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Operationelles Programm des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ Informationsveranstaltungen 2014 Kaiserslautern - Koblenz

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Operationelles Programm des Landes

Rheinland-Pfalz

für den Europäischen Sozialfonds

in der Förderperiode 2014 bis 2020

im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“

Informationsveranstaltungen 2014

Kaiserslautern - Koblenz

Programmatische Rahmenbedingungen: Europa 2020

Wachstumsstrategie mit 3 Prioritäten Intelligentes

Wachstum

Nachhaltiges

Wachstum

Integratives

Wachstum

Bildungsziel:

• Schulabbrecher-Quote < 10 %

• Hochschulabschluss mind. 40 %

5 Kernziele davon unmittelbar 3 ESF-relevant:

Beschäftigungsziel:

• Beschäftigungsquote mind.

75%

Integrationsziel:

• Armut um 25 % senken

Thematisches Ziel 8 (Prioritätsachse A)

Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der

Arbeitskräfte

Thematisches Ziel 9 (Prioritätsachse B)

Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und

jeglicher Diskriminierung

Thematisches Ziel 10 (Prioritätsachse C)

Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen

und lebenslanges Lernen

Querschnittsziele: Gleichstellung von Männern und Frauen Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Nachhaltige Entwicklung

ESF-Verordnung –

Kohärenz und thematische Konzentration (Artikel 4)

• Artikel 4

Kohärenz und thematische Konzentration

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Strategie und die Maßnahmen, die in den

operationellen Programmen beschrieben werden, kohärent damit sind und die Probleme

aufgreifen, die in ihren nationalen Reformprogrammen sowie gegebenenfalls in ihren

anderen nationalen Strategien gegen Arbeitslosigkeit, Armut und soziale

Ausgrenzung und auch den einschlägigen Empfehlungen des Rates gemäß Artikel 148

Absatz 4 AEUV aufgezeigt werden, um so zur Erreichung der Kernziele der Strategie Europa

2020 in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Armutsbekämpfung beizutragen.

(2) Mindestens 20 % der insgesamt in jedem Mitgliedstaat zur Verfügung stehenden ESF-Mittel

werden für das thematische Ziel "Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der

Armut und jeglicher Diskriminierung„.

(3) Thematisch konzentrieren die Mitgliedstaaten In stärker entwickelten Regionen mindestens

80 % der jedem operationellen Programm zugewiesenen ESF-Mittel auf bis zu fünf der

Investitionsprioritäten.

Herleitung der rheinland-pfälzischen ESF-Strategie

1. Ermittlung der Bedarfe – Soziökonomische Analyse und SWOT-

Analyse

2. Prüfung der Kohärenz und Konsistenz

1. Mit der nationalen Strategie – Nationales

Reformprogramm

2. Mit der Landesstrategie – u.a. Koalitionsvertrag

3. Mit der ESF-Umsetzung auf Bundesebene –

Kohärenzabstimmungen

3. Festlegung von Investitionsprioritäten

4. Ableitung Spezifischer Ziele

5. Auswahl bzw. Entwicklung geeigneter Indikatoren

6. Quantifizierung von Output- und Ergebniszielen

Indikatorenentwicklung

• ESF-VO ist maßgeblich bei Indikatorendefinition

(„Common Indicators“)

• In Ausnahmefällen Entwicklung eigener

programmspezifischer Indikatoren

• Output- und Ergebnisindikatoren müssen logisch

aufeinander bezogen sein und nachvollziehbar

hergeleitet sein

• Indikatoren müssen quantifiziert werden (Zielerreichung)

• Indikatoren sind Grundlage der Leistungsüberprüfung

• Grundregel: möglichst wenige Indikatoren definieren

‚Allgemeine ESI-Verordnung‘ –

Leistungsrahmen/Leistungsüberprüfung

Artikel 22

Anwendung des Leistungsrahmens

(1) Die leistungsgebundene Reserve macht zwischen 5 und 7 % der jeder Priorität

innerhalb eines Programms zugewiesenen Mittel aus, mit Ausnahme der

Prioritäten für technische Hilfe und der Programme für Finanzinstrumente

gemäß Artikel 39. Der Gesamtumfang der zugewiesenen Leistungsreserve

beläuft sich auf 6 % pro ESI-Fonds und Regionenkategorie. (…)

(2) Auf Grundlage der Leistungsüberprüfung nimmt die Kommission innerhalb von

zwei Monaten nach Erhalt der jeweiligen jährlichen Durchführungsberichte im

Jahr 2019 im Wege von Durchführungsrechtsakten einen Beschluss an, um für

jeden ESI-Fonds und Mitgliedstaat diejenigen Programme und Prioritäten zu

bestimmen, bei denen die Etappenziele erreicht wurden, (…)

(3) Die leistungsbezogene Reserve wird nur Programmen und Prioritäten

zugewiesen, bei denen die Etappenziele erreicht wurden. (…)

‚Allgemeine ESI-Verordnung‘ –

Leistungsrahmen/Leistungsüberprüfung

• Artikel 21 (Leistungsüberprüfung) – Artikel 6 Etappenziele

(1) In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten überprüft die Kommission 2019 in

jedem Mitgliedstaat die Leistung der Programme in Bezug auf den

Leistungsrahmen aus den jeweiligen Programmen.

(2) Bei der Leistungsüberprüfung wird auf Grundlage der Informationen und

Bewertungen aus dem im Jahr 2019 eingereichten Fortschrittsbericht das

Erreichen der Etappenziele der Programme auf Ebene der Prioritäten

untersucht.

(2) Die Etappenziele oder Ziele einer Priorität gelten als erreicht, wenn alle im

zugehörigen Leistungsrahmen enthaltenen Indikatoren bis Ende 2018

mindestens 85 % des Etappenzielwerts oder bis Ende 2023 mindestens

85 % des Zielwerts erreicht haben.

ESF-Budget 2014-2020 (in Mio. Euro)

Gesamt: 109,06 Mio. €

ESF-Budget 2014-2020 –

nach Investitionsprioritäten (ohne Technische Hilfe)

(in Mio. Euro)

Verbesserung der

Vereinbarkeit von Beruf und

Familie

Prioritätsachse A

a v)

Anpassung der

Arbeitskräfte, Unternehmen

und Unternehmer an den

Wandel

Investitionspriorität Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele)

„Koordinierungsstelle und

flankierende Maßnahmen

zur Verbesserung der

Vereinbarkeit Familie und

Beruf“ (MIFKJF)

„Beratungsstellen Familie

und Beruf“ (MIFKJF)

„Zukunftsfähige Arbeit“

(MSAGD)

Stärkung von KMU zur

Bewältigung des

demografischen Wandels

Prioritätsachse B

b i)

Aktive Inklusion (…) und

Verbesserung der

Beschäftigungsfähigkeit

Investitionspriorität Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele)

„Perspektiven eröffnen“

(MSAGD)

Vorbereitung auf die

Altenpflegehilfeprüfung

(MSAGD)

Erhöhung der

Beschäftigungsfähigkeit von

am Arbeitsmarkt besonders

benachteiligten

Personengruppen

Prioritätsachse C

c i)

Verringerung und Verhütung

des vorzeitigen

Schulabbruchs

Investitionspriorität Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele)

„Fit für den Job“(MSAGD)

„Jugend mit Zukunft“

(MSAGD)

„Vertiefte Berufsorientierung“

(MSAGD)

Verbesserung der

Berufswahlkompetenz

Erhöhung der

Ausbildungsreife u.

Ausbildungsfähigkeit

arbeitsloser junger

Menschen

Prioritätsachse C

c iii)

Förderung des gleichen

Zugangs zum lebenslangen

Lernen

Investitionspriorität Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele)

„Maßnahmen der betrieblichen

Weiterbildung“ (MSAGD)

„Maßnahmen zur Vermeidung

des Abbruchs von

betrieblichen

Ausbildungsverhältnissen“

(MSAGD)

„Maßnahmen zur Reduzierung

des Analphabetismus“

(MBWWK)

„Maßnahmen zur Förderung

der Sprachkompetenz von

Asylbegehrenden und ver-

gleichbaren Zielgruppen“

(MIFKJF)

Erhöhung der Qualifikation

der Arbeitskräfte

Prioritätsachse C

c iv)

Verbesserung der

Arbeitsmarktrelevanz der

Systeme der allgemeinen

und beruflichen Bildung

Investitionspriorität Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele)

„Ada-Lovelace-Mentorinnen-

Netzwerk“

(MIFKJF / MBWWK)

„Mathematik in den MINT-

Fächern“ (MBWWK)

Entwicklung und Einführung

innovativer Ansätze in der

allgemeinen und beruflichen

Bildung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!