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Personalrat Universitätsklinik Tübingen 2/14 Herausgeber: Personalrat Universitätsklinikum Tübingen, Otfried-Müller-Str.49, 72076 Tübingen 29-83647, 29-85055, Fax 29-5176, e-mail: [email protected] Internetadresse:http://www.medizin.uni-tuebingen.de/persrat Intranetadresse: http://www.med.uni-tuebingen.de/persrat Redaktion: Katrina Binder, Johann Graf, Inge Grimm, Angela Hauser, Bärbel Jäger, Doris Kornau, Harry de Maddalena, Hanna Schulz, Ralf Schwichtenberg, Gerlinde Strasdeit, Sabine Schneiderhan V.i.S.d.P.: Angela Hauser, Personalratsvorsitzende Das Personalratsinfo erscheint in unregelmäßiger Folge. Die Informationen erfolgen im Rahmen des Landespersonalvertretungsgesetzes. Wir freuen uns über Zuschriſten und Leser/-innenbriefe. Inhalt 2. Pflegepersonalcheck am Uniklinikum 2 67 Stationen überwiegend mit Notbesetzung 2 Protestaktion – Die Pflege liegt am Boden 3 Information zur ärztliche Arbeitszeit und zu opt-out 5 Arbeitgeber brechen Tarifverhandlungen ab: 5 Generalangriff auf die Zusatzversorgung! 5 Bericht aus dem Aufsichtsrat 8 Protest-Zelten vor der Tübinger Uniklinik 9 Schimmel und Kälte im Wohnheim 9 Unbefristete Verträge ohne Sachgrund 9 Neues Landespersonalvertretungsgesetz in Kraſt 10 Wahlergebnisse für die Wahl des Personalrats 11 MitarbeiterInnenbefragung zum ema Mobilität 13 Wer umsteigt gewinnt! 13 Die Politik und das liebe Geld 14 Verbesserungen im Busverkehr 14 Parksituation in der Psychiatrie 14 Das Tarifergebniss 15 Letzte Personalversammlungen 16 Aus der laufenden Arbeit 16 Personalbemessung und Gesundheitsschutz 17 Tarifauseinandersetzung an der Charite 17 BAG Urteil Nachtschichten 18 Radcheck 18 Fragen und Antworten zum Rentenpaket 19 Dienstvereinbarungen am UKT 20 Neu im Personalrat 21 Time to say Goodbye… 21 Stellvertretende Beauſtragte für Chancengleichheit 23 Betriebsratswahlen bei U.D.O 23 „Hilfe, meine Mutter/mein Vater ist pflegebedürſtig“ 24 Mutterschaſtsgeld bei Beendigung der Elternzeit 25 Veranstaltungen der Beauſtragten für Chancengleichheit 25 Gesetzliche Personalbemessung für Krankenhäuser 25 Spendenaktion für POEMA 27 Lassen Sie sich doch mal vom Klinikumsvorstand bedienen! 27

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Personalrat Universitätsklinik Tübingen

2/14Herausgeber: Personalrat Universitätsklinikum Tübingen, Otfried-Müller-Str.49, 72076 Tübingen 29-83647, 29-85055, Fax 29-5176, e-mail: [email protected] Internetadresse:http://www.medizin.uni-tuebingen.de/persrat Intranetadresse: http://www.med.uni-tuebingen.de/persratRedaktion: Katrina Binder, Johann Graf, Inge Grimm, Angela Hauser, Bärbel Jäger, Doris Kornau, Harry de Maddalena, Hanna Schulz, Ralf Schwichtenberg, Gerlinde Strasdeit, Sabine SchneiderhanV.i.S.d.P.: Angela Hauser, PersonalratsvorsitzendeDas Personalratsinfo erscheint in unregelmäßiger Folge. Die Informationen erfolgen im Rahmen des Landespersonalvertretungsgesetzes. Wir freuen uns über Zuschriften und Leser/-innenbriefe.

Inhalt2. Pflegepersonalcheck am Uniklinikum 267 Stationen überwiegend mit Notbesetzung 2Protestaktion – Die Pflege liegt am Boden 3Information zur ärztliche Arbeitszeit und zu opt-out 5Arbeitgeber brechen Tarifverhandlungen ab: 5Generalangriff auf die Zusatzversorgung! 5Bericht aus dem Aufsichtsrat 8Protest-Zelten vor der Tübinger Uniklinik 9Schimmel und Kälte im Wohnheim 9Unbefristete Verträge ohne Sachgrund 9Neues Landespersonalvertretungsgesetz in Kraft 10Wahlergebnisse für die Wahl des Personalrats 11MitarbeiterInnenbefragung zum Thema Mobilität 13Wer umsteigt gewinnt! 13Die Politik und das liebe Geld 14Verbesserungen im Busverkehr 14Parksituation in der Psychiatrie 14Das Tarifergebniss 15Letzte Personalversammlungen 16

Aus der laufenden Arbeit 16Personalbemessung und Gesundheitsschutz 17Tarifauseinandersetzung an der Charite 17BAG Urteil Nachtschichten 18Radcheck 18Fragen und Antworten zum Rentenpaket 19Dienstvereinbarungen am UKT 20Neu im Personalrat 21Time to say Goodbye… 21Stellvertretende Beauftragte für Chancengleichheit 23Betriebsratswahlen bei U.D.O 23 „Hilfe, meine Mutter/mein Vater ist pflegebedürftig“ 24Mutterschaftsgeld bei Beendigung der Elternzeit 25Veranstaltungen der Beauftragten für Chancengleichheit 25Gesetzliche Personalbemessung für Krankenhäuser 25Spendenaktion für POEMA 27Lassen Sie sich doch mal vom Klinikumsvorstand bedienen! 27

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Anlässlich des 25-jährigen Dienstjubiläums übermittelt der Personalrat herzliche Glückwünsche an

Anlässlich des 40-jährigen Dienstjubiläums übermittelt der Personalrat herzliche Glückwünsche an

Brigitte Schmidt FrauenklinikInes von Seltmann FrauenklinikSlavica von Hartlieb Med. PsychologieSimone Israel HNOStefanie Bahnmüller Allg.-ChirurgieRegina Johner NeurologieEmma Spreider HNOSybille Haas VerwaltungMaria Pimenidou Casino / SpeiseversorgungKlaus Dobler ZentrallagerNicole Lohmüller KinderklinikDr. Hans Dieter Fischer AnästhesiologieSusanne Filzek TransfusionsmedizinUlrike Baumann AnästhesiePeter Knoll VerwaltungDr. Stefan Jürgens Med. VirologieJoachim Stange Zentraler FuhrparkSusann Herrlich KinderklinikStephanie Riedel-Ambacher ZZMK

Elke Mayer TBAGudrun Schollbach AugenklinikMarianne Kluge VerwaltungRenate Lauf HNO

2. Pflegepersonalcheck am Uniklinikum

67 Stationen überwiegend mit NotbesetzungAm 13. Mai 2014, anlässlich des internationalen Tages der Pflege am 12.5., hatte der Personalrat zusammen mit ver.di mehrere Politikerinnen und Politiker eingeladen. Gekommen waren die Bundestagsab-geordneten Martin Rosemann (SPD), Heike Hänsel (Linke), Chris Kühn (Grüne), Klaus Tappeser (CDU) für Frau Widmann-Mauz, die Landtagsabgeordneten Daniel Lede-Abal (Grüne) und Rita Haller-Haid (SPD). Irene Gölz, die neue ver.di Landesfachbe-reichsleiterin für Gesundheit, soziale Dienst und Kirche und der Klinikchef Prof. Bamberg waren auch mit dabei. Auch die zuständige Gewerkschafts-sekretärin Yvonne Baumann und die für die Jugend zuständige Gewerkschaftssekretärin Kathrin Meiritz

aus Reutlingen waren mit dabei. In sechs Gruppen, zu denen sich jeweils noch Personalrätinnen und Personalräte gesellten, konnte sich jede und jeder ein Bild über die Personalsituation in einer der Kliniken/Abteilungen des UKT machen. Das Gesamtergebnis der Befragung sieht so aus: Insgesamt wurden 67 Stationen und Bereiche des Uniklinikums besucht. In der Frühschicht arbeiteten im Pflegebereich 234 KollegInnen. Nach Angaben der Pflegekräfte vor Ort wären über 350 zusätzliche Vollzeitkräfte notwen-dig gewesen, um die Arbeit in angemessener Weise erledigen und die Patienten adäquat versorgen zu können. Eindrucksvoll haben einige der anwesenden Pflegekräfte den BesucherInnen die Arbeitssituation

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Der Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann beim Personalcheck im THG-Wachzimmer (Station 26) im Gespräch.

Protestaktion – Die Pflege liegt am BodenAm 26.Mai rief ver.di zu einer Protestaktion zur neuen Krankenhausfinanzierung der Bundesregie-rung auf. Ca. 40 Beschäftigte des UKT legten sich am Holzmarkt in Tübingen auf den Boden. Die „Nichtlieger“ verteilten Flugblätter und sprachen mit den BürgerInnen über die unzumutbare Situa-tion der Beschäftigten und der Patienten. Viele der Passantinnen und Passanten waren interessiert und stimmten unseren Anliegen zu.Die neue Bundesregierung will die Krankenhausfi-nanzierung grundlegend „reformieren“. Hierzu soll während des ganzen Jahres 2014 eine Bund‐Län-der‐Kommission tagen. Das neue Gesetz soll 2015 verabschiedet werden. Geht man nach dem Koaliti-onsvertrag, kommen neben einigen angekündigten Verbesserungen im Detail (bessere Vergütung für Höchstkostenfälle, Maximalversorger und Uniklini-ken) erhebliche Verschlechterungen auf die Kranken-häuser zu und vieles was dringend notwendig wäre,

wird nicht oder nur unzureichend angegangen. Wir wollen die Arbeit dieser Kommission mit Infor-mationen und Aktionen kritisch begleiten. Die erste Kommissionssitzung war am 26.5. 2014.Wir wollen dass sich die Kommission mit folgenden Fragen beschäftigt und unsere Argumente berück-sichtigt: • Gesetzliche Personalbemessung jetzt! • Auskömmliche Krankenhausfinanzierung ‐ kein Verdrängungswettbewerb durch Selektivverträge • Verdoppelung der Investitionskostenfinan-zierung • PEPP nicht einführen • Krankenhausbeschäftigte aufwerten und entlasten Im Koalitionsvertrag steht, dass Pflegekräfte und Ärzte nicht „über Gebühr“ belastet werden sollen und dass die Personalkosten in den DRG“ in aus-

auf Station geschildert Unsere Frage an die Auszubil-denden, ob heute schon Zeit für ihre Ausbildung war, wurde überwiegend mit „Nein“ beantwortet. Eine Frage war: „wie viele Arbeitsplätze (Stellen/Vollkräfte) braucht Ihr zusätzlich, um Eure Arbeit in der not-wendigen Qualität machen zu kön-nen?“ Die Antwor-ten dazu waren un-serer Einschätzung nach überhaupt nicht überzogen sondern sehr realis-tisch, in der Regel fehlte fast überall eine examinierte Pflegekraft. Immer wieder begegnete uns auch diese Aus-sage: „vor 10 Jahren waren wir doppelt so viele, jetzt sind wir eine dauerhaf-te Notbesetzung“. Die abschließende Frage war: „Gibt es etwas, was Du uns/ver.di noch sagen willst? Da gab es als Antwort z.B.: „Ich habe lange eisern geleppt, jetzt mach ich das seit 2-3 Schichten nicht mehr. Ich kann einfach nicht mehr.“ Wir erlebten, dass einige kurz-fristig eingetretene Krankheitsfälle zur Frühschicht gemeldet wurden und wir haben auch erlebt, dass

Kolleginnen krank zur Arbeit kamen. Es gab auch den Hinweis:„heute morgen geht’s gerade noch mit der Besetzung, wenn ihr gestern früh’ gekommen wäret, da waren nur zwei Examinierte in der Schicht…“. Wir haben auch die Aussage gehört: „die Pflege wurde

kaputt gespart und das ist politisch so gewollt!“ Diese Momentauf-nahme am 13.5. war für einige Po-litikerinnen und Politiker beein-dr uckend, wei l auf jeder Station mindestens eine Pflegekraft fehlt, die dringend ge-b r a u c h t w i r d . Hoffentlich halten die Eindrücke bei den Abgeordneten noch lange an und werden in politi-sches Handeln der Regierungsparteien

CDU/SPD im Bund und Grüne/SPD im Land um-gesetzt. Bei der Erhebung vor einem Jahr fehlten 300 Pflege-kräfte, dieses Mal fünfzig weitere. Deshalb fordert der Personalrat zusammen mit ver.di von der Politik eine gesetzlich festgelegte Personalbemessung.

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reichender Höhe und Gewichtung“ berücksichtigt werden. Diese Formulierung ist sehr schwammig und vor allem kann man in den DRGs nur die Kosten be-rücksichtigen, die auch entstehen. Wenn es also keine gesetzliche Regelung zur Personalbemessung gibt und wenn hier für keine Gelder gesondert zur Verfügung gestellt werden, gibt es nichts zu berücksichtigen. Deshalb bleiben wir bei unserer Forderung: Gesetz-liche Personalbemessung jetzt!

Die Krankenkassen fordern und im Koalitionsver-trag steht, dass die Kassen das Recht erhalten sollen, nur noch mit einzelnen Krankenhäusern Verträge abzuschließen. Zusätzlich sollen bei der Bezahlung Zu- und Abschläge für Qualität eingeführt werden. Wenn ein bedarfsnotwendiges Krankenhaus nicht mehr sicher sein kann, dass es eine Bezahlung erhält oder wenn es eine geringere Bezahlung akzeptieren muss, wäre dies eine massive Verschlechterung und gleichzeitig das Ende der Bedarfsplanung durch die Länder. Der Konkurrenzkampf der Krankenhäuser untereinander um Verträge mit den Kassen würde nochmals zunehmen und die Schließungswelle würde neue Höhepunkte erreichen. Man kann den Kranken-häusern nicht jahrelang den Geldhahn zudrehen und sie dann noch finanziell bestrafen, wenn die Qualität nicht stimmt – ganz abgesehen von der Frage, wie diese Qualität gemessen werden soll. Man kann nicht eine gesetzliche Personalbemessung ‐ als wichtigsten Garanten für gute Patientenversorgung ‐ablehnen und sich gleichzeitig die Verbesserung der Qualität auf die Fahnen schreiben. Deshalb bleiben wir bei unserer Forderung:

Auskömmliche Krankenhausfinanzierung ‐ kein Verdrängungswettbewerb durch Selektivverträge! Zu der dringend notwendigen Verbesserung der In-vestitionskostenfinanzierung steht nichts im Koaliti-onsvertrag, obwohl sich alle Experten einig sind, dass die zur Verfügung gestellten Gelder mindestens ver-doppelt werden sollen. Dass Baustellen durch Perso-nalstellen finanziert werden, soll also weitergehen. In den Medien verlautet, dass evtl. ein Sonderprogramm

zur Unterstützung der Schlie-ßung und Umwandlung von Krankenhäusern in Höhe von 500 Mio. Euro bereitgestellt werden soll. Das empfinden wir als Hohn. Wir wollen kei-ne Abwrackprämie, sondern eine echte Verbesserung. Deshalb bleiben wir bei unse-rer Forderung: Verdoppelung der Investiti-onskostenfinanzierung ! Die Einführung von Fall-pauschalen in der Psychiat-rie (PEPP) würde alle Fort-schritte, in Richtung einer patientenzentrierten und gemeindenahen Psychiatrie wieder umkehren. Nicht das Wohl des Patienten, sondern die Frage, ob seine Diagnose Überschüsse ermöglicht und

wie lange er dafür im Krankenhaus bleiben darf, würde ins Zentrum rücken. Alle Fachverbände, die Gewerkschaften und viele andere gesellschaftliche Organisationen wehren sich gegen diese „DRGs für die Psychiatrie“. Man hört die Einführung von PEPP soll jetzt verschoben bzw. gestreckt werden. Das ist zu wenig.

Deshalb bleiben wir bei unserer Forderung: PEPP nicht einführen!Aufwerten und entlasten ‐ das ist es, was wir von der Bundesregierung und den Vertretern der Bundeslän-der in der Bund‐Länder‐Kommission zur Kranken-hausfinanzierung erwarten. Hierfür sind wir auch bereit, uns an Aktionen ‐ gemeinsam mit möglichst vielen anderen Organisationen und Gruppen – zu beteiligen. Wir werden die Arbeit der Kommission genau verfolgen, sie dort unterstützen, wo das Wohl der Beschäftigten und der Patienten im Vordergrund steht und sie kritisieren und aktiv werden, wenn eine Verschlechterung unserer Arbeitsbedingungen und der medizinischen Versorgung droht.

Als Zeichen unseres Protestes gegen den Pflegenotstand legen wir uns in Dienstkleidung auf den Boden, dieses Mal am Holzmarkt vor der Stiftskirche.

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Information zur ärztliche Arbeitszeit und zur opt-out-Regelung

Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz darf die täg-liche Arbeitszeit gemäß § 3 Absatz 1 ArbZG täglich 8 Stunden nicht übersteigen. An sechs Werktagen ergibt sich damit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit kann auf höchstens 10 Stunden nur dann verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Damit i s t d ie durch-schnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit im Aus-gleichszeitraum von 6 Mo-naten wieder auf 48 Stunden begrenzt. Diese Regelung zu täglicher und wöchentlicher Höchstarbeitszeit gilt grund-sätzlich unabhängig davon, ob Bereitschaftsdienst oder reguläre Vollarbeit geleistet wird. Es gibt laut §7 Absatz 2a ArbZG die Mög-lichkeit, von der gesetzlichen Höchstar-beitszeit nach oben abzuweichen, d. h. aus dieser Regelungen gewissermaßen „aus-zutreten“ (= „opt out“), jedoch nur, wenn in d i e Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst fällt (nicht Rufbereitschaft!) und

wenn der/die Arbeitnehmer/in dem nach § 7 Absatz 2 a ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Einwilligung kann jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich widerrufen wer-

den. Dem Arzt, der Ärztin dürfen keine Nachteile entstehen, wenn er/sie

sich zu einem opt-out nicht bereit erklärt oder die Einwilligung

widerruft. Also: Ohne Zustimmung zur Opt-out-Regelung beträgt die Arbeitszeit 48 h pro Woche im Durchschnitt von 6 Monaten, mit Zu-stimmung zur Opt-out-Re-

gelung 54 h im Durchschnitt von einem Jahr bei Bereit-

schaftsdienst-Stufe II oder 58 h im Durchschnitt von einem

Jahr bei Bereitschaftsdienst-Stufe I. Zusammenfassung:

Alle die gerne mehr arbeiten wollen und dafür mehr Geld bekommen wollen, sollen opt-out unterschreiben (beginnt sofort, ohne Frist), alle anderen sollen nicht unterschrei-ben oder die Einwilligung schriftlich widerru-

f e n (mit einer Frist von sechs Monaten). Die entsprechenden Anträge sollen an die Personal-abteilung geschickt werden.

Arbeitgeber brechen Tarifverhandlungen ab:

Generalangriff auf die Zusatzversorgung!Seit Februar 2014 führt die Gewerkschaft ver.di auf Bitten der Arbeitgeberseite Tarifverhandlungen über die betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst, die Zusatzversorgung nach den Altersversor-gungstarifverträgen ATV und ATV-K. Die Arbeitge-ber von Bund, Ländern und Gemeinden begründeten ihren Verhandlungswunsch mit den derzeitig niedri-gen Zinserträgen und forderten massive Leistungs-verschlechterungen! Ver.di hält dagegen und fordert eine sichere Ausschüttungsregel für Bonuspunkte und die Dynamisierung der Startgutschriften. Einfach ausgedrückt: Die Arbeitgeber fordern massive Verschlechterungen! Das will ver.di verhindern! Nachdem sie zuvor mit der Kündigung der Alters-versorgungstarifverträge gedroht hatten, verließen die Arbeitgeber am 21. Mai 2014 den Verhandlungs-tisch! Grundlage der Tarifverhandlungen sollte aus

ver.di-Sicht eine gründliche Bestandsaufnahme sein. Ohne die Kenntnis der wirtschaftlichen Situation der Zusatzversorgungskassen ist ein Eingriff in das bestehende tarifliche Regelwerk nicht zu begrün-den. Dies führte zu erheblichen Irritationen auf der Arbeitgeberbank. Sie behaupteten, die notwendigen Absenkungen auf der Leistungsseite ergäben sich aus dem 2001 vereinbarten Altersvorsorgeplan. Dem widersprachen die ver.di-Vertreter energisch und wiesen darauf hin, dass die Arbeitgeber eine Versor-gungszusage abgegeben haben, die auch zwingend zu erfüllen ist!Die wesentlichen Begründungen der Arbeitgeber und unsere Gegenargumente:Niedrigzinsphase!Arbeitgeber: Wegen der Niedrigzinsphase verminderten sich die Einnahmen der Zusatzversorgungseinrichtungen,

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weswegen eine Absenkung der Leistungen erfolgen müsse!ver.di: Für die meisten Kassen spielen die Zinsen nur eine sehr untergeordnete Rolle. Einige Kassen bzw. Ab-rechnungsverbände sind zwar von den Marktzinsen abhängig, haben aber (bis auf einen Abrechnungs-verband) zurzeit offensichtlich keine Probleme. Bei bestehenden Schwierigkeiten erklärten wir uns ausdrücklich bereit, an Lösungen im Einzelfall mit

zu arbeiten. Dies lehnten die Arbeitgeber ab! Die Finanzierung habe uns nichts anzugehen!Steigende Lebenserwartung!Arbeitgeber: Die Menschen werden immer älter, deshalb werden die Renten länger gezahlt! Das kostet Geld. Das Leistungsrecht der Zusatzversorgung rechnet noch mit den Werten aus dem Jahr 1998. Deshalb verlan-gen sie von den Gewerkschaften, sie sollten vorab einer bestimmten Sterbetafel zustimmen: Mit der Lebenserwartung von heute 19-jährigen, aber einem Rentenalter von 65! Die Konsequenz wäre eine Kürzung der künftigen Rentenanwartschaften um 10 bis 12 Prozent! ver.di: ver.di ist selbstverständlich bereit, die steigende Le-benserwartung zu berücksichtigen, aber nur, wenn auch das steigende Renteneintrittsalter eingerechnet wird. Fachkundige Berechnungen zeigen nämlich, dass der spätere Rentenbeginn das längere Leben in etwa ausgleicht. Schon heute, ohne Rente mit 67, gehen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Schnitt zwei Jahre später in Rente als noch vor zehn Jahren. Dieser Hinweis auf Tatsachen wurde von den Arbeitgebern empört zurückgewiesen!Dies macht deutlich:

Auch das Manöver „Biometrie“ sollte nur ein Vehikel zur allgemeinen Rentenkürzung sein!Im Laufe des Faktenchecks wurde immer deutli-cher: Die meisten Zusatzversorgungskassen haben gar keine akuten Geldsorgen! Um einen drohenden finanziellen Kollaps zu vermeiden, mussten die Be-schäftigten vor 14 Jahren hinnehmen, dass bei der Reform der Zusatzversorgung alle alten Ansprüche eingefroren wurden; seit 2001 gibt es die Betriebs-rente nach dem Punktemodell. Bonuspunkte aus

Überschüssen wurden praktisch nicht ausgeschüttet. Die damals vereinbarten Maßnah-men wirken über Jahrzehnte und reichen aus, um mit der auch im öffentlichen Dienst zunehmenden Anzahl von Rentnerinnen und Rentnern fertig zu werden, ohne dabei die aktiven Arbeitnehmerin-nen und Arbeitnehmer oder die Arbeitgeber höher zu belasten. So ist zum Beispiel der Umlagesatz seit 2002 bei der VBL-West stabil. In diesem Zeitraum sind die Rückstel-lungen auf gut 8,5 Milliarden (genau 8.555.400.000) Euro.

Was ist die VBL? Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wurde 1929 als „Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder (ZRL)“ gegründet. Sie organisiert die Zusatzversorgung (Betriebsrente) im öffentlichen Dienst für alle Tarifbeschäftigten von Bund, Bundesländern, einigen Gemeinden (u.a. aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein) und anderen Arbeitgebern (u.a. Stiftungsuniversitäten, Forschungsinstitute, Sozialversicherungsträger). Daneben gibt es über 20 kommunale und kirchliche Zusatzversorgungskassen (ZVK).Im Tarifgebiet Ost wurde die Zusatzversorgung erst 1997 eingeführt. In der VBL wurde ein separater „Abrechnungsverband Ost“ eingerichtet, die Kom-munen gründeten je Bundesland eine ZVK. Für die Jahre davor bekommen die Beschäftigten gar keine Zusatzrente, was insbesondere lebensältere Kollegin-nen und Kollegen im Alter deutlich spüren. Für die Beschäftigten der Unikiniken in Baden-Würt-temberg gelten die Regelungen des „Tarifvertrags über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes“ über einen Verweis im Manteltarifvertrag UK. Insofern wären wir von Än-derungen dieses Tarifvertrages unmittelbar betroffen.

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Was bringt die VBL? Die Leistungen der Zusatzversorgung sind einheit-lich in zwei Tarifverträgen festgeschrieben, dem Altersvorsorge-Tarifvertrag (ATV) und dem nahezu wortgleichen kommunalen ATV-K. Seit 2001 das sog. „Punktemodell“ eingeführt wurde, kann jede/r Beschäftigte sich leicht ausrechnen, wie viel Betriebs-rente er/sie sich schon erarbeitet hat. Die VBL teilt einem das auch jährlich in einem „Kontoauszug“ mit. Die Punktegutschrift für ein Jahr Arbeit ist abhängig vom Entgelt und dem Alter. Letzteres hat nichts mit Altersdiskriminierung zu tun, sondern damit, dass in den Punktwert eine Verzinsung eingerechnet wird. Der Zinseszinseffekt wirkt umso stärker, je länger es noch bis zur Rente dauert – und das ist nun mal eine Frage des Alters. Die VBL bietet noch mehr: Jeder bekommt den gleichen hohen Schutz bei Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenversorgung, ohne Gesundheitsprü-fung oder Altersbeschränkung. Zudem gibt es auch Leistungen z.B. bei Elternzeit oder Krankengeldbe-zug. So etwas gibt es am „freien Markt“ gar nicht, so etwas kann nur ein Tarifvertrag. Ein weiterer Vorteil: Die VBL muss und darf keine Gewinne machen, muss auch keine Steuern zahlen und hat verglichen mit Pri-vatversicherungen sehr niedrige Verwaltungskosten.

Was kostet die VBL?Obwohl am Ende alle die gleiche Rente bekommen, müssen Arbeitgeber und Beschäftigte je nachdem, in welcher ZVK sie versichert sind, unterschiedlich hohe finanzielle Belastungen tragen. Das liegt am Finanzierungssystem und am Steuerrecht. Manche Kassen sind umlagefinanziert, d.h. die laufenden

Einzahlungen („Umlagen“) werden für die laufenden Renten verwendet, andere arbeiten mit Kapitalde-ckung, d.h. die laufenden Einzahlungen („Beiträge“) werden am Kapitalmarkt angelegt, um damit später die Renten zu finanzieren. Einige Kassen wenden auch ein Mischsystem an. Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung werden staatlich gefördert (sie sind steuer- und sozialversicherungsfrei), Umlagen

nicht, d.h. auch auf die Umlagen des Arbeitgebers müssen vom Beschäftigten teilweise Steuern und Sozialbeiträge gezahlt werden. Das kann jede/r in der Gehaltsabrechnung sehen: Weist sie ein „Steuer brutto“ und ein „Sozialversicherungsbrutto“ aus, das höher als das Tabellenentgelt ist, dann liegt das

an Umlagezahlungen des Arbeitgebers zur ZVK. In manchen Gehaltsabrechnungen wird das (z.B. als „Hinzurechnung“ oder „Steuer aus ZV“) auch aus-drücklich ausgewiesen. Sind „Steuerbrutto“ und „SV-Brutto“ hingegen nied-riger als das Tabellenentgelt, dann können steuerfreie Arbeitnehmerbeiträge zur ZVK der Grund sein. Der genaue Aufbau der Gehaltsabrechnungen unterschei-det sich von Arbeitgeber zu Arbeitgeber, die Arbeit-nehmerbeiträge oder -umlagen selbst sind aber stets auf der Gehaltsabrechnung als Abzug ausgewiesen.Die VBL West ist die „teuerste“ aller Zusatzversor-gungskassen, weil aus den Umlagen besonders viele „Altlasten“ mit finanziert werden müssen, u.a. die Verkleinerung der Bundeswehr und weiterer Perso-nalabbau bei Bund und Ländern. Die VBL Ost muss keine Altlasten finanzieren. Sie hat mit zwei Prozent den höchsten Arbeitnehmerbeitrag aller ZVKen, der ist aber steuerfrei, weil kapitalgedeckt. Unter dem Strich ist die monatliche Belastung für die Beschäf-tigten während der aktiven Zeit im Osten deutlich niedriger als im Westen: Dafür ist die VBL-Rente im Osten im Alter voll steuerpflichtig, im Westen nur teilweise, und die gesetzliche Rente fällt im Osten durch die Sozialversicherungsfreiheit der VBL-Beiträge auch etwas niedriger aus. Die Unterschiede liegen nicht am Tarifvertrag, sondern am Steuer- und Beitragsrecht.

Bleibt die VBL finanzierbar? Mit der Einführung der Betriebsrente nach dem Ver-sorgungspunktemodell wurde 2001 ein großzügiges, aber auch in sich ungerechtes System beendet. Die Ansprüche aus dem alten System wurden auf dem

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Stand von Ende 2001 in Euro und Cent ausgerechnet und (abgesehen von evl. zuteilungsfähigen Bonus-punkten) eingefroren.Es wäre unehrlich zu leugnen, dass das Einfrieren der alten Ansprüche auch eine Leistungskürzung darstellt. Damals ging es darum, eine drohende Ver-doppelung der Umlage in der VBL West auf rund 15 Prozent (die hälftig von den Arbeitnehmern zu tragen gewesen wäre) abzuwenden, um das System insgesamt zu erhalten. Fakt ist, dass z.B. der Umla-gesatz der VBL West seit 2002 stabil ist und sich bis 2012 allein in diesem Bereich eine Rückstellung von

über 8,5 Mrd. Euro gebildet hat! Wir gehen davon aus, das auch in den kommenden Jahren der Umlagesatz auskömmlich sein wird und der Vermögenszuwachs fortgesetzt werden kann. Aus unserer Sicht besteht kein Grund die Leistung abzusenken! Weitere Infos zur Zusatzversorgung:www.vbl.de Internetportal der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.

Ver.di-Informationen zum Thema VBL, Juni 2014

Bericht aus dem AufsichtsratSchwerpunkt der Aufsichtsratssitzung am 23. Mai 2014 war die Jahresabschlussprüfung sowie der La-gebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013.Die betrieblichen Erträge sind im Jahr 2013 um fast 5 % gestiegen, was im wesentlichen aus den Steigerungen bei den stationären und ambulanten Leistungen resultiert. Damit ergibt sich ein positives Betriebsergebnis in Höhe von rund einer Million. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die eigenfinanzierten Investitionen als Abschreibungen in Höhe von 6,6 Millionen zusätzlich erwirtschaftet

werden mussten, bemerkenswert. Durch die Wirt-schaftsprüfer wurde für den Jahresabschluss ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat deshalb das Jahresergebnis wie vorge-legt festgestellt und den Klinikumsvorstand entlastet. Vorstand und Aufsichtsrat sind sich darin einig, dass weitere Leistungssteigerungen ohne entsprechende Anpassung der Personalausstattung in Zukunft kaum mehr möglich sein werden.

Im Anschluss an den Jahresabschluss wurde noch ein Kennzahlenvergleich bezüglich der Wirtschaftlichkeit der vier Universitätsklinika in Baden-Württemberg vorgestellt. Dabei schneidet Tübingen insgesamt ganz gut ab. Insbesondere bei der Inanspruchnahme von Krediten für die Finanzierung von Investitionen ist das UKT (noch) auf der sicheren Seite. Beim Zwischenbericht über die aktuelle wirtschaft-liche Lage wurde noch einmal darauf hingewiesen, dass sich bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans 2014 eine Deckungslücke in Höhe von 4,4 Millio-

nen ergibt. Zur Schließung dieser Lücke wurde allen wirtschaftenden Einheiten eine Einsparung bzw. eine wirtschaftliche Verbesserung von 0,5 % auferlegt als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Darüber hinaus ist im statio-nären Bereich eine Erhöhung der DRG-Fälle von 62.800 auf 63.900 vorgesehen. Im bishe-rigen Jahresverlauf verläuft die Leistungsentwicklung in etwa planmäßig, es gibt aber etliche Unwägbarkeiten, insbesondere von Seiten der Politik, was die zukünftige Finanzierung der Kranken-häuser und insbesondere der Uniklinika betrifft.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der Bericht über die Beteiligung des Universitätsklinikums Tü-bingen. Insgesamt ist das UKT an zehn Unterneh-mungen beteiligt. Dazu gehören: Die U.D.O.-Univer-sitätsklinikumsdienstleistungsorganisations-GmbH, die UKT-Energie GmbH, die EK-Uniko-GmbH und aus dem Bereich Krankenversorgung, Forschung und Lehre weitere sieben Beteiligungen: Zentrum für Klinische Transfusionsmedizin gGmbH, Centrial-

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GmbH, ZAR Tübingen am Universitätsklinikum Tübingen GmbH, Universitätsklinikum Zentrum für Physiotherapie GmbH, SpOrt-Medizin Stuttgart GmbH, QMBW GmbH und die MVZ-UKT GmbH. Die Ergebnisse bei den Beteiligungen im Jahr 2013 waren insgesamt im Bereich der Erwartungen. Bis-lang noch unbefriedigend ist die Situation bei der ZAR Tübingen (Zentrum für ambulante Rehabilita-tion), bei der ein negatives Jahresergebnis zu Buche steht.Auf Wunsch der Pflegedirektorin Frau Luntz be-schloss der Aufsichtsrat, dem Aufsichtsratsvorsitzen-den ein Mandat zu erteilen, einen Auflösungsvertrag zum 31.12.2014 zu schließen. Die Stelle der Pflegedi-rektorin/des Pflegedirektors wird neu ausgeschrieben. Außerdem wird der Aufsichtsrat ab der nächsten Sitzung durch Frau Dr. Zech als externe Sachverstän-

dige aus dem Bereich Wirtschaft neu besetzt. Frau Dr. Zech ist promovierte Informatikerin und derzeit Human Resources Direktorin und verantwortlich für den Bereich Personal bei sechs Tochtergesellschaften der BULLSA in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dem Aufsichtsrat wird zukünftig auch angehören Frau Prof. Dr. Rita Engenhart-Cabillic als externe Sachverständige aus der Medizinischen Wissenschaft. Frau Prof. Dr. Engenhart-Cabillic ist Professorin für Strahlentherapie und Radioonkologie an der Philips-Universität in Marburg und Direktorin der Klinik für Strahlentherapie der Justus-Liebig-Universität Gießen. Darüber hinaus wurde Herr Prof. Dr. Wilhelm Rall für eine weitere Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die nächste Aufsichtsratssitzung findet voraussichtlich am 17. Oktober 2014 statt.

Protest-Zelten vor der Tübinger Uniklinik

Schimmel und Kälte im WohnheimSchimmel, Dreck, Frost ... Krankenpflege-Auszubil-dende des Uniklinikums Tübingen sind entsetzt über die schlechten Wohnverhältnisse in ihrem Wohn-heim. Daher haben sie mit einem Protest-Camp auf die Wohnsituation aufmerksam gemacht. Die etwa 150 Betroffenen bemängeln unter anderem Schimmel an den Wänden. Außerdem gibt es undichte Fenster, durch die Wasser sickert, sodass im Winter Eiszapfen im Zimmer gefrieren Bei der Aktion unter dem Motto „Nachts ist es kälter als draußen“ haben die Azubis eine Nacht lang in Zelten bei der Krankenpflegeschule verbracht. Sie

fordern Klinik und Landesregierung auf, in die Er-neuerung der Wohnheime zu investieren.Meldung des SWR, 28.5.2014

Unbefristete Verträge ohne SachgrundNach jahrelanger kontroverser Diskussion des Per-sonalrats mit dem Klinikumsvorstand haben wir im Jahr 2007 den Klinikumsvorstand in einem Brief ersucht, künftig das Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund nicht mehr anzuwenden. Unsere Forderung war, Befristungen von Arbeitsverträgen nur noch in Fällen mit einem so genannten Sach-grund, also z.B. bei Elternzeitvertretung, Krankheits-vertretung oder bei Ausbildung anzuwenden. Die Gründe gegen befristete Einstellungen sind damals wie heute vielseitig: Für die Beschäftigten bedeutet dies Jahre der Unsi-cherheit hinsichtlich ihrer beruflichen und damit auch finanziellen Zukunft. Es beeinflusst die Lebens- und Familienplanung sowie die Wohnungssuche im nicht ganz billigen Tübingen erheblich. Viele versuchten, möglichst schnell woanders in ein unbefristetes Ar-

beitsverhältnis zu kommen. Widerspruch gegen un-gerechte Behandlung oder das Einfordern tarif- oder arbeitsvertraglicher Rechte unterbleiben oftmals aus Angst, nicht übernommen zu werden. Und obwohl die Erfahrung gezeigt hat, dass die Befristungen gar nicht für den Stellenabbau genutzt werden müssen, da dieser über die normale Fluktuation bedient wird, bestand damals die Klinikumsleitung weiterhin auf befristeten Einstellungen.Inzwischen bekam das Klinikum aber zunehmend selbst Probleme mit dieser Praxis. Viele qualifizierte Pflegekräfte oder auch Beschäftigte aus anderen Berufsgruppen bewarben sich gar nicht mehr beim UKT, weil sie in anderen Krankenhäusern unbefristet eingestellt wurden und bessere Verhältnisse vorfan-den. In manchen Bereichen, wie im OP, wurde es immer schwerer, Stellen zu besetzen. Zusätzlich sahen

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sich die Beschäftigten mit dem Problem konfrontiert, dass sie laufend neue Kolleginnen und Kollegen ein-arbeiten mussten. Im November 2008 kam endlich die Zusage des Klinikumsvorstands, dass nur noch mit Sachgrund befristet eingestellt wird. Diese Zusage gilt bis heute! Im letzten Gespräch mit dem Vorstand hat dieser

gegenüber dem Personalrat diese Zusage bestätigt. Darüber freuen wir uns! Denn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bedeutet mehr soziale Sicherheit für den einzelnen Beschäftigten und ist eine wichtige Grundlage für ein offenes Betriebsklima. All dies trägt auch dazu bei, unsere Arbeit zum Wohle der Patientinnen und Patienten einzusetzten.

Neues Landespersonalvertretungsgesetz in KraftBereits seit Dezember letzten Jahres ist das neue Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) in Kraft. Es enthält zwar eine Reihe von Verbesserungen, so wurde die Anzahl der zu wählenden PersonalrätInnen erhöht und die Freistellungsstaffel wurde verbessert. Auch bei der Mitbestimmung ergab sich eine Reihe von kleineren Verbesserungen. Der große Wurf ist mit dieser Gesetzesänderung aus unserer Sicht jedoch nicht gelungen. Zu einem Musterland für die Beteiligung von ArbeitnehmerInnen ist Baden-Württemberg damit leider nicht geworden. Dafür bleiben die Neuerungen zu weit hinter den Mitbe-stimmungsgesetzen anderer Bundesländer zurück. Das ist neu:- Akademische MitarbeiterInnen fallen jetzt grundsätzlich unter sämtliche Beteiligungstatbestän-de des LPVGs – bisher gab es hier in Personalangele-genheiten keine Mitbestimmungsrechte. Jetzt finden grundsätzlich sämtliche Mitbestimmungstatbestände auch auf akademische MitarbeiterInnen Anwendung. Allerdings mit einer Ausnahme: Bei akademischen MitarbeiterInnen mit befristeten Arbeitsverträgen findet keine Beteiligung bei der Einstellung und bei einer Höher- oder Rückgruppierung statt. Für Beschäftigte (auch unbefristet) mit überwiegend wissenschaftlicher Tätigkeit findet eine Beteiligung

des Personalrats bei Personalangelegenheiten nur auf Antrag der betroffenen Beschäftigten statt.- Es gibt eine Reihe von neuen und modifi-zierten Mitbestimmungstatbeständen. So gilt jetzt die uneingeschränkte Mitbestimmung auch bei vorbereitenden und präventiven Maßnahmen, bei all-gemeinen Fragen des betrieblichen Eingliederungs-managements und bei Maßnahmen aufgrund von Feststellungen aus Gefährdungsanalysen. Im Rahmen der sogenannten eingeschränkten Mitbestimmung sind jetzt auch Nebenabreden zum Arbeitsvertrag mitbestimmungspflichtig, die Stufenzuordnung, die Verkürzung oder Verlängerung von Stufenlaufzeiten einer Entgeltgruppe und die Bestimmung der Fall-gruppe, die 2 Monate überschreitende Übertragung einer anderen Tätigkeit sowie wesentliche Änderun-gen des Arbeitsvertrages unterliegen ebenfalls der eingeschränkten Mitbestimmung- Bei Kündigungen ist der Personalrat nicht mehr an einen sogenannten Einwendungskatalog gebunden, sondern kann alle Gründe, die aus seiner Sicht gegen die Kündigung sprechen, einbringen. Leider gibt es auch eine Verschlechterung: Bei Abmahnung bleibt es bei der Mitwirkung durch den Personalrat auf Antrag. Allerdings entscheidet die Dienststelle nach Anhörung durch den Personalrat.

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Bisher gab es hier ein Stufenverfahren mit einer wei-teren Anhörung durch den Klinikumsvorstand und erst danach hatte der Klinikumsvorstand das letzte Entscheidungsrecht. Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Antrag auf Teil-zeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Arbeitsentgelt abzulehnen, so ist auf Antrag des Beschäftigten, der darauf hingewiesen werden muss, der Personalrat immer vorher zu beteiligen. Neu ist auch, dass der Personalrat vor Organisations-entscheidungen, die beteiligungspflichtige Maßnah-men zur Folge haben, frühzeitig zu unterrichten ist.Neu ist weiterhin, dass die Dienststelle den Personal-rat umfassend über die wirtschaftlichen Angelegen-heiten unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten hat sowie über die sich daraus ergeben-den Auswirkungen auf die Personalplanung. Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten gehören: Die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Dienst-

stelle, Veränderung der Produktpläne, beabsichtigte Investitionen, beabsichtigte Partnerschaften mit Pri-vaten, beabsichtigte Rationalisierungsmaßnahmen, Einführung neuer Arbeits- und Managementmetho-den, Fragen des Umweltschutzes, des Klimaschutzes oder der sorgsamen Energienutzung, die Verlegung von Dienststellen oder Dienststellenteilen, die Auf-lösung und Neugründung, Zusammenlegung oder Teilung der Dienststelle oder von Dienststellenteilen, die Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, sowie sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche das wirt-schaftliche Leben der Dienststelle und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle im wesentlichen berühren. Diese Information kann entweder über einen so-genannten Wirtschaftsausschuss erfolgen oder mindestens zweimal jährlich in gemeinsamen Besprechungen zwischen Personalvertretung und Dienststellenleitung.

Wahlergebnisse für die Wahl des PersonalratsBei der Wahl zum Personalrat vom 13. bis 15 Mai 2014 gab es folgende Wahlergebnisse:Für die Gruppe der Beamten wurde gewählt:Name Stimmen Wütz-Botsch, Lothar 22

Für die Gruppe der Arbeitnehmer/-innen wurde gewählt:Name Stimmen

1. Hauser, Angela 11372. Graf, Johann 10113. Strasdeit, Gerlinde 7584. Schwichtenberg, Ralf 7015. Binder, Katrina 6776. Benz, Petra 6287. Sünbül, Ramazan 602

8. Götz, Dr. Angelika 5979. Schulz, Hanna 57810. Maddalena de, Harry 55911. Jäger, Bärbel 55212. Akyüz, Fatma 52413. Kaiser, Gabriele 49014. Bronner, Aline 48815. Claus, Waltraud 47216. Dittus, Dorothee 47117. Sinclair, Wendy 46018. Raidt, Volkmar 43519. Sauter, Michael 41620. Hildebrandt, Michaela 41521. Mohm, Ulrike 41422. Mayr, Lena 40823. Wommer, Ulrike 40424. Stahlmann, Christin 394

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Als Ersatzmitglieder werden in folgender Reihenfolge festgestellt: 1. Papadopoulou, Georgia 3932. Andersohn, Ursula 3893. Felger, Ulrich 3874. Kern, Achim 3825. Yener, Yalcin 3806. Hoberg, Birgit 3697. Temizkan, Heike 3678. Hein, Manfred 3679. Schulte, Ulrich 362

10. Ott, Nadine 35811. Hilcher, Ute 35212. Hasenmaier, Hans-Jürgen 34513. Bach, Linda-Mary 34014. Kamp, Annette 33815. Rönnfeld, Anett 33116. Dyke, Gabriele 31817. Mihaljevic, Petar 31618. Himpel, Sandra 31519. Engelmann, Gabriele 31420. Köndgen, Daniela 30721. Zwarg, Elke 30722. Beck-Bernhard, Ute 30423. Rottmann, Thomas 30124. Kaiserling, Torsten 30025. Raisch, Alexander 29226. Fernandez, Pedro 29127. Hustadt, Kai 28428. Töllner, Kerstin 28329. Erhardt, Thomas 28330. Herrmann, Christoph 27531. Poser, Alexander 25132. Krauß, Ute 24833. Tudzynski, Martina 24134. Hauske-Wahl, Karin 238

35. Hänßler, Wolfgang 23536. Pflumm, Dirk Alexand. 23037. Al-Yawabreh, Mohannad 23038. Haase, Helga 21139. Siba, Irini 21140. Jakob, Regina 20741. Koster de Iuliis, Sigrun 19242. Zonara, Alexandra 18943. Haag, Irene 161

Bei gleicher Stimmenanzahl erfolgte Losentscheid.Die Wahlbeteiligung lag leider nur bei etwas über 22 %. Wir hatten uns hier mehr erhofft. Immerhin ist die Anzahl der Personalrätinnen im neuen Gremium deutlich gestiegen und entspricht ziemlich genau dem Anteil an den Beschäftigten insgesamt. Neue und alte Personalratsvorsitzende ist Angela Hauser. Zu StellvertreterInnen wurden Petra Benz und Lothar Wütz-Botsch gewählt und freigestellt. Außerdem wurden freigestellt: Katrina Binder (50 %), Johann Graf (60 %), Bärbel Jäger (100 %), Gabi Kaiser (75 %), Harry de Maddalena (65 %), Michael Sauter (50 %), Hanna Schulz (50 %), Ramazan Sünbül (50 %), Gerlinde Strasdeit (50 %), Ralf Schwichtenberg (100 %).

Johann Graf wurde mit insgesamt 1910 Stimmen er-neut zum Vertreter des Personals in den Aufsichtsrat des UKT gewählt.

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Wer umsteigt gewinnt!Unter diesem Motto haben wir eine Verlosung unter den Klinikumsbeschäftigten durchgeführt, die sich von ihrem Parkplatz verabschiedet haben und dafür auf den ÖPNV umgestiegen sind.

Gewonnen haben:

• Einen Ballonfahrt für 2 Personen im Wert von 300 € (vom Klinikumsvorstand zur Verfügung gestellt)Michaela Pantke• Ein Festessen in der Rosenau für zwei Personen im Wert von 100 € (vom Klini-kumsvorstand zur Verfügung gestellt)Silvia Johnson• Ein Gutschein für 3 Monate "Freies Training" bei UKFIT € (vom Klini-kumsvorstand zur Verfügung gestellt)Vera Merkel• Jeweils ein Gutschein für eine klassische Massage (Wert 40 €) Lisa Amsbergeine Hot-Stone-Massage (Wert 30 €)Ursula Borck

einmal Fango oder NaturmoorUlrich Zerbinibeim Universitätsklinikum Zentrum für Physiothera-pie € (vom Klinikumsvorstand zur Verfügung gestellt)• 2 extra große Saunatücher im EK-Wert von je 35 € (vom Verkehrsverbund naldo zur Verfügung gestellt)Cornelia Pietrzeniuk-GandMichaela RößlerAußerdem gab es noch

10 LED-Taschenlampen im Wert von je 25 € (vom Ver-kehrsverbund naldo zur Ver-fügung gestellt)und 50 Saunakarten für das Hallenbad Nord (von den Stadtwerke Tübingen zur Ver-fügung gestellt)

zu gewinnen. Die Gewinner/-innen werden von uns benachrichtigt.Wir bedanken uns ganz herzlich beim Verkehrs-verbund naldo, bei den Stadtwerken Tübingen und natürlich ganz besonders beim Klinikumsvorstand dafür, dass die Preise zur Verfügung gestellt wurden und gratulieren den Gewinnerinnen und Gewinnern herzlich! Die Übergabe der Gewinne erfolgt am 17. Juli um 13 Uhr im Konferenzzentrum Schnarrenberg.

Das zum Jahresbeginn 2014 eingeführte UKT-Job-Ticket zielt darauf ab, den Druck auf die Pkw-Stellplätze zu reduzieren. Im Rahmen eines vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ge-förderten Projekts werden Studierende vom Geographischen Institut der Universität Tübingen ab Mitte Juli eine computergestützte MitarbeiterInnenbefragung durchführen, um den Erfolg dieser Maßnahme zu messen. Wir bitten Sie, an dieser Befragung teilzunehmen, um die Erreichbarkeit Ihres Arbeitsplatzes nachhaltig verbessern zu können. Die Umfrage wird im Intranet ab Mitte Juli freigeschaltet, und zwar im Bereich Jobticket und Fahrtkostenzuschüsse.www.med.uni-tuebingen.de/Mitarbeiter/Leitung+und+Verwaltung/Verwaltung+des+Klinikums/Personal/UKT_Jobticket+und+Fahrtkostenzuschüsse.html.

Vorankündigung:

MitarbeiterInnenbefragung zum Thema Mobilität

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Verbesserungen im BusverkehrMit Beginn des Sommersemesters im Frühjahr erreichten uns etliche Klagen wegen überfüllter Busse. Zwar hatte der Stadtverkehr extra neue Busse geordert, um den Engpass zu Semesterbeginn auf-zufangen, diese Busse wurden jedoch nicht recht-zeitig geliefert, sodass sich zwischen Schnarrenberg und Bahnhof die Fahrgäste wieder mit maximalem Körperkontakt in den Bussen drängten oder an der Haltestelle stehen blieben. Mit Lieferung der Busse und dem Einsatz des Direktbusses X 15 hat sich diese Situation deutlich entspannt.

Zusätzlich bietet der Stadtverkehr Tübingen seit Mai vormittags um 7.04 Uhr und um 7.34 Uhr einen Direktbus, die Linie 24, von Unterjesingen (Mitte Bahnhof) zum Schnarrenberg/BG-Klinik an. Dies ist auch ein Angebot für all diejenigen mit dem Fahrtziel Kliniken, die bereits in der Ammertalbahn sitzen. Sie können jetzt in Unterjesingen aus/ bzw. umstei-gen und mit der Linie 24 bequem zum Talklinikum (halt: Calwer-Straße), zum Schnarrenberg oder zur BG fahren. Dieser Bus fährt an Schul- oder Semestertagen, nicht jedoch vom 31.07. – 12.09.14

Parksituation in der PsychiatrieObwohl die Parksituation für die Beschäftigten am Wochenende und im Nachtdienst unbefriedigend geregelt ist, sind der Klinikumsvorstand und das Gebäudemanagement nicht bereit unserem Vor-schlag nachzukommen, die Freigabe der Parkplätze für die diensttuenden Kolleginnen und Kollegen am Wochenende und im Nachtdienst für ein halbes Jahr zu erproben. Wir fragen uns warum? Vielleicht weil

diese Probephase aufzeigen würde, dass die Forde-rung der Beschäftigten nach dieser beschriebenen Regelung problemlos umgesetzt werden könnte? Oder geht es ums Prinzip? Dass aber in diesem Fall jeglicher Praktikabilität widerspricht.Hier einige Bilder die die Unsinnigkeit dieser Rege-lung belegen:

Parksituation am Dienstag, 3.6.2014 Parksituation am Sonntag, 8.6.2014

Die Politik und das liebe Geld An und für sich eine gute Sache: Im Sommer 2013 hat das Land beschlossen, dass alle Räume, in denen Personen schlafen, mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind. Das trifft nicht nur die privaten Haushalte, sondern auch alle so genannten „Sonderbauten“ – wie z.B. das UKT. Die Feuerwehr Tübingen verlangt nun vom Klinikum bis Ende 2014 die vorhandenen Brand-meldeanlagen so zu erweitern, dass alle Schlafräume erfasst werden. Damit kommen auf das UKT u.a. auch durch zusätzliche Brandschutzauflagen insgesamt Mehrausgaben im deutlich siebenstelligen Eurobereich zu. Nun ist Brandschutz sicher wichtig. Aber soweit es sich bisher abschätzen lässt, bleibt das UKT auf diesen Zusatzkosten sitzen, weil das Land zwar Verord-nungen erlässt, die Mehrkosten generieren, sich aber bei der Gegenfinanzierung, für die es eigentlich zuständig ist, - mal wieder - vornehm zurückhält.

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Das Tarifergebniss

Die Protestaktion am 9. April war gut besucht. Danach war klar, dass wir einen erfolgreichen Streik durch-führen können. Darauf wollten es die Arbeitgeber aber nicht mehr ankommen lassen.

Der ver.di-Tag kann jetzt wie Urlaub beantragt und genommen werden. Sobald Sie Mitglied bei ver.di sind, haben Sie Anspruch darauf!

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Letzte Personalversammlungen des „alten Personalrats“ Am 13. und 14. Mai, es liefen zeitgleich die Wahlen für den neuen Personalrat, fanden die letzen Perso-nalversammlungen des amtierenden Personalrats statt. Im Zentrum stand deshalb ein bebilderter Rückblick auf die Themen- und Aktivitäten des Per-sonalrats in der vergangenen Wahlperiode. Dabei zog sich wie ein roter Faden das Thema Personalmangel im Krankenhaus durch mit ständiger Leistungs-verdichtung und den permanent zunehmenden Überlastsituationen. Dementsprechend initiierte der Personalrat viele Aktionen und Protestveranstaltun-gen gegen den Pflegenotstand und für eine bessere Krankenhausfinanzierung. Prominente Referenten zu diesen Themen waren bei zurückliegenden Personal-versammlungen Prof. Isforth (Pflegewissenschaftler) und der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Auch die Abgeordneten von Bund und Land wurden bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die Finanzmisere der Krankenhäuser aufmerksam gemacht und es wurde an ihre Verantwortung appelliert, für eine ausreichen-de Finanzierung der Personalkosten (Bund) und eine ausreichenden Finanzierung der Investitionskosten (Land) zu sorgen.Die Tarifinformationen waren topaktuell, denn das

Arbeitgeberangebot lag noch nicht lange vor. Noch im Herbst 2013 drohten die Arbeitgeber mit dem Ausstieg aus dem TV- UK mit der Begründung, der Tarifvertrag sei zu teuer, die Beschäftigten an anderen Kliniken verdienten weniger. Dieses Ansinnen konnte mit Hilfe des lautstarken Protestes der Beschäftigten an den vier baden-württembergischen Uniklinika abgewendet werden. Nachdem Günther Busch stv. ver.di Landesvorsit-zender und langjährige Verhandlungsführer bei den Tarifverhandlungen aus dem Amt geschieden war, stellte sich bei der Personalversammlung auf dem Schnarrenberg seine Nachfolgerin, die neue Ver.di Landesfachbereichsleiterin Irene Gölz vor. Sie verstand es, mit ihren praxisnahen Ausführungen die Dinge auf den Punkt zu bringen. Dies und ihr sympathisches Auftreten fand die Begeisterung der Beschäftigten. Am Ende der Personalversammlung stellten sich die anwesenden Personalratskandidatinnen und -kandi-daten kurz namentlich vor, sodass einige Beschäftige mit frischen Eindrücken direkt nach der Personal-versammlung ins Wahllokal marschieren und ihre Stimmen für das neue Gremium abgeben konnten.

Aus der laufenden Arbeit

Klassifizierung von StationenJUHU - geschafft! Die Dienststelle hat jetzt endlich zusammen mit der Pflegedirektion und dem Personalrat die Station 4 in der HNO als postoperative Überwachungseinheit, welche der Versorgungsstufe IMC zugeordnet wird, klassifiziert.Zuvor fand eine Begehung des "Wachzimmers" statt. Dabei wurde festge-stellt, dass diese "Station" seit 1.1.2014 als Intensivbereich zu bewerten ist, und endlich die dort eingesetzten Pflegekräfte sowohl die entsprechende Eingruppierung wie auch die Zulage erhalten werden.

Jobticket für UDO-BeschäftigtePersonalrat des UKT und der Betriebsrat von UDO fordern auch für die Beschäftigten bei UDO ein Jobticket. Bei UDO sind viele Kolleginnen und Kollegen in den unteren Lohngruppen beschäftigt und gerade diese hätten ein verbilligtes Jobticket am bittersten nötig. Das UKT, obwohl mehrheitsbeteiligt bei UDO mit 51%, fühlt sich dafür nicht zuständig. Auf Anfrage bei der Geschäftsleitung von UDO wurde uns gesagt, dass sie mit Naldo und der Stadt Tübingen in Verhandlungen stehen, um ein etwas günstigeres Angebot für die Beschäftigten bei UDO zu erreichen. Allerdings wird das bei weitem nicht mit unserem günstigen und sub-ventionierten Jobticket zu vergleichen sein.

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Personalbemessung und Gesundheitsschutz

Neues von der Tarifauseinandersetzung an der ChariteHier die Pressemitteilung (11.6.2014) der Kolleginnen und Kollegen aus der Charite. Wer hätte das gedacht - erste Schritte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen - 80 Vollkräfte zusätzlich bis Ende des Jahres und weitere Details aus dem Tarifkampf!

Die ver.di-Tarifkommission hat nach Beratung mit ihren Mitgliedern am gestrigen Abend dem Abschluss eines Tarifvertrages zur Personalbemessung und Gesundheitsschutz zugestimmt. Der Tarifvertrag, der zunächst eine Laufzeit bis Ende dieses Jahres haben wird, stellt für ver.di und die Arbeitgeberseite einen Testlauf dar. Der „TV Kurz“ soll kontinuierlich eva-luiert werden, mit dem Ziel, herauszufinden, ob das

von den Schlichtern vorgeschlagene Modell für den Dauerbetrieb tauglich ist. Anfang Dezember werden dann die Verhandlungen zwischen ver.di und der Charité wieder aufgenommen. Carsten Becker, Mit-glied der Verhandlungskommission und Vorsitzender des Gesamtpersonalrats bei der Charité: „Wir haben etwas geschafft, was uns vor einiger Zeit noch keiner zugetraut hätte. Wir haben den Vorstand des größten Universitätsklinikums dazu gebracht, zuzugeben, dass eine ausreichende Personalbemessung insgesamt notwendig ist und eine kurzfristig spürbare Entlas-tung insbesondere des Pflege- und Funktionsdienstes, unverzichtbar ist.“Um die problematische Personalsituation zu ent-spannen, werden alle Azubis der Pflege sowie die Operationstechnischen Assistent/inn/en (OTA) und Hebammen unbefristet übernommen. Außerdem sollen noch in 2014 – auf die bestehende Personal-planung – 80 Vollkräfte „on top“ eingestellt werden. Die Tarifkommission kritisiert jedoch die ihrer Ansicht nach zu geringe Zahl an Vollkräften, die die Charité bis zum Jahresende einstellen will. Dies sei angesichts der hohen Arbeitsbelastung ein „Tropfen auf den heißen Stein“

Zentrales Element des Tarifvertrages ist jedoch die Bildung einer betrieblichen Gesundheitskommission (GK), in die die Arbeitgeber und ver.di jeweils drei Mitglieder entsenden. Zu ihren Aufgaben gehört, den zusätzlichen Bedarf zu erfassen und die Verteilung der zusätzlichen 80 Vollkräfte, die im zweiten Halbjahr 2014 über die geplante Personalzahl hinaus eingestellt werden sollen, zu organisieren und zu überwachen.

Dafür werden ihr vollumfänglich Informationen zur Verfügung gestellt, wozu z. B. das durchschnittliche Patientenaufkommen, Leasingquote, Fluktuations- und Ausfallquoten, Überstundenentwicklung gehö-ren. „Wir haben mit diesem Tarifvertrag erstmals die Chance, einen detaillierten Einblick in die eher budgetgesteuerte Personaleinsatzplanung eines Kran-kenhauses zu erhalten und die Probleme, die damit verbunden sind, sichtbar zu machen“, so Meike Jäger, Verhandlungsführerin an der Charité.Weitere Aufgaben der Gesundheitskommission liegen im Bereich des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Die GK kann u. a. Gesundheitszirkel und Gefähr-dungsanalysen initiieren oder konkrete Modelle für die demografiegerechte Gestaltung der Arbeitsbe-dingungen erarbeiten. „Aufgrund der „Notrufe“ der letzten Monate kennen wir die Brennpunkte. Wir er-warten nun, dass die Arbeitgeberseite sich anstrengt, die große Zahl an zusätzlichen Einstellungen in den nächsten sechs Monaten umzusetzen“, sagte Meike Jäger.Bei der Charité arbeiten 13.200 Beschäftigte, davon sind ca. 4.100 im Bereich der Pflege- und Funktionsdienste tätig.

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BAG Urteil NachtschichtenKrankenschwester hat Anspruch, nicht für Nachtschichten eingeteilt zu werden

Pressemitteilung Nr. 16/14 BAGKann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden.Die Beklagte betreibt ein Krankenhaus der sog. Voll-versorgung mit etwa 2.000 MitarbeiterInnen. Die Klägerin ist bei der Beklagten seit 1983 als Kranken-schwester im Schichtdienst tätig. Arbeitsvertraglich ist sie im Rahmen begründeter betrieblicher Not-wendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit verpflich-tet. Nach einer Betriebsvereinbarung ist eine gleich-mäßige Planung u.a. in Bezug auf die Schichtfolgen der Beschäftigten anzustreben. Das Pflegepersonal bei der Beklagten arbeitet im Schichtdienst mit Nacht-schichten von 21.45 Uhr bis 6.15 Uhr. Die Klägerin ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, Nachtdienste zu leisten, weil sie medikamentös behandelt wird.Nach einer betriebsärztlichen Untersuchung schick-te der Pflegedirektor die Klägerin am 12. Juni 2012 nach Hause, weil sie wegen ihrer Nachtdienstun-tauglichkeit arbeitsunfähig krank sei. Die Klägerin

bot demgegenüber ihre Arbeitsleistung - mit Aus-nahme von Nachtdiensten - ausdrücklich an. Bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichts im November 2012 wurde sie nicht beschäftigt. Sie erhielt zunächst Entgeltfortzahlung und bezog dann Arbeitslosengeld.Die auf Beschäftigung und Vergütungszahlung für die Zeit der Nichtbeschäftigung gerichtete Klage war beim Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts, ebenso wie in den Vorinstanzen, erfolgreich. Die Klägerin ist weder arbeitsunfähig krank noch ist ihr die Arbeitsleistung unmöglich geworden. Sie kann alle vertraglich geschuldeten Tätigkeiten einer Krankenschwester ausführen. Die Beklagte muss bei der Schichteinteilung auf das gesundheitliche Defizit der Klägerin Rücksicht nehmen. Die Vergütung steht der Klägerin unter dem Gesichtspunkt des Annah-meverzugs zu, weil sie die Arbeit ordnungsgemäß angeboten hat und die Beklagte erklärt hatte, sie werde die Leistung nicht annehmen.BundesarbeitsgerichtUrteil vom 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-BrandenburgUrteil vom 30. Mai 2013 - 5 Sa 78/13 -

RadcheckAuch in diesem Jahr wird es wieder einen Radcheck am Klinikum geben. In Zusammenarbeit mit der Stadt Tübingen wird dieser am 17.09.2014 und 18.09.2014 stattfinden. Der Standort vor dem Casino am Berg hat sich bewährt und ist für alle gut zugänglich. An beiden Tagen wird auch wieder der Personalrat vor Ort anwesend sein, um Ihre eventuellen Fragen zu beantworten. Bitte achten Sie auf die Flyer, die kurz vor der Veranstaltung ausgehängt werden.

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Fragen und Antworten zum RentenpaketMit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag das Rentenpaket verabschiedet. Die Neuregelungen treten ab Juli 2014 in Kraft. Viele Beschäftigte wollen wissen, was ihnen das Rentenpaket bringt. Hier die Antworten auf einige besonders oft gestellte Fragen.Wer kann mit 63 in Rente gehen?Die „Rente mit 63“ wurde nicht als eigene Alters-rentenart eingeführt, sondern als zeitlich befristete Sonderregelung zur bereits bestehenden „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ [§ 38 SGB VI].Nur die Geburtsjahrgänge bis einschl. 1952 können bei Vorliegen der Wartezeit von 45 Jahren (siehe nächste Frage) mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen; das sind die heute 60-Jährigen und Älteren.Wer in den Jahren 1953 bis 1963 gebo-ren ist, dessen abschlagsfreies Renten-eintrittsalter wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Ein z. B. 1958 gebore-ner Versicherter kann abschlagsfrei mit vollendetem 64. Lebensjahr die „Rente mit 63“ in Anspruch nehmen.Welche Zeiten zählen zu den 45 Jahren Wartezeit?(Pflicht)Beitragszeiten und Berück-sichtigungszeiten (Erziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes), Pfle-gearbeit sowie Zeiten des Alg I-Bezugs (einschließlich Zeiten der beruflichen Weiterbildung, Kurzarbeit und des Bezugs von Insolvenzgeld zählen bei den 45 Jahren mit.Zeiten des Alg-II-Bezugs und Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe zählen nicht, ebenso nicht Zeiten wegen eines Schul-, Fachschul- und Hochschulbe-suchs!Wird auf die Rente ab 63 ein Nebenverdienst an-gerechnet oder kann unbegrenzt hinzuverdient werden?Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze kann neben einer Altersrente nur begrenzt hinzuverdient werden. Die Regelaltersgrenze steigt derzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Wird die höchste Hinzuverdienst-grenze überschritten, erlischt der Anspruch auf die Rente. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner ohne Auswirkungen auf die Altersrente un-begrenzt hinzuverdienen.Was ändert sich?Heute werden in der Rente für die Erziehung von Kindern, die nach dem 31.12.1991 geboren wurden und werden, drei Entgeltpunkte angerechnet und für Kinder, die vor dem 1.1.1992 geboren wurden,

nur ein Entgeltpunkt. Künftig sollen die Erziehungs-leistungen von Frauen bzw. Männern mit Kindern, die vor dieser Grenze geboren wurden, um je einen Entgeltpunkt auf dann zwei Entgeltpunkte angehoben werden. Dies ist zu begrüßen, schafft aber immer noch keine Gleichbehandlung mit den Kindern, die nach dem 31.12.1991 geboren wurden.Wie werden Kinder in Ost und West künftig be-handelt?Es bleibt dabei, dass die Kindererziehungszeiten zwischen Ost und West mit unterschiedlichen Ent-geltpunkten bewertet werden. Das macht pro Kind einen Unterschied von 2,40 Euro monatlich. Bei einer unterstellten Rentenlaufzeit von 20 Jahren summiert

sich dies auf ein „Weniger“ von knapp 600 Euro.Muss die Mütterrente beantragt werden?Nein, keinesfalls. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt die Gesetzesänderung automatisch. Sollte die Umstellung nicht fristgerecht zum 1.7.2014 erfolgen können, wird nachgezahlt.Wird die Mütterrente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet?Ja, jede Einnahme wird auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Erhöht sich die gesetzliche Ren-te, wird der Grundsicherungsbetrag entsprechend abgesenkt.Was ändert sich bei der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente)?Erwerbsgeminderte sollen künftig so gestellt werden, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres weitergearbeitet hätten. Durch die damit vollzogene Anhebung der Zurechnungszeit um 2 Jahre wird bei Durchschnittsverdienenden eine Steigerung der EM-Rente um rd. 40 € bewirkt.Außerdem werden die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht berücksichtigt, wenn sie die Bewertung der Zurechnungszeit verringern.

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Das wird denjenigen Versicherten zu Gute kommen, die aufgrund der Erwerbsminderung in den letzten vier Jahren Teilzeit gearbeitet haben oder z.B. keine Zuschläge mehr erreichen konnten.Für wen gilt die Neureglung?

Das Gesetz wirkt sich nicht auf EM-Bestandsrentne-rinnen und -rentner aus, sondern wirkt erst ab dem geplanten Inkrafttreten zum 1.7.2014.Aus ver.di – Arbeitsmarkt- uns Sozialpolitik „Fragen und Antworten zum Rentenpaket“

Wir stellen vor:

Dienstvereinbarungen am UKTEin wesentliches Instrument, mit dem der Personalrat Regelungen zugunsten der Beschäftigten treffen kann, sind Dienstvereinbarungen. Dabei handelt es sich um rechtsverbindliche Verfahrensabsprachen zwischen dem Klinikumsvorstand und dem Personalrat. Die von der jeweiligen Regelung betroffenen Arbeitnehmer/-innen haben also ein Recht darauf, dass die in Dienst-vereinbarungen getroffenen Regelungen auch umgesetzt werden. Der Personalrat des Klinikums hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Dienstvereinbarungen

abgeschlossen. Diese werden auf der Homepage des Personalrats veröffentlicht.In dieser Ausgabe präsentieren wir ihnen die neue DV Zur Durchführung von Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächen.Zur DV gehören zwingend die Anlage 2 „Der Leit-faden zur Durchführung von Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächen“ sowie den dazugehörenden Anlagen 3, 4 und 5. Strukturierte Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterge-sprächen (MAG) dienen der Förderung des Dialogs zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dürfen in keiner Weise arbeitsrecht-liche Konsequenzen haben. Zielsetzung des MAG ist die Förderung des Dialogs, der Kultur des Miteinander Redens, Vermittlung von Wertschätzung, Qualifikation und berufliche Förderung sowie Förderung der Motivation und des gegenseitigen Feedbacks

Ein MAG ist ein regelmäßig stattfindendes vertrau-liches und respektvoll geführtes Gespräch, das vor-zugsweise unter vier Augen (Mitarbeiterin/Mitarbei-ter und der/dem direkten Vorgesetzten) stattfindet.Verantwortlich für die Umsetzung der MAGs ist im ärztlichen und wissenschaftlichen Dienst die 2. Führungsebene in allen anderen Bereichen die 3. Führungsebene z.B. Geschäftsbereichsleitungen, Leitungen zentraler Einrichtungen, Pflegedienst-leitungen. Diese legen fest, wer in den jeweiligen

Bereichen mit der tatsächlichen Durchführung der MAGs be-auftragt wird. Die GesprächsteilnehmerInnen haben die Möglichkeit ein Mit-glied der Personalvertretung, ggf. die Schwerbehinderten-vertretung oder die Beauftragte für Chancengleichheit zu dem Gespräch hinzuzuziehen. Vor-gesetzte können eine weitere Person in Vorgesetztenfunktion zu dem Gespräch hinzuzie-hen. Dies muss der anderen Gesprächsseite spätestens eine Woche zuvor bekannt gegeben

werden.Die MAGs sollten mindestens jährlich durchgeführt werden, einmal in zwei Jahren ist eine Durchführung Pflicht.Den Führungspersonen, die die Mitarbeitergespräche durchführen sollen, werden vom Klinikum verschie-dene dafür notwendige Schulungen angeboten. Vorbereitung und Durchführung der MAGs: Vor-gesetzte und Mitarbeitende einigen sich auf einen Termin. Die Vorgesetzten stellen sicher, dass der Leitfaden für die Durchführung des MAGs den am Gespräch beteiligten Personen rechtzeitig vor dem Gespräch ausgehändigt wird. Die Vorbereitung und die Durchführung des MAGs ist Arbeitszeit. Als Un-terstützung erhalten Mitarbeiterinnen und Führungs-personen mit dem „Leitfaden zur Durchführung von MAGs“ eine Auswahl von verschiedenen Fragen. Diese sind nicht als vorgegebene Liste zu verstehen sondern als Orientierung und Hilfestellung bei der

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Vorbereitung und Durchführung. Bei den Fragen geht es um Aspekte wie z.B. gemeinsame Reflexion des zurückliegenden Zeitraums, Austausch über die Arbeitssituation, Austausch über die Führung und Zusammenarbeit mit dem/der Vorgesetzten, Entwicklungsperspektiven, Vereinbarungen für die Zukunft.Im Rahmen eines MAGs sollten Verbesserungs-vorschläge eingebracht oder Wünsche thematisiert werden, die den Arbeitsalltag verbessern.Dokumentation: Die Dokumentation für die Per-sonalakte wird auf dem vorgegebenen Formular auf folgende Punkte beschränkt: Das MAG wurde

durchgeführt (Datum). Es wurden Maßnahmen zur Qualifizierung vereinbart ja,welche / nein, Unter-schrift Mitarbeiter/in Führungsperson.Weitere Vereinbarungen werden ausschließlich zwi-schen diesen Parteien getroffen und finden keinen Eingang in die Personalakte. Mitarbeiter/in und Vorgesetzte/r erhalten eine Ausfertigung der weiteren Vereinbarungen. Es muss gewährleistet sein, dass die Unterlagen unter Verschluss aufbewahrt werden und zu keinem Zeitpunkt für Dritte zugänglich sind.Dies ist eine Zusammenfassung der DV und des Leitfadens, ausführlich ist alles auf der Homepage des PR nachzulesen.

Neu im PersonalratMichaela Hildebrandt

Michaela arbeitete von 2006 bis 2009 und dann wie-der seit 2012 am UKT. Beschäftigt ist sie als Tierpfle-gerin in der zentralen Tierhaltung. Die Ausbildung machte sie in der Wilhelma in Stuttgart. Am Klini-kum betreute sie zuerst die Rhesusaffen, seit März

dieses Jahres kümmert sie sich um die Mäuse. Wenn Michaela erzählt, dass sie in der Versuchstierpflege arbeitet, bekommt sie immer wieder üble Dinge zu hören. Leider haben viele Menschen eine falsche Vorstellung von dieser Tätigkeit und sind sich auch nicht bewusst, dass die Medizin ohne Tiere lange

nicht so weit wäre. Sehr wichtig ist Michaela, dass es den Tieren gut geht und diese nicht leiden müssen.Ihre Motivation sich für die Wahl zur Personalrätin aufstellen zu lassen ist ihr Interesse für ihre Mit-menschen, für die sie sich auch gerne einsetzt. Als Klassensprecherin hat sie dies schon viele Jahre in der Schule getan. Auch möchte sie die Zusammenhänge am Klinikum besser verstehen und etwas über den Tellerrand hinaus sehen. In ihrer Freizeit ist Michaela gerne mit dem Mountainbike unterwegs und wo es dann nicht mehr weiter geht, wird auch schon mal ein Stück gewandert, um vielleicht dann noch einen Klettersteig zu bewältigen. Trotz soviel Aktivität bleibt noch Zeit, um auch ab und zu mal ein Buch zu lesen. Das Engagement für Tiere lässt sie auch in ihrer Freizeit nicht los. Immer wieder ruft das Tier-heim Tübingen an, ob sie nicht ein Tier groß ziehen könne. So hat Michaela schon einen Steinmarder, Siebenschläfer und auch einen Feldhasen aufgezogen und danach auch wieder ausgewildert. Außerdem versorgt sie zuhause noch Halsbandleguane und Zwergbartagamen.

Time to say Goodbye…Nach langjähriger Tätigkeit im Personalratsbüro verlassen in diesem Jahr drei Kolleginnen das Per-sonalratsgremium.

Gabi Class-Götz: Es war im Jahr 1969, als die Menschheit zum ersten mal den Mond betrat, der Kultfilm Easy Rider in die Kinos kam und der Bun-destag das Gesetz verabschiedete über die Lohn-fortzahlung im Krankheitsfall für die ersten sechs Wochen. Vielleicht prägte letzteres Gabis beruflichen Werdegang am Klinikum, als sie vor 45 Jahren hier ihre Ausbildung zur Krankenschwester antrat. Dem

Häubchendiktat während des Unterrichts, als Teil der obligatorischen Schwesterntracht, widersetzte sich Gabi mit anderen Mitstreiterinnen erfolgreich. Mit dem Ende der Ausbildungszeit war die Häubchen-pflicht dann auch abgeschafft. Nach Beendigung der Ausbildung arbeitet Gabi drei Jahre in der HNO, bis sie dann 1975 auf die Neurologische Männerstation in der UKPP wechselte. 1977 kandidierte Gabi erstmals bei der Personalratswahl und war dann in den Folge-jahren in unterschiedlicher Weise für den Personalrat tätig. Zum Eklat kam es 1985 um ihre Freistellung, dies schwappte sogar bis in die Lokalpresse. Damals

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war es noch nicht so selbstverständlich wie heute, für die Tätigkeit als Personalrätin freigestellt zu werden. Teilzeitarbeit in einer Leitungsposition, welche Gabi damals inne hatte, war noch ein Fremdwort. Von 1989 bis 1997 war Gabi Personalratsvorsitzende und bis 2010 stellver-tretende Per-sonalratsvor-sitzende. Her-ausfordernde Themen waren für Gabi im-mer schon die Finanzknapp-heit, der Be-ginn und auch noch anhal-tende Pflege-notstand, wo bereits 1988 zehntaus en-de Kranken-schwestern und – pfleger auf die Strasse gingen. Aus der Überzeugung heraus, dass die Arbeitsbedin-gungen im Krankenhausbereich verbessert werden können und müssen, arbeitete sie deshalb auch ihre gesamte Personalratszeit hindurch aktiv auf verschie-denen Vorstandsebenen der Gewerkschaft ver.di Fachbereich Gesundheit und bei der Tarifkommis-sion mit. Wohlverdient geht Gabi in den Ruhestand. Sicher werden wir aber noch viel von ihr hören, da Gabi politisch wie auch gewerkschaftlich weiterhin aktiv sein wird. Dir liebe Gabi, wünschen wir alles Gute, bleib weiterhin so aktiv und komm ab und zu mal - wenn es die Zeit zulässt - zu einem „Schwätzle“ vorbei.

Günther Märkle: Als gelernter Elektriker begann Günther 1971 die Ausbi ldung z u m Kr an -kenpfleger am Uniklinikum. Das Wort des Ja h r e s w a r „ a u f m ü p -fig“, vielleicht führ te d ies d a z u , d a s s dieser Kurs einen Schü-lerstreik vom Zaun gebro-chen hat und

Günther später dann zur Personalratswahl kandidier-te. Direkt im Anschluss an die Ausbildung arbeitete Günther in der Kinder und Jugendpsychiatrie, wo er auch die Stelle als Stationsleitung innehatte. 1978 rückte Günther dann in den Personalrat nach, wo er von 1981 bis 1985 Personalratsvorsitzender war. Für den Hauptpersonalrat beim Wissenschaftsministe-rium war Günther dann von 1985 bis 1989 mit 50% freigestellt. Mehrmals hatte er dann eine Teilfreistel-lung und arbeitete dann noch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Den Posten als Stellv. Personal-ratsvorsitzender hatte er dann noch von 1997 bis 2005 inne. Immer war Günther ein „Schaffer“, wenn es um Vorbereitungen zum Theaterfest oder organi-sieren eines Streiks ging, war ihm kein Weg zu viel. Auch dir lieber Günther, wünschen wir alles Gute und auch du bist immer ein gern gesehener Besuch bei uns im Büro.

Susanne Heuser: Aus Heilbronn kommend arbeitete Susanne seit 1992 am UKT als Krankenschwester in der Urologischen Abteilung. Seit 1997 war sie Per-sonalrätin ist aber auch zuvor berufspolitisch und gewerkschaftlich sehr aktiv gewesen. Die ausschlagge-benden Gründe für ihren Einsatz im Personalrats-gremium kamen unter anderem durch die Rechts-formänderung der vier Unikli-n i k a B a d e n -Württembergs i n A n s t a l t e n des öffentlichen Rechts Ende der 90 Jahre. Susan-ne war es immer wichtig, etwas im Pflegeberuf zu bewegen. „Wir müssen mitgestalten und etwas tun und nicht nur Jammern“ ist einer ihrer Grundsätze. Die ersten Jahre ihrer Tätigkeit im Gremium, in der sie teilweise freigestellt war, waren geprägt von JAV-Arbeit, Personalrat und Stationsarbeit. Auch als Praxisanleiterin machte Susanne sich einen Namen unter Rahmenbedingungen, die alles andere als ideal waren. Nicht von ungefähr kam es dann, dass Susanne die letzten vier Jahre das Amt der stellver-tretenden Personalratsvorsitzenden übernahm. Die Erfahrung etwas bewegen zu können und auch die verschiedenen Positionen im Gremium bestärkten ihr Engagement. Zur diesjährigen Personalratswahl ließ

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sich Susanne leider nicht mehr aufstellen, da sie wie sie selber sagt: “Tübingen mit einem lachenden und einem weinenden Auge verlässt“. Liebe Susanne, wir

wünschen dir, dass dein lachendes Auge ganz langsam überhand nimmt und wenn du mal in Tübingen bist, komm uns einfach besuchen.

Betriebsratswahlen bei U.D.OVom 01.04.2014 bis 03.04.2014 fanden bei U.D.O. die Betriebsratswahlen statt. Wahlberechtigt waren 922 Kolleginnen und Kollegen. Insgesamt machten 471 U.D.O.-Beschäftigte von ihrem Wahlrecht Gebrauch, was einer Wahlbeteiligung von fast 50 % entspricht. Folgende Personen wurden in das neue Gremium gewählt: Vorsitzende: Skodra NurcihanStellv. Vorsitzender: Kamberi IsmetSchriftführerin: Fuchs CarmenBeisitzer: Rexhepi UkshinSongin KatarzynaDe Luliis Emido

Özkara SehergülKasper MamikonBasdas CicekHissung ChristopheKlenk MelanieOmerkic AhmedinaKenigkschaous SofiaDie E-mail Adresse lautet: [email protected] Herzlichen Glückwunsch den gewählten Kolleginnen und Kollegen und viel Glück im neuen Amt.

Neue stellvertretende Beauftragte für Chancengleichheit Zum 01. Januar ist die Stellvertreterin der Beauftragten für Chancengleichheit, Annette Kamp von ihrem Amt zurückgetreten. Im Februar wurde die Wahl ausgeschrieben. Bis zum Bewer-bungsende ist nur eine Bewerbung beim Wahlvorstand eingegangen. Das Chancengleichheits-gesetz gibt vor, wenn nicht mehr als eine Bewerbung vorliegen, dass dann auf die Durchführung einer Wahl verzichtet und die Bewerberin durch die Dienststellenleitung bestellt werden kann. Als Stellvertreterin der Beauftragten für Chancengleichheit wurde Diana Holzer bestellt. Herzlichen Glückwunsch!

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„Hilfe, meine Mutter/mein Vater ist pflegebedürftig“Diese Situationen sind häufig nicht von langer Hand zu planen, oft tritt die Pflegebedürftigkeit innerhalb kürzester Zeit ein und bringt viele Fragen und Unsi-cherheiten mit sich.

Sie brauchen Zeit für die Pflege von Angehörigen?1. Tarifverträge/Landesbeamtengesetz1.1 Kurzfristige Freistellung:Bei schwerer Erkrankung von Angehörigen, die im selben Haushalt leben, erhalten Sie einen Tag Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts: TV-Uk § 26 / TV-L § 29 / TV-Ä § 29 / § 29 AzUVO 1.2 Längere Freistellung - Sonderurlaub:Die Tarifverträge/das Lan-desbeamtengesetz bieten die Möglichkeit, zur Pflege von Angehörigen Sonder-urlaub ohne Fortzahlung der Bezüge bis zu fünf Jahre zu beantragen. Eine Verlängerung ist möglich: TV-UK § 25 / TV-L § 28 / TV-Ä § 28 / LBG § 153b.

2. Pflegezeitgesetz2.1 Kurzfristige Freistel-lung:Bei akut auftretenden Pfle-gesituation können Sie sich sofort bis zu zehn Tagen freistellen lassen, um eine bedarfsgerech-te Pflege zu organisieren (Anzeigepflicht - unverzügliche Mitteilung an den Arbeitgeber).2.2 Längere Freistellung:Sie können sich über dieses Gesetz auch bis zu sechs Monaten komplett freistellen lassen. Melden Sie dies mindestens zehn Arbeitstage vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber an (Bescheinigung der Pflegekasse oder des MDK).Die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz erfolgt ohne Fortzahlung der Vergütung.

Sie brauchen Teilzeit für die Pflege von Angehö-rigen1. TarifverträgeDie Tarifverträge enthalten die Möglichkeiten, die Arbeitszeit befristet bis zu fünf Jahren zu reduzieren.

Eine Verlängerung ist möglich und muss spätestens sechs Monate vor Ablauf der bisher vereinbarten Teilzeitbeschäftigung beantragt werden: TV-UK § 9 / TV-L § 11 / TV-Ä § 11.

2. LandesbeamtengesetzBeamtinnen und Beamten können ihre Arbeitszeit bis zu einer Dauer von zwölf Jahren reduzieren. Der Umfang der Teilzeitbeschäftigung muss dabei mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit

betragen: Landesbeamten-gesetz § 153 e

3. PflegezeitgesetzDas Pflegezeitgesetz er-möglicht ebenfalls eine Teilfreistellung für max. sechs Monate. Bei mindes-tens 14 Stunden Pflegezeit wöchentlich und einem Beschäftigungsumfang von max. 30 Wochenstun-den können "Rentenpunk-te" gutgeschrieben werden.

4. FamiliepflegezeitgesetzDieses Gesetz bietet die Möglichkeit einer Teilfrei-stellung bis zu zwei Jah-ren. Während dieser Zeit bekommen Sie einen Teil der Einkommensverluste ausgeglichen, mit vertrag-lich festgelegter Rückzah-lungsvereinbarung. Wenn Sie Familienpflegezeit in

Anspruch nehmen wollen, schließen Sie mit dem UKT zuvor eine sog. Familienpflegezeitvereinbarung. Vorsicht: diese gesetzliche Möglichkeit bietet einige Tücken, besonders dann, wenn nach 2 Jahren die Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht, Sie aber zu ihrem ursprünglichen Arbeitsumfang zurückkehren und das „Darlehn“ zurückzahlen müssen.

Generell gilt: Formulieren Sie den Antrag auf befris-tete Teilzeit schriftlich, einschließlich der benötigten Verteilung der Arbeitszeit, falls Sie verbindliche Re-gelungen dazu brauchen.

Weitere Informationen finden Sie im intranet unterwww.med.uni-tuebingen.de/Mitarbeiter/Beruf+ und+Familie/Pflegebedürftige+Angehörige.html

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NEU:Mutterschaftsgeld bei vorzeitiger Beendigung der ElternzeitEine Änderung des Elternzeitgesetzes bringt finanzi-elle Verbesserungen für schwangere Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden. Nach der neuen Regelung kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden, um die Schutzfristen (Mut-terschutzgesetz) und damit das Mutterschaftsgeld in Anspruch zu nehmen. In diesen Fällen soll die

Arbeitnehmerin die Beendigung der Elternzeit dem Arbeitgeber (Geschäftsbereich Personal) rechtzeitig schriftlich mitteilen. Damit hat die Schwangere An-spruch auf Bezahlung des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld. Dieser Zuschuss wurde nach der alten Gesetzgebung während der Elternzeit nicht ausbezahlt.

Gesetzliche Personalbemessung für KrankenhäuserDie bundesweiten ver.di-Aktionen und unsere vielen Gespräche haben etwas bewirkt. Bundesregierung und Länder haben endlich erkannt, dass sie handeln müssen. Es gibt nicht genug Personal in den Kran-kenhäusern. Das macht die Beschäftigten krank und ist für die Kranken gefährlich. Besonders nachts, wenn oft nur eine Pflegefachkraft allein auf großen Stationen ist. ver.di »besucht« die Gesundheitsminister der Länder Am 26. Juni 2014 tagte in Hamburg die Gesundheits-

ministerkonferenz der Länder. Die Länder reden bei der zukünftigen Krankenhauspolitik ein wichtiges Wort mit. Deshalb hat ver.di auch dort wieder die gesetzliche Personalbemessung gefordert. Wir las-sen nicht locker. 150 Kolleginnen und Kollegen aus Krankenhäusern und aus der Altenpflege aus meh-reren Bundesländern überreichten der Vorsitzenden der Konferenz, Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), eine riesige Gefährdungsanzeige. Bei der Übergabe sagte sie, dass sie unsere Forderung und eine vernünftige gesetzliche Personalbemessung richtig findet. Sie ver-

Veranstaltungen der Beauftragten für Chancengleichheit Rückentraining „Fit für den Alltag“Kurs V/14: 14.10. - 02.12.2014; jeweils 8-mal dienstags, 17 bis 18 Uhr nur für Frauen / 18 bis 19 Uhr für Frauen und MännerYoga für FrauenKurs IV/2014: 18.09. - 20.11. 2014 jeweils 10-mal donnerstags, 17.00 bis 18.30 Uhr Feldenkrais (Achtung! Nicht ganz regelmäßig!)Termine: 9-mal montags: 06.10. bis 01.12. 2014 und 1-mal donnerstags: 04.12.2014: Donnerstag; jeweils 18.15 bis 19.30 UhrAnmeldung und weitere Informationen über das Büro der Beauftragten für Chancengleichheit, Tel. 07071/29-87168 oder mail: [email protected]://www.medizin.uni-tuebingen.de/chancengleichheit/ Veranstaltungen

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sprach, das Thema mit in die Konferenz zu nehmen.Dass etwas passieren muss, ist in der Politik ange-kommen. Die Frage ist nur, was und wie schnell es passiert. Ob Besuch bei den Gesundheitsministern oder ver.di-Flaggentag – wir machen immer wieder Druck, damit endlich gehandelt wird.

100 Krankenhäuser aktiv beim ver.di-AktionstagAm Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai 2014 haben Kolleginnen und Kollegen in rund 100 Krankenhäusern im ganzen Bundesgebiet Flagge für genug Personal gezeigt. Großtransparente hingen an Fassaden, das größte im Saarland mit mehr als zehn

Metern. An die Patient/innen und ihre Angehörigen verteilten Kolleg/innen Flugblätter: »Nur durch un-sere Bereitschaft, immer wieder einzuspringen, wenn jemand kurzfristig fehlt, auf freie Zeit zu verzichten und regelmäßig Überstunden zu machen, kann der Krankenhausbetrieb aufrechterhalten werden. Es muss sich etwas ändern. Und zwar schnell!« Wenn Krankenschwestern und Pfleger aus dem »eigenen« Krankenhaus auf Missstände aufmerksam machen, geht das unter die Haut. Entsprechend groß war der Widerhall in den Lokalzeitungen.

Bundesärztetag und Deutscher Pflegerat schließen sich der Forderung anDer Ruf nach gesetzlicher Personalbemessung in Krankenhäusern bekommt immer mehr Unterstüt-zung. Im Mai 2014 beschloss der Bundesärztetag: »Der 117. Deutsche Ärztetag 2014 sieht mit großer Sorge, wie sehr es nach der Einführung des Fall-pauschalensystems zu einer Reduktion der pflege-rischen Personalausstattung in allen Bereichen der stationären Versorgung gekommen ist. …(er) hält die Festlegung verbindlicher personeller Mindest-standards in der stationären Pflege für erforderlich, um eine weitere Reduktion der Personalausstattung in diesem Bereich zu verhindern und so einer mög-lichen Gefährdung der Patientinnen und Patienten entgegenzuwirken.«

Auch der Deutsche Pflegerat unterstützt inzwischen die Forderung nach gesetzlicher Personalbemessung sowie unsere Initiative, als schnelle Lösung erst einmal wieder die Pflege-Personalregelung (PPR) anzuwenden und diese bedarfsgerecht weiterzuent-wickeln.

Pflege am Boden und Petition für gesetzliche Per-sonalbemessungDie bundesweite Aktion »Pflege am Boden« schreibt auf ihrer Internetseite: »Wir möchten Veränderungen auf politischer Ebene erwirken, die die Arbeitsbedin-gungen für Pflegende verbessern und ausreichend

Zeit für die Bedürfnisse der zu Pflegenden garantie-ren. Das schließt einheitliche Personalabmessungen, um Pflegebedürftige adäquat versorgen zu können, mit ein.« Jetzt ist eine Petition mit 52.000 Unterschriften dazugekommen. Die Initiatorin überreichte die Unterschriften Ende Juni an den Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Karl Josef Laumann. Auch ver.di-Mitglieder haben unterzeichnet.

ver.di bleibt dran!Zusammen können wir es schaffen: • Macht öffentlich, wenn auch in eurer Klinik nachts nur eine examinierte Kraft allein auf Station arbeiten muss! Setzt dem Arbeitgeber ein Ultimatum, bis wann er Missstände abstellen muss! Wie ein ganzes Team erfolgreich ein Ultimatum setzen kann, könnt ihr in der ver.di-Fibel »Gegendruck« nachlesen. Nachma-chen erwünscht! www.der-druck-muss-raus.de • Informiert die Politiker und die Öffentlichkeit über eure Arbeitssituation und das fehlende Personal! Helft mit, die Forderung nach einer gesetzlichen Personal-bemessung überall bekannt zu machen! • Macht euch stark, indem ihr ver.di stark macht! Macht mit bei ver.di-Aktionen! Werdet Mitglied! Gemeinsam können wir es schaffen: Genug Personal für die Krankenhäuser!ver.di- Information Juli 2014

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Spendenaktion für POEMA

Lassen Sie sich doch mal vom Klinikumsvorstand bedienen!Für alle, die sich erst jetzt darum kümmern, die trau-rige Nachricht: unser diesjähriges Theaterfest ist restlos ausverkauft. Beim Schauspiel des Theater Lindenhof „Der arme Konrad“ wer-den sich am 11. und 12. Juli über 700 Beschäf-tigte des Klinikums am Sommertheater des Lindenhofs auf der Neckarinsel erfreuen.Mit dem Erlös unseres Theaterfes-tes, 2 € pro Theaterkarte gehen an POEMA, haben wir schon immer unsere Spendenaktion „für eine bessere Gesundheitsversorgung von Amazonas-Indianern“ unter-stützt. Es wäre schön, Sie würden uns dabei darüber hinaus weiter unter-stützen. Seit einigen Jahren geht es um die Finanzierung der Ausbildung von Waiapi in der Krankenpflege, damit sie ihre Gesundheitsversorgung selbst in die Hand nehmen können. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe.Mit 2,50 € pro Monat, gerne auch mehr, tun sie wirklich etwas Gutes. Und: diese kleinen Beiträge tun Ihnen kaum weh, in der Summe sind sie jedoch eine große Hilfe. Damit Sie möglichst wenig Aufwand haben, wird der Betrag direkt monatlich von Ihrem Gehaltskonto ab-gebucht. Am Jahresende erhalten Sie eine

Spendenquittung, die Sie beim Lohnsteuerjahresaus-gleich geltend machen können.

Wenn Sie jetzt noch einsteigen (bis zum Beginn der Sommerferien), können Sie attraktive Preise gewinnen. Denn Sie nehmen dann automatisch an

der Verlosung teil. Zu gewinnen gibt es:

einen original Jagdpfeil-und-Bogen der Waiapi

ein „Volkstheaterabo“ (von zwei) des Theaters Lindenhof (3 Lindenhof-

Vorstellungen zu Terminen Ihrer Wahl)

ein V.I.P.-Essen für 5 Spender/-innen mit den Schauspielerinnen und Schauspielern des Theaterfestprogramms.

Bedient werden Sie vom Klinikumsvorstands-vorsitzenden Prof. Bamberg und der Personal-

ratsvorsitzenden Angela Hauser

Füllen Sie einfach den unten stehenden Abschnitt aus und geben Sie ihn am POEMA-Stand ab.

Wie Erich Kästner sagte: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! Immer wieder!

Vorname:............................................................Name:..............................................................Personalnummer:.................................. (siehe Casino-Ausweis od. Gehaltsmitteilung)Ich ermächtige die Verwaltung des Klinikums dazu, bis auf Widerruf, für 1 Jahr monatlich €...........................(Mindestbetrag 2,50 €) von meinem Gehaltskonto auf das Spendenkonto Nr. 90013166 Stichwort „Amazonas-Indianer“ zu überweisen.

Ort..................................... Datum:......................Unterschrift:........................................................Bitte zur Bearbeitung an den Personalrat weiterleiten! Spendenquittungen werden von Poema Stuttgart erstellt und an die Spender über den Personalrat weitergeleitet.

Unsere langjährigen Personalratskollegen Günther Märkle und Gabi Class Götz hatten jeweils zur Feier ihres Renteneintritts zum „Abschiedsfeschdle“ geladen. Sie baten die Gäste von Abschiedsge-schenken abzusehen und stattdessen für POEMA zu spenden. Es kam die ansehnliche Summe von 625 Euro zusammen. Vielen Dank an Günther und Gabi! Vielen Dank allen SpenderInnen.

Eine gute Idee, für alle, die nicht so viel brauchen oder schon alles haben!

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MITGLIEDER DES PERSONALRATS

VORSTANDHauser Angela Vorsitzende Personalrat 83647/85055Benz Petra Stellv. Vorsitzende Personalrat 83647/85055Wütz-Botsch Lothar Stellv. Vorsitzender Personalrat 83647/85055

MITGLIEDER DES PERSONALRATSAkyüz Fatma Psychiatrie 81023 Binder, Katrina Anästhesie 86622 / 83647/85055Bronner Aline Kinderklinik 85824/83647/85055Claus Waltraud Frauenklinik 83083Dittus Dorothee Kinderklinik 85824 Götz Angelika Anästhesie Graf Johann Personalrat 83647/85055 Hildebrandt Michaela Zentr. Tierhaltung 74405Jäger Bärbel Personalrat 83647/85055Kaiser Gabi Med. Klinik 83647(95ß55Maddalena de Harry Personalrat/HNO 83647/85055Mayr Lena Therapiezentrum 86039Mohm Ulrike Psychiatrie 82306Raidt Vokmar Psychiatrie 151-2403Sauter Michael Akademie 83647/85055Schulz Hanna Personalrat 83647/85055Schwichtenberg Ralf Personalrat//Frauenklinik 83647/85055Sinclair Wendy Frauenklinik 83109Strasdeit Gerlinde Personalrat 83647/85055Sünbül Ramazan Kinderklinik 80383/83647/85055Wommer Ulrike Kinderklinik 84723

GESCHÄFTSSTELLE DES PERSONALRATSOtfried-Müller-Str. 49, 1. OG, Telefon 83647/85055 – Sekretariat: Inge Grimm,

Doris Kornau, Intranet: www.med.uni-tuebingen.de/persrat/index.htmlInternet: www.medizin. uni-tuebingen.de/persrat/index.htmlE-Mail-Adresse: [email protected]

Beauftragte für ChancengleichheitOtfried-Müller-Str. 49, EG, Telefon 87168 und 81030 – Sekretariat: Karin SchneiderHomepage: http://www.zit.med.uni-tuebingen.de/pages/persrat/frauenvertr.htmlEmail-Adresse: [email protected] Sabine 87168

SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGZegowitz Hubert 87495 oder 82716Stellv. Werner Heike 87493