18
LEHRBUCH DES SCHWEIZERISCHEN STRAFRECHTS ALLGEMEINER TEIL VON DR. ERNST HAFTER ORD. PROFESSOR DER RECHTE IN ZVRICH 1926 VERLAG VON JULIUS SPRINGER· BERLIN

LEHRBUCH DES SCHWEIZERISCHEN STRAFRECHTS978-3-642-94387-4/1.pdf · lehrbuch des schweizerischen strafrechts allgemeiner teil von dr. ernst hafter ord. professor der rechte in zvrich

  • Upload
    haphuc

  • View
    233

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

LEHRBUCH DES SCHWEIZERISCHEN

STRAFRECHTS

ALLGEMEINER TEIL

VON

DR. ERNST HAFTER ORD. PROFESSOR DER RECHTE IN ZVRICH

1926 VERLAG VON JULIUS SPRINGER· BERLIN

ISBN-13: 978-3-642-93987-7 e-ISBN-13: 978-3-642-94387-4 DOI: 10.10071978-3-642-94387-4

ALLE RECHTE, INSBESONDERE DAS DER üBERSETZUNG IN FREMDE SPRACHEN, VORBEHALTEN.

SOFTCOVER REPRINT OF THE HARDCOVER 1ST EDITION 1926

MEINEN LEHRERN "L"'ND FREUNDEN

eARL STOOSS IN GRAZ

EMIL ZÜRCHER IN ZüRICH

ZUGEEIGNET

Vorwort. Seit mehr als 30 Jahren arbeiten wir an einem einheitlichen schweize­

rischen Strafgesetzbuch. Vor dem Weltkrieg schien die Erreichung des Ziels in greifbare Nähe gerückt und auch in den Jahren 1914-1918 hatten wir in unserem vom Krieg verschonten Lande das Glück, die Arbeit fördern zu können, Seitdem aber ist ein gewisser Stillstand ein­getreten. Die parlamentarischen Arbeiten an dem am 23. Juli 1918 der Bundesversammlung vorgelegten Entwurf eines schweizerischen Straf­gesetzbuches schreiten nur langsam vorwärts. Die von föderalistischen Gedanken getragene Opposition gegen ein einheitliches schweizerisches Strafrecht tritt verstärkt hervor. So wird noch eine Reihe von Jahren vergehen, bis die Rechtseinheit erreicht, daß das umfassende eid­genössische Gesetzbuch in Kraft getreten sein wird.

Solange gelten neben den bereits bundesrechtlich geordneten Teilen die 25 verschiedenen kantonalen Strafrechte. Ihre Vielgestaltigkeit ist so groß, daß der Einzelne kaum zur völligen Beherrschung des Ganzen gelangt. Vor allem scheint es kaum möglich, im Rahmen eines Lehr­buchs den Besondern Teil der schweizerischen Strafrechte zu einer vertieften und einheitlichen Darstellung zu bringen. Anders steht es mit den allgemeinen Lehren. Trotz des Reichtums der kantonalen Ver­schiedenheiten bestehen heute in vielen strafrechtlichen Grundfragen übereinstimmende Anschauungen. Daran haben Praxis, Gesetzgebung und Wissenschaft der letzten Jahrzehnte in gleichem Maße ihr Verdienst.

Schon heute hat die Nebenstrafgesetzgebung des Bundes einen be­deutenden Umfang. Das Bundesgericht - als Kassationshof in Straf­sachen und weiter bei Beurteilung staatsrechtlicher Rekurse - hat zu zahlreichen Fragen des Strafrechtes, insbesondere des Allgemeinen Teils, sich ausgesprochen und ist in einzelnen Punkten zu einer maßgebenden, auch in der kantonalen Rechtsprechung beachteten Praxis gelangt.

Bundes- und kantonale Strafgesetzgebung der letzten 30 Jahre stan­den unter dem immer deutlicher werdenden Einfluß der an den eid­genössischen Entwürfen geleisteten Arbeit. Ich hoffe, an manchen Stellen dieses Buches den Nachweis für diese Behauptung erbracht zu haben.

Vor allem aber hat die Beschäftigung mit den eidgenössischen Ent­würfen die schweizerische Strafrechtswissenschaft gefördert. Nicht nur nach ihrem Umfang, auch nach ihrem Gehalt verdient heute die schweize-

VI Vorwort.

rische Strafrechtsliteratur Beachtung. Sie ist in der Schweiz und im Ausland vielfach zu wenig bekannt. Ich habe sie mit dem Streben, eine gewisse Vollständigkeit zu erreichen, zu verarbeiten gesucht.

Der Plan dieses Buches war damit gegeben. Es will ein Lehrbuch sein, das zunächst die geltenden schweizerischen

Rechte zu dogmatischer Darstellung bringt. Daneben aber soll es, unter stetem Hinweis auf die eidgenössischen Entwürfe, die Fülle der kriminal­politischen Fragen zur Erörterung bringen.

Die Bearbeitung des Besondern Teils behalte ich mir für die Zeit der erreichten Rechtseinheit vor.

Kilchberg bei Zürich, im April 1926.

E. HaUer.

Inhaltsverzeichnis.

Grundlagen. Erster A bschni tt.

Strafrecht und Strafgesetz. § 1. Aufgaben des Strafrechts . . . . . . . . . . . . . . S. 1

I. Strafrecht, Strafprozeßrecht, Strafvollzugsrecht. 11. Politische und kulturelle Aufgabe des Strafrechts. Ziele der Kriminalpolitik.

§ 2. Das Strafgesetz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 4 I. Strafgesetz. Eigentliche Strafrechtssätze. H. Blankett- oder

Rahmengesetz. IH. Uneigentliche Strafrechtssätze. IV. Straf­verordnungen und Staatsverträge. V. Die hinter dem Strafgesetz stehenden Normen.

§ 3. Stellung des Strafgesetzes in der Rechtsordnung . . . . S. 7 I. Das Strafrecht öffentliches Recht. Privatrechtliche Wirkungen

des Verbrechens. 11. Subsidiäre, komplementäre Natur des Straf-rechts.

§ 4. Keine Strafe ohne Gesetz. Analogie. Auslegung des Straf­gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 10

I. Keine Strafe ohne Gesetz. H. Analoge Rechtsbildung im Straf-recht. IH. Auslegung, insbesondere ausdehnende Interpretation.

§ 5. Gewohnheitsrecht. Besonderheiten im schweizerischen Straf-recht ........................ S. 15

I. Ausschluß des Gewohnheitsrechtes für die Bildung neuer Straf­tatbestände. Aufhebendes Gewohnheitsrecht. 11. Die Verhältnisse in den Kantonen ohne StGB. (Uri und Nidwalden).

§ 6. Quellen und Literatur des schweizerischen Strafrechts S. 18 I. Strafgesetzbücher. Nebenstrafgesetzgebung. Der eidgenössische

Strafgesetzentwurf. H. Quellen, Gesetzesausgaben, Kommentare. Eidgenössische Strafgesetzentwürfe. IH. Umfassende Darstellungen. IV. Zeitschriften und Spruchsammlungen.

§ 7. Das schweizerische Strafrecht im Überblick. genössische Stralgesetzentwurf . . . . . . .

Der eid­.... S. 26

I. Abhängigkeit und Selbständigkeit des schweizerischen Straf­rechts. 11. Überblick über die schweizerischen Rechte nach der Zeit ihrer Entstehung und nach den mitspielenden Einflüssen (helve­tisches StGB., deutsche Partikulargesetzgebung, deutsches StGB., eidgenössische Entwürfe). II!. Strafrechtsvereinheitlichung und Strafrechtsreform. Die eidgenössischen Entwürfe.

VIII Inhaltsverzeichnis.

§ 8. Bundesrecht und kantonales Recht . . . . . . . . . . S. 33 I. Gesetzgebungsgewalt der Kantone. Bundesrechtliche Beschrän­

kungen. 11. Verhältnis zwischen Bund und Kantonen auf Grund von Art. 64 bis der BV. 111. Bundesrecht bricht kantonales Recht.

§ 9. Verhältnis zwischen den Strafgesetzbüchern und der Neben­strafgesetzgebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 38

I. Allg. Teil des BStG. und Nebenstrafgesetze des Bundes. 11. Allg. Bestimmungen des BStG. und kantonale Nebenstrafgesetze. 111. Allg. Teil der kantonalen StGB. und kantonale Nebenstrafgesetze.

Zweiter Abschnitt.

Bereich des Strafgesetzes. § 10. Zeitliche Geltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 42

I. Lex posterior derogat priori. Grundsätzlicher Ausschluß der Nachwirkung alten Rechts und der Rückwirkung neuen Rechts. 11. Der Satz vom mildern Gesetz. 111. Seine Durchführung. IV. Der Satz vom mildern Gesetz im Strafprozeß- und im.Strafvollstreckungs­recht. V. Nichtanwendung bei sichernden Maßnahmen.

§ 11. Räumliche Geltung . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 47 I. Das sog. internationale (interkantonale) Strafrecht. 11. Grund­

sätze: Territorialprinzip; Realprinzip; Heimatprinzip (aktives Per­sonalitätsprinzip), insbesondere das stellvertretende Strafrecht; Universalitätsprinzip (Weltrechtsprinzip). 111. Auslieferung.

§ 12. Fortsetzung. Die schweizerische Gesetzgebung. Der eid-genössische Entwurf. ................ S. 53

I. Bundesrecht. 11. Kantonale Rechte. 111. Der eidgenössische Entwurf.

§ 13. Persönliche Geltung. . . . . . . . . . . . . . . . . S. 58 I. Grundsatz: Allgemeine Gültigkeit der Strafgesetze für jeder­

mann. 11. Ausnahmen auf Grund des Völkerrechts. 111. Ausnahmen auf Grund des Verhältnisses zwischen Bund und Kantonen. Militär­strafrecht. IV. Hinweis auf die parlamentarische Immunität.

Die allgemeinen Lehren des Strafrechts. Erster Teil.

Verbrechen und Rechtsbrecher. Erster Abschnitt.

Die Elemente des Verbrechensbegriffes. Erstes Kapitel.

Das Verbrechen ein menschliches Verhalten. § 14. Der Mensch als Täter. Das sog. Körperschaftsdelikt . . . S. 63

I. Nur der Mensch ist Täter. 11. Delikts- und Straffähigkeit der Körperschaft? 111. Das Problem in der schweizerischen Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Inhaltsverzeichnis. IX

§ 15. Menschliches Verhalten. Begehung. Unterlassung ... S. 67 I. Die Begriffe Handlung und Verhalten. 11. Begehungsverbrechen.

111. Unterlassungsverbrechen (echte und unechte U.-V.).

§ 16. Lehre vom Kausalzusammenhang. . . . . . . . . . . S. 72 I. Naturwissenschaftlicher und juristischer Ursachenbegriff. 11. Die

juristische conditio sine qua non. 111. Theorie von der adäquaten Verursachung. IV. Kausalzusammenhang und Unterlassungsver­brechen. V. Die sog. Unterbrechung des Kausalzusammenhangs. VI. Rechtsprechung.

§ 17. Ort und Zeit der Verbrechensverübung . . . . . . . . S. 78 I. Distanzverbrechen. 11. Handlungs- oder Tätigkeitstheorie.

Erfolgstheorie. Zwischenwirkungstheorie. Ubiquitätstheorie. 111. Neue bundesgerichtliche Rechtsprechung. Neue Gesetze und Entwürfe. IV. Einzelfragen: Versuch; Teilnahme. Begehungsort bei Preßdelikten. V. Zeitpunkt der Verbrechensverübung im be-sondern.

Zweites Kapitel.

Das Verbrechen ein rechtswidl'iges Verhalten. § 18. Rechtswidrigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 84

I. Der allgemeine Rechtswidrigkeitsbegriff. 11. Strafrechtswidrig-keit. 111. Rechtswidrigkeit als Erfordernis des Straftatbestandes. Die besondere Hervorhebung in einzelnen Tatbeständen.

§ 19. Einteilung der Verbrechen.. . . . . . . . . . . . . . S. 88 I. Zusammenhang mit der Rechtswidrigkeit. 11. Verbrechen,

Vergehen, Übertretungen. 111. Verletzungs-(Erfolgs-)delikte, Ge­fährdungsdelikte. Weitere Einteilungen.

Drittes Kapitel.

Das Verbrechen ein schuldhaftes Verhalten. § 20. Der Schuldbegriff . • . . . . . . . . . . . . . . . . S. 92

I. Die Frage nach der menschlichen Schuld. 11. Die verschiedenen Auffassungen und ihre Konsequenzen. 111. Das Ziel: die Verfei­nerung der Schuldlehre.

§ 21. Erfolgshaftung und Schuldhaftllng . . . . . . . . . . S. 97 I. Keine Strafe ohne Schuld. 11. Überreste der Erfolgshaftung

(die durch den Erfolg qualifizierten Delikte; Schuldfrage im Über­tretungs-S tR. ; Schuldpräsumptionen).

§ 22. Zurechnungsfähigkeit. Zurechenbarkeit . . . . . . . . S. 101 . I. Zurechnungsfähigkeit als Schuldvoraussetzung. Unterschied

gegenüber der zivilrechtlichen Urteilsfähigkeit. 11. Relativität. 111. Vermutung der Zurechnungsfähigkeit. IV. Gesetze. V. Zu­rechnungsfähigkeit im Zeitpunkt der Deliktsbegehung. Actio libera in causa. VI. Zurechenbarkeit.

§ 23. Die Schuldformen im Allgemeinen . . . . . . . .' . . S. 106 I. Ihre Entwicklung. 11. Strafbarkeit vorsätzlicher und fahr­

lässiger Delikte, insbesondere bei Übertretungen? 111. Schuld und Zufall.

x Inhaltsverzeichnis.

§ 24. Schuldform des Vorsatzes . . . . . . . . . . . . . . S. 108 I. Gruppierung der Gesetze. H. Rechtsprechung. IU. Der all­

gemeine Vorsatzbegriff (Willens- und Vorstellungstheorie ). IV. Vor­satzarten (Absicht, direkter Vorsatz, eventueller Vorsatz).

§ 25. Schuldform des Vorsatzes. Fortsetzung . . . . . . . . S. 114 I. Bestimmter, unbestimmter Vorsatz. 11. Der Vorsatz erstreckt

sich nicht auf Momente, die nicht zum Tatbestand gehören. JII. Be­wußtsein der Rechts-(Pflicht- )widrigkeit als Vorsatzmerkmal. IV. Präzisierung.

§ 26. Schuldform der Fahrlässigkeit . .. ....... S. 119 I. Begriff (bewußte und unbewußte Fahrlässigkeit). 11. Objektive

Umstände und persönliche Verhältnisse alsPrüfungsmaßstab. IU. Ge­setze und Rechtsprechung. IV. Allgemeine Bestimmungen über die Bestrafung der Fahrlässigkeit.

Zweiter Abschnitt.

Weitere Voraussetzungen für die Entstehung des Strafanspruches.

§ 27. Die sog. Strafbarkeitsbedingungen ... . . . . . . . S. 123 I. Sie sind vom DeIiktstatbestand unabhängige Umstände. II.Fol­

gerungen. IU. Die Prozeßvoraussetzungen (Ermächtigungsdelikte).

