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Martin Gansen Steueränderungen 2004/2005 Rating / Basel I + II Mittwoch, den 1. Juni 2005 Begrüßung

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Martin Gansen

Steueränderungen 2004/2005

Rating / Basel I + II

Mittwoch, den 1. Juni 2005

Begrüßung

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Ü b e r s i c h t Ü b e r s i c h t

Übersicht Steueränderungen 2004 und 2005

Rechnungsausstellung ab 1. Juli 2004

Umsatzsteueränderungen Baubereich

Rating / Basel II + III (!!)

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Grundlage: Steueränderungsgesetz 2004, Haushaltsbegleitgesetz 2005 und Korb II Gesetz (Hartz 4!)

Steueränderungen 2004 / 2005

Neu Alt

Sparerfreibetrag beiKapitalvermögen 1.370 € 1.550 € bzw. bei Ehegatten 2.740 € 3.100 € Änderung bei der Bank vornehmen !!!

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Steueränderungen 2004 / 2005

Neu Alt

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (=Lohnsteuerkarte) mit Ordnungsmerkmals „eTin“Gültig für die ab 2004 endenden LohnzahlungszeiträumeAbgabe jeweils bis zum 28.2. des FolgejahresBei Kündigung in 2004 sofortige Übermittlung (wie?)Ersatzweise Lohnsteuerkarte ausfüllen !

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Steueränderungen 2004 / 2005

Neu AltLohnsteuerkarten ab 2005Gemeinde stellen noch weiterhin Lohnsteuerkarten aus !Arbeitgeber muss einen Ausdruck der Datenübermittlung an den Arbeitnehmer aushändigen. Nicht ausgefüllte Lohnsteuerkarten verbleiben beim Arbeitgeber und werden aufbewahrt oder vernichtet!!!

Umsatz- und Lohnsteueranmeldungen ab 2005 Ab dem Jahr 2005 müssen alle Arbeitgeber ihre Lohnsteuer-anmeldung dem Finanzamt elektronisch übermitteln.Unterschrift auf Antrag Steuerdatenübermittlung !

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Steueränderungen 2004 / 2005

Neu AltEinkommensteuersatz ab 2005Reduzierung des Eingangs-steuersatzes auf 15 % 16 %Reduzierung des Spitzen-steuersatzes von 42 % 45 %

Rentenversteuerung / Alterseinkünftegesetz Ab dem Jahr 2005 müssen alle Rentner (BFA/LVA) die Renten mit einem einheitlichen Ertragssatz von 50 % nachgelagert versteuern. Die Rentenbezüge werden – wie bei der Lohnsteuerbescheinigung – dem Finanzamt elektronisch vom Versicherungsträger übermittelt.

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Steueränderungen 2004 / 2005

Neu Alt

Meine Empfehlung:Die Rentner sollen sich beraten lassen (bei mir oder anderen), damit sie in den nächsten Jahren keine böse Überraschungen mit Steuernachzahlungen erleben. Merke: Besser vorher prüfen, damit Bußgeldverhandlungen vermieden werden !

Steuervorteil für die im Berufsleben tätigen Beschäftigten In 2005 sind 60 % der Beiträge zu Rentenversicherung steuerfrei (max. 12.000 €); Dieser Anteil steigt bis 2025 auf 100 % (max 20.000 €) an.

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Steueränderungen 2004 / 2005

Neu AltWeiterer Vorteil bei kapitalgedeckten LebensversicherungenFür diese LV, die ab 1. Januar 2005 abgeschlossen werden, entfällt die Steuerfreiheit zum Auszahlungstermin. Die Erträge werden mit 50 % versteuert (einmalig oder laufend). Die Aufwendungen bis zur Auszahlung können steuerlich besser abgesetzt werden; d.h. die steuerliche Berücksichtigung wird neben den bisherigen Vorsorgeaufwendungen vorgenommen.

Weitere gesetzliche Änderungen:Hier verweise ich auf das Schreiben der Bundesregierung vom 20. Dezember 2004 unter www.bundesregierung.de

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Rechnungsausstellung ab 2004BMF-Schreiben vom 29. Januar 2004

• Alle nach dem 31.12.2003 und vor dem 1.7.2004 ausgestellten Rechnung über 100 € (brutto) müssen mindestens folgende Angaben enthalten sein:

• der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers,• der Name und die Anschrift des Leistungsempfängers,• die dem leistenden Unternehmer vom FA erteilte Steuernummer

oder die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,

• die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung,

• der Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung,• das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung,• der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag, der gesondert

auszuweisen ist, oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung

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Rechnungsausstellung ab 2004

• Rechnungen über Kleinbeträge i.S.d. § 33 UStDV (unter 100 €) müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

• den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,

• die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,

• das Entgelt und den Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe,

• den Steuersatz

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Rechnungsausstellung ab 2004

• Rechnungen ab dem 1. Juli 2004 müssen zusätzlich noch folgende Merkmale enthalten:

• Fortlaufende einmalig vergebenen Rechnungsnummer des Rechnungsausstellers

• Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung und Vereinnahmung des Entgelts; nur wenn Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung und Rechnungsausstellungstag nicht identisch sind!

• Bei Anzahlungs- oder Teilrechnungen entfällt der Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung; allerdings ist eindeutig kenntlich zu machen, dass über eine noch nicht erbrachte Leistung abgerechnet wird.

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Rechnungsausstellung ab 2004• Entgelt ist aufzuteilen nach Steuersätzen, nach steuerfreien

oder nicht steuerbaren Lieferungen und Leistungen

• Im voraus vereinbarte Minderung des Entgelts (Boni, Skonti) ist ein Hinweis auf diese Vereinbarung auf der Rechnung anzubringen

• Bei steuerfreien oder nicht steuerbaren Entgelten ist ein Hinweis (Grund: z.b. Ausfuhr, innergemeinschaftliche Lieferung, steuerfreie Vermietung etc.) auf der Rechnung anzubringen

• Rechnungsberichtigung: Fehlen Angaben in der Rechnung, so ist die Rechnung zu berichtigen.

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Rechnungsausstellung ab 2004

Sonst ab 1. Juli 2004 kein Vorsteuerabzug !!!!!

Rechnungsempfänger muss alle Angaben auf der Rechnung auf Richtigkeit überprüfen ! Besonders wichtig ist die Prüfung der Berechnung der Umsatzsteuer

Ausnahme: Richtigkeit der Steuernummer oder Umsatzsteueridendificationsnummer !!!!!

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Umsatzsteuer BauleistungenErweiterung der Umsatzsteuerschuldnerschaft (§ 13 b UStG) auf bestimmte Bauleistungen ab 1.4.2004 bzw. 1.7.2004

darunter fallen (bereits seit 1.1.2002)alle Umsätze, die unter das Grunderwerbssteuergesetz fallen,wenn der Umsatz nach dem 31.3.2004 ausgeführt ist odernach dem 31.3.2004 vereinnahmt worden ist und die Leistung nach dem 31.3.2004 ausgeführt worden ist

und ab dem 1.4.2004 bzw. 1.7.2004 folgende Umsätze:

bestimmte Bauleistungen, wenn der leistende Unternehmer einim Inland ansässiger Unternehmer ist und selber derartigeBauleistungen erbringt !

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Umsatzsteuer Bauleistungen

Ab 1. Juli 2004 ändert sich folgendes:

Wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind, so muß der leistenden Unternehmer eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen und einen Hinweis auf die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger gem. § 14 a Abs. 5 Satz 2 UStG auf der Rechnung anbringen.

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Umsatzsteuer Bauleistungen• Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der

Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (nicht jedoch Planungs- und Überwachungsleistungen),

• Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers,

• Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens

• Umsätze die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, d.h. Lieferung von Grundstücken (bis 31.3.2004 nur, wenn die Lieferung im Zwangsversteigerungsverfahren erfolgte)

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Umsatzsteuer BauleistungenDer Begriff des Bauwerks ist in Übereinstimmung mit der Recht-sprechung des Bundesarbeitsgerichts (aus 1976) weit auszulegen und umfasst demzufolge nicht nur Gebäude, sondern darüber hinaus sämtliche irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen. Zu den Bauleistungen gehören u.a. der Einbau von Fenstern und Türen sowie Bodenbelägen, Aufzügen, Rolltreppen und Heizungsanlagen, aber auch von Einrichtungsgegenständen, wenn sie mit einem Gebäude fest verbunden sind, wie z.B. Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen, Gast-stätteneinrichtungen. Ebenfalls zu den Bauleistungen zählen die Installation einer Lichtwerbeanlage, Dachbegrünung eines Bauwerks oder der Hausanschluss durch Energieversorgungsunternehmen (die Hausanschlusskosten umfassen regelmäßig Erdarbeiten, Mauerdurch-bruch, Installation des Hausanschlusskastens und Verlegung des Haus-anschlusskabels vom Netz des Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU) zum Hausanschlusskasten).

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Umsatzsteuer BauleistungenDie Annahme einer Bauleistung setzt voraus, dass sie sich unmittelbar auf die Substanz des Bauwerks auswirkt, d.h. eine Substanzveränderung im Sinne einer Substanzerweiterung, Substanzverbesserung oder Substanzbeseitigung bewirkt, hierzu zählen auch Erhaltungsaufwendungen

Ausschließlich planerische Leistungen (z.B. von Statikern, Architekten, Garten- und Innenarchitekten, Vermessungs-, Prüf-und Bauingenieuren), Labordienstleistungen (z.B. chemische Analyse von Baustoffen) oder reine Leistungen zur Bauüberwachung, zur Prüfung von Bauabrechnungen und zur Durchführung von Ausschreibungen und Vergaben sind keine Bauleistungen.

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Umsatzsteuer Bauleistungen

Auch künstlerische Leistungen an Bauwerken gehören unter diese Leistungen, wenn sie sich unmittelbar auf die Substanz auswirken; nicht dagegen Ideen oder Planungen des Künstlers

Ausdrücklich ausgenommen sind Planungs- und Überwachungsarbeiten. Weiterhin ausgenommen sind:- Materiallieferungen (Baustoffhändler)- Anliefern von Beton- Lieferung von Wasser und Energie- Zuverfügungstellung von Betonpumpen und anderen Baugeräten- Aufstellung Material- oder Bürocontainer, mobilen Toilettenh.- Entsorgung von Baumateriallien

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Umsatzsteuer Bauleistungen• Gerüstbau

• Anlegung von Bepflanzungen und deren Pflege

• nicht jedoch Dachbegrünungen

•Aufstellen von Messeständen

• die Arbeitnehmerüberlassung, auch wenn Bauleistungen ausgeführt werden

• Die bloße Reinigung von Räumlichkeiten (Fenster etc)

• Wartungsarbeiten an Bauwerken, solange nicht Teile verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden.

Wartung, wenn Nettoentgelt unter 500 € netto beträgt pro Einzelumsatz

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Umsatzsteuer Bauleistungen

Werden mehrere Leistungen gleichzeitig erbracht, bei denen es sich teilweise um Bauleistungen handelt, kommt er darauf an, welche Leistung im Vordergrund steht; also das Gepräge gibt.

Nach dem Gesetz ist es ausreichend, wenn der Leistungsempfänger selbst Bauleistungen erbringt; unbeachtlich ist der Umfang!

Der Leistungsempfänger muss nachhaltig (nicht gelegentlich) derartige Leistungen erbringen

Dies ist der Fall, wenn der Leistungsempfänger 10 % des Vorjahresumsatzes an Bauleistungen erbracht hat oder eine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt.

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Bereich Steuern

Fragen ????

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!!!! Rating !!!!

Rating - was ist das eigentlich?

Rating ist ein mathematisches Verfahren eines Bewertungsprozesses.

(engl. „to rate“ = bewerten, abschätzen)

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Rating Basel II

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Rating Basel II + III (!)

Begriff:Ziel ist die Bewertung der Bonität und Ausdruck, ob der Kreditnehmer seine Zahlungs-verpflichtungen in Zukunft erfüllen kann

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Rating Basel II

Ist der Kreditnehmer wirtschaftlich in der Lage auch in Zukunft seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Oder vereinfacht ausgedrückt, es wird beurteilt:

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Ratingarten

Internes Rating• Einschätzung durch

die jeweilige Bank• Arten:

– Unternehmensrating– Geschäftsfeldrating– Branchenrating– Finanzierungsrating

• Externes Rating• Einschätzung durch

spezialisierte unabhängige Ratinggesellschaften

• Arten:– Unternehmensrating

– Emissionsrating

– Rating für Sonderanlässe (Fusion, Kauf..)

Rating Basel II

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Rating-Agenturen

• International:– Moody‘s ab 50 TEur– Standard & Poor‘s ab 50 TEur– Fitch ab 40 TEur

• National:– Creditreform Rating AG ab 11 TEur – Euroratings ab 16 TEur– URA ab 5 TEur

– R & S Rating Service ab 10 TEur

(Anmerkung: Preis beinhaltet Standart - Ratings)

Rating Basel II

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Rating Basel II

Wie wird kalkuliert?

Bank Unternehmen

Refinanzierungskosten Wareneinsatz

 Bearbeitungskosten Personalkosten Eigenkapitalkosten Gemeinkosten Risikokosten Gewinn

 

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Rating Basel II Einstandskosten für Refinanzierung

+ Handlungskosten für Erstbearbeitung und Kreditüberwachung Vertriebskosten und Gemeinkosten+ Opportunitätskosten aus Eigenkapitalbindung zukünftig je nach Ratingklasse 1,2 – 20 v. H. der gewährten Kreditvaluta, angesetzt mit der angestrebten Gewinnrate (bisher einheitlich 8 v. H.)---------------------------------------------------------------------= Zwischensumme+ Risikozuschlag (abhängig von den Sicherheiten)---------------------------------------------------------------------= Selbstkosten+ Gewinnzuschlag (derzeit 3-5%; DB will 30 % - 40%)---------------------------------------------------------------------= Angebotspreis (Zins)========================================

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Rating Basel II

Bankensituation vor Basel I und II Deutsche Bundesbank

Keine direkte Bankenaufsicht

KreditinstitutÜberwiegend selbständig in den Kreditentscheidungen

Kreditkonditionen überwiegend identisch

vollkommen autonom !!

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Rating Basel II

Bankensituation nach Basel I und II Europäische Zentralbank

BAFIN Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bank

Kunde

Aufsicht durch Finanzministe

r

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Basel II

Mindest-kapitalan-forderungen

- Marktrisiko- Kreditrisiko- operationelles Risiko

Aufsichts-rechtlichesÜberprüfungs-verfahren

Förderung derMarktdisziplindurch erweiterteOffenlegungs-pflichten

Die 3 Säulen des Baseler Akkords

ZIEL: Sicherheit und Stabilität des Finanzsystems

unverändert

verändert

neu

Rating Basel II

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Kreditrisiko:Zukünftig (Basel II) sind die Anforderungen stärker nach Risikogehalt der Kredite gestaffelt

100.000EuroKreditbetrag

und risiko- und marktgerechte Preise werden wichtiger.

8.000 EuroEigenkapital

4.000 EuroEigenkapital

12.000 EuroEigenkapital

- illustrativ -

Rating Basel II

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Rating Basel II

Eigenkapitalhinterlegung für einen Kredit in Höhe von 100.000 EUR   (Opportunitätskosten aus Eigenkapitalbindung)

 

Ratingklasse Eigenkapitalunterlegung in % der neu alt neu Kreditsumme

AAA – AA 8.000 € 20 % 1.600 € 1,6 %

A+ – A+ 8.000 € 50 % 4.000 € 4,0 %

BBB – BB 8.000 € 100 % 8.000 € 8,0 %

B+ u. schlechter 8.000 € 150 % 12.000 € 12,0 %

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Moody’s

S & P Risikokategorie

Aaa AAA Höchste Bonität, geringstes Ausfallrisiko

Aa1Aa2Aa3

AA+AAAA-

Hohe Bonität,kaum höheres Risiko

A1A2A3

A+AA-

Überdurchschnittliche Bonität,etwas höheres Risiko

Baa1Baa2Baa3

BBB+BBBBBB-

MittlereBonität,stärkere Auffälligkeit bei negativen Entwicklungen im Unternehmensumfeld

Ba1Ba2Ba3

BB+BBBB-

Spekulativ,Zins- und Tilgungsrückzahlungen bei negativen Entwicklungen gefährdet

B1B2B3

B+BB-

Geringe Bonität,relativ hohes Ausfallrisiko

CaaCaC

CCCCCC

Geringste Bonität,höchstes Ausfallrisiko

- D Schuldner bereits in Zahlungsverzug oder Konkurs

Rating B

asel II

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Rating Basel II

Schätzung der

Ausfallwahrscheinlichkeit unter Berücksichtigung aller ausfallrelevanten Faktoren entsprechend ihrer Bedeutung

Quantitative Eigenschaften: hohe Trennfähigkeit feine Untergliederung in 18 Ratingklassen stabile Ausfallraten Risikofrüherkennung

Masterskala Sparkassen123456789

10111213141516 EWB17 Kündigung18 Insolvenz

Masterskala Sparkassen123456789

10111213141516 EWB17 Kündigung18 Insolvenz

SteigendeAusfallwahrscheinlichkeit

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Rating Basel II Was bedeutet diese Erkenntnis für den Unternehmer ???

Je schlechter ein Rating ausfällt, desto mehr Eigenkapital der Bank wird hierfür gebunden und desto teuerer wird der Kredit.

Je besser ein Rating ausfällt, desto weniger Eigenkapital der Bank wird hierfür gebunden und desto bessere Konditionen können gewährt werden. 

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Die Differenzierung aller Kredite in einzelne Kundengruppen ist der Schlüssel für ein gutes Rating.

Gesamt-

Kreditportfolio

Existenzgründer Existenzgründer

kommerzielleImmobiliengeschäfte

kommerzielleImmobiliengeschäfte

Freie Berufe

Firmenkunden

Privatkunden

GeschäftskundenFür jedeKundengruppedas passendeRating!

Rating Basel II

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Rating Basel II

Fragen ????

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Aufbau des Ratings

Bilanzfaktoren/ Finanz-

kennzahlen

Bilanzrating

Menge an qualitativen harten und

weichen Soft-Faktoren

Qualitatives Rating

Basisrating

„Warnsignale“

Rating-Abstufung

Kundenrating

Haftungs-verbünde

Bonitätseinfluss

Integriertes Kundenrating

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Rating Basel II

Bilanzrating – Bilanzfaktoren - Bilanzanalyse

Faktor BereichFinanzkraftLiquiditätRentabilitätErtragAufw andsstrukturKapitalstrukturLagerKapitalbindung

Finanzen

Ertragskraft

Vermögen

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Rating Basel II Weitere Ratingbestandteile

(Qualitativen (Soft-) Faktoren) Führungsstruktur

Controlling

Unternehmenskonzept

Marktposition

Produktion

Liquidität/Finanzierung

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Rating Basel II

Führungsstruktur

Fachliche/branchenbezogene Qualifikation des Managements

Interessenidentität zwischen Management und Gesellschaftern

Qualifizierter Bei-/Aufsichtsrat mit Einflussmöglichkeiten

Nachfolgeregelung, Altersstruktur des Managements

Organisationsstruktur, Flexibilität

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Rating Basel II Controlling

Gibt es eine Controllingfunktion

Gibt es eine zeitnahe Mehrjahresplanung

Investitions-, Finanz- und Ertragsplanung

Gibt es ein Debitorenmanagement

Bonitätsprüfung, Kreditversicherung, Kontrolle der

Zahlungsfristen

Gibt es ungedeckte Fremdwährungsrisiken

Werden verbundene Unternehmen mit wesentlichem

Einfluss auf die Ertragslage zeitnah überwacht

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Rating Basel II

Unternehmenskonzept Unterzieht sich das Unternehmen den

Anforderungen des KonTraG

Wie stellt sich die Strategie dar

Existiert eine fortlaufende rollierende

strategische Planung

Sind die strategischen Ziele hinsichtlich der

aktuellen Unternehmens- und Marktsituation

realistisch

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Rating Basel II

Marktposition Wie ist die Marktstellung des Unternehmens im

Verhältnis zu seinen Wettbewerbern

Wie stellt sich der relevante Absatzmarkt dar

Ist das Produktportfolio hinsichtlich Produkt-

lebenszyklen und Variantenvielfalt ausgewogen

Bestehen Abhängigkeiten von einzelnen Kunden

oder Lieferanten

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Rating Basel II Produktion In welchem Zustand befinden sich Maschinen

und Produktionsanlagen

Besteht hinsichtlich der Verfügbarkeit und der

Preisentwicklung bei Rohstoffen und Rohprodukten

planerische Sicherheit und gegebenenfalls

Substitutionsmöglichkeit

Gibt es ein Qualitätssicherungssystem

Befinden sich Patente und Lizenzen im Besitz des

Unternehmens oder hat das Unternehmen ein

uneingeschränktes Nutzungsrecht

Wird Umweltrisiken ausreichend Beachtung geschenkt

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Rating Basel II Liquidität Gibt es eine zeitnahe/fortlaufende

Liquiditätsplanung unter Einbeziehung

bestehender Kreditlinien und liquider Aktiva Ist die Liquiditätslage für einen überschaubaren

Zeitraum einwandfrei Können Investitionsentscheidungen aufgrund der

Liquiditätslage nur in Abhängigkeit von

Vollfinanzierungsmöglichkeiten getroffen werden Konnten bestehende Kredite in den letzten zwei

Jahren ohne Störung bedient werden

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Rating Basel II

Branchenanalyse• Langfristige Zukunftsaussichten von Untern.

• Langfristige Entwicklungen der Volkswirtschaft

• Langfristige Entwicklung der Branche• Demografische Entwicklung• Steigender Energieverbrauch• Wachstum der Telekommunikation• Transportkosten

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Rating Basel II

Globalisierung

Erweiterung der Absatzmärkte über die

Regionen hinaus

Steigende Zahl von Wettbewerbern (EU)

Verschärfung der Wettbewerbsintensität

Kostendruck

Unübersichtliche Märkte

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Rating Basel II

Bonitätsrating

• Rentabilität

• Cash Flow

• Planzahlen

• Finanzpolitik

• Kapitalstruktur

• Liquidität

• Investionen

Unternehmensrating

– Branchencharakteristika

– Wettbewerbsposition

– Zukunftsfähigkeit

– Produktlebenszyklen

– Nachfolgeregelung

– Management

– Informationssystem

Zusammenfassung

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Rating Basel II

Gewichtung einzelner Faktoren bei Bonitätsrating

15% Einschätzung des Managements (Qualifikation, Informationsverhalten, Vertretungsregelungen etc.)

20% Informationsstand, Kontoführung und Qualität des RW (Aktualität, Umfang, Semionik)

15% Branchensituation / Teilbranchenrating

10% Marktstellung / Zukunftsaussichten

20% wirtschaftliche Verhältnisse / Bilanzanalyse

20% Gegenwart und Prognosen (Tendenz/Entwicklung)

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Rating Basel II „Warnsignale“ im Firmenkunden-Rating

nicht vereinbarte Kontoüberziehungen Störungen bei vertraglich vereinbarten Leistungsraten Nicht-Einlösung von Lastschriften oder Schecks Wechselproteste veraltete Bilanzen / Unterlagen (sehr späte Abgabe) verschlechterte wirtschaftliche Situation aufgrund BWA‘s kein aussagefähiger Liquiditäts, Finanz- und Investionsplan schlechte bzw. negative Schufa-Auskunft sonstige negativen Erfahrungen Kontokündigung bei anderer Bank Kontopfändungen nicht vereinbarte Kontoüberziehungen über einen längeren Zeitraum

Warnungen K

.-O-K

riterien

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Bank

Steuerberater Bankkunde

Rating Basel II Zielsetzung Informationaustausch !!!!!

Copyright bei Melanie Gansen

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Rating Basel II Fazit

Chancen für den Mittelstand

Rating macht die Kreditentscheidung transparenterder Umgang mit Ratings muss erlernt werden

Rating macht die Konditionen fairer (?)

Rating ist Risikofrüherkennung !!

Rating ist Beratungsdienstleistung

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Rating Basel II FazitDas neue Rating stärkt die Wettbewerbsposition von Mittelstand und Banken ! ??

Banken und Unternehmen haben das Ziel, eine gute

Bonität zu erreichen.

Ratinganalyse ist kein Selbstzweck, sondern bietet

neue Chancen.

Am Ende soll nicht das Ziel stehen, allein die Rating-

note zu verbessern, sondern vielmehr Ertragskraft und

Wert des Unternehmens zu steigern und damit dessen

langfristige Existenz und Wachstum sicherzustellen.

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Rating Basel II Fazit

Mögliche Zinsbelastung (Beispiel)

Kreditvolumen: 100.000,00 €Zinssatz bisher 6 % = Zinsen 6.000,00 €Zinnsatz neu 8 % = Zinsen neu 8.000,00 €

Frage: Wieviel kosten mich die 2.000,00 € Zinsdifferenz?

Annahme: Wareneinsatz 60 %; Kosten 20 %

Umsatzerhöhung 10.000,00 €Ein um 2.000 € erhöhter Zinsaufwand bedeutet eineUmsatzsteigerung von 10.000 €.

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Rating Basel II + III

Fragen ????

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