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PR ° Aktuell Dezember 2017 Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wünschen Ihnen und ihren Familien eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Herzliche Grüße Ihr Personalrat Inhalt: Seite Brandschutz in der Adventszeit 2 PCB (polychlorierte Biphenyle) in alten Deckenleuchten 3 Tarifabschluss 2017/2018 - Neuerungen ab 2018 4 Besoldung 2018 5 Beihilfe vor Ort 6 Sachstandsbericht „Gleitzeit“ 6 Sachstandsbericht „Job-Ticket“ 7 Sachstandsbericht „Soziale AnsprechpartnerInnen“ 7 Hilfe bei psychischen Erkrankungen, Depressionen und Sucht 8 Sachstandsbericht „Fahrradumfrage“ 9 Sachstandsbericht „Zufriedenheitsbefragung“ 9 Wissenschaftliche Elektronikwerkstatt 10 Neue Betriebsärztin 11 Betriebsferien zum Jahreswechsel 11 Rentenberatung vor Ort 12 Rechtsprechung - Urteile 13 Azubi-Tag „Kanufahrt“ 14 JAV-Wahl Frühjahr 2018 14 Ankündigung der Personalversammlung 2018 15 Impressum 15 Kontaktdaten des Personalrates, der JAV u. der SBV 16

PR Aktuell Dezember 2017 - TU Dortmund · 2017-12-12 · 1 PR ° Aktuell Dezember 2017 Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wünschen

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PR ° Aktuell

Dezember 2017

Personalrat der

nichtwissenschaftlich Beschäftigten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wünschen Ihnen und ihren Familien

eine besinnliche Adventszeit,

frohe Weihnachten und einen guten

Rutsch ins neue Jahr.

Herzliche Grüße

Ihr Personalrat

Inhalt: Seite

Brandschutz in der Adventszeit 2

PCB (polychlorierte Biphenyle) in alten Deckenleuchten 3

Tarifabschluss 2017/2018 - Neuerungen ab 2018 4

Besoldung 2018 5

Beihilfe vor Ort 6

Sachstandsbericht „Gleitzeit“ 6

Sachstandsbericht „Job-Ticket“ 7 Sachstandsbericht „Soziale AnsprechpartnerInnen“ 7

Hilfe bei psychischen Erkrankungen, Depressionen und Sucht 8 Sachstandsbericht „Fahrradumfrage“ 9

Sachstandsbericht „Zufriedenheitsbefragung“ 9

Wissenschaftliche Elektronikwerkstatt 10

Neue Betriebsärztin 11

Betriebsferien zum Jahreswechsel 11

Rentenberatung vor Ort 12

Rechtsprechung - Urteile 13

Azubi-Tag „Kanufahrt“ 14

JAV-Wahl Frühjahr 2018 14

Ankündigung der Personalversammlung 2018 15

Impressum 15

Kontaktdaten des Personalrates, der JAV u. der SBV 16

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Brandschutz in der Adventszeit

Geschmückte Fenster, Adventsgestecke und beleuchtete Weihnachtsdekoration sind aus der Ad-

ventszeit nicht wegzudenken.

Für den Fall, dass Sie auch Ihren Arbeitsplatz weihnachtlich dekorieren möchten, haben wir Ihnen

wichtige Hinweise zum „Brandschutz in der Adventszeit” zusammengestellt:

- Offene Flammen, z. B. Kerzen sind grundsätzlich im Gebäude verboten.

- Brennbare Dekorationen und elektrische Artikel sind auf den Fluren (Rettungswege) verboten.

- Die Benutzung einer privat mitgebrachten elektrischen Lichterkette erfolgt in eigener Verantwor-

tung. LED-Technik ist hier der Umwelt zuliebe die erste Wahl.

- Achten Sie darauf, dass die Lichterkette von einem seriösen Hersteller und Händler stammt

(Warnung vor Billigprodukten, Schwarzimporten, o. ä.), die das CE-Zeichen, GS und/oder VDE-

Prüfzeichen besitzt. Sie ist vor der Benutzung einer Sichtprüfung auf eventuell vorhandene Beschä-

digungen von Ihnen zu unterziehen. Bei nächster Gelegenheit ist die Lichterkette der sogenannten

DGUV Vorschrift 4 -Prüfung (Prüfung elektrischer Betriebsmittel, umgangssprachlich: Geräteprü-

fung) zu unterziehen.

- Vermeiden Sie Überlastungen der Steckdosen und eventuell daran angeschlossener Verlänge-

rungsleitungen oder Mehrfachsteckdosenleisten und achten Sie während des Betriebs auf unge-

wohnte Reaktionen der Lichterkette (Erhitzung, Verfärbung, verbrannter Geruch).

- Bei Verlassen des Raumes ist der Netzstecker zu ziehen.

- Entsorgen Sie getrocknetes Tannengrün vor den Weihnachtsferien.

Als Brandschutzbeauftragter wünsche ich Ihnen eine frohe Adventszeit.

Autor: Uwe Tepe, Brandschutzbeauftragter, Referat 7

3

PCB (polychlorierte Biphenyle) in alten Deckenleuchten

Leider sind in einigen Gebäuden der TU Dort-

mund noch Deckenleuchten mit Kleinkonden-

satoren verbaut, die auf Grund ihres Alters

PCB-haltige Isolierflüssigkeiten enthalten.

Die Kondensatoren befinden sich im Leuch-

tengehäuse, zur Decke hingewandt. In den

Kondensatoren befinden sich jeweils ca. 50-

100ml eines PCB haltigen Öls. Die klare Flüs-

sigkeit kann an der Lampenfassung austreten

(roter Pfeil) und auf den Boden tropfen.

Diese Kondensatoren sollen umgehend vom

Gebäudeeigentümer Bau- und Liegenschafts-

betrieb (BLB NRW) ausgebaut werden. Bis da-

hin sollten die Nutzer jedoch auf mögliche De-

fekte achten.

Ein Austritt dieser klaren Flüssigkeit durch ei-

nen eventuell beschädigten Kondensator ist

leider nicht leicht erkennbar. Bei einigen älte-

ren Schadensfällen ist eine Verfärbung im

Lampenschirm zuerkennen.

Hautkontakt mit dieser Flüssigkeit ist unbe-

dingt zu vermeiden, da es zu Gesundheits-

schäden führen kann. PCB steht im Verdacht

krebserregend zu sein, deshalb sollte man

sich bei Unklarheiten unbedingt sofort an den

zuständigen Hausmeister oder das Referat

Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

(Claudia Hannappel, Telefon -3306 oder An-

dreas Schlemmer, Telefon -4212) oder das De-

zernat 6 (Michael Brockmeier, Telefon -3303)

oder an die Leitwarte wenden und den Bereich

unverzüglich sperren lassen.

Die Austauscharbeiten dürfen nur von der für

die Sanierung beauftragten Fachfirma durch-

geführt werden.

Als persönliche Schutzmaßnahme sollten Sie Ihre Räumlichkeiten regelmäßig lüften. Dafür öffnen

Sie bitte einen gesamten Fensterflügel, im Winter für ca. 5 Minuten, im Sommer bis zu 15 Minuten

Dauer.

Autorin: Melanie Kozub

Zuständig in der Verwaltung: Referat 7 und Dezernat 6

4

Tarifabschluss 2017/2018 - Neuerungen ab 2018

Stufe 1 2 3 4 5 6

E 15 4398,75 4877,05 5057,19 5696,99 6181,49 6274,21*

E 14 3982,60 4417,39 4672,07 5057,19 5647,28 5731,99*

E 13Ü 4075,76 4293,17 5057,19 5647,28 5731,99*

E 13 3672,02 4075,76 4293,17 4715,55 5299,43 5378,92*

E 12 3309,47 3653,37 4162,72 4609,96 5187,62 5265,44*

E 11 3202,32 3522,94 3777,60 4162,72 4721,77 4792,59*

E 10 3089,22 3400,58 3653,37 3908,04 4392,57 4458,46*

E 9 2749,89 3029,67 3172,55 3560,20 3883,21 3941,46*

E9k 2749,89 3029,67 3172,55 3560,20 3613,61*

E 8 2583,21 2845,15 2964,19 3077,31 3202,32 3279,70

E 7 2428,44 2672,50 2833,23 2952,29 3047,55 3130,87

E 6 2386,77 2624,88 2743,94 2863,01 2940,38 3023,72

E 5 2291,51 2517,73 2636,79 2749,89 2839,19 2898,72

E 4 2184,36 2404,64 2553,45 2636,79 2720,14 2773,70

E 3 2154,60 2368,91 2428,44 2523,68 2601,07 2666,55

E 2 1999,83 2196,27 2255,81 2315,33 2452,24 2595,13

Für die Entgeltgruppe 9 wird es eine neue Regelung zur „kleinen“ E 9 geben. Ab dem 1. Januar 2018

gibt es auch für diese Entgeltgruppe eine Stufe 5. Diese wird nach fünf Jahren in der Stufe 4 gewährt.

Bisher zurückgelegte Stufenlaufzeiten in der Stufe 4 werden angerechnet, so dass die ersten Be-

troffenen bereits 2018 in den Genuss einer Erhöhung kommen werden.

Für die Entgeltgruppen 9 bis 15 wird es ebenfalls zum 1. Januar 2018 eine Stufe 6 geben. Auch hier

beträgt die Stufenlaufzeit fünf Jahre in der Stufe 5. Die Stufe 6 wird um 1,5% über den Wert der Stufe

5 liegen und sich zum 1. Oktober 2018 auf 3,0% erhöhen. In die Stufe 6 kommen alle Beschäftigten,

die am 1. Januar 2018 bereits fünf Jahre in der Stufe 5 oder in einer individuellen Endstufe waren.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

Vergütungstabelle TV-L (West), Stand: 01.01.2018

*Wer

t gü

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bis

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Ausbildungsjahr

1 2 3 4

2017 901,82 € 955,96 € 1.005,61 € 1.074,51 €

2018 936,82 € 990,96 € 1.040,61 € 1.119,51 €

Ausbildungsvergütung 2017/2018

5

Besoldung 2018

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3

weitere

Kinder

A7 und A8 132,54 253,72 374,90 372,89

ab A9 137,50 257,25 377,00 368,44

Ab dem 1. Januar 2018 erhöhen sich die Einkommen

für alle Besoldungsgruppen gleichermaßen um 2,35%.

Diese Erhöhung wurde noch von der alten Landesre-

gierung auf den Weg gebracht und setzt das Tarifer-

gebnis der Angestellten 1:1 um. Selbst auf den bis da-

hin obligatorischen Abschlag zur Bildung einer Versor-

gungsrücklage hat die Landesregierung verzichtet.

Wie die Besoldung in NRW im Ländervergleich da-

steht, ist in der Übersicht des DGB (siehe Abbildung 1)

zu sehen. Deutlich schlechter verdienen Beamte in

Berlin, wogegen ein Wechsel zum Bund ein deutliches

Plus bringen würde.

Autor: Thomas Tölch

Zuständig in der Verwaltung: Personaldezernat

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Beihilfe vor Ort

Die bisherige Beratung vor Ort wurde von den Beihilfeberechtigten gern in Anspruch genommen. Da-

her würden wir dieses befristete Angebot bis Juni 2018 weiterhin anbieten.

Sie als MitarbeiterIn der TU haben Fragen zur Beihilfe?

Dann besuchen Sie uns für ein Beratungsgespräch!

Wo?

Besprechungsraum des Personalrates der nichtwissenschaftlich Beschäftigten,

Emil-Figge-Str. 72, 1.OG.

Wann?

Jeden Mittwoch von

10-12 Uhr und von 13-15 Uhr

Ab sofort kann die Anmeldung bei Kollegen Harry Herrfurth erfolgen:

Tel. 0231/8596278, E-Mail: [email protected]

Autor: Harry Herrfurth

Zuständig in der Verwaltung: Referat 9

Sachstandsbericht „Gleitzeit“

Regelmäßig bekommen wir als Personalrat Anfragen zum Thema gleitende Arbeitszeit (GLAZ). Dabei

werden drei Punkte immer wieder angesprochen:

1. technische und organisatorische Verbesserungen für die Bereiche, die bereits GLAZ haben,

2. der Wunsch, GLAZ im eigenen Bereich einzuführen und

3. der Wunsch, die Einführung von GLAZ im eigenen Bereich zu verhindern.

Anfang 2017 hat die Verwaltung dem Personalrat die Einführung der GLAZ in den Fakultäten vorge-

legt. In diesem Verfahren verständigten sich beide Seiten darauf, dass in Arbeitsgruppen unter Ein-

beziehung von Vertretern unterschiedlicher Arbeitsbereiche (Sekretariate, Werkstätten, Labore)

Möglichkeiten und Grenzen der Ausweitung der GLAZ ergebnisoffen besprochen werden. Leider hat

sich dieser Prozess aus unterschiedlichen Gründen hingezogen. Erst im Herbst wurden die ersten

Arbeitsgruppensitzungen eingeladen.

Priorität sollten aus Sicht des Personalrats erst einmal Verbesserungen für die Bereiche haben, in

denen die GLAZ schon eingeführt wurde. Der bürokratische Aufwand ist durch die aktuelle Zettel-

wirtschaft extrem groß. Ein elektronisches Verfahren—wie bei der Urlaubsbeantragung—könnte

helfen und ist längst überfällig...

Autor: Thomas Tölch

Zuständig in der Verwaltung: Personaldezernat

7

Sachstandsbericht „Soziale AnsprechpartnerInnen - SAPa“

Es gibt Soziale Ansprechpartner an der TU. So ist es zumindest noch in den Köpfen der KollegInnen

verankert.

Von den „Alten Hasen“ sind nunmehr einige aus der TU ausgeschieden und es soll, nach einer ge-

meinsamen, konstruktiven Arbeitsgemeinschaft des Personalrates und der Dienststelle, auch wieder

Soziale Ansprechpartner (SAPa) geben. SAPa´s geben kollegiale Hilfestellung in Krisensituationen.

Themen können u.a. sein: Sucht, psychische Probleme, Trauer, Mobbing, Konflikte im privaten und

beruflichen Bereich. SAPa´s entwickeln in einer Lotsenfunktion Lösungsansätze und vermitteln an

Facheinrichtungen weiter.

Dazu gab es einen Aufruf per Rundmail der Dienststelle am 21.11.2017 an alle Beschäftigen der TU,

mit der Angabe der Aufgaben und unter welchen Voraussetzungen diese Ausbildung an der TU begon-

nen werden kann. Interessierte können sich noch bis zum 12.01.2018 schriftlich bei Frau Lara Trebing

im Dezernat 3.3 unter [email protected] bewerben.

Wir hoffen auf viele Interessierte!

Autorin: Silke Adam

Zuständig in der Verwaltung: Dezernat 3.3

Sachstandsbericht „Job-Ticket“

Derzeit wird in der Verwaltung immer noch eine mögliche Einführung des Job-Tickets geprüft.

Es hat sich aber herausgestellt, dass die DSW21 erst eine Kooperation mit Unternehmen eingeht bzw.

in die Vertragsverhandlungen einsteigt, wenn die TU nachweist, dass die Mindestabnahmemenge von

50 Tickets gewährleistet ist.

Aus diesem Grunde wird derzeit von der Verwaltung eine Umfrage konzipiert.

Wir werden weiter informieren, wenn wir nähere Informationen haben.

Autor: Thorsten Grund

Zuständig in der Verwaltung: Bastian Stahlbuck, Dezernat 2

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Hilfe bei psychischen Erkrankungen, Depressionen und Sucht

Betriebsarzt der TU Dortmund:

Adelheid Kraft-Malycha

[email protected]

+49 (231) 755 5555

+49 (231) 95205271

Psychologische Beratungsstelle der TU Dortmund:

Ellen Wiese (Diplompsychologin)

+49 (231) 755 7363

[email protected]

Krisenzentrum Dortmund:

http://www.krisenzentrum-dortmund.de

Fachberatungsstelle für ambulante Krisenintervention und Suizidprävention. Die Einrichtung bietet

Dortmunder Bürgerinnen und Bürgern in akuten Lebenskrisen, bei Selbsttötungsgedanken oder nach

Selbsttötungsversuch ein kurzfristiges Beratungsangebot. Die Beratung ist kostenfrei.

Wellinghofer Str. 21

44263 Dortmund

+49 (231) 43 50 77

Sozialpsychiatrischer Dienst der Stadt Dortmund:

h t t p s : / / w w w . d o r t m u n d . d e / d e / l e b e n _ i n _ d o r t m u n d / g e s u n d h e i t / g e s u n d h e i t s a m t /

psychiatrie_und_sucht/sozialpsychiatrischer_dienst/index.html

Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, medizinischem Personal,

Verwaltungsangestellten und Ärzten/Ärztinnen. Gesetzlichen Hauptaufgaben sind die Beratung, psy-

chosoziale Betreuung und Vermittlung von Hilfen für chronisch psychisch Kranke und Suchtkranke

sowie die Beratung ihrer Angehörigen und Bezugspersonen.

Eisenmarkt 3

44137 Dortmund

+49 (231) 50-22534

Integrationsfachdienst Dortmund:

Psychische Erkrankung und Psychiatrie: Rainer Klein

+49 (231) 84 94 426

[email protected]

http://www.diakoniedortmund.de/psychische-erkrankung.html

Sucht: Regina Adams

[email protected]

http://www.diakoniedortmund.de/sucht-und-reha.html

Autor: Bernd Lilienthal, Stabsstelle BEM

9

Sachstandsbericht „Zufriedenheitsbefragung“

Die Ergebnisse der „Zufriedenheitsbefragung zu Ressourcen und Belastungen an den Arbeitsplätzen

der TU Dortmund“ sind überwiegend positiv ausgefallen - das gilt für alle Statusgruppen. Die Abfrage

zum Themenbereich Arbeitszufriedenheit erzielte durchgängig gute Werte. In der Rundmail vom

28.08.2017 sowie im ServicePortal unter Organisation → Personal → Gesundheit → Arbeitsumfeld ist

eine Präsentation der Ergebnisse abrufbar. Verdeutlicht werden einerseits die festgestellten Res-

sourcen unserer Arbeitsplätze, andererseits werden kritisch bewertete Arbeitsbedingungen heraus-

gearbeitet. Dringende Handlungsbedarfe sind unter den Ergebnissen zwar nicht zu finden, dennoch

stößt die Abteilung Personalentwicklung derzeit Verbesserungsprozesse an. Um die konkreten Belas-

tungssituationen genauer in den Blick nehmen zu können, werden derzeit Ergebnisgespräche mit den

Leitungen der jeweiligen Organisationseinheiten (Dekaninnen und Dekane, Dezernentinnen und De-

zernenten sowie Leitungspersonen der zentralen Einrichtungen) geführt. Es wird etwas Zeit in An-

spruch nehmen, bis alle Gespräche mit den 16 Fakultäten, fünf Dezernaten und vier weiteren Einrich-

tungen geführt worden sind. In den Gesprächen wird gemeinsam überlegt, welche weiteren Schritte

und Maßnahmen zur Optimierung der Arbeitsbedingungen sinnvoll sind. Denkbar als weitere Analyse-

methode in den Organisationseinheiten sind beispielsweise auch „Gesundheitswerkstätten“, also

moderierte Arbeitskreise, in denen die Beschäftigten als Expertinnen und Experten ihrer Arbeitsplät-

ze Maßnahmenvorschläge erarbeiten.

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement in der Abteilung Personalentwicklung (Dez. 3.3) organi-

siert die Durchführung und steht für Fragen gerne zur Verfügung.

Autorin: Lara Trebing

Zuständig in der Verwaltung: Dezernat 3.3

Sachstandsbericht „Fahrradumfrage“

Der Arbeitskreis Nachhaltigkeit hat sich vor fast zwei Jahren mit dem Thema „überdachte Fahrradab-

stellmöglichkeiten“ beschäftigt. Der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad sollte dadurch gefördert wer-

den. Aus dieser Idee wurde eine Online-Umfrage zur Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahr-

räder entwickelt. Im Juni konnten sich Angehörige der TU vier Wochen lang an der Umfrage beteiligen,

deren Ergebnisse mittlerweile veröffentlicht wurden und unter der u. g. Adresse im Netz abrufbar

sind. Etwa 8% der Studierenden und fast jeder vierte Beschäftigte haben sich beteiligt. Von den Teil-

nehmern nutzen zwei Drittel zumindest gelegentlich das Rad, um damit zur Arbeit zu kommen.

Als Voraussetzung für eine verstärkte Nutzung des Rades wurden Abstellmöglichkeiten mit Witte-

rungsschutz, mehr Abstellmöglichkeiten (in gebäudenähe), abschließbare Abstellmöglichkeiten bzw.

Abstellmöglichkeiten mit Überwachung genannt. Hier kann die TU Dortmund noch einiges machen.

Auf die mangelhafte Qualität des Radwegenetzes und die Mitnahmemöglichkeiten für Räder in öf-

fentlichen Verkehrsmitteln kann sie allerdings nur eingeschränkt hinwirken. E-Bike-Ladestationen

werden dagegen nur in geringem Umfang vermisst.

Autor: Thomas Tölch

Zuständig in der Verwaltung: Bastian Stahlbuck, Dezernat 2

Weitere Informationen zum Arbeitskreis:

https://www.tu-dortmund.de/cms/nachhaltigkeit/de/home/index.html

10

Wissenschaftliche Elektronikwerkstatt

Seit dem 01.01.2016 gibt es die wissenschaftlichen Werkstätten. Wir sind Dienstleister für alle Ein-

richtungen der TU-Dortmund.

Wo finden Sie uns?

Standort BCI

Emil-Figge-Straße 70

BCI-Gebäude

Raum ZB-E10

Standort Physik

Otto-Hahn-Straße 4

Physikgebäude

Raum PW-E1-105

Was machen wir?

In der wissenschaftlichen Elektronikwerkstatt werden spezielle Elektronik-Aufträge - von der Idee

über die Planung bis zur Ausführung eines Prototyps - in enger Kooperation mit den Auftraggebern

durchgeführt wie z. B.:

Beratung und Planung bei elektronischen Problemstellungen

Entwicklung komplexer mikrocontrollergesteuerter Geräte

Herstellung von Platinen inkl. Bestückung, Geräteeinhausungen inkl. Gravur, Spezialanschluss-

leitungen usw.

Leistungselektronik

Reparatur von elektronischen Geräten

Betriebsmittelprüfungen nach DIN VDE 0701/702

Laserbeschriftungen

Ausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme.

Wie können Sie uns beauftragen?

Wir benötigen ein ausgefülltes Formular zur Auftragserteilung in Papierform. Sie finden die Vorlage

auf unserer Homepage als PDF im Downloadbereich auf der rechten Seite:

https://service.tu-dortmund.de/group/intra/wissenschaftliche-werkstatten (Login ins ServicePortal

erforderlich)

Welche Kosten können für Sie entstehen?

Im Rahmen der hoheitlichen Tätigkeiten werden lediglich die anfallenden Materialkosten verrechnet.

Für Aufträge im Rahmen wirtschaftlicher Projekte berechnen wir gemäß Unionsrahmen die Vollkos-

ten.

Wer ist für Sie da?

Unser Team besteht aus 14 kompetenten Mitarbeitern.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

https://service.tu-dortmund.de/group/intra/elektronikwerkstatt (Login ins ServicePortal erforder-

lich) oder einfach nebenstehenden QR-Code scannen! (Login ins ServicePortal erforderlich)

Autor: Musa Cicek

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Neue Betriebsärztin

Die TU Dortmund begrüßt eine neue Betriebsärztin.

Seit dem 01.01.2009 wird die TU Dortmund vom Dortmunder Dienstleister „Arbeitsmedizinische und

Sicherheitstechnische Dienste e. V.“ arbeitsmedizinisch betreut.

Betreuende Betriebsärzte/ -innen sind seit einigen Jahren Frau Dr. Stappert und Herr Dr. Vossen. In

Einzelfällen sind auch weitere Betriebsärzte des ASD e. V. vor Ort oder stehen uns telefonisch für An-

fragen zur Verfügung. Die TU Dortmund bedankt sich herzlich bei der leitenden Betriebsärztin Frau

Dr. Stappert für die langjährige und sehr gute Zusammenarbeit und wünscht Ihr für die Zukunft alles

Gute, Gesundheit und hoffentlich neue gute Erfahrungen und Erlebnisse genießen zu können.

Seit dem 01.07.2017 ist eine Nachfolgerin der leitenden Betriebsärztin beim ASD e. V beschäftigt.

Frau Adelheid Kraft-Malycha ist seit dem 3. Juli 2017 an der TU regelmäßig bei Begehungen, Vorsor-

gemaßnahmen, Gremiengesprächen und in den Sprechstunden tätig. Sie ist langjährige Fachärztin

für Arbeitsmedizin mit vielen weiteren Zusatzqualifikationen, beispielsweise betriebliche Suchtprä-

vention, umfangreiche Erfahrungen bei der Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen,

zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement einschließlich Kampagnenarbeit – z.B. „Denk an mich.

Dein Rücken.“ - sowie langjährige Führungserfahrung.

Wir freuen uns sehr auf eine langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Autorinnen: Claudia Hannappel u. Adelheid Kraft-Malycha

Zuständig in der Verwaltung: Referat 7

Betriebsferien zum Jahreswechsel

2008 wurden erstmalig an unserer Hochschule Betriebsferien eingeführt. Die Schließung der Hoch-

schule sollte dazu dienen, den Energieverbrauch zu senken und somit Kosten einzusparen. Dadurch

konnten aber auch viele Kolleginnen und Kollegen, die „zwischen den Tagen“ Dienst verrichten müss-

ten, in dieser Zeit frei nehmen. Lediglich die Leitwarte blieb besetzt.

Die TU Dortmund schließt zwischen dem 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres komplett. Wenn der

23.12. ein Montag ist, wird auch an diesem Tag geschlossen. Gleiches gilt, wenn der 2.1. auf einen

Freitag fällt. Die ausfallende Arbeitszeit kann durch Urlaub, Gleitzeit sowie Vor– oder Nacharbeiten

ausgeglichen werden.

Für das laufende Jahr bedeutet dies, dass die TU Dortmund vom 27.12. bis einschließlich 29.12.2017

geschlossen ist. Betriebsferien sind daher vom 27. bis 29.12.2017 (drei Arbeitstage).

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Rentenberatung vor Ort

Wir freuen uns, Ihnen auch im Frühjahr 2018 weitere Termine für die „Renten-Kurzberatung“ sowie

für die „Intensivberatung Altersvorsorge“ anbieten zu können. Herr Brauns von der Deutschen Ren-

tenversicherung steht Ihnen hierfür wie folgt zur Verfügung:

Renten-Kurzberatung

Zielgruppe: Beschäftigte, die Auskünfte zu Versicherungs- und Beitragszeiten sowie Ihrem

möglichen Renteneintritt mit und ohne Abschläge erhalten möchten. Mitzubringen

ist lediglich Ihre Rentenversicherungsnummer.

Termine: Montag, 16.04.2018, von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie

Montag, 23.04.2018, von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Termine sind jeweils im 30-Minutentakt vorgesehen.

Intensivberatung Altersvorsorge

Zielgruppe: Die Beratung richtet sich vor allem an Mitarbeiter/innen zwischen dem 25. und 50.

Lebensjahr und sollte bestenfalls zusammen mit der/dem Partner/in wahr-

genommen werden. Für diese Termine sind umfangreiche Unterlagen (z.B. zu vor-

handener Riesterrente, Prognose Ihrer VBL etc.) erforderlich.

Termine: Freitag, 20.04.2018, von 8:00 bis 14:30 Uhr

Termine sind jeweils im 90-Minutentakt vorgesehen.

Ort: Emil-Figge-Straße 72, in Raum 103

Ab sofort kann die Anmeldung per Mail über unser Sekretariat, Frau Richtermeier, erfolgen:

E-Mail: [email protected]

Sollten Sie kurzfristig eine Rentenberatung benötigen, können Sie die Deutsche Rentenversicherung

jederzeit direkt kontaktieren. Weitere Informationen finden Sie unter:

www.deutsche-rentenversicherung.de

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Sachverhalt:

Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses auf Grund von insgesamt 33 Tat-

bzw. Verdachtskündigungen. Der Kläger war seit ca. 23 Jahren im Ordnungsamt der beklagten Stadt

Hilden als Verwaltungsfachangestellter beschäftigt. Die Beklagte wirft dem Kläger vor, gebühren-

pflichtige Erlaubnisse, z.B. zum Betrieb einer Schankwirtschaft und zur gewerbsmäßigen Aufstellung

von Spielgeräten, erteilt und die - zum Teil überhöht festgesetzten - Gebühren selbst vereinnahmt zu

haben. Die insgesamt veruntreute Summe beläuft sich auf mehr als 100.000 €.

Der Kläger hat die ihm zur Last gelegten Taten eingeräumt, aber die Ansicht vertreten, die Beklagte

habe ihm gleichwohl nicht kündigen dürfen. Aufgrund seiner Spielsucht fehle ihm die Impuls- und

Steuerungsfähigkeit, so dass ihm die Handlungen nicht vorwerfbar seien. Entsprechend einer bei ihr

geltenden »Dienstvereinbarung Sucht« sei die Beklagte verpflichtet gewesen, vor dem Ausspruch ei-

ner Kündigung zunächst ein abgestuftes Verfahren, bestehend aus Erstgespräch, Zweitgespräch, Er-

mahnung, 1. Abmahnung und weiterer Abmahnung, zu durchlaufen. Die Beklagte, für die seine Spiel-

sucht offensichtlich gewesen sei, habe ihre Kontroll- und Überwachungspflichten verletzt.

Entscheidung:

Das Arbeitsgericht hat die gegen die Kündigungen gerichtete Klage abgewiesen und bereits die erste

Kündigung als wirksam erachtet. Es hält die »Dienstvereinbarung Sucht« für nicht einschlägig. Die

Auslegung der Vereinbarung ergebe, dass das darin geregelte abgestufte Sanktionsverfahren Pflicht-

verletzungen wie z.B. Verspätungen oder qualitative Fehlleistungen betreffe, die auf typischen, sucht-

bedingten Ausfallerscheinungen beruhten, nicht aber strafbare Handlungen.

Die Darlegungen des Klägers zu seiner angeblichen Steuerungsunfähigkeit seien nicht hinreichend

konkret. Insbesondere sei nicht nachvollziehbar erklärt worden, warum der Kläger - was unstreitig ist -

seine Pflichten immer wieder auch ordnungsgemäß habe erfüllen können. Im Übrigen könne eine au-

ßerordentliche, fristlose Kündigung, für die das Gesetz nicht zwischen verhaltens-, personen- und be-

triebsbedingten Gründen differenziere, auch auf eine nicht schuldhaft begangene, schwere Pflichtver-

letzung gestützt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

ArbG Düsseldorf - Pressemitteilung Nr. 43/14, Urteil vom 21.10.2014 - /2 Ca 3420/14

Spielsüchtiger kann ohne Abmahnung gekündigt werden

Rechtsprechung - Urteile

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Vor Unfällen auf dem Weg zur Arbeit ist niemand gefeit - vor allem dann nicht, wenn schwierige Wet-

terverhältnisse das Wegerisiko erhöhen. Manchmal stellt sich dann ein Umweg als sicherer heraus.

Doch wie verhält es sich, wenn der Umweg von einem dritten Ort aus angetreten wurde und er zudem

erheblich länger als der eigentliche Fahrweg ist?

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden: Ein von der gesetzlichen Unfallver-

sicherung gedeckter Wegeunfall liegt auch dann vor, wenn aufgrund unzumutbarer Straßenverhältnis-

se ein erheblich längerer Berufsweg von einem dritten Ort aus gewählt wird.

Wie kam es zu diesem Entschluss?

Die Klägerin in diesem Fall hat normalerweise einen Fahrweg von 26 Kilometern von ihrer Wohnung aus

bis zur Arbeitsstelle. Am Unfalltag fuhr sie jedoch von der Wohnung ihres Freundes aus zur Arbeit, ob-

wohl sich die Länge der Strecke damit auf bis zu 101 Kilometer (je nach Route) erhöhte. Sie hatte auf-

grund der schlechten Wetterverhältnisse aus Sicherheitsgründen am Abend zuvor bei ihm übernach-

tet. Nach einem Unfall auf winterglatter Straße lehnte die Berufsgenossenschaft den Unfall als Ar-

beitsunfall (Wegeunfall) ab, da der Weg von der Wohnung des Freundes in keinem angemessenen Ver-

hältnis zum eigentlichen Berufsweg stand.

Ein Wettergutachten klärt auf

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat diesbezüglich ein Gutachten des Deut-

schen Wetterdienstes eingeholt: Demzufolge hatte es am Abend vor dem Unfall auf der Strecke zwi-

schen der Wohnung des Freundes und der Klägerin mehrfach geschneit. Zusätzlich kam es durch Tem-

peraturunterschiede zu vereisten Stellen durch überfrierende Nässe.

Zustand der Straßen darf nicht missachtet werden

Aufgrund der Straßenverhältnisse hat das LSG die Entscheidung der Berufsgenossenschaft und des

Sozialgerichts aufgehoben und entschieden, das die Klägerin unter dem Schutz der gesetzlichen Un-

fallversicherung stand. Der Arbeitsweg war zwar fast um ein Vierfaches länger als sonst, doch der Un-

fall sei - entgegen der Ansicht der Berufsgenossenschaft - nicht nur auf die Länge des Fahrweges ab-

zustellen, sondern auf die Umstände dieses Einzelfalls.

Demnach gibt es keine mathematische Angemessenheitsformel, da die Angemessenheitsbeurteilung

im Fall der Klägerin den Zustand der Straßen nicht missachten darf. Daher muss die Anwendung der

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Unfallversicherungsschutz auch eine längere Strecke

aufgrund eines Umweges als betriebsbedingt ansehen, wenn er zwecks sachlich nachvollziehbarer

Umstände eingeschlagen wurde: In diesem Fall war die Entscheidung der Klägerin im Hinblick auf die

Wetterlage angebracht, obwohl sich der Arbeitsweg deshalb verlängert hatte.

Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 04.08.2014, Az. L 3 U 50/12

Wegeunfall kann auch bei Umweg vorliegen

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Der Arbeitgeber bietet über den Betriebsarzt Grippeschutzimpfungen an. Der Mitarbeiter nahm das

Angebot in Anspruch und erlitt einen Impfschaden. Es wurde Klage erhoben auf Anerkennung eines

Arbeitsunfalles, weil die betriebsärztliche Impfung vom Arbeitgeber angeboten worden sei.

Eine Museumsmitarbeiterin aus Bochum erkrankte infolge einer betriebsärztlichen Grippeschutzimp-

fung an einem Guillian-Barre-Syndrom. Sie verklagte die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft auf An-

erkennung eines Arbeitsunfalles, weil ihr die betriebsärztliche Impfung von ihrem Arbeitgeber angebo-

ten worden sei. Sie habe sich angesichts des Publikumsverkehrs im Museum vor einer besonderen An-

steckungsgefahr schützen wollen. Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab.

Die Anerkennung eines Arbeitsunfalles komme nur in Betracht, wenn die mit der Tätigkeit verbundene

Gefährdung eine Grippeschutzimpfung über die allgemeine Gesundheitsfürsorge hinaus erforderlich

mache, so das Urteil des Sozialgerichts Dortmund (Az. S 36 U 818/12). Dies sei bei der Klägerin im Mu-

seum nicht der Fall gewesen. Zwar habe sie Kontakt zu Besuchergruppen gehabt. Die Ansteckungsge-

fahr sei aber nicht größer gewesen als an anderen Arbeitsplätzen mit Kontakt zu Kollegen und Publi-

kum oder im privaten Bereich z.B. beim Einkaufen.

Urteil des Sozialgerichts (SG) Dortmund vom 05.08.2014, Az. S 36 U 818/12

Impfschaden nach Grippeschutzimpfung unversichert

Sturz im Pausenraum ist kein Arbeitsunfall

Unfälle, die während einer Pause passieren, fallen nicht unter den Schutz der Unfallversicherung. Auch

dann nicht, wenn der Arbeitgeber selbst den Pausenraum zur Verfügung stellt, in dem sich der Unfall

ereignet. So urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

Nach Informationen der Deutschen Anwaltshotline hat im Streitfall eine Verkäuferin während ihrer Ar-

beitszeit eine 20-minütige Pause in Anspruch genommen. Diese verbrachte sie im Pausenraum, den ihr

Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eingerichtet hatte. Als sie schließlich ihre Pause beendet hatte,

rutschte sie auf der Treppe mit dem Fuß ab und verletzte sich am Sprunggelenk. Die zuständige Behör-

de weigerte sich allerdings, diesen Unfall als Arbeitsunfall anzusehen.

Und das zu Recht, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg urteilte. Die Pause sei nicht

Teil der versicherten Tätigkeit. Auch die Wege zum Pausenort seien eine rein private Angelegenheit.

„Essen ist für jeden Menschen ein Grundbedürfnis, daher spielen betriebliche Aspekte dabei keine Rol-

le“, erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwaltshotline. Auch der Ort dafür sei

unerheblich, so das Gericht.

Anders wäre es gewesen, hätten betriebliche Umstände die Frau veranlasst oder gar gezwungen, ihre

Pause in diesem Raum zu verbringen - wie etwa bei einer Werks- oder Schulkantine. Allein, dass der

Arbeitgeber einen Raum zur Verfügung stellt, reiche hier letztendlich nicht aus.

Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16.06.2015, Az. L 9 U 534/14

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Azubi-Tag „Kanufahrt“

Auch in diesem Jahr starteten wieder rund 30 Auszubildende zur Kanutour auf der Ruhr. Bei strah-

lendem Sonnenschein und guter Laune ging es in 4-er Kanadiern von Hattingen aus nach Essen-

Steele. Dort erwartete den fleißigen Paddlern ein leckeres BBQ, bevor sie wieder die Heimfahrt zur

TU Dortmund antraten. Wir bedanken uns für Eure Teilnahme und hoffen, dass Euch der Tag gut ge-

fallen hat.

Autor: Sven Lukies

JAV-Wahl Frühjahr 2018

Aufgepasst, liebe Auszubildende!

Im Frühjahr 2018 finden die Wahlen für die nächste Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

statt. Hier bist Du gefragt! Bitte geh wählen. Es ist wichtig, weil das JAV-Gremium für Deine Rechte

und Pflichten einsteht und Dir bei Problemen in der Ausbildung zur Seite steht.

Die Wahlen werden dieses Mal höchstwahrscheinlich an zwei Vormittagen stattfinden. Zusätzlich

wird es die Möglichkeit der Briefwahl geben für den Fall, dass Du zu den Terminen nicht an der TU

Dortmund sein solltest.

Dieses Vorgehen wird jedoch der Wahlvorstand erst noch besprechen und beschließen. Durch Aus-

hänge erfolgen dann alle weiteren Informationen.

Falls Du Interesse hast, selbst in der JAV mitzuwirken, kannst Du dich gerne für genauere Informatio-

nen bei uns per Mail ([email protected]) melden.

Autor: Sven Lukies

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Impressum

Herausgeber

Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten der TU Dortmund

Verantwortlich

Thomas Tölch, Vorsitzender

Redaktionsanschrift

Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten der TU Dortmund

Emil-Figge-Str. 72, 44227 Dortmund

[email protected]

Redaktion

Ines Ontrup, Natalie Richtermeier

Druck

Zentrale Vervielfältigung (ZV) der TU Dortmund

Ankündigung der Personalversammlung 2018

Die nächste Personalversammlung findet am

Donnerstag, 8. März 2018 um 9:00 Uhr

im Hörsaal H.001 des Seminarraumgebäudes (SRG 1),

Friedrich-Wöhler-Weg 6, Campus Nord statt.

Bitte merken Sie sich diesen Termin schon einmal vor.

Die Einladung inkl. Tagesordnung und Tätigkeitsbericht erhalten Sie frühzeitig per Mail.

Sollten Sie Themenwünsche oder Anregungen haben, dann lassen Sie es uns bitte wissen.

Foto: Nikolas Golsch/TU Dortmund

Ansprechpartnerin im Personalrat: Ines Ontrup

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Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten

Personalratsbüro, Emil-Figge-Straße 72, 1. OG, 44227 Dortmund

[email protected]

@ www.tu-dortmund.de/personalrat/nw

Die Freigestellten Mailadresse Raum

Thomas Tölch 3435 Vorsitzender [email protected] 109

Monika Pushilal 8062 Stellvertreterin [email protected] 106

Ines Ontrup 4369 Stellvertreterin [email protected] 107

Nicole Ahl-Selbstaedt 2639 Stellvertreterin [email protected] 108

Melanie Kozub 2643 Personalrätin [email protected] 108

Sekretariat:

Natalie Richtermeier 4368 Sekretariat Mo - Do 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr 105

[email protected]

Da es keine festen Sprechzeiten im Personalratsbüro gibt, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Beschäftigtenvertretung

Nicole Ahl-Selbstaedt 2639 Personalratsbüro, EF 72, 1. OG, Raum 108, CN

Veronika Bittner 2220 Poststelle, AS 1, Raum 0.31, CS

Michael Bornhoff 3338 Physikgebäude, Hausmeisterbüro, CN

Thorsten Grund 2505 ITMC, OH12, Raum E.007, CN

Melanie Kozub 2643 Personalratsbüro, EF 72, 1. OG, Raum 108, CN

Ines Ontrup 4369 Personalratsbüro, EF 72, 1. OG, Raum 107, CN

Saskia Stockhaus 3053 FK Mathe, VP 87, Raum M 635, CN

Katrin Stroop 4058 UB, Raum 126c, CN

Thomas Tölch 3435 Personalratsbüro, EF 72, 1. OG, Raum 109, CN

Mirjana Vujanic 5832 FK Architektur und Bauing., GB II, Raum 324, CS

Kerstin Walter 5744 FK MB, Leonhard-Euler-Str. 5, Raum 102, CN

Beamtenvertretung

Silke Adam 4862 UB, Raum 115a, CN

Monika Pushilal 8062 Personalratsbüro, EF 72, 1. OG, Raum 106, CN

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Büro 3170 EF 72, 1. OG, Raum 101, CN

Sven Lukies Vorsitzender

Carolin Heinrich 1. Stellvertreterin

Muzaffer Badem 2. Stellvertreter

[email protected]

Schwerbehindertenvertretung

Vertrauensperson: Thomas Marcinczyk 3465 EF 68, Raum E 25, Campus Nord

1. Stellvertreterin: Katrin Stroop 4058 Zentralbibliothek, R. 126c

2. Stellvertreter: Michael Brückner 3312 Dezernat 6, EF 71, R. 230

Sekretariat:

Susanne Neubauer 7914 EF 68, Raum E 30, Campus Nord

[email protected]