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MANZ und Kathrein Bank präsentierten „Handbuch Familienunternehmen“ Juni 2013 #06 Neuerscheinungen Empfehlenswertes Termine Porträt des Monats Sylvia Füszl Ein MANZ-Portal für die Albertina [ RECHTAKTUELL #06 JUNI 2013 ] online

RECHTaktuell Juni 2013

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Neuerscheinungen, Empfehlenswertes, Termine des MANZ Verlags vom Juni 2013

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Page 1: RECHTaktuell Juni 2013

MANZ und Kathrein Bank präsentierten „Handbuch Familienunternehmen“

Juni 2013

#06Neuerscheinungen Empfehlenswertes

Termine

Porträt des MonatsSylvia Füszl

Ein MANZ-Portal für die Albertina

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Kohlmarkt 16

Zu Ihrer Orientierung

Alle lieben E-Commerce, und die meisten Buchbestellungen werden heute per E-Mail oder per Telefon getätigt. Aber manchmal tut es einfach gut, ein Buch vor dem Kauf-entschluss in die Hand zu nehmen, mehrere Titel zu vergleichen oder ganz einfach Rat eines/-r Fachbuchhändlers/-in einzuholen.

Die Buchhandlung MANZ an Ihrem Traditionsstandort Kohlmarkt 16 ist heute die einzige Vollbuchhandlung für Recht, Wirtschaft und Steuern in der Inneren Stadt!

Aufgrund der steigenden Nachfrage – zwei Mitbewerber haben ihre Buchhand-lung zuletzt entweder geschlossen oder sind in einen Vorstadtbezirk übersiedelt – haben wir unser Rechtssortiment noch weiter vergrößert. Dazu gekommen ist etwa eine „Law in English“ Abteilung, mit namhaften Verlagen wie Oxford, Cambridge Kluwer oder Globe Law. Eine neue Abteilung zum Thema Kriminalistik entsteht gerade und trägt dem steigenden Interesse Rechnung. Schon ein Blick in die Auslage informiert Sie über die aktuellsten Neuerscheinungen.

PS: Aktuelle Neuerscheinungen und Vorankündigungen enthält natürlich auch diese Ausgabe „RECHTaktuell“. Sehen Sie selbst, die Verwaltungsreform wirft bereits ihre Schatten voraus, und Neuauflagen gibt es ua zum Verkehrsrecht, Steuerrecht (Doralt/Ruppe!) und Vergaberecht.

Foto: Fotostudio Huger

wolfgang pichler

Verlagsleitung

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autoren und TitelAchatz (Hrsg), Fachwörterbuch zum Steuerrecht......................................... 30Bauer · Fellinger (Hrsg), Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Sozialrechtssachen .................................................................................. 28Berka · Grabenwarter · Holoubek (Hrsg), Das Immaterialgüterrecht in elektronischen Medien ............................................................................ 25Danzl, Geo. CD ........................................................................................... 24Dittrich · Tades, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht ................................................................................................ 28Dohr · Pollirer · Weiss · Knyrim, DSG ....................................................... 20Doralt · Ruppe (Hrsg), Steuerrecht .............................................................. 8Fenyves, Versicherungsrechtliche Entscheidungssammlung ......................... 26Feuchtmüller, Veräußerung von Gesellschaftsanteilen und Vergaberecht ..... 25Fida · Wrann · Zollner, Privatstiftungsgesetz.............................................. 34Fischerlehner, Das neue Abgabenverfahren.................................................. 6Fister · Fuchs · Sachs, Das neue Verwaltungsgerichtsverfahren .................... 4Fuchs · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zur StPO ....................................... 22Gaier, Gebühren und Verkehrsteuern ........................................................... 26Gappmayer, Opferbegriff und juristische Prozessbegleitung in der StPO ...... 22Gartner · Karandi, Maklergesetz ................................................................ 34Gartner, Wohnrecht 2013 ........................................................................... 34Grabenwarter · Vranes (Hrsg), Kooperation der Gerichte im europäischen Verfassungsverbund ............................................................... 20Greifeneder · Liebhart, Pflegegeld ............................................................ 33Grundtner · Pürstl, FSG ............................................................................... 5Grundtner · Pürstl, KFG .............................................................................. 5Jabloner · Kolonovits · Kucsko-Stadlmayer · Laurer · Mayer · Thienel (Hrsg), Gedenkschrift Robert Walter ............................................................ 22Janko · Leeb (Hrsg), Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz .................. 21Jerabek, Verlagerung von Betrieben ins Ausland ......................................... 26Kogler, Der Erbverzicht ............................................................................... 23Kutscher · Wildpert, PStG ......................................................................... 20Lewisch · Fister · Weilguni, VStG .............................................................. 21Maska · Steinlechner, Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben .................................................................................... 29Moser, Rechtsgeschäftliche Vereinbarungen im Trennungsfolgenrecht ......... 23

Pfeil · Prantner (Hrsg), Sozialbetrug und Korruption im Gesundheitswesen ... 28Schauer (Hrsg), Österreichische Gesetze .................................................... 24Schwartz (Hrsg), BVergG 2006 .................................................................... 7Stratil (Hrsg), TKG ..................................................................................... 25Straube · Aicher (Hrsg), Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht .... 30Tades (Hrsg), Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen ....................... 29Teschner · Pöltner (Hrsg), ASVG ............................................................... 27Teschner (Hrsg), BSVG ............................................................................... 27Teschner (Hrsg), GSVG............................................................................... 27Urnik · Pfeil (Hrsg), Betriebliche Altersvorsorge in der Krise ....................... 29Vanas, Bilanzrecht ...................................................................................... 30Vatter, Verträge und Urkunden im Rechtsverkehr mit dem Ausland .............. 24Wagner · Klausbruckner, Energieausweis-Vorlage-Gesetz .......................... 21Woschnak, Treffpunkt: Europa Mitte ........................................................... 23

ManZ inTernPorträt des Monats Sylvia Füszl ...................................................................... 9MANZ und Kathrein Bank präsentierten „Handbuch Familienunternehmen“ .... 10MANZ auf der KWT Arbeitstagung ............................................................... 10Buchpräsentation „Schmerzengeld“ ............................................................. 11Runde Geburtstage im Juni .......................................................................... 11„Das Recht in Zitaten“ in der Galerie Lang ................................................... 12Gutes Ergebnis für Georg Wilhelm bei der Wahl zum „Journalisten des Jahres“ ............................................................................. 12Ein MANZ-Portal für die Albertina ................................................................ 14Verband Österreichischer Zeitungen und Verlag MANZ luden zum Pressefrühstück ........................................................................................... 14Buchpräsentation bei den Notarentagen ...................................................... 15„Hört auf zu arbeiten!“ – eine Veranstaltung mit Peter Kreuz ....................... 15MANZ-Online ..........................................................................................17-19Veranstaltungen in Kürze ............................................................................. 32Für Sie gelesen ............................................................................................ 32Literaturempfehlungen der Buchhandlung ................................................... 33Impressum .................................................................................................. 34

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[ T O P T I T E L D E S M O N A T S

Akteneinsicht § 21.1-3) (1) Entwürfe von Erkenntnissen und Beschlüssen des Verwaltungsgerichtes und Niederschriften

über etwaige Beratungen und Abstimmungen sind von der Akteneinsicht ausgenommen. (2) Die Behörden können bei der Vorlage von Akten4) an das Verwaltungsgericht verlangen, dass

bestimmte Akten oder Aktenbestandteile im öffentlichen Interesse5) von der Akteneinsicht ausgenommen werden.6) In Aktenbestandteile, die im Verwaltungsverfahren von der Akteneinsicht ausgenommen waren, darf Akteneinsicht nicht gewährt werden.6), 7) Die Behörde hat die in Betracht kommenden Aktenbestandteile bei Vorlage der Akten zu bezeichnen.

BGBl I 33/2013

ErläutRV 2012: „Der vorgeschlagene § 21 regelt Besonderheiten der Akteneinsicht: Auf Grund des Funktionswechsels von der Aktenführung einer Behörde zu einer Aktenführung durch ein Gericht kann mit § 17 AVG nicht das Auslangen gefunden werden. § 21 stellt eine lex specialis zum subsidiär anwendbaren § 17 AVG dar.“

Anmerkungen: 1) Aufgrund des subsidiär anwendbaren § 17 AVG kommen die Akteneinsichtsregelungen des verwaltungsbehördlichen

Verfahrens auch für das Verfahren der Verwaltungsgerichte zum Tragen. Aus dem Regime des AVG folgen daher auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren insbesondere die Qualifikation des Akteneinsichtsrechts als Parteirecht, die Ausnahme von der Akteneinsicht bei Bestehen entsprechender Geheimhaltungsinteressen (§ 17 Abs 3 AVG) sowie die konkreten Vorgaben zum Umfang der Berechtigung. § 21 VwGVG regelt darauf aufbauend spezifische Gesichtspunkte der Aktenführung durch das Verwaltungsgericht, insbesondere jene des Zusammenspiels von Verwaltungsgericht und Verwaltungsbehörde in Bezug auf Akten(bestandteile), die von der Akteneinsicht ausgenommen sind. Inhaltlich orientiert sich § 21 VwGVG insofern an § 25 VwGG.

2) Die Parteien (§ 8 AVG, § 18 VwGVG) haben ein subjektives Recht auf Einsicht in die ihre Rechtssache betreffenden Akten (§ 17 VwGVG iVm § 17 AVG). Hierzu zählen der Prozessakt des Verwaltungsgerichts selbst sowie die ihm vorliegenden Verwaltungsakten. Aus § 17 AVG ergibt sich das Recht auf Abschrift sowie das Recht, Kopien oder Ausdrucke erstellen zu lassen. Werden die die Rechtssache betreffenden Akten elektronisch geführt, kann die Akteneinsicht in jeder technisch möglichen Form gewährt werden. Kein Recht auf Akteneinsicht besteht hinsichtlich der Erledigungsentwürfe und der Beratungs- und Abstimmungsprotokolle des Verwaltungsgerichts. Bezüglich der Einsicht in die von den Behörden vorgelegten Akten ist zu differenzieren: - In Akten(teile), die im behördlichen Verfahren von der Einsicht ausgenommen waren, darf das Verwaltungsgericht

keine Akteneinsicht „über Umweg“ gewähren (siehe Anm 6). Die betreffenden Teile sind bei Aktenvorlage durch die Behörde zu benennen.

- Bei Aktenvorlage kann die Behörde überdies verlangen, näher bezeichnete Akten(teile) im öffentlichen Interesse auszunehmen (siehe Anm 5).

Unter sinngemäßer Heranziehung des § 17 Abs 3 AVG sind Bestandteile des Verfahrensakts vom Verwaltungsgericht von der Akteneinsicht auszunehmen, insoweit deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen einer Partei oder dritter Personen oder eine Gefährdung der Aufgaben des Verwaltungsgerichts herbeiführen oder den Zweck des Verfahrens beeinträchtigen würde. Die Ausnahme von der Akteneinsicht kann sowohl Teile des Prozessakts des Verwaltungsgerichts wie auch Teile der Verwaltungsakten umfassen.

3) Materiengesetzliche Sonderregelungen können das Einsichtsrecht (nach dem Umfang bzw dem Kreis der Berechtigten) näher ausgestalten oder die Einsicht in den Verwaltungsakt im verwaltungsbehördlichen Verfahren beschränken und wirken insofern auf das Verfahren der Verwaltungsgerichte fort. Sondervorschriften für das verwaltungsgerichtliche Verfahren finden sich daneben vor allem dort, wo in Ermangelung eines bereits durchgeführten verwaltungsbehördlichen Verfahrens kein „Verwaltungsakt“ im hier umschriebenen Verständnis vorliegt. Siehe etwa für das Vergabekontrollverfahren § 314 BVergG, der aufgrund der spezifischen wettbewerblichen Interessenlage besonders auf den Schutz technischer oder handelsbezogener Betriebsgeheimnisse Bedacht nimmt.

4) Die belangte Behörde ist bei Vorlage der Beschwerde bzw des Vorlageantrags an das Verwaltungsgericht ex lege zur Vorlage der Akten des Verwaltungsverfahrens verpflichtet (§ 13 Abs 5, § 14 Abs 2, § 15 Abs 2 und 3, § 16 Abs 2 VwGVG).

5) Ein öffentliches Interesse am Ausschluss von der Akteneinsicht kann insbesondere (mangels anderweitiger gesetzlicher Regelung) hinsichtlich der Beratungs- und Abstimmungsprotokolle von Kollegialbehörden bestehen (vgl VwGH 6.7.2010, 2009/09/0078 sowie grundlegend VfSlg 18.332/2007).

6) Das Ausschlussbegehren ist im Vorlagebericht der Behörde zu konkretisieren. Anders als § 25 Abs 2 VwGG enthält das VwGVG keine explizite Ermächtigung des Verwaltungsgerichts, sich bei zu weitgehender Einschränkung über das Verlangen der Behörde hinwegzusetzen. Dies wird jedoch mit Blick auf Wortlaut (arg „können … verlangen“), Systematik und Telos der Regelung sowie im Lichte grundrechtlicher Erwägungen (vor allem Art 6 EMRK, Art 47 GRC) anzunehmen sein.

7) Die rechtmäßige Verweigerung der Akteneinsicht im verwaltungsbehördlichen Verfahren schlägt auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren durch. Auf die Zustimmung der Behörde, um dennoch Akteneinsicht durch das Verwaltungsgericht zu gewähren, soll es hierbei offenbar nicht ankommen (anders noch § 25 Abs 2 VwGG aF, aber nunmehr ebenso § 25 Abs 2 VwGG).

8) Analog zu § 17 Abs 4 AVG ist davon auszugehen, dass die Verweigerung der Akteneinsicht in aller Regel in Form eines (nicht mit abgesonderter Revision bekämpfbaren) verfahrensleitenden Beschlusses erfolgt (§ 31 Abs 2 VwGVG); seine Rechtswidrigkeit kann erst im Zuge der Revision gegen die die Rechtssache erledigende Entscheidung (§ 25a Abs 3 VwGG) bzw allenfalls mittels Beschwerde (Art 144 B-VG) an den VfGH gegen die verfahrensbeendende Entscheidung releviert werden. Bei entsprechendem Rechtsschutzbedürfnis (etwa bei Antrag einer nicht als Partei beteiligten Person oder nach Beendigung des Verfahrens) wird iSd bisherigen Rsp hingegen ein gesondert bekämpfbarer Beschluss zu ergehen haben (vgl mwN VwGH 1.9.2010, 2009/17/0153).

DAS Werk zum neuen Verfahren

Das österreichische Verwaltungsverfahren ist um ein zentrales Gesetz reicher: das neue, ab 1.1.2014 anzuwendende VwGVG wird in diesem Werk erstmals einer genaueren Analyse unterzogen. Was ist neu? Was kennt man aus dem AVG? Wie funktioniert der Übergang?Dieses Werk erleichtert den Einstieg in das neue Verfahrensrecht durch: • Materialien• erläuternde Anmerkungen• gezielte Beleuchtung der Neuerungen und

Besonderheiten gegenüber dem AVG

Darüber hinaus enthalten:• Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Über-

gangsgesetz ebenso kommentiert sowie • das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz als

Organisationsgesetz.

Die AutorenDr. Mathis Fister ist Assistenzprofessor am Institut für Europarecht und Internationales Recht der WU Wien und daneben in der rechtsanwaltlichen Praxis mit Schwerpunkt im Bereich der Rechtsverfolgung im öffentli-chen Recht tätig.

Dr. Claudia Fuchs ist Assistenzprofessorin am Institut für Österreichisches und Europä-isches Öffentliches Recht.MR Dr. Michael Sachs ist Vorsitzender des Bundesvergabeamtes und designierter Vize-präsident des neuen Bundesverwaltungsge-richts.

2013. Ca. 300 Seiten. Geb. Ca. EUR 64,– ISBN 978-3-214-03378-1

Das neue Verwaltungsgerichtsverfahren

Autoren: Fister · Fuchs · Sachs

Die Besonderheiten gezielt kommentiert

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5r e c h T a K T u e l l # 0 6 | Jun i 2013

T o p T i T e l D e S M o n a T S ]

das Kfz zur Fortbewegung einwirken, wird die Beifahrerin, die über Ersuchendes Lenkers (der trotz Geschwindigkeit von 50–60 km/h beide Hände vomLenkrad nahm, um sich nach einer Cola-Flasche im Fußraum zu bücken) wäh-renddessen kurz das Lenkrad hielt, noch nicht ihrerseits zur „Lenkerin“, son-dern blieb Beifahrerin, sodass ihr als solcher auch eigene Schadenersatzansprü-che (gekürzt um ein Mitverschulden von 1/3) gegen Lenker, Halter und Haft-pflichtversicherer zustehen. Die beklagtenseits eingewendete Frage einer Oblie-genheitsverletzung (wegen „Fahrens“ ohne LB) stellt sich daher für dieBeifahrerin und Kl nicht. OGH 23. 9. 2004, 2 Ob 145/03 t, ZVR 2005/7.

E 4. Das Kz – so wie die Marke oder Type des Fz – bilden kein wesentli-ches Tatbestandsmerkmal der Verwaltungsübertretung nach Abs 3. VwGH8. 7. 2005, 2005/02/0027.

Umfang der Lenkberechtigung

§ 2.1) (1)2–4) [Klassen] Die Lenkberechtigung darf nur für folgen-de Klassen von Kraftfahrzeugen gemäß § 2 KFG 19675) erteilt werden:

1. Klasse AM:a) Motorfahrräder5a),b) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge5b);2. Klasse A1:6)7)a) Motorräder mit oder ohne Beiwagen8) mit einem Hubraum von

bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW undeinem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als0,1 kW/kg,

b) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehrals 15 kW;

3. Klasse A2:7)9)10) Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einerMotorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Ei-gengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeugmit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind;

4. Klasse A:7)a) Motorräder mit oder ohne Beiwagen,b) dreirädrige Kraftfahrzeuge;5. Klasse B:a) Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Per-

sonen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Ge-samtmasse von nicht mehr als 3500 kg,11)

b) dreirädrige Kraftfahrzeuge, sofern der Lenker das 21. Lebens-jahr vollendet hat,12)

c) Krafträder der Klasse A1, wenn der Besitzer der Lenkberechti-gung für die Klasse B13)

aa) seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen14) im Besitz15) ei-ner gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist,

bb) sich nicht mehr in der Probezeit gemäß § 4 befindet,

11

Umfang der Lenkberechtigung FSG § 2

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nungen mindestens alle 3 Monate herunterzuladen und entsprechend dem AZGaufzubewahren (Erläut 25).

10) Die Regelungen über die Antragstellung, Datenerfassung, Produk-tionsauftrag, ev Einziehung der Karte usw sind den Regelungen über die Fah-rerkarte nachgestaltet (Erläut 25). Siehe dazu auch die Anm zu § 102 a Abs 2und 3.

11) Die Kontrolle im Wege der Registeranfrage setzt allerdings voraus,dass das entsprechende Unternehmen im Register überhaupt bereits erfasst ist.

12) Weiterleitung des Antrages an den BMVIT zur Entscheidung in derSache.

13) Mit der Unternehmenskarte kann im Anlassfall die Fahrzeugeinheitgegenüber anderen Unternehmenskarten gesperrt oder entsperrt werden. Einunberechtigtes Sperren der Daten, welches zB zur Erschwerung von Kontrol-len oder zum Datenmissbrauch durchgeführt wird, ist jedoch gem Abs 4 nichtzulässig (Erläut 25).

14) In Abs 5 wird eine Verordnungsermächtigung zur Festlegung dernäheren Best für die Antragstellung und die Höhe des Kostenersatzes geschaf-fen (Erläut 25).

15) Siehe § 3 KonGeV.

Risikoeinstufungssystem1)

§ 103c. (1) [Grundsätzliches] Alle Unternehmen, die Fahrzeugeeinsetzen, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, unterliegen einem Risikoeinstufungssystem im Sinne desArtikels 9 der Richtlinie 2006/22/EG. Die Einstufung erfolgt nach Maß-gabe der relativen Anzahl und Schwere der von den einzelnen Unterneh-men begangenen Verstöße gegen die Verordnungen (EG) Nr. 561/2006und (EWG) Nr. 3821/85 oder gegen das AETR.

(2) [hohe Risikoseinstufung] Unternehmen mit einer hohen Risi-koeinstufung werden strenger und häufiger geprüft.

(3) [Systemadministration] Für die Administration des Risikoeins-tufungssystems bedienen sich die Behörden der dafür vorgesehenen Ap-plikation im Verkehrsunternehmensregister gemäß § 24a Güterbeförde-rungsgesetz, § 18 a Gelegenheitsverkehrsgesetz und § 4a Kraftfahrlinien-gesetz.

(4)2) [Berechnungsalgorithmus] Die Risikoeinstufung erfolgt auto-matisch nach einem vorgegebenen Berechnungsalgorithmus auf Basisder rechtskräftigen Bestrafungen und eingegangenen Meldungen überKontrollen, die zu keiner Beanstandung geführt haben. Für die Risi-koeinstufung sind folgende Kriterien relevant:

1. Anzahl der Verstöße2. Schwere der Verstöße3. Anzahl der Kontrollen4. Zeitfaktor,

§ 103c KFG Risikoeinstufungssystem

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fSg – führerscheingesetz

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Die MANZ Gesetzausgabe FSG bietet aktuelle Rechtsvorschriften und Judikatur zum gesamten Führerscheinrecht, übersichtlich aufbereitet und durch Anmerkungen präzisiert. Die Neuaufl age beinhaltet die 13., 14. und 15. FSG-Novelle, insbe-sondere die Neuerungen durch die Umsetzung der 3. Führer-schein-RL mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:• neues Führerscheinformular• neue Klasseneinteilung • umfangreiche Anhängerbestimmungen• Abschaffung der Invalidenkfz im FSG• Befristung des FS auf 15 Jahre (Klassen A und B)Darüber hinaus sind sämtliche im Werk enthaltenen VO wie die FSG-DV, FSG-GV, FSG-PV, HLBV und FSG-FRV auf den neuesten Stand gebracht.

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Die 9. Aufl age der Gesetzausgabe KFG besticht wie gewohnt durch ihren hohen Praxisnutzen: erläuternde Anmerkungen mit Zusam-menfassungen, Querverweisen und tabellarischen Gegenüber-stellungen erleichtern die Arbeit mit diesem Gesetz erheblich.Jetzt inklusive aller 8 Gesetzesänderungen seit der Voraufl age, zuletzt der 31. KFG-Novelle mit diesen Schwerpunkten:• Zulassungsbescheinigung im Chipkartenformat in Umsetzung

der RL 2007/46/EG• Führung von Blaulicht für bestimmte Rettungsdienste• Verschärfung der Maßnahmen bei Verweigerung der Mitwirkung

an einer Fahrzeugkontrolle oder -verwiegung• § 57a-Begutachtungsplakettendatenbank• Risikoeinstufungssystem für Unternehmen• Deregulierungsmaßnahmen im Fahrschulbereich

Die AutorenDr. Herbert Grundtner ist Ministerialrat im BM.I i.R. und Mitautor der MANZ Gesetzausgabe zum KFG. Dr. Gerhard Pürstl ist Polizei-präsident in Wien und Autor bzw Mitautor der MANZ Gesetzaus-gaben zu StVO und SPG sowie Redaktionsmitglied der „Zeitschrift für Verkehrsrecht“.

FSG: 5. Aufl age 2013. XX, 584 Seiten. Geb. EUR 118,– ISBN 978-3-214-11301-8

KFG: 9. Aufl age 2013. XVI, 544 Seiten. Geb. EUR 118,– ISBN 978-3-214-11302-5

Paket FSG und KFG: EUR 188,– ISBN 978-3-214-11303-2

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Page 6: RECHTaktuell Juni 2013

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[ T o p T i T e l D e S M o n a T S

Hiebei muss die Behörde im Rahmen des Schätzungsverfahrens aufalle vom AbgPfl substanziiert vorgetragenen, für die Schätzung rele-vanten Behauptungen eingehen (VwGH 28. 6. 2012, 2009/15/0201).Die jeder Schätzung immanente Ungenauigkeit muss die Partei, diezur Schätzung Anlass gegeben hat, hinnehmen (VwGH 23. 2. 2012,2009/17/0127). Eine Global- oder Vollschätzung umfasst die gesamteBemessungsgrundlage, eine Teil- oder Ergänzungsschätzung nur ei-nen Teil davon. Schätzungsmethoden sind etwa der innere Betriebs-vergleich, der äußere Betriebsvergleich, die Schätzung nach dem Le-bensaufwand, die Schätzung nach dem Vermögenszuwachs, die kal-kulatorische Schätzung und der Sicherheitszuschlag (Ellinger/Iro/Kra-mer/Sutter/Urtz, BAO3 § 184 Anm 11 und 12).

4) Die in § 184 Abs 2 und 3 dargestellten Gründe sind somitbloß eine demonstrative Darlegung von Gründen für das Vorliegeneiner Schätzungsberechtigung. Die Verletzung von Mitwirkungs-pflichten allein ist kein Grund für eine Schätzung (Ritz, BAO4 § 184Tz 6; Fischerlehner, Gewinnermittlung durch Schätzung, in GedS Kö-gelberger 81). Der Umstand, dass der AbgPfl nicht aufzuklären ver-mag, aus welchen Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt be-streiten konnte, löst die Schätzungsbefugnis der Behörde aus (VwGH29. 11. 2006, 2002/13/0227). Zufolge der beharrlichen Weigerung desStPfl, die Erzielung von Einkünften einzugestehen, ist die Behördezur Schätzung der Grundlagen der Abgabenbemessung berechtigt(VwGH 27. 2. 2002, 97/13/0149). Die aus der Verletzung der Pflichtdes § 119 BAO durch den AbgPfl herrührende Schätzungsbefugnisverlagert die Beweislast derart, dass die Behörde des Nachweises derkonkreten Geschäfte enthoben ist, mit denen der AbgPfl den unge-klärten Vermögenszuwachs verdient hat. Das bedeutet aber nur, dassdie Abgabenbehörde dem StPfl die verheimlichten Geschäfte seinerfestgestellten Einkunftsarten nicht nachweisen muss, mit denen ersein Vermögen im aufgefundenden Ausmaß vermehrt hat und ist in-soweit eine zwangsläufige Konsequenz der Schätzungsbefugnis (vglVwGH 24. 9. 1996, 95/13/0214).

5) Die Nichtaufbewahrung oder das Unterlassen der Vorlagevon Grundaufzeichnungen (VwGH 30. 5. 2012, 2008/13/0230; VwGH26. 1. 2012, 2009/15/0155), Buchführungsmängel wie fehlende Auf-schreibungen über den täglichen Kassastand (VwGH 6. 7. 2011,2008/13/0204), Kalkulationsdifferenzen (VwGH 10. 8. 2010, 2009/17/0129) oder unaufgeklärt gebliebene Kassafehlbeträge (VwGH 22. 11.2006, 2006/15/0036) begründen eine Schätzungsbefugnis. Die Schät-

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BAO § 184

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1–466 25. 4. 2013{werke}Abgabenverfahren_Fischerlehner_MSA/3B2/Fahne/Abgabenverfahren_Kern

Hiebei muss die Behörde im Rahmen des Schätzungsverfahrens aufalle vom AbgPfl substanziiert vorgetragenen, für die Schätzung rele-vanten Behauptungen eingehen (VwGH 28. 6. 2012, 2009/15/0201).Die jeder Schätzung immanente Ungenauigkeit muss die Partei, diezur Schätzung Anlass gegeben hat, hinnehmen (VwGH 23. 2. 2012,2009/17/0127). Eine Global- oder Vollschätzung umfasst die gesamteBemessungsgrundlage, eine Teil- oder Ergänzungsschätzung nur ei-nen Teil davon. Schätzungsmethoden sind etwa der innere Betriebs-vergleich, der äußere Betriebsvergleich, die Schätzung nach dem Le-bensaufwand, die Schätzung nach dem Vermögenszuwachs, die kal-kulatorische Schätzung und der Sicherheitszuschlag (mer/Sutter/Urtz,

4) Die in § 184 Abs 2 und 3 dargestellten Gründe sind somitbloß eine demonstrative Darlegung von Gründen für das Vorliegeneiner Schätzungsberechtigung. Die Verletzung von Mitwirkungs-pflichten allein ist kein Grund für eine Schätzung (Tz 6; Fischerlehner,gelberger 81). Der Umstand, dass der AbgPfl nicht aufzuklären ver-mag, aus welchen Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt be-streiten konnte, löst die Schätzungsbefugnis der Behörde aus (VwGH29. 11. 2006, 2002/13/0227). Zufolge der beharrlichen Weigerung desStPfl, die Erzielung von Einkünften einzugestehen, ist die Behördezur Schätzung der Grundlagen der Abgabenbemessung berechtigt(VwGH 27. 2. 2002, 97/13/0149). Die aus der Verletzung der Pflichtdes § 119 BAO durch den AbgPfl herrührende Schätzungsbefugnisverlagert die Beweislast derart, dass die Behörde des Nachweises derkonkreten Geschäfte enthoben ist, mit denen der AbgPfl den unge-klärten Vermögenszuwachs verdient hat. Das bedeutet aber nur, dassdie Abgabenbehörde dem StPfl die verheimlichten Geschäfte seinerfestgestellten Einkunftsarten nicht nachweisen muss, mit denen ersein Vermögen im aufgefundenden Ausmaß vermehrt hat und ist in-

das Erkenntnis einen kürzeren Zeitraum als der spätere Be-scheid umfasst.7)

IdF BGBl I 2013/14

Anmerkungen:

1) Dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der reformatori-schen Entscheidung (Art 130 Abs 3 B-VG, Art 130 Abs 4 B-VG) fol-gend, ist die Entscheidung in der Sache in allen Fällen geboten, in de-nen keine Formalerledigung oder Kassation zulässig ist. Das Verwal-tungsgericht hat grds auf Grund der zum Zeitpunkt ihrer Entschei-dung gegebenen Sach- und Rechtslage zu entscheiden, soweit sichnicht insb aus dem Grundsatz der Zeitbezogenheit von Abgabenvor-schriften das Gebot zur Anwendung der zu einem bestimmten frühe-ren Zeitpunkt maßgebenden Rechtslage ergibt oder ein Sachverhalt zueinem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt zugrunde zu legenist (vgl VwGH 27. 9. 2012, 2012/16/0090).

2) Die Abänderungsbefugnis des Verwaltungsgerichts „nach je-der Richtung“ ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegen-heit, die den Inhalt des Spruchs der Abgabenbehörde gebildet hat.Das Verwaltungsgericht darf daher ein und dieselbe Abgabe (das istdie im bekämpften Bescheid vorgeschriebene Abgabe) in veränderterHöhe (auch von veränderten Grundlagen und anders beurteiltenSachverhalten ausgehend) festsetzen (vgl VwGH 27. 9. 2012, 2010/16/0032). Einen anderen Sachverhaltskomplex (also Gegenstand desVerfahrens vor der Abgabenbehörde) darf das Verwaltungsgericht da-bei allerdings nicht annehmen (vgl VwGH 27. 9. 2012, 2010/16/0206).

3) Eine ersatzlose (meritorische) Aufhebung darf nur dann er-folgen, wenn in dieser Sache keine weitere Entscheidung in Betrachtkommt (vgl VwGH 23. 9. 2010, 2010/15/0108).

4) Die Abweisung einer Beschwerde durch das Verwaltungsge-richt bedeutet, dass diese die Abgabenvorschreibung der Abgabenbe-hörde auch zum Inhalt ihres Abspruchs gemacht hat; mit diesemSpruchinhalt tritt das Erk des Verwaltungsgerichts an die Stelle desBescheids der Abgabenbehörde (vgl VwGH 27. 1. 2012, 2011/17/0086).

5) In der Sache selbst entscheidende Erk wirken ex tunc. DieRückwirkung ergibt sich auch aus dem verfassungsrechtlichen Gebotder faktischen Effizienz von Rechtsschutzeinrichtungen (vgl ErläutRV2007 BlgNR 24. GP 19).

328

§ 279 BAO

© MANZpk

1–466 25. 4. 2013{werke}Abgabenverfahren_Fischerlehner_MSA/3B2/Fahne/Abgabenverfahren_Kern

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Das neue abgabenverfahren

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Bestimmungen

Viele aktuelle Judikate und Hinweise auf vertiefende Literatur

Page 7: RECHTaktuell Juni 2013

7r e c h T a K T u e l l # 0 6 | Jun i 2013

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Die AutorenOSR Mag. Michael Fink, Magistratsdirektion der Stadt Wien; Mag. Harald Küchli, schwartz huber-medek & partner rechtsanwälte og; Mag. Beatrix Lehner, Magistratsdirektion der Stadt Wien; Mag. Birgit Mandl, Magistrat der Stadt Wien; Dr. Philipp Pallitsch, LL.M., schwartz huber-medek & partner rechtsan-

wälte og; Mag. Karin Schnabl, Unabhängiger Verwaltungssenat für die Steiermark; Univ.-Lektor Dr. Walter Schwartz, schwartz huber-medek & partner rechtsanwälte og.

2. Aufl age 2013. 1. – 23. Lieferung in einer Leinenmappe.XLII, 858 Seiten. EUR 170,– ISBN 978-3-214-09744-8Subskriptionspreis bis 31.7.2013 EUR 145,–Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.Die kostenpfl ichtige Komplettierung erfolgt im Herbst 2013.

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Page 8: RECHTaktuell Juni 2013

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Die Autorenem. o. Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt Finanzrecht an der Universität Wien.em. o. Univ.-Prof. Dr. Hans Georg Ruppe ist Mitglied des VfGH und lehrt Finanzrecht an der Universität Graz.Univ.-Prof. MMag. DDr. Gunter Mayr lehrt Finanzrecht an der Universität Wien und ist Sektionschef für Steuerpolitik und materi-elles Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen (BMF).

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Doralt/Ruppe I11 455

4. Kapitel

UmgründungssteuergesetzAllgemeine Literatur:

Kommentare und Monographien: Hügel, Verschmelzung und Einbringung, Wienund Köln 1993; Staringer, Einlagen und Umgründungen – Gewinnrealisation und Be-wertung im Handels- und Steuerrecht, Wien 1994; Tichy, Verschmelzungsdifferenzen,Wien 1995; Hirschler, Die Spaltung von Kapitalgesellschaften im Handels- und Steuer-recht, Wien 1996; Hügel, Umgründungsbilanzen, Wien 1997; Schwarzinger/Wiesner,Umgründungssteuer-Leitfaden I bis IV, Wien 1997 bis 2003; Wiesner/Schwarzinger/Sedlacek/Sulz, Zusammenschluß und Realteilung von Rechtsanwälten, Wien 1998;Hügel/Mühlehner/Hirschler, UmgrStG – Kommentar, Wien 2000; Peklar, Verluste imUmgründungssteuerrecht, Wien 2001; Helbich/Wiesner/Bruckner (Hrsg), Handbuchder Umgründungen (Loseblatt), Wien; Metzler, Steuerrechtliche Umgründungen,Wien 2002; Achatz/Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg), Internationale Umgründungen, Wien2005; Hübner-Schwarzinger/Wiesner, Umgründungslexikon, Wien 2005; Polster-Grüll/Zöchling/Kranebitter (Hrsg), Handbuch Mergers & Aquisitions, Wien 2007; Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, Umgründungssteuergesetz4, Wien 2007; Bertl/Eberhartinger/Egger/Kalss/Lang/Nowotny/Riegler/Schuch/Staringer, Sonderbilanzen bei Umgründun-gen, Wien 2008; Reinweber/Neuhold/Riegelnegg/Seiser/Wascher, Umgründungssteuer-recht für die Praxis4, Graz 2009; Hübner-Schwarzinger, Einführung in das UmgrStG,Wien 2009; Hügel, Grenzüberschreitende und nationale Verschmelzungen im Steuer-recht (Kommentierung des Art I UmgrStG), Wien 2009; Kalss, Kommentar zur Ver-schmelzung, Spaltung und Umwandlung2, Wien 2010; Mayr/Wellinger, HandbuchSonderbilanzen II, Wien 2010; Fraberger/Hirschler/Kanduth-Kristen/Ludwig, HandbuchSonderbilanzen I, Wien 2010; Ludwig/Hirschler, Bilanzierung und Prüfung von Umgrün-dungen2, Wien 2012; Kofler (Hrsg), UmgrStG – Kommentar, Wien 2012; Walter,Umgründungssteuerrecht 2013, Wien 2013.

Sonstige: Hügel, Umgründungssteuergesetz und Fusionsbesteuerungsrichtlinie, FSWerilly, 161; Sulz, Steuerbilanzen – Umgründungsbilanzen, SWK 2001, S 793; Wiesner,Zukunftsaspekte des Umgründungssteuerrechtes, ÖStZ 2003, 157; Bruckner, Änderungenbeim Verlustabzug bei Umgründungen durch UmgrStR und BBG 2003, ÖStZ 2004, 358;Cerha/Ludwig, Umgründungen von Privatstiftungen, ÖStZ 2004, 364; Hirschler,Geschäftsführerverhältnisse und Umgründungen, taxlex 2005, 425; Staringer, Einlagen inKörperschaften und Umgründungen, GS Gassner, Wien 2005, 429; Kofler/Schindler,Grenzüberschreitende Umgründungen: Änderungen der steuerlichen Fusionsrichtlinieund Anpassungsbedarf in Österreich, taxlex 2005, 496, 559; Huber, InternationaleUmgründungen im UmgrStG idF AbgÄG 2005, ÖStZ 2006, 141, 211, 230; Wiesner, Steu-erliche Auswirkungen des Übernahmerechts-Änderungsgesetzes 2006 auf Umgründun-gen, RWZ 2006, 165; Farmer, Verlustübergangs- und Verlustvortragsbeschränkungen imUmgrStR, FS Pircher, Wien 2007, 99; Kohlbacher/Walter, Umgründungsbedingte Ver-einigung von Forderung und Verbindlichkeit steuerwirksam? FS Doralt, Wien 2007, 219;Mayr/Wiesner, Bewertung bei Umgründungen nach dem UmgrStG, Sonderbilanzen beiUmgründungen, Wien 2008, 149; Staringer, Rückwirkung bei Umgründungen, Sonder-bilanzen bei Umgründungen, 209; Petritz, Rechtsgeschäftsgebührenfallen bei M&A, ÖStZ2009, 21; Mayr, EuGH-Rsp zur Fusionsrichtlinie und die Auswirkungen auf das österrei-

Neue Rechtslage!

455

Schwarzinger/Wiesner,Wiesner/Schwarzinger/

Zusammenschluß und Realteilung von Rechtsanwälten, Wien 1998; Verluste im

(Hrsg), Handbuch Steuerrechtliche Umgründungen,

(Hrsg), Internationale Umgründungen, WienPolster-Grüll/

Wundsam/Bertl/Eberhartinger/

Sonderbilanzen bei Umgründun- Umgründungssteuer-

Einführung in das UmgrStG, Grenzüberschreitende und nationale Verschmelzungen im Steuer-

Kommentar zur Ver- Handbuch Handbuch

Bilanzierung und Prüfung von Umgrün- (Hrsg), UmgrStG – Kommentar, Wien 2012; Walter,

Umgründungssteuergesetz und Fusionsbesteuerungsrichtlinie, FS Steuerbilanzen – Umgründungsbilanzen, SWK 2001, S 793; Wiesner,

Änderungenbeim Verlustabzug bei Umgründungen durch UmgrStR und BBG 2003, ÖStZ 2004, 358;

Hirschler, Einlagen in

Kofler/Schindler,Grenzüberschreitende Umgründungen: Änderungen der steuerlichen Fusionsrichtlinie

InternationaleWiesner, Steu-

erliche Auswirkungen des Übernahmerechts-Änderungsgesetzes 2006 auf Umgründun- Verlustübergangs- und Verlustvortragsbeschränkungen im

Umgründungsbedingte Ver-einigung von Forderung und Verbindlichkeit steuerwirksam? FS Doralt, Wien 2007, 219;

Bewertung bei Umgründungen nach dem UmgrStG, Sonderbilanzen bei Rückwirkung bei Umgründungen, Sonder-

Rechtsgeschäftsgebührenfallen bei M&A, ÖStZ EuGH-Rsp zur Fusionsrichtlinie und die Auswirkungen auf das österrei-

III. Die einzelnen Einkunftsarten

Doralt/Ruppe I11 73

meinen, FJ 2012, 105; Papst, Immobilienertragsteuer für Altgrundstücke: 15% oder 3,5%?SWK 2012, 870; Pircher, Die Betriebsaufgabe und die Gebäudebegünstigung im Lichtedes 1. Stabilitätsgesetzes 2012, SWK 2012, 757; Prodinger, Spekulationsfrist bei Veräuße-rung eines Anteils an einer grundstücksverwaltenden Personengesellschaft, SWK 2012,613; ders, Verkauf und Entnahme eines Grundstücks aus einer KG, SWK 2012, 1005;Urtz, Die neue Immobilienbesteuerung, ÖStZ-Spezial, 2012; Vaishor, Steuerpflicht derentgeltlichen Ablöse von Fruchtgenussrechten an Liegenschaften? SWK 2012, 605; Wild,Fruchtgenussrechte nach dem 1. Stabilitätsgesetz 2012, RdW 2012, 480; dies, Baurechtenach dem 1. Stabilitätsgesetz, taxlex 2012, 365; Beiser, Die neue ImmobilienbesteuerungidF AbgÄG 2012, SWK-Spezial 2013; ders, Die neue Immobilienbesteuerung bei Zwangs-versteigerungen, RdW 2013, 46; ders, Die neue Immobilienbesteuerung im Insolvenzver-fahren, RdW 2013, 47; ders, Grund und Boden: Fiktive Anschaffungskosten nach § 30Abs 4 EStG auch bei einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG, SWK 2013, 383; Huber,Immobilienertragsteuer und betriebliche Gewinnermittlung, SWK 2013, 59; Kanduth-Kristen, Zweifelsfragen zum Inflationsabschlag, SWK 2013, 345; Knechtl, Neue Steuerbe-freiung für Bodenwertminderung, taxlex 2013, 45; Kohler, Gewerblicher Grundstücks-handel und Immobilienertragsteuer, SWK 2013, 359; Leitner/Urtz, Die Ablösezahlung fürein Fruchtgenussrecht im außerbetrieblichen Bereich, ÖStZ 2013, 8; Mayr, Grundstücks-besteuerung im betrieblichen Bereich, RdW 2013, 42.

Nach den Grundsätzen der Quellentheorie war die Veräußerung von Pri-vatvermögen bisher nur in Ausnahmefällen steuerpflichtig. Diesem Grundsatzentsprechend unterlag die Veräußerung von Grundstücken des Privatvermö-gens nur dann der ESt, wenn die Veräußerung innerhalb einer (idR zehnjähri-gen) Spekulationsfrist erfolgte: Grundstücksveräußerungen, die nach Ablaufder idR zehnjährigen Spekulationsfrist erfolgten, waren nicht steuerpflichtig.

Dieser Grundsatz wurde mit dem 1. StabG 2012 aufgegeben. Die Veräuße-rung von Grundstücken nach dem 31. März 2012 unterliegt nunmehr der ESt,allerdings erfolgt die Besteuerung nicht zum Normaltarif, vielmehr kommtein besonderer Steuersatz in Höhe von 25% zur Anwendung (§ 30 a; wie beiKapitalvermögen).

b) Grundstücksveräußerungen

Die Veräußerung von Grundstücken unterliegt – wie oben erwähnt – ab1. 4. 2012 der ESt. Die Einkunftsart der privaten Grundstücksveräußerungen istsubsidär und betrifft nur Grundstücke des Privatvermögens. Werden Grund-stücke des Betriebsvermögens veräußert, sind die daraus resultierenden Ein-künfte den entsprechenden betrieblichen Einkunftsarten zuzurechnen (ihreBesteuerung erfolgt allerdings weitgehend nach den gleichen Grundsätzen wieim Privatvermögen; siehe dazu unten Tz 131 ff).

Der Begriff des Grundstücks erfasst Grund und Boden, Gebäude undgrundstücksgleiche Rechte. Grundstücksveräußerungen sind daher sowohl dieVeräußerung eines bebauten Grundstücks, wie auch die Veräußerung einesGebäudes auf fremden Grund (Superädifikat) oder auch die Veräußerung einesBaurechtes (grundstücksgleiches Recht).

Grundstücksgleiche Rechte sind Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichenRechtes über Grundstücke unterliegen. Solche Rechte müssen daher selbständig über-

118

119

Zahlreiche Literatur- und Judikaturverweise

„Ein meisterhaftes Werk, aus dem Praktiker, Studierende und Wissenschafter besten Nutzen ziehen.“(ÖStZ)

Mit

der neuen

Immobilienbe-

steuerung!

Page 9: RECHTaktuell Juni 2013

9r e c h t a k t u e l l # 0 6 | Jun i 2013

m a n z · i n t e r n ]

Porträt des Monats:

„Gesunde“ Paragrafen machen. Sylvia Füszl

Das Bundesministerium für Gesundheit in der Wiener Radetzkystraße schräg gegenüber der Urania ist ein Bau aus den 1980er-Jahren, eine bunt schillernde Trutz-burg, die Architekt Peter Czernin als Oktogon konzi-piert hat. Die Frage, ob ihr dieses Gebäude gefällt oder nicht, stellt sich für Sylvia Füszl nicht. Jeden Tag igno-riert die Leiterin der Abteilung Rechtsangelegenheiten das triste Foyer und fährt in den achten Stock. Nach der täglichen Zugfahrt aus Lanzenkirchen und dem kurzen Spaziergang vom Bahnhof Wien-Landstraße hat sie eine genaue Vorstellung von ihrem Tagesplan. Die atemberaubende Aussicht in Richtung Schwechat versöhnt, obwohl auch hier der Flair der Achtziger Jahre dank der grün lackierten Alufenster deutlich zu spüren ist.

Sylvia Füszl hat ein breites Arbeitsgebiet. Die legis-tischen Grundlagen für Arzneimittel, Apotheken, Kran-kenanstalten und übertragbare Krankheiten liegen in ihrem Verantwortungsbereich, „es ist nett, so ein breites Feld verschiedener Bereiche zu betreuen“, sagt die 54-jährige Juristin. Es ist gar nicht so einfach, der von Natur aus zurückhaltenden Frau Details aus ihrer 23-jährigen Berufserfahrung im Gesundheitsministeri-um zu entlocken. Wie viele Minister sie schon erlebt hat, muss sie selbst erst nachzählen. „Acht“, sagt sie, „allerdings waren wir manchmal ja auch anderen Mi-nisterien zugeordnet.“ Was sich über die Jahre nie än-derte, war ihr Arbeitspensum. Probleme lösungsorien-tiert interpretieren sei ihre Grundeinstellung, sagt Füszl, „legistisches Arbeiten ist fast so wie ein Denk-Sport-Rätsel, wenn es darum geht, unterschiedliche Interessenslagen langfristig zufrieden zu stellen.“

Dass Sylvia Füszl Juristin geworden ist, hat sie ihrem ganz persönlichen, negativen Ausschlussver-fahren zu verdanken. Aufgewachsen als Tochter eines Technikers und einer Hausfrau im zwölften Wiener Gemeindebezirk, wusste die Vorzugsschülerin eher, was sie alles nicht machen wollte. 1977 inskribierte sie an der rechtswissenschaftlichen Fakultät, 1982 promo-vierte sie. Die Richterlaufbahn überlegte sie kurz, als ihr eine Stelle als rechtskundige Mitarbeiterin am Ver-waltungsgerichtshof angeboten wurde, entschied sie sich allerdings dafür. Im selben Jahr heiratete sie, 1985 kamen ihre Zwillingstöchter Astrid und Sonja auf die Welt.

Am Verwaltungsgerichtshof blieb Sylvia Füszl bis 1990. Dann holte sie Gerhard Aigner, heute Sektions-

chef, ans Bundesministerium für Gesundheit und be-traute sie mit rechtlichen Fragestellungen im Kranken-anstaltenrecht und der Aidshilfe-Förderung. Bald kamen Patientenrechte und übertragbare Krankheiten dazu, Füszl wurde Abteilungsleiterin und anlässlich einer großen Umstrukturierung 2002 fielen auch noch Arz-neimittel, Apotheken und Medizinprodukte in ihren Aufgabenbereich. „Meine Arbeit ist vielfältig“, sagt sie, ihr Beruf macht der Juristin, die seit 1995 Alleinerzie-herin ist und in Lanzenkirchen lebt, Spaß. Als Meilen-steine ihrer beruflichen Karriere nennt sie die Novellen im Arzneimittelgesetz, den rechtlichen Rahmen für Blut- und Gewebesicherheit und das Organtransplan-tationsgesetz, das Lebendspenden in Österreich ermög-licht hat. Sie lächelt, wenn sie erzählt, das beide Töchter heute als Turnusärztinnen arbeiten. Dass sie stolz ist, steht außer Frage.

Seit 2002 ist Sylvia Füszl auch als Autorin bei MANZ tätig. Im „Handbuch Medizinrecht“ betreut sie das Krankenanstaltenrecht. Sie arbeitet in der Redaktion der Zeitschrift „Pflegerecht“. Außerdem widmet sie sich zusammen mit Robert Semp der Loseblattsammlung „Pharmazeutische Vorschriften“, die eben aktualisiert wurde. „Es gibt immer neue Probleme, die gelöst wer-

den müssen“, sagt sie auf die Frage, welche Ziele sie in den nächsten Jahren in Angriff nehmen will. Vieles in ihrem Fachbereich wird heute auf europäischer Ebene geregelt, und deshalb muss Füszl häufig nach Brüssel, um Österreich in den verschiedenen Arbeitsgruppen zu vertreten.

Privat hat die aparte Juristin in den letzten Jahren die Oper entdeckt. Und Fernreisen. Mit einer Gruppe von Freunden bricht sie alle eineinhalb Jahre zu einer großen Fahrt auf. China, Indien und Vietnam hat sie bereits besucht, Südafrika steht im Herbst am Pro-gramm. „Das genieße ich“, sagt sie, als Abwechslung zur Trutzburg aus den 1980er-Jahren.

Karin Pollack

SYlVia fÜSZl

Medizinrecht ist ein weites

Land, in dessen Gefielden

Sylvia Füszl sich seit Jahren zu

Hause fühlt und Neuerungen

als MANZ-Autorin kommen-

tiert.

„... legistisches Arbeiten ist fast so wie ein Denk-Sport-Rätsel ...“

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Page 10: RECHTaktuell Juni 2013

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[ m a n z · i n t e r n

MANZ und Kathrein Bank präsentierten „Handbuch Familienunternehmen“

Mehr als einhundert Gäste aus österreichi-schen Familienunternehmen, aus der Wis-senschaft und aus den rechtsberatenden Berufen kamen am 22. April in die Kathrein Privatbank, um der Präsentation des neuen „Handbuchs Familienunternehmen“ von Susanne Kalss (Professorin für Zivil- und Unternehmensrecht an der WU Wien) und RA Stephan Probst (Neudorfer) beizuwohnen.

Es begrüßten die neue Kathrein-Vor-

standsvorsitzende Susanne Höllinger sowie Kathrein-Direktor und MANZ-Autor Heinrich Weninger.

Heinz Korntner, stv. MANZ-Verlagslei-ter, meinte in seiner Rede augenzwinkernd, „Handbuch“ bedeute in diesem Falle, dass das Autorenteam den Nutzer sprichwörtlich bei der Hand nehme und ebenso fürsorglich wie weitsichtig durch eine wichtige wie komplexe Materie in Sicherheit bringe.

Der Wiener Zivilrechtler Martin Schauer beleuchtete in seinem Vortrag noch die Be-deutung von Corporate Compliance für Fa-milienunternehmen, bevor die Autoren auf die Werte von Familienunternehmen (Nach-haltigkeit, Tradition, Sicherheit, Erfolg durch Erfahrung) eingingen und deren Bedeutung für Österreichs Wirtschaft hervorhoben.

Susanne Höllinger (Kathrein Privat bank), Stephan Probst (Neudorfer RAe) Susanne Kalss (WU Wien) und Heinz

Korntner (MANZ)

2013. XXX, 838 Seiten. Ln. EUR 178,–

ISBN 978-3-214-01311-0

Preis für Online-Version auf Seite 17

b u c h pr ä S e n TaT io n

online

Rund 600 Wirtschaftstreuhänder nahmen von 9. bis 11. Mai an der traditionellen Ar-beitstagung der Kammer der Wirtschafts-treuhänder teil, die heuer im modernen Design Center in Linz stattfand. In 15 Fach-vorträgen – gehalten von einem hochkarä-tigen Referententeam, u.a. Christoph Urtz (Uni Salzburg), Stefan Steiger (elixa Steuer-beratung), Christoph Schlager (BMF) und Michael Tumpel (Uni Linz) – konnten sich

die Teilnehmer über aktuelle Entwicklun-gen im Steuerrecht auf dem Laufenden hal-ten. Abends luden Klaus Hübner (Präsident der KWT) und Verena Trenkwalder (Landes-präsidentin der KWT OÖ) zum Kammerabend an Bord der MS Stadt Linz sowie zum Kunst-abend bei der Voest Alpine.

Auch MANZ war mit einem Stand ver-treten, an dem vor allem in den Pausen gro-ßer Andrang herrschte. Objekte der Begierde

waren vor allem der SteuerExpress, die On-line-Bibliothek sowie die zahlreichen steuer-rechtlichen Titel von MANZ. Über die MANZ-Preise bei der Rätsel Rallye konnten sich zwei junge Steuerberater freuen: Frau Petra Koppelstätter (6-Monats Abo SteuerExpress) und Herr Georg Aschauer (Jahresabo taxlex). Wir gratulieren den beiden Gewinnern noch-mals herzlich!

MANZ auf der KWT Arbeitstagung

Page 11: RECHTaktuell Juni 2013

11R E C H T A K T U E L L # 0 6 | Jun i 2013

M A N Z · I N T E R N ]

Buchpräsentation „Schmerzengeld“

„Das Schmerzengeld in medizinischer und juristischer Sicht“, erstmals 1960 als bahn-brechendes Werk erschienen, darf seit lan-gem als unverzichtbares Standardwerk be-zeichnet werden. Anlässlich des Erscheinens der 10. Aufl age luden der Juristenverband und MANZ gemeinsam zur Buchpräsentation im schönen Festsaal der Landwirtschafts-kammer Österreich.

Nach der Begrüßung durch den Präsi-denten des Juristenverbandes, Fritz Wennig, verwies Generalprokurator i. R. Otto F. Müller, bereits seit der Erstaufl age als Autor dabei, auf die Anfänge des Werks mit dem damals noch bescheidenen Umfang von 115 Seiten.

Karin Gutiérrez-Lobos, Vizerektorin der Medizinischen Universität Wien, stellte als

Medizinerin den (noch jungen) Bereich der seelischen Schmerzen in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen, ehe Senatspräsident des OGH Karl-Heinz Danzl die Vorstellungs-runde der Autoren mit einem Streifzug durch die wichtigsten neuen Entscheidungen ab-schloss. Ausgehend von der immensen Be-deutung des Schmerzengeldes würdigte schließlich Univ.-Prof. Ernst Karner das präsentierte Werk als konkurrenzlos und „schlicht unverzichtbaren Arbeitsbehelf“.

Mit einem musikalischen Beitrag der besonderen Art sorgte Wolfgang Guhswaldfür eine höchst gelungene Begleitung der Veranstaltung. Die (Klavier)Begleitung pas-sender Schubert-Lieder nahm er als Ausgangs-punkt für fundierte musikalische und inhalt-liche Ausführungen und Variationen, alles

abgestimmt auf die Namen der Autoren und das Thema Schmerzengeld.

Gekommen waren zahlreiche Gäste aus allen juristischen Berufen: u.a. Nikolaus Michalek (BM für Justiz a.D.), Michalek (BM für Justiz a.D.), Michalek Brigitte Bier-lein (VfGH-Vizepräsidentin), lein (VfGH-Vizepräsidentin), lein Ilse Huber (OGH-Ilse Huber (OGH-Ilse HuberVizepräsidentin), Generalprokurator Ernst Eugen Fabrizy, Peter Jann (EuGH-Richter a.D.), Peter Baumann (Senatspräsident des „Schmerzengeld-Senats“ des OGH), BMJ-Sektionschef Georg Kathrein, Gottfried Strasser (Rechtsschutzbeauftragter der Justiz), Franz Cutka (Präsident LG St. Pölten), die BMJ-Sektionschefs i.R. Roland Miklau und Wolfgang Fellner, Harald Krammer (Präs. des OLG Wien i.R.), Rechtsanwalt Alexander Klauser und Christian Sonnweber (Österr. Notariatskammer).

MANZ-Verlagsleiter Wolfgang Pichler, Karl-Heinz Danzl (OGH), Karin Gutiérrez-Lobos (MedUni Wien) und

Otto F. Müller

10. Aufl age 2013. XLVI, 648 Seiten

mit 1 CD-ROM. Geb. EUR 118,–

ISBN 978-3-214-18538-1

B U C H PR Ä S E N TAT IO N

Runde Geburtstage im Juni

• Markus Fallenböck • Thomas Klicka • Axel Reckenzaun • Eckart Ratz • Michael Schweitzer

MANZ gratuliert herzlich!

Page 12: RECHTaktuell Juni 2013

1 2 w w w.manz.at

[ m a n z · i n t e r n

„Das Recht in Zitaten“ in der Galerie LangAm Abend des 23. April baten Galerist Manfred M. Lang und der Verlag MANZ in die Räume der Galerie in der Wiener Seiler-stätte. Dort gab es mehrere großformatige Arbeiten und Justitia-Paraphrasen des Wiener Künstlers Herwig Zens zu bewundern. Wei-terer Anlass war die Präsentation des von Zens illustrierten Buches „Das Recht in Zita-ten“, in dem die beiden Autoren Ernst A. Kramer (Emeritus für Privatrecht der Uni Basel) und Max Leitner (RA in Wien) unzäh-lige Zitate, Sentenzen und Parömien aus der Welt des Rechts zusammengetragen haben.

