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IGOST aktuellReha-Zentrum Bad Steben erhält IGOST-Zerti�kat
Der Vorstand der IGOST gratuliert Dr. Bertram Geigner, Leitender Arzt des Rehabilitationszentrums Bad Steben, Klinik Franken und Klinik Auental, zum erworbenen Zerti�kat „IGOST zerti�-zierte Schmerzklinik“. Die Übergabe fand in Anwesenheit des Kaufmänni-schen Klinikdirektors und der regiona-len Presse am 12. Juli 2013 statt.
Das Rehabilitationszentrum Bad Steben liegt mit seinen beiden Einrich-tungen, der Rehabilitationsklinik Fran-ken und der Rehabilitationsklinik Au-ental, in einer Parklandschaft im Kurort Bad Steben im oberen Frankenwald, nahe Hof und Kronach. Schmerzthera-peutischer Schwerpunkt ist die Durch-führung der Verhaltensmedizinischen Orthopädie (VMO). Dieses Programm wird seit dem Jahre 2001 von der deut-schen Rentenversicherung Bund in Kli-niken mit verhaltensmedizinisch- orthopädischem Schwerpunkt durch-geführt. Aktuell sind elf Kliniken in Deutschland an diesem Verfahren be-teiligt. Das Konzept zeichnet sich durch geschlossene Behandlungsgrup-pen im Bereich Psychologie/Psycho-therapie und Bewegungs- sowie Sport-therapie einschließlich einer standardi-sierten Psychodiagnostik aus. Ergänzt wird es durch eine engmaschige, opti-mal abgestimmte interdisziplinäre und multiprofessionelle Zusammenarbeit.
Gemäß den Zielvorgaben der deut-schen Rentenversicherung erörtern und diskutieren Ärzte, Psychologen und Angehörige des Sozialdienstes ge-meinsam mit jedem Patienten ausführ-lich dessen kurz- bis langfristige beruf-liche Perspektiven. Dabei steht der so-zialmedizinische Aspekt „Rehabilitati-on vor Rente“ im Vordergrund. Die zur Zerti�zierung angereisten Visitoren, Prof. Hans-Raimund Casser, Mainz und Dr. Stefan Middeldorf, Bad Sta�elstein, zollten den Mitarbeitern der Klinik ho-hen Respekt für den hohen Stand der konzeptionellen Entwicklung und Aus-stattung der Einrichtung.
Das IGOST-Zerti�kat ist drei Jahre gültig.
TermineSinnvolle Zusatzleistungen in Orthopädie und Unfallchirurgie25. September 2013 Klinik Lahnhöhe, Lahnstein
Botulinumtoxin in der Orthopädie und Unfallchirurgie27./28. September 2013 Grundkurs in Mainz
Hands-on-Kurse „Injektionstechniken“8. November 2013Injektionstechniken Gelenke 9. November 2013Injektionstechniken Wirbelsäule (Krankenhaus Neuwerk, Maria von den Aposteln, Mönchengladbach)
Sinnvolle Zusatzleistungen in Orthopädie und Unfallchirurgie9. November 2013 Orthopädisch unfallchirurgisches Zentrum alphaMED, Bamberg
15. UpDate Orthopädie & Unfallchirurgie (in Kooperation mit der IGOST)15.–16. November 2013Thema: Die Hüfte Rheinisches Landestheater Neuss (www.update-ou.de)
Botulinumtoxin in der Orthopädie und Unfallchirurgie13./14. Dezember 2013 Spezialkurs in Mainz
Hands-on-Kurse „Injektionstechniken“13. Dezember 2013Injektionstechniken Gelenke (Hörsaalzentrum Bochum)14. Dezember 2013Injektionstechniken Wirbelsäule (Hörsaalzentrum Bochum)
13. IGOST OP-Kurs Wirbelsäule6.–8. März 2014 Meducation Center Rhein-Ruhr
4. Deutscher Arthrosekongress (in Kooperation mit der IGOST ) 4.–5. April 2014 Werner-Aßmann-Halle, Eisenach (www.arthrosekongress.de)
Infos und AnmeldungIGOST-Koordinationszentrum c/o Praxis Dr. med. Cordelia SchottHindenburgstr. 27, 45127 Essen Tel.: (0 23 51) 4 32 02 06 E-Mail: [email protected] Internet: www.IGOST.de
O�-Label-Diskussion um wirbelsäulennahes KortisonRegresse für die vergangenen vier Jahre bundesweit abgewendet!
Die IGOST konnte in einer Kooperation mit dem Berufsverband der Fachärzte für Ortho-pädie und Unfallchirurgie e. V. (BVOU), der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. (DGOOC) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) durch ein enormes und kräftezehrendes Engagement einen wesentlichen Erfolg im Bereich der „O�-Label-Kortison-Diskussion“ erzielen.
So bestätigte die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) durch ihren AK KV mit einem Schreiben vom 18. Juni 2013, die von der oben genannten Kooperationsgemein-schaft geforderte Rechtsaufassung, dass für die Vergangenheit keine Regresse aus der Verwendung von wirbelsäulennahem Kortikoid (o�-label) abzuleiten sind. Ärzte durf-ten insoweit in der Vergangenheit auf eine legitime Abrechnungsmöglichkeit vertrauen.
Zwar ist die KBV den einzelnen KVen gegenüber nicht weisungsbefugt, tagesaktuell ha-ben allerdings bereits zwei Drittel aller KVen bundesweit der IGOST gegenüber erklärt, sich ebenfalls der vorgenannten Rechtsansicht anzuschließen. Die verbleibenden KVen sind dem nicht entgegengetreten, sondern hatten bis Redaktionsschluss eine Stellung-nahme vermissen lassen.
Hinsichtlich des Prüfantragsrechts der Krankenkassen erklärte darüber hinaus die KV Thüringen, entsprechende Anträge der Kassen als unzulässig zu verwerfen. Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.
RA Heiko SchottJustitiar der IGOST
IGOST-Termine
44 ORTHOPÄDIE & RHEUMA 2013; 16 (4)