36
Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V.

Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Menschenrechte und Familienrecht – 

die überfälligen Probleme

Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V.

Page 2: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Beck’sches Rechtslexikon1.800 Rechtsbegriffe

→ Abänderungsklage ... Seite 1

. .→ Familienrecht Gesamtheit d. Rechtsnormen für

Seite 289 Mitglieder der Familie ... ∙ .→ Menschenraub ... 

→ ??? Menschenrechte ??? nicht vorhanden Seite 448

 → Menschenwürde ... . .→ Zwischenurteil

Seite 791

Page 3: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Grundgesetz I

Artikel 1 

(1) ... Würde des Menschen ist unantastbar ... 

(2) ... unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft ...  

(3) ... binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und

Rechtsprechung ...

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung …

Page 4: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Allgemeine Erklärung der MenschenrechteResolution 217 (III) vom 10.12.1949

unhchr.int

Artikel 1 

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

 Sie sind mit Vernunft und Gewissen

begabt  

und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Page 5: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V
Page 6: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

UN-Generalversammlung www.un.org/ga

UN-Charta 

eröffnet jährlich in 3. Septemberwoche am Donnerstag mit Diskussionenderzeit läuft die 60. ganzjährige Tagung 

von 6 Komitees interessiert uns das Dritte KomiteeSoziales, Menschenrechte und Kulturelles2006: aus dem Dritten Komitee soll ein Menschenrechtsrat

entstehen   Bisher: Viele Reden und Resolutionen ohne rechtsverbindliche

Wirkungen z.B. viele Spezial-Projekte, UNGASS, ...

Weltkindergipfel 2001

0hne Wirkung auf die Rechte der Einzelnen … aber Entscheidung über neue UN-

Programme

Page 7: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V
Page 8: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Vereinte Nationen un.org

Hochkommissar für Menschenrechte ohchr.org

7 Komitees überwachen 7 Konventionen über Prüfung von Staatenberichten  CESCR Wirtschaft, Soziales und Kultur 16 Dez. 1966

HRC Menschenrechte, früher CCPR 16. Dez. 1966 2 Protokolle

CAT Folter 10. Dez. 1984 1

Protokoll CERD Rassendiskriminierung 10. Dez. 1984 CEDAW Frauendiskriminierung 18. Dez. 1979 1

Protokoll CRC Kinder 25. Mai 2000 2

Protokolle CRMW Gastarbeiter mit Familien 18. Dez. 1990

... nach jeder Prüfung eine „Concluding Observations“

Page 9: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

„Treaty Bodies“, Vertrags-Körperschaften, Arbeitsweise in Runden

Stichtag Staatenbericht Öffentliche

Prüfung NGO-Berichte „List of Issues”  „Concluding Observations“ mit folgendem

Stichtag zusätzlich

Sitzungsprotokolle

 

Page 10: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Runden in UN-„Treaty-Bodies“je ca. 5 Jahre

Öffentliche Prüfung

Monitoring

Staatenbericht

Page 11: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Nichtregierungsorganisationen = NGO’s

Internationale und nationale Verbände in Zusammenarbeit mit den Komitees

 → Registrieren

 → Mitarbeit mittels Beiträgen zu Spezialthemen

 → Teilnahme an Sonderveranstaltungen

 → Kommentare zu „Issues“

 → Kein Rederecht bei Prüfungen

Page 12: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Beispiel: CRC (Kinderrechtskonvention, KRK) Deutschland, Status im Jahre 2005

 

Ratifikation: 6. März 1992  Fälligkeit Vorlage Prüfung 

→ Erstbericht: 04.04.94 30.08.94 6./7. 11.95 St.ber.: CRC/C/11/Add.5 Concl. Observ.:CRC/C/15/Add.43 CRC/C/15/Add.43;

Summ.Rec.: CRC/C/SR:243, 244, 245

 

→ Zweitbericht: 04.04.99 23.07.01 16.01.04 CRC/C/83/Add.7 CO:

CRC/C/15/Add.226 SR: CRC/C/SR.

926 und 927

 

→ 3.und 4. Bericht : 04.04.09  

Page 13: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Beispiel: CRC (Kinderrechtskonvention, KRK)Stand in Deutschland 2005

17.11.95 / 6.-7. 11.95 Tatsächliche Umsetzung der KRK bezweifelt  Mängel: Diskriminierungen, Vorrang des Kindeswohls, Trennung von Eltern,

Familienzusammenführung, Anhörung des Kindeswillens,

Flüchtlingskinder

 1995 bis 2004 Jahrzehnt der Untätigkeit, typ. „Beute Kind“, Spiegel 25.2.02

30.01.04 / 16.01.04 Alle Empfehlungen sind mit Anstrengungen umzusetzen

Mängel: Vorbehalte nicht zurückgenommen, keine Aufnahme ins Grundgesetz

erfolgt, diskriminierende Ungleichheiten von Kindern nicht beseitigt

Forderung: Vorbehalte zurücknehmen, Koordination Bund-Länder

Page 14: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Ratifikationserklärung vom 10. Juli 1992…

· Das Übereinkommen tritt für Deutschland am 5.April 1992 in Kraft

· Das Übereinkommen findet innerstaatlich keine Anwendung. Es begründet völkerrechtliche Staatenverpflichtungen, die die Bundesrepublik nach näherer Bestimmung ihres mit dem Übereinkommen übereinstimmenden innerstaalichen Rechts erfüllt

· … die Vorschriften des innerstaatlichen Rechtsa) über die gesetzliche Vertretung Minderjähriger bei der

Wahrnehmung ihrer Rechte

b) über das Sorge- und Umgangsrecht bei ehelichen Kindern und

c) über die familien- und erbrechtlichen Verhältnisse nichtehelicher Kinder

nicht berühren…

Page 15: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

UN-Komitee für die Rechte des Kindes Aktuelle Probleme behandeln: Diskussionstage

in Genf

16. September 2005: Children without parental care

● Bedeutung des Familienbewusstseins● Aufgabe des Staates zur Trennungsvermeidung ● Anforderungen an Pflege außerhalb des Elternhauses

Kritik: EU-Standard → Heimpflege nur letzter, terminierter Weg● Trotz lebender Eltern verwaisen Kinder in Heimpflege

→ neues Paradigma: Familienpflege anstelle Institutionen

Kindeswohl erfordert Teilnahme am Familienleben

→ Empfehlung zur Vorlage und Annahme in die Generalversammlung 2006

Page 16: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Convention on the Rights of the Child

The Office of the High Commissioner for Human Rights, presented an update of the activities of the Committee on the Rights of the Child. Highlights include the first upcoming session where the Committee will be

examining State party reports in two chambers, the continued work of the Committee on thematic issues, with a recent

decision adopted by the CRC on children without parental care, and a General Comment on child rights in early childhood. Other activities include

regional workshops for follow-up on concluding observations and the participation of the Committee in a recent meeting on the SG's reform proposal, which provided discussion for Treaty bodies' reform.

Update 10/2005

Page 17: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V
Page 18: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Haager Kommission für internationales Privatrecht

• freiwillige zwischenstaatliche Zusammenarbeit• Mitgliederzahl von 65 Staaten, weiter wachsend • bisher 37 Konventionen mit Leitfunktionen für die Staaten Beispiele für das Familienrecht:

# 8 / 24.10.56 Kindesunterhalt # 10 / 05.10.61 Schutz der Minderjährigen

# 28 / 25.10.80 Kindesentführung# 33 / 29.05.92 zwischenstaatliche Adoptionen# 34 / 19.10.96 Kinderschutz: Elterliche Verantwortung,

gewöhnlicher Aufenthalt

bindend für Gesetzgeber nach Ratifizierung

Page 19: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V
Page 20: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V
Page 21: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Menschenrechte in Europa

05.05.49 Satzung des Europarats

04.11.50 Konvention zum Schutz der Menschenrechte und

Grundfreiheiten

→ Garantie der Menschenrechte

u.a. Art. 6 Recht auf ein faires Gerichtsverfahren Art. 8 Recht auf Achtung d. Privat- und Familienlebens Art. 10 Freiheit der Meinungsäußerung Art. 14 Diskriminierungsverbot

Durch Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

in Straßburg

Page 22: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Welches Europa ?Europäische Gemeinschaft

 CDDHC Steering Committee of Human Rights Europäischer Gerichtshof → Menschenrechts-Kommissar LuxemburgEuropäischer Gerichtshof für Menschenrechte Kommission, EU-

Ministerrat Straßburg Brüssel 

Europaparlament SEV Nr. 5: Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten,

SEV Nr. 192: Convention on Contact concerning Children 15.5.2003  Problem: Nationales Recht blendet SEV (ggf auch Haager) aus ?

Staaten verzögern die Ratifizierungen EU hat Kompetenz für Richtlinien und Verfügungen

Europarat coe.int Straßburg

46 Staaten → 200 Verträge: CETS …

Europäische Union europa.eu Brüssel

25 Staaten → Vertrag von Nizza 7.12.2000 / 1.2.2002

Charta der Grundrechte der EU

Page 23: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

echr.int

04.11.1950 Rom, Eröffnung zur ZeichnungSeptember 1953 In Kraft mit 3 Institutionen Kommission für MR – Gerichtshof – Ministerrat

Spätere Zusatzprotokolle erweiterten Inhalt und erleichterten Zugang

starkes Anwachsen der Klagen

01.11.1998: Protokoll Nr. 11 löst MR-Kommission aufdafür ● hauptamtliches Gericht

● „case-law“ Präzedenzfälle

● Berufungsinstanz „Große Kammer“

Weiteres Anwachsen der Verfahren bewirkt gegenwärtig neue Reform

Page 24: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Europarat coe.int

● Ausgehandelt von den Expertenausschüssen des Europarats

SEV (engl. ETS) : 200 Europäische Verträge

● Ministerkomitee fordert von den Staaten Bestätigung des Bindungswillens durch Zeichnung und Ratifikation

● Seit 1965 existieren zu fast allen Verträgen „Erläuternde Berichte“

→ Staaten blocken Ratifizierung wegen nationaler Rechte ?

z.B. Deutschland für SEV 85 (15.10.1975): Rechtstellung nichtehelicher Kinder

Gegenwärtig:SEV 192 (15.5.2003), Persönliche Kontakte zu Kindern

Derzeit in heißer Diskussion mit Europarat :

Nur 3 Staaten ratifizierten , nur weitere 13 zeichneten

Page 25: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Europäische Union www.europa.eu

Vertrag von Amsterdam, gültig seit 1.2.2003 in der Form von Nizza mit der Charta der Grundrechte

„institutionelles Dreieck“ für Rechtsvorschriften, Richtlinien und Verordnungen

16./17.10.1999: Tampere: EU ist ein einheitlicher europäischer Rechtsraum mit gegenseitiger Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen und größerer Konvergenz

im Zivilrecht

→ Rechtsverbindliche Verordnungen der Kommission über Parlament und Rat

für Ehesachen und elterliche VerantwortungZivil- und HandelssachenVollstreckungen

Page 26: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Europäischer Rat

EuropäischesParlament

Kommission

Europäische Union

Page 27: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Europäischer Rat

Gipfel

Ministerrat

Komitees

Experten

Page 28: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Brüssel IIaVerordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.November 2003 …In Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche

Verantwortung …

→Gemeinsame elterliche Verantwortung→ Zuständig ist das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt (Art. 8)→ Rückgabe eines Kindes mit gebotener Eile und den zügigsten

Verfahren, max. 6 Wochen für das Gericht, 1 Monat für die Unterlagen (siehe Art.11)

→ Verfahrensabwicklung mittels Zentraler Behörden und Formularen in allen Staaten und in allen Sprachen der EU

In DeutschlandInternationales Familienrechtsverfahrensgesetz – IntFamRVG

In Kraft seit 1. März 2005

Literatur: Bundesanzeiger Verlag, Köln, ISBN 3-89817-441-7

Page 29: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Nicht in Brüssel II a

● Feststellung oder Anfechtung des Eltern-Kind-Verhältnisses

● Unterhaltspflichten ● Adoptionsentscheidungen ● Namen und Vornamen ● Erbschaften ● Volljährigkeitserklärung des Kindes

Page 30: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

EU-Richtlinie

Mutterschutzzeiten im Versorgungsausgleich

Richtlinie des Rates 86/378 (24.7.86 / 20.12.96)

Gleichbehandlung von Männern und Frauen in ihrer sozialen SicherheitVersicherungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) schließt Mutterschutzzeiten bei der Berechnung der Anwartschaft aus

Gerichtshof der EG stellt am 13.1.05 Verstoß fest: C-356/03

BGH Urteil IV ZR 100/02 vom 1. Juni 2005 hebt die früheren Urteile der LG /AG Karlsruhe auf

Page 31: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Commission European Family LawCEFL

www2.law.uu.nl/priv/cefl

- Kommission Europäisches Familienrecht -

• Gegründet 01.09.01

• Vergleichende Rechtsanalysen der europäischer Staaten

vorher schon an UNI Regensburg

– 2002: Scheidungsgründe– 2004: Elterliche Verantwortung

Sekretariat der CEFL: Molengraaff Institut für Privatrecht, Nobelstraat 2a, 3512 EN Utrecht, Niederlande

Page 32: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

• Grundgesetz II

Art. 23: Bundesrepublik wirkt bei der Entwicklung der EU mit Verpflichtet zu demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und

föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität

Art. 24: Zwischenstaatliche Einrichtungen können Hoheitsrechte übernehmen

Art. 25: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts

Page 33: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Gesetzgebung im Jahr 2005 in Deutschland

1. Laufende Projekte unerwartet beeinflusst durch Neuwahl des Bundestags

2. Erstes Inkrafttreten von EU-Verordnungen im Familienrecht3. Mitarbeit der Fachministerien in internationalen Gremien

Reform des Unterhaltsrechts: Referentenentwurf Neue Rangordnung: Kinder an erster Stelle (entspr. Art. 3 der UN-KRK)

Eigenverantwortung wird gestärktAbbau von Diskriminierungen, z.B. der Zweitehefrauen (siehe. AEMR)

٠ ٠ ٠ offen noch die Anpassung im Steuerecht

FGG-Reform, ZPO-Reform, Justiz-Reform sind Aufgaben nun des neuen Bundestags

Wir fordern Einhaltung aller fundierten Menschenrechte

Page 34: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

maltadecl_e.pdf

maltadecl_e.pdf

Cochemer Praxis

Psychologie, Soziologie und Recht bilden 3 Säulen für jede Familie:

Richter, Berater, Jugendamt und Fachanwälte

arbeiten direkt vernetzt zur Pflege des Kindeswohls und dann zur Wiederherstellung der Elternautonomie

Weg: Schnell und fachübergreifend das Wohl des Kindes sichern,

das bringt dann selbst zerstrittene Eltern zum Konsens

Erfolge: Allen Kindern werden beide Eltern erhalten

Keine Urteile mehr in streitigen Kindschaftssachen

Fast keine Entscheidung mehr zum Sorgerecht notwendig

Kein Konflikt mehr über Sorge- und Umgangsrecht

Page 35: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V
Page 36: Menschenrechte und Familienrecht – die überfälligen Probleme Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V

Deklaration von Malta

14./17.03.04: Justiz-Konferenz für das grenzüberschreitende Familienrecht

● UN-Kinderrechtskonvention ist die Leitlinie● Trennung des Kindes von einem Elternteil unverzüglich beenden● Elternrechte auf Kontakt sind von den Staaten zu erleichtern● Zwischenstaatliche Kooperation mit Vernetzung geschulter Richter● Internationale Datenbasis INCADAT der Haager Kommission● Umsetzung mit Hilfe internationaler Organisationen incl. der

Europäischen Union