30
Statistik kommunal 2020 Landkreis Weilheim-Schongau 09 190 Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten www.statistik.bayern.de Herausgegeben im Juni 2021 Bestellnummer Z50021 202000

Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Statistik kommunal 2020

Landkreis

Weilheim-Schongau

09 190Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten

www.statistik.bayern.de

Herausgegeben im Juni 2015 Bestellnummer Z50021 201400

Herausgegeben im Juni 2021 Bestellnummer Z50021 202000

Page 2: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen

0

/

·

...

x

( )

p

r

s

D

 

Kostenlos

Redaktionsschluss

©

Publikationsservice

mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten

in der Tabelle nachgewiesenen Einheit

Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf-

bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum-

mierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu

den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufglie-

derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der

Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen.

Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.

nichts vorhanden oder keine Veränderung

keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug

Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht

rechenbar

Angabe fällt später an

Aussage nicht sinnvoll; bei Wahlen: Partei nicht

angetreten oder noch nicht bzw. nicht mehr existent

Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert

erhebliche Fehler aufweisen kann

vorläufiges Ergebnis

berichtigtes Ergebnis

geschätztes Ergebnis

Durchschnitt

entspricht

Statistik kommunal 2020 Vertrieb

Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht jährlich über 400 Publikationen. Das aktuelle Veröffentlichungsverzeich-

nis ist im Internet als Datei verfügbar und kann auch als Druckversion kostenlos zugesandt werden.

Newsletter Veröffentlichungen

ist der Download der meisten Veröffentlichungen, z.B. von

Statistischen Berichten (PDF- oder Excel-Format).

Die Themenbereiche können individuell ausgewählt werden.

Über Neuerscheinungen wird aktuell informiert.

Kostenpflichtig Webshop

sind alle Printversionen (auch von Statistischen Berichten),

Datenträger und ausgewählte Dateien (z.B. von Verzeichnissen,

von Beiträgen, vom Jahrbuch).

Alle Veröffentlichungen sind im Internet

verfügbar unter

www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen

Impressum

Telefax 0911 98208-6638

Erscheinungsweise Auskunftsdienst

jährlich E-Mail [email protected]

Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten

für die jeweilige Regionaleinheit,

dargestellt in Tabellen und Graphiken

E-Mail [email protected]

Telefon 0911 98208-6311

Telefon 0911 98208-6563

Preise

Heft 8,00 €

DVD (PDF- und CSV-Format) komplett für alle

Regionaleinheiten (bis auf Gemeindeebene) 128,00 €

Abonnement mit mind. 2 Jahren Laufzeit 64,00 €

Telefax 0911 98208-6573

31. Mai 2021

Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2021

Herausgeber, Druck und Vertrieb Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise,

mit Quellenangabe gestattet.Bayerisches Landesamt für Statistik

Nürnberger Str. 95

90762 Fürth

Page 3: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

09 190 Weilheim-Schongau

Statistik kommunal 2020

Landkreis

Weilheim-Schongau

Minuten Sekunden

Breitengrad................... N - - -

Längengrad................... O - - -

Anmerkung zu den Gauß-Krüger-Koordinaten/Längen- und Breitengraden:

Die Koordinaten (Stand: 2020) stellen einen zentralen Punkt der Gemeinde dar.

Quelle: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern

Regionalschlüssel............................................ 09 190

Landkreis......................................................... Weilheim-Schongau

Regierungsbezirk............................................. Oberbayern

Verwaltungsgemeinschaft...............................

Region............................................................. Oberland

Gauß-Krüger-Koordinaten: Rechtswert........... -

Gauß-Krüger-Koordinaten: Hochwert.............. -

Grad

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –

Statistik kommunal 2020 3Bayerisches Landesamt für

Statistik

Page 4: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

09 190 Weilheim-Schongau

STATISTIK kommunal

führt den bis 1998 im zweijährigen Abstand erschienenen statistischen Informationsdienst des Landesamts seit dem Jahr

2000 jährlich fort. Die Veröffentlichung bietet in 33 Tabellen und 21 Diagrammen mit rund 2300 Daten die wichtigsten

statistischen Informationen für jede Regionaleinheit Bayerns (ab Gemeindeebene). Die Angaben basieren im

Wesentlichen auf der Statistischen Datenbank des Landesamts und werden, auch bei unterjährigen Statistiken, nur mit

ihrem Jahresergebnis nachgewiesen. Da manche Erhebungen nur in mehrjährigem Turnus stattfinden, können diese – je

nach Turnus – als aktuellstes Ergebnis nur ein früheres Jahr als die jährlich durchgeführten Statistiken nachweisen.

Allgemeine Hinweise zum Gebietsstand

Ergebnisse für Berichtsjahre bzw. -zeiträume nach dem 1. Januar 1994 haben den Gebietsstand der jeweiligen

Erhebung. Ergebnisse aus Erhebungen, die vor dem 1. Januar 1994 durchgeführt wurden, sind auf den

Gebietsstand 1. Januar 1994 umgerechnet. Mit diesem Stichtag hat sich die Zahl der Gemeinden in Bayern durch

Wiederherstellungen von 2051 auf 2056 erhöht und seitdem nicht mehr verändert. Bei den Gebietsänderungen ab dem

2. Januar 1994 handelt es sich nur um geringfügige Teilausgliederungen, die jeweils ab dem Zeitpunkt der

Rechtswirksamkeit berücksichtigt sind. Auf die einzelnen Erhebungen haben diese zum Großteil keine Auswirkungen, da

lediglich einige wenige Einwohner und geringe Flächen (Grundstücke) von der Umgliederung in eine andere Gemeinde

betroffen waren.

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –

Statistik kommunal 2020 4Bayerisches Landesamt für

Statistik

Page 5: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Seite

09 190 Weilheim-Schongau

Inhaltsverzeichnis

Bevölkerung ............................................................................................................................ 6, 7, 8

Wahlen .................................................................................................................................... 9, 10

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ......................................................... 8

Gemeindefinanzen .................................................................................................................. 10

Steuern ................................................................................................................................... 11

Arbeitslosenzahlen .................................................................................................................. 8

Bauland ................................................................................................................................... 10

Wohnungsbestand, Wohnungsbau ......................................................................................... 12

Flächenerhebungen, Bodennutzung ....................................................................................... 13

Landwirtschaft ......................................................................................................................... 14

Verarbeitendes Gewerbe, Gewerbeanzeigen, Bauhauptgewerbe .......................................... 15

Straßenverkehrsunfälle ........................................................................................................... 15

Tourismus ............................................................................................................................... 16

Kraftfahrzeugbestand ............................................................................................................. 16

Kindertageseinrichtungen ....................................................................................................... 16

Schulen ................................................................................................................................... 17

Einrichtungen für ältere Menschen ......................................................................................... 17

Sozialhilfe ................................................................................................................................ 18

Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ...................................................... 18

Erläuterungen ......................................................................................................................... 19

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –

Statistik kommunal 2020 5Bayerisches Landesamt für

Statistik

Page 6: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

1) Einschließlich bestandsrelevanter Korrekturen.

15

18

25

30

40

50

15

18

25

30

40

50

65

bis unter

bis unter

bis unter

bis unter

bis unter

bis unter

bis unter

9. Mai 2011 61,1 16 903 13,1 7 623 5,9 56 365 18 671

25. Mai 1987

40,6

27,4 135 348

34,9

11 528

62,0

82 780

- 5,0

14 842

13,921,0

4,2

x

77,8

x

106 374

128 761 78 680

14,0

x

4 415

72,7

Anzahl %

0,7

0,3

0,8

0,1

393

1 096

130

2018

2019

1 716

953

130 922

129 060

129 568

130 387

131 190

132 906

133 859

423,6

Jahr

Bevölkerung am 31. Dezember

insgesamtVeränderung zum Vorjahr

1)

Anzahl %

2010

2011

27

31

0,0

- 1,4

59

- 1 862

13,7

09 190 Weilheim-Schongau

insgesamt

Veränderung

31.12.2019

gegenüber … in %

Bevölkerung

Einwohner

je km²

106 374

25 872

29 897

40 827

Volkszählung

bzw.

Zensus

01.12.1840

01.12.1871

01.12.1900

16.06.1925

17.05.1939

06.06.1961

27.05.1970

13.09.1950

57 682

53 209

89 577

88 024

96 358

29 624

4 277

12 047

7 906

14 486

6,4

7 482

9 501

15 628

6,7

9,3

4,0

11,3

7,4

13,6

14,7

17,3 18 439

2 117

5 787

3 867

3,9

10,6

13,0

4 629

10 189

6 620

3,6

7,9

5,1

4 010

10 061

7 473

100,0

3 890

5 613

1 938

4 634

3 588

7 863

8 344

16 305

16 061

68 236

5,7

8,2

2,8

6,8

5,3

11,5

12,2

23,9

23,5

17,4

106 374 100,0

10 441

13 994

15,6

7 102

128 762 135 478

11 401

12 782

16 595

54 571

22 383

25 795

25 85519,1

100,0

17,4

19,5

22,1

16 116

16 385

32 371

100,0100,0 100,0

14 521

65 593

17,4

20,0

20,1

3,5

7,3

5,0

10,8

2 321

4 771

3 312

7 06310,9

3,0

7,4

5,5

11,9

12,1

23,9

21,9

7 940

11 498

5,0

9,4

3 269

6 153

7 103

9 893

134,9

51,2

53,9

2014

2015

2016

2017

insgesamt

110

5,2

60

93

91

100

Veränderung 2011 zu 1987 in %

25.05.1987

Anzahl

353,1

231,8

154,6

2012

2013

42

55

Bevölkerungsentwicklung

%

09.05.2011

Volkszählung bzw. Zensus

128 761 5,2 133 135 478

0,4

0,6

0,6

1,3

134 252

508

819

803

insgesamtweiblich weiblich

9,8

3 477

4 797 8,8

2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011

3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2019 nach Altersgruppen und Geschlecht

5,9

8,5

6 707

12 590

41 783

6

Bevölkerung

und zwarPrivat-

haushalte

darunter

Einpersonen-

haushalte

römisch-katholisch evangelisch-lutherisch Ausländer

Anzahl %

1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840

7,1

insgesamt

% Anzahl %Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl

Alter von…Jahren

Bevölkerung

25. Mai 1987

unter 6

65 oder mehr

9. Mai 2011 31. Dezember 2019

insgesamt weiblich

0

20 000

40 000

60 000

80 000

100 000

120 000

140 000

160 000

1840

1871

1900

1925

1939

1950

1961

1970

1987

2011

2019

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –

Statistik kommunal 2020 6Bayerisches Landesamt für

Statistik

Page 7: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Altersstruktur der Bevölkerung

4. Bevölkerungsbewegung seit 1960

10,3 62,6 59,9 1 398 8 487 8 111 216

Wanderungen Natürliche Bevölkerungsbewegung

2019 1 238 9,1

2018 1 275

73,5

66,1

65,3

61,8

60,49,4 1 130

1 410

1 367

1 006

383

8 174

8 876

9 39610,1 69,4

2010

2016

2017

11,4

11,2

7 094

8 745

8 295

6 162

7 234

9 845

67,1

56,3

1990

2000

1 046

1 217

1 212

1 264

1 311 9,8

10,5

9,1

9,0

8,0

616

1 852

1 176

2 142

1 372

54

80,2

86,8

7 366

9,5

9,7

79,7

103,9

70,1

72,4

58,1

54,8

57,0

54,2

7 03518,4

1980

8 420

6 080

1 423

1 294

1 258

1 207

10 079

7 344

8 139

8 519

13,9

10,5

12,7

10,2

1 350

1 103 1 191

11,9 1 1571970

09 190 Weilheim-Schongau

Jahr

Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen

11,01960 970 7 077 1 628

Bevölkerungs-

zunahme bzw.

-abnahme (-)

Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene

insgesamtje 1 000

Einwohnerinsgesamt

je 1 000

Einwohnerinsgesamt

je 1 000

Einwohnerinsgesamt

je 1 000

Einwohner

0

5 000

10 000

15 000

20 000

25 000

30 000

35 000

unter 6 6-15 15-18 18-25 25-30 30-40 40-50 50-65 65 oder mehr

Alter von ... bis unter ... Jahren 1987 2011 2019

0

200

400

600

800

1 000

1 200

1 400

1 600

1 800

1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2019

Lebendgeborene Gestorbene

0

2 000

4 000

6 000

8 000

10 000

12 000

1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2019

Zugezogene Fortgezogene

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –

Statistik kommunal 2020 7Bayerisches Landesamt für

Statistik

Page 8: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Durchschnittsalter der Bevölkerung

Entwicklung der Arbeitslosenzahlen insgesamt Arbeitslosenzahlen von ausgewählten Personengruppen

2016

2017

2018

2019

138

143

139

138

443

443

460

442

447

482

412

406

223

189

164

165

1 895

1 855

1 682

1 585

487

454

403

329

26 478männlich

Handel, Verkehr, Gastgewerbe

201 459

Jahr

2013

2014

2015

Arbeitslose

(Jahresdurchschnitt)

und zwar

Langzeitarbeitslose 55- bis unter 65-Jährige15- bis unter 25-JährigeAusländerSchwerbehinderte

26 905

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 346

Beschäftigte am Wohnort

20 822 21 454 22 086 22 779

43 939 44 965 46 279

Unternehmensdienstleister

25 499

379 376darunter 1)

weiblich

Jahr

23 311

314 333

Durchschnittsalter Jugend-

quotient

Alten-

quotientinsgesamt

Gegenstand der Nachweisung Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am 30. Juni

2)

2014 2015 2016 2017 2018 2019

50 216

23 721 24 143 24 825

47 585 49 257

09 190 Weilheim-Schongau

6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2014

5. Durchschnittsalter, Jugend- und Altenquotient der Bevölkerung seit 2010

45,3 33,5

36,5

2019 44,6 43,5 45,7 33,1 37,3

2018 44,4 43,3 45,5

männlich weiblich

34,3

32,8

43,1 45,4

2010 43,0 41,9 44,1 35,9

33,0 36,2

2016 44,1 42,9

2012 43,6

2011 43,3 42,2 44,4 35,4

33,8

35,142,5 44,6

34,5

45,0

35,9

2017 44,3

5 715

22 837

7 978 8 237 8 432 8 697 8 796 8 819

20 320 20 732 21 366 21 540 22 399

4 729 4 777 5 237 5 520

393

Produzierendes Gewerbe

4 604

Beschäftigte am Arbeitsort

davon

20 218

2 013

2 008

404

498 213 464

7. Arbeitslosenzahlen seit 2013

440

172 345

155 312 225

512 155 387

53 459 54 794 55 595

11 732 12 166 10 721 10 934 11 358

1 952

2) Bei den Ergebnissen 2014 – 2016 handelt es sich um revidierte Werte der Bundesagentur für Arbeit; 2018 – 2019 vorläufige Ergebnisse.

1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

12 452

50 107 51 210 52 218

Öffentliche und private Dienstleister

34,9

43,8 42,7 44,9 34,1 35,22013

35,6

2015 43,9 42,8 45,1 33,8 35,6

2014 44,0 42,9

40,0

41,0

42,0

43,0

44,0

45,0

46,0

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

insgesamt männlich weiblich

0

100

200

300

400

500

600

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Langzeitarbeitslose SchwerbehinderteAusländer 15- bis unter 25-Jährige55- bis unter 65-Jährige

0

500

1 000

1 500

2 000

2 500

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –

Statistik kommunal 2020 8Bayerisches Landesamt für

Statistik

Page 9: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Landtagswahlen Bundestagswahlen Europawahlen

Gültige Gesamtstimmen in % Gültige Zweitstimmen in % Gültige Stimmen in %

10,3 4,5 17,5

102 661 65 600 63,9 186 65 414 41,0 8,1 18,3 7,4 5,9 19,3

141 44 347 38,8 16,4 12,525.05.2014

26.05.2019

100 654 44 488

16,9

98 690 44 135 44,7 320 43 815 50,5 11,0 11,4 X 4,3 22,9

381 38 304 58,2 13,0 11,8

44,2

12.06.1994

13.06.1999

13.06.2004

07.06.2009

X X 87 648 50 699 57,8

91 623 41 739 45,6

96 368 38 685 40,1 X X

177 41 562 68,3 17,8 5,9 X X 8,0

513 50 186 49,3 18,1 8,2

10. Europawahlen seit 1994

24.09.2017 101 593 82 076 80,8 490 81 586 41,1

24,4

13,0 10,011,7 9,9 14,3

79 145

15,543,4 14,6 11,7X 14,8 98 684 73 009 74,0 723 72 286

5,9X 5,0

3,0

97 075 77 762 80,1 821 76 941 51,6 22,6 8,3X 9,7 7,9

62,1 22,9 7,7X 4,3 94 878 79 584 83,9 439

77,7 488 67 881

72 972 80,2 541 72 431 49,2 31,4

68,3

131 100

115 682

120 451

136 404

9. Bundestagswahlen seit 1994

X

X

X

X

129 381

114 042

117 816

133 965

13.09.1998

21.09.2003

28.09.2008

22.09.2013 99 814 68 202

6,4

8,5

7,849,6

10,5

8,3

2,4

2,2

9,2

23,2

24,3

24,8

18,1

17,6

17,9

61 605

8. Landtagswahlen seit 1990

CSU

90 649 65 551

95 573 57 850

98 040 60 227

59,1

55,3

55,7

63,3

41,5

72,3

60,5

61,4

X

GRÜNE FW AfDWahltag

Stimm-

berechtigteWähler

78 831 77,5 157 660 155 688 35,3 18,5 14,4

09 190 Weilheim-Schongau

85 21514.10.1990

25.09.1994

66,8

70,2

111 735

121 167

5,6

7,0

X

XX

113 798

123 208

56 899

87 711

8,5

16.10.1994

27.09.1998

22.09.2002

18.09.2005

27.09.2009

7,6

90 939

WahltagWahl-

berechtigteWähler

Wahl-

beteili-

gung

in %

Ungültige Gültige Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf

ZweitstimmenCSU SPD AfD FDP GRÜNE Sonstige

14.10.2018 101 752

Wahl-

beteili-

gung

in %

Abgegebene

GesamtstimmenVon den gültigen Gesamtstimmen entfielen auf

insgesamtdarunter

gültige %

SonstigeFDPSPD

%

SPD GRÜNE AfD FW Sonstige

%

WahltagWahl-

berechtigteWähler

Wahl-

beteili-

gung

in %

Ungültige Gültige Von den gültigen Stimmen entfielen auf

StimmenCSU

8,5

55,2 25,1 6,3X 5,9 87 975 68 369

17,2 5,7 4,6 8,3 13,822.09.2013 100 076 72 771 72,7 564 72 207 50,4

7,9

3,9

2,2

1,8

2,1

9,3

2,9

4,6

8,2

11,2

9,0

5,8

11,7

13,5

10,7

0

10

20

30

40

50

60

70

1990 1994 1998 2003 2008 2013 2018

CSU Grüne FW AfD SPD FDP

0

10

20

30

40

50

60

70

1994 1998 2002 2005 2009 2013 20170

10

20

30

40

50

60

70

80

1994 1999 2004 2009 2014 2019

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –

Statistik kommunal 2020 9Bayerisches Landesamt für

Statistik

Page 10: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Sonstige

2) Der Schuldendienst wird seit 2017 nicht mehr im Rahmen der Schuldenstatistik erhoben.

Jochner-Weiß, Andrea, CSU, gewählt am: 29.03.2020

Wählergruppen 31 950

1 248

46,3

1,8

286

6

58

2

.....................................................

9 067

Wahlvorschlag

CSU

GRÜNE

FREIE WÄHLER

AFD

SPD

FDP

gemeinsame Wahlvorschläge

12. Gemeindefinanzen seit 2015

Gewerbesteuer (netto)

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

darunter

darunter Personalausgaben

laufender Sachaufwand

Sachinvestitionen

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Bruttoausgaben

Gemeindesteuereinnahmen 147 769

13 348

1) Bevölkerungsstand jeweils zum 30.06.

0,416

84 379

9 822

176 007

158 386

19 800

56 478

19 163

55 423

0,411

73 356

0,373

68 955

16 867

49 344

60 040

0,393

180 483

138 906

7 525

375 338

55 186

49 699

71 492

84 224

416 707

62 388

51 804

76 673

430 668

58 794

51 498

68 489

56 641

378 057

53 490

46 351

73 548

1 053

15 565

56 643

76 972

5 948

13 707

163 059

116 566

12 672

155 432

103 472

53 281

332 306

51 241

45 459

59 909

0,369

4 861

18 117

09 190 Weilheim-Schongau

gültig

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

Anzahl

Anzahl

Stimmberechtigte

Wähler

Wahlbeteiligung

Abgegebene Stimmzettel

dav. ungültig

68 943

107 329

70 352

65,5

70 352

1 409

11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 15. März 2020

Gewichtete Stimmen Sitze

Anzahl

240

64 693

253

255

175

196

202

264

159

62 286 220

Verkaufspreis

baureifes

Land

Bauland

insgesamt

Veräußerungsfälle Veräußerte Fläche

290

303

236

61 039

Anzahl 1000 m² Tsd. Euro

13. Bauland seit 2015

2016

2017

2015

2018

Bauland

insgesamt

76 851

58 856

350

407

Durchschnittlicher Kaufwert von

Bauland

Bauland

insgesamt

baureifes

Land

Jahr

355

51 651

54 233

279

baureifes

Land

51 069

Bauland

insgesamt

baureifes

Land

140 196

196

211 291

277

176

437

€/m²

7 420 10,8

782 1,1

13

1

8 028 11,6

13 295 19,3

5 430 7,9

790 1,1

37

4

20 9

2 1

156 548 183 024 172 749 170 238

2018 2019

1 000 €Gegenstand der Nachweisung

2016 2017

% insgesamt dar. Frauen

70 16

Planmäßig geleisteter Schuldendienst 2)

Finanzkraft

Verschuldung je Einwohner 1)

Gegenstand

der

Nachweisung

Einheit Wert

Landrätin......................................

2015

1 023

15 570

50 372

74 599

5 831

– – –

79 21

Gemeindeschlüsselzuweisungen

Steuerkraftmesszahl

Verschuldung

19 902

1 074

16 508

49 945

91 291

11 016

1 104

16 527

57 843

86 900

9 983

Steuereinnahmekraft

Gewerbesteuerumlage

191 789

130 942

18 897

49 971

1 059

15 877

73 950

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –

Statistik kommunal 2020 10Bayerisches Landesamt für

Statistik

Page 11: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

1) Anteil der Lohn- und Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte.

Lieferungen und Leistungen

je Steuerpflichtigen in 1000 Euro

1) Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes erfolgt an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanzamt des Unternehmens.

Lieferungen und Leistungen in Millionen Euro

Einkommensteuerpflichtigen in Euro

Gesamtbetrag der Einkünfte je Lohn- und

Steuerbelastung 1)

in Prozent

2018

2009

2010

2011

2012

2013

Jahr

4 887 328

5 315 409

5 440 104

5 405 772

5 682 905

3 986 728

4 520 076

4 816 359

4 775 730

4 961 288

6 475

6 517

6 556

6 576

oder mehr

6 605

6 100

6 251

Anzahl 1 000 €

18 912 1 861 208 418 885

2016

2017

6 388

6 558

6 481

2014

2015

15. Umsatzsteuerstatistik 1)

seit 2009

Umsatz-

steuerpflichtigeLieferungen und Leistungen

50 000

505 419 68 211

5 083 114 648 8 559

5 280 145 077 13 759

12 088

63 218 1 513

4 844 84 842 4 328

5 167 167 706 18 879

65 990

5 057

426 923

448 843

485 262

512 209

Jahr

––

Einkommensgrößenklassen

in €

534 849

unter

bis unter

Einkommensgrößenklassen 2016

9 239 14 272 256

4 369 33 228 458

Lohn- und

Einkommen-

steuerpflichtige

5 000

10 000

09 190 Weilheim-Schongau

376 411 65 337

2 989 618

2 864 305

2 735 012

2 596 174

2 479 995

2 284 034

70 039

69 094

68 466

67 480

2010

2012

2013

2015

2016

2014

14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2010

Gesamtbetrag der

Einkünfte

Lohn- und

Einkommensteuer

Anzahl 1 000 €

15 000

20 000

25 000

30 000

35 000

50 000

5 000

10 000

15 000

20 000

25 000

30 000

35 000

bis unter

bis unter

bis unter

bis unter

bis unter

bis unter

0

10 000

20 000

30 000

40 000

50 000

2010 2012 2013 2014 2015 2016

15

16

17

18

2010 2012 2013 2014 2015 2016

0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

1 000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

0

1 000

2 000

3 000

4 000

5 000

6 000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –

Statistik kommunal 2020 11Bayerisches Landesamt für

Statistik

Page 12: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Wohngebäude 1)

1 Wohnung

2 Wohnungen

3 oder mehr Wohnungen

Wohnungen 2)

in Wohngebäuden

darunter in Wohngebäuden mit

2 Wohnungen

3 oder mehr Wohnungen

Wohnungen 2)

in Wohn- und Nichtwohngebäuden

1 Raum

2 Räumen

3 Räumen

4 Räumen

5 Räumen

6 Räumen

7 oder mehr Räumen

Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung in m²

Räume der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden

Durchschnittliche Raumzahl je Wohnung

103,9

298 170

4,8

1 460

5 628

11 243

X

104,0

4,8

X

X 301 137

18,5

14,8

17,3

63 260

2,3 2,4

100,0 100,0

100,0

37,9

34 400

23 707

6 526

4 132

59 435

13 052

22 338

62 566

21,8

34 717

23 926

6 569

4 186

60 096

13 138

22 668

X X

4,7

35 042

24 112

6 643

4 249

60 867

13 286

23 066

64 046

1 528

5 749

11 388

13 135

11 796

9 421

11 029

6 669 723

104,1

304 356

4,8

17,8

X X

X X X

35 347

24 303

6 712

4 293

61 460

13 424

23 305

64 681

1 599

5 869

11 509

13 188

11 901

9 512

11 103

6 738 586

104,2

306 888

12,1 12,1

X

X X X

17,3 17,2 17,2

18,4

14,7 14,7 14,7

2,5

8,9 9,0 9,1

18,5 18,4

20,5 20,5 20,4

17,8 17,8

100,0 100,0 100,0

Wohnfläche der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in m²

2,3

8,8

17,7

20,6

davon

12 980

11 703

9 315

10 931

6 582 144

1 448

5 508

11 092

12 871

11 574

X

9 231

10 842

6 500 926 X

19,0

Anzahl Anzahl %

22,0

37,6

100,0

21,9 21,8

37,7

100,0

37,9

100,0

68,9 68,8 68,8

18,9 19,0 19,0

12,1

6,7

2019 299 220 73,6 53

24,0 2842018 317 229 72,2 45

Anzahl

781

742

875

14

31

23

32

54

57

9,3 219 36,6

132 29,3

%

29,7 34

121

234

259

281

297

27417,7 26 8,7 638 190

38,914,2 43 13,6 764 183

42,9

29737,2

29,8 174 27,3

43,911,8 39 12,7 701 1322017 306 231 75,5 36 18,8 261 37,2 308

48,410,8 20 8,3 506 962016 241 195 80,9 26 19,0 165 32,6 245

56,711,6 18 7,7 388 712015 233 188 80,7 27 18,3 97 25,0 220

324 54,115,1 27 9,1 599 56

2013 284 214 75,4 58

2014 298 226 75,8 45

63,820,4 12 4,2 450 31 6,9 287

28,0 306 59,113,8 20 7,2 518 67

%% Anzahl Anzahl

2012 276 218 79,0 38

% Anzahl

12,9 145

Jahr

Errichtung

neuer

Wohn-

gebäude 1)

davon mit … Wohnung(en)Wohnungen in

Wohn- und

Nichtwohn-

gebäuden 2) 4)

davon mit … Räumen

1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4

Anzahl % Anzahl %

14,5

16,2

28,1

27,0

47,2

45,8

39,3

35,6

32,4

29,0

37,3

33,2

37,9

33,9

87

84

188

260

153

Anzahl

369

344

151

213

168

194

360

5 oder mehr

63,6

49,9

51,4

43,0

35,7

323

299

266

288

344

4,6

10,4

8,6

11,3

14,8

508

599

518

670

964 45

18,6

14,8

11,6

9,9

12,3

44

54

57

31

28

37

38

76,1

72,8

73,3

14,2

16,3

16,1

19,6

16,3

26,7 39

2017

2018

2019

9,7

10,9

10,6

380

349

367 269

340

365

76,8

74,8

79,9

78,9

72,9 2662016

254

289

2012

2013

2014

2015

235

223

214

224

306

298

268

284

68,9

09 190 Weilheim-Schongau

100,0

% % %

17. Baugenehmigungen3)

seit 2012

18. Baufertigstellungen3)

seit 2012

Jahr

Errichtung

neuer

Wohn-

gebäude 1)

davon mit … Wohnung(en)

Wohnungen in

Wohn- und

Nichtwohn-

gebäuden 2) 4)

davon mit … Räumen

1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr

Anzahl %

darunter mit

Anzahl

59

1) Einschl. Wohnheime. -

2) Einschl. Wohnungen in Wohnheimen.

3) Einschl. Genehmigungsfreistellungsverfahren. -

4) Einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden.

16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2016

% Anzahl Anzahl %Anzahl Anzahl % Anzahl% %

Gegenstand der Nachweisung

Bestand am 31. Dezember

2016 2017 2018 2019

Anzahl Anzahl

100,0

100,0

12,0

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –

Statistik kommunal 2020 12Bayerisches Landesamt für

Statistik

Page 13: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Siedlung

dar.: Wohnbaufläche

Industrie- und Gewerbefläche

Verkehr

Vegetation

dar.: Landwirtschaft

Wald

Gewässer

Bodenfläche insgesamt

dar.: Siedlungs- und Verkehrsfläche

Anteile ausgewählter Flächen in Prozent

Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)

darunter Dauergrünland

darunter Wiesen und Weiden 2)

Ackerland

darunter Getreide

darunter Weizen insgesamt

Roggen

Wintergerste

Sommergerste

Hülsenfrüchte

Hackfrüchte

darunter Kartoffeln

Gartengewächse

Handelsgewächse

darunter Winterraps

Pflanzen zur Grünernte

Anteile ausgewählter Flächen in Prozent

2 137 2,2 2 136 2,2

30 665 31,7 30 671 31,7

96 628 100,0 96 628

9 146 9,5 9 148 9,5

100,0

3,2 3 130 3,2

841 0,9 846 0,9

49 788 51,5 49 780 51,5

85 111 88,1 85 112 88,1

3 137

09 190 Weilheim-Schongau

2 642 2,7 2 657 2,7

6 243 6,5 6 250 6,5

2018 2019

ha % ha

Fläche am 31. DezemberBodenfläche nach Nutzungsart

(ALKIS)%

19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2018 und 2019

43 377 42 791

41 092 40 517

48 649 48 704 47 625 47 779

44 874 44 907

39 550 39 833

20. Bodennutzung 2003, 2007, 2010 und 2016

Fläche in ha

2003 1)

2007 1)

2010 1)3)

Nutzungsart2016

1)3)

1 437

3 728 3 750 4 197

534 548

61 48

1 370 1 379 1 439

511 527

4 938

17

13 11 8

279 420 484 478

43

19 13

48

32 23 30 6

31

2 176 2 241

136 115 59 52

. 23

17

. . –

. 13 11 8

6 20 21

2) Ohne ertragsarmes Dauergrünland / Weiden ohne Hutung.

3) Ab 2010 auch Wintermenggetreide enthalten.

darunter Silomais einschließlich Grünmais

2 678 3 441

1 291 1 399 1 832 2 131

1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.

0

20

40

60

80

100

Siedlung Verkehr Vegetation Gewässer

2018 2019

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –

Statistik kommunal 2020 13Bayerisches Landesamt für

Statistik

Page 14: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Rinder

darunter Milchkühe

Schweine

darunter Zuchtsauen

andere Schweine

Schafe

Pferde 3)

Hühner

darunter Legehennen (1/2 Jahr oder älter)

Masthühner-/hähne

5

10

20

50

5

10

20

50 oder mehr

09 190 Weilheim-Schongau

1 751 82 174 47 1 487 76 511 51 1 209 75 533 62

21. Viehhalter und Viehbestand 1999, 2007 und 2016

TiereTiere je

Tierhalter

Viehhalter und Viehbestand 1)

1999 2007 2016 2)

Halter

36 353 37

301 14 12 . . 10

Tierart

1 444 38 044 26 1 205

12 50

22 . .

TiereTiere je

TierhalterHalter Tiere

Tiere je

TierhalterHalter

3 385 33 108

33 840 28

X

981

160 1 518 9 100 1 216

43 645 15X X X X X

832 17

4 271 40

395 2 918 7

488 24 496 50 381 20 354 53 336 24 003 71

474 2 770 6 512 3 367 7

112 4 260 38 103

. .

485 23 201 48 377 17 265 46

Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt

22. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 2003, 2005, 2007, 2010 und 2016 1)

331 21 767 66

16 1 096 69 11 2 964 269

Viehhalter 1)

nach Tierarten

8

Viehbestand 1)

davon mit einer LF von … ha

2) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.

3) Ab 2010 alle Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere).

Gegenstand der Nachweisung 2003 2005 2007 2010 2016 1)

1 949 1 925 1 856 1 577 1 520

203 206

507 501

1) Stichtag 1. März 2016, Vorjahre 3. Mai.

432

1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein (v. a. in der Größenklasse unter 5 ha).

219 251 231 26 27

247 220 222

unter

bis unter

bis unter

bis unter

188

474 441

195 213 228 261

788 758 716 679 594

0

10 000

20 000

30 000

40 000

50 000

60 000

70 000

80 000

90 000

Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner

1999 2007 2016

0

200

400

600

800

1 000

1 200

1 400

1 600

1 800

2 000

Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner1999 2007 2016

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –

Statistik kommunal 2020 14Bayerisches Landesamt für

Statistik

Page 15: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

darunter

Straßenverkehrsunfälle Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden

129 194

1) Ohne übrige Sachschadensunfälle.

1 405

1 202 1 237

1 297 1 257

1 268

89

859 049

83

97 18 141 954 497

17 355

16 129 818 333

90 16 829

Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden

innerhalb von Ortschaften

685

Baugewerblicher Umsatz des Vorjahres in 1000 € 2)

Tätige Personen Ende Juni

Betriebe Ende Juni

2) Gesamtumsatz bis einschließlich Berichtsjahr 2016.

1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

1 698

219 403

204

1 770

242 165

213

1 767

263 717 204 102 196 497

614

5

847

650

521

Verletzte

Straßenverkehrsunfälle 1) 759

627

353

274

872

10

862

882

15

867

328

286

09 190 Weilheim-Schongau

82 15 376 742 978

81 15 615 786 846 1 441 1 335

1 403 1 275

sowie Gewerbeanzeigen seit 2013

Betriebe von rechtlichen Einheiten mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten 1)

Betriebe 3)

Beschäftigte 3) Bruttoentgelte

in 1 000 €

23. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

Jahr

Gewerbeanzeigen 2)

Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen

2015

2016

2017

2018

2018 2019

154

Getötete 11davon

641

884 216

132

808

644

364

843

657

323

334

874

186

7

867

25. Straßenverkehrsunfälle seit 2014

355

286

1 620

200

außerhalb von Ortschaften

2013

2014

Verunglückte

99 1 007 647

Gegenstand der Nachweisung2015 2016 2017

1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

18 323

1 268

1 322

Bauhauptgewerbe 1)

(Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau)

289

232

696 852

2) Bis 2016 ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe, ab 2017 ohne Reisegewerbe. -

3) Stand 30.09.

24. Bauhauptgewerbe seit 2015

2019

Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden

2019Gegenstand der Nachweisung

Straßenverkehrsunfälle

2014 2015 2016 2017 2018

866

8

858

164

280

1 364 1 169

200

1 571

201

795 808

0

50

100

150

200

250

300

350

400

2014 2015 2016 2017 2018 2019

innerhalb von Ortschaften außerhalb von Ortschaften

0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

2014 2015 2016 2017 2018 2019

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –

Statistik kommunal 2020 15Bayerisches Landesamt für

Statistik

Page 16: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

darunter Pkw insgesamt

Krafträder insgesamt

1) Bis einschließlich 2010 Beherbergungsbetriebe mit neun oder mehr Gästebetten und Campingplätze mit drei oder mehr Stellplätzen.

2) Ab 2006 einschließlich Campingplätze. -

3) Einschließlich Privatquartiere.

4) Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erholungsorte.

5) Meldungen vereinzelter, nicht prädikatisierter Gemeinden werden ab 2017 ebenfalls ausgewiesen.

2018 786 3 444 1 382

6 632 5 350

34 1 337

43 1 148

37 1 200 715 3 328

706 3 265 1 335 44 1 086

98 7 060 5 646

2017

176 500

152 763

23 737

2,2

61 825

12 620

67 645

178 499

155 006

3,4

21 993

565 950

515 216

50 734

3,4

50 050

3,4

49 742

599 470

547 825

51 645

3,4

160 833

138 509

Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen

3,6

5,3

57 231

5,7

10 665

3,6

Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland

in Betrieben mit neun oder mehr Gästebetten 1)2)

Durchschnittliche Auslastung

der angebotenen Betten in Prozent

12 834 11 597

2,2

3,6

9 981

2,22,2

543 275

493 225

3,5

23 493

597 874

545 186

52 688

3,3

Gästeübernachtungen

hiervon von Gästen aus dem Inland

von Gästen aus dem Ausland

von Gästen aus dem Ausland

davon von Gästen aus dem Inland

Gästeübernachtungen

Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen

77 72

3 165

76

3 263

3,6

78

3 291

165 216

143 223

573 763

523 045

50 718

3,4

3,6

167 484

146 252

21 232 22 324

547 001

497 259

159 885

136 823

23 062

davon von Gästen aus dem Inland

3 229

113 877 116 008

2019

11 167 11 430 11 604

75

3 335

Beherbergungsbetriebe mit zehn1)

oder mehr Gästebetten 2)

83 193 84 864

10 811

80 168

10 492

81 588

Geöffnete Beherbergungsbetriebe im Juni 79

3 265

Gästeankünfte

Angebotene Gästebetten im Juni

87 878

09 190 Weilheim-Schongau

Tourismus

2014 2015 2016 2017 2018 2019Gegenstand der Nachweisung

27. Tourismus seit 2014

Kraftfahrzeugbestand insgesamt 106 963 109 295

Fahrzeugart2016

111 629

26. Kraftfahrzeugbestand seit 2015

2015

Kraftfahrzeugbestand

104 873

20202017 2018

11 921

59 474

5,6

11 122

60 863

5,5 5,4

2,4

65 619

5,1

2,3

Gästeankünfte

2016 97 6 726 5 429

Beherbergungsbetriebe mit weniger als zehn Gästebetten in Prädikatsgemeinden 3)4)5)

1 419

1 414

28. Kindertageseinrichtungen seit 2015

JahrAnzahl der

Einrichtungen

Genehmigte

Plätze

Betreute Kinder

insgesamt

86 550

von Gästen aus dem Ausland

1 330

2020 98 7 888 6 197 920 3 720 1 523 34 1 438

2019 97 7 689 5 869 847 3 555 1 418 49

2015 97

715 3 252

Betreute Kinder nach AltersgruppenTätige Personen

insgesamtunter

3 Jahren

3 bis unter 6

Jahren

6 bis unter 11

Jahren

11 bis unter 14

Jahren

97 6 937 5 494

0

10

20

30

40

50

60

2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 20190

100 000

200 000

300 000

400 000

500 000

600 000

700 000

2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019

Gäste aus dem Inland Gäste aus dem Ausland

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –

Statistik kommunal 2020 16Bayerisches Landesamt für

Statistik

Page 17: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Allgemeinbildende Schulen insgesamt

57

86

2

22

3 201

123

4 814

1) Ohne Wirtschaftsschulen und ohne Berufsfachschulen des Gesundheitswesens.

3

4

753 9

275

70

99

485

90

65

40

38

240

1

13

6

52

248

5

130

2

249

33

13

47

28

21

1

9

36

3

18 1

123

61

17

13

3

4

19

3

5

22

2

1

2

1

1

866

74

94

5

102

2

3 869

383

1 230

24

1 431

80

1

13 581

1

7 017 301 7

3

2 194

479

2 789

597

324

privat männlich

1

77

350

54

96

4

92

7 484

571

2 355

44

2 963

510

98

164

121

23

57

2

96

39

5

4

1

4

2

2

1

1

37

3

4

377

3

54

––

164

––

7

1 143

2) Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs.

Klassen Schüler

und zwar

öffentlich

202

2

1

1 –

9

1

Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung

Berufsschulen 2

1

7 4

60

29

5

3

16

Berufsfachschulen 1)

Berufsfachschulen des Gesundheitswesen

Fachschulen (ohne Landwirtschaftsschulen)

Landwirtschaftsschulen

603

1 015

1

Voll-

und teilzeit-

beschäftigte

Lehrkräfte

– –

47

1) Ausländische und internationale Schulen.

2014

2012

2018

2016

09 190 Weilheim-Schongau

Schulen

Voll-

und teilzeit-

beschäftigte

Lehrkräfte

darunter

männlichKlassen Schüler

und zwardavon

öffentlich privat männlichAus-

länder

29. Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen 2019/20

Schulart

darunter

männlich

6

31. Einrichtungen für ältere Menschen seit 2008

Stichtag

jeweils 15. DezemberEinrichtungen Verfügbare Plätze Bewohner/innen

Personal i.Einrichtungen für ältere

Menschen

2010

2008 12 1 092 1 061 765

12 1 011

Grund- sowie Mittel-/Hauptschulen

Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung

Realschulen

Gymnasien

Wirtschaftsschulen

Freie Waldorfschulen

Gesamtschulen

Sonstige allgemeinbildende Schulen 1)

Schulartunabhängige Orientierungsstufe

Fachoberschulen

Fachakademien

Berufsoberschulen

Berufliche Schulen insgesamt

Förderzentren

30. Berufliche Schulen 2019/20

Schulen des zweiten Bildungswegs 2)

6

227

– –

2

10

Aus-

länder

Schulart Schulen

davon

11

16

13

14

1 118

1 053

1 213

1 105

1 154

1 004

1 059

1 030

1 033

806

848

964

1 029

1 024

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –

Statistik kommunal 2020 17Bayerisches Landesamt für

Statistik

Page 18: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

1) Ab dem Berichtsjahr 2018 werden beim Wohnsitzprinzip alle Empfängerinnen und Empfänger, deren Hauptwohnsitz in Bayern ist nachgewiesen. Bis einschließlich

2017 waren dies nur die Empfängerinnen und Empfänger, die von einem bayerischen Träger Leistungen erhielten und Ihren Hauptwohnsitz in Bayern hatten.

2) 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit. - 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. - 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege. - 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung

besonderer sozialer Schwierigkeiten. - 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen.

3) 2017/2018: Ohne Empfänger/-innen für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt.

32. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger/-innen nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch

33. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Kanalisation

Kläranlagen

Wasserversorgung

70,3 95,0

97,3

70,6

99,4

91,7

99,5

93,5

99,5

95,0

99,5

95,0

120 240

130 303

122 477

122 477

129 209

123 455

123 455

1 247 548 2 108

2019 713 717 241 1 166 509 1 904

773 251

127 01591,7 93,5 95,0

80 840

80 508

130 295

120 240

276

111 492 132 953

2010 2013 2016

Anzahl % Anzahl %Anzahl

711 1 620

250

1 872

1 949

1 976

127 015

1 737

790

1 630

1 643

am 31. Dezember 1991, 2007, 2010, 2013 und 2016

% Anzahl % Anzahl %

Versorgungsart

Angeschlossene Einwohner

1991 2007

2016

2017 783

301

SGB XII (Sozialhilfe) seit 2012 nach Wohnort

282

301

308

302

1 564

451

516

513

528

521

1 723

1 777

729

755

777

775

229

246

530

1 163

1 215

1 195 247

2 053

09 190 Weilheim-Schongau

2018

734

778

766

781

2014

2015

773

624

746

737

783

771

1 217

282 1 402 6182012

1 795

300 1 452

197

682

Stichtag

jeweils

31.

Dezember /

Ende des

4. Quartals

3. Kapitel

Hilfe zum Lebensunterhalt

4. Kapitel

Grundsicherung im Alter und

bei Erwerbsminderung 1)

5. bis 9. Kapitel

Sonstige Hilfen 2)

Bedarfs-

gemeinschaften

Empfänger/-

innen

insgesamt

darunter

weiblich

Empfänger/-

innen

insgesamt

darunter

weiblich

Empfänger/-

innen

insgesamt

darunter

weiblich

Von den Empfänger/-innen erhielten

Hilfen nach dem

6. Kapitel 7. Kapitel 3)

Eingliederungs-

hilfe für

behinderte

Menschen

Hilfe

zur

Pflege

7412013 1 174

649 1 016

247

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 –

Statistik kommunal 2020 18Bayerisches Landesamt für

Statistik

Page 19: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Erläuterungen

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 19 Statistik

1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840

Bei den von 1840 bis einschließlich 2011 nachgewiese-nen Ergebnissen handelt es sich um die bei der jeweili-gen Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl. Den verschiedenen Volkszählungen und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes liegen seit 1840 unterschied-liche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Wegen der me-thodischen Änderungen wird hier der allgemeinere Ausdruck „Bevölkerung“ gebraucht.

Für das Jahr 1840 stellen die veröffentlichten Einwoh-nerzahlen die sogenannte Zollabrechnungsbevölkerung dar, bei der die am Zählungsstichtag vorübergehend abwesenden Personen einbezogen, die vorübergehend anwesenden Personen dagegen (ausgenommen Wan-dergewerbetreibende ohne festen Wohnsitz) nicht ge-zählt worden sind. Die Zollabrechnungsbevölkerung entspricht daher hinsichtlich der Erfassungs- und Zu-ordnungsmethode weitgehend dem Wohnbevölke-rungsbegriff neuerer Erhebungen.

Die Zählungen von 1871 und 1900 weisen die zum Erhebungszeitpunkt jeweils ortsanwesende Bevölke-rung aus, die neben der ständigen Bevölkerung in der Gemeinde auch die vorübergehend anwesenden Per-sonen umfasste, nicht jedoch die vorübergehend abwe-senden Personen, auch dann nicht, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz im Erhebungsgebiet hatten.

Bei den Volkszählungen von 1925 bis einschließlich 1970 wurde die Wohnbevölkerung ausgewiesen. Zur Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählten alle Perso-nen, die am Zählungsstichtag in der Gemeinde ihre Wohnung hatten. Personen mit einer weiteren Woh-nung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde wur-den der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zuge-ordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gingen oder in der sie sich aus anderen Gründen über-wiegend aufhielten.

Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 wur-de die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach-gewiesen.

Seit 1. Februar 1984 erfolgt auch die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes nach den Merkmalen der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Die fortge-schriebene Bevölkerung setzt sich aus dem alten Be-völkerungsstand zusammen, vermehrt um die in der Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebiets-grenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Die für die Zeit nach dem Zensus am 9. Mai 2011 ausge-wiesenen Zahlen der fortgeschriebenen Bevölkerung basieren auf den bei diesem Zensus festgestellten Einwohnerzahlen.

2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011

Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung ist Grund-lage für die Bestimmung, ob in einer Gemeinde „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist oder nicht (Feiertagsgesetz - FTG). Die Feststellung obliegt dem Bayerischen Landesamt für Statistik, das auf Grund der Ergebnisse der letzten Volkszählung ermittelt, in wel-chen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung wurde letztmals beim Zensus 2011 ermittelt.

Zur römisch-katholischen Bevölkerung zählen die Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, nicht aber der Altkatholiken und verwandter Gruppen.

Zur evangelischen Bevölkerung zählen die Mitglieder der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die dem Zusammenschluss der zwanzig selbständigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Es han-delt sich somit um folgende Religionsgesellschaften: Evangelische Kirche, Evangelisch-lutherische Kirche, Evangelisch-reformierte Kirche, französisch-reformierte Kirche, evangelisch-lutherische Kirche in Baden und evangelisch-reformierte Gemeinden. Die Mitglieder der Evangelischen Freikirchen sind nur 1987 enthalten.

Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deut-sche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter-liegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Be-stimmungen des Ausländergesetzes und werden somit nicht ausgewiesen.

Als Privathaushalte wurden 1987 grundsätzlich alle Haushalte an jedem Wohnort gezählt, d. h. solche mit mehreren Wohnsitzen entsprechend auch mehrfach. Wohnberechtigte Haushalte galten an einem Ort jedoch dann nicht als Privathaushalte, wenn alle Haushaltsmit-glieder dort nicht zur Wohnbevölkerung (z. B. bei Fe-rienwohneinheiten, Ferienwohnungen) rechneten.

Einen Haushalt bildeten alle Personen, die gemeinsam wohnten und wirtschafteten, insbesondere ihren Le-bensunterhalt gemeinsam finanzierten (Mehrpersonen-haushalte). Wer allein wirtschaftete, bildete einen eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt) und zwar auch dann, wenn er mit einer anderen Person eine gemeinsame Wohnung hatte.

Beim Zensus 2011 wurde – anders als 1987 – von Wohnhaushalten und nicht von Wirtschaftshaushalten ausgegangen. Einen Haushalt bildeten daher alle Per-sonen, die gemeinsam in einer Wohnung lebten, so-dass es einen privaten Haushalt pro belegter Wohnung gab. Zu den Privathaushalten zählten alle Haushalte an jedem Wohnort, auch dann, wenn alle Mitglieder des Haushalts mit Nebenwohnsitz gemeldet waren.

3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2019 nach Altersgruppen und Geschlecht

Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 so-wie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes am 31. Dezember 2019 wird die „Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“ ausgewiesen.

4. Bevölkerungsbewegung seit 1960

Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschla-gen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lun-genatmung eingesetzt hat.

In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen, die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten.

Page 20: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Erläuterungen

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 20 Statistik

Als Wanderung gilt jedes Beziehen einer Hauptwoh-nung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung (Wohnungswechsel). Die Wanderungen werden auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Melde-pflicht bei einem Wohnungswechsel oder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Gemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Ge-meinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesge-biet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weite-ren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.

Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und Besucher bei Verwandten oder Bekannten werden nur erfasst, wenn ihr Aufenthalt gemäß der Meldepflicht von längerer Dauer ist. Die Einberufungen und Entlassun-gen von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungen. Ebenfalls findet bei Vollzug von Straf- oder Untersu-chungshaft und Sicherungsverwahrung keine An- oder Abmeldung statt, soweit eine weitere Wohnung im Bereich des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vorhanden ist, wie dies auch für Personen in Polizei-gewahrsam der Fall ist. Mit berücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet „ungeklärten Fälle“ und „Fälle ohne Angabe“.

Den Berechnungen der Lebendgeborenen und Gestor-benen je 1 000 Einwohner sowie der Zugezogenen und Fortgezogenen je 1 000 Einwohner liegt der Bevölke-rungsstand zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres zugrunde.

5. Durchschnittsalter, Jugend- und Alten-quotient der Bevölkerung seit 2010

Das Durchschnittsalter sowie der Alten- und Jugend-quotient sind Maße zur Veranschaulichung der Alters-struktur einer Bevölkerung. Datenbasis ist die Bevölke-rungsfortschreibung, die auf der Volkszählung 1987 und ab dem 30.06.2011 auf dem Zensus 2011 aufsetzt. Das Durchschnittsalter einer Bevölkerung wird als arithme-tisches Mittel des Alters ihrer Mitglieder berechnet. Zur Veranschaulichung des Altersaufbaus sind zudem Verhältniszahlen gebräuchlich, welche die abhängige Bevölkerung in Relation zur erwerbsfähigen Bevölke-rung setzen. Dazu wird die Bevölkerung in drei Grup-pen unterteilt: Die Jüngeren im Alter von 0 bis 19 Jah-ren, die Erwerbsfähigen im Alter von 20 bis 64 Jahren und die Älteren mit 65 und mehr Jahren.

Der Jugendquotient ist dabei definiert als Anzahl der jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Personen je 100 Personen im erwerbsfähigen Alter. Die Anzahl der Senioren je 100 erwerbsfähige Personen wird als Altenquotient bezeichnet. Jugend- und Altenquotient vermitteln insbesondere in der Zusammenschau ein Bild des Altersaufbaus einer Bevölkerung. Sie sind wie folgt zu interpretieren: Ein Jugendquotient von 25 be-deutet, dass zum ausgewiesenen Stichtag 25 Jüngere

auf 100 Personen der mittleren, erwerbsfähigen Alters-gruppe kommen. Ein Altenquotient von beispielsweise 35 bedeutet indes, dass 35 Ältere auf 100 Personen der mittleren Altersgruppe vorhanden sind.

6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2014

Diese Daten stammen aus Online-Auswertungen der Ergebnisdatenbank der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse der Beschäf-tigungsstatistik haben grundsätzlich bis drei Jahre nach dem Stichtag vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur für Arbeit behält sich vor, diese in begründeten Fällen innerhalb dieses Zeitraums zu ändern.

Die Bundesagentur für Arbeit führte im August 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik durch, bei der die Beschäftigtenzahlen rückwirkend bis zum Jahr 1999 revidiert wurden. Im Rahmen dieser Revision wurde unter anderem der Kreis der sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigten definitorisch erweitert. Die bedeutendsten neu hinzugekommenen Gruppen sind die behinderten Menschen in anerkannten Werkstätten sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ökologi-sches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.

Als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Per-sonen gelten Personen, für die eine Arbeitgebermel-dung zur Sozialversicherung vorliegt, wenn die Be-schäftigung in mindestens einem der Zweige der Sozi-alversicherung (Rentenversicherung, Krankenversiche-rung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig ist, es sich darüber hinaus um eine abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit handelt, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird und min-destens eine Stunde pro Woche gearbeitet wird (soweit dies aus der Personengruppendefinition erkennbar ist). Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, dass in der Regel alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversiche-rungspflicht erfasst werden. In wenigen Fällen besteht auch für Selbständige eine Versicherungspflicht. Unbe-zahlt mithelfende Familienangehörige und Beamte zählen grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe.

Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten erfolgt nach dem Arbeitsortprinzip. Dabei werden die Beschäftigten regional am Sitz des Betrie-bes (örtliche Einheit) nachgewiesen. Neben den ar-beitsortbezogenen Regionalangaben stehen seit 1996 auch Angaben zum (vom Arbeitgeber mitgeteilten) Wohnort der Beschäftigten zur Verfügung.

Die wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäf-tigten erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirt-schaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Ergeb-nisse der WZ 2008 sind größtenteils mit denen aus der Vorgängerversion WZ 2003 nicht vergleichbar. Beim Übergang auf die WZ 2008 wurde nicht nur die Gliede-rungsstruktur der Wirtschaftszweigklassifikation in eini-gen Bereichen umfassend geändert, es wurde auch der Abdeckungsbereich der Klassifikation erweitert. Um geänderte Produktionsformen und neue Tätigkeiten zu berücksichtigen, wurden auf der obersten Klassifika-tionsebene konzeptionell neue Gliederungspositionen geschaffen und neue Unterteilungen eingeführt. Die WZ 2008 ist in einigen Bereichen tiefer gegliedert als ihre Vorgängerversion, vor allem im Bereich der Erbrin-gung von Dienstleistungen sind alle Hierarchiestufen betroffen.

Page 21: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Erläuterungen

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 21 Statistik

7. Arbeitslosenzahlen seit 2013

Die Arbeitslosenzahlen wurden aus dem Datenangebot der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Als Arbeits-lose zählen alle Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Be-schäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wö-chentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigen-bemühungen), den Vermittlungsbemühungen der Agen-tur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung ste-hen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Alters-grenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.

8. Landtagswahlen seit 1990

Die Landtagswahl erfolgt nach den Grundsätzen einer „verbesserten“ Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreisabge-ordneter gewählt (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme ein Listenabgeordneter. Beide Stimmen zusammen sind für die Sitzeverteilung, die seit 1994 nach dem Niemeyer-Verfahren (zuvor d’Hondt) durchgeführt wird, sowie für die Reihenfolge der Gewählten und der Lis-tennachfolger innerhalb einer Wahlkreisliste maßge-bend. Daher sind hier die Gesamtstimmen als Summen von Erst- und Zweitstimmen dargestellt.

Wahlvorschläge, auf die landesweit nicht mindestens 5% der gültigen Gesamtstimmen entfallen, erhalten keinen Sitz (Sperrklausel).

Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Woh-

nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwoh-nung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und

3. nicht nach Art. 2 Landeswahlgesetz (LWG) vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Im Einzelnen ergibt sich die Stimmberechtigung aus Art. 1 und 2 LWG.

Als Wähler gelten alle Stimmberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahl-beteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an den Stimmberechtigten wieder.

9. Bundestagswahlen seit 1994

Bei der Bundestagswahl handelt es sich um eine mit der Mehrheitswahl verbundene Verhältniswahl, wobei jeder Wähler zwei Stimmen hat – eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweit-stimme für die Wahl einer Landesliste. Die Verteilung der Gesamtzahl der Sitze des Bundestags auf die Par-teien erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl anhand der Zweitstimmen, wobei seit 2009 das Verfah-ren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) angewandt wird. Innerhalb dieser Verhältniswahl wird die Hälfte der Abgeordneten in Wahlkreisen über die Erststimme in relativer Mehrheitswahl gewählt, die

andere Hälfte auf den Parteien vorbehaltenen Landes-listen über die Zweitstimme in einer sog. Listenwahl.

Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten wer-den nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der bundesweit abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhal-ten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben, es sei denn, es handelt sich um Par-teien nationaler Minderheiten.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-

lik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

3. nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,

Darüber hinaus sind auch Deutsche, die außerhalb des Wahlgebietes leben, wahlberechtigt, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter 1. und 3. noch be-stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (Aus-landsdeutsche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlbe-rechtigung aus den §§ 12 und 13 BWG.

Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.

10. Europawahlen seit 1994

Die Wahl erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listen-wahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme. Für die Verteilung der Sitze wird seit 2009 das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) ange-wandt.

Bis einschl. der Europawahl 2009 galt bei der Wahl der Abgeordneten aus Deutschland eine Sperrklausel, wonach Wahlvorschläge, auf die weniger als 5% der gültigen Stimmen entfielen, bei der Sitzeverteilung unberücksichtigt blieben. Seit der Europawahl 2014 kommt in Deutschland keine Sperrklausel zur Anwen-dung.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unions-bürger (seit der Europawahl 1994) mit einer Wohnung oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepub-lik Deutschland, die am Wahltag

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-

lik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaa-ten der Europäischen Union eine Wohnung inne-haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

3. nicht nach § 6a Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bun-deswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlbe-rechtigten Deutschen wahlberechtigt (Auslandsdeut-sche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den §§ 6 und 6a EuWG.

Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt

Page 22: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Erläuterungen

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 22 Statistik

den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.

11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 15. März 2020

Die Wahl der ehrenamtlichen Stadt- und Gemeinde-ratsmitglieder erfolgt nach den Grundsätzen einer ver-besserten Verhältniswahl, sofern mindestens zwei gültige Wahlvorschläge (Listen) vorliegen. Verbessert ist das Verhältniswahlrecht durch die Möglichkeit, die Stimmen auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (Panaschieren) sowie einem Bewerber bis zu drei Stimmen zu geben (Kumulieren). Wird in einer Gemeinde kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen, findet Mehrheitswahl statt.

Die Sitzeverteilung auf die Wahlvorschläge bei der Verhältniswahl erfolgte bis zu den Wahlen 2008 nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren. Mit den all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen wurde auf das Proporzverfahren nach Niemeyer umgestellt. Zu den aktuellen Wahlen am 15.März 2020 wurde es durch das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren abgelöst. Wel-che Bewerber innerhalb eines Wahlvorschlags gewählt sind, richtet sich nach der Anzahl der persönlichen Stimmen der einzelnen Bewerber.

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag 1. Unionsbürger sind, 2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 3. sich seit mindestens zwei Monaten in der Ge-

meinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbezie-hungen aufhalten,

4. nicht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetz (GLKrWG) vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind.

Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahl-berechtigten wieder.

Gewichtete Stimmen Bei der Verhältniswahl verfügt jeder Wähler über so viele Stimmen, wie in seiner Gemeinde Mandatsträger zu wählen sind (Ausnahmen möglich bei Gemeinden bis 3000 Einwohnern). Bei Mehrheitswahl hat der Wäh-ler doppelt so viele Stimmen, wie Mandatsträger zu wählen sind. Dadurch variiert die Stimmenzahl je Wäh-ler in der Praxis zwischen 8 und 80. Um die absoluten Ergebnisse vergleichbar zu machen und zur Zusam-menfassung der Einzelergebnisse für größere regionale Einheiten wie z. B. Landkreise, Regierungsbezirke und das Land wird ein gewichtetes Stimmenergebnis errechnet. Dabei werden die gültigen Stimmzettel im Verhältnis der Stimmen für die einzelnen Wahlvor-schläge aufgeteilt. Hierdurch wird ein Ergebnis erstellt, als hätte jede abstimmende Person nur eine Stimme zu vergeben gehabt, wobei die Prozentanteile der einzel-nen Wahlvorschläge erhalten bleiben. Die gewichteten Stimmenergebnisse werden wie folgt berechnet:

Gültige Stimmzettel insgesamt x Stimmen je Wahlvorschlag

Gültige Stimmen insgesamt

Die Anzahl der Sitze im Gemeinde- bzw. Stadtrat be-trägt in Gemeinden mit

bis zu 1 000 Einwohnern 8 mehr als 1 000 bis zu 2 000 Einwohnern 12 mehr als 2 000 bis zu 3 000 Einwohnern 14 mehr als 3 000 bis zu 5 000 Einwohnern 16 mehr als 5 000 bis zu 10 000 Einwohnern 20 mehr als 10 000 bis zu 20 000 Einwohnern 24 mehr als 20 000 bis zu 30 000 Einwohnern 30 mehr als 30 000 bis zu 50 000 Einwohnern 40 mehr als 50 000 bis zu 100 000 Einwohnern 44 mehr als 100 000 bis zu 200 000 Einwohnern 50 mehr als 200 000 bis zu 500 000 Einwohnern 60 in der Stadt Nürnberg 70 in der Landeshauptstadt München 80

12. Gemeindefinanzen seit 2015

Bei der Gewerbesteuer (netto) ist die an Land und Bund abzuführende Gewerbesteuerumlage abgesetzt.

Die Steuereinnahmekraft der Gemeinden ergibt sich aus der Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage zuzüglich der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Be-rechnung sind die landesdurchschnittlichen Hebesätze zugrunde gelegt.

Die Steuerkraftmesszahl ergibt sich aus der Summe der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Berechnung der Steuerkraftzahlen werden sog. Nivellierungshebe-sätze entsprechend Art. 4 Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) zugrunde gelegt. Ausgehend von den Steu-erkraftmesszahlen als Maß für die eigene Leis-tungsfähigkeit werden die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden nach Art. 2 und 3 BayFAG errechnet.

Die Verschuldung umfasst die Schulden beim nichtöf-fentlichen und beim öffentlichen Bereich einschließlich Kassenkredite. Im planmäßigen, selbst geleisteten Schuldendienst ist nur der Teil der Zins- und Tilgungs-verpflichtungen berücksichtigt, der entsprechend den Darlehensbedingungen (planmäßig) von der Gemeinde selbst geleistet werden musste.

Die Finanzkraft errechnet sich aus der Steuerkraft-messzahl gemäß Art. 4 BayFAG, vermehrt um die Schlüsselzuweisungen gemäß Art. 2 und 3 BayFAG, abzüglich der Umlageausgaben (Kreis- bzw. Bezirks-umlage und Krankenhausumlage).

13. Bauland seit 2015

Im Rahmen der Statistik der Kaufwerte für Bauland werden sämtliche Kauffälle unbebauter und nicht land-wirtschaftlich genutzter Grundstücke mit einer Fläche von 100 Quadratmetern oder mehr erfasst. Auskunfts-pflichtig sind die Gutachterausschüsse. Es gehen somit in die Statistik die Flächen ein, die in einem Jahr veräu-ßert wurden. Die Preise für Bauland beziehen sich folglich auch nur auf die im Jahr veräußerten Grundstü-cke und nicht auf alle Grundstücke. Schwankungen von Jahr zu Jahr sind daher möglich.

Page 23: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Erläuterungen

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 23 Statistik

14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2010

Als Lohn- und Einkommensteuerpflichtige werden alle unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Perso-nen mit Wohnsitz in Bayern erfasst, die Einnahmen aus mindestens einer der steuerrechtlich unterschiedenen sieben Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forst-wirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nicht-selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG) haben. Berücksichtigt werden deren Einkommensteuer-veranlagungen sowie Lohnsteuerbescheinigungen (und bis 2012 noch vorhandene Lohnsteuerkarten) der nicht zur Einkommensteuer veranlagten Steuerpflichtigen. Seit 2004 liefern die Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten elektronisch an die Finanzverwaltung, wodurch die Zahl der Nichtveranlagten nahezu vollständig nachgewiesen werden kann. Neben der Gesamtzahl der Steuerpflich-tigen hat sich dadurch im Vergleich zu den Statistik-Vorjahren auch die Einkommensstruktur erheblich ge-ändert, da die Nichtveranlagten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und im Durchschnitt geringere Einkommen aufweisen. Zusammen veranlagte Ehepaa-re, die eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben haben, zählen als ein Steuerpflichtiger.

Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo der positiven und negativen Einkünfte aus den gesetz-lich vorgegebenen sieben Einkunftsarten unter Berück-sichtigung bestimmter Hinzurechnungs- und Abzugs-posten. Bei den Lohnsteuerpflichtigen, die ausschließ-lich Lohneinkünfte bezogen, entspricht dies in den meisten Fällen den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Änderung des Gesamtbetrags der Einkünf-te kann nicht nur durch veränderte Einnahmen, sondern auch durch Änderungen des Steuerrechts bedingt sein.

Bei der Lohn- und Einkommensteuer handelt es sich um die Jahreslohnsteuer (bei nichtveranlagten Lohn-steuerpflichtigen) bzw. um die festgesetzte Einkom-mensteuer (bei veranlagten Lohn- und Einkommen-steuerpflichtigen).

15. Umsatzsteuerstatistik seit 2009 Die Umsatzsteuerstatistik - sie wird jährlich durch-geführt - weist alle Unternehmen nach, die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abgaben und deren Lieferungen und Leistun-gen (ohne Umsatzsteuer) über 17 500 Euro (ab 2003) betrugen. Die wirtschaftliche und regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach dem Unternehmenskonzept. Bei Unternehmen, die in mehreren wirtschaftlichen Bereichen tätig sind, erfolgt die wirtschaftssystemati-sche Zuordnung des Gesamtumsatzes entsprechend dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmens-umsatzes einschließlich der Umsätze von Filialen, Zweigstellen und Tochterunternehmen erfolgt an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanz-amt des Unternehmens. Bei der Erfassung von Organ-schaften meldet ein Unternehmen (Organträger) für alle Organgesellschaften bzw. den gesamten Organkreis, weshalb nur die Merkmale des Organträgers (u.a. auch nur dessen regionale Zuordnung) in die statistische Aufbereitung einfließen. Steuerbar sind nur die Au-ßenumsätze des Organkreises, die vom Organträger zu versteuern sind.

In regionaler Hinsicht ergeben sich zudem Besonder-heiten durch Steuerpflichtige/Unternehmen mit Sitz im Ausland. Die Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung regelt die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter für Unternehmen im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung. Demnach sind die dort genannten Finanzämter jeweils zentral für alle Unternehmen mit Sitz in einem bestimmten Land zuständig. Da die nicht im Inland ansässigen Unternehmen von der amtlichen Statistik nicht zweifelsfrei als solche identifiziert werden können, erfolgt der Nachweis am Sitz des zuständigen Finanzamtes. Somit werden in diesen Gemeinden An-gaben für dort nicht ansässige, jedoch vom dortigen zuständigen Finanzamt erfasste, Unternehmen mit ausgewiesen und können dadurch die regionalen Er-gebnisse verzerren. Grundsätzlich können die in den Tabellen angegebenen Werte aufgrund von Rundungsdifferenzen bei der Ag-gregation der örtlichen Werte auf die Kreis-, Regie-rungsbezirks- und Landesebene von der tatsächlichen Summe der Einzelwerte abweichen.

16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2016

Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte (gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche nach DIN 277) Wohnzwecken dienen. Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m2 Wohnfläche rechnen ebenfalls dazu. Als Gebäude ist jedes freistehende oder durch eine Brandmauer von einem anderen Gebäude ge-trennte Bauwerk anzusehen. Bei Doppel- und Reihen-häusern wird jedes Bauwerk, das von dem anderen durch eine vom Keller bis zum Dach reichende Trenn-wand geschieden ist, als selbstständiges Gebäude gezählt.

Wohnungen sind zu Wohnzwecken bestimmte, einzel-ne oder zusammenliegende Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und einen eigenen Eingang aufweisen.

Räume sind alle zu Wohnzwecken bestimmte Zimmer wie Wohn-, Ess- und Schlafzimmer sowie andere sepa-rate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräu-me) von mindestens 6 m2 Wohnfläche sowie abge-schlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätz-lich nicht mitgezählt.

Der Wohngebäude- und Wohnungsbestand wird immer zum Jahresende (31.12.) durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweils letzten Gebäude- und Woh-nungszählung (GWZ) mittels der jährlichen Ergebnisse der Baufertigstellungs- und der Bauabgangsstatistik ermittelt. Dementsprechend basieren die hier nachge-wiesenen Bestandsergebnisse auf den endgültigen Ergebnissen der GWZ 2011. Wohnheime und darin befindliche Wohnungen sind seit 2011 wieder in die Fortschreibung einbezogen.

17. und 18.Baugenehmigungen und Baufertigstellungen seit 2012

Unter Baugenehmigungen werden genehmigungs- oder zustimmungsbedürftige sowie kenntnisgabe- oder

Page 24: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Erläuterungen

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 24 Statistik

anzeigepflichtige oder einem Genehmigungsfreistel-lungsverfahren unterliegende Baumaßnahmen verstan-den, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.

Unter Baufertigstellungen werden die Fertigstellungen von genehmigungs- oder zustimmungsbedürftigen sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen oder ei-nem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegen-den Baumaßnahmen verstanden, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.

Wohngebäude (vgl. Nr. 16). Bei den Baufertigstellun-gen und den Baugenehmigungen zu den Wohngebäu-den sind die Wohnheime ausnahmslos einbezogen.

Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen Anstaltsge-bäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaft-liche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude (z. B. Fabrikgebäude, Hotels) sowie sonstige Nicht-wohngebäude (bspw. Schulgebäude, Kindertagesstät-ten, Sporthallen).

Wohnungen (vgl. Nr. 16). In die Anzahl genehmigter Wohnungen gehen alle Baumaßnahmen an bestehen-den Gebäuden ein. Deswegen können bei der Anzahl an genehmigten Wohnungen auch negative Werte auftreten, etwa wenn fünf Einzimmerwohnungen (= Abgang in dieser Wohngröße) zu einer Fünfzimmer-wohnung umgebaut werden, desgleichen bei Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen sowie bei Nutzungsän-derungen. Ab Berichtsjahr 2012 werden die „Sonstigen Wohneinheiten“ als Wohnungen erfasst.

Räume (vgl. Nr. 16).

19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2018 und 2019

Die Flächenerhebungen werden jeweils zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. Die Ergebnisse basieren auf den Daten des amtlichen Liegenschaftskatasters bei den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Die Aufgliederung der Bodenfläche nach Nutzungsarten erfolgt bundeseinheitlich auf der Grund-lage des „Nutzungsartenkatalogs der Arbeitsgemein-schaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland“ (AdV-Nutzungsarten-katalog). Die Daten basieren auf dem Amtlichen Lie-genschaftskataster-Informationssystem (ALKIS). Im Rahmen der Umstellung auf ALKIS wurde nicht nur der gesamte Flächendatenbestand neu erfasst, sondern z. T. wurde auch die Nutzungsartenzuordnung geän-dert. Der Vergleich mit den Ergebnissen vorangegan-gener Jahre auf Basis des Automatisierten Liegen-schaftsbuchs (ALB) ist deshalb erheblich einge-schränkt. So werden nach der neuen ALKIS-Nomenklatur unbebaute Bauplätze mit der zum Zeit-punkt der Erfassung vorherrschenden Nutzung, z. B. Landwirtschaftsfläche, Unkultivierte Fläche/Unland, etc. erfasst. Auch Uferstreifen oder Wegbegleitflächen wer-den diesbezüglich ab einer im Kartenmaßstab erkenn-baren Breite mit ihrer jeweiligen Nutzung, wie z. B. Gehölz oder Unkultivierte Fläche/Unland erfasst.

Nachstehend werden die nachgewiesenen Kategorien von Nutzungsarten kurz erläutert:

Der Nutzungsartenbereich Siedlung beinhaltet die bebauten und nicht bebauten Flächen, die durch die Ansiedlung von Menschen geprägt sind oder zur An-siedlung beitragen.

Wohnbaufläche ist eine baulich geprägte Fläche ein-schließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freiflächen (z. B. Vorgärten, Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze), die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dient.

Industrie- und Gewerbefläche ist eine Fläche, die vorwiegend industriellen oder gewerblichen Zwecken dient.

Der Nutzungsartenbereich Verkehr enthält die bebau-ten und nicht bebauten Flächen, die dem Verkehr die-nen.

Der Nutzungsartenbereich Vegetation umfasst die Flächen außerhalb der Ansiedlungen, die durch land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, durch natürlichen Bewuchs oder dessen Fehlen geprägt werden.

Landwirtschaft ist eine Fläche für den Anbau von Feldfrüchten sowie eine Fläche, die beweidet und ge-mäht werden kann, einschließlich der mit besonderen Pflanzen angebauten Flächen.

Wald ist eine Fläche, die mit Forstpflanzen (Waldbäu-me und Waldsträucher) bestockt ist.

Gewässer sind Flächen, die ständig oder während des größeren Teils des Jahres mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstli-chen Betten abfließt oder steht. In die Wasserfläche werden auch zugehörige Böschungen, kleine Inseln und dgl. einbezogen, nicht jedoch kleine Weiher, Quel-len oder kleine Bäche.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche ist die Summen-position der Nutzungsarten Verkehr und Siedlung ohne die Nutzungsarten Bergbaubetrieb und Tagebau, Gru-be, Steinbruch.

20. Bodennutzung 2003, 2007, 2010 und 2016

Seit der Landwirtschaftszählung 2010 waren Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von 5 ha und mehr sowie Betriebe mit einer entsprechen-den marktrelevanten Produktion (Anbauflächen oder Tierbestände über gesetzlich vorgegebenen Grenzen) einbezogen. Wegen der Anhebung der Erfassungs-grenze sind die Daten nur eingeschränkt mit den Vor-jahren vergleichbar. Bei den Agrarstatistiken wurden von 1999 bis 2007 die Flächen von landwirtschaftlichen Betrieben mit einer LF von mindestens 2 ha bzw. mit einer LF unterhalb dieser Grenze, aber mit festgelegten Mindestanbauflächen oder Mindesttierbeständen nach-gewiesen (vgl. auch Erläuterungen zu Tabellen 18 und 19). Sämtliche zu einem Betrieb gehörenden Flächen werden in derjenigen Gemeinde nachgewiesen, in der sich der Betriebssitz befindet (Betriebsprinzip).

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) umfasst alle landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flä-chen einschließlich der stillgelegten Flächen. Hierzu zählen das Ackerland, die Dauerkulturen (z. B. Baum- und Beerenobstanlagen), das Dauergrünland (z. B. Wiesen und Weiden), Haus- und Nutzgärten sowie Brachen.

Page 25: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Erläuterungen

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 25 Statistik

Zum Dauergrünland gehören Grünlandflächen, die fünf Jahre oder länger zur Futter- oder Heugewinnung oder zum Abweiden sowie zur Erzeugung erneuerbarer Energien bestimmt sind. Hierzu zählen Wiesen (haupt-sächlich Schnittnutzung) und Weiden (einschließlich Mähweiden und Almen), ertragsarmes und aus der Erzeugung genommenes Dauergrünland. Bei Mähwei-den wechseln Schnitt und Beweidung in kürzeren oder längeren Zeiträumen regelmäßig. Ertragsarmes Dauer-grünland ist die nur gelegentlich durch Beweidung oder Mähen genutzte Fläche (Nutzung ohne nennenswerten Aufwand an Düngung und Pflege). Zum Dauergrünland zählen auch Grünlandflächen mit Obstbäumen, sofern das Obst nur die Nebennutzung, die Gras- oder Heu-gewinnung aber die Hauptnutzung darstellt.

Zum Ackerland gehören alle Flächen, auf denen Ge-treidearten, Futterfrüchte/Pflanzen zur Grünernte, Hack-früchte, Hülsenfrüchte (zur Körnergewinnung), Ölfrüch-te, weitere Handelsgewächse, Gartenbauerzeugnisse, Saat- und Pflanzguterzeugung für Gräser sowie sonsti-ge Kulturen auf dem Ackerland angebaut werden und Brache.

Zu den Handelsgewächsen zählen Ölfrüchte zur Kör-nergewinnung (z. B. Winterraps, Sonnenblumen) und weitere Handelsgewächse (z. B. Hopfen, Tabak).

21. Viehhalter und Viehbestand 1999, 2007 und 2016

Ein Nachweis erfolgt seit 1999 für landwirtschaftliche Betriebe (vgl. auch Erläuterungen zu den Tabellen 17 und 19). Bei den Viehzählungen 2010 und 2016, die im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 bzw. der Agrarstrukturerhebung 2016 durchgeführt wurden, gelten die unter Erläuterung 17 angesprochenen Erfas-sungsgrenzen. Neben den Mindestanbauflächen sind hierbei folgende Mindesttierbestände zu nennen: 10 Rinder, 50 Schweine, 10 Zuchtsauen, 20 Schafe, 20 Ziegen oder 1000 Stück Geflügel (ab 2016: 1.000 Haltungsplätze für Geflügel). In der Landwirtschaftszäh-lung 2010 wurde der Viehbestand zum 1. März erfasst. Ab dem Berichtsjahr 2010 werden Einhufer (Esel, Maul-tiere sowie Pferde) erhoben. In den Vorjahren wurden Pferde einzeln erfasst.

In den Jahren 1999 und 2007 wurde der Viehbestand am 3. Mai erhoben. Die Mindesterfassungsgrenzen der Tierbestände lagen in diesen Jahren bei 8 Rindern, 8 Schweinen, 20 Schafen, 200 Legehennen, 200 Jung-hennen oder 200 Schlacht-, Masthähnen, -hühnern und sonstigen Hähnen. Seit 1999 sind Tierbestände außer-halb landwirtschaftlicher Betriebe in „Einheiten ohne Betriebseigenschaft“ (z. B. Alm-/Alpgenossenschaften, Gemeinde-/Genossenschaftsweiden, Schlachthöfe und Viehhändler) nicht mehr enthalten.

Die Betriebe und die von ihnen gehaltenen Tiere wer-den nach dem „Betriebsprinzip“ ausgewiesen, d. h. in derjenigen Regionaleinheit, in der sich der Betriebssitz befindet.

22. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 2003, 2005, 2007, 2010 und 2016

Als landwirtschaftlicher Betrieb wird eine technisch-wirtschaftliche Einheit verstanden, die einer einheitli-

chen Betriebsführung unterliegt und landwirtschaftliche Erzeugnisse oder zusätzlich auch Dienstleistungen und andere Erzeugnisse hervorbringt. Für den Erfas-sungsbereich gelten seit 2010 als Grenzen mindestens 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) oder min-destens 10 ha Waldfläche (WF). Bei Betrieben mit weniger als 5 ha LF müssen die im Agrarstatistikgesetz festgelegten Grenzen für Spezialkulturen und Tierbe-stände erfüllt sein. In den vorausgegangenen Jahren seit 1999 lagen die Erfassungsgrenzen bei 2 ha land-wirtschaftlich genutzter Fläche bzw. 10 ha Waldfläche. Betriebe, die weniger als 2 ha landwirtschaftlich genutz-ter Fläche bewirtschaften, wurden bei Überschreiten gesetzlich festgelegter Grenzen der Spezialkulturen und Tierbeständen erfasst.

23. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie Gewerbeanzeigen seit 2013

Nachgewiesen sind "Betriebe des Verarbeitenden Ge-werbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden von rechtlichen Einheiten des Ver-arbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten und die Betriebe des Ver-arbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten von rechtlichen Einheiten der übrigen Wirtschaftszweige. Als rechtliche Einheit gilt die kleinste Einheit, die aus handels- und/oder steuer-rechtlichen Gründen Bücher führt. Maßgebend für die Zuordnung zum Verarbeitenden Gewerbe sowie dem Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ist die „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)“ - Abschnitte B und C -, die auf der Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) basiert". Als Beschäftig-te gelten Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen sowie tätige Inhaber und Mitinhaber, ferner unbezahlt mithelfende Familienangehörige, so-weit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind.

Bruttoentgelte sind die Bruttobezüge der Arbeiter und Angestellten einschließlich aller Arten von Zuschlägen, Vergütungen und Gratifikationen, jedoch ohne die Pflichtbeiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung sowie andere Aufwendungen, die kein Arbeitseinkom-men darstellen.

Nachgewiesen sind bei den Betrieben und Beschäftig-ten der Stand am 30.9., bei Bruttoentgelten die Jahres-summen.

Nach der Gewerbeordnung ist über den Beginn, die Veränderung oder die Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit eine Anzeige zu erstatten. Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf Hauptniederlassungen, Zweignieder-lassungen und unselbständige Zweigstellen. Ausge-nommen von der Anzeigepflicht sind insbesondere die Urproduktion und die freien Berufe. Gewerbeanmel-dungen sind abzugeben bei der Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, der Wiedereröffnung nach Verle-gung (Zuzug) und der Übernahme eines bestehenden Betriebes. Gewerbeabmeldungen sind abzugeben bei der Aufgabe eines Gewerbebetriebes, der Verlegung in einen anderen Meldebezirk (Fortzug) und der Übergabe eines bestehenden Betriebes.

Page 26: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Erläuterungen

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 26 Statistik

24. Bauhauptgewerbe seit 2015

Betriebe sind örtlich getrennte Niederlassungen von rechtlichen Einheiten. Dazu zählen Haupt- und selbst-ständige Zweigniederlassungen sowie rechtliche Ein-heiten mit nur einem Betrieb.

Die Zuordnung der Betriebe zum Bauhauptgewerbe erfolgt nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit anhand der Klassifikation der Wirtschaftszwei-ge, Ausgabe 2008 (WZ 2008), die zum Bauhauptge-werbe 17 Wirtschaftszweige umfasst.

Zu den tätigen Personen zählen tätige Inhaberinnen und Inhaber und tätige Mitinhaberinnen und Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit diese mindestens 55 Stunden im Monat im Betrieb tätig sind, Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen, sowie Personen mit Altersteilzeitrege-lung.

Als baugewerblicher Umsatz gelten die dem Finanz-amt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren Beträge im Bundesgebiet einschl. Umsatz aus Subun-ternehmertätigkeit und der einbehaltenen Teilleistungen aus der Vergabe an Subunternehmer. Zum Umsatz zählen auch Anzahlungen für Teilleistungen oder Vo-rauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen oder Leistungen ab 5 000 Euro. Der Ge-samtumsatz umfasst neben dem baugewerblichen Umsatz (Umsatz aus Bauleistungen) die Handels- und sonstigen Umsätze.

25. Straßenverkehrsunfälle seit 2014

Nachgewiesen werden alle von der Polizei erfassten Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentli-chen Wegen und Plätzen Personen getötet oder ver-letzt wurden bzw. Sachschaden entstanden ist.

Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden sind Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentli-chen Wegen und Plätzen Personen getötet oder ver-letzt wurden.

Als getötet bei Straßenverkehrsunfällen gelten Perso-nen, die auf der Stelle getötet wurden oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen starben.

Als verletzt bei Straßenverkehrsunfällen gelten Perso-nen, die unmittelbar in ein Krankenhaus für mindestens 24 Stunden zur stationären Behandlung eingeliefert werden (Schwerverletzte) oder Personen, deren Verlet-zungen keinen bzw. einen Krankenhausaufenthalt von weniger als 24 Stunden erforderten (Leichtverletzte).

Zu den Unfällen mit Sachschaden zählen "schwer-wiegende Unfälle mit Sachschaden (im engeren Sin-ne)", bei denen als Unfallursache ein Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) im Zusam-menhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorlag und bei denen gleichzeitig mindestens ein Kfz aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste (nicht fahrbereit), sowie "sonstige Sachschadensunfälle unter dem Einfluss berauschen-der Mittel" (ein Unfallbeteiligter stand unter Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln und alle beteiligten Kfz waren fahrbereit). Nicht enthalten sind alle übrigen Sachschadensunfälle.

26. Kraftfahrzeugbestand seit 2015

Die jährliche Zählung des Kraftfahrzeugbestandes wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg durchgeführt. Die hier ausgewiesenen Daten umfassen alle Kraftfahr-zeuge mit amtlichen Kennzeichen, die am 1. Januar eines Jahres im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert sind. Außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge sind nicht enthalten, Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dagegen schon. Die statistischen Auswertungen stellen also die im jeweiligen Gebiet tatsächlich zugelassenen bzw. angemeldeten Kraftfahrzeuge dar.

Personenkraftwagen (M1) sind Kfz zur Personenbe-förderung mit mindestens vier Rädern und mit höchs-tens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in Pkw und Fahr-zeuge mit besonderer Zweckbestimmung (z. B. Wohn-mobile, Krankenwagen, Leichenwagen, beschussge-schützte Fahrzeuge).

Zu den Krafträdern mit amtlichen Kennzeichen gehö-ren zwei- und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kfz.

Vgl. Kraftfahrt-Bundesamt, http://www.kba.de, Themen-bereich Fahrzeugstatistik (Veröffentlichung FZ 3).

27. Tourismus seit 2014

Auskunftspflichtig sind Beherbergungsbetriebe, die mehr als neun Gäste im Reiseverkehr gleichzeitig be-herbergen können. Hierzu zählen auch Unterkunftsstät-ten, die die Gästebeherbergung nicht gewerblich und/oder nur als Nebentätigkeit betreiben. Zu den Be-herbergungsbetrieben zählen Hotels, Hotels garnis, Gasthöfe, Pensionen, ferner Vorsorge- und Reha-Kliniken, Erholungs- und Ferienheime, Schulungshei-me, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Ferienzen-tren, Hütten, Schullandheime, Jugendherbergen und jugendherbergsähnliche Einrichtungen, sowie Cam-pingplätze mit mehr als neun Stellplätzen.

Gäste aus dem Inland sind alle Gäste, deren ständiger Wohnsitz sich im Bundesgebiet befindet.

Gäste aus dem Ausland sind alle Gäste, deren stän-diger Wohnsitz sich im Ausland befindet.

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste errechnet sich aus der Zahl der Gästeübernachtungen dividiert durch die Zahl der Gästeankünfte.

Als Gästebetten wird die Anzahl der angebotenen Betten und sonstigen Schlafgelegenheiten in den geöff-neten Beherbergungsbetrieben (ohne Campingplätze) ausgewiesen.

Bei Gästeankünften handelt es sich um die Zahl der Gäste, die während des Kalenderjahres in Beherber-gungsbetrieben ankamen und zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegten.

Bei Gästeübernachtungen handelt es sich um die Zahl der Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in Beherbergungsbetrieben übernachte-ten, d. h. zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gäste-bett belegten.

Die durchschnittliche Auslastung der angebotenen Betten ist der rechnerische Wert, der die prozentuale Inanspruchnahme der Übernachtungsmöglichkeiten (Bettentage) im Berichtszeitraum ausdrückt (Übernach-tungen x 100 : Bettentage). Die Zahl der Bettentage

Page 27: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Erläuterungen

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 27 Statistik

wird bei der Auslastung des Angebots durch Multiplika-tion der angebotenen Betten mit der Zahl der betriebli-chen Öffnungstage im Berichtszeitraum ermittelt.

In Bayern wird auf landesrechtlicher Grundlage auch die Gesamtzahl der Ankünfte und Übernachtungen in den gewerblichen Beherbergungsstätten mit weniger als zehn Betten und in den Privatquartieren erhoben. Diese Erhebung wird auf freiwilliger Basis durchgeführt und bezieht sich größtenteils auf die so genannten prädikatisierten Gemeinden (Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkuror-te, Luftkurorte und Erholungsorte). Meldungen verein-zelter, nicht prädikatisierter Gemeinden werden ab 2017 ebenfalls ausgewiesen.

Die Beherbergungsstatistik führt in Folge nachträglich eingegangener Meldungen Rückkorrekturen durch; dadurch kann es zu geringfügigen Abweichungen mit anderen Veröffentlichungen kommen. Ab 2017 sind die Ergebnisse nach Abschluss eines Berichtsjahres end-gültig.

28. Kindertageseinrichtungen seit 2015

Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufge-nommen sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden, die über entsprechendes Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vor-liegt.

In die Erhebung fließen somit die Daten von Kinderkrip-pen, Kindergärten und Kinderhorten, sowie von alters-gemischten Einrichtungen ein.

Die statistischen Ergebnisse bieten einen Überblick über das Angebot verschiedener Formen der Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und dienen als Basis für die Planung und Weiterentwicklung eines bedarfsge-rechten Ausbaus des Betreuungsangebotes.

Erfasst werden die Kindertageseinrichtungen, die Zahl der genehmigten Plätze sowie die dort betreuten Kinder und tätigen Personen. Die Erhebung wird jährlich als Totalerhebung bei den Trägern der Jugendhilfe und den Einrichtungen zum Stichtag 01. März durchgeführt.

29. Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen 2019/20

Die Volksschule besteht aus der Grundschule (Jahr-gangsstufen 1 mit 4) und der Mittel-/ Hauptschule (Jahrgangsstufen 5 mit 9 und, soweit Mittlere-Reife-Klassen in der Jahrgangsstufe 10 angeboten werden, auch Jahrgangsstufe 10). Die Grundschule ist die ge-meinsame erste Bildungsstufe für Sechs- bis Zehnjähri-ge. Die Mittel-/ Hauptschule vermittelt eine grundlegen-de Allgemeinbildung. Sie schafft Voraussetzungen für eine qualifizierte berufliche Bildung und die schulischen Voraussetzungen für den Übertritt in weitere schulische Bildungsgänge bis zur Hochschulreife. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Hauptschulen zu Mittelschulen wurden viele der Hauptschulen alleine oder im Schul-verband zu Mittelschulen (ernannt) und erhielten neue Schulnummern. Hierdurch erhöhte sich die Anzahl der Schulen.

Förderzentren diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern schulpflichtige Kinder und Jugend-

liche der Jahrgangsstufen 1 bis 9 und höher, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Die ausge-wiesenen Daten beinhalten auch die Angaben der Schulen für Kranke, in denen Schüler unterrichtet wer-den, die sich in Krankenhäusern oder vergleichbaren Einrichtungen aufhalten müssen.

Realschulen vermitteln eine breite allgemeine und berufsvorbereitende Bildung. Sie umfassen die Jahr-gangsstufen 5 mit 10 und führen zu einem mittleren Schulabschluss. Sie legen den Grund für eine Berufs-ausbildung und schaffen die schulischen Vorausset-zungen für den Übertritt vorwiegend in weitere schuli-sche Bildungsgänge bis zur Hochschulreife.

Die Wirtschaftsschulen bauen auf den Jahrgangsstu-fen 6 oder 7 der Hauptschule oder auf dem qualifizie-renden Abschluss der Mittelschule auf und führen in zwei, drei oder vier Jahren zum mittleren Schulab-schluss. Sie vermitteln neben der allgemeinen Bildung eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung.

Gymnasien vermitteln die vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium, vorausgesetzt wird; sie schaffen auch zusätzliche Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule. Sie schließen in der Regel an die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen an und umfassen die Jahrgangsstufen 5 mit 12. Sie verleihen nach erfolgreicher Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife.

Freie Waldorfschulen fassen unterschiedliche Bil-dungsgänge im Sinne der Pädagogik Rudolf Steiners zusammen.

Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs: Die Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs füh-ren Berufstätige bzw. Erwachsene mit Bewährung im Berufsleben zu einem mittleren Schulabschluss bzw. zur allgemeinen Hochschulreife.

30. Berufliche Schulen 2019/20

Nach Beschluss des ALG FS werden Fälle des Dritten Geschlechts (Merkmalsausprägungen „divers“ und „ohne Angabe“), die zur Wahrung der Geheimhaltung nicht explizit veröffentlicht werden können, in den Veröf-fentlichungen in der Amtlichen Statistik einheitlich per Zufallsprinzip den Kategorien „männlich“ oder „weiblich“ zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt mit einem Erwar-tungswert von 0,5.

Berufsschulen haben die Aufgabe, in Abstimmung mit der betrieblichen Berufsausbildung die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse zu vermitteln und die fachpraktischen Fertigkeiten zu vertiefen. Sie werden in der Regel drei Jahre besucht. Neben wöchentlichem bzw. blockweisem Teilzeitunterricht wird auch Vollzeit-unterricht im Berufsgrundschuljahr und Berufsvorberei-tungsjahr erteilt. An Berufsschulen kann der mittlere Schulabschluss verliehen werden. Im Rahmen der Doppelqualifizierung "Berufsschule Plus – BS+" kann auch die Fachhochschulreife erworben werden.

Berufsfachschulen bereiten auf eine Berufstätigkeit vor oder führen zu einer abgeschlossenen Berufsaus-bildung. Sie setzen in der Regel den erfolgreichen Ab-schluss der Mittelschule, in einigen Fällen den mittleren Schulabschluss voraus. Der fachpraktische und theore-tische Unterricht dauert ein bis fünf Jahre. An mindes-tens zweijährigen Berufsfachschulen kann der mittlere

Page 28: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Erläuterungen

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 28 Statistik

Schulabschluss erworben werden, in besonders gere-gelten Ausnahmefällen auch die Fachhochschulreife.

Fachschulen setzen eine Berufsausbildung voraus. Sie dienen der vertieften Fortbildung oder Umschulung in gewerblich-technischen, landwirtschaftlichen sowie sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Berufen. An mindestens einjährigen Fachschulen kann die Fach-schulreife verliehen werden. Über eine besondere staatliche Prüfung kann zusätzlich die Fachhochschul-reife erworben werden.

Die Fachoberschule (FOS) wird zusammen mit der Berufsoberschule (BOS) seit dem Schuljahr 2008/09 unter dem Dach der Beruflichen Oberschule Bayern (BOB) zusammengefasst.

Fachoberschulen vermitteln eine allgemeine, fach-theoretische und fachpraktische Bildung. Sie richten sich an Schüler mit mittlerem Schulabschluss, aber noch ohne Berufsausbildung, umfassen die Jahrgangs-stufen 11 und 12 und führen zur Fachhochschulreife. Für überdurchschnittlich qualifizierte Absolventen mit Fachhochschulreife kann eine Jahrgangsstufe 13 ge-führt werden. Diese verleiht nach bestandener Abitur-prüfung die fachgebundene Hochschulreife sowie bei Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife.

Berufsoberschulen vermitteln eine allgemeine und fachtheoretische Bildung. Sie bauen auf einem mittleren Schulabschluss und einer einschlägigen Berufsausbil-dung oder entsprechenden mehrjährigen Berufserfah-rung auf. Die Berufsoberschule verleiht nach bestande-ner Abschlussprüfung die fachgebundene Hochschul-reife und beim Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hoch-schulreife. In der Vorklasse können Schüler mit erfolg-reichem Abschluss einer Mittelschule und einer ent-sprechenden, erfolgreich abgeschlossenen Berufsaus-bildung den mittleren Schulabschluss erwerben. Schü-ler der Jahrgangsstufe 12 können sich der Fachhoch-schulreifeprüfung unterziehen.

Fachakademien bereiten durch eine vertiefte berufliche und allgemeine Bildung auf den Eintritt in eine gehobe-ne Berufslaufbahn vor. Sie setzen einen mittleren Schulabschluss und eine dem Ausbildungsziel dienen-de berufliche Ausbildung oder praktische Tätigkeit vo-raus. Die Ausbildung dauert mindestens vier Halbjahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Durch eine staatliche Ergänzungsprüfung kann die Fachhoch-schulreife erworben werden, von sehr guten Absolven-ten die fachgebundene Hochschulreife.

31. Einrichtungen für ältere Menschen seit 2008

Zweijährig zum Stichtag 15. Dezember werden Daten zu den Einrichtungen für ältere Menschen erhoben. Nachgewiesen werden hier die wichtigsten Eckdaten. Da es sich um eine freiwillige Erhebung handelt, erhe-ben die Daten ab 2012 keinen Anspruch auf Vollstän-digkeit.

32. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger/-innen nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozi-alhilfe) seit 2012 nach Wohnort

Für Kapitel 3 SGB XII werden die Bedarfsgemeinschaf-ten und die Empfänger/-innen, für Kapitel 4 sowie für Kapitel 5 bis 9 werden die Empfänger/-innen jeweils zum Stichtag 31.12. / Ende des 4. Quartals ausgewie-sen.

33. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasser-entsorgung am 31. Dezember 1991, 2007, 2010, 2013 und 2016

Als Betreiber einer öffentlichen Wasserversorgung werden in Bayern Versorgungseinheiten mit 20 oder mehr angeschlossenen Einwohnern angesehen. Die öffentliche Abwasserentsorgung definiert sich über den Anschluss an die Kanalisation. Als öffentliche Abwas-serbehandlungsanlagen gelten Anlagen ab einer Kapa-zität von 50 Einwohnerwerten.

Page 29: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 202000 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2020 29 Statistik

Page 30: Landkreis Weilheim-Schongau 09 190

Aktuelle Veröffentlichungen

unterq.bayern.de/produkte

Statistisches Jahrbuchfür Bayern 2020Das Statistische Jahrbuch für Bayern ist das Standardwerk der amtlichen Statistik in Bayern seit 1894. Umfassend und informativ bietet es jährlich die aktuellsten Statistikdaten über Land, Leben, Leute, Politik, Wissenschaft und Wirt-schaft in Bayern an.

Auf über 600 Seiten enthält es die wichtigsten Ergebnisse aller amtlichen Statistiken – in Form von Tabellen, Graphiken oder Karten – zum Teil mit langjährigen Vergleichsdaten und Zeit rei hen. Ebenso werden ausge wählte wich tige Struk tur -daten für Regierungs bezirke, kreis freie Städte und Land kreise sowie Regionen Bayerns, aber auch für alle Bundes länder und die EU-Mit-glied staaten dargestellt. Daten aus Statistiken anderer Dienststellen und Organi sationen ver-vollständigen das Angebot.

PreiseBuch 39,00 € │ DVD (PDF) 12,00 € │ Buch+DVD 46,00 € │ Datei (PDF) 12,00 €

Bayern Daten 2020Die Bayern Daten sind ein kleiner Auszug aus dem Statis tischen Jahrbuch. Auf ca. 30 Seiten sind die wichtigsten bayerischen Strukturdaten aus Wirt schaft, Gesellschaft und Politik in Tabellen und Grafi ken dargestellt.

Bayerisches Landesamt für Statistik – Vertrieb, Nürnberger Straße 95, 90762 FürthTelefon 0911 98208-6311 │ Telefax 0911 98208-6638 │ [email protected]

jährlich die aktuellsten Statistikdaten über Land,

Ergebnisse aller amtlichen Statistiken – in Form

mit langjährigen Vergleichsdaten und Zeit rei hen.

Statistisches Jahrbuchfür Bayern 2020Das Statistische Jahrbuch für Bayern ist das Standardwerk der amtlichen Statistik in Bayern seit 1894. Umfassend und informativ bietet es jährlich die aktuellsten Statistikdaten über Land, Leben, Leute, Politik, Wissenschaft und Wirt-schaft in Bayern an.

Auf über 600 Seiten enthält es die wichtigsten Ergebnisse aller amtlichen Statistiken – in Form von Tabellen, Graphiken oder Karten – zum Teil mit langjährigen Vergleichsdaten und Zeit rei hen. Ebenso werden ausge wählte wich tige Struk tur -daten für Regierungs bezirke, kreis freie Städte und Land kreise sowie Regionen Bayerns, aber auch für alle Bundes länder und die EU-Mit-glied staaten dargestellt. Daten aus Statistiken anderer Dienststellen und Organi sationen ver-vollständigen das Angebot.

PreiseBuch 39,00 € │ DVD (PDF) 12,00 € │ Buch+DVD 46,00 € │ Datei (PDF) 12,00 €

Bayern Daten 2020Die Bayern Daten sind ein kleiner Auszug aus dem Statis tischen Jahrbuch. Auf ca. 30 Seiten sind die wichtigsten bayerischen Strukturdaten aus Wirt schaft, Gesellschaft und Politik in Tabellen und Grafi ken dargestellt.

Bayerisches Landesamt für Statistik – Vertrieb, Nürnberger Straße 95, 90762 FürthTelefon 0911 98208-6311 │ Telefax 0911 98208-6638 │ [email protected]

PreiseHeft 0,55 € │ Datei kostenlos