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LEITPLANKEN FÜR EINE NATUR- VERTRÄGLICHE ENERGIE- WENDE 8 | K 19

LEITPLANKEN FÜR EINE NATUR- VERTRÄGLICHE ENERGIE- WENDE · Leitplanken für eine gelungene Energiewende. Die Vorsitzenden bzw. der Präsident von BUND, NABU und DNR fassen in ihrem

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LEITPLANKEN FÜR EINE

NATUR-VERTRÄGLICHE

ENERGIE-WENDE

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Was der Naturschutz in der Energiewende bis 2050 (er)fordert

VON Prof. Dr. Kai Niebert, Olaf Tschimpkeund Prof. Dr. Hubert Weiger

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Eine vollständige Versorgung mit Strom aus erneuer-baren Energien im Jahr 2050 ist notwendig und möglich. Der damit einhergehende Umbau des Wirtschafts- und Energiesystems wird Mensch,

Natur und Landschaft beeinflussen. Dabei muss klar sein: Eine nachhaltige Energiewende kann nur im

Einklang mit der Natur gelingen. Deswegen braucht es grüne Leitplanken für eine gelungene Energiewende. Die Vorsitzenden

bzw. der Präsident von BUND, NABU und DNR fassen in ihrem gemeinsamen Debattenbeitrag die Forderungen des Naturschutzes an die Energiewende zusammen.

Ende des Jahres 2015 wurde auf dem Pariser Klimagipfel ein neues internationales Klimaschutz-abkommen verabschiedet. Zu den wichtigsten Zielen des Abkommens zählen die völkerrechtlich verbindliche Zielsetzung, die globale Erwärmung

auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen und Anstren-gungen für eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu unternehmen

(UNFCCC 2015). Größter Treiber der menschenge-machten Klimastörung ist die Verbrennung fossiler Kohlen-stoffe und der daraus resultie-rende Kohlenstoffdioxid(CO2)- Ausstoß. Deshalb können die Störungen des Klimasystems nur dann wirksam begrenzt werden, wenn der Energie-

und Ressourcenverbrauch umfassend reduziert und bei der Energienutzung auf fossile Energieträger verzichtet und statt-dessen auf erneuerbare Energieträger gesetzt wird.

» Zur Erreichung der Klimaziele ist eine Emissions minderung von mindestens 95 Prozent notwendig.

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VERRINGERUNG DES CO2-AUSSTOSSESin Deutschland, im Vergleich zu 1990

Bis zum Jahr

2020

Bis zum Jahr

2050

Ursprüngliches Ziel

Ursprüngliches Ziel

Prognose

Prognose

Anteil Strom- erzeugung:

100 % aus erneuerbaren Energien

–80 %

–32 %

–95 %

–40 %

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ERNEUERBARE ENERGIEN

Anteil bei Strom, Wärme und Verkehr

in Deutschland, 2017 48 %18 %

36 %

davon

Deutschland will diesen internationalen Ver- pflichtungen Rechnung tragen, indem es bis

zum Jahr 2020 seinen Treibhausgasaus-stoß um mindestens 40 Prozent gegen-

über 1990 verringert. Bis zum Jahr 2050 wird eine Emissionsreduzierung um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 angestrebt. Aktuelle Prognosen legen nahe, dass die Treibhausgas-minderung bis 2020 nicht bei 40 Prozent, sondern lediglich bei

rund 32 Prozent (BMU 2017) liegen wird, sofern nicht kurzfristig substan-

zielle Klimaschutzmaßnahmen einge-leitet werden. Insbesondere der Kohle-

ausstieg muss vorangebracht und die dreckigsten Kraftwerke müssen kurzfristig

stillgelegt werden, um mindestens 100 Giga-tonnen CO2 einzusparen.

Zur Umsetzung der Ziele des Pariser Klima-schutzabkommens in Deutschland ist jedoch

eine Nachschärfung der Klimaziele bis 2050 auf eine Emissionsminderung von mindestens

95 Prozent zwingend erforderlich. Da in einigen Sektoren prozessbedingte Emissionen unvermeidbar

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13,3 %5,2 %

sind, wird dieses Ziel insbesondere für die naturverträgliche Stromerzeugung eine hundertprozentige Deckung durch erneuerbare Energien bedeuten müssen. Damit einhergehen müssen eine massive Verringerung unseres Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie bedeutsame Effizienzsteigerungen in der Energiewirtschaft, in den Haushalten, der Industrie, dem Gewerbe, in Handel und Dienstleistungen, besonders aber auch im Verkehr. Der Schlüssel zu einer naturverträglichen und klimaschonenden Energieversorgung liegt einerseits in der weitgehenden Elektrifizierung derjenigen Bereiche, die heute noch stark auf den Einsatz fossiler Energieträger setzen, und andererseits im naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Für Prozesse und Anwendungen, in denen eine Elektrifizierung nicht möglich ist, müssen (größtenteils) mit Strom aus erneuerbaren Energien synthetisierte Energieträger (z. B. Power-to-Gas) zum Einsatz kommen.

Generationenaufgabe Energiewende

Die Energiewende ist eines der zentralen Elemente, um die Klimaschutzziele auf nationaler und globaler Ebene zu erreichen. Neben dem Klimawandel erfordert auch die Zukunftsgestaltung unter Aspekten wie Humanität, Stabilität, Gerechtigkeit, Ver- fügbarkeit und nachhaltiger Nutzung von Ressourcen eine

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konsequente Wende hin zu den erneuerbaren Energien. Gerade in Bezug auf die Transformation des Energiesektors nimmt Deutschland eine internationale Vorreiterrolle ein, die vom Rest der Welt als mögliches Musterbeispiel angesehen wird. Ziel muss es daher sein, die Energiewende als zentrales Element einer nachhaltigen Entwicklung so umzusetzen, dass sie neben der ökonomischen Machbarkeit die ökologischen und sozialen Ziele gleichermaßen erreicht. Vor diesem Hintergrund ist es

zwingend, den Ansatz der Naturverträglich-keit als integralen Bestandteil der gesamten Energiewende zu verankern.

Der Begriff der Energiewende wird in Deutschland synonym für den Ausbau erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung genutzt. Im Jahr 2017 wurde im Stromsektor ein Anteil von rund 36 Prozent durch erneu-erbare Energien bereitgestellt, davon wurden 48 Prozent durch Windenergie erzeugt, 18 Prozent durch Photovoltaik (AGEB 2018). Es ist also schon viel erreicht, aber es liegt auch noch ein erheblicher, weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien vor uns, bis unser Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt wird.

Die Energiewende bedeutet mehr als Stromwende – erst recht, wenn es darum

geht, die Klimaschutzziele zu erreichen. Der Wärmemarkt hat mit 40 Prozent den größten Anteil am Endenergieverbrauch Deutschlands und bietet damit großes Potenzial, CO2-Emis-sionen zu reduzieren. Da der Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmebereich bisher bei lediglich 13,3 Prozent liegt, muss hier massiv ausgebaut werden in den nächsten Jahren. Gleichzeitig liegen im Wärmemarkt große Suffizienz- und Effizienzpotenziale. Diese gilt es zu heben und verbindlich zu regeln, um den Energiebedarf drastisch zu senken. Noch viel

» Es ist zwingend, den Ansatz der Natur-verträglichkeit als integralen Bestandteil der gesamten Energiewende zu verankern.

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stärker ist bislang der Verkehrsbereich von fossilen Energieträgern abhängig. Dort liegt der Anteil der erneuerbaren Energien bisher nur bei 5,2 Prozent.

Der grundlegende Umbau unseres Energie-systems hin zur nachhaltigen Wirtschaftsweise ist eine der wichtigsten Rahmenbedingung zur Erreichung der Klimaschutzziele. Es ist zu erwarten, dass wir trotz aller Bemühungen, Energie sparsam und effizient zu verwenden, durch Elektrifizierung weiterer Sektoren mit einem vergleichbaren oder höheren elektrischen Energiebedarf im Vergleich zum aktuellen Verbrauch rechnen müssen. Einer aktuellen Studie des WWF (2018) zufolge muss die aktuelle regenerative Nettostromerzeugung von heute 218 Terawattstunden (TWh) um 250 Prozent auf mehr als 700 TWh

STROMVERBRAUCH UND AUSBAUBrutto-Stromverbrauch und Ausbau der regenerativen Stromerzeugungskapazitäten, 1990–2050 (Quelle: WWF 2018)

Bruttostromverbrauch* in TWh

PV

Wind onshore

Wind offshore

Biomasse

Andere Eneuerbare

Wasser (ohne PSW)

Trends

historisch (in beiden Szenarien identlich)

Energiewende-Referenz

Fokus Solar

* ohne Eigenverbrauch der Kraftwerke

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im Jahr 2050 gesteigert werden. Der Zubau wird dabei ganz wesentlich durch die kostengünstigsten Erzeugungstechnolo-gien Windenergieanlagen an Land und auf See sowie durch die Photovoltaik erbracht.

Zur Deckung dieses Bedarfs ist der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig und wird zweifelsohne zu einem weiteren, erheblichen Druck auf Natur und Landschaft führen. Schon heute erleben wir in einigen Regionen, dass durch Fehlplanungen und schlechte Steuerung der Ausbau der erneuerbaren Energien den Zielen des Naturschutzes zuwider-läuft. Ohne optimale Nutzung bestehender Daten zu Natur- und Umwelt, fundierte Grundlagenerhebung, gute Planung und sorgfältige Standortauswahl werden diese Konflikte mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zunehmen.

» Der g rundlegende Umbau unseres Energiesystems hin zur nachhaltigen Wirtschaftsweise ist eine der wichtigsten Rahmenbedingungen zur Erreichung der Klimaschutzziele.

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Naturverträglichkeit als Voraussetzung

Der globale Temperaturanstieg hat unmittelbare Auswirkungen auf Flora und Fauna sowie auf deren systematischen Zusam-menhänge und die Leistungsfähigkeit für den Menschen. Gut geplanter und effektiv umgesetzter Klimaschutz ist folglich ein wesentlicher Beitrag zum Natur- und Artenschutz.

Ein Fortschreiten der Klimakrise beschleunigt den fort-schreitenden Verlust der biologischen Vielfalt, der die plane-taren Grenzen längst überschritten hat (Steffen et al. 2015). Eine nachhaltige Ökonomie – inklusive der naturverträglichen Energiewende – muss innerhalb dieser planetaren Grenzen und Zusammenhänge als ihr Handlungsspielraum eingebettet sein. Das Maß des wirtschaftlichen Wachstums ist im Sinne dieser nachhaltigen Ökonomie einzugrenzen (Rockström 2009), da biologische Vielfalt auch mit dem Blick auf die durch sie gene-rierten natürlichen Ressourcen als nicht ersetzbar angesehen werden muss.

Die planetaren Belastungsgrenzen zeigen: Die Grenzen beim Klimawandel, bei der Biodiversität, der Landnutzung und der Überdüngung sind durch den Einfluss des Menschen bereits überschritten. In Kumulation mit anderen Belastungen der Biodiversität wie Klimawandel, Flächenverbrauch,

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Agrarindustrie, Umweltgifte usw. wird dem naturverträglichen Ausbau der Energiewende deshalb künftig noch viel stärker eine entscheidende Aufgabe beim Erhalt der Artenvielfalt zukommen.

Die wohl wichtigste Botschaft des Modells der planetaren Belastungsgrenzen ist: Die ökologischen Herausforderungen des globalen Wandels lassen sich nicht gegeneinander aus -spielen. Weder können wir das Klima auf Kosten der Artenviel-falt retten, noch können Flächennutzungen und Klimawandel voneinander getrennt betrachtet werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss daher überall, auch international,

PLANETARE GRENZENnach Rockström (aus Steffen et al. 2015)

Biosphären- integrität

Süßwassernutzung

Biogechemische Flüsse

Ozonabbau in der Stratosphäre

Funktionale Diversität

Stickstoff

Neue Substanzen und modifizierte Lebensformen

Ozeanversauerung

Genetische Diversität

Phosphor

Klimawandel

Aerosolgehalt der Atmosphäre

Sicher: innerhalb der Grenzen

Landnutzungs- wandel

Erhöhtes Risiko von gravierenden Folgen Grenze noch nicht definiert

Hohes Risiko von gravierenden Folgen

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Im Pariser Klimaabkommen wurde festgelegt, dass die Integrität aller Ökosysteme und der Erhalt der biologischen Vielfalt zu garantieren ist.

im Einklang mit den Zielen des Naturschutzes erfolgen, um die biologische Vielfalt und ihre vielfältigen Funktionen für den Menschen auch für kommende Generationen zu sichern. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass durch Maß -nahmen zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes die Anpassungs- und Funktionsfähigkeit der Natur nicht zusätzlich gefährdet wird und Naturschutz seinen aktiven Klimaschutz leisten kann. Im Pariser Klimaabkommen wurde hierzu fest-gelegt, dass die Integrität aller Ökosysteme und der Erhalt der biologischen Vielfalt bei allen Maßnahmen, die gegen den Klimawandel ergriffen werden, zu garantieren ist. In der Konse-quenz bedeutet das Klimaabkommen von Paris nichts weniger, als dass weltweit eine naturverträgliche Energiewende einge-leitet werden muss.

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Veränderung der Energieinfrastruktur

Die Transformation unserer Stromerzeugung auf ein System, das weitgehend auf Wind- und Solarenergie beruht, führt zu enormen Herausforderungen. Die erneuerbare Stromerzeu-

gung wird sehr viel stärker auf die Fläche verteilt sein und ist durch die Abhängigkeit vom regional unterschiedlichen, vor allem aber variablen Angebot an Wind- und Solarenergie charakterisiert. Der Umbau hat damit auch weitreichende Folgen für die Energieinfra-struktur. Die Stromnetze müssen sich in ihrer Entwick-lung auf allen Spannungs-ebenen den Erfordernissen der Energiewende anpassen. Der Ausbau muss aber aus ökologischen und ökonomi-schen Gründen auf das tech-nisch Notwendige begrenzt werden. Das Hauptziel der Netzentwicklung der nächsten

Jahre sollte sein, die Netze auf Basis aktueller Technologien und der neuen Möglichkeiten zur Verarbeitung großer Datenmengen in Echtzeit besser auszulasten als bisher.

Durch die zunehmend dezentralen Erzeugungsstrukturen für erneuerbare Energien müssen auch die Verteilnetze auf neue Anforderungen vorbereitet werden. Weil die aktuelle Leitungskapazität der Verteilnetze nicht ausreicht, können Engpässe im Netz entstehen, die einen Um- und Ausbau erforderlich machen. Durch neue oder höhere Freileitungen

» Das Hauptziel der Netzentwicklung sollte sein, die Netze auf Basis aktueller Technologien und der neuen Möglichkeiten zur Verarbeitung großer Datenmengen in Echtzeit besser auszulasten als bisher.

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kann das direkte Lebensumfeld von Menschen beeinträchtigt werden, gleiches gilt für Windenergieanlagen.

Wie die Energiewende gelingt, wird sich auch daran ent- scheiden, wie die sich dadurch verändernden Landschaften empfunden werden. Die Energiewende genießt hohe Zustim-mung. Große Akzeptanz für neue Windenergieanlagen finden sich dabei in Gegenden, in denen schon Windräder stehen – und in denen die Menschen in die Planungen einbezogen waren. So werden in Ostdeutschland Windparks eher abgelehnt, weil dort oft anonyme Investoren auftreten. Hohe Akzeptanz finden hingegen genossenschaftliche Projekte. Hier bleibt die Wertschöpfung vor Ort, die Menschen teilten sich Lasten und Gewinne.

Für die Akzeptanz vor allem von Windenergieanlagen sind nach allen Erfahrungen entscheidend die Qualität der über-örtlichen Standortfindung durch Regionalplanung, das heißt Windkraft nach Plan unter Ausschluss zum Beispiel von lokalen

Die Transformation unserer Strom- erzeugung auf ein System, das weitgehend auf Wind- und Solarenergie beruht, führt zu enormen Heraus-forderungen.

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Natura-2000-Gebieten, sowie die Umsetzung durch Energie-genossenschaften unter Einbindung der Kommunen. Gleich-zeitig wäre es wichtig, die Ausgleichszahlungen für neue Anlagen dazu zu nutzen, vorhandene Belastungen wie Verteilnetz-Strom-leitungen durch Verkabelung zu reduzieren.

Auch Lebensräume für Tiere und Pflanzen verändern sich durch Masten, Schneisen und Erdkabeltrassen. Die vorhandene Infrastruktur für fossile Energieträger (vor allem das Erdgasnetz) sollte bei der Netzplanung berücksichtigt und an die Bedürf-nisse erneuerbarer, nicht fossiler Energieträger angepasst werden. Synthetisch hergestellte Gase können dabei genauso wie Wärmenetze Speicherfunktionen übernehmen, da diese nicht ausschließlich von Batterien geleistet werden können.

Auch Lebensräume für Tiere und Pflanzen verändern sich durch Masten, Schneisen und Erdkabeltrassen.

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Kernelemente Energieeinsparung und Energieeffizienz

Kernelemente der Energiewende sind Energieeinsparung und Energieeffizienz. Um einen umwelt- und naturverträglich tragfähigen Ausbau der Erneuerbaren zur gewährleisten, bedarf es mindestens der Halbierung des Energieverbrauchs bestehender Anwendungen bis spätestens 2050. Nur so kann ein rascher und ressourcenschonender Ausbau der erneuer-baren Energien gelingen und konkret der Flächenverbrauch minimiert werden. Durch die intelligente Kombination von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien können die Energie- und Wärmewende kostengünstig und sozial verträglich umge-setzt werden. Dafür sind neue ordnungsrechtliche Rahmenbe-dingungen und Finanzierungssysteme sowie eine unabhängige Koordination der Maßnahmen notwendig.

Bei der energetischen Gebäudesanierung sollten Sanierungs-fahrpläne für alle Gebäude erstellt und mit lokalen Wärmenut-zungsplänen verbunden werden. Durch eine Gebäudewert-erhaltungsrücklage, die Aufteilung von Modernisierungskosten nach dem Drittelmodell und die Förderung von Contracting lassen sich bestehende Hemmnisse der Wärmewende überwinden.

Das Stromsystem flexibler gestalten

Das Stromsystem muss flexibler werden, um den fluktuierenden Leitenergieträgern Wind und Sonne steuerbaren Ausgleich zu bieten. Dazu gibt es schon heute eine Vielzahl an Optionen. Die Technik der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) spielt hierbei eine wichtige Rolle, wenn sie künftig gasbasiert und flexibel die Spitzenlast liefert bzw. als Back-Up-Kapazität dient. Der Vorteil der KWK besteht auch darin, dass sie einerseits die eingesetzte Energie hocheffizient nutzt und andererseits Strom- und Wärmewende verbindet. Ein zunächst erhöhter Verbrauch von

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Wenn die Kraft-Wärme-Kopplung künftig gasbasiert und flexibel die Spitzenlast liefert bzw. als Back-Up-Kapazität dient, kann sie den fluktuierenden Leitenergieträgern Wind und Sonne steuerbaren Ausgleich bieten.

Erdgas zur Stromerzeugung kann im Gebäudesektor durch eine gesteigerte Effizienz eingespart werden, ohne Importe zu erhöhen. Längerfristig muss Gas aus erneuerbaren Energien in KWK-Anlagen eingesetzt werden. Weitere zentrale Flexibili-tätsoptionen sind das Lastmanagement, Batteriespeicher, naturverträgliche Speicherkraft- und Pumpspeicherwerke sowie das Gasnetz und die bestehenden Gasspeicher. Die Kopplung des Strom-, Wärme- und Mobilitätssektors wird zusätzliche Flexibilität im Gesamtsystem schaffen, erhöht aber auch den Koordinierungsaufwand.

Dezentrale Energie in der Hand von Bürgerinnen und Bürgern

Das große Engagement und die Investitionen der Bürgerinnen und Bürger haben bisher maßgeblich zum Erneuerbaren- Ausbau beigetragen und sind künftig sogar noch entscheiden- der, um das „Gemeinschaftsprojekt Energiewende“ umzusetzen und die hohe Akzeptanz zu erhalten.

Hierzu braucht die Bürgerenergie auch in Zukunft Förder-bedingungen, die sie ihre Projekte sicher realisieren lässt.

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Insbesondere die bisherigen staatlich festgelegten Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien können das gewährleisten und sollten für dezent-rale Erzeugungsformen erhalten werden. Die Energiewende erfordert zudem neue Instrumente, um sie verbrauchsnah und regional verankert zu gestalten. Regionale Stromvermarktungskonzepte sind ebenso zuzulassen und zu fördern wie die Eigenstromnutzung durch Mieterinnen und Mieter. Die Energiewende muss zu einem Gesellschaftsprojekt werden, an dem Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen partizipieren und von dem sie profitieren können.

Naturverträglicher Ausbau der erneuerbaren Energien

Die Naturverträglichkeit des Ausbaus erneuerbarer Energien und insbesondere die Minderung von Flächeninanspruch-nahmen sind entscheidend für den langfristigen Erfolg der Energiewende. Die Studie des WWF (2018) belegt, dass ausrei-chend Flächen für die naturverträgliche Realisierung einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energien vorhanden sind. Dafür bedarf es allerdings der kontinuierlichen Weiterentwick-lung und Verbesserung planerischer Steuerungselemente, einer strategischen Standortwahl und übergeordneter Abschätzungen von Flächenverfügbarkeiten, um Konflikte vorab zu minimieren, sowie neuer Instrumente, um bestehende Belastungen und Erträge aus der Energieerzeugung gerechter zu verteilen. Auch für den Naturschutz gilt dabei das Gebot der Sektorenkopplung: unvermeidbare Schäden durch die Erzeugung erneuerbarer Energien müssen systematisch auch durch verbesserten Natur-schutz in anderen Bereichen ausgeglichen werden.

» Die Energie-wende muss zu einem Gesellschafts- projekt werden.

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Windenergie

Wichtiges Kriterium ist, die biologische Vielfalt und besonders die durch erneu-erbare Energien gefährdeten

Arten und ihre Lebensräume national und regi-onal zu erhalten. Das bedeutet für die

Windenergie, dass negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu minimieren sind und nach naturverträg-lichen Kriterien in Vorrang-gebieten ausgebaut wird. Um dies zu gewährleisten, sollten für den Ausbau von Windenergieanlagen zunächst schon belastete Flächen herangezogen werden.

» Naturverträglichkeit im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien bedeutet, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit den Zielen des Naturschutzes erfolgen muss:

Solarenergie

Für die Solarenergie liegen im städtischen Gebiet große Potenziale, die vorrangig genutzt werden müssen: Die Nutzung von Solarenergie auf Dächern und an Fassaden schont Natur und Landschaft, da sie kaum zusätzliche Flächen in Anspruch nimmt. Sie ist darüber hinaus bürgernah und kann auch dazu beitragen, die Akteursvielfalt in der Energiewende zu

stärken. Der Energieertrag von Photovoltaik-anlagen liegt je nach Sonnenein-

strahlung bei Dachanlagen bis zu viermal höher als auf Freiflächen.

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Biomasse

Biomasse wird vor allem für die Ernährung oder künftig auch stärker noch als Baumaterial gebraucht. Energiemais oder Energie-holz stehen so in Konkur-renz mit höherwertigeren

Nutzungsmöglich-keiten. Bei einem energetischen Einsatz von Biomasse müssen somit

vorrangig Rest- und Abfallstoffe am Ende der Verwendungsketten genutzt werden. Bei Verwendung von Anbaubiomasse sind mehrjährige Kulturen von Blüh- und Wildpflanzen anstelle von Mais einzu- setzen.

Wasserkraft

Die Potenziale der Nutzung der Wasserkraft sind in Deutschland weitgehend ausgeschöpft. Die Wasserkraft kann und darf deshalb nicht weiter ausgebaut werden, da der Gewässerschutz und die Durchgängigkeit der Gewässer Vorrang haben. Ausgenommen ist die Modernisierung von Bestandsan-lagen mit Verbesserung der Gewäs-serökologie. Hinzu kommt, dass die Nutzung der Wasserkraft sich aufgrund des veränderten Wasserangebots als Folge des Klimawandels ändern wird. Fraglich ist außer- dem, ob der in Deutsch-land oft nur geringe Energieertrag im Verhältnis zu den Eingriffen in die Landschaft aus Naturschutzsicht gerechtfertigt ist.

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Anforderungen an den Ausbau der Windenergie

Bisher wurde in kaum einem anderen Land der Welt ein so intensiver Ausbau der Windenergie durchgeführt wie in Deutschland. Zugleich wurden in Genehmigungsverfahren und weiteren Untersuchungen die Risiken insbesondere für Vögel und Fledermäuse untersucht. Die Ergebnisse hängen stark vom Standort der Windenergieanlagen und den jeweils potenziell betroffenen Arten ab. Wesentlichen Einfluss haben vor allem die Qualität der Untersuchungen in den Planungs- und Genehmi-gungsverfahren, das Monitoring sowie die effektive Leistungs-fähigkeit der Kompensation von unvermeidbaren Schäden.

Lokal sind negative Wirkungen auf Natur und Landschaft nicht vollständig zu vermeiden. In Deutschland gibt es aber keinen Nachweis bundesweiter Bestandsgefährdungen durch Windenergieanlagen an Land. Verbesserte Qualitätssicherung bei der Planung und Genehmi-gung, die Entwicklung und Umsetzung von bundesweiten Methoden- und Bewertungs-

standards und Leitfäden für die Praxis müssen ebenso ausge-baut werden, wie die weitere Forschung, die Bündelung der Einzelergebnisse und ein wesentlich verbessertes bundesweites Monitoring betroffener Arten.

Im Wald sind Windenergieanlagen häufig problematisch. Aus Naturschutzsicht sind für die Windenergienutzung allein intensiv forstwirtschaftlich genutzte Wälder geeignet, vor allem naturferne Fichten- und Kiefernforsten. Naturschutzgebiete, Nationalparke, Natura 2000-Waldgebiete sowie Wälder mit altem Laubbaumbestand sind grundsätzlich von der Nutzung

» Eine Vollversorgung mit erneuerbaren Energien ist natur-verträglich möglich und unverzichtbar.

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Page 22: LEITPLANKEN FÜR EINE NATUR- VERTRÄGLICHE ENERGIE- WENDE · Leitplanken für eine gelungene Energiewende. Die Vorsitzenden bzw. der Präsident von BUND, NABU und DNR fassen in ihrem

auszunehmen. Bezogen auf das erforderliche Potenzial der Windenergie liegen genügend andere Flächen ohne besondere Beeinträchtigungen des Naturschutzes vor und sollten prioritär für die Windenergie ausgewiesen werden. Bei der Planung sind die Anforderungen des EU-Rechtes zum Schutz von Lebens-raumtypen und windenergiesensiblen Arten einschließlich der kumulativen Effekte strikt zu beachten. Abhängig vom Techno-logiemix und der Regionalisierung nimmt der Ausbau der Windenergie an Land und der Photovoltaik in einer Studie des WWF (2018) bis zu 2,5 Prozent der Landesfläche in Anspruch. Die Flächeninanspruchnahme für die Nutzung von Windenergie lässt sich demzufolge selbst in Regionen mit besonders hohem Zubau-Potenzial grundsätzlich naturverträglich realisieren.

In detaillierten Studien sind die Auswirkungen auf spezielle Tierarten zu erfassen. Dabei sind Daten und Fakten von beste-henden Anlagen zu verwerten. Infrastrukturell bereits belastete Flächen sollen vor unbelasteten Flächen ausgewählt werden. Sofern technische Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, ist von der Möglichkeit der Abschaltung in den Hauptgefährdungs-zeiten Gebrauch zu machen.

Im Wald sind Windenergieanlagen häufig problematisch. Allein intensiv forstwirtschaftlich genutzte Wälder sind geeignet, vor allem naturferne Fichten- und Kiefernforsten.

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Naturschutzfachlich ist der Ausbau der Windenergie im Wald grundsätzlich besonders kritisch zu bewerten, und Offenland-standorte sind immer zu bevorzugen. Windenergieanlagen im Wald sollten nur dann geplant werden, wenn regional andere Flächen bezogen auf das Ausbauziel nicht ausreichend bereit-

stehen. Die Windenergienutzung im Wald darf nicht dem Umbau der Wälder zu einer naturnahen Wald-wirtschaft entgegenstehen.

Fazit

Eine Vollversorgung mit erneuer-baren Energien ist naturverträglich möglich und unverzichtbar. Die der- zeitige Stromerzeugung von 218 TWh erneuerbare Energien muss bis 2050 auf rund 700 TWh angehoben werden. Diese gewaltige Transfor-mation setzt erhebliche Verbesse-rungen von Planung, Beteiligung und Standortauswahl, des Qualitäts-

managements, des Monitorings und der Zusammenarbeit der betroffenen Sektoren voraus. Die Politik steht in der Pflicht, für die zügige Schaffung der erforderlichen Instrumente, von der kommunalen bis zur europäischen Ebene, Sorge zu tragen. Durch eine langfristige Planbarkeit sowie eine möglichst dezent-rale, bürgernahe Umsetzung der Energiewende ist es möglich, die Generationenaufgabe einer zukunftsfähigen Energie-erzeugung bis Mitte des Jahrhunderts erfolgreich zu bewältigen. Gemeinsam setzen wir uns für eine zukunftsfähige Energie-politik ein, die sowohl die Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes erfüllt, als auch den Klimaschutz im notwendigen Maße berücksichtigt.

» Die Politik steht in der Pflicht, für die zügige Schaffung der erforderlichen Instrumente, von der kommunalen bis zur europä-ischen Ebene, Sorge zu tragen.

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Page 24: LEITPLANKEN FÜR EINE NATUR- VERTRÄGLICHE ENERGIE- WENDE · Leitplanken für eine gelungene Energiewende. Die Vorsitzenden bzw. der Präsident von BUND, NABU und DNR fassen in ihrem

HUBERT WEIGER

Prof. Dr. Hubert Weiger ist seit 2007 Vorsitzender des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland und war zwischen 2002 und April 2018 auch Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern. Er ist Mitglied in zahlreichen fachwissenschaftlichen Gremien – zum Beispiel seit Juni 2018 in der „Kohlekommission“ der Bundesregierung und seit 2013 im Rat der Bundesregierung für Nachhaltige Entwicklung.

KAI NIEBERT

Prof. Dr. Kai Niebert ist seit 2015 Präsident des Deutschen Naturschutz-rings. Er forscht und lehrt an verschie-denen Fakultäten zu Naturwissenschaften und zu Nachhaltigkeit. Ehrenamtlich engagiert er sich seit über 30 Jahren für Umwelt-, Naturschutz und Nachhaltig-keit. Seit 2011 ist er stellvertretender Bundesvorsitzender der NaturFreunde.

OLAF TSCHIMPKE

Der Diplom-Geograph Olaf Tschimpke ist seit 2003 Präsident des Natur-schutzbundes Deutschland. Zuvor war er 18 Jahre als Landesgeschäftsführer und Vorsitzender des NABU Nieder-sachsen tätig. Tschimpke ist zudem stell- vertretender Vorsitzender des Rates für Nachhaltige Entwicklung und in verschiedenen Kuratorien tätig.

l EI t pl a Nk EN f üR E INE N at uR v ER t R äg l IchE ENERg IE w ENDE

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