36
MALTA: „OUT OF SYSTEM“ Zur Situation von Flüchtlingen auf Malta

MALTA - PRO ASYL · Der Inselstaat Malta ist seit seinem EU-Beitritt im Jahr 2004 das kleinste und südlichste Land der Europäischen Union (EU) und ist in seiner Größe etwa ver-

  • Upload
    others

  • View
    6

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

MALTA:„OUT OF SYSTEM“

Zur Situation von Flüchtlingen auf Malta

2

HERAUSGEBERbordermonitoring.eu e.V.

Friedenstr. 10, 81671 München

[email protected]

Förderverein Pro Asyl e.V

Postfach 16 06 24, 60069 Frankfurt/M.

[email protected]

V.I.S.D.P.Marc Speer

REDAKTIONMarlene Becker, Günter Burkhardt,

Karl Kopp, Marc Speer

LEKTORATMiriam Leitner

LAYOUTMatthias Weinzierl

DRUCKalpha print medien AG

Darmstadt

AUFLAGE1.000 Stück

PREISEUR 3,oo

TITELZelt im Hal Far Tent Village

FOTOSMarily Stroux

und Marc Speer für

bordermonitoring.eu

I M P R E S S U M

Mit freundlicher Unterstützung von

I N H A LT S V E R Z E I C H N I S

3

VORWORT

METHODIK

AUFGRIFFE AUF DEM MITTELMEER

DAS MALTESISCHE ASYLSYSTEM

EIN BLICK AUF DIE ASYLSTATISTIK

DIE CLOSED DETENTION CENTRES

SAFI DETENTION CENTRE

HAL FAR LYSTER BARRACKS

DAS URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFS FÜR MENSCHENRECHTE

DIE OPEN CENTRES

UNTERKUNFTSVERTRÄGE UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

IMPRESSIONEN AUS HAL FAR

HAL FAR TENT VILLAGE

HAL FAR HANGAR

HAL FAR RECEPTION CENTRE

MARSA OPEN CENTRE

UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE

RELOCATION

DUBLIN II-RÜCKKEHRERINNEN

RASSISMUS

ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT UND WOHNUNGSSUCHE

FAZIT UND RECHTLICHE BEWERTUNG

LITERATURVERZEICHNIS/ FUSSNOTEN

AUTORINNEN

04

05

ANKUNFT 06

06

07

09

11

12

13

NACH DER ENTLASSUNG 14

15

16

17

18

18

19

LEBENSBEDINGUNGEN 20

21

22

23

24

BEWERTUNG 26

28

35

Der Inselstaat Malta ist seit seinem EU-Beitritt im Jahr 2004 das kleinste undsüdlichste Land der Europäischen Union(EU) und ist in seiner Größe etwa ver-gleichbar mit der Stadt Bremen. Mit sei-nen 418 000 EinwohnerInnen ist Maltadas dichtest bevölkerte Land der Union.Durch seine exponierte Lage im Mittel-meer, restriktive europäische Einwande-rungspolitiken und verschärfte Grenz-kontrollen kommt Malta die Rolle alsGrenzposten der EU zu. Dies führtedazu, dass beispielsweise im Jahr 2008,bezogen auf die Bevölkerungszahl, ca.27 Mal so viele Asylanträge gestellt wur-den wie in Deutschland.1 Malta forderteauf Grund dessen wiederholt mehr Soli-darität in der gemeinsamen europäi-schen Migrations- und Flücht lingspoli -tik, was allerdings auf EU-Ebene bisherkaum Gehör fand. Bislang gibt es ledig-

lich vereinzelte Relocation-Programme.Am Zuständigkeitssystem der Dublin II-Verordnung, welche die alleinige Zu-ständigkeit des state of entry fest-schreibt, halten die europäischen Mit-gliedstaaten nach wie vor fest.

Der vorliegende Bericht „Out of Sys-tem. Zur Situation von Flüchtlingen aufMalta“ ist das Ergebnis einer Recher-chereise nach Malta im September 2011.Bereits im Vorfeld führten wir Interviewsmit Flüchtlingen in Deutschland, die aufihrer Flucht Erfahrungen auf Malta mach-ten und uns erste Einblicke in die Situa-tion vor Ort eröffneten. Allen, die unsfür Gespräche zur Verfügung standen,sei an dieser Stelle unser Dank ausge-sprochen.

Der Ausdruck „Out of System“ stammtvon den MigrantInnen selbst. „Out ofSystem“ beschreibt die Situation vonFlüchtlingen, die ohne einen Platz in ei-nem Flüchtlingslager (Open Centre) undohne finanzielle Unterstützung, also fak-tisch mittel- und obdachlos, auf der Inselleben.

Der Bericht ist zweiteilig gegliedert:Der erste Teil orientiert sich an einerzeitlichen Linie, d.h. wir werden die ver-schieden Stationen nachzeichnen, dieFlüchtlinge während ihres Aufenthaltsauf Malta durchlaufen: Die Ankunft aufMalta, das maltesische Asylsystem, dieHaftanstalten (sogenannte Closed De-tention Centres) und die offenen Flücht-lingslager (sogenannte Open Centres).Im zweiten Teil des Berichts gehen wirausführlich auf verschiedene emen-felder – wie etwa Relocation-Programme– ein, die sich im Rahmen unserer Un-tersuchung als besonders bedeutsam he-rauskristallisierten. Dies beinhaltet aucheine Beschreibung der Lebensrealitätenvon spezifischen Gruppen, wie etwa un-begleiteten minderjährigen Flüchtlingenund Dublin II-RückkehrerInnen. Zunächstwerden wir allerdings näher auf die un-serem Bericht zugrunde liegende Me-thodik eingehen.

V O R W O R T

VorwortFLÜCHTLINGE „OUT OF SYSTEM“

4

FLÜCHTLINGSBLEIBE NACH DEM RAUSWURF AUS DEM OPEN CENTRE

Zentraler Bestandteil unserer Untersu-chung ist eine Serie von qualitativen In-terviews mit insgesamt 34 Flüchtlingen(darunter 27 Männer und 7 Frauen).Von diesen wurden vier in Deutschlandgeführt und 30 im Rahmen unserer Re-cherchereise vom 14. - 25. September2011 in Malta. An dieser Stelle dankenwir der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl inder Kirche für die Organisation dieserReise. Die Interviews wurden mehrheit-lich als narrative Interviews geführt, diesich an biographischen Ereigniskettenorientierten. In den Interviews wurde –in unterschiedlicher Intensität – der Er-zähl- fluss durch die InterviewerInnenauf bestimmte Sachverhalte gelenkt. Da-rüber hinaus erhoben wir in den Inter-views quantitative Daten, wie etwabezüglich der Dauer der Inhaftierung,welche ebenfalls einer Auswertung un-terzogen wurden. Die Interviews wur-den in deutscher und englischer Sprachegeführt, teilweise mit Unterstützungvon MigrantInnen, die uns als Dolmet-scherInnen zur Seite standen. SämtlicheInterviews wurden aufgezeichnet undwörtlich transkribiert. Darüber hinausführten wir Gespräche bzw. hörten Vor-träge mit/von den VertreterInnen fol-gender Organisationen:

KATRINE CAMILLERI,Leiterin des Jesuiten Flüchtlingsdiens-tes (JRS) Malta

JON HOISAETER,Mitarbeiter des United Nations HighCommissioner for Refugees (UNHCR)Malta

ALEXANDER TORTELL, Direktor der staatlichen Agency for theIntegration and Welfare of Asylum See-kers (AWAS)

SARAH BORDA BONDIN, ebenfalls beschäftigt bei AWAS, dort zu-ständig für unbegleitete minderjährigeFlüchtlinge

SANDRA SCHEMBRI WISMAYER, Mitarbeiterin der NGO Foundation forShelter and Support for Migrants, diedas Marsa Open Centre betreibt

Diese Vorträge/Gespräche wurdenebenfalls (mit Zustimmung der jeweiligenPerson) aufgezeichnet und transkribiert.Darüber hinaus wurden die aus unserenInterviews und durch unsere Beobach-tungen gewonnen Erkenntnisse – ausnahezu allen regulären Centres, mit Aus-nahme der Centres für Minderjährigeund der Detention Centres – mit jenenaus Berichten anderer Organisationenverglichen und durch diese ergänzt. Diein diesem Bericht wörtlich zitierten Pas-sagen aus den Interviews bzw. Vorträgenund Berichten anderer Organisationenwurden weitestgehend vom Englischenins Deutsche übersetzt.

M E T H O D I K

5

Zur MethodikINTERVIEWS MIT FLÜCHTLINGEN UND EXPERTINNEN

AUFGRIFFE AUF DEM MITTELMEER

Nur wenige Bootsflüchtlinge landendirekt auf Malta. Die Mehrheit der Mi-grantInnen wird im Zuge sogenannterSearch and Rescue Operationen2 durch diemaltesische Küstenwache auf die Inselgebracht.3 Die Maritime Search and RescueConvention von 1979 legt fest, dass ihreUnterzeichner-Staaten dafür Sorge tra-gen, dass jeder schiffbrüchigen Persongeholfen wird, sie medizinische Ersthilfeerhält und in einen sicheren Hafen ge-bracht wird.4 Zudem müssen Asylsu-chende innerhalb der Küstengewässerund an den Seegrenzen der EU nach Ar-tikel 3 EU-Asylverfahrensrichtlinie ge-nauso behandelt werden wie Schutzsu-chende an Land.5 Ungeachtet der recht-lichen Verpflichtungen kam es im Rah-men von Search and Rescue Operationenwiederholt zu Auseinandersetzungenzwischen Italien und Malta, besondersüber die Zuständigkeiten für die RettungSchiffbrüchiger und speziell hinsichtlichder Frage, welches Land die Betroffenenaufnimmt.6 Es wurden Fälle publik, inwelchen gegen das in der Genfer Flücht-lingskonvention (GFK) verankerte Prinzipverstoßen wurde, dass Personen nichtin Länder zurückgeschoben werden dür-fen, in denen ihr Leben oder ihre Freiheitaufgrund der in der GFK genannten Kri-terien bedroht sind (Non-Refoulement-Prinzip). Ein Beispiel unter vielen, dasdiesen internationalen Vorgaben wider-spricht, ist der Fall vom 17. Juli 2010,als ein maltesisches Militärschiff ein ausLibyen kommendes Boot abfing. Vondessen 55 Insassen wurden 27 nachMalta gebracht und 28 nach Libyen zu-

rückgewiesen.7 Amnesty Internationalgibt im Jahresbericht 2010 an, dass die28 zurückgeschobenen Somalier im Glau-ben, man werde sie nach Italien bringen,ein anderes Boot der Küstenwache be-stiegen. In Libyen angekommen, wurdensie ohne Zugang zu einem Asylverfahreninhaftiert und waren in Gefahr, nachSomalia abgeschoben zu werden. AlleMänner wurden Berichten zufolge ge-schlagen und einige wurden bei Verneh-mungen mit Elektroschocks gefoltert.Amnesty International äußert deutlicheKritik an diesem Vorgehen und verweistdarauf, dass Malta damit gegen inter-nationale Verpflichtungen verstößt. Wei-terhin kritisiert der Bericht die Inhaf-tierung aller Asylsuchenden sowie un-zureichende Rechtsmittel.8

DAS MALTESISCHE ASYLSYSTEM

Im Zuge der Beitrittsverhandlungenzur EU erließ Malta 2000 ein erstes Asyl-gesetz, verpflichtete sich, die europäi-schen Richtlinien für ein gemeinsameseuropäisches Asylsystem umzusetzenund trat dem Dubliner Übereinkommenbei.9 Bereits 1971 unterzeichnete Maltadie Genfer Flüchtlingskonvention. Dengeographischen Vorbehalt der Flücht-lingskonvention hob Malta 2001 mitdem Zusatzprotokoll der Genfer Flücht-lingskonvention von 1967 auf.10 Seitdemkönnen auch außereuropäische Asylsu-chende internationalen Schutz einfor-dern.

Zuständig für die Durchführung derAsylverfahren ist das Office of the RefugeeCommissioner. Entscheidungen über die

Asylgesuche fällt das Ministry for Homeand Parliamentary Affairs auf Empfehlungdes Refugee Commissioners.11 NebenSchutz nach der GFK können Asylsu-chende seit 2008 auch subsidiären Schutzerhalten, dieser wurde seit seiner Ein-führung rund der Hälfte aller Asylsu-chenden auf Malta zuerkannt.12 Danebenwurde eine nationale Form des Schutzes,der sogenannte humanitäre temporäreSchutz, eingeführt.13 Asylsuchende, denensubsidiärer oder humanitärer temporärerSchutz zugesprochen wurde, erhalteneine Aufenthaltserlaubnis, die jährlicherneuert werden muss.14 AnerkannteFlüchtlinge bekommen eine dreijährigeAufenthaltserlaubnis und können nach10 Jahren die maltesische Staatsbürger-schaft beantragen.15

Laut UNHCR Malta hat die Regierungim Jahr 2010 700 bis 800 abgelehntenAsylsuchende humanitären temporärenSchutz gewährt mit der Begründung,dass diese Personen nicht in ihre Her-kunftsländer abgeschoben werden konn-ten.16 Faktisch ändert auch dieser neueStatus nichts an der Lebenssituation:

„Es ist mehr als ein Jahr her, dass wirdie humanitäre Protektion bekommen habenund bis jetzt ist nichts passiert. Im Gegenteil.Sie sagen: Humanitär hat keinen Wert!Keinen Wert? Wie bitte? Sollten wir dasPapier wegschmeißen? Es ist merkwürdig,sehr merkwürdig. Weißt du, es gibt keineHoffnung, dass sich irgendwas verändernwird auf Malta in Bezug auf Flüchtlinge.Nach sieben Jahren mache ich mir keineHoffnungen mehr.“ Mutter von vier Kin-dern, seit 2004 auf Malta.

q A N K U N F T | N A C H D E R E N T L A S S U N G | L E B E N S B E D I N G U N G E N

Ankunft auf Malta„MERHABA“ - HERZLICH WILLKOMMEN AUF MALTESISCH

6

Personen, die keinen Schutzstatus er-halten haben, können sich schriftlichinnerhalb von 14 Tagen an das RefugeeAppeal Board wenden, eine persönlicheAnhörung findet nicht statt.17 Obwohlnahezu alle abgelehnten Asylsuchendenin Berufung gehen, wird laut Schweize-rischer Flüchtlingshilfe nur sehr seltenein Entscheid abgeändert.18

„Die Sinnlosigkeit des Rechtsmittelver-fahrens ist so überwältigend, dass Personen,denen subsidiärer Schutz gewährt wurde,erst gar nicht versuchen, den Flüchtlings-status zu erhalten.“

Zudem äußert Amnesty InternationalBesorgnis über die fehlende Unabhän-gigkeit der Berufungsstelle für Migran-tInnen und die begrenzte Fachkompetenzihrer Mitglieder.19 Die Zahlen sprechenfür sich, seit 2004 hat das Board lediglichsechs Entscheidungen des Refugee Com-missioner abgeändert.20

Eine Ablehnung ist nicht automatischmit einer Ausreise verbunden, vielmehrleben die Menschen unter katastrophalenBedingungen in den Open Centres, nach-dem sie die maximale Haftdauer von 18Monaten abgesessen haben.21 Solangesie einen Platz in einem Open Centrehaben, erhalten sie finanzielle Unter-stützung, die mit dem Auszug aus demCentre erlischt, so dass die Betroffenenfaktisch mittel- und obdachlos werden.Abschiebungen lassen sich von der mal-tesischen Regierung de facto kaum durch-setzen, da das Land nur wenige Aus-landsvertretungen besitzt und kaumüber politische Beziehungen verfügt, dieAbschiebungen in die Herkunftsländermöglich machen.22 Vereinzelt fanden je-doch Abschiebungen etwa nach Algerien,Mali oder Nigeria statt.23

EIN BLICK AUF DIE ASYLSTATISTIK

„WE'RE NOT TALKING ABOUT

NUMBERS, BUT NUMBERS ARE

IMPORTANT”24 ALEXANDER TORTELL

Die Verabschiedung des ersten mal-tesischen Asylgesetzes fiel in eine Zeit,in der weniger als 100 MigrantInnenpro Jahr die Insel erreichten, von denenzudem die wenigsten Asyl beantragten.25

Im Zuge verstärkter europäischer Grenz-kontrollen und der damit einhergehendenVerschiebung der Migrationsrouten undeiner immer restriktiver werdenden eu-ropäischen Einwanderungspolitik stiegdie irreguläre Migration nach Malta inden folgenden Jahren immens an.

Von den insgesamt rund 13.000 Boots-flüchtlingen, die seit 2002 auf der Inselankamen, wurde bis 2010 etwa die Hälftein irgendeiner Form als schutzberechtigtanerkannt.26 Von diesen rund 13.000Menschen befinden sich schätzungsweisezwischen 4.000 und 5.000 Personennoch auf der Insel.27 2008 erreichten dieEinwanderungszahlen ihren Höchststandmit 2.775 neu ankommenden Migran-tInnen.28 Die Zahl der Ankommendensank Mitte 2009 drastisch durch die Ein-bindung Libyens (damals noch unterGaddafi) und anderer Mittelmeerstaatenin die Migrationskontrolle, mit der Kon-sequenz, dass die Boote in Libyen bereitsam Auslaufen gehindert wurden. Ein Re-sultat dieser Politik war, dass 2010 nurein Boot mit 27 Personen die Insel er-reichte.29

Mit der sinkenden Zahl der Ankom-menden reduzierte sich die durchschnitt-liche Bearbeitungsdauer von Asylanträgenvon zehn auf fünf Monate.30 Bedingtdurch die politischen Umbrüche in Nord-afrika brachen in Tunesien und in LibyenAnfang 2011 zumindest kurzfristig diestrikten Grenzkontrollen zusammen undmehr Menschen landeten wieder aufMalta an. Nach Angaben von UNHCRwaren es in der ersten Jahreshälfte desJahres 2011 insgesamt 1.557 Menschen.Die Hauptherkunftsländer sind Somalia,Eritrea und Nigeria.31

Die Gesamtschutzquote ist entspre-chend der Herkunftsgebiete der Asylsu-chenden, die oftmals aus Krisen- undKriegsgebieten kommen, hoch. Allerdingserhält nur ein Bruchteil eine Anerken-nung nach der GFK. Nach Angaben vonUNHCR Malta erhielten in der erstenHälfte 2011 9 Prozent der Antragstellereine Flüchtlingsanerkennung, 57 Prozentsubsidiären Schutz, 6 Prozent erhieltenhumanitären temporären Schutz und 28Prozent wurden abgelehnt.32

Aufenthaltsstatus der von uns befragten Personen

7

Flüchtlingsstatus

subsidärer Schutz

temporärer Schutz

abgelehnte Fälle

keine Angabe

q A N K U N F T | N A C H D E R E N T L A S S U N G | L E B E N S B E D I N G U N G E N

8HAL FAR DETENTION CENTRE

DIE CLOSED DETENTION CENTRES

AUSNAHMSLOSE INHAFTIERUNG

ALLER ASYLSUCHENDEN

Neu ankommende Bootsflüchtlingewerden auf Malta ausnahmslos inhaftiert.Verwaltet und bewacht werden die De-tention Centres vom „Detention Service“,der sich aus (pensionierten) Armee-An-gehörigen zusammensetzt. Eine Haft-entlassung erfolgt aus drei Gründen:Erstens, die Person erhält einen Schutz-status. Zweitens, die maximale Haftdauerwird überschritten. Bei Personen, derenAsylverfahren noch nicht abgeschlossenist, beträgt diese Frist zwölf Monate.Hintergrund ist die Umsetzung von Art.11 der EU Aufnahmerichtlinie, nach derAsylsuchende nach zwölf Monaten Zu-gang zum Arbeitsmarkt haben müssen.33

Diejenigen, die kein Asylgesuch stellenbzw. deren Antrag abgelehnt wurde, wer-den nach 18 Monaten entlassen. Hierbeiist anzumerken, dass im maltesischenRecht selbst keine maximale Haftdauerfür irreguläre MigrantInnen vorgesehenist, es handelt sich vielmehr um eine„politische Praxis“. Die dritte Möglichkeit,aus der Haft entlassen zu werden, ist,dass die besondere Schutzbedürftigkeitdurch die Agency for the Welfare of AsylumSeekers (AWAS) festgestellt wird.34 Biszu diesem Zeitpunkt werden auch un-begleitete minderjährige Flüchtlinge oderetwa schwangere Frauen inhaftiert, wieder Menschenrechtskommissar des Eu-roparates, omas Hammarberg, 2011feststellt.35 Die Praxis der grundsätzlichenInhaftierung auch von besonders schutz-bedürftigen Gruppen beschrieb KatrineCamilleri, Leiterin des Jesuit Refugee Ser-vice (JRS) auf Malta, während eines Vor-trags im Rahmen unserer Recherchereisefolgendermaßen:

„Wenn eine Familie mit drei kleinen Kin-dern per Boot an einem Strand ankommt,sagt niemand: Aha, das sind Kinder, siesollten nicht inhaftiert werden, sie werdennicht in Detention überstellt. Nein, sie wer-den auf alle Fälle inhaftiert, man befasstsich mit ihrem Fall und sie werden entlassen.In diesem Fall ist es offensichtlich. Es istgenauso offensichtlich, wenn jemand im

achten Monat schwanger ist, ihm ein Armoder ein Bein fehlt. Es ist viel weniger au-genscheinlich, wenn jemand zum Beispielpsychische Probleme hat. In der Praxis istes also so, dass Menschen, deren Schutzbe-dürftigkeit verborgener ist, Monate daraufwarten können, dass die Behörden – alsoAWAS – entscheiden, ob sie besondersschutzbedürftig sind, oder nicht, und sieentlassen werden sollten. In der Zwischenzeitsind sie mit allen anderen zusammen in-haftiert.“36

Die ausnahmslose Inhaftierung unddie Bedingungen, unter denen diese er-folgt, werden von verschiedensten De-legationen, Institutionen und Organi-sationen seit Jahren kritisiert:

2011 omas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates37

„Der Kommissar appelliert an die mal-tesischen Behörden, ihr Recht und ihrePraxis betreffend der Inhaftierung von Mig-ranten, eingeschlossen Asylsuchende, zuüberdenken und diese vollständig und effi-zient in Einklang mit den Anforderungender Europäischen Menschenrechtskonventionzu bringen, so wie diese vom Gericht [demEGMR] ausgelegt werden.“38

2009 Ärzte ohne Grenzen39

Die Organisation Ärzte ohne Grenzenveröffentlichte im Frühjahr 2009 einenausführlichen Bericht über die Situationin den Detention Centres. Im Jahr 2009stellte die Organisation ihre Tätigkeitin den Haftanstalten sogar zeitweiligein und begründete dies in einer Pres-semitteilung wie folgt:

„Ärzte ohne Grenzen ist seit Beginnseiner Aktivitäten auf Malta im August2008 Zeuge der inakzeptablen Bedingungenin den Lagern, in denen Migranten undAsylbewerber wie Gefangene gehalten wer-den. Männer, Frauen und Kinder teilen sicheinen Lebensbereich, es fehlen Betten, Fens-ter sind kaputt und Sanitäreinrichtungenin schlechtem Zustand. Diese Bedingungengefährden die physische und mentale Ge-sundheit der Migranten und Asylsuchenden,von denen mehr als die Hälfte aus Ländern

mit offenen Konflikten und weitverbreitetenVerletzungen der Menschenrechte kommt.(…) Ärzte ohne Grenzen hat den Zustandvon 60 Personen, die gesund in den Lagernangekommen waren, fünf Monate beob-achtet. Während dieser Zeit wurden in derGruppe 65 Krankheitsfälle wie Krätze,Windpocken und Atemweginfektionen di-agnostiziert. ́ Wenn sie einmal krank sind,haben die Gefangenen kaum Zugang zueiner Behandlung. Das System der malte-sischen Behörden garantiert keine ange-messene medizinische Betreuung, ausrei-chend Medikamente oder vernünftige Nach-sorge für schwere Krankheiten wie Masern,Tuberkulose oder Windpocken´, sagte Phi-lippa Farrugia, Ärztin von Ärzte ohne Gren-zen auf Malta. Darüber hinaus verurteiltÄrzte ohne Grenzen die Verhaftung vonAsylsuchenden und ungeschützten Gruppenvon Migranten wie Schwangeren, Krankenund Kindern.“40

2009 UN Working Group on Arbitrary Detention (WGAD)41

„Unserer Ansicht nach ist das Haftregime(…) nicht im Einklang mit internationalenMenschenrechtskonventionen.“

„Wir haben einen achtjährigen Jungengetroffen, der grundsätzlich nicht inhaftiertwerden sollte und einen somalischen Mann,der an HIV und Windpocken erkrankt ist,welcher in totaler Isolation in einer Zelledahinvegetiert ist (...).“

2006 Ausschuss der Europäischen Union für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE)42

„Die Delegation war teilweise bestürztaufgrund des Elends in den Detention Cen-tres und der faktischen Verweigerung desRechts auf Asyl.“

2005 Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmensch-licher oder erniedrigender Behandlung (CPT)43

„Zum Zeitpunkt des Besuchs war diegroße Mehrheit der ausländischen Staats-angehörigen unter schlechten, manchmalinakzeptablen Bedingungen untergebracht.Tatsächlich wurden die meisten dieser Ein-

9

richtungen – die zur Unterbringung hun-derter ausländischer Staatsangehöriger ge-nutzt werden können – niemals zu diesemZweck konstruiert.“

Eine zwischenzeitliche Verbesserungder Haftbedingungen resultierte im We-sentlichen schlichtweg aus der Tatsache,dass sich aufgrund der stark abgenom-menen Anlandungen auf Malta – insbe-sondere im Jahr 2010 – kaum noch Per-sonen in Haft befanden. So waren etwazum Zeitpunkt des Besuchs von omasHammarberg Ende März 2011 „lediglich“49 MigrantInnen inhaftiert.44 BereitsAnfang April 2011 stieg deren Zahl nachdem Eintreffen mehrerer großer Flücht-lingsschiffe wieder drastisch an. So waren,nach Angaben der maltesischen Regie-rung, am 8. April 2011 1.040 Personeninhaftiert.45 Die stark variierende Ge-samtzahl der Inhaftierten führt dazu,dass komplette Detention Centres bzw.Abteilungen („Blocks“) zeitweise über-haupt nicht genutzt werden und bei „Be-darf“ erneut belegt werden.46

Die maltesische Regierung nennt zweiGründe für die ausnahmslose Inhaftie-rung aller „prohibited immigrants“47:Zum einem sei diese notwendig, um dieIdentität der MigrantInnen zu klärenund um in Kontakt mit den jeweiligenHerkunftsstaaten treten zu können, wasdie Voraussetzung für ihre Rückführungsei. Zum anderem wird darauf verwiesen,dass „einige Migranten besondere me-dizinische Aufmerksamkeit und Betreu-ung benötigen“. Dies sei essentiell „aufeiner kleinen, dicht besiedelten Insel“.Hiermit wird offensichtlich auf die Gefahrder Ausbreitung von Epidemien aufgrundder Anwesenheit von MigrantInnen aufMalta verwiesenen. Nach Ansicht derAutoren sind diese Argumente nichthaltbar. Denn erstens ist festzustellen,dass es de facto so gut wie keine Ab-schiebungen aus Malta gibt. Zweitensist das Argument der befürchteten Aus-breitung von übertragbaren Krankheitenund Epidemien unter der einheimischenBevölkerung nach medizinischen Krite-rien nicht stimmig. Wenn dem so wäre,müssten andere europäische Staatenähnlich handeln, was de facto nicht derFall ist. Vor allem scheint, wie u.a. die

Ärzte ohne Grenzen feststellen, die In-haftierung die Ausbreitung infektiöserKrankheiten (vor allem auch aufgrundderen Nichtbehandlung) eher zu beför-dern als einzudämmen.

Es ist somit offensichtlich, dass dielückenlose Inhaftierung aller neuankom-menden MigrantInnen anderen Zweckendient. Einerseits soll anscheinend dieAttraktivität Maltas für Migrierendemöglichst gering gehalten werden, aus-gehend von der ese, dass das Wissenum die langfristige und ausnahmsloseInhaftierung in den migrantischen Com-munities sowie bei den AkteurInnen des„trafficking“ zirkuliert. Andererseits gehtes sicherlich darum, mit der „Ausrufungeines migrationspolitischen Notstands“den Druck auf die anderen EU-Staatenbzw. die Europäische Kommission zu er-höhen, um zu erreichen, dass Malta un-terstützt wird, sei es mittels Geld oderetwa Relocation-Programmen.

Im Rahmen unserer Untersuchunggab eine Person an, länger als 18 Monateinhaftiert gewesen zu sein. Die durch-schnittliche Haftdauer der von uns be-fragten Personen beträgt 7,1 Monate.

Inhaftierungsdauerder von uns befragten Personen

q A N K U N F T | N A C H D E R E N T L A S S U N G | L E B E N S B E D I N G U N G E N

10

1-2 Tage

2 Wochen

1 Monat

2 Monate

3 Monate

4 Monate

6 Monate

7 Monate

8 Monate

9 Monate

10 Monate

12 Monate

14 Monate

18 Monate

24 Monate

keine Angabe

11

SAFI DETENTION CENTRE

Auf dem Militärgelände in Safi warenim September 2011 folgende Einrich-tungen zur Inhaftierung von Migran-tInnen in Betrieb: Warehouse I (belegtmit 230 Gefangenen), Warehouse II (be-legt mit 130 Gefangenen) sowie Block B(belegt mit 130 Gefangenen).48 Die Größevon Warehouse I beträgt 1013 qm, vonWarehouse II 1350 qm sowie von BlockB 356 qm im oberen Geschoss bezieh-ungsweise 300 qm im unteren Geschoss.49

Inhaftiert waren in Safi zum Zeitpunktunseres Besuchs ausschließlich Männer.Ein somalischer Flüchtling, der 2008auf Malta anlandete, beschreibt seinezwölfmonatige Inhaftierung im Rahmeneiner den Autoren vorliegenden eides-stattlichen Versicherung in Safi Ware-house II mit folgenden Worten:

„Nach unserer Ankunft auf Malta wurdenuns direkt die Fingerabdrücke abgenommenund wir wurden mit zwei Bussen in ein Ge-fängnis gebracht. In dem Gefängnis, in demich untergebracht wurde, Safi WarehouseII, waren insgesamt 300 Männer inhaftiert.Zellen gab es dort nicht, das heißt wirwaren alle in einem Raum untergebracht.[…] Geschlafen haben wir in Stockbetten.Ein großes Problem war, dass man dort ei-gentlich nicht schlafen konnte, weil es immerlaut war. Ich habe am ganzen Körper einenHautausschlag bekommen, wie viele andereauch.“ Somalischer Mann, Ende 20.

Die Haftbedingungen, insbesonderein den beiden ehemals als Lagerhallengenutzten Gebäuden, sind nach wie vormiserabel. Zu nennen ist hier vor allemdie Massenunterbringung hunderter In-haftierter in einem Raum, welcher le-diglich unterteilt wird durch niedrigeTrennwände, die nicht bis an die Deckereichen. Weiterhin gibt es keine Venti-latoren bzw. Klimaanlagen, was verstärktdurch die baulichen Gegebenheiten derehemaligen Lagerhallen – nur sehr kleineFenster in großer Höhe – im Sommerzu extrem hohen Temperaturen innerhalbder Gebäude führt. Weiterhin bestehenfür die Gefangenen so gut wie keine Be-schäftigungsmöglichkeiten. Der tagsüberzugängliche Hof ist aufgrund der klima-tischen Bedingungen auf Malta im Som-

mer für die Inhaftierten kaum nutzbar,da dort kein Schatten vorhanden ist.Darüber hinaus werden die sanitärenAnlagen in einem der beiden Lagerhäuserals absolut unzureichend beschrieben.50

Mitte August 2011 kam es zu einemAufstand in Safi, bei welchem u.a. Brändegelegt und Polizisten sowie Fahrzeugemit Steinen beworfen wurden. Auslöserdieser Eskalation war der Aufstand zweierAsylsuchender, die aus Protest gegendie Ablehnung ihres Asylantrags einenStacheldrahtzaun bestiegen. Innerhalbkürzester Zeit schlossen sich ihnen etlicheweitere Inhaftierte an. Sie forderten ihreFreilassung und bezeichneten die Haft-bedingungen als unmenschlich.51 DiePolizei reagierte darauf mit dem Einsatzvon Tränengas und Gummigeschossen,wobei sie diese sogar gegen Inhaftierteeinsetzten, die sich in der Lagerhalleaufhielten und somit keine Fluchtmög-lichkeiten hatten.52 Wie das Committeeon the Elimination of Racial Discriminationim Sommer 2011 schreibt, gab es bereitsin den vorangegangenen Jahren Auf-stände in den Haftanstalten. Das Com-mittee drückt Besorgnis über exzessiveGewaltanwendung bei deren Nieder-schlagung aus und fordert eine Verbes-serung der Haftbedingungen.53

HAL FAR LYSTER BARRACKS

„AND THIS IS THE BEST CENTER,

THIS IS THE FLAGSHIP, THIS IS WHERE

EVERYONE WHO ASKS TO VISIT,

GETS TAKEN.“54 KATRINE CAMILLERI

In dem ebenfalls auf Militärgeländeangesiedelten Detention Centre Hal FarLyster Barracks befanden sich zum Zeit-punkt unseres Aufenthalts etwa 200 Per-sonen in insgesamt fünf „Blocks“. NebenMännern waren dort auch alleinstehendeFrauen bzw. Ehepaare inhaftiert.55 DieSchweizer Flüchtlingshilfe, die das Ge-fängnis am 23. September 2011 besuchte,gibt 247 Insassen an.56 Laut Auskunfteines unserer Interviewpartner, welcherim Jahr 2009 für acht Monate in HalFar inhaftiert war, waren die Belegungs-zahlen in der Vergangenheit weitaus hö-her. Diese Aussage erscheint vor demHintergrund der hohen Ankunftszahlenim Jahr 2009 stimmig. Die Haftumständein Hal Far beschreibt er folgendermaßen:

„Als ich nach Malta kam, brachten sieuns in Detention. Das war wie ein Gefängnis.Dort drinnen sagen sie zu allem Nein. (…)Es war nicht gut zum Schlafen. Alle Leutein einem Raum. 16 Leute. Und das Geländewar nicht sauber. Wir waren dort für achtMonate und es wurde uns nicht erlaubt,ins Krankenhaus zu gehen. Keine Medizin,kein Arzt. Kein Sport. Es ist sehr klein unddreckig. Ein Raum ist vier oder sechs Metergroß. Teilweise mehr als 20 Leute. Insgesamtwaren 400 Leute in diesem Gefängnis. Ichhabe vergessen, wie viele Räume, vielleicht20 (...). Es war sehr eng und schlecht füruns. Als wir in Malta ankamen, dachtenwir, wir sind in Europa angekommen. Wirhaben Libyen und andere Länder überlebt.Wir dachten, wir werden nach Europa kom-men und unsere Zukunft aufbauen. Als wirin Malta ankamen, wurde alles schlechtfür unsere Zukunft. Alles wurde schlechter.Und selbst als wir frei gelassen wurden,fühlte es sich an wie im Gefängnis.“ Soma-lischer Mann, etwa 20 Jahre alt.

Kürzlich wurde das Hal Far DetentionCentre mit EU-Mitteln renoviert, wasaugenscheinlich zur Verbesserung derHaftbedingungen führte, die als besser

als jene in den anderen Detention Centresbeschrieben werden.57 Nach der Reno-vierung kann Hal Far nun auch einembesonderen Zweck dienen, wie KatrineCamilleri vom Jesuit Refugee Servicebetont:

„Das ist das beste Centre. Das ist dasFlaggschiff. Hierhin wird jeder gebracht,der nach einem Besuch fragt. Die anderenCentre, wo sie dich nicht hinbringen werden– denn hier gibt es nichts, auf das manstolz sein könnte – sind weit schlimmer.“58

Somit verwundert es auch nicht, dassder Schweizerischen Flüchtlingshilfe imRahmen ihres Besuchs auf Malta im Sep-tember 2011 lediglich ein Besuch in denHal Far Lyster Baracks ermöglicht wurde:

„Das Haftzentrum Safi konnte währendder Abklärungsreise nicht besucht werden.Jedoch betonten sowohl ein Mitarbeiterdes Haftzentrums Lyster Barracks als auchdortige Insassen, die zuvor in Safi inhaftiertwaren, dass die Zustände dort sehr vielschlechter seien.“59

q A N K U N F T | N A C H D E R E N T L A S S U N G | L E B E N S B E D I N G U N G E N

12

13

DAS URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFS FÜR MENSCHENRECHTE

FALL LOULED MASSOUD

GEGEN MALTA

Am 27. Juli 2010 verurteilte der Eu-ropäische Gerichtshof für Menschen-rechte (EGMR) Malta im Fall des algeri-schen Flüchtlings Louled Massoud auf-grund eines Verstoßes gegen Artikel 5Absatz 1 sowie Absatz 4 der EuropäischenMenschenrechtskonvention (EMRK).

Der Beschwerdeführer erreichte Maltaim Juni 2006 und war anschließendknapp über zweieinhalb Jahre inhaftiert.Zunächst in Strafhaft, wurde er nachVerbüßung seiner Haftstrafe am 27. Juni2007 in ein Detention Centre überstellt.Aus diesem wurde er am 6. Januar 2009entlassen, nachdem die Abschiebungs-anordnung aufgrund mangelnder Er-folgsaussichten durch die zuständige Be-hörde aufgehoben wurde.60 Wie der Ge-richtshof in seinem Urteil feststellt, ent-sprächen die innerstaatlich vorgesehenenRechtsmittel nicht den Anforderungenvon Artikel 5 Absatz 4 EMRK: Erstenssei eine Überprüfung der Haft unter Ar-tikel 409A des neunten Kapitels des mal-tesischen Strafrechts und seine Auslegungdurch die zuständigen maltesischen Ge-richte nicht geeignet, die Anforderungender EMRK zu erfüllen. Zweitens habeauch ein Antrag an das Immigration Ap-peals Board (IAB) keinerlei realistischeErfolgsaussichten und sei daher als effek-tiver Rechtsbehelf ungeeignet, wobei derGerichtshof darauf verweist, dass fürdie vergangenen Jahre – trotz der hohenGesamtzahl irregulärer Migranten aufMalta – von der maltesischen Regierunglediglich vier Fälle vorgebracht wurden,in denen das IAB eine Entlassung an-ordnete (und dies ausschließlich in Fällen,in welchen der Beschwerdeführer be-sonders schutzbedürftig war). Drittensstellt der Gerichtshof fest, dass aucheine Verfassungsbeschwerde nicht derin Artikel 5 Absatz 4 EMRK vorgesehenen„kurzen Frist“ entspreche. Weiterhinverweist der Gerichtshof grundsätzlichdarauf, dass die von Behördenseite ge-

schaffenen Voraussetzungen zur Inan-spruchnahme von Rechtsmitteln gegeneine Inhaftierung eine realistische Mög-lichkeit des Zugangs zu diesen ermögli-chen müssen.61

Im Rahmen unserer Untersuchungerfolgte keine systematische, quantitativeErhebung hinsichtlich des individuellenZugangs zu Rechtsmitteln aus der In-haftierung heraus. Allerdings reagiertendie von uns explizit darauf angespro-chenen Personen mit Verwunderung aufdie Frage, „ob sie jemals einen Richtergesehen haben“ und verneinten dies al-lesamt, auch jene, die erst kürzlich ausder Haft entlassen wurden. Daher mussunserer Ansicht nach davon ausgegangenwerden, dass das in der EMRK verankerteRecht auf eine richterliche Überprüfungdes Freiheitsentzugs de facto und nachwie vor ein rein theoretisches Recht dar-stellt, das nur in Ausnahmefällen in An-spruch genommen wird bzw. genommenwerden kann.

Louled Massoud befand sich, wie derGerichtshof feststellt, nach der Entlas-sung aus der Strafhaft insgesamt 18Monate und neun Tage in Detention.Da der maltesische „Immigration Act“keine maximale Dauer der Detentionvorsehe, fehle der Praxis der maltesischenRegierung diesbezüglich die rechtlicheBasis. Unter diesen Bedingungen kommeVerfahrensgarantien entscheidende Be-deutung zu. Zu einem Verfahren zurÜberprüfung der Rechtmäßigkeit seinerInhaftierung habe der Beschwerdeführerallerdings – wie bereits bezüglich Artikel5 Absatz 4 EMRK festgestellt – keineneffektiven Zugang gehabt. Daraus folgertder Gerichtshof, „dass das maltesischeRechtssystem nicht fähig ist, ein Ver-fahren zu gewährleisten, das das Risikowillkürlicher Inhaftierung bis zur Ab-schiebung vermeidet“62, weshalb zudemein Verstoß gegen Artikel 5 Absatz 1EMRK vorliege. Weiterhin stellt der Ge-richtshof grundsätzlich fest, dass eineInhaftierung nach Artikel 5 Absatz 1 (f)EMRK aufgrund eines Abschiebungs-bzw. Auslieferungsverfahrens nur dannrechtmäßig sei, wenn dieses auch mitder nötigen Sorgfalt betrieben werde.63

Nach der Bedeutung der EGMR-Ent-scheidung gefragt, äußerte sich Jon Hoi-seater vom UNHCR Malta, im Rahmeneines Vortrags am 20. September 2011– also über ein Jahr nach dem EGMR-Urteil – wie folgt:

„Im Augenblick befinden sich Menschen,deren Anträge abgelehnt wurden, Somalis,in Detention. Soweit wir wissen, gibt eskeine glaubhafte Möglichkeit, dass Maltasie zurückführen kann. Somit würde dasfür uns nach etwas aussehen, das im Wi-derspruch zu dem steht, was der EGMR imLouled-Fall entschieden hat.“

Die Haftbedingungen in den Deten-tion Centres und einen damit eventuelleinhergehenden Verstoß gegen Artikel3 EMRK (Verbot unmenschlicher underniedrigenden Behandlung oder Strafe)prüfte der Gerichtshof ausdrücklichnicht.64 Dass so ein Verstoß vorliegenkönnte, legt ein Statement einer Mitar-beiterin der Internationalen Juristenkom-mission nahe, die nach einem Aufenthaltin Malta im September/Oktober 2011gefragt wurde, ob die Bedingungen inden maltesischen Detention Centres un-menschlich und inhuman seien:

„Ich kann keine definitive Bewertungabgeben – es würde bei einem Gericht liegen,dies zu entscheiden – aber ich denke, esbestände eine hohe Gefahr, dass sie [dieUmstände] dies würden.“65

DIE OPEN CENTRES

„THIS YEAR WE ALSO HAVE ANOTHER

PROBLEM: WE RAN OUT OF PLACE.”6

ALEXANDER TORTELL

Nach der Entlassung aus der Haftwerden die MigrantInnen aus den ClosedDetention Centres in eines der offenenLager verteilt. Von den insgesamt neunOpen Centres stehen sechs unter Führungder AWAS, zwei sind kirchlich verwaltetund ein weiteres wird von einer NGO

betrieben. Die Open Centres haben sehrunterschiedliche Standards und liegenin verschiedenen Regionen der Insel. ImSeptember 2011 lebten laut der AWAS2500 Personen in den Open Centres.67

Während sich die Bedingungen in denHaftzentren in der kurzen Periode 2010,in der weniger Menschen auf Malta lan-deten, vorübergehend verbesserten, bliebdie Situation in den offenen Lagern wei-terhin prekär. Die Centres waren im Jahr2011 heillos überfüllt.68 Vor dem Hin-tergrund der im Jahr 2011 erneut starkangestiegenen Anzahl von Flüchtlingen

ist nicht zu erwarten, dass sich die Lagein absehbarer Zeit verbessern wird.

Alle BewohnerInnen der Open Centresmüssen einen „Unterkunftsvertrag“ mitder zuständigen Behörde abschließen.Der Vertrag kann aus unterschiedlichstenGründen beendet werden und kann we-gen Überbelegung bereits nach sechsMonaten nicht weiter verlängert oderauch kurzfristig von der Behörde gekün-digt werden. Problematisch ist, dassstaatliche finanzielle Unterstützung andie Unterbringung in einem Open Centre

A N K U N F T | q N A C H D E R E N T L A S S U N G | L E B E N S B E D I N G U N G E N

UNTERSCHREIBEN SIE HIER…

Nach der EntlassungEIN ÜBERBLICK ÜBER DIE LEBENSBEDINGUNGEN IN DEN OFFENEN LAGERN

14

FAMILIENUNTERBRINGUNG IN EINEM ALTEN FLUGZEUGHANGAR

gekoppelt ist.69 Menschen, deren Unter-kunftsvertrag aus welchen Gründen auchimmer endet, verlieren damit auch ihrenAnspruch auf staatliche Unterstützungund gelten als „Out of System“.

Grundsätzlich ist festzustellen, dassin den kleineren Unterkünften für Min-derjährige, Familien, Schwangere undTraumatisierte die Lebensbedingungenbesser als in den größeren Open CentresHal Far (Tent Village und Hangar) undMarsa sind.70 Jedoch sind die Kapazitätendieser Centres stark limitiert, d.h. eskann nicht davon ausgegangen werden,dass jeder, der unter die genannten Ka-tegorien fällt, dort auch einen Platzerhält. Ganz im Gegenteil handelt essich eher um einen glücklichen Zufall,so lebte z.B. zum Zeitpunkt unseres Be-suchs die überwiegende Mehrheit derFamilien in den großen Open Centres.Weiterhin besteht für die in den kleinerenEinrichtungen untergebrachten Perso-nengruppen, ebenso wie für die Bewoh-nerInnen der großen Open Centres, diepermanente Gefahr, ihren Platz dort zuverlieren.

Die Regierung reagiert auf das Kapa-zitätsproblem in den Open Centres mitregelmäßigen Räumungen. So wurdenim September 2011 180 BewohnerInnen,die seit 2005 in den Centres lebten, auf-gefordert, die Lager zu verlassen. Vieleder BewohnerInnen reagierten mit Wi-derstand.71

Grundsätzlich kann festgehalten wer-den, dass es in der Lagerpolitik keineklare Linie gibt. Die BewohnerInnenleben in ständiger Angst, dass sie ihrenPlatz im Centre verlieren und damitauch ihren Anspruch auf finanzielle Un-terstützung.72

Wohnort der von uns befragten Personen:

UNTERKUNFTSVER-TRÄGE UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Finanzielle Unterstützung ist an eineUnterkunftsvereinbarung mit einemOpen Centre gekoppelt. Die Bewohne-rInnen berichteten uns, dass sie mehr-mals pro Woche ihre Anwesenheit miteiner Unterschrift bestätigen müssen.Damit sichern sie sich ihren Platz imCentre und erhalten finanzielle Unter-stützung. Personen, die legale Arbeit ge-funden haben und weiterhin im Centreleben, zahlen pro Woche 80 Euro an dieLagerleitung. Sie bestätigen mit ihrerUnterschrift an den Wochenenden ihreAnwesenheit und sichern sich damitihren Schlafplatz.73 Verpasst es ein/e Be-wohnerIn wiederholt, zu unterschreiben,verliert er/sie den Platz im Centre undist „Out of System“.

„Sie haben mich für 18 Monate in HalFar inhaftiert. Danach habe ich meine Frei-heit bekommen und bin in das Zeltdorf ge-kommen. Ich war dort für einen Monat.Ich habe einen Job für drei Tage bekommen,danach wollte ich zurückkommen. Sie sagtenmir: Du hast kein Bett mehr hier, weil dudrei Tage nicht unterschrieben hast. Siesagten: Du bist Out of System. Ich habe siegefragt, wer mir helfen würde, wenn ichOut of System sei. Sie sagten zu mir: Denkselbst darüber nach.“ Sudanese, seit sechsJahren auf Malta.

Das heißt, wer aus einem der abgele-genen Zentren auf Arbeitssuche ist oderaus anderen Gründen nicht unterschrei-

ben kann, riskiert damit seinen Schlaf-platz und seine finanzielle Unterstützung.BewohnerInnen des Reception Centresberichteten zudem darüber, dass ihreLeistungen gekürzt oder ganz gestrichenwerden, wenn sie ihren Putzdienst nichteinhielten.

Staatliche Unterstützung im Überblick:74

Subsidär Schutzberechtigte: pro Monat 130, 48 Euro pro Tag 4,66 Euro

Anerkannte Flüchtlinge (bis sie Sozialhilfe erhalten): pro Monat 114, 24 Euro pro Tag 4,08 Euro

Abgelehnte Asylsuchende: pro Monat 97,72 Euro pro Tag 3,49 Euro

Dublin-II-Rückkehrende: pro Monat 81,48 Euro pro Tag 2,91 Euro

Minderjährige(begleitet oder unbegleitet): pro Monat 65, 24 Euro pro Tag 2,33 Euro

Einem maltesischen Haushalt stehtein Minimum von 350,84 Euro staat-licher Unterstützung monatlich zurVerfügung.

15

Reception Centre

Hal Far Hanger

Container

keine Angabe

Bayern

Out of System

Hal Far Tent

Marsa Open Centre

eigene Wohnung

Die BewohnerInnen der Open Centresklagen darüber, dass die monatliche Un-terstützung nicht ausreicht, um ihrentäglichen Grundbedarf zu decken, be-sonders Familien mit Kindern leiden un-ter großen finanziellen Problemen. EineStudie des Jesuiten FlüchtlingsdienstsMalta von 2010 schließt sich dieser Ein-schätzung an.75 Zudem unterstreicht derJesuiten Flüchtlingsdienst, dass die Kür-zung der ohnehin viel zu geringen fi-nanziellen Unterstützung von DublinII-Rückkehrenden auf keiner rechtlichenGrundlage steht.76

IMPRESSIONEN AUS HAL FAR

Die vier verschiedenen Hal Far OpenCentres liegen im Südosten der Insel, inunmittelbarer Nähe eines stillgelegtenFlughafens und eines Industrie- und Ha-fengebiets. Die Lage ist isoliert und dieAnbindung mit öffentlichen Verkehrs-mitteln ist mangelhaft. Maria Pisani vonder Nichtregierungsorganisation IntegraFondation spricht aufgrund der geogra-phischen Isolation der MigrantInnenvon Ghettoisierung.77 Im August 2009kam es in Hal Far zu Protesten gegendie miserablen hygienischen Bedingun-gen, in deren Folge die zuständigen Be-hörden Verbesserungen versprachen.78

Trotz dieser angekündigten Verbesse-rungen sind die Zustände nach wie vormiserabel. So bezeichnete der Menschen-

rechtskommissar des Europarates, o-mas Hammarberg, nach seinem Besuchim März 2011 das Lager Hal Far TentVillage als absolut unangemessen undfordert dessen Schließung.79 Maria Pisanibewertet die Situation in den Open Cen-tres in Hal Far folgendermaßen:

„Anstatt auf Integration und Ansiedlungvor Ort zu setzen, (…) haben die maltesi-schen Behörden alles daran gesetzt, dieMenschen woanders, in andere LänderEuropas oder des Westens loszuwerden.Das ist genau ihre Strategie. OrganisierterMangel in den Gebäuden, um die Menschenzum Gehen zu bewegen. Sie sollen nichtbleiben.“80

Auch Pro Asyl spricht von Verelendungmit Methode. Malta halte demonstrativan der Beibehaltung menschenunwür-diger Inhaftierung und Lebensbedin-

A N K U N F T | q N A C H D E R E N T L A S S U N G | L E B E N S B E D I N G U N G E N

16

HAL FAR TENT VILLAGE

17

gungen fest. Die Situation sei nicht Aus-druck eines Notstandes, sondern vielmehrein Druckmittel, um auf EU-Ebene mehrMitgliedstaaten zur Aufnahme vonFlüchtlingen aus dem Inselstaat zu be-wegen.81 Diese Politik führt dazu, dassdie hygienischen Bedingungen in denCentres seit Jahren prekär sind. Unge-ziefer, wie etwa Ratten, stellt ein großesProblem dar. Es fehlt an funktionierendensanitären Einrichtungen und ausreichen-den Koch- und Waschmöglichkeiten.Diese Strategie geht zu Lasten der Mi-grantInnen und geht soweit, dass dieBewohnerInnen kaum eine Verbesserungihrer Situation in den Detention Centreswahrnehmen.

HAL FAR TENT VILLAGE

WELCOME TO "EUROPE'S ONLY

OFFICIAL TENT CAMP FOR

MIGRANTS AND REFUGEES."82

UNHCR

Im Hal Far Tent Village leben ca. 600Personen in Zelten und Containern. ImSeptember 2011 lebten auch Paare inden Zelten sowie schwangere Frauen.83

In den Zelten wohnen jeweils ca. 20 Per-sonen in Stockbetten. Die rund 45 Zeltestehen auf Beton-Podesten, die über un-sichere, behelfsmäßige „Treppenstufen“betreten werden. Die Zelte weisen er-hebliche Mängel auf und haben provi-sorischen Charakter. Einige Zeltdächersind seit Monaten durchlöchert und wur-den trotz mehrfacher Hinweise der Be-wohnerInnen durch die Lagerleitungnicht ausgebessert. Ursprünglich wurdendie Zelte als Notfalleinrichtung im Zugeder steigenden Zahl ankommender Mi-grantInnen errichtet. An dem proviso-rischen Zustand hat sich bis heute nichtsgeändert. Im Februar 2011 wurden durchheftige Winde die Zelte teilweise so zer-stört, dass deren ca. 70 Bewohner zeit-weise obdachlos waren.84

Die BewohnerInnen berichteten uns,dass die Lebenssituation in den Zeltenuntragbar sei. Neben der Enge und dendaraus resultierenden Schlafproblemen

wird über die Temperaturen geklagt. ImSommer sei es heiß und stickig und essei kaum möglich, sich in den Zeltenaufzuhalten. Im Winter sei es dagegenaufgrund fehlender Heizgeräte unerträg-lich kalt. Wenn es regnet, dringe Wasserin das Innere ein. Die BewohnerInnenversuchen, sich etwas Privatsphäre zuverschaffen, indem sie ihre Betten mitTüchern verhängen.

Auf dem Gelände befinden sich inunmittelbarer Nähe der Zelte zusätzlichContainer, die von Familien und/oderalleinstehenden Frauen bewohnt werden.In einigen Containern sind mehrere Fa-milien untergebracht, der Raum wird le-diglich durch Tücher abgeteilt. Platz istkaum vorhanden. Ein Paar berichtet überdas Leben im Container:

„Der Container ist leer. Es sind nur Ma-tratzen da. Eine Matratze und ein Bett.Den Herd haben wir uns selbst gekauft.Für 100 Euro. Drei Familien leben im Con-tainer. Den Container kann man nichtdunkel machen. Keine Toilette ist hier. Diedraußen sind sehr schmutzig und das Wasserauch. Schwierig zum Trinken, das andereWasser kostet viel Geld.“ Ehepaar aus So-malia, im Februar von Libyen aus aufMalta angekommen.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfeverweist in ihrem Bericht von 2010 da-rauf, dass die BewohnerInnen durch dasFehlen jeglicher Intimsphäre schwerwie-gende psychische Probleme davontra-gen.85 Zudem wurde uns von militäri-schen Schießübungen in der Nähe desTent Villages berichtetet, was besondersfür traumatisierte Personen besondersbelastend ist.

AUSHANG IM HAL FAR TENT VILLAGE

A N K U N F T | q N A C H D E R E N T L A S S U N G | L E B E N S B E D I N G U N G E N

18

HAL FAR HANGAR

„THAT IS THE FAMILY CENTRE

THIS YEAR”86 JON HOISAETER

Wenige hundert Meter vom Tent Vil-lage entfernt befindet sich der Hal FarHangar. Nach einem Brand im Mai 2010blieb der Hangar vorübergehend geschlos-sen. Vor dem Feuer lebten bis zu 500Männer dort, für die Doppelstockbettenin der Halle aufgestellt waren.87 Seit derWiedereröffnung des Hangars in 2011leben besonders schutzbedürftige Gruppendort, wie Schwangere, Familien mit Säug-lingen und Kleinkindern. Der UNHCRMalta berichtete uns, dass der Hangarim Zuge des Kollapses des Unterbrin-gungssystems seit dem Jahr 2011 für Fa-milien genutzt wird.88 Statt in speziellenZentren werden die Familien somit größ-tenteils im Hangar untergebracht:

„Hal Far Hangar ist das Familienzentrumin diesem Jahr. Das ist ironisch, diese Leutewurden aus der Haft entlassen, weil sie zuverwundbar sind, um inhaftiert zu bleiben.Sie haben ein Zelt in einem Flugzeughangarzugewiesen bekommen, um ehrlich zu sein,

die Bedingungen im Detention Centre sindaktuell besser als dort.“ 89

Zum Zeitpunkt unseres Aufenthaltslebten im Hangar 200 Personen in 30Zelten des Roten Kreuzes (pro Zelt eineFamilie). Die Zelte sind in der Nacht dun-kel, da elektrische Lampen wegen Brand-gefahr in den Zelten nicht erlaubt sind.90

Die BewohnerInnen klagen über Problememit Ratten, die Löcher in die Zelte fressenund eine gesundheitliche Bedrohung dar-stellen, besonders für die Kleinkinder.91

Der UNHCR beschreibt die Bedingungenim Hangar als weit unter annehmbaremStandard.92

Um den Hangar sind einige DutzendContainer aufgestellt. Dort wohnen einigealleinstehende Frauen (darunter auchSchwangere) und Männer getrennt nachGeschlecht.93 Bis zu 17 Personen teilensich einen Container. Viele der dort le-benden Frauen berichteten uns, dass sienachts Angst haben, alleine auf die Toilettezu gehen. Die Container sind, wie dieZelte in Hal Far, von innen nicht ab-schließbar, was die Frauen auf dem Ge-lände als Gefahr empfinden.

Laut Bericht der SchweizerischenFlüchtlingshilfe gibt es gerade nachts fürFrauen und Kinder so gut wie keinenSchutz vor sexuellen Übergriffen. Per-spektivlosigkeit und mangelnde Beschäf-tigung der Bewohner verschärfe die Si-cherheitssituation für Frauen und Kinderzusätzlich.94

HAL FAR RECEPTION CENTRE

In diesem offenen Lager leben allein-stehende Frauen, Mütter mit ihren Säug-lingen und Schwangere. Die Frauen be-wohnen ein altes britisches Militärge-fängnis. Die Gittertüren sind nach wievor in den Gängen vorhanden, stehenaber offen. Jeweils sechs alleinstehendeFrauen teilen sich die ehemaligen Zellen,in welchen lediglich Stockbetten stehen.Einige Mütter teilen sich mit ihren Kin-dern zu viert einen Raum. Zur Zeit un-seres Besuches im September 2011 lebten75 Frauen und 9 Babys im Hal Far Re-ception Centre. Mehrere Räume warenaufgrund von Schimmelbildung währendunseres Besuchs geschlossen.

HAL FAR HANGAR BLICK IN DEN CONTAINER

MARSA OPEN CENTRE

Das Marsa Open Centre wird von derNichtregierungsorganisation Foundationfor Shelter and Support for Migrants be-trieben und liegt in der Nähe eines Ha-fens. Das Centre ist ein altes Schulge-bäude, das 2005 als Open Centre wiedereröffnet wurde. Wie viele Menschen imCentre wohnen, ist selbst für die Lager-leitung unklar, geschätzt sind es jedochcirca 600 Männer:

„Du kannst nie sagen, wer da ist oderwer nicht. Hier ist es ein bisschen besserund die Zahlen sind kleiner. Wenn du dasCentre mit Hal Far oder den anderen OpenCentres vergleichst, ist Marsa der besteStandard. So will jeder in das Marsa OpenCentre.“95

Selbst wenn das Marsa Open Centreauch unter den MigrantInnen als einesder besseren Lager gilt, unter anderemaufgrund der kleinen Geschäfte, die aufdem Gelände von MigrantInnen betrie-ben werden, ist die Lebenssituation mi-serabel. Das alte Schulgebäude wurde

aufgrund von Gesundheitsbedenken we-gen Asbest geschlossen und bot Platzfür 350 SchülerInnen.96 Das Centre istnicht darauf ausgelegt, dass mehrerehundert Personen dort dauerhaft leben.Dementsprechend sind die Wohnräumeüberfüllt (30-40 Personen in einemRaum). In den Räumen stehen Etagen-betten. Es gibt kaum Privatsphäre. Da-rüber hinaus fehlt es an ausreichendensanitären Einrichtungen und das Ab-wassersystem ist überlastet. NebenSchimmel stellt Algenbildung an denWänden ein gesundheitliches Problemfür die Bewohner dar.97

Im September 2011 kam es erneutzu systematischen Räumungen des OpenCentres und die seit 2005 dort lebendenBewohnerInnen wurden aufgefordert,das Lager zu verlassen. Die Bewohner -Innen reagierten angesichts der drohen-den Obdachlosigkeit mit Widerstand. 98

19

MARSA OPEN CENTRE

UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGEFLÜCHTLINGE

Da alle ankommenden MigrantInnenausnahmslos inhaftiert werden, kommenauch Personen, die angeben minderjährigzu sein, zunächst in Haft. Diese Fällewerden an die AWAS weitergeleitet, dieein Altersfeststellungsverfahren durch-führt. Teilweise erklären Personen aucherst nach einigen Monaten in Detention,dass sie minderjährig seien. Diese Fällewerden dann ebenfalls an die AWAS wei-tergegeben. Innerhalb von zehn Arbeits-tagen werde, laut Aussage der zuständigenMitarbeiterin von AWAS, ein Treffenmit der betroffenen Person in den De-tention Centres durchgeführt, an demneben SozialarbeiterInnen auch Personenmit „psychologischem Hintergrund“ be-teiligt seien. Ungeachtet der Tatsache,dass es keine wissenschaftliche Methodegibt, das Alter eines Menschen genauzu bestimmen, wird auf die durchausumstrittene Altersbestimmung durchdas Röntgen der Hand in Verbindungmit der Größe und dem Gewicht zu-rückgegriffen, insbesondere dann, wennPersonen angeben volljährig zu sein,dies aber nicht für glaubhaft gehaltenwird.

Auch wenn es auf den ersten Blickparadox erscheinen mag, scheint es inder Vergangenheit durchaus gute Gründedafür gegeben zu haben, sich „älter zumachen“:

„Gerade unbegleitete Minderjährige wa-ren zumindest in den letzten Jahren sogarlänger inhaftiert als Volljährige. Der Grundliegt darin, dass das Asylbegehren in Maltagrundsätzlich erst geprüft wird, wenn dasAltersfeststellungsverfahren abgeschlossenist – während dieses Verfahrens bleibendie Minderjährigen aber in Haft. Insbe-sondere 2007/2008 kam es zu großen Ver-zögerungen bei der Altersfeststellung. Sokam es dazu, dass Erwachsene, die aufdemselben Boot in Malta eingetroffen warenwie Minderjährige, bereits ihr Asylverfahrenerfolgreich abgeschlossen hatten und ent-lassen wurden, während die Minderjährigenimmer noch auf ihre Altersfeststellung war-teten. In der Folge setzten viele Minder-jährige z. B. aus Somalia und Eritrea ihrAlter herauf, um schneller ins Asylverfahrenzu kommen und nach Zuerkennung einesSchutzstatus aus der Haft entlassen zuwerden. Der Jesuiten Flüchtlingsdienst,der diese Praxis bestätigt, kommentiert:»Das Verfahren der Altersfeststellung, ge-dacht als ein Instrument, um den Schutzeiner besonders schutzbedürftigen Gruppevon Flüchtlingen sicherzustellen, verkehrtesich so in sein Gegenteil.«“99

Wenn eine Person von der AWAS alsminderjährig eingestuft wird, wird dieseaus der Haft entlassen und in einer spe-ziellen Einrichtung für Minderjährigeuntergebracht. Diese sind Dar is-Sliem(30 Plätze) und Dar il-Liedna (18 Plätze).Sobald die Jugendlichen 18 Jahre altwerden, müssen sie diese verlassen.100

Die von staatlicher Seite zur Verfügunggestellten Aufnahmekapazitäten für un-

begleitete minderjährige Flüchtlinge sindsomit nicht allzu groß. Hier stellt sichdie Frage, wie die maltesischen Behördenmit der Situation umgehen, wenn deutlichmehr unbegleitete minderjährige Flücht-linge Malta erreichen, als Plätze zur Ver-fügung stehen. Es steht zu befürchten,dass auf dieses „Problem“ in der Ver-gangenheit mit zeitlicher Verzögerungbzw. restriktiveren Altersfeststellungenreagiert wurde. In diese Richtung deutetzumindest die Aussage von AWAS, dass2008 insgesamt 400 Personen angabenminderjährig zu sein, in „Wirklichkeit“allerdings nur 40 unter 18 Jahren gewe-sen seien.101 Laut Jesuit Refugee Servicescheint die Frage der Altersfeststellungin der Haft nach wie vor großen Unmuthervorzurufen. So seien es keineswegsabgelehnte Asylsuchende gewesen, dieden Aufstand im Safi Detention Centreim August 2011 initiierten, sondern In-haftierte, die beanspruchten minderjährigzu sein. Deren Frust habe einerseits ausder langen Wartezeit auf ein Altersfest-stellungsverfahren resultiert, andererseitssei in einigen Fällen seitens der Behördenauf Volljährigkeit beharrt worden, obwohldie Jugendlichen Dokumente vorlegten,die das Gegenteil aussagten.102

Ein somalischer Asylsuchender, denwir im Vorfeld unserer Reise in Deutsch-land interviewten, berichtete uns, dasser nach seiner Ankunft auf Malta imSommer 2008 – obwohl er angab erst15 Jahre alt zu sein – sechs Monate in-haftiert war. Zunächst zwei Monate inden Hal Far Lyster Barracks, danach vier

A N K U N F T | N A C H D E R E N T L A S S U N G | q L E B E N S B E D I N G U N G E N

SACKGASSE MALTA

Lebensbedingungen„KEIN BETT, KEIN GELD, KEIN ESSEN“

20

Monate im Detention Centre Safi. Nachseiner Entlassung wohnte er in den re-gulären Open Centres Hal Far Hangarund Marsa. Die Situation in Safi be-schreibt er folgendermaßen:

„Es war sehr hart. So viele unterschied-liche Leute am selben Platz. Einige Menschendort schreien und kämpfen. (…) Die Leutedort sind so verrückt, sie kämpfen. ZumBeispiel Leute aus Senegal gegen Leute ausNigeria. (…) Jeden Tag siehst du ein neuesProblem.“ Somalischer Mann, seit kurzemvolljährig.

Dafür, dass er tatsächlich als Min-derjähriger auf Malta inhaftiert war,spricht insbesondere der Beschluss einesdeutschen Amtsgerichts, das selbst zweiJahre später noch von einer Minderjäh-rigkeit ausging und die Bestellung einesVormunds anordnete.103 Zusammenfas-send sprechen daher gewichtige Gründedafür, dass das maltesische Verfahrenzur Altersbestimmung und damit auchdie Behandlung von Minderjährigen ansich als höchst problematisch anzusehenist. Malta verstößt mit der InhaftierungMinderjähriger gegen die UN-Kinder-rechtskonvention, da diese eine vorran-gige Berücksichtigung des Kindeswohlsbei allen staatlichen Maßnahmen ver-langt, unabhängig von Herkunft undStatus des Kindes.

RELOCATION

Unter den MigrantInnen herrschtgroße Hoffnung, Malta im Rahmen einesRelocation-Programms verlassen zu kön-nen. MitarbeiterInnen des UNHCR sindregelmäßig in den Open Centres, umBewerbungen entgegenzunehmen.104 Auffreiwilliger Basis nehmen einzelne EU-Mitgliedstaaten sowie die USA ein aus-gewähltes Kontingent von Flüchtlingenauf. Die USA nahmen von 2008 bis Ja-nuar 2011 607 Personen auf, die euro-päischen Staaten nahmen im Zeitraumvon 2008 bis 2010 hingegen nur 342Personen auf.105 Die Auswahl der Perso-nen erfolgt letztendlich durch die jewei-ligen Staaten, wobei der UNHCR versuchtdarauf hinzuwirken, dass nicht nur diePrioritäten der jeweiligen Staaten denEntscheidungen zugrunde liegen, sondern

auch jene, die der UNHCR als sinnvollerachtet. An der praktischen Umsetzungder Relocation-Programme, wie etwa beider Organisation der Flüge, ist darüberhinaus die International Organizationfor Migration (IOM) beteiligt.106

Im Jahr 2011 nahm Deutschland ins-gesamt 153 Flüchtlinge aus Malta auf.Hierzu erklärte BundesinnenministerFriedrich: „Mit dieser erneuten huma-nitären Aufnahme von Flüchtlingen ausMalta tragen wir zur Entlastung des eu-ropäischen Partnerstaates bei.“107 Es ist

widersprüchlich, wenn andererseitsFlüchtlinge von Deutschland nach Maltaabgeschoben werden. Darauf weist auchder Menschenrechtskommissar des Eu-roparates hin, der anmerkt, dass im Jahr2010 unter der Dublin II-Verordnung560 Personen aus anderen EU-Staatennach Malta überstellt wurden, währendgleichzeitig etwas weniger als 250 Per-sonen von verschiedenen Mitgliedstaatenaufgenommen wurden.108

21

ABGELEHNTER RELOCATION ANTRAG

A N K U N F T | N A C H D E R E N T L A S S U N G | q L E B E N S B E D I N G U N G E N

22

Dieser offene Widerspruch lässt sichnur dadurch erklären, dass die Bundes-regierung zwar Kenntnis über die kata-strophale Lage auf Malta hat, hierausallerdings nicht die Konsequenz einervollständigen Aussetzung der Dublin II-Abschiebungen nach Malta ziehen möch-te. Denn Malta wäre damit nach Grie-chenland das zweite Land, auf das dieszutreffen würde, was die Legitimität derDublin II-Verordnung – und das ihr zu-grunde liegende Konzept der „normativenVergewisserung“109 – weiter erschütternwürde. Für diese ese spricht auch dieTatsache, dass die Anzahl der Abschie-bungen von Deutschland nach Malta äu-ßerst gering ist. So wurden von Anfang2011 bis zum 31. Juli 2011 nur 21 Per-sonen nach Malta abgeschoben, im Jahrzuvor lediglich 18.110

DUBLIN II-RÜCKKEHRERINNEN

Während unseres Aufenthalts trafenwir auffällig viele MigrantInnen, die ge-mäß der Dublin II-Verordnung zurücknach Malta überstellt worden waren. Sosind 27 von den insgesamt 34 Befragtensogenannte Dublin II-RückkehrerInnen,also Personen, die mindestens einmalaus einem anderen europäischen Mit-gliedstaat nach Malta überstellt wur-den.111 In nahezu allen Rückführungs-fällen erfolgte zunächst eine weitereAsylantragstellung in einem anderen EULand und daran anschließend die Ab-schiebung gemäß der Dublin II-Verord-nung. Oftmals sind das Land, aus demdie Abschiebung nach Malta, und dasLand, in welches die Einreise aus Maltaerfolgte, nicht identisch. Entweder weildie Betroffenen von dort ohne Asylan-tragstellung weiterreisten oder aber nacheiner Antragstellung in einen Drittstaatweiter migrierten, in der Hoffnung, damiteiner Überstellung nach Malta entgehenzu können.

Die Dublin II-Verordnung legt unter-schiedliche Kriterien fest, nach denender zuständige Mitgliedstaat für dasAsylverfahren bestimmt wird. Auch dieErteilung eines Visums kann zu einerZuständigkeit führen. Wahrscheinlich

ist dies auch die Ursache dafür, dasszwei von uns befragte Personen angaben,dass sie vor ihrer Rückschiebung niemalsin Malta gewesen seien. Einer davon,ein eritreischer Familienvater wurde mitseiner Frau und mehreren Kindern ausNorwegen nach Malta abgeschoben, of-fenbar da die Familie mit einem malte-sischen Schengen-Visum nach Norwegeneinreiste. Ein weiterer Befragter gabebenfalls an, aus Norwegen nach Maltaabgeschoben worden zu sein, ohne zuvordort gewesen zu sein. Zu den Gründenkonnte er keine Angaben machen.

Anzahl der von uns befragten Personen, die zumindest einmalgemäß der Dublin II-Verordnungnach Malta zurückgeführt wordensind

Grundsätzlich kann festgehalten wer-den, dass sehr viele Flüchtlinge auf Maltaversuchen bzw. versuchten, Malta zuverlassen und mittels einer erneutenAsylantragstellung einen Aufenthalt ineinem anderen Staat der EuropäischenUnion zu erlangen. Über die Gründehierfür lässt sich sicherlich spekulieren,es liegt jedoch auf der Hand, dass diegenerellen Lebensbedingungen für Flücht-linge auf Malta ausschlaggebender Faktorsind. Laut UNHCR sollen Reisedoku-mente für subsidiär Schutzberechtigtenach maltesischem Recht insbesonderedann ausgestellt werden, „wenn zwin-gende humanitäre Gründe“ die Anwe-

senheit in einem anderen Land erfor-derlich machen.112 De facto scheint die(legale) Ausreise aus Malta für die meistenPersonen nicht sonderlich schwierig zusein, vielmehr scheinen es die DublinII-Regularien zu sein, die sich für dieBetroffenen als problematisch erweisen.

Es besteht die Gefahr, dass DublinII-Abgeschobene nach ihrer Rückführunginhaftiert werden. Im Rahmen unsererUntersuchung traf dies auf drei Personenzu, von denen einer einen Tag, einerzwei Monate und einer vier Monate in-haftiert wurde. Laut Auskunft desUNHCR erfolgt eine Inhaftierung nor-malerweise in Fällen, in denen die be-treffende Person zuvor entweder aus ei-nem Detention Centre geflohen odermit falschen Papieren ausgereist ist. Inletzterem Fall sehe das maltesische Rechteine Haftstrafe von bis zu sechs Monatenvor.113 Der Jesuit Refugee Service merktan, dass die illegale Ausreise von malte-sischen Strafgerichten hart geahndetwerde, in der Mehrheit der Fälle kommees zur Verhängung von Haftstrafen. Le-diglich bei schwangeren Frauen und Min-derjährigen werde die Strafe zur Bewäh-rung ausgesetzt.114

„Als ich nach Malta zurückgeschobenwurde, hat ein Soldat am Flughafen aufmich gewartet. Sie haben mich in ein Ge-fängnis mit Kriminellen gesteckt. Ich kamzurück im Januar 2011. Sie haben mich zueinem speziellen Gericht gebracht. Ich wolltevor dem Gericht aussagen. Ich habe nochnicht einmal geatmet, da war meine Ent-scheidung schon gefallen. Sie sagten mir,dass ich illegal ausgereist bin. Deswegenmusst du für vier Monate in Haft.“ Mannaus Eritrea, der nach seiner Abschiebungaus einem anderen EU-Staat für vierMonate inhaftiert wurde.

Hier drängt sich die Frage auf, wiedie maltesischen Behörden bzw. Gerichtein der Lage sind, diesen Sachverhaltnachzuweisen. Denn die Nutzung ge-fälschter bzw. nicht der eigenen Papierehätte bereits am Flughafen zum Zeit-punkt der Ausreise auf Malta auffallenmüssen und nicht erst nach der Rück-schiebung. Es steht somit zu befürchten,dass insbesondere dann, wenn der im

Rahmen der Dublin II-Verordnung an-fragende Staat angibt, dass die betreffen-de Person mit falschen bzw. fremdenPapieren eingereist sei, eine (erneute)Inhaftierung erfolgt. Denkbar ist wei-terhin, dass allein schon eine Dublin-Anfrage, aus der sich ergibt, dass diebetreffende Person im ersuchenden Staatmit einem anderen Namen registriertist als auf Malta, zu Lasten des Flüchtlingsausgelegt wird.

Die Frage, in welcher Situation sichDublin II-Abgeschobene nach ihrer Rück-führung auf Malta wiederfinden, lässtsich nicht einheitlich beantworten. Hierspielen diverse Faktoren eine Rolle vordem Hintergrund eines Aufnahmesys-tems, das in sich oftmals konfus ist unddarüber hinaus einer eigenen Dynamikunterliegt – insbesondere dann, wennviele Flüchtlinge untergebracht werdenmüssen bzw. vielmehr müssten. So äu-ßerte sich Alexander Tortell von derAWAS wie folgt:115

„Dieses Jahr [2011] hatten wir ein wei-teres Problem. Wir hatten keinen Platzmehr. Daher haben wir die Unterbringungnur noch für Dublin-Abgeschobene mit Fa-milie und Kindern gewährleistet.“

Mit anderen Worten: Die AWAS hattekeine Plätze, um alleinstehende Personenunterzubringen mit der Konsequenz,dass die Betroffenen nach ihrer Rückkehrfaktisch obdachlos wurden. Selbst wenndie AWAS Familien mit Kindern eineUnterkunft bietet, sind die Plätze inspeziellen Zentren für besonders Schutz-bedürftige äußerst begrenzt, so dass diemaltesische Regierung begonnen hat,auch besonders schutzbedürftige Perso-nen in den großen Open Centres un-terzubringen. Die Wahrscheinlichkeit istsomit groß, dass auch besonders schutz-bedürftige Personen nach ihrer Rück-führung – wenn überhaupt – nur in re-gulären Open Centres untergebrachtwerden. Diese Einschätzung wird vonder Schweizerischen Flüchtlingshilfe undomas Hammarberg geteilt.116

Grundsätzlich ist festzustellen, dassdie Gefahr der Nicht-Versorgung – wasdie Betroffenen selbst als „Out of System“

bezeichnen – für Dublin II-Rückkehre-rInnen besonders hoch ist. Die von unsbefragten alleinstehenden Männer er-hielten mehrheitlich nach ihrer Rück-führung nur einen befristeten Unter-kunftsvertrag, ohne Option auf Verlän-gerung. Zudem wurde uns von Schwie-rigkeiten berichtet, direkt nach der Rück-kehr einen Platz in einem Centre zu er-halten.

„Ich kam am Flughafen an (…) und fuhrnach Hal Far. Am nächsten Tag bin ich zurAdministration gegangen. Sie sagten: Wirhaben keinen Platz. Du musst warten, biswieder was frei ist. Ich war eineinhalb Mo-nate obdachlos, bevor ich ins Marsa OpenCentre kam.“ 20-jähriger Mann mit sub-sidiärem Schutz, der im Frühjahr 2011nach Malta überstellt wurde.

Die Kriterien, nach denen Plätze inden Open Centres zugeteilt werden, sindunklar. So sprachen wir etwa mit zweiim Jahr 2011 aus Deutschland abge-schobenen Somalis, die mit demselbenBoot auf Malta anlandeten: Einer derbeiden gab an, dass er noch vier Monateim Open Centre Hal Far Hangar lebenkönne, da er vor seiner Ausreise bereitsacht Monate in einem Open Centre un-tergebracht worden sei. Damit sei diemaximale Unterbringungsdauer von ins-gesamt zwölf Monaten ausgeschöpft.Dies konnte er auch durch ein Dokumentbelegen. Seinem neben ihm stehendemFreund, der vor seiner Ausreise ebenfallsacht Monate in einem Open Centre ver-bracht hatte, wurde allerdings kein Platzmehr zugewiesen:

„Kein Bett, kein Geld, kein Essen. Ichschlafe bei meinen Freunden.“ SomalischerMann, im Sommer 2011 aus Deutschlandabgeschoben.

Wie im Kapitel „Unterkunftsverträgeund finanzielle Unterstützung“ darge-stellt, ist die finanzielle Versorgung –die sich für Dublin II-RückkehrerInnenauf 80 Euro reduziert – ebenso wie dieVersorgung mit Nahrung von der Regis-trierung in einem Open Centre abhängig.Wer nach der Rückführung kein Bett ineinem Open Centre mehr erhält oderdieses nach einer gewissen Zeit wieder

verlassen muss, ist „Out of System“ undallein auf die Unterstützung durch Freun-de und Bekannte angewiesen:

„Ich teile das Bett mit meinen Freunden.Wenn der eine am Tag schläft, schläft derandere in der Nacht in seinem Bett.“ So-malischer Mann, im Frühjahr 2011 ausDeutschland abgeschoben.

RASSISMUS

omas Hammarberg äußert sichnach seinem Besuch im März 2011 be-sorgt über die Fremdenfeindlichkeit aufMalta.117 Der Menschenrechtskommissarmacht darauf aufmerksam, dass bereitsseit Jahren verschiedene Menschen-rechtsorganisationen auf den Rassismusin Malta hinweisen, wie etwa der Berichtder European Commission against Racismand Intolerance (ECRI) von 2008.118 DieserBericht macht die ausnahmslose Inhaf-tierung aller MigrantInnen als eine Ur-sache für den Anstieg von Rassismusund Intoleranz im Land verantwortlich.119

Ebenso ein Bericht des UN-Committeeon the Elimination of Racial Discrimination(CERD) vom August 2011. Das Komiteeäußert Besorgnis angesichts diskrimi-nierender Aussagen seitens maltesischerPolitikerInnen gegenüber MigrantInnenund der Berichterstattung über Flücht-linge in den Medien.120 Laut ECRI sindÜbergriffe auf MigrantInnen kaum offi-ziell dokumentiert, da die BetroffenenAngst haben, sich bei den Behörden zumelden.121 Dagegen sind Übergriffe ge-genüber Individuen und Organisationen,die sich für die Rechte von Flüchtlingenengagieren oder sich öffentlich gegenRassismus äußern, gut dokumentiert.122

Wie etwa im Fall des Jesuiten Flücht-lingsdiensts, eine der wenigen Organi-sationen, die sich auf der Insel für Flücht-linge und ihre Rechte einsetzen. KatrineCamilleri, Anwältin und Mitarbeiterinder Organisation, erhielt 2007 den Nan-sen Preis des UNHCR für ihr Engagementin den Detention Centres. Sie engagiertesich auch weiterhin in den Haftanstaltenfür Flüchtlinge, obwohl ihr Haus undihr Auto zum Ziel von Brandanschlägenwurden. Die Anschläge waren Teil einerReihe von Attacken, bei denen insgesamt

23

neun Fahrzeuge der Jesuiten ausbrann-ten. Die Täter wurden nie gefasst.123

ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT UND WOHNUNGSSUCHE

Die Schweizerische Flüchtlingshilfespricht in ihrem Malta Update von 2011von mangelnden Integrationsperspek-tiven für MigrantInnen, besonders durcheinen Mangel an Arbeitsplätzen, Diskri-minierung bei der Arbeits- und Woh-nungssuche sowie durch das Risiko, nachdem Verlassen eines Open Centres dasRecht auf soziale Unterstützung zu ver-lieren.124

MigrantInnen, die ein Beschäftigungs-verhältnis aufnehmen und aus den Cen-tres in eine eigene Wohnung umziehen,verlieren ihre finanzielle Unterstützung,da diese an einen Unterkunftsvertragin einem Open Centre gekoppelt ist.

Wenn sie arbeitslos werden, besteht dereinzige Schutz vor Obdachlosigkeit darin,sich erneut an die AWAS zu wenden.Gesuche um Wiederaufnahme ins Systemwerden jedoch meist abgelehnt.125 Dieohnehin durch einen Mangel an Arbeits-plätzen und – wie der Menschenrechts-kommissar des Europarates betont -auch durch rassistische Vorurteile be-dingten Schwierigkeiten der MigrantIn-nen auf der Suche nach Arbeit werdendurch diese Praxis verschärft.126

„Eine Freundin arbeitet mit einer Ar-beitserlaubnis in einem Hotel. Ein Glück,dass ich nicht im Hotel arbeite! Ich arbeitein einem Privathaushalt. Mein Mann ar-beitet in einem Hotel. Das Hotel macht imWinter für 3 Monate zu. Diese Zeit kriegter nicht bezahlt, da ist er gezwungen, hierund da Arbeit zu finden. Es gibt kein Geldbei Arbeitslosigkeit. (…) Während ich ar-beitslos bin, gibt man mir wenigstens was

für die Kinder. Meine Freundin bekommtnichts und hat sogar Papiere, dass man an-erkannt hat, dass sie was bekommen sollte.Aber Steuern darf sie zahlen. So benutztMalta uns, um von unseren Steuern zu pro-fitieren, ohne uns irgendwas zurückzugeben.“Frau aus dem Kongo, lebt seit siebenJahren auf Malta.

MigrantInnen, die Arbeit finden, ar-beiten mehrheitlich in irregulären Be-schäftigungsverhältnissen, zum Vorteilihrer ArbeitgeberInnen, die weniger Lohnund keine Sozialabgaben zahlen. Haupt-beschäftigungsfelder sind Jobs auf Bau-stellen sowie überwiegend saisonale Jobsin der Gastronomie oder in der Land-wirtschaft. Die MigrantInnen arbeitenunter prekären Bedingungen und werden,falls sie überhaupt bezahlt werden, nichtangemessen entlohnt.127 Zudem sind dieMenschen im Falle eines Arbeitsunfallsnicht versichert. Auch eine Mitarbeiterin

A N K U N F T | N A C H D E R E N T L A S S U N G | q L E B E N S B E D I N G U N G E N

24

HAL FAR TENT VILLAGE

des Marsa Open Centres berichtete unsüber die Ausbeutung von MigrantInnen,die für ihre geleistete Arbeit nicht bezahltwurden.128

Neben den Schwierigkeiten, ein lega-les, dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu fin-den, stehen die MigrantInnen vor großenProblemen bei der Wohnungssuche, trotzder ungefähr 50.000 leer stehenden Woh-nungen auf der Insel.129 Ein Migrant be-richtet über die Diskriminierung bei sei-ner Wohnungssuche:

„Du hast ein Problem. Er fragte: Woherkommst du? Wenn du da sagst, Afrika,sagen die: Nein, Nein, Nein! Du musst eineandere Lösung finden. Du weißt schon, mitden Maltesern. Ich kenne einen Malteser,der mir geholfen hat. Er sagte, dass ich einguter Kerl bin und so bin ich akzeptiertworden. Eine Wohnung kostet zwischen250 und 350 Euro. Wir teilen es uns mitdrei Leuten. Ich verdiene 3,50 Euro die

Stunde. Acht Stunden am Tag. Das sind28 Euro pro Tag.” Mann, seit sechs Jahrenauf Malta

Laut UNHCR Malta hat das maltesi-sche Sozialministerium bestätigt, dassMenschen mit subsidiärem Schutz, dienicht in einem Open Centre leben, einAnrecht auf soziale Kernleistungen hät-ten, auch in Bezug auf Arbeitslosengeld.Dieses Recht wurde jedoch seitens dermaltesischen Regierung bisher nicht im-plementiert und es gibt keine klaren Re-gelungen darüber, wie Kernleistungenüberhaupt definiert werden.130 Der Je-suiten Flüchtlingsdienst definiert Kern-leistungen in Anlehnung an das malte-sische Sozialversicherungsgesetz. Mal-tesischen Staatsangehörigen steht einMinimum an Sozialhilfe von 87,67 Europro Woche (12,53 am Tag) zu. Der Je-suiten Flüchtlingsdienst definiert diesals Kernleistungen und verweist darauf,dass subsidiär Schutzberechtigten ledig-

lich 4,66 Euro täglich zu Verfügung ste-hen, wenn sie in einem Open Centre le-ben. Dublin-Rückkehrenden stehen sogarnur 2,91 Euro täglich zur Verfügung.Die Organisation schlussfolgert, dassdas gegenwärtige Sozialsystem nicht dienötige soziale Unterstützung bietet undberuft sich auf Artikel 28 der EU-Quali-fikationsrichtlinie.131 UNHCR Malta be-richtet über Probleme bei der Umsetzungpotentieller Sozialrechtsansprüche, ins-besondere für Menschen mit subsidiäremSchutz. Eine Studie des Jesuiten Flücht-lingsdiensts kommt zum Schluss, dassdas gegenwärtige Sozialsystem nicht dienötigen grundlegenden Sozialleistungenfür subsidiär Schutzberechtigte ge-währt.132

25

INNENANSICHT HAL FAR RECEPTION CENTRE

HAL FAR RECEPTION CENTRE

Mit dem Befund, dass die Bedingun-gen für Flüchtlinge auf Malta menschen-unwürdig sind, reihen wir uns in die Be-richte anderer Nichtregierungs- und Re-gierungsorganisationen ein. Die aus-nahmslose Inhaftierung neu einreisenderAsylsuchender, die Lebensumstände inden Open Centres, die fehlenden Plätzefür besonders schutzbedürftige Gruppen,mangelnde Integrationsperspektiven unddie „Out of System“-Strategie Maltas –von der insbesondere Dublin II-Rück-kehrerInnen betroffen sind – führendazu, dass die Lebensbedingungen fürFlüchtlinge auf Malta unzumutbar sind.Die Bundesregierung ignoriert die Men-schenrechtslage auf Malta und sieht le-diglich eine zahlenmäßige Überlastungdes kleinen Inselstaates. Im kleinen Um-fang nimmt Deutschland Flüchtlinge ausMalta im Rahmen von Relocation-Pro-gammen auf. Gleichzeitig schiebtDeutschland weiterhin nach Malta imRahmen der Dublin-Verfahren ab. Einemit der Menschenrechtssituation be-gründete Aussetzung aller Dublin II-Rückführungen nach Malta weist dieBundesregierung zurück. Lediglich be-sonders schutzbedürftige Personen wer-den nicht gemäß der Dublin II-Verord-nung nach Malta abgeschoben.133

Angesichts der Vorgabe des Europäi-schen Gerichtshofs (EuGH), Asylsuchendenicht an Staaten zu überstellen, in denenihnen aufgrund systemischer Mängeleine Menschenrechtsverletzung droht,muss die Bundesregierung endlich dieSituation der Flüchtlinge auf Malta zurKenntnis nehmen und daraus Konse-quenzen ziehen. Wie in diesem Berichtdokumentiert, handelt es sich keineswegs

um Einzelfälle, sondern es muss von ge-nerellen Problemen im maltesischenAsyl- und Aufnahmesystem ausgegangenwerden. Es wird – im Sinne systemischerMängel – gegen eine Reihe internationalerRechtsnormen verstoßen:

n Die Inhaftierung Minderjähriger aufMalta verstößt gegen die UN-Kinder-rechtskonvention.

n Die Inhaftierungspraxis hinsichtlichneu ankommender Flüchtlinge aufMalta stellt eine Verletzung von Artikel5 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicher-heit) dar. Die diesbezügliche Verurtei-lung Maltas durch den EuropäischenGerichtshof für Menschenrechte(EGMR) führte bisher zu keinerlei Ver-besserungen. Ob die Haftbedingungengegen Artikel 3 EMRK (Verbot einer un-menschlichen oder erniedrigendenStrafe oder Behandlung) verstoßen, be-wertete der EGMR ausdrücklich nicht.Wie in diesem Bericht dokumentiert,gibt es allerdings gewichtige Gründedafür, von einer Verletzung von Artikel3 EMRK auszugehen.

n Auch die Lebensrealität mit derFlüchtlinge nach ihrer Entlassung kon-frontiert sind, stellt einen Verstoß gegeninternationales Recht dar. So stellte derEGMR bereits in seiner wegweisendenM.S.S.-Entscheidung von Januar 2011fest, dass neben den Haftbedingungenauch eine „Situation äußerster materiel-ler Armut“ einen Verstoß gegen Artikel3 EMRK darstellt. Dieser Rechtsauffas-sung schloss sich der EuGH im Dezem-ber 2011 an und untersagt (unterBezugnahme auf Artikel 4 der Europäi-

schen Grundrechtecharta, der Artikel 3EMRK entspricht) Überstellungen ineinen Staat, wenn dort von „systemi-schen Mängeln“ im Asylverfahren oderhinsichtlich der Aufnahmebedingungenausgegangen werden muss.134 Dass diesim Falle Maltas zutrifft, wurde in diesemBericht ausführlich dokumentiert. Folg-lich muss die Bundesregierung sämtli-che Überstellungen nach Maltaun verzüglich aussetzen.

q B E W E R T U N G | Q U E L L E N L I S T E | F U S S N O T E N

NEUESTE RECHTSPRECHUNG

FazitÜBERSTELLUNGEN UNVERZÜGLICH AUSSETZEN

26

27

„OUT OF SYSTEM“ - STAATLICH VERORDNETE OBDACHLOSIGKEIT

LITERATURVERZEICHNIS:

AMNESTY INTERNATIONAL REPORT (2011): Zur weltweiten Lage der Menschenrechte.

Online verfügbar unter:

http://www.amnesty.de/jahresbericht/2011/malta

ÄRZTE OHNE GRENZEN (2009a): “Not Criminals”. Médecins Sans Frontières exposes conditions for undocumented migrants and asylum

seekers in Maltese detention centres.

Online verfügbar unter:

http://www.aerzte-ohne-grenzen.at/fileadmin/data/img/db/msfmedia-6440.pdf

ÄRZTE OHNE GRENZEN (2009b): Pressemitteilung. Malta: Ärzte ohne Grenzen stellt Aktivitäten in Internierungslagern für nicht registrierte

Migranten und Asylsuchende auf Malta ein.

Online verfügbar unter:

http://www.aerzte-ohne-grenzen.de/presse/pressemitteilungen/2009/pm-2009-03-13/index.html

AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES (LIBE) (2006): Report by the LIBE Com-

mittee delegation on its visit to the administrative detention centres in Malta.

Online verfügbar unter:

http://jrsmalta.jesuit.org.mt/wp-content/uploads/downloads/2011/08/1-LIBE_Malta_Report_2006.pdf

BENDER, DOMINIK; BETHKE, MARIA (2010): Situation von Asylsuchenden auf Malta.

Online verfügbar unter:

http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/beitraege_asylmagazin/Beitraege_AM_2010/AM-2010-7-8-235-Bender-Bethke.pdf

BUNDESMINISTERIUM DES INNEREN (BMI) (2011a): Pressemitteilung vom 29.11.2011.

Aufnahme von nach Malta geflüchteten Nordafrikanern.

Online verfügbar unter:

http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=475343&sid=&aktion=jour_pm&quelle=0&n_firmanr_=109208&pfach=1&detail=1&sektor=pm&popup_vorschau=0

BUNDESMINISTERIUM DES INNEREN (2011b): Antwort auf schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Josef Winkler.

Online verfügbar unter:

http://www.josef-winkler.de/fileadmin/user_upload/pdfs_antraege/2011-antraege/Antwort_schriftliche_Fragen_Malta-Fluechtlingsaufnahme.pdf

COMMITTEE ON ELIMINATION OF RACIAL DISCRIMINATION (CERD) (2011): Committee on Elimination of Racial Discrimination concludes se-

venty-ninth session.

Online verfügbar unter:

http://www.unog.ch/80256EDD006B9C2E/%28httpNewsByYear_en%29/56416D9AFF8F6789C12578FF0040CDAE?OpenDocument

EUROPÄISCHES KOMITEE ZUR VERHÜTUNG VON FOLTER UND UNMENSCHLICHER BEHANDLUNG ODER ERNIEDRIGENDER

BEHANDLUNG (CPT) (2005): Report to the Maltese Government on the visit to Malta carried out by the European Committee for the Preven-

tion of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT).

Online verfügbar unter:

http://www.cpt.coe.int/documents/mlt/2007-37-inf-eng.htm

EUROPEAN COMMISSION AGAINST RACISM AND INTOLERANCE (ECRI) (2008): Third Report on Malta. Adopted on 14 December 2007.

Council of Europe, Strasbourg.

Online verfügbar unter:

http://www.unhcr.org/refworld/publisher,COECRI,,,481711e90,0.html

EUROPEAN MIGRATION NETWORK (2009): The Practice in Malta concerning the granting of Non-EU harmonized protection Statuses. Euro-

pean Migration Network. National Contact Point Malta.

B E W E R T U N G | q Q U E L L E N L I S T E | F U S S N O T E N

28

HAMMARBERG, THOMAS (2011): Commissioner for Human Rights of the Council of Europe. Following his visit to Malta from 23 to 25 March

2011. Council of Europe, Strasbourg.

Online verfügbar unter:

https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1797917

JELPKE, ULLA (2010): Unheilvolle Kooperation. Hintergrund. Das Konzept der "Festung Europa" widerspricht humanitären Standards.

Flüchtlingspolitik am Beispiel Libyens und Maltas.

Online verfügbar unter:

http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Europa/fluechtlinge3.html

JESUIT REFUGEE SERVICE MALTA (JRS) (2010a): Becoming vulnerable in Detention.

Online verfügbar unter:

http://www.jesuit.org.mt/files/634311314406818750.pdf

JESUIT REFUGEE SERVICE MALTA (JRS) (2010b): A report on a pilot study on destitution amongst the migrant community in Malta.

Online verfügbar unter:

http://www.jesuit.org.mt/files/634199220606983750.pdf

KLEPP, SILJA (2011): Europa zwischen Grenzkontrolle und Flüchtlingsschutz. Eine Ethnographie der Seegrenze auf dem Mittelmeer.

Transcript, Bielefeld.

MARX, REINHARD (2012): Juristische Bewertung des Urteils des europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2011.

Online verfügbar unter:

http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/NEWS/2012/EuGH__21._12._2011__Marx_Gutachten_-_kurz.pdf

MINISTRY FOR HOME AND PARLIAMENTARY AFFAIRS MALTA: The Office of the Refugee Commissioner.

Online verfügbar unter:

http://www.mjha.gov.mt/Page.aspx?pageid=160

PRO ASYL (2011): Verelendung mit Methode.

Online verfügbar unter:

http://www.proasyl.de/de/news/detail-zurueck-zu-home/news/verelendung_mit_methode/

SCHWEIZERISCHE FLÜCHTLINGSHILFE (SFH) (2010): Malta: Aktuelle Situation für Verletzliche

Themenpapier des SFH-Rechtsdienstes. Bern.

SCHWEIZERISCHE FLÜCHTLINGSHILFE (SFH) (2011): Malta: Aufnahmebedingungen für Personen aus dem Asylbereich. Update. Bern.

UNHCR (2007): Nansen-Preis 2007 geht an Anwältin auf Malta.

Online verfügbar unter:

http://www.unhcr.de/archiv/pressemitteilungen/artikel/5021c0bbe8891d830141c7157e8433f2/nansen-preis-2007-geht-an-anwaeltin-auf-malta.html

UNHCR (2010a): Refugee status in Malta.

Online verfügbar unter:

http://www.unhcr.org.mt/index.php?option=com_content&view=article&id=128%3Arefugee-status&catid=68%3Apersons-of-concern&Itemid=110

UNHCR (2010b): Subsidiary Protection in Malta.

Online verfügbar unter:

http://www.unhcr.org.mt/index.php?option=com_content&view=article&id=127%3Asubsidiary-protection&catid=68&Itemid=110

UNHCR: Malta Fact Sheet 2002-2010.

UNHCR: Malta 2011 Mid-Year Fact Sheet.

29

UNHCR: (2011) Malta Newsletter No. 1.

Online verfügbar unter:

http://www.unhcr.org.mt/index.php/news-and-views/2011-world-refugee-day/400

UNHCR (2011a): Malta and Asylum.

Online verfügbar unter:

http://www.unhcr.org.mt/index.php?option=com_content&view=article&id=113&Itemid=110

UNHCR (2011b): Boat Arrivals.

Online verfügbar unter:

http://www.unhcr.org.mt/index.php?option=com_content&view=article&id=240&Itemid=110

UNHCR (2011c): Malta's Tent Village.

Online verfügbar unter:

http://www.unhcr.org.mt/index.php/news-and-views/news/287-maltas-tent-village

UNHCR (2011d): More families transferred to poor conditions in Hal Far Hangar.

Online verfügbar unter:

http://www.unhcr.org.mt/index.php?option=com_content&view=article&id=325:families-transferred-to-hal-far-hangar&catid=91:north-africa-situation-2&Itemid=160

UN WORKING GROUP ON ARBITRARY DETENTION (2009): UN experts express concern at length of custody for illegal migrants in Malta.

Online verfügbar unter:

http://www.un.org/apps/news/story.asp?NewsID=29670&Cr=arbitrary+detention&Cr1

ZEITUNGSARTIKEL:

MEDIAPART PARIS (9.6.2011): Die EU in der Welt. Malta. Im Lager der Vergessenen.

Online verfügbar unter:

http://www.presseurop.eu/de/content/article/703721-im-lager-der-vergessenen

TIMES OF MALTA (3.8.2009): Update 4: Hal Far open centre protest ends.

Online verfügbar unter:

www.timesofmalta.com/articles/view/20090803/local/migrants-protest-over-conditions-at-open-centre

TIMES OF MALTA (16.1.2010): Frontex patrols code-named Chronos start again in April. Emphasis to return immigrants to country of origin.

Online verfügbar unter:

www.timesofmalta.com/articles/view/20100116/local/frontex-patrols-code-named-chronos-start-again-in-april

TIMES OF MALTA (21.7.2010): JRS concern on migrants' return to Libya.

Online verfügbar unter:

http://www.timesofmalta.com/articles/view/20100721/local/jrs-concern-on-migrants-return-to-libya.318865

TIMES OF MALTA (8.4.2011): Migrant tragedy turns into political tangle ‘Not the right time to point fingers’.

Online verfügbar unter:

http://www.timesofmalta.com/articles/view/20110408/local/migrant-tragedy-turns-into-political-tangle.358813

TIMES OF MALTA (16.8.2011): Updated - 15 policemen, three soldiers injured in Safi riot

Online verfügbar unter:

http://www.timesofmalta.com/articles/view/20110816/local/safi-migrants-start-fire-in-protest.380542

TIMES OF MALTA (18.9.2011): Migrants given marching orders from open centre.

Online verfügbar unter:

http://www.timesofmalta.com/articles/view/20110918/local/Migrants-given-marching-orders-from-open-centre.385114

B E W E R T U N G | q Q U E L L E N L I S T E | F U S S N O T E N

30

31

TIMES OF MALTA (4.10.2011): Conditions of detention may be ‘inhuman or degrading’ – jurists.

Online verfügbar unter:

http://www.timesofmalta.com/articles/view/20111004/local/Conditions-of-detention-may-be-inhuman-or-degrading-jurists.387651

VORTRÄGE

KATRINE CAMILLERI / JRS vom 23.9.2011.

JON HOISAETER / UNHCR vom 20.9.2011.

ALEXANDER TORTELL / AWAS vom 19.09.2011.

SARAH BORDA BONDIN / AWAS vom 19.09.2011.

SANDRA WISMAYER / Marsa Open Centre vom 15.09.2011.

1 Vgl. Bender/Bethke (2010), S. 235.

2 Durch die Mitgliedschaft in der interna-

tionalen Schifffahrtsorganisation der Ver-

einten Nationen und Abkommen der

Seeschifffahrt und Seerettung sind Küsten-

länder wie Malta dazu verpflichtet, einen

maritimen Rettungsdienst im Search and

Rescue Gebiet zu unterhalten.

3 Vgl. Vortrag von Alexander Tortell /

AWAS vom 19.9.2011.

4 Vgl. Klepp (2011), S. 39f.

5 Vgl. Klepp (2011), S. 44; Richtlinie

2005/85/EG.

6 Vgl. Times of Malta vom 8.4.2011.

7 Vgl. Times of Malta vom 21.7.2010.

8 Vgl. Amnesty International (2011).

9 Vgl. Klepp (2011), S. 167; Vgl. Ministry for

Justice and Home Affairs / Malta.

10 Vgl. UNHCR Malta (2011a).

11 Vgl. Ministry for Home and Parliamen-

tary Affairs / Malta.

12 Vgl. European Migration Network (2009),

S. 8f.

13 Vgl. European Migration Network (2009),

S. 2.

14 Vgl. UNHCR (2010b); Vgl. European Mi-

gration Network (2009), S. 16.

15 Vgl. UNHCR (2010a).

16 Vgl. Jon Hoisaeter / UNHCR

vom 20.9.2011.

17 Vgl. Hammarberg (2011), S. 13.

18 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2010), S. 4.

19 Vgl. Amnesty International (2011).

20 Vgl. Hammarberg (2011), S. 13.

21 Neu ankommende Bootsflüchtlinge

werden auf Malta ausnahmslos inhaftiert.

22 Vgl. Vortrag von Alexander Tortell /

AWAS vom 19.9.2011.

23 Vgl. Vortrag von Alexander Tortell /

AWAS vom 19.9.2011; Vgl. Vortrag von Ka-

trine Camilleri / JRS vom 23.9.2011.

24 Vortrag von Alexander Tortell /AWAS

vom 19.9.2011.

25 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2010), S. 1.

26 Vgl. UNHCR Malta Fact Sheet 2002-2010.

27 Vgl. Jelpke (2010).

28 Vgl. UNHCR (2011b).

29 Vgl. Hammarberg (2011), S. 5.

30 Vgl. Jelpke (2010).

31 Vgl. UNHCR Malta 2011 Mid-Year Fact

Sheet.

32 Vgl. UNHCR Malta 2011 Mid-Year Fact

Sheet.

33 Vgl. Bethke/Bender (2010), S. 236.

34 Vgl. Jesuit Refugee Service (2010a), S.

270.

35 Vgl. Hammarberg (2011), S. 2.

36 Vgl. Vortrag von Katrine Camilleri / JRS

vom 23.9.2011.

37 Report by Thomas Hammarberg. Com-

missioner for Human Rights of the Council

of Europe. Following his visit to Malta from

23 to 25 March 2011.

38 Hammarberg (2011), S. 7.

39 „Not Criminals“. Médecins Sans Frontiè-

res exposes conditions for undocumented

migrants and asylum seekers in Maltese

Detention Centres.

40 Ärzte ohne Grenzen (2009b).

41 UN experts express concern at length of

custody for illegal migrants in Malta.

42 Report by the LIBE Committee delega-

tion on its visit to the administrative deten-

tion centres in Malta.

43 Report to the Maltese Government on

the visit to Malta carried out by the Euro-

pean Committee for the Prevention of Tor-

ture and Inhuman or Degrading Treatment

or Punishment (CPT). From 15 to 21 June

2005.

44 Vgl. Hammarberg (2011), S. 8.

45 Vgl. Hammarberg (2011), S. 22.

46 Vgl. Jesuit Refugee Service (2010a), S.

271.

47 Vgl. Hammarberg (2011), S. 21 ff.

48 Vgl. mündliche Auskunft des Jesuit Re-

fugee Service vom 23.9.2011.

49 Ärzte ohne Grenzen (2009a), S. 10.

50 Vgl. Vortrag von Katerine Camilleri / JRS

vom 23.9.2011.

51 Vgl. Times of Malta vom 16.8.2011.

52 Vgl. Vortrag von Katrine Camilleri / JRS

vom 23.9.2011.

53 Vgl. Committee on the Elimination of

Racial Discrimination (2011).

54 Vortrag von Katrine Camilleri / JRS vom

23.9.2011.

55 Vgl. mündliche Auskunft des Jesuit Re-

fugee Service vom 23.9.2011.

56 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2011), S. 2.

57 Vgl. Vortrag von Katrine Camilleri / JRS

vom 23.9.2011.

58 Vortrag von Katrine Camilleri / JRS vom

23.9.2011.

59 Schweizerische Flüchtlingshilfe (2011), S.

3.

B E W E R T U N G | Q U E L L E N L I S T E | q F U S S N O T E N

32

60 Vgl. Rn. 7 – 14.

61 Vgl. Rn. 29 – 47.

62 Rn. 71.

63 Vgl. Rn. 48 – 74.

64 Vgl. Rn. 25 – 28 bzw. Rn. 72.

65 Times of Malta vom 4. Oktober 2011.

66 Vortrag von Alexander Tortell / AWAS

vom 19.09.2011.

67 Vgl. Vortrag von Alexander Tortell /

AWAS vom 19.9.2011.

68 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2010), S. 5 ff.

69 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2010), S. 5 ff.

70 Vgl. Hammarberg (2011), S. 2.

71 Vgl. Times of Malta vom 18.9.2011.

72 Hierzu ausführlich im Kapitel „Die Si-

tuation der Dublin II-RückkehrerInnen“.

73 Vgl. Vortrag von Sandra Schembri Wis-

mayer / Marsa Open Centre vom 15.9.2011.

74 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2010), S. 4.

75 Vgl. Jesuit Refugee Service (2010b), S. 2.

76 Vgl. Jesuit Refugee Service (2010b), S. 9.

77 Vgl. Mediapart Paris vom 9.6.2011.

78 Vgl. Times of Malta vom 3.8.2009.

79 Vgl. Hammarberg (2011), S. 9.

80 Mediapart Paris vom 9.6.2011.

81 Vgl. Pro Asyl (2011).

82 Vgl. UNHCR (2011c).

83 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2011), S. 5.

84 Vgl. UNHCR (2011c).

85 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2010), S. 14.

86 Vgl. Vortrag von Jon Hoisaeter / UNHCR

vom 20.9.2011.

87 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2010), S. 13.

88 Vgl. Vortrag von Jon Hoisaeter / UNHCR

vom 20.9.2011.

89 Jon Hoisaeter / UNHCR vom 20.9.2011.

90 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2011), S. 6.

91 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2011), S. 6.

92 Vgl. UNHCR Malta (2011d).

93 Vgl. Hammarberg (2011), S. 8.

94 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2010), S. 15.

95 Vortrag von Sandra Schembri Wismayer

/ Marsa Open Centre vom 15.9.2011.

96 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2011), S. 4.

97 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2011), S. 4.

98 Vgl. Times of Malta vom 18.9.2011.

99 Bender/Bethke (2010), S. 237.

100 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2011), S. 7f.

101 Vgl. Vortrag von Sarah Borda Bondin /

AWAS vom 19.9.2011.

102 Vgl. Vortrag von Katrine Camilleri / JRS

vom 23.9.2011.

103 Die Quelle ist den Autoren bekannt, wird

hier allerdings zur Wahrung der Anonymi-

tät nicht genannt.

104 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2011), S. 11.

105 Vgl. UNHCR (2011a).

106 Vgl. Vortrag von Jon Hoisaeter / UNHCR

vom 20.9.2011.

107 BMI (2011a).

108 Vgl. Hammarberg (2011), S. 14.

109 Das Konzept der „normativen Vergewis-

serung“ beruht darauf, dass die Gegeben-

heiten in sämtlichen Dublin II-Staaten

pauschal als im Einklang mit internationa-

len Rechtsnormen angesehen werden,

ohne sich mit der tatsächlichen Situation

auseinanderzusetzen.

110 Vgl. BMI (2011b).

111 Bei zwei Interviews wurde nicht danach

gefragt.

112 Vgl. UNHCR (2010b).

113 Vgl. Vortrag von Jon Hoisaeter / UNHCR

vom 20.9.2011.

114 Vgl. Vortrag von Katrine Camilleri / JRS

vom 23.9.2011.

115 Vgl. Vortrag von Alexander Tortell /

AWAS vom 19.9.2011.

116 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2011), S. 10.; Vgl. Hammarberg (2011), S. 10.

117 Vgl. Hammarberg (2011), S. 4.

118 Vgl. Hammarberg (2011), S. 15.

119 Vgl. ECRI (2008), S. 27.

120 Vgl. CERD (2011), S. 4.

121 Vgl. ECRI (2008), S. 29.

122 Vgl. ECRI (2008), S. 29.

123 Vgl. Klepp (2010), S. 131; Vgl. UNHCR

(2007).

124 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2011), S. 10.

33

125 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2010), S. 7.

126 Vgl. Hammarberg (2011), S. 4.

127 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe

(2010), S. 7; Vgl. Jesuit Refugee Service

(2010b), S. 10.

128 Vgl. Vortrag von Sandra Schembri Wis-

mayer / Marsa Open Centre vom 15.9.2011.

129 Vgl. Jon Hoisaeter / UNHCR vom

20.9.2011.

130 Vgl. Jon Hoisaeter / UNHCR vom

20.9.2011.

131 Vgl. Jesuit Refugee Service (2010b),

S. 12f.

132 Vgl. Jesuit Refugee Service (2010b), S. 12.

133 Vgl. BMI (2011b).

134 Vgl. Marx (2012).

B E W E R T U N G | Q U E L L E N L I S T E | q F U S S N O T E N

34

MARLENE BECKER

hat Sozialwissenschaften an derJustus-Liebig-Universität Gießen stu-diert. Während ihres Studiums engagiertesie sich in der Asylverfahrensberatung /Hessische Erstaufnahmeeinrichtung fürFlüchtlinge. Neben ihrer Arbeit  im Pro-jekt „Climates of Migration"/Rachel Car-son Center, promoviert sie an der Uni-versität Göttingen zum ema derRechtstellung von „Umweltflüchtlingen".

MARC SPEER

ist Diplom-Soziologe und Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des BayerischenFlüchtlingsrats. Seit vielen Jahren be-schäftigt er sich mit der Situation vonFlüchtlingen in Osteuropa und ist u.a.im Border Monitoring Project Ukraineaktiv. Darüber hinaus ist er im Vorstandder Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl inder Kirche und des Vereins bordermo-nitoring.eu. Weiterhin promoviert er ge-genwärtig an der Universität Göttingenzum ema „Transitmigration durch dieUkraine".

L A Y O U T

MATTHIAS WEINZIERL

ist freier Grafiker und Mitarbeiterdes Bayerischen Flüchtlingsrates.

www.matthiasweinzierl.de

35

q A U T O R I N N E N

Der gemeinnützige Verein border-monitoring.eu wurde 2011 in Münchengegründet. Im Zentrum der Tätigkeitendes Vereins steht die Auseinanderset-zung mit den Politiken, Praktiken undEreignissen im europäischen Grenzre-gime und in den Bewegungen der Mi-gration. Zu diesem Zweck kombiniertder Verein wissenschaftliche Forschung,politisches Engagement, kritische Öf-fentlichkeitsarbeit und konkrete Un-terstützung für Flüchtlinge und Migran-tInnen. Der Verein leistet damit einenBeitrag zur Veränderung der Realitätan den Grenzen und ihrer Konsequenzenfür die Gesellschaft in Europa.

In Zeiten zunehmender europäischerAbschottung und rigoroser Abschie-bungspolitik sind die Rechte von Flücht-lingen in Gefahr. PRO ASYL ist eineunabhängige Menschenrechtsorgani-sation, die sich seit über 25 Jahren fürdie Rechte verfolgter Menschen inDeutschland und Europa einsetzt. Mehrals 15.000 Menschen sind bereits Mit-glied des Fördervereins PRO ASYL. Ne-ben Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit,Recherchen und der Unterstützung vonInitiativgruppen gehört es zu den Auf-gaben des Vereins, Flüchtlinge in ihrenAsylverfahren zu begleiten und konkreteEinzelfallhilfe zu leisten. Gleichzeitiggreift PRO ASYL konsequent in aktuellepolitische Debatten zur deutschen undeuropäischen Flüchtlingspolitik ein.

u Detention Centre | Open Centre

> WWW.BORDERMONITORING.EU WWW.PROASYL.DE

MALTA

Safi

Hal-Far

Marsa