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4-2012 P.b.b. Verlagsort 8010 Graz Plus.Zeitung 10Z038447P Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark www.Lub.at Versuchsernte: Gülleversuch in Pfarrsdorf

Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark - lub.at 4... · Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark 2 Frühsaatenversuch mit Winterweizen – erste Erfahrungen Die LK Umweltberatung

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4-2012

P.b.b. Verlagsort 8010 Graz Plus.Zeitung 10Z038447P

Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark

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Versuchsernte: Gülleversuch in Pfarrsdorf

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Frühsaatenversuch mit Winterweizen – erste Erfahrungen

Die LK Umweltberatung startete im September 2012 einen Versuch mit Wintergetreide hinsicht-lich vorverlegter Saatzeit (Frühsaat) - bzw. als Mischkultur mit einer abfrostenden Begrünung. Von Frühsaaten bei Wintergetreide spricht man, wenn der Saattermin um 2 - 4 Wochen zum nor-malen Saattermin vorverlegt wird. Bei Winter-weizen (WW) bedeutet das, dass in unserer Re-gion ein Saatzeittermin in der 2. Septemberde-kade anzusetzen ist. Voraussetzung dafür ist eine früh geerntete Vorfrucht. In der Region kommen vor allem Kürbis, Raps, ev. Getreide und verschiedene Gemüse in Frage. Vorteile der Frühsaat: • 30% geringere Saatstärke (ca. 200 Korn/m²

bei WW), Kostenreduktion • bessere Ausnutzung von mineralisiertem

Stickstoff im Herbst, insbesondere nach Raps oder Leguminosen

• Reduktion von N-Auswaschungsverlusten • früherer Erntezeitpunkt bei höherer Ertrags-

stabilität • bessere Ausnutzung des Bodenwassers und

der Nährstoffe im Frühjahr durch den Ent-wicklungsvorsprung des Wurzelsystems, ins-besondere auf leichten Standorten

• höhere Toleranz gegen Frühsommertrocken-heit

Nachteile der Frühsaat: • höheres Auswinterungsrisiko (Sortenwahl!) • höheres Risiko von Blattkrankheiten, Virosen

und Schädlingsbefall • eventuell zusätzlicher Pflanzenschutzmittel-

aufwand (Fungizide, Insektizide) und Kosten • erhöhte Managementanforderungen an die

Bestandesführung Als sehr geeignet für Frühsaaten gelten Triticale und Roggen.

Da diese Kulturen bei uns allerdings kaum Be-deutung haben, wurde der Versuch mit Winter-weizen gestartet. Ziel des Versuches ist es, Frühsaaten von Win-terweizen hinsichtlich Nährstoffeffizienz, Ertrag, Bestandesführung und Trockentoleranz zu tes-ten. Der Standort ist ein seicht- bis mittelgründi-ger lehmiger Sand über Schotter. Im Versuch werden 3 Varianten getestet: • Frühsaat von Winterweizen (WW-F) Anbau am 11. September, 200 Korn/m²,

Saatgutbedarf: 90 kg/ha WW • Frühsaat von Winterweizen im Gemenge mit

Buchweizen (WW-BW) Anbau und Saatgutbedarf wie oben, zusätz-

lich 50 kg Buchweizen • Normalsaat von Winterweizen Anbau am 5. Oktober mit 300 Korn/m², 130

kg/ha Saatgut (WW-N) Erste Beobachtungen zum Zeitpunkt Ende Ok-tober: • Die Entwicklung der Frühsaaten ist bereits

weit fortgeschritten (EC23/24). • Ein Entwicklungsunterschied bei WW zwi-

schen Frühsaat und Frühsaat mit Buchwei-zen ist nicht feststellbar.

• Der WW der Normalsaat ist im Stadium EC 12/13.

• Der Buchweizen hat sich bis Ende Oktober sehr gut entwickelt (ca. 30 cm hoch und in Blüte) und ist am 30. Oktober beim ersten Frost bei ca. -3 Co abgefroren.

• Blattlausbefall oder Blattkrankheiten konnten nicht festgestellt werden.

• Die Nmin-Gehalte liegen um 20 kg/ha. Aus-geprägte Unterschiede zwischen den Varian-ten sind nicht gegeben.

Johannes Maßwohl

17.10. WW-BW Gemenge 30.10. BW abgefroren 17.10. Versuchsfeld

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Ergebnisse der Kürbissortenversuche 2012 und Vergleich der Nmin Untersuchungen

Das Jahr 2012 brachte in der Steiermark sehr unterschiedliche Erträge. Starke Ertragseinbu-ßen gab es vor allem in Gebieten mit Hagel. Auch der Frost im Mai nach den Eisheiligen be-einträchtigte die Kürbisbestände in ihrer Ent-wicklung, wobei die Steiermark noch mit einem blauen Auge davon gekommen ist. Auf vier Standorten (Eichfeld, Unterpremstätten, Wollsdorf und Unterlungitz) wurden auch 2012 wiederum Praxisversuche in der Süd- und Ost-steiermark betreffend Ölkürbissorten angelegt. Die Aussaat auf den vier Standorten erstreckte sich vom 27.4. bis 3.5.2012.

Das Saatgut aller Sorten war nur mit Maxim XL gebeizt. Beim Versuchsstandort Eichfeld wurde ein Reihenabstand von 1,45 m gewählt, die restlichen drei Betriebe haben sich für den en-geren Reihenabstand von 0,7 bzw. 0,75 m ent-schieden. Letztendlich lagen die errechneten Aussaatstär-ken zwischen 17.400 und 17.900 Pflanzen je ha. Pflanzenschutz- und Düngungsmaßnahmen wurden betriebsüblich gestaltet. Das Sorten-spektrum war auf allen Standorten gleich. Der höchste Ertrag konnte mit der Sorte GL Opal, gefolgt von GL Rustikal und GL Maximal

erreicht werden. Die neuen Hybriden der Saatzucht Gleisdorf GL 70 und GL 164 konnten 2012 das Ertragsniveau von GL Opal und GL Rustikal meist nicht erreichen. Die neue Populations-sorte GL Classic und auch die Sorte Beppo der Saatbau Linz brachten die geringsten Erträge. Weitere Ergebnisse und Auswertungen werden bei den Kürbisbautagen im Jänner 2013 präsentiert.

Christine Greimel Arbeitskreis Ackerbau

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Düngeplanung – jetzt schon an 2013 denken!

Für die Erstellung der Düngeplanung ist zu be-achten, dass Analysen-Ergebnisse von Gülleun-tersuchungen bei einer Vor-Ort-Kontrolle sei-tens der Agrar Markt Austria (AMA) zwar aner-kannt werden, jedoch der gesamtbetriebliche Stickstoffanfall aufgrund des Tierbestandes zwingend zu berücksichtigen ist. Das heißt, dass aufgrund niedriger bzw. auch höherer ana-lysierter Nährstoffwerte bei Wirtschaftsdüngern, insbesondere Gülle, die Anfallsmenge an Wirt-schaftsdünger zu hinterfragen ist. Der überwiegende Teil des Stickstoffvorrates im Boden ist in organischer Form im Humus ge-bunden. Dieser Stickstoffvorrat wird durch Ern-tereste, Gründüngung, Leguminosen, Wirt-schaftsdünger und Mineraldünger gespeist. Die Schweinehaltung als der vorherrschende Betriebszweig im Murtal der südlichen Steier-mark wird auch in der Zukunft hohe Flächenan-teile für sich beanspruchen. Ein effizientes Gül-lemanagement ist hierfür als Voraussetzung für eine Grundwasser schonende Bewirtschaftung der Ackerflächen unumgänglich. Zugleich wird der Nährstoffgehalt einer Gülle von sehr vielen Faktoren beeinflusst. Die Analyse der Wert be-stimmenden Bestandteile der Gülle ist daher von zentraler Bedeutung für den Einsatz und den Handel der Gülle. Im Rahmen der Umsetzung des Gülleprojektes (gefördert mit Mitteln des Landes Steiermark) wurden positive Schritte gesetzt und spiegeln sich in der Schaffung von günstigen Lagerraum-alternativen (Güllelagunen), dem vermehrten Einsatz einer verbesserten Ausbringtechnik (Gülleketten, Schleppschlauchverteiler, Gülle-trac) etc. wider. 2012 wurde das bereits laufen-de Gülleprojekt fortgeführt und für eine weitere Periode seitens der zuständigen Fachabteilun-gen des Landes finanziert. Dabei wird versucht, die Problematik der Gülleausbringung zu erfas-sen und das inner- und überbetriebliche Gül-lemanagement zu optimieren. Aufbauend auf die Zielsetzungen des Güllema-nagementprojektes, die vorhandenen Wirt-schaftsdünger bestmöglich einzusetzen und da-mit eine Umwelt schonende Bewirtschaftung

der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu fördern, wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen Landwirtschaftskammer und Maschinenring ver-traglich eingegangen. Die gefertigte Vereinbarung sieht eine Arbeits-aufteilung vor, nach der Wirtschaftsdünger- und Bodenprobennahmen bis hin zur Bereitstellung und Interpretation der Analysedaten vom Ma-schinenring organisiert und durchgeführt wer-den. Die Düngeplanerstellung auf Basis dieser Daten wird durch die Umweltberatung der Landwirt-schaftskammer vorgenommen. Die Bedeutung einer Gülle-Analyse wurde durch die Ergebnisse unter Anwendung der NIRS-Technologie (Zusammenarbeit LK Steier-mark, LFZ Raumberg-Gumpenstein und der Fir-ma IPUS GmbH) offenbar. Die analysierten Werte unterlagen sehr starken Schwankungen, die zwischen 9,04 kg Stickstoff und 1,63 kg Stickstoff (feldfallender Stickstoff, Nff) lagen. Der Mittelwert der 98 Gülleproben betrug 3,68 kg Nff. Durch diese breite Streuung der Werte ist er-sichtlich, dass eine Untersuchung der flüssigen Wirtschaftsdünger sehr sinnvoll ist. Für eine ge-naue Düngerberechnung ist eine Untersuchung des Stickstoffgehaltes von Gülle bzw. Jauche von großem Vorteil, da Tabellenwerte nur einen theoretischen Wert darstellen, die individuellen Gegebenheiten der landwirtschaftlichen Betrie-be jedoch nicht berücksichtigt werden.

Güllelagune

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Medieninhaber und Herausgeber: LK Steiermark Landwirtschaftliche Umweltberatung Hamerlinggasse 3, 8010 Graz

Für die Düngeplanung wichtige Daten: • 170 kg N ab Lager (Aktionsprogramm 2012

Nitrat, AP) • 210 kg Nff (Wasserrecht) • 150 kg Nff (ÖPUL, umweltgerechte Bewirt-

schaftung von Acker- und Grünlandflächen, UBAG)

• 100 kg N leichtlöslich (AP), Gabenteilung ausgenommen bei Hackfrüchten und Gemü-sekulturen, wenn der Boden eine mittlere bis hohe Sorptionskraft, d.h. einen mehr als 15%-igen Tonanteil, aufweist

Strengere Bestimmungen aufgrund der Schon-gebietsauflagen sind einzuhalten!

Wo kann Gülle zur Nährstoffanalyse eingereicht bzw. Informationen zur Analytik nachgefragt werden? • LK Umweltberatung, BK Leibnitz, 8430 Leib-

nitz, Julius-Strauß-Weg 1, 03452/82578 DW 4930 bzw. DW 4931

• AGES Wien, www.ages.at • Amt d. Stmk. Landesregierung, Abteilung 10,

Referat Boden- und Pflanzenanalytik, 8047 Graz, Ragnitzstraße 193 (Haidegg)

• MR Grenzland, 8492 Halbenrain 125, Thomas Fleischhacker, Tel.: 03476/29899 bzw. 0664/9606104

• LFZ Raumberg-Gumpenstein, 8952 Irdning, Raumberg 38, Dr. Wilfried Wenzel, Tel.: 03682/22451-230

Für die Düngung zu beachtende Verbotszeiträume – Zeiträume, in denen stickstoffhältige Dünge-mittel nicht auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebracht werden dürfen, AP 2012:

mit Winterung oder Zwischenfrucht (Anbau bis 15.10.)

früher N-Bedarf (Durum, Sommer- und Wintergerste, Raps, Feldgemüse unter Vlies/Folie)

N-hältige Han-delsdünger, Gülle, Jauche, Gärrück-stände, Biogasgülle, flüssiger Klär-schlamm

Stallmist, Kompost, entwässerter Klär-schlamm, Klär-schlammkompost

alle übrigen landwirtschaftlichen Nutzflächen

ja ja 15.11. – 31.01. 30.11. – 31.01.

nein 15.11. – 15.02. 30.11. – 15.02.

nein ja 15.10. – 31.01. 30.11. – 31.01.

nein 15.10. – 15.02. 30.11. – 15.02. Dauergrünland, Wechselwiesen 30.11. – 28.02. 30.11. – 15.02.

Fazit: Mit ständig steigenden Düngemittelprei-sen, begründet u.a. durch die begrenzten Phos-phorreserven, erlangt Wirtschaftsdünger immer mehr an Bedeutung. Wirtschaftsdüngeranaly-sen sind für die korrekte schlagbezogene Dün-gung sinnvoll und bieten wertvolle Informatio-nen betreffend der tatsächlichen Nährstoffgeh-alte. Für die mengenmäßige Ermittlung der Nährstof-fe aus Wirtschaftsdüngern ist jedenfalls der Tierbestand maßgeblich und wird auch dement-sprechend kontrolliert. „Bei einer schlüssigen Jahresaufzeichnung wird ein Spielraum von maximal 50 m3 bei Hofdüngern, jedoch höchs-tens +/- 10% toleriert“ (Düngerblatt des LK Dün-gerechners).

Albert Bernsteiner

Kjeldahl - Apparatur für Gülleanalysen (Labor LK Umweltberatung Leibnitz)

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Feinstaub und Landwirtschaft

Die Verordnung zum Immissionsgesetz Luft hat mit 17. Jänner 2012 in der folgenden Form Gül-tigkeit erlangt: § 5 Maßnahmen für die Landwirtschaft (1) Bei der Abfüllung staubender Schüttgüter aus Silos in Sanierungsgebieten gemäß § 2 sind geeignete Vorrichtungen zur größtmögli-chen Verringerung der freien Fallhöhe zu ver-wenden. (2) Die Ausbringung rasch wirksamer stickstoff-hältiger Düngemittel sowie deren Einarbeitung auf landwirtschaftliche Nutzflächen ohne Boden-bedeckung hat gemäß den Bestimmungen des Aktionsprogramms Nitrat 2008, kundgemacht im Amtsblatt zur Wr. Zeitung vom 31. Jänner 2008, ABl. Nr. 22/2008, zu erfolgen. (3) Endlager für Gärrückstände von Biogasanla-gen, die nicht ausschließlich Materialien im Sinne von § 2 Abs. 3 letzter Satz AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002, behandeln, müssen im Sanierungsgebiet mit gasdichten Abdeckungen ausgestattet sein. § 6 Gülleanlagen (1) Gülleanlagen müssen wasserdicht sein und sind so auszubilden, dass davon ausgehende, gasförmige Emissionen in die Umgebungsluft durch dauerhaft wirksame, vollflächige Abde-ckungen vermindert werden. Die Abdeckungen sind ausreichend widerstandsfähig gegen Ein-wirkungen, die sich aus dem bestimmungsge-mäßen Gebrauch ergeben (z. B. atmosphäri-sche und mechanische Einwirkungen), auszubil-den. (2) Durch betriebliche Vorrichtungen und Mani-pulationen darf die ständige Wirksamkeit der Abdeckung gemäß Abs. 1 nicht eingeschränkt werden. Ausgenommen ist das Aufmixen vor der Ausbringung. (3) Ausgenommen von der Abdeckungsver-pflichtung in Abs. 1 und § 5 Abs. 3 sind Güllean-lagen, wenn bei der Inbetriebnahme Maßnah-men gesetzt werden, welche die Emissionen

Die Feinstaubdiskussion ist im Bereich Graz und in der Folge in den Feinstaubsanierungsge-bieten der Süd- und Oststeiermark ein brennen-des Problem. Seit Jahren wird diskutiert, welche Ansatzpunkte zur Lösung dieses Problems am effizientesten in Frage kämen. Der Handlungs-bedarf, der sich durch die Überschreitung der Grenzwerte und durch die damit verbundenen Sanktionen der EU ergibt, hält diese Diskussion seit Jahren aufrecht. Die Landwirtschaft wird als Mitverursacher ge-sehen. Nachdem Ammoniak sich in Verbindung mit anderen Schwebeteilchen in der Luft zu Feinstaub bilden kann, ist auch die Landwirt-schaft in die Feinstaubentstehung eingebunden. Der in der Atmosphäre bestehende Ammoniak stammt zu etwa 87 % aus der Landwirtschaft bzw. aus natürlichen Prozessen. Somit kann sich die Landwirtschaft nicht vollständig aus der Mitverursacherrolle verabschieden. Im Zuge der langjährigen Verhandlungen konn-ten Forderungen, die im Nährstoffmanagement über das Aktionsprogramm Nitrat hinausgegan-gen wären und verschiedene Vorschläge zu Be-wirtschaftungseinschränkungen, vermieden werden. Im Wesentlichen ist als Ergebnis für die Landwirtschaft die Abdeckungsverpflichtung für Güllelager verblieben. In diesem Bereich ist es maßgeblich, welche Maßnahmen im Detail als Abdeckung anerkannt werden. Strohabdeckung

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von Luftschadstoffen zumindest im gleichen Ausmaß reduzieren, wie durch die Verwendung einer Abdeckung im Sinne des Abs. 1 erzielt würden. Als wesentliche Maßnahme ist die Abdeckungs-verpflichtung der Güllelager anzusehen. Dabei ist wesentlich, dass dies in den Erläuterungen klargestellt ist: Abdeckungen sind natürlich sich bildende oder künstlich aufgebrachte Schwimmde-cken aus Strohhäcksel oder anderen geeig-neten Materialien, Leichtgutschüttungen, Schwimmkörper etc., ebenso wie Betonde-cken und Abdeckfolien. Durch die Abdeckung wird ein Ausgasen des Ammoniaks in hohem Maße verhindert.

Damit bleibt der überwiegende Teil des Stick-stoffes in der Gülle und wandert nicht in die Umgebungsluft. Maßgeblich dabei ist, dass ein direkter Kontakt von Gülle zur Umgebungsluft vermieden wird und dadurch der Ausgleich der Gasdruckdifferenz der beiden Stoffe behindert wird. Wenn auch diese Maßnahme in der Hauptfein-staubzeit Winter nicht der große Wurf zur Prob-lemlösung ist, bringt er nicht zu übersehende Vorteile für die N – Bilanz. Die N – Verluste aus der Güllelagerung werden auf ein Minimum reduziert und damit teurer Zu-kaufsdünger gespart. Das KTBL hat sich eben-so, wie die BA Gumpenstein, in den letzten Jah-ren intensiv mit dem Thema der N – Verlust – Minimierung beschäftigt.

Art der Abdeckung

Minderung gegenüber nicht ab-gedeckten Güllebehältern in %

Anmerkung Rindergülle Schweinegülle

Natürliche Schwimmdecke 30 – 801) 20 – 701) Geringe Wirksamkeit bei häufiger Gül-leausbringung Künstliche Schwimmdecke

- Strohhäcksel

70 – 902)

70 – 90

- Granulate 80 – 902) 80 – 90 Ausgleich von Materialverlusten

- Schwimmfolie 80 – 902) 80 – 90 Geringer Wartungsaufwand, Kosten

- Schwimmkörper k.A.3) > 903) Schweinegülle ohne Schwimmdecke, besondere Sorgfalt beim Homogenisie-ren/Absaugen der Gülle erforderlich

Feste Abdeckungen - Zelt, Kunststoffabdeckg.

85 – 95

85 – 95 geringer Wartungsaufwand, kein Re-

genwassereintrag, längste Nutzungs-dauer - (befahrbarer)

Betondeckel 85 – 95 85 – 95

Tabelle: Abdeckungen für Behälter u. deren Emissionsminderungspotenziale (Döhler et al., 2011, KTBL)

1) je nach Ausprägung der Schwimmdecke 2) idR ist bei Rindergülle eine natürliche Schwimmdecke vorhanden 3) bisher liegen nur Ergebnisse zur Schweinegülle im Labormaßstab vor (Quelle: DÖHLER et al. 2002)

Bei Güllelagunen, die eine relativ große Ober-fläche und einen leichteren Windzutritt zur Oberfläche haben, ist die Abdeckung beson-ders effizient. Auch die Ausgestaltung der Befüllung der Gru-ben ist von Bedeutung. Durch Einleiten der Gül-le nahe dem Grubenboden wird eine Zerstörung der Schwimmdecke verhindert und die Abde-ckungswirkung möglichst lange erhalten.

Es ist letztlich nicht allzu schwierig, Ammoniak-Emissionen am Lager zu reduzieren. Dabei sol-len neben den wirtschaftlichen Überlegungen auch auf die positiven Aspekte guter nachbar-schaftlicher Beziehungen nicht vergessen wer-den.

Walter Huber Tierzuchtabteilung

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Kürbisbautage 2013

Schongebietstage 2013

Datum Standort Bezirk Zeit Gastreferent Thema

Mo 14.1.2013 Festhalle Rassach 8510 Rassach 122

DL, VO, GU 13:30 bis 17:00

Dr. Sedlmeier Bodenbearbeitung vor u. nach Kürbisbau

Di 15.1.2013 LFS Hatzendorf 8361 Hatzendorf 110

FB, BGLD, RA, FF

08:30 bis 12:00

Dr. Sedlmeier Bodenbearbeitung vor u. nach Kürbisbau

Di 22.1.2013 FS Schloss Halbenrain 8492 Halbenrain 1

RA, LB, FB 08:30 bis 12:00

Hr. Klein Lebensmittelhygiene - Kernverarbeitung

Mi 23.1.2013 LFS Grottenhof-Hardt 8052 Tahl bei Graz, Hardter Straße 27

G, VO, GU 08:30 bis 12:00

Hr. Klein Lebensmittelhygiene - Kernverarbeitung

Mi 23.1.2013 FS Neudorf - St. Martin 8410 Wildon, Neudorf 17

LB, GU 17:00 bis 20:30

Dr. Huss Krankheiten im Kürbis - Pflanzenschutz

Do 24.1.2013 LFS Kirchberg am Walde 8232 Grafendorf, Erdwegen 1-4

HB, BGLD, FF

08:30 bis 12:00

Dr. Huss Krankheiten im Kürbis - Pflanzenschutz

Do 24.1.2013 Obstbaufachschule Gleisdorf 8200 Gleisdorf, Pirching 80

WZ, HB, FB 17:00 bis 20:30

Hr. Klein Lebensmittelhygiene - Kernverarbeitung

Begrünungsfachtag

Donnerstag 29.11.2012 09 bis 12 Uhr LFS Alt Grottenhof

Krottendorfer Straße 110, 8052 Graz

Gründeckenanbau nach Mais Ing. Stefan Neubauer LK Umweltberatung

Erfolgreicher Zwischenfruchtbau unter

wasserlimitierten Bedingungen Univ. Ass. DI Dr. Gernot Bodner

BOKU Wien

Anschließend Feldbegehung

DI Johannes Maßwohl Bezirkskammer Südoststeiermark 8330 Feldbach, Franz-Josef-Straße 4 Tel.: +43 (3152) 2766-4343, Fax: DW 4351 mobil: +43 (664) 602596-4343 Mail: [email protected]

Neue Adressen und Telefonnummern

Ing. Franz Auer Bezirkskammer Südoststeiermark 8330 Feldbach, Franz-Josef-Straße 4 Tel.: +43 (3152) 2766-4342, Fax: DW 4351 mobil: +43 (664) 602596-4342 Mail: [email protected]

Datum Standort Bezirk Zeit Themen

Mi 16.1.2013 St. Veit, GH Draxler LB 14:00

Do 17.1.2013 Lang, GH Schweinzger LB 09:00 Pflanzenschutzmittelgesetz,

Fr 18.1.2013 Wundschuh, GH Kirchenwirt GU 13:30 Regionalprogramm

Do 24.1.2013 Halbenrain, GH Wagner RA 09:00 Aktuelles aus dem Schongebiet

Mo 28.1.2013 Eichfeld, GH Walch RA 09:00

Programm der Fachtagung

Begrüßung und Eröffnung Direktor DI Erich Kerngast

LFS Alt Grottenhof

Aktueller Diskussionsstand: ÖPUL und GAP insbesondere Begrünung

DI Albert Bernsteiner LK Umweltberatung

Kursbeitrag: €15,- bzw. €10,- AK Mitglieder