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f e d c b a Nr. Art der erun HERRCHEN & SCHMITT LANDSCHAPTSARCHtTEKTEN SCHUTZENSTRASSE 4 65195 WIESBADEN LandschaftspflegerischerBegleitplan bearbeitet gezeichnet geprüft Datum Unterschrift Datum Unterschrift 02/2004 M. Voll 02/2004 L. Steinmetz Hess. Straßen- und Verkehrsverwaltung Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen L 3193 von N K 5819054 bis N K 5720011 vonStr. -km 1. 402 bisStr. -km4. 138 PlanfeStStellUng bearbeitet Ausbau zwischen der A 45 Unterlage Nr. : 12.0 Blatt Nr.: Proj. -Nr. : PL319304 Datum Unterschrift und Ronneburg/Hüttengesäß vonBau-km 0+000. 000 bis Bau-km 2+739. 159 Aufgestellt: Amt für Straßen, und Verkehrewesen Gelnhausen Gelnhausen, den I.A. gezeichnet geprüft Erläuterungsbericht Baudirektor Nachrichtlich planfestgestellte Unterlage Nr. 12 zum Planfeststellun sbeschluss vom 27. 08. 2018 Gz. 061-k. 08lf2. 494 Wiesbaden, den 10. 09. 2018 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Abt. V ~ , i^'IIE /S(- ImA . *' (><? \. '%' ? teilte % <a. '-%, a^'

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Nr. Art der erun

HERRCHEN& SCHMITTLANDSCHAPTSARCHtTEKTEN

SCHUTZENSTRASSE 4 65195 WIESBADEN

LandschaftspflegerischerBegleitplan

bearbeitet

gezeichnet

geprüft

Datum Unterschrift

Datum Unterschrift

02/2004 M. Voll

02/2004 L. Steinmetz

Hess. Straßen- und VerkehrsverwaltungAmt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen

L 3193

von N K 5819054 bis N K 5720011

vonStr. -km 1. 402 bisStr. -km4. 138

PlanfeStStellUng bearbeitetAusbau zwischen der A 45

Unterlage Nr. : 12.0

Blatt Nr.:

Proj. -Nr. : PL319304

Datum Unterschrift

und Ronneburg/Hüttengesäß

vonBau-km 0+000. 000 bis Bau-km 2+739. 159

Aufgestellt:

Amt für Straßen, und Verkehrewesen GelnhausenGelnhausen, den

I.A.

gezeichnet

geprüft

Erläuterungsbericht

Baudirektor

Nachrichtlich planfestgestellteUnterlage Nr. 12

zum

Planfeststellun sbeschlussvom 27.08.2018 Gz. 061-k.08lf2.494

Wiesbaden, den 10.09.2018

Hessisches Ministeriumfür Wirtschaft, Energie, Verkehr

und LandesentwicklungAbt. V ~ , i^'IIE /S(-

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Landschaftspflegerischer Begleitplanund vertiefende Umweltverträglichkeitsstudie

für den

Ausbau der L 3193

zwischen der A 45 und Ronneburg-Hüttengesäß

Auftraggeber:

Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen

Auftragnehmer:

HERRCHEN& SCHMITTLANDSCHAFTSARCHITEKTEN

SCHUTZENSTOASSE 4 65195 WIESBADEN

Bearbeiter:

Dipl. -Ing. Dieter Herrchen

Dipl.-Ing. Lydia Steinmetz

Dipl. -Ing. Michael Voll

Februar 2004

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LBP Ausbau dsr L 3193 zwischen der A 45 und Ronneburg-Hüttengesäß

HERRCHEN& SCHMITT

LandschaftspflegerischerBegleitplanund vertiefende Umweltverträglichkeitsstudie

für den

Ausbau der L 3193

zwischen der A 45 und Ronneburg-Hüttengesäß

Inhalt

Textband

Anhang

Bestandspläne

Konßiktpläne

Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen

Lagepläne der landschaftspflegerischen Maßnahmen

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronneburg-HüttengesäßHERRCHEN& SCHMITT

INHALT

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1.1

1. 1.1

1. 1. 1.1

1. 1. 1.2

1. 1.2

1.2

1. 2.1

1. 2.2

1.3

1. 3.1

1. 3.2

1. 3.3

2

2.1

2. 1.1

2. 1.22. 1.32.2

2. 2.1

2. 2.2

2. 2.3

2. 2.4

2. 2.5

2. 2.6

2. 2.7

2. 2.8

2. 2.9

2.3

Einführung/Anlaß

Projekt-/Vorhabensbeschreibung/Projektentwicklung,Notwendigkeit der Baumaßnahme.

Vorgeschichte der Planung mit Hinweisen auf vorausgegangeneUntersuchungen und Verfahren,

Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhaltnisse mit ihrennegativen Erscheinungsformen

Beschreibung der Baumaßnahme

Ergebnisse und Vorgaben der Voruntersuchungen und derlandesplanerischen EntscheidungUVS zum Raumordnungsverfahren

Landesplanerische Entscheidung

Seite

,1

l

.2

.3

.3

.7

Inhalt und Methodik der Landschaftspflegerischen Begleitplanung......................8Aussagender relevanten Gesetze..................................................................... 8Fachspezifische Regelungen/Vorgaben/Richtlinien........................................... 13Bestimmung des Plangebietes...................................................................... 13

Darstellung und Bewertung der Planungsgrundlagen .......................... 15

Zielsetzungen und Vorgaben der Raumplanung............................................... 15Regionalplan Südhessen 2000 (RPS ) ............................................................. 15Landschaftsrahmenplan Südhessen (LRPS) 2000............................................. isFlächennutzungs- und Landschaftspläne......................................................... 21Landschaftsfaktoren, Schutzgüter, Nutzungen ................................................. 23Naturräumliche Gliederung...................................................................... ". ". 23Relief, Oberflächengestalt........................................................................ ". ". 24Geologie, Lagerstätten.............................................................................. 35Böden ......................................................................................................... 25

. 29Wasser,

Klima und Luft........................................................................................ 32Pflanzen, Tiere, Lebensräume..................................................................... 34Landschaftsbild................................................................................... ""^40Erholungswert .............................................................................................. 41Zusammenfassende Bewertung und Entwicklungsprognose desRaumes ohne das geplante Vorhaben............................................................. 44

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronneburg-Hüttengesäß

HERRCHEN& SCHMITT

Seite

3 Ermittlung und Bewertung des Eingriffs ............................................... 46

3. 1 projektinformationen..................................................................................... 463. 2 Konfliktanalyse.............................................................................................. 463. 2. 1 Betroffenheit von Schutzgebieten/ -Objekten................................................... 483. 2. 2 BaubedingteBeeinträchtigungen.................................................................... 493. 2. 2. 1 Baubedingte Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion................................... 503. 2.2. 2 Baubedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des

Erholungswertes ........................................................................................... 503. 2. 3 Anlagebedingte Beeinträchtigungen ............................................................... 503. 2.3. 1 Anlagebedingte Beeinträchtigung der Grundfunktionen.................................... 503. 2. 3. 2 Anlagebedingte Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion .............................. 513. 2. 3.3 Anlagebedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des

Erhoiungswertes ........................................................................................... 583. 2.4 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen.............................................................. 583. 2. 4. 1 Lärmbelastung................,............................................................................. 583. 2. 4. 2 Schadstoffbelastung...................................................................................... 593. 2. 5 Ausgleichbarkeit der Beeinträchtigungen ........................................................ 59

4 Geplante Maßnahmen des Naturschutzes und derLandschaftspflege............................................... -----"------60

4. 1 Maßnahmen zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen, zumSchutz vor Beeinträchtigungen und zur Gestaltung des Vorhabens(Vermeidungs-, Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen)..................................... 60

4. 1. 1 Allgemeine Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen.......................................... 614. 1. 2 Spezielle Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen .............................................. 644. 1. 3 Gestaltungsmaßnahmen.......,........................................................................ 674.2 Nach Vermeidung/Minderung verbleibende Beeinträchtigungen und

Hinweise zu ihrer Kompensation..................................................................... 734. 3 Leitbild und Entwicklungsziele für das

Kompensationsmaßnahmenkonzept................................................................ 744. 3. 1 Übergeordnete Planungsvorgaben.................................................................. 744. 3. 2 Entwicklungsziele für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und den

Erholungswert im Plangebiet.......................................................................... 754.4 Kompensationsmaßnahmen für unvermeidbare Beeinträchtigungen.................. 764. 5 Bilanzierung.............................................................. -................................. 834. 5. 1 Lebensraumfunktion...................................................................................... 83

4. 5. 2 Grundfunktionen............................................................... -.................. -.... 834. 5. 3 Landschaftsbildbeeinträchtigungen................................................................. 844. 5.4 Schadstoffbelastung.................................................................. -... -........... 844. 5. 5 Beeinträchtigungen des Erholungswertes (Verlärmung) ................................... 84

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronneburg-HüttengesäßHERRCHEN& SCHMITT

Abbildungen

SeiteAbb. l: Ausbau der L 3193 mit "notwendiger Linienkorrektur.........................................6

Abb. 2: Prüfablaufim Rahmen der Eingriffsregelung nach HENatG................................. 9

Abb. 3: Ablauf der Straßenplanung mit den jeweiligen landschaftsplanerischenBeiträgen .................................................................................................... il

Abb. 4: Arbeitsschritte der Landschaftspflegerischen Begleitplanung............................ 12Abb. 5: Komponenten des Plangebietes ..................................................................... 14

Abb. 6: Regionalplan Südhessen 2000 ....................................................................... 16

Abb. 7: Kartenausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan ......................................... 19

Abb. 8: Naturräumliche Gliederung des Plangebietes ................................................ 23

Abb. 9: Betroffene Bodenformgesellschaft im Plangebiet ............................................ 26

Abb. 10: Auschnitt aus der Topographischen Freizeitkarte TF50 Nr. 6"Naturpark Spessart Nordwest"...................................................................... 23

Abb. 11: Kirschwald (Blickrichtung N, im Vordergrund L 3193 querend).......................... 53

Abb. 12: Straßenbäume am Bruderdiebacher Hof (Blickrichtung Nordost)....................... 54

Abb. 13: Straßenbäume am Eckenbachhof (Blickrichtung Nord ).................................... 55

Abb. 14: Gehölze an der Grasrennbahn (Blickrichtung West)......................................... 56

Abb. 15: Gehölze an der Kühkaute (Blickrichtung Nord)................................................ 57

Abb. 16: Obstwiese an der Kühkaute (Blickrichtung West)............................................. 57Abb. 17: Prinzipskizze Stahlbeton-Rahmendurchlass mit Bermen zur

Aufrechterhaltung von Tierwanderbeziehungen bei kleinen Vorfluternoder Entwasserungsgräben ........................................................................... 64

Abb. 18: Bepflanzungsschema für Dammlagen ............................................................. 69

Abb. 19: Bepflanzungsschema für Einschnittslagen ...................................................... 70

Tabellen

Seite

Tab. l: Einordnung des Plangebiets in die naturräumliche Gliederung.......................... 24

Tab. 2: Betroffene Bodenformgesellschaften im Plangebiet......................................... 27

Tab. 3: Bewertung der Bodenformgesellschaften im Plangebiet .................................. 28Tab. 4: Ermittelte Schallimmissionen an Immissionsorten ........................................... 34

Tab. 5: Bodendenkmale und archäologische Fundstellen im Plangebiet ....................... 43

Tab. 6: Betroffenheit von Schutzgebieten/-Objekten................................................... 43

Tab. 7: Veränderungen in der Flächennutzung durch den Ausbau der L 3193............... 52

,5

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LBP Ausbau der L 3 193 zwischen der A 45 und Ronneburg-Hüttengesäß

HERRCHEN& SCHM1TT

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronneburg-HüttengesäßHERRCHEN& SCHMITT

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebu -Hütten esaßHERRCHEN& SCHMITT

1. 1 Vorhabensbeschreibung und -begründung

1.1. 1 Notwendigkeit der Baumaßnahme1

1. 1. 1.1 Vorgeschichte der Planung mit Hinweisen auf vorausgegangene Untersu-chungen und Verfahren

Die fehlenden Anschlussmöglichkeiten des nachgeordneten Netzes im Raum Langenselbold / Ravols-hausen an die A 45 führen zu einer Reihe von verkehrlichen Engpässen, die durch die Zunahme desVerkehrs noch deutlich verschärft werden. Die Hessische Straßen und Verkehrsverwattung hat durcheine großräumige Verkehrsuntersuchung durch das IW-Aachen überprüfen lassen, ob durch den Bauneuer Anschlussstellen an der A 45 die im Straßennetz auftretenden Verkehre auf die A 45 umgeleitetund dadurch dem Bedarf an Ortsumgehungen entgegengewirkt werden kann. Als Ergebnis der Unter-suchung wurde ein Raumordnungsverfahren eingeleitet, das am 3. 11. 1997 beschlossen wurde. Hierinist unter anderem der Bau einer Anschlussstelle an die A 45 im Bereich der Autobahnmeisterei, eineVerbindungsspange von der geplanten Anschlusstelle parallel zur A 45 bis zur L 3193 sowie der Aus-bau der L 3193 und der Bau einer Ortsumgehung Hüttengesäß enthalten.

In diesem Verfahren wurden mehrere Varianten untersucht und abgewogen. Zum einen eine so ge-nante Nullvariante, die den Status quo beibehält. Weiterhin Varianten der Anschlussstelle Langensel-bald West und der Verbindung zur L 3193. Im Anschluss an den Ausbau der L 3193 folgt die geplanteOrtsumgehung von Hüttengesäß.

1.1.1.2 Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse mit ihren negativenErscheinungsformen

Die L 3193 weist Mängel auf, die die Verkehrssicherheit stark herabsetzen. Wie aus den Baugrundgut-achten der Baustoff- und Bodenprüfstelle Wetzlar entnommen werden kann, befindet sich der derzei-tige Fahrbahndeckenaufbau der L 3193 in einem Zustand, der die laufenden Unterhaltungsmaßnah-men mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht mehr ermöglicht. Durch die sehr engen Kurvenradien,die sich auf die gesamte Baustrecke verteilen und das bewegte Gelände ist eine stetige Linienführungfür die Fahrer nicht erkennbar. Zahlreiche Unfälle bestätigen die unzureichenden fährdynamischen undsicherheitsrelevanten Gegebenheiten.

Die L 3193 verläuft in landwirtschaftlichen Gebiet von südwestlicher in nordöstlicher Richtung. Dievorhandene Fahrbahn hat eine Breite von ca. 5, 50 m. Die Fahrbahnbefestigung ist wetestgehend miteiner Oberflächenbehandlung überzogen. Die Verkehrsflächen sind durch Risse, Frostschäden, Verfor-mungen und Verdrückungen im gesamten Ausbaubereich stark beschädigt. Da der vorhandene Fahr-bahnaufbau einen sehr inhomogenen Aufbau mit Stärken zwischen 0,3 und 0,6 m besitzt ist er imHinblick auf die Frostsicherheit nicht ausreichend dimensioniert.

Auszüge aus dem Erläuterungsbericht zum Ausbau der L 3193 (Planungsbüro Ohlsen 2002)

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäß

HERRCHEN& SCHMITT

Die freie Strecke der L 3193 zwischen der A 45 und der Ortslage Hüttengesäß ist gemäß einer Ver-

kehrszählung des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Hanau aus dem Jahre 1990 mit5. 940 Kfz/24h belastet.

Bei einer Fahrbahnbreite von 5, 50 m im Mittel ist bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h ein sichererBegegnungsverkehr nicht möglich, da im Begegnungsfall von den Fahrzeugen, besonders demSchwerlastverkehr und Bussen der unbefestigte Randstreifen (Bankett) mitbenutzt werden muss. Die

Bankettbereiche sind, bedingt durch die geringe Fahrbahnbreite, beidseitig stark ausgefahren, wasauch zu Wasseransammlungen an den Fahrbahnrändern führt.

AbgesehenVon dem größeren Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer, wird der Rand der Fahr-bahnbefestigung immer wieder zerstört und muss ausgebessert werden. Die Randbefestigungen unddie witterungsbedingten Fahrbahnaufbrüche, die im Winter auch zu erhöhter Glatteisbildung führenund somit dieVerkehrssicherheit weiter herabsetzen, können durch Unterhaltungsarbeiten nicht mehrwirtschaftlich behandelt werden. Die unzureichend befestigten Seitenstreifen wirken sich auch auf denVerkehrsablauf und die Verkehrssicherheit sehr nachteilig aus, das Straßenunterhaltungspersonal derHessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung ist ständigen Gefahren ausgesetzt. Fahrzeuge, die auf-grund einer Panne liegen bleiben, stellen bei den derzeitigen Verhältnissen weitere Gefahrenpunktedar. Gemäß den oben ausgeführten Gegebenheiten ist der beabsichtigte Ausbau der L 3193 dringenderforderlich.

1.1.2 Beschreibung der Baumaßnahme

Die vorliegende Entwurfsplanung berücksichtigt die Schwachstellen und weicht in ihrer Linienführungvom Bestand ab, um eine Korrektur der vorh. Radien entsprechend den gültigen Richtlinien herzustel-len. Als Ausbauquerschnitt ist der Querschnitt RQ 9,50 m gem. RAS-Q vorgesehen. Die Fahrbahnbreitebeträgt danach 6, 50 m mit anschließenden Banketten in einer Breite von 1, 50 m.2

Durch den geplanten Ausbau der L 3193 wird die Strecken- und Verkehrscharakteristik leicht verän-dert. Die zurzeit sehr engen Radien werden aufgeweitet. Im Zuge der Gesamtmaßnahme Autobahnan-schluss, Ausbau der L 3193, OU Hüttengesäß wird sich dass Verkehrsaufkommen deutlich erhöhen. Ander Verkehrsführung im Baubereich wird keineAnderung eintreten.

Mit der geplanten Baumaßnahme sollen die geschilderten Unzulänglichkeiten beseitigt und die L 3193in einen, den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen entsprechenden Zustand ausgebaut werden. Damitwird den Anliegen des Hess. Straßenbaugesetzes Rechnung getragen und ein dem Verkehrsbedürfnisentsprechender Straßenzustand herbeigeführt. Der Straßenbaulastträger kommt damit der ihm oblie-genden Verkehrssicherungspflicht nach.

Nördlich der Fahrbahn wird durchgängig ein parallel zur L 3193 verlaufender Wirtschaftsweg mit einerBreite von 3,00 m hergestellt. Dieser Wirtschaftsweg dient Radfahrern, Fußgängern und dem landwirt-schaftlichen Verkehr als gefahrloser Verkehrsweg. Er ist geplant, um den langsamen Verkehr durchlandwirtschaftliche Fahrzeuge aufnehmen zu können und ein gefahrloses Bewirtschaften der angren-

2 Die vorh. Breite beträgt ca. 5, 50 m, hierbei Ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Fahrbahnränder durch denVerkehr und die Unterhaltungsmaßnahmen derart verdichtet wurden, dass auch hier von einer vollständigenVersiegelung ausgegangen werden kann.

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esaßHERRCHEN& SCHMITT

zenden Flächen zu ermöglichen. Die Herausnähme des Radverkehrs aus dem gemischten Straßenver-kehr führt zur Entflechtung des Verkehrs und trägt somit wesentlich zur Erhöhung der Verkehrssicher-heit bei.

Zur detaillierten Pi-o]ekt-/Vorhabensbeschreibung und -begründung siehe die Entwurfsunterlagen derStraßenbauvenvaltung sowie die Konfliktanalyse dieses landschaftspflegerischen Begleitplanes (Kap. 3).

1.2

1.2.1

Ergebnisse und Vorgaben der Voruntersuchungen und derlandesplanerischen Entscheidung

UVS zum Raumordnungsverfahren

Die Bearbeitung der Antragsunterlagen für den Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfah-rens gemäß §6a Raumordungsgesetz (ROG) und § 13 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) inVerbindung mit der Zulassung einer Abweichung vom festgestellten Regionalen RaumordnungsplanSüdhessen gemäß § 8 Abs. 3 HLPG für

die geplante Anschluss-Stelle Langenselbold-West

(halbseitiger westlicher Anschluß im Zuge der A 45 / L 3445)

mitTeilortsumgehung Neuberg / Ortsteil Ravolzhausen

(Verbindungsspange zwischen der L 3445 und L 3193, östlich der A 45)- den Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronneburg / Ortsteil Hüttengesäß- die geplante Ortsumgehung Ronneburg / Ortsteil Hüttengesäß

wurde von dem Planungsbüro Mörner + Jünger, Darmstadt (Federführung) in Zusammenarbeit mit derPlanungs- und Ingenieurgesellschaft Infrastruktur und Umwelt, Darmstadt im Jahr 1996 abgeschlossen.

Die Untersuchung der unmittelbaren Auswirkungen durch die geplanten baulichen Maßnahmen(Umweltverträglichkeitsstudie) basiert auf der Bestandsaufnahme und Bewertung folgender Schutzgüter;- Wohn- und Arbeitsumfeld - Boden - Luft und Klima

- Erholung - Grundwasser - Landschaftsbild

- Biotope und Arten - Oberflächengewässer - Kultur- und sonstige Sachgüter.

Methodisch gliedert sich die Umweltverträglichkeitsstudie in zwei Hauptteile:l. die raumbezogene Empfindlichkeitsuntersuchung und2. den Variantenvergleich

Mit dieser Vorgehensweise sollen potentielle Konflikte frühzeitig erkannt und möglichst von vornhereinvermieden werden.

Im ersten Teil wird flächendeckend für den gesamten Untersuchungsraum die schutzgutspezifischeEmpfindlichkeit ermittelt und klassifiziert. Nach Überlagerung der einzelnen Vorrangflächen ergebensich Teilräume unterschiedlicher Konfliktdichte. Das Ergebnis dieser raumbezogenen Empfindlichkeits-Untersuchung bildet - nach Abstimmung mit den Trägem öffentlicher Belange - die Grundlage für dieErmittlung von Linienvarianten durch das Straßenbauamt.

Die UVS sieht grundsätzlich drei Planfälle vor, die verschiedene Anschluss- und Verbindungsspangen-Varianten vertreten. Aufgrund der Teilung der Planfeststellungsverfahren werden an dieser Stelle ein-

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esaß

HERRCHEN& SCHMITT

zig die Aussagen der Variantendiskussion für den empfohlenen Planfall 2A mit Untervariante B derVerbindungsspange wiedergegeben.

Planfall 2 gibt aus verkehrstechnischen und wirtschaftlichen Gründen die Lage des Anschlusses derA 45 an die L 3445 vor. Parallel zur A 45 verläuft eine Verbindungsspange zwischen der L 3445 undder L 3193. Wie in allen anderen Planfällen werden ein Rückbau der L 3193 zwischen Ravolzhausen

und der A 45, der Ausbau der .L 3193 zwischen A 45 und Ronneburg-Hüttengesäß sowie die Ortsum-gehungen Hüttengesäß, Ravolzhausen und Langendiebach vorgeschlagen.

Variante A der Anschluss-Stelle ist die Variante mit den verkehrlich geringsten Widerständen im Ein-

mündungsbereich. Sie bestimmt eine Führung der BAB-Zufahrt über ein nordwestliches und südöstli-ches Ohr. Dieser Variante kommt für alle Fahrrichtungen gleichmäßige Attraktivität zu. Ein Nachteil

ergibt sich durch die Lage im genehmigten Tonabbaugebiet. Eine Abstimmung mit dem Betreiber derTongrube ist unabdingbar. Alternativ zu Variante A kommt Variante B in Betracht, welche die BAB-Zufahrt über ein südwestliches und südöstliches Ohr vorsieht.

Die parallele Trassenführung der Verbindungsspange ist aufgrund der Topographie nicht durchgehendzu realisieren. Für die Linienführung wird aus verkehrstechnischer und landwirtschaftlicher Sicht dieUntervariante B, mit größeren Radien und Annäherung im südlichen. Abschnitt an die AussiedlerhöfeBirkenhof und Linneshof, Vorgeschlagen.

Insgesamt beinhalten der bevorzugte Planfall und dessen Varianten eine zielorientierte Verkehrsfüh-rung und eine Entlastung der AS-Langenselbold (A 66).

Nachfolgend werden die Ergebnisse der Empfindlichkeitsuntersuchung der UVS im Hinblick auf dieeinzelnen Schutzgüter für den Ausbau der L 3193 betrachtet. Zum Bearbeitungsstand der UVS konn-ten keine grundlegenden Ausbauvarianten aufgeführt werden. Der vorgesehene Ausbau richtet sichnach dem nachgewiesenen Verkehrsbedürfnis. Aus Gründen der Verkehrssicherheit werden Linienfüh-rungskorrekturen, wie Streckungen von Kurven durch Vergrößerungen der Kurvenradien und teilweiseBegradigungen an einzelnen Streckenabschnitten, erforderlich.

Die Fahrbahnverbrelterung mit entsprechenden Linienführungskorrekturen bringt deutliche Entlas-tungswirkungen für die zukünftige Straßenraumsituation mit sich. Diese Entlastung kann jedoch nurauf Kosten erheblicher Beeinträchtigungen von Schutzgütern erreicht werden. Folgende Schutzgüterwerden beeinträchtigt, ohne dass entsprechende Entlastungswirkungen für das jeweilige Schutzguteintreten:

- Boden, - Arten und Lebensräume,

- Wasser, - Erholungswert.

Klima/Luft,

Die genannten Schutzgüter können hinsichtlich des Grades Ihrer Betroffenheit weiterdifferenziertwerden. So ist grundsätzlich zwischen dauerhaften/langfristigen und kurzfristigen Wirkungen (Reversi-bilität) deutlich zu unterscheiden. Während Wirkungen z. B. im Bereich des Bodens, des Wassers, desKlimas und des Erholungswertes dauerhafte Folgen haben (z. B. Bodenversiegelung), ist in anderenBereichen z. T. von kurzfristigen bzw. reversiblen Wirkungen auszugeben.

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Beeinträchtigungen von Schutzgütern stehen - zumindest teilweise - Entlastungen innerhalb des glei-chen Schutzgutes gegenüber (Entsiegelungen). Insgesamt ist jedoch mit erheblichen und nachhaltigenBeeinträchtigungen von Wert- und Funktionselementen der Schutzgüter zu rechnen.

Nach der UVS sind hohe Auswirkungen durch entsprechende Ausbaurichtung (hauptsächlich nachNorden) und Schutzpflanzungen auf die Schutzgüter vermeidbar bzw. verminderbar:

- Arten und Lebensräume (Verlust zweier Einzelbaume, randllche Störeffekte und Beunruhigung desGehölzsaumes des Fallbachs, einer Streuobstwiese und des nördlichen Angelteiches, Verlust derVerbindungsstruktur des straßenbegleitenden Gehölzsaumes nördlich der Blinkenmühle),

- Boden (Eintrag von verschmutztem Spritzwasser in Aueböden sowie Überbauung und Versiegelungvon Aueböden),

Wasser (Schadstoffeintrag in den Fallbach).

Zu unvermeidbar hohen Auswirkungen führen:

Schalleinwirkungen (über 50 dß(A)) auf Erholungssuchende und auf die Aussiedlerhöfe Bruderdie-bacherhof und Eckenbachhof,

Versiegelung von Lößböden,

Schadstoffeintrag in Kaltluftentstehungsgebieten,

- Beeinträchtigungen des Erholungswertes durch Querung eines Rad- und Wanderweges am Bruder-diebacherhof und durch starke Nutzungs- und Sicherheitseinschränkung des auf der L 3193 verlau-fenden Radweges.

Im zweiten Teil der UVS, dem Variantenvergleich, werden neben der vorhandenen Trassenführung- Planfall 0 zur Ermittlung der Vorlast und als Referenzlinie - im Regelfall weitere Untervarianten disku-

tiert. Ern Varlantenvergleich für den Ausbau der L 3193 entfällt aus oben genannten Gründen. An die-ser Stelle werden die vorgeschlagenen Linienführungskorrekturen der UVS aufgeführt:

Verminderung der Kurvigkeit im Bereich des Ochsenwiesenteiches,

- Aufweitung der L 3193 zum Bau einer Linksabbiegerspur für die Anbindung der geplanten Kreis-mülldeponie,

Vergrößerung des Kurvenradius (Rmin = 180 m) durch Einschnitt an der Kurvenseite im Bereich

des Ecken berges,

- im Bereich des Bruderdiebacherhofes Anpassung der Kurvenradien (Rmin = 180 m) innerhalb dervorhandenen Verkehrsfläche sowie

Anpassung der Kurvenradien (Rmin = 180 m) innerhalb der vorhandenen Verkehrsfläche im Be-reich "Ravolzhäuser Feld"

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäß

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KurvenradiusRmin=1SOmVe=70kmlh

-~a»»,. Anfang der Ortsumgehungsstraße;Rekuftivlerung der bestehendenOrtsiufahrt

VerkehraanbindungDeponiaziifahrt-L3193

BructerdiebacherhofEckenberg

-^

Ochsenwiesenteich ^

Im Ravolzhäuse Feld

KunenradiusRmin=1BOm

KunrenradiusRmin = 180 m ^'

Kreuzung L ä193IL30tt9;wwtlicha Ortszufahrt

KurvenradiusR-400 in

KunrenradiusR - 280 nn

KuwenradiusR - 280 m

Abb. l: Ausbau der L 3193 mit "notwendiger Linienkorrektur"

(PLANUNGSBÜRO MÖRNER + JÜNGER 1996, verändert)

Planfall 0

Die Null-Variante wird als Vergleichsgrundlage angesetzt. Hierfür wird angenommen, dass die zu er-

wartende Verkehrsbelastung auf dem derzeitigen Straßennetz ohne bauliche Veränderung abgewickeltwird. Nach den Verkehrsprognosen würde die L 3193, ohne Anschluss an die A 45 und ohne Realisie-rung der Deponie "Hohestein/Eckenberg-Süd", im Jahr 2010 von ca. 5.030 Kfz/24h befahren werden.Dies bedeutet, ausgehend von einer Verkehrszählung im Jahr 1990 (3. 540 Kfz/24h), eine Zunahmevon 1.490 Kfz/24h.

Die Durchführung des abgeschlossenen Raumordungsverfahrens der Deponie "Hohestein / Eckenberg-Süd" mit Verkehrsanbindung an die L 3193 und die geplante Anschluss-Stelle A 45 / L 3445 würdeeine Belastung von rund 8.000 Kfz/24h für die L 3193 zwischen A 45 und Ronneburg-Hüttengesäßbedeuten. Der bestehende Straßenquerschnitt (näherungsweise RQ 9) kann diese prognostizierte

Verkehrsbelastung nicht mit einer zulässigen Reisegeschwindigkeit von 60 km/h aufnehmen. Für dieGewährleistung der Verkehrssicherheit und -qualität wäre eine Fahrbahnverbreiterung unter den ge-nannten Umständen erforderlich.

Abschließende Gesamtabschätzung zum Ausbau der L 3193

Auf der Basis der UVS konnten keine Details der Ausbauplanung diskutiert werden. Der Regelquer-

schnitt und der Linienverlauf ergeben sich, wie oben bereits genannt, aus den prognostizierten Ver-

kehrsdaten und der daraus resultierenden erforderlichen Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit.

Der damalig im ROV festgeschriebene Regelquerschnitt RQ 12 entspricht dem heutigen RQ 10, 5 (nach

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RAS-Q?). Bei der Empfindlichkeitsprüfung ergaben sich keine grundlegenden Realisi'erungsproblemefür das Vorhaben. Unabhängig von der Realisierung einer bestimmten Variante stellt die zu erwartende

Verkehrsentwicklung eine Verschlechterung der Lebensraumsbedingungen sowohl für Biotope undArten als auch für die Einzelanwesen dar. Die UVS empfiehlt während der Detailplanung eine Prüfungvon möglichen geringeren Ausbaubreiten im Einzelfall. Da für den Radfahrverkehr keine geeignetenWirtschaftswege zur Verfügung stehen, schlägt die UVS eine Querschnittsaufteilung (Fahrbahnbreite7,0 m, Randstreifen je 0,5 m, beidseitiger Radfahrstreifen je 1, 5 m und Bankette Je 0, 5 m) mit paralle-ler Radwegeführung vor.

1.2.2 Landesplanerische Entscheidung

In der landesplanerischen Entscheidung vom 3. November 1997 zum Antrag auf Zulassung einer Ab-weichung vom Regionalen Raumordnungsplan Südhessen vom 12. November 1996 wird das in der

UVS als Variante 2A mit den Untervarianten A der Verbindungsspange und B der Ortsumgehung Hüt-tengesäß bezeichnete Vorhaben mit folgenden Maßgaben zugelassen (es werden nur die projektrelevan-ten Punkte aufgeführt]:

- Die L 3193 ist zwischen der BAB 45 und Ravolzhausen zurüekzubauen - entweder vollständig oderals Wirtschaftsweg, der auch von Radfahren und Fußgängern genutzt werden kann. Die endgültigeFestlegung soll im Rahmen des Plantetstellungsverfahrens erfolgen. In den Planunterlagen sind al-ternative Wegeführungen aufzuzeigen. Dies gilt auch für die Wirtschafts- und Radwegeführungzwischen der BAB 45 und Hüttengesäß.*

- Der Ausbau der L 3193 soll weitgehend einseitig, nördlich der vorhandenen Straße erfolgen.

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1.3 Inhalt und Methodik der Landschaftspflegerischen Begleitplanung

1.3.1 Aussagen der relevanten Gesetze

Mit der Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Jahre 1976 wurde die Ein-griffsregelung als neues naturschutzrechtliches Instrument in das Rahmenrecht des Bundes einge-führt. Danach ist ein Verursacher eines Eingriffs von der Genehmigungsbehörde zu verpflichten, durchEingriffe verursachte Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden, zu mindern oderauszugteichen, soweit dies zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflegeerforderlich ist.

Der Bundesgesetzgeber formulierte damit erstmals ein allgemeines (d. h. Insbesondere flächende-ckend anzuwendendes) Ziel zum Schutz von Natur und Landschaft vor weiteren Beeinträchtigungen(Status-quo-Erhalt oder Verschlechterungsverbot) unter konsequenter Anwendung des Verursacher-Prinzips (Breuer 1980, S. 89).

Als rechtserheblich im Sinne des § 18 BNatSchG bzw. § 5 HENatG (Hessisches Naturschutzgesetz)wird als Eingriff angesehen, wenn Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen vorlie-gen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Lebensbedingungen der Tier-und Pflanzen-weit sowie das Landschaftsbild, den Erholungswert oder das örtliche Klima erheblich oder nachhaltigbeeinträchtigen können. Der Bau von Straßen ist danach grundsätzlich als Eingriff zu bezeichnen.

Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen nach § 6 Abs. l HENatG der Genehmigung, soweit sie nichtnach § 6 Abs. 2 HENatG ausdrücklich davon freigestellt werden. Die Genehmigungsgrundsätze werdenin § 6a HENatG aufgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung eines Eingriffs und die erforderli-chen Nebenbestimmungen (§ 6 Abs. 3 HENatG) ist nach § 7 HENatG geregelt.

Für eine sachgerechte Vorbereitung dieser Entscheidungen benötigen die zuständigen Behörden ins-besondere Informationen und Unterlagen über:

- Art, Umfang und ggf. zeitlichen Ablauf des geplanten Eingriffs,

- die von diesem Eingriff ausgehenden Wirkungen, soweit sie zu einer erheblichen oder nachhaltigenBeeinträchtigung der in § 5 Abs. l HENatG benannten Schutzgüter führen können,

- die Qualität und Empfindlichkeit der Schutzgüter in dem von diesen Wirkungen betroffenen Raumsowie über

- geplante und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung, zum Ausgleich oder zum Er-satz der Eingriffsfolgen in Bezug auf die beeinträchtigten Werte und Funktionen der Schutzgüter.

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebu -Hütten esäßHERRCHEN& SCHMITT

D)sz=3-0(U

l

Kann der Eingriff an anderer Stelle mit geringeren Beeinträchtigungen durchgeführt werden,ohne daß der Aufwand außer Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht? (§ 6a s. 1 Nr. 1 HENatß)

oder

Werden die Schutzgüter (§ 5 Abs. 1 HENatG) durch den geplanten Eingriff mehr beeinträchtigt odergefährdet, als dies notwendig ist, um die Ziele zu erreichen, die mit dem Eingriff verfolgt werden?

(§6aAbs. 1Nr. 2HENatG)

0)c3

0):ro

l<

JaEingriff kann nicht genehmigt werden

Nein

Können die Folgen des Eingriffs in angemessener Frist ausgeglichen werden?<§6aAbs. 2Nr. 1HENatG)

Nein

Ist anderen Belangen von erheblichem Gewicht,die ohne den Eingriff nicht verwirklicht werden können,gegenüber den Belangen von Naturschufz und Land-

schaftspflege Vorrang einzuräumen?(§eaAbs. 2Nr. 2HENalG)

JaEingriff kann zugelassen werden

Nein

Eingriff kann nicht zugelassen werden

^5<üD)m

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£!cos°

LU

Der Verureacher ist zu verpflichten,unvermeidbare Beeinträchtigungen in angemessener Frist auszugleichen!

(§ 19 Abs. 2 BNatSchG, i. V. m. § Sa Abs. 2 Nr. 1 HENatS)

Sind die Beeinträchtigungen vollständig ausgleichbar?(§6bAbs. 1HENalG)

Ja Nein

Bietst der Verursacher geeignete Ersatzmaßnahmen an,deren zeitgeiechte Durchführung wirtschaftlich und rechtlich gesichert ist?

(§ Bb Abs. 1 i. V. m. Ms 4 HENatG)

(U-Q(00)

-Q<

JaSicherheitsleistung für die Ersatzmaßnahmenund Einbeziehung ihrer günstigen Wirkungenin die Eingriffsbewertung (§6bAbs. 4HENatG)

Nein

Festsetzung einer Ausgleichsabgabs für verbleibendes Ausgleichsdefizit(§ 6b Abs. 1 HENalG)

Abb. 2 Prüfablauf im Rahmen der Eingriffsregelung nach HENatG

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esaß

HERRCHEN& SCHMITT

Dem Verursacherprinzip folgend, wird in § 20 Abs. 4 BNatSchG bei durchzuführenden Eingriffen auf-grund eines nach öffentlichem Recht vorgesehenen Fachplans die Pflicht zur Beschaffung und Bereit-Stellung dieser Informationen dem Verursacher auferlegt.3

§ 6b Abs. 7 HENatG ermächtigt das zuständige Fachministerium, nähere Anforderungen an die Darle-gung dieser Informationen in einer Rechtsverordnung zu regeln. Eine solche Rechtsverordnung wurdeaber bisher nicht erlassen.

Der aus dem Verursacherprinzip abgeleitete Inhalt der Eingriffsregelung (§ 19 BNatSchG) lautet: Je-der, der durch sein Handeln die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild be-einträchtigen könnte, hat zunächst alles zu unternehmen, um mögliche Beeinträchtigungen zu ver-meiden. Gelingt dies nicht, sind die Beeinträchtigungen auszugleichen.

Die Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen bei einem als Eingriff festgestellten Vorhaben istdas erste und wichtigste Anliegen der Eingriffsregelung. Dieser Leitgedanke hat als Verpflichtung übersämtlichen Planungsüberlegungen des Verursachers zu stehen. Vermeidungsgebot und Ausgleichs-Pflicht sind striktes Recht und damit nicht Gegenstand planerischer Abwägung (BVerG, Beschluß v.30. 10. 1992-A2: IV A4. 92).

Ein Ausgleich ist nach § 6a (3) HENatG dann erreicht, wenn nach der Beendigung des Eingriffs keineerheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der Schutzgüter der Eingriffsregelung (§ 5 Abs. lHENatG) zurückbleiben und wenn das Landschaftsblld so wiederhergestellt oder neu gestaltet wird,wie dies den naturräumlichen Gegebenheiten entspricht. Ist dies nicht möglich, muß der Vorhabentra-ger von der beabsichtigten Maßnahme Abstand nehmen, es sei denn, daß ihr im AbwägungsprozeßVorrang vor den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege eingeräumt wird. In diesemFalle hat der Vorhabenträger eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, soweit er keine geeigneten Ersatzmaß-nahmen anbietet (§ 6b HENatG).

Gemäß Nr. 8 der Anlage zu § 3 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) sind der Bauund die Änderung von Bundesfernstraßen, die einer Planfeststellung nach § 17 FStrG bedürfen, einerUmwelh/erträglichkeitsstudie zu unterziehen. Eine solche wurde bereits auf der Ebene der Linienbe-Stimmung für das Vorhaben durchgeführt (vgl. Kap. 1. 2. 1, S. 3). Dabei sind - neben den bereits be-sprochenen gesetzlichen Grundlagen der Eingriffsregelung nach den Naturschutzgesetzen (BNatSchG,HENatG) - auch die Vorgaben des UVPG zu beachten. Damit erweitert sich die Betrachtungsebene desLBP auch auf die alleine auf der Basis des UVPG zu berücksichtigenden Aspekte (z. B. Schutzgüter

Mensch und kulturelles Erbe). Da Jedoch bereits eine UVS zur Linienbestimmung durchgeführt wurde(FROEUCH & SPORBECK 1997), kann die Betrachtung dieser Aspekte im Planfeststellungsverfahren aufzusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränkt werden (§ 15

Abs. 4 UVPG).

3 § 20 (4) BNatSchG: "Bei einem Eingriff, der auf Grund eines nach öffentlichem Recht vorgesehenen Fachplansvorgenommen werden soll, hat der Planungsträger die zur Vermeidung, zum Ausgleich und zur Kompensationin sonstiger Weise nach § 19 erforderlichen Maßnahmen im Fachplan oder in einem landschaftspflegerischenBegleitplan in Text und Karte darzustellen. Der Begleitplan ist Bestandteil des Fachplans."

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäßHERRCHEN £'& SCHMITT

BedarfsplanungNetzplanung undgesamtwin-

schaftliche sowie raumordnerischeBeurteilung von Projekten

ÖkologischeBeurteilung

lAufstellung des Bedarfsplans

[Linienplanung

Linienentwürfe Umwelt-verträglichkeitsstudie

lRaumordnungsverfahren mit integrierter UVP

Linienbestimmung

lEntwurfsplanung

Straßenentwurf Landschaftspflegeri scherBegleitplan

lPIanfeststellungs-, Plangenehmigungs-

verfahren mit integrierter UVP

iAusführungsplanung

BautechnischerAusführungsplan

LandschaftspflegerischerAusführungsplan

Abb. 3 Ablauf der Straßenplanung mit den jeweiligen landschaftsplanerischenBeiträgen (RAS-LP l, Ausgabe 1996)

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esaß

HERRCHEN& SCHMITT

Entwurfsplanung

StraßenentwurfLandschaftspflegerischer

Begleitplan

Konkretisierung desLinienentwurfs

Ausarbeitung einesVorentwurfkonzepts

Abgrenzung des Unter-suchungsraums;Bestandserfassung und-bewertung von Natur-haushält und Land-schaftsbild

Ausarbeitung einesVermeidungskonzepts

; IKonfliktanalyse und Optimierung des Entwurfs

Straßenentwurfs-unterlagen

Entwurf der Maßnahmendes Naturschutzes

und derLandschaftspflege

lStraßenentwurf

Abb. 4 Arbeitsschritte der Landschaftspflegerischen Begleitplanung (RAS-LP l,

Ausgabe 1996)

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1.3.2 FachspezifischeRegelungen/Vorgaben/Richtlinien

Die nachfolgend genannten, vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) herausgegebenen Richtlinien,Hinweise und Empfehlungen zur Erarbeitung der Landschaftspflegerischen Begleitplanung beim Stra-ßenbau wurden bei der Erstellung des vorliegenden LBP berücksichtigt:

BundesministeriumfürVerkehr-AbteilungStraßenbau:Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurisunter-lagen im Straßenbau.

RE -Ausgabe 1985 - (ARS 1/1985 v. 11. 12. 1984).

BundesministeriumfürVerkehr-AbteilungStraßenbau:Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspfle-gehscher Begleitpläne im Straßenbau. -Ausgabe 1998 -(MusterkartenLBP)ARS 32/1998 v. 09.08.1998). .

Bundesminister für Veri<ehr-Abteilung Straßenbau:Hinweise zur Berücksichtigung des Naturechutzes und derLandschaftspflege beim Bundesfemstraßenbau -Ausgabe1999- (ARS 9/1999 v. 03.02. 1999) (HNL-S 99).

Bundesminister für Verkehr:

Handbuch für Verträge über Leistungen der Ingenieure undLandschaftsarchitekten im Straßen- und Briickenbau, (HIV-StB) Stand: 12/94 (ARS 20/1995 v. 25. 08. 1995).

Bundesministerfür Umwelt, Natuischutz und Reaktoreicher-

heit und Bundesminister für Verkehr: Ökologische Anforde-rungen an Vsrkehrsprojekte - Verwirklichung Deutsche Ein-heit (.Ökologische Anforderungen") - 9. April 1992 - VRBI.1992, S. 274

Smeets + Damaschek und Bund-Länder Arbeitskreis Eingriff-Ausgleich:Empfehlungen für die Abhandlung der Eingriffsregelung beimBundesfemstraßenbau.

Im Auftrag des Bundesministers für Verkehr, August 1993.

Bundesminister für Verkehr - Ref. StB 11:

Ergänzende Hinweise zu .Ökologischen Anforderungen anVerkehreprojekte - Veiwirklichung Deutsche Einheit. " - StandJuli 1992 (RS an Oberste Straßenbaubehöiden der Länder v.

24, Juli 1992) (nur soweit über die "Empfehlungen... " hi-nausgehend, mit deren Kap. l weitgehend identisch).

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehiswesen,Arbeitsgruppe Straßenentwurf:

Richtlinien fürdieAnlage von Straßen. Teil: Landschaftspfle-ge. Abschnitt 1: Landschaftspflegen'sche Begleitplanung(RAS-LP1)-Ausgabe 1996.ARS Nr. 26/1996 vom 10. 12. 96

Fofschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,Arbeitsgmppe Straßenentwurf:

Richtlinien fürdisAnlage von Straßen. Teil: Landschaftspfle-ge. Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung(RAS-LP 2)-Ausgabe 1993.

Richtwerte für Kompensationsmaßnahmen beim Bundes-femstraßenbau - Untersuchung zu den rechtlichen undnaturschutzfachlichen Grenzen und Möglichkeiten. For-schung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft 714(1996).

1. 3.3 Bestimmung des Plangebietes

Der Untersuchungsraum der UVS betrachtete für den Ausbau der L 3193 einen Korridor von 100 mbeidseitig der Trasse. Dieser Untersuchungsraum wird als Plangebiet für diesen LBP in nordwestlicherRichtung auf 300 m von der L 3193 und in südöstlicher Richtung auf 200 m von der L 3193 erweitert.

Um weitergehende Zusammenhänge und Wechselbeziehungen zu verdeutlichen, werden teilweiseauch relevante, angrenzende Bereiche in die Betrachtung einbezogen.

Das endgültige Plangebiet des LBP wird bestimmt von:

- den Wirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter

- den ermittelten erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen sowieder Festlegung der Kompensationsmaßnahmen.

13

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebu -Hütten esaß

HERRCHEN& SCHMITT

Das Plangebiet (der Untersuchungsraum) ist die Gesamtheit der in die Untersuchung, Darlegung undPlanung einbezogenen Flächen bzw. Gebiete. Er setzt sich zusammen aus dem Vorhabensort und deneinander mehr oder weniger überlagernden Eingriffs-, Wirk- und Kompensationsräumen (s. u. ).

Der Vorhabensort ist die vom Vorhaben direkt beanspruchte Grundfläche. Am Vorhabensort werdendie Schutzgüter durch bau- und anlagebedingte Auswirkungen beeinträchtigt.

Der Wirkraum umfaßt den Vorhabensort und alle Flächen oder Gebiete, in denen darüber hinausunmittelbare (Primär-) oder mittelbare (Sekundär-)Wirkungen des Eingriffs (insbesondere betriebsbe-dingter Art) wirksam werden, ohne daß Gestalt oder Nutzung unmittelbar verändert werden. Der ge-samte Wirkraum ergibt sich als Vereinigungsmenge aller durch verschiedene Arten von Wirkfaktorenund Projektwirkungen (z. B. Sichtbarkeit von Bauwerken, Lärm, Grundwasserabsenkung, etc. ) beein-trächtlgten, einander z. T. überiagernden Teilräume.

Der Eingriffsraum leitet sich aus der Prognose der Beeinträchtigungen innerhalb des Wirkraumes abund umfaßt alle Bereiche erheblicher und nachhaltiger Beeinträchtigungen, die durch bau-, anlage-und betriebsbedingte Wirkfaktoren hervorgerufen werden (Gesamtmenge der schutzgutspezifischunterschiedlichen Teilräume).

Den Kompensationsraum bilden alle die Flächen oder Gebiete, in denen Maßnahmen zur Kompen-sation (Ausgleich, Ersatz oder Gestaltung) der Eingriffswirkungen durchgeführt werden sollen. DerKompensationsraum sollte - außer für Maßnahmen bezüglich des Landschaftsbildes und der Erho-lungseignung - in der Regel außerhalb des Eingriffsraumes liegen, aber zu diesem in einem räumlichfunktionalen Zusammenhang stehen (d. h. innerhalb des betroffenen Landschaftsraumes liegen).Der Kompensationsraum wird gerade bei größeren Projekten häufig aus mehreren Tellräumen beste-hen, die nicht zwangsläufig aneinander angrenzen müssen, sondern auch von einander getrennt seinkönnen. Da Kompensationsmaßnahmen nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb des Wirkraumesliegen können, kann dann auch das Plangebiet aus mehreren Teilbereichen bestehen.Die folgende AbbildungVerdeutlicht nochmals die Komponenten des Plangebietes.

Vorhabensort

Eingriffs räum

Wirkraum

Kompensationsraum

Abb. 5: Komponenten des Plangebietes(FRÖHLICH &SPORBECK 1995, BFANL 1993; verändert)

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäBHERRCHEN& SCHMITT

2

2.1

2.1.1

Darstellung und Bewertung der Planungsgrundlagen

Zielsetzungen und Vorgaben der Raumplanung

Regionalplan Südhessen 2000 (RPS )

. Raumordnerische Zuordnung

Die Gemeinden Neuberg, Langenselbold und Ronneburg des Main-Kinzig-Kreises gehören zur Pla-nungsregion Südhessen.

Langenselbold befindet sich nach dem Regionalplan Südhessen 2000 (RPS) (RP-DARMSTADT 2000a)im zentralen ,Verdichtungsraum' der Planungsregion. Der RPS stellt hierzu u. a. fest:

"Der Verdichtungsraum als Zentralbereich des Ordnungsraumes soll seine Funktion alsWirtschaftsraum von nationaler und europäischer Bedeutung weiterhin erfüllen."(RP-DARMSTADT 2000a: 1879)."Dazu sind (...)- verkehrsbedingte Emissionen zu reduzieren. " (RP-Darmstadt 2000a: S. 5)

Neuberg und Ronneburg befinden sich nach dem Regionalplan Südhessen 2000 (RPS) im Ordnungs-räum der Planungsregion. Der RPS stellt hierzu u. a. fest:

"Der Ordnungsraum soll so gestaltet werden, dass die polyzentrale Siedlungsstruktur er-halten, die räumlichen Voraussetzungen für ein vielfältiges Arbeitsplatzangebot geschaf-fen sowie die Wohn- und Umweltbedingungen verbessert werden.Dazu sind (...). zusammenhängende Freiräume zu sichern, in ihren Funktionen für Natur- und Land-

schaftsschutz, Erholung, Land, und Forstwirtschaft zu verbessern und in einen Frei-raumverbund einzubeziehen.

. leistungsfähige Verkehrsverbindungen auf den Nahverkehrs- und Regionalachsendurch attraktive Angebote insbesondere des schienengebundenen Öffentlichen Perso-nennah- und Regionalverkehrs zu gewährleisten." (RP-Darmstadt 2000a: S. 5)

Der RPS trifft darüber hinaus zu folgenden Teilbereichen projektrelevante Aussagen:

. Straßenverkehr

In der Karte des Regionalplans ist die Strecke des geplanten Ausbaus der L 3193 als in Planung be-findlich gekennzeichnet. Im Textteil Ist auch die Ortsumgehung Ronneburg-Hüttengesäß (L 3193) alsabgestimmte Planung aufgeführt (vgl. RP-DARMSTADT 2000a, S. 44).

Folgende Grundsätze der Raumordnung sind bezüglich des Straßenverkehrs im RPS enthalten:

"Bei Straßenplanungen hat die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des bestehenden NetzesVorrang vor dem Ausbau von Straßen und deren Ausbau Vorrang vor Neutrassierungen. (...)Ortsumgehungen sind dann vorzusehen, wenn eine deutliche Verbesserung der Lebens-Verhältnisse in den betroffenen Ortslagen dringend erforderlich ist und nur auf diesemWege erreicht werden kann.

Neben den verkehrlichen Erfordernissen sollen bei den Umgehungen in die Überprüfungeinbezogen werden:. Aspekte des Lärmschutzes,. Anpassung über bestehende siedlungsstrukturelle Zusammenhänge und Planungen,. Vermeidung von Zerschneidungseffekten und Verringerung von Flächeninanspruch-

nähme durch ortsnahe Führungen. (...)Bei Straßenneubau ist die Rekultivierung oder der Rückbau entlasteter Straßenabschnitteanzustreben. " (RP-DARMSTADT 2000a, S. 42)

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäß

HERRCHEN& SCHMITT

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Siedlungsbereich(Bestand/Zuwachs)

Bereich für Industrie undGewerbe (Bestand/Zuwachs)

Bereich für Schutz undEntwicklung von Natur undLandschaft

Regionaler Grünzug

Bereich für die Landwirt-schaft

Bereich für Landschafts-nutzung und -pflege

Waldbereich

Kläranlage

Bereich für den Schutzüberirdischer Gewässer

(Bestand /Planung)

Bereich oberflächennaher

Lagerstätten

Bundesfemstraße zweistreifig

sonstige regional bedeutsameStraße (Planung)

Femwasserteitung ID1 DeP°"'e TsT Gemeindegrenze

Abb. 6: Regionalplan Südhessen 2000 (RP-Darmstadt 2000a), unmaßstäblicher Ausschnitt

Die Flächen, die für den geplanten Ausbau der L 3193 in Anspruch genommen werden soll, sind imRegtonalplan als "Bereich für die Landwirtschaft" oder als Bereich für Landschaftsnutzung und -pflegegekennzeichnet.

. Bereiche für die Landwirtschaft (gelbe Flächensignatur)

"Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und die Beeinträchtigung landwirt-schaftlicher Betriebsstandorte ist zu vermeiden.""In den Teilräumen (... ) BüdingerWald (... ) obliegt der Landwirtschaft auch die Erhaltungund Entwicklung der Kulturlandschaft und die Sicherung der Flächen für den Biotop- undArtenschutz." (RP-DARMSTADT 2000a, S. 51f)

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäßHERRCHEN& SCHMITT

. Bereiche für Landschaftsnutzung und -pflege (beige Flächensignatur)

"Die in der Karte dargestellten "Bereiche für Landschaftsnutzung und -pflege" sind ver-schiedenen Nutzungen vorbehalten, z. B. der landwirtschaftlichen Nutzung, der Pflegeund dem Offenhalten der Kulturlandschaft oder der kleinflächigen Biotopentwicklung und-Vernetzung." (RP-DARMSTADT 2000a, S. 31).

Die Fallbachaue ist sowohl als "Bereich für den Schutz oberirdischer Gewässer" als auch als "Bereich

für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft" ausgewiesen.

. Bereiche für den Schulz oberirdischer Gewässer (blaue Umrandung)

"Oberirdischer Gewässer einschließlich ihrer Talauen sind wegen ihrer vielfältigen günsti-gen Wirkungen auf die Landschaft, den Naturhaushalt und den Hochwasserschutz in ih-rem natürlichen oder naturnahen Zustand zu erhalten und vor Verunreinigungen zuschützen."

In den Bereichen für den Schutz oberirdischer Gewässer "sind ein bereits bestehendergünstiger Erhaltungszustand zu sichern oder Maßnahmen zur Verbesserung des Hoch-wasserschutzes und/oder der natürlichen Entwicklung und der Selbstreinigungskraft desGewässers sowie zur Stärkung der günstigen Wirkung auf den Naturhaushalt durchzufüh-ren." (...)"Nutzungen die diesen Zielen entgegenstehen, sollen aufgegeben oder sachgerecht ver-ändert werden. Planungen für derartige Nutzungen haben in diesen Bereichen zu unter-bleiben." (...)"Mit der Ausweisung der "Bereiche für den Schirtz oberirdischer Gewässer" sollen die wei-tere Beanspruchung der Auen durch Bebauung, Verkehr und Landwirtschaft verhindertund dadurch bedingte Schäden (... ) vermieden werden."(RP-DARMSTADT 2000a, S. 34ff)

. Bereich für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft (waagrecht, grün gestrichelte Fläche)

"In den "Bereichen für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft" haben die Zie-le des Naturschutzes und Maßnahmen, die dem Aufbau, der Entwicklung und Gestaltungeines regionalen ökologischen Verbundsystems dienen, Vorrang vor entgegenstehendenoder beeinträchtigenden Nutzungsansprüchen."(RP-DARMSTADT 2000a, S. 30)

. Bereich oberflächennaher Lagerstätten

Der Rötelberg und seine Umgebung (südöstlich der L 3193) ist als "Bereich oberflächennaher Lager-Stätten" für die Rohstoffsicherung gekennzeichnet. Es handelt sich überwiegend um Tonlagerstätten.

. Deponie

In der Karte des Regionalplanes ist die Siedungsabfalldeponie (Klasse II gemäß TA Siedlungsabfall)Hohestein/Eckenberg-Süd" (Ronneburg/Main-Kinzig-Kreis) eingetragen, für die bereits ein abge-

schlossenes Raumordungsverfahren vorliegt. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft MKK (Frau Laub,10. 07.01) weist darauf hin, dass das Planfeststellungsverfahren zurückgezogen wurde, da eine thermi-sehe Verwertung der Abfälle beabsichtigt ist. Im August 2001 wurden die Ergebnisse eines städtebau-lichen Ideenwettbewerbs vorgestellt, mit dem ein Konzept für eine Siedlung im Bereich der Deponie-fläche erarbeitet werden soll. Um dies umzusetzen wurde vom Main-Kinzig-Kreis im Mai 2002 ein An-trag auf Abweichung vom Regionalplan gestellt (Frau Laub, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, 02. 05. 02).

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäß

HERRCHEN& SCHMITT

2. 1.2 Landschaftsrahmenplan Südhessen (LRPS) 2000

Der Landschaftsrahmenplan Südhessen 2000 (RP-DARMSTADT 2000b) wurde erstmals nach der Neufas-sung des Hess. Naturschutzgesetzes (HENatG) als eigenständiger Fachplan des Naturschutzes erstellt.Bei der Erstellung des Regionalplans Südhessen (RP-DARMSTADT 2000a) diente er als Abwägungs-grundlage. Teilweise erfolgte eine Integration seiner haturschutzfachlichen Ziele in den Regionalplan.

Im Landschaftsrahmenplan werden zu den folgenden für den LBP relevanten Teilaspekten Aussagengetroffen:

. Verkehr (LRPS-Text, S. 234)

Im LRPSist der Ausbau der L 3193 als "Geplante Straße" dargestellt.

"Bereiche mit besonderer Bedeutung für Tierwanderungen sollten von einer Inanspruchnah-me möglichst ausgeschlossen werden. Sofern dies nicht möglich ist, sollten beispielsweiseMöglichkeiten zur gefahrlosen Querung wandernder Amphibien vorgesehen werden.Bei der Ausgestaltung von zukünftigen Verkehrsprojekten sollen außerdem folgendeAnforderungen berücksichtigt werden: (...).. Möglichst vollständige Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Eingriffsminimierung

(z. B. Grünbrücken, Aufständerungen, Brücken anstelle von Dammbauwerken, Tunnel-lösungen), insbesondere in Korridoren zur linearen Vernetzung.

.. Weitgehende Einbindung von Neubauvorhaben in die Landschaft und das Relief.

.. Rückbau. von nicht mehr benötigten Straßen, insbesondere dann, wenn hiermit gleich-zeitig naturschutzfachliche Entwicklungsziele realisiert werden können."

. Biotopverbundkonzeption

"Das in der Entwicklungskarte des LRPS dargestellte System der zu sichernden und zuentwickelnden Biotope bilden zusammen mit der Naturschutzgebietskonzeption die Basisfür ein Biotopverbundnetz. Ziel ist es, die naturraumspezifischen Biotope in ausreichenderGröße und in ökologisch funktionaler Verteilung im Raum zu sichern und zu entwickeln.Die Naturschutzgebiete und Gebiete zum Schutz wertvoller Biotope sind die Kerne diesesNetzes, die durch naturnahe Landschaftsstrukturen, die teilweise noch zu entwickeln sind,miteinander verbunden werden.

Das angestrebte Biotopverbundsystem soll dazu dienen:die bestehenden Isolations- und Trennwirkungen zwischen naturnahen Lebensräumen zureduzieren,

- den genetischen Austausch und die natürliche Verbreitung von Arten zu sichern,den Erhalt und die Entwicklung des naturraumtypischen Arteninventars der wildleben-den Fauna und Flora zu sichern. " (LRPS-Text, S. 180)

Die Biotoptypen mit Verbreitungsschwerpunkt im Naturraum Büdingen-MeerholzerHügelland,deren Erhalt und Entwicklung angestrebt wird, sind (vgl. LRPS-Text S. 48):- Buchenwald (Bestände mit hervorragender Strukturierung und Artenausstattung)

Eichenwald

- Wassergeprägter Laubwald, Weich- und Hartholzauenwald, Sumpf- und Bauchauen-waldGehölze des Offenlandes, Hecken, Gebüsche, Baumreihen, Alleen, gewässerbegleiten-de Gehölze

- Streuobst (flächige Bestände)Naturnahe Fließgewässer, Fließgewässerabschnitte mit guter Struktur und Gewässer-gute, Altarme und Altwasser, naturnahe Stillgewässer, Quellen

- Röhrichte, Hochstaudenfluren, Großseggenriede und Kleinseggensümpfe, Feuchtgrün-land, Salzwiesen

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebu -Hütten esaBHERRCHEN &&SCHMITT

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Naturschutzgebietgrößer5 ha,geplant

Gebiete zum Schutz wertvollerButope

Entwicklungsräume des Butop-Verbundes

Korridore fürEntwicklungsmaß-nahmen zur linearen Vernetzung

Fließgewässerabschnitt miterheblichen Stfukturdefizrten undbes. Prüf- bzw. HandlungsbectarfzurRenahjriemng

Bereiche mit hoher Verechmut-zungsempfindfichkeit

Aufwertung von Defiziträumen mitwertvollen Biotopen oderglie-demden Strukturen (hier Gehölze)

Beliebter Erholungsberefch

Schutz von Böden mit sehr hohemErtragspotential (Offenland)

Fließgewässerabsclinitt mitStmkturdefiziten und Prüf- bzw.Handlungsbedarf zur Renaturie-rung

Siedlungs-, Industrie- und Gewer-bebereich Bestand und Zuwachs

Geplante Straße

Gemeindegrenze

Schutz von Geotopen

Abb. 7: Kartenausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan (RP-Darmstadt 2000b),unmaßstäblicher Ausschnitt

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäß

HERRCHEN& SCHMITT

"Bei den in der Entwicklungskarte dargestellten Gebieten zum Schutz wertvoller Biotopeund den Entwicklungsräumen des Biotopverbundes handelt es sich um eine Gebietskulis-se, also einen räumlichen Rahmen für Handlungsschwerpunkte des Naturschutzes. Kom-pensationsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung sowie Fördermaßnahmen zurBiotopentwicklung sollten vorrangig in diese Bereiche gelenkt werden." (LRPS-Text,S. 180)

.. Gebiete zum Schutz wertvoller Blotope (Entwlcklungskarte: feines grünes Punktraster):

Im Plangebiet ist der östliche Teil der Fallbachaue mit dieser Signatur gekennzeichnet:"Die In der Bestandskarte ausgewiesenen Gebiete wertvoller Biotope werden in der Entwlcklungs-karte mit der Zielsetzung des Schutzes dieser Gebiete belegt. (... ) Priorität hat die Erhaltungwertvoller Blotope vor deren Entwicklung. Eingriffe in noch vorhandene wertvolle Biotope sind zuunterlassen. " (LRPS-Text, S. 180f)

.. Entwicklungsräume des Biotopverbundes (Entwicklungskarte: grobes grünes Punktraster):Im Plangebiet ist der westliche Teil der Fallbachaue und die südlich angrenzenden Hangberelchemit dieser Signatur gekennzeichnet:

"Innerhalb der Entwlcklungsräume des Biotopverbundes soll eine Schwerpunktsetzung zukünfti-ger Maßnahmen des Natursctiutzes erfolgen. (...) Es soll ein Netz von miteinander verbundenennaturnahen und halbnatürllchen Biotopen entwickelt werden. Hierbei sollen in erster Linie dieVerbreitungsschwerpunkte wertvoller Blotope in den Naturraumkomplexen (s. o. ; Anm.d. Verf.)berücksichtigt werden. (... ) Es sind Räume mit besonderer standörtlicher Elgnung für Maßnahmendes Naturschutzes. (... ) Angesichts des besonderen Entwlcklungspotentlals dieser Räume sollenEingriffe, insbesondere solche mit Zerschneldungswirkung, vermieden werden. Bei nicht vermeld-barer Inanspruchnahme durch Eingriffe soll bei der Ausgestaltung des Eingriffs die Lage innerhalbvon Entwicklungsräumen des Blotopverbundes soweit möglich berücksichtigt werden (Minlmle-rung, Grünverblndungen)."(LRPS-Text, S. 182)

.. Korridore für Entwlcklungsmaßnahmen zur linearen Vernetzung (grüne Strlchellinie):Im Plangebiet ist ein in Nord-Süd-Richtung verlaufender Korridor von Langenselbold über denBruderdiebacher-Hof zum nördlichen Waldrand vorgesehen:

"Hierbei handelt es sich um bandartlge Vernetzungselemente, die nicht flächig darstellbar sind.Die Korridore dienen der linearen Vernetzung von Bereichen wertvoller Biotope in intensiv genutz-ten Räumen sowie entlang von Graben und mehrstuflg zu entwickelnden Waldrändern."(LRPS-Text, S. 182)

. Planungskategorien zur Entwicklung von Flleßgewässern

"Fließgewässer einschlleBllch Ihrer Auen stellen grundsätzlich Hauptachsen des Biotopverbundes undwichtige Wanderwege für Tiere dar. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, diese Hauptverbin-dungselemente möglichst durchgehend zu naturnahen Biotopen mit hoher Gewässergüte und hoherGewässerstrukturgOte zu entwickeln. " (LRPS-Text, S. 182)

.. Fließgewässerabschnitte mit erheblichen Strukturdefiziten und besonderem Prüf- undHandlungsbedart 'zur Renaturierung (Entwicklungskarte: lila Linie):Der LRPS weist In seiner Entwlcklungskarte Abschnitte des Fallbachs mit dieser Signatur aus.

"Unter dieser Planungskategorie wurden nach dem Prinzip der ökologischen Effizienz Flleßgewäs-serabschnitte dargestellt, deren Gesamtentwlcklung als Lebensraum bei vorliegender guter Was-serqualltät insbesondere durch hohe Defizite der Gewässerstruktur begrenzt wird. Zudem werdendiejenigen Abschnitte dargestellt, deren Lebensraumfunktion sowohl durch eine deflzltäre GewSs-serstrukturgüte als auch durch eine schlechte Wasserqualltät stark eingeschränkt wird. (...)Für diese Fließgewässerabschnitte besteht umfassender Prüf- bzw. Handlungsbedarf zur Entwick-lung bzw. Renaturierung Insbesondere hinsichtlich der GewSsserstruktur, teilweise auch der Was-serqualität.

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esaßHERRCHEN& SCHMITT

Es sind daher Eingriffe zu vermeiden, die einer erforderlichen oder beabsichtigten Entwicklung zueinem naturnahen Zustand entgegenstehen oder diese beeinträchtigen können."(LPRS-Text, S. 183)

.. Fließgewässerabschnitte mit Strukturdefizlten und Prüf- und Handlungsbedarf zurRenatuherung (Entwlcklungskarte: hellblaue Linie):

Der LRPS weist in seiner Entwicklungskarte Abschnitte des Fallbachs mit dieser Signatur aus."Unter dieser Planungskategorie sind alle übrigen Fließgewässerabschnitte dargestellt, die bezüg-lich der Gewässerstrukturgüte nicht das anzustrebende Ziel der Gewässergüteklasse 3 außerhalbder Ortslagen oder der Gewässerstrukturgüteklasse 5 Innerhalb der Ortslagen erreichen.Auch für diese Abschnitte besteht aufgrund der o. g. Strukturdefizite grundsätzlich Renaturie-rungsbedarf. Es sind daher möglichst Eingriffe zu vermeiden, die einer Entwicklung der Flleßge-Wässer zu einem natumahen Zustand entgegenstehen oder diese beeinträchtigen können."(LPRS-Text, S. 183)

2. 1.3 Flächennutzungs- und Landschaftspläne

2. 1.3. 1 Gemeinde Neuberg

Der Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Neuberg wurde 1996zum zweiten Mal geändert. In diesem Plan ist weder die Verbindungsspange noch der Ausbau derL 3193 gekennzeichnet. Die überwiegende Fläche des betroffenen Plangebietes ist als landwirtschaftli-ehe Nutzfläche ausgewiesen. Geplant ist eine Alleepflanzung östlich der A 45 entlang der L 3193 undentlang der östlichen Gemarkungsgrenze.

2. 1.3.2 Gemeinde Langenselbold

Die Gemeinde Langenselbold hat im März 1994 den Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertemLandschaftsplan aufgestellt. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den II. Entwurf der 3.umfassenden Fortschreibung des FNP Langenselbold mit Stand vom Oktober 1997.

Der Ausbau der L-3193 wird im FNP nicht dargestellt. In diesem Plan ist vorgesehen, die nordwestlichder L 3193 gelegenen weitgehend ausgeräumte Ackerlandschaft an den Wegrändern mit Einzelbaum-,Obstbaum- und Heckenpflanzungen, abwechselnd mit Ackerwildkraut- und Staudenstreifen anzurei-ehern.

Südöstlich der L 3193 ist die Fallbachaue als Landschaftsschutzgebiet (§ 13 HENatG) gekennzeichnet.In diesem Bereich Ist beabsichtigt, Grünland zu entwickeln und das Ufer mit Gehölzen und Staudenflu-ren anzureichern. Weiterhin ist geplant, die Grünlandfläche südöstlich des Mühlgrabens als Land-schaftsschutzgebiet (§ 13 HENatG) und eine Streuobstwiese mit Verbindung zu einem Feuchtgebietam Fuße des Rötelberges als Naturschutzgebiet auszuweisen. Südlich des Kirschwaldstückes (Flur 9,Flurstück 14), auf der gegenüberliegenden Straßenseite der L 3193, soll eine Streuobstwiese angelegtwerden.

Im Landschaftsplan (LP) Langenselbold werden einige Aussagen des FNPs differenziert. Hier wird dieFläche zwischen L 3193 und Marköbler Bergrücken als Bereich für "generelle Anreicherung strukturar-me Feldfläche mit Gehölzen und Kleinstrukturen" festgelegt. Entlang des Eckenbachs auf ca. 700 m istein Grünlandstreifen vorgesehen. Eine geplante Allee betont den Weg- bzw. den Bachverlauf.

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäß

HERRCHEN& SCHMITT

Vielfach soll der Laubwaldanteil in Waldstücken erhöht werden. Als wichtigste Baumarten werdenhierbei Eiche und Hainbuche genannt. Auf dem Rötelberg wird eine Extensivierung der forstlichenNutzung vorgeschlagen.

2. 1.3.3 Gemeinde Ronneburg

Die erste Genehmigung des wirksamen Flächennutzungsplans (FNP) für die Gemeinde Ronneburgfand im September 1978 statt. Eine Fortschreibung ist für das Jahr 2000 vorgesehen. Im FNP ist diegeplante Ortsumgehung Ronneburg-Hüttengesäß dargestellt. Die genehmigte Umgehungstrasse (Vari-ante B der UVS) deckt sich überwiegend mit diesem im FNP vorgesehenen Verlauf.

Eine Abweichung des FNP zum heutigem Bestand ergibt sich mit der Lage der Kläranlage, die vomStand 1978 südöstlich der Angelteiche auf der Feuchtwiese geplant war. Der heutige Standort liegtweiter östlich (Flur 24, Teilflurstück 54).

Die im Landschaftsplan (LP) angesprochene, von der Gemeinde gewünschte Erweiterung des Gewer-begebietes (nordwestlich des bestehenden Gewerbegebietes) ist im wirksamen FNP als Fläche für dieLandwirtschaft dargestellt.

Der Landschaftsplan wurde am 21. 10. 1999 von der Gemeindevertretung beschlossen und dem Regie-rungspräsidium (RP) Darmstadt zur Anzeige gebracht. Es wurden von Seiten des RP keine Bedenkengeltend gemacht. Der Landschaftsplan sieht folgende allgemeine Entwicklungsziele vor:- Angleich der tatsächlichen Nutzungen an die dem Landschaftsraum verträgliche Nutzung,

Beseitigung oder Verminderung der Konflikte und Konfliktwirkungen,

- Verbesserung der Situation der Landschaftsstrukturen hinsichtlich der Qualität unter besondererBerücksichtigung der überirdischen Gewässer.

In Anlehnung an das "Kompensationskonzept Kinzig" ist die Biotopverbundachse der Fallbachaue mitden Nebentälern als Grünland zu nutzen und der Ufersaum mit Erlen und Weiden auszustatten. Wei-

terhin sieht der Landschaftsplan Grünlandnutzung nordöstlich des Ortsrandes, entlang der L 3193zwischen Ortsrand und Kühkaute und zwischen der L 3009 bis zum nordwestlichen Fuß des Mühlber-ges, einschließlich des nach Südwest verlaufenden Tales vor. Ackerfluren sind mit Säumen und Rainenauszustatten. Lineare Strukturen, wie Hecken und Alleen entlang von Feldwegen und Waldsäume,sollen entwickelt werden (entsprechende Lage ist der Karte "Leitbilder" des LPs zu entnehmen). Vomnordwestlichen bis südwestlichen Ortsrand finden sich kleinräumige Nutzungsstrukturen aus Grünland,Streuobst und Äckern. Alleen und Einzelbäume im Straßenraum sollen vor allem den Ortsausgang in

die Feldflur betonen.

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esaßHERRCHEN& SCHMITT

2.2

2. 2.1

Landschaftsfaktoren, Schutzgüter, Nutzungen'

Naturräumliche Gliederung2

Naturräumliche Einheiten sind Teile der Erdoberfiäehe mit einem einheitlichen Gefüge, welches sichaus der räumlichen Verteilung und Vereinigung ihrer natürlichen Bestandteile ergibt.Diese Bestandteile sind die aus Gestein und Oberflächenform gebildete Bodengestalt, das Regionalkli-ma, der Wasserhaushalt, die Böden sowie die Pflanzen- und Tierwelt. Durch die Naturräumliche Glie-derung werden Einheiten verschiedener Hierarchlestufen mit jeweils besonderer natürlicher Ausstat-tung und entsprechenden Nutzungsmöglichkeiten abgegrenzt.

Das Plangebiet liegt im nordöstlichen Teil der naturräumlichen Region des Rhein-Main-TiefIandes undzählt zur naturräumlichen Einheit des Büdingen-Meerholzer-Hügellandes.

Charakteristisch für diese Einheit sind die gewellten, hügeligen bis kuppigen Landschaften, die aus nachNorden einfallenden Schichten des Rotliegenden aufgebaut sind (vgl. MEYNEN/ SCHMFTHÜSEN 1967).Mächtige Lößauflagen (und eingeschaltete Leiten des Rotliegenden) schaffen die Voraussetzung für einenlandwirtschaftlich ertragreichen Produktionsstandort. Große intensiv bewirtschaftete Flächen liegen nebenökologisch hochwertigen Biotopflächen der Auen. An den stärker geneigten Hängen finden sich Streuobst-wiesen und Feldgehölze und auf den Höhenrücken Wälder (vgl. RP DARMSTADT 1997).

Der Ronneburger Bergrücken (233. 00 m ü. NN) wird durch von Nordost nach Südwest verlaufendebewaldete Rücken (170-260 m ü. NN) zwischen breiten Talmulden vor den Schichtstufen des BüdingerWaldes charakterisiert. Der Marköbler Bergrücken, getrennt von dem Fallbachtal, überzieht eine jung-tertiäre Fläche. "Das Anstehende besteht vorwiegend aus Sandstein und Schieferton des Oberen Rot-liegenden. Diese werden stellenweise von Pliozänsedimenten überlagert, die ihrerseits das Liegendeder Reste einer Maintrappdecke bilden" (BfLR 1967). Die Böden der steilen Laubwaldrücken sind san-dig-grusig, die der flachen Hänge aus Laß. Während die Hänge obst- und ackerbaulich genutzt wer-den, befindet sich in den weiten Talmulden überwiegend Grünland (vgl. BfLR 1967).

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Abb. 8: Naturräumliche

Gliederung

des Plangebietes

(nach KLAUSING 1988,

verändert)

Die Bestandserhebung basiert in wesentlichen Teilen auf den Daten der UVS (Fröhlich & Sporbeck 1997)sowie des Landschaftsplanes (UVF 2000).

2 nach KLAUSING (1967)

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LBP Ausbau dei L 3193 zwischen der A 45 una Ronnebur -Hütten esäß

HERRCHEN& SCHMITT

Tab. l; Einordnung des Plangebiets in die naturräumliche Gliederung

HAUPTEINHEITENGRUPPE HAUPTEINHEITEN

230 Messeler Hügelland

231 Reinheimer Hügelland

232 Untermainebene

UNTEREINHEITEN

233.0 Ronneburger Hügelland

233.00 Ronneburger Bergrücken

233.01 Ronneburger Hochflache

233 BUdingen-Meerholzer HUgelland 233. 1 Gelnhauser Kinzigtal

23 Rhein-Main-Tiefland 234 Wetterau 233.2 Nordwestliches Spessartvorland

235 Main-Taunusvortand 233. 20 Meerholzer Hügelland

236 Rhelngau 233.21 Märlener Bucht

237 Ingelheimer Rheinebene 233. 3 Hahnenkammvoriand

2.2.2 Relief, Oberflächengestalt

Das Fallbachtal (im Verlauf ca. 140-130 m ü. NN) durchquert das Plangebiet nordöstlich bis südwest-lich. Es wird großräumig im Nordwesten vom Markübler Bergrücken (194 bis 295 m ü. NN) und die-sem vorgelagert vom Kornberg (182,8 m ü. NN), vom Hehres Berg (193,7 m ü. NN), vom Hohnstein(189 m U. NN), sowie im Südosten vom Mühlberg (184 m ü. NN) und vom Rötelberg (185 m ü. NN)eingeschlossen. Kleinräumig wird das Relief von mehreren kleinen Seitentälchen bestimmt, die oft nurtemporär wasserführend sind und deren Gewässer in den Fallbach münden.

Längs der L 3193 befinden sich auf insgesamt 4 ha fünf Einzelanwesen im Plangebiet. Der Ecken-bachhof und die Clausische Mühle liegen im Bereich der Fallbachaue auf ca. 140 bzw. auf 136 mü. NN. Wiesenhof, Buchenhof und Bruderdiebacherhof liegen hingegen an der L 3193 auf der Fall-bachaue abgewandten Seite im ansteigenden Gelände auf ca. 150 m ü. NN.

Der überwiegende Teil der südöstlichen Hanglagen wird intensiv ackerbaulich genutzt. Anschließendan das Fallbachtal steigt das Gelände in diesem Bereich auf 400 m Länge von ca. 140 m ü. NN (Fall-bachtal) bis 180 m ü. NN an.

Entlang des Fallbachs, der größtenteils von Gehölzen begleitet wird, finden sich neben Grün- und Wei-deland auch große Flächen mit Ackernutzung.

Zusammenhängende Gehölzflächen existieren im Plangebiet nur in R)rm eines Pappelwaldes in der Fall-bachaue, der im Bereich des Eckenbachhofes in einen Fichtenbestand übergeht, eines Eichenmischwaldesmit Kiefern linksseitig am Fuße des Rötelberges und in Form eines Kirschenwaldstückä an der L 3193.

Waldflächen sind nur außerhalb des Plangebietes auf dem Marköbler Bergrücken und um den Rötel-

berg zu finden.

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäßHERRCHEN& SCHMITT

2. 2.3 Geologie, Lagerstätten

Die geologische Bestandsbeschreibung basiert auf der Auswertung der geologischen ÜbersichtskarteM l: 300. 000 (HLfB 1989), der Umweltverträglichkeitsstudie zum Ausbau der L 3193 und der Umge-hung Ronneburg-Hüttengesäß, der Umweltverträglichkeitsuntersuchung für die geplante Deponie Ho-hestein/Eckenberg-Süd sowie des Fachgutachtens Pflanzen- und Tierwelt zur Umwelh/erträglichkeits-Untersuchung für die geplante Deponie Hohestein/Eckenberg-Süd.

Die ältesten Gesteine im südöstlichen Plangebiet sind Konglomerate, Sandsteine, Arkosen, Schluffe undTonsteine des oberen Rotliegenden. Hierbei handelt es sich um terrestrische Sedimentablagerungen desPerm (Erdaltertum), die während des damalig ariden Klimas durch Rotverwitterung ihre charakteristischeFarbe erhielten. Auftretende rhyolitische Tuffe (z. T. mit Kalkstein) sind auf Vulkantätigkeit zurückzufüh-ren. Fragmentarisch finden sich auch pliozäne Ton-Schluffie und Sand-Kiese des Jungtertiärs.

Der übrige geologische Untergrund des Plangebietes wird von jüngeren Solifluktionsschutten (Löß-lehm, Löß) im Plelstozän des Quatärs gekennzeichnet. Bei diesen klastischen eiszeitlichen Ablagerun-gen der Gletscher und Flüsse handelt es sich um Tone und Schluffe, vermengt mit Steinen und Geröll.

Oberflächennahe Tonlagerstätten finden sich außerhalb des Untersuchungsraumes am Rötelberg (vgl.Kap. 2. 1. 1, RPS 2000). Ein Abbau fand ösüich des Rötelberges statt. Die ehemalige Tongrube wurde mitErdaushub aufgefüllt und teilweise rekultiviert.

2.2.4 Böden

Nach der Bodenübersichtskarte (HLfB 1989, M l: 500.000) wird das Planungsgebiet durch Parabraun-erde mit mittlerem Basenanteil und örtlich durch Pseudogley-Parabraunerde geprägt. Es finden sichschwach lehmige Schluffe bis schluffig-tonige Lehme (vereinzelt skeletthaltig) mit mittlerer bis großerEntwicklungstiefe.

In der Bodenkarte (HLfB 1998) zeichnen sich die Auen des Fallbachs und seiner Seitentäler durch dieBodengesellschaft der Auengleye aus. Daran schließen sich, besonders an die nordwestlichen Seiten-

täler, Kolluvisolböden über Parabraunerden an. Südöstlich sind Pararendzinen, Gley-Kolluvisol, Pseu-dogley-Parabraunerden und Braunerden zu finden. Den übrigen Teil nimmt die Parabraunerde ein, dieim Nordwesten durch Grundwassereinfluss vergleyt ist (Pseudogley-Parabraunerde).

Allgemein zeichnen sich die Böden im Plangebiet durch gute bis sehr gute Bodengüte aus. Sie eignensich daher besonders für landwirtschaftliche Ackernutzung. Die Aueböden wurden traditionell durchden natürlichen Grundwassereinfluss als Grünland genutzt, werden aber heute mit Hilfe von Entwäs-serungsmaßnahmen größtenteils als Acker bewirtschaftet.

Die unteren Hangbereiche der kalkreichen Lößgebiete (Pseudogley-Parabraunerde mit mächtiger Lö-ßauflage) sind stark erosionsgefährdet.

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäß

HERRCHEN& SCHMITT

Abb. 9: Betroffene Bodenformgesellschaft im Plangebiet

(Bodenkarte von Hessen TK 50. Blatt 5720 Gelnhausen bzw. Blatt 5920 Alzenau i.U. HLfB 1998)

Die Themenkarte "Standorttypisierung für die Biotopentwicklung" (M l: 50.000) des HLfBs (1998)stellt die Standortbedingungen der Nährstoff- und Wasserversorgung sowie des Basenhaushaltes darund kann Hinweise für potentielle Kompensationsflächen liefern.

Die Fallbachaue ist prägend für das Plangebiet, hier finden sich Standorte mit potentieller Auendyna-mik, die sich durch potentielle Überflutungsbereiche mit Grundwassereinfluss ausweisen. Auf diesenStandorten können sich mäßig spezialisierte, schutzwürdige Vegetationen entwickeln.

Der überwiegende Teil des Plangebietes besteht aus Standorten mit hohem Wasserspeicherungsver-mögen, die sich durch schlechten bis mittleren natürlichen Basenhaushalt auszeichnen. Nordöstlichder Angelteiche finden sich Standorte mit gutem natürlichen Basenhaushalt. Vereinzelt treten auchStandorte mit ausgeglichenem Wasserhaushalt, mit geringem Wasserspeicherungsvermögen undschlechtem bis mittlerem natürlichen Basenhaushalt auf. Allgemein können diese als Normalstandorte

für mesophile Vegetationsgesellschaften angesehen werden. Ihre natürliche und naturnahe Ausprä-gung ist aufgrund der vorherrschenden intensiven Ackernutzung gefährdet.

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Tab. 2: Betroffene Bodenformgesellschaften im Plangebiet(Bodenkarte von Hessen 7K 50. Blatt 5720 Gelnhausen bzw. Blatt 5920, Alzenau i. U. HLfB 1998)

Nr. Bodenformgesellschaft

42 Auengley

131 Pararendzina

134 Parabraunerde

Ausgangsgestein

aus fluviatilen Sedimenten, Auenablagerungen der Bäche, lößlehmgeprägt

aus äolischen Sedimenten, aus mächtigem Laß

aus äolischen Sedimenten, aus mächtigem Loß, teilweise aus Lößlehm undKolluvialtehm

140 Pseudogley. Parabraunerde aus äolischen Sedimenten, aus mächtigem Laß, teilweise Lößlehm

144 Kolluvisol

Gley-Kolluvisol

147 KolluvisolKolluvisol über Parabraunerde

262 Braunerde

Regosol-Braunerde

263 Pseudogley-ParabraunerdeParabraunerde

265 Kolluvisol

aus holozänen Abschwemmassen über äolischen Sedimenten, über Loß,Kolluviallehm

aus holozänen Abschwemmassen über äolischen Sedimenten, über Löß,Kolluviallehm

aus Solifluktionsdecken überfeinklastischen Gesteinen, lößlehmarme

Bodenformgesellschaft, anstehende Schluff- und Tonsteine des Rotliegenden

aus Solifluktionsdecken über feinklastischen Gesteinen, lößlehmreicheBodenformgesellschaft

aus holozänen Abschwemmassen über Solifluktionsdecken, über klastischemGestein (Rotliegendsedimentgesteinen), akkumuliertes Bodenmaterial

Im Zuge der Vorplanung wurden von der Baustoff- und Bodenprüfstelle Wetzlar ein Baugrundgutach-ten erstellt. Demnach besteht der oberflächennahe Untergrund im Bereich der geplanten Trasse ausbindigen Böden, der tiefere Untergrund wird aus Schiefertonen und Sandsteinen des Rotliegendengebildet.

Die Pufferfähigkeit von stofflichen Belastungen hängt vom Carbonatgehalt, aber auch vom pH-Wertund dem Ton- und Humusgehalt des A-Horizontes ab (AG-BODENKUNDE 1982). Im Allgemeinen sinddie vorherrschenden Laß- bzw. Lößlehmböden hochwertige Ackerstandorte mit guter Pufferfähigkeitgegenüber Schadstoffbelastungen. Die Aueböden weisen hauptsächlich geringere Pufferfähigkeit unddamit eine hohe Empfindlichkeit gegenüber stofflichen Beeinträchtigungen auf. Aufgrund des Maßsta-bes und der Systematik des HLfBs, Bodeneinheiten zu Bodenformgesellschaften mit Leitbodenformenzusammenzufassen, ist in der Bodenformgesellschaft eine große Varianz des Carbonatgehaltes enthal-ten und dementsprechend das Filtervermögen für Schwermetalle variabel. Anhand der vorliegendenUnterlagen können die Aussagen nicht weiter differenziert werden,

In der nach folgenden Tabelle wird auf den Carbonatgehalt, das Fittervermögen für Schwermetalle unddie Standorttypisierung eingegangen:

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hatten esaB

HERRCHEN& SCHMITT V»

Tab. 3: Bewertung der Bodenformgesellschaften im Plangebiet(Bodenkarte von Hessen TK 50. Blatt 5720 Gelnhausen bzw. Blatt 5920, Alzenau I. U. HLfB 1998)

Nr. Vorherrschende Bodenformgesellschaft

Ausgangsgestein

42 Auengley

Lößlehmgeprägte Becken- und Senkenlandschaft

131 Pararendzina

aus mächtigem Loß134 Parabraunerde

aus mächtigem Löß, Lößlehm und/oder aus Kolluviallehm140 Pseudogley-Parabraunerde, Parabraunerdo

aus mächtigem LOB bzw. Lößlehm

144 Kolluvisol, Gley-KolluvisolKolluviallehm

147 Kolluvisol, Kolluvisol über Parabraunerde

Kolluviallehm

262 Braunerde, Regosol-BraunerdelöBlehmarm, aus anstehendem Schluff- und Tonsteinen

des Rotliegenden

263 Pseudogley-Parabraunerde, ParabraunerdeLößlehmreich, aus anstehendem Schluff- und Tonsteinen

des Rotliegenden265 Kolluvisol

Akkumuliertes Bodenmaterial, Solifluktionsschutte über

Rotliegendsedimentgesteinon

Bodengüte Carbonatgehalt Chem. Filterwirkungfür Schwermetall-

Verbindungen

nur Griinland: carbonatfrei gering

gut bis sehr gut carbonatarm bis mittel bis großcarbonafreich

gut bis sehr gut carbonatreich mittel bis groß

gut bis sehr gut carbonatfrei geringcarbonatreich mittel bis groft

gut bis sehr gut carbonafreich mittel bis groß

gut bis sehr gut carbonatreich mittel bis groß

gut bis sehr gut carbonatfrei gering

gut bis sehr gut carbonathaltig mittel

gut bis sehr gut carbonatreich mittel bis groß

gut bis sehr gut carbonatreich mittel bis groß

Mittlerer Bemerkungen (

Grundwasser- Aussagen der Themenkarte "Standorttypisierung für diestand Biotopentwicklung

(dm unter GOF)

6.10, Lößlehmgeprägte Becken und Senkenlandschaft, örtlichz. T. Uberflutung Naßgley

potentieller Überflutungsbereich mit Grundwassereinfluss> 20 hohes Wasserspeichervermögen. mit guter natürlicher Basen-

Sättigung

> 10 (> 20) hohes Wasserspeichervermogen mit schlechter bis mittlerernatürlicher Basensättigung

> 20 hohes Wasserspeichervermögen mit schlechter bis mittlerernatürlicher Basensättigung

Bodenentwicklungstiefe > 15 dm

> 10 (> 20) hohes Wasserspeichervermögen mit guter natürlicher Basen-Sättigung

> 10 (> 20) teilweise mit geringem Wasserspeicherungsvermogen mitschlechter bis mittlerer natürlicher Basensättigung

> 20 geringes Wasserspeicherungsvermögen mit schlechter bismittlerer natürlicher Basensättigung

> 20 mittleres Wasserspeicherungsvermögen schlechter bis mittlerernatürlicher Basensättigung

> 10 (> 20) hohes Wasserspeichervermögen mit schlechter bis mittlerernatürlicher Basensättigung

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2.2.5

2.2.5.1

Wasser

Grundwasser

Über die geologischen Zustände lassen sich Rückschlüsse auf die Grundwasserverhältnisse im Unter-

grund ziehen. Nach der Hydrogeologischen Karte von Hessen liegt das Plangebiet in der Einheit 7.1"Konglomerate, Arkosen, Feinsande und Tonsteine des Rotliegenden, z. T. mit gering mächtigen sedi-mentären Tertiär oder etwas Basaltauflage" (HlfU 1993). Konglorrierate und Arkosen des Rotliegendenstellen gute Grundwasserleiter dar.

Die Brunnen für die Trinkwassergewinnung (Kühkaute, am nördlichem Ortsrand von Hüttengesäß,Ronneburg und Ronneburg I) befinden sich außerhalb des Plangebietes.

Die Trinkwasserversorgung des Bruderdiebacherhofes erfolgt sowohl über einen eigenen Brunnen alsauch über das örtliche Trinkwassernetz. Der Eckenbachhof ist auf seinen eigenen Brunnen angewie-sen. Die Angelteiche werden von der ehemaligen Quelle für die Trinkwasserversorgung von Hüttenge-saß unterhalten (vgl. Kap. 2.2. 5.2 Stillgewässer). Auf dem Gelände der Kläranlage von Ronneburg-Hüttengesäß befinden sich Brand- und Brauchwasserbrunnen.

Außerhalb des Plangebietes verlaufen parallel, mit einem Abstand von ca. 1. 000 m zum Fallbach, aufnordwestlicher und südöstlicher Seite Trinkwasserschutzgebiete (Zone III). Das Schutzgebiet imNordwesten beinhaltet zum einen den Schuf2 des Brunnens Ronneburg-Hüttengesäß (TWS-Nr. 26. 057), zum anderen den Schutz des Brunnens Hammersbach-Marköbel (TWS-Nr. 26. 068). Dassüdöstliche Gebiet dient dem Schutz des Brunnens der Stadt Langenselbold (TWS-Nr. 26.054)(HlfU 1992).

2.2.5.2 Oberflächenwasser

Datenerhebung:

Die Daten entstammen:

eigenen Erhebungen von 1998

der Auswertung vorliegender Daten, insbesondere:

- der Umweltverträglichkeitsstudie zum Ausbau der L 3193 und der Ortsumgehung Ronneburg-Hüttengesäß (PLANUNGSBÜRO MÖRNER + JÜNGER 1996)

-- der Umweltverträglichkeitsuntersuchung für die geplante Deponie Hohestein/Eckenberg-Süd(Main-Kinzig-Kreis, EIGENBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT 1996)

- des Rahmenkonzeptes Kinzigrenaturierung (HGON 1998)

Stillgewässer

Im Plangebiet kommen keine natürlich stehenden Gewässer vor.

Die beiden südöstlich von Ronneburg-Hüttengesäß gelegenen Angelteiche des Frankfurter Fischerei-

Vereines 1875 e.v. wurden künstlich angelegt. Die Speisung der Teiche erfolgt über die ehemaligeQuelle für die Trinkwasserversorgung von Ronneburg-Hüttengesäß. Das Nutzungsrecht des Vereins andieser Quelle besteht bis zum Jahre 2010 (UVU 1996).

Der kleinere Teich wird extensiv, der größere intensiv genutzt. Der Letztere weist deshalb eine geringeNaturnähe mit geringem Entwicklungspotenüal auf.

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Im Pappelwald der Fallbachaue wurden zwei Amphibientümpel künstlich angelegt. Sie werden ganz-jährig von einem Rinnsal, dass am Fuße des Nühlberges entspringt, gespeist. Im Sommer sind sie miteiner Wasserlinsendecke überzogen.

Fließgewässer

Fallbach

Der Fallbach durchfließt das Plangebiet von Nordosten bis Südwesten. Er entspringt nordöstlich von

Ronneburg-Hüttengesäß bei Vonhausen, ist aber nach den Aussagen der Gemeinde Ronneburg (HerrErtl) bis Diebach am Haag kaum wasserführend und wird vor allem von Quellen und Drainagen in denGemeinden Altwiedermus/Neuwiedermus gespeist. Der Fallbach mündet bei Hanau in die Kinzig.

Der Fließgewässertyp des Fallbach wird im "Rahmenkonzept Kinzigrenaturierung" (HGON 1998) von derQuerung der L 3009 bis zum südwestlichen Rand des Plangebietes als Flachlandbach charakterisiert.

In seinem Verlauf durch das Plangebiet münden mehrere Zuflüsse in den Fallbach. Diese Graben undBäche sind überwiegend begradigt und führen durch intensiv genutztes Acker- und Grünland. Sie wer-den von frischer bis feuchter Ruderal- bzw. Hochstaudenflur begleitet, den schmalen Uferstreifen fehlt

ein naturnaher Ufergehölzsaum. Einige dieser Gräben und Bäche sind nur temporär wasserführend.Dauernd wasserführend bzw. im Unterlauf dauernd wasserführend sind die Kühkaute, der Graben an

der Kläranlage, der Landwehrgraben und der Eckenbach..

Im Abschnitt zwischen der Querung der L 3009 und dem Eckenbachhof ist der Failbach begradigt. DasBachbett ist von der Querung bis ca. in Höhe der Kläranlage mit Betonhalbschalen ausgebaut.

Vereinzelt begleiten Gehölze wie Erle, Birke, Pflaume und Weide den Verlauf. Rechtsseitig befindensich Acker (Grünlandumbruch) bzw. die Angelteiche, auf der linken Seite Grünland, Weide und einPappelforst. Am Eckenbachhof fließt der Fallbach durch eine Viehweide.

Nördlich des Eckenbachhofes zweigt der Mühlgraben vom Fallbach ab. Der Fallbach verläuft Richtung

L 3193, läuft ein Stück parallel der L 3193, entfernt sich nach Süden in Richtung der Clausischen Müh-le, entlang am Fuße des Rötelbergs und verlässt das Plangebiet im Süden. Im letztgenannten Ab-schnitt mäandriert der Verlauf starker, und der Uferbewuchs, hauptsächlich aus Weidengebüsch, wirddichter. In diesem Bereich ist das Bachbett naturnäher. Allerdings wird der Fallbach in diesem Ab-

schnitt, bis auf ein kleines Waldstück am Fuße des Rötelberges, von intensiver Ackernirtzung begleitet.

Die Gewässergütekarte (HLUG 2000) kennzeichnet den Fallbach im Plangebiet mit Güteklasse II, mä-ßig belastet. In der Gewässergütekarte von 1994 (HMUEJFG 1994) war der Fallbach im Plangebietüberwiegend mit Güteklasse II, mäßig belastet, im Bereich zwischen den Angelteichen und dem Bru-derdiebacherhof mit Güteklasse II-III, kritisch belastet, gekennzeichnet.

Das "Rahmenkonzept Kinzigrenaturierung" (HGON 1998) bewertet die Gewässerstrukturgüte wegenunzureichender Ausbildung des Uferrandstreifens und des Auenbereiches (kein naturnaher Abschnitt

vorhanden) sowie untypischen Längs- und Querprofils eines Muldenbachs als merklich bis übermäßiggeschädigt und die Ausprägung der Sohlenstruktur als mäßig bis deutlich beeinträchtigt.

Die Gewässerstrukturgütekartierung (HMULF 2000) stuft das Gewässer in fast allen Abschnitten als"stark bis vollständig verändert" ein.

Das Überschwemmungsgebiet des Fallbaches ist in der Bestandskarte dargestellt.

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Nachfolgend werden die wichtigsten Zuflüsse des Fällbachs im Plangebiet beschrieben:

Kühkaute

Der periodisch wasserführende rechte Zufluss zum Fallbach führt in einem geradlinigen Bett überwie-gend durch Ackerland. Die schmalen Ufersäume werden von ruderaler Vegetation bestimmt. Im Unter-lauf fließt er parallel zum asphaltierten Feldweg östlich des Buchenhofes und ist unter der L 3193 ver-röhrt. Der letzte Abschnitt vor der Einmündung verläuft zwischen den Angelteichen.

Die Gewässerstrukturgütekartierung (HMULF 2000) stuft das Gewässer als "sehr stark bis vollständigverändert" ein.

Landwehrgraben

Der Landwehrgraben entspringt rechtsseitig des Fällbachs in ca. 1.000 m Entfernung. Sein begradigtesBett führt, ohne nennenswerte Strukturen, durch Acker, parallel zum asphaltierten Feldweg an derGrasrennbahn. Der Oberlauf ist periodisch wasserführend. Der Unterlauf wird von Drainagen der Gras-rennbahn gespeist und führt daher ständig Wasser.

In seinem letzten Abschnitt ist er dreimal wegen Wegüberführungen verrohrt und verläuft von derL 3193 bis zur Fallbacheinmündung parallel zum Asphaltweg und dem Gehölzstreifen östlich des gro-ßen Angelteiches.

Die Gewässerstrukturgütekartierung (HMULF 2000) stuft das Gewässer als "sehr stark bis vollständigverändert" ein.

Die unteren ca. 600 m (am nordwestlichen Ende der Grasrennbahn beginnend) sind im Landschafts-rahmenplan (LRPS 2000) als "Bereiche für den Schutz überirdischer Gewässer" ausgewiesen.

Eckenbach

Der Eckenbach bildet die Grenze zwischen den Gemarkungen Ronneburg-Hüttengesäß und Langensel-bald. Der ca. 600 m lange rechte Fällbachzufluss fließt durch überwiegend intensiv genutzte Ackerflä-chen, parallel zum unbefestigten Feldweg begleitet von frischer bis feuchter Ruderalflur. Der Abschnittzwischen Abzweigung vom Feldweg und L 3193 ist mit Weidengebüsch und Rohrglanzgrasröhrichtstrukturreicher. Ab diesem Abschnitt ist der Eckenbach ständig wasserführend. Er fließt nach der Que-rung der L 3193 durch Rinderweide und Grünland.

Die Gewässerstrukturgütekartierung (HMULF 2000) stuft das Gewässer als "stark bis vollständig ver-ändert" ein.

Mühlgraben

Der Mühlgraben zweigt nach Süden, in Höhe des Eckenbachhofes, vom Fallbach zur Clausischen Mühleab. Auf ca. 700 m Länge führt er, gesäumt von einer Hecke, parallel zum Schotterfeldweg mit angren-zender Ackerfläche. Der untere Abschnitt wird von Hecken und Schilf begleitet. Die letzten 150 m biszur Einmündung in den Fallbach (an der Zufahrt zur Clausischen Mühle) sind verrohrt. In den ersten300 m wird das überwiegend stehende Wasser des Grabens von Wasserlinsen bedeckt, der weitereAbschnitt ist periodisch wasserführend.

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hiltten esäß

HERRCHEN& SCHMITT

Bewertung

Beurteilend lässt sich sagen, dass der Fallbach und seine Zuflüsse im Plangebiet stark beeinträchtigtsind. Der Eingriff in die Gewässerstruktur (Ausbau und Begradigung) schlägt sich im Grundwasserhaus-halt nieder und führt zu Abflussveränderungen und damit zur Absenkung des oberflächennahen Grund-wassers. Dies und zusätzliche Ertwässerungsmaßnahmen lassen auf ehemaligen Feuchtgebleten Acker-nutzung zu. So ist Z. B. aus historischen Karten (KURFÜRSTENTUM HESSEN 1859 u. HESS.KATASTERAMT 1919/20) ersichtlich, dass das ehemals in der Aue vorhandene Grünland aktuell häufigdurch intensive Ackernutzung verdrängt wurde. Aufgrund des überwiegend begradigten Fallbachlaufesbildet sich das natürliche trogförmige Querprofil als Trapezprofil aus. Der teilweise vorhandene Sohlen-verbau trägt zur starken Schädigung der Gewässerstrukturgiite erheblich bei.

Laut "Rahmenkonzept Kinzigrenaturierung" (HGON 1998) entspricht die Gewässergüte II den Anforde-rungen eines regionaltypischen Flachlandbachs, so dass kein Handlungsbedarf zur Verbesserung nötigist. Aus der äußerst geringen Strukturgüte der Gräben und Bäche im Plangebiet ist jedoch ein erhebli-eher Handlungsbedarf abzuleiten.

2. 2.6 Klima und Luft

Die Beurteilung des Klimas im Plangebiet stützt sich auf die Aussagen der Klimastandortkarte(HMfLULF 1981) und der Klimafunktfonskarte von Hessen (HMfWVL 1997) sowie auf die Aussagen derUVS (Anschluss-Stelle A 45, Ausbau L 3193 und OU Ronneburg-Hüttengesäß) (PLANUNGSBUROMÖRNER + JÜNGER 1996) und der UVU zur geplanten Deponie Hohestein/Eckenberg-Süd (PGNU 1996).

2.2.6.1 Regionalklima

Das Klima von ganz Hessen ist dem warm-gemäßigten Regenklima zugeordnet. Das Regionalklima derNiederungen des Büdingen-Meerholzer Hügellandes zeichnet sich im Vergleich zu den Durchschnitts-werten von Hessen durch niedrigere Windgeschwindigkeiten, höhere Lufttemperaturen und geringereNiederschlagshöhen aus.

Die Region weist im langjährigen Mittel Niederschlagsmengen von 650 bis 700 mm/a auf. Als Sommer-regentyp liegt der Hauptanteil des Niederschlags in den Sommermonaten in Form von Schauer- undGewittertätigkeit. Hohe Niederschlagswerte im November und Dezember kommen durch Durchzug vonTiefdruckgebieten zustande. Das Niederschlagsmaximum liegt bei 900-1000 mm, das Minimum bei400-500 mm. Die Schneemenge beträgt 7, 5 bis 10 % des Gesamtniederschlages und ist mit einerSchneedeckenhöhe von 10 cm an 5 bis 10 Tagen gering.

Das warme Klima dieser Region mit mittleren Lufttemperaturen von 9 bis 9,5°C/a ist gekennzeichnetdurch 30 bis 50 Sommertage (Lufttemp, > 25°C), 80 Frosttagen (Minimaltemp. 0°C) und 20 Eistage(Maximaltemp. 0°C). Die Vegetationsperiode beträgt 253 Tage.

Im Bereich der Bachniederungen kommt es besonders im Herbst und Winter zu Talnebel (bis zu50 Tage/a). Die Hangzonen sind nebelarm.

Die Windrichtung der gemäßigten Breiten tritt vorherrschend aus Westen auf, damit ist überwiegendder Durchzug eines Tiefdruckgebietes verbunden. Hingegen werden Hochdruckgebiete hauptsächlichmit Ostwinden über das Gebiet transportiert. Die gemessenen mittleren Windgeschwindigkeiten liegenbei 2 bis 3 m/s.

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2.2.6.2 Lokalklima

Die lokalklimatischen Werte können je nach Wetterlage erheblich von den regionalklimatischen Wertenabweichen. Verantwortlich für die lokalen Unterschiede der Lufttemperatur und der Windzirkulationsind das Relief und die Bodennutzung im Plangebiet,

Die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen mit geringem Gehölzanteil zählen zu den poten-tiell aktiven Kaltluftentstehungsgebieten. In den Bereichen, in denen das Gelände stärker gegliedertist, ist die Kaltluftentstehung hoch aktiv. Solche Bedingungen finden sich am Fuße der bewaldetenBergkuppen des Marköbler Bergrückens und des Rötelberges (Waldflächen sind potentielle Frischluft-entstehungsgebiete) und berühren das Plangebiet nur am Rand.

Die während strahlungsarmer Witterung entstandene Kaltluft fließt hangabwärts, direkt oder über diekleinen Seitentäler, in das Fallbachtal und wird von dort in Gefällerichtung des Talverlaufes nach Süd-westen transportiert.

Im Plangebiet befinden sich keine größeren Strömungsbarrieren. Nach der "Darstellung der Kaltluftab-flüsse" des Deutschen Wetterdienstes (1995) sammelt sich lediglich kühle Luft in Geländesenken derAngelteiche, nördlich des Eckenbachhofes und nordwestlich des Bruderdiebacherhofes.

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung für die geplante Deponie Hohestein/ Eckenberg-Süd wurde eine einjährige Windmessung (September 1993 bis August 1994) durchgeführt. Diese er-fasste die Hauptwindrichtung aus Südwest aufgrund der geringen Schwachwinde als einen Teil dergroßräumigen Zlrkulation. Hingegen werden die am zweithäuf igsten auftretenden Luftströme ausNordosten mit hohem Schwachwindanteil als Lokalwindsysteme angesehen.Allgemein lässt sich festhalten, dass die Lokalwjndsysteme nachts und bei strahlungsarmen Witterun-gen auftreten, sich aber die Regionalwinde (vor allem tagsüber) durchsetzen.Die gemessene mittlere Windgeschwindigkeit beträgt 3, 1 bzw. 3,2 m/s mit einer niedrigsten, mittlerenWindgeschwindigkeit im Juli mit 2,0 m/s und einer maximalen Windgeschwindigkeit im Dezember mit4,9 m/s (UVU 1996).

Nach der Luftgütekarte von Hessen ist die lufthygienische Belastung des Plangebietes hoch bis mäßig,in südwestlicher Richtung sogar sehr hoch bis hoch.

Die Siedlungsflächen von Ronneburg-Hüttengesäß, die Einzelanwesen Birkenhof, Wiesenhof, Buchen-hof, Eckenbachhof und Bruderdiebacherhof sowie die Verkehrsfläche der L 3193 stellen Emissionsquel-len dar. Zum einem haben sie als Wärmequellen (DWD 1995) Einfluss auf die lokalen Kalüuftverhält-nisse, zum anderen sind sie Luftschadstoffemittenten. Die Verbreitung der Immissionen hängt von denjeweiligen Windverhältnissen (vgl. o. lokale/ regionale Windsysteme) ab.

Die gemittelten gewichteten Interpolationsdaten der Schwefeldioxid-Messung aus dem Jahr 1993 wer-den mit 16 bis 18 pg/m3, das Ozon-Jahresmittel mit 40 bis 44 |jg/m3 angegeben. Die Ozonbelastungim Monatsmittelwert für Juli 1995 betrug 71 bis 80 pg/m3 (HLfU 1996). Bezogen auf die in ganz Hes-sen gemessenen Daten liegen die Werte im mittleren Bereich der angegebenen Skala.

Im Zusammenhang mit der UVS für den Ausbau der L 3193 wurde eine "Ermittlung der Schallemissio-nen und -immissionen" durchgeführt. Die Berechnung der Grenzisophonen-Abstände zeigt, dass anallen 3 betroffenen Wohngebauden (siehe nachfolgende Tabelle) aufgrund der vorhandnen Abständeder Beurtejlungspegel geringer sit als der zulässige Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV (Wohnge-bäude außerhalb bebauter Gebiete entspr. Mischgebeit). Grenzwertüberschreitungen sind somit aus-geschlossen und Lärmvorsorgeansprüche im Sinne der 16. BImSchV somit nicht begründbar.

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esaß

HERRCHEN& SCHMITT

Tab. 4: Ermittelte Schallimmissionen an Immissionsorten

Gerenzwert der zul. Immissions-

belastung gem. 16. BImSchV[db(a)]

Tag Nacht

65 55

Erforderlicher Mindestab-stand im Planfall zur Einhal-tung des Grenzwertes [m]

Tag Nacht

18 22

Vorh. Abstand des Im-missionsortes von der

gepl. Straßenachse [m]

36 (Bruderdiebacherhof)

44 (Eckenbachhof)

44 (Birkenhof)

2. 2.7 Pflanzen, Tiere, Lebensräume3

2. 2. 7. 1 Pflanzenwelt

2. 2.7. 1.1 Potentielle natürliche Vegetation

Mit der potentiellen natürlichen Vegetation kann nach TÜXEN (1956) das heutige natürliche Wuchspo-tential der Landschaft dargestellt werden. Diese gedachte "potentielle natürliche Vegetation" würdeunsere Kulturlandschaft bedecken, wenn man den aktuellen menschlichen Einfluss durch Land-undForstwirtschaft, Verkehr und Industrie gedanklich ausschaltet und sie anstelle der heutigen, nutzungs-bedingten Sekundärvegetation ohne eine langwierige Entwicklung (Sukzession) einsetzt. Somit ent-spricht die heutige potentielle natürliche Vegetation den heutigen Standortbedingungen, also ein-schließlich aller tiefgreifenden, irreversiblen Veränderungen durch vielfältige Nutzungseingriffe. Siekennzeichnet das räumliche, standortbedingte Vegetationsgefüge als ein stabiles Merkmal des Natur-raumes (BASTIAN & SCHREIBER 1995).

Für die Landschaftsanalyse bedeutungsvoll ist die potentielle natürliche Vegetation

- wegen ihres Bezuges zum Naturraum, dessen Gliederung aus entsprechenden Vegetationskartenablesbar ist,

- für die Beurteilung des Natürlichkeitsgrades der heute real vorhandenen Vegetation,

für Naturschutz und ökologischen Waldbau,

- als Grundlage für Umweltkontrollen und die Beurteilung von Wirkungszusammenhängen der Um-weltfaktoren,

- für eine ökologisch begründete Landnutzungs- und Landschaftsplanung, indem sie Hinweise liefertauf vorhandene Standortpotentiale und mögliche Ersatzgesellschaften (z. B. bei Pflanzungen).

Die potentielle natürliche Vegetation würde aus Perlgras-Hainsimsen-Buchenwäldern (Me/ico-Fagetum)sowie aus Waldmeister-Buchenwäldern (Gai/'q odorati-Fagetum) und in den selten überfluteten Talau-en aus Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwäldern (Stellario-Carpinetum) bestehen. Häufiger überfluteteBereiche zeichnen sich durch Traubenkirschen-Eschen-Auwald (Pruno-Fraxinetum) und unmittelbar am

3 Vgl. hierzu auch die zitierten Aussagen des Landschaftsrahmenplanes (Kap. 2. 1.2, S. 18).

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esaBHERRCHEN& SCHMITT

Ufer des Fällbachs durch fragmentarische Silberweiden-Auwald {Salicetum albae} Vegetation aus(PGNU 1996). Naturnahe Ersatzgesellschaften in den Talauen sind Röhrichte, Nasswiesen und Seggen-rieder (RP DARMSTADT 1997).

Auf den Laß- bzw. Lößlehmböden des Plangebietes würde sich langfristig ein artenarmer Waldmeister-Buchenwald (Galio odoratl-Fagetum'} durchsetzen. Diese Gesellschaft gehört zur Gruppe der an-spruchsvollen Buchenwälder und wird gekennzeichnet u. a. durch: Rotbuche {Fagus sylvaticä), Perl-gras {Melica uniflorä), Waldsegge (Cärex sylvatlcä), Große Sternmiere {Stellaria holostea}, Waldmeister{Gallum ocforatum), Goldnessel {Lamium galeobdolon ssp. montanum), Maiglöckchen (ConvallariamajaliS), Waldveilchen {Viola relchenbachlana), Vielblättrige Weißwurz (Polygonatum multlflorunfjsowie einzelne Exemplare der Traubeneiche {Quercus petraeä) und der Hainbuche {Carpinus betuluä).

2. 2. 7. 1. 2 Reale Vegetation

Datenerhebung:

Die Daten zur Pflanzen- und Tierwelt entstammen:

eigenen Erhebungen von 1998 und 2002

der Auswertung vorliegender Daten, insbesondere:

- der Umweltverträglichkeitsstudie zum Ausbau der L 3193 und Ortsumgehung Ronneburg-Hüttengesäß (PLANUNGSBÜRO MÖRNER + JÜNGER 1996)

- des Fachgutachtens Pflanzen- und Tierwelt im Zuge der Umweltverträglichkeitsstudie für die poten-tielle Deponiestandortfläche Hohestein/Eckenberg-Süd (PGNU 1996)

- der Biotopkartierung für die UVS Ausbau L 3193 und Ortsumgehung Ronneburg-Hüttengesäß(INFRASTRUKTUR UND UMWELT 1996)

Das waldarme Plangebiet wird hauptsächlich durch ackerbauliche Nutzung und durch die Fallbachauegeprägt. Alle anderen Biotoptypen beschränken sich auf relativ kleine Areale.

Bei dem großen Anteil der Ackerflächen im Plangebiet handelt es sich ausschließlich um Intensiväckermit Getreide-, Hackfrucht- und Ölfruchtanbau. Durch die Zusammenlegung der Äcker in großflächigeSchläge ist eine grenzlinienarme, aus naturschutzfachlicher Sicht wenig sinnvolle Parzellierung ent-standen. Nur selten stehen einzelne Gehölze in der strukturarmen Ackerflur.

Zusammenhängende Waldflächen kommen in Form einer Hybrid-Pappelanpflanzung rechtsseitig desFallbachs in Höhe der Grasrennbahn (inzwischen gerodet!) und einen Nadelbaumforst, vorwiegend ausFichten und Lärchen, in der linksseitigen Fallbachaue zwischen Angelteichen und Eckenbachhof vor.Dieser weitet sich auf einige Parzellen in südöstlicher Richtung aus. Im November des Jahres (1998)hat das Forstamt Hanau begonnen, die Hybrid-Pappeln auf der Parzelle gegenüber der Grasrennbahnan der L 3193 gerodet und im Frühjahr 1999 durch Erlen ersetzt. Linksseitig des Fallbachs am Fußedes Rötelberges befindet sich ein kleiner Eischenmischwald mit Kiefern.

Das Plangebiet weist einige kleinflächige Hecken- und fisbüschpflanzungen aus standortgerechten,heimischen Arten auf. Zu nennen sind Pflanzungen entlang des Weges zur Kläranlage und in der Ver-längerung in Höhe des Fichtenforstes, zwischen L 3193 und Grasrennbahn, beidseitig des Fallbachszwischen Eckenbachhof und Bruderdiebacherhof, östlich der Clausischen Mühle, linksseitig des Fäll-bachs in Höhe des Rötelberges und beidseitig der L 3193 vor der Unterführung der A 45. Bestandbil-dende Arten sind Liguster {Ugustrum vulgare'j, Roter Hartriegel {Cornus sangulnea}, Hundsrose (Rosa

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esaß

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canina), Schlehe (Prunus spinosa), ein- und zweigriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna bzw.C. laevigatä), Hainbuche (Carpinus betuluS), Haselnuss (Corylus avellana) und Feldahorn (Acer cam-pestre}.

Einige Gewässerabschnitte des Fallbachs sind reich an Weidengebüschen mit Purpur-, Korb-, Silber-und Salweide (Sal/x purpurea, S. vlminalis, S. alba und Sallx capreä). Diese Gebüsche sind oft sehrschmal mit gering ausgeprägter Krautschicht und wechseln sich mit Gruppen von Esche {Fraxinusexce/s/or), Schwarzerle {Alnus glutinosä), Hybrid-Pappel und Pflaume ab. Reine Korbweidenpflanzun-gen befinden sich westlich und östlich der Angelteiche.

Pflanzungen hochstämmiger Obstbaumarten, wie Kirsche, Apfel, Birne, Zwetschge und auch Walnuss,kommen im Plangebiet auf Wiesen und Weiden vor. Die Intensität der Bewirtschaftung und die Pflegeder einzelnen Streuobstbestände unterscheiden sich stark. Ausgefallene Bäume werden kaum durchJungbaumpflanzung ersetzt. Es entstehen so, besonders auf den als Viehweide intensiv genutztenFlächen, sehr lückige Bestände, die dem Charakter der extensiven Streuobstwiese fern sind (z. B. öst-lich des Eckenbachhofes, Gemarkung Ronneburg Flur 24/16, 62, 63, 69). Extensive, aber oft unge-pflegte Streuobstwiesen kommen östlich des Pappelwaldes, südwestlich am Fuße des Rötelberges undca. 200 m südlich der L 3193 in der Nähe der A 45 vor. Einige Obstbaumgruppen finden sich außer-dem noch in den Hausgärten der Einzelanwesen.

Eine Sonderform des Obstbaumbestandes stellt der Kirschenwald an der L 3193 in Nähe der A 45 dar.Diese Fläche wird ausschließlich zur Saatgutgewinnung (Kernsammlung, alle 4-5 Jahre) genutzt.

Einzelbäume. Baumaruppen undAUeen sind an verschiedenen Stellen im Plangebiet anzutreffen.Besonders hervorzuheben sind eine Weide am Weg zur Kläranlage, eine Weide südlich des Ecken-

bachhofes, eine Pappel an der Clausischen Mühle und eine Weide am Bruderdiebacherhof. Bei denanderen vorkommenden Einzelbäumen und Baumgruppen handelt es sich um kleinere Pappeln, Wei-

den. Linden, Walnuss- und Obstbäume.

Alleen-/Baumreihen wurden südlich des kleineren Angelteiches und entlang der L 3193 (Eichen) neuangepflanzt.

In den Lücken der Ufergehölze entlang des Fallbachs existieren schmale Schilfrohnchtbestände. Wei-terhin kommen Schilfbänder am Mühlgraben und um den kleineren Angelteich vor. Das Schilfröhrichtdes größeren Angelteichs geht am Nordufer in eine Breitblättrige-Rohrkolben-Gesellschaft über.

Ein Großseggenried befindet sich im Plangebiet innerhalb des Pappelforstes (Gemarkung RonneburgFl. 24/40).

Die Gräben und Bäche werden von Bachröhrichtgesellschaften und von feuchten bis nassen Hoch-staudenfluren begleitet. Da die ackerbauliche Nutzung meist bis an die Ufer der Gräben reicht, ist dieVerftechtung zwischen den genannten Gesellschaften und dem Queckenrasen sehr groß. Am Land-wehrgraben wachsen das in Hessen gefährdete Sumpfweidenröschen {Epiloblum palustre) und diegefährdete Ufersegge (Carex rlparia}. Von Bedeutung ist auch die als Vogelschutzgebiet ausgewiesenegut ausgeprägte Hochstaudenflur nasser Standorte bei den Angelteichen.

In der Fallbachaue sind Grünland- und Wejdenutzung anzutreffen. Die Mähweiden werden hauptsäch-lich als Rinderweide, vereinzelt aber auch als Pferde- oder Schafweide genutzt. Durch die intensiveBewirtschaftung werden die artenarmen Bestände vom Weidelgras {Lolium perenne} dominiert.

Die Frischwiesen (Arrhenatheretum) der Fallbachaue sind ebenfalls wegen der intensiven Nutzungrelativ artenarm. Extensive, artenreichere Grünlandgesellschaften treten im Plangebiet nur als Unter-

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäßHERRCHEN& SCHMITT

wuchs der Streuobstwlesen auf. Bemerkenswert Ist die extensive Feuchtwiese (Gemarkung Ronneburg"Mühlwiesen", Fl. 24/41) südlich der Angelteiche.

Im Plangeblet kommen zwei Kategorien von Ruderalfluren vor. Zum einen handelt es sich um Straßen-und Wegränder, zum anderen um Acker- und Grünlandbrachen, die mindestens ein Jahr nicht bewjrt-schaffet wurden. Die Säume und Raine weisen neben Pflanzen der Wiesengesellschaften auch Acker-wildkräuter auf. Ackerbrachen befinden sich um die Clausische Mühle, sie werden durch Ackerwild-kraut-Gesellschaften und kurzlebige Ruderalfluren gekennzeichnet. Die Grünlandbrache am Westhangdes Mühlberges wird von hochwüchsigen Arten dominiert und neigt mit Aufkommen der Brombeerezur Verbuschung.

2.2.7.2 Tierwelt

Im Zuge der Erstellung des LBP wurde in der Vegetationsperiode 1998 eine flächendeckende zoologi-sehe Untersuchung durchgeführt (vgl. Anlage: MALTEN 1998). Hierbei wuiden die Artengruppen Vögel(Aves\ Kriechtiere (RepüVa), Lurche {Amphlblä), Tagfalter und Widderchen {Rhopalocera und Zygae-nldae), Libellen {Odonata) und Heuschrecken (Saltatoria) im Plangebiet erfasst. Neben diesen eigenenErhebungen wurde zudem das Fachgutachten Pflanzen- und Tierwelt zur Umweltverträglichkeitsunter-suchung für die potentielle Deponiestandortfläche Hohestein/Eckenberg-Süd Main-Kinzig-Kreis (BRAUNet ai. 1996) ausgewertet. Im Folgenden werden die Ergebnisse zusammengefasst:

Fischteichanlage

Dieser Bereich hat - in Verbindung mit den angrenzenden Gehölzbeständen (Vogelschutzgehölz) - imGebiet die größte Bedeutung für die Vogelwelt, für Amphibien und Libellen.

Es findet sich eine artenreiche Vogelfauna mit Arten der Gewässer, wie z. B. Teichrohrsänger {Acro-cephalus sclrpaceuS) und Teichralle {Gallinula chloropus), wobei Teichrohrsänger v. a. die Röhrichteder beiden Fischteiche besiedeln. Sie hielten sich aber auch, ebenso wie der Sumpfrohrsänger (Acro-cephalus palustris), im Graben zwischen der L 3193 und dem großen Fischteich auf. Regelmäßig wa-ren auch einzelne Graureiher (Ardea dnereä) zu beobachten.

In den Gehölzbeständen an der Fischteichanlage, insbesondere im Vogelschutzgehölz, konnten einige be-merkenswerte Vogelarten wie Nachügall (Lusc/nia megarhynchoS), Pirol {Oriolus oriolus\ Grauschnäpper(Musacapa strlatä) und Gelbspötter (Hlppola/s lctennä) beobachtet werden. Sie sind alle typische Bewoh-ner strukturreicher Wälder und häufig in Auewäldem zu finden. In den Randbereichen kommen zudemanspruchsvollere Vogelarten wie Kuckuck {Cuculus canoruä) und Turteltaube (SüEptope/B turtui) vor.Weiterhin sind beide Fischteiche als Laichgewässer für eine große Amphibienpopulation im Plangebietvon Bedeutung. Insgesamt wurden vier Arten festgestellt, von denen nur der Teichfrosch (Rana kl.esculenta) in Hessen gefährdet ist. Bemerkenswert ist, dass es sich bei den festgestellten Amphibienfast ausschließlich um Erdkröten {Bufo bufo) handelte, was auf die fehlenden Röhricht- und Flachwas-serbereiche an den Fischteichen zurückzuführen ist, die anderen Amphibien schlechtere Entwick-lungsmögljchkeiten bieten.

Außerhalb der Laichzeit wandern die Tiere in Sommer- und Winterlebensräume (Hochstaudenfluren, Feld-gehölze, Waldgebiete) in der Umgebung des Laichgewässers. Zur Überwinterung werden von den Tierenüberwiegend die Waldflächen östlich von Hüttengesäß genutzt. Um die Zenschneidung der Lebensräume zumildern und die saisonale Wanderung zu ermöglichen, wird jedes Jahr von der Vogelschutzgruppe Ronne-bürg an der L 3193 im Bereich der Rschteiche ein mobiler Amphibienzaun aufgebaut. Die Menge an über-fahrenen Tieren entlang der L 3193 trotz Amphibienzaun ließ darauf schliessen, dass ein weit größererBereich von den Amphibien frequentiert wird. Aus diesem Grund wurde im Friihjahr 2003 ein Gutachten

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäß

HERRCHEN& SCHMITT

zur Untersuchung der Laichwanderung an der L 3193 bei Ronneburg-Hüttengesäß in Auftrag gegeben (vgl.MALTEN, 2003). MALTEN stellte fest, dass die gesamte, untersuchte Strecke zwischen Eckenbach und derVerlängerung der Hüttengesäßer Schulstrasse, schwerpunkbnäßig zwischen MotDrsportanlage und Bu-chenhof, von den Amphibien (weit überwiegend Erdkröten) genutzt wird. Er empfiehlt auf der gesamtenStrecke die Anlage einer stationären Leitvorrichtung mit insgesamt 16 Durchlässen.Auch der Artenreichtum der Libellen mit 22 Arten ist nach MALTEN (1998) bemerkenswert, was aufeine geeignete, naturnahe und vielfältige Gewässerstruktur schließen lässt. Als gefährdete Arten konn-ten Gebänderte Prachtlibelle {Calopteryx sp/endens), Blauflügel-Prachtlibelle (Calopteryx vlrgö), Ge-meine Winterlibelle (Sympecma fusca) sowie Kleines Granatauge {Erytromma viridulum) gefundenwerden. Somit ist eine deutliche Verbesserung des Bestandes verglichen mit der Aufnahme 1996durch BRAUN et ai. eingetreten, was auf das Entstehen eines Röhrichtstreifens entlang der Ufer, dieVerbesserung der Unterwasservegetation und der Schwimmblattvegetation sowie auf eine Neustruktu-rierung des Gewässerbodens mit tieferen und flacheren Bereichen zurückgeführt werden kann.

Fallbach und Gräben

Neben der Gebirgsstelze (Motacilla cinerea) konnten entlang des Fallbachs keine weiteren typischenVogelarten der Fließgewässer festgestellt werden. Allerdings wurden nach Angaben ortsansässigerBeobachter vereinzelt auch Eisvogel (Alcedo attfi/s) und Wasseramsel (Cindus c/nc/us) gesichtet.An den Böschungen des Rallbachs wurde das Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis) nachgewiesen.Diese ist nach Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders zu schützen, zählt in Hessen und derBRD zur RL-Art mit Gefährdungsgrad 3) und ist außerdem nach der FFH-Richtlinie streng geschützt.Die Hochstaudenfluren und .Gehölzbestände entlang des Rallbachs und der Gräben dienen als Amphibien-lebensraum außerhalb der Laichzeit.

Als Libellenart ist die gefährdete Blauflügel-Prachtlibelle (Calopteryx v/rgo) fast im gesamten Verlaufdes Fallbachs regelmäßig, aber in geringer Zahl, zu beobachten. Sie ist eine typische Art kühler sauer-stoffreicher Bäche und kleinerer Flüsse mit lichtem Ufergehölz.

Feuchtwiesen

In der Feuchtwiese (Gemarkung Ronneburg Fl. 24/41) konnten die stark gefährdete Sumpfschrecke(Stethophyma grossum}, die Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalus dorsalis) und der Sumpf-Grashüpfer {Chorthippus montanus) festgestellt werden. Alle sind charakteristische Heuschreckenartenauf Feuchtstandorten und Rotelisten-Arten von Deutschland und Hessen. Die Bedeutung dieser Flächeist für die Fauna besonders hervorzuheben.

Feldflur

An zwei Stellen im Plangebiet (südwestlich der Grasrennbahn und südlich der L 3193 in Höhe desKirschwaldstücks) konnte das Rebhuhn (Perdix percf/x), eine Charakterart der offenen Feldflur, beo-bachtet werden. Durch die Intensivierung der Landwirtschaft mit dem Einsatz von Agrochemikalienund der Beseitigung von Vegetationsstrukturen und Grenzlinien wurden die Lebensräume des Reb-huhns stark verschlechtert, so dass es den höchsten Gefährdungsgrad unter den Vögeln im Plangebietbesitzt (RL-Art He u. Dt. 2).

Die intensive landwirtschaftliche Nutzung bis unmittelbar an den Fallbach in weiten Teilen des Plange-bietes und die Weide- anstelle von Wiesennutzung bewirken eine ausgesprochene Artenarmut hin-sichtlich der Heuschreckenfauna.

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Raine und Böschungen

In Rainen und Böschungen der L 3193 wurden ebenfalls Vorkommen der Zauneidechse {Lacerta ag/l/s)nachgewiesen, die sonnenexponierte Orte bzw. leicht erwärmbare offene Bodenstellen mit grabbaremSubstrat bevorzugt. Es wurden mehrere Tiere an der Böschung des Fallbachs, auf dem Grünland ander Einmündung der L 3009/L 3193 und in der Böschung der Unterführung der A 45 beobachtet.

Siedlung

Als Brutvägel im Siedlungsbereich bzw. in den landwirtschaftlichen Betrieben konnten die Mehlschwal-be (Delichion urbicae) und die Rauchschwalbe (Hirundo rustica) festgestellt werden. Beide sind Artender Roten Liste Hessen. Bemerkenswert ist darüber hinaus das Vorkommen der Schleiereule (Tytoalbä) an der Clausischen Mühle. Weiterhin wurden im Plangebiet die RL-Arten (in Hessen und Deutsch-land Gefährdungskategorie 3) Baumfälke (Fa/co subbuteö) und als Gast- und Brutart in Flussauen derSchwarzmilan (M/lvus migrans) beobachtet.

Bewertung

Das Plangebiet stellt sich insgesamt in seinem Biotopinventar als eine für die Region typische Landschaft,mit großflächigen, intensiv genutzten Ackerflächen dar. DerTalzug des Fallbachs mit Grünland und feucht-gebieten, einige Gräben und Bäche, auf den Höhenzügen Wälder, unbefestigte Feldwege und wenige He-cken und Feldgehölze bilden die geringen Vemetzungsstrukturen in der ausgeräumten Ackerlandschaft.Den nach § 15d HENatG geschützten Biotopen kommt in dieser Agrarlandschaft eine besondere Be-deutung zu. Besonders bemerkenswert ist das Vorkommen des gefährdeten Sumpfweidenröschens{Epllob/um palustre) und der gefährdeten Ufersegge (Carex hpariä), die auf ein mögliches ausbaufähi-ges Artenpotential schließen lassen.

Die für die Tierwelt wertvollsten und interessantesten Bereiche mit hoher bis sehr hoher Bedeutungfür den Artenschutz finden sich überwiegend in der Fallbachaue und den angrenzenden Waldberei-chen des Rötelberges. Wertvolle Verbindungsachsen sind die Bäche und Gräben der Seitentäler, derenUfervegetation jedoch sehr spärlich ausgeprägt ist.

Der Komplex der Fischteiche mit angrenzendem Vogelschutzgehölz und benachbarter Feuchtwiesevereinigt unterschiedliche Biotope mit jeweils hoher Artenvielfalt. Gerade die Fischteiche haben sich inden vergangenen zwei Jahren offenbar sehr stark zum Positiven verändert, worauf ein Vergleich mitden Aussagen von BRAUN et ai. (1996) schließen lässt. Aufgrund von Gestaltungsmaßnahmen stelltsich insbesondere der Uferbereich heute vielfältiger und naturnaher dar, was sich in einem erhöhtenArtenreichtum widerspiegelt.

Nachrangige Bedeutung für den Artenschutz kommt aktuell den ausgeräumten und ausgedehntenAckerflächen und demSiedlungsbereich zu. Auch wenn stellenweise das Rebhuhn {Perdix perd/ifj inder Feldflur zu finden ist, das an strukturreichere Lebensräume gebunden ist.

Aufgrund der genannten Defizite ist es aus der Sicht des Artenschutzes notwendig, die isolierten, in-selartigen Lebensräume der Kulturlandschaft durch einen sinnvollen Biotopverbund funktional zu ver-netzen, um so dem andauernden Artensterben entgegenzuwirken. Mittel- und langfristig muss durchdie Anlage von Korridoren, Trittsteinbiotopen und die Extensivierung der Bewirtschaftung zumindestaufTeilflächen die starke Isolationswirkung der Agrarflächen gemindert werden.

Daher kommt in der ausgeräumten Agrarlandschaft den natürlicherweise feuchteren, nährstoffärme-ren oder trockeneren Standorte erhöhte Bedeutung für den Arten- und BiotDpschutz zu.

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HERRCHEN& SCHMITT

2.2.7.3 Lebensräume

Geschützte Biotope/Bereiche

Südwestlich von Ravolzhausen bis Neuwiedermus ist die Fallbachaue einschließlich des Waldbestandesdes Rötelberges durch eine Verordnung vom 10. 12. 1990 rechtsverbindlich als Landschaftsschutzgebiet(kreisübergreifender Auenverbund Kinzig) ausgewiesen (HMWVL 1995).

Weiterhin ist die Fallbachaue als "Gebiet für den Biotop- und Artenschutz" und als "Bereich für denSchutz oberirdischer Gewässer" gekennzeichnet, letzteres schließt auch die Unterlaufe von Landwehr-graben und Eckenbach ein (HMWVL 1995, S. 1905).

Durch § 15d HENatG werden bestimmte Lebensräume und Landschaftsbestandteile besonders ge-schützt. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beein-trächtigung dieser Lebensräume oder Landschaftsbestandteile führen können, sind unzulässig. SoweitMaßnahmen aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls notwendig sind, kann die untere Natur-schutzbehörde von diesem Verbot auf Antrag Befreiung gewähren.

Im Plangebiet sind folgende Lebensräume und Landschaftsbestandteile nach § 15d HENatG geschützt(vgl. Bestandsplan):

- der naturnahe Fallbachverlauf im letzten Abschnitt des Plangebietes mit Mäandern und land-

schaftsprägendem Uferbewuchs (v. a. Weiden),

- Feld- und Ufergehölze sowie Hecken (im Außenbereich),

eine Feuchtwiese (Mühlwiesen),

Röhricht im Pappelforst und die Röhrichtgürtel um die Angelteiche

Streuobstbestände sowie

die Amphibientümpel im Pappelforst.

Im Plangebiet liegen keine ausgewiesenen oder geplanten FFH-Gebiete.

2.2.8 Landschaftsbild4

Das Plangebiet ist Teil des Ronneburger Bergrückens, einer Untereinheit des Büdingen-MeerholzerHügellandes innerhalb der naturräumlichen Haupteinheitengruppe des Rhein-Main-Tieflandes (vgl.Kap. 2.2. 1). Das Plangebiet gehört zum Fallbachtal, welches durch einen von Nordost nach Südwestverlaufenden (im Norden bewaldeten) Bergrücken (Marköbler Bergrücken), ackerbaulich genutzteHangbereiche und die Grünlandaue des Fallbachs charakterisiert wird. Ronneburg-Hüttengesäß liegtnordwestlich des Plangebietes am Fallbach. Aufgrund seiner Kleinflächigkeit lässt sich das Plangebietals eine Landschaftsbildeinheit zusammenfassen.

Ausgehend von den vorherrschenden Grundflächen- und Gestaltelementen Sowie Raumtypen lassensich folgende typische Landschaftsbildelemente im und um das Plangebiet unterscheiden:- die Fallbachaue, - die offenen Ackerflächen,

4 Zur landschaftsbildbezogenen überörtlichen Einbindung des Landschaftsraumes vgl. auch die Aussagen zurNaturräumlichen Gliederung.

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die Einzelanwesen,

die Streuobstwiesen,

die Waldflächen auf den Bergrücken unddie Pappel- und Fichtenwaldparzellen.

Diese Elemente besitzen Jeweils deutlich unterscheidbare Gestaltungsmerkmate der Oberflächenform,der Vegetation, der Nutzung und der gebauten Strukturen.

Fallbachaue

Die Fallbachaue stellt das prägende Element im Plangebiet dar. Begradlgungen und spärliche Vegetati-on lassen das Ufer häufig an Identifikationsmerkmalen typischer Bachstrukturen mangeln.

Offene Ackerflächen

Der überwiegende Teil des Planungsbereiches wird durch ausgedehnte Ackerflächen geprägt.

In dem flach hügligen und welligen Gelände ergeben sich, standortabhängig und jahreszeitlich wech-selnd, weite Ausblicke über die intensiv genutzte Ackerflur. Die offene Landwirtschaftsfläche wird nurdurch wenige Gehölze und Gräben mit spärlicher begleitender Vegetation gegliedert. Zum Fallbachtalhin ändert sich die ackerbauliche Nutzung in Grünlandbewirtschaftung mit größerem Gehölzanteil.

Einzelanwesen

Die Einzelanwesen passen sich, aus der Distanz betrachtet, gut in das Landschaftsbild ein. Die Haus-gärten der Einzelanwesen sind relativ groß. Neben einzelnen Obstbäumen findet man um die Höfe oftauch Weidenutzungen.

Streuobstwiesen

Streuobstwiesen bieten durch ihren halboffenen Raumcharakter eine große Varianz in den offenen undüberschaubaren Räumen der Ackerflur. Die im Plangebiet vorkommenden Streuobstwiesen sind spär-lich mit Obstbäumen bepflanzt und werden hauptsächlich als Viehweiden genutzt, so dass ihr eigentli-eher Charakter nur gering zur Geltung kommt.

Waldflächen

Großräumig wird das Plangebiet von bewaldeten Bergrücken umgeben. Die einzelnen Waldparzellenim Plangebiet tragen einen wichtigen Teil zum Strukturreichtum des Raumes bei.

2.2.9 Erholungswert

Das Plangebiet zählt nicht zu den Fremdenverkehrsgebieten des Naturraumes. Das ca. 10 km entfern-te Büdlngen und Blebergemünd (ca. 15 km entfernt) sind die nächstgelegenen Fremdenverkehrsorte.

Von überregionaler Bedeutung für die Erholung sind die ca. 2, 5 km entfernte Ronneburg sowie Rad-/Wanderwege durch das Plangebiet (vgl. Abb. 10). Ein Radwanderweg ist auf der L 3193 eingetragenund verbindet die Ortschaften Ravolzhausen und Hüttengesäß. Der die Führung des Radwanderwegesauf der Fahrbahn der L 3193 führt im geplanten Ausbauberelch aufgrund der sehr engen Kurvenradienund dem bewegten Geländen aktuell zu einer hohen Gefährdung der Verkehrsteilnehmer.

Von Hüttengesäß führt der Radweg auf der L 3009 nach Langenselbold. Ein anderer Radwanderwegführt außerhalb des Plangebietes von Rüdigheim entlang des Waldrandes des Marköbler Bergrückens

4l

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäß

HERRCHEN& SCHMITT

nach Hüttengesäß (Freizeitkarte Nr. 6 "Naturpark Spessart Nordwest" TK50, HLV 1994). Die Fortfüh-rung auf der L 3193 über Altwiedermus lenkt den Radfahrer zur Ronneburg.

Ein markierter Wanderweg verläuft von Langenselbold über den Rötelberg, kreuzt die L 3193 in Höhedes Bruderdiebacherhofes, steigt bis zum Waldrand des Marköbler Bergrückens an, quert den Heres-berg und führt bis zur Ronneburg.

Abb. 10: Auschnitt aus der Topographischen Freizeitkarte TF50 Nr. 6 "Naturpark Spes-sart Nordwest" (HLV 1994) (unmaßstäblich)

Der Erholungswert des Plangebietes ist durch die Siedlungsnähe zu Ronneburg-hlüttengesäß und diedamit verbundene gute Erreichbarkeit für die Nah- und Freizeiterholung gekennzeichnet. Die land-schaftliche Ausstattung ist jedoch für die natur- und landschaftsbezogene Erholung wenig attraktiv. Esbesteht besonders im Bereich der ackerbaulich genutzten Hangflächen ein großes Defizit an struktu-rierenden Elementen.

Die Fallbachaue ist als prägendes Element dieser Landschaft anzusehen und besitzt an sich eine hoheErholungseignung, die aber bisher, bedingt durch schlechte bis keine Zugänglichkeit des Fallbachs,kaum erlebbar ist und wenig genutzt werden kann.

Die Streuobstwiesen sind charakteristisch für diesen Naturraum (vgl. Kap. 2. 2. 1) und besitzen darüber

hinaus besondere ästhetische Qualitäten. Sie sind auch aufgrund ihrer vielfältigen Nutzung und Nutz-barkeit von hohem Wert. Zur Zeit ist die Zahl der Streuobststücke im Plangebiet gering, zudem sind

viele Obstbäume abgängig und die Nachpflanzung gering.

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Hauptsächliche Erholungs- und Freizeitaktivitäten sind Sport und Kleingartennutzung. Das Angebotvon privaten und öffentlichen Einrichtungen für die Freizeitgestaltung ist groß.

So gibt es im Plangebiet:

vereinzelt Kleingärten,

- zwei Angelteiche des Frankfurter Fischerei-Vereins 1875 e.v.,

- eine Grasrennbahn (Motorcrossverein Ronneburg), die auch als Modellflugplatz vom MCB Hanaue.V. genutzt wird,

- zwei Anlagen vom Fahr- und Reitverein Ronneburg sowie

- eine Schutz- und Informationshütte der Vogelschutzgruppe Ronneburg.

2. 2.9.1 Kultur- und sonstige Sachgüter

Im Plangebiet sind zahlreiche archäologische Kulturdenkmale bekannt, deren Lage im Bestandsplandes LBP eingezeichnet ist.

Die untere Denkmalschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises hat auf den Schutz der Bodendenkmale imPlangebiet durch das Hessische' Denkmalschutzgesetz hingewiesen. Durch den Ausbau der L 3193 istJedoch nur das Denkmal mit der Nummer 16.43 direkt betroffen. Es handelt sich hier um eine Fund-stelle von La-Tene-Kultur-Keramik und Bronzeblech.

Die durch die Nummern bezeichneten Fundgattungen der Bodendenkmäler im Plangebiet werdennachfolgend aufgelistet.

Tab. 5: Bodendenkmale und archäologische Fundstellen im Plangebiet(UNTERE DENKMALSCHUTZBEHÖRDE MAIN-KINZIG-KREIS 1998)

Kennummer Fundgattung, Zeitstellung

16. 02 Mittelpaläolithische Quarzitabschlägel

16.04 Paläolithischer Fundplatz

16.43 La-Tene-Kultur Keramik und Bronzeblech

24. 08 Neolithische und Latenezeitliche Siedlungsstellen

24. 09 Siedlungsstelle der La-TCne-Kultur

24. 10 Umenfelder-Kulturen und EZ-Keramik. Silex

24. 12 Vorgeschichtliche Keramik, Abschlage

24. 13 Vorgeschichtliche Keramik, daiunter Schnurkeramik und der Urnenfelder-Kulturen

24. 18 Siedlungsspuren, Zeitstellung unbestimmt

Ausagen zur Wasserwirtschaft siehe unter Kap. 2.2.5

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HERRCHEN& SCHMHT

2.3 Zusammenfassende Bewertung und Entwicklungsprognose desRaumes ohne das geplante Vorhaben

Das Plangebiet umfasst Teilflächen der Gemeinden Neuberg, Langenselbold und Ronneburg des Main-Kinzig-Kreises und zählt zum Naturraum Büdingen-Meerholzer-Hügelland.

Das hügelig kuppige Gebiet wird durch die Fallbachaue und durch landwirtschaftliche Nutzfläche ge-prägt. Entlang der L 3193 befinden sich mehrere Einzelanwesen, es handelt sich meist um landwirt-schaftliche Nebenerwerbsbetriebe. Die restliche Fläche wird dem "übrigen Ordnungsraum" zugeordnet.

Aufgrund mächtiger Lößauflagen über Rotliegenden haben sich in diesem Gebiet überwiegend land-wirtschaftlich wichtige Bereiche mit intensiver Ackernutzung auf Pararendzinen und Parabraunerdenausgebildet. Diese großflächigen Schläge sind kaum mit Feldgehölzpflanzungen strukturiert und habenteilweise die Grünlandnutzungen in der Fallbachaue und in den Seitentälern verdrängt. Die Bäche undGräben der Seitentäler sind, bis auf wenige Ausnahmen, temporär wasserführend. Durch ihren gera-den Verlauf in der Ackerflur, ohne besondere Ufervegetation, sind sie meist strukturarm.

Die Wiesen und Weiden der Fallbachaue sind wegen intensiver Nutzung artenarm. Vereinzelt findetsich in der Aue auch Ackernutzung. Der Fallbach selbst wird größtenteils von Baumgruppen und Ge-höben, wie Pappeln, Pflaumen, Eschen und Weiden, sowie von Röhrichtvegetation begleitet. DasBachbett ist in einigen Abschnitten begradigt oder mit Halbschalen ausgebaut. Die Gewässergüte wirdüberwiegend als mäßig belastet eingestuft, ist aber im Bereich zwischen Angelteichen und Bruderdie-bacherhof kritisch belastet. Der Fallbach kann nur im unteren Abschnitt des Plangebietes als naturnä-

her beurteilt werden.

Das waldarme Plangebiet weist wenig von den typischen Kulturlandschaften der betrachteten Region,wie Nasswiesen und Streuobstwiesen, auf. Die wenigen Streuobstwiesen haben oft lückige Beständeund werden häufig als Viehweiden genutzt.

Die für die Tierwelt wertvollsten und interessantesten Bereiche mit einer sehr hohen und hohen Be-

deutung für den Artenschutz finden sich überwiegend in der Fallbachaue und den angrenzendenWaldbereichen des Rötelberges. Wertvolle Verbindungsachsen sind die Bäche und Gräben der Seiten-täler, deren Ufervegetation jedoch sehr spärlich ausgeprägt ist.

Der Komplex der Fischteiche mit angrenzendem Vogelschutzgehölz und benachbarter Feuchtwiesevereinigt unterschiedliche Biotope mit jeweils hoher Artenvielfalt. Gerade die Fischteiche haben sich inden vergangenen zwei Jahren offenbar sehr stark zum Positiven verändert, worauf ein Vergleich mitden Aussagen von BRAUN et ai. (1996) schließen lässt. Aufgrund von Gestaltungsmaßnahmen stelltsich insbesondere der Uferbereich heute vielfältiger und naturnäher dar, was sich in einem erhöhtenArtenreichtum widerspiegelt.

Die wichtigsten Habitate für die Fauna sind die Angelteiche mit anschließenden Gehölzstrukturen unddie zwei extensiven Feuchtwiesen. Als wichtige vorkommende Tierarten der Roten Liste sind zu nen-nen: der Wasserfrosch, der Blauschwarze Ameisenbläuling, die Kurzflüglige Schwertschrecke, dieSumpfschrecke sowie die Wiesen- und Sumpf-Grashüpfer. Weiterhin zählen die Blauflügel-Prachtlibelle,die Gemeine Winterlibelle und das Kleine Granatauge zu den geschützten Arten. Die strukturarme

Feldflur ist relativ artenarm. Hier sind als geschützte Arten das Rebhuhn und die Zauneidechse, die anBöschungen und Rainen lebt, zu erwähnen.

Das Gebiet eignet sich aufgrund seiner Siedlungsnähe (Ronneburg-Hüttengesäß) für die Nah- undFreizeiterholung, ist aber bis auf zwei Rad- und Wanderwege, die zur Ronneburg führen, für die über-

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regionale Erholung von geringer Bedeutung. Ein hohes Angebot bieten Vereine und Organisationen fürFreizeitaktivitäten. Unter anderem finden sich Sport-, Reit- und Modellflugplatz vor Ort. Weitere Frei-zeitgestaltungsmöglichkeiten liefern der Angelverein, die Vogelschutzgruppe Ronneburg und zahlreicheKleingärten.

Die natürlichen Standortbedingungen, fruchtbare Böden, günstiges Klima und siedlungsfreundlichesRelief, ließen den Menschen schon früh in dieser Region ansiedeln. Er griff in die Naturlandschaft einund machte sie zu einer offenen, überwiegend waldfreien Kulturlandschaft mit einem großen Anteil anlandwirtschaftlicher Nutzfläche. Auch zukünftig kommt der Landwirtschaft im Plangebiet eine wichtigeRolle zu. In den übergeordneten Planungen wird dieser Standort für die landwirtschaftliche Produktiongesichert (vgl. Kap. 2. 1. 1). Weiterhin benötigen die geplante Siedlungserweiterungen (insb. die stattder geplanten Deponie vorgesehene neue Siedlung), der wachsende Verkehr (vgl. Verkehrsprognose2010 Kap. 1. 2. 1) und die aus naturschutzfachlicher Sicht nötigen Maßnahmen Flächen, die einen Nut-zungsdruck auf den verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen verschärfen.

Abschließend lässt sich sagen, dass das Plangebiet mit seinem Inventar insgesamt als typische Land-schaft der Region mit großflächigen, intensiv genutzten Äckern einzustufen ist. Die beschriebenenDefizite an Vernetzungsstrukturen werden bei der landschaftspflegerischen Begleitplanung im Rahmender Kompensation aufgegriffen. Als weitere Grundlage dienen die Flächennutzungspläne und Land-schaftspläne der betroffenen Gemeinden. Besonderer Handlungsbedarf besteht in der Anlage vonAckersäumen und -rainen sowie von Hecken und Feldgehölzen. Weiterhin ist die Extensivierung undErweiterung von Streuobstwiesen und der Grünlandnutzung in der Fallbachaue und deren Seitentälernzu nennen.

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HERRCHEN& SCHMITT

3

3.1

Ermittlung und Bewertung des Eingriffs

Projektinformationen

Dimensionen der geplanten Umgehungsstraße

Art, Umfang und zeitlicher Ablauf des Vorhabens werden in den Entwurfsunterlagen der Strassen-bauverwaltung ausführlich dargestellt (vgl. dazu auch Kap. 1. 1. 2). Nachfolgend wird das Vorhabenanhand seiner wesentlichen Dimensionen kurz charakterisiert,

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Gesamtlän der Strecke: 2. 740 m

Reaelbreite: Fahrbahn: RQ 9, 50 m (6, 50 m + je 1, 50 m Bankett)

Wirtschaftsweg: 3,00 m + je 0,75 m Bankett

3.2 Konfliktanalyse

In diesem Kapitel werden - auf der Basis der Bestandsaufnahme (Kap. 2) sowie der vorliegenden Unterla-gen des Straßenentwurfs - die durch das Vorhaben zu erwartenden Konflikte aufgezeigt.

Nach der Darstellung der Betroffenheit von Schutzgebieten/-objekten (Kap. 3.2. 1) werden die zu er-wartenden Konflikte zuerst hinsichtlich der Ursachenkomplexe Bau, Anlage und Betrieb und dannhinsichtlich der Betroffenheit der einzelnen Schutzgutbereiche untergliedert. (Kap. 3.2.2 - 3.2.4).

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Grundsätzlich wird dabei zunächst an den allen unversiegelten Rächen eigenen Grundfunktionen1sowie an den Biotop- oder Nutzungstypen als räumlichen Bezugseinheiten angeknüpft.2Nachfolgend wird unterschieden zwischen

der Beeinträchtigung von Grundfunktionen

(Betroffen heit der abiotischen Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/ Luft),- der Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion

(Betroffen heit von Biotopen, Vegetationsbeständen, Tieren),dabei wird auch betrachtet:

die Beeinträchtigung von (biotDpgrenzüberschreitenden) Raumstrukturen und -qualltäten(Strukturveränderungen, Zerschneidungswirkungen: Beeinträchtigung der Gewässerstruktur oderfaunistischerFunktionsbezjehungen),

- der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (und damit auch des Erholungswertes)(Beeinträchtigungen der Eigenart und Schönheit der Landschaft) sowie

- der weitreichenden Beeinträchtigung der Landschaft und ihres Wirkungsgefüges durch- Lärm (Beeinträchtigung des Erholungswertes und der Fauna) und- Schadstoffe (Beeinträchtigung aller Schutzgüter).

Die genannten Beeinträchtigungen können sich auf bestimmten Flächen überlagern (z. B. kann Ver-siegelung Beeinträchtigungen der Grundfunktionen und der Lebensraumfunktion sowie Zerschnei-dungswirkungen verursachen); sie werden jedoch nachfolgend getrennt ermittelt und dargestellt. ImRahmen des Maßnahmenkonzeptes kann damit der Beitrag der jeweils vorgeschlagenen Maßnahmenzur Kompensation der ermittelten Funktionsminderung gegenübergestellt und bilanziert werden.

Die im Rahmen der Konfliktanalyse ermittelten Beeinträchtigungen werden - soweit möglich - quantifiziert,d. h. es werden meßbare Größen (Fläche [m2], Anzahl [Stück], Strecken [Ifd. m]) ermittelt. Durch diese

Quantifizierung können die zu erwartenden Beeinträchtigungen jedoch nur in einer ersten Näherung

Folgt man dem fünktionsorientierten Ansatz zur Operationalislerung des Naturhaushalts (Naturhaushalt alskomplexes Wirkungsgefüge abiob'scher und bioUscher Elemente - Eingriffe ziehen FunkHonsveriuste nadi sich), solassen sich die zu schützenden Werte und Funktionen des Ngturhaushalts (z. B. nach SCHEMEL et ai. 1993:grob wie folgt unterteilen:

Unter Grundfunktionen werden die Naturhaushalts-Funktionen zusammengefaßt, die allein oder überwie-gend nicht von der Artenzusammensetzung und -Vielfalt abhängen, sondern von Vegetationsbedeckung, Bo-den und UntOTgrundbeschaffenheit (Erosionsschutzfunktion, Filter-, Puffer-, Transformatorfunktion, Grundwas-serschutz, Abflußregulation, Immissionsschutz, lokalklimatische Funktion). Nicht nur der terrestrische Stand-ort, sondern auch das Medium Wasser (Flüsse, Seen) erfüllt Grundfunktionen.Mit Berücksichtigung der Grundfunktionen wird den abiotischen Komponenten des Naturhaushalts gesondertRechnung getragen. Damit kann z. B. die gravierende Wirkung von Versiegelungen besser berücksichtigt undkompensiert werden.

Die Lebensraumfunktion einer Fläche besteht in ihrer Eigenschaft, standortspeziflschen Tier- und Pflanzen-gesellschaften Existenzmöglichkeiten zu bieten. Die Blozönose (Lebensgemeinschaft) ist eng an die Ausprä-gung abioUscher Raktoren (Klima, Wasserhaushalt, Untergrund) gebunden. In die Bewertung der Leben'sraum-funktion geht somit auch die Funktionsfähigkeit des Gesamtgefüges aus biotischen und abiotischen Faktorenein, z. B. oberflächennahes Grundwasser.Die Auspragung der Lebensraumfünkhon kann mit Hilfe von Biotoptypen abgebildet werden und dient als In-dikator für Funktionsfahigkeit und Wert des Naturhaushalts an einem bestimmten Ort.

Zwar stehen bei der räumlichen Bezugselnheit Biotoptyp die Lebensbedingungen der Pflanzenwelt und ingewissem Umfang auch die der Tierwelt im Vordergrund, gleichzeitig werden aber auch (im Sinne eines Sum-menindikators) andere Umweltfaktoren wie Bodenart und -typ, Nähretoffgehalt, Gründigkeit, Feuchtegrad,Klelnklima (Besonnung, Luftfeuchte, Temperaturextreme) und die Lebensraumfunktion von Öberflächenge-wässern einschließlich der Uferbereiche erfaßt.

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beschrieben werden. Dennoch lassen sich damit erste Anhaltspunkte für den notwendigen Kompensa-

tionsumfang gewinnen. Nicht quantifizierbare Beeinträchtigungen werden ergänzend beschrieben.

Innerhalb der Konfliktbeschreibung werden bereits die Möglichkeiten der Konfliktvermeidung bzw.-minderung berücksichtigt und auf die in Kap. 4. 1 formulierten, aufgrund des Vermeidungsgebotsncrtwendigen Maßnahmen allgemeiner und spezieller Art verwiesen.

Die Beeinträchtigung der Grundfunktionen sowie die weitreichenden Beeinträchtigungen der Land-schaft durch Lärm und Schadstoffe werden summarisch ermittelt und als übergeordnete Konfliktedargestellt. Die Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion und des Landschaftsbildes werden sowohlüberschlägig für die Gesamtmaßnahme (Quantifizierung im Text) als auch - im Falle der Beeinträchti-gung von Wert- und Funktionselementen besonderer Bedeutung - in der Reihenfolge ihres Auftretensim Trassenverlaufals Einzelkonflikte dargestellt und gelistet.

3.2.1 Betroffenheit von Schutzgebieten/ -Objekten

Zunächst wird in der Tab. 6 die Betroffenheit von Schutzgebieten/ -Objekten zusammengestellt, dadiesbezüglich ggf. Befreiungen bzw. Regelungen nach Naturschutz-, Wasser- oder Denkmalschutzrechtherbeigeführt werden müssen (vgl. Konfliktplan, Unterlage 12. 2):

Tab. 6: Betroffenheit von Schutzgebieten/ -Objekten (vgl. Bestandsplan)

LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET

Schutzgebieü -Objekt

"Auenverbund Kinzig"

Lage l Bau-Km Art l Dimension der Betroffenheit(Querungslänge / Fläche)

0+840-1+130 Trassenverlaufim LSG (ca. 3. 023 m'

BODENDENKMALE

SchutzgebieÜ -Objekt Lage l Bau-Km

Kenn-Nn: 16.43 1+540-1+750La-Tene-Kultur Keramik und Bronzeblech

Art / Dimension der Betroffenheit(Querungslänge / Fläche)

Die kartierte Fläche wird randlich berührt.

Weitere Schutzgebiete nach HENatG oder Hess. Forstgesetz, Lebensräume nach § 15d HENatG oderTrinkwasserschutzgebiete sind durch das Vorhaben nicht direkt betroffen.Südöstlich der L 3193 verläuft der Fallbach. Der Bereich zwischen dem Fallbach und der L 3193 istgrößtenteils als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Da der Ausbau der Fahrbahn fast ausschließ-lich in nördlicher Richtung erfolgt, wird der Retentionsraum des Fallbaches jedoch nicht berührt.

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3. 2.2 Baubedingte Beeinträchtigungen3

Im Rahmen der Baumaßnahme werden Flächen für Baustraßen/ -Felder, teilweise auch zur Zwischen-lagerung von Erdmassen oder Baustoffen benötigt. Dafür sollen in erster Linie die zu rekultivierendenTeilstücke der L 3193alt genutzt werden. Auf der Trassennordseite ist ein paralleler Wirtschaftsweg(vgl. Kap. 3. 2. 3 Anlagebedingte Beeinträchtigungen) vorgesehen (3, 00m Breite + jeweils 0,75mBankett = 4, 50 m Gesamtbreite). Im Bereich der für diesen Wirtschaftsweg vorgesehenen Flächenüberlagern sich die baubedingten Beeinträchtig ungen mit anlagebedingten Wirkungen und könnensomit als unerheblich angesehen werden.

Werden im Rahmen der Baumaßnahmen auch Flächen außerhalb der o. g. Baustellenflächen (z. B.durch Oberbodenmieten) in Anspruch genommen, so werden durch die Auflage, solche Zwischenlagernur auf Ackerflächen einzurichten sowie durch die übrigen Auflagen zum Bodenschutz bei Baumaß-nahmen (s. Kap. 4. 1. 1: Vermeidungsmaßnahme) erhebliche und nachhaltige baubedingte Beeinträch-tigungen des Schutzgutes Boden vermieden.

Erdmassen

Der Umfang der zu gewinnenden Einschnittsmassen belauft sich auf ca. 46.000,000 m3.Demgegenüber steht ein Bedarf an erforderlichen Dammassen in Höhe von ca. 18.000, 000 m3.Daraus ergibt sich ein Massenüberschuss in Höhe von ca. 28.000 m3

Das anfallende Aufbruchmaterial der bestehenden Fährbahn wird wieder aufgearbeitet und bei (jerHerstellung des neuen Fahrbahndeckenaufbaues wieder verwendet. Unbrauchbares Material sowiebelastete Erdaushub- und Baumaterialien werden gemäß Hess. Abfallbeseitigungsgesetz einer geeig-neten Deponie oder Recyclinganlage zugeführt. Das überschüssige Material wird in anderen Baustellenverarbeitet, oder in Auffüllungsbereiche verbracht.

Durch die in Kap. 4. 1 genannten Vermeidungsmaßnahmen allgemeiner Art sowie durch spezielle Ver-meidungsmaßnahmen (vgl. Tabuflächen für Baustraßen und Baustelleneinrichtung, S. 44) werden beiordnungsgemäßem Ablauf (ohne Unfälle) erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des Schutz-gutes Wasser aufgrund von baubedingten Auswirkungen vermieden.

Bei ordnungsgemäßem Baustellenbetrieb ist davon auszugehen, daß die durch den Baubetrieb zuerwartenden Bgeinträchtigungen im Schutzgutbereich Klima / Luft unterhalb der Erheblichkeitsschwel-le liegen.

Die zu erwartenden Auswirkungen durch Baumaßnahmen werden nur In solchen Fällen berücksichtigt. Indenen sie über die i. d. R. folgenden (anläge- bzw. betriebsbedingten) Beeintrachtigungen hinausgehen undals erheblich bzw. nachhaltig angesehen werden können. Die Maßnahme soll nicht In Bauabschnitte unterglie-dert werden. Die Gesamt-bauzeit wird auf ca. 12 Monate geschätzt, so dass die Durchführung nicht nur in denSommermonaten eines Jahres erfolgen kann. Es wird angestrebt, die Baumaßnahme nur unter Aufrechterhal-tung des Anliegerverkehrs durchzuführen und die L 3193 für den Durchgangsverkehr zu sperren.Hierdurch kann die Bauzelt minimiert werden.

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3.2.2. 1 Baubedingte Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion

Baubedingte Beeinträchtigungen von Arten / Lebensgemeinschaften durch Schadstoffe, Lärm, Licht,Erschütterungen etc. werden durch die in Kap. 4. 1 formulierten Vermeidungsmaßnahmen minimiert.Verbleibende Beeinträchtigungen werden im Rahmen der betriebsbedingt zu erwartenden Beeinträch-tigungen (s. u.) berücksichtigt (Annahme: Beginn der betriebsbedingten Beeinträchtigungen ab Bau-beginn).

Durch die in Kap. 4. 1. 1 örtlich konkret festgesetzten speziellen Vermeidungsmaßnahmen (Kap. 4. 1. 2,z. B. : Maßn.-Nr. V l: Tabuflächen für Baustellen/-straßen) werden durch Baustraßen/-felder aus-schließlich Ackerflächen in Anspruch genommen und damit die Lebensraumfunktion nicht erheblichbeeinträchtigt.

3. 2. 2. 2 Baubedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und desErholungswertes

Die temporären Beeinträchtigungen durch den Baubetrieb werden als nicht nachhaltig angesehen.Verbleibende Beeinträchtigungen werden im Rahmen der anlagebedingt zu erwartenden Beeinträchti-gungen (s. u.) berücksichtigt (Annahme: Beginn der anlagebedingten Beeinträchtigungen ab Baube-ginn).

3.2.3 Anlagebedingte Beeinträchtigungen

3.2.3. 1 Anlagebedingte Beeinträchtigung der Grundfunktionen

Bei der Versiegelung durch Bauwerke bzw. Asphaltdecken wird von einem dauerhaften und 100-prozentigen Funktionsverlust der Schutzgutfunktionen des Bodens sowie einer Funktionsbeeinträchti-gung des Mikroklimas sowie bei der Versickerung von Niederschlagswasser ausgegangen (übrige be-troffene Schutzgutfunktionen siehe unten).

Schutzgut Wasser

Entwasserung

Das anfallende Oberflächenwasser wird über die Quemeigung zu den Entwässerungsmulden am Fahr-bahnrand geführt. Hier wird es gesammelt und zu den Tiefpunkten geführt, wo es in bestehende Gra-bensysteme geleitet wird. Zur Querung der Wege und Straßen sind Durchlässe angeordnet. Die Grä-ben münden in den Fallbach.

Eine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung der Oberflächenwasserqualität wird durch diein Kap. 4. 1 formulierten Auflagen verhindert.

Schutzgut Klima/ Luft

Durch den Bau der geplanten Straßen sind für das Plangebiet gegenüber dem Ist-Zustand keine er-heblichen Beeinträchtigungen bezüglich der Kaltluftabfliisse und der Luftqualität zu prognostizieren.

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Fr'äuf-. un »»rnachfol enden Ta'-ellen:Der Konflikt K l: . Verlust der Speicher- und Reglerfunkfion ... 'betrifft die Schutzgüter Boden und Was-ser und wird verursacht durch Flächenbeanspruchung und Versiegelung.

Betroffene Boden,Schutzgüter: Wasser

Ursachen/ Flächenbeanspruchung; Konflikt-Nr:Wirkfaktoren: Versiegelung K

Art der Beein-trächtigung:

Verlust der Speicher- und Reglerfunktion, der natürlichen Ertragsfunktion sowie der Filter- undPufferfunktion von Böden, Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses, Reduzierung derGrund-wasserneubildung

Beschreibung: DimensionK l Gesamt: \*rsiegelung durch Trasse, Anschlüsse und asph. Wirtschaftswege* 15. 400 m'

* NettowertE, gerundet: Vorbelastung (versiegelte Flachen) und zu entsiegelnde Flächen bereits berücksichtigt!

Der Bau von Dämmen und Einschnitten führt zur Überprägung der ursprünglichen Standortverhältnisse.

Betroffene Boden,

Schutzgüter: WasserUrsachen;Wirkfaktoren:

Dämme, Einschnitte, 85-schlingen und Entwässe-rungsflächen;*BaustraßenAfelder

Konflikt-Nr.

K II

Potentielle Uberprägung ursprünglicher Standortverhältnisse, VerkürzungWeränderung des Profilaufbaus,Auswirkungen Teihreriust der Speicher- u. Reglerfunktion, der natüri. Ertragsfunidion, der FiNe!'- u. PufferfUnktion.

Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses, Reduzierung der GrundwasserneubildungBeschreibung: DimensionK II Gesamt 26. 000 m'

* Nettowerte, gerundet: Vorbelastung (bestehende Dämme/Bnschnltte) bereits abgezogen!Auf einer Fläche von 41.400 m2 werden damit durch den Ausbau der L 3193 die Grundfunktionenstark beeinträchtigt.

3.2.3.2 Anlagebedingte Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion

Durch den Bau der Umgehungsstraße ergeben sich die in Tab. 7 dargestellten Veränderungen in derFlächennutzung des Plangebietes.

Die Neuversiegelung durch Trasse, Bankett und neue Wirtschaftswege sowie die Flächeninanspruch-nähme durch Böschungen fast ausschließlich zu Lasten von Ackerflächen (ca 3,2 ha) und nur zumgeringen übrigen Teil zu Lasten von intensiv genutztem Grünland (3.981 m2) sowie von Gehölzflächen

und anderen Biotopen (s. u.). Der unten dargestellte Verlust im Bereich der Streuobstfläche betrifftnur das Grünland, Obst-Bäume sind nicht direkt betroffen (vgl. unten Einzelkonflikt K).Die projektbezogene Quantifizierung der Flächenverluste der einzelnen Biotop-/Nutzungstypen istTab. 7 und K III (s. u.) zu entnehmen. Anschließend wird als Einzelkonflikt die Beeinträchtigung derLebensraumfunktion in speziellen Bereichen dargestellt.

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esaB

HERRCHEN& SCHMITT

Tab. 7: Veränderungen in der Flächennutzung durch den Ausbau der L 3193[m21

nacherBetroffene Biotoptypen (nur Werte über 10 m')

Acker (intensiv)

Intensivgriinland

Streuobstwiese

Hecke, Gebüsch, Saum (heimisch, standortgerecht)

Schotterwege

unbefestigte Wirtschaftswege

Ruderalfläche

Bach (Kühkaute, Landwehr, Eckenbach)

Aufforstung

Insel, Bankett, Strassenrand, Entwässerungsgräben

Strasse, Asphaltweg

Landschaftsrasen, Mulde, Böschung, Wallkrone

Vorher

32. 099

3, 981

718

684

309

255

168

177

78

12. 035

11.726

0

0

0

0

0

0

0

0

0

12. 642

27. 133

22. 455

Differenz

-32. 099

-3. 981

-718

-684

-309

-255

-168

-177

-78

607

15. 407

22. 455

Die zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch das Vorhaben führt insgesamt zum Verlust bzw. Teil-verlust der Lebensraumfunktion in der nachfolgend dargestellten Größenordnung. Sie betrifft dabeifast außschlleßlich intensiv genutzte Flächen mit kurzen Entwicklungszeiten und damit relativ gerin-gern Wert für die Lebensraumfunktion.

Betroffene Tiere, Ursachen)Schutzgüter: Pflanzen Wirkfaktoren:

Versiegelung, Flächenbe- Konflikt-Nr.anspruchung

Kill

potentielle Verlust der LebensraumfunktionAuswirkungen

K III Gesamt

Dimension

38. 500 m2

* Nettowerte, gerundet: Vorbelastung (vorh. Verkehrsflächen) bereits abgezogen!

Das Kirschenwaldstück (vgl. Abb. l) am Ausbaubeginn (Bau-Km 0+100 - 0+165) ist durch den Aus-bau der L 3193 und die Anlage des Wirtschaftsweges in diesem Bereich als Lebensraum randlich be-troffen. Allerdings befindet sich der relevante Streckenabschnitt auch bisher bereits im Belastungs-band der L 3193.

Betroffene

Schutzgüter:

Ursachen!Wirkfaktoren:

Art der Beein-trächtigung:

Beschreibung:

Lagef Bau-Km: Kirschenwald0+100-0+165

Konflikl-Nr. K1Tiere undPflanzen

Versiegelung und Flächeninanspruchnahme du'-ch Trasse, Böschung, Gräben, neue Wirtschaftswege,betriebsbedingte Lärm- und SchadstofbelasSungVerlusü Teilveriust der Lebensraumfunktion: KirschenwaldVerlust von 6-7 Bäumen. Bei einem weiteren Baum, der sich im Bere'ch der projektierten Böschungsflä-ehe befindet (östlicher Wald'anfl), erscheint der Erhalt durch technische Maßnahmen möglich.Direkter aiotopverlust ca. 843 m2. Anschnitt des Waldrandes.

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esaßHERRCHEN&SCHMHT

Für die Wirtschaftswegeführung im Bereich des Kirschwäldchens wurden verschiedene, technischdenkbare Varianten läge- und höhentechnisch ausgearbeitet und überprüft:Variante l führt den Rad-/Wirtschaftsweg. um das Kirschenwäldchen herum.Variante 2 führt den Rad-/Wirtschaftsweg parallel zur Landesstrasse 3193.

Variante 3 führt den Rad-/Wirtschaftsweg zwischen der ersten und zweiten Baumreihe des Kirschen-Wäldchens hindurch.

Zusammenfassend ist festzustellen:

Variante l verursacht den geringsten Verlust an Bäumen, zeichnet sich aber durch eine 500 bis600 qm größere Versiegelung als die beiden anderen Varianten aus. Durch die Führung des Weges umden Kirschbaumbestand wird zudem die Bündelung mit der L 3193 in diesem Bereich aufgegeben, waszudem die Attraktivität und Sicherheit der Strecke, insbesondere für Radfahrer, beeinträchtigen wird.

Variante 2 und 3 unterscheiden sich hinsichtlich der Versiegelung nur geringfügig (ca. 80 qm). We-sentlich ist der Unterschied hinsichtlich der zu beseitigenden Bäume: Während bei V 2 mit Sicherheit6-7 weitere Bäume beseitigt werden, hängt die Anzahl der zu beseitigenden Bäume bei V 3 von demErfolg der eingesetzten technischen Maßnahmen zur Verkürzung des Böschungsprofils und damit demSchutz des Wur^elraumes ab. Dieser Erfolg ist durch die verbleibende Überdeckung bzw. Abgrabungeines großen Teils des Wurzelbereiches jedoch unwahrscheinlich, so dass bei ausbleibendem Erfolgsogar ein Baum mehr als bei V 2 beseitigt wird. Zudem steht der Aufwand (geschätzte Kosten für Ga-bionen und Sicherungsmaßnahmen: 95. 000 DM) in keinem vernünftigen Verhältnis zum möglicherwei-se eräelbaren Erfolg.

Da auch durch V 2 in die Waldfläche nur randlich eingegriffen wird, bleibt das Landschaftsbild fastunverändert erhalten.

Bei Würdigung aller Aspekte wird daher Variante 2 der Vorzug gegeben.

Die Entscheidung für Variante 2, die auch vom Ortslandwirt von Neuberg Ravolzhausen (Herr Tag) unddem Pächter des Kirschbaumwäldchens (Herr Karpf) präferiert wird, wurde mit der oberen Natur-schutzbehörde (Herr Forschler) abgestimmt.

Abb. 11: Kirschwald (Blickrichtung N, im Vordergrund L 3193 querend)

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäß

HERRCHEN& SCHMITT

Im Bereich des Bruderdiebacher Hofes sind 12 Straßenbäume durch die vorgesehene Linienkorrektur-die hier, wegen der bestehenden Gebäude, ausnahmsweise Richtung Süden erfolgt - betroffen.Es handelt sich um Eichen mit Stammdurchmessern zwischen 8/10 bis 18/20. Zwei der Bäume waren

zum Zeitpunkt der Kartierung bereits abgängig.

Betroffene

Schutzgüter;

Ursachen)Wirkfaktoren:

Art der Beein-trächtigung:

Beschreibung:

K2Tiere und LagefBau-Km: BnjderdiebacherHof/ Konflikt-Nr.Pflanzer 0+810-1+10C

Versiegelung und Flächeninansprucbnahme durch Trasse, Böschung, Gräben, neue Wirtscnaftswege,betriebsbedingie Lärm- und SchadstofibelastungVerlust) Teilverlust der Lebensraumfunktion: Straßenbäume am Bruderdiebacher Hof

Direkter Biotopverlust: 10-12 Bäume (2 Bäume bereits abgängig)

Abb. 12: Straßenbäume am Bruderdiebacher Hof (Blickrichtung Nordost)

Im Bereich des Eckenbach-Hofes wird der Eckenbach durch durch die vorgesehene Linienkorrekturvon der L 3193 und dem neuen Wirtschaftweg überquert.

Außerdem sind 6 Straßenbäume betroffen. Es handelt sich um Eichen mit Stammdurchmessern zwi-

sehen 10/12 bis 16/18, die zwischen der L 3193 und dem hier nordseitig parallel verlaufenden, vor-handenen Wirtschaftsweg stehen.

BetroffeneSchutzgüter:

Ursachen)Wirkfaktoren;

Art der Beein-trächtigung:

Beschreibung:

Lage) Bau-Km: Eckenbach /1+680

Konflikt-Nr. K 3Tiere undPflanzen

Versiegelung und Flächeninanspruchnahme durch Trasse. Böschung, Gräben, neue Wirtschaftswege,betnebsbedingte Lärm- und SchadstoffbelastungVerlust; Teilverlust der Lebensraumfunktion, Zerschneidung von Funktionsbeziehungen:EckenbachquerungNeues Querungsbauwerk zur Querung des Eckenbacnes und Inanpruchnahme der (vorbelasteten)Eckenbachaue (als Weide genutztes Grünland).Direkter Biotopverlust ca. 1.350 m2 (Eckenbach 82 m2 und Weidefläche)

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esä6HERRCHEN& SCHMITT

Betroffene Tiere und Lage/Bau-Km: Eckenbachhof/ Konflikt-Nr.Schutzgüter: Pflanzen 1+700-1+800

urs?che"/ Versiegelung und Flächeninanspruchnahme durch Trasse, Böschung, Gräben, neue WirWirkfaktoren:

Art der Beein- Verlust/ Teilverlust der Lebensraumfunktion: Straßenbäume am Eckenbachhofträchtigung:

Beschreibung: Direkter Biotopveriust: 6 Bäume

Abb. 13: Straßenbäume am Eckenbachhof (Blickrichtung Nord)

Im Bereich der Grasrennbahn sind Teile der hier vorhanden Gehölzpflanzung durch die vorgeseheneLinienkorrektur von der L 3193 und dem neuen Wirtschaftweg betroffen. Es handelt sich um einheimi-sehe Sträucher und Bäume.

K5

Außerdem wird der Landwehrgraben überquert.

Betroffene Tiere und Pflan- Lage/Bau-Km: Grasrennbahn / Konflikt. Nr.Schutzgüter: zen 2+020-2+180

Ursachen; Versiegelung und Flächeninanspruchnahme durch Trasse, Böschung, Gräben, neue WirWirkfaktoren:

Art der Beein- Verlust! Teilveriust der Lebensraumfunktion: Gehölze an der Grasrennbahnträchtigung:

Beschreibung: Direkter Biotopverlust: ca. 700 qm GehölzBäche

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäß

HERRCHEN& SCHMITT

Abb. 14: Gehölze an der Grasrennbahn (Blickrichtung West)

Landwehrgraben / Konflikt-Nr.2+180

K6Betroffene Tiere und LagefBau-Km:Schutzgüter: PflanzenUrsachen; Vers'egelung und Flächeninanspruchnahme durch Trasse, Böschung, Gräben, neue Wirtschaftswege,Wirkfaktoren: betriebsbedingte Lärm- und SchadstoffbelastungArt der Beein- Verlustl Teilveriust der Lebensraumfunktion, Zerschneidung von Funktionsbeziehungen:trächtigung: LandwehrgrabenquerungBeschreibung: Neues Querungsbauwerk zur Querung des Landwehrgrabens.

Direkter Biotopverlust ca. 114 ? m2

Im Bereich der Kühkaute wird der Graben von der L 3193 und dem neuen Wirtschaftweg überquert

(ca. 15 Ifdm).

Außerdem sind Gehölze durch die vorgesehene Linienkorrektur betroffen. Es handelt sich um einhei-mische Sträucher und Bäume.

Die Trasse rückt hier um etwa 15 m näher an eine bestehende Streuobstwiese (s. Abb. unten) heranund befindet sich nun mit geplanten Wirtschaftsweg an deren Rand.

Konflikt-Nr. K7Betroffene Tiere und LagefBau-Km: Kühkaute/Schutzgüter: Pflanzen 2+630Ursachen; Versiegelung und Flächeninanspruchnahme durch Trasse, Böschung, Gräben, neue Wirtschaftswege,Wirkfaktoren: betriebsbedLng:e Lärm- und SchadstoffbelastungArt der Beein- Veriusü Teilverlust der Lebensraumfunktion, Zerschneidung von Funktionsbeziehungen:trächtigung: Querung KühkauteBeschreibung: Neue Querungsbauwerke an der Kühkaute durch L 3193 und Wirtschaftsweg (ca. 15 Ifdm).

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäßHERRCHEN& SCHMITT

K8Betroffene Tiere und Lagef Bau-Km: . Kühkaute/ . Konflikt-Nr.Schutzgüter: Pflanzen 2+630 - 2+670

Ursachen/ Versiegelung und Flächeninanspruchnahme durch Trasse, Böschung, Gräben, neueWirkfaktoren: ~ ~ , --..--. -... --, --..-""-.-..,Art der Beein- Verlusü Teilverlust der Lebensraumfunktion:trächtigung:Beschreibung: Direkter Biotopverlust: 220 m2 Geholzfläche. Funktionsbeeinträchtigung der Streuobstwiese.

Abb. 15: Gehölze an der Kühkaute (Blickrichtung Nord)

Abb. 16: Obstwiese an der Kühkaute (Blickrichtung West)

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäß

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3. 2. 3. 3 Anlagebedingte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und desErholungswertes4

Durch das Vorhaben wird das Landschaftsbild nur in geringem Umfang beeinträchtigt, da wesentlicheAbweichungen von der vorhandenen Trasse sich auf wenige Teilbereiche beschränken. Aufgrund derhohen Vorbelastung durch die vorhandene L 3193, dem fast ausschließlichen Ausbau in Richtung Nor-den und der weitgehenden Berücksichtigung der Topographie führt der Ausbau nur an wenigen Stellenzu erheblichen zusätzlichen Belastungen. Dies betrifft neben der Inanspruchnahme von Gehölzen (vgl.oben K l, K 2, K 4, K 5, K 8) die notwendigen Eingriffe in das Relief im Bereich von Bau-Km 1+500 bis1+600. Der Verlust der Gehölze kann durch Gestaltungsmaßnahmen ausgeglichen werden, zudem

werden bei Kl, K 5 und K 8 nur kleine Teile der Gehölzflächen in Anspruch genommen, so dass dieRestbestände die Funktionen für das Landschaftsbild weiterhin übernehmen können.

Für den Erholungswert des Plangebietes bedeutet die Anlage des durchgängigen Wirtschaftswegeseine deutliche Verbesserung der Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger.

Betroffene

Schutzgüter:

Land-schaftsbild,Erholungs-funktion

Ursachen/Wirkfaktoren:

Trasse. Bauwerke, Bewe-gungsk'jlisse

Konflikt-Nr.

K IV

Potentielle Verlust von landschaftsprägenden Gehölzen; Überprägung des Reliefs in Teilbereichen (1+500 -Auswirkungen: 1+600)

K IV Gesamt keine Quantifizierung

3. 2.4 Betriebsbedingte Beeinträchtigungen

3.2.4. 1 Lärmbelastung

Im Ausbaubereich befinden sich 3 Aussiedlerhöfe, die in Bezug auf den Lärmschutz zu beachten sind.Eine Lärmberechnung nach RLS 90 hat ergeben, dass durch den geplanten Ausbau die Grenzwertenach dem 16. BImSchG eingehalten werden. Auch werden durch den Ausbau die Lärmbelastungengegenüber dem derzeitigen Zustand nicht größer als 3 dB(A), so dass durch den Ausbau kein An-Spruch auf Lärmsanierung zu erwarten ist.

Betroffene

Schutzgüter:

PotentielleAuswirkungen:

K V Gesamt

Land- Ursachen; Lärmemissionenschaftsbild, Wirkfaktoren:Erholungs-funktion

Stärkere Verlärmüng des Plangebietes

Konflikt-Nr.

KV

unerheblich, keine Quantifizierung

4 Die Beeinträchtigung des Erholungswertes durch betriebsbedingten Lärm wird an dieser Stelle ausgespart undanschließend gesondert behandelt.

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esaBHERRCHEN& SCHMITT

3.2.4. 2 Schadstoffbelastung

Der Ausbau der L 3193 wird zu einer Verkehrszunahme und - auch durch die nunmehr höhe-ren Geschwindigkeiten - zu einer Steigerung der CO-Emissionen führen. Durch die Reliefbedingun-gen im Plangebiet ist allerdings damit zu rechnen, dass die von den Kraftfahrzeugen verursachtenAbgase im Fallbachtal abtransportiert werden und nicht zur erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigun-gen führen.

Eine betriebsbedingte erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Grundwassers oder der Fließ-gewässer wird durch die Berücksichtigung der vorliegenden Regelwerke (insbesondere RiStWag) ver-hindert (vgl. GOLWER; SCHNEIDER 1993).

Betroffene

Schutzgüter:Grund-funktion,Lebens-raumfunk-tion

Ursachen/Wirkfaktoren:

Imissionen Konflikt-Nr.

K VI

Potentielle Zunahme der Schadstoffbelastung des PlangebietesAuswirkungen:

K VI Gesamt unerheblich, keine Quantifizierung

3. 2.5 Ausgleichbarkeit der Beeinträchtigungen

Alle Funktionen der von Versiegelung betroffenen Flächen sind nicht ausgleichbar.Alle betroffenen Biotoptypen werden bezüglich ihrer zeitlichen Wiederherstellbarkeit als ausgleichbarangesehen, da ihre Entwicklung weniger als 30 Jahre beansprucht.Auch die übrigen festgestellten Beeinträchtigungen sind grundsätzlich ausgleichbar.

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LBP Ausbau der L 3193

HERRCHEN& SCHMITT

4.1

Geplante Maßnahmen des Naturschutzes und derLandschaftspflege

Maßnahmen zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen,zum Schutz vor Beeinträchtigungen und zur Gestaltung des Vor-habens (Vermeidungs-, 1 Schutz-2 und Gestaltungsmaßnahmen3)

Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu unterlassen (§ 8 Abs. 2 BNatSchG und § 6a Abs. l Nr. l undNr. 2 HENatG). Die Vermeidungspflicht umfaßt auch die Pflicht zur Verminderung von nicht vermeidba-ren Beeinträchtigungen, das bedeutet, ein Vorhaben planerisch und technisch so zu optimieren, daßdie möglichen Beeintrachtigungen durch das Vorhaben weitmöglichst minimiert werden.Die Pflicht zur Vermeidung hat Vorrang vor Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Daher wird im Folgen-den dargestellt, durch welche Vorkehrungen die Jeweiligen Beeinträchtigungen zu vermeiden bzw. zumindern sind. Unter Vermeidung sind alle Handlungen zu verstehen, die darauf abzielen, Beeinträch-tigungen erst gar nicht entstehen zu lassen. Dies setzt voraus, daß so früh wie möglich in die poten-tielle Wirkungskette eingegriffen wird.

Die Prüfung grundsätzlicher Vorhabensalternativen, des Vorhabensumfanges sowie raumbezogeneVermeidungsmöglichkeiten (Trassenführung) wurde bereits im Rahmen der vorgelagerten Verfahren(insb. zur Linienbestimmung) durchgeführt. Die Prüfung und Darstellung von Vermeidungs-/ Minde-rungsmöglichkeiten beschränkt sich im LBP daher auf folgende Punkte:- Optimierungsmaßnahmen an Trasse und Gradienten (Verschwenke, Höhenlage/Tieflage, Ausfüh-

rung und Dimensionierung von Durchlässen etc.)

- Vorkehrungen, um bau- und betriebsbedingte erhebliche Auswirkungen zu vermeiden / zu vermin-dem (Tabuflächen: naturschutzfachliche Auschlußflächen, die von der vorübergehenden Inan-spruchnahme auszunehmen sind, Bauausführung, Baumaterial, Massenausgleich/Deponiekonzept,Baustraßen, Regenwasserbehandlung, -ableitung und -versickerung, Lärmschutz, Sichtschutz, Ab-Pflanzungen etc.)

Verm.eid.ungsma.ßnahmen.sind Vorkehrungen, durch die mögliche Beeinträchtigungen von Natur und Land-schaft dauerhaft'ganz oder teilweise (Minderung) vermieden werden können. Hierzu zahlen msb. Aufweitun-gen von Brückenbauwerken, W'llddurchlässe, Grünbrücken sowie Amphlbien- und Kleintlerdurchlasse.Konzeptionell sind die Vermeidungsmaßnahmen wesentlicher Inhalt der Landschaftspflegenschen Begleitpa-nung und dort zu beschreiben. Die Vermeidungsmaßnahmen sind dann aber Bestandteil des straßentechni-sehen Entwurfes und unter Kap. 4 des Erläuterungsberichtes RE 1985 kurz darzustellen.Schutzmaßnahmen sind bau- oder vegetationstechnlsche Maßnahmen bzw. Auflagen, die dazu geeignet sind,vermeidbare'Beelntrachtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Dies sind im_Regelfall Maßnahmen zumSchutz vor temporären Gefährdungen von Natur und Landschaft (siehe u. a. RAS LG 4, DIN 18 920). Hierzuzählen Z. B. Einzäunungen, Schutz von Gewässern und Einzelgehölzen, Schutzpflanzungen.Schutzmaßnahmen gehören zu den Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeintrachtigungen von Natur undLandschaft, die im straßentechnischen E.ntwurf nicht enthalten sind.

.

Gestajtuns.s.m.a.ßnahmen sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege; die zu einer Begru-nungundlandschategerechten Einbindung der neuen Straße führen. Diese Maßnahmen sind Bestandteil desStraßenkörpers sowie der Nebenanlagen. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen mit verkehrsleitenden,bauwerkssichernden oder ingenieurbiologischen Funktionen.

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LBP Ausbau der L 3193HERRCHEN& SCHMITT

Im LBP werden alle für Naturschutz und Landschaftspflege relevanten Optimierungsmaßnahmen undVorkehrungen berücksichtigt, die auf der vorgelagerten Planungsstufe der Linienflndung in den Jewei-ligen Umweltfachplanungsbeiträgen vorgeschlagen wurden.

In den nachfolgenden Kapiteln werden die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für bau-, anla-ge- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen definiert und bezüglich Art, Ort und Umfang sowie hin-sichtlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter beschrieben und beurteilt.

Tragen Vorkehrungen zur Vermeidung und Minderung bestimmter Beeinträchtigungen zu einer ver-mehrten Beeinträchtigung anderer Schutzgüter bei, so wird dies nach Art und Umfang dargestellt.Zusätzlich werden die naturschutzfachlichen Abwägungsgründe erläutert, warum die Vorkehrungendennoch getroffen werden sollen. Die zusätzlichen Beeinträchtigungen sind, soweit unvermeidbar,ausgleichspflichtig.

Dabei wird unterschieden nach:

- Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen allgemeiner Art (Auflistung), die sich zwar bestimmtenHandlungen im Rahmen des Gesamtprojektes zuordnen lassen, nicht aber bestimmten Orten (vgl.Kap. 4. 1. 1) und

- Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen spezieller Art, die auch im Maßnahmenplan räumlich zuge-ordnet werden (vgl. Kap. 4. 1. 2).

4. 1.1 Allgemeine Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen

Im Rahmen der Linienbestimmung und der Erarbeitung des straßenbautechnischen Vorentwurfs wur-den die nachfolgend genannten Vermeidungs-/Minderungsmöglichkeiten berücksichtigt. Soweit mög-lich wurden Modifizierungen am Entwurf vorgenommen.4

Detaillierte Variantenuntersuchungen wurden bezüglich einzelner Radien, der Gradiente und der Ent-wässerung durchgeführt. So wurde eine optimierte Linienführung gesucht, die alle Zwangspunkte mitden geltenden Richtlinien in Einklang bringt. Berücksichtigt wurden hierbei die folgenden Zwangspunk-te:

- der abgestimmte Bauanfang an die Verbin-

dungsspange zur A45 mit dem Büro Burg-holzer Trieb

- der Obstbaumwald (Flurstück 14/1)

- Graben zum Fallbach (Flurstück 21/1)

- Graben zum Fallbach (Flurstück 7)

Aussiedlerhöfe Bruderdiebacher Hof und

Cia us'sehe Mühle

Flussbett des "Tauberbaches"

Südlicher Baumbestand

4 Vgl. dazu den Erläuterungsbericht zum Bauentwurf.

Aussiederhof Eckenbachhof

Querung des Eckenbaches

Motorsportgelände

Fallbach

Anglerteiche

das abgestimmte Bauende an der Ortsum-

gehung Hüttengesäß

Uberschwemmungsgebiet und Stauhöhedes Rallbaches

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LBP Ausbau der L 3193

HERRCHEN&SCHMITT

Die Beurteilung der Ausbautrasse erfolgte unter dem Gesichtspunkt der Berücksichtigung der Funktions-erfüllung, der Eingriffsminimierung, ihrer Realisierung sowie der Baulast- und Nutzerkosten der Straße.

Das Schwergewicht der baulichen Verbesserungen liegt in der Herstellung einer ausreichend tragfähi-gen Fahrbahn, allerdings mit einer gegenüber dem Deckenausbau umfangreichen Anpassung derFahrbahnbreite gemäß dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis (Verbreiterung der Fahrbahn) sowie denBau eines parallel zur Fahrbahn verlaufenden Wirtschaftsweges. Ebenflächigkeit, Tragfähigkeit undFrostsicherheit des Oberbaues sowie die Entwässerungsein-richtungen werden verbessert. BesondereGefahrenstellen, Engstellen und scharfe Kurven werden durch begrenzte Korrekturen der Linienfüh-rung im Grund- und Aufriss beseitigt.

Soweit möglich wurden notwendige Verbreiterungen einseitig vorgenommen. Insbesondere der Ein-griff in die südöstliche Böschung mit dem angrenzenden Baumbestand und dem Uberschwemmungs-gebiet des Fallbaches wurde minimiert.

Die Böschungen werden mit der Regelneigung l : 1,5 ausgebildet, um insbesondere die durch dieDämme und Einschnitte bedingten Eingriffe möglichst gering zu halten. Auf eine Ausrundung der Kro-nenkanten und Böschungsfüße nach RAS-Q wird verzichtet um die Flächeninanspruchnahme zu minl-mleren.

Weitergehende Modlfizierungen sind nach Aussage des Vorhabenträgers aus überwiegend technischenGründen nicht möglich, ohne negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit befürchten zu müs-sen.

Maßnahmen am Bauwerk Straße und an baulichen Zusatzeinrichtungen

Reduzierung der Versiegelung

Reduzierung der Flächeninanspruchnahme

- Änderung der Linienführung zur Umgehung geschützter oder sonstiger empfindlicher Bereiche- Anpassung der Gradiente bzw. der Oberflächengestaltung an das Gelände. ausreichend dimensionierte Durchlässe zur Minderung der Trennwirkung für die Tierwelt

Neben der Beachtung einschlägiger Regelwerke werden die nachfolgend genannten allgemeinenVermeidungs-/Minderungsmaßnahmen im Rahmen von Bau, Anlage und Betrieb umgesetzt:

Maßnahmen während der Bauphase und am Bauwerk Straße

- Optimierung/Minimierung notwendiger Bau- bzw. (Zwischen-)Lagerflächen (auch in den dafürvorgesehenen Bereichen), z. B. durch

- Berücksichtigung von sog. "Tabuflächen"5- Reduzierung notwendiger Lagerplätze (z. B. durch just-in-time Liefemng der Baumaterialien);- Gezielte Auswahl von (Zwischen-)Lagerplätzen: Als (Zwischen-)Lagerplätze sind ausschließlich

Ackerflächen in größtmöglicher Nähe zur Baustelle zu beanspruchen;

5 Als Tabuflachen (oder Auschlußflächen) werden Flachen bezeichnet, auf denen eine Inanspruchnahme durchBaumaßnahmen (aufgrund vorliegender Schutzgutempfindlichkeiten) nicht erfolgen soll. Sie werden im nächs-ten Kapitel näher festgelegt.

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LBP Ausbau der L 3193HERRCHEN& SCHMITT

- Schutz der Randflächen.

Bodenschutz bei Erdarbeiten

- Beschränkung der Arbeiten mit schweren Baumaschinen auf Perioden trockener Witterung und genngerBodenfeuchte (Verzicht auf Befahren von zu nassen Böden) sowie Minimierung derAktionsradien zurVermeidung von Bodenverdichtung;

- sachgemäße (z. B. schichtgerechte) Lagerung und Wiedereinbau von Böden;Oberboden beanspruchter Acker und Oberboden beanspruchter Vegetationsbestände getrennt lagern;

- frühzeitige Begrünung/Ansaat des gelagerten Bodens (Sichemng vor Erosion und Vermeidung desEintrags von Bodenpartikel in Oberflächengewässer);

- kein Einbau standortfremder Böden;Gewässerschutz bei Bauarbeiten

- vorübergehende Sandfänge;

- keine Entnähme von Brauchwasser aus den Fließgewässem;- Beschränkung von ggf. notwendigen Entwässerungsmaßnahmen bzw. Baumaßnahmen an Gewässern

auf Zeiten außerhalb der Vegetationsperiode.Verhaltensauflagen während des Baubetriebs

- Vertiinderung oder Einschränkung von Schadstoffeintragungen in den Boden und das Grundwasser(insbes. Kraftstoffe und Öl) durch entsprechende Auflagen über die Baustelleneinrichtung und dasVerhalten während der Bauphase;

- Einsatz lärmgeminderter Fahizeuge/Maschinen (insb. in in der Nähe von Wohn-/Erholungsg8bieten);Betriebliche Maßnahmen

. Pflege der Straßenränder

- Festsetzung geeigneter Zeitpunkte und -räume für Pflegemaßnahmen (z. B. außerhalb von Biut- und Laichzeiten);- Reduzierung des Einsatzes notwendiger Dünge-und Pflanzenbehandlungsmittel (Bewirtschaftungsauflagen):

Bei entsprechender, pflegeextensiver Bepflanzung reicht es aus, die Flächen nur einmal im Jahr zu mä-hen. Soweit Gesichtspunkte der Verkehrssicherheit dies zulassen, kann sogar völlig auf Pflegemaßnah-men verzichtet wenden (vgl. die Aussagen zur 'Ökologisch orientierten Grünflächenpflege an Straßen' derhess. Straßenbauverwaltung).

- Verwendung umweltverträglicher Streumittel

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LBP Ausbau der L 3193

HERRCHEN& SCHMITT

4. 1.2 Spezielle Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen

Bezeichnung der Baumaßnahme

L 3193Ausbau der L 3193

Maßnahmennummer

Maßnahmenblatt V1(V=Vermeidungs-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungs-,S =Schutzm aßnahm e)

La e der Maßnahme / Bau-km: siehe Konkretisierung

Konflikt Nr. : K 3. K 6, K 7, vgl. Konfliktplan Blatt-Nr. 2+3

Beschreibun : Überbauung von Fließgewässern

Einariffsumfana: vgl. Konflikt

Maßnahme vgl. Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Blatt-Nr. 2+3Beschreibun :

Ausreichende Dimensionierung und Ausführung der DurchlässeZielsetzun : Minderung der anlagebedingten Zerschneidungswirkungen (Funktionsbeziehungen).

Durchgängigkeit des Gewässersystems erhalten.Vorwert der Fläche: siehe BestandsplanDurchführun : Anlage von Durchlässen mit Herstellung einer rauhen Gewässersohle und hochwasser-

freien Bermen zur besseren Passierbarkeit für die terrestrische Fauna (vgl. als Schema: Abb. 17)

Zeit unkt der Durchführun der Maßnahme: Teil der Baumaßnahmen

Hinweise für die Unterhaltun s fle e: Durchlässe ganzjährig von sichtbehindemdem Bewuchs undvon Ablagerungen freihalten. Jährliche Kontrolle auf Durchgängigkeit. Nach Unwettern, Starkregenoder unvorhersehbaren Ereignissen sind im Rahmen der allgemeinen Streckenkontrolle auch dieDurchlässe zu kontrollieren und ggf. Schäden zu beheben. Vgl. MAmS, Kap. 7 (BMVBW 2000, S. 26f)Flächen röße/Dimension: siehe Bauentwurf

V 1 Konkretisierung

Maßn.Nr. Blatt-Nr. Lage

V1.1

V 1.2

V1.3

2 Eckenbach

Landwehrgraben 2+180

Kühkaute

(Entw. -km) Erläuterung

1 +680 Durchlass [Rechteckhaube oder rechteckiger Rahmen-durchlass (Lichte Weite * 500, Lichte Höhe 1CGO)]

Durchlass [Rechteckhaube oder rechteckiger Rahmen-

durchlass (Lichte Weite 1000, Lichte Höhe 600)]

2+630 Durchlass [Rechteckhaube oder rechteckige' Rahmen-

durchlass (Lichte Weite 1000, Lichte Höhe 500)]

\\ s '. s

El'5

Ortbrton

Abb. 17: Prinzipskizze Stahlbeton-Rahmen-durchlass mit Bermen zur

Aufrechterhaltung von Tierwander-beziehungen bei kleinen Vorfluternoder Entwässerungsgräben{MQ = Mittlerer Abfluss)Merkblatt zum Amphibienschutz anStraßen (MAmS), BMVBW 2000

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LBP Ausbau der L 3193HERRCHEN& SCHMITT

Bezeichnung der Baumalinahme Maßnahmennummer

L 3193 MaßnahmenblattAusbau der L 3193

(V=Verme[dungs-, A=Ausgleichs-,E=Eraatz-, Q=Gestaltungs-

S=Schutzmaß nahm e)

Lage der Maßnahme / Bau-km:

siehe Konkretisierung

Konflikt vgl. Konfliktplan Blatt-Nr. 1-;Beschreibung:

Baubedingte (temporäre) Beeinträchtigung von Bodendenkmalen,Verlust/Teilverlust der Lebensraumfunktion und der Grundfunktionen

durch Baustraßen, Baufelder, Baustelleneinrichtung und Baubetrieb (K II).Ein riffsumfan : potentielle Beeinträchtigung soll durch Schutzmaßnahme verhindert werden;

vgl. Konkretisierung

Maßnahme vgl. Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Blatt-Nr. siehe KonkretisierurBeschreibun :

Tabuf lachen (naturschutzfachliche Auschlußflächen, die von der vorübergehenden Inan-spruchnahme auszunehmen sind) für Baustraßen, Baustelleneinrichtung und Ober-bodenzwischenlager

Zielsetzun : Schutz sensibler Bereiche

Vorwert der F äche: siehe Bestandsplan

Durchführun : Begrenzung des Baufeldes in sensiblen Bereichen durch Vorkopfbauweise bzw. Bauvon bereits befestigten Straßenbestandteilen aus.

Zeit unkt der Durchführun der Maßnahme: Vor Beginn der Baumaßnahmen

Hinweise für die Unterhaltunaspfleae: Regelmäßige Kontrolle während der BauphaseFlächen röße: siehe Konkretisierung

S 1 KonkretisierungMaßn Blatt- LageNr. Nr.

S 1. 1 1 Baubeginn

S 1. 2 2 vorEckebachhof

S 1. 3 2 beiEckebachhof

S 1.4 3 nach Eckebachhof

S 1.5 3 Fischteich

S 1.6 3 Buchenhof

S 1.7 3 Kühkaute

(Entw. -km) Erläuterung

0+030 - 0+090 Grünlandflächen

0+190 - 0+310 BodendenkmalNr. 16. 43

1+680-1+800 Eckenbach u. Griinlandflächen (Eckenbachaue)

1+750-2+180 Grönlandflächen (Fallbachaue, LSG + ÜSG)2+180-2+680 Gehölze am Fischteich

2+440-2+590 Grünlandflächen

2+630 - Ende Kühkaute, Grünlandflächen und Streuobstwiese

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LBP Ausbau der L 3193

HERRCHEN& SCHMITT

Bezeichnung der Baumaßnahme

L 3193

Ausbau der L 3193

Maßnahmennummer

Maßnahmenblatt S2(V=Vermeidungs-, A=Ausgleichs-

E=Ersatz-, G=Gestaltungs-,

S=Sch utzm aßnahme)

La e der Maßnahme / Bau-km:

siehe Konkretisierung

Konflikt vgl. Konfliktplan, Blatt-Nr. 1 - 3Beschreibun :

Beeinträchtigung von Gehölzen, Verlust'Teilverlust der Lebensraumfunktion und der Grundfunktionendurch Baustraßen. Baufelder, Baustelleneinrichtung und Baubetrieb (Kll).

Einariffsumfang: Potentielle Beeinträchtigung soll durch die Schutzmaßnahme verhindert werden.

Maßnahme vgl. Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Blatt-Nr. siehe KonkretisierungBeschreibun :

Schutzzaun während der BautätigkeitenZielsetzung: Schutz sensibler BereicheVorwort der Fläche: siehe Bestandsplan und Konkretisierung

Durchführun : gemäß RAS-LG4 und DIN 18920Zeit unkt der Durchführun der Maßnahme: Vor Beginn der Baumaßnahmen.

Hinweise für die Unterhaltun s fle e: Regelmäßige Funktionskontrolle während der BauphaseGröße: siehe Konkretisierung

S 2 Konkretisierung

Maßn Blatt- Lage

Nr.

S 2.1

S 2.2

S 2.3

S 2.4

S 2.5

Nr.

1

2

3

3

3

Kirschenwald

Grasrennbahn

Kühkaute

Entw. -km Erläuterung

0+810 -1+100 Kirschenwald

1 +320 -1 +360 Alte Straßenbäume

2+070 - 2+180 Gehölze an der Grasrennbahn

1+180 -1+250 Kühkaute. Gehölze und Streuobstwiese

2+715 Einzelbaum

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LBP Ausbau der L 3193HERRCHEN& SCHMITT

4. 1.3 Gestaltungsmaßnalimen

Zur landschaftlichen Einbindung der Trasse wird in den Rückbaubereichen eine Modellierung des Ge-ländes vorgenommen.

Die Flächen zwischen L 3193 und dem parallelen Wirtschaftweg werden - in Abhängigkeit von denlokalen Gegebenheiten, der bestehenden Pflanzungen und zur optischen Führung der Verkehrsteil-nehmer - abschnlttsweise mit Sträuchern und Bäumen bepflanzt.Böschungen von Verkehrswegen können wichtige Vernetzungs- und Wanderkorrjdore für kleinere Wir-beltiere wie Eidechsen und Mäuse sowie Wirbellose wie Laufkäfer, Spinnen, Heuschrecken etc. darstel-len. Entsprechende Arten können an Böschungen dauerhaft siedeln, wenn die Vegetaüonsbedeckungschütter ist und die Sonne entsprechend den Boden erwärmen kann (Eine dichte geschlossene Vege-tationsschicht erzeugt dagegen ein relativ kühles und feuchtes Mikroklima). Eine schultere Pflanzen-bedeckung kann erreicht werden, wenn keine Nährstoffe in das Substrat eingebracht werden. Um dieszu gewährleisten wird auf Pflanzmaßnahmen in bestimmten Abschnitten verzichtet und ein Eintrag vonHumus, Düngerstoffen etc. findet nicht statt.

Die Trasse wird mit Eichen bepflanzt. Die Anordnung der Bäume dient, neben der Einbindung desBauwerkes in die Landschaft, auch der optischen Führung der Verkehrsteilnehmer, durch die VenJeutli-chung des weiteren Straßenverlaufs.

Die zurückhaltende Bepflanzung der Trasse mit Sträuchern entspricht dem Charakter des Landschafts-raumes und verstärkt die Wirkung der Baumpflanzung.Die vorgesehenen Gehölzpflanzungen dienen auch dem Ziel, Störungen (insbesondere Lärm und Licht,visuelle Störungen) angrenzender Bereiche zu vermeiden und die Vogelschlaggefahr zu mindern. Beiden Gehölzpflanzungen werden heimische und standortgerechte Arten und insb. Dornstraucharten wieSchlehe (Prunus spinosa) oder Hundsrose (Rosa canina) verwendet.

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LBP Ausbau der L 3193

HERRCHEN& SCHMITT

Bezeichnung der Baumaßnahme

Ausbau der L 3193

Maßnahmennummer

Maßnahmenblatt G1(VsVermeidungs-, A=Ausgle1chs-

E=Ersatz-, G=Gesta!tungs-,

S=Schutzmaßnahme)

La e der Maßnahme / Bau-km:

Gesamtes Bauwerk, Trasse, Bauwerke, Einschnitts-/Dammflächen

Konflikt K il, K iv, gl. Konfliktplan,

Beschreibun :

Beeinträchtigung der Grundfunktionen durch Dämme/Einschnitte,Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

Ein riffsumfan : ca. 26. 000 m2

Maßnahme vgl. Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen,

Blatt-Nr. 1-3

Blatt-Nr. 1-3

Beschreibun :

Gestaltung und Begrünung der Straßenbegleitflächen

Zielsetzun : Wiederherstellung der Grundfunktionen, Begrünung und landschaftsgerechte Einbin-düng der neuen Straße

Vorwert der Fläche: Die Maßnahme erfolgt auf den durch den Straßenbau entstandenen Damm-/ Ein-schnittsflächen und seitlich angrenzenden Flächen sowie sie für die Modellierung erforderlich sind.

Durchführun : Gestaltung der Straßenbegleitflächen unter bestmöglicher Einbindung der Trasse indas vorhandene Relief; Lockere, abwechslungsreiche Begrünung mit Bäumen (Stieleichen 18'20),Gebüschpflanzungen, Grasfluren'Sukzession);Sträucher: Verwendung heimischer Gehölze, Pflanzung in Kleingruppen (1 x 1 bis 1, 5 x 1, 5 m Pflanz-abstand), nach Entwicklungspflege weitgehend der natürlichen Sukzession überlassen.Bäume: Baumpfähte, Ansitzstangen. Flächen für Grasfluren: Keinen Oberboden andecken. vgl. Abb. 18.

Zeit unkt der Durchführun der Maßnahme: Unmittelbar nach Bauende, ggf. abschnittsweise

Hinweise für die Unterhaltun s fle e: 1 Jahr Fertigstellungs- und 2 Jahre Entwicklungspflege, da-nach Gewährleistungspflege nach Bedarf. Jährliche Kontrolle der Baumbefestigungen. Jährlich2malige Mahd der Grasfluren.

Flächen röße: 35.300 m2, davon Strauchpflanzung: 4.400 m2, Landschaftsrasen/Sukzession: 30. 900 m2

Anzahl der Eichen (18/20. ): 130.

Vorgesehene RegelungB Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer:

a Flächen Dritter Straßenbauverwaltung

E Grunderwerb Künftige Unterhaltung:

a Nutzungsänderung/ -beschränkung Straßenbauverwaltung

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Ausbau der L 3193 HERRCHBNSc SCHMITT

Bankett Dammschulter "ABöschung Dammlage

Bai» uc ha

PfKfltinfnsltat

Pf l . g .maBnahm»n

Braltwegartch-LOwnrahn-a.

BrTnaasnl-Str. bttachung

i. schnin

Pf1»9»frmlna*

intonsiv axtanaiv

MATien ohrw Abrauman

ab find» W*lM* End» Juni

2. Sctinltt

Sonattg* Hlnwia«

Hin» Auflu*tbi» Mltf S»pt.

ur 3-5 Jahr*xl . a«nh»rt

a«i *t*rkT Ero-aionagafahr JBhr-Itch mit BulksttIm Juni rnahangpn* Abrturrrn.

Außenstreifen

Fnldgehölz(mit hahBin Bauni- u, Planlcrant«il)

GahölTpflag«

S-6 Jnhrn nach Pflanzung Pionleraund Exotun «rirfrnm; 10-15 Jahrsn. Pflanzung MnOnahm» wiederholen30-50 (ao)x dT Baum* »ntfoman.(SobQsehmantal aufbaunn.

September bis F«üru»r Inrrrhalbder von den Landaa-WatSchG frrt-gogab-enon Zelt'-aumGn.

B»l übTnlfrtti GnhöIzTi ent-.prnchand» MaOnahfnun in kürze-rcnAbatändTi durchf0hr«n. Gahölz-randnr auf den Stoch »rtzan.Spätar PriBfln all« 10-is Jahr« wdh.

QilbwidTicri-Plat-terbinsari-Muld»

aatensiv

Mähen und Abräuman

. Il* 2-3 Jahr*2. Juli halft*

Alla üongen Pflnrzen-bestände an auSenr&ndbrachfallan )aaa»n odardur^h »inon Schnitt »II»3-S Jahr» offan hnlfn.

Abb. 18: Bepflanzungsschema für Dammlagen (nach STOTTELE 1989: 35), (die genannten Pflanzengesellschaften sind nur beispielhaft zu verstehen)

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Ausbau der l. 3193

HERRCHEN ^&SCHMITT

Böschungskrone

Bankett Mulde/Graben

Böschung% Einschnitt

Baxuch»

WI»g«intttnaiU>t

Pf l wmafl n ah "*. n

Bmitwegnricli-Läwenzahn-a.

Möhrgn-GI atthafnr-Ctraßcn bÖBCh u n g

WlBgrtwmln«\. Schnitt

2. Schnlit

Sanatlg* rtlnwlaa

Infnsiv

H&hen ohngAbr&unwi

MAhien undAtorBumen

ab Efid« Wfli bis Ertdfi Juni

Mitte August t)1s MitlB Sautembai

F^uchtgräben alnmatjäMrllch nach Oem IS.Juli mAhan u. abräumen.

HngerrasentSUfiSE Zwergstrnuchhelden)

MAhan und Abrftumand-es Mäh gutes

dll*» 2-3 Juhra lin Sapl.

Bei hulien sioitllt.hcnNahrstwKelnttägcn tii^w-fortgcschrlttflrw Rud«*rallslnrung anfang» lährl.SpAtsommermuhcL

Fuld hack«[Ind. Gebüechr-ärtdBf von Waldm&ritelrt)

GohölZFrflago

ütr&uchar alle 10-1& Jahr* abachnitts-wetsa auf dcti StcK. k Götzen. B4umu Ölsauf em^elnc überhältcr ontfeman.

S®Btcnb<*r bis Februur inn»rhulb d#rnach dun Landes-NMüe. ha . fr«l£|egoBftnfl»iZBItrAumcn,

Fall a vot-handsn, Pianlurgthälza <i. B.t"r lu'l. Wuiüen, Prt[itjeln), A-TAtlliur . tsi tr^mde

urift nii. ht cinhBimisfi. liu Artti" 1 ». B,tuartuftelrusti., Sanddum) entfurnert.

Abb. 19:Bepflanzungsschema für Einschnittslagen (nach STOTTELE 1989: 35), (die genannten Pflanzengesellschaften'sind nur beispielhaft zu verstehen)

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esaßHERRCHEN& SCHMITT

Bezeichnung der Baumaßnahme

Ausbau der L 3193

MaßnahmenblattMaßnahmennummer

G2(V=Vermeidungs-, A=Ausgleichs-

E=Ersatz-, G=Gestaltungs-,S=Schutzm aß nähme)

Blatt-Nr. 1

La e der Maßnahme / Bau-km: Straßenseitenflächen

Konflikt vgl. Konfliktplan.

Beschreibun :

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (K IV)Beeinträchtigung der Lebensraum-, Wohn- und Erholungsfunktion durch Lärm (K V)Einariffsumfana: keine Quantifizierung

Maßnahme vgl. Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Blatt-Nr. 1Beschreibun :

Gestaltung und Modellierung von trassennahen Flächen

Zielsetzung: Landschaftsgerechte Einbindung der neuen Straße

Vorwert der Fläche: Die Maßnahme erfolgt auf trassennahen Flächen, auf denen Teile der L 3193rQckgebaut werden. Auch die nicht mehr benötigten Gewässerverrohrungen werden rückgebaut !

Durchführung: Oberschussmassen werden zur Modellierung des trassennahen Geländes eingebaut.Zeit unkt der Durchführun der Maßnahme: Unmittelbar nach Bauende, ggf. abschnittsweiseHinweise für die Unterhaltunaspfleae: wie G 1

Flächen röße: 14.020 m2

Vorgesehene Regelung

B Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer:StrassenbauverwaltungD Flächen Dritter

B Grunderwerb

D Nutzungsänderung/ -beschränkungKünftige Unterhaltung:

Strassenbauverwaltung

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esaß

HERRCHEN& SCHMITT

2 KonkretisierungMaßn.Nr. Blatt-Nr. Lage (Entw. -km)

G 2. 1 1 0+150-0+380 rechts

Q 2.2

Q 2.3

G 2.4

02.5

G 2,6

2 1+150-1+300 rechts

2 1+450-1+680 rechts

2-3 1+770-2+050 rechts

3 2+150-2+340 rechts

3 2+390 - 2+470 rechts2+550-2+640 rechts

Dimension Erläuterung

2.060 m2 Modellieren und Bepflanzen gem. Ma&n.Plan. Nutzung

der Flächen der rückgebauten L 3193 (vgi. A. 1. 1)

1.505 m2 Modellieren und Bepflanzen gem. Maßn. Plan. Nutzung

der Flächen der riickgebauten L 3193 (vgl. A. 1 .3)

3.820 m2 Modellieren und Bepflanzen gem. Maßn.Plan. Nutzung

der Flächen der riickgebauten L 3193 (vgl. A. 1. 4)

4.040 m2 Modellieren und Bepflanzen gem. Maßn.Plan. Nutzung

der Flächen der rückgebauten L 3193 (vgl. A, 1. 5)

2.030 m2 Modellieren und Bepflanzen gem. MaBn.Plan. Nutzung

der Flächen der riickgebautep L 3193 (vgl. A. 1.6)

565 m2 Modellieren und Bepflanzen gem. Maßn.Plan. Nutzung

der Flächen der riickgebauten L 3193 (vgl. A. 1.7)

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esaßHERRCHEN& SCHMITT

4.2 Nach Vermeidung/Minderung verbleibende Beeinträchtigungenund Hinweise zu ihrer Kompensation

In der Konfliktanalyse (Kap. 3) wurden die durch die Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungenbeschrieben. Nach der in Kap. 4. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden, vorge-nommenen Zuordnung der möglichen und erforderlichen Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen wer-den die verbleibenden Beeinträchtigungen nachfolgend noch einmal zusammenfassend dargestellt undbewertet, um daraus Hinweise auf den Kompensationsbedarf ableiten zu können.

Konflikt-Nr. Art der Beeinträchtigung

K l Verlust der Speicher- und Reglerfunktion, der natürlichen Ertragsfunkti-on von Böden überregional sehr hoher Bedeutung sowie der Filter- undPufferfunktion, Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses, Reduzie-rung der Grundwasserneubildung

Konflikt-Nr.

K IIArt der Beeinträchtigung

Uberprägung ursprünglicher Standortverhältnisse, Verküizung/ Verän-derung des Profllaufbaus, Teilverlust der Speicher- u. Reglerfunktion,der natürlichen Ertragsfunktion, der Filter- und Pufferfunktion,Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses, Reduzierung derGrundwasserneubildung

Dimension

15.400 m2

Dieser Wert umfaßt nur die

zusätzliche Neuversiegekjng:bestehende Vorbelastungen

(veisiegelte Flachen im Bereich derBaumaßnahme) wurden bereits

abgezogen!

Dimension

26.000 m!

Das Vorhaben führt zum Verlust bzw. zur Beeinträchtigung von Grundfunktionen auf großen Flächen(s. o.). Diese Beeinträchtigungen lassen sich nur zu einem geringen Anteil durch gleichartige Kompen-sationsmaßnahmen (insb. Entsiegelung) ausgleichen. Für den weit überwiegenden Anteil der Beein-trächtigungen bleibt damit zur Kompensation nur die qualitative Aufwertung vorhandener Flächenübrig (z. B. Verbesserung der Wasserrückhaltung durch Umwandlung von Acker in dauerhaft begrünteFlächen).

Konflikt-Nr. Art der Beeinträchtigung

K III Verlust der LebensraumfunktionDimension

38.500 m2

Die bezüglich der Lebensraumfunkb'on ermittelte Beeinträchtigung betrifft fast ausschließlich intensivgenutzte Ackerflächen. Daher ist im Rahmen des Kompensationskonzeptes keine identische Wieder-herstellung anzustreben, sondern es werden vielmehr die im Planungsraum defizitären Biotopstruktu-ren im Mittelpunkt der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stehen. Allein die als Einzelkonflikt ausge-wiesenen Beeintrachügungen verlangen nach einer ortsbezogenen Kompensation.

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und des Erholungswertes

Konflikt-Nr. Art der Beeinträchtigung

K IV Verlust von landschaftsprägenden Gehölzen; Überprägung des Reliefsin Teilbereichen

Dimension

ohne Quantifizierungvgl. Kap. 3. 2. 3.3

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäß

HERRCHEN& SCHMHT

4.3 Leitbild und Entwicklungszielefür das Kompensationsmaßnahmenkonzept

Die zur Kompensation der Eingriffsfolgen durchzuführenden Maßnahmen müssen sich zwar primär amEingriff orientieren, dürfen aber nicht völlig losgelöst von dem für den vom Eingriff betroffenen Land-schaftsraum aufgestellten Zielsystem sein. Daher müssen sich die notwendigen Maßnahmen in denRahmen übergeordneter und langfristig angelegter Planungen einfügen.

Der oben quantifizierte Kompensationsumfang für die Wiederherstellung verlorengegangener Biotope(Kap. 3.2) verlangt daher nicht nach einer exakten Wiederherstellung des ermittelten Verlustes. Einersolchen 1:1 Wiederherstellung stehen, z. B. bei intensiv genutzten Ackerflächen bzw. intensiv genutz-tem Grünland, die Zielvorstellung des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegen, daß in derdurch intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägten Landschaft eine Verbesserung des Bestandesan naturnahen, extensiv genutzten Landschaftselementen notwendig ist.

Der dargestellte Kompensationsymfang gibt daher nur einen Rahmen vor. Dieser muß, ausgehend vonden stärker ortsgebundenen Kompensationsnotwendigkeiten (vgl. z. B. Kl - K 8) und dem zu entwi-ekelnden Kompensationskonzept, qualitativ und räumlich konkretisiert werden. Dabei werden für Aus-gleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorrangig Flächen aus dem allgemeinen Grundvermögen des Bundesoder sonstige Flächen des öffentlichen Eigentums herangezogen, soweit eine naturschutzfachlich Eig-nung gegeben ist.

Das örtliche Leitbild und die Entwicklungsziele für das erforderliche Maßnahmenkonzept werden ausder Bestandsanalyse entwickelt, indem die Bestandsbewertung (besondere Schutzgutfunktionen, aberauch Defizite) und die ermittelten Beeinträchtigungen mit den vorjiegenden übergeordneten und örtli-chen Zielen und planungsrechtlichen Vorgaben überlagert werden.

4.3.1 Übergeordnete Planungsvorgaben

Dem Regionalplan Südhessen (ROP 2000) (RP-DARMSTADT 2000a) sind für die Kompensation desVorhabens folgende Vorgaben (für den Naturraum) zu entnehmen:

"Erhalten oder entwickelt werden sollen in diesen Bereichen insbesondere- verbliebene Feuchtgebiete, Hecken und Gebüsche,- naturnahe Waldbestände zur langfristigen Erhöhung des unterdurchschnittlichen

Waldanteils,Streuobstwiesen an Siedlungsrändern,

- Grünlandnutzung und naturnahe Abschnitte der Fließgewässer sowie ihrer Auen-bereiche,Magerrasen"

(RP-DARMSTADT 2000a, S. 27).

Die Fallbachaue wird als "Bereich für den Schutz überirdischer Gewässer" dargestellt:

"In diesen Bereichen sind ein bereits bestehender günstiger Erhaltungszustand zu sichernoder Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und/oder der natürlichenEntwicklung und der Selbstreinigungskraft des Gewässers sowie zur Stärkung der günsti-gen Wirkung auf den Naturhaushalt durchzuführen. (...)Nutzungen, die diesen Zielen entgegenstehen, sollen aufgegeben werden oder sachge-recht verändert werden. Planungen für derartige Nutzungen haben in diesen Beeichen zuunterbleiben. Dazu zählen insbesondere: (...)

land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftungsformen im gewässernahen Bereich, dienicht der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung entsprechen (...)

(RP-DARMSTADT 2000a, S. 36).

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LBP Ausbau der L 3193 zwischen der A 45 und Ronnebur -Hütten esäBHERRCHEN& SCHMITT

§ 5 (4) BNatSchG führt zu den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis u. a. aus, dass in Über-schwemmungsgebieten ein Grünlandumbruch zu unterlassen ist.

Die im Landschaftsrahmenplan Südhessen 2000 (RP-DARMSTADT 2000b) getroffen Aussagen zur Ausgestal-tung von Verkehrsprojekten wurden im Rahmen der Vorhabenskonzeptton voll umfänglich berücksfchtigt:

"Bei der Ausgestaltung von zukünftigen Verkehrsproj'ekten sollen außerdem folgende Anforderungenberücksichtigt werden: [...]

.. Weitgehende Einbindung von Neubaworhaben In die Landschaft und das Relief.

.. ROckbau von nicht mehr benötigten Straßen, Insbesondere dann, wenn hiermit gleichzeitig natur-schutrfachllche Entwlcklungszlele realisiert werden können. "

Der Landschaftsrahmenplan Südhessen 2000 (RP-DARMSTADT 2000b) trifft daneben auch Aussagenzur Ausgestaltung von Kompensationsmaßhahmen:

Der Fallbach ist im der Entwicklungskarte des LRPS 2000 mit der Signatur "Fließgewässerabschnitt miterheblichen Strukturdefiziten und besonderem Prüf- und Handlungsbedarf zur Renaturierung"gekennzeichnet (vgl. auch Kap. 2. 1.3).

Für die nachfolgend formulierten Entwlcklungsziele und die Erstellung des Kompensationsmaßnahmenton-zeptes wurden neben den o. g. überörtlichen Planungsvorgaben auch die in den Landschafteplänen derbetroffenen Gemeinden vorgesehenen Maßnahmen sowie die Empfehlungen aus der UVS herangezogen.

4.3.2 Entwicklungsziele für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und denErholungswert im Plangebiet

Die vorgesehene Trasse verläuft auf der Grenzlinie zwischen der Fallbachaue und einer nur sehr geringstrukturierten Ackerlandschaft. Wertvolle Biotopbestände (d. h. insb. in langen Zeiträumen nicht wie-derherstellbare Lebensräume) sind nur in sehr geringem Umfang betroffen (K l - K 8). WesentlichesEntwicklungsziel für den Naturhaushalt ist daher, neben der möglichst schonenden Einbindung desProjektes (vgl. Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen), die Anbindung strukturreicher Flächen undihre Ergänzung im Plangebiet sowie eine landschaftliche Neugestattung, die dem Charakter und derEigenart des betroffenen Raumes entspricht und dafür sorgt, daß dieser in seiner natürlichen Vielfalt,Eigenart und Schönheit nicht nachteilig verändert wird. Maßnahmen des Naturschutzes und der Land-schaftspflege, die dieses Ziel erreichen können, sind i. d. R. Modellierungen, Eingrünungen, Begrii-nungen oder die Herstellung von Pflanzkulissen zur Aufhebung von Dominanzwirkungen deserrichteten Objektes.

Das derzeit die Landschaft in Ihrer Eigenart bestimmende Raumgefüge aus offener Agrarlandschaftund der Fallbachaue soll auch in der Zukunft die visuelle Grobstruktur der Landschaft bilden. Innerhalbdieser raumbezogenen Makrostruktur soll der visuelle Ausdruck der Landschaft unter Wahrung ihrerIdentität und ihrer Eigenarten fortentwickelt und neu gestaltet werden.

Die auf das Landschaftsbild bezogenen Ziele sind:

- die Einbindung neugeschaffener Raumgrenzen in das räumliche und visuelle Gefüge der Landschaft;- das Einfügen visueller Leitlinien und Orientierungselemente;- die ablesbare Bestimmung von Raummerkmalen und Raumgrenzen sowie ihre Gestaltung;

der Ersatz verlorengegangener Elemente und Strukturen.

Die o. g. Entwicklungsziele für das Landschaftsbild dienen auch der Stärkung/Aufwertung des Erho-lungswertes.

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HERRCHEN& SCHMITT

4. 4 Kompensationsmaßnahmen für unvermeidbare Beeinträchtigungen

Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmennummer

Maßnahmenblatt A1Ausbau der L 3193

(V=Vermeidungs-, A=Ausgleichs-

E=Ersatz-, G=Gestaltungs-,

S=Schutzmaßnahme)

La e der Maßnahme / Bau-km:

siehe Konkretisierung

Konflikt vgl. Konfliktplan, Blatt-Nr. 1

Beschreibun :

Versiegelung durch den Straßenneubau (K l)

Einariffsumfana: ca. 15. 400 m2

Maßnahme vgl. Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Blatt-Nr. 1

Beschreibun :

Entsiegelung und Renaturierung bzw. Rückbau versiegelter Flächen

Zielsetzun : Wiederherstellung von Bodenfunktionen

Vorwert der Fläche: Trasse (asphaltiert), Bankett, Straßengraben und asphaltierte/betonierte Wirt-schaftswege

Durchführun : Entsiegelung und Rekultivierung zur Herstellung von Straßenbegleitflächen (G 1)(siehe Konkretisierung).

Zeit unkt der Durchführun der Maßnahme: Nach Inbetriebnahme der L 3193neu

Hinweise für die Unterhaltun s fle e: - entfällt -

Flächen röße: 6. 980 m2 (vgl. Konkretisierung)

Vorgesehene Regelung

IS Flächen der öffentlichen Hand

D Flächen Dritter

IB Grunderwerb

D Nutzungsänderung/-beschränkung

Künftiger Eigentümer:Straßenbauverwaltung

Künftige Unterhaltung:Straßenbauverwaltung

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KonkretisierungMaßn Blatt- Lage:Nr. Nr. (Entw. -km)1. 1 1 0+150-0+380 rechts

1.2 2 0+870-0+950 links

1. 3 2 1+150-1+300 rechts

1. 4 2 1+450-1+680rechts

1.7

Dimension ErläuterungW

1. 170 m2 RückbauvonTeilstückenderL3193alt.

(Modellierung, Rekultivierung und Bepflanzung derFläche gem. Gestaltungsmaßnahme G 2. 1)

230 m2 Rückbau von Teilstücken der L 3193alt.

(Modellierung, Rekultivierung und Bepflanzung derFläche gem. Gestaltungsmaßnahme G 1)

685 m2 Rückbau von Teilstücken der L 3193alt.

(Modellierung, Rekultivierung und Bepflanzung derFläche gem. Gestaltungsmaßnahme G 2.2)

1.270 m2 Rückbau von Teilstücken der L 3193alt.(Modellierung, Rekultivierung und Bepflanzung derFläche gem. Gestaltungsmaßnahme G 2.3)

1.5 2-3 1+770-2+050 rechts 2.205m2

1. 6 3 2+150-2+340 rechts

3 2+390 - 2+470 rechts2+550-2+640 rechts

Ges.

Rückbau von Teilstücken der L 31 93alt.(Modellierung, Rekultivierung und Bepflanzung derFläche gem. Gestalfungsmaßnahme G 2.4)

910m2 Rückbau von Teilstücken der L 31 93alt.

(Modellierung, Rekultivierung und Bepflanzung derFläche gem. Gestaltungsmaßnahme G 2.5)

510 m2 Rückbau von Teilstücken der L 3193alt.

(Modellierung, Rekultivierung und Bepflanzung derFläche gem. Gestaltungsmaßnahme G 2.6)

6.980 m2 Entsiegelung

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HERRCHEN& SCHMITT

Bezeichnung der Baumaßnahme

Ausbau der L 3193

Maßnahmennummer

Maßnahmenblatt A2(V=Vermeidungs-, A=Ausgleichs-

E=Ersatz-, G=Gestaltungs-,

S= Seh utzmaß nähme)

La e der Maßnahme / Bau-km:

Fallbach

Konflikt Nr. : K i, K il, K III, K 1 -K 8, vgl. Konfliktplan Blatt-Nr. 1-3

Beschreibun :

Verlust und Beeinträchtigung vonGrundfunktionen, Verlust der Lebensraumfunktion, Landschaftsbild-beeinträchtigung

Maßnahme vgl. Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Blatt-Nr. 1-2

Beschreibun :

Anlage eines je 10 m breiten Uferstreifens am Ufer des FallbachesZielsetzun : Verbesserung der Gewässeretruktur, Minderung der Schadstoffbelastung, Schaffung von

Ersatzlebensraum für die von Biotopverlust/-beeinträchtigung betroffenen Lebewesen.Verbesserung des Landschaftsbildes und des Erholungswertes.

Vorwert der Fläche: Acker

Durchführun : Markierung des Uferstreifens durch Abpflocken oder Findlinge.Eigenständige Vegetationsentwicklung.

Zeit unkt der Durchführun der Maßnahme: Baubeginn. In der Pflanzperiode.

Hinweise für die Unterhaltun s fle e: 1 Jahr Fertigstellungs- und 2 Jahre Entwicklungspflege.

Jährlich Imalige Mahd. Kontrolte der Einhaltung des Uferstreifens.

Flächen röße: Uferstreifen: 22. 560 m2

Vorgesehene RegelungB Flächen der öffentlichen Hand

D Flächen Dritter

D Grunderwerb

IB Nutzungsänderung/ -beschränkung

Künftiger Eigentümer:Gemeinde Ronneburg

Künftige Unterhaltung:Gemeinde Ronneburg

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Bezeichnung der Baumaßnahme

MaßnahmenbiattAusbau der L 3193

La e der Maßnahme / Bau-km:

1+650-Bauende

Konflikt Nr. : K i, K II, K III, K 1 K 8, vgl. KonfliktplanBeschreibun :

Verlust der Lebensraumfunktion

Maßnahme vgl. Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen,Beschreibun :

Maßnahmennummer

A3(V=Vermeidungs-, A=Ausgleichs-

E=Ersatz-, G=Gestaltungs-,S =Schutzmaß nahm e)

Blatt-Nr. 1-3

Blatt-Nr. 2-3

Anlage einer Amphibienleitvomchtung mit Durchlassbauwerken

Zielsetzun : Verbesserung Querungsmöglichkeiten, Verhinderung von Tierverlusten.Vorwert der lach : Strassenrand, Acker, teilw. Grünland.

Durchführun : Einbau einer festen Amphibienleiteinrichtung mit 11 (13) zusätzlichen (vgl. V 1) Durchläs-sen (Teil des Bauwerks). Aufgrund der problematischen Höhenverhältnisse sind dabei möglichst Kasten-durchlässe mit den üblichen Abmessungen von 0, 6/0, 7 m Höhe und mind. 1,0 m Breite zu verwenden, dieunmittelbar unter der Fahrbahndecke eingebaut werden können (vgl. dazu Merkblatt zum Amphibienschutzan Straßen (MAmS), insb. Kap.5.2.3, S.22 und BMVBW 2000 sowie die Angaben zur Ausführung im Bau-entwurf). Sind die o. g. Hohen aufgrund der Topographie und der notwendigen Entwässerung nicht zu er-reichen, sind niedrigere Durchlässe einzubauen. Lage der Durchlassbauwerke bei Bau-km 1765. 1850.1935, 2020, 2100, 2240, 2300, 2360, 2420, 2500, 2700 (40 m und 120 nach Bauende, im Rahmen derOrtsumgehung Huttengesäß). Einmündende Wirtschaftwege sind mit Gitterrosten auszustatten.

Bei der Realisierung der Rahmen-Durchlässe sind eine möglichst naturnahe Sohle und unbedingthochwasserfreie Erdbermen (vgl. MAmS 2000, S. 20 Bild 16) vorzusehen. Im Durchlass darf. keinWasser stehen bleiben!

Eine fachökologische Begleitung ist bei Ausschreibung und Bau der Anlage erforderlich.Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Mit der Baumaßnahme (Teil der Baumaßnahme).Hinweise für die Unterhaltun s fle e: Regelmäßige Kontrolle und ggf. Instandsetzung, inbs. vor Be-ginn der Frühjahrswanderung, Ende Mai bis Mitte Juni vor der Abwanderung der Jungtiere sowie im Sep-tember vor Beginn der Herbstwanderung. Beidseitig ist mind. ein 50 cm breiter Streifen zu mähen. DasMähgut ist von diesem Streifen zu entfernen. Überhängender Bewuchs ist zu entfernen. Falls erforderlichist vor den Wanderungen zu mähen. Vgl. MAmS, Kap. 7 (BMVBW 2000, S. 25f).L^ngS: ca. 780 Ifdm, beidseitig .

Vorgesehene Regelung

B Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer:Flächen Dritter StraßenbauverwaltungGrunderwerb Künftige Unterhaltung:Nutzungsänderung/ -beschränkung Straßenbauverwaltung

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HERRCHEN& SCHMITT

Bezeichnung der Baumaßnahme

Ausbau der L 3193

Maßnahmennummer

Maßnahmenblatt A4(V=Vermeidungs-; A=Ausgleichs-,

E=Ersa:z-, G=Gestaltungs-

S=Schutz!7iaßnahme)

La e der Maßnahme; Bau-km:

Eckenbach, 1+680

Konflikt Nr. : K l. K II, K III, K 3, vgl. Konfliktplan Blatt-Nr. 1-3

Beschreibun :

Verlust und Beeinträchtigung von Grundfunktionen, Verlust der Lebensraumfunktion, Landschaftsbild-beeinträchtigung

Maßnahme vgl. Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Blatt-Nr. 2

Beschreibun :

Anlage eines 10 m breiten Uferstreifens am rechten Ufer des EckenbachZielsetzun : Verbesserung der Gewässerstruktur, Minderung der Schadstoffbelastung, Schaffung von

Ersatzlebensraum für die von Biotopverlust'-beeinträchtigung betroffenen Lebewesen,Verbesserung des Landschaftsbildes und des Erholungswertes.

Vorwert der Fläche: Acker

Durchführun : Markierung des Uferstreifens durch Abpflocken oder Findlinge. AbschnittsweiseWeidenpflanzung. Eigenständige Vegetationsentwicklung.

Zeit unkt der Durchführun der Maßnahme: Baubeginn. In der Pflanzperiode.

Hinweise für die Unterhaltun s fle e: 1 Jahr Fertigstellungs- und 2 Jahre Entwicklungspflege.Jährlich 1 malige Mahd. Kontrolle der Einhaltung des Uferstreifens.

Flächen röße: Uferstreifen: 1.900 m2

Vorgesehene RegelungS Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer:

D Flächen Dritter Gemeinde Ronneburg

D Grunderwerb Künftige Unterhaltung:

S Nutzungsänderung/ -beschränkung Gemeinde Ronneburg

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Bezeichnung derBaumaßnahme

Ausbau der L 3193

MaßnahmenblattMaßnahmennummer

A5(V=Vermeidungs-, A=Ausgleichs-,

E=Ersatz-, G=Gestaltungs-,S =Schutzm aßnahme)

K 3, vgl. Konfliktplan Blatt-Nr. 1-3

La e der Maßnahme / Bau-km:

nach Grasrennbahn / 2+200

Konflikt Nr. : K i, K il, KI

Beschreibun :

Verlust und Beeinträchtigung von Grundfunktionen, Verlust der Lebensraumfunktion, Landschaftsbild-beeinträchtigung

Maßnahme vgl. Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Blatt-Nr. 2Beschreibun :

Anlage eines Amphibienlaichgewässers

Zielsetzun : Schaffung von Ersatzlebensraum für die von Biotopverlusf-beeinträchtigung betroffenenLebewesen, Minderung der Zerschneidungswirkung (in Verbindung mitAS und-V 1), Verbesserungdes Landschaftsbildes und des Erholungswertes.

Vorwe der Fläche: Acker

Durchführun : Anlage eines Amphibienlaichgewässers gem. Maßnahmenplan und MAmS,Kap. 51.2 (BMVBW 2000, S. 11f) im Bereich einer bereits aktuell vernässten Ackerfläche.Detailplanung erforderlich, insb. zur Sicherstellung einer dauernden Bespannung der Wasser-fläche.

Zeit unkt der Durchführun der Maßnahme: Unmittelbar nach Feststellung des Baurechts.

Hinweise für die Unterhaltunaspfleae: Aufstellung eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes erfor-derlich.

Flächenqröße: 3.280 m2 (Anlage Gewässer: 1.000 mz, Strauchpflanzung: 1. 100 m2, Landschaftsra-sen/Sukzession: 1.280 m2, Anzahl der Bäume: 3)

Vorgesehene Regelung

B Flächen der öffentlichen Hand Künftiger Eigentümer:a Flächen Dritter StraßenbauverwaltungB Grunderwerb Künftige Unterhaltung:D Nutzungsänderung/ -beschränkung Straßenbauverwaltung

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HERRCHEX& SCHNITT

Bezeichnung der Baumaßnahme

L 3193

Umgehung Hüttengesäß

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer

A6(V=VeTmeidungs-. A=Ausgleichs-

E=Ersatz-, G=Gestaltungs-,

S =Schutzma3nahme)

La e der Maßnahme / Bau-km:

Flur24. FlurstuckNr. 16 / 2+630-2+670

Konflikt Nr. :KIII, K8, KIV, vgl. Konfliktplan, Blatt-Nr. 1-2

Beschreibun :

Verlust, Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion, Landschaftsbildbeeinträchtigung

Maßnahme vgl. Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen, Blatt-Nr. 2

Beschreibun :

Anlage einer StreuobstwieseZielsetzun : Lebensraumersatz. Verbesserung des Landschaftsb;ldes und des Erholungswertes.

Vorwert der Fläche: Intensivgrünland

Durchführun : Pflanzung von Kernobsthochstämmen (lokale Sorten) zur Ergänzung einer vorhande-nen Streuobstwiese. Baumpfähle, Verbißschutz, Ansitzstangen.

Zeit unkt der Durchführun der Maßnahme: Baubeginn. In der Pflanzperiode.

Hinweise für die Unterhaltun s fle e: 1 Jahr Fertigstellungs- und 5 Jahre Entwicklungspflege,

(insb. jährlicher Erziehungsschnitt und Kontrolle der Baumbefestigungen) danach Gewährleis-tungspflege nach Bedarf. Grünland: Jährlich 2malige Mahd (1. Schnitt nicht vor Anfang Juni).

Flächen röße: ca. 1. 800 m2, 18 Hochstamm-Kernobstbäume

Vorgesehene RegelungD Flächen der öffentlichen Hand

B Flächen Dritter

0 Grunderwerb

B Nutzungsänderung/ -beschränkung

Künftiger Eigentümer:

bisheriger Eigentümer

Künftige Unterhaltung:

bisheriger Eigentümer

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4.5

4.5.1

Bilanzierung

Lebensraumfunktion

Dem im Rahmen der Konfliktanalyse festgestellten Umfang des Verlustes an Biotoptypen werdennachfolgend die durch die geplanten Maßnahmen neu geschaffenen Biotoptypen gegenübergestellt.Ermittefter Verlust [m2]

Acker 32.099

Schotterwege 309

unbefestigte Wirtschaftswege 255Ruderatfläche 168

Intensh/ genutztes Grünland 3.981

Streuobstwfese 718

Hecke, Gebüsch, Saum 684

Aufforetung 78

Bach (Kühkaute, Landwehr, Eckenbach) 177

Maßnahmen;

StraBenbeghitgriin (Gestaltingsmaßn. ) 49. 323 m"

Uferstreifen

Streuobstwiese-

Amphibien-Laichgewässer

Amphibien-Schutzanlage

22. 557 nr

1.900m"

1. 800m"

3.280 m"

Maßn.- BilanzNr.

G 1, G 2 16.502

A2

A4

A6

A5

A3

19. 758

1.038

3.103

Die Bilanz zeigt, das der Lebensraumverlust durch die geplanten Maßnahmen kompensiert wird.

4.5.2 Grundfunktionen

Ermittelter Kompensationsumfang

K l: Vertust der Speicher- und Regler-funktion, der natürlichen Ertragsfunfctionsowie der Filter- und Pufferfunkhon,Ertiähung des Oberflächenwasserab-flusses, Reduzierung der Grundwasser-neubikJung (durch: Versiegelung]

K II: Uberprägung urepriinglicherStand-ortvertialtnisse, Vefkürzung des Pro-filaufbaus, Teih/erfust der Speicher- u.Regleriunktion, der natürlichen Ertrags-funktion sowie der Fifter- und Pufferfunk-tion, Erhöhung des Oberflächenwasser-abflusses, Reduzierung derGrundwas-semeubiklung(durch: Dämme, Einschnitte, Strassen-seitenflächen)

15.400 m"

26.000 m"

Kompensationsmaßnahmen:

Entsiegelung 6.980m"

Maßn.-Nr.

A1

Verbesserung derGrundfunkhonendurch Anlage Ufenandstrelfen 22.557m2 A2

1.900m' A4durchAnlageAmph. -Laichgewässer 3.280 mz A5

durch Anlage Streuobslwiese _1. 800 m2 AG

29.537 m"

Verbesserung der GrundfunkSonendurch Anlage straßenbegtertender

Grünflächen 35, 300 m2 G1

14.023 m" G249. 323 m"

Bilanz

21.117m"

23.323m*

Die Beeinträchtigungen durch Versiegelung sind durch Entsiegelung nicht vollständig ausgleichbar.Daher werden die funktionsverbessernden Wirkungen der neu anzulegenden Vegetationsflächen unddie Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung auf diesen Flächen herangezogen. Durch cjie etwa 2,5mal größere Fläche, auf der die funktionsverbessernden Wirkungen greifen, können die ermitteltenBeeinträchtigungen (K I) kompensiert werden. Die Funktionsminderungen der Grundfunktionen (K II)werden durch die vorgesehenen Gestaltungsmaßnahmen kompensiert.

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HERRCHEN& SCHMITT

4.5.3 Landschaftsbildbeeinträchtigungen

Alle vorgesehen Maßnahmen sind so konzipiert, daß sie als Ausgleichsmaßnahmen für die Beeinträchti-gungen des Landschaftsbildes angerechnet werden können. Durch die vorgesehenen Maßnahmen wirddas Vorhaben bestmöglich in die Umgebung integriert und das Landschaftsbild im Plangebiet der Eigen-art des betroffenen Raumes entsprechend neu gestaltet, wie dies in Kapitel 4. 3. 2 dargestellt wurde.

Die zu erwartenden Beeinträchtigungen werden damit ausgeglichen.

4.5.4 Schadstoffbelastung

Die beim Betrieb des Vorhabens zu erwartenden Schadstoffbelastungen können im Bereich Straßen-

verkehr nicht ausgeglichen werden. Als Kompensationsmaßnahmen kommen daher nur Maßnahmen inBetracht, die zur Schadstoffminderung in anderen Bereichen führen.

Die vorgesehenen Maßnahmen sind fast ausschließlich auf bisher intensiv genutzten Landwirtschafts-flächen vorgesehen und führen damit dort zur Beendigung der nutzungsbedingten stofflichen Beias-tungen. Gleichzeitig trägt der Aufbau von dauerhaften Pflanzenbeständen auf diesen Flächen zur Ver-besserung der Luftreinheit bei. Diese Maßnahmen können damit als Ausgleichsmaßnahmen angerech-net werden.

Die Beeinträchtigungen durch Schadstoffbelastung können durch die vorgesehenen Maßnahmen kom-pensiert werden.

4.5.5 Beeinträchtigungen des Erholungswertes (Verlärmung)

Die Verlärmung von bisher ruhigen Bereichen mit besonderer Bedeutung für Erholung ist nicht aus-gleichbar. Zu berücksichtigen ist jedoch die Lärmminderung im Siedlungsbereich durch die dortigeVerkehrsminderung aufgrund der Umgehung.

Ersatzmaßnahmen bezüglich dieses Schutzgutes müssen sich auf die anderweitige Verbesserung derErholungseignung der Landschaft beziehen. Alle (o. g.) landschaftsbildverbessernden Maßnahmenkönnen diesbezüglich in Anrechnung gebracht werden. Durch die vorgesehene Baumreihenpflanzungwird die in die nördlich des Plangebietes gelegenen Bereiche mit hoher Bedeutung für die landschaft-bezogene Erholung (Wandern, Radfahren) führende Wegeverbindung deutlich aufgewertet. Außerdemwird durch die Konzeption des Querungsbauwerkes die Erhaltung der Erholungsinfrastruktur gewähr-leistet.

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