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20.11.08 FGV Nachhaltige Entwicklung auf Kantonsebene Georges Godel Universität Pérolles II 20. November 2008 Seminar des Freiburger Gemeindeverbands

Nachhaltige Entwicklung auf Kantonsebene

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Nachhaltige Entwicklung auf Kantonsebene. Georges Godel Universität Pérolles II 20. November 2008 Seminar des Freiburger Gemeindeverbands. Die 3 Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Nachhaltige Entwicklung  auf Kantonsebene

20.11.08 FGV

Nachhaltige Entwicklung auf Kantonsebene

Georges Godel

Universität Pérolles II20. November 2008

Seminar des Freiburger Gemeindeverbands

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Die 3 Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung

Nachhaltige Entwicklung ist nicht als weitere Sektorpolitik zu verstehen, sondern als „regulative Idee“, die in alle Sachpolitiken einzubeziehen ist.

Strategie Nachhaltige Entwicklung, Bundesrat, 16. April 2008

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Nachhaltige Entwicklung: Der föderalistische Ansatz

Quelle: ARE November 2008

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Nachhaltige Entwicklung in den Kantonen

Quelle: ARE

Stand: November 2008

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520.11.08 FGV

Erwartungen der Freiburger Gemeinden

Befragung von 12 Gemeinden:(Bulle, Chapelle, Charmey, Dompierre, Düdingen, Ependes, Estavayer-le-Lac, Font, Freiburg, Le Flon, Murten, Villars-sur-Glâne)

Wie schätzen Sie die Unterstützung des Kantons im Bereich der nachhaltigen Entwicklung ein?

Alle zwölf befragten Gemeinden antworteten mit „ungenügend“.

espAce 21 – UrbasolNovember 2006

Auftrag des AfU

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FR: Die Kantonsverfassung bietet eine klare Grundlage

Kanton Freiburg 2004: Kantonsverfassung

Art. 3 Staatsziele 1 Die Staatsziele sind:h) die nachhaltige Entwicklung.

Bericht Nr. 170 vom 15.11.2004 des Staatsrats an den Grossen Rat

„Dieser relativ neue Begriff der nachhaltigen Entwicklung findet sich inhaltlich inzahlreichen anderen Bestimmungen wieder:

- im Grundsatz der Solidarität beim staatlichen Handeln (Art. 52),- der Verhütung von Armut und Sozialhilfe (Art. 55),- der Förderung einer vielfältigen und innovativen Wirtschaft (Art. 57),- der Erhaltung der natürlichen Umwelt und dem Naturschutz, unter anderem auch im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft (Art. 71 bis 74).

Die gesetzlichen Grundlagen zur nachhaltigen Entwicklung entstehen in Zusammenarbeitder RUBD, der ILFD, der VWD und der GSD, unter der Leitung der RUBD.“

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FR: Das Regierungsprogramm 2007–2011

Eine Vision für den Kanton Freiburg (S. 7)

„… die Lebensqualität im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung verbessern“

„… ein dauerhaftes Gleichgewicht der kantonalen Finanzen gewährleisten“

Herausforderung 4: Unseren Lebensraum erhalten

Die Bevölkerungszunahme erfordert Massnahmen in den Bereichen Raumplanung, Natur- und Umweltschutz, Energie und Mobilität von Personen und Gütern.

Die Arbeit in dieser Legislaturperiode steht im Zeichen der nachhaltigen Entwicklung, der Förderung der erneuerbaren Energien und der sanften Mobilität.

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FR: Das Regierungsprogramm 2007–2011

Herausforderung 4: Eine kantonale Struktur für nachhaltige Entwicklung schaffen

Die nachhaltige Entwicklung ist eine Aufgabe der öffentlichen Hand und der ganzen Bevölkerung. Zahlreiche Herausforderungen, die sich in den kommenden Jahren stellen werden, machen einen bereichsübergreifenden Ansatz nötig (wirtschaftliche Entwicklung, Erhaltung der natürlichen Ressourcen, Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der räumlichen Entwicklung und der Mobilität, Förderung der erneuerbaren Energien, Vorbildcharakter der Gemeinwesen, Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen usw.).

Der Kanton Freiburg wird eine Organisation schaffen und wenn nötig entsprechende gesetzliche Grundlagen erarbeiten um sicherzustellen, dass die nachhaltigeEntwicklung in die Verwaltung aufgenommen wird, und um die Beteiligten imKanton, in den Regionen und in den Gemeinden zu unterstützen.

High-Tech in the Green

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FR: Die Rahmenbedingungen

Bevölkerungswachstum 2001–2006:

FR + 7,7% CH + 3,5%

Bevölkerungswachstum nach„mittlerem“ BFS-Szenario, 2007–2025

FR + 17,3% CH + 7,6%

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Grosser Rat (1)

Postulat Hubert Zurkinden / Olivier Suter (P2021.07 – 20.09.07)

Antrag an den Staatsrat, für die Umsetzung von Artikel 3 Abs. 1 Bst. h der Kantonsverfassung über die nachhaltige Entwicklung folgende Massnahmen zu prüfen:

– Erarbeitung einer kantonalen lokalen Agenda 21 – Schaffung einer departementsübergreifenden Amtsstelle – Schaffung einer kantonalen Kommission für die nachhaltige Entwicklung – Vorschläge zur Finanzierung der neuen Amtsstelle und deren

Aktivitäten sowie der Projekte für eine nachhaltige Entwicklung

Wurde am 3. Juni 2008 vom Grossen Rat erheblich erklärt.

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Grosser Rat (2)

Parlamentarische Initiative Moritz Boschung / Gabrielle Bourguet (I5002.07)

Beachtung der Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung in den Dekreten und den Botschaften zu Gesetzesentwürfen

Der Staatsrat befürwortet die Annahme der parlamentarischen Initiative (Antwort vom 14. Oktober 2008).

„Damit dies möglich ist, werden allerdings Überlegungen zur Frage, wie die Folgen für die nachhaltige Entwicklung konkret beurteilt werden sollen, angestellt werden müssen. Ausserdem wird ein Analyseverfahren definiert werden müssen. Dies wird finanzielle und personelle Ressourcen benötigen. Ferner bleiben die Massnahmen vorbehalten, die die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion als zuständige Stelle für die Umsetzung der von der nachhaltigen Entwicklung verlangten Grundsätze treffen wird.“

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Schaffung einer kantonalen Struktur für nachhaltige Entwicklung

• 3. Juni 2008: Staatsratsbeschluss

Die nachhaltige Entwicklung wird der RUBD zugeteilt.

• 5. November 2008: Budgetbeschlusses des Grossen Rats für 2009

Genehmigung einer neuen Stelle für die nachhaltige Entwicklung bei der RUBD

• Folgen für die RUBD: Rasche Anstellung des künftigen Verantwortlichen für die nachhaltige Entwicklung beim Generalsekretariat der RUBD

Schaffung einer eng gefassten Begleitgruppe mit Vertretern aus den direkt betroffenen staatlichen Stellen (BRPA, AfU, VEA, HTA-FR, usw.)

Schaffung eines Netzes innerhalb des Staats mit den Personen, die für die nachhaltige Entwicklung zuständig sind: 1 Person je Direktion und 1 pro Amt ( gemäss Modell für das öffentlichen Beschaffungswesen)

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Möglicher Aktionsplan

Entwurf eines Aktionsplans 2008 2009 2010 2011 2012 Später

Organisationsstruktur

Analyse zur Integration der n. E. in die Verwaltung

Beurteilung der Projekte mithilfe eines Analyseschemas

Verwirklichung von symbolträchtigen Projekten des Staats

Gesetzgeberischer Ansatz für die nachhaltige Entwicklung

Nachhaltige Informationspolitik

Globale Herangehensweise an die lokale Agenda 21

Unterstützung der Gemeinden

Anwendung der Grundsätze auf regionaler Ebene

Anwendung der Grundsätze in der Agglomeration

Blick über die Kantonsgrenze hinaus

Botschafter der nachhaltigen Entwicklung

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Lagebeurteilung der Freiburger Gemeinden

Nachhaltige Entwicklung istein Muss, aber:

- Die Zeit fehlt.- Das nötige Fachwissen ist nicht

vorhanden. - Es mangelt an Informationen

und Kenntnissen. - Die finanziellen Ressourcen sind nicht

das Hauptproblem.

espAce 21 – UrbasolNovember 2006

Auftrag des AfU

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Themenschwerpunkte in den Gemeinden

Quelle: ARENovember 2008

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Der legislative Ansatz Freiburgs (1)

• Gesetz vom 16. Oktober 2001 über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG)Art. 3 Regierungstätigkeit, Abs. 1 Bst. a[Der Staatsrat führt die Politik, indem er insbesondere] die für die nachhaltige Entwicklung des Kantons geeigneten Initiativen ergreift und für die Entfaltung seiner Bevölkerung sorgt;

• Gesetz vom 2. März 1999 über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen (WSG)Art. 1 Zweck, Ziele und Mittel Abs. 3 Bst. a [Zu diesem Zweck sorgt der Staat insbesondere] für die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes sowie die Erhaltung seiner Artenvielfalt;Art. 48 Regionaler Waldentwicklungsplan, Abs. 2Er beschreibt die wichtigsten Ziele der Walderhaltung und -entwicklung, die Methoden und Rahmenbedingungen der Nutzung, die Kontrollkriterien für die nachhaltige Entwicklung, ...

• Energiegesetz vom 9. Juni 2000Art. 1 Ziel, Abs. 1Mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung soll dieses Gesetz zu einer ausreichenden, breit gefächerten, sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung beitragen, …

• Gesetz vom 13. Oktober 2005 über den Tourismus (TG)Art. 1 Zweck, Abs. 2, Bst. b[Seine Ziele sind insbesondere:] einen Tourismus von hoher Qualität zu fördern, der insbesondere mit den Anforderungen der Raumplanung sowie dem Schutz der Umwelt, der Natur und der Landschaft vereinbar ist und sich nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung richtet.

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Der legislative Ansatz Freiburgs (2)

• Reglement vom 28. April 1998 über das öffentliche BeschaffungswesenArt. 30 Zuschlagskriterien, Abs. 1Der Auftrag wird dem Anbieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot vergeben. Es können insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden: Qualität, Preis, Fristen, Betriebskosten, Kundendienst, nachhaltige Entwicklung, Zweckmässigkeit, …

• Dekret vom 17. September 1999 über die Leitideen und die Ziele der RaumplanungArt. 2 Abs. 1[Die Leitideen lauten:] Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung für den gesamten Kanton

• Entwurf für die Revision des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG)Art. 1 Zweck, Abs. 1Das Gesetz bezweckt, zur nachhaltigen Entwicklung des gesamten Kantons beizutragen und dabei ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen, sozialen und Umweltbedürfnissen zu gewährleisten.

• Vereinbarung vom 16. Juni 2002 über die Verwaltung der Naturschutzgebiete des Südufers des Neuenburgersees (nur auf Französisch)Art. 10 let. a Commission paritaireUne commission paritaire consultative composée de représentants des cantons, des communes, d’organisations de protection de la nature et d’associations d’usagers du lac et de ses rives, est créée. Elle a pour but de faciliter l’échange d’informations, d’accroître les liens avec les riverains et les utilisateurs du lac et d’émettre des propositions concernant la gestion et le développement durable de la rive sud.

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Verantwortung und Zusammenarbeit

An die Stelle einer umfassenden Verfügungsgewalt über die Zukunft soll eine Zukunftsverantwortung auf der Basis der Gerechtigkeit zwischen den Generationen und den Weltregionen treten.

Zukunftsverantwortung bedeutet, dass die Vorsorge-, Verursacher- und Haftungsprinzipien zu fördern sind.

Nachhaltige Entwicklung ist nicht nur eine Aufgabe staatlicher Instanzen oder ausschliesslich des Bundes. Wegen des föderalistischen Staatsaufbaus der Schweiz verfügen Kantone und Gemeinden in vielen nachhaltigkeitsrelevanten Themenfeldern über grosse Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten.

Strategie Nachhaltige Entwicklung,Bundesrat, 16. April 2008