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Merkmale der englischen Rechtssprache und ihre Übersetzung ins Deutsche

MERKMALE DER ENGLISCHEN RECHTSSPRACHE UND IHRE ÜBERSETZUNG INS DEUTSCHE

Suzanne Ballansat-AebiEcole de Traduction et d’Interprétation, University of Geneva, Switzerland

Abstract: The topic of this paper is the translation of English legal texts into German. Chapters 1 and 2 show that the legal system, legal thinking and legal language are closely related. English legal texts are influenced by the common law, its history and its legal thinking. The wordiness of legal English contrasts with the more concise legal language in German. Chapter 3 discusses translation problems in contracts, bylaws and judgments. Text samples from contracts show how the translator can use creativity to produce a readable target text and still guarantee accuracy. Basic terms of company law and their possible translations illustrate how the translator can deal with terminological incongruency. The need for the translator to understand judicial argumentation is demonstrated by text samples from judgments (summary of arguments presented by the parties, citation of precedents, polysemous expressions).

1. DIE ENGLISCHE RECHTSSPRACHE

1.1 Rechtssprache und Rechtssystem

Einleitend ist auf den Zusammenhang von Rechtssprache und Rechtssystem einzugehen. Langton (1) definiert ihn wie folgt:

At the heart of any legal system is a legal tradition which is reflected to some degree in the language used in and the legal culture that underpins a set of rules of law, and the way in which the system manifests itself in the society within which it operates.

Die englische Rechtssprache wird massgeblich durch das angelsächsische Rechtssystem (common law), dessen Geschichte und Rechtsdenken bestimmt.

Geschichtliche Entwicklung Das common law hat sich nach der Eroberung Englands durch die Normannen entwickelt. Die Rechtsprechung der königlichen Richter setzte sich allmählich gegen das lokale Recht durch und schuf ein gemeinsames Recht (= common law). Drei Sprachen wurden damals in England verwendet. Die Schriftsprache war das Lateinische. Als Gerichtssprache wurde allmählich das normannische Französische eingeführt. Doch da die englischsprachige Bevölkerung die Gerichtsverhandlungen nicht verstehen konnte, wurde später das Englische als Gerichtssprache erklärt, doch lebte die französische und lateinische Terminologie in der Rechtssprache weiter. Rechtsanwälte mussten sich also je nach Situation einer dieser drei Sprachen bedienen (2). Zur Sicherheit wurden oft mehrere Ausdrücke, nämlich einer romanischen und einer

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angelsächsischen Ursprungs parallel verwendet, um trotz Mehrsprachigkeit die Verständlichkeit zu gewährleisten. Doppelte oder sogar dreifache Ausdrücke, die man noch heute in der englischen Rechtssprache findet, gehen auf diese Zeit zurück (3). Law French hat sich in England noch während Jahrhunderten erhalten, obwohl dort das Französische nicht mehr als Gemeinsprache verwendet wurde (4).

Induktives und deduktives RechtsdenkenZwischen dem common law und dem civil law, nämlich den Rechtssystemen, die auf das römische Recht zurückgehen, bestehen grundsätzliche Unterschiede.

Das common law basiert auf dem Fallrecht (case law). Nach der Präzedenzfalldoktrin müssen frühere Gerichtsurteile der höheren Instanzen in gleich gelagerten Fällen befolgt werden. Das civil law beruht auf kodizifierten Normen. Bei deren Anwendung sind die Richter nicht an frühere Entscheidungen gebunden.

Vogt/Drolshammer (5) weisen jedoch darauf hin, dass die Unterschiede zwischen civil law und common law oft überbetont werden:

„It appears, however, that in many areas the differences are overemphasized and the similarities often neglected. For instance, the commonplace observation describing Anglo-American law as being case law, and civil law as being codified is, if at all, only a rough rule of thumb. For years now, the observation can be made that Anglo-American law is increasingly codified, whilst civil law increasingly relies on case law”.

Beiden Systemen ist gemeinsam, dass die in den Gesetzen verankerten Grundsätze im Rahmen des Syllogismus vom Richter auf den Einzelfall angewandt werden. Er geht dabei deduktiv vor. Im common law wendet der Richter auch deduktives Rechtsdenken an, wenn er einen gefestigten Grundsatz des Fallrechts auf einen neuen Fall anwendet. Sein Rechtsdenken ist hingegen induktiv, wenn er aus früheren Fällen neue Grundsätze entwickelt (6).

Auswirkungen auf Gesetzestexte Selbst wenn die Gesetze in angelsächsischen Ländern ebenso zahlreich sein mögen wie in civil law Ländern, herrscht in ersteren aber eine andere Gesetzesauffassung. Gesetze sind als punktuelle Regelungen und nicht als umfassende Kodifikationen konzipiert und werden daher eng ausgelegt. Die Gerichte füllen weder Gesetzeslücken, noch wenden sie den Gesetzestext analog an. Regelt ein Gesetz ein Problem nicht, gilt das Fallrecht. Diese Gesetzesauffassung führt zu einem wichtigen Merkmal der englischen Rechtssprache. Gesetze in angelsächsischen Ländern sind nämlich viel länger, detaillierter und komplexer als in civil law Ländern (7).

Auswirkungen auf Vertragstexte Dieses Misstrauen gegenüber allgemeinen Grundsätzen prägt auch die Abfassung von Verträgen. Auch Vertragstexte werden in angelsächsischen Ländern eng ausgelegt. Nach der parol evidence rule gilt nur, was im Vertrag ausdrücklich niedergeschrieben wurde. Dementsprechend sind Verträge viel länger und umständlicher formuliert. Nach der Kautelarpraxis sind Anwälte bestrebt, jede erdenkliche Situation vorauszusehen und zu regeln und jedes mögliche Risiko auszuschliessen (8). Dabei werden auch Standardklauseln immer wieder übernommen, ergänzt,

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doch nicht gekürzt (9). Man verlässt sich auf die herkömmlichen Formulierungen aus Angst, dass durch eine Änderung ein loophole entstehen könnte, das die Gegenpartei ausnutzen könnte, indem sie aus rein strategischen Gründen den Vertrag absichtlich falsch auslegt (10). Mellinkoff (11) illustriert dies mit folgendem Dialog:

Client: I told you what I wanted. Why didn’t you say that in the contract?Lawyer: I had to put it in legal language, so it would hold up in court.Client: What if it doesn’t?Lawyer: Well, you looked at it before you signed it.Client: Sure, I looked at it, but that’s all; I didn’t understand all that stuff. I was

depending on you.

Weitere Faktoren tragen zur Länge und Komplexität der Vertragstexte im angelsächsischen Raum bei. Aufgrund eines Vergleichs von komplexen Wirtschaftsverträgen in den USA und in Deutschland stellten Hill/King fest, dass deutsche Verträge nur die Hälfte oder höchstens zwei Drittel des Umfangs amerikanischer Verträge erreichen (12). Sie sehen dafür vor allem drei Gründe. Erstens verlangen Kunden in den USA beim Abschluss von komplexen Wirtschaftsverträgen von ihren Anwälten mit grösserem Nachdruck massgeschneiderte Lösungen (customization), was einen kostspieligen arms race zur Folge hat. Zweitens ist das amerikanische Vertragsrecht uneinheitlicher, und es kann weniger leicht auf dispositive Gesetzesbestimmungen zurückgegriffen werden. Drittens stehen in Deutschland mehr Standardverträge zur Verfügung (13).

1.2 Die Rechtssprache und ihre Adressaten

Nationale Fachsprache mit mehreren AdressatenDie Rechtssprache ist keine internationale Fachsprache, sondern sie ist systemgebunden. Jeder Staat hat seine eigene Rechtssprache (oder eventuell mehrere Rechtssprachen). Selbst Staaten, in welchen dieselbe Sprache gesprochen wird, haben keine identische Rechtssprache, da die amtliche Terminologie verschieden ist. Den verschiedenen nationalen Rechtssprachen gemeinsam ist jedoch, dass sie sich nicht nur an Spezialisten wie Richter und Anwälte, sondern auch an Laien richten.

Sowohl im englischen wie im deutschen Sprachraum ist die Rechtssprache bei Laien unbeliebt, wie verschiedene abwertende Ausdrücke zum Ausdruck bringen. Im Englischen wird die Rechtssprache meist als legalese, oder auch als gobbledegook oder gibberish bezeichnet. Wydick beschreibt die englische Rechtssprache wie folgt (14):

We lawyers do not write plain English. We use eight words to say what could be said in two. We use arcane phrases to express commonplace ideas. Seeking to be precise, we become redundant. Seeking to be cautious, we become verbose. Our sentences twist on, phrase within clause within clause, glazing the eyes and numbing the minds of our readers. The result is a writing style that has, according to one critic (15), four outstanding characteristics. It is (1) wordy, (2) unclear (3 ) pompous, and (4) dull.

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Diese Kritik stimmt mit dem Eintrag im Duden zum Ausdruck Juristendeutsch überein:

(oft abwertend): durch komplizierte, pedantisch genaue und oft weitschweifige Formulierungen gekennzeichnete, schwer verständliche Ausdrucksweise der Juristen (16).

Folgende Gründe für die Verwendung dieser unbeliebten Sprache werden erwähnt (17): die Tradition, das Streben nach Genauigkeit, doch auch das Bedürfnis, die Zugehörigkeit zu einer Gruppe zu signalisieren und Aussenstehende auszuschliessen (Verschwörungstheorie). Man muss auch bedenken, dass altertümliche und ungewohnte Formulierungen den formellen und feierlichen Charakter von Rechtsakten betonen (18).

Das Problem der AllgemeinverständlichkeitDa die Rechtssprache für die Bürgerinnen und Bürger Rechte und Pflichten schafft, wird logischerweise die Forderung nach einer besseren Allgemeinverständlichkeit erhoben. Dies betrifft vor allem Gesetze, doch auch Gerichtsurteile und Schriftstücke für den Behördenverkehr. Allerdings ist zweifelhaft, ob Allgemeinverständlichkeit bei Gesetzen und Urteilen überhaupt möglich ist. Die Rechtssprache ist nämlich nicht nur aufgrund ihrer sprachlichen Merkmale schwer verständlich, sondern auch, weil rechtliches Vorwissen, juristisches Denken und Kenntnis der Systematik des Rechts für das Verständnis nötig sind. Es ist daher illusorisch zu glauben, es würde genügen, einige oft in Stilratgebern erwähnte typische sprachliche Merkmale zu beseitigen, damit die Rechtssprache allgemeinverständlich würde. Selbst die Erläuterung aller Fachausdrücke würde es dem Laien nicht unbedingt ermöglichen, die Tragweite des Textes zu erfassen. Selbst wenn die Forderung nach Allgemeinverständlichkeit nie völlig einlösbar ist (19), muss der Versuch einer sprachlichen Optimierung dennoch unternommen werden. In der Schweiz z.B. werden Bundesgesetze durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Linguisten und Juristen optimiert und Schreibkurse für Richterinnen und Richter durchgeführt (20).

1.3 Merkmale der englischen Rechtssprache im Vergleich zur deutschen Rechtssprache

Untersuchungen zufolge hat die englische Rechtssprache insbesondere folgende Merkmale: Passivkonstruktionen, unpersönliche Ausdrucksweise, lange und komplizierte Sätze, Nominalstil, doppelte Negationen, häufiger Gebrauch von Modalverben, ungewöhnliche Verwendung von Präpositionen, Archaismen, Redundanz usw. (21).

Für die deutsche Rechtssprache fällt das „Urteil“ ähnlich aus. Meist werden Passivkonstruktionen, unpersönliche Ausdrucksweise, lange und komplizierte Sätze, Nominalstil und Funktionsverbgefüge als Merkmale erwähnt (22), doch Archaismen und Redundanz gehören nicht zu den typischsten Merkmalen. Die deutsche Rechtssprache ist prägnanter als die englische. Dieser Unterschied spielt für die Übersetzung eine wichtige Rolle. In Kapitel 3 werden einzelne Merkmale der englischen Rechtssprache wieder aufgenommen und ihre Übersetzung ins Deutsche besprochen.

1.4 Vereinfachung der englischen Rechtssprache

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Plain EnglishDas Plain English Movement hat in den letzten drei Jahrzehnten eine Vereinfachung der englischen Rechtssprache angestrebt. Plain English wird von Macdonald wie folgt definiert (23):

Plain English is ordinary English. Plain English legal writing for a public audience is effective writing expressed in ordinary English, using words that people without specialist legal training understand. However, it needs to be emphasised that writers of plain English draw upon, when it is necessary to do so, all of the words found in the dictionary. Plain English is not a simplified version of the English language. It is ordinary English used effectively to communicate a message to the reader with the needs of the reader in mind.

Konkrete Massnahmen zur Vereinfachung der Rechtssprache wurden auf verschiedenen Ebenen ergriffen. In verschiedenen Ländern wurden Gesetze zur Vereinfachung der Rechtssprache verabschiedet. So haben verschiedene Staaten der USA in ihren Gesetzen detaillierte Richtlinien aufgestellt, die für Konsumentenverträge z.B. zu lange Sätze oder Absätze, technische Begriffe, Fremdwörter oder doppelte Negationen verbieten (24). Gerichte stellen leserfreundliche Modelle für Prozessakten zur Verfügung und an Universitäten werden Kurse über legal writing angeboten, in welchen das Vermeiden von legalese empfohlen wird (25). Der Verein Clarity setzt sich für eine verständlichere Rechtssprache ein (26).

Gegen diese Vereinfachungsbestrebungen gibt es aber auch Widerstände. Anwälte und Richter wollen an den traditionellen Formulierungen festhalten, weil diese ihrer Ansicht nach präziser sind und daher eine grössere Rechtssicherheit gewährleisten (27). Sie wollen eine lange Tradition nicht einfach ausser Acht lassen (28). Ausserdem stellt man bezüglich der Vereinfachung der Rechtssprache grosse Unterschiede zwischen verschiedenen englischsprachigen Staaten fest, so dass man nicht mehr von legal English, sondern von legal Englishes sprechen müsste (29).

Inwiefern haben nun diese Bestrebungen die Verständlichkeit der englischen Rechtstexte tatsächlich verbessert? Langton stellt fest, dass zwar Verträge und Gesetze klarer geworden seien, dass sich aber die ihnen zu Grunde liegende Rechtstradition nicht geändert habe (30). Tiersma (31) weist darauf hin, dass Anwälte zwar oft Plain English befürworten, doch ihren Schreibstil in der Praxis nur ungern ändern, weil die Übernahme von Modellen weniger zeitraubend ist. Dies könnte sich ändern, wenn auch die Gerichte sich an den neuen Stil anpassen.

Übersetzerinnen und Übersetzer können die Ausgangstexte, mit deren Übertragung sie beauftragt werden nicht beeinflussen. Sie müssen weiterhin darauf gefasst sein, mit Ausgangstexten konfrontiert zu werden, die die traditionellen Merkmale der englischen Rechtssprache aufweisen.

1.5 Die englische Rechtssprache als lingua franca

Zunehmende Verwendung des Englischen im juristischen BereichIm Zeitalter der Globalisierung ist Englisch insbesondere für die internationalen Handelsbeziehungen zur lingua franca geworden. Internationale Wirtschaftsverträge werden

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meistens auf Englisch abgeschlossen. Anwaltskanzleien sind international tätig, um ihre Klienten bei grenzüberschreitenden Transaktionen und damit verbundenen Streitigkeiten zu beraten – und zwar ebenfalls auf Englisch. Vogt/Drolshammer sprechen in diesem Zusammenhang von einer anglo-internationalization of the legal profession (32). Die Streitbeilegung erfolgt meist durch Schiedsgerichte, vor welchen das Englische in der Regel Verfahrenssprache ist. Sogar bei Transaktionen innerhalb eines Staates bedienen sich die Vertragspartner und ihre Vertreter manchmal der englischen Sprache.

KommunikationsproblemeDie Verwendung des Englischen in internationalen Wirtschaftsverträgen führt in verschiedener Hinsicht zu Kommunikationsproblemen. Handelspartner, die nicht dem englischsprachigen Raum angehören, werden mit einer für sie ungewohnten Vertragsauffassung, Begriffen aus dem common law und der englischen Vertragssprache konfrontiert. Es besteht die Gefahr, dass sie sich in den Vertragsverhandlungen unterlegen fühlen (33) und die juristischen Begriffe eines ihnen fremden Rechtssystems falsch verstehen. Deshalb sollten zu spezifische Begriffe aus dem common law in internationalen Wirtschaftsverträgen durch neutralere englische Begriffe ersetzt werden (34).

HybridisierungWird der Vertrag auf Englisch abgefasst, finden durch die Verwendung der englischen Rechtssprache Begriffe des common law in den Vertrag Eingang, selbst wenn dieser einem andern Rechtssystem untersteht. Die verwendete Rechtssprache beeinflusst also den Vertragsinhalt (35). Es kommt zu einer Hybridisierung (36). Diese führt zu Auslegungsproblemen für Richterinnen und Richter bzw. Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter und zu Übersetzungsschwierigkeiten. Die Übersetzerin oder der Übersetzer muss den von den Vertragsparteien durch die Verwendung von Ausdrücken aus dem common law geäusserten Willen in der Rechtssprache des anwendbaren Rechtssystems (Deutsch) ausdrücken und zumindest indirekt einen Rechtsvergleich vornehmen (37).

Einfluss der englischen auf die deutsche RechtsspracheHill/King stellen fest, dass sich in grenzüberschreitenden Transaktionen und sogar bei Transaktionen innerhalb von Deutschland die amerikanische Vertragsgestaltung durchsetzt (38). Selbst wenn der Vertrag auf Deutsch verfasst wird, werden Merkmale der amerikanischen Vertragssprache übernommen. So werden im Deutschen z.B. häufig keine Pronomen mehr verwendet, oder ein Vertragspartner wird mit „you“ angesprochen, was in der deutschen Vertragssprache nicht üblich ist (siehe 3.1).

2. GRUNDFRAGEN BEI DER ÜBERSETZUNG VON ENGLISCHEN RECHTSTEXTEN INS DEUTSCHE

2.1 Systemgebundenheit juristischer Begriffe

Da die Rechtssprache systemgebunden ist, ist Rechtsübersetzung nicht bloss die Übersetzung eines Textes von einer Sprache in die andere, sondern die Übertragung eines Textes von einer Rechtssprache in die andere (39) und von einem Rechtssystem ins andere (40). Völlige Äquivalenz juristischer Begriffe besteht eigentlich nur in mehrsprachigen Rechtssystemen. Wenn

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mehrere Rechtssysteme involviert sind, ist eine Rechtsvergleichung nötig, um wenn möglich ein Äquivalent oder sonst eine Ersatzlösung durch Übernahme des englischen Ausdrucks (Lexementlehnung), Umschreibung oder Prägung eines Neologismus zu finden. Bei fehlender Äquivalenz kann auch ein neutraler Überbegriff verwendet werden (41). Wird die Zielsprache in mehreren Staaten verwendet, muss zuerst die Zielrechtsordnung bestimmt werden.

Die Suche nach Äquivalenten für die Begriffe des common laws bei der Übersetzung von Rechtstexten vom Englischen ins Deutsche ist schwierig, da es um Rechtsordnungen geht, die nicht dem gleichen Rechtskreis angehören (siehe 1.1).

2.2 Beachtung der Textsortenkonventionen

Die Übersetzung von Rechtstexten kann jedoch nicht auf die terminologische Dimension reduziert werden. Übersetzung ist zugleich Sprach- und Rechtsfindung, da auch die sprachlichen Merkmale der Ausgangs- und Zielsprache berücksichtigt werden müssen (42). Bei der Übersetzung von englischen Rechtstexten ins Deutsche sieht man sich gezwungen, einen in einer weitschweifigen und komplizierten Rechtssprache verfassten Ausgangstext in eine kürzere und prägnantere Rechtssprache zu übertragen. Pommer betont in ihrem interdisziplinären Dreistufenmodell zu Recht, dass beim ersten Schritt der Rechtsübersetzung, dem Verstehen, sowohl eine linguistische Textanalyse als auch eine rechtliche Interpretation vorgenommen werden müssen. Bei ersterer gehe es darum, die Charakteristika der Rechtssprache herauszuschälen, bei letzterer müssten die rechtlichen Wirkungen des Ausgangstexts und der kommunikative Kontext der Translationshandlung abgeklärt werden (43). Doch ist es laut Šarčević nicht Aufgabe der Übersetzerin oder des Übersetzers, eine juristische Auslegung des Ausgangstexts vorzunehmen, da diese Aufgabe dem Richter vorbehalten ist. Sie oder er muss die juristischen Auslegungsmethoden jedoch verstehen, um zu wissen, wie der Text im Ausgangsrechtssystem verstanden wird (44).

2.3 Bedeutung des Übersetzungszwecks

Von Vermeer wurde der Standpunkt vertreten, dass die Übersetzungsstrategie auch bei juristischen Texten vom Übersetzungszweck (skopos) abhänge (45), doch wurde dies von Šarčević widerlegt, die rechtliche Kriterien wie das anwendbare Recht als ausschlaggebend betrachtet (46). Sie gibt zu, dass der Übersetzungzweck zwar eine Rolle spielt, doch sei er nur ein Kriterium unter anderen. Demnach kann man nicht etwa die Faustregel aufstellen, dass bei der Übersetzung von juristischen Texten zielsprachliche Formulierungen zu verwenden seien, sobald die Übersetzung im Zielrechtssystem auch verbindliche Wirkung habe, hingegen ausgangssprachliche Formulierungen, wenn die Übersetzung bloss in einem Gerichtsverfahren vorzulegen sei.

2.4 Der Konflikt zwischen Genauigkeit und Lesbarkeit Die ideale Übersetzung eines Rechtstextes sollte einerseits den Inhalt des Ausgangstexts genau wiedergeben, und andererseits in der Zielsprache verständlich sein (47). Doch diese beiden Ziele sind nicht leicht miteinander zu vereinbaren. Der Übersetzungszweck kann bei den übersetzerischen Entscheidungen nicht allein massgebend sein. Man kann nicht etwa die

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Faustregel aufstellen, dass bei einer Übersetzung mit blossem Informationszweck eine geringere Präzision ausreiche, bei einer Übersetzung mit rechtlichen Wirkungen im Interesse der Genauigkeit hingegen wörtlich übersetzt werden müsse, selbst wenn dies auf Kosten der Lesbarkeit gehe. Auch der Informationszweck kann nämlich nur mit einer genauen Übersetzung oder sonst besser mit einer Zusammenfassung erreicht werden. Andererseits verlangt das Erfordernis der Genauigkeit aber nicht unbedingt, dass auf jede Kreativität verzichtet wird und die sprachlichen Strukturen des Ausgangstexts unbedingt übernommen werden. Šarčević führt dazu Folgendes aus (48):

Legal translators are now permitted to make linguistic decisions; however, they should always be aware that even minor linguistic changes can sometimes unintentionally alter the substance, thereby changing the meaning and/or effect.

Bei der Übersetzung englischer Rechtstexte ins Deutsche verlangt bessere Lesbarkeit, dass bei Redundanz vereinfacht wird und eine prägnantere Ausdrucksweise verwendet wird. Ein genaues Textverständnis ist dabei Voraussetzung. Es stellt sich allerdings die Frage, inwieweit Auftraggeber eine gewisse Kreativität der Übersetzerin oder des Übersetzers akzeptieren, insbesondere wenn sie die Vorstellung haben, die Übersetzung juristischer Texte beschränke sich auf die Substitution eines bestimmten Rechtsbegriff durch einen andern. Für eine gelungene Übersetzung muss aber juristisches und sprachliches Wissen kombiniert eingesetzt werden (49).

3. BEISPIELE AUS ENGLISCHEN RECHTSTEXTEN UND IHRE ÜBERSETZUNG INS DEUTSCHE

Es werden Textsorten berücksichtigt, die für die Übersetzungspraxis besonders bedeutend sind, nämlich Verträge (siehe 3.1), Gesellschaftssatzungen (siehe 3.2) und Gerichtsurteile (siehe 3.3).

3.1 Verträge

Folgende Beispiele aus englischen Vertragstexten veranschaulichen die Gratwanderung der Übersetzerin oder des Übersetzers zwischen Genauigkeit und Lesbarkeit (50). Die untenstehenden Übersetzungsvorschläge sind nicht als Rezepte zu verstehen, sondern illustrieren, dass von Fall zu Fall entschieden werden muss, wie beiden Erfordernissen am besten Rechnung getragen werden kann..

Doppelformen oder dreifache WiederholungenWerden im englischen Ausgangstext mehrere Ausdrücke aneinandergereiht (51), ist es jeweils schwierig zu entscheiden, ob sie wirklich synonym sind. Trifft dies zu, ist es angezeigt, sie mit einem einzigen deutschen Ausdruck wiedergegeben, insbesondere dann, wenn in der Zielsprache keine gleichbedeutenden Wörter zur Verfügung stehen (52).

Synonyme Verben:

each party warrants and undertakes to the other

jede Partei verpflichtet sich gegenüber der andern

to release and discharge from and against any claim

auf jegliche Forderungen verzichten

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to cancel, annul and set aside aufheben

Synonyme Adjektive:

null and void and of no effect nichtigsole and exclusive distributor AlleinvertreterThe agreement is not transferable or assignable.

Der Vertrag kann nicht abgetreten werden.

Synonyme Substantive:

to have a right, title and interest in ein Recht haben anthe sale and distribution of products der Vertrieb von Produktenremains in full force and effect bleibt wirksamsubsidiaries and affiliates Tochtergesellschaften

Beim letztgenannten Paar handelt es sich je nach Kontext nicht immer um Synonyme, wie folgendes Beispiel zeigt:

The term „affiliates“ means companies or other entities controlling, controlled by, or under the common control of either party, and the term “subsidiaries” means, among the affiliates, companies or other entities controlled by either party.

Der Begriff “Konzerngesellschaft” bedeutet Gesellschaften oder Einheiten, welche die Aktienmehrheit bei beiden Vertragsparteien innehaben, oder Gesellschaften, in welchen eine Vertragspartei die Aktienmehrheit innehat, oder Gesellschaften, in welchen beide Vertragsparteien gemeinsam die Aktienmehrheit innehaben; der Begriff „Tochtergesellschaft“ bezeichnet hingegen jene Konzerngesellschaften oder Einheiten, in welchen eine Vertragspartei die Aktienmehrheit innehat.

Allgemein ist es oft schwierig zu entscheiden, ob es sich um eine Doppelform handelt oder ob jeder Ausdruck eine spezifische Bedeutung hat, wie folgendes Beispiel zeigt:

Breach or default Vertragsverletzung oder Verzug

Default hat an sich wie breach die Bedeutung Vertragsverletzung, doch kann dieser Begriff auch Verspätung bei der Vertragserfüllung, also Verzug bedeuten, was im Grunde ein Sonderfall der Nichterfüllung ist. Je nach Zusammenhang muss ermittelt werden, ob absichtlich beide Fälle erwähnt wurden.

Doppelte Präpositionen:

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by and between the parties zwischen den Vertragsparteienfor and on behalf of im Namen vonon or about January 1st am 1.Januar oder ungefähr zu diesem

Zeitpunkt

Im letzten Beispiel ist schwierig zu beurteilen, ob die Verfasser eines Vertrags mit Absicht einen ungefähren Zeitpunkt angeben wollten, oder ob sie die Verdoppelung aus Routine und übermässiger Genauigkeit verwendet haben, obwohl sie den genauen Zeitpunkt gemeint haben.

Verzicht auf PronomenDer Klarheit halber werden in angelsächsischen Vertragstexten Personen wiederholt, anstatt Pronomen zu verwenden, und zwar sogar wenn der Bezug eindeutig ist (53). Der Grund mag in der Grammatik liegen. Da das Englische nur einen Genus kennt, sind Pronomen weniger klar als im Deutschen (54). Die durch den Verzicht auf Pronomen entstehenden Wiederholungen sind schwerfällig, doch bürgert sich dieses Merkmal auch im deutschen Sprachraum ein (siehe 1.5). Wenn der Sinn eindeutig ist, können in der deutschen Übersetzung Pronomen verwendet werden, um die Lesbarkeit zu verbessern:

A expressly covenants hereby that following termination of this Agreement it will not claim that the use of the Trademark by A has created for A’s benefit a right, title or interest in and to the Trademark.

A erklärt hiermit ausdrücklich, dass er nach Vertragsende aus seiner Nutzung der Marke kein Recht daran ableiten wird.

Verwendung des Pronomens „you“ zur Bezeichnung einer Vertragspartei Manchmal wird die wirtschaftlich schwächere Partei in Verträgen und insbesondere in allgemeinen Geschäftsbedingungen mit „you“ angesprochen, anstatt eine neutrale Bezeichnung zu wählen (z.B. buyer, sales representative). Die andere Vertragspartei, welche die Vertragsbedingungen aufdiktiert, wird mit „we“ oder „the Company“ bezeichnet. In der deutschen Vertragssprache ist diese Formulierung nicht üblich, doch könnte sie sich auf dem Weg der Übersetzung einbürgern (siehe 1.5).

Verweise auf den vorliegenden Vertrag Mit archaischen Wendungen wie hereto, hereunder, herein, hereof, herewith wird häufig auf den vorliegenden Vertrag verwiesen:

each party hereto jede Vertragsparteiexhibit A attached hereto Anhang A (dieses Vertrags)any product manufactured hereunder nach vorliegendem Vertrag hergestellte

Produkte (nicht: hierunter!)the rights and duties hereunder die vertraglichen Rechte und Pflichten / die

Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag

nothing herein contained shall be construed keine Vertragsbestimmung darf ausgelegt

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as werden alsduring the term hereof… während der Vertragsdauerany disagreement in connection herewith Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem

vorliegenden Vertrag

Diese Beispiele zeigen, dass auf Deutsch zur Wiedergabe dieser Verweise manchmal ein Kompositum, ein Adjektiv oder der Ausdruck vorliegender Vertrag verwendet werden kann.

„such“ und „any“Das Adjektiv such wird in angelsächsischen Vertragstexten sehr oft verwendet. Dieses Demonstrativpronomen weist auf die Beschaffenheit des genannten Substantivs hin. Eine systematische Übersetzung mit dem Demonstrativpronomen solche(r) wirkt im Zieltext schwerfällig und ist nicht immer nötig, da es im englischen Text nicht immer um die Beschaffenheit geht, sondern such oft im Sinn von this verwendet wird (55). Das Demonstrativpronomen diese(r) ist dann zutreffend:

Until the end of any calendar year, principal and agent shall agree upon sales targets for the year to come…Such target figures…

Bis zum Ende des Kalenderjahrs vereinbaren das Unternehmen und der Handelsvertreter Verkaufsziele für das kommende Kalenderjahr…Diese (Verkaufsziele)….

Principal may assign this agreement to any of its affiliates without the prior consent of agent, provided however that any such assignee agrees to be bound by the agreement.

Das Unternehmen darf den Vertrag ohne vorherige Zustimmung an eine seiner Tochtergesellschaften abtreten, sofern dieseeinverstanden ist, an den Vertrag gebunden zu sein.

Im letztgenannten Beispiel wechselt das Substantiv: die affiliates (Tochtergesellschaften) sind die einzigen möglichen assignees (Rechtsnachfolger).

Agent hereby waives its right to claim compensation from principal in case of a termination of this agreement by principal….This however shall not apply if principal has wilfully caused damage to agent in connection with such termination.

Der Handelsvertreter verzichtet hiermit auf seinen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmen, falls dieses den vorliegenden Vertrag kündigt….Dies gilt jedoch nicht, wenn das Unternehmen den Handelsvertreter durch die Kündigung vorsätzlich geschädigt hat.

Im betreffenden Vertrag sind eine ordentliche Kündigung und eine fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen vorgesehen. Die oben erwähnte Regelung gilt in beiden Fällen. Es geht also nicht darum, die Kündigung genauer zu bezeichnen und ist daher überflüssig, von einer solchen Kündigung zu sprechen.

Any kann im Deutschen oft mit einem Plural wiedergegeben werden:

Any claim arsing out of this agreement shall Alle Streitigkeiten, die sich aus dem

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be settled by arbitration. vorliegenden Vertrag ergeben, werden einem Schiedsgericht vorgelegt.

Die Doppelform any and all kann zusammengefasst werden:

The company will give you timely notice of any and all changes.

Das Unternehmen gibt dem Vertragspartner allfällige Änderungen rechtzeitig bekannt.

Tempusverwendung: Futur für VerpflichtungenVertragliche Verpflichtungen werden in angelsächsischen Vertragstexten im Futur mit shall ausgedrückt, während im Deutschen das Vertragspräsens oder Wendungen wie haben zu/verpflichtet sein gebraucht werden, bei Negationen darf nicht. Das Modalverb sollen ist zu vermeiden (56). Es drückt nicht eindeutig genug eine Verpflichtung aus.

Licensee shall pay to Licensor a royalty of … Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber eine Lizenzgebühr von…Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber eine Lizenzgebühr von … zu bezahlen

Licensee shall use patent only itself. Der Lizenznehmer darf das Patent nur selbst nutzen.

Distributor shall neither manufacture nor distribute products….

Der Alleinvertreter darf Produkte weder herstellen, noch vertreiben, die…

Zeitangabe: from time to timeOft wird im Vertragstext in Zusammenhang mit der Verpflichtung einer Vertragspartei eine Zeitangabe gemacht. Die wörtliche Übersetzung des häufig verwendeten englischen Ausdrucks from time to time (von Zeit zu Zeit) wirkt zu vage und umgangssprachlich, so dass je nach Kontext idiomatischere Lösungen gesucht werden müssen:

or such other address that either party may from time to time notify to the other…

oder eine andere Adresse, welche eine Vertragspartei der andern gegebenenfalls bekannt gibt

The location shall be specified from time to time in writing.

Der Ort wird jeweils schriftlich festgelegt.

Doppelte NegationenDoppelte Negationen kommen in angelsächsischen Vertragstexten häufig vor (57) und sind wenn möglich positiv zu übersetzen:

Neither party shall assign this agreement without the prior written consent of the other.

Jede Vertragspartei darf diesen Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der andern übertragen.

This agreement shall be null and void unless signed by distributor within thirty days.

Dieser Vertrag ist nur gültig, wenn er vom Alleinvertreter innert 30 Tagen unterzeichnet wird.

No modification of this agreement shall be Vertragsänderungen haben schriftlich zu

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deemed valid unless in writing. erfolgen.

VermutungenEine Vermutung im juristischen Sinn liegt vor, wenn eine Tatsache als erwiesen gilt, solange nicht das Gegenteil bewiesen wird. Vermutungen sind in Vertragsklauseln häufig und müssen als solche erkannt und präzise wiedergegeben werden:

For the purpose of computing the royalty, product shall be deemed (held) to have been sold when paid for.

Im Hinblick auf die Berechnung der Lizenzgebühr gilt ein Produkt als verkauft, sobald es bezahlt worden ist.

Licensee shall be presumed to have breached this covenant, if…

Es wird vermutet/davon ausgegangen/ angenommen, dass der Lizenznehmer diese Verpflichtung missachtet hat, wenn…

Nicht abschliessende AufzählungenBei nicht abschliessenden Aufzählungen, die einen allgemeinen Begriff illustrieren, wird die Wendung including, but not limited/including without limitation/including but without limiting the generality of the foregoing gebraucht, um zu zeigen, dass die Beispiele die Tragweite des allgemeinen Begriffs nicht einschränken (58). Tritt später ein Fall auf, der nicht erwähnt war, darf nicht e contrario gefolgert werden, dass er ausgeschlossen ist. In deutschen Rechtstexten wird bei nicht abschliessenden Aufzählungen der Ausdruck einschliesslich verwendet und auch ohne Zusatz (doch nicht ausschliesslich…) als genau genug betrachtet (59):

All trademarks, logos or designs used in conjunction with the hotel, including but not limited to restaurant names, bar names etc…

Alle im Zusammenhang mit dem Hotel verwendeten Marken, Logos oder Designs, einschliesslich Namen von Restaurants und Bars…

Eine nicht abschliessende Aufzählung kann auch wie folgt formuliert werden:

These causes (of force majeure) shall include but not be restricted to fire, storm, flood, earthquake….

Zu diesen Ursachen (höherer Gewalt) gehören Brand, Unwetter, Überschwemmung, Erdbeben…

Möchte man ebenso genau sein wie im Englischen, könnte man nach der Aufzählung hinzufügen wobei diese Aufzählung nicht abschliessend ist.

VorbehalteOft wird in einer Vertragsklausel eine Regelung getroffen, die nur unter Vorbehalt einer Ausnahme oder einer andern Regelung gilt. In diesem Fall werden folgende Präpositionen verwendet:

Notwithstanding anything in this agreement to the contrary

Unbeschadet anders lautender Vertragsbestimmungen

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Notwithstanding any provisions to the contrary

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen

Subject to the preceding § Vorbehaltlich des vorangehenden §

Manchmal ist es jedoch günstiger, einen Nebensatz zu verwenden (wobei jedoch anders lautende Vertragsbestimmungen vorbehalten bleiben).Im Gegensatz zu in accordance with (und pursuant to) bezieht sich subject to auf eine Ausnahme. Diese Präpositionalausdrücke müssen gewöhnlich streng auseinander gehalten werden (60). Doch in folgendem Beispiel werden sie gleichzeitig gebraucht:

Subject to and in accordance with the following terms and conditions, the company shall employ the executive…

Die Gesellschaft stellt den leitenden Angestellten zu den folgenden Bedingungen ein:

Es werden hier zwei Gedanken miteinander kombiniert: die Anstellung erfolgt gemäss den Bedingungen des Arbeitsvertrags und unter Vorbehalt derselben, was logisch auf dasselbe hinausläuft, so dass man sich eine Vereinfachung erlauben kann (61).

3.2 Gesellschaftssatzungen

Viele der Merkmale englischer Vertragstexte sind auch in Gesellschaftssatzungen zu finden. Auch hier geht es darum, eine genaue und dennoch lesbare Übersetzung zu verfassen. Im Folgenden wird jedoch ein anderes Problem angesprochen, das sich bei der Übersetzung von Gesellschaftssatzungen stellt, nämlich die Unterschiede im Gesellschaftsrecht in englisch- und deutschsprachigen Staaten. Um Begriffe aus dem englischen oder amerikanischen Gesellschaftsrecht ins Deutsche zu übersetzen, muss zuerst ein Rechtsvergleich vorgenommen werden, um dann ein Äquivalent oder eine Ersatzlösung in der gewählten Zielrechtsordnung zu finden (siehe 2.1). Diese Problematik wird anhand der Begriffe für die Grundordnung einer Kapitalgesellschaft und das mit der Geschäftsführung beauftragte Organ behandelt. Als Ausgangsrechtsordnungen werden das US-amerikanische und das englische Recht, als Zielrechtordnungen das deutsche und das Schweizer Recht untersucht.

Analyse der Begriffe im Ausgangsrechtssystem Begriff US-amerikanisches Recht Englisches RechtGesellschaftsform corporation company limited by sharesGründungsakte articles of incorporation,

(certificate of incorporation, charter) (govern external affairs)

memorandum of association (governs external affairs)

Grundordnung bylaws (govern internal affairs)

articles of association (govern internal affairs)

Geschäftsführendes Organ board of directors board of directors

Rechtsvergleich

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Merkmale der englischen Rechtssprache und ihre Übersetzung ins Deutsche

Betrachtet werden Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei welchen die Anteilseigner nicht persönlich für die Gesellschaftsschulden haften, nämlich die corporation (USA) und die company limited by shares (England).

Begriff Deutsches Recht Schweizer RechtGesellschaftsform Aktiengesellschaft AktiengesellschaftGründungsakte Satzung, notarielle Urkunde Statuten, notarielle Urkunde

(Errichtungsakt) Grundordnung Satzung StatutenGeschäftsführendes Organ Aufsichtsrat/Vorstand Verwaltungsrat

Kommentar zur Gesellschaftsform:

Die vergleichbare Gesellschaftsform in Deutschland und in der Schweiz ist die Aktiengesellschaft, eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei welcher die Aktionäre nicht persönlich für die Gesellschaftsschulden haften.

Sowohl in Deutschland wie in der Schweiz gibt es eine weitere Form der Kapitalgesellschaft, nämlich die GmbH. Es handelt sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei welcher eine persönliche Haftung der Gesellschafter für die Gesellschaftsschulden wie bei der Aktiengesellschaft grundsätzlich ausgeschlossen ist, bei welcher jedoch eine Nachschusspflicht der Gesellschafter vorgesehen werden kann. Ausserdem spielt bei dieser Gesellschaftsform die Persönlichkeit der Teilhaber eine grössere Rolle (62). In den USA gibt es hingegen nur eine Form der Kapitalgesellschaft, nämlich die corporation (63). Die limited liability company in den USA hat Züge einer Kapital- und Personengesellschaft und kann nicht mit einer GmbH gleichgesetzt werden. Nach Reimann (64) entspricht sie eher einer Personengesellschaft ohne persönliche Haftung, also einer Kommanditgesellschaft ohne Komplementär. Die company limited by guarantee in England ist insoweit mit der GmbH vergleichbar, als eine Nachschusspflicht vorgesehen werden kann.

Kommentar zur Gründungsakte und zur Grundordnung:

In Deutschland und in der Schweiz enthalten die Satzung bzw. die Statuten Regeln über das Aussen- und Innenverhältnis. Sie müssen notariell beglaubigt werden und beim Handelsregister eingereicht werden. In den USA und in England betreffen die bylaws bzw. die articles of association nur das Innenverhältnis. Wichtige Punkte wie der Firmenname, der Gesellschaftszweck und das Aktienkapital müssen in der Gründungsakte (articles of incorporation bzw. memorandum of association) enthalten sein. In England muss beim Registrar of Companies ein memorandum eingereicht werden, doch die articles of association sind fakultativ (es gelten sonst die Gesetzesbestimmungen). In den USA werden nur die articles of incorporation bei der Behörde eingereicht, die bylaws sind nicht öffentlich zugänglich. Kommentar zum geschäftsführenden Organ:

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Suzanne Ballansat-Aebi

In Deutschland sind zwei Organe vorgesehen. Der Vorstand ist mit der Geschäftsführung beauftragt und der Aufsichtsrat hat die Funktion, ihn zu überwachen. In der Schweiz, in den USA und in England ist nur ein Geschäftsführungsorgan vorgesehen.

Übersetzung

Englischer Begriff Zielrechtsordnung Deutschland

Zielrechtsordnung Schweiz

corporation Aktiengesellschaft Aktiengesellschaftcompany limited by shares Aktiengesellschaft Aktiengesellschaftarticles of incorporation Gründungsurkunde Gründungsurkunde, memorandum of association Gründungsurkunde Gründungsurkundeby laws interne Satzung interne Statuten articles of association interne Satzung interne Satzungboard of directors ??? (Verwaltungsrat) Verwaltungsrat

Kommentar zur Übersetzung:

Die Begriffe für die oben erwähnten Gesellschaftsformen werden als äquivalent betrachtet, selbst wenn zwischen den betreffenden Gesellschaften in den erwähnten Rechtsordnungen zahlreiche Unterschiede bestehen. Ausschlaggebend ist, dass die oben genannten Grundmerkmale übereinstimmen (65). Für die articles of incorporation bzw. das memorandum of association gibt es kein Äquivalent. Diese Urkunden entsprechen zugleich der Satzung bzw. den Statuten und der beglaubigten Urkunde (Errichtungsakt). Ein neutraler Überbegriff ist günstiger: Gründungsurkunde (oder Gründungsbescheinigung) (66). Für bylaws bzw. articles of association ist eine Umschreibung nötig, um zu zeigen, dass nur das Innenverhältnis geregelt wird: interne Satzung bzw. Statuten. Es ist auch möglich, einen Neologismus wie Nebensatzung oder Beistatut zu verwenden (67). Die Übersetzung von board of directors ist problematisch, wenn das deutsche Recht die Zielrechtsordnung ist, weil dort zwei Organe vorgesehen sind. Es könnte der in der Schweiz verwendete Ausdruck Verwaltungsrat übernommen werden, der dann in der deutschen Zielrechtsordnung ein Neologismus ist (68).

Die erwähnten englischen Ausdrücke sind einem deutschsprachigen Fachpublikum ziemlich gut bekannt, so dass ihre Verwendung in der Übersetzung durchaus in Frage kommt (Lexementlehnung).

3.3 Gerichtsurteile

Im Folgenden werden drei Übersetzungsschwierigkeiten besprochen, die in Urteilstexten anzutreffen sind, nämlich die Verwendung der indirekten Rede für die Wiedergabe des Standpunktes der Prozessparteien, Zitate von Präjudizien und mehrdeutige juristische Begriffe.

Wiedergabe des Standpunktes der Prozessparteien im UrteilstextIn Gerichtsurteilen werden die Standpunkte der Prozessparteien vom Richter zusammengefasst. Während die Aussagen des Richters im Indikativ stehen, wird für die Wiedergabe der Auffassungen der Prozessparteien die indirekte Rede verwendet. Es entsteht eine

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Merkmale der englischen Rechtssprache und ihre Übersetzung ins Deutsche

Übersetzungsschwierigkeit, weil die simple past tense im Englischen sowohl für die Vergangenheit wie für die indirekte Rede verwendet wird. Im Deutschen muss jedoch für die indirekte Rede der Konjunktiv verwendet werden. Wird ein Verb im simple past irrtümlicherweise als Vergangenheit des Indikativs aufgefasst, führt dies zu einer Verfälschung des Sinns des Urteilstexts. Es entsteht nämlich der Eindruck, dass die Aussage die Auffassung des Richters wiedergibt. Diese Verwechslungsgefahr ist grösser bei berichteter indirekter Rede, bei welcher ein einleitendes Verb fehlt. Diese Übersetzungsschwierigkeit wird anhand des folgenden Auszugs aus einem englischen Gerichtsurteil illustriert (69):

191. Applying these principles, Mr. Tolson and Miss Freeborn summarised the argument by submitting that it was not necessary to impose a power of veto, applicable in all circumstances, over an embryo to the male gamete provider so as to prevent implantation. To do so excluded all consideration of the female's interest and investment in the embryo, the interests of the embryo and the interests of what counsel described as the "pro-life" argument. Most importantly, they argued, it did not recognise the possibility of hard cases in an area in which there are bound to be such.

192. So far as storage was concerned, there was no significant disadvantage to continuing storage whilst one of the gamete providers wished it and respect for the embryo and the gamete provider's 'investment', wishes and feelings required it.

In diesem Urteil ging es um die brisante Frage, ob eine Frau sich im Rahmen einer Behandlung zur In-vitro-Fertilisation (IVF) die eingefrorenen Embryonen einpflanzen lassen darf, selbst wenn sie sich unterdessen von ihrem Partner getrennt hat und dieser mit der Einpflanzung nicht mehr einverstanden ist. Dies wurde im zitierten Urteil verneint, da in England ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist, dass der Partner vor der Einpflanzung eines gefrorenen Embryos sein Einverständnis zurückziehen kann.

Die Argumente der Anwälte für die Klägerinnen werden im ersten und dritten Satz von Ziffer 191 der zitierten Textstelle mit eingeleiteter indirekter Rede wiedergegeben (by submitting that…/they argued). Im zweiten Satz von Ziffer 191 und in Ziffer 192 wird jedoch die berichtete Rede ohne einleitendes Verb verwendet (excluded, was, was, required it). In beiden Fällen muss im Deutschen der Konjunktiv verwendet werden:

Mr. Tolson and Miss Freeborn summarised the argument by submitting that it was not necessary….

Herr Tolson und Frau Freeborn fassten ihre Argumentation zusammen und machten geltend, dass es nicht notwendig sei…..

To do so excluded all consideration of the female’s interest ….

Dies schliesse jede Berücksichtigung der Interessen der Frau aus….

So far as storage was concerned, there was no significant disadvantage to continuing storage …..

Bezüglich der Aufbewahrung gäbe es keine bedeutenden Nachteile, diese fortzusetzen….

Zitate von Präjudizien

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Da im common law das Fallrecht eine wichtige Rolle spielt (siehe 1.1), werden in angelsächsischen Gerichtsurteilen häufig Präzedenzfälle zitiert. Die Übersetzungsschwierigkeit besteht darin, diese Zitate im Deutschen idiomatisch einzubauen (70):

These principles are derived from Turner itself.

Diese Grundsätze ergeben sich direkt aus dem Urteil im Fall Turner.

Prior to Turner…. Vor dem Erlass des Urteils in Sachen Turner..

In essence, Turner decided that whereas counsel may give advice….

Im Wesentlichen wurde im Fall Turner entschieden, dass der Verteidiger zwar Ratschläge erteilen dürfe…

Turner emphasised that the defendant was entitled to receive advice from his counsel…

Im Urteil im Fall Turner wurde festgehalten, dass der Angeklagte das Recht auf Ratschläge seines Verteidigers habe…

When Turner was decided…. Als im Fall Turner entschieden wurde…

Im Deutschen muss eine Erweiterung vorgenommen werden, indem man vom Fall Turner oder sogar vom Urteil im Fall Turner spricht. Eine Personifizierung des Präzedenzfalls (siehe drittes und viertes Beispiel) wäre im Deutschen missverständlich, da man glauben könnte, es handle sich um eine Person (z.B. einen Richter).

Manchmal bietet ein Zitat eines Präzedenzfalls zusätzliche Schwierigkeiten, weil es Vorwissen über das Ausgangsrechtssystem voraussetzt:

The judge has concluded that he can properly deal with the case without the need for a Newton hearing.

Der Richter kam zum Schluss, dass er den Fall ohne Newton-Anhörung entscheiden kann.

Es wird auf den strafrechtlichen Fall R v Newton von 1983 (Crim LR 198) Bezug genommen, der vom britischen Court of Appeal entschieden wurde und in welchem folgender Grundsatz aufgestellt wurde: Wenn der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hat, doch bezüglich einer anderen Version der Tatsachen als jene der Anklage, und wenn diese unterschiedlichen Darstellungen einen Einfluss auf die Festsetzung des Strafmasses haben, kann die Anklage die Durchführung einer Verhandlung beantragen, um die streitigen Punkte abzuklären (71).

Ohne Zusatzinformation ist die wörtliche Übersetzung nicht verständlich. Je nach Übersetzungszweck ist eine mehr oder weniger ausführliche Definition angemessen.

Polysemie von juristischen BegriffenIn Gerichtsurteilen wie auch in andern Rechtstexten kommen zahlreiche mehrdeutige juristische Begriffe vor. In den untenstehenden Beispielen hat der Ausdruck authority nicht etwa die häufigere Bedeutung Behörde, sondern bedeutet Präzedenzfall:

However, the variable standard of care was incorrect and was not based on any authority.

Der variable Sorgfaltsstandard war jedoch unzutreffend und basierte auf keinem Präzedenzfall.

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Merkmale der englischen Rechtssprache und ihre Übersetzung ins Deutsche

The practice in Turner and the subsequent authorities which applied it need no longer be followed.

Die im Urteil Turner aufgestellten Richtlinien und die nachfolgenden Präzedenzfälle, in welchen sie angewandt wurden, brauchen nicht länger befolgt zu werden.

(judge) I do not derive any assistance from the authorities cited.

(Richter) Die zitierten Präzedenzfälle sind meines Erachtens nicht ausschlaggebend.

Auch der Ausdruck case hat mehrere Bedeutungen: Fall, Rechtssache, doch auch Argumentation einer Prozesspartei oder Anklage im Strafprozessrecht:

Plaintiff puts its case in a number of ways. Der Kläger stützt seine Argumentation auf mehrere Punkte.

Plaintiff’s principal case is in breach of contract.

Das Hauptargument des Klägers ist die Vertragsverletzung.

The way in which the case was advanced for the claimants…..

Die Argumente, die zugunsten des Klägers geltend gemacht wurden….

The case for defendants on article 8 Die Argumente der Beklagten gestützt auf Artikel 8

There is no case to answer. Die Anklage ist nicht genügend substanziiert.

The closing of the case for the defence Das Schlussplädoyer des Verteidigers

4. ANMERKUNGEN

1. Langton, Cleaning up the Act: Using Plain English in Legislation, S. 361.2. Tiersma, Legal Language, S. 19-34.3. Mattila, Comparative Legal Linguistics, S. 225-234; Beveridge , Legal English, S. 60-624. Tiersma, op. cit., S. 28; siehe die Zusammenstellung noch gebräuchlicher Ausdrücke bei

Mellinkoff, Legal Writing: Sense and Nonsense, S. 195-196.5. Vogt/Drolshammer, English as the Language of Law and the 2005 Swiss Law

Bibliography, S. 232.6. Lundmark, Juristische Technik und Methodik des Common Law, S. 127-128; Goutal,

Characteristics of Judicial Style in France, Britain and the U.S.A., S. 44-47.7. Burnham, Introduction to the Law and Legal System of the United States, S. 49-50,

Mattila, op. cit., S. 224.8. Mattila, op. cit., S. 237; Beveridge, op. cit., S. 65-68.9. Tiersma, op. cit., S. 59.10. Hill/King, How Do German Contracts Do As Much With Fewer Words?, S. 182, 188.11. Mellinkoff, op. cit., S. 79.12. Hill/King, op. cit., S. 176.13. Hill/King, op. cit., S 171.14. Wydick, Plain English for Lawyers, S. 3, zitiert in Schane, Language and the Law, S. 5.15. Der Autor bezieht sich auf Mellinkoff, der das legalese kritisiert hatte.16. Duden, Das grosse Wörterbuch der deutschen Sprache in acht Bänden, Dudenverlag,

Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich 1994.

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Suzanne Ballansat-Aebi

17. Hülper, Die englische Rechtssprache, S. 38, 46; Tiersma, op. cit., S. 107, 69, 51.18. Tiersma, op. cit., S. 95, 102; Hülper, op. cit., S. 140.19. Stolze, Expertenwissen des juristischen Fachübersetzers, S. 48.20. Nussbaumer, Von Schwärmern und Skeptikern und ein Versuch, Realist zu sein, S. 291;

Albrecht/Rast, Schreiben wie ein Bauer.21. Tiersma, op. cit., S. 51-78; Hülper, op. cit., S. 108-127; Langton, op. cit., S. 362.22. Stolze, op. cit., S. 55; Ogorek, „Ich kenne das Reglement nicht, habe es aber immer

befolgt“, S. 298; Nussbaumer, op. cit., S. 286.23. Macdonald, Writing Better Decisions: Plain English in Decision Writing, S. 333-334.24. Tiersma, op. cit., S. 222-227.25. Tiersma, op. cit., S. 216-217.26. http://www.clarity-international.net/home/about.htm 27. Hülper, op. cit., S. 136.28. Alcaraz/Hughes, Legal Translation Explained, S. 15.29. Williams, Fuzziness in Legal English: What Shall we Do with Shall?, S. 257; dieser

Autor untersucht, inwieweit shall in verschiedenen englischsprachigen Staaten noch verwendet wird; zur Entwicklung des Plain English in British Columbia, siehe Beveridge, op. cit., S.77-78.

30. Langton, op. cit., S. 362-363.31. Tiersma, op. cit., S. 216.32. Vogt/ Drolshammer, op. cit., S. 229-230.33. Frade, Asymmetries in the Negotiation of International Contracts in Brazil, S.147.34. Beveridge, op. cit., S.70-76.35. Vogt/Drolshammer, op. cit., S. 230.36. Heidinger/Hubalek, Anglo-amerikanische Rechtssprache, S. 18-19; Schumacher,

Vertragsgestaltung, S. 493.37. Ballansat-Aebi, Hybridisierung und Standardisierung bei internationalen

Wirtschaftsverträgen: Bedeutung für Vertragssprache und Übersetzung, S. 149-150.38. Hill/King, op. cit., S. 214, 217.39. De Groot, Das Übersetzen juristischer Terminologie, S. 18, zitiert nach Jean Kerby.40. Šarčević, New Approach to Legal Translation, S. 12-13.41. De Groot, op. cit., S. 27-35; Šarčević, op. cit., Kapitel 8.42. Luttermann, Übersetzen juristischer Texte als Arbeitsfeld der Rechtslinguistik, S. 56-57.43. Pommer, Rechtsübersetzung und Rechtsvergleichung, S. 140-142.44. Šarčević, op. cit., S. 91.45. Vermeer, Übersetzen als kultureller Transfer, S. 34.46. Šarčević, op. cit., S. 18, 19, 22.47. Pommer, op. cit., S. 57.48. Šarčević, op. cit., S. 161.49. Luttermann, op. cit., S. 52, 56-57; Hülper (op. cit. S. 181) bestätigt, dass Richter und

Anwälte auf einer wortwörtlichen Übersetzung bestehen.50. Siehe auch Ballansat-Aebi, Probleme beim Übersetzen englischer Vertragstexte.51. Zahlreiche Beispiele bei Garner, The Elements of Legal Style, Tiersma, op. cit. S. 113,

und Mellinkoff, op. cit., S. 189-190.52. Mattila, op. cit. S. 234; Tiersma (op. cit. S. 64) weist darauf hin, dass Richter viele

Doppelformen als Synonyme betrachten.

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Page 21: Merkmale - Ballansat

Merkmale der englischen Rechtssprache und ihre Übersetzung ins Deutsche

53. Tiersma, op. cit., S. 71-72.54. Hill/King, op. cit., S. 192.55. Tiersma, op. cit., S 91.56. Schumacher, op. cit., S. 490.57. Tiersma, op. cit., S. 66; Hülper, op. cit., S. 126.58. Mattila, op. cit., S. 238; Tiersma, op. cit., S. 85.59. Hill/King, op. cit., S. 177.60. Alcaraz/Hughes, op. cit., S. 166.61. Tiersma, op. cit., S. 63.62. Creifelds Rechtswörterbuch, 16. Auflage, Beck, München 2000.63. Reimann, Einführung in das US-amerikanische Privatrecht, S. 236.64. Reimann, op. cit., S. 235.65. Šarčević, op. cit., S. 238.66. Müller, USA Aktienrecht, S. 15;Dietl/Moss/Lorenz, Wörterbuch für Recht, Wirtschaft und

Politik, Englisch-Deutsch, Beck, München, 1985; Romain/Bader/Byrd, Wörterbuch der Rechts- und Wirtschaftssprache, Englisch-Deutsch, Beck, Helbing & Lichtenhahn, Manz 2000; Reimann (op. cit., S. 239) verwendet den Ausdruck Gesellschaftssatzung.

67. Dietl/Moss/Lorenz (vgl. Anm 66): Nebensatzung; Müller (op. cit., S. 19): Beistatut; Reimann (op. cit., S. 239): Geschäftsordnung.

68. Für die Übersetzung der Ausdrücke Aufsichtsrat und Vorstand ins Englische machen Dietl/Moss/Lorenz (vgl. Anm. 66) folgende Vorschläge: Aufsichtsrat = supervisory board, Vorstand = management board.

69. High Court of Justice (Family Division), England, Decision of October 1st 2003, Natallie Evans Claimant vs Amicus Healthcare Ltd, Howard Johnston, Royal United Hospital Bath NHS Trust, the Secretary of State for Health, the Human Fertilisation and Embryology Authority Defendants, and Lorraine Hadley Claimant vs Midland Fertility Services Ltd, Wayne Hadley, the Secretary of State for Health, the Human Fertilisation and Embryology Authority, Defendants, [2003] EWHC 2161 (Fam), Case No FD02PO1431http://www.bailii.org/ew/cases/EWHC/Fam/2003/2161.html

70. Beispiele aus R v Karl Goodyear, [2005] EWCA Crim 888 Court of Appeal, Criminal Division, England, vom 19.4.2005.

71. http://sfo.gov.uk/operationalhandbook/1162228209536.html

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2. Garner, Bryan A. The Elements of Legal Style. Oxford, New York: Oxford University Press 2002.

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16. Wydick, Richard C. Plain English for Lawyers. Durham, North Carolina: North Carolina Academic Press 1998.

5.2 Rechtssysteme

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17. Burnham, William. Introduction to the Law and Legal System of the United States. St-Paul: West 2002.

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19. Goutal, Jean Louis. “Characteristics of Judicial Style in France, Britain and the U.S.A.”, American Journal of Comparative Law 1976, S. 43-72.

20. Lundmark, Thomas. Juristische Technik und Methodik des Common Law. Münster: LIT Verlag 1998.

21. Müller, Johannes J. USA Aktienrecht. Zürich: Swiss-American Chamber of Commerce 1995.

22. Reimann, Mathias. Einführung in das US-amerikanische Privatrecht. München: Beck 1997.

23. Schumacher, Rainer. Vertragsgestaltung, Systemtechnik für die Praxis. Zürich, Basel, Genf: Schulthess 2004.

5.3 Juristische Übersetzung

24. Alcaraz, Enrique/ Hughes, Brian. Legal Translation Explained. Manchester UK: St.Jerome Publishing 2002.

25. Ballansat-Aebi, Suzanne. “Probleme beim Übersetzen englischer Vertragstexte”, in ASTTI Hrsg. équivalences 98, Die Akten. Bern: ASTTI 1999.

26. Ballansat-Aebi, Suzanne. “Hybridisierung und Standardisierung bei internationalen Wirtschaftsverträgen: Bedeutung für Vertragssprache und Übersetzung”, Lebende Sprachen, Nr. 4/2006, S. 146-152.

27. De Groot, Gerard-René. “Das Übersetzen juristischer Terminologie”, in Gerard-René de Groot/Reiner Schulze Hrsg. Recht und Übersetzen. Baden-Baden: Nomos 1999, S.11-46.

28. Luttermann, Karin. “Übersetzen juristischer Texte als Arbeitsfeld der Rechtslinguistik”, in Gerard-René de Groot/Reiner Schulze Hrsg. Recht und Übersetzen. Baden-Baden: Nomos 1999, S.47-57.

29. Pommer, Sieglinde. Rechtsübersetzung und Rechtsvergleichung. Frankfurt a. M: Peter Lang 2006.

30. Šarčević, Susan. New Approach to Legal Translation. Den Haag, London, Boston: Kluwer Law International 1997.

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31. Stolze, Radegundis. “Expertenwissen des juristischen Fachübersetzers”, in Peter Sandrini Hrsg. Übersetzen von Rechtstexten. Tübingen: Günter Narr 1999.

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