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AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 Aktuelles aus Berlin und Oberberg MICHAELA ENGELMEIER MdB NEWSLETTER AUS DEM BUNDESTAG UND DEM WAHLKREIS 3. JULI 2015 Seit ihrer Gründung vor mehr als 150 Jahren ist die SPD eine Partei der internationalen Solidarität. Es waren Sozialdemokraten, die 1925 die „Vereinigten Staaten von Eu- ropa“ forderten. Das großartige Projekt der Europäischen Union wurde nach den Katastrophen des 20. Jahrhunderts maßgeblich von Sozialdemokraten und Sozialisten gestaltet. In einem Impulspapier über die künftigen Herausforderungen an die Politik der SPD, das wir in den kommenden Wochen diskutieren wollen, hat das Präsidium der Par- tei den folgenden Leitsatz formu- liert: „Die SPD will, dass Deutsch- land ein guter Nachbar und ver- trauenswürdiger Partner in Europa ist. Wir denken an unsere Ge- schichte. Wir haben große Hilfe be- kommen. Und wir haben selbst tat- kräftig an- deren ge- holfen. Heute geht es uns bes- ser als vie- len. Aber Hochmut kommt vor dem Fall. Die Sozialdemokratie ar- beitet für ein starkes Europa, das wieder Hoffnung weckt.“ Diesem Leitsatz fühlen wir uns auch in diesen schwierigen Tagen verbunden. Wir wollen und wer- den Solidarität geben. Doch wir müssen auch Solidarität und Ver- antwortungsbewusstsein aller an- deren europäischen Partner erwar- ten. Noch nie seit den Römischen Ver- trägen war Europa in einer so tie- fen inneren Krise wie heute. Nicht nur die Bewältigung der Finanz- krise in Griechenland fordert uns heraus, sondern auch die große Zahl von Menschen, die vor Not, Krieg und Elend aus ihren Ländern in der Hoffnung auf ein sicheres Leben nach Europa flüchten. Und nicht zuletzt das Erstarken europa- feindlicher und nationalistischer Parteien in vielen europäischen Nachbarstaaten. Wir deutsche So- zialdemokraten werden aber ge- meinsam mit unseren Freunden in der Sozialdemokratischen Partei Europas alles dafür tun, damit Eu- ropa diese Bewährungsprobe ver- antwortungsbewusst und solida- risch besteht. Nur gemeinsam wer- den die Völker und Nationen Euro- pas in einer sich rasant verändern- den Welt eine starke Stimme ha- ben und Wohlstand und Sicherheit für unsere Kinder und Enkel ge- währleisten können. Vor allem für die Entwicklung in Griechenland müssen in diesen Tagen folgenreiche Entscheidun- gen getroffen werden. Das gilt für die Regierung und die Bevölkerung Griechenlands. Das gilt für die Re- gierung in Deutschland und die anderen Regierungen der Euro- zone. Das gilt für die Europäische Kommission und das Parlament. Und das gilt für die gesamte euro- päische Sozialdemokratie. Griechenland droht in diesen Ta- gen die Zahlungsunfähigkeit. Diese bittere Wahrheit müssen alle er- kennen, auch die Regierung Griechenlandkrise Wir werden die Menschen in Griechenland nicht im Stich lassen!

Newsletter Michaela Engelmeier - Nr. 28 - Ausgabe 12-2015

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Aktueller Newsletter der SPD-Bundestagsabgeordneten Michaela Engelmeier Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 vom 03.07.2015

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AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG Nr. 28 - Ausgabe 12-2015

Aktuelles aus Berlin und

Oberberg

MICHAELA ENGELMEIER MdB

NEWSLETTER AUS DEM BUNDESTAG UND DEM WAHLKREIS 3. JULI 2015

Seit ihrer Gründung vor mehr als 150 Jahren ist die SPD eine Partei der internationalen Solidarität. Es waren Sozialdemokraten, die 1925 die „Vereinigten Staaten von Eu-ropa“ forderten. Das großartige Projekt der Europäischen Union wurde nach den Katastrophen des 20. Jahrhunderts maßgeblich von Sozialdemokraten und Sozialisten gestaltet.

In einem Impulspapier über die künftigen Herausforderungen an die Politik der SPD, das wir in den kommenden Wochen diskutieren wollen, hat das Präsidium der Par-tei den folgenden Leitsatz formu-liert: „Die SPD will, dass Deutsch-land ein guter Nachbar und ver-trauenswürdiger Partner in Europa

ist. Wir denken an unsere Ge-schichte. Wir haben große Hilfe be-kommen. Und wir haben selbst tat-kräftig an-deren ge-holfen. Heute geht es uns bes-ser als vie-

len. Aber Hochmut kommt vor dem Fall. Die Sozialdemokratie ar-beitet für ein starkes Europa, das wieder Hoffnung weckt.“

Diesem Leitsatz fühlen wir uns auch in diesen schwierigen Tagen verbunden. Wir wollen und wer-den Solidarität geben. Doch wir müssen auch Solidarität und Ver-antwortungsbewusstsein aller an-deren europäischen Partner erwar-ten.

Noch nie seit den Römischen Ver-trägen war Europa in einer so tie-fen inneren Krise wie heute. Nicht nur die Bewältigung der Finanz-krise in Griechenland fordert uns heraus, sondern auch die große Zahl von Menschen, die vor Not,

Krieg und Elend aus ihren Ländern in der Hoffnung auf ein sicheres Leben nach Europa flüchten. Und nicht zuletzt das Erstarken europa-feindlicher und nationalistischer Parteien in vielen europäischen Nachbarstaaten. Wir deutsche So-zialdemokraten werden aber ge-meinsam mit unseren Freunden in der Sozialdemokratischen Partei Europas alles dafür tun, damit Eu-ropa diese Bewährungsprobe ver-antwortungsbewusst und solida-risch besteht. Nur gemeinsam wer-den die Völker und Nationen Euro-pas in einer sich rasant verändern-den Welt eine starke Stimme ha-ben und Wohlstand und Sicherheit für unsere Kinder und Enkel ge-währleisten können.

Vor allem für die Entwicklung in Griechenland müssen in diesen Tagen folgenreiche Entscheidun-gen getroffen werden. Das gilt für die Regierung und die Bevölkerung Griechenlands. Das gilt für die Re-gierung in Deutschland und die anderen Regierungen der Euro-zone. Das gilt für die Europäische Kommission und das Parlament. Und das gilt für die gesamte euro-päische Sozialdemokratie.

Griechenland droht in diesen Ta-gen die Zahlungsunfähigkeit. Diese bittere Wahrheit müssen alle er-kennen, auch die Regierung

Griechenlandkrise Wir werden die Menschen in Griechenland nicht im Stich lassen!

Aktuelles aus Berlin und Oberberg – Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 2

Tsipras und die Bürgerinnen und Bürger Griechenlands. Diese Situa-tion haben wir abzuwenden ver-sucht. In den vergangenen Wochen haben wir gemeinsam mit Martin Schulz, Frank-Walter Steinmeier und Jean-Claude Juncker sowie un-seren sozialdemokratischen und sozialistischen Freundinnen und Freunden in Europa alle nur denk-baren Anstrengungen unternom-men, um den Verbleib Griechen-lands im Euro zu ermöglichen.

Der griechischen Regierung wur-den Ende vergangener Woche Vor-schläge für Hilfen unterbreitet, die weiter gingen als alles, was in den vergangenen Jahren einem der Kri-senstaaten angeboten wurde. Diese Vorschläge wurden gerade vor dem Hintergrund der kritischen wirt-schaftlichen und sozialen Lage Griechenlands formuliert. Wir glauben, dass sich in diesen Ange-boten auch die Einsicht der euro-päischen Institutionen und des In-ternationalen Währungsfonds (IWF) spiegelt, dass die Rettungs-politik der Vergangenheit zu ein-seitig und letztlich nicht erfolg-reich war. Nur auf Sparmaßnah-men zu setzen und auf jeden Im-puls für Wachstum und Beschäfti-gung ebenso zu verzichten wie auf Hilfsprogramme zur Abfederung der sozialen Härten konnte nicht erfolgreich sein. Darauf haben wir Sozialdemokraten immer wieder hingewiesen. Es ist vor allem der Arbeit von Sozialdemokraten und insbesondere Martin Schulz zu verdanken, dass es jetzt qualitativ neue und bessere Hilfsangebote für Griechenland gab. Sie zeigen einen echten Ausweg für Griechenland. Und sie nehmen Rücksicht auf so-ziale Härten. Und vor allem: sie be-inhalten Investitionen in Wachs-tum und Beschäftigung.

Dazu zählen:

• Eine fünfmonatige Verlänge-rung des laufenden Hilfspro-gramms bis November mit wei-teren Auszahlungen von mehr als 15 Mrd. Euro;

• Eine sofortige Auszahlung von 1,8 Mrd. Euro, um den Zah-lungsausfall in dieser Woche abzuwenden;

• Ein neues drittes Hilfspro-gramm als Anschlussfinanzie-rung für die Zeit danach;

• Die Chance einer Schuldener-leichterung, wenn die Reformen umgesetzt werden;

• 35 Milliarden € Wachstumsin-vestitionen aus europäischen Fonds bis 2020.

Aber auch diese Angebote waren und sind natürlich mit Bedingun-gen verbunden. Zu den Regeln von Finanzhilfen im Euroraum gehört, dass beide Seiten sich darüber ver-ständigen, mit welchen Reformen Schulden abgebaut und Wirt-schaftskraft wiedererlangt werden können. Würde man darauf ver-zichten, würden sich immer wie-der neue Schulden und finanzielle Probleme ergeben. Solidarität und die Bereitschaft zu Eigenverant-wortung und Reformen im eigenen Land gehören für uns Sozialdemo-kraten zusammen.

Doch auch bei den in Griechen-land notwendigen Reformmaßnah-men gab es die Bereitschaft, mit der Regierung in Athen einen fai-ren Kompromiss zu vereinbaren:

• Die Zielmarken für den Primär-überschuss im griechischen Haushalt – also der positive Saldo nach Abzug des Schul-dendienstes – wurden herabge-setzt, ebenso die Zielmarken für die erwarteten Privatisierungs-erlöse.

• Soziale Maßnahmen zur Be-kämpfung der humanitären Krise (Unterstützung Bedürfti-ger mit Nahrungsmitteln, Strom, Mieten, Gesundheitsver-sorgung) gehörten ebenso dazu wie die Einführung einer sozia-len Grundsicherung. Es sollte z.B. auch keine Mehrwertsteu-ererhöhung auf Medikamente und Grundnahrungsmittel ge-ben. Und im Rahmen einer Ren-tenstrukturreform, deren Not-wendigkeit auch von der grie-chischen Regierung akzeptiert wurde, konzentrierten sich die Maßnahmen auf die Frühver-rentung und auf die 20% der Höchstrentenbezieher.

• Außerdem eine energische Be-kämpfung der Steuerflucht und eine deutliche Kürzung der Mi-litärausgaben.

Aber es ging nicht nur um Haus-haltssanierung durch Ausgabekür-zungen. Auch Einnahmeverbesse-rungen durch eine Anhebung der Unternehmensbesteuerung und durch Bekämpfung von Steuerbe-trug waren vorgesehen.

Die griechische Regierung hat diese weitreichenden Angebote nicht verhandelt, sondern sie hat einen anderen Weg eingeschlagen, in dem sie ein Referendum ange-kündigt und dadurch einseitig und plötzlich die Verhandlungen abge-brochen hat. Über die Motive will ich nicht spekulieren.

Dass die griechischen Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum entscheiden können, ist legitim. Aber es muss klar sein, worüber dabei entschieden wird: Es geht letztlich um die Frage: Ja oder Nein zum Euro. Eine Ablehnung der Angebote in der Hoffnung, gar keine Gegenleistungen mehr brin-gen zu müssen, steht nicht zur Dis-kussion. Das muss jede verantwor-tungsbewusste Regierung ihren Bürgern sagen.

Wir Sozialdemokratinnen und So-zialdemokraten werden die Men-schen in Griechenland in keinem Fall im Stich lassen. Wenn die griechischen Bürgerinnen und Bür-ger sich in ihrem Votum zum Ver-bleib im Euro bekennen, dann wer-den wir sofort die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Doch auch für den Fall, dass es zur Zahlungs-unfähigkeit kommt, wird Unter-stützung bereit stehen. Wir werden helfen.

Wie auch immer Griechenland ent-scheidet: Der Euro bleibt in jedem Fall eine starke und sichere Wäh-rung. Deutschland und Europa werden alles tun, damit der Euro-raum stabil bleibt. Wir streiten weiter für ein solidarisches Europa der Menschen, das Frieden und Wohlstand sichert. n

Aus dem Deutschen Bundestag

Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 3

Es gibt Menschen, die den Zeit-punkt ihres Ausscheidens aus dem Leben durch Suizid selbst bestim-men möchten. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehö-rige, Ärzte oder Sterbehilfever-eine. Über die Frage, ob diese Ster-behilfe straffrei bleiben soll, wird der Bundestag in diesem Jahr ent-scheiden. In 1. Lesung wurde in dieser Woche im Deutschen Bun-destag über die Gesetzentwürfe zur „Regelung der ärztlich beglei-teten Lebensbeendigung (Suizid-hilfegesetz)“ beraten.

„Der Gesetzentwurf soll das ver-trauensvolle Arzt-Patienten-Ver-hältnis vor rechtlichen Sanktionen schützen“, so die Bundestagsabge-ordnet Michaela Engelmeier „Dort, wo es um menschliches Leiden an der Grenze zwischen Leben und Tod geht, ist das Strafrechts das falsche Mittel. Daher unterstütze ich den Antrag meiner Kollegen Dr. Carola Reimann, Prof. Dr. Karl Lauterbach und Burkhard Lischka zum Suizidhilfegesetz“.

Die SPD-Abgeordneten sind der Auffassung, dass der in Deutsch-land seit nahezu 150 Jahren beste-hende Grundsatz gewahrt bleiben sollte, wonach sowohl der Suizid als auch die Beihilfe zum Suizid

straflos ist. Im Unterschied zu al-len anderen Gesetzentwürfen zur Sterbehilfe sehen die Politiker be-wusst von einer Änderung des Strafrechts ab.

Umfragen zufolge lehnt die große Mehrheit der Bevölkerung eine Verschärfung des Strafrechts ab. In einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme haben 141 Straf-rechtslehrerinnen und Strafrechts-lehrer vor einer Ausweitung des Strafrechts im Zusammenhang mit der Sterbehilfe gewarnt. Die Ärzte bitten darum, dass ihnen am Kran-kenbett eine verantwortliche Ge-wissensentscheidung auch weiter-hin ohne strafrechtliche Drohun-gen ermöglicht wird.

„Die Menschen wünschen sich, dass wir anstelle des Strafrechts das Leiden der Patienten und ihrer Angehörigen in den Blick neh-men“, so Engelmeier. „Diesem Wunsch der Menschen sollten wir als Parlament entsprechen“.

Derzeit besteht eine hohe Rechts-unsicherheit für Ärzte und Patien-ten, da das ärztliche Standesrecht in 10 von 17 Landesärztekammern die ärztliche Suizidhilfe untersagt, obgleich die Suizidhilfe straflos ist. Ärzte riskieren daher berufs-rechtliche Sanktionen je nachdem,

in welcher Ärztekammer sie Mit-glied sind. Im Falle einer Verschär-fung des Strafrechts würde die oh-nehin komplizierte Rechtslage noch schwieriger.

Der Versuch, das Wirken von Ster-behilfevereinen und einzelnen „Sterbehelfern“ im Wege eines Verbots der organisierten, ge-schäftsmäßigen bzw. gewerbsmäßi-gen Suizidhilfe unter Strafe zu stellen, beinhaltet ein empfindli-ches Risiko vor allem für diejeni-gen Ärzte, die im Rahmen ihrer be-ruflichen Tätigkeit regelmäßig mit Grenzfällen zu tun haben, wie etwa Onkologen und Palliativme-diziner. Diese Ärzte müssen be-fürchten, dass ihre Gewissensent-scheidung strafrechtliche Ermitt-lungen nach sich zieht, auch wenn sie nur in sehr wenigen Ausnah-mefällen Suizidhilfe leisten wür-den und eine Verurteilung un-wahrscheinlich wäre. Dies gefähr-det das vertrauensvolle Arzt-Pati-enten-Verhältnis.

Deshalb sieht der Gesetzentwurf die Aufnahme eines neuen Para-grafen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, der es todkranken Menschen ausdrücklich gestattet, ihren be-handelnden Arzt des Vertrauens um Hilfe bei der selbstvollzogenen Lebensbeendigung zu bitten. Diese Vorschrift betrifft nur die Fälle, bei denen es nicht mehr um das Ob des Todes, sondern nur noch da-rum geht, ob der Patient weiter lei-den muss. Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben in Würde.

Nach dieser Vorschrift soll eine ärztliche Suizidhilfe unter folgen-den Voraussetzungen geschützt sein:

• Der Patient muss volljährig und einwilligungsfähig sein.

• Der Patient muss an einer un-heilbaren und unmittelbar zum Tode führenden Erkrankung lei-den. Damit betrifft diese Vor-schrift nur die sehr wenigen Fälle, bei denen die Palliativ-medizin an ihre Grenzen stößt.

Aus dem Deutschen Bundestag

Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe

Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben in Würde

Aktuelles aus Berlin und Oberberg – Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 4

Ausgeschlossen sind z.B. psy-chische Erkrankungen oder De-menz.

• Der Patient muss über zur Ver-fügung stehende Alternativen, insbesondere über palliativme-dizinische Behandlungsmög-lichkeiten aufgeklärt werden.

• Die ärztliche Diagnose muss von mindestens einem weiteren Arzt bestätigt werden.

• Für den Arzt besteht der Grund-satz der Freiwilligkeit.

Für alle anderen Fallkonstellatio-nen bleibt es bei der derzeitigen Rechtslage.

Mit einer solchen Regelung wird den Menschen die Sicherheit gege-ben, sich in einer Leidenssituation ihrem behandelnden Arzt anver-trauen zu können. Er vermag es am besten einzuschätzen, was in Wür-digung der Gesamtsituation zu ver-antworten ist. Die Erfahrung aus der Sterbebegleitung lehrt, dass ge-rade das sichere Wissen, sich in ei-ner aussichtslosen Situation an ei-nen Arzt wenden zu können, dazu führt, dass Menschen von einem Suizidwunsch letztlich Abstand nehmen.

„Sterbehilfevereine und solche Personen, die von sich aus Sterbe-hilfe anbieten, lehne ich ab“, sagte Engelmeier „Deren Tätigkeit wird mit der vorgeschlagenen Regelung wirksam die Grundlage entzogen, ohne die verantwortungsvoll han-delnden Ärzte zu gefährden“.

Die Erfahrung aus anderen Län-dern zeigt, dass dort, wo die ärztli-che Suizidhilfe gestattet ist, sich die Anzahl der Suizidhilfefälle konstant auf sehr niedrigem Ni-veau bewegt.

„Dies sollte uns ermutigen“, so En-gelmeier abschließend „Die Ärzte verdienen unser Vertrauen. Der Gesetzentwurf schafft Rechtssi-cherheit und leistet einen Beitrag zum Rechtsfrieden in unserem Land in einer ethisch schwierigen Frage“. n

Der Deutsche Bundestag wird erst nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf zum Fracking ent-scheiden. Grund ist das Beharren der Union auf einer Expertenkom-mission, die anstelle des Parla-ments eine Entscheidung über die Anwendung von Fracking treffen soll.

„Einer solchen Selbstentmachtung der gewählten Volksvertretung kann die SPD nicht zustimmen“, sagt die oberbergische Bundestags-abgeordnete Michaela Engelmeier.

Die Landes-SPD mit Hannelore Kraft an der Spitze hat sich ge-meinsam mit der NRW-Landes-gruppe in der SPD-Bundestagsfrak-tion klar gegen Fracking positio-niert. Engelmeier: „Fracking ist eine heute nicht zu verantwor-tende Risikotechnologie. Der Schutz von Trinkwasser und Ge-sundheit hat absolute Priorität ge-genüber wirtschaftlichen Interes-sen.“

Die CDU dagegen spricht mit ge-spaltener Zunge. Vor Ort in den Wahlkreisen und auf Landesebene ist sie gegen Fracking. Doch die zentralen Verhandler aus Reihen der NRW-CDU in Berlin sind stramm auf Pro-Fracking-Kurs und wollen eine Expertenkommission –

die von CDU-Kanzleramtsminister Peter Altmaier erdacht wurde – an-stelle des Bundestages über kom-merzielle Fracking-Projekte ent-scheiden lassen. Dies will die SPD-Abgeordnete Michaela Engelmeier nicht hinnehmen: „Über die Risi-kotechnologie Fracking kann nur der demokratisch legitimierte Bun-destag entscheiden. Die von der CDU erdachte Altmaier-Kommis-sion wäre ein demokratischer Sün-denfall.“

Das Doppelspiel der CDU müsse ein Ende haben, so Engelmeier. „Vor Ort gegen Fracking sein und in Berlin dafür – das ist nichts an-deres als eine Täuschung der Wäh-lerinnen und Wähler. Ich erwarte jetzt ein klares Signal der Union, dass sie die Aufgaben des Parla-ments ernst nimmt und die unde-mokratische Idee der Altmaier-Kommission aufgibt. Vorher kann es keine Einigung beim Fracking-Gesetz geben.“ n

Beratung über Gesetzentwurf vertagt

CDU in NRW muss Klarheit bei Fracking schaffen

Aus dem Deutschen Bundestag

Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 5

Seit einigen Wochen häufen sich Berichte über „Hinkley Point C“, ein in Großbritannien (Nähe Bridgwater, Somerset, an der Süd-westküste von England) geplantes AKW-Neubauprojekt. Hintergrund ist die Entscheidung der EU-Kom-mission Ende 2014, in der natio-nale Beihilfen genehmigt wurden, die die britische Regierung für Hinkley Point C vorsieht.

Mit der Veröffentlichung der Kom-missionsentscheidung Ende April 2015 im EU-Amtsblatt läuft im Juli 2015 die Frist zur Einreichung ei-ner Nichtigkeitsklage gegen diese Entscheidung ab. Einige Stimmen, darunter zwei Anträge der Fraktion DIE LINKE sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und eine Initiative von Greenpeace Energy, fordern Deutschland auf, gegen die Entscheidung der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage einzu-reichen.

Die Bundesregierung hat den Bei-hilfebeschluss der EU-Kommission zu Hinkley Point C faktisch und rechtlich analysiert. Danach ent-hält der Beschlusstext keine beihil-ferechtlichen Aussagen, die nach Ansicht der Bundesregierung so of-fensichtlich fehlerhaft sind, dass eine Nichtigkeitsklage hinreichend erfolgsversprechend wäre. Eine Klage gegen die Entscheidung der EU-Kommission wäre damit vor al-lem eine Einmischung in die natio-nale energiepolitische Entschei-dungskompetenz eines Mitglied-staates. In der Auseinandersetzung geht es somit nicht um die Haltung zur Kernenergie, sondern um die Frage, ob aus beihilferechtlicher Sicht die Einreichung oder Unter-stützung einer Klage gegen die Ent-scheidung der EU-Kommission Aussicht auf Erfolg hat.

Gemäß §31 GO erklärt die Bundes-tagsabgeordnete Michaela Engel-meier zu der Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Aktiv gegen Subventionen

für den Neubau von Atomkraftwer-ken in der EU“ und den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN „Subventionen für britisches Atomkraftwerk Hinkley Point C stoppen und rechtliche Schritte einlegen“ (TOP 18 der Plenarsit-zung des Deutschen Bundestages am 02.07.2015):

„Wenn Deutschland nicht gegen die Entscheidung der EU-Kommis-sion zur Genehmigung der Beihilfe für Hinkley Point C klagt, ist darin keine Unterstützung von Atom-energie zu sehen. Genauso liegt in der Ablehnung entsprechender Bundestagsanträge keine Abwen-dung vom notwendigen Atomaus-stieg vor. Der Atomausstieg in Deutschland ist für mich unum-kehrbar. Mit der SPD setze ich mich sowohl national als auch eu-ropäisch und international für den Ausstieg aus der Atomenergie, den Umstieg auf Erneuerbare Energien sowie für mehr Energieeffizienz ein. Der europäische Atomausstieg ist insofern eine politische Auf-gabe, die nicht über einen beihilfe-rechtlichen Klageweg auf den EuGH abgewälzt werden kann und sollte.

Im Einzelnen zu den genannten Bundestagsanträgen:

Ende 2014 hat die EU-Kommission die nationalen Beihilfen, die die britische Regierung für Hinkley Point C vorsieht, genehmigt. Mit den genannten Anträgen wird Deutschland aufgefordert, gegen die Entscheidung der EU-Kommis-sion beim EuGH zu klagen.

Die von der britischen Regierung für Hinkley Point C vorgesehene Förderung ist unbestritten eine Beihilfe. Das EU-Beihilferecht ge-steht der EU-Kommission über Art. 107 EUV weite Ermessensspiel-räume für die Genehmigung von Beihilfen zu. Die Beihilfe-Geneh-migung der EU-Kommission ist nach Einschätzung der von Seiten der SPD im Rahmen der Öffentli-chen Anhörung des Ausschusses

für Wirtschaft und Energie am 17. Juni 2015 benannten Sachverstän-digen nicht offenkundig rechtsfeh-lerhaft. Diese Einschätzung wird auch von der Bundesregierung ge-teilt.

Eine Klage gegen die Entscheidung der EU-Kommission erhielte insbe-sondere vor diesem Hintergrund eine politische Dimension, zumal hiermit auf die britische Entschei-dung über die Ausgestaltung ihres Energiemixes eingegangen wird. Nach Art. 194 EUV ist es das Recht der Mitgliedstaaten über ihren Energiemix zu entscheiden. Deutschland hat bei der Förderung Erneuerbarer Energien stets – zu Recht – die nationale energiepoliti-sche Entscheidungskompetenz be-tont. Dieser Maßstab sollte auch für den Umgang mit den Energie-politiken anderer Mitgliedstaaten gelten. Mit der Beihilfe-Entschei-dung zu Hinkley Point C hat die EU-Kommission einen weiterge-henden Förderrahmen erlaubt, als sie etwa für Erneuerbare Energien in den (für die Mitgliedsstaaten nicht-verbindlichen) Energie-Bei-hilfeleitlinien vorgesehen sind. Vor diesem Hintergrund und auch, weil sich die EU gemeinsam auf den Ausbau Erneuerbarer Energien verständigt hat, muss zukünftig erst recht ein breiterer Handlungs-spielraum bei der Gestaltung von Fördersystemen für Erneuerbare Energien möglich sein.

Klar ist aber auch, dass es eine eu-ropäische Förderung für den Neu-bau von Atomkraftwerken aus öf-fentlichen Geldern nicht geben darf. In den Beratungen zum Euro-päischen Fonds für strategische In-vestitionen (EFSI) haben sich zu-erst Bundesminister Sigmar Gab-riel und dann auch die gesamte Bundesregierung explizit gegen eine Aufnahme der Förderung von Kernkraftwerken ausgesprochen. Die Bundesregierung hat erklärt, dass sie auch im Rahmen weiterer Diskussionen zu den Einzelbau-steinen der Energie-Union eine EU-Förderung oder gar einen euro-päischen Förderrahmen für Kern-kraftwerke entschieden ablehnen wird. Aus diesen Gründen lehne ich die oben angegebenen Anträge ab“. n

Persönliche Erklärung

„Atomausstieg in Deutschland ist unumkehrbar“

Aus dem Deutschen Bundestag

Aktuelles aus Berlin und Oberberg – Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 6

Am 30. Juni begrüßte die sportpo-litische Sprecherin der SPD-Bun-destagsfraktion Michaela Engel-meier, Prof. Dr. Joachim Mester vom Institut für Trainingswissen-schaft und Sportinformatik der Sporthochschule Köln als Gast der AG Sport im Deutschen Bundes-tag.

Prof. Mester, der bereits als Sach-verständiger im Sportausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema „Neue Strukturen für die Spitzenförderung“ eine Analyse zur Wirksamkeit des Fördersys-tems vorgestellt hatte, ist auch Lei-ter des Instituts für Trainings- und Bewegungslehre an der deutschen Sporthochschule Köln, Vorsitzen-der des Vorstandes von „momen-tum“, dem deutschen Forschungs-zentrum für Leistungssport und seit vielen Jahren engagiert in der Begleitung des Leistungssportes in Deutschland.

Nach Mesters Analyse ist das am Medaillenspiegel gemessene eher bescheidene Abschneiden des deutschen Teams bei den olympi-schen und paralympischen Spielen in London 2012 kein Zufall gewe-sen, sondern Teil eines klaren Ne-gativtrends. Die Ursachen für den Rückgang der olympischen und paralympischen Medaillen sieht er im System - auch durch mangeln-den Wettbewerb im Betreuungssys-tem der Athletinnen und Athleten.

„Sportlerinnen und Sportler könn-ten mit sportwissenschaftlicher

Unterstützung viel passgenauer im Training betreut und auch langfris-tig auf internationale Wettkämpfe vorbereitet wer-den“, so Mester. Durch ein Training unter wissen-schaftlicher Begleitung könnten besonders hohe körperliche Leis-tungsfähigkeiten erreicht und da-mit auch Verletzungen und Über-belastung im Verlauf einer Sport-ler-Karriere verhindern werden.

„Professor Mesters Institut liefert wissenschaftliches Know-How der Grundlagenforschung für die Ath-letinnen und Athleten und ver-netzt es in und außerhalb der Sportwissenschaften“ so Engel-meier.

„Ein Angebot für eine klassische Win-Win-Situation, das wir in der SPD-Bundestagsfraktion gerne für die Beratungen über eine Reform der Spitzensportförderstruktur auf-greifen werden“. Die Arbeit sei eine wertvolle Unterstützung für die Sportlerinnen und Sportler, diente einer zielgenauen Sportför-derung des Bundes und ergänze bestehende Forschungseinrichtun-gen, so die Bundestagsabgeordnete und dankte Prof. Mester für sein Engagement. n

Nicht verpassen: European Maccabi Games 2015 in Berlin

Die European Maccabi Games 2015 sind Europas größte jüdische Sportveranstaltung, die alle vier Jahre in einer anderen europäi-schen Stadt ausgetragen wird. 70. Jahre nach Ende der Shoa wird Berlin vom 27. Juli bis zum 5. Au-gust erstmals Gastgeber der Spiele.

„Nachdem ich selbst Gast der Mac-cabi Games in Israel sein durfte, freut es mich persönlich sehr, dass die Spiele 2015 in Berlin und da-mit zum ersten Mal in Deutschland stattfinden“ so die Bundestagsab-geordnete und sportpolitische

Sprecherin der SPD Bundestags-fraktion Michaela Engelmeier. „Ich fühle mich sehr geehrt die Paten-schaft für die Sportart Halbmara-thon übernehmen zu dürfen“.

2.300 jüdische Sportler und über 300 Volontäre jeden Alters und Re-ligion werden aus aller Welt in die Deutschlands Hauptstadt kommen, um Teil eines großartigen und ein-maligen Events zu werden.

Die Eröffnungsfeier wird am 28. Juli um 20 Uhr in der Berliner Waldbühne stattfinden. Zu der Veranstaltung werden mehr als 10.000 Zuschauer erwartet.

Zum Programm gehören unter an-derem:

• Eröffnungsrede: Bundespräsident Joachim Gauck

• Moderation: Palina Rojinski

• Live Performance: Matisyahu und Adel Tawil

• Special Act: Dana International

Über die ganze Woche verteilt wird es verschiedene Events und ein umfangreiches Rahmen-pro-gramms geben. Der Eintritt ist frei.

Alle Informationen über die Euro-pean Maccabi Games 2015 finden Sie im Internet unter: www.emg2015.de.

Lesen Sie neben einem Grußwort der Bundestagsabgeordneten Mi-chaela Engelmeier interessante In-terviews mit Adel Tawil, Sarah Po-ewe, der Holocaustüberlebenden Margot Friedländer und Grußworte von Kanzlerin Dr. Angela Merkel und Jerômé Boateng. n

Prof. Dr. Mester zu Gast in der AG Sport

Wissenschaftliche Kompetenz für mehr Förderstruktur im Spitzensport

Aus dem Sport

Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 7

In der letzten Woche fand die zweitägige Fachkonferenz der sportpolitischen Sprecher aller so-zialdemokratischen Landtagsfrak-tionen und der SPD-Bundestags-fraktion in Hannover statt. Die SPD-Fraktion im Niedersächsi-schen Landtag hatte zu dieser Konferenz eingeladen, in deren Mittelpunkt die Förderung des Breitensports stand.

„Für den Breitensport ist ein gutes Miteinander von Sport und Woh-nen besonders wichtig. Deshalb haben wir heute vereinbart, dass wir in allen Länderparlamenten Initiativen ergreifen, damit der Lärm von Kindern und Jugendli-chen auf Sportanlagen privilegiert wird“, erklärt Karl-Heinz Haus-mann, sportpolitischer Sprecher der niedersächsischen SPD-Land-tagsfraktion. Hintergrund ist, dass das Thema Lärm seit vielen Jahren ein „Dauerbrenner“ in der Diskus-sion um die Rahmenbedingungen für den Sport in Deutschland ist. In den letzten Jahren kam es ver-mehrt zu Einschränkungen des Be-triebs von Sportanlagen, nachdem sich Nachbarn und Anwohner ge-gen die Lärmimmissionen, die von Sportanlagen ausgehen, gerichtlich zur Wehr setzten und damit zum Teil auch erfolgreich waren. Das

führte dazu, dass manche Sportan-lagen nur noch sehr eingeschränkt nutzbar sind.

„Für viele Sportvereine, Trainerin-nen und Trainer, Eltern und Kin-der ist das eine absurde Situation“ ist die sportpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Mi-chaela Engelmeier, überzeugt. Kin-derlärm sei kein schädlicher Um-welteinfluss und das müsse selbst-verständlich auch für Kinderlärm im Sport gelten. „Wir wollen au-ßerdem die Regelungen zu den Ruhezeiten wie etwa zur Mittags-ruhe an Sonn- und Feiertagen den tatsächlichen Lebensverhältnissen anpassen“, so Engelmeier.

Weitere Themen der Fachkonfe-renz waren die Förderung des Leis-tungs- und Breitensports, der Kampf gegen Doping und Spielma-nipulation, sowie geplante Maß-nahmen für den Lärmschutz auf Sportanlagen. Die sozialdemokrati-schen Sprecherinnen und Sprecher der Länder sowie der SPD-Bun-destagsfraktion haben auf der Kon-ferenz verabredet, Projekte zur För-derung der Infrastruktur im Sport voranzubringen. „Im Rahmen des Ausbaus der Ganztagsschulen in Niedersachsen liegen uns die Ko-operationen von Schulen und

Sportvereinen ganz besonders am Herzen“, erklärt der niedersächsi-sche SPD-Abgeordnete Hausmann.

Auch das neue Anti-Doping-Ge-setz, dessen Entwurf der Bundes-tag derzeit berät, sorgt für einen Schutz des Sports indem es den fairen organisierten Sportwett-kampf stärkt und die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler schützt. Ein Gesetz gegen Spielma-nipulation wird derzeit entwickelt. „Damit schaffen wir weitergehende strafrechtliche Regelungen im Kampf gegen Doping und Manipu-lation im Sport“ erläutert Engel-meier.

Ganz besonders freut sich der Nie-dersachse Karl-Heinz Hausmann über die Olympia Bewerbung Hamburgs: „Die Bewerbung Ham-burgs ist auch eine Riesenchance für den Sport in Niedersachsen. Deshalb freue ich mich, dass der Bund die Bewerbung mit 30 Mio. Euro unterstützt“. n

Sportpolitische Fachkonferenz Kinderlärm auf Sportanlagen ist kein schädlicher Umwelteinfluss

Aus dem Sport

Aktuelles aus Berlin und Oberberg – Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 8

Nachdem die TTIP Resolution am 9. Juni von Parlamentspräsident Martin Schulz wegen der zahlrei-chen Änderungsanträge zur Prü-fung an den Ausschuss für inter-nationalen Handel (INTA) zurück-verwiesen wurde und dort bei der außerordentlichen Sitzung am vergangenen Montag zum wesent-lichen Konfliktpunkt Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) keine Lösung gefunden wurde, greift Schulz mit einem eigenen Vorschlag in die Debatte über das Freihandelsabkommen TTIP ein.

Mit TTIP soll der größte Wirt-schaftsraum der Welt entstehen. Vor allem die vorgesehenen priva-ten Schiedsgerichte, vor denen In-vestoren gegen Staaten klagen kön-nen, sorgen für Protest, auch in der sozialdemokratischen Fraktion des Europäischen Parlaments. Schulz‘ Vorschlag sieht vor, die Schiedsge-richte durch „ein neues System“ für Investorenklagen zu ersetzen, wobei private Interessen nicht öf-fentliche Interessen unterminieren dürfen.

Ursprünglich sollte das Parlament am 10. Juni eine Stellungnahme zu TTIP verabschieden. Schulz hatte den Punkt mangels Mehrheit von der Tagesordnung genommen und an den Handelsausschuss zurück-gegeben. Der hatte die Anträge am Montag ohne Diskussion ans Ple-num zurücküberwiesen. Am Don-nerstag entscheiden Schulz und die Vorsitzenden der Fraktionen, ob TTIP in der kommenden Woche auf die Tagesordnung kommt. Am 13. Juli beginnt die nächste Ver-handlungsrunde zwischen EU und USA.

Sozialdemokraten ver-weigern Zustimmung zu CETA mit ISDS

Die Sozialdemokraten im Europäi-schen Parlament erteilen privaten Schiedsstellen in allen künftigen Handelsabkommen der Europäi-schen Union eine Absage. In einer

Fraktionssitzung der S&D stimm-ten sie am Mittwoch für einen Än-derungsantrag zur TTIP-Resolu-tion, der ISDS aus dem Abkommen ausschließen wird. Die Unterstüt-zer des Antrags kämpfen dafür si-cherzustellen, dass das ISDS-Sys-tem durch ein neues öffentliches und transparentes System zum Schutz von Investitionen ersetzt wird, in dem private Interessen öf-fentliche Politik nicht unterlaufen können, heißt es im Text.

"Private Schiedsstellen sind am Ende", unterstreicht Bernd Lange, SPD-Europaabgeordneter und Vor-sitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament. "Sie müssen ohne jeden Interpretations-spielraum durch ein neues System zum Schutz von Investitionen er-setzt werden. An dieses haben wir Sozialdemokraten klare Forderun-gen. Unter anderem müssen öffent-lich ernannte, unabhängige Richter in öffentlichen Verfahren über die Fälle entscheiden. Diese Position werden wir selbstverständlich auch im Plenum verteidigen. Diese Anforderungen an Handelsabkom-men machen selbstverständlich nicht bei TTIP halt, sondern müs-sen für alle künftigen Handelsab-kommen der Europäischen gelten. So werden wir auch das CETA-Ab-kommen ablehnen, wenn es darin keine fundamentalen Änderungen gibt. Denn auch im Vertragswerk der EU mit Kanada haben intrans-parente Schiedsstellen keine Da-seinsberechtigung."

"Auch andere Abgeordnete, die ISDS eine eindeutige Absage ertei-len wollen, werden nun ihre Chance bekommen"', so Bernd Lange. "Die Zeit für eine starke Po-sition des Europaparlaments zu TTIP ist begrenzt. Globalisierung braucht Regeln. Das Parlament muss eindeutige Ansprüche an TTIP stellen, sonst setzt sich die EU-Kommission mit ihren offen-sichtlich mangelhaften Vorstellun-gen durch." n

Rechtssicherheit für junge Flüchtlinge und Ausbildungsbe-triebe

Ab sofort können die nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden jungen Flüchtlingen, die einen Ausbildungsplatz gefunden haben, eine Duldung aussprechen. „Damit schaffen wir zu Beginn des Ausbil-dungsjahres Rechtsicherheit für die Ausbildungsbetriebe und die jungen Flüchtlinge. Zusätzlich er-kennen wir die Integrationsbemü-hungen und das Engagement der jungen Menschen an“, betonte NRW Innenminister Jäger.

NRW Arbeitsminister Guntram Schneider erklärte: „Wir schöpfen in Nordrhein-Westfalen damit die Möglichkeiten, die das Land hat, aus und ermöglichen jungen Men-schen hier eine Ausbildung zu be-ginnen und abzuschließen. Damit haben auch die Unternehmen eine Planungssicherheit. Sicher, besser wäre es, wenn der Bund für eine klare rechtliche Reglung sorgen würde. Darüber verhandeln wir noch. Aber als Land setzen wir ein klares, integrationspolitisches Sig-nal.“

Das NRW Innenministerium weist in seinem Schreiben an die NRW-Ausländerbehörden darauf hin, dass die Duldung im begründeten Einzelfall schon von Beginn an und für die Dauer der gesamten Berufsausbildung erteilt werden kann. Die Ausländerbehörden kön-nen in diesem Zusammenhang ihr Ermessen nutzen.

Damit greift Nordrhein-Westfalen eine von der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zur Neu-bestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung darge-legte Rechtsauffassung auf. Die Bundesregierung stellte klar, dass die Aufnahme einer Berufsausbil-dung zu den dringenden persönli-chen Gründen zählt und eine Dul-dung daher bereits nach geltender Rechtslage erteilt werden kann. n

Aktuelles aus Europa und NRW

TTIP "Private Schiedsstellen sind erledigt"

Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 9

Eine Halbjahresbilanz

6 Monate Mindest-lohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpo-litischer Fortschritt Der Mindestlohn gilt seit sechs Monaten – und die Lohnunter-grenze von 8,50 Euro wirkt: Das Hoch auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Der Umsatz im Einzel-handel ist gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Und die Zahl der Aufstocker ist seit Inkrafttre-ten des Mindestlohns um 45.000 gesunken.

„Die erste Zwischenbilanz nach sechs Monaten Mindestlohn fällt durchweg positiv aus. Der Min-destlohn wirkt“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier. Dass rund 3,7 Mio. Menschen jetzt mehr auf dem Ge-haltszettel haben, macht sich auf dem Arbeitsmarkt positiv bemerk-bar. „Wir haben die niedrigste Ar-beitslosenquote seit 24 Jahren. Es gab also keine Jobverluste – wie von den Mindestlohn-Kritikern er-wartet wurde. Arbeitskräfte wer-den weiterhin gesucht“, so Engel-meier.

Außerdem ist die Zahl derer, die trotz Job auf Hartz IV angewiesen sind, seit Anfang des Jahres laut der Bundesagentur für Arbeit um 45.000 zurückgegangen. „Wenn weniger Menschen aufstocken müssen, spart das allen Steuerzah-lern viel Geld“, erklärt Engelmeier. Auch der Einzelhandel profitiert seit der Einführung des Mindest-lohns vom höheren Lohn der Men-schen: Der Umsatz ist laut dem Statistischen Bundesamt im Früh-jahr gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Auch die Taxibranche gab Entwarnung und erklärte, dass

es zu keinen dramatischen Kun-denrückgängen im Tagesgeschäft gekommen sei.

„Für mich steht fest: 6 Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischen Fort-schritt. Umso wichtiger ist es, dass wir weiter an einer korrekten Do-kumentation und einer ordentli-chen Kontrolle festhalten. Nur so können wir Schwarzarbeit, Schat-tenwirtschaft und Dumpinglöhne verhindern und dafür sorgen, dass der Mindestlohn weiter positiv wirkt“, erklärt die SPD-Bundes-tagsabgeordnete. n

Justiz

SPD-Bundestags- fraktion begrüßt Ab-schlussbericht zur Reform der Tötungs-delikte Die von Bundesjustizminister Heiko Maas eingesetzte Experten-gruppe hat heute Ihren Abschluss-bericht vorgelegt. Bei Verwirkli-chung von Mordmerkmalen soll künftig eine lebenslange Freiheits-strafe nicht mehr zwingend ver-hängt werden müssen. Denn in der Praxis führte die bisherige Rege-lung immer wieder zu Problemen.

Der Vorschlag der Expertengruppe ist gerade keine Aufweichung des Strafmaßes für Mord, sondern eine Anpassung an das Unrecht der Tat in einigen Sonderkonstellationen. So wird bislang beispielsweise der prügelnde Ehemann, der im Streit seine Frau erschlägt ‚nur‘ wegen Totschlags verurteilt, setzt sich die körperlich weit unterlegende Frau aber zur Wehr und vergiftet den Haustyrannen, oder tötet ihn im Schlaf, verwirklicht diese das

Mordmerkmal der Heimtücke und wird zu lebenslanger Freiheits-strafe verurteilt. Die Gerichte mussten bis jetzt diese Ungerech-tigkeiten in richterlicher Rechts-fortbildung lösen. Dies darf aber nicht zum Regelfall werden, des-halb muss jetzt dringend eine ge-setzliche Grundlage geschaffen werden, mit der den Richtern die Möglichkeit gegeben wird, Strafen zu verhängen, die dem Unrecht der Tat in diesen Sonderfällen gerecht werden.

Unabhängig davon ist es auch an der Zeit endlich die Tötungsde-likte von dem Gesinnungsstraf-recht der Nationalsozialisten zu befreien. Denn Mord und Tot-schlag entsprechen nicht der grundliegenden Systematik des Strafgesetzbuches, sie sind täterbe-zogen und nicht tatbezogen. Diese der Feder eines der berüchtigtsten NS-Juristen und Präsidenten des sogenannten Volksgerichtshofs Ro-land Freisler entstammende Syste-matik beschreibt also nicht wann eine Tat ein Mord ist, sondern er beschreibt durch die Formulierung einen Menschentypus der auf-grund von moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen wie dem der niedrigen Beweggründe oder dem der Heimtücke ‚ein Mörder ist‘. In der derzeitigen Regelung ist damit immer noch der menschen-verachtende Grundgedanke der Nationalsozialisten immanent. Hier besteht Regelungsbedarf. n

Aus der SPD-Bundestagsfraktion

IMPRESSUM Herausgeberin (V.i.S.d.P.) Michaela Engelmeier MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 (0)30 227 74633 Telefax: +49 (0)30 227 76631 Mail: [email protected] Internet: www.michaela-engelmeier.de Redaktion Michaela Engelmeier MdB Frauke Stürenburg Andreas Horath Layout: Andreas Horath Bilder: SPD-Bundestagsfraktion, Deut-scher Bundestag, Michaela Engelmeier, Fotolia.com

Aktuelles aus Berlin und Oberberg – Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 10

Kurz vor der Reise nach Amerika traf sich die Bundestagsabgeord-nete Michaela Engelmeier mit dem diesjährigen Stipendiaten des Par-lamentarischen Patenschafts-Pro-gramms (PPP) für junge Berufstä-tige, Louis Altinkamis aus Lindlar.

Am 4. August geht es endlich los. Dann startet Louis Altinkamis in sein einjähriges Stipendium in den USA. Wo es genau hingeht, weiß der 22-jährige Forstwirt erst seit kurzem: Soldotna im US-Bundes-staat Alaska. Hier wird er das kom-mende Jahr bei einer Gastfamilie leben, das Kenai Peninsula College besuchen und als Forstwirt arbei-ten.

Rund 360 Schülerinnen und Schü-ler von 15 bis 17 Jahren sowie junge Berufstätige bis 24 Jahre aus Deutschland erhalten jedes Jahr die Chance auf ein Jahr in den USA. Sie alle sind dabei junge Bot-schafter für die politischen und kulturellen Werte ihrer Heimat.

"Langsam steigt die Aufregung" freut sich der junge Lindlarer "Es ist fantastisch, dass ich in meinen Lieblingsbundesstaat reisen darf. Als gelernter Forstwirt ist Alaska wirklich ein Traumziel".

Das Parlamentarischen Paten-schafts-Programms ist ein gemein-sames Stipendienprogramm des Deutschen Bundestages und des US Kongresses. Nach einem umfas-senden Bewerbungsverfahren hatte die oberbergische Bundestagsabge-ordnete Michaela Engelmeier in diesem Jahr Louis Altinkamis für das Stipendium ausgewählt.

"Ich wünsche Louis eine interes-sante und wundervolle Zeit in Alaska, mit einer netten Gastfami-lie mit Familienanschluss, einen Einblick in die einzigartige ameri-kanische Lebensart und viele un-vergesslichen Erlebnisse" so Engel-meier zur Verabschiedung.

Eine Bewerbung für das kom-mende Austauschjahr 2016/17 ist noch bis zum 11. September 2015 möglich. Alle Informationen inklu-sive Online-Bewerbung sind auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter www.bundes-tag.de/ppp zu finden. n

„Dein Tag für Afrika“ Oberberger Schüler arbeiten für Afrika

Am 23. Juni, dem Aktionstag "Dein Tag für Afrika", setzen sich Schüle-rinnen und Schüler in ganz Deutschland für Gleichaltrige in Afrika ein. Sie gehen einen Tag statt zur Schule jobben oder leisten Hilfsdienste im Freundes- und Fa-milienkreis. Das dabei gesammelte Geld kommt Kinder- und Jugend-bildungsprojekten in Burundi, Ghana, Ruanda, Uganda, Süd-af-rika und der Elfenbeinküste zu-gute.

„Ich bin immer wieder beein-druckt, wie viele junge Menschen sich auch im Oberbergischen am Aktionstag beteiligen und damit ihre Solidarität für Gleichaltrige in Afrika zum Ausdruck bringen", so die oberbergische Bundestagsabge-ordnete Michaela Engelmeier. "Viele Schulen im Kreis machen sich heute mit kreativen Jobs und Aktionen und mit viel Enthusias-mus für andere stark und können so, an nur einem einzigen Tag, viel für Afrikas Kinder bewirken. Ich bedanke mich ganz herzlich bei al-len Beteiligten für dieses großartige Engagement".

Im vergangenen Jahr nahmen über 180.000 Schüler in Deutschland teil und nahmen dabei 1,2 Millio-nen Euro ein. Die Kampagne findet bereits zum 13. Mal statt. n

Aus dem Wahlkreis

Parlamentarischen Patenschafts-Programm

Traumziel Alaska – Junger Lindlarer Forstwirt fährt mit Bundestags-Stipen-dium für ein Jahr in die USA

Der nächste Newsletter erscheint am

11. September 2015

Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 11

Vom 22. bis 27. Juni 2015 gastierte die Wanderausstellung des Deut-schen Bundestages im "Bergischen Hof" in Gummersbach. Die offizi-elle Eröffnung der Ausstellung fand am 22. Juni in Anwesenheit vieler Gäste aus Politik, Verwal-tung und Wirtschaft statt. Hier ei-nige Bilder der Ausstellung:

Aus dem Wahlkreis

Wanderausstellung

Bundestag gastierte in Gummersbach

Aktuelles aus Berlin und Oberberg – Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 12

Gemeinsam mit den Mitarbeitern der Krankenhäuser in

Gummersbach und Engelskirchen bei der bundesweiten Pro-

testaktion der Gewerkschaft ver.di Preisverleihung zum Landeswettbewerb NRW "Bunt statt blau -

Kunst gegen Komasaufen". Herzlichen Glückwunsch an Jessica

Strom vom Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium zum 4. Platz!

Interessante Gespräche mit vielen engagierten Mädchen aus

ganz Deutschland bei Girls‘ Day 2015 in Berlin. Mit "meinem" Girl, Paula Dietzel aus

Wiehl, beim Girls' Day im Deut-

schen Bundestag.

Der "Nümbrechter" für Nümbrecht. Mit

dem Bürgermeisterkandidat Jürgen Ro-

gowski, Jörg Bukowski, Friedhelm Julius

Beucher und Roland Adelmann auf der

Wanderausstellung des Deutschen Bun-

destages.

Mit Nelli Foumba, der selbst als un-

begleiteter minderjähriger Flücht-

ling in unser Land gekommen ist

und nun seine Erfahrungen und Er-

lebnisse nutzt, um anderen jungen

Flüchtlingen zu helfen.

Gemeinsam mit meiner enga-

gierten Mutter Barbara Lazaris

beim Sozialverband Deutsch-

land/Nordrhein Westfalen e.V.

Bei der öffentlichen Anhörung zum

Antidoping Gesetz mit meiner Kol-

legin Jeannine Pflugradt.

Blitzlichter – Michaela unterwegs

Weitere aktuelle Informationen und viele Bilder meiner tagtäglichen Arbeit finden Sie auch im

Internet unter: www.facebook.com/MichaelaEngelmeierMdB

Aktuelles aus Berlin und Oberberg - Nr. 28 - Ausgabe 12-2015 – Seite 13

Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern wunderschöne und erholsame Ferien.

Ihre/Eure

Michaela Engelmeier MdB