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Qualifizierung während Kurzarbeit Iserlohn, 13.03.2009

Qualifizierung während Kurzarbeit Iserlohn, 13.03.2009

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Qualifizierung während Kurzarbeit

Iserlohn, 13.03.2009

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Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung, © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW Seite 2

Qualifizierung während Kurzarbeit

Förderung der Weiterbildung (FbW) während des Bezuges von Kurzarbeitergeld (Kug) unter Einsatz von Mitteln der Bundesagentur für Arbeit

oder

Qualifizierung von Kurzarbeitgeldbeziehern unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)

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FbW während Kurzarbeitergeld

Für Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung

oder

für Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung, wenn aufgrund einer

länger als 4 Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit der Ausbildungsberuf voraussichtlich nicht mehr ausgeübt werden

kann.

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Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung, © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW Seite 4

Die Weiterbildungsmaßnahme ist anerkannt (Zertifizierung)

Der Arbeitnehmer ist vor Beginn der Maßnahme beraten worden.

Der Eintritt in die Maßnahme erfolgt 2009.

Die Dauer der Maßnahme überschreitet nicht die Dauer der Kurzarbeit (siehe Folie 5)

FbW während Kurzarbeitergeld

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Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung, © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW Seite 5

Dauer der Maßnahme

Die Dauer der Maßnahme darf nicht die Dauer der Kurzarbeit überschreiten!

Ausnahme:Es wird ein allgemein anerkannter (Teil-) Berufsabschluss

erworben undder Arbeitgeber sichert die Freistellung des Arbeitnehmers für

die Dauer der Weiterbildung zu.

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Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung, © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW Seite 6

Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt über das Bildungsgutscheinverfahren an den Arbeitnehmer.

Förderung von 100 % der Maßnahmekosten und der entstehenden Fahrkosten.

Soweit der zeitliche Umfang der Maßnahme mindestens 50 % der Ausfallzeit im Kalendermonat beträgt, werden die Beiträge zur Sozialversicherung zu 100 % übernommen.

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Qualifizierung von Kug - Beziehern aus ESF-Mitteln

Die Arbeitnehmer fallen nicht unter den Personenkreis der gering qualifizierten Mitarbeiter bzw. verfügen über weniger als drei Jahre Berufserfahrung

Die Weiterbildungsmaßnahme ist anerkannt.

Der Arbeitnehmer ist vor Beginn der Maßnahme beraten worden.

Die Dauer der Maßnahme überschreitet nicht die Dauer des Kug- Bezuges.

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Höhe der Förderung

Anteilige Förderung der Maßnahmekosten (ohne Fahrkosten) an den Arbeitgeber.

Kriterien für die Höhe der ESF-Förderung:

Art der QualifizierungsmaßnahmeBesonderheiten in der Person des ArbeitnehmersGröße des Unternehmens

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Art der Qualifizierungsmaßnahme:

Allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen Inhalte, die in hohem Maße auf andere Unternehmen und

Arbeitsfelder übertragbar sind (z. B. Maßnahme zur Bedienung allgemeiner CNC-Maschinen).

Förderung von 60 % der Maßnahmekosten

Spezielle Qualifizierungsmaßnahmen Inhalte, die ausschließlich oder in erster Linie den Arbeitsplatz

im Unternehmen betreffen (z. B. Maßnahme zur Bedienung und Programmierung speziell für das Unternehmen hergestellter Maschinen).

Förderung von 25 % der Maßnahmekosten

Höhe der Förderung

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Besonderheiten in der Person des Arbeitnehmers

Benachteiligte ArbeitnehmerArbeitnehmer ohne regulär bezahlte Beschäftigung innerhalb

der letzten 6 Monate,Arbeitnehmer mit vollendetem 50. Lebensjahr, alleinerziehende Erwachsene,Arbeitnehmer ohne Abschluss der Sekundarstufe II bzw. ohne

Berufsabschluss (überwiegend für ESF-Förderung ohne Bedeutung, da die Förderung „FbW während Kug“ vorrangig ist) oder

schwerbehinderte ArbeitnehmerSomit : Erhöhung der Förderung um 10 % der Maßnahmekosten

Höhe der Förderung

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Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung, © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW Seite 14

Größe des Unternehmens

Kleine Unternehmenweniger als 50 Beschäftigte undJahresumsatz / Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. €Erhöhung der Förderung um 20 % der Maßnahmekostenmaximale Förderhöhe 80 % der Maßnahmekosten

Mittlere Unternehmenweniger als 250 Beschäftigte undJahresumsatz / Jahresbilanzsumme höchsten 50 Mio. €

Erhöhung der Förderung um 10 % der Maßnahmekosten

Große Unternehmen

Keine Erhöhung der Förderung

Höhe der Förderung

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Höhe der Förderung - Übersicht

Inhalte allgemein auf dem Arbeitsmarkt nutzbar

60% benachteiligte Arbeitnehmer + 10% Kleinunternehmen + 20%

betriebs- oder arbeitsplatzspezifische Maßnahmen

25% schwerbehinderte Arbeitnehmer + 10% Mittlere Unternehmen + 10%

nicht benachteiligte Arbeitnehmer + 0% Großunternehmen + 0%

Maximal können 80% der Weiterbildungskosten übernommen werden.

Anteilige Förderung der Weiterbildungskosten richtet sich nach…

Personenkreis BetriebsgrößeArt der Maßnahme

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Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung, © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW Seite 16

Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge

Übernahme der SV-Beiträge, die auf das Kurzarbeitergeld entfallen, zu 100 %, wenn

der zeitliche Umfang der Maßnahme mindestens die Hälfte der Ausfallzeit des Mitarbeiters in einem Kalendermonat umfasst und

die Maßnahme mit öffentlichen Mitteln gefördert ist (Beispiel: Förderung SGB III, Meister - BAFöG, Bildungsscheck) oder

die Durchführung der Maßnahme weder im ausschließlichen oder erkennbar überwiegenden Interesse des Unternehmens liegt bzw. der Arbeitgeber nicht zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet ist

Die Maßnahmen sollen in der Regel in der betriebsspezifischen Arbeitszeit durchgeführt werden.

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Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung, © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW Seite 17

Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge

Beantragung der SV-Beiträge zusammen mit dem Kurzarbeitergeld > damit ist die Agentur für Arbeit verantwortlich, in deren Bezirk die Lohnabrechnungsstelle liegt

Der Arbeitgeber muss einen Qualifizierungsplan vorhalten, der das Qualifizierungsziel, die Inhalte und den zeitlichen Umfang in Stunden / Tagen ausweist.

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Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung, © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW Seite 18

WeGebAU: Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer

Schon jetzt an die Zeit nach der Krise denken!

Wettbewerbsfähigkeit sichern!

Geringere Auslastung der Mitarbeiter/innen ermöglicht die Qualifizierung von Beschäftigten

Weiterbildung der Beschäftigten kann Kurzarbeit vermeiden helfen!

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Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung, © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW Seite 19

WeGebAU: Finanzierung der Weiterbildung für Beschäftigte

Volle Übernahme der Weiterbildungskosten für un- oder ange-lernte Beschäftigte unabhängig von der Unternehmensgröße

Persönliche Voraussetzungen sind für Arbeitnehmer mit Berufsabschluss erfüllt, wenn aufgrund einer

länger als 4 Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit der Ausbildungsberuf voraussichtlich nicht mehr ausgeübt werden kann.

Zuschuss zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber, wenn er un- oder angelernte Beschäftigte unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Weiterbildung freistellt

Volle Übernahme der Weiterbildungskosten für ältere Beschäftigte ab dem 45. Lebensjahr in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten

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Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung, © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW Seite 20

WeGebAU: Erweiterte Finanzierung der Weiterbildung für Beschäftigte

Volle Übernahme der Weiterbildungskosten für Arbeitnehmer,

deren Berufsausbildung zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als 4 Jahre zurückliegt und

die in den letzten 4 Jahren vor Antragstellung nicht an einer öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

Alter des Arbeitnehmers und die Größe des Unternehmens spielen in diesen Fällen keine Rolle!

Die Weiterbildung darf nicht innerhalb des Betriebes stattfinden.

Während der Weiterbildung muss ein Anspruch auf Arbeitsentgelt bestehen (aber keine Übernahme des Arbeitsentgelts !!!)

Zertifizierte Maßnahmen mit Bildungsgutscheinverfahren

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Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung, © Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW Seite 21

WeGebAU: Erweiterte Finanzierung der Weiterbildung für Beschäftigte

Volle Übernahme der Weiterbildungskosten für Arbeitnehmer,

die in den Jahren 2007 und 2008 als Leiharbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und

die ihre Arbeitslosigkeit durch Wiederaufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei demselben Verleiher beenden.

Alter und Qualifizierung des Arbeitnehmers sowie die Größe des Unternehmens spielen in diesen Fällen keine Rolle!

Die Weiterbildung darf nicht innerhalb des Betriebes stattfinden.

Während der Weiterbildung muss ein Anspruch auf Arbeitsentgelt bestehen.

Zertifizierte Maßnahmen mit Bildungsgutscheinverfahren