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Protokoll ordentliche Gesellschafterversammlung der InfraTrust Premium Neun GmbH & Co. KG Ort der Versammlung: Hotel NH Jolly, Friedrichstraße 96, 10117 Berlin Tag der Versammlung: 25.11.2011 Dauer der Versammlung: 12:45 Uhr bis 15:49 Uhr Teilnehmer 1. Versammlungsleiter Franz-Philippe Przybyl 2. Komplementärin - IAM Infrastructure Asset Management GmbH Nikolaus Weil, Geschäftsführer 3. Treuhandkommanditistin - Bock Berlin Treuhand GmbH Stefan Bock, Geschäftsführer 4. Protokollführerin Anke Bauermeister, Rechtsanwältin 5. Treugeber / Gesellschafter / Gäste Die Anwesenheitsliste kann bei der Gesellschaft, c/o IAM Infrastructure Asset Management GmbH, Potsdamer Platz 11, 10785 Berlin eingesehen werden. Weiterhin sind anwesend die mit der Durchführung der Versammlung von der BAC-Gruppe beauftragten Mitarbeiterinnen. TOP 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Przybyl begrüßt alle Anwesenden und erläutert, dass er von der Komplementärin mit der Leitung der heutigen Gesellschafterversammlung beauftragt wurde (nachfolgend auch: Versammlungsleiter). Der Versammlungsleiter eröffnet die Gesellschafterversammlung. Auf Bitten des Versammlungsleiters stellen sich alle Anwesenden auf dem Podium kurz vor. Der Versammlungsleiter erläutert im Vorfeld die gesellschaftsvertraglichen Voraussetzungen für die Beschlussfähigkeit und weist auf das Verfahren der Stimmabgabe über die bereits vorbereiteten Stimmzettel hin. Der Versammlungsleiter stellt fest, dass alle Gesellschafter form- und fristgerecht geladen wurden. Es sind ferner 25 % der Stimmrechte – auch über die Treuhandkommanditistin – sowie die Komplementärin anwesend oder vertreten.

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Protokoll

ordentliche Gesellschafterversammlung

der

InfraTrust Premium Neun GmbH & Co. KG Ort der Versammlung: Hotel NH Jolly,

Friedrichstraße 96, 10117 Berlin Tag der Versammlung: 25.11.2011 Dauer der Versammlung: 12:45 Uhr bis 15:49 Uhr Teilnehmer

1. Versammlungsleiter

Franz-Philippe Przybyl 2. Komplementärin - IAM Infrastructure Asset Management GmbH

Nikolaus Weil, Geschäftsführer 3. Treuhandkommanditistin - Bock Berlin Treuhand GmbH

Stefan Bock, Geschäftsführer

4. Protokollführerin

Anke Bauermeister, Rechtsanwältin

5. Treugeber / Gesellschafter / Gäste Die Anwesenheitsliste kann bei der Gesellschaft, c/o IAM Infrastructure Asset Management GmbH, Potsdamer Platz 11, 10785 Berlin eingesehen werden.

Weiterhin sind anwesend die mit der Durchführung der Versammlung von der BAC-Gruppe beauftragten Mitarbeiterinnen.

TOP 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Przybyl begrüßt alle Anwesenden und erläutert, dass er von der Komplementärin mit der Leitung der heutigen Gesellschafterversammlung beauftragt wurde (nachfolgend auch: Versammlungsleiter). Der Versammlungsleiter eröffnet die Gesellschafterversammlung. Auf Bitten des Versammlungsleiters stellen sich alle Anwesenden auf dem Podium kurz vor. Der Versammlungsleiter erläutert im Vorfeld die gesellschaftsvertraglichen Voraussetzungen für die Beschlussfähigkeit und weist auf das Verfahren der Stimmabgabe über die bereits vorbereiteten Stimmzettel hin. Der Versammlungsleiter stellt fest, dass alle Gesellschafter form- und fristgerecht geladen wurden. Es sind ferner 25 % der Stimmrechte – auch über die Treuhandkommanditistin – sowie die Komplementärin anwesend oder vertreten.

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Anwesende und vertretene Stimmen1:

Direktkommanditisten anwesend/vertreten 0 Treugeber anwesend/vertreten (anders als durch die Treuhand-kommanditistin)

150.000

Treugeber vertreten durch die Treuhandkommanditistin2 306.000

Nachrichtlich Stimmen nicht anwesend/vertreten:

413.000

Stimmen Fonds gesamt 869.000 Anmerkungen: 1. Veränderungen in der Stimmenpräsenz während der Gesellschafterversammlung sind bei den

Abstimmungsergebnissen berücksichtigt. 2. Die Zahl der durch die Treuhandkommanditistin vertretenen Treugeber ist für die Beschlussfähigkeit

unabhängig von erteilten Weisungen zu berücksichtigen, 14.2 GV. Die Abstimmung durch die Treuhandkommanditistin aufgrund von Treugebern erteilter Weisungen ist bei den Abstimmungsergebnissen berücksichtigt.

Der Versammlungsleiter stellt fest, dass die Formalien eingehalten wurden und die Gesell-schafterversammlung beschlussfähig ist.

TOP 2 Feststellung der Tagesordnung

Der Versammlungsleiter verliest die Tagesordnung wie mit der Einladung bekannt gemacht und weist darauf hin, dass der mit der Einladung übersandte TOP 4 „Beschlussfassung über Verkauf und Auflösung“ gegenstandslos geworden ist, da das der angekündigten Beschlussfassung zugrundeliegende Angebot zum Erwerb von Vorzugsaktien gegen Übertragung der Funktürme mit Schreiben an die Übrigen InfraTrust Anleger zurückgezogen wurde. Eine Kopie des Musterschreibens ist diesem Protokolle beigefügt. Insoweit sei TOP 4 gegenstandslos geworden. Der Versammlungsleiter weist darauf hin, dass die Nummerierung der Tagesordnungspunkte wie auf dem vorbereiteten Stimmzettel vorgesehen erhalten bleibt; es entfällt lediglich eine Beschlussfassung zu TOP 4. Der Versammlungsleiter erläutert die Tagesordnung im Übrigen kurz und weist darauf hin, dass den Gesellschaftern und deren Vertretern umfassende Gelegenheit zu Fragen gegeben werde. Zur Tagesordnung werden keine abweichenden Anträge gestellt. Nachdem kein Widerspruch zu der Tagesordnung erhoben wird, stellt der Versammlungsleiter fest, dass die folgende Tagesordnung einstimmig angenommen wurde:

TOP 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 2 Genehmigung der Tagesordnung TOP 3 Bericht der Komplementärin TOP 4 Beschlussfassung über Verkauf und Auflösung (entfällt) TOP 5 Rechtliche Auseinandersetzungen mit ehemaliger Geschäftsführung TOP 6 Bericht der Treuhandkommanditistin TOP 7 Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 TOP 8 Beschlussfassung über die Entlastung der Komplementärin für das Geschäftsjahr

2010 TOP 9 Beschlussfassung über die Entlastung der Bock Berlin Treuhand GmbH

Steuerberatungsgesellschaft als Treuhandkommanditistin für das Geschäftsjahr 2010

TOP 10 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 TOP 11 Sonstiges

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Der Versammlungsleiter erläutert neben dem Abstimmungsverfahren durch Handzeichen die Abstimmungsunterlagen für schriftliche Beschlussfassungen. Die Gesellschafterversammlung tritt sodann in die Erledigung der Tagesordnung ein, wobei auch eine Aussprache zu TOP 4 erfolgen wird, obwohl die Beschlussfassung hierzu entfällt. Mit Zustimmung der Anwesenden werden TOP 3 und 4 en bloc behandelt werden.

TOP 3 Bericht der Komplementärin TOP 4 Verkauf und Auflösung (Aussprache)

Herr Przybyl nimmt Bezug auf den bereits mit der Einladung übersandten Bericht des Fondsmanagements und fasst die Ausführungen in diesem Bericht nachfolgend kursorisch zusammen: Es handele sich bei der Gesellschaft um einen USD-Fonds, der in den Bereich Mobilfunkinfrastruktur investiert habe. Die Platzierung sei im Jahr 2010 beendet worden. Das eingezahlte Volumen an Eigenkapital betrüge 0,9 Mio. USD. Geplant wären bei der Gesellschaft Eigenmittel in Höhe von 1,2 Mio. USD. Nach Abzug der prospektierten Kosten sowie der Bildung einer Liquiditätsreserve seien 775.000,00 USD in die Abteilung bei der Dienstleistungsgesellschaft (Communication Infrastructure Group – CIG) für Investitionen geflossen. Für die Gesellschaft seien insgesamt 3 Mobilfunktürme erworben worden. Ein vierter Mobilfunkturm befindet sich zur Zeit in der Fertigstellung. Die Gesellschaft habe mit einer weiteren Abteilung bei der CIG, die einem einzelnen Privatinvestor zuzuordnen sei, die Investitionen gemeinsam getätigt. Zum Marktumfeld führt Herr Przybyl aus, dass sich der Markt im Wesentlichen, wie bereits im übersandten Bericht des Fondsmanagements ausgeführt, entwickeln würde. Lediglich die im Bericht des Fondsmanagements dargestellte Übernahme von T-Mobile durch AT&T sei zwischenzeitlich etwas unwahrscheinlicher geworden worden, da eine Fusion möglicherweise aus rechtlichen Gründen in Amerika vollzogen werden könne. Mit Blick auf Investitionen in Mobilfunktürme sei diese Fusion jedoch ohnehin wirtschaftlich nicht besonders relevant, da das Geschäft mit den Mobilfunktürmen insbesondere durch die jeweiligen regionalen Anbieter betrieben würde und im Übrigen die strategische Ausrichtung im Zusammenhang mit der Entwicklung von Mobilfunktürmen von dieser Fusion kaum beeinflusst werde. Auf Nachfrage eines Gesellschafters, ob es in den USA unterschiedliche Mobilfunkstandards gebe und ob die Türme mit diesen Standards kompatibel sind, teilt Herr Przybyl mit, dass die Standardisierung und die Kompatibilität Aufgabe der Mobilfunkbetreiber sei und nicht Aufgabe der Tower-Gesellschaften. Herr Przybyl berichtet kurz über den Verlauf des Geschäftsjahres. Hier seien zunächst zwei Ebenen zu unterscheiden: Die eine Ebene sei die KG. Hier gäbe es eine feste Struktur und im Wesentlichen festgelegte Kosten, die sich aus der Satzung und dem Prospekt ergeben. Wesentliche Veränderungen träten hier auch im weiteren Zeitablauf sehr wahrscheinlich nicht ein. Das operative Ergebnis würde hingegen auf der zweiten Ebene im Compartment der CIG erwirtschaftet. Umsätze des Compartments der CIG könnten entweder durch die Einnahmen von Mietzahlungen oder durch die Verwertung von Türmen erfolgen. Die Kosten bestehen im Wesentlichen aus den laufenden Aufwendungen, die entweder turmbezogen oder managementbasiert seien. Hinzu kämen Abschreibungen auf die Türme. Die Abschreibungen erfolgten linear über 20 Jahre. Zu den laufenden Kosten zählten weiter die Gebühren, und zwar die so genannten Lease Up Fees bei Vermietung, die Management Fees sowie die Exit Fees bei Verwertung. Ein Gesellschafter fragt nach, ob es sich bei den Ausführungen von Herrn Przybyl lediglich um die Wiedergabe der Angaben aus dem bereits übersandten Fondsmanagementbericht handelt. Dies wird bestätigt. Auf weitere Nachfragen aus dem Gesellschafterkreis nach der Struktur des Compartments der Gesellschaft auf CIG Ebene, weist Herr Przybyl darauf hin, dass es sich hierbei um die im Prospekt und Gesellschaftsvertrag vorgesehene und atypische Beteiligung der Gesellschaft an der CIG handelt. Herr Weil weist ergänzend darauf hin, dass genau diese Struktur einschließlich

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des atypischen Beteiligungsvertrags im Prospekt der Gesellschaft, insbesondere auf den Seiten 20f., 66ff. abgedruckt und erläutert wird. Herr Weil führt anschließend erneut zum Wesen und zur Struktur der atypisch stillen Beteiligung aus. Auf Ebene der CIG werden letztlich die Vermögenswerte der Fonds gebündelt. Das rechtliche Eigentum an den Türmen liegt bei der CIG, wirtschaftlich wird dies den KG’s zugeordnet. Auf Nachfrage aus dem Gesellschafterkreis erläutert Herr Weil die Rechtsverhältnisse zwischen den unterschiedlichen US-Gesellschaften und weist darauf hin, dass die CIG Wireless die neue Zielgesellschaft des neuen Investors, der Enex Group, sei. Die CIG, die letztlich die jeweiligen Türme halte, sei demgegenüber eine Gesellschaft, die bislang rechtlich dem Unternehmensverbund der BAC-Gruppe und wirtschaftlich den Fonds zu zuordnen sei. Diese Rechtsstellung habe nun die CIG Wireless durch Erwerb der Geschäftsanteile an der CIG übernommen. Die bisherigen Management Dienstleistungen werden im Übrigen künftig durch die CIG Services erbracht werden, die auch das gesamte Personal übernommen habe. Aus dem Gesellschafterkreis wurde daraufhin festgestellt, man sei als Anleger eigentlich Eigenkapitalinvestor, aber lediglich auf eine begrenzte Zahl von Vermögenswerten beteiligt und nicht an der Gesamtwertschöpfung. Vor diesem Hintergrund sei das Enex Umtauschangebot und die damit verbundene Erweiterung der Beteiligung nachvollziehbar und sinnvoll. Vorgeschlagen wurde ferner, ein solches Angebot bei Zeiten nochmal anzugehen. Auf weitere Nachfrage aus dem Gesellschafterkreis erläutert Herr Przybyl, dass der ursprünglich geplante Verkauf an die Enex turmbezogen erfolgen sollte; Gegenstand des Angebots wäre das jeweilige Turmportfolio gewesen. Herr Weil ergänzt hierzu, dass die atypisch stillen Beteiligungen letztlich Regelungen für das Verhältnis zwischen dem Fonds und der CIG enthalten. Diese vertragliche Grundstruktur sollte auch bei Umsetzung des Enex-Angebotes aus Sicht der Fonds erhalten bleiben. Herr Weil weist ferner darauf hin, dass diese Überlegung jedoch hypothetisch seien, da das Angebot der Enex-Gruppe (TOP 4) zwischenzeitlich zurückgezogen worden sei und verweist auf Vorgespräche mit einzelnen Gesellschaftern, die im Vorfeld der Gesellschafterversammlung stattgefunden haben. Auf Wunsch aus dem Gesellschafterkreis wird die Historie des Enex-Angebots erläutert: Vielfach sei von Vertrieben und Gesellschaftern aus dem Infrastrukturbereich der Wunsch nach einem vorzeitigen Ausscheiden bzw. einer Auflösung der Fonds geäußert worden. Auch vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen einer Marktsondierung durch die BAC-Gruppe die Nachfrage nach den Vermögenswerten der IT-Fonds geprüft. In diesem Zusammenhang seien sehr unterschiedliche Angebote von Wettbewerbern abgegeben worden, die – mit Ausnahme von Enex – ausschließlich den jetzigen Abverkauf ohne Möglichkeit, an etwaigen späteren Umsatzsteigerungen zur partizipieren, beinhalteten. Im Gegensatz dazu sehe das Angebot von Enex vor, dass die jetzigen Gesellschafter der Fonds die Chance erhalten, an späteren Wertsteigerungen des gesamten Funkturmportfolios bzw. der Zielgesellschaft, der CIG Wireless, teilzunehmen. Aus diesem Grund habe die Geschäftsführung der Fonds das Angebot der Enex-Gruppe den Gesellschaftern vorgelegt. Unmittelbar nach Bekanntwerden dieses Angebots wurde von zunächst anonymer Seite eine Diffamierungskampagne gegen das Angebot gestartet. Die Geschäftsführung der Fonds sei zwar im Rahmen des rechtlich Zulässigen gegen diese unberechtigte und unsachliche Kampagne vorgegangen. Eine sachliche Auseinandersetzung mit den einzelnen Gesellschaftern sei jedoch angesichts dessen nicht mehr möglich gewesen. Im Zuge dieser bedenklichen Entwicklungen habe der neue Investor, die Enex, sich entschieden, das Angebot vorläufig zurückzuziehen. Es sei aber nicht ganz ausgeschlossen, dass die Enex im nächsten Jahr erneut ein entsprechendes Angebot unterbreiten würde. Auch auf Seiten der Anleger sei eine starke Verunsicherung zu beobachten gewesen, die insbesondere durch die anonyme Kampagne im Internet sowie den Zeitdruck, der sich aus der Befristung des Angebots durch Enex ergeben habe, verursacht worden sei. Die Geschäftsführung habe ihre Ressourcen vollständig eingesetzt, um die Einzelheiten des Angebots zu erläutern. Doch auch dies konnte die bestehende Unsicherheit letztlich nicht beseitigen. Damit sei auch keine geordnete Willensbildung zu gewährleisten. Die Geschäftsführung der Fonds habe jedoch sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass hier

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interessante Möglichkeiten und gute Ansätze für eine entsprechende Transaktion in der Zukunft vorhanden seien. Aus dem Gesellschafterkreis wird gebeten zu erläutern, welche weiteren Angebote es konkret gegeben habe. Herr Przybyl führt dazu aus, dass nach der Trennung vom ehemaligen Management in Person von Herrn Schulz und der Übernahme der Leitung des Infrastrukturbereichs durch Herrn Beiten zunächst eine Bestandsaufnahme durchgeführt worden sei, die den Ausgangspunkt für die abgegebenen Angebote darstelle. Hierzu sei eine auf den Mobilfunkbereich spezialisierte Investmentbank, die Media Venture Partners, eingeschaltet worden. Im Verlauf mehrerer Bieterrunden über den Verkauf der Türme seien folgende Angebote abgegeben worden: Das niedrigste Barangebot habe bei 23 Mio. USD abzüglich 1 bis 1,5 Mio. USD Transaktionskosten sowie einem 3 %igen Einbehalt gelegen; das höchste Barangebot habe sich auf 35 Mio. USD abzüglich 1,6 bis 1,8 Mio. USD für Transaktionskosten belaufen, wobei die BTS (Build to suits) von dem Anbieter nicht übernommen worden wären. Der Kreis der Anbieter habe sich aus allen Marktsegmenten zusammengesetzt; unter den Anbietern wären daher sowohl die sehr großen, börsenorientierten Unternehmen aus dem Mobilfunkbereich, aber auch Wettbewerber aus dem mittleren Marktsegment, der auch die BAC-Gruppe angehöre, der im Übrigen stark durch Private Equity Investoren gekennzeichnet sei, sowie Kleinstwettbewerber. Herr Przybyl führt weiter aus, dass nicht zwingend, aber im Grundsatz die höheren Angebote von den großen Anbietern abgegeben worden seien. Das zweithöchste Angebot stamme beispielsweise von American Towers. Auf Nachfrage aus dem Gesellschafterkreis, ob lediglich das gesamte Portfolio aller IT-Fonds Gegenstand der Angebote gewesen sei und die Zustimmung der übrigen Fonds daher zwingend gewesen wäre, führt Herr Przybyl aus, dass insbesondere die großen Anbieter regelmäßig ein Interesse an großen Portfolien hätten. Herr Weil ergänzt, dass rechtlich gesehen, die Zustimmung der einzelnen Fonds für die Übertragung ihrer Türme erforderlich sei; eine Einzelübertragung von Portfolien einzelner Fonds sei jedoch möglich. Aus dem Gesellschafterkreis wird die Frage zum Verhältnis des Anlagevermögens der Fonds zu den Angeboten geäußert. Herr Przybyl führt hierzu aus, dass eine generelle Aussage hierzu nicht möglich sei. Bei einigen Fonds gehörten zum Anlagevermögen auch eine Vielzahl von Frühphasenprojekten (Rings), während bei anderen Fonds das Vermögen aus anderen Assets bestehe. Es sei daher erforderlich, die einzelnen Fonds separat zu betrachten. Im Allgemeinen sei jedoch derzeit festzustellen, dass die Barangebote ausschließlich auf der Grundlage der bestehenden Mietverhältnisse beruhten und keine künftigen Neumieterabschlüsse berücksichtigten , da die jeweiligen Kaufpreise durch die laufenden Kosten des Fonds bis zum Ende der Fondslaufzeit verringert würden, während im Gegenzug nach dem Verkauf der Türme keine neuen Einnahmen (Mieten) generiert werden könnten. Aus dem Grund sei das Angebot der Enex auch für die Anleger interessant gewesen, weil dieses gerade auch eine spätere Umsatzbeteiligung beinhaltete. Auf Grundlage des ursprünglichen Enex-Angebotes betrage der derzeitige Abschlag des höchsten Barangebots derzeit etwa 95 % der Einlage, der Abschlag beim zweithöchsten Barangebot betrage etwa 90 %. Herr Weil ergänzt, dass den Gesellschaftern eine Matrix nebst Übersicht der Angebote sowie eine Musterrechnung zur Aktienverteilung übersandt werden wird. (siehe Anlage: vergleichbare Angebote) Aus dem Gesellschafterkreis heraus wird gefragt, ob derzeit noch Kontakt zu den einzelnen Anbietern bestehe. Herr Weil führt hierzu aus, dass das Portfolio der CIG (einschließlich der Frühphasenprojekte, der Towers usw.) grundsätzlich für den Markt von Interesse sei. Die Nachfrage werde vermutlich bestehen bleiben. Auch die grundsätzliche Bewertung werde sich voraussichtlich nicht ändern. Die Bewertung des Portfolios hänge nämlich letztlich an der Mieteranzahl. Auf die Frage, wie schnell denn weitere Mieter gefunden werden könnten, weist Herr Weil darauf hin, dass sich die Neumietervermittlung nach dem Wechsel des Managements im IT-Bereich schwierig gestaltete. Herr Przybyl ergänzt, dass etwa von einer durchschnittlichen Mietervermittlung von 0,2 / Jahr ausgegangen werden könne, wobei er ausdrücklich darauf hinweist, dass diese Zahl weder verbindlich noch kalkulierbar sei. Der entscheidende Vorteil des Gesamtportfolios der CIG bestehe weiter darin, dass potentielle Mieter nur einen Verhandlungspartner hätten. Aus diesem Grund sei von der BAC-Gruppe dieser Portfolio-Ansatz gewählt worden. Das Portfolio der CIG weise eine mittlere Größe von 75 Türmen auf, so dass bei der Neumietervermittlung nicht nur Einzeltürme angeboten werden

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könnten. Ferner seien die Betreiber in den USA regional organisiert, wie beispielsweise T-Mobile; es bestehe folglich eine unterschiedliche Nachfrage sowie unterschiedliche Lease-Ups je nach Marktentwicklung. Aus dem Gesellschafterkreis wird darauf hingewiesen, dass sich die CIG offenbar auf das Gesamtportfolio konzentriere, und nicht auf die einzelnen Fonds. Es wird die Frage gestellt, was passiere, wenn direkt neben einem Turm der CIG ein weiterer durch ein anderes Unternehmen errichtet würde. Herr Weil führt hierzu aus, dass üblicherweise die Mobilfunktürme in den USA bezogen auf eine bestimmte Reichwerte einem Bestandsschutz unterliegen. Es wird weiter die Frage gestellt, ob die Abrechnung turmbezogen oder über das Gesamtportfolio des CIG erfolge. Als Folge aus den atypischen Verträge habe die Abrechnung beispielsweise von Mieteinnahmen turmbezogen zu erfolgen und werde über die Compartmentstruktur dem jeweiligen Fonds zugerechnet. Herr Przybyl weist ergänzend darauf hin, dass hierin gerade der Unterschied zwischen der bestehenden Compartmentstruktur und der von der Enex angebotenen Aktienstruktur bestehe: Über die Aktien seien die Anleger am Gesamtportfolio der Türme beteiligt und nicht nur an ihrem eigenen Funkturmportfolio. Darüber hinaus sei man aber so oder so in beiden Fällen (Enex Angbot zur Beteiligung an CIG Wirless oder atypische Beteiligung) direkt als Eigenkapitalgeber an einer US Zielgesellschaft beteiligt. Es entstand schließlich eine kurze Diskussion über den Verlauf des ursprünglichen Angebots von Enex. In der ersten Zeit vor Beginn der anonymen Kampagne seien überwiegend positive Stimmabgaben eingegangen. Dies habe sich jedoch nach dem Beginn der Kampagne ins Gegenteil verkehrt. Aus dem Gesellschafterkreis heraus wird geäußert, dass die Schreiben des anonymen Meister Wilhelm beim ITP 9 sogar vor den Schreiben der BAC-Gruppe eingetroffen seien. Ein Gesellschafter fragt, ob es richtig sei, dass ein Turm des ITP 9 nicht gekauft worden sei, weil das prospektierte Fondsvolumen nicht ganz erreicht worden sei. Herr Przybyl bestätigt dies. Zum Ende der Aussprache zu TOP 3 und TOP 4 weist ein Gesellschafter darauf hin, dass der fondsspezifische Login-Bereich auf der InfraTrust Website bisher nicht funktioniere. Nach kurzer Diskussion führt Herr Przybyl aus, dass dieser Punkt geklärt und der Gesellschafter über die Möglichkeiten des Login-Bereichs informiert werden würde. Aus dem Gesellschafterkreis heraus wird die Bitte geäußert, einen Ausblick für 2011 zu geben. Herr Przybyl führt hierzu aus, dass das Geschäft der CIG auch nach dem Rückzug des Angebots der Enex normal fortgeführt würde. Auf die Frage, ob angesichts der erheblichen Probleme im Life Trust Bereich die erforderlichen Kapazitäten auf Seiten der BAC zur Verfügung stünden, weist Herr Przybyl darauf hin, dass die Management Ressourcen im IT-Bereich vollständig zur Verfügung stünden und nicht durch den Life Trust Bereich gebunden seien. Ferner befinde sich der Life Trust Bereich derzeit in einem Schwebezustand. Herr Przybyl selber habe im Sommer 2011 den Life Trust Bereich übernommen. Herr Weil habe demgegenüber die vorläufige Geschäftsführung der IT-Komplementärin übernommen und setze seine Ressourcen hauptsächlich für diese Tätigkeit ein. Herr Weil werde im Übrigen zum Jahreswechsel die vorübergehend wahrgenommene Geschäftsführung auf ein neues Management übertragen. Dies sei auch mit der neuen Gesellschafterin der Fondskomplementärgesellschaft abgestimmt. Herr Weil weist ergänzend darauf hin, dass der Schwerpunkt des operativen Geschäfts des IT-Bereiches in den USA liege. Sofern Management-Ressourcen in Deutschland gebunden würden, sei dies insbesondere der laufenden Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Management geschuldet. Die operative Geschäftstätigkeit im Bereich Mobilfunkinvestitionen in den USA habe nichts mit dem Life Trust Bereich zu tun. Aus dem Gesellschafterkreis wird gefragt, ob es im Zuge der Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Management in den USA Verwerfungen gegeben habe. Herr Weil weist darauf hin, dass nach dem Wechsel im Management quantitative und qualitative Änderungen sowie eine komplette Reorganisation stattgefunden habe. Bezüglich einer Nachfrage nach den Kosten der Auseinandersetzung mit dem Management wird auf den TOP 5 verwiesen. Herr Przybyl führt den Ausblick fort und weist darauf hin, dass das Marktumfeld im Infrastrukturbereich etwa gleich geblieben sei. Die Reorganisation der US-Seite sei mit Ende

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2011 weitgehend abgeschlossen gewesen. Seit dem laufe das Geschäft wieder normal, es werden laufend Verhandlungen mit Neumietern geführt. Herr Przybyl verdeutlicht noch einmal, dass nicht die Vorstellung entstehen dürfe, dass bei Mobilfunktürmen regelmäßig mehrere hundert Mieter vorhanden seien. Realistisch seien 2 bis 3 Mieter betrachtet über die Fondslaufzeit. Abhängig vom Marktumfeld, das die Nachfrage bestimmt, sei beim ITP 9 das Ziel 5 Mieter bis zum Ende der Fondslaufzeit zu binden. Ein entscheidender Aspekt sei hier auch die regionale Konzentration auf Ballungsgebiete wie New York oder Kalifornien. Auf die Frage, wann beim ITP 9 im Verhältnis zu anderen Fonds mit neuen Mietern zu rechnen sei, führt Herr Przybyl aus, dass beim ITP 9 mit 1 bis 2 Neumietern bis Ende nächsten Jahres gerechnet werde. Herr Przybyl weist noch einmal darauf hin, dass bei Mobilfunktürmen zunächst ein Mieter vorhanden sein müsse, um Mieteinnahmen zu generieren, die die laufenden Kosten decken. Jeder neu hinzukommende weitere Mieter führe daher zu zusätzlichen Erlösen, ohne weitere Kosten zu verursachen. Damit führe jeder weitere Mieter zu einer Wertsteigerung des gesamten Funkturms und zur Erhöhung des sogenannten Free Tower Cashflows. Aus dem Gesellschafterkreis heraus wird noch einmal geäußert, dass die Geschäftstätigkeit also seit dem Halbjahr 2011 wieder normal weitergeführt würde, während im ersten Halbjahr dies aufgrund der Probleme im Life Trust Bereich und im Zusammenhang mit der Managementauseinandersetzung nicht möglich gewesen sei. Hierauf weist Herr Przybyl erneut darauf hin, dass auch im ersten Halbjahr 2011 die Geschäftstätigkeit des IT-Bereiches in keiner Form von den Life Trust Problemen beeinträchtigt worden sei, sondern ausschließlich der Aufarbeitung des Managements des IT-Bereiches geschuldet gewesen sei. Anschließend werden die steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschafter diskutiert. Herr Przybyl führt hierzu aus, dass die Steuerfragebögen für den ITP 7 und den ITP 9 bereits übersandt worden seien. Steuerlich erfolge eine gesonderte Feststellung, Umsätze seien in der ausländischen Betriebstätte erzielt worden. Von den Gesellschaftern seien US-Steuerfragebögen auszufüllen und bei den US-Steuerbehörden einzureichen. Die Einreichung übernimmt für die Anleger regelmäßig die World Tax Partners, mit der die BAC-Gruppe zusammenarbeitet. Es schließt sich eine kurze Diskussion über die Steuererklärung sowie die einzureichenden Unterlagen und die Beantragung der US-Steuernummer, die noch andauere, an. Auf die Frage, ob es neue Entwicklungen in steuerlicher Hinsicht gebe, führt Herr Weil aus, dass nach Informationen des CIG Managements zwischenzeitlich aus US-steuerlichen Gründen die atypisch stillen Beteiligungsstruktur (Compartments) durch die Gründung weiterer eigener LP’s (Limited Partnerships/Kommanditgesellschaften) ergänzt worden seien. Auf Nachfrage, ob diese LP’s ihrerseits 100 %ige Töchter der CIG seien, weist Herr Weil darauf hin, dass die LP’s direkt von den Fonds gegründet worden seien und das wirtschaftliche Eigentum an der CIG spiegeln. Grund hierfür sei wohl die Vermeidung einer zusätzlichen Quellenbesteuerung durch das sogenannte FIRPTA (Foreign Investment in Real Estate Property Tax Act). Herr Przybyl erläutert, dass diese insbesondere bei einem späteren Abverkauf anfallen könne. Auf den laufenden operativen Betrieb der Compartments oder die grundlegende rechtliche Behandlung der atypischen Beteiligung habe dies jedoch keinen Einfluss außer, dass die Erbringungen der laufenden Dienstleistungen durch die CIG Services erfolgt. Auf Nachfrage, ob die LP’s bereits vorhanden seien, bestätigte Herr Weil dies und führte weiter aus, dass die atypisch stillen Beteiligungen grundsätzlich weiter existieren, nunmehr jedoch in der Struktur der LP, die - wie bereits ausgeführt - steuerlich motiviert sei. Letztlich diene diese Struktur der Vorbereitung eines möglichen Exits und habe mit dem operativen Geschäft nichts zu tun. Die prospektierte Gesamtstatik der Beteiligung bleibe erhalten. Herr Przybyl ergänzte im Übrigen, dass die Service und Management Verträge hierfür und insbesondere im Hinblick auf die Übernahme der Dienstleistungen durch CIG Services noch anzupassen seien. Hierzu liegen bereits Entwürfe vor, die noch finalisiert werden. Auf Nachfrage des Versammlungsleiters gibt es keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen. Die Aussprache zu TOP 3 und TOP 4 wird damit beendet.

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TOP 5 Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Management

Herr Weil führt aus, dass es bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem ehemaligen Management insbesondere um Schadensersatzansprüche der einzelnen IT-Fonds gegenüber Oliver Schulz und seiner CSK Management GmbH mit Blick auf den unbefugten Austausch der Komplementäre geht. All dies stehe im Gesamtzusammenhang mit der Ende 2010 erfolgten Trennung zwischen Oliver Schulz und der BAC-Gruppe. Ursprünglich sollte Herr Schulz den Infrastrukturbereich durch einen sogenannten Carve Out übernehmen. Die Verhandlungen hierzu mit der BAC-Gruppe seien jedoch gescheitert. Daraufhin sei Herr Schulz aus allen Positionen innerhalb der BAC-Gruppe abberufen worden. Später habe sich herausgestellt, dass Herr Schulz bereits während der laufenden Verhandlungen über die Treuhandkommanditistin und das Handelsregister unbefugt die Komplementäre ausgetauscht habe. Daraufhin sei vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen diesen Komplementäraustausch erwirkt worden. Hierzu läge eine Abschlusserklärung von Herrn Schulz und der CSK Management vor. Die Kosten des Verfahrens seien zwischenzeitlich ebenfalls festgesetzt worden. Weiter beziehe sich die Schadensersatzklage einzelner IT-Fonds insbesondere auf die Kosten des damaligen unberechtigten Komplementäraustausches. Hierzu sei zwischenzeitlich eine Klageerwiderung von Herrn Schulz eingegangen, woraufhin von den Fonds ein weiterer Schriftsatz eingereicht worden sei. Termin zur mündlichen Verhandlung sei auf den 20.03.2012 anberaumt worden. In dem Verfahren werden die Kosten der Rechtsverfolgung der Fonds geltend gemacht. Weiterhin sei die Treuhandkommanditistin vorläufig als Geschäftsführung eingesetzt worden, um die Handlungsfähigkeit der Fonds zu erhalten. Hierfür habe sie eine zusätzliche Entschädigung erhalten, die etwa 500.000,00 € bezogen auf alle betroffenen IT-Fonds betrage. Im Zuge dieser Auseinandersetzungen sei mit Herrn Schulz ein MoU (Memorandum of Understanding) vereinbart worden, das zunächst erheblich Zeit und Kosten gespart habe. Ferner hätten dadurch die Verfahren vor den amerikanischen Gerichten zunächst gestoppt werden können; weiter sei auf diese Weise das Fondsvermögen gesichert worden. Herr Weil weist darauf hin, dass die damit verbundenen Kosten gegebenenfalls durch die D&O Versicherung von Herrn Schulz gedeckt sein könnten. Auf Nachfrage aus dem Gesellschafterkreis teilt Herr Weil mit, dass sich die Kosten insbesondere der gerichtlichen Verfahren in Deutschland und den USA etwa im Verhältnis 50:50 bewegten. Genauere Angaben könnten nachgereicht werden. Auf weitere Nachfrage erläuterte Herr Weil, dass ein mögliches Eintreten der D&O Versicherung von bestimmten rechtlichen Voraussetzungen (wie beispielsweise dem Ausschluss bei Vorsatzdelikten) abhänge. Aus dem Gesellschafterkreis wird gefragt, ob es bezifferbare Schäden durch die Ressourcenbindung im ersten Halbjahr 2011 gäbe. Herr Weil führt dazu aus, dass nach Abschluss der Reorganisation des IT-Bereiches, die Prüfung des Verschuldens durch Herrn Schulz insbesondere aufgrund seiner Allzuständigkeit im operativen Geschäft und im kaufmännischen Bereich, die Anknüpfung deutschen Rechts sowie eine etwaige Schadensrealisierung in den USA durchgeführt werde. Der Schwerpunkt der aktuellen Tätigkeit des Managements lag jedoch bisher auf der Fortführung des operativen Geschäfts im Interesse der Fonds und der Anleger. Die hierfür zur Verfügung stehenden Managementressourcen werden vollständig hierfür eingesetzt. Herr Weil führt ferner aus, dass die Prüfung etwaiger Ansprüche gegen Herrn Schulz und seine Gesellschaften sowohl in Deutschland als auch in den USA weiter vorangetrieben werde. In Deutschland sei beispielsweise aktuell eine Klage wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften gegen die SWORN, ein Konkurrenzunternehmen von Herrn Schulz, bzw. Herrn Schulz persönlich auf den Weg gebracht worden. Auf Nachfrage, ob es sich bei der SWORN um Herrn Schulz handelt, bestätigte dies Herr Weil und teilte ferner mit, dass die SWORN Group GmbH eine deutsche Gesellschaft sei, während die SWORN Wireless eine US-amerikanische Gesellschaft sei. Die Prüfung einer Inanspruchnahme der SWORN Wireless in den USA laufe. Auf Nachfrage des Versammlungsleiters gibt es keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen zu TOP 5. Die Aussprache zu TOP 5 wird damit beendet.

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TOP 6 Bericht der Treuhandkommanditistin

Der Versammlungsleiter erteilt Herrn Bock, dem Geschäftsführer der Treuhandkommanditistin, das Wort. Herr Bock verliest und erläutert den Bericht der Treuhandkommanditistin, der diesem Protokoll als Anlage beigefügt ist Auf Nachfrage, warum lediglich zwei Kommanditisten im Handelsregister eingetragen seien, erläutert Herr Przybyl, dass für die übrigen Kommanditisten offenbar keine Handelsregister-vollmachten vorlägen. Dies könne aber jederzeit überprüft werden. Aus dem Gesellschafterkreis wird die Frage geäußert, ob die Kommunikation auch der Treuhandkommanditistin verbessert werden könne. Herr Bock weist darauf hin, dass die Informationspflicht grundsätzlich zunächst bei der Geschäftsführung des Fonds läge. Es sei vereinzelt zu Zeitverzögerungen bei der Informationsweiterleitung gekommen; die Informationen seien in diesen Fällen jedoch vorab über die Website oder Infoschreiben der BAC selber weitergeleitet worden. Herr Bock führt weiter aus, dass sich die Treuhandkommanditistin hinsichtlich der Weiterleitung von Informationen auf die BAC-Gruppe verlasse. Herr Przybyl ergänzt hierzu, dass alle Informationen jeweils an sämtliche Treugeber, Kommanditisten, Vertriebe sowie die Treuhandkommanditistin weitergeleitet würden. Herr Bock teilt ergänzend hierzu mit, dass es bisher von den Treugebern keine Beschwerden mit Blick auf die Informationsweiterleitung gegeben habe. Aus dem Gesellschafterkreis wird erneut geäußert, dass gerade mit Blick auf die Kampagne gegen das Enex-Angebot eine asymmetrische Kommunikation erfolgt sei: Die Gesellschafter des ITP 9 erhielten zuerst von Meister Wilhelm und erst anschließend Informationen von der BAC. Hierzu teilt Herr Przybyl mit, dass bereits sehr fragwürdig sei, dass der anonyme Verfasser offenbar über die Adressdaten verfüge und die BAC-Gruppe darüber hinaus mehrere tausend Anleger verwalte und entsprechende Informationsschreiben eine gewisse Produktions- und Aussendungszeit benötigen würden. Es schließt sich eine kurze Diskussion darüber an, dass die Vertriebe entsprechende Informationen offenbar stets zuerst erhalten würden, was von Herrn Przybyl auch bestätigt wird, da die Vertriebe die von ihnen betreuten Anleger im Zweifel zuerst informieren sollten. Aus dem Gesellschafterkreis wird die Frage geäußert, ob die Treuhandkommanditistin lediglich einen Einblick in die Fonds-Abschlüsse habe oder auch mit den wirtschaftlichen Verhältnissen auf Ebene der CIG vertraut sei, erwidert Herr Bock, dass er bzw. die Treuhandkommanditistin keine Prüfung auf Ebene der CIG vornehmen könne, ihr aber gleichwohl der Prüfbericht der CIG übersandt wurde. Herr Przybyl weist ergänzend darauf hin, dass der deutsche Wirtschaftsprüfer lediglich die Fondsebene prüft, wobei die Beteiligung an der CIG, die einen wesentlichen Vermögensgegenstand der Fonds darstellten, damit mittelbar mitgeprüft würde. Auf Nachfrage bestätigt Herr Przybyl, dass ein entsprechender Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer nachgereicht werden könne. Am Ende seines Berichtes äußert Herr Bock, dass er der Meinung ist, dass Herr Schulz gerade im Infrastrukturbereich weiter aktiv sei, dass er weiter vermutet, dass Herr Schulz in die Kampagne von Wilhelm Meister involviert sei und bringt seine Besorgnis über diese Kampagne und die damit verbundenen Auswirkungen für die Fonds und deren Anleger zum Ausdruck. Auf Nachfrage des Versammlungsleiters gibt es keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen. Die Aussprache zu TOP 6 ist damit beendet. TOP 7 Feststellung des Jahresabschlusses

Der Versammlungsleiter erläutert, dass die Beschlussfassung über die bereits vorbereiteten Stimmzettel erfolgt. Die Stimmzettel werden gesammelt und am Ende der Beschlussfassungen ausgezählt. Anschließend werden die gefassten Beschlüsse verkündet. Auf Nachfrage aus dem Gesellschafterkreis erläutert Herr Przybyl, dass die im Jahresabschluss ausgewiesenen 94.000,00 € außerordentliche Kosten seien, die zu einem Großteil - in Höhe von

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80.000,00 € - nur in 2010 angefallen seien, da es sich dabei um die prospektierten einmaligen Weichkosten handelt. Nachdem keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen zur Feststellung des Jahresabschlusses erhoben werden, stellt der Versammlungsleiter folgenden Beschlussvorschlag der Komplementärin zur Abstimmung. Der Beschluss bedarf einer einfachen Mehrheit; Stimmverbote bestehen nicht.

Beschlussantrag: „Der von Herrn Wirtschaftsprüfer Nils Berkholz, Wagemann + Partner, Berlin, geprüfte Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wird gebilligt und festgestellt.“

Abstimmung:

Die Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:

200.000 55,10% Ja-Stimmen

256.000 (nicht beschlussrelevant) Enthaltungen

163.000 44,90% Nein-Stimmen

Der Versammlungsleiter gibt das Abstimmungsergebnis bekannt und stellt die Annahme des Antrages wie vorstehend fest. TOP 8 Entlastung der Komplementärin für das Geschäftsjahr 2010

Nachdem auf Nachfrage keine Fragen oder Wortmeldungen aus dem Gesellschafterkreis geäußert wurden, stellt der Versammlungsleiter folgenden Beschlussvorschlag der Komplementärin zur Abstimmung. Der Beschluss bedarf einer einfachen Mehrheit; Stimmverbote bestehen nicht.

Beschlussantrag:

„Dem in dem Geschäftsjahr 2010 tätigen Komplementärinnen BAC Asset Management GmbH und IAM Infrastructure Asset Management GmbH sowie der aufgrund der gerichtlichen einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin; Aktenzeichen: 99 O 121/10 in der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft tätigen Bock Berlin Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2010 für diese Tätigkeit Entlastung erteilt.“

Abstimmung:

Die Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:

150.000 36,32% Ja-Stimmen

206.000 (nicht beschlussrelevant) Enthaltungen

263.000 63,68% Nein-Stimmen

Der Versammlungsleiter gibt das Abstimmungsergebnis bekannt und stellt die Ablehnung des Antrages wie vorstehend fest. TOP 9 Entlastung der Bock Berlin Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft als

Treuhandkommanditistin für das Geschäftsjahr 2010

Nachdem auf Nachfrage aus dem Gesellschafterkreis keine Fragen oder Wortmeldungen geäußert wurden, stellt der Versammlungsleiter folgenden Beschlussvorschlag der Komplementärin zur Abstimmung. Der Beschluss bedarf einer einfachen Mehrheit; Stimmverbote bestehen nicht.

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Beschlussantrag:

„Der Bock Berlin Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft wird als Treuhandkommanditistin für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.“ Abstimmung:

Die Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:

150.000 36,32% Ja-Stimmen

206.000 (nicht beschlussrelevant) Enthaltungen

263.000 63,68% Nein-Stimmen

Der Versammlungsleiter gibt das Abstimmungsergebnis bekannt und stellt die Ablehnung des Antrages wie vorstehend fest.

TOP 10 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Nachdem aus dem Gesellschafterkreis heraus keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen geäußert wurden, stellt der Versammlungsleiter folgenden Beschlussvorschlag der Komplementärin zur Abstimmung. Der Beschluss bedarf einer einfachen Mehrheit; Stimmverbote bestehen nicht.

Beschlussantrag:

„Der Herr Wirtschaftsprüfer Nils Berkholz, Wagemann + Partner, Berlin, wird zum Abschlussprüfer oder ein anderer Wirtschaftsprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wagemann + Partner wird zum Ersatzprüfer für das Geschäftsjahr 2011 gewählt.“

Ein Gesellschaftervertreter bittet um eine kurze Unterbrechung vor der Stimmabgabe, da er sich bezüglich einer Weisung des Gesellschafters über die Stimmabgabe kurz abstimmen müsse. Der Versammlungsleiter unterbricht die Gesellschafterversammlung daraufhin um 14:51 Uhr. Während der Unterbrechung der Gesellschafterversammlung entwickelte sich eine Diskussion zwischen dem Management und einzelnen Gesellschaftern bzw. Gesellschaftervertretern, in deren Verlauf die Geschäftsführung in Aussicht stellte, eine Übersicht zur aktuellen Compartmentstruktur sowie zur neuen LP-Struktur zu übersenden (siehe Anlage: gesellschaftsrechtliche Struktur). Die Verträge können nach Finalisierung zeitnah von den Gesellschaftern eingesehen werden. Nachdem der Gesellschaftervertreter erklärte, er habe die Weisung bezüglich der Stimmabgabe mit dem Gesellschafter geklärt, wird die Gesellschafter-versammlung vom Versammlungsleiter um 14:57 Uhr fortgesetzt.

Abstimmung:

Die Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:

200.000 55,10% Ja-Stimmen

256.000 (nicht beschlussrelevant) Enthaltungen

163.000 44,90% Nein-Stimmen

Der Versammlungsleiter gibt das Abstimmungsergebnis bekannt und stellt die Annahme des Antrages wie vorstehend fest.

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TOP 11 Sonstiges

Unter TOP 11 äußern einzelne Gesellschafter bzw. Gesellschaftervertreter, dass der begonnene positive Dialog mit der Geschäftsführung fortgesetzt werden solle. Weiter sollte die Abstimmung zwischen den Gesellschaftern verbessert werden. Herr Weil weist darauf hin, dass er einen Austausch zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern für sinnvoll und konstruktiv halte und die Geschäftsführung plane, die Gesellschafter in die neuen künftigen Strukturen enger einzubinden. Aus dem Gesellschafterkreis wird darum gebeten, die Kommunikationswege zu verbessern bzw. zu etablieren. Herr Weil schlägt daraufhin vor, eine Art Beirat, der auch ohne große Formalien faktisch als Informationsgremium eingesetzt werden könne, einzurichten. Hierzu seien regelmäßige Telefonkonferenzen usw. denkbar. Herr Bock weist darauf hin, dass er aus rechtlichen Gründen die Daten der von ihm verwalteten Treugeber nicht ohne deren Einverständnis herausgeben dürfe. Aus dem Gesellschafterkreis wird daraufhin der Wunsch geäußert, das Einverständnis der übrigen Treugeber hierzu einzuholen. Herr Bock stellt in Aussicht, dieses Anliegen rechtlich prüfen zu lassen und anschließend gegebenenfalls umzusetzen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen aus dem Gesellschafterkreis heraus vorlagen, bedankt sich der Versammlungsleiter bei allen Anwesenden für die konstruktive Aussprache und schließt die Versammlung um 15:49 Uhr. Mit freundlichen Grüßen

Nikolaus Weil IAM Infrastructure Asset Management GmbH Komplementärin

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Anlagen

1. Absageschreiben der ao Gesellschafterversammlung vom 24.11.2011

2. Bericht des Treuhänders

3. Bericht über die gerichtlich angeordnete Geschäftsführung der BBT

4. Vergleichbare Angebote

5. Gesellschaftsrechtliche Struktur InfraTrust/ CIG Gruppe

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Anleger

Berlin, den 17. November 2011

Absage der Gesellschafterversammlung am 24. November 2011

Sehr geehrter Anleger,

wir als Fondsgeschäftsführung haben Sie mit Schreiben vom 8. November zur Gesellschafter-versammlung am 24. November eingeladen sowie das Angebot der CIG Wireless zum Umtausch von geschlossenen InfraTrust Fondsanteilen an Vorzugsaktien an der CIG Wireless Corp vorgelegt. Unsere Absicht war es, Sie umfassend über das bestehende Angebot zu informieren, damit Sie sich ein ausgewogenes Bild machen können und so eine für Sie sinnvolle Entscheidung treffen können. Die Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung durch die Anleger sollte dabei der geordneten Willensbildung dienen. Auf der Grundlage der Ihnen vorliegenden Informationen standen wir auf den zusätzlich angebotenen Informationsveranstaltungen Rede und Antwort. Seit Wochen wurden parallel hierzu gezielt alle denkbaren Versuche unternommen, um Sie mit Falschinformationen zu desinformieren sowie uns mit einer unvergleichbaren persönlichen Hetzkampagne zu diffamieren. Aufgrund der andauernden verleumderischen E-Mails an Anleger der InfraTrust-Fondsreihe von einem Absender, der sich ausdrücklich nicht zu erkennen geben möchte, hat Berlin Atlantic Capital (BAC) bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede gegen Unbekannt gestellt. Der Verfasser der anonymen E-Mails behauptet auf plumpe Weise falsche Tatsachen, die nicht nur dazu geeignet sind, den Ruf des BAC-Managements zu schädigen. Vielmehr drängt sich zwingend der Verdacht auf, dass die InfraTrust-Anleger mit den E-Mails gezielt verunsichert werden sollen, damit sich der Verfasser einen wirtschaftlichen Vorteil erschleichen kann. Zunehmend verdichten sich die Hinweise, dass es sich bei den Urhebern um ehemalige Mitglieder des BAC und Fondsmanagements handelt, die nunmehr als Konkurrenten auf dem Markt agieren. Der Absender der anonymen E-Mails verschaffte sich nach unserer Kenntnis auf illegale Weise Zugriff zur Kundendatenbank der BAC. Es wurde daher auch der Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Dass und in welchem Umfang Sie durch diese Kampagnen verunsichert wurden, spiegelt sich auch darin, dass sich bis dato nur ein sehr geringer Teil der Anleger durch Stimmabgabe positionierte.

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Das Stimmverhältnis ist ausgeglichen, aber ein Großteil der Anleger hat noch keine Stimme abgegeben. Die Zeit für eine Entscheidung, das müssen wir konzedieren, ist schlicht nicht reif. Auch CIG Wireless war zunehmend über die beispiellose Kampagne, die ihr Angebot auslöste, irritiert. Obwohl eine Angebotsverlängerung zur Durchführung von Informationsveranstaltungen zugestanden wurde, setzte die Hetzkampagne nicht aus. Im Gegenteil: Sie wird unvermindert fortgesetzt. CIG Wireless sah sich vor diesem Hintergrund außerstande, das unterbreitete Angebot aufrechtzuerhalten. Ein Investment, das derart offensiv in der Öffentlichkeit verleumdet wird, war aus der Sicht der Investoren zuletzt schlicht unvertretbar. Das Angebot ist zurückgenommen worden. Vor diesem Hintergrund sehen wir uns gezwungen, die außerordentliche Gesellschafter-versammlung am 24. November 2011 abzusagen und bitten hierfür um Ihr Verständnis. Ungeachtet dessen sind wir überzeugt, dass das Umtauschangebot sinnvoll ist und bleibt. Dies wurde in vielen Gesprächen mit einzelnen Anlegern bestätigt und kam durch deren Zustimmung zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf den anliegenden und kürzlich erschienen Beitrag von Professor Ramb verweisen. Die offene Auseinandersetzung mit dem Angebot hat uns viele wertvolle Anregungen geliefert, wie wir die Darstellung verbessern können. Wir hoffen daher nach wie vor auf eine Beruhigung der derzeit gänzlich indiskutablen Situation. Das Funkturmportfolio der InfraTrust Fonds wird nicht veräußert, sondern verbleibt in der bisherigen Struktur. CIG verwaltet weiterhin wie in den letzten Jahren das Portfolio, an den Rahmenbedingungen ändert sich nichts. Die bisherigen Ansprechpartner bleiben weiter bestehen. Mit freundlichen Grüßen Nikolaus Weil Geschäftsführer der Komplementärin

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1 Vor dem Hintergrund der sogenannten US FIRPTA Besteuerung wird die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums insbesondere für den Fall der späteren Verwertung in einer separaten US Zweckgesellschaft abgebildet