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Leitfaden zur Abrechnung des §73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW Leitfaden zur Abrechnung des § 73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW

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Leitfaden zur Abrechnung des §73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW

Leitfaden zur Abrechnung des

§ 73b Vertrages Kinder- und

Jugendärzte AOK BW

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Leitfaden zur Abrechnung des §73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW

Inhalt dieses Leitfadens

Um die Abrechnung und vor allem das Ergebnis der Abrechnung im § 73b Vertrag Kinder- und Jugendärzte AOK BW zu verstehen, ist es hilf-reich, nicht nur die Abrechnungssystematik sondern auch den Prozess der Verarbeitung der Abrechnungsdaten zu kennen. Hierzu werden wir einen zusammenfassenden Überblick über den Abrechnungsprozess bei der MEDIVERBUND AG geben und darauf bezogen die wichtigsten Schritte näher erläutern.

1. Grundlagen der Abrechnungssystematik .......................................................................... 3

2. Vergütungssystematik und Abrechnung ........................................................................... 7

3. Datenübermittlung .................................................................................................................. 11

3.1 Vertragssoftware, Kern und die Datenübertragung ............................................................ 12

3.2 Umfang und Verarbeitung der erhobenen Daten ................................................................ 13

4. Abrechnungsregeln .................................................................................................................. 14

4.1 Zusatzpauschalen ..................................................................................................................... 14

4.2 Praxisstrukturmerkmale ......................................................................................................... 15

5. Praxisbeispiele ........................................................................................................................... 16

6. Spezialfragen .............................................................................................................................. 19

7. Auszahlungsprozess ................................................................................................................. 21

7.1 Abschlagszahlungen ................................................................................................................. 21

7.2 Gutschrift und Abrechnungsnachweis .................................................................................. 21

8. Kodiertipps ................................................................................................................................. 22

9. Ansprechpartner ....................................................................................................................... 23

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1. Grundlagen der Abrechnungssystematik

Die wesentlichen Dokumente zur Vergütung und Ab-rechnung

• Ziffernkranz Anlage 12a Anhang 1 Legt den Leistungsumfang des Vertrages fest

• Honoraranlage Anlage 12a

Enthält die Abrechnungsziffern, Regeln und Vergütungen

• ICD-Liste Anlage 12a Anhang 2 ICD-Liste für chronische Erkrankungen

• ICD-Liste Anlage 12a Anhang 3 ICD-Liste sozialpädiatrische Beratung und Koordination

Gesamtziffernkranz

Abgrenzung KV- und Vertragsabrechnung

• EBM-Ziffern HZV bzw. HZV KJÄ

� für Versicherte, welche am Facharztvertrag teilnehmen, nicht

über die KV abrechenbar!

• Nicht aufgelistete EBM-Ziffern oder Ausnahmen

� für teilnehmende Versicherte weiterhin über KV abrechnen

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Gesamtziffernkranz

EBM- Grunddaten HZV

Kardiologie

Gastro-enterologie

PNP Orthopädie

GOP Beschreibung Honorierung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung Anmerkung

01440 Verweilen außerhalb der Praxis Pauschale obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch

01510 Praxisklinische Betreuung 2h Pauschale § 73c-Leistung § 73c-Leistung obligatorisch nicht

obligatorisch § 73c-

Leistung

01511 Praxisklinische Betreuung 4h Pauschale § 73c-Leistung § 73c-Leistung obligatorisch nicht

obligatorisch § 73c-

Leistung

01512 Praxisklinische Betreuung 6h Pauschale § 73c-Leistung § 73c-Leistung obligatorisch Nicht

obligatorisch § 73c-

Leistung

01520 Beobachtung nach diagnostischer Koro-narangiografie

Pauschale § 73c-Leistung obligatorisch bei

Erbringung der EL § 73c-

Leistung § 73c-

Leistung § 73c-

Leistung

01521 Beobachtung nach therapeutischer Koronarangiografie

Pauschale § 73c-Leistung obligatorisch bei

Erbringung der EL § 73c-

Leistung § 73c-

Leistung § 73c-

Leistung

01600 Ärztlicher Bericht nach Untersuchung Pauschale obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch

01601 Individueller Arztbrief Pauschale obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch

01602 Mehrfertigung (z.B. Kopie) eines Berich-tes oder Briefes an den Hausarzt

Pauschale obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch

01610 Bescheinigung zur Belastungsgrenze Pauschale obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch

01611 Verordnung von medizinischer Rehabili-tation

Pauschale obligatorisch HZV-Leistung Nicht

obligatorisch obligatorisch obligatorisch

01612 Konsiliarbericht vor Psychotherapie Pauschale obligatorisch obligatorisch Nicht

obligatorisch obligatorisch HZV-Leistung

01620 Bescheinigung oder Zeugnis Pauschale

obligatorisch (inkl. Abstem-

peln AOK-Bonusheft)

obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch

01621 Krankheitsbericht Pauschale obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch

01622 Kurplan, Gutachten, Stellungnahme Pauschale obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch

01623 Kurvorschlag Pauschale obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch obligatorisch

01701 Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr. 01700 aufgeführten Arztgruppen

Pauschale obligatorisch HZV-Leistung HZV-

Leistung HZV-Leistung HZV-Leistung

01704 Zuschlag für die Beratung im Rahmen des Neugeborenen-Hörscreenings

Pauschale obligatorisch HZV-Leistung HZV-

Leistung HZV-Leistung HZV-Leistung

01705 Neugeborenen-Hörscreening Pauschale obligatorisch HZV-Leistung HZV-

Leistung HZV-Leistung HZV-Leistung

01706 Kontroll-AABR Pauschale obligatorisch HZV-Leistung HZV-

Leistung HZV-Leistung HZV-Leistung

01707 Erweitertes Neugeborenen-Screening gemäß der Kinder-Richtlinien des Ge-meinsamen Bundesausschusses

Pauschale obligatorisch HZV-Leistung HZV-

Leistung HZV-Leistung HZV-Leistung

01708 Laboruntersuchungen im Rahmen des Neugeborenen-Screenings

Pauschale obligatorisch HZV-Leistung HZV-

Leistung HZV-Leistung HZV-Leistung

• Für Kinder- und Jugendärzte, die an der Kinder- und Jugendärztlichen Ver-sorgung im AOK HausarztProgramm teilnehmen, sind die mit „HZV“ über-schriebenen Spalten maßgeblich.

• Achtung: bei Kinder- und Jugendärzten kann es zu Abweichungen in der Honorierung kommen. Maßgeblich ist die Vergütung gemäß Anlage 12a.

• Obligatorisch: soweit im Einzelfall medizinisch sinnvoll als Teil der Pau-schale zu erbringen.

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• Nicht obligatorisch: soweit im Einzelfall medizinisch sinnvoll als Teil der

Pauschale zu erbringen, wenn eine Erbringung nach Qualifikation und Aus-stattung möglich ist.

• § 73c-Leistung: Versicherte, die in das AOK-FacharztProgramm einge-schrieben sind, sollten für diese Leistung bei Bedarf an einen an dem ent-sprechenden Vertrag teilnehmenden 73c-Arzt überwiesen werden.

Für Q2 2014 gilt:

• P4 mittels Übermittlungsbogen

• DMP und A1 sind in Q3 2014 rückwirkend für Q2 2014

abrechenbar

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Transitionsbogen

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2. Vergütungssystematik und Abrechnung

Erklärung der Symbolik auf den kommenden Folien

Grundpauschalen und deren Zuschläge:

Bezeichnung: Pauschalen

Art der Leistung Vergütung

KJP1 Kontaktunabhängige Grundpauschale

Vorhaltevergütung (Aus-zahlung im ersten Quartal des Jahres auch ohne Arzt-Patienten-Kontakt – APK -)

25 EUR / Versicherten-teilnahmejahr (VTJ)

Zuschlag Sonographie Zuschlag auf P1 8 EUR / VTJ

Zuschlag kleine Chirurgie Zuschlag auf P1 6 EUR / VTJ

Zuschlag Psychosomatik Zuschlag auf P1 6 EUR / VTJ

Zuschlag Tympanometrie Zuschlag auf P1 3 EUR / VTJ

Zuschlag Präsenzlabor Zuschlag auf P1 4 EUR / VTJ

= wird vom Kinder- und Jugendarzt angesetzt/abgerechnet

= wird bei Abrechenbarkeit vom Rechenzentrum erzeugt

= nur abrechenbar bei Vorliegen gesicherter Diagnosen gem. Anhang 2/3 zu Anlage 12a

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Weitere Pauschalen:

Bezeichnung: Pauschalen

Eingabe in die

Software

Art der Leistung Vergütung

KPJ2

Kontaktabhängige Behandlungspauschale

0000 Leistungen für mind. 1 Arzt-Patienten-Kontakt (0000); Max. 4-mal im Jahr

35 EUR / Quartal

KJP3

Chronikerpauschale 0003

Kontaktabhängiger Zuschlag für die Behandlung chronisch kranker Menschen (gemäß Anhang 2 zu 12a)

25 EUR / Quartal Nicht neben P5

KJP4a

Aufwands- pauschale 1 LJ.

KJP4a

UHU1

Kontaktabhängiger Zuschlag für die aufwendige Behandlung von Kindern im ersten Lebensjahr (vor Teilnahme)

50 EUR / einmalig

KJP4b

Aufwands- pauschale 1. LJ.

KJP4b

Kontaktabhängiger Zuschlag für die aufwendige Behandlung von Kindern im ersten Lebensjahr (nach Teilnahme)

50 EUR / einmalig

KJP5

Aufwandspauschale 2 und 3 LJ.

Kontaktabhängiger Zuschlag für die aufwendige Behand-lung von Kindern im zweiten oder dritten Lebensjahr

15 EUR / Quartal Nicht neben P3

Zuschlag Amblyopiescreening

Zuschlag auf P5 4 EUR /

Quartal

Vertreterpauschale 0004

Innerhalb der HZV; ohne Zu-schläge/Einzelleistungen; Vertreter muss benannt wer-den; nicht in BAG abrechen-bar

20 EUR / Quartal

Zielauftrags- pauschale 0005

z.B. für Sonografie oder Amblyopie (falls Qualifikati-on vorhanden) ohne Zuschläge/ Einzelleistungen; nicht in BAG abrechenbar

12,50 EUR / Zielauftrag

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Einzelleistungen:

Bezeichnung: Einzelleistungen

Eingabe in die

Software

Art der Leistung Vergütung

Paed.Check

01723,

01711-

01720, U10,

U11,

J2

U1-U9; J1 Gemäß BVKJ-Vorsorgeheft: vom HA de-legierbar

U10-U11; J2 Gemäß BVKJ-Vorsorgeheft: Vom HA nicht dele-gierbar

50 EUR/ Quartal

DMP Betreuung gemäß DMP - Ver-

trag mit KV; Schulungen werden über KV abgerechnet

DMP-Ziffern

Impfungen I

(+ Doku Impfziffern)

KJE1

Ein- bis Fünffachimpfungen, gemäß STIKO und Satzungs-leistung der AOK; keine Zielauftrags- oder Vertreterpauschale

10 EUR

Impfungen II

(+ Doku Impfziffern)

KJE2

Sechsfachimpfungen, gemäß STIKO und Satzungsleistung der AOK; keine Zielauftrags- oder Vertreterpauschale

15 EUR

Impfungen III

(+ Doku Impfziffern)

KJE3

HPV-Impfungen, gemäß STIKO und Satzungsleistung der AOK; keine Zielauftrags- oder Ver-treterpauschale

15 EUR

E4 SBK KJE4

Sozialpädiatrische Beratung und Koordination gemäß Anhang 3 zu 12a max. 6 x 10 Min. je Quartal

15 EUR / 10 Minuten

E5 Transition KJE5 Transition gemäß Anhang 4 zu 12a, nur in Verbindung mit P3 im selben Quartal

25 EUR

E6 HYP KJE6

Hyposensibilisierung KV-Genehmigung (30130 und 30131) 10 GKV-Versicherte oder 40 Hyposensibilisierungen im vergangenen Jahr

15 EUR

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Auftragsleistungen:

(ohne P1-P5 oder Q-Zuschläge, da nicht der eigene Patient)

Der Sprechstundenbedarf ist von der HZV unberührt

Bezeichnung: Auftrags-

leistungen

Eingabe in die

Software

Art der Leistung Vergütung

A1

Pädiatrische Sonografie

A1

Nur wenn medizinisch notwendig Auftraggeber muss dies schriftlich begründen + Zielauftragspauschale; bzw. bei Direktinanspruchnahme: + Vertreterpauschale

30 EUR

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3. Datenübermittlung

Nachdem die Daten an das Rechenzentrum übermittelt sind, werden die-se in der Abrechnungsabteilung in den unten aufgeführten Schritten ver-arbeitet, die die wesentlichen Prozesse zusammenfassen.

Stichtag 05. Januar 05. April 05. Juli 05. Oktober

Abrechnung Abrechnung des 4. Quartals des

Vorjahres

Abrechnung des 1. Quartals des Jahres

Abrechnung des 2. Quartals

des Jahres

Abrechnung des 3. Quartals

des Jahres

Prüflauf - Prüfung der Abrechnung durch Vertragssoftware

Übermittlung der Abrechnungsdaten elektronisch via Vertragssoftware + Konnektor/HZV Online Key (taggleich möglich)

Prüfung der Abrechnungsdaten durch das Rechenzentrum Gegenprüfung durch die Kasse

Auszahlung und Versand Abrechnungsnachweis durch Managementgesellschaft

(Mitte des 3. Monats nach Abrechnungsquartal Abrechnungsquartal Q2/2014 � Auszahlung Mitte September)

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3.1 Vertragssoftware, Kern und die Datenübertragung

Vertragssoftware

Abfragen über Webservices

Request und Response

Das HÄVG Prüfmodul ist ein durch die Vertragssoftware genutztes Modul der HÄVG und enthält:

• Algorithmus zur Arzneimittelsubstitution (Rabattverträge)

• Bestimmte Plausibilitätsprüfungen

• Verschlüsselung der Daten

Konnektor / HZV Online-Key

Verschlüsselte Übertragung der Daten

HÄVG Prüfmodul

HÄVG RZ AG

Daten werden im Auftrag der HÄVG

AG/MEDIVRBUND AG im HÄVG

Rechenzentrum angenommen,

entschlüsselt und verarbeitet.

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3.2 Umfang und Verarbeitung der erhobenen Daten

Was passiert mit diesen Daten?

• Abrechnungsprüfung: Arzt Teilnehmer, Patient im TVZ, Plausibili-

tätsprüfung,… • Ersetzung und Erzeugung von Ziffern und Zuschlägen

���� Ermittlung des Abrechnungsbetrages

• Übermittlung der Daten and die AOK � Die AOK erhalten folgende Informationen von Ihnen: LANR,BSNR, � bzw. dem jeweiligen Versicherten: Vorname, Name, Versi-

chertennummer, Kassen-IK, Status, Geschlecht, Abrechnungs-ziffern, ICD-10 Diagnosen, Art der Inanspruchnahme,

• Erneute Abrechnungsprüfung bei der AOK ���� Ermittlung des mit der AOK abgestimmten Abrech-nungsbetrages

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4. Abrechnungsregeln

4.1 Zusatzpauschalen Was muss beachtet werden, um eine Zusatzpauschale abrechnen zu kön-nen?

• Alle Zusatzpauschalen sind kontaktabhängig und dürfen nur ein-mal im Quartal abgerechnet werden (P4 nur einmal im Versi-chertenleben)!

• Die Abrechnung einer P3 schließt eine parallele Abrechnung einer P5 für denselben HZV-Patienten aus. Im Fall der Abrechnung ei-ner P3 wird bei der Abrechnung wegen des gegenseitigen Aus-schlusses keine P5 erzeugt.

• Um eine P3 abrechnen zu können, muss eine passende ICD 10 Diagnose (endstellig und gesichert) vorliegen (gemäß Anhang 2/3 zur Anlage 12a).

P2 Kontaktabhängige Behandlungspauschale

P3 Chronikerpauschale

P4 Aufwandspauschale 1 Lj.

P5 Aufwandspauschale 2 und 3 Lj.

Zuschlag Amblyopiescreening

P4a Vor

Teilnahme

P4b Nach

Teilnahme

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4.2 Praxisstrukturmerkmale

Leistung Voraussetzung zu Abrechenbarkeit

Nachweis

Sonografie Qualifikation und entspr. Ausstattung

KV-Genehmigung oder KV-Abrechnung

kleine Chirurgie Leistungserbringung Selbstauskunft

Psychosomatik Qualifikation KV-Genehmigung oder KV-Abrechnung

Tympanometrie Qualifikation und entspr. Ausstattung

Wartungsbericht Tympanometer

Präsenzlabor Qualifikation und entspr. Ausstattung

KV-Abrechnung der EBM GOP: 32031, 32036 bis 32038 oder 32039 oder 32120 oder 32122 und 32128

Amblyopie-Screening

Qualifikation und entspr. Ausstattung

Selbstauskunft

Hyposensibili-sierung

Leistungserbringung KV-Abrechnungen der letzten 4 Quartale mit insgesamt 40 Behand-lungen von GKV-Versicherten: EBM GOP: 30130 oder 30131 oder Behandlung von 10 GKV-Patienten: Nachweis: Auswertung der Praxis-software/ KV-Abrechnung

Die Qualifikationen sind vom teilnehmenden Arzt selbst oder anderen in der Praxis tätigen Ärzten zu erfüllen (Ausnahme: Psychosomatik).

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5. Praxisbeispiele

Erklärung der Symbolik auf den kommenden Folien

Die Praxisbeispiele beziehen sich auf den Zeitraum von einem Quartal. Deswegen wird die Grundpauschale P1, die auf ein ganzes VTJ gesehen mit 25,00 € vergütet wird, in den Beispielen mit 25€/4=6,25 € vergütet.

Patient 2 Jahre Ziffer Eingabe

in die Software

Bezeichnung Vergütung

¼ * P1 Grundpauschale 6,25 €

¼ * Zuschlag auf P1

Zuschlag Sonographie 2,00 €

Zuschlag kleine Chirurgie 1,50€

Zuschlag Psychosomatik 1,50 €

Zuschlag Tympanometrie 0,75 €

Zuschlag Präsenzlabor 1,00 €

P2 0000 Behandlungspauschale 35,00 €

P5 Aufwandspauschale

2 und 3 LJ 15,00 €

Zuschlag auf P5

Zuschlag Amblyopiescreening 4,00 €

U7 01717 Vorsorgeuntersuchung 50,00 €

KJE1 + 89301

KJE1

89301

Impfung I MMR

10,00 €

Summe 127,00 €

= wird vom Kinder- und Jugendarzt angesetzt/abgerechnet

= wird bei Abrechenbarkeit vom Rechenzentrum erzeugt

= nur abrechenbar bei Vorliegen gesicherter Diagnosen gem. Anhang 2/3 zu Anlage 12a

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Patient 5 Jahre Asthmatiker mit Artikulationsproblemen

Ziffer Eingabe in die Software

Bezeichnung Vergütung

¼ * P1 Grundpauschale 6,25 €

¼ * Zuschlag auf P1

Zuschlag Sonographie 2,00 €

Zuschlag kleine Chirurgie 1,50 €

Zuschlag Psychosomatik 1,50 €

Zuschlag Tympanometrie 0,75 €

Zuschlag Präsenzlabor 1,00 €

P2 0000 Behandlungspauschale 35,00 €

P3 0003 Chronikerpauschale 25,00 €

U9 01719 Vorsorgeuntersuchung 50,00 €

KJE4 KJE4 Sozialpädiatrische Beratung und Koordination 10 Minuten

15,00 €

92007 92007 Betreuungspauschale DMP-Arzt, Kinderarzt

12,17 €

Summe 150,17 €

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Patient 7 Jahre mit ADHS Ziffer Behand-

lungsdatum Eingabe in die Software

Bezeichnung Vergütung

¼ * P1 23.06.2014 Grundpauschale 6,25 €

¼ * Zuschlag auf P1

23.06.2014

Zuschlag Sonographie

2,00 €

Zuschlag kleine Chirurgie

1,50 €

Zuschlag Psychosomatik

1,50 €

Zuschlag Tympanometrie

0,75 €

Zuschlag Präsenzlabor

1,00 €

P2 23.06.2014 0000 Behandlungs-pauschale

35,00 €

P3 23.06.2014 0003 Chronikerpauschale 25,00 €

KJE4 23.06.2014 KJE4 Sozialpädiatrische Beratung und Koordination

15,00 €

KJE4 23.06.2014 KJE4 Sozialpädiatrische Beratung und Koordination

15,00 €

KJE4 23.06.2014 KJE4 Sozialpädiatrische Beratung und Koordination

15,00 €

Summe 118,00 €

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6. Spezialfragen

• Konnektor/ HZV Online Key Es gibt drei von den Vertragspartnern zugelassene Endgeräte:

- KoCo-Box - CoKom One - HZV Online Key

• Behandlung außerhalb Baden-Württembergs

erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip über den bereits etab-lierten Fremdkassenzahlungsausgleich.

• Notfälle Leistungen des organisierten Notfalldienstes werden weiterhin über die KV abgerechnet.

• Wechsel der Vergütungsanlage ist einmalig zwischen 12 und 12a möglich.

• Eine Korrektur der Abrechnung eines Quartals ist innerhalb eines Jahres mithilfe der Vertragssoftware möglich.

• Innerhalb einer BAG - gilt das gesamte Leistungsspektrum. Hat Ihr BAG-

Partner eine Qualifikation über die Sie nicht verfügen, können Sie die Ziffer trotzdem abrechnen, sofern Sie die Leistung von Ihrem BAG-Partner erbringen lassen.

- sind keine Vertretungspauschale und keine Zielaufträge abrechenbar

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• Therapiefreiheit

bleibt auch im Rahmen der HZV gewahrt.

• Budget-Aufschläge als Ausgleich für Behandlungsüber-schneidungen in der BAG gibt es im Rahmen der HZV nicht.

• Kinder- und Jugendärzte nach § 73 Abs. 1a SGB V können teil-nehmen, auch wenn sie weder bei MEDI Baden-Württemberg e.V., BVKJ noch HÄV Mitglied sind.

• Arzt-Patienten Kontakte - Setzt Kontakt des Arztes mit dem Patienten voraus. - Soll Aufbau einer Arzt-Patienten-Beziehung fördern. - Reine Rezeptausstellungen, physikalische Therapie durch

die Praxisangestellten usw. sind über diese Position nicht abrechenbar.

• Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL):

- Leistungen, die Vertragsbestandteil sind, dürfen nicht zusätzlich privat liquidiert werden (z.B. Ambloypie-Screening oder Tympanometrie).

- Darüber hinausgehende Leistungen wie Beratung zur Zu-sammenstellung einer Hausapotheke und ähnliches müs-sen im Rahmen eines IGEL Vertrages individuell mit dem Patienten vereinbart werden.

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7. Auszahlungsprozess

Das Rechenzentrum überträgt die geprüften Abrechnungen an die AOK, wo sie erneut geprüft werden. Die Auszahlung erfolgt dann in zwei Schritten: Abschlagszahlung und Gutschrift.

7.1 Abschlagszahlungen

• Die Abschlagszahlungen erfolgen monatlich in Höhe von 15,00€ pro eingeschriebenem Versicherten im laufenden Abrechnungs-quartal.

7.2 Gutschrift und Abrechnungsnachweis

• Die tatsächliche Abrechnung für das Quartal erfolgt dann erst ca. drei Monate nach Quartalsende.

• Hierzu wird die Abrechnung bei der AOK nochmals einem Prüfpro-

zess unterzogen. Nach Beendigung der Prüfung wird der abgestimmte Abrechnungsbetrag mit den erfolgten Abschlagszahlungen für dieses Quartal verrechnet.

Auszahlung eines posi-tiven Differenzbetrages

Vermerk des negativen Differenzbetrages

Abrechnungsbetrag

- Abschlagszahlungen

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Was muss in den Verträgen (§73b/c) besonders beachtet werden?

• Alle gesicherten Diagnosen müssen endstellig angegeben werden (kein Bindestrich an letzter Stelle der ICD-10-Diagnose).

• Bei Abrechnung der Ziffern P3 und KJE4 ist die Angabe einer ge-sicherten endstelligen Diagnose gemäß Anhang 2/3 zur Anlage 12a des Vertrages notwendig.

8. Kodiertipps

Warum ist die Kodierung in den Selektivverträgen wichtig ?

• Wachsende Morbidität bedeutet wachsenden Versorgungsbedarf und damit auch wachsenden Finanzierungsbedarf

• Woher wissen wir wer welchen Versorgungsaufwand und – bedarf hat und wo Geld gebraucht wird insbesondere bei chronischer Krankheit?

• Für die Finanzierung der Selektivverträge ist die korrekte Abbil-dung des Versorgungsbedarfs für die Krankheiten unerlässliche Grundlage

Grundsätze der korrekten Kodierung:

• Eine gesicherte Diagnose muss mit dem Zusatzkennzeichen „G“ do-kumentiert sein

• Alle Behandlungsdiagnosen kodieren • Möglichst präzise kodieren �.9 Diagnosen vermeiden • Endstellig kodieren

• Immer mit der aktuellen ICD-10 Version kodieren

Page 23: Leitfaden zur Abrechnung des § 73b Vertrages Kinder- … · Leitfaden zur Abrechnung des §73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW 3 1. Grundlagen der Abrechnungssystematik

Leitfaden zur Abrechnung des §73b Vertrages Kinder- und Jugendärzte AOK BW

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9. Ansprechpartner

Projektmanager (Vertrag und allg. Abrechnungsfragen):

Alexander Bieg Tel.: 0711/806079-262 E-mail: [email protected] Vertragsteilnahmemanagement und allg. Abrechnungsfragen:

Verena Mörk Tel.: 0711/806079-253 E-mail: [email protected] Patientenbezogene Abrechnungsfragen:

Abrechnungshotline Tel.: 02203/57 56 - 6108 IT:

Marc Sebert Tel.: 0711/806079-287 E-mail: [email protected]