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g e m e i n s a m d i e Z u k u n f t g e s t a l t e n Vorstandssitzung 27.04.2007 Köln Neue Pflichten für Vermittler Informations- und Dokumentationspflichten Vorstand HausVerein der selbstständigen Versicherungskaufleute Deutscher Ring e.V. Eine Infosammlung aus Quellen des Gesetzes, der DIHK und des BVK

Neue Pflichten für Vermittler

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Neue Pflichten für Vermittler. Informations- und Dokumentationspflichten. Vorstand. HausVerein der selbstständigen Versicherungskaufleute Deutscher Ring e.V. Eine Infosammlung aus Quellen des Gesetzes, der DIHK und des BVK. Informationspflichten. Ausgangspunkt: Art. 12 der EU-Richtlinie: - PowerPoint PPT Presentation

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Neue Pflichten für Vermittler

Informations- und Dokumentationspflichten

Vorstand

HausVerein der selbstständigen Versicherungskaufleute

Deutscher Ring e.V.

Eine Infosammlung aus Quellen des Gesetzes, der DIHK und des BVK

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Informationspflichten

Ausgangspunkt:

Art. 12 der EU-Richtlinie:

Vor Abschluss jedes ersten Vertrages und nötigenfalls bei Änderungen oder Erneuerungen des Vertrages

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Informationspflicht:(§ 42b VVG und § 5 VersVermVO)

Name und Anschrift

Vertriebsart

für welches Unternehmen und auf welcher Markt- und

Informationsgrundlage die Leistung angeboten wird

Ort des Registers, Registernummer und Daten des Registers

Offenlegung der Beteiligungsrechte am VU bzw. Beteiligungsrechte des

VU am Vermittler

Hinweis auf Beschwerde- und Abhilfeverfahren

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Beschwerdestellen – außergerichtliche Streitbeilegung

Versicherungsombudsmann e.V.

Prof. Wolfgang Römer

Postfach 080622, 10006 Berlin

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung

Arno Surminski

Leipziger Str. 104, 10117 Berlin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

[weitere Informationen unter:

www.bafin.de (Stichwort: Ombudsleute)]

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Beratungs- und Dokumentationspflichten:(§ 42c VVG)

Je nach Schwierigkeit der Beurteilung der angebotenen Versicherung oder Person und dessen Situation:

Befragung nach Wünschen und Bedürfnissen

unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses von

Beratungsaufwand und Prämie

Angabe der Gründe für den erteilten Rat

Dokumentation nach Komplexität

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FragepflichtenVersicherungsvermittler hat den Kunden „nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen“

Ziel: Erfassung von Versicherungslücken, Identifizierung von

Änderungen und Ergänzungen im Versicherungsbestand

Nur durch eine ausführliche Befragung des Kunden kann dieser

individuell, sachgerecht und damit pflichtgemäß beraten werden

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Umfang der Beratungspflichten

Kenntnisse und Erfahrungen

Grds.: Beratung muss umso intensiver und eindringlicher

durchgeführt werden, je unerfahrener und unkundiger der Kunde ist

Gilt für Quantität als auch für Qualität

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Beratungspflichten

Fragepflicht des Maklers Fragepflicht des Maklers ist aufgrund seiner treuhänderischen

Sachwalterstellung noch stärker ausgeprägt als die des

Einfirmenagenten und Mehrfachagenten

Vor Abschluss des Versicherungsvertrages muss der Vermittler

anhand der vom Kunden gemachten Angaben dessen Wünsche

und Bedürfnisse und die Gründe für jeden zu einem bestimmten

Versicherungsprodukt erteilen Rat genau angeben.

Diese Angaben sind unter Berücksichtigung der Komplexität des

angebotenen Versicherungsvertrages zu dokumentieren.

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Zusätzlich teilt der Vermittler dem Kunden bzgl. des angebotenen Vertrages mit:

Ob er seinen Rat auf eine ausgewogene Untersuchung stützt

Erfolgt die Vermittlung aufgrund einer objektiven Untersuchung

(Makler), muss der Rat auf die Untersuchung einer „hinreichenden

Zahl von auf dem am Markt angebotenen Versicherungsverträgen“

gestützt werden

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Form der Dokumentation:(§42c VVG)

Schriftform

bei Verzicht des Kunden auf Schriftform:

Hinweispflicht bzgl. Auswirkungen auf möglichen

Schadenersatzanspruch

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Ziel:

Der Vermittler muss gemäß fachlicher Kriterien eine Empfehlung dahingehend abgeben können, welcher Versicherungsvertrag geeignet wäre, die Bedürfnisse des Kunden zu erfüllen.

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Stellungnahme:Die vorgesehenen Bestimmungen (§ 42c VVG) erscheinen insgesamt missglückt.

So bleibt völlig unklar:

wann ein angemessenes Verhältnis zwischen

Beratungsaufwand und Prämie besteht

wie die Schwierigkeit der Beurteilung eines

angebotenen Produktes zu bewerten ist

wann aufgrund der Situation des Kunden nach

dessen Wünschen und Bedürfnissen Anlass zur

Befragung besteht und

was unter Komplexität eines Versicherungsvertrages zu

verstehen ist

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Konsequenz:

Alle vorgenannten unbestimmten Rechtsbegriffe und

Umschreibungen

verhindern Klarheit und geben Raum für eine weite Auslegung

durch Gerichte.

Zersplitterung der „Dokumentationslandschaft“

Kein einheitlich gewachsener Standard am Markt

Wünschenswert ist ein einheitlicher Dokumentationsstandard

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Weitere Konsequenzen

Kosten für Beratungs- und Informationsleistungen werden sich

erhöhen

(zumindest für Marktteilnehmer, die bisher nicht umfänglich

dokumentiert haben)

Weitaus höherer Verwaltungsaufwand als bisher erforderlich

Höherer betriebswirtschaftlicher Aufwand für Vermittler

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Klarstellende Regelung erforderlich, die unterschiedliche

Beratungsanforderung an Versicherungsmakler und gebundene

Versicherungsvermittler (Einfirmenagenten/Mehrfachagenten)

stellt

VU sollten ihren Vermittler entsprechende Beratungsunterlagen

zur Verfügung stellen

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Was tut der BVK ?

„Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation“ mit BVK als

Mitglied

Hilfestellung für Vermittler zu Fragen der Informations- und

Dokumentationspflichten

Informationsportal:

www.vermittlerprotokoll.de

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Hier finden Sie u.a. folgendes:

Beratungsprotokoll

Maklervertrag

Risikoanalysen zu vielen Sparten

Viele Vorschläge und Beispiele, die ständig aktualisiert werden und nach Vorlage des nationalen Gesetzes vervollständigt werden.

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Beratungsprotokoll(Falls Platz nicht ausreicht, bitte separates Blatt verwenden)

Vermittlerstempel

Kunde: …………………………………………

Anschrift: ………………………………………………….

1. Wünsche und Bedürfnisse des Kunden

1.1 Kundenwünsche

……………………………………………………………………….

……………………………………………………………………….

……………………………………………………………………….

1.2 Kundenbedarf

………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………….

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2. Rat – Begründung – Kundenentscheidung

2.1 Risikobewertung / Komplexität ………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………. 2.2 In Betracht kommende Versicherungsarten ………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………. 2.3 Rat und Begründung ………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………. 2.4 Kundenentscheidung ………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………. Der Kunde folgt dem Rat des Maklers nicht, weil ………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………….

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Marktuntersuchung

Der Versicherungsmakler stützt seinen Rat (nicht) auf seine

objektive, ausgewogene Marktuntersuchung.

Der Kunde hat von seinem Recht, die Namen der dem Rat zu

Grunde gelegten Versicherer zu verlange:

Keinen Gebrauch gemacht

Gebrauch gemacht

Namen der Versicherer:

……………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………

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Ort, Datum Kunde Vermittler

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Sie sahen eine Präsentation

des

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