Nach der Begrüßung durch Manfred M. Lang, der Herwig Zens angesichts von des-sen wiederholter Tätigkeit für MANZ (siehe auch „Der Leguleius“, 2009) scherzhaft als „heimlichen Künstler der Wiener Juristen“ würdigte, begrüßte MANZ-Pressechef Chris-topher Dietz für den Verlag. Den beiden Kompilatoren sei es gelungen, das bereits Gesagte so neu zu arrangieren, dass sich daraus wieder Funken schlagen ließen.

Jakob Fortunat Stagl von der Universi-tät Freiburg hob in seiner Laudatio auch den bewahrenden Charakter einer solchen Sammlung hervor.

Ernst A. Kramer schließlich erzählte die interessante Geschichte, wie er, ein aus Vor-arlberg stammender, in Schweiz lehrender Zivilrechtler, und Max Leitner, ein um eine Generation jüngerer Wiener Rechtsanwalt, sich zu diesem Buch zusammengefunden haben.

Unter den zahlreichen Gästen waren u.a. BMJ-Sektionschef i.R. Gerhard Hopf, Hofrat des OGH Matthias Neumayr, die Künstler Jürgen Messensee und Niki Korab, Tibetologe Ernst Steinkellner, Kunsthisto-riker Artur Rosenauer, Okönom Helmut Kramer u.v.a.

Illustrator Herwig Zens mit den Herausgebern Ernst A. Kramer und Max Leitner sowie Christopher Dietz (MANZ)

b u c h pr ä S e n TaT io n

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Alljährlich veranstaltet das Magazin „Extra-dienst“ aus dem Mucha Verlag die Wahl zum „Journalisten des Jahres“. In der Kate-gorie „Chefredakteur Fachmagazin“ stellte sich heuer auch ecolex-Gründer und -Chef-redakteur Georg Wilhelm der Wahl – ge-meinsam mit neun anderen Journalist Innen aus zum Teil deutlich weiter verbreiteten Fachzeitschriften, wie etwa den Auflagen-riesen „autorevue“, „auto touring“, „Industrie-

magazin“ und „Cash“. Nach einer über rund zwei Wochen gehenden Abstimmung konnte Wilhelm schließlich mit 17,82% der Stim-men überraschend den 3. Platz belegen, und dies mit deutlichem Abstand zum Viert-gereihten (Christian Kornherr, autorevue, 9,43%). Platz 1 ging an Silvia Meißl von Cash, Platz 2 an Rudolf Loidl vom „Industriema-gazin“.

Wir gratulieren!

Gutes Ergebnis für Georg Wilhelm bei der Wahl zum „Journalisten des Jahres“

Georg Wilhelm, dritt bester „Chefredakteur Fachma-

gazin“ 2013

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MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbHtel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 [email protected] 16 ∙ 1014 Wien www.manz.at

Die schönste Zitatensammlung zum Recht!Recht ist eine Ordnung, die ganz wesentlich auf sprachlicher Kommunikation beruht. Vor diesem Hintergrund haben Ernst A. Kramer und Max Leitner in ihrer soeben erschienenen Zitate-Sammlung „Das Recht in Zitaten“ besonders prägnante, möglichst geistreiche und zu-gespitzte, zumindest aber sinnfällige Zitate und Sentenzen ausgewählt. Sie beziehen sich auf das Recht als solches, die Tätigkeit der Juristinnen und Juristen, die Rechtswissenschaft und das Rechtsstudium, die Methode der Rechtsfi ndung sowie auf einzelne Sparten des Rechts.

Ernst A. Kramer, emeritierter Ordinarius für Privatrecht an der Universität Basel, hat seinen Arbeitsschwerpunkt im schweizerischen, österreichischen und deutschen Schuldrecht. Max Leitner ist Rechtsanwaltsanwärter in Wien.

Exklusive Vorzugsausgabe!Von Herwig Zens mit einer „Justitia“-Bleistiftzeichnung im Vorsatz versehenes Einzelstück in Leinenkassette. Limitiert auf 25 Exemplare.168 Seiten. Geb. EUR 290,– ISBN 978-3-214-00724-9

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14 w w w.manz.at

[ m a n z · i n t e r n

Im Jahr 2012 feierte das von Adolf Loos ge-staltete Portal der Buchhandlung MANZ am Wiener Kohlmarkt 16 seinen 100. Geburts-tag. Die zu diesem Anlass eigens produzierte Festbroschüre von Christopher Dietz und Burkhardt Rukschcio enthielt ein besonde-res Schmuckstück: den reproduzierten Ori-ginal-Einreichplan. Die Planzeichnung, die jahrzehntelang unberührt im Archiv des Verlags geruht hatte, war aufwändig restau-riert und für die Zukunft konserviert worden.

Um dieses schöne Stück Architekturge-schichte jedoch auch weiteren Kreisen zu-gänglich zu machen, beauftragte MANZ beim Wiener Künstler Herwig Zens einen Sieb-druck, der die Portalzeichnung zur Grundlage haben sollte.

In der auf 30 Exemplare limitierten Serie „LOOS/MANZ/ZENS“ fügte der Maler und Grafiker, der für MANZ bereits mehrere Bü-cher mitgestaltet hat, in die Originalent-wurfzeichnung des MANZ-Portals Porträt-darstellungen und einen Möbelentwurf des Architekten ein. Dabei verwendete er auch

kunsthistorische Zitate (z.B. Teile einer Kokoschka-Zeichnung). Die Zeitlosigkeit der Schöpfung Loos’ und die zeitgemäße Umge-staltung durch Zens bilden so einen reizvol-len Brückenschlag vom frühen 20. ins frühe 21. Jahrhundert.

Einen Druck aus dieser Serie überreichte MANZ-GF Susanne Stein, deren Urgroßvater Richard Stein das Portal 1909 in Auftrag ge-geben hatte, am 3. April dem Kurator der Architektursammlung der Albertina Markus Kristan. Kristan, ein ausgewiesener Loos-Kenner und Autor zahlreicher Bücher über den Architekten, zeigte sich sehr erfreut über die Schenkung, ebenso Albertina-Direktor Klaus Albrecht Schröder in seinem Dankes-schreiben: „Dass für den Siebdruck die Origi-nalentwurfzeichnung von Adolf Loos für das Manz-Portal (…) als Ausgangsbasis diente, macht das Blatt für die Albertina, die das Adolf-Loos-Archiv und eine größere Samm-lung von Zeichnungen und Grafiken von Herwig Zens verwahrt, doppelt wertvoll. Es freut mich, dass wir dieses Blatt unseren

Sammlungen hinzufügen konnten.“ Susanne Stein: „Es ist schön, dass dieses

‚Erbstück‘ in Form eines Kunstwerks Ein-gang in eine der bedeutendsten grafischen Sammlungen der Welt findet!“

Ein MANZ-Portal für die Albertina

Markus Kristan (Albertina) nimmt von Susanne Stein

(MANZ) den Siebdruck „LOOS/MANZ/ZENS“ entgegen

Im Rahmen eines Pressefrühstücks zum The-ma „PR an der Schnittstelle zu Politik und Medien“, zu dem sowohl Vertreter der hei-mischen Medienhäuser als auch PR-Profis, Mediaplaner, Werber und Kunden erschienen, präsentierten der Verband Österreichischer

Zeitungen (VÖZ) und der Verlag MANZ am 8. Mai im Presseclub Concordia das druck-frische Presse hand-buch 2013. VÖZ-Präsident Thomas Kralinger, RTR-Ge-schäftsführer Alfred Grinschgl und PR-Berater Josef Kalina betonten die Wichtig-keit des Pressehand-buchs für die tägliche Medienarbeit. Josef Kalina, Geschäftsfüh-render Gesellschafter

Unique Relations, meinte sogar: „Ohne Pres-sehandbuch geht’s nicht.“ Heinz Korntner, stv. Verlagsleiter bei MANZ, bezeichnete den USP des Pressehandbuchs als „sprichwört-lich greifbar, es liegt kompakt in der Hand. Medien- und Journalistendaten von rund

3.700 Medien liegen bestens auf bereitet, überprüft und autorisiert vor, eine Dienst-leistung – die es selbstverständlich auch online gibt – mit deren Hilfe viele Profis, deren Geschäft oft komplex genug ist, ihr Handwerk bestens im Griff haben.“

Die Expertenrunde diskutierte außerdem das Verhältnis zwischen Public Relations und Journalismus. Einig war man sich darüber, dass PR wichtige Informationen für die Me-dien liefert. Aufgabe des Journalismus sei es jedoch immer, diese Informationen zu über-prüfen und zu hinterfragen. Josef Kalina bezeichnete das Verhältnis als Hand-in-Hand-Prozess. Laut VÖZ-Präsident Kralinger müsse der Journalismus dabei immer federführend sein. Alfred Grinschgl, Geschäftsführer RTR Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH, wies nochmals auf die Wichtigkeit der klaren Trennung zwischen Berichterstattung und Werbung hin.

Verband Österreichischer Zeitungen und Verlag MANZ luden zum Pressefrühstück

PR-Berater Josef Kalina, VÖZ-Präsident Thomas Kralinger, RTR-Geschäftsführer

Alfred Grinschgl und stv. MANZ-Verlagsleiter Heinz Korntner freuen sich über das

neue Pressehandbuch

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M a n Z · i n T e r n ]

„Hört auf zu arbeiten!“ – eine Veranstaltung mit Peter Kreuz

Am 30. April sprach Erfolgsautor und Top-Speaker Peter Kreuz im Rahmen der Veran-staltungsreihe „Mehr Wissen“ vor einem bis zum letzten Platz gefüllten Forum Mozart-platz in Wien. Das Thema – zugleich der Titel des gemeinsam mit seiner Frau Anja Förster verfassten Buchs – „Hört auf zu ar-beiten“ sprach dem Publikum aus der Seele.

Arbeit sei prägend für unser Leben und trotzdem werde sie oft als negativ empfun-den. Warum machen die meisten Menschen nicht das, was sie wirklich tun wollen, son-dern begnügen sich mit den Vorschriften ent-sprechenden Tätigkeiten?

Peter Kreuz macht dafür ein veraltetes Bildungssystem verantwortlich, das die Schüler immer noch nach den Prinzipien des 19. Jahrhunderts zu funktionierenden „Rädchen im Getriebe“ der Fabriken erziehen

will. Das in Stellenanzeigen von Bewerbern geforderte „Thinking out of the box“ werde Kindern und Jugend-lichen systematisch abge-wöhnt. Sie würden unzurei-chend auf die Herausforde-rungen des modernen Wirt-schaftslebens vorbereitet, so Kreuz. Aber auch Führung und Management seien ver-altet und hingen immer noch den klassischen Denk-schulen des 20. Jahrhunderts nach.

Arbeit müsse uns mit Sinn erfüllen und dieser könne nie von außen, sondern immer nur aus unserem Inneren kommen.

Am Ende seiner Ausführungen beant-

wortete der Autor zahlreiche Fragen und sig-nierte bereitwillig Exemplare seines Buches. Zum Ausklang des Abends gab es Brötchen der Bäckerei Ströck.

Im Rahmen des 25-Jahr-Jubiläums der Euro-päischen Notarentage in Salzburg wurde am 18. April der 50. Band der Schriftenreihe des Österreichischen Notariats „Treffpunkt: Eu-ropa Mitte“ von Klaus Woschnak im festli-chen Rahmen des Salzburg Congress von der Österreichischen Notariatskammer präsen-tiert.

Nach der Einleitung und Begrüßung durch Michael Umfahrer, Präsident der Ös-terreichischen Notariatsakademie, sprach der Autor Klaus Woschnak, ehemaliger Präsi-dent der Österreichischen Notariatskammer, zur Entstehungsgeschichte des Buches und seinen Erinnerungen an die Zeit der Wieder-errichtung des lateinischen Notariats in Mittel- und Osteuropa. Besonders hob er den Einsatz der westeuropäischen Notariate so-wie der Internationalen Union des Notariats hervor.

Martina Salomon, Stellvertretende Chef-redakteurin des Kurier, führte durch die

anschließende Podiumsdiskussion zu den Ereignissen jener Zeit und den zukünftigen Anforderungen an die Notariate – auch im Hinblick auf technische Entwicklungen. Ne-ben Klaus Woschnak waren auf dem Podium Jean-Paul Decorps, Präsident der UINL, und Jörg Polakiewicz, Leiter der Abteilung

Human Rights Policy und Development des Europarats.

Der gelungene Abend im Salzburger Kongresshaus wurde in geselliger Runde mit kulinarischen „Schmankerln“ und angereg-ten Gesprächen fortgeführt.

Martin Ett linger (Management Club Wien), Thomas Eisenmenger

(MANZ), Peter Kreuz, Richard Jank (B2B Network)

Jean-Paul Decorps, Jörg Polakiewicz, Martina Salomon,

Klaus Woschnak

2013. XX, 338 Seiten. Br. EUR 69,–

ISBN 978-3-214-10608-9

Buchpräsentation bei den Notarentagen

b u c h pr ä S e n TaT io n

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M a n Z - o n l i n e ]

online

Familienunternehmen onlineKalss/ProbstHandbuch gesellschafts- und zivilrechtlicher Fragen

Die Übernahme von Familienunternehmen ist oft mit großen wirtschaftlichen Risiken verbunden, beispielsweise sind Pfl ichtteils(ergänzungs)ansprüche zu bewältigen. Die Fortführung von Unternehmen wird unattraktiv.

inklusive:

• Mustersatzung, Mustersyndikatsvertrag einer Familien-AG und 23 Grafiken

• internationale Aspekte

behandelt werden Themen wie:

• Generationenkonfl ikte und -nachfolgen,

• Geschäftsführung und Interaktion mit den Gesellschaftern,

• Nachfolgen in der Leitungsverantwortung,

• Organisation,

• Reorganisation und Neustrukturierung von Familienunternehmen,

• Versorgungsregelungen,

• Haftungsszenarien in Familienunternehmen,

• Fortführungs- und Übergabemodelle,

• Scheidungsszenarien,

• letztwillige Regelungen.

Dieses Handbuch bietet Lösungen und konkrete Handlungsanweisungen zu gesellschafts- und zivilrechtlichen Fragen.

werfen Sie einen blick ins werk!Details zur Online-Version unter: www.manz.at/familienunternehmen

preisinformation: Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 91,20 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unterneh-mensgröße.

fragen zu den abonnements? Wir beraten Sie gerne: Tel.Nr.: +43 1 531 61-655 oder E-Mail: [email protected]

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18 w w w.manz.at | Te le fon: (01)531 61- 655, ver t r [email protected]

[ m a n z - o n l i n e

Preisinformation

Online-Bibliothek

Die Werke sind entweder einzeln oder als Teil der Online-Bibliothek im Jahresabonnement erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.

ÜberSichT Der online-werKeAktualisierungs-zyklus

Preis pro Jahr exkl. 20% USt.1

ZIVILRECHT

ABGB-ON; Kletecka/Schauer; MANZ Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch Öfter als Printausgabe ab EUR 202,80

ABGB; Rummel; MANZ Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch Bei Printaktualisierung ab EUR 202,80

Eherecht; Hopf/Kathrein; MANZ Kommentar Bei Printaktualisierung ab EUR 67,20

Grundbuchsrecht; Kodek; MANZ Kommentar Öfter als Printausgabe ab EUR 87,60

Handbuch des Miet- und Wohnrechts; Rainer Bei Printaktualisierung ab EUR 133,20

MANZ Wohnrecht; Prader; WEG (inkl. HeizKG), MRG (inkl. ABGB-Mietrecht), WGG (inkl. BTVG), MaklerG sowie Handbuch Mietvertrag

Öfter als Printausgabe ab EUR 295,20

Miet- und Wohnrecht; Würth/Zingher/Kovanyi; MANZ Kurzkommentar Bei Printaktualisierung ab EUR 135,60

UNTERNEHMENSRECHT

AktG; Jabornegg/Strasser; MANZ Kommentar zum Aktiengesetz Bei Printaktualisierung ab EUR 130,80

AktG; Doralt/Nowotny/Kalss; Linde Kommentar zum Aktiengesetz Bei Printaktualisierung ab EUR 202,80

BVergG 2006; Schwartz; MANZ Kommentar zum Bundesvergabegesetz 2006 (In Kürze online!) Bei Printaktualisierung ab EUR 168,00

BWG; Laurer/Borns/Strobl/M. Schütz/O. Schütz; MANZ Kommentar zum Bankwesengesetz Bei Printaktualisierung ab EUR 202,80

Compliance im Finanzdienstleistungsbereich2; Lucius/Oppitz/Pachinger; Bank Verlag Handbuch Bei Printaktualisierung ab EUR 40,80

Familienunternehmen; Kalss/Probst; MANZ Handbuch Bei Printaktualisierung ab EUR 91,20

GmbHG; Straube; MANZ Wiener Kommentar zum GmbH-Gesetz Bei Printaktualisierung ab EUR 168,00

Investmentfondsgesetz; Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz; Bank Verlag Kommentar Bei Printaktualisierung ab EUR 91,20

Österreichisches Gesellschaftsrecht; Kalss/Nowotny/Schauer; MANZ Handbuch Bei Printaktualisierung ab EUR 91,20

Risikominimierung durch Corporate Compliance2; Napokoj; MANZ Handbuch Bei Printaktualisierung ab EUR 43,20

UGB (I & II); Straube; Wiener Kommentar zum Unternehmensgesetzbuch Bei Printaktualisierung ab EUR 316,80

UGB/ABGB; Krejci; MANZ Reform-Kommentar Bei Printaktualisierung ab EUR 78,00

Urheberrecht; Kucsko; MANZ Kommentar zum Urheberrechtsgesetz Bei Printaktualisierung ab EUR 91,20

UWG; Wiebe/Kodek; MANZ Kommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Bei Printaktualisierung ab EUR 91,20

Verschmelzung, Spaltung, Umwandlung; Kalss; MANZ Kommentar Bei Printaktualisierung ab EUR 64,80

ZaDiG; Weilinger; MANZ Kommentar zum Zahlungsdienstegesetz Bei Printaktualisierung ab EUR 135,60

VERFAHRENSRECHT

AußStrG; Fucik/Kloiber; MANZ Kommentar zum Außerstreitgesetz Bei Printaktualisierung ab EUR 67,20

EO; Angst; MANZ Kommentar zur Exekutionsordnung Bei Printaktualisierung ab EUR 117,60

Insolvenzgesetze; Konecny/Schubert; MANZ Kommentar Bei Printaktualisierung ab EUR 220,80

JN – ZPO; Klauser/Kodek; MANZ Große Gesetzausgabe zu Jurisdiktionsnorm und Zivilprozessordnung Öfter als Printausgabe ab EUR 135,60

Notariatsordnung; Wagner/Knechtel; MANZ Kommentar Bei Printaktualisierung ab EUR 80,40

Zivilprozeßgesetze; Fasching/Konecny; MANZ Kommentar Bei Printaktualisierung ab EUR 295,20

STRAFRECHT

StGB; Höpfel/Ratz; MANZ Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bei Printaktualisierung ab EUR 295,20

StPO; Fuchs/Ratz; MANZ Wiener Kommentar zur Strafprozessordnung Bei Printaktualisierung ab EUR 236,40

online

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1 9r e c h t a k t u e l l # 0 6 | Jun i 2013

m a n z - o n l i n e ]

aktualisierungszyklus:

• Bei Printaktualisierung: Die Online-Ausgabe entspricht der jeweiligen Printausgabe (Neuauflage, Ergänzungs-lieferungen, Teilbände, etc.)

• Öfter als Printausgabe: Das Online-Werk wird regelmäßig aktualisiert und ist daher bis zur Neuauflage aktueller als die jeweilige Printausgabe.

Detaillierte Infos zu den Online-Werken unter: www.manz-online.at/bibliothek

ÜBERSICHT DER ONLINE-WERKEAktualisierungs-zyklus

Preis pro Jahr exkl. 20% USt.1

STEUERRECHT

BAO; Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz; MANZ Große Gesetzausgabe zur Bundesabgabenordnung Bei Printaktualisierung ab EUR 135,60

EStG; Wiesner/Grabner/Wanke; MANZ Sonderausgabe zum Einkommensteuergesetz Bei Printaktualisierung ab EUR 135,60

EStG; Doralt; Facultas wuv Kommentar zum Einkommensteuergesetz Bei Printaktualisierung ab EUR 237,60

FinStrG; Tannert; MANZ Große Gesetzausgabe zum Finanzstrafrecht Bei Printaktualisierung ab EUR 157,20

GebG-ON; Gaier; MANZ Kommentar zum Gebührengesetz 1957 Öfter als Printausgabe ab EUR 68,40

Internationales Steuerrecht; Philipp/Loukota/Jirousek; MANZ Große Gesetzausgabe Bei Printaktualisierung ab EUR 220,80

UmgrStG; Wundsam/Zöchling/Huber/Khun; MANZ Handkommentar zum Umgründungssteuergesetz Bei Printaktualisierung ab EUR 51,60

UStG-ON; Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig; MANZ Kommentar zum Umsatzsteuergesetz Öfter als Printausgabe ab EUR 196,80

ARBEITSRECHT

AngG; Marhold/Burgstaller/Preyer; MANZ Kommentar zum Angestelltengesetz Bei Printaktualisierung ab EUR 98,40

Arbeitsrecht; Dittrich/Tades; MANZ Große Gesetzausgabe Bei Printaktualisierung ab EUR 295,20

ArbVG; Strasser/Jabornegg/Resch; MANZ Kommentar zum Arbeitsverfassungsgesetz Bei Printaktualisierung ab EUR 104,40

GlBG; Hopf/Mayr/Eichinger; MANZ Kommentar zum Gleichbehandlungsgesetz Bei Printaktualisierung ab EUR 88,80

Der SV-Komm; Mosler/Müller/Pfeil; MANZ Kommentar zur gesamten Sozialversicherung Bei Printaktualisierung ab EUR 236,40

Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht; Neumayr/Reissner Bei Printaktualisierung ab EUR 295,20

ÖFFENTLICHES RECHT

Asylrecht; Schrefler-König/Gruber; JURIDICA Praxiskommentar Bei Printaktualisierung ab EUR 85,20

AVG; Hengstschläger/Leeb; MANZ Kommentar zum Allgemeinen Verwaltungsver fahrensgesetz Bei Printaktualisierung ab EUR 104,40

BDG; Fellner; MANZ Große Gesetzausgabe zum Beamten-Dienstrecht Bei Printaktualisierung ab EUR 210,00

Die gewerbliche Betriebsanlage; Stolzlechner/Wendl/Bergthaler; MANZ Handbuch Bei Printaktualisierung ab EUR 67,20

DSG; Dohr/Pollirer/Weiss; MANZ Kommentar zum Datenschutzrecht Bei Printaktualisierung ab EUR 168,00

EUV AEUV; Mayer/Stöger; MANZ Kommentar zu EUV und AEUV Bei Printaktualisierung ab EUR 146,40

FPG; Riel/Schrefler-König/Szymanski/Schmalzl; JURIDICA Praxiskommentar zum Fremdenpolizeigesetz Bei Printaktualisierung ab EUR 85,20

GewO; Gruber/Paliege-Barfuß; MANZ Kommentar zur Gewerbeordnung Bei Printaktualisierung ab EUR 220,80

Medizinrecht; Aigner/Kletecka/Kletecka-Pulker/Memmer; MANZ Handbuch für die Praxis Bei Printaktualisierung ab EUR 133,20

Pharmazeutische Vorschriften; Füszl/Semp; MANZ Sonderausgabe Bei Printaktualisierung ab EUR 168,00

PStG; Michel/Weitzenböck/Lenhard; MANZ Sonderausgabe Personenstandsrecht Bei Printaktualisierung ab EUR 126,00

Schulgesetze; Götz/Jisa/Juranek/Schreiner; MANZ Sonderausgabe zu den österreichischen Schulgesetzen Bei Printaktualisierung ab EUR 126,00

StVO-ON; Pürstl; MANZ Große Gesetzausgabe zur Straßenverkehrsordnung Öfter als Printausgabe ab EUR 80,40

UG; Mayer; MANZ Kommentar zum Universitätsgesetz 2002 Öfter als Printausgabe ab EUR 126,00

UVP-G-ON; Schmelz/Schwarzer; MANZ Großkommentar zur österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfung Öfter als Printausgabe ab EUR 171,60

WRG-ON; Oberleitner/Berger; MANZ Kommentar zum Wasserrechtsgesetz 1959 Öfter als Printausgabe ab EUR 130,80

1 Die Werke sind im Jahresabo erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.2 Nur in Kombination erhältlich: Compliance im Finanzdienstleistungsbereich & Risikominimierung durch Corporate Compliance

fragen zu den abonnements?

Wir beraten Sie gerne: +43 1 531 61-655 oder [email protected]

Page 20: RECHTaktuell Juni 2013

2 0 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]

[ Ö f f e n T l i c h e S r e c h T

Im September 2012 fand der 12. Österreichi-sche Europarechtstag, veranstaltet vom Ins-titut für Europarecht und Internationales Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien, statt. Die einzelnen Beiträge liegen nun zum Nachlesen bereit. Die Themen im Detail:• Gerichtsbarkeit und Europäische Integration• Die Kooperation zwischen:

» EuGH und den nationalen/internationalen Gerichten

» EuGH und EGMR » Europäischer und französischer Gerichts-

barkeit• Die Europa-Entscheidungen der Verfas-

sungsgerichte• Das Verhältnis zwischen Europäischer

Gerichtsbarkeit und VfGH/VwGH/OGH

Kooperation der gerichte im europäischen Verfassungs-verbund – grundfragen und neueste entwicklungen Herausgeber: Grabenwarter · Vranes

Die Autoren: Maria Berger, Christoph Grabenwarter, Michael Holoubek, Clemens Jabloner, Thomas Jaeger, Georg E. Kodek, Walter Obwexer, Verica Trstenjak, Mattias Wendel, Jacques Ziller.

2013. XII, 212 Seiten. Br. EUR 44,–ISBN 978-3-214-00720-1

Die Loseblatt-Sammlung PStG ist DAS Stan-dardwerk in Personenstandsfragen und bringt Ordnung in diese komplexe Materie.Die jüngsten elementaren Änderungen des Personenstandsrechts, deren Inkrafttreten sich über das ganze Jahr 2013 verteilt, erfor-dern auch die schrittweise und zeitgerechte Aktualisierung der MANZ Sonderausgabe.

Mit der 22. Lieferung erfolgt nun der zweite Streich mit der• Einarbeitung der Änderungen im NÄG

durch das KindNamRÄG 2013 + Erlass des BM.I zur Namensbestimmung,

• Aktualisierung des Abschnitts über Ver-waltungsabgaben und Gebühren und der

• Aufnahme des PStG 2013 als Bonus für Einschulungs- und Übergangszeit.

pStg – personenstandsrecht

mit 22. Ergänzungslieferung Autoren: Kutscher · Wildpert

Die Autoren: MR Norbert Kutscher, Referent für Personenstandswesen im BMI und Thomas Wildpert, Fachbereichsleiter für Personenstandsangelegenheiten beim Amt der NÖ Landesregierung.

Loseblattwerk in 1 Mappeinkl. 22. Erg.-Lfg. 2013. EUR 158,–ISBN 978-3-214-03894-6Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.Preis für Online-Version auf Seite 19

Der Loseblatt-Kommentar zum Datenschutz-recht bietet:• DSG 2000 samt Durchführungsverordnun-

gen, Landes-Datenschutzgesetze und EU-Recht

• datenschutzrechtliche Sondernormen aus den unterschiedlichsten Materien (Speziel-ler Datenschutz) wie Computerstrafrecht, GewO, SPG, E-GovG, MeldeG oder TKG

• alles zum internen Datenschutzbeauftrag-ten mit Prüffragenkatalog und Muster

Verständlich aufbereitet durch ausführliche Kommentierung im Anmerkungsteil, rele-

vante Judikatur im Entscheidungsteil sowie Materialien und Schrifttum.

Die 14. Lieferung beinhaltet insbesondere:• die DSG-Nov 2013, • die neue DVRV 2012 mit Einführung des

elektronischen Meldewesens in Form der Internetanwendung DVR-Online,

• das neue EU-PolKG• Änderungen in SPG, TKG, MeldeG, E-GovG,

der Standard- und MusterV• neue Anmerkungen, aktuelle Judikatur und

Literatur

DSg – Datenschutzrecht

mit 14. Ergänzungslieferung Autoren: Dohr · Pollirer · Weiss · Knyrim

Die Autoren: Kommerzialrat Prof. Hans-Jürgen Pollirer, Gerichtssachverständiger und Geschäfts-führer der SECUR-DATA GmbH; Hofrat Dr. Ernst M. Weiss, Richter i.R.; Dr. Rainer Knyrim, Rechts-anwalt in Wien.

