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Fakultät für Rechtswissenschaft Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Juristische Zeitgeschichte www.intcrim.uni-hamburg.de Über die möglichkeiteN einer Strafverfolgung der FolterVerbrechen des Assad-Regimes Vor Deutschen und Internationalen Gerichten Podiumsdiskussion Seit nunmehr sechs Jahren herrscht Krieg in Syrien. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind allgegenwärtig. Aufmerksamkeit erregt haben insbesondere syrische Foltergefängnisse, in denen Menschen systematisch zu Tode gequält werden. Um hochrangige Mitglieder des Assad-Regimes dafür strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, haben Folterüberlebende zusammen mit dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) im März 2017 eine Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eingereicht. Einer dieser Anzeigeerstatter ist der syrische Menschenrechtsanwalt und Preisträger des Menschenrechtspreises des Deutschen Richterbundes Anwar al-Bunni. Er wird gemeinsam mit dem ECCHR-Anwalt Dr. Patrick Kroker und dem Völkerstrafrechtsprofessor Dr. Florian Jeßberger die Möglichkeiten und Schwierigkeiten einer nationalen wie auch internationalen Strafverfolgung diskutieren. Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt und wird von der wissenschaftlichen Mitarbeiterin der Universität Hamburg Annegret Hartig moderiert. Bereits am Donnerstag, 2. November 2017, wird ab 18:15 Uhr im Raum EG 18/19 im Rechtshaus der Film „Syria‘s Disappeared – The Case against Assad“ (engl., 50 min) vorgeführt. Prof. Dr. Florian Jeßberger Lehrstuhl für Strafrecht Universität Hamburg Dr. Patrick Kroker European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) Anwar al-Bunni Anzeigeerstatter und syrischer Menschenrechtsanwalt Podiumsdiskussion: Montag, 6. November 2017 Beginn: 18 Uhr Raum ESA W 221, Hauptgebäude der Universität, Edmund-Siemers-Allee 1, 20146 Hamburg Podiumsteilnehmer:

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Fakultät für Rechtswissenschaft Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Juristische Zeitgeschichte www.intcrim.uni-hamburg.de

Über die möglichkeiteN einer Strafverfolgung der FolterVerbrechen des Assad-Regimes Vor Deutschen und Internationalen Gerichten

Podiumsdiskussion Seit nunmehr sechs Jahren herrscht Krieg in Syrien. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind allgegenwärtig. Aufmerksamkeit erregt haben insbesondere syrische Foltergefängnisse, in denen Menschen systematisch zu Tode gequält werden. Um hochrangige Mitglieder des Assad-Regimes dafür strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, haben Folterüberlebende zusammen mit dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) im März 2017 eine Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eingereicht. Einer dieser Anzeigeerstatter ist der syrische Menschenrechtsanwalt und Preisträger des Menschenrechtspreises des Deutschen Richterbundes Anwar al-Bunni. Er wird gemeinsam mit dem ECCHR-Anwalt Dr. Patrick Kroker und dem Völkerstrafrechtsprofessor Dr. Florian Jeßberger die Möglichkeiten und Schwierigkeiten einer nationalen wie auch internationalen Strafverfolgung diskutieren.

Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt und wird von der wissenschaftlichen Mitarbeiterin der Universität Hamburg Annegret Hartig moderiert.

Bereits am Donnerstag, 2. November 2017, wird ab 18:15 Uhr im Raum EG 18/19 im Rechtshaus der Film „Syria‘s Disappeared – The Case against Assad“ (engl., 50 min) vorgeführt.

Prof. Dr. Florian Jeßberger Lehrstuhl für Strafrecht Universität Hamburg

Dr. Patrick Kroker European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)

Anwar al-Bunni Anzeigeerstatter und syrischer Menschenrechtsanwalt

Podiumsdiskussion: Montag, 6. November 2017 Beginn: 18 Uhr Raum ESA W 221, Hauptgebäude der Universität, Edmund-Siemers-Allee 1, 20146 Hamburg

Podiumsteilnehmer: