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PR ° Aktuell
Dezember 2017
Personalrat der
nichtwissenschaftlich Beschäftigten
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir wünschen Ihnen und ihren Familien
eine besinnliche Adventszeit,
frohe Weihnachten und einen guten
Rutsch ins neue Jahr.
Herzliche Grüße
Ihr Personalrat
Inhalt: Seite
Brandschutz in der Adventszeit 2
PCB (polychlorierte Biphenyle) in alten Deckenleuchten 3
Tarifabschluss 2017/2018 - Neuerungen ab 2018 4
Besoldung 2018 5
Beihilfe vor Ort 6
Sachstandsbericht „Gleitzeit“ 6
Sachstandsbericht „Job-Ticket“ 7 Sachstandsbericht „Soziale AnsprechpartnerInnen“ 7
Hilfe bei psychischen Erkrankungen, Depressionen und Sucht 8 Sachstandsbericht „Fahrradumfrage“ 9
Sachstandsbericht „Zufriedenheitsbefragung“ 9
Wissenschaftliche Elektronikwerkstatt 10
Neue Betriebsärztin 11
Betriebsferien zum Jahreswechsel 11
Rentenberatung vor Ort 12
Rechtsprechung - Urteile 13
Azubi-Tag „Kanufahrt“ 14
JAV-Wahl Frühjahr 2018 14
Ankündigung der Personalversammlung 2018 15
Impressum 15
Kontaktdaten des Personalrates, der JAV u. der SBV 16
2
Brandschutz in der Adventszeit
Geschmückte Fenster, Adventsgestecke und beleuchtete Weihnachtsdekoration sind aus der Ad-
ventszeit nicht wegzudenken.
Für den Fall, dass Sie auch Ihren Arbeitsplatz weihnachtlich dekorieren möchten, haben wir Ihnen
wichtige Hinweise zum „Brandschutz in der Adventszeit” zusammengestellt:
- Offene Flammen, z. B. Kerzen sind grundsätzlich im Gebäude verboten.
- Brennbare Dekorationen und elektrische Artikel sind auf den Fluren (Rettungswege) verboten.
- Die Benutzung einer privat mitgebrachten elektrischen Lichterkette erfolgt in eigener Verantwor-
tung. LED-Technik ist hier der Umwelt zuliebe die erste Wahl.
- Achten Sie darauf, dass die Lichterkette von einem seriösen Hersteller und Händler stammt
(Warnung vor Billigprodukten, Schwarzimporten, o. ä.), die das CE-Zeichen, GS und/oder VDE-
Prüfzeichen besitzt. Sie ist vor der Benutzung einer Sichtprüfung auf eventuell vorhandene Beschä-
digungen von Ihnen zu unterziehen. Bei nächster Gelegenheit ist die Lichterkette der sogenannten
DGUV Vorschrift 4 -Prüfung (Prüfung elektrischer Betriebsmittel, umgangssprachlich: Geräteprü-
fung) zu unterziehen.
- Vermeiden Sie Überlastungen der Steckdosen und eventuell daran angeschlossener Verlänge-
rungsleitungen oder Mehrfachsteckdosenleisten und achten Sie während des Betriebs auf unge-
wohnte Reaktionen der Lichterkette (Erhitzung, Verfärbung, verbrannter Geruch).
- Bei Verlassen des Raumes ist der Netzstecker zu ziehen.
- Entsorgen Sie getrocknetes Tannengrün vor den Weihnachtsferien.
Als Brandschutzbeauftragter wünsche ich Ihnen eine frohe Adventszeit.
Autor: Uwe Tepe, Brandschutzbeauftragter, Referat 7
3
PCB (polychlorierte Biphenyle) in alten Deckenleuchten
Leider sind in einigen Gebäuden der TU Dort-
mund noch Deckenleuchten mit Kleinkonden-
satoren verbaut, die auf Grund ihres Alters
PCB-haltige Isolierflüssigkeiten enthalten.
Die Kondensatoren befinden sich im Leuch-
tengehäuse, zur Decke hingewandt. In den
Kondensatoren befinden sich jeweils ca. 50-
100ml eines PCB haltigen Öls. Die klare Flüs-
sigkeit kann an der Lampenfassung austreten
(roter Pfeil) und auf den Boden tropfen.
Diese Kondensatoren sollen umgehend vom
Gebäudeeigentümer Bau- und Liegenschafts-
betrieb (BLB NRW) ausgebaut werden. Bis da-
hin sollten die Nutzer jedoch auf mögliche De-
fekte achten.
Ein Austritt dieser klaren Flüssigkeit durch ei-
nen eventuell beschädigten Kondensator ist
leider nicht leicht erkennbar. Bei einigen älte-
ren Schadensfällen ist eine Verfärbung im
Lampenschirm zuerkennen.
Hautkontakt mit dieser Flüssigkeit ist unbe-
dingt zu vermeiden, da es zu Gesundheits-
schäden führen kann. PCB steht im Verdacht
krebserregend zu sein, deshalb sollte man
sich bei Unklarheiten unbedingt sofort an den
zuständigen Hausmeister oder das Referat
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
(Claudia Hannappel, Telefon -3306 oder An-
dreas Schlemmer, Telefon -4212) oder das De-
zernat 6 (Michael Brockmeier, Telefon -3303)
oder an die Leitwarte wenden und den Bereich
unverzüglich sperren lassen.
Die Austauscharbeiten dürfen nur von der für
die Sanierung beauftragten Fachfirma durch-
geführt werden.
Als persönliche Schutzmaßnahme sollten Sie Ihre Räumlichkeiten regelmäßig lüften. Dafür öffnen
Sie bitte einen gesamten Fensterflügel, im Winter für ca. 5 Minuten, im Sommer bis zu 15 Minuten
Dauer.
Autorin: Melanie Kozub
Zuständig in der Verwaltung: Referat 7 und Dezernat 6
4
Tarifabschluss 2017/2018 - Neuerungen ab 2018
Stufe 1 2 3 4 5 6
E 15 4398,75 4877,05 5057,19 5696,99 6181,49 6274,21*
E 14 3982,60 4417,39 4672,07 5057,19 5647,28 5731,99*
E 13Ü 4075,76 4293,17 5057,19 5647,28 5731,99*
E 13 3672,02 4075,76 4293,17 4715,55 5299,43 5378,92*
E 12 3309,47 3653,37 4162,72 4609,96 5187,62 5265,44*
E 11 3202,32 3522,94 3777,60 4162,72 4721,77 4792,59*
E 10 3089,22 3400,58 3653,37 3908,04 4392,57 4458,46*
E 9 2749,89 3029,67 3172,55 3560,20 3883,21 3941,46*
E9k 2749,89 3029,67 3172,55 3560,20 3613,61*
E 8 2583,21 2845,15 2964,19 3077,31 3202,32 3279,70
E 7 2428,44 2672,50 2833,23 2952,29 3047,55 3130,87
E 6 2386,77 2624,88 2743,94 2863,01 2940,38 3023,72
E 5 2291,51 2517,73 2636,79 2749,89 2839,19 2898,72
E 4 2184,36 2404,64 2553,45 2636,79 2720,14 2773,70
E 3 2154,60 2368,91 2428,44 2523,68 2601,07 2666,55
E 2 1999,83 2196,27 2255,81 2315,33 2452,24 2595,13
Für die Entgeltgruppe 9 wird es eine neue Regelung zur „kleinen“ E 9 geben. Ab dem 1. Januar 2018
gibt es auch für diese Entgeltgruppe eine Stufe 5. Diese wird nach fünf Jahren in der Stufe 4 gewährt.
Bisher zurückgelegte Stufenlaufzeiten in der Stufe 4 werden angerechnet, so dass die ersten Be-
troffenen bereits 2018 in den Genuss einer Erhöhung kommen werden.
Für die Entgeltgruppen 9 bis 15 wird es ebenfalls zum 1. Januar 2018 eine Stufe 6 geben. Auch hier
beträgt die Stufenlaufzeit fünf Jahre in der Stufe 5. Die Stufe 6 wird um 1,5% über den Wert der Stufe
5 liegen und sich zum 1. Oktober 2018 auf 3,0% erhöhen. In die Stufe 6 kommen alle Beschäftigten,
die am 1. Januar 2018 bereits fünf Jahre in der Stufe 5 oder in einer individuellen Endstufe waren.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Vergütungstabelle TV-L (West), Stand: 01.01.2018
*W er
t gü
lti g
b is
3 0
.0 9
.2 0
1 8
Ausbildungsjahr
1 2 3 4
2017 901,82 € 955,96 € 1.005,61 € 1.074,51 €
2018 936,82 € 990,96 € 1.040,61 € 1.119,51 €
Ausbildungsvergütung 2017/2018
5
Besoldung 2018
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
weitere
Kinder
A7 und A8 132,54 253,72 374,90 372,89
ab A9 137,50 257,25 377,00 368,44
Ab dem 1. Januar 2018 erhöhen sich die Einkommen
für alle Besoldungsgruppen gleichermaßen um 2,35%.
Diese Erhöhung wurde noch von der alten Landesre-
gierung auf den Weg gebracht und setzt das Tarifer-
gebnis der Angestellten 1:1 um. Selbst auf den bis da-
hin obligatorischen Abschlag zur Bildung einer Versor-
gungsrücklage hat die Landesregierung verzichtet.
Wie die Besoldung in NRW im Ländervergleich da-
steht, ist in der Übersicht des DGB (siehe Abbildung 1)
zu sehen. Deutlich schlechter verdienen Beamte in
Berlin, wogegen ein Wechsel zum Bund ein deutliches
Plus bringen würde.
Autor: Thomas Tölch
Zuständig in der Verwaltung: Personaldezernat
A 5
2
.2 3
1 ,0
2
2
.3 0
4 ,2
1
2
.3 6
1 ,0
8
2
.4 1
7 ,9
5
2
.4 7
4 ,8
1
2
.5 3
1 ,6
8
2
.5 8
8 ,5
5
2
.6 4
5 ,4
3
2
.7 0
2 ,3
2
2
.7 5
9 ,2
0
A 6
2
.2 7
9 ,0
7
2
.3 4
1 ,5
1
2
.4 0
3 ,9
5