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 14. Erg.-Lfg. 2013. EUR 290,–ISBN 978-3-214-08678-7Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.Preis für Online-Version auf Seite 19

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Ö f f e n T l i c h e S r e c h T ]

r e c h T a K T u e l l # 0 6 | Jun i 2013

Das Werk bietet einen praxisorientierten Wegweiser durch das geltende Energieaus-weisrecht und beschäftigt sich mit dem recht-lichen Rahmen des Energieausweis-Vorlage-

Gesetzes, der sich va durch die neue Gebäude-RL 2011/31 und das EAVG 2012 geändert hat.

energieausweis-Vorlage-gesetzrechte und pfl ichten bei Kauf und Miete

RdU Schriftenreihe Band 38 Autoren: Wagner · Klausbruckner

Die Autoren: Dr. Erika Wagner ist Universitätsprofessorin am Institut für Umweltrecht und am Institut für Zivilrecht an der JKU Linz. Mag. Carmen Klausbruckner ist Univ.-Ass. am Institut für Umweltrecht an der JKU Linz.

VStG neu – auf einen Blick!Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 lässt keinen Stein auf dem anderen. Instan-zenzüge, Verfahren und Rechtsschutzein-richtungen – auch das Verfahren in Verwal-tungsstrafsachen wurde tiefgreifend novel-liert. Was das für den Rechtsanwender bedeu-tet, analysieren Lewisch, Fister, Weilguni:• mit Darstellung der geltenden Rechtslage

ab 1. 7. 2013 unter Berücksichtigung aller Neuerungen ab 1. 1. 2014,

• prägnant und präzise,• mit wissenschaftlichem Anspruch – für

die Anforderungen der Praxis• und zahlreichen weiterführenden Judika-

tur- und Literaturhinweisen.

Erwarten Sie rasche und exakte Antworten auf alle alten und neuen Fragen des Verwal-tungsstrafrechts!

VStg – Verwaltungsstrafgesetz

Autoren: Lewisch · Fister · Weilguni

Die Autoren: DDr. Peter Lewisch ist Universitätsprofessor am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien und Rechtsanwalt bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati in Wien. Dr. Mathis Fister ist Assistenzprofessor am Institut für Europarecht und Internationales Recht der WU Wien und daneben in der rechtsanwaltlichen Praxis mit Schwerpunkt im Bereich der Rechtsverfolgung im öffent-lichen Recht tätig. Dr. Johanna Weilguni (vormals Fischerlehner) ist Juristin im Verfassungsdienst des Amtes der Oö Landesregierung und Lektorin an der Universität Linz.

2013. XXII, 174 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-09394-5

Erscheint im August 2013. Ca. 240 Seiten. Geb. Ca. EUR 52,–

ISBN 978-3-214-00715-7

Jetzt sichern!

Die mit 1. 1. 2014 in Kraft tretende Verwal-tungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 bringt grundlegende Veränderungen im österrei-chischen Verwaltungsrechtsschutz, die auch die Länder vor große Herausforderungen stellen. Aus diesem Anlass organisierte die Johannes Kepler Universität Linz am 25. Sep-tember 2012 eine Tagung, bei der Experten aus Wissenschaft und Praxis auf Grundlage der neuen verfassungsrechtlichen Rahmen-

bedingungen einen Blick auf deren Entste-hung sowie in die Zukunft wagten und fol-gende Themen behandelten: • Die Novelle als Produkt eines langen Ent-

wicklungsprozesses• Die neuen Zuständigkeiten• Die Organisation der neuen Gerichte• Die Vorgaben für das neue Verfahren• Die Fragen des Übergangs

Verwaltungsgerichtsbarkeit erster instanzentstehung und verfassungsrechtliche grundlagen

Herausgeber: Janko · Leeb

Die Autoren: Dr. Johannes Fischer, Präsident des UVS OÖ und designierter Präsident des Landesver-waltungsgerichts OÖ; Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer, JKU Linz; Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko, JKU Linz; Univ.-Prof. Dr. David Leeb, JKU Linz; Dr. Wolfgang Steiner, Landtagsdirektor und Leiter der Direktion Verfassungsdienst im Amt der Oö. Landesregierung.

2013. VIII, 138 Seiten. Br. EUR 32,– ISBN 978-3-214-06980-3

Jetzt erhältlich!

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2 2 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]

[ Ö f f e n T l i c h e S r e c h T · S T r a f r e c h T

Zum Gedenken an Robert Walter – ein Werk, das seinem juristischen Wirken die verdiente Anerkennung zollt. Es beinhaltet eine Autobiographie, in welchem sein Le-ben und seine wissenschaftliche Entwick-lung dargestellt wird sowie 50 Beiträge von

Autoren aus den unterschiedlichsten Berei-chen der Rechtswissenschaft, die sich mit zentralen Fragen des öffentlichen Rechts beschäftigen, zu dessen wissenschaftlicher Durchdringung Robert Walter auch mit vie-len anderen Publikationen beigetragen hat.

gedenkschrift robert walter

Herausgeber: Jabloner · Kolonovits · Kucsko-Stadlmayer · Laurer · Mayer · Thienel

Die Autoren: Adamovich, Barfuß, Baumgartner, Berka, Bersier, Brauneder, Dias, Donhauser, Dreier, Haller, Handstanger, Hengstschläger, Jabloner, Jahnel, Jestaedt, Kammerhofer, Kletzer, Kneihs, Kodek, Kolonovits, Krawietz, Kucsko-Stadlmayer, Laurer, Leeb, Lödl, Machalová, Mayer, Merli, Muzak, Nagao, Olechowski, Paulson, P. Schick, Perthold-Stoitzner, Piska, Pöschl, Potacs, Reiter-Zatloukal, Rill, Robles, Schramm, Schulev-Steindl, Stewart, Stöger, Stolzlechner, Thienel, Tichy, Bittner, Wiederin, Wielinger, Zeleny.

2013. XXXVI, 936 Seiten. Ln. EUR 184,–ISBN 978-3-214-00453-8

Faszikelwerk in 4 Mappen inkl. 190. Lfg. 2013. 3.740 Seiten. EUR 348,–ISBN 978-3-214-16123-1Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.Preis für Online-Version auf Seite 18

„Du Opfer!“ ist heutzutage unter Jugendli-chen ein beliebtes Schimpfwort – warum eigentlich? Den „Opferbegriff“ aus wissen-schaftlicher Sicht sowie alle damit zusam-menhängenden Probleme in der StPO analy-siert der Autor in dieser Arbeit. So setzt er sich unter anderem mit der „Generalklausel“ der StPO auseinander, laut der alle Personen, die in ihren strafrechtlich geschützten Wer-ten beeinträchtigt wurden oder Schaden er-

litten haben, auch als Opfer gelten. Aber gehen – wie bisher gängige Rechtsmeinung – Opferrechte nur so weit, als sie die Rechte des Beschuldigten nicht beschneiden? Der Autor schlägt angesichts der seiner Meinung nach vorhandenen Gleichstellung von Opfer und Beschuldigten im Verfahren vor, im Konfl iktfall immer abzuwägen, welche Rechte und wessen Schutz im Einzelfall gewichtiger sind.

opferbegriff und juristische prozessbegleitung in der StpoAutor: Gappmayer

Der Autor: Dr. Wolfgang Gappmayer ist Rechtsanwalt in Wien und ehrenamtlich bei der Opfer-schutzeinrichtung „Weißer Ring“ tätig.

2013. XXXIII, 149 Seiten. Br. EUR 36,–ISBN 978-3-214-03101-5

online Stark im Strafprozess!Rund 40 führende Experten aus Rechts-wissenschaft und Justiz veranschaulichen im Wiener Kommentar zur StPO kompetent und umfassend die aktuelle Praxis des Straf-verfahrensrechts. Die präzise Auswertung wichtiger Entscheidungen und der relevan-ten Literatur erleichtert die Lösung Ihres konkreten Falls bzw die Entwicklung Ihrer erfolgreichen Prozessstrategie. Außerdem garantieren die laufenden Aktualisierungs-lieferungen, dass Sie immer am neuesten Stand sind.

Aktualisiert wurden diesmal:§§ 19-24 Schroll: Staatsanwaltschaften und ihre Zuständigkeiten§§ 115a-e Oshidari: Verwertung sicherge-stellter und beschlagnahmter Vermögens-werte§§ 123, 124 Birklbauer: Körperliche und molekulargenetische Untersuchung§§ 365-379 Spenling: Verfahren über privat-rechtliche Ansprüche

wiener Kommentar zur Stpo

mit 190. Lieferung Herausgeber: Fuchs · Ratz

Die Autoren: Dr. Alois Birklbauer ist Universitätsprofessor in Linz; Dr. Babek Peter Oshidari ist Hofrat des OGH; Dr. Anton Spenling ist Senatspräsident des OGH; Dr. Hans Valentin Schroll ist Honorarprofessor der Universität Wien und Senatspräsident des OGH.

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2 3r e c h T a K T u e l l # 0 6 | Jun i 2013

Z i V i l r e c h T ]

Dieser Notariatsband skizziert einen kleinen Ausschnitt aus dem Bild Europas des ausge-henden 20. Jahrhunderts: Die Staatsnotariate Mittel- und Osteuropas haben damals ge-zeigt, wie Vorstellungskraft und Reformwille zu einer Änderung unzumutbarer Verhält-nisse führen können.

Interessante Einblicke, Anekdoten und persönliche Erinnerungen aus über 20 Jah-ren Zusammenarbeit mit den ehemaligen Reformländern, die zur Notariatsreform in Mitteleuropa und zur Wiedererrichtung des lateinischen Notariats führten.

Treffpunkt: europa MitteDie notariatsreform der Jahre 1989 bis 1995 in Mitteleuropa aus österreichischer Sicht

Schriftenreihe des österreichischen Notariats Band 50 Autor: Woschnak

Der Autor: Dr. Klaus Woschnak, Notar i. R., war von 2003 bis 2010 Präsident der Österreichischen Notariatskammer und Zeitzeuge der Notariatsreform in Mitteleuropa.

Zu den einschneidenden Ereignissen im Le-ben gehört zweifellos auch die Beendigung von Paarbeziehungen. Mit der Ehescheidung oder Aufl ösung einer hetero- oder homose-xuellen Lebensgemeinschaft sind vielfältige Probleme und Fragen verbunden. Im Vor-aus, also noch in „guten Zeiten“, geschlosse-ne Vereinbarungen über die Vermögensauf-teilung können wesentlich zur Problemver-meidung beitragen. In diesem Buch werden Vorausvereinbarun-gen und das Trennungsfolgenrecht rund um die Aufteilung von Ersparnissen, Liegen-

schafts- und Gebrauchsvermögen, die Rege-lung von Unterhalt und Obsorge, aber auch das Wohnen und die Ausgleichszahlung umfassend und praxisbezogen dargestellt:• Ehevertrag, Scheidungsfolgen • Vorausvereinbarung eingetragener Partner• Partnerschaftsvertrag, Lebensgemeinschaft

– va auch hinsichtlich mangelnder gesetz-licher Regelungen

• Wohn- und Liegenschaftsrecht• Beispielverträge

rechtsgeschäftliche Vereinbarungen im Trennungsfolgenrechtunter besonderer berücksichtigung der Kautelarjurisprudenz

Schriftenreihe des österreichischen Notariats Band 48 Autorin: Moser

Die Autorin: Mag. Dr. Angelika Moser ist Notarsubstitutin.

Dieses Werk behandelt nicht nur sämtliche für den Abschluss des Erbverzichtsvertra-ges relevanten Fragen (Form, Geschäftsfähig-keit, Stellvertretung), sondern auch die Wir-kungen (für die Nachkommen, Quotener-höhung, Anrechnung einer Abfi ndung) sowie, ob und unter welchen Voraussetzungen

Erbverzichtsverträge nachträglich wieder beseitigt werden können. Daneben wird auf den Vorschuss Anrechnungsvereinbarungen und die Zulässigkeit von Verzichtsverträgen, die zu Lebzeiten des Erblassers, aber ohne dessen Beteiligung abgeschlossen werden, eingegangen.

Der erbverzicht

Autor: Kogler

Der Autor: Dr. Gabriel Kogler ist Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Rechtswissen-schaftlichen Fakultät der Universität Wien.

2013. XX, 338 Seiten. Br. EUR 69,–ISBN 978-3-214-10608-9

2013. XX, 186 Seiten. Br. EUR 42,–ISBN 978-3-214-10611-9

2013. XXIV, 226 Seiten. Br. EUR 54,–ISBN 978-3-214-00732-4

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• durch regelmäßige Aktualisierungen im-mer den neuesten Stand

Die soeben erschienene 59. Ergänzungslie-ferung berücksichtigt ua die umfangreichen Änderungen des ABGB durch das Kindschafts- und Namensrechtsänderungsgesetz 2013, dazu das Versicherungs-Änderungsgesetz 2013 und das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2013.

Österreichische gesetze

mit 59. Ergänzungslieferung Herausgeber: Schauer

Der Herausgeber: Seit der 32. Ergänzungslieferung herausgegeben von Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Institut für Zivilrecht der Universität Wien.

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 59. Erg.-Lfg. 2013. EUR 148,–Preis mit Abnahmeverpfl ichtung für mindestens 2 Erg.-Lfg. EUR 88,–ISBN 978-3-214-10113-8

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stan, Liechtenstein, Montenegro, Ruanda etc.

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abkommen Österreichs – länderweise von A bis Z auf bereitet

• Haager Beglaubigungsabkommen • Europäisches Beglaubigungsabkommen

Verträge und urkunden im rechtsverkehr mit dem auslandmit 27. Ergänzungslieferung Autor: Vatter

Der Autor: Regierungsrat Amtsdirektor Wolfgang Vatter war Vorsteher der Geschäftsstelle beim Landesgericht Wiener Neustadt und viele Jahre mit der Beglaubigung von Urkunden im Auslandsver-kehr befasst.

Loseblattwerk in 3 Mappeninkl 27. Erg.-Lfg. 2013. EUR 178,–ISBN 978-3-214-10658-4Im Abonnement zur Fortsetzungvorgemerkt.

Diese CD-ROM enthält die von Karl-Heinz Danzl auf den Stand Februar 2013 aktuali-sierte umfangreiche Kommentierung der Geschäftsordnung der Gerichte erster und zweiter Instanz (Geo.) und berücksichtigt die zahlreichen Neuerungen seit der letz-ten Ausgabe 2011, insb • die Geo-Novellen BGBl II 2012/262 und

II 2012/386• die GB-Novelle 2012 BGBl I 2012/30• die Änderungen durch das KindNamRÄG

2013 BGBl I 2013/15 sowie

• die Änderungen durch das PStG 2013 BGBl I 2013/16

Mit Querverweisen zum gesamten einschlä-gigen Rechtsstoff, Schrifttum sowie (weitge-hend) unveröffentlichten themenrelevanten Rechtsmittelentscheidungen.Erfasst sind alle einschlägigen zugänglichen (zum Teil nicht kundgemachten) Erlässe (neu zB Videokonferenzerlass 2012, Gleit-zeiterlass 2012) und sonstigen Ausführungs-bestimmungen.

geo. Kommentar zur geschäftsordnung für die gerichte i. und ii. instanz

CD-ROM Ausgabe 2013, Stand Februar 2013 Autor: Danzl

Der Autor: Dr. Karl-Heinz Danzl ist Senatspräsident des OGH und Honorarprofessor an der Univer-sität Innsbruck. Er gilt als der Spezialist auf dem Gebiet der Geo.

2013. 1 CD-ROM. EUR 145,–Updatepreis EUR 79,–ISBN 978-3-214-00716-4Im Abonnement zur Fortsetzungvorgemerkt.

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2 5r e c h T a K T u e l l # 0 6 | Jun i 2013

w i r T S c h a f T S r e c h T ]

„YouTube, Tauschbörsen, Plagiate“ – es sind turbulente Zeiten für das Urheber-recht. Denn als Folge der Entwicklung elek-tronischer Medien und der dadurch beding-ten Änderungen des Nutzerverhaltens ist es einem tief greifenden Wandel unterworfen. Die vielfältigen und neuartigen Fragen wer-

den in diesem Band von den Autoren aus verschiedenen Blickwinkeln erörtert:• Rechtsetzung vs Rechtsprechung• gegenwärtige Rechtslage in Österreich vs

bevorstehende Neuerungen im EU-Recht • Urheber und Rechteinhaber vs Nutzer von

Werken

Das immaterialgüterrecht in elektronischen Medienachtes rundfunkforum

Schriftenreihe REM, Band 11 Herausgeber: Berka · Grabenwarter · Holoubek

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Walter Berka, Universität Salzburg; Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, WU Wien; Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek, WU Wien.Die Autoren: Dr. Sandra Csillag, Literar-Mechana Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte GesmbH; Mag. Nikolaus Obrovski, Europäische Kommission; Dr. Florian Philapitsch, LL.M., Vorsitzender-Stellver-treter der KommAustria; Prof. Dr. Verica Trstenjak, Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union a. D., Universität Wien; RA Prof. Dr. Thomas Wallentin, Kunz Schima Wallentin Rechtanwälte OG.

Die Neuaufl age enthält das Telekommunika-tionsgesetz 2003 (TKG 2003) in der Fassung der TKG-Novelle 2011 (BGBl I 2011/102) samt Gesetzesmaterialien und ausführlichen An-merkungen zu den einzelnen Bestimmungen.

Die Schwerpunkte der TKG-Novelle 2011:• „Better Regulation“ (wirtschaftsfördernde

Maßnahmen), zB » Verbesserung der Regulierungsinstru-

mente,

» Maßnahmen die den Wettbewerb stärken, » bessere Rahmenbedingungen ua für den

Breitbandausbau.• Stärkung der Verbraucherrechte, zB » Informationsverpfl ichtung vor Vertrags-

abschluss, » Mindestvertragsdauer auf 24 Monate be-

schränken, » verbesserter Schutz personenbezogener

Daten.

TKg – Telekommunikationsgesetz 2003

4. Auf lage Herausgeber: Stratil

Die Autoren: Dr. Stephan Polster, M. A., Partner bei Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte GmbH; Dr. Christian Singer, Ministerialrat im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie; Dr. Klaus Steinmaurer, Leiter der Rechtsabteilung bei T-Mobile Austria; Dr. Alfred Stratil, Ministe-rialrat i. R. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.

Der Autor untersucht und beantwortet sys-tematisch die Frage, unter welchen Prämis-sen ein solcher gesellschaftsrechtlicher Vor-gang, wie die Veräußerung von Gesellschafts-anteilen, dem Vergaberecht unterliegt.

• Share deal, Asset deal, Gesellschaftsgrün-dung und Kapitalerhöhung im Vergabe-recht

• Vergabe gemischter Verträge• In-house-Vergaben• Zulässigkeit, Grenzen und nachträgliche

Anpassung von „IÖPP-Vergaben“• Aspekte eines Anteilsverkaufsverfahrens

nach dem BVergG• Berücksichtigung der Rsp des EuGH sowie

der österreichischen und deutschen Verga-bekontrollbehörden

Veräußerung von gesellschaftsanteilen und VergaberechtVergaberechtliche restriktionen für öffentliche auftraggeber bei der Veräußerung von aktien und gmbh-geschäftsanteilen

Autor: Feuchtmüller

Der Autor: Dr. Sebastian Feuchtmüller ist Rechtsanwaltsanwärter in Wien. Die vorliegende Arbeit wurde unter anderem mit dem CHSH LAWard und dem Kommunalwissenschaftlichen Preis ausge-zeichnet.

2013. XVI, 90 Seiten. Br. EUR 25,– ISBN 978-3-214-16432-4

4. Aufl age 2013. Ca. 600 Seiten. Geb. Ca. EUR 120,–

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2013. XXIV, 206 Seiten. Br. EUR 46,–ISBN 978-3-214-01207-6

Mit

TKG-Novelle

2011

Page 26: RECHTaktuell Juni 2013

2 6

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Band 12 der VersE umfasst die privatversi-cherungsrechtlichen Entscheidungen des OGH aus den Jahren 2010 und 2011 im Voll-text. Er schließt damit nahtlos an Band 11 an. Inhaltlich wurde die bewährte Darstel-lungsform der Entscheidungen beibehalten. Jene Textpassagen, in denen die Ausführun-gen des OGH beginnen, sind

durch Fettdruck hervorgehoben und ermög-lichen so dem Leser einen schnellen Zugriff auf den Kern der Entscheidung sowie einen raschen Überblick.

Ein ausführlicher Registerteil mit Schlag-wort-, Sparten- und Rechtsquellenverzeichnis garantiert bestmögliche Benützbarkeit.

Versicherungsrechtliche entscheidungssammlung

Band 12 Autor: Fenyves

Der Autor: o. Univ.-Prof. Dr. Attila Fenyves ist Vorstand des Instituts für Zivilrechtder Universität Wien und Leiter des Universitätslehrganges für Versicherungswirtschaftder Universität Graz.2013.

XIV, 560 Seiten. Ln. EUR 196,–ISBN 978-3-214-08912-2

Das neue Handbuch von Richard Gaier bie-tet schnelle Antworten auf wichtige Fra-gen aus der (Beratungs-)praxis und hilft dadurch, die Belastung mit Gebühren und Verkehrsteuern zu minimieren.Mit• vielen Beispielen

• anschaulichen Übersichten, Grafi ken und Prüfungsschemata

• der wichtigsten Rechtsprechung und Ver-waltungspraxis

• den relevanten Formularen und Auszügen aus den Gebührenrichtlinien

gebühren und Verkehrsteuern

Autor: Gaier

Der Autor: MMag. Dr. Richard Gaier ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Buchautor und Verfasser zahlreicher steuerlicher Fachartikel.

2013. Ca. 170 Seiten. Br. Ca. EUR 38,–ISBN 978-3-214-00462-0

Mehrfachbesteuerung vermeiden Grenzüberschreitende Verlagerung und Über-tragungen von österreichischen (Teil-) Betrie-ben: Im Anschluss an eine ausführliche Dar-stellung der ertragsteuerrechtlichen Grund-lagen bietet dieses Werk ua.• relevante Rechtsprechung: sorgfältig aus-

gewählt und analysiert

• Beispiele zur abkommenskonformen Be-steuerung eines Wegzugs

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steuerung• uvm

Verlagerung von betrieben ins ausland

Autor: Jerabek

Der Autor: Mag. Dr. Richard Jerabek ist Senior Manager bei PwC in Wien.

2013. Ca. 400 Seiten. Br. Ca. EUR 74,– ISBN 978-3-214-00935-9

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27r e c h t a k t u e l l # 0 6 | Jun i 2013

a r b e i T S r e c h T ]

Das ASVG (Zweiter bis Siebenter Teil) auf aktuellem Stand!Wichtige Änderungen der Rechtslage durch:• BGBl I 2012/76 • BGBl I 2012/89 (Medizinische Assistenzbe-

rufe-Gesetz – MABG)• BGBl I 2012/107• BGBl I 2012/111 (Elektronische Gesund-

heitsakte-Gesetz – ELGA-G)

• BGBl I 2012/123 (Sozialversicherungs-Än-derungsgesetz – SVÄG 2012)

• BGBl I 2013/3 (Sozialrechts-Änderungsge-setz 2012 – SRÄG 2012)

• BGBl I 2013/4 (Pensionsfonds-Überleitungs-gesetz – PF-ÜG)

Mit aktueller Rechtsprechung und neues-ter Literatur!

aSVg – allgemeine Sozialversicherung

mit 119. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner · Pöltner

Die Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner, Ministerialrat iR und Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner, Sektionschef im BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind bekannte Fachautoren insbeson-dere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Das BSVG (§§ 23 – 168) auf aktuellem Stand!Wichtige Änderungen der Rechtslage durch:• BGBl I 2012/17 (Freiwilligengesetz – FreiwG)• BGBl I 2012/35 (2. Stabilitätsgesetz 2012 –

2. StabG 2012)• BGBl I 2012/76 • BGBl I 2012/107• BGBl I 2012/111 (Elektronische Gesund-

heitsakte-Gesetz – ELGA-G)

• BGBl I 2012/112 (Abgabenänderungsgesetz 2012 – AbgÄG 2012)

• BGBl I 2012/123 (Sozialversicherungs-Ände-rungsgesetz – SVÄG 2012)

• BGBl I 2013/3 (Sozialrechts-Änderungsge-setz – SRÄG 2012)

Mit aktueller Rechtsprechung und neuester Literatur!

bSVg – Die Sozialversicherung der bauern

mit 86. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner

Der Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bekannter Fachautor insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Das GSVG (§§ 3 – 123) auf aktuellem Stand!Wichtige Änderungen der Rechtslage durch:• BGBl I 2012/17 (Freiwilligengesetz – FreiwG)• BGBl I 2012/35 (2. Stabilitätsgesetz 2012 –

2. StabG 2012)• BGBl I 2012/76 • BGBl I 2012/107• BGBl I 2012/111 (Elektronische Gesundheits-

akte-Gesetz – ELGA-G)

• BGBl I 2012/123 (Sozialversicherungs-Ände-rungsgesetz – SVÄG 2012)

• BGBl I 2013/3 (Sozialrechts-Änderungsge-setz – SRÄG 2012)

Mit aktueller Rechtsprechung und neuester Literatur!

gSVg – Die Sozialversicherung der in der gewerblichen wirtschaft selbständig erwerbstätigenmit 107. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner

Der Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bekannter Fachautor insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 119. Erg.-Lfg. 2013. EUR 338,–

Preis mit Abnahmeverpflichtung für mindestens 3 Erg.-Lfg. EUR 218,–

ISBN 978-3-214-14136-3

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 86. Erg.-Lfg. 2013. EUR 296,–Preis mit Abnahmeverpflichtung für

mindestens 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-18701-9

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 107. Erg.-Lfg. 2013. EUR 278,–

Preis mit Abnahmeverpflichtung für mindestens 3 Erg.-Lfg. EUR 178,–

ISBN 978-3-214-12524-0

Page 28: RECHTaktuell Juni 2013

2 8 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]

[ a r b e i T S r e c h T

„… ein Schlüsselwerk in der Arbeitsrechtswis-senschaft.“ DRdA 5/2010 Reinhard Resch

Betriebspensionsgesetz zur Gänze neu be-arbeitetRechtsprechung und Schrifttum auf neues-tem Stand!Aktualisiert:• Vertragsbedienstetengesetz, ua

Zur schnellen und sicheren Lösung von (Ar-beits-)Rechtsproblemen:• vollständige Aufarbeitung sämtlicher ar-

beitsrechtlicher Gesetze • Vorselektion von Judikatur und Schrift-

tum mit bewährter Expertise der Autoren • zuverlässiger Gesamtüberblick

Österreichisches, europäisches und internationales arbeitsrecht mit 143. Ergänzungslieferung Autoren: Dittrich · Tades

Die Autoren: Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich und Prof. Dr. Helmuth Tades waren Leiter der Zivil-rechtssektion im BM für Justiz und sind Herausgeber zahlreicher Publikationen des MANZ Verlages. Ihre fundierte Sachkenntnis und reiche Erfahrung kommen den Lesern seit vielen Jahren zugute.

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 143. Erg.-Lfg. 2013. EUR 328,–Preis mit Abnahmeverpfl ichtung für mindestens 3 Erg.-Lfg. EUR 208,–ISBN 978-3-214-14364-0Preis für Online-Version Seite 19

• Das Thema Korruption ist zwar ein brand-aktuelles Thema, wird aber selten mit dem Gesundheitswesen in Verbindung gebracht.

• Auch Sozialbetrug wird eher mit der miss-bräuchlichen Inanspruchnahme von Sozial-leistungen assoziiert als mit der Weigerung, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

• Sozialbetrug und Korruption sind jedoch wesentliche Faktoren, die die Funktions-fähigkeit des Gesundheits- und Sozial-

systems und das Vertrauen in dieses in Frage stellen können.

• Dieser Tagungsband präsentiert mögliche Gegenstrategien.

Mit Beiträgen von namhaften Wissenschaf-terInnen und ausgewiesenen PraktikerInnen:Nikolaus Dimmel, Markus Grimm, Veronika Gruber, Wolfgang Keck, Anna Labek, Martin Meissnitzer, Susanne Reindl-Krauskopf, Kurt Schmoller und Friedrich Schneider.

Sozialbetrug und Korruption im gesundheitswesen

Herausgeber: Pfeil · Prantner

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil Schwerpunkt Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt sowieFachbereich Arbeits-, Wirtschafts- und Europarecht (Arbeitsrecht und Sozialrecht), Universität Salzburg;Mag. Michael Prantner SV-Wissenschaft, Forschung & Lehre der österreichischen Sozialversicherung sowie Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Salzburg.

2013. XIV, 148 Seiten. Br. EUR 32,–ISBN 978-3-214-03867-0

Leitsätze – für den raschen Überblick!

• Band 25 umfasst Entscheidungen des Jahres 2011 in Lang- und Kurztextform

• die bewährte Inhaltsübersicht: geordnet nach Datum der Entscheidung, nach Ge-schäftszahl, nach Gesetzesstellen und Stich-worten jeweils mit Kurzinhalten,

• für den raschen Zugang zur gewünschten Entscheidung,

• mit den Entscheidungen der Bundes-schiedskommission, der Landesberufungs-kommissionen, des Verfassungsgerichts-hofes und

• mit den Entscheidungen der Unabhängi-gen Heilmittelkommission.

entscheidungen des obersten gerichtshofes in SozialrechtssachenBand 25 Herausgeber: Bauer · Fellinger

Die Herausgeber: Dr. Peter Bauer, Senatspräsident des OGH iR und Dