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Lizenzvergleich: GNU General Public License (GPL) und GNU Lesser General Public License (LGPL) v1.0 build 2 Denis Meyer [email protected] Seminar Open-Source-Softwareentwicklung 14.01.2011

Lizenzvergleich GPL und LGPL

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Seminar Open-Source-SoftwareentwicklungLizenzvergleich GNU General Public License (GPL) und GNU Lesser General Public License (LGPL)

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Page 1: Lizenzvergleich GPL und LGPL

Lizenzvergleich:GNU General Public License (GPL) und

GNU Lesser General Public License (LGPL)v1.0 build 2

Denis [email protected]

Seminar Open-Source-Softwareentwicklung

14.01.2011

Page 2: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Gliederung

1 Einführung

2 Copyleft

3 GNU General Public License (GPL)

4 GNU Lesser General Public License (LGPL)

5 Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

6 Kritik

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 2 / 39

Page 3: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

GNU-ProjektFree Software Foundation (FSF)

Gliederung

1 Einführung

2 Copyleft

3 GNU General Public License (GPL)

4 GNU Lesser General Public License (LGPL)

5 Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

6 Kritik

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 3 / 39

Page 4: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

GNU-ProjektFree Software Foundation (FSF)

GNU-Projekt (1/2)

GNU als rekursives Akronym für’GNU is not Unix’1984 von Richard StallmangegründetZiel: Freies Betriebssystem

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Page 5: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

GNU-ProjektFree Software Foundation (FSF)

GNU-Projekt (2/2)

zu Stallmans Zeit am MIT war es noch üblich, die Quelltextemit den Binärdateien zu veröffentlichennach und nach wurde die Software größerer Unternehmenjedoch proprietär:

stark beschränkende Lizenzenkeine Veröffentlichung des Quelltexteskeine Weiterverbreitung durch Dritte

Stallman gründete daraufhin das GNU-Projekt, denn er wollteSoftware seinen eigenen Vorstellungen nach anpassen könnenden ’Geist der Kooperation’ am Leben halten

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Page 6: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

GNU-ProjektFree Software Foundation (FSF)

Free Software Foundation (FSF)

gemeinnützige Organisation1985 von Richard Stallman gegründetFörderung (finanziell, personell, technisch und juristisch) vonfreier Software, insbesondere des GNU-ProjektesBetreuung und Verifizierung diverser Open-Source-LizenzenZiel: reger und offener Austausch von freier Software unterden Entwicklern

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Page 7: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Copyleft - All Rights reversedFree Software Definition (FSD)Unterscheidungen

Gliederung

1 Einführung

2 Copyleft

3 GNU General Public License (GPL)

4 GNU Lesser General Public License (LGPL)

5 Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

6 Kritik

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 7 / 39

Page 8: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Copyleft - All Rights reversedFree Software Definition (FSD)Unterscheidungen

Copyleft - All Rights reversed

Klausel in urheberrechtlichen NutzungslizenzenVergleichbar mit ’Share-alike’ einigerCreative-Commons-Lizenzen: Weitergabe nur untergleichen Bedingungen erlaubtLizenzgeber darf bzw. diejenigen, die die Erlaubnis vondiesem haben, dürfen die nächste Version der Softwaredurchaus unter einer proprietären Lizenz veröffentlichen

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Page 9: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Copyleft - All Rights reversedFree Software Definition (FSD)Unterscheidungen

Free Software Definition (FSD)

Eine Lizenz gibt der Person, die sie besitzt, die gleichen Rechteund Freiheiten wie dem Autor, nämlich

0 die Freiheit, das Projekt uneingeschränkt nutzen zu dürfen,1 die Freiheit, das Projekt zu studieren,2 die Freiheit, das Projekt ohne Einschränkung weiterverbreiten

zu dürfen und3 die Freiheit, das Projekt zu modifizieren und das so

abgeleitete Projekt zu veröffentlichen

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EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Copyleft - All Rights reversedFree Software Definition (FSD)Unterscheidungen

Unterscheidungen

schwaches CopyleftAbgeleitete Software muss nichtunter die gleiche Lizenz gestelltwerden, nur Veränderungen ander zu ableitenden Softwaremüssen wieder (meistens unterder gleichen Lizenz) bereitgestelltwerden

starkes CopyleftAbgeleitete Software muss unterdie gleiche Lizenz gestellt werden

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Page 11: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Copyleft - All Rights reversedFree Software Definition (FSD)Unterscheidungen

Unterscheidungen

schwaches CopyleftAbgeleitete Software muss nichtunter die gleiche Lizenz gestelltwerden, nur Veränderungen ander zu ableitenden Softwaremüssen wieder (meistens unterder gleichen Lizenz) bereitgestelltwerden

starkes CopyleftAbgeleitete Software muss unterdie gleiche Lizenz gestellt werden

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 10 / 39

Page 12: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Gliederung

1 Einführung

2 Copyleft

3 GNU General Public License (GPL)

4 GNU Lesser General Public License (LGPL)

5 Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

6 Kritik

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 11 / 39

Page 13: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Allgemeines

von der FSF entwickelt und gepflegterste Version von Richard Stallman für das GNU-ProjektgeschriebenLizenz mit starkem Copyleft zur Lizensierung freier Softwaream weitesten verbreitete Lizenz von freier Software, auch imGNU-Projekt am häufigsten verwendetText der GPL steht selbst nicht unter GPL:

Weiterverbreitung gestattetÄnderung/Modifikation verbotenVeränderte/Modifizierte Version darf nur erstellt werden, wennnicht ’GPL’ oder ’GNU’ im neuen Namen vorkommt und diePräambel entfernt wurde

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Page 14: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Die GPL anhand der Free Software Definition (1/4)

0 ... die Freiheit, das Projekt uneingeschränkt nutzen zu dürfen

die Softare muss jedem zugänglich sein (’to all third parties’)die Software darf uneingeschränkt weiterverbreitet werdenauch die kommerzielle Nutzung ist erlaubtLizenzgebühren sind nicht erlaubt (’at no charge’)Gebühr für physikalische Übertragung und/oderDienstleistungen (wie z.B. Gewährleistung) ist erlaubt

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Page 15: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Die GPL anhand der Free Software Definition (1/4)

0 ... die Freiheit, das Projekt uneingeschränkt nutzen zu dürfen

die Softare muss jedem zugänglich sein (’to all third parties’)die Software darf uneingeschränkt weiterverbreitet werdenauch die kommerzielle Nutzung ist erlaubtLizenzgebühren sind nicht erlaubt (’at no charge’)Gebühr für physikalische Übertragung und/oderDienstleistungen (wie z.B. Gewährleistung) ist erlaubt

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Page 16: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Die GPL anhand der Free Software Definition (2/4)

1 ... die Freiheit, das Projekt zu studieren

der Quelltext muss entweder mitgeliefert oder auf Anfrage desEmpfängers diesem verfügbar gemacht werden

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Page 17: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Die GPL anhand der Free Software Definition (2/4)

1 ... die Freiheit, das Projekt zu studieren

der Quelltext muss entweder mitgeliefert oder auf Anfrage desEmpfängers diesem verfügbar gemacht werden

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 14 / 39

Page 18: Lizenzvergleich GPL und LGPL

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Die GPL anhand der Free Software Definition (3/4)

2 ... die Freiheit, das Projekt ohne Einschränkungweiterverbreiten zu dürfen

Projektkopien oder Änderungen/Modifizierungen am Projektdürfen unter den gleichen Regeln wie hier beschriebenkommerziell oder kostenlos verteilt werdender Empfänger hat die gleichen Rechte wie der VertreiberHinweispflicht

UrhebervermerkeGewährleistungsausschluss, sofern Gewährleistung nicht expliziteingeräumt wirdHinweis, dass das Programm unter GPL weiterverbreitetwerden darfOrt des Textes der GPL

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Die GPL anhand der Free Software Definition (3/4)

2 ... die Freiheit, das Projekt ohne Einschränkungweiterverbreiten zu dürfen

Projektkopien oder Änderungen/Modifizierungen am Projektdürfen unter den gleichen Regeln wie hier beschriebenkommerziell oder kostenlos verteilt werden

der Empfänger hat die gleichen Rechte wie der VertreiberHinweispflicht

UrhebervermerkeGewährleistungsausschluss, sofern Gewährleistung nicht expliziteingeräumt wirdHinweis, dass das Programm unter GPL weiterverbreitetwerden darfOrt des Textes der GPL

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Die GPL anhand der Free Software Definition (3/4)

2 ... die Freiheit, das Projekt ohne Einschränkungweiterverbreiten zu dürfen

Projektkopien oder Änderungen/Modifizierungen am Projektdürfen unter den gleichen Regeln wie hier beschriebenkommerziell oder kostenlos verteilt werdender Empfänger hat die gleichen Rechte wie der Vertreiber

HinweispflichtUrhebervermerkeGewährleistungsausschluss, sofern Gewährleistung nicht expliziteingeräumt wirdHinweis, dass das Programm unter GPL weiterverbreitetwerden darfOrt des Textes der GPL

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Die GPL anhand der Free Software Definition (3/4)

2 ... die Freiheit, das Projekt ohne Einschränkungweiterverbreiten zu dürfen

Projektkopien oder Änderungen/Modifizierungen am Projektdürfen unter den gleichen Regeln wie hier beschriebenkommerziell oder kostenlos verteilt werdender Empfänger hat die gleichen Rechte wie der VertreiberHinweispflicht

UrhebervermerkeGewährleistungsausschluss, sofern Gewährleistung nicht expliziteingeräumt wirdHinweis, dass das Programm unter GPL weiterverbreitetwerden darfOrt des Textes der GPL

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 15 / 39

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Die GPL anhand der Free Software Definition (4/4)

3 ... die Freiheit, das Projekt zu modifizieren und das soabgeleitete Projekt zu veröffentlichen

die eigene Kopie des Projektes darf den eigenen Wünschenund Bedürfnissen angepasst werdenjede veränderte Programmdatei muss kenntlich gemachtwerden (Autor + Datum der Veränderung, als Autor ist auchein Synonym (Nickname oder anonym) zulässig)veränderte Versionen müssen nicht öffentlich gemacht werden

wenn die veränderte Version öffentlich gemacht werden soll,muss diese auch GPL-lizensiert seinauf das deutsche Grundgesetz bezogen: Weitergabe an Familieund Freunde zählt nicht als ’öffentlich machen’

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Die GPL anhand der Free Software Definition (4/4)

3 ... die Freiheit, das Projekt zu modifizieren und das soabgeleitete Projekt zu veröffentlichen

die eigene Kopie des Projektes darf den eigenen Wünschenund Bedürfnissen angepasst werden

jede veränderte Programmdatei muss kenntlich gemachtwerden (Autor + Datum der Veränderung, als Autor ist auchein Synonym (Nickname oder anonym) zulässig)veränderte Versionen müssen nicht öffentlich gemacht werden

wenn die veränderte Version öffentlich gemacht werden soll,muss diese auch GPL-lizensiert seinauf das deutsche Grundgesetz bezogen: Weitergabe an Familieund Freunde zählt nicht als ’öffentlich machen’

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 16 / 39

Page 24: Lizenzvergleich GPL und LGPL

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Die GPL anhand der Free Software Definition (4/4)

3 ... die Freiheit, das Projekt zu modifizieren und das soabgeleitete Projekt zu veröffentlichen

die eigene Kopie des Projektes darf den eigenen Wünschenund Bedürfnissen angepasst werdenjede veränderte Programmdatei muss kenntlich gemachtwerden (Autor + Datum der Veränderung, als Autor ist auchein Synonym (Nickname oder anonym) zulässig)

veränderte Versionen müssen nicht öffentlich gemacht werdenwenn die veränderte Version öffentlich gemacht werden soll,muss diese auch GPL-lizensiert seinauf das deutsche Grundgesetz bezogen: Weitergabe an Familieund Freunde zählt nicht als ’öffentlich machen’

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 16 / 39

Page 25: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Die GPL anhand der Free Software Definition (4/4)

3 ... die Freiheit, das Projekt zu modifizieren und das soabgeleitete Projekt zu veröffentlichen

die eigene Kopie des Projektes darf den eigenen Wünschenund Bedürfnissen angepasst werdenjede veränderte Programmdatei muss kenntlich gemachtwerden (Autor + Datum der Veränderung, als Autor ist auchein Synonym (Nickname oder anonym) zulässig)veränderte Versionen müssen nicht öffentlich gemacht werden

wenn die veränderte Version öffentlich gemacht werden soll,muss diese auch GPL-lizensiert seinauf das deutsche Grundgesetz bezogen: Weitergabe an Familieund Freunde zählt nicht als ’öffentlich machen’

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 16 / 39

Page 26: Lizenzvergleich GPL und LGPL

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Version 1 (1989)

Zusammenfassung der Lizenzen des GNU Emacs, des GNUDebuggers und der GNU Compiler Collection, welche auf diejeweilige Software spezialisiert warenRechteinhaber und Personen, welche die Erlaubnis desRechteinhabers haben, sind ausgeschlossen von diesen Regeln

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Page 27: Lizenzvergleich GPL und LGPL

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Version 2 (1991)

Paragraph 7: ’Liberty or Death’-Klausel:wenn eine Software eine oder mehrere Bedingungen der GPLnicht einhalten kann, darf diese nicht als Lizenz gewählt werdeneine Software darf die GPL nicht bestmöglich erfüllen; ist diesder Fall, darf sie nicht veröffentlicht werden

Paragraph 8:Geografische Einschränkung der Gültigkeit der LizenzAutor kann Länder ausschließen, welche die Verwendungeinschränken (z.B. durch Patente)

der Software muss entwederder Quelltext beigelegt sein oderein Schreiben beiliegen, in welchem entweder

der Pfad zum Quelltext steht oderangeboten wird, dass der Quelltext auf Anfrage hin zugänglichgemacht wird

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Page 28: Lizenzvergleich GPL und LGPL

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Version 2 (1991)

Paragraph 7: ’Liberty or Death’-Klausel:wenn eine Software eine oder mehrere Bedingungen der GPLnicht einhalten kann, darf diese nicht als Lizenz gewählt werdeneine Software darf die GPL nicht bestmöglich erfüllen; ist diesder Fall, darf sie nicht veröffentlicht werden

Paragraph 8:Geografische Einschränkung der Gültigkeit der LizenzAutor kann Länder ausschließen, welche die Verwendungeinschränken (z.B. durch Patente)

der Software muss entwederder Quelltext beigelegt sein oderein Schreiben beiliegen, in welchem entweder

der Pfad zum Quelltext steht oderangeboten wird, dass der Quelltext auf Anfrage hin zugänglichgemacht wird

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 18 / 39

Page 29: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Version 2 (1991)

Paragraph 7: ’Liberty or Death’-Klausel:wenn eine Software eine oder mehrere Bedingungen der GPLnicht einhalten kann, darf diese nicht als Lizenz gewählt werdeneine Software darf die GPL nicht bestmöglich erfüllen; ist diesder Fall, darf sie nicht veröffentlicht werden

Paragraph 8:Geografische Einschränkung der Gültigkeit der LizenzAutor kann Länder ausschließen, welche die Verwendungeinschränken (z.B. durch Patente)

der Software muss entwederder Quelltext beigelegt sein oderein Schreiben beiliegen, in welchem entweder

der Pfad zum Quelltext steht oderangeboten wird, dass der Quelltext auf Anfrage hin zugänglichgemacht wird

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Page 30: Lizenzvergleich GPL und LGPL

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Version 3 (2007)

’Internationalisierung’ - die Lizenz war zu stark auf dasamerikanische Rechtssystem ausgelegt, nun: neueTerminologie

Erhöhung der Kompatibilität mit anderen LizenzenBehebung 3 größerer Probleme bzw. Schlupflöcher:

1 Tivoisierung: Ein Hardware-Hersteller benutzt GPL-lizensierteSoftware, gibt den Quelltext frei, erlaubt auf der Hardwarejedoch nur die von ihm signierte Software

2 GPL-lizensierte Software, welche modifiziert auf einem Serverläuft, also hinter einem Web-Interface

3 Patente, welche den Wettbewerb einschränken könnten (vorallem von GNU/Linux)

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Page 31: Lizenzvergleich GPL und LGPL

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Version 3 (2007)

’Internationalisierung’ - die Lizenz war zu stark auf dasamerikanische Rechtssystem ausgelegt, nun: neueTerminologieErhöhung der Kompatibilität mit anderen Lizenzen

Behebung 3 größerer Probleme bzw. Schlupflöcher:1 Tivoisierung: Ein Hardware-Hersteller benutzt GPL-lizensierte

Software, gibt den Quelltext frei, erlaubt auf der Hardwarejedoch nur die von ihm signierte Software

2 GPL-lizensierte Software, welche modifiziert auf einem Serverläuft, also hinter einem Web-Interface

3 Patente, welche den Wettbewerb einschränken könnten (vorallem von GNU/Linux)

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 19 / 39

Page 32: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Version 3 (2007)

’Internationalisierung’ - die Lizenz war zu stark auf dasamerikanische Rechtssystem ausgelegt, nun: neueTerminologieErhöhung der Kompatibilität mit anderen LizenzenBehebung 3 größerer Probleme bzw. Schlupflöcher:

1 Tivoisierung: Ein Hardware-Hersteller benutzt GPL-lizensierteSoftware, gibt den Quelltext frei, erlaubt auf der Hardwarejedoch nur die von ihm signierte Software

2 GPL-lizensierte Software, welche modifiziert auf einem Serverläuft, also hinter einem Web-Interface

3 Patente, welche den Wettbewerb einschränken könnten (vorallem von GNU/Linux)

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 19 / 39

Page 33: Lizenzvergleich GPL und LGPL

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Der virale Effekt (1/3)

Proprietäre Software, die zusammen mit Software vertriebenwird, die unter GPL lizensiert ist, muss u.U. auch freigegebenwerden (’Infizierung’)

’You must cause any work that you distribute or publish, thatin whole or in part contains or is derived from the Program orany part thereof, to be licensed as a whole at no charge to allthird parties under the terms of this License.’

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Page 34: Lizenzvergleich GPL und LGPL

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Der virale Effekt (2/3)

Vertrieb von nicht unter GPL-lizensierter Software mitGPL-lizensierter Software möglich, wenn es sich um klaridentifizierbare Teile handelt

die Software ist nicht nur ’Teil eines Ganzen’ (’part of awhole’), d.h.die Software ist selbstständig lauffähigKommunikation bspw. nur über Schnittstellen (siehe z.B.Linux-Kernel (GPL): Software, welche den Kernel mitSystembefehlen aufrufen, kann jede beliebige Lizenz haben)

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 21 / 39

Page 35: Lizenzvergleich GPL und LGPL

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

Der virale Effekt (3/3)

GPL-lizensierte Software darf auf gleichem Datenträgervertrieben werden wie Software unter einer anderen LizenzDie bei der Erstellung einer Software verwendeten Tools (wiez.B. Compiler, Editor, etc.) beeinflussen nicht die Lizenz derdamit erstellten Software

wenn jedoch Code von diesen eingefügt wird, ist dies nichtmehr der Fall (siehe Ausnahmeregelung von Bison (GNUParser Generator))

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 22 / 39

Page 36: Lizenzvergleich GPL und LGPL

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesDie GPL anhand der FSDVersionenDer virale EffektGPL-Kompatibilität

GPL-Kompatibilität

Lizenzinhaber einer unter GPL lizensierten Software hat dieMöglichkeit, Ausnahmeregelungen via Einzelfallentscheidungzu erteilen

Teile einer unter GPL lizensierten Software dürften somit innicht unter der GPL lizensierter Software vorhanden sein

Laut FSF kompatible Lizenzen sindLGPLBSD (ohne Werbeklausel)X11-LizenzArtistic License v.2.0Open LDAP License v.2.7eCos License v.2.0Public Domain

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 23 / 39

Page 37: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesÜbersichtVersionen

Gliederung

1 Einführung

2 Copyleft

3 GNU General Public License (GPL)

4 GNU Lesser General Public License (LGPL)

5 Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

6 Kritik

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 24 / 39

Page 38: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesÜbersichtVersionen

Allgemeines

von der FSF entwickelt und gepflegtursprünglich eingeführt als ’Library General Public License’Lizenz mit schwachem Copyleft zur Lizensierung freierSoftwareentworfen, um einen Kompromiss zwischen Lizenzen mitstarkem Copyleft (wie z.B. der GPL) und Lizenzen mit sehrschwachen Restriktionen (wie z.B. der BSD-Lizenz) zuschaffen

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 25 / 39

Page 39: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesÜbersichtVersionen

Übersicht (1/3)

Copyleft-Restriktionen gelten nur für die unter LGPL gestellteSoftware an sich

Software, welche lediglich gegen die LGPL-lizensierte Softwarelinkt bzw. diese nur extern benutzt, muss nicht unter LGPLbzw. einer LGPL-kompatiblen Lizenz stehen

z.B. ist Standalone-Software, welche dynamisch gegen eineBibliothek linkt, nicht als abgeleitetes Werk anzusehen, dahermuss der Quelltext nicht öffentlich gemacht werdendann muss es jedoch auch möglich sein, entweder

diese Software ohne Neukompilierung gegen eine neuereVersion der Bibliothek zu linken oder,wenn die Software statisch gelinkt ist, die linkbarenObject-Files zu separieren und gegen eine neuere statischeVariante der Bibliothek zu linken

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 26 / 39

Page 40: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesÜbersichtVersionen

Übersicht (1/3)

Copyleft-Restriktionen gelten nur für die unter LGPL gestellteSoftware an sichSoftware, welche lediglich gegen die LGPL-lizensierte Softwarelinkt bzw. diese nur extern benutzt, muss nicht unter LGPLbzw. einer LGPL-kompatiblen Lizenz stehen

z.B. ist Standalone-Software, welche dynamisch gegen eineBibliothek linkt, nicht als abgeleitetes Werk anzusehen, dahermuss der Quelltext nicht öffentlich gemacht werdendann muss es jedoch auch möglich sein, entweder

diese Software ohne Neukompilierung gegen eine neuereVersion der Bibliothek zu linken oder,wenn die Software statisch gelinkt ist, die linkbarenObject-Files zu separieren und gegen eine neuere statischeVariante der Bibliothek zu linken

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 26 / 39

Page 41: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesÜbersichtVersionen

Übersicht (1/3)

Copyleft-Restriktionen gelten nur für die unter LGPL gestellteSoftware an sichSoftware, welche lediglich gegen die LGPL-lizensierte Softwarelinkt bzw. diese nur extern benutzt, muss nicht unter LGPLbzw. einer LGPL-kompatiblen Lizenz stehen

z.B. ist Standalone-Software, welche dynamisch gegen eineBibliothek linkt, nicht als abgeleitetes Werk anzusehen, dahermuss der Quelltext nicht öffentlich gemacht werdendann muss es jedoch auch möglich sein, entweder

diese Software ohne Neukompilierung gegen eine neuereVersion der Bibliothek zu linken oder,wenn die Software statisch gelinkt ist, die linkbarenObject-Files zu separieren und gegen eine neuere statischeVariante der Bibliothek zu linken

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 26 / 39

Page 42: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesÜbersichtVersionen

Übersicht (2/3)

Software, welche LGPL-lizensierte Software komplett integriertbzw. von ihr abgeleitet ist, muss unter LGPL bzw. einerLGPL-kompatiblen Lizenz stehen

es gibt die Option, eine veränderte Version einer unter LGPLlizensierten Software neu unter GPL zu lizensieren, d.h. einerestriktivere Lizenz zu wählen

am häufigsten in Benutzung durch Software-Bibliotheken,einige wenige Programme (z.B. OpenOffice.org) und andereMedien benutzen sie jedoch auch

Erlaubnis für proprietäre Nutzungdadurch größere Verbreitung

Denis Meyer Lizenzvergleich: GPL und LGPL 27 / 39

Page 43: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesÜbersichtVersionen

Übersicht (2/3)

Software, welche LGPL-lizensierte Software komplett integriertbzw. von ihr abgeleitet ist, muss unter LGPL bzw. einerLGPL-kompatiblen Lizenz stehen

es gibt die Option, eine veränderte Version einer unter LGPLlizensierten Software neu unter GPL zu lizensieren, d.h. einerestriktivere Lizenz zu wählen

am häufigsten in Benutzung durch Software-Bibliotheken,einige wenige Programme (z.B. OpenOffice.org) und andereMedien benutzen sie jedoch auch

Erlaubnis für proprietäre Nutzungdadurch größere Verbreitung

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Page 44: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesÜbersichtVersionen

Übersicht (3/3)

Software, welche eine unter LGPL lizensierte Bibliothekverwendet, muss Reverse Engeneering zulassen

um besseres Debugging bei Veränderungen zu ermöglichen

die unter LGPL lizensierte Software muss zugänglich gemachtwerden

Verifizierung nötig, dass der Empfänger den Quelltext erhaltenhatum neues Linken bei Veränderungen zu ermöglichen

Veränderungen/Modifizierungen einer unter LGPL lizensiertenSoftware darf nicht von proprietärer Software abhängen

soll verhindern, dass die Software nicht mehr nutzbar ist

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Page 45: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesÜbersichtVersionen

Übersicht (3/3)

Software, welche eine unter LGPL lizensierte Bibliothekverwendet, muss Reverse Engeneering zulassen

um besseres Debugging bei Veränderungen zu ermöglichendie unter LGPL lizensierte Software muss zugänglich gemachtwerden

Verifizierung nötig, dass der Empfänger den Quelltext erhaltenhatum neues Linken bei Veränderungen zu ermöglichen

Veränderungen/Modifizierungen einer unter LGPL lizensiertenSoftware darf nicht von proprietärer Software abhängen

soll verhindern, dass die Software nicht mehr nutzbar ist

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EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesÜbersichtVersionen

Übersicht (3/3)

Software, welche eine unter LGPL lizensierte Bibliothekverwendet, muss Reverse Engeneering zulassen

um besseres Debugging bei Veränderungen zu ermöglichendie unter LGPL lizensierte Software muss zugänglich gemachtwerden

Verifizierung nötig, dass der Empfänger den Quelltext erhaltenhatum neues Linken bei Veränderungen zu ermöglichen

Veränderungen/Modifizierungen einer unter LGPL lizensiertenSoftware darf nicht von proprietärer Software abhängen

soll verhindern, dass die Software nicht mehr nutzbar ist

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EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesÜbersichtVersionen

Version 2 (1991)

der Name ist noch GNU Library General Public Licensekeine Version 1, damit Gleichheit mit GPL Version 2 (2)herrschte

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EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesÜbersichtVersionen

Version 2.1 (1999)

der Name wird geändert auf GNU Lesser General PublicLicenseUmbenennung, da die FSF nicht den Eindruck erweckenwollte, dass für alle Bibliotheken die LGPL und für alleProgramme die GPL genutzt werden sollte bzw. müsse

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Page 49: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

AllgemeinesÜbersichtVersionen

Version 3 (2007)

parallel zur GPL Version 3 (3) veröffentlichtsagt explizit, dass es hauptsächlich von der GPL erbt, jedochmit einigen Ergänzungen bzw. Überschreibungen (siehe GPLVersion 3 (3))

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Page 50: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede

Gliederung

1 Einführung

2 Copyleft

3 GNU General Public License (GPL)

4 GNU Lesser General Public License (LGPL)

5 Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

6 Kritik

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Page 51: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede

Auszug: Gemeinsamkeiten

Erfüllen die Free Software Definition (1)

Alle Änderungen/Modifizierungen an der Software müssenwieder unter die gleiche Lizenz gestellt werdenSoftware, welche nur ’Teil des Ganzen’ ist, d.h. die unterGPL/LGPL lizensierte Software komplett integriert bzw. vonihr ableitet, muss unter der gleichen Lizenz veröffentlichtwerden (1)Rechteinhaber dürfen die Lizenz mit der nächsten Versionändern bzw. Sondergenehmigungen an Dritte erteilen, außersie treten die Rechte an die FSF ab (1)es muss immer ein Verweis auf den Quelltext beiliegenLizenzen sind noch nicht gerichtlich geprüft, haben sich jedochschon einige Male durch außergerichtliche Einigungen bewährt

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Page 52: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede

Auszug: Gemeinsamkeiten

Erfüllen die Free Software Definition (1)Alle Änderungen/Modifizierungen an der Software müssenwieder unter die gleiche Lizenz gestellt werden

Software, welche nur ’Teil des Ganzen’ ist, d.h. die unterGPL/LGPL lizensierte Software komplett integriert bzw. vonihr ableitet, muss unter der gleichen Lizenz veröffentlichtwerden (1)Rechteinhaber dürfen die Lizenz mit der nächsten Versionändern bzw. Sondergenehmigungen an Dritte erteilen, außersie treten die Rechte an die FSF ab (1)es muss immer ein Verweis auf den Quelltext beiliegenLizenzen sind noch nicht gerichtlich geprüft, haben sich jedochschon einige Male durch außergerichtliche Einigungen bewährt

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Page 53: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede

Auszug: Gemeinsamkeiten

Erfüllen die Free Software Definition (1)Alle Änderungen/Modifizierungen an der Software müssenwieder unter die gleiche Lizenz gestellt werdenSoftware, welche nur ’Teil des Ganzen’ ist, d.h. die unterGPL/LGPL lizensierte Software komplett integriert bzw. vonihr ableitet, muss unter der gleichen Lizenz veröffentlichtwerden (1)

Rechteinhaber dürfen die Lizenz mit der nächsten Versionändern bzw. Sondergenehmigungen an Dritte erteilen, außersie treten die Rechte an die FSF ab (1)es muss immer ein Verweis auf den Quelltext beiliegenLizenzen sind noch nicht gerichtlich geprüft, haben sich jedochschon einige Male durch außergerichtliche Einigungen bewährt

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Page 54: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede

Auszug: Gemeinsamkeiten

Erfüllen die Free Software Definition (1)Alle Änderungen/Modifizierungen an der Software müssenwieder unter die gleiche Lizenz gestellt werdenSoftware, welche nur ’Teil des Ganzen’ ist, d.h. die unterGPL/LGPL lizensierte Software komplett integriert bzw. vonihr ableitet, muss unter der gleichen Lizenz veröffentlichtwerden (1)Rechteinhaber dürfen die Lizenz mit der nächsten Versionändern bzw. Sondergenehmigungen an Dritte erteilen, außersie treten die Rechte an die FSF ab (1)

es muss immer ein Verweis auf den Quelltext beiliegenLizenzen sind noch nicht gerichtlich geprüft, haben sich jedochschon einige Male durch außergerichtliche Einigungen bewährt

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede

Auszug: Gemeinsamkeiten

Erfüllen die Free Software Definition (1)Alle Änderungen/Modifizierungen an der Software müssenwieder unter die gleiche Lizenz gestellt werdenSoftware, welche nur ’Teil des Ganzen’ ist, d.h. die unterGPL/LGPL lizensierte Software komplett integriert bzw. vonihr ableitet, muss unter der gleichen Lizenz veröffentlichtwerden (1)Rechteinhaber dürfen die Lizenz mit der nächsten Versionändern bzw. Sondergenehmigungen an Dritte erteilen, außersie treten die Rechte an die FSF ab (1)es muss immer ein Verweis auf den Quelltext beiliegen

Lizenzen sind noch nicht gerichtlich geprüft, haben sich jedochschon einige Male durch außergerichtliche Einigungen bewährt

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Page 56: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede

Auszug: Gemeinsamkeiten

Erfüllen die Free Software Definition (1)Alle Änderungen/Modifizierungen an der Software müssenwieder unter die gleiche Lizenz gestellt werdenSoftware, welche nur ’Teil des Ganzen’ ist, d.h. die unterGPL/LGPL lizensierte Software komplett integriert bzw. vonihr ableitet, muss unter der gleichen Lizenz veröffentlichtwerden (1)Rechteinhaber dürfen die Lizenz mit der nächsten Versionändern bzw. Sondergenehmigungen an Dritte erteilen, außersie treten die Rechte an die FSF ab (1)es muss immer ein Verweis auf den Quelltext beiliegenLizenzen sind noch nicht gerichtlich geprüft, haben sich jedochschon einige Male durch außergerichtliche Einigungen bewährt

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Page 57: Lizenzvergleich GPL und LGPL

EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede

Auszug: Unterschiede

starkes (GPL) vs. schwaches (LGPL) Copyleft

Software, welche dynamisch an LGPL-lizensierte Softwarelinkt bzw. statisch mit dieser kompiliert, muss nicht, wenn siebestimmte Regeln einhält (1) - die gleiche Lizenz haben wiedieseAbleitungen von unter LGPL lizensierter Software könnenunter einer restriktiveren Lizenz, also unter der GPL, neuveröffentlicht werden (2), Ableitungen von unter GPLlizensierter Software muss unter der GPL lizensiert werden

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede

Auszug: Unterschiede

starkes (GPL) vs. schwaches (LGPL) CopyleftSoftware, welche dynamisch an LGPL-lizensierte Softwarelinkt bzw. statisch mit dieser kompiliert, muss nicht, wenn siebestimmte Regeln einhält (1) - die gleiche Lizenz haben wiediese

Ableitungen von unter LGPL lizensierter Software könnenunter einer restriktiveren Lizenz, also unter der GPL, neuveröffentlicht werden (2), Ableitungen von unter GPLlizensierter Software muss unter der GPL lizensiert werden

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EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Auszug: GemeinsamkeitenAuszug: Unterschiede

Auszug: Unterschiede

starkes (GPL) vs. schwaches (LGPL) CopyleftSoftware, welche dynamisch an LGPL-lizensierte Softwarelinkt bzw. statisch mit dieser kompiliert, muss nicht, wenn siebestimmte Regeln einhält (1) - die gleiche Lizenz haben wiedieseAbleitungen von unter LGPL lizensierter Software könnenunter einer restriktiveren Lizenz, also unter der GPL, neuveröffentlicht werden (2), Ableitungen von unter GPLlizensierter Software muss unter der GPL lizensiert werden

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EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Kritik Dritter

Gliederung

1 Einführung

2 Copyleft

3 GNU General Public License (GPL)

4 GNU Lesser General Public License (LGPL)

5 Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

6 Kritik

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EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Kritik Dritter

Kritik Dritter

Unangemessen eingeschränkte Freiheit durch das Copyleft, dader Zwang besteht, modifizierte Versionen wieder unter diejeweilige Lizenz zu stellen

durch das Copyleft verursachte Inkompatibilitäten; Lizenzenfür Software werden häufig mit der GPL duallizensiertgroße Länge der Lizenzen (die GPL Version 3 umfasst 676Zeilen und 5644 Wörter)

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GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Kritik Dritter

Kritik Dritter

Unangemessen eingeschränkte Freiheit durch das Copyleft, dader Zwang besteht, modifizierte Versionen wieder unter diejeweilige Lizenz zu stellendurch das Copyleft verursachte Inkompatibilitäten; Lizenzenfür Software werden häufig mit der GPL duallizensiert

große Länge der Lizenzen (die GPL Version 3 umfasst 676Zeilen und 5644 Wörter)

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EinführungCopyleft

GNU General Public License (GPL)GNU Lesser General Public License (LGPL)Auszug: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Kritik

Kritik Dritter

Kritik Dritter

Unangemessen eingeschränkte Freiheit durch das Copyleft, dader Zwang besteht, modifizierte Versionen wieder unter diejeweilige Lizenz zu stellendurch das Copyleft verursachte Inkompatibilitäten; Lizenzenfür Software werden häufig mit der GPL duallizensiertgroße Länge der Lizenzen (die GPL Version 3 umfasst 676Zeilen und 5644 Wörter)

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Anhang WebsitesFragen?

Gliederung

7 Anhang

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Anhang WebsitesFragen?

Websites

Verschiedenes

LizenzübersichtÜbersicht zur GPLÜbersicht zur LGPL

Lizenzen

GPL v2.0GPL v3.0LGPL v2.1LGPL v3.0

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Anhang WebsitesFragen?

Fragen?

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