§ 28. Strafantrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 125 I. Begründung und rechtliche Natur. U. Gesetzgebung, Rechtspre-

chung und Literatur. UI.Folgerungen aus dem materiellrechtlichen Charakter des Strafantrages. IV. Ausgestaltung. V.Privatstrafklage.

Dri tter Abschnitt.

Ausschluß von Rechtswidrigkeit, Schuld und Strafbarkeit. Vorbemerkung ..................... S. 134

Erstes Kapitel.'

Fehlen der Rechtswidrigkeit. § 29. Notwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 135

I. Begriff. Verhältnis zwischen Zivil- und Strafrecht. 11. Ausge­staltung: gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff; Notwehrhilfe; geschützte Rechtsgüter; Art der Abwehr, Proportionalität; Aber­ration. IH. Überschreitung der Notwehr. IV. Anzeigepflicht. V. Das Notwehrrecht.

§ 30. Notstand. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 144 I. Begriff. Verhältnis zwischen Zivil- und Strafrecht. H. Ausge­

staltung: unmittelbare Gefahr; Notstandshilfe; geschützte Rechts­güter; verschuldete und unverschuldete Gefahr; Art der Gefahrab­wendung, Proportionalität. IU. Überschreitende Notstandshand­lung. IV. Anzeigepflicht. V. Das Notrecht.

§ 31. Andere Rechtfertigungsgründe . . . . . . . . . . . . S. 152 I. Selbsthilfe außer Notwehr und Notstand. H. Amtshandlungen.

IU. Anderweite Berechtigungen: Erziehungs- und Zuchtgewalt; sog. Berufsrechte. IV. Art. 31 des eidgenössischen E.

Inhaltsverzeichnis. XI

§ 32. Einwilligung des Verletzten und Selbstverletzullg' S. 161 I. Der Satz: volenti non fit injuria. H. Seine Tragweite. IH.

Selbstverletzung ; Selbstmord, Anstiftung und Beihilfe dazu.

Zweites Kapitel.

Fehlen der Schuld. Verminderte Schuld.

§ 33. Unzurechnungsfähiglwit . . . . . . . . . . . . . . . S. 166 I. Unzurechnungsfähigkeit ein Entschuldigungsgrund. H. Gesetz­

gebung, Rechtsprechung, Literatur. Biologische, psychologische Be­stimmung; gemischte Methode. HI. Pathologischer Dauerzustand; vorübergehender Zustand. Selbstverschuldete Trunkenheit und andere Betäubungszustände.

§ 34. Verminderte Zurechnungsfähigkeit . . . . . . . . . . S. 170 I. Juristische Wertung. 11. Gesetzgebung. IH. Kantone ohne

Bestimmungen. IV. Art. 11 des eidgenössischen E. V. Maßnahmen gegenüber dem vermindert Zurechnungsfähigen.

§ 35. Zwang. Befehl des Vorgesetzten . . . . . . . . . . . S. 173 I. Handeln unter Zwang und Notstand. 11. Gesetzgebung. IH. Vis

absoluta, vis compulsiva. IV. Entschuldigung, Strafmilderung. V. Befehl des Vorgesetzten. Gesetzgebung, insbesondere das MiIStR. VI. Konsequenzen.

§ 36. Irrtum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 178 I. Begriff. 11. Tatirrtum. IH. Unwesentliche Irrtumsfälle (Irrtum

im Objekt, Abirrung). IV. Zurechnung zur Fahrlässigkeit. V. Rechts­irrtum. Der Satz error juris nocet. VI. Seine Entwicklung. Seine Unhaltbarkeit. VII. Gleichstellung von Tat- und Rechtsirrtum.

Drittes Kapitel.

Straflosigkeit trotz rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens.

§ 37. Immunität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 184 I. Begriff. 11. Parlamentarische Immunität. IH. Gesetzgebung.

IV. Immunität als persönlicher Strafausschließungsgrund. Kon­sequenzen. V. Kritik.

§ 38. Andere Fälle . . . . . . . . .......... S. 188 I. Straflosigkeit in Einzelfällen. 11. Das Absehen von Strafe in

besonders leichten Fällen.

Vierter Abschnitt.

Die VerbrechellSformell. Erstes Kapitel.

Versuch. § 39. Vollendung, Versuch, Vorbereitung . . . . . . . . . . S. 190

I. Gesetzliche Umschreibung des Versuchsbegriffs. 11. Vollendung. IH. Gestaltung des Versuchsbegriffs. Versuch bei zusammen-

XII Inhaltsverzeichnis.

gesetzten Delikten, bei Unterlassungsdelikten. IV. Vorbereitungs. handlungen. V. Sog. qualifizierter Versuch.

§ 40. Strafbarkeit des Versuchs .............. S. 196 1. Versuch als Gefährdung. 11. Gesetzgebung: Versuch einer

Übertretung, eines Verbrechens oder Vergehens. III. Mildere Be­strafung. IV. Unvollendeter und vollendeter Versuch. Fehl­geschlagenes Verbrechen. Eidg. E. V. Strafzumessung.

§ 41. Untauglicher Versuch ... S.201 1. Fälle. Untauglicher Versuch und Mangel am Tatbestand.

Wahnverbrechen. 11. Grundsätzliche Lösungen. IH. Geltende Rechte. IV. Eidg. E. und Freiburg.

§ 42. Rücktritt vom Versuch und tätige Reue ........ S. 206 1. Der rechtspolitische Gedanke. H. Geltende Rechte. IH. Frei­

willigkeit. IV. Eidg. E.

Vorbemerkung.

§ 43. Täterschaft.

Zweites Kapitel.

Täterschaft und Teilnahme. . ..... S.209

. ..... S.21O 1. Direkte Täterschaft. II. Mittelbare Täterschaft. IH. Be­

handlung des Täters.

§ 44. Mittäterschaft. . . . ... S. 213 1. Begriff. Abgrenzung gegenüber der Beihilfe. II. Komplott

und Bande.

§ 45. Anstiftung • . . . . . . . . . .... S.217 1. Begriff. Anstiftungsmittel. 11. Anstiftung als Urheberschaft

oder als unselbständige Teilnahme. IH. Anstiftungsversuch. IV. Ex­zeß. V. Einzelfragen: Anstiftung zum Sonderdelikt; Agent provo­cateur; sog. qualifizierte Anstiftung.

§ 46. Beihilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 222 1. Begriff. II. Beihilfe und Mittäterschaft. Beihilfearten: Psy­

chische, physische Beihilfe. II1.Behandlung des Gehilfen. IV. Einzel­fragen: Beihilfe zum Sonderdelikt; Beihilfeversuch; sog. qualifizierte Beihilfe.

§ 47. Begünstigung. . . . . • . . . . . . . . . . . . . . S. 226 1. Stellung im System. Begriff. II. Personen- und Sachbegün­

stigung. Nichthinderung beabsichtiger Verbrechen. Nichtanzeige von Verbrechen. Privileg bei Begünstigung verwandter und nahe­stehender Personen. II1. Behandlung der Begünstigung. IV. Eidg. E. u. Freiburg.

§ 48. Berücksichtigung besonderer persönlicher Verhältnisse. . S. 233 1. Folgerungen aus der Teilnahmelehre. Die einer besondern

Ordnung bedürftigen Fälle. 11. Gesetzgebung.

Inhaltsverzeichnis. XIII

Zweiter Teil.

Strafen und sichernde Maßnahmen. Erster A bschni tt.

Abgrenzungen. Grundzüge der Kriminalpolitik. § 49. Strafe und sichernde Maßnahme . . . . . . . . . . . S. 237

I. Strafbegriff. 11. Herkunft und Bereich der sichernden Maß­nahmen. III. Maßnahmenbegriff. Maßnahmensystem. IV. Konse­quenzen bei der Durchführung der Maßnahmen.

§ 50. Der heutige Stand der Kriminalpolitik. . . . . . . . . S. 244 I. Schulenstreit in der Schweiz. Straf theorien. II. Scheidung

zwischen straffähigen und nichtstraffähigen Rechtsbrechern. III. Allgemeine Strafzwecke (Bewährung der Rechtsordnung, Ver­brechensbekämpfung). IV. Besondere Strafzwecke (General- und Spezialprävention). V. Zwecke der sichernden Maßnahmen. VI. Das Vergeltungsproblem.

Zweiter Abschnitt.

Das Strafensystem. § 51. Vorbemerkungen ....... S.253

I. Umgrenzung des Strafensystems. 11. Haupt- und Nebenstrafen. III. V erbrechens-(V ergehens-) und Übertretungsstrafen.

Erstes Kapitel.

Hauptstrafen. § 52. Todesstrafe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 255

I. Verfassungsrechtliche Grundlage. 11. Ordnung im Bund und in den Kantonen. III. Vollstreckung. IV. Eidg. Entwürfe. V. Ab­lehnung der Todesstrafe.

§ 53. Freiheitsstrafen im allgemeinen . . . . . . . . . . . . S. 260 I. Übergewicht der Freiheitsstrafen. Zustände in der Schweiz.'

II. Überblick über das geltende Recht. III. Durchführung in denKan-tonen.

§ 54. Zuchthaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 264 I. Kennzeichnung. II. Schärfungen. III. Sog. Ehrenfolgen.

Zivilrechtliche Wirkungen.

§ 55. Arbeits- oder I{orrektionshaus . . ..... S.267 I. Kennzeichnung. II. Schärfungen. III. Sog. Ehrenfolgen.

Zivilrechtliche Wirkungen.

§ 56. Gefängnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 268 I. Kennzeichnung. Kurzzeitige Freiheitsstrafen. II. Schärfungen.

III. Sog. Ehrenfolgen. Zivilrechtliche Wirkungen. IV. Berechnung der Freiheitsstrafen.

§ 57. Raft ...... . . ..... S.271 I. Kennzeichnung. 11. Schärfungen.

XIV

§ 58.

Inhaltsverzeichnis.

Die den Sfrafinhalt bestimmenden Grundsätze über den Vollzug der Freiheitsstrafen. Bedingte Entlassung . . . S. 272

I. Vollzugsbestimmungen und StGB. 11. Progressivsystem. IH. Bedingte vorzeitige Entlassung. Schutzaufsicht.

§ 59. Freiheitsstrafensystem des eidgenössischen Entwurfes . . . S. 278 I. Verfassungsrechtliche Grundlage. H. Die einzelnen Freiheitsstra-

fen. IH. Ehrenfolgen. IV. Vollzugsgrundsätze des E. V. Landwirt­schaftliche Anstalten. Einheitsstrafe.

§ 60. Geldbuße. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 282 I. Strafcharakter der Buße. H. Strafrahmen. IH. Einzelregeln

geltender Rechte. IV. Anfall und Verwendung der Bußen. V. Voll­zug. Umwandlung unerhältlicher Bußen. VI. Reformen (Zürich und eidg. E.).

§ 61. Eingrenzung. Hausarrest. Verweis . ... S.291 I. Strafen an der Freiheit, an der Ehre. H. Eingrenzung. IH. Haus­

arrest. IV. Verweis.

Zweites Kapitel.

Nebenstrafen. § 62. Landesverweisung. . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 294

I. Kennzeichnung. Verhältnis zum Bundesstaatsrecht. 11. Geltende Rechte. IH. Verweisung als Ersatzstrafe. IV. Verwaltungsrechtliche Ausweisung. V. Verweisungsbruch. VI. Eidg. E. Landesverweisung als sichernde Maßnahme.

§ 63. Polizeiaufsicht ............ S.299 I. Strafe an der Freiheit oder Sicherungsmaßnahme ? 11. Geltende

Rechte. IH. Ersatz durch andere strafrechtliche Mittel.

§ 64. Wirtshausverbot. . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 301 I. Strafe an der Freiheit. Ehrenminderung. Strafe und Ver­

waltungsmaßregel. 11. Geltende Rechte: Umfang des Verbotes; Dauer; Publikation; Übertretung. IH. Eidg. E. Entwicklung zur sichernden und fürsorglichen Maßnahme.

§ 65. Einziehung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 304 I. Strafe am Vermögen oder Sicherungsmaßnahme ? 11. Recht­

sprechung des Bundesgerichtes. IH. Bundes- und kantonale Rechte. IV. Besondere kantonale Ordnungen. Eidg. E. V. Verfall von Ge­schenken und andern Zuwendungen.

§ 66. Einstellung in der bürgerlichen Rechtsfähigkeit. . . . . S. 309 I. Nebenstrafe. 11. Vorkommen als Hauptstrafe. IH. Inhalt der

bürgerlichen Rechtsfähigkeit. Die der Aberkennung unterliegenden Berechtigungen. IV. Wirkungen. Gänzliche und teilweise Einstellung. V. Einzelpunkte: Einstellung von Ausländern, Unmündigen, Frauen. Interkantonale und internationale Wirkung. VI. Eidg. E. Frage der Abschaffung der Ehrenstrafen. Entwicklung zur sichernden Maß­nahme.

Inhaltsverzeichnis. XV

§ 67. Amtsentsetzung und Einstellung im Amte. . . . . . . S. 317 I. Strafen an der staatsbürgerlichen Ehre. Geltende Rechte. Vor­

kommen als Hauptstrafe. II. Eidg. E. Einstellung als Disziplinar­maßnahme. Entwicklung der Amtsentsetzung zur sichernden Maß­nahme.

§ 68. Berufs- und Gewerbeverbot. . . . . . . . . . . . . . S. 319 I. Der in dem Verbot liegende Maßnahmengedanke. II. Geltende

Rechte: Umfang des Verbotes; fakultative Verhängung; Dauer; Nebengesetzgebung; Verhältnis zu BV. Art. 31 (Handels- und Gewer­befreiheit). III. Eidg. E.

§ 69. Entziehung der elterlichen Gewalt und der Vormundschaft S.322 I. Der Maßnahmengedanke des Kinderschutzes. II. Geltende

Rechte und eidg. E. III. Verhältnis zu den familienrechtlichen Ent­zugsbestimmungen.

§ 70. UrteilsveröUentlichung . . . . . . . . . . . . . . . . S. 324 I. Ehrenstrafe. Maßnahmencharakter . II. Geltende Rechte:

Nebenstrafe. Bedeutung in der Nebenstrafgesetzgebung. III. Eidg. E.

Drittes Kapitel.

Ergänzungen des Strafensystems. § 71. Strafumwandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 327

I. Als korrigierende Ergänzung des Strafensystems. II. Besondere Arten der Umwandlung: von Bußen in Freiheitsentziehung, von Freiheitsentziehung in Landesverweisung, durch Begnadigung. III. Umwandlung wegen Unmöglichkeit der Vollstreckung, wegen Krank­heit usw., bei Wohlverhalten. IV. Die Abschaffung des Institutes.

§ 72. Bedingte Verurteilung. Bedingter Straferlaß ...... S. 331 I. Rechtsnatur und Grundgedanken. II. Amerikanisch-eng­

lisches Probation-System. Belgisch-französisches System der b. V. III. Schweizerische Rechte. IV. Bedingte Verurteilung und be­dingter Straferlaß. Bedingte Begnadigung. V. B. V. bei Vergehen und Übertretungen, bei Bestrafung mit Buße, bei Nebenstrafen, bei sichernden Maßnahmen. VI. Persönliche Voraussetzungen. VII. Pro­bezeit. Erteilung von Weisungen. Stellung unter Schutzaufsicht. VIII. Bewährung und Nichtbewährung. Widerruf.

Dritter Abschnitt.

Strafmaß. Straffindung und -zumessung. § 73. Strafmaße. . . . .. S.342

I. Absolut und relativ bestimmte Strafmasse (Strafrahmensystem). II. Unbestimmte Strafmasse und unbestimmte Urteile.

§ 74. Grundregeln der Strafzumessung ........... S. 344 I. Strafzumessung als richterliche Aufgabe. II. Straferhöhungs-

und Strafminderungsgründe. Strafänderung : Milderung und Schär-fung.

XVI Inhaltsverzeichnis.

§ 75. Juristische Hilfsmittel bei der Straffindung. . . . . . . S. 346 1. Verbrechenseinheit : Dauerverbrechen, fortgesetztes Verbrechen,

Kollektiv- (gewohnheits-, gewerbs- und geschäftsmäßige) Verbrechen. H. Folgerungen. IH. Unechte Gesetzeskonkurrenz : Spezialität und Konsumtion. Abgrenzung gegenüber der Idealkonkurrenz.

§ 76. Zumessung innerhalb des ordentlichen Strafrahmens . . S. 352 1. Systeme der geltenden Rechte. 11. Besondere Fälle: Bemessung

der Bußen, Nebenstrafen, Anrechnung von Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Zumessungsregeln bei einzelnen Delikten. IH. Eidg. E.

§ 77. Strafmilderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 356 1. Erweiterung des ordentlichen Strafrahmens nach unten. 11. Gel-

tende Rechte: Allgemeine und einzelne Milderungsggründe. Das welsche System der circonstances attenuantes. IH. Eidg. E.

§ 78. Rückfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 360 1. Begriff. H. Geltende Rechte: Besonderer und allgemeiner

Rückfall. Voraussetzungen. IH. Rückfallsverjährung. IV. Auswir-kung (Strafschärfung). V. Eidg. E.

§ 79. Ideal- und Realkonkurrenz. . . . . . . . . . . . . . S. 364 1. Abgrenzungen. 11. Geltende Rechte: Schärfungsprinzip, Ab­

sorptionsprinzip, Kumulationsprinzip. Zusatzstrafe. Besondere Fälle. IH. Eidg. E.

Vierter A bschni tt.

Sichernde und andere Maßnahmen. Vorbemerkungen. . . . . . . . . . . . . . ... S. 370

§ 80. Behandlung von Unzurechnungsfähigen und vermindert Zurechnungsfähigen. . . . . . . . . . . . . . . . . S. 371

1. Verwaltungsrechtliche und strafrichterliche Maßnahmen. 11. Eidg. E. (Strafrichter). IH. Art der Anstaltsversorgung.

§ 81. Verwahrung von Gewohnheitsverbrechern ....... S. 375 1. Das kriminalpolitische Problem. H. Geltende Rechte (St. Gallen,

Zürich). IH. Verwahrungsanstalt nach dem eidg. E.

§ 82. Erziehung Liederlicher und Arbeitsscheuer zur Arbeit. . S. 378 1. Arbeitserziehungs- und Verwahrungsanstalt. 11. Geltende

Rechte mit strafrechtlichen Maßnahmen. IH. Eidg. E.

§ 83. Behandlung von Gewohnheitstrinkern . . . . ...• S. 381 1. Trinkerheilanstalt als strafrechtliche Maßnahme. 11. Geltende

Rechte. IH. Eidg. E.

§ 84. Friedensbürgschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 384 1. Friedensbürgschaft als Strafe oder als sichernde Maßnahme.

11. Wiederbelebung als polizeilich präventive Maßnahme. IH. Eidg. E.

Inhaltsverzeichnis.

§ 85. Verwendungen zugunsten des Geschädigten I. Kriminalpolitische Bedeutung der Schadensdeckung. Bisherige

Mittel. II. Schadensdeckung durch den Staat.

Fünfter Abschnitt.

XVII

S.387

Wegfall von Strafen und Maßnahmen (Strafaufhebungsgründe). § 86. Allgemeines über die Aufhebung. . . . . . . . . . . • S. 389

I. Strafaufhebung gegenüber Strafausschließung. II. Die drei Hauptgruppen der Strafaufhebungsgründe. Tod, Geisteskrankheit.

§ 87. Verfolgungsverjährung . . . . . . . . . . . . . . . • S. 391 I. Gemeinsame Grundlagen der Verfolgungs- und der Vollstrek­

kungsverjährung. 11. Gründe und Rechtsnatur der Verfolgungsver­jährung. III. Fristen. IV. Verjährungsbeginn. V. Unterbrechung und Ruhen.

§ 88. Vollstreckullgsverjährung. . . . . . . . . . . . . . . S. 397 I. Beschränkungen in den Gesetzen. Verjährung von Neben­

strafen. 11. Fristen. III. Verjährungsbeginn. IV. Unterbrechung.

§ 89. Begnadigung .................... S. 400 I. Begriff und Arten (Begnadigung i. e. S., Abolition, Amnestie).

11. Inhaber des Begnadigungsrechtes. III. Begnadigungsarten der geltenden Rechte. IV. Umfang des Begnadigungsrechtes. V. Wir­kungen. VI. Eidg. E.

§ 90. Rehabilitation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 407 I. Unterschiede gegenüber der Begnadigung i. e. S. Rehabilitation

gegenüber Maßnahmen. 11. Unterbringung der R. im Strafrechts­system. III. Wirkungsbereich. IV. Voraussetzungen. V. Eidg. E. VI. Weiterentwicklung (Tilgung der Strafurteilswirkungen).

§ 91. Andere Strafaufhebungsgründe . . . . . . . . . . . . S. 412 I. Rücktritt vom Versuch. 11. Tätige Reue. III. Selbstanzeige.

IV. Schadensdeckung. V. Hohes Alter. VI. Verzeihung des Ver­letzten. VII. Rückzug des Strafantrags.

Dritter Teil.

Besondere strafrechtliche Gestaltungen. Vorbemerkung .................. . • S.415

Erster Abschnitt.

Behandlung jugendlicher Rechtsbrecher. § 92. Kinder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 417

I. Jugendalter und Zurechnungsunfähigkeit. Gesetzgeberische Hauptfragen. 11. Zeitraum des Kindesalters. III. Ausschluß des Straf­rechts i. e. S. Maßnahmen. IV. Eidg. E.

§ 93. Jugendliche. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • S. 421 I. Zeitraum des Jugendalters. II. Kritische Periode (Stadium der

problematischen Reife). III. Würdigung der Gesamtpersönlichkeit.

Haft er, Schweizer Strafrecht. 11

XVIII Inhal1:8verzeichnis.

Maßnahmen. Besonderes Strafensystem. Reform in den Kantonen. IV. Eidg. E.

§ 94. Übergangsalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 428 I. Zeitraum des Ubergangsalters. 11. Strafmilderung. Besondere

Strafen und Maßnahmen. III. Eidg. E.

Zweiter Abschnitt.

Preß-Strafrecht. § 95. Verantwortlichkeit für Preßdelikte . . . . . . . . . . . S. 430

I. Gründe der Sondergestaltung. System der stufenweisen Ver­antwortlichkeit. II. Geltende Rechte. III. Das Preßdelikt. IV. Druckschrift und ähnliche Vervielfältigungen. V. Systeme der schweizer. Rechte. VI. Einzelfragen. VII. Eidg. E.

Sachverzeichnis ..................... S. 440

Abkürzungen. AargRSpr. = Vierteljahrschrift für aargauische Rechtsprechung. Berner Z. = Zeitschrift des bernischen Juristenvereins. BBI. = Bundesblatt. BE. = Bundesgericht, Entscheidungen, Amtliche Sammlung. BGes. = Bundesgesetz. BStG. = BGes. vom 4. Febr. 1853 über das Bundesstrafrecht. BStP. = BGes. vom 27. Aug. 1851 über die Bundesstrafrechtspflege. BV. = Bundesverfassung. v. Cleric: Leitfaden = Leitfaden der strafrechtlichen Rechtsprechung des Schweizer

Bundesgerichtes (1925). E. = Entwurf StGB. Wenn ohne Zusatz, ist der eidgenössische E. von 1918 ge­

meint. Gef.-Verein = Verhandlungen des schweiz. Vereins für Straf-, Gefängniswesen

und Schutzaufsicht. GesSlg. = Gesetzessammlung. IKV. = Internationale kriminalistische Vereinigung. JZ. = Schweizerische Juristenzeitung. MilStGB. = Militärstrafgesetzbuch. OGBRPfl. = BGes. vom 22. März 1893 usw. über die Organisation der Bundes-

rechtspflege. OR. = Obligationenrecht. PoIStG(B) = Polizeistrafgesetz(buch). Praxis = Die Praxis des Bundesgerichtes, seit 1912. Prot.ExpKom. = Protokolle der Expertenkommissionen (1. und H.) für das

schweizerische StGB. Repertoire vaudois - Repertoire des arrets, rendus en matiere penale, par le

tribunal cantonal vaudois, recueillis par A. PASCHOUD (Lausaune 1924). StGB. = Strafgesetzbuch. Die Nennung eines Kantons mit nachfolgendem Zahlen­

zitat weist auf das betreffende StGB. hin; z. B. Zürich § 12. StPO. = Strafprozeßordnung. VD. = Vergleichende Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechts,

Allgemeiner und Besonderer Teil und Registerband (Berlin 1905-1909). VE. = Vorentwurf. VO. = Verordnung. Z. = Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht, bis zum 8. Jahrgang: Zeitschrift

für Schweizer Strafrecht. ZGB. = Zivilgesetzbuch. ZgesStRW. = Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft. ZschwR.NF. = Zeitschrift für schweizerisches Recht, Neue Folge. Zürcher BI. = Blätter für zürcherische Rechtsprechung.