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POLITISCHE BILDUNG POLITISCHE BILDUNG GRUNDKENNTNISSE ÜBER AUFBAU UND WESENTLICHE FUNKTIONEN DES STAATES

POLITISCHE BILDUNG

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POLITISCHE BILDUNG. GRUNDKENNTNISSE ÜBER AUFBAU UND WESENTLICHE FUNKTIONEN DES STAATES. Sehr geehrte Frau Kollegin. Sehr geehrter Herr Kollege!. Die vorliegenden Arbeitsblätter mit weiteren Infos sollen eine Handreichung - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: POLITISCHE BILDUNG

POLITISCHE BILDUNGPOLITISCHE BILDUNG

GRUNDKENNTNISSE

ÜBER

AUFBAU UND WESENTLICHE

FUNKTIONEN DES STAATES

Page 2: POLITISCHE BILDUNG

Sehr geehrte Frau Kollegin.Sehr geehrte Frau Kollegin.Sehr geehrter Herr Kollege!Sehr geehrter Herr Kollege!

Die vorliegenden Arbeitsblätter mit weiteren Infos sollen eine Handreichung

insbesonders für Schularten ohne spezielle Unterrichtsgegenstände wie

„Politische Bildung“ oder „Staatsbürgerkunde“ und „Rechtskunde“ darstellen.

Darüber hinaus soll die Umsetzung des Unterrichtsprinzips „Politische

Bildung“ erleichtert werden.

Wünschenswert wäre ,dass ein Schulabgänger derartige Grundkenntnisse über

Aufbau und Funktionen des Staates aus seiner Schulzeit mitbringt. Die

methodisch-didaktische Umsetzung ist selbstverständlich dem unterrichtenden

Lehrer überlassen.

Hofrat Mag. Hans BÉDÉ-KRAUT

SR Ing. Walter ECKERL

Regierungsrat Anton SALESNY

BOL Christian BAUER

Page 3: POLITISCHE BILDUNG

GRUNDKENNTNISSEÜBER AUFBAU UND WESENTLICHE FUNKTIONEN DES STAATES

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die Basis der Politischen Bildung in und außerhalb der Schule ist die Kenntnis des demokratischen Aufbaus unseres Staatswesens. Jede politische Betätigung des Staatsbürgers, sei es als Wähler oder Träger einer öffentlichen Funktion, setzt das Wissen und Verständnis der „Spielregeln“ unseres Gemeinwesens voraus.

Erst auf Basis dieses kognitiven Zieles ist auch das Verständnis und das Eintreten für affektive Inhalte (Haltungen) möglich. Auch jede Weiterentwicklung des politischen Systems bedarf des Fundaments gesicherten Wissens um unseren Staat und seine Funktionen.

Die vorliegenden Arbeitsblätter sind eine Handreichung für den unterrichtenden Lehrer.

Diese Inhalte sollen als Minimalkenntnisse jedem Schulabgänger und Staatsbürger bewusst sein. Pauschalangriffe auf den Staat und Radikalismen haben ihre Grundlage nahezu immer in der Unkenntnis und dem Unverständnis unseres Gemeinwesens und der Möglichkeiten jedes einzelnen Mitglieds.

Jedes Thema kann als Unterrichtssequenz in ca. 10 – 15 Minuten mit den Schülern abgesprochen werden. In allen Themen ist das gemeinsame Ziel, das Verständnis desArtikel 1 unserer Bundesverfassung

„Österreich ist eine demokratische Republik.

Ihr Recht geht vom Volk aus“

zu wecken. Der „Souverän“ des Staates ist nicht irgendein Funktionsträger, sondern der Staatsbürger. Jedes staatliche Organ, ja die Verfassung selbst, ist in der Artikulation des Staatsbürgers begründet.

Möge es der Schule gelingen, den staatlichen Aufbau unserer Republik und ihre Ideale der Jugend nahe zubringen und so für eine positive Zukunft zu wirken.

Page 4: POLITISCHE BILDUNG

POLITISCHE BILDUNGPOLITISCHE BILDUNGGRUNDKENNTNISSE

ÜBER

AUFBAU UND WESENTLICHE

FUNKTIONEN DES STAATES

Themen: Die Verfassung

Politische Willensbildung in Österreich

Der Bundespräsident

Der Nationalrat

Der Bundesrat

Der Landtag

Die Bundesregierung

Die Landesregierung

Die Gemeinde

Sozialpartnerschaft

Österreich und Europa

Anhang: Aufgaben des Bundesheeres

Page 5: POLITISCHE BILDUNG

STATUT (GRUNDGESETZ) REGELT AUFBAU UND FUNKTION DER REPUBLIK ÖSTERREICH

DEMOKRATISCHE REPUBLIK

BUNDESSTAAT

RECHTSSTAAT

ZUSÄTZLICH

GRUND- UND FREIHEITSRECHTE DES ÖSTERREICHISCHEN STAATSBÜRGERS

ALS

Page 6: POLITISCHE BILDUNG

Aufbau der Republik Österreich Aufbau der Republik Österreich auf Grund der Österreichische BUNDESVERFASSUNG (1929)auf Grund der Österreichische BUNDESVERFASSUNG (1929)

BundespräsidentDr.Heinz Fischer 6J

BundesregierungBK Werner Faymann SPÖ

VK Dr. Josef Pröll ÖVP

Nationalrat(183MG)beschließt

Bundesgesetze 5J

Bundesrat(62MG) vertritt Interessen

der Bundeländer

Landtage 9beschließen

Landesgesetze

Landesregierung

setzt diese LG um

Vorsitzender LH

LH Wien

Dr.Michael Häupl 5J

Volksanwaltvom Nationalrat gewählt

Verfassungs-

gerichtshofüberwacht

die Einhaltung

der Verfassung

BP ernennt Mitglieder

BR har Vorschlagsrecht

Staatsbürger/innen

Parlament

(zwei Kammernsystem)

wählenwählen wählen

Veto

entsendet

wenden sichan

Bundesversammlung(Angelobung des BP)

kontrolliert

ernennt

Gemeinde Wien BM Dr. Michael Häupl

Gemeinderat

wählen Gemeinderat

verw

alte

n

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Vol

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Län

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Page 7: POLITISCHE BILDUNG

Die österreichische. Bundesverfassung entstand 1920 ( Fassung 1929). Sie wurde oftmals novelliert (ergänzt, teilweise geändert).

GRUNDSÄTZE• DEMOKRATISCH Österreich ist eine demokratische

Republik, ihr Recht geht vom Volk aus• BUNDESSTAATLICH Österreich besteht aus 9 selbständigen

Bundesländern (= Föderalismus)• RECHTSSTAATLICH Die gesamte Vollziehung erfolgt

aufgrund von Gesetzen (also keine Willkür)

DIE GRUND- UND FREIHEITSRECHTEGarantieren dem Staatsbürger „Freiheit gegenüber dem Staat“z.B.: Vereins- und Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit usw.

Verfassung

Bundesgesetze

Verordnung Bescheid Amtshandlung Urteil Beschluss

ÄNDERUNGEN der Verfassung:Teiländerungen - durch 2/3 Mehrheit im NationalratGesamtänderungen - durch Volksabstimmung

(z.B. Umwandlung von Republik in Monarchie)

Page 8: POLITISCHE BILDUNG

POLITISCHE WILLENSBILDUNGPOLITISCHE WILLENSBILDUNG

MITTELBARE DEMOKRATIEDer Wähler entscheidet indirekt (mittelbar) durch Wahl von Vertrauenspersonen. Diese entscheiden dann im Auftrag des Wählers.(NATIONALRAT, LANDTAG, GEMEINDERAT; BUNDESPRÄSIDENT)

UNMITTELBARE DEMOKRATIEDer Wähler entscheidet direkt:

VOLKSABSTIMMUNG(zB Beitritt Österreichs zur EU)

VOLKSBEGEHREN(Behandlung eines Gesetzesvorschlags im NR,zB Zwentendorf, Ebreichsdorf)

VOLKSBEFRAGUNG(nur empfehlenden Charakter)

BÜRGERINITIATIVEStaatsbürger wenden sich mit einem Anliegen

direkt an die öffentlichen Entscheidungsträger

OBERSTER HERRSCHER (SOUVERÄN) IM STAAT IST DER STAATSBÜRGER. NACH SEINER STIMME WERDEN ALLE POLITISCHEN GREMIEN ZUSAMMENGESETZT.

Page 9: POLITISCHE BILDUNG

DER BUNDESPRÄSIDENT

IST DAS STAATSOBERHAUPT.

VOM VOLK FÜR

6 JAHRE GEWÄHLT

SEINE AUFGABEN:VERTRETUNG DER REPUBLIK NACH AUSSEN

BEGLAUBIGUNG AUSLÄNDISCHER GESANDTERhttp://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/oesterreichische-vertretungen.html

ABSCHLUSS VON STAATSVERTRÄGEN

EINBERUFUNG/AUFLÖSUNG DES NATIONALRATES

UNTERZEICHNUNG VON GESETZEN

OBERBEFEHL ÜBER DAS BUNDESHEER

ERNENNUNG/ENTLASSUNG DER BUNDESREGIERUNG

ERNENNUNG HOHER BEAMTER zB OFFIZIERE

VERLEIHUNG VON BERUFSTITEL UND EHRENZEICHEN

ERNENNUNG DER HÖCHSTEN RICHTER

BEGNADIGUNGEN

Dr.Heinz Fischerhttp://www.hofburg.at/show_content.php?hid=6

Page 10: POLITISCHE BILDUNG

Der BundespräsidentDer BundespräsidentWAHL:Direkte Wahl durch die Staatsbürger, Wiederwahl möglich (1x).Passives Wahlrecht besteht für jeden Staatsbürger, der am 1. Jännerdes Wahljahres das 35. Lebensjahr vollendet hat.

ANGELOBUNG:erfolgt durch die Bundesversammlung (=Nationalrat und Bundesrat)

Bundespräsidenten seit 1945:http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4756&Alias=WZO

Dr. Karl RENNER 1945 - 1950Theodor KÖRNER 1951 - 1957Dr. Adolf SCHÄRF 1957 - 1965Franz JONAS 1965 - 1974Dr. Rudolf KIRCHSCHLÄGER 1974 - 1986Dr. Kurt WALDHEIM 1986 - 1992Dr. Thomas KLESTIL 1992 - 2004Dr. Heinz FISCHER 2004 -

Page 11: POLITISCHE BILDUNG

REGIERUNGSFORMENREGIERUNGSFORMEN

GROSSE KOALITION 2 Großparteien

KLEINE KOALITION Einer Groß- und einer Kleinpartei

ALLEINREGIERUNG Eine Partei

KONZENTRATIONSREGIERUNG Alle im NR vertretenen Parteien

REGIERUNGSFORMEN SEIT 1945

1945 - 1966 große Koalition (ÖVP - SPÖ)1966 - 1970 Alleinregierung (ÖVP)1970 - 1971 Minderheitsregierung (SPÖ)1971 - 1983 Alleinregierung (SPÖ)1983 - 1986 Kleine Koalition (SPÖ - FPÖ)1986 - 2000 Große Koalition (SPÖ - ÖVP)2000 - 2006 Kleine Koalition (ÖVP - FPÖ)2007 - Große Koalition (SPÖ - ÖVP)

Page 12: POLITISCHE BILDUNG

DIE BUNDESREGIERUNGDIE BUNDESREGIERUNGBESTELLUNG

Die Bundesregierung wird vom Bundespräsident bestellt und angelobt (ausschlaggebend für die Zusammensetzung der Bundesregierung ist das Ergebnis der Nationalratswahl)

KONTROLLE

Der Nationalrat kontrolliert die Bundesregierung

politisch rechtlich

Mißtrauensbeschluss Ministeranklage

(=Enthebung aus Regierung)

Fragerecht

BUNDESVERWALTUNG

Ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllt die Bundesregierung

durch Organe der

unmittelbaren mittelbaren

Bundesverwaltung

=eigene Behörden = Landeshauptmann

z.B. Finanzämter = Landesbehörden

= Bezirkshauptmann

und BürgermeisterREGIERUNGSFORMEN SEIT 19451945 - 1966 große Koalition (ÖVP - SPÖ)

1966 - 1970 Alleinregierung (ÖVP)

1970 - 1971 Minderheitsregierung (SPÖ)

1971 - 1983 Alleinregierung (SPÖ)

1983 - 1986 Kleine Koalition (SPÖ - FPÖ)

1986 - 2000 Große Koalition (SPÖ - ÖVP)

2000 - 2006 Kleine Koalition (ÖVP - FPÖ)

2007 - Große Koalition (SPÖ - ÖVP)

Page 13: POLITISCHE BILDUNG

DER NATIONALRAT

wählt

183 ABGEORDNETE

AUF 5 JAHRE

AUFGABEN:BESCHLUSS VON BUNDESGESETZEN

KONTROLLE DER REGIERUNG

Page 14: POLITISCHE BILDUNG

DERZEITIGE ZUSAMMENSETZUNG des NR Stand:NR-Wahl 01.12.2009http://www.wissenswertes.at/index.php?id=nationalratswahlen

57 Abgeordnete: SPÖ I. Präsident des Nationalrates:51 Abgeordnete: ÖVP Mag. Barbara Prammer(SPÖ)20 Abgeordnete: GRÜNE II. Präsident des Nationalrates:34 Abgeordnete: FPÖ Fritz Neugebauer(ÖVP)20 Abgeordnete: BZÖ III. Präsidentin des Nationalrates:

Mag.Dr. Martin Graf(FPÖ)

Aufgabe:

Antrag, Beratung und Beschluss von BUNDESGESETZEN,

Kontrolle der Bundesregierung

politisch -Fragerecht, Misstrauensbeschlussrechtlich -Ministeranklagefinanziell -Budget (=Bundesfinanzgesetz)

Page 15: POLITISCHE BILDUNG

Wahlberechtigung:http://www.politik-lexikon.at/wahlrecht/

Durch das Wahlrecht wird festgelegt, wer das Recht hat, an Wahlen teilzunehmen.

Aktives Wahlrecht bedeutet, dass man jemanden wählen darf,

passives Wahlrecht heißt, dass man auch selbst in ein Amt gewählt werden darf. Aktiv wahlberechtigt

sind Personen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben. Diese Altersgrenze liegt in den meisten Fällen zwischen 16 und 18 Jahren. In Österreich wurde das aktive Wahlalter für bundesweite Wahlen (Nationalrat, Bundespräsident, EU-Wahl, Volksabstimmung und Volksbefragung) 2007 auf 16 Jahre gesenkt. Das passive Wahlalter liegt in den meisten Ländern etwas höher als das aktive. In Österreich muss man mindestens 18 Jahre alt sein, um für den Nationalrat kandidieren zu können. Für die Bundespräsidentschaftswahl beträgt das passive Wahlalter 35 Jahre. Daneben gilt meist, dass nur Staatsbürger und Staatsbürgerinnen des jeweiligen Landes wählen dürfen. Eine Ausnahme bilden Staatsbürger und Staatsbürgerinnen aus EU-Staaten. Sie dürfen in anderen EU-Mitgliedsländern bei Wahlen zum EU-Parlament und bei Kommunalwahlen (z.B. Gemeinderatswahlen) mitwählen.

Der Wählerkann eine Stimme für eine Parteiliste und innerhalb der Parteiliste Vorzugstimmen für Regionalkandidaten abgeben.Bei der Nationalratswahl ist Österreich in 9 Landeswahlkreise und43 Regionalwahlkreise unterteilt.

Page 16: POLITISCHE BILDUNG
Page 17: POLITISCHE BILDUNG

9 Landtage e n t s e n d e n

62 M i t g l i e d e rin den

BUNDESRAT

Aufgaben

Vertretung der Bundesländerinteressen:

Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates

Anträge auf Bundesgesetze

DER BUNDESRAT

LandtagBurgenland 3

LandtagOberösterreich 11

LandtagNiederösterreich 12

LandtagKärnten 4

LandtagLegislaturperiode 5 Jahre

Wien 11

LandtagSalzburg 4

LandtagSteiermark 9

LandtagTirol 5

LandtagVorarlberg 3

Page 18: POLITISCHE BILDUNG

Der Bundesrat

Österreich hat ein „Zwei-Kammer System“ Neben dem Nationalrat ist der Bundesrat als Ländervertretung die „Zweite Kammer.“ Das Parlament besteht aus beiden Kammern.

Sein Gewicht ist jedoch dadurch eingeschränkt, dass er bei Gesetzesbeschlüssen des Nationalrates kein absolutes Vetorecht hat. Der Nationalrat kann durch einen Beharrungsbeschluss das Veto des Bundesrates aufheben.

Die Mitglieder des Bundesrates werden auf die Dauer ihrer Landtage gewählt. Im Vorsitz wechseln sie halbjährlich in alphabetischer Reihenfolge.

Derzeitige Zusammensetzung: Stand: Nov. 2009 SPÖ 24 Abgeordnete ÖVP 28 Abgeordnete FPÖ 4 Abgeordnete OF 6 Abgeordneter

=========== 62

Page 19: POLITISCHE BILDUNG

Legislaturperiode 5 Jahre.100 Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Wien sind zugleich auch Abgeordnete zum Wiener Landtag

LANDESBEVÖLKERUNGwählt den

http://www.wien.gv.at/politik/landtag/zusammensetzung.html

Wiener LANDTAGWiener LANDTAG

Aufgaben

Beschluss von Landesgesetzen

Wahl der Landesregierung

Wahl der nö. Mitglieder des Bundesrates

Der Wiener LANDTAG

Page 20: POLITISCHE BILDUNG

Der Wiener LANDTAGDer Wiener LANDTAG

Wien hat ca. 1,651.437 Einwohner (Stand 2009). Das Land ist in 9 Bezirke unterteilt.

LANDESSYMBOLE:Wappen:

Landesfarben:

Landeshymne: heimliche Landeshymne wird jedoch der Donauwalzer genannt !

MANDATSVERTEILUNG: Stand: 27.01.2010 (Landtagswahl 2005)

Die Sitze im Landtag werden wie folgt aufgeteilt: ÖVP 18 Mandate, FPÖ 13 Mandate, SPÖ 55 Mandate, Grüne 14 Mandate

Landeshauptmann: Michael Häupl (SPÖ)Regierungsform: Alleinregierung SPÖLandtag: 100 Sitzenächste Landtagswahl: 10. Oktober 2010letzte Landtagswahl: 23. Oktober 2005

Page 21: POLITISCHE BILDUNG

DIE LANDESREGIERUNG

Vom Landtag aufgrund der Landtagswahl gewählt und kontrolliert

Aufgaben

Landesverwaltung Übertragene Bundesverwaltung

DURCH

AMT DER LANDESREGIERUNG

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT

BÜRGERMEISTER (GEMEINDEAMT)

Page 22: POLITISCHE BILDUNG

DIE LANDESREGIERUNGDIE LANDESREGIERUNGWienWien

Der Stadtsenat ist zugleich die Wiener Landesregierung

Der S. beschließt wichtige Verwaltungsangelegenheiten, zum Beispiel Personalangelegenheiten, und berät über alle Angelegenheiten, die dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen sind.

Im Besonderen ist dem Stadtsenat - hier in Verbindung mit dem Finanzausschuss - die Aufgabe der Prüfung und Vorberatung des Voranschlags (Budget) und des Rechnungsabschlusses der Gemeinde übertragen.

Aufgaben des Stadtsenats sind:

Vorschlag für die Wahl der amtsführenden Stadträtinnen und amtsführenden Stadträte Bestellung der Magistratsdirektorin oder des Magistratsdirektors Ausübung des Präsentationsrechtes in verschiedenen Fällen Zustimmung zur Einbringung von Beschwerden an den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof Entscheidung über Zuständigkeiten der Gemeinderatsausschüsse (sofern Zweifel bestehen) Beförderung städtischer Bediensteter, Gewährung von Remunerationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ab einer bestimmten Betragshöhe) Der Stadtsenat hat - wie auch die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister - eine Notkompetenz (gemäß § 98 Wiener Stadtverfassung - WStV). Das heißt, er kann

Page 23: POLITISCHE BILDUNG
Page 24: POLITISCHE BILDUNG

Die BezirkshauptmannschaftDie Bezirkshauptmannschaft( BH )( BH )

Die Bezirkshauptmannschaft (BH) führt Bundes- und Landesverwaltung auf der Ebene des politischen Bezirks durch.

An der Spitze der BH steht als leitender Beamter der Bezirkshauptmann ( =Verwaltungsjurist, kein Politiker)

Städte mit eigenem Statut bilden eigene politische Bezirke.

In diesen Städten werden die Aufgaben der BH vom Magistrat wahrgenommen.

Erste Anlaufstelle einer BH ist die jeweilige Bürgerservicestelle.

Aufgabenbereiche:Allgemeine Verwaltung

Wirtschaft und Umwelt

Sicherheit und Ordnung

Gesundheit, Jugend u.Soziales

Land- u. Forstwirtschaft

Page 25: POLITISCHE BILDUNG

GEMEINDEBEVÖLKERUNGwählt

GEMEINDEVORSTANDBÜRGERMEISTER

SELBSTÄNDIGE ÜBERTRAGENE AUFGABENGEMEINDEAUFGABEN VON BUND UND LANDZ.B. Z.B.SPORTSTÄTTENBAU, MELDEAMT,WOHNBAU... WAHLORGANISATION...

AUFSICHTDURCH

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT

DIE GEMEINDEDIE GEMEINDE

Page 26: POLITISCHE BILDUNG

DIE GEMEINDEDIE GEMEINDE

Die Gemeinde ist ein „Selbstverwaltungskörper“, d.h. sie hat eigene Einnahmen und kann über die Art der Ausgaben selbst entscheiden = EIGENER WIRKUNGSBEREICH!

Zusätzlich hat die Gemeinde übertragene Aufgaben von Bund und Land = ÜBERTRAGENER WIRKUNGSBEREICH

K in d erg artenS C H U L E N

G em ein d es traß enG em ein d ew eg e M ü ll K an a l

EIG ENERW IRKUNG SBEREICH

W ä h le rve rze ich n isW ah len

M eld ew esenS tan d esam t

ÜBERT RAG ENERW IRKUNG SBEREICH

AUF G ABENd er

G EM EINDE

Der GEMEINDERAT wählt aus seiner Mitte den GEMEINDEVORSTAND (= geschäftsführende Gemeinderäte oder Stadträte) und den Bürgermeister u. Vizebürgermeister.

In Niederösterreich gibt es insgesamt 573 Gemeinden, davon 4 Städte mit eigenem Statut ( = Stadt und Bezirksverwaltungsbehörde) -

St.Pölten

Krems

Waidhofen/Ybbs

Wr.Neustadt

u. 67 Städte

Die Gemeinde hat für das tägliche Leben des Bürgers und auch für den Umweltschutz größte Bedeutung!

Page 27: POLITISCHE BILDUNG

SOZIALPARTNERSCHAFTSOZIALPARTNERSCHAFTFreiwillige Zusammenarbeit von

Arbeitnehmern Unternehmern Landwirten

AK ÖGB WKO LWK

ANTRÄGE GEMEINSAME VORSCHLÄGE

LÖSUNGEN AN

REGIERUNGEN ÖFFENTLICHKEIT

PARTEIEN ANDERE VERBÄNDEParitätische Kommission

ÖGB AK WKO BUNDESREGIERUNGPREISUNTERAUSSCHUSSLOHNUNTERAUSSCHUSS

BEIRAT FÜR WIRTSCHAFTS -UND SOZIALFRAGEN

LWK

Page 28: POLITISCHE BILDUNG

SOZIALPARTNERSCHAFTSOZIALPARTNERSCHAFTBegriffe:

AK Kammer*) für Arbeiter und Angestellte (Pflichtmitgliedschaft aller Arbeiter, Angestellten und Lehrlinge)

ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund (Freiwillige Mitgliedschaft von Arbeitnehmern)

WKO Bundeswirtschaftskammer (Pflichtmitgliedschaft aller Unternehmer)

LWK Landwirtschaftskammer(Pflichtmitgliedschaft aller Landwirte)

Kammern sind „Körperschaften öffentlichen Rechts“, d.h. sie

sind lt. Gesetz als Vertretungen mit Pflichtmitgliedschaft eingerichtet.

Aufgaben: „Ausgleich am grünen Tisch“ in Lohn- und Preisfragen, Arbeitsrecht, Sozialrecht,

Konsumentenfragen.Weiters haben die Interessensvertretungen die Möglichkeit, durch

Stellungnahmen bei der Entstehung von Bundesgesetzen mitzuwirken.

Page 29: POLITISCHE BILDUNG

Österreich und EuropaÖsterreich und EuropaWeg zur europäischen Integration:1947: Europäischer Wiederaufbau, ERP-Marshall-Plan1951: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, EGKS1957: Europäische WirtschaftsgemeinschaftEWG,

EuropäischeAtomgemeinschaft, AWG1960: Europäische Freihandelszone, EFTA1967: EG entsteht aus EGKS, EWG u. EAG1973: Freihandelsabkommen zwischen EG u. EFTA1992: Schaffung der EU (Maastricht)1993: EG und EFTA bilden den EWR

1995: Österreich wird Mitglied in der EU2001: Einführung des Euro in 13 Staaten der EU2004: Erweiterung der EU um 10 neue Staaten:

Zypern, Ungarn, Lettland, Litauen, Estland, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta

2004: Erweiterung der EU um 10 neue Staaten:Zypern, Ungarn, Lettland, Litauen, Estland, Polen, Tschechien, Slowakei,

Slowenien, Malta

Die wichtigsten Außenhandelspartner Österreichs:Werte in % Import ExportDeutschland 40,8% 3139%Italien 7 % 8,7%Schweiz 3,3% 5,1%Frankreich 4,8% 4,4%

Page 30: POLITISCHE BILDUNG

Die wichtigsten Organe derEuropäischen Union

KommissionBrüssel (Belgien)

=Regierung der EU=ausführendes Organ

Präsident José Manuel Barroso

(2010-2014)jeweils ein Vertreter je EU-Mitgliedstaat(Kommissar)

Europäischer RatPräsident Herman Van Rompuy =Grundsatzentscheidungender

=wichtigste Entscheidungsgremium der EUStaats- bzw. Regierungschefs +

Präsident der Kommission

Ministerrat Vorsitzendes Land(=Rat, Rat der EU)

=Gesetzgeber der EURatzusammensetzungJe 1 pro Mitgliedsstaat

----- B e r a t e n d e F u n k t i o n -----Wirtschafts- u. Ausschuss der Regionen Sozialausschuss AdRWSA222Mitglieder 222Mitgliedervom Rat ernannt vom Rat ernannt

Europäisches Parlament=Berater, Kritiker, Kontrolleur

Präsident Jerzy Buzek Österreich stellt derzeit 17 AbgeordneteInsgesamt derzeit 735 Abgeordnete

Europäischer GerichtshofWächter der Verträge

verfügt über einen Richter je Mitgliedstaat +

Präsident V. Skouris(Österreich Frau Berger)

Europäischer RechnungshofJe 1 Person pro Mitgliedsstaat +

PräsidentVítor da SILVA CALDEIRA, Portugal

Weisung

Vorschläge

Entscheidung

Anf

rage

, Kon

trol

leM

isst

raue

nsvo

tum

Mit

ents

chei

dung

, A

bsti

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A

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Page 32: POLITISCHE BILDUNG

Österreich und EuropaÖsterreich und EuropaAufbau und Organe derAufbau und Organe der

Europäischen UnionEuropäischen Union

Kommission: „Regierung“ der EU

17 Mitglieder

Ministerrat: „Gesetzgeber“ der EU12 Mitglieder Außenminister oder Fachminister

Europäischer Rat: „Grundsatzentscheidungen“

12 Regierungschefs

Europäisches „Berater, Kritiker, Kontrolleur“

Parlament: 518 Abgeordnete auf 5 Jahre

EUROPÄISCHER „Wächter“ über Verträge

Gerichtshof:

Wirtschafts- und „Beratung“

Sozialausschuß: Vertreten sind

Sozialpartner, Selbständige,

Landwirte, Verbraucher.

Page 33: POLITISCHE BILDUNG

AnhangAnhangAufgaben d. Bundesheeres Schutz der Grenzen Schutz d. verfassungsmäßigen Einrichtungen Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Katastrophen Mitwirkung bei Friedenssicherung und Katastrophenhilfe im Ausland

Für den Inhalt verantwortlich:PI NÖ Abt. BS, Dechant-Pfeifer-Str. 3, 2020 Hollabrunn

Redaktion: BOL Christian Bauer; Email: [email protected]

Stand: 1. September 2006