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Operationelles Programm des Landes
Rheinland-Pfalz
für den Europäischen Sozialfonds
in der Förderperiode 2014 bis 2020
im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“
Informationsveranstaltungen 2014
Kaiserslautern - Koblenz
Programmatische Rahmenbedingungen: Europa 2020
Wachstumsstrategie mit 3 Prioritäten Intelligentes
Wachstum
Nachhaltiges
Wachstum
Integratives
Wachstum
Bildungsziel:
• Schulabbrecher-Quote < 10 %
• Hochschulabschluss mind. 40 %
5 Kernziele davon unmittelbar 3 ESF-relevant:
Beschäftigungsziel:
• Beschäftigungsquote mind.
75%
Integrationsziel:
• Armut um 25 % senken
Thematisches Ziel 8 (Prioritätsachse A)
Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der
Arbeitskräfte
Thematisches Ziel 9 (Prioritätsachse B)
Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und
jeglicher Diskriminierung
Thematisches Ziel 10 (Prioritätsachse C)
Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen
und lebenslanges Lernen
Querschnittsziele: Gleichstellung von Männern und Frauen Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Nachhaltige Entwicklung
ESF-Verordnung –
Kohärenz und thematische Konzentration (Artikel 4)
• Artikel 4
Kohärenz und thematische Konzentration
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Strategie und die Maßnahmen, die in den
operationellen Programmen beschrieben werden, kohärent damit sind und die Probleme
aufgreifen, die in ihren nationalen Reformprogrammen sowie gegebenenfalls in ihren
anderen nationalen Strategien gegen Arbeitslosigkeit, Armut und soziale
Ausgrenzung und auch den einschlägigen Empfehlungen des Rates gemäß Artikel 148
Absatz 4 AEUV aufgezeigt werden, um so zur Erreichung der Kernziele der Strategie Europa
2020 in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Armutsbekämpfung beizutragen.
(2) Mindestens 20 % der insgesamt in jedem Mitgliedstaat zur Verfügung stehenden ESF-Mittel
werden für das thematische Ziel "Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der
Armut und jeglicher Diskriminierung„.
(3) Thematisch konzentrieren die Mitgliedstaaten In stärker entwickelten Regionen mindestens
80 % der jedem operationellen Programm zugewiesenen ESF-Mittel auf bis zu fünf der
Investitionsprioritäten.
Herleitung der rheinland-pfälzischen ESF-Strategie
1. Ermittlung der Bedarfe – Soziökonomische Analyse und SWOT-
Analyse
2. Prüfung der Kohärenz und Konsistenz
1. Mit der nationalen Strategie – Nationales
Reformprogramm
2. Mit der Landesstrategie – u.a. Koalitionsvertrag
3. Mit der ESF-Umsetzung auf Bundesebene –
Kohärenzabstimmungen
3. Festlegung von Investitionsprioritäten
4. Ableitung Spezifischer Ziele
5. Auswahl bzw. Entwicklung geeigneter Indikatoren
6. Quantifizierung von Output- und Ergebniszielen
Indikatorenentwicklung
• ESF-VO ist maßgeblich bei Indikatorendefinition
(„Common Indicators“)
• In Ausnahmefällen Entwicklung eigener
programmspezifischer Indikatoren
• Output- und Ergebnisindikatoren müssen logisch
aufeinander bezogen sein und nachvollziehbar
hergeleitet sein
• Indikatoren müssen quantifiziert werden (Zielerreichung)
• Indikatoren sind Grundlage der Leistungsüberprüfung
• Grundregel: möglichst wenige Indikatoren definieren
‚Allgemeine ESI-Verordnung‘ –
Leistungsrahmen/Leistungsüberprüfung
Artikel 22
Anwendung des Leistungsrahmens
(1) Die leistungsgebundene Reserve macht zwischen 5 und 7 % der jeder Priorität
innerhalb eines Programms zugewiesenen Mittel aus, mit Ausnahme der
Prioritäten für technische Hilfe und der Programme für Finanzinstrumente
gemäß Artikel 39. Der Gesamtumfang der zugewiesenen Leistungsreserve
beläuft sich auf 6 % pro ESI-Fonds und Regionenkategorie. (…)
(2) Auf Grundlage der Leistungsüberprüfung nimmt die Kommission innerhalb von
zwei Monaten nach Erhalt der jeweiligen jährlichen Durchführungsberichte im
Jahr 2019 im Wege von Durchführungsrechtsakten einen Beschluss an, um für
jeden ESI-Fonds und Mitgliedstaat diejenigen Programme und Prioritäten zu
bestimmen, bei denen die Etappenziele erreicht wurden, (…)
(3) Die leistungsbezogene Reserve wird nur Programmen und Prioritäten
zugewiesen, bei denen die Etappenziele erreicht wurden. (…)
‚Allgemeine ESI-Verordnung‘ –
Leistungsrahmen/Leistungsüberprüfung
• Artikel 21 (Leistungsüberprüfung) – Artikel 6 Etappenziele
(1) In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten überprüft die Kommission 2019 in
jedem Mitgliedstaat die Leistung der Programme in Bezug auf den
Leistungsrahmen aus den jeweiligen Programmen.
(2) Bei der Leistungsüberprüfung wird auf Grundlage der Informationen und
Bewertungen aus dem im Jahr 2019 eingereichten Fortschrittsbericht das
Erreichen der Etappenziele der Programme auf Ebene der Prioritäten
untersucht.
(2) Die Etappenziele oder Ziele einer Priorität gelten als erreicht, wenn alle im
zugehörigen Leistungsrahmen enthaltenen Indikatoren bis Ende 2018
mindestens 85 % des Etappenzielwerts oder bis Ende 2023 mindestens
85 % des Zielwerts erreicht haben.
Verbesserung der
Vereinbarkeit von Beruf und
Familie
Prioritätsachse A
a v)
Anpassung der
Arbeitskräfte, Unternehmen
und Unternehmer an den
Wandel
Investitionspriorität Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele)
„Koordinierungsstelle und
flankierende Maßnahmen
zur Verbesserung der
Vereinbarkeit Familie und
Beruf“ (MIFKJF)
„Beratungsstellen Familie
und Beruf“ (MIFKJF)
„Zukunftsfähige Arbeit“
(MSAGD)
Stärkung von KMU zur
Bewältigung des
demografischen Wandels
Prioritätsachse B
b i)
Aktive Inklusion (…) und
Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit
Investitionspriorität Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele)
„Perspektiven eröffnen“
(MSAGD)
Vorbereitung auf die
Altenpflegehilfeprüfung
(MSAGD)
Erhöhung der
Beschäftigungsfähigkeit von
am Arbeitsmarkt besonders
benachteiligten
Personengruppen
Prioritätsachse C
c i)
Verringerung und Verhütung
des vorzeitigen
Schulabbruchs
Investitionspriorität Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele)
„Fit für den Job“(MSAGD)
„Jugend mit Zukunft“
(MSAGD)
„Vertiefte Berufsorientierung“
(MSAGD)
Verbesserung der
Berufswahlkompetenz
Erhöhung der
Ausbildungsreife u.
Ausbildungsfähigkeit
arbeitsloser junger
Menschen
Prioritätsachse C
c iii)
Förderung des gleichen
Zugangs zum lebenslangen
Lernen
Investitionspriorität Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele)
„Maßnahmen der betrieblichen
Weiterbildung“ (MSAGD)
„Maßnahmen zur Vermeidung
des Abbruchs von
betrieblichen
Ausbildungsverhältnissen“
(MSAGD)
„Maßnahmen zur Reduzierung
des Analphabetismus“
(MBWWK)
„Maßnahmen zur Förderung
der Sprachkompetenz von
Asylbegehrenden und ver-
gleichbaren Zielgruppen“
(MIFKJF)
Erhöhung der Qualifikation
der Arbeitskräfte
Prioritätsachse C
c iv)
Verbesserung der
Arbeitsmarktrelevanz der
Systeme der allgemeinen
und beruflichen Bildung
Investitionspriorität Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele)
„Ada-Lovelace-Mentorinnen-
Netzwerk“
(MIFKJF / MBWWK)
„Mathematik in den MINT-
Fächern“ (MBWWK)
Entwicklung und Einführung
innovativer Ansätze in der
allgemeinen und beruflichen
Bildung