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Probleme der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im südlichen Afrika Author(s): Harald Voss Source: Africa Spectrum, Vol. 1, No. 1, Neue Staaten Afrikas: Botswana und Lesotho (1966), pp. 21-26 Published by: Institute of African Affairs at GIGA, Hamburg/Germany Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40173353 . Accessed: 10/06/2014 02:36 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Institute of African Affairs at GIGA, Hamburg/Germany is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Africa Spectrum. http://www.jstor.org This content downloaded from 195.34.79.92 on Tue, 10 Jun 2014 02:36:24 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Neue Staaten Afrikas: Botswana und Lesotho || Probleme der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im südlichen Afrika

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Probleme der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im südlichen AfrikaAuthor(s): Harald VossSource: Africa Spectrum, Vol. 1, No. 1, Neue Staaten Afrikas: Botswana und Lesotho (1966),pp. 21-26Published by: Institute of African Affairs at GIGA, Hamburg/GermanyStable URL: http://www.jstor.org/stable/40173353 .

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Zusammenhang ist die Tatsache, daß bis zum Jahre 1954 Berufungen gegen Urteile von Gerichten in den High-Commission Territories an den Obersten Ge- richtshof der Südafrikanischen Union gingen, obgleich diese Gebiete unter briti- scher Verwaltung standen. Erst durch einen für alle drei Gebiete geltenden Kabi- nettsbeschluß vom 19. Oktober 19541) wurde ein gemeinsames Berufungsgericht geschaffen. Ein weiterer Kabinettsbeschluß2) sah vor, daß Berufungen gegen Ent- scheidungen dieses Gerichtshofes nun direkt an den Privy Council in England gin- gen, die für das gesamte Commonwealth zuständige höchstrichterliche Instanz, solange seine Mitglieder noch nicht unabhängig waren.3)

Inwieweit es bei diesem Gerichtsaufbau auch nach der Unabhängigkeit Basu- tolands und Bechuanalands bleiben wird, ist heute schwer zu beurteilen. Der Privy Council könnte für den Staat die höchste Instanz bleiben, der zu verste- hen gibt, daß er sich freiwillig den Entscheidungen dieses Gerichts weiterhin fügen wird, wie dies in der Vergangenheit einige Commonwealth-Mitglieder getan haben. Daß bei drei Staaten weiterhin ein gemeinsames Berufungsgericht beibehal- ten wird und nicht jeder einen eigenen Court of Appeal gründet, ist zweifelhaft. Weiter wird erwartet, daß Basutoland und Bechuanaland dem Beispiel der anderen afrikanischen Staaten folgen werden, die weitgehend die Institution der Native Courts abgeschafft und verschiedene Verfahren, je nachdem, ob die Beteiligten Eingeborene oder Europäer waren, beseitigt haben.

*) The Basutoland, Bediuanaland Protectorate and Swaziland Court of Appeal Order in Council, 1954 (Nr. 1369).

*) The Basutoland, Bediuanaland Protectorate and Swaziland (Appeals to Privy Council) Order in Council, 1954 (Nr. 1370).

JVgl. zu diesem Komplex, Allott: Judicial and Legal Systems in Africa, Kapitel Basuto-

S. 181 ff. und Bechuanaland Protectorate, S. 191 ff.; Elias: British Colonial Law, S. 14 und 44.

Wolf gang Heidelberg

Probleme der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im südlichen Afrika

Mit der Entlassung Botswanas und Lesothos in die Unabhängigkeit wird die afrikanische Völkerfamilie um zwei Zwergstaaten erweitert. Zählt die Bevölke- rung Lesothos nicht einmal eine Million Menschen, so beläuft sich die Einwohner- zahl Botswanas nach neuesten Schätzungen sogar nur auf etwa 500 000 bis 600 000. Die Chancen zum Aufbau entwicklungsfähiger Staats wesen sind also allein schon durch die demographischen Daten ernsthaft beeinträchtigt. Da beiden Staaten darüber hinaus zumindest kurzfristig jede Kompensationsmöglichkeit fehlt, sind sie selbst noch im Vergleich zu anderen afrikanischen Zwergstaaten besonders benachteiligt, die wie etwa Gabun und Mauretanien über reiche Boden- schätze verfügen. Noch mehr als diese sind sie daher auf eine verstärkte Zusam- menarbeit mit anderen afrikanischen Staaten und auf eine umfassende Auslands- hilfe angewiesen. Da hier insbesondere die innerafrikanischen Aspekte behandelt werden sollen, kann auf Fragen der bisher vornehmlich von Großbritannien geleisteten Auslandshilfe nicht näher eingegangen werden. Durch die Nachbar- schaft zum größten Industriestaat Afrikas stehen Botswana und Lesotho auch in der Frage der interafrikanischen Kooperation vor besonderen Problemen. Sie ergeben sich daraus, daß beide Staaten wirtschaftlich von einer engen Zusam-

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menarbeit mit Südafrika abhängen, während sie im politischen Bereich nicht bereit sind, die südafrikanische Apartheid-Konzeption zu unterstützen. Damit stehen sie vor dem gleichen Dilemma wie vor ihnen die britische Kolonialver- waltung.

Wegen ihrer geringen Hilfsquellen und ihrer ungünstigen geographischen Lage im Inneren des Kontinents gehörten Botswana und Lesotho zu den rück- ständigsten Gebieten des Commonwealth. Sicher hat auch der Ungewisse politi- sche Status beider Staaten dazu beigetragen, daß es Großbritannien viele Jafire an wirksamen Förderungsmaßnahmen fehlen ließ. Allerdings warnen Beobach- ter wie Spence davor, deswegen, wie es heute mancherorts geschieht, den Stab über die britische Politik in den ersten Jahrzehnten unseres Jahrhunderts zu bre- chen1). Erst durch die Berichte Sir Alan Pims sah sich die britische Regierung zu aktiverem Vorgehen veranlaßt2). Im Rahmen der „Colonial Development Act* von 1929 und der „Colonial Development and Welfare Act" von 1940 erhielten Bechuanaland und Basutoland in den Jahren von 1934 bis 1945 Anleihen und Zuschüsse in Höhe von £ 304 220 bzw. £ 280.3338). Von 1945/46 bis 1960/61 belief sich die britische Hilfe auf insgesamt £ 5 733 000 bzw. £ 2 665 0004). Zu- sätzlich hatte Bechuanaland in den Jahren von 1950/51 bis 1954/55 und von 1958/59 bis 1960/61 von der „Colonial Development Corporation" zusammen £ 2 446 000 und 1960/61 eine „Exchequer Loan" von £ 277 000 erhalten. Trotz- dem kam die unter Leitung von Professor Chandler Morse stehende Wirtschafts- mission 1960 zum Ergebnis, daß sich die Gebiete im Zustand eines Patienten befänden, der vor der Wahl steht, entweder einer kostspieligen Operation zuzu- stimmen und nach langer Rekonvaleszenz aller Wahrscheinlichkeit nach die volle Gesundheit wiederzuerlangen oder chronischem Leiden zu verfallen5). Nach ihrer Ansicht seien in den folgenden fünf Jahren zusätzlich zu den bereits vorgesehe- nen Zuschüssen und Entwicklungsprojekten weitere £ 9,5 Mill, für diese Ge- biete - einschließlich Swazilands - erforderlich, um wenigstens die dringend- sten Investitionen zu finanzieren. Aber auch damit eröffne sich für Basutoland lediglich die Möglichkeit, wirtschaftlich lebensfähig zu werden, während in Bechuanaland dieses Ziel mit einiger Wahrscheinlichkeit in greifbare Nähe rücken würde. Obwohl die Zuschüsse und Anleihen in den Jahren nach 1960 wesent- lich erhöht wurden6), konnte auch das Minimalprogramm der Morse-Mission in der vorgesehenen Frist nicht erfüllt werden. Beide Länder sind daher auch heute noch von der Auslandshilfe abhängig. Im Finanzjahr 1962/63 beliefen sich die Zuschüsse Großbritanniens für Bechuanaland auf etwa £ 1,3 Mill., d. h. über ein Drittel der Regierungseinnahmen. Rechnet man die fast £ 0,5 Mill, aus

*) „One should be cautious in condemning the negative approach to the territories' problems in the first 30 years of the twentieth century; at that stage policy was based on quite different assumptions from those which governed Britain's attitude subsequently." Vgl. J. E. Spence: British Policy Towards the High Commission Territories. In: The Journal of Modern African Studies, 1964, Bd. 2, Nr. 2, S. 244.

*) Sir Alan Pim: Financial and Economic Position of the Bechuanaland Protectorate. Lon- don, 1933, Cmd. 4368.

ders.: Financial and Economic Position of Basutoland, London, 1935, Cmd. 4907. a) Schätzungen. Vgl. Spence. a. a. O.. S. 233. 4) Für nähere Aufschlüsselung vgl. Jack Halpern: South Africa's Hostages. London, 1965,

S. 474'/5. 5) Basutoland, Bechuanaland Protectorate, and Swaziland: Report of an Economic Survey

Mission. London, 1960. Zitiert nach: Haloern, a. a. O.. S. 464. 6) Bechuanaland und Basutoland erhielten von 1961/62 bis 1963/64 Zuschüsse und Anleihen

in Höhe von £ 5.487.000 bzw. £ 5.323.000 sowie „Exchequer Loans" von £ 404.000 bzw. £ 390.000.

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Mitteln des »Colonial Development and Weif are Fund" hinzu, so stammte fast die Hälfte des Gesamtbudgets aus britischen Quellen. Von den im Rahmen des Ent- wicklungsplans 1963 - 68 vorgesehenen Ausgaben in Höhe von über £ 12 Mill. sollen etwa £ 11,28 Mill, durch Auslandshilfe aufgebracht werden.1) Ein ähn- liches Bild ergibt sich für Basutoland, dessen 1963/64 auf £ 1,55 Mill, geschätz- tes Budgetdefizit (Gesamtbudget £ 3,65 Mill.) aus britischen Mitteln gedeckt wurde.

Erst unter Berücksichtigung dieser Tatsachen ist die Bedeutung der wirtschaft- lichen Zusammenarbeit mit der Republik Südafrika voll zu ermessen. Beide Staaten wie übrigens auch Swaziland sind seit Gründung der Union im Jahre 1910 mit Südafrika in einer Zoll- und Währungsunion verbunden. Nach dem damals vereinbarten Schlüssel führte Südafrika 1,31097% seiner gesamten Ein- nahmen aus Zöllen und Abgaben an die - 1964 aufgelöste - Hochkommission ab, die ihrerseits den Territorien hiervon folgende Anteile überwies: Bechuana- land 0,276 %, Basutoland 0,88575 %>, Swaziland 0,149 °/o. Da sich Südafrika in der Zwischenzeit wirtschaftlich sehr viel rascher entwickelte als seine Vertrags- partner, hat sich diese Regelung für sie als sehr vorteilhaft erwiesen. Anderseits ist nicht zu verkennen, daß sie dadurch, wie sich z. B. bei der Einführung der Importkontrollen nach 1945 zeigte, in starkem Maße von außenwirtschaftlichen Maßnahmen Südafrikas abhängig wurden.2) Das gilt insbesondere für Lesotho, dessen Einnahmen - die britische Hilfe nicht gerechnet - noch 1959/60 zu 50 °/o aus den von Südafrika gewährten Zolleinnahmen bestanden. Die entspre- chenden Anteile Botswanas und Swazilands lagen dagegen mit 25 % und 1 1 °/o wesentlich niedriger. Auch wenn sie inzwischen weiter zurückgegangen sind, handelt es sich hier noch immer um einen wichtigen Einnahmeposten für diese Staaten.

Im Schutz der Zollunion hat sich eine enge Verflechtung der wirtschaftlichen Beziehungen entwickelt. Südafrika ist heute der wichtigste Markt für die ande- ren Mitglieder der Zollunion. Als Lieferant industrieller und landwirtschaftlicher Erzeugnisse erfüllt es Funktionen, die von dritter Seite nicht so ohne weiteres übernommen werden können; denn durch seine günstige Lage und die hohe Pro- duktivität seiner Wirtschaft kann es eine ganze Reihe von Waren zu besonders niedrigen Preisen anbieten3). Das gilt gerade auch für landwirtschaftliche Erzeug- nisse wie Mais, auf deren Einfuhr die Vertragspartner noch immer angewiesen sind. Die Produktivität ihrer Landwirtschaft ist nämlich so gering, daß sie auch in normalen Jahren regelmäßig einen Zuschußbedarf an Mais haben, der für Lesotho auf 25 000 t pro Jahr geschätzt worden ist4).

Noch stärker ist die Abhängigkeit vom südafrikanischen Arbeitsmarkt. Nach Schätzungen des 1963 eingesetzten südafrikanischen Froneman- Ausschusses stammten 441000 der 650 000 in der Republik beschäftigten ausländischen afrikanischen Arbeiter aus den drei Mitgliedstaaten der Zollunion5). Auch in diesem Sektor ist Lesotho am stärksten mit Südafrika verbunden. Man rechnet

*) Vgl. Edwin Munger: Bediuanaland. London, 1965, S. 71/2. *) Vgl. Halpern, a. a. O., S. 233. *) Vgl. Munger, a.a.O.,S.73. *) Vgl. Halpern, a. a. O., S. 442: Munger, a. a. O., S. 54. $) Vgl. Halpern, a. a. O., S. 431 - Das Phänomen der Wanderarbeit und seine z. T. nega-

tiven sozialen Konsequenzen sind Gegenstand umfassender Untersuchungen gewesen. Vgl. ins- besondere I. Schapera: Migrant Labour and Tribal Life. A Study of Conditions in the Bechuana- land Protectorate. London, 1947. Für weitere Angaben vgl.: Basutoland 1963. Report for the year 1963. London, 1964, S. 22 ff. und 28 ff.; Halpern, a. a. O. passim; Munger, a. a. O., S. 39 ff.

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damit, daß etwa 43 % seiner männlichen Bevölkerung in der Republik Beschäf- tigung finden, während Botswana und Swaziland nur etwa 20 °/o bzw. 15% entsenden. Die Oberweisungen und Abgaben der Wanderarbeiter beliefen sich 1963 für Lesotho auf £ 871 898 („family remittances and deferred pay") und für Botswana 1960 auf £ 356 0001). Rechnet man Ersparnisse und Waren sowie Steuern und Abgaben hinzu, ergeben sich wesentlich höhere Werte. So schätzt Munger, daß jährlich etwa £ 1,3 Mill, nach Botswana zurückgebracht werden2). Die Wanderarbeit gehört damit zu den unentbehrlichen Einnahmequellen dieser Staaten.

Als Länder ohne direkten Zugang zum Meer sind Botswana und Lesotho für den Personen- und Warenverkehr fast ausschließlich auf das südafrikanische Straßen- und Bahnnetz angewiesen. Da internationale Flughäfen bisher nicht angelegt wurden und Südafrika auf einer Kontrolle seines Luftraumes besteht, kann auch der Luftverkehr nur in Zusammenarbeit mit der Republik abgewickelt werden. Allein Botswana verfügt durch seine kurze gemeinsame Grenze mit Zambia zumindest potentiell über eine alternative Verkehrsroute und besitzt für den Luftverkehr einen gewissen, wenn auch sehr begrenzten Spielraum, der bisher beispielsweise von politischen Flüchtlingen aus Südafrika genutzt worden ist.

Auf dem Dienstleistungssektor ergeben sich durch die unmittelbare Nach- barschaft zu einem modernen Industriestaat erhebliche Vorteile, auf die hier nicht näher eingegangen zu werden braucht. Munger nennt außer den Handels- und Bankfazilitäten u.a.m. insbesondere den südafrikanischen Veterinärdienst, der personell und materiell entscheidend zur Förderung der Viehzucht in Bots- wana beigetragen hat und zwar zu wesentlich niedrigeren Kosten, als bei der Heranziehung anderer Partner entstanden wären8).

Schon dieser kurze Oberblick läßt erkennen, daß Botswana und Lesotho beim heutigen Stand ihrer Entwicklung nicht in der Lage sind, auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Südafrika zu verzichten, die ihnen lebensnotwendige Vor- teile verschafft, während sie umgekehrt für Südafrika - von der Wanderarbeit abgesehen - nur marginale Bedeutung hat. Sie befinden sich damit aber zugleich auch in einer ungewöhnlich starken Abhängigkeit, die in manchen Sektoren (Maisanbau!) sicher auch entwicklungshemmende Folgen hat. Schon aus ent- wicklungspolitischen Gründen sind beide Staaten daher bemüht, Maßnahmen zu ergreifen, die ihnen in Zukunft eine größere wirtschaftliche Eigenständigkeit sichern. Auch wenn hierfür insbesondere auf dem landwirtschaftlichen Sektor gewisse Aussichten für Botswana bestehen, so wird das ringsum von Südafrika umgebene Lesotho, wie selbst Halpern betont, „im wesentlichen von seinem großer Bruder abhängig bleiben"4).

Daran würde sich auch dann nichts ändern, wenn es gelänge, mit umfassender Auslandshilfe das Oxbow-Projekt zu verwirklichen, das nach Plänen von 19565) Investitionen in der Größenordnung von insgesamt £ 8,9 Mill, (in der ersten Stufe: £ 2,1 Mill.) erfordern würde. Hier könnten ca. 350 Mill. kWh Elektrizi- tät und 1,8 Mill, hi Wasser pro Tag unter günstigsten Bedingungen erzeugt werden. Lesotho würde dank der billigen Energie für industrielle Investitionen attraktiver werden und könnte Bewässerungsprojekte großen Stils in Angriff

*) Vgl. Basutoland. 1963, S. 29; Halpern, a. a. O., S. 307. 2) Vgl. Munger, a. a. O., S. 39. *) Vgl. Munger, a. a. O., S. 39 u. 51 f. u. 86 f. 4) Vgl. Halpern, a.a.O., S.439. 5) Für neuere Zahlen vgl. S. 54.

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nehmen. Die Einnahmen aus dem Verkauf von elektrischer Energie und Wasser würden möglicherweise ausreichen, um den Staatshaushalt aus eigener Kraft auszugleichen. Die Rentabilität dieses Projektes ist jedoch nur dann gewähr- leistet, wenn sich entsprechende Großabnehmer finden. Diese gibt es unter den gegebenen geographischen Verhältnissen aber nur in der Industrie und Landwirt- schaft des benachbarten Oranje-Freistaates und Transvaals, d. h. in Südafrika.

Botswana bietet ein etwas differenzierteres Bild. Für den Fleischexport hat es neben Südafrika in Großbritannien einen zweiten Hauptabnehmer. Aller- dings erfolgt der Export über Kapstadt und ist insofern doch wieder von Südafrika abhängig. Daneben bestehen aber auch in den nördlichen Nachbar- ländern wie Rhodesien, Zambia, Angola sowie in Kongo-Kinshasa schon heute oder zumindest potentiell günstige Absatzchancen. Die Entwicklung des Berg- baus liegt in Händen großer, in Rhodesien und Südafrika etablierter Gesell- schaften, die aber bisher keine besonders wertvollen mineralischen Lagerstätten entdeckt haben. Die Ausbeutung der Kohlevorkommen ist bisher an der Kon- kurrenz der rhodesischen und südafrikanischen Gruben gescheitert. Interessanter scheinen die Natronvorkommen der Makarikari Fiats zu sein, aus denen nach Plänen des „Rhodesian Selection Trust" jährlich 60 000 t Soda und 180 000 t Salz gewonnen werden könnten1). Damit wäre Botswana in der Lage, den bisher von Kenia gedeckten Bedarf Südafrikas an Soda zu decken und Zambia. Rhodesien und Teile Kongo-Kinshasas mit Salz zu beliefern. Eine bessere Nutzung des bisher in den Okawango-Sümpfen verdunstenden Wassers wäre nur in enger Zusammenarbeit mit Südwestafrika und Angola zu verwirklichen. Aufgrund seiner geographischen Lage und seiner relativ etwas günstigeren Ressourcen ist die wirtschaftliche Entwicklung Botswanas also nicht derart aus- schließlich auf Südafrika ausgerichtet wie diejenige Lesothos. So sieht Munger langfristig in einem engen Zusammengehen mit Südwestafrika interessante Mög- lichkeiten für Botswana2). Sie bestehen vor allem in den Vorteilen, die sich aus der Verbindung mit einem reicher ausgestatteten Land und dem Bau einer alternativen Bahnverbindung zum Meer ergeben. Als Routen kämen der Anschluß an die bestehende Strecke nach Walvis Bay oder an eine zur Erschlie- ßung des nördlichen Südwestafrika (Kaokoveld) notwendige Bahnlinie in Frage. Nach dem Urteil des Internationalen Gerichtshofes ist aber auch hier bis auf weiteres Südafrika der entscheidende Gesprächspartner. Im gegenwärtigen Zeit- punkt spielen jedoch die wirtschaftlichen Beziehungen zu Rhodesien eine wich- tigere Rolle. Nach wie vor ist Botswana auf die Bahnlinie Mafeking - Bulawayo der Rhodesian Railways angewiesen, die nur wegen des umfangreichen Durch- gangsverkehrs zwischen Südafrika und Rhodesien eine so günstige Zugfolge an- bieten können. Um diese Position auch gegenüber neuen rhodesisch-südafrikani- schen Bahnbauprojekten wahren zu können, wurde 1963 mit Nord- und Süd- rhodesien (heute: Zambia und Rhodesien) eine Vereinbarung getroffen, in der sich beide Staaten verpflichten, Botswana bei allen Vorschlägen zu konsultieren, die den Verkehr auf der durch sein Staatsgebiet führenden Bahnstrecke beein- trächtigen könnten3). Die wirtschaftlichen Kontakte mit Zambia sind demgegen- über von geringer Bedeutung.

Auch für Botswana bleibt also festzuhalten, daß trotz gewisser Verflech- tungen mit anderen afrikanischen Nachbarstaaten die wirtschaftliche Zusammen-

*) Vgl. Halpern, a. a. O., S. 316/7. *) Vgl. Munger, a. a. O.f S. 89 ff. 8) Vel. Munger, a. a. O., S. 98.

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arbeit mit Südafrika Vorrang besitzt. Kontinuierliche Wirtschaftsbeziehungen zu anderen afrikanischen Staaten würden wegen der ungünstigen Verkehrsver- bindungen und wegen der geringen Austauschmöglichkeiten kaum realisierbar sein. Das gleiche gilt auch für die Beziehungen zwischen Botswana und Lesotho. Eine Ausnahme bildet die 1963 aus dem Pius XII University College in Roma bei Maseru hervorgegangene National University of Basutoland, Bechuanaland und Swaziland. Damit ist in einem Bereich, auf den hier allerdings nicht näher eingegangen werden kann, eine kostensparende, gemeinsame Institution geschaf- fen worden, die für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Länder eine entschei- dende Bedeutung gewinnen kann und auf einzelstaatlicher Basis wohl kaum realisierbar gewesen wäre.

Harald Voss

Naturgeographische Aspekte Botswanas

In den eintönigen und weitläufigen Ebenen des großen südafrikanischen Bin- nenbecken, wo seit Tausenden von Jahren die Flüsse der Randschwelle ihre Schuttlast abladen und ihre Wasser verdunsten, dort sammelten sich, wie einst die Buschleute und Hottentotten, im unruhigen 19. Jahrhundert Teile der Betschuanen, um hier am Rande der kargen, aber Schutz bietenden Kalahari sich zu behaupten.

Das ungefähr 575 000 qkm große Staatsgebiet der Betschuananen, Botswana, umfaßt heute die zentralen Teile des Kalahari-Becken zwischen dem Zambesi im Norden und Oranje im Süden. Es gehört mit seinen rund 544 000 schwarzen Einwohnern (1964) zu den schwach besiedelten Bantugebieten des tropischen und subtropischen Afrika. Allseitig schließen die Randschwellen das Territorium von den Meeren ab. Kein Schiffahrtsweg führt vom Atlantik oder Indik in das Landesinnere nach Botswana. Eisenbahn, Kraftwagen und Flugzeug erschließen die Weiten des Beckens, auf denen die Rinder der Betchuanen grasen.

Die Trockenheit ist das Merkmal des Landes. Ihr ordnet sich die Natur, die Landschaft und der Mensch unter. Das Wasser, seine Gewinnung und Verteilung, das sind die Probleme der Wirtschaft in Botswana. Von seiner Verfügbarkeit hängt im großen Ausmaß die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Landes- teile und des gesamten Staates ab.

Die Trockenheit ist klimatisch bedingt, aber sie wird verschärft durch die Ge- stalt des Geländes, des Aufbaus und der Lagerung des Untergrundes. Großräu- mig spiegelt sich der Grad der Trockenheit in der Pflanzendecke bemerkenswert deutlich wider. Im Aufbau der Pflanzendecke zeigt sich auch bereits das zweite wesentliche Merkmal der Natur und Landschaft von Botswana: der fließende Obergang zwischen den einzelnen natürlichen Gegebenheiten und den verschiede- nen Landschaften. Ein Merkmal, das verständlich wird aus drei Tatsachen: dem Fehlen eines belebteren Geländes, dem gleichbleibenden Aufbau des Untergrundes und der Gleichförmigkeit des atmosphärischen Geschehens. Scharf akzentuierte aber vereinzelte Gegebenheiten ordnen sich im Bild der Landschaft unter.

Witterung und Klima

Das tägliche Wettergeschehen, der Ablauf der Witterung und der jahres- zeitliche Gang des Klimas werden gesteuert von der wechselnden Lage der Hoch-(Winter)- und Tief-(Sommer)druckgebiete über dem südafrikanischen Fest-

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