oft „schwierige Schüler/innen“. Sie stören den Unterricht oder verweigern die Mitarbeit, sind gewalttätig oder kaum zugänglich, kommen bekifft in die Schule oder gar nicht…

Wer soll und kann mit welchem Ziel „eingeschätzt“ werden?

Störer/innen? Gefährliche? Gefährdete?

Page 16: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

§ 4 KKG Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung

(1.) Werden …(7.)Lehrerinnen oder Lehrern an öffentlichen Schulen(…) in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern und soweit erforderlich bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.

(2)• Die Personen nach Absatz 1 haben zur Einschätzung der

Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Page 17: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

§ 4 KKG - Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdungschafft eine bundeseinheitliche Regelung zur Beratung und Übermittlung von Informationen durch kind- und jugendnahe Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt

und sieht dabei ein mehrstufiges Verfahren vor.

Bei Bekanntwerden von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sind Berufsgeheimnisträger aufgefordert

mit Eltern, Kindern und Jugendlichen die Situation zu erörtern

soweit erforderlich auf Hilfen hinzuwirken(soweit hierdurch nicht der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen in Frage gestellt ist)

und eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen.

Page 18: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

Die kind- und jugendnahen Berufsgeheimnisträger nach § 4 KKG

•Ärztinnen oder Ärzte, Hebammen oder Entbindungspfleger, Angehörige anderer staatlich anerkannten Heilberufe;

•Berufspsychologinnen oder –psychologen;

•Ehe- Familien. Erziehungs- oder Jugendberaterinnen oder -berater;

•Beraterinnen oder Berater in anerkannten Suchtberatungsstellen;

•Mitglieder einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle;

•Staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen- oder arbeitern bzw. Sozialpädagoginnen oder –pädagogen

•Lehrerinnen oder Lehrer an öffentlichen Schulen

Page 19: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

I. Wie kann der Schutzauftrag der Schule realisiert werden?

II. Wie können Jugendhilfe und Schule zum Schutz von Jugendlichen kooperieren?

III. Wie kann und sollte der Beratungsanspruch (§8b neu nach BKiSchG) erfüllt werden?

Page 20: Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband

Kooperativer Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Jugend-, Gesundheitshilfe und Schule

Britta Discher, Fachberatung im Kinderschutzbund Kreisverband Unna, Modellzeitraum 2011 -2014

Der Schutzauftrag der Schule für Jugendliche

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !