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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

15 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

5 Von der Geschäftsidee bis zurRechtsform

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform (Kapitelübersicht)

2

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erbracht werden, um die

Geschäftsidee umsetzen zu können?

Geschäfts-idee Gewerberecht

Welchen rechtlichen Rahmen möchte/muss ich mir geben, um dann

tätig sein zu können?Wahl der Rechtsform

Welche Konsequenzen sind mit der Wahl einer bestimmten Rechtsform

verbunden?

Wie kann ich meine Ideen schützen? Welche Vollmachten kann ich erteilen?

Doppelte Buchhaltung oder EAR?

Haftung? Mitarbeit? Steuer? …

5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Gewerberecht 1/3

3

Tätigkeit unterliegt der Gewerbeordnung, wenn

•sie selbstständig ausgeübt wird (auf eigene Rechnung und Gefahr),

•sie wiederholt ausgeübt wird oder einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt (Regelmäßigkeit),

•sie mit der Absicht ausgeübt wird, einen Gewinn zu erzielen (Ertragsabsicht) und

•sie keine Gesetze verletzt (Erlaubtheit)

Ausnahmen:

•Neue Selbstständige (z. B. Physiotherapeuten, Vortragende, Übersetzer, Autoren): Diese gewerblichen Tätigkeiten können ohne Gewerbeschein ausgeübt werden.

•Ärzte, Rechtsanwälte und Apotheker: Für sie gibt es aufgrund ihrer großen Verantwortung eigene Gesetze

•Landwirte: Auch hier gibt es eigene Regelungen.

5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Gewerberecht 2/3

4

Freie GewerbeAllgemeine Voraussetzungen

Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen

Gewerbeart, die ausgeübt werden darf

erfüllt

Reglementierte Gewerbe ohne Zuverlässigkeits-

prüfung

Besondere Voraussetzungen (Befähigungsnachweis)

erfüllt

Reglementierte Gewerbe mit Zuverlässigkeits-

prüfung (sensible Gewerbe)Zuverlässigkeitsprüfung erfüllt

5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Gewerberecht 3/3

55 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

Veröffentlichung Jahresab-schlüsse?

Welchen Namen?

Fragen, die sich bei der Wahl der Rechtsform stellen

6

Unternehmer? Gründungs-kosten?

Mindestkapital?

Haftung?

Mitarbeit?

Kontroll-rechte?

Firmenbuch?

Kredit-würdigkeit?

Zusätzliches Kapital?

Steuer?Sozial-

versicherung? Buchhaltung?

5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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7

Möglichkeiten bei der Wahl der Rechtsform

eine Person

mehrere Personen

Einzelunternehmen

Mitarbeit steht im Vordergrund(Personen-

gesellschaften)

Kapitalaufbringung steht im

Vordergrund(Kapital-

gesellschaften)

Sonderformen

Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GnbR)

Offene Gesellschaft (OG)

Kommanditgesellschaft (KG)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Genossenschaft

Aktiengesellschaft (AG)

Societas Europaea (SE)

Verein

5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Wann gilt man vor dem Gesetz als Unternehmer?

85 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

Tätigkeit unterliegt dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), wenn

•sie auf Dauer angelegt ist•sie selbstständig ausgeübt wird und•es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt.•Ob man damit einen Gewinn erzielen möchte oder nicht, spielt keine Rolle.

Ausnahmen:

•Ärzte, Rechtsanwälte (Freiberufler)

•Landwirte

können sich freiwillig an die Regelungen des UGB halten

Wählt man eine bestimmte Rechtsform, gelten sofort automatisch die Regelungen des UGB. In diesem Zusammenhang spricht man auch von „Unternehmern aufgrund der Rechtsform“.

•Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)•Aktiengesellschaft (AG)•Genossenschaft (Gen)•Societas Europaea (SE)

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Namenswahl bei Unternehmen

9

eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt

jeder Firmenname ist zulässig, sofern er Kennzeichnungskraft hat und sich von bestehenden Firmen unterscheidet.

Z. B. LOVE DISTRIBUTION – LOVE SKATEBOARDS – LOVE CLOTHING e.U

Firma:

5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

10

Firmennamen

Namensfirma FantasienamenSachfirma

Im Firmennamenscheint nur der

Name eines odermehrerer Gesell-

schafter auf.

Im Firmennamenscheint der

Tätigkeitsbereichauf.

Es wird ein Firmen-name gewählt, der

sich auch alsWerbeträger eignet.

z. B. LOVE DISTRIBUTION – LOVE SKATEBOARDS – LOVE CLOTHING e.U

z. B. Josef Scholler e.U.

z. B. Coole Snowboard-bekleidung e.U.

5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Firmenbuch

11

öffentliches Verzeichnis geführt von Firmenbuchgerichten eingetragen werden:

Einzelunternehmen mit mehr als 700.000,00 EUR Umsatz Personen- und Kapitalgesellschaften

(OG, KG, GmbH, AG) Eintragungen werden im

Amtsblatt der Wiener Zeitung und im Internet veröffentlicht

Quelle: www.edikte.justiz.gv.at

5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Firmenbuchauszug 1/2

125 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Firmenbuchauszug 2/2

135 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Ein-Personen-Unternehmen

• Unternehmen ohne fest angestellte Mitarbeiter/innen• unabhängig von der gewählten Rechtsform (meist

Einzelunternehmen oder GmbH)• ca. 240 000 EPU in Österreich• entspricht rund 55 % aller Unternehmen• häufige Tätigkeitsbereiche

– Information und Consulting– Gewerbe und Handwerk– Handel

145 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Einzelunternehmen

• einfach zu gründen • niedrige Gründungskosten • kein Mindestkapital erforderlich • unbeschränkte Haftung (auch mit dem Privatvermögen) • Eintragung ins Firmenbuch ab einem Umsatz von 700.000,00 EUR

verpflichtend – sonst freiwillige Eintragung möglich• Doppelte Buchhaltung ab einem Umsatz von 700.000,00 EUR• Gewinne unterliegen der Einkommensteuer (max. 50 %)• Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen

Wirtschaft• Kreditwürdigkeit hängt von den vorhandenen Sicherheiten ab• zusätzliches Kapital kann schwer aufgebracht werden • Jahresabschlüsse müssen nicht veröffentlicht werden

155 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

Offene Gesellschaft (OG)

• mindestens zwei Personen• einfach zu gründen und niedrige Gründungskosten • kein Mindestkapital erforderlich • unbeschränkte Haftung für die gesamten Schulden des Unternehmens

(auch mit dem Privatvermögen) • Gesellschafter/innen sind zur Mitarbeit berechtigt und verpflichtet• Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend• Doppelte Buchhaltung ab einem Umsatz von 700.000,00 EUR• Gewinnanteile der Gesellschafter unterliegen der Einkommensteuer• Pflichtversicherung der Gesellschafter/innen bei der

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft• Kreditwürdigkeit hängt von den vorhandenen Sicherheiten ab• zusätzliches Kapital kann leichter aufgebracht werden• Jahresabschlüsse müssen nicht veröffentlicht werden

165 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Kommanditgesellschaft (KG) 1/2

• mindestens zwei Personen• einfach zu gründen und niedrige Gründungskosten • kein Mindestkapital erforderlich • unbeschränkte Haftung für die gesamten Schulden des

Unternehmens für Komplementäre • beschränkte Haftung mit der Einlage für Kommanditisten • unbeschränkte haftende Gesellschafter/innen sind zur Mitarbeit berechtigt

und verpflichtet, beschränkt haftende Gesellschafter/innen nicht• Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend

175 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

Kommanditgesellschaft (KG) 2/2

• Doppelte Buchhaltung ab einem Umsatz von 700.000,00 EUR

• Gewinnanteile der Gesellschafter unterliegen der Einkommensteuer

• Pflichtversicherung der unbeschränkt haftenden Gesellschafter/innen bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

• beschränkt haftende Gesellschafter/innen können im Unternehmen angestellt werden ( Versicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz)

• Kreditwürdigkeit hängt von den vorhandenen Sicherheiten ab• zusätzliches Kapital kann leichter aufgebracht werden, weil sich

Kommanditisten beteiligen können, ohne aktiv mitzuarbeiten • Jahresabschlüsse müssen nicht veröffentlicht werden

185 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Stille Gesellschaft

• Gründung erfolgt durch Vertragsabschluss• es muss kein Mindestkapital aufgebracht werden• Stille Gesellschafter/innen haften nur mit der Einlage • Stille Gesellschafter/innen müssen nicht mitarbeiten • Kontroll- und Mitspracherechte können vereinbart werden• keine Eintragung ins Firmenbuch• Einkünfte von Stillen Gesellschafter/innen unterliegen der

Kapitalertragsteuer (25 %) • interessante Finanzierungsmöglichkeit für Unternehmen, die zusätzliches

Eigenkapital suchen

195 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR)

• zur Gründung benötigt man einen Gesellschaftsvertrag• es wird kein Mindestkapital benötigt• die Gesellschaft wird nicht ins Firmenbuch eingetragen• alle Gesellschafter/innen haften unbeschränkt und solidarisch

205 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1/3

• für die Gründung benötigt man einen Gesellschaftsvertrag• hohe Gründungskosten im Vergleich zu Personengesellschaften • Mindestkapital von 35.000,00 EUR • GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermögen, die Gesellschafter/innen nur

bis zur Höhe der Einlage • Gesellschafter/innen sind nicht zur Mitarbeit verpflichtet• GmbH wird ins Firmenbuch eingetragen• Doppelte Buchhaltung muss geführt werden• Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer (25 %) • ausgeschüttete Gewinne unterliegen der Kapitalertragsteuer (25 %)

215 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 2/3

• Sozialversicherung:– Gesellschafter/innen mit mehr als 25 % Anteil: Sozialversicherungsanstalt der

gewerblichen Wirtschaft– Gesellschafter/innen mit weniger als 25 % Anteil: Möglichkeit nach ASVG

versichert zu werden• Aufnahme von Krediten ist bei fehlenden Sicherheiten ein Problem

( Problem kann durch persönliche Haftung eines Gesellschafters/einer Gesellschafterin gelöst werden)

• zusätzliches Kapital kann durch die Aufnahme von zusätzlichen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen aufgebracht werden

• Jahresabschlüsse müssen an das Firmenbuchgericht übermittelt werden

225 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 3/3

• besteht aus allen Gesellschaftern• jährlich vom Geschäftsführer/von der

Geschäftsführerin einberufen• Stimmrecht hängt von Höhe des

Geschäftsanteils ab• bestellt den/die Geschäftsführer und• wählt bei Bedarf den Aufsichtsrat

235 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

Generalversammlung(Versammlung aller

Gesellschafter/innen)

Geschäfts-führer

bestellt

Aufsichtsrat

besteht aus natürlichen

Personen und ist ein

Kontrollorgan

wählt

natürliche Personen,die das Unternehmen leiten

kontrolliert

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

GmbH & Co KG 1/2

• Gesellschaftvertrag für die Gründung (Kommanditgesellschaft und GmbH)• Mindestkapital der GmbH muss aufgebracht werden• GmbH haftet mit dem gesamten Vermögen, die Gesellschafter der GmbH

mit der Einlage • Doppelte Buchhaltung muss geführt werden• Gewinne der GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer (25 %)• Gewinne der Kommanditisten unterliegen der Einkommensteuer

(max. 50 %)• Jahresabschlüsse müssen an das zuständige Firmenbuchgericht übermittelt

werden

245 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

GmbH & Co KG 2/2

255 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

Kommandit-gesellschaft

Vollhafter(Komplementär)

Teilhafter(Kommanditist)

GmbH= juristische

Person = natürliche Person/en

unbeschränkteHaftung

(mit dem gesamten Vermögender Gesellschaft)

beschränkteHaftung

(mit der Einlage)

GmbH & Co KG

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

Aktiengesellschaft (AG) 1/3

• für die Gründung benötigt man einen Gesellschaftsvertrag (Satzung)

• hohe Gründungskosten im Vergleich zu Personengesellschaften • Mindestkapital von 70.000,00 EUR • AG haftet mit ihrem gesamten Vermögen, die Aktionäre nur bis zur

Höhe der Einlage • Aktionäre sind nicht zur Mitarbeit verpflichtet und berechtigt• AG wird ins Firmenbuch eingetragen• Doppelte Buchhaltung muss geführt werden• Gewinne der AG unterliegen der Körperschaftsteuer (25 %) • ausgeschüttete Gewinne unterliegen der Kapitalertragsteuer (25 %)

265 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Aktiengesellschaft (AG) 2/3

• Sozialversicherung:– für Aktionäre fällt keine Sozialversicherung an– Personen, die das Unternehmen leiten, werden nach dem Allgemeinen

Sozialversicherungsgesetz (ASVG) versichert• Kreditwürdigkeit hängt von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ab• zusätzliches Kapital kann durch die Beteiligung von vielen Aktionären und

dem Verkauf von Unternehmensanteilen aufgebracht werden • Jahresabschlüsse müssen an das Firmenbuchgericht übermittelt werden

275 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

Aktiengesellschaft (AG) 3/3

• besteht aus allen Aktionären• jährlich mindestens ein mal vom

Vorstand einberufen• Stimmrecht hängt von der Anzahl der

Aktien ab• trifft wichtige Entscheidungen• entlastet den Vorstand und• wählt den Aufsichtsrat

285 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

Hauptversammlung(Versammlung aller

Aktionäre)

Vorstand

entlastet

Aufsichtsrat

besteht aus natürlichen

Personen und ist ein

Kontrollorgan

wählt

natürliche Personen,die das Unternehmen leiten

kontrolliert

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Societas Europaea (SE) – die „Europa AG“

• erleichtert grenzüberschreitende Fusionen und Holdinggesellschaften• kann gegründet werden, bei

– Beteiligung von mindestens zwei bestehenden Unternehmen– in mindestens zwei Mitgliedstaaten der EU

• diese Unternehmen können– verschmelzen– eine Holding bilden– eine Tochter-SE gründen– eine nationale AG in eine SE umwandeln

• Grundkapital: 120.000,00 EUR• Unternehmensleitung durch

– Vorstand und Aufsichtsrat oder– Verwaltungsrat

• Eintragung ins Firmenbuch• Doppelte Buchhaltung

295 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

Quelle: www.strabag.com

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

Vereine 1/2

• verfolgen meist gemeinnützige Ziele• für die Gründung benötigt man mindestens zwei Personen und

Vereinsstatuten• geringe Gründungskosten • es muss kein Mindestkapital aufgebracht werden • Verein haftet mit seinem gesamten Vermögen• unter bestimmten Voraussetzungen haften auch die Organe eines

Vereins • Vereine werden ins Vereinsregister eingetragen• bis auf wenige Ausnahmen wird eine Einnahmen-Ausgaben-

Rechnung geführt• Vereine unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer – es gibt

zahlreiche steuerliche Begünstigungen

305 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Vereine 2/2

315 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

Genossenschaften

• dienen der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder• für die Gründung benötigt man einen Gesellschaftsvertrag (Satzung) • Mindestkapital muss nicht aufgebracht werden • Genossenschaft haftet mit ihrem gesamten Vermögen• Mitglieder der Genossenschaft können sowohl beschränkt als auch

unbeschränkt haften• Genossenschaft wird ins Firmenbuch eingetragen• Doppelte Buchhaltung muss bei mehr als 700.000,00 EUR Umsatz

geführt werden• Gewinne der Genossenschaft unterliegen der Körperschaftsteuer (25

%)

325 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

335 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

Was kann rechtlich geschützt werden?

Marken

technische Erfindungendurch Patente

geschützte Ursprungs-Bezeichnungen bzw.

geschützte geografischeAngabe

Muster

Firmennamen

Werke undSoftware

LOVE DISTRIBUTION – LOVE SKATEBOARDS –

LOVE CLOTHING e.U.

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

345 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

355 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

Vollmachten

365 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

Prokura: berechtigt dazu, das Unternehmen in allen Belangen zu vertreten, die der Betrieb irgendeines Unternehmens mit sich bringt. (umfassendste Vollmacht, die nur von einem Unternehmer erteilt werden kann, der ins Firmenbuch eingetragen ist)

Generalhandlungsvollmacht: berechtigt dazu, alle Geschäfte, die der Betrieb eines bestimmten Unternehmens gewöhnlich mit sich bringt durchzuführen. (können auch von Unternehmern erteilt werden, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind sowie von Prokuristinnen und Prokuristen)

Artvollmacht: berechtigt zur Durchführung einer bestimmten Art von Geschäften (z. B. dem Einkauf von Handelswaren) Spezialvollmacht:

berechtigt nur zur Durchführung einer bestimmten Handlung

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

Einschränkungen bei Prokuristinnen und Prokuristen

Prokuristinnen und Prokuristen dürfen nicht

• Grundstücke verkaufen oder belasten• das Unternehmen verkaufen oder schließen• die Prokura weitergeben• Gewerbeanmeldungen vornehmen• Anmeldungen zum Firmenbuch durchführen• den Jahresabschluss unterzeichnen

375 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

38

Prokurist/in vertritt das

Unternehmen alleine

mehrere Prokuristinnen

und Prokuristen

vertreten gemeinsam das

Unternehmen

ein/e Prokurist/in

vertritt gemein-sam mit einem

geschäfts-führenden

Gesellschafter oder Mitglied

des Vorstands das

Unternehmen

ein/e Prokurist/in kann das

Unternehmen bei allen in

einer Filiale anfallenden Geschäfte vertreten

Einzelprokura Gesamtprokura gemischteProkura

Filialprokura

Arten der Prokura

5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

Einschränkungen bei Handlungsbevollmächtigten

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alles, was Prokuristinnen und Prokuristen

nicht dürfen

diese Befugnis wurde besonders erteilt

(Spezialvollmacht)

außer

•Wechselverbindlichkeiten eingehen (= einen Wechsel akzeptieren)

• Darlehen für das Unternehmen aufnehmen

• das Unternehmen vor Gericht vertreten (Prozessführung)

5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

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Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen – Zukunft gestalten

Unterschiede Prokura - Handlungsvollmacht

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Prokura HandlungsvollmachtDarf erteilt werden in …

… im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen

… in allen Unternehmen

Darf erteilt werden …

… nur vom Unternehmer/der Unternehmerin

… vom Unternehmer/der Unternehmerin, Prokuristinnen und Prokuristen oder anderen Handlungsbevollmächtigten

Wird erteilt …

… ausdrücklich (schriftlich oder mündlich)

… ausdrücklich oder durch schlüssige Handlung

Muss ins Firmenbuch …

… eingetragen werden … nicht eingetragen werden

Umfasst … … alle Handlungen, die der Betrieb irgendeines Unternehmens mit sich bringt

… Handlungen, die der Betrieb des betreffenden Unternehmens gewöhnlich mit sich bringt

Kann nach außen …

… nicht eingeschränkt werden

… eingeschränkt werden. Die Einschränkung ist aber nur wirksam, wenn der Dritte die Beschränkung kannte oder kennen musste.

Die Übertrag-barkeit der Vollmacht …

… ist nicht möglich. … ist mit Zustimmung des Vertretenen (Unternehmer/in, Prokurist/in, andere Handlungs-bevollmächtigte) möglich

5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform