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Neue Reifeprüfung 2015FAQ
Konferenz der AHS-Direktorinnen und AHS-Direktoren
Linz, 03. Dezember 2014
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 2
Operative Abläufe I
Einbindung von DIR und ADMIN in die Planung und Entwicklung operativer Abläufe„Spätestens nach dem 1. Durchgang wünschen wir uns eine kritische Rückschau und eine Einbindung mit dem Ziel der Optimierung der Abläufe, damit die administrative Vorbereitung der Reifeprüfung nicht wichtiger wird als die pädagogische.“
Statistische Erhebung seitens des BMBF in zwei Schritten• unmittelbar nach der Klausur:
o Klausurnoten auf Basis der Notenvorschlägeo Wahl der Prüfungsgebiete (4. Klausur)
• nach Abschluss der Reifeprüfung (Ende Juni) o umfassende Erhebung der Ergebnisse (zusammen mit BIFIE)o Erfahrungen von Schulleitungen und Vorsitzenden –
Rückmeldung über Schulaufsicht
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Operative Abläufe II
Unterstützung durch SOKRATES
„Der protokollarische Ablauf der Reifeprüfung von der Anmeldung der Kandidaten/innen bis zum Reifprüfungszeugnis und Reprobationen ist derzeit in Sokrates noch in den „Kinderschuhen“. Bis wann ist mit einem ausgereiften und sicheren „Reifeprüfungsmodul“ in Sokrates zu rechnen?“
Betrifft speziell auch die englischsprachigen Zeugnisse für die VBS-Standorte (Vienna Bilingual School)
Wird an die IT-Abteilung (AL Dipl.-Ing. Lückl) weitergeleitet
BMBF - Abteilung I/3 (AHS)
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 4
Operative Abläufe III
Vorsitz• Kann ein/e Kandidat/in verschiedene Vorsitzende haben – bei
mündlichen Prüfungen, bei der Präsentation/Diskussion der VWA, bei der Kompensationsprüfung, etc…… ?
Wird derzeit beispielsweise in großen Schulen so gehandhabt
Nein
• Nach SchUG §35 (3) kann die/der Vorsitzende nur bei „unvorhergesehener Verhinderung“ vertreten werden. Dies ist in der Organisation kaum praktikabel. Ist hier eine Novellierung der Gesetzesvorlage geplant?
Beispiel: Personalunion von Vorsitz, Schulleitung und Prüfer/innen.
Soll umgesetzt werden ( SchUG-Novelle)
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 5
VWA I
Beurteilung• Muss ein/e Kandidat/in bei negativer Beschreibung des
schriftlichen Teils der VWA zur Präsentation / Diskussion antreten?
Ja. Vor der Präsentation / Diskussion gibt es keine „negative“ Beschreibung der Arbeit im Sinne einer Beurteilung
• Bleibt eine positive Gesamtbeurteilung der VWA trotz negativer Beurteilung der 8. Klasse erhalten?
Ja. (geplante Novelle SchUG)
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 6
VWA II
Antreten zur Präsentation / Diskussion
Eine Schülerin muss die 7. Klasse wiederholen und hat in diesem Jahr ihre VWA fertig geschrieben
• Kann diese Schülerin bereits in diesem Jahr (Wiederholung 7. Klasse) zur Präsentation / Diskussion der VWA antreten?
Nein.
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 7
VWA III
Die Rolle der Kommissionsmitglieder bei der Präsentation / Diskussion der VWA
Welche Kommissionsmitglieder sind berechtigt, welche Fragen zu stellen?
Grundsätzlich alle.
Pädagogisch: Der monologische Teil (Präsentation) sollte nur durch (Nach-)Fragen zwecks Verständlichkeit unterbrochen werden. An der Diskussion kann sich die gesamte Kommission beteiligen, es sollte dabei jedoch zu keinem „Kreuzverhör“ kommen.
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 8
Zeitliche Abläufe und Fristen I
Wiederholungsprüfung• insbesondere bei Kandidaten/innen mit negativen Jahresnoten,
Wiederholungsprüfungen, allfälligen Widersprüchen, etc.
Darf ein/e Kandidat/in zur SRP antreten, wenn sie gegen die negative Beurteilung der Wiederholungsprüfung einen Widerspruch eingebracht hat? Falls ja, werden die Klausuren ungültig, wenn das Nicht genügend der Wiederholungsprüfung bestätigt wird?
Nein. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Wird jedoch dem Widerspruch stattgegeben, darf der / die Kandidat/in ab diesem Zeitpunkt in die Reifeprüfung einsteigen. Versäumte (Klausur)prüfungen müssen beim nächsten Termin nachgeholt werden.
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 9
Zeitliche Abläufe und Fristen II
Zeitleiste Klausur - Kompensationsprüfung• Wie soll die Zeitleiste zwischen Klausur und Kompensationsprüfung aussehen?
Zwischen letztem Prüfungstag der SRP (13.05.2015) und spätest möglichem Termin für die Beurteilungskonferenz (22.05.2015) liegen gerade mal 8 Tage.
Klausur – Korrektur (Prüfer) – Einsichtnahme (Vorsitzende/r) – Konferenz – Bescheid – Widerspruchsfrist – Kompensationsprüfung
Deutsch 11 Tage, Englisch 10 Tage. Die Zeitknappheit trifft vor allem Mathematik (6 Tage).
Erleichternd in M, dass die Korrektur der Arbeiten aufgrund der Standardisierung einfacher und weniger zeitaufwändig ist.
Widerspruch/Bescheid vor Abschluss der gesamten Reifeprüfung NICHT möglich
• Wann endet der Klausurtermin: Mit dem letzten Tag der Kompensationsprüfung?
Bezüglich Fristen – derzeit noch mit der letzten Klausurprüfung ( geplante SchUG-Novelle: Klausurarbeit)
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 10
Zeitliche Abläufe und Fristen III
Überprüfung der Klausur-Korrekturen und Beurteilungen• Welche Funktion hat der / die Vorsitzende im Zusammenhang mit
Beurteilung resp. Überprüfung der schriftlichen Maturaarbeiten?
Einsichtnahme wie bisher. Sollte aufgrund der Standardisierung weniger aufwändig sein.
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 11
Zeitliche Abläufe und Fristen
ein mögliches Modell
22 23 24 25 26 27 28 29 30 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13
Sa So Fr Sa So RU D E SP F Sa So M I LG
Wiederholungsprüfungen Klausur Klausur
14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 01 02
Do Sa So Sa So Mo Sa So
Korrektur VorsitzEinsicht
Beurteilungs-konferenz letzter Schultag
Klausur-konferenz
Abgabe Korrektur
Anmeldung Kompensationsprfg
Kompensations-prüfung
Widerspruch / Entscheidung
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 12
Prüfungsumgebung / Hilfsmittel
Deutschklausur am PC
• Ist bei der Durchführung der schriftlichen RP Deutsch am PC der Einsatz der elektronischen Korrekturhilfen des verwendeten Textverarbeitungsprogramms zulässig?
Ja
• Ist geplant, die Reifeprüfung in allen Fächern in Zukunft am PC abzulegen?
Wenn ja: Wer übernimmt die Kosten (Hardware und Sicherheit)? Wie stellt man sich die Durchführung vor?
Kurzfristig (etwa bis 2018) nicht geplant.
• Ist garantiert, dass die Aufgabenstellungen für die schriftliche RP vom BIFIE weiterhin in Papierform zur Verfügung gestellt werden?
Ja
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 13
Prüfungsumgebung / Hilfsmittel
Legasthenie• Wie ist mit Legasthenie umzugehen?
siehe „Legasthenie-Schreiben“
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 14
Kompensationsprüfung
schulrechtlich - pädagogisch• Wie können schriftliche Kompetenzen, die in der Klausur nicht
nachgewiesen werden konnten, nach relativ kurzer Zeit in einer mündlichen Kompensationsprüfung nachgewiesen werden?
Die Einführung der Kompensationsprüfung war ausdrücklicher politischer Wunsch (Parlamentsbeschluss). Grundsätzlich ist nicht auszuschließen, dass besondere Umstände zu sehr unterschiedlichen Leistungsnachweisen führen können.
• Wird die Kompensationsprüfung im Zeugnis vermerkt?
Nein, beste Beurteilung ist jedoch „Befriedigend“
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 15
Vorbereitungszeit auf die MRP
• Für die reduzierte Maturavorbereitung ist klassenübergreifende Kompetenzschulung angedacht.
Gibt es dafür Unterlagen, oder muss man das selbst entwickeln?
Die „Kompetenzschulung“ ist integraler Bestandteil des kompetenzorientierten Unterrichts
• Gibt es eine Chance, dass die Anzahl der Vorbereitungsstunden erhöht wird?
Nein
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 16
Mündliche Reifeprüfung II
Themenpools• Wie genau müssen die Themenpools („Themenkörbe“) der
einzelnen Klassen schulintern abgestimmt werden? Gibt es diesbezüglich genauere Bestimmungen?
Zuständig dafür ist die Konferenz der Fachlehrer/innen (§ 28 Abs. 1). Darüber hinaus gibt es keine schulrechtlichen Bestimmungen
Pädagogische Empfehlungen siehe Leitfäden
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 17
Mündliche Reifeprüfung III
Vorsitz – Aufgabenstellungen – Beurteilung • Müssen die Aufgabenstellungen dem Vorsitzenden / der
Vorsitzenden vorgelegt werden?
• Wie ist vorzugehen, wenn sich während der mündlichen Prüfung herausstellt, dass die Fragen weder kompetenzorientiert formuliert sind oder geeignet sind, dass der/die Prüfungskandidat/Prüfungskandidatin die geforderte Zeit für die Beantwortung der Frage damit füllen kann?
Vorlage nur auf Wunsch der/des Vorsitzenden. Diese/r hat nach §30 Abs. 3 für einen rechtskonformen Ablauf der Prüfung zu sorgen. Völlig ungeeignete Aufgabenstellungen sind nach Möglichkeit bereits im Vorfeld zu erfassen, jedenfalls dürfen sie nicht die Prüfungssituation der Kandidat/innen erschweren.
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 18
Mündliche Reifeprüfung III
Vorsitz – Aufgabenstellungen – Beurteilung • Gibt es Richtlinien zur Gewichtung von Reproduktion, Reflexion
und Transfer bei der mündlichen Reifeprüfung?
Nein, eine quantitative Vorgabe ist nicht zielführend, da die jeweiligen Fragen unterschiedliche Gewichtungen zulassen können.
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 19
Mündliche Reifeprüfung IV
Beisitzer Religion
Beim fachlichen Beisitz könnten Schwierigkeiten auftreten, wenn jemand in einer anderen als katholischer Religion antritt.
• Wo soll der Beisitzer/die Beisitzerin herkommen?
• Muss der/die Dir. jemanden auftreiben oder ist das Sache der Religionsgemeinschaft?
Die Religionsgemeinschaften wünschen Beisitzer/innen aus den jeweils eigenen Reihen, und sorgen auch dafür, dass geeignete Personen zur Verfügung stehen.
Zuständig ist die Schulbehörde (SchUG § 35). Sollte im Vorfeld durch die Schulleitung abgeklärt werden.
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 20
Mündliche Reifeprüfung V
Schulversuch „MRP in LFS alternativ“
Heuer wird vielerorts der Schulversuch 'Mündliche Reifeprüfung in lebenden Fremdsprachen alternativ' durchgeführt.
• Wird daran gedacht, dies allgemein auf Dauer zu ermöglichen?
Schulversuche nur mehr nach den Regelungen des SchUG § 78 möglich
Weiterführung für mindestens 3 Jahre
Evaluation des Schulversuchs
Unterlagen dafür werden übermittelt
Kontrollgruppen (mRP laut Regelschulwesen) gesucht
Beurteilungstandardisierte Klausuren
Konferenz der Direktorinnen und Direktoren
Linz, 03. Dezember 2014
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 22
Beurteilungserlass
Korrektur- und Beurteilungsanleitungen• Allgemeiner Teil für D, M, LFS, L, G
- Klausurformate- Beurteilungsraster mit Deskriptoren- Punkteskalen Benotung
• Lösungen und Korrekturhilfen zur jeweiligen Klausur
rechtliche Grundlagen§ 38 Abs. 3 SchUG und § 13 Abs. 1 RPVO AHS
standardisierte Aufgabenstellung
korrespondierendes Beurteilungssystem
Abstimmungauf Basis der LBVO
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 23
Beurteilung – Deutsch
Kompetenzbereiche
Text 1 Inhalt und Textstruktur
Text 2 Inhalt und Textstruktur
Text 1 und 2 Stil und Ausdruck , normative Sprachrichtigkeit
Bewertung der beiden Aufgabenbereichedurch einen 5-stufigen Beurteilungsraster ( Notendefinitionen)
Struktur
Beurteilung• für eine positive Gesamtbeurteilung muss jeder Kompetenzbereich für
sich positiv bewertet sein ( „Ausgleich“ im Kompetenzbereich 3 möglich)
• Die Bewertungen der drei Kompetenzbereiche sind gleich zu gewichten• Gesamtbeurteilung erfolgt auf Basis eines verbal begründeten
Beurteilungsvorschlags ( Deskriptoren der Kompetenzbereiche)
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 24
Beurteilung – Mathematik
Basis: GrundkompetenzenMathematisches Grundwissen und Grundfertigkeiten …
in elementaren und für die jeweilige Kompetenz typischen
Situationen
in komplexeren und neuartigen Situationen eigenständig und
reflektiert
… einsetzen können Teil 1 Teil 2
BeurteilungNicht genügend weniger als 16 Grundkompetenzpunkte
Genügend 16 – 23 Punkte, davon mindestens 16 Grundkompetenzpunkte
Befriedigend 24 – 32 Punkte, davon mindestens 16 Grundkompetenzpunkte
Gut 33 – 40 Punkte, davon mindestens 16 Grundkompetenzpunkte
Sehr gut 41 – 48 Punkte
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 25
rezeptiv produktiv
In den wesentlichen Bereichen überwiegendZumindest 25 Zumindest 25
Mindestens 60
In den wesentlichen Bereichen zur Gänze Mindestens 70
In über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß Mindestens 80
In weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß Mindestens 90
A/B x 25 A … Anzahl der gelösten Items bzw. Stufen im RasterB … Gesamtzahl der Items
Berechnung der erreichten Punkte pro Aufgabenbereich:
Beurteilung – LFS
Kompetenzbereich 1rezeptiv
Kompetenzbereich 2produktiv
Lesen Hören Sprachverwendung im Kontext Schreiben
Anzahl der Items Anzahl der Items Anzahl der Items Stufe im Beurteilungsraster
BMBF - Abteilung I/3 (AHS) 26
Übersetzung Interpretation
In den wesentlichen Bereichen überwiegendZumindest 18 Zumindest 12
Mindestens 30
In den wesentlichen Bereichen zur Gänze Mindestens 37
In über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß Mindestens 45
In weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß Mindestens 53
Beurteilung – Latein, Griechisch
Kompetenzbereich 1Übersetzung
Kompetenzbereich 2Interpretation
12 Sinneinheiten
18 Checkpoints
Korrektheit in der
Zielsprache10 Teilaufgaben
Anzahl der Sinneinheiten
Anzahl der Checkpoints
in 3 Stufen (0-3-6) Anzahl der gelösten Fragen