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Hannover, 21. Mai 2014 Schweinegesundheitsdienste / Dr. Friedrich Delbeck Monitoring / Früherkennung als Baustein in der Gefahrenabwehr am Beispiel der Schweinepest

Monitoring / Früherkennung als Baustein in der ... · -Die Meinung des Unkundigen-Die Macht der Gewohnheit und das Verbergen der eigenen Unwissenheit durch vorgetäuschte Weisheit“

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Hannover, 21. Mai 2014 Schweinegesundheitsdienste / Dr. Friedrich Delbeck

Monitoring / Früherkennung

als Baustein in der Gefahrenabwehr

am Beispiel der Schweinepest

Hannover, 21. Mai 2014 Schweinegesundheitsdienste / Dr. Friedrich Delbeck

Schweinepest-Monitoring zur Früherkennung

als Mittel der Gefahrenabwehr

Bild: Alexandra Meindl-Böhmer LAVES Oldenburg Domestic pigs credit: J M Gourreau

Hannover, 21. Mai 2014 Schweinegesundheitsdienste / Dr. Friedrich Delbeck

Warum Früherkennung?Weil das Risiko in den letzten 10 Jahren immer größer geworden ist.

Hannover, 21. Mai 2014 Schweinegesundheitsdienste / Dr. Friedrich Delbeck

KSP ja

ASP erst nach Auftreten in Europa / EU (ca. 1 Jahr)

Haben wir in der Vergangenheit keine Früherkennung hinsichtlich KSP und ASP durchgeführt?

Hannover, 21. Mai 2014 Schweinegesundheitsdienste / Dr. Friedrich Delbeck

Welche Instrumente haben wir zur Früherkennung hinsichtlich KSP und ASP verwendet?

Instrumente, die eine Früherkennung ermöglichen / wahrscheinlicher machen.

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A) Bisherige Instrumente (Hausschwein)

Stall Labor dem Schlachthof

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B) Neue bzw. modifizierte Instrumente

Stall Labor dem Schlachthof

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§ 8 SchHaltHyg VO:

A) Besondere Untersuchungen bei:

- gehäuftem Auftreten von Todesfällen

- gehäuftem Auftreten von Kümmerern

- gehäuften fieberhaften Erkrankungen mit > 40,5 °C

- Todesfällen ungeklärter Genese

- erfolgloser höchstens zweimaliger antimikrobieller Behandlung

muss unverzüglich durch Tierarzt die Ursache festgestellt werden.

Ausschlussuntersuchung auf Schweinepest zwingend!!!

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B) Zusätzliche Anforderungen an Zuchtbetriebe (> 3 Sauen)

Steigt innerhalb von 4 Wochen

- Die Umrauscherquote auf > 20 %

- Die Abortquote auf > 2,5 %

Hat der Tierbesitzer eine Untersuchung durch einen Tierarzt zu veranlassen.

Ausschlussuntersuchung auf Schweinepest zwingend!!!

§ 8 SchHaltHyg VO:

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Stand der Umsetzung bezüglich SchHaltHygVO:

− Besprechung mit privaten und LAVES - Laboren

− Absprache mit Landvolk, ISN, TÄK Niedersachsen

zur Unterstützung der Vorgehensweise

Information der prakt. Tierärzte und der Landwirte erforderlich

LW/TA müssen Labor beauftragen

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Beprobung in Schlachtstätten

Vorbemerkung

KSP / ASP Proben aus Schlachtstätten in Niedersachsenroutinemäßig durchgeführtes ProgrammProben standardisiert entnommenAusschluss-Diagnostik (im Labor mit normaler Priorität behandelt)

Nicht um „verdächtige“ Proben

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GrundlageDurchführungserlass Nds. ML vom 25.02.2014Zielgerichtetes niedersächsisches Schweinepest-Monitoring

Probenahme bei:

Allen Tieren gemäß Verordnung 854/2004/EG Anhang I, Kap. II, B) Nr. 2b als schlachtuntauglich beurteilten Zustand, der die Gesundheit von Mensch oder Tier beeinträchtigen kann

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Hinweis:Andere Gründe nicht schlachttauglich beurteiltz.B. Überhitzung beim Transport, frische Knochenbrüche, etc. nicht in die Beprobung

Vorgehensweise1. Entnahme einer Blutprobe bei der Tötung der entsprechenden TiereProbenmaterial: Blutprobe (Serum)

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2. allen Tierkörpern oder zugehörigen Organen, wenn folgende Symptome

- petechiale Blutungen oder Hämorrhagien- und/oder mehrere (≥ 3) hämorrhagisch infarzierte ,

„blutige“ Lymphknoten, wenn sich diese an unterschiedlichen Lokalisationen befinden

- und/oder Milzinfarkte

evtl. zusätzlich Milz, Niere, Lymphknoten, Tonsille

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ProbenmaterialVeränderte Organe (Teilstücke ausreichend, min. 30 g)Falls vorhanden: Blutprobe des entsprechenden Schweines

BEGLEITINFORMATIONEN // ZUSTÄNDIGE UNTERSUCHUNGSEINRICHTUNG

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Fazit

− Neue bzw. modifizierte Instrumente

bisher richtige modifizierte Instrumente

AberNeu im Sinne von ganzheitlichem Ansatz wäre es erst, wenn

1. Zielgerichtete Organentnahme (nach § 10 TierNebG)

2. bei Überschreitung eines Indexes innerhalb der risikoorientierten Fleischuntersuchung(3 – 6 % petechiale oder Hämorrhagien in der FLU)

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ganzheitlichem Ansatz

1. § 3 Tiergesundheitsgesetz

2. Antibiotikadatenbank (Reduzierung AB-Einsatz, resistente / multiresistente Erreger)

3. Verlässliche Daten der Organbefundung zur TG, auf Betrieb Nutzung zur klinischen Bestandsanalyse,Einzelhandel fordert es vom Schlachthof

4. Tierschutz

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An dieser Stelle nur noch Roger Bacon (1214 – 1294, englischer Franziskaner Mönch) zitieren:

„Es gibt große Hindernisse auf dem Weg zur Wahrheit:

- Das Beispiel kläglicher und unwürdiger Autorität

- Die Meinung des Unkundigen

- Die Macht der Gewohnheit und das Verbergen der eigenen Unwissenheit durch vorgetäuschte Weisheit“