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Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein sowie Partnerwerkstätten und TÜV-STATIONEN in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Hamburg. TÜV NORD Mobilität stellt Ihnen die aktuellen Preislisten für die Untersuchungen an Ihrem Fahrzeug vor. Hier finden Sie die aktuellen Preise und Gebühren für Überwachungsorganisationen, d.h. Partnerwerkstätten und -autohäuser. Folgende Untersuchungsarten und Preise finden Sie in unserer Broschüre: Hauptuntersuchung (HU), Umweltplakette, Nachweis über das Abgasverhalten (Einzelprüfung), Untersuchung von Fahrzeugen mit Gasantrieb, Sicherheitsprüfung, UVV-Prüfungen, Oldtimergutachten, GGVSEB/ ADR-Prüfung, Untersuchung für Fahrzeuge zur Personenbeförderung, Betriebssicherheits- und UVV-Prüfungen, Anbauabnahmen für Fahrzeugveränderungen, Gebrauchtwagen Management
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Untersuchung von Fahrzeugen mit Gasantrieb
Euro
Gassystemeinbauprüfung (GSP) 134,23Gasanlagen Wiederholungsprüfung (GWP) 39,40
Gasanlagen Wiederholungsprüfung (GWP) in Verbindung mit HU 29,75
Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
Hauptuntersuchungnach § 29 StVZO ohne Messung
des Abgasverhaltens (AU-Nachweis beigestellt)
Anbauabnahme für Fahrzeugveränderungen nach § 19.3 StVZO
Preise in Euro inkl. USt.Stand: 1. 1. 2015, gültig für Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein • Überwachungsorganisation
Euro
Motorrad 42,65
zGG bis 3,5 t 68,20Kraftfahrzeug bis 7,5 t 78,80 bis 12,0 t 96,20 ohne Bremse 29,95 bis 3,5 t 46,90Anhänger bis 7,5 t 71,20 bis 12,0 t 82,80
Euro
Motorrad Stufe 1 27,00
Stufe 2 38,20Kraftfahrzeug und Stufe 1 39,90Anhänger bis 3,5 t Stufe 2 54,00
Nachuntersuchung (alle Fahrzeugarten)
Stufe 1 13,90Stufe 2 24,00
Euro
Motorrad 65,45
zGG
bis 3,5 t ohne Emissionsmessung 92,70
mit Emissionsmessung 97,20
bis 7,5 t ohne Emissionsmessung 125,45
Kfz mit Emissionsmessung 134,85
bis 12,0 t ohne Emissionsmessung 145,10
mit Emissionsmessung 155,70
bis 18,0 t ohne Emissionsmessung 152,80
mit Emissionsmessung 169,60
Euro
Umweltplakette nach Feinstaubverordnung
5,00
Wird der HU-Termin um mehr als 2 Monate überschritten, ist gemäß Nummer 2.2. der Anlage VIII a StVZO eine erweiterte HU mit um 20 % erhöhtem Entgelt durchzuführen.
Umweltplakette