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Organisation der Rettung und Erste-Hilfe (REH) für offshore Anlagen Bericht aus der Arbeit der Projektgruppe „REH offshore“ des DGUV-FB Erste Hilfe Dr. med. Gerhard Kraus, BG ETEM, Augsburg FG Arbeitsmedizin / arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren Projektgruppe „REH offshore“ des DGUV-FB Erste Hilfe 3. Fachtagung „Arbeitsschutz in Windenergieanlagen “ am 14. und 15.03.13 in Rheinsberg

Organisation der Rettung und Erste-Hilfe (REH) für ... · Organisation der Rettung und Erste-Hilfe (REH) für offshore Anlagen Bericht aus der Arbeit der Projektgruppe „REH offshore“

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Organisation der Rettung und Erste-Hilfe (REH) für offshore Anlagen

Bericht aus der Arbeit der Projektgruppe „REH offshore“ des DGUV-FB Erste Hilfe

Dr. med. Gerhard Kraus, BG ETEM, AugsburgFG Arbeitsmedizin / arbeitsbedingte GesundheitsgefahrenProjektgruppe „REH offshore“ des DGUV-FB Erste Hilfe

3. Fachtagung „Arbeitsschutz in Windenergieanlagen “ am 14. und 15.03.13 in Rheinsberg

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus

Windenergieanlagen Branchen und Behörden

- Anlagenbetreiber

- Energieversorger

- Netzbetreiber

- Herstellerfirmen (z. B. Windkraft-, Elektro-Anlagen)

- Wartungs- und Instandsetzungspersonal

- Transportbranche (See/Luft) u. a.

Anfragen an Aufsicht- und Beratungsinstitutionen, insbes. 5 betroffene Unfallversicherungen (BG`en):Energie, Elektro (ETEM), (Tief-) Bau, Handel (HW), Transport (Verkehr), Schiff-Metallbau (HM)

Seite 2

Früher rein onshore Probleme;

jetzt zunehmend offshore

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus Seite 3

Erste Hilfe on- und offshoreZuständigkeit der BG`en

Sozialgesetzbuch VIISozialgesetzbuch VIISozialgesetzbuch VIISozialgesetzbuch VII

Welche - Ausbildung/Qualifikation?- Ausrüstung/Befugnisse?- Zertifizierung?

Wie viele?

Wo?

Wann? DGUV-Fachbereich Erste Hilfe mit QSEHQualitätssicherungsstelle Erste Hilfe

Seite 3

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus

Anlass von Fragen

Unklarheiten von Betrieben zu- Schutzmaßnahmen- Erste Hilfe / Rettung- Eignungsuntersuchungen

für internationales Fachpersonal, das - (dauerhaft) beschäftigt- (vorübergehend) eingesetzt ist - Arbeiten übernimmt, für die der Auftraggeber• spezielle Anforderungen vorgibt / verlangt• dabei Erste Hilfe gewährleistet sein soll

Was, wer, wie , wo,warum,

tun?Wo steht`s?

„offshore Fachpersonal als (Laien-) Ersthelfer“

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offshore Ersthelfer-Ausbildung durch EH-Organisationen heterogen, nicht zertifiziert, international nicht kompatibel

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus

PRÄVENTION und REH offshore

Seite 5

Sicheres Arbeiten gewährleisten

Nur geeignete Personen einsetzen

Sichere technische und angemessene

REH – Einrichtungen; Risikominimierung

überwachen / unterweisen / überprüfen

!

Tertiär:

Ext.

medizin.

Notfallhilfe

und Versorgung

!!Sekundär:

angemessene

REH-Organisation(E-Helfer-Zahl / Quali / Ausrüst)

!!!Primär:

Die „Vorsorge-Pyramide“ im offshore Bereich

!DGUV-

PG REHoffshore

Koordinie-rungskreisDGUV-PG

offshoreWEA

ROW-ForschungBG-UK HH/BGHW

Seite 5

Diverse Projekte der UVT´en zu Windenergieanlagen

• PG WEA (bei der BGETEM) (seit 2002): ⇒⇒⇒⇒ BGI 657

• Forschungsvorhaben ROW: „Rettungskette offshore Wind“ der BG-Unfall-Klinik Hamburg (2012-2014)

• DGUV-PG „REH offshore“ im Fachbereich Erste-Hilfe⇒⇒⇒⇒ in Kooperation mit ROW-BGUK HH, Betrieben und

speziellen medizinischen Fachdisziplinen wie DIVI,med. Unikliniken, Rettungsinstitutionen, Experten(seit 09/2012, am 18./19.04.13 bereits 4. Sitzung)

• DGUV-Koordinierungskreis/PG „offshore Windenergie“ zu Infoaustausch, Abstimmung (am 21.02.13 war 1. konstituierende Sitzung)

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus Seite 6

Gefährdungsbeurteilung als Basis

für die vorausschauende Organisation des Unternehmers

aller Schutzmaßnahmen und von Rettung und Erste-Hilfe

Gefährdungsbeurteilung prinzipiell erforderlich!

abhängig von unterschiedlichen Tätigkeitsprofilen je nach

Arbeits-Art / Ort / Situation z. B.

• Transport per Schiff, Hubschrauber

• Wohnen auf Schiff / Umspann- / Wohn- / Plattformen

• Errichten (Gründung/Aufbau) und Betreiben von WEA

• Tätigkeiten: bauen / inbetriebnehmen / kontrollieren / warten / instandsetzen

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus

offshore = offshore! - Tätigkeiten sind vielfältig und unterschiedlich gefährlich.

Seite 7

X

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus Seite 8Seite 8

Mögliche Ordnungskriterien füroffshore EH – Qualifikation / Zahl

• Prinzipiell nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung der offshore Tätigkeit

• möglich in Abhängigkeit von Arbeits -Ort und -Situation bzw. –art (evtl. nach folgender Tabelle:)

Arbeits- - OrtPlattform WEA Schiff

-Situation / -Tätigkeitsart

bauen/erstellen +++ ++++ ++

in Betrieb nehmen ++ ++(+) +

Normalbetrieb/Kontrolle + +(+) +

Wartung/Instandsetzung +(+) ++ ++

[ + : erhöhteAnforderungals auf dem Land bzgl.Zahl und Qualifikationvon Ersthelfern]

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus Seite 9

Arbeiten auf WEA on-/off-shoretypische Gesundheitsschäden offshore

Verletzungen (Unfälle)

Absturz (Hängetrauma)

Unter- / Aus- kühlen

Beinahe-Ertrinken

Traumata aller Art

(Verbrennungen,

Stromunfälle,

Intoxikationen)

Erkrankungen

See- / Taucher- / psychische

Krankheiten

außerberufliche Akut-

Erkrankungen, z. B.

internistische Notfälle

(akute und degenerative) Muskel-Skelett-Krankheiten

Genauere Unfall-Datenanalyse gerade für Erste Hilfe und Notfallmedizin offshore noch erforderlich!

Seite 9

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus

Vorkommnisse und Erste-Hilfe vor Ort

Art und Häufigkeit von Arbeitsunfällen:

• nicht die Zahl von Unfällen (eher selten)

• sondern die im Einzelfall ggf. schweren Verletzungen und widrigen Umstände (worst case, z. B. 1 schwerer Unfall!)sind genauso zu berücksichtigen wie

• die (häufigeren sub-)akuten Erkrankungen, die gleichfalls die Pflicht des Arbeitgebers für schnelle REH auslösen

nur teilweise Übertragbarkeit von Maßnahmen aus den Bereichen Bergrettung / Öl Gas / Schifffahrt

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Zeit bis zum Eintreffen der externen Rettung:

Minuten ⇒⇒⇒⇒ Stunden ⇒⇒⇒⇒ Tageauf dem Land Berge / offshore auf (hoher) See

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus

Rettungskette - Probleme offshore

Durch teilweise lange Wartezeiten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bzw. dem Beginn der medizinischen Behandlung können sich evtl. (scheinbar) leichte Erkrankungen/Verletzungen dramatisch verschlimmern!

Die betriebliche EH offshore muss die Zeit (1-2 Std. oder länger) bis zum Eintreffen externer Kräfte überbrücken!

Funktion nur bei gegenseitiger Abstimmung aller Glieder!

Seite 11

Vor-Ort Maßnahmen / Erste Hilfe

Schema der Rettungskette (modifiziert nach GORGAß & AHNEFELD)

nach Köhler M.C. (2006) Qualität von Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Notfallpatienten

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus Seite 12

„ “

Erweiterte Erste Hilfeoffshore Vor-Ort-Maßnahmen

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus Seite 13

Ist auch bei offshore Notfällen ein „therapiefreies

Intervall“ zu akzeptieren?

→ Ergänzte Erste-Hilfe-Ausrüstung,

• bei bestimmten Indikationen

− offshore spezifischen

− allg. lebensbedrohlichen

Notfällen

• z. B. Torniquet, AED, SchienenR

→ ggf. adäquate Medikation

• Anwendung durch Ersthelfer

• (nur) mit telesupport

• soweit nach Indikation erforderlich

Ziele:

rechtzeitige InterventionVerhütung von VerschlechterungÜberbrückung der Zeit

nicht zu vielnicht zu schwer

Primum non nocere!keep it small and simple as much as possible

Weiterführende Erste-Hilfe-

Maßnahmen:

Weiterführende Erste HilfeGrundsätzliches

• „einfache Zusatzausrüstung“ : Erste Hilfe = Notfallmedizin; nicht zu viel, nicht zu schwer/kompliziert

• EH-Ausrüstung trennen in Personen-Anlagen- gebunden

• Berücksichtigung von „Laien“-Status trotz AusbildungErsthelfer (EH) haben wenig echte Notfallerfahrung

• Notfall-Medikamentenapplikation einfach und sicher, möglichst Nebenwirkungs-arm, möglichst nur oral(keine intravenösen oder intraossären Zugänge durch EH)

• Für gefährlichere Situationen Einsatz von Profis mit Erfahrung (wie Rettungs-sanitäter/-assistenten)

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus Seite 14

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus Seite 15

Qualifikation betrieblicher undexterner Ersthelfer für offshore Einsatz

nach BGV A1

• Ersthelfer

• „offshore Ersthelfer“

• Betriebs-Sanitäter

+ höher qualifizierte Retter• Rettungs-Sanitäter

• Rettungsassistenten

+ telesupport• Hilfestellungen durch Leitstellen

• Unterstützung durch Telemedizin

offshoremit besonderen

Ausbildungsinhalten

bzw. Schwerpunkten (evtl.

abhängig von den

örtlichen Gegebenheiten

und Gefährdungen)

Abstimmung betrieblich –extern (staatlich)

Erweiterte Erste Hilfe offshore

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus Seite 16

Notfall-Medikation

EH-Ausrüstung

„Der DIN-Verbandkasten (nach DIN / ASR) und die Ersthelfer-Ausbildung auf Land (nach Lehrplan BGI 948)sind für offshore Erste Hilfe nicht ausreichend.“

Erweiterte Notfall-Kompetenz

des offshore Ersthelfers

als Gesamtpaket

Erweiterte Erste Hilfe offshoreAbstimmung und Koordination

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus Seite 17

erweiterte

Erste Hilfe

offshoreErsthelfer

EH-Ausbildung

Unternehmer

(Betriebs)Arzt

Notfall-Leitstelle

extern/onshore

Notfallmedizin

ext. Rettung

offshore

EH-Ausrüstung

tele-

support

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus

Telesupport - konkret wie?

durch welche Notfall-Beratungs-Stellen?:- des Unternehmens (Not-/ Betriebsarzt) in Abstimmung mit- zentralen „Rettungsleitstellen“:◦ funkärztlicher Dienst◦ Notfallleitstelle (NOW)◦ Havariekommando

mit welchen (einheitlichen / standardisierten?) technischen Kommunikations-Mitteln des telesupports?

- Übertragungsart / robuste Sicherheit /Erreichbarkeit - Optische Bildauswertung / Anleitung der Ersthelfer- internationale Kompatibilität

bzgl. EH-Ausrüstung / Qualifikation der Laien-Ersthelfer- Schnittstelle zu Mitteln der Erste Hilfe, evtl. Medikation

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?

faktische Notwendigkeit und Rechtsfragen

• Erste Hilfe und Rettung offshore ist anspruchsvoller als auf dem Land.

• Angepasste, erweiterte Maßnahmen der Rettungskette sind erforderlich (zielgerichtet, angemessen, praktikabel).

• eine erweiterte Notfallhilfe durch Ersthelfer muss rechtlich abgesichert sein (ähnlich wie in der DGUV-Broschüre Rechtsfragen bei Erste-Hilfe-Leistung durch Ersthelfer)

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus Seite 19

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus

„Offshore Ersthelfer“ - Lehrplan

Derzeit auf dem Land/onshore gültig:

„Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ (BGG/GUV-G 948)

Anhang 1 Ausbildung betrieblicher Ersthelfer; Lernziele,

theoretische und praktische Inhalte

Anhang 2 Fortbildung betrieblicher Ersthelfer; Lernziele,

theoretische und praktische Inhalte

Mit besonderer Berücksichtigung offshore-spezifischer Gegebenheiten (Risiken, Unfälle, Erkrankungen)

→ Anpassen des Lehrplans der Erste Hilfe Kurse

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Sächliche, bauliche u. organisa-torische Voraussetzungen

• Erste-Hilfe- und

• Sanitäts- Räume

• angepasstes EH-Material (z. B. Rettungsrucksack)

• geeignete Rettungs- geräte / -wege / -einrichtungen

• Absprachen zur Organisation der Rettungskette

• Platz für - Rettung- Versorgung / Betreuung - Übergabe Verletzter / Erkrankter

notwendige winch platform! (für Hubschrauber)

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schon bei Planung vorsehen!

Rheinsberg 2013 WEA _ REH offshore - Kraus

Dr. med. Gerhard Kraus,

DGUV-PG „REH offshore“

Fachgebiet Arbeitsmedizin / arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Abteilung Prävention, BGETEM, 86153 Augsburg

E-mail: [email protected]

Tel: 0821-3159-6212 Vielen Dank!

Ein langer Weg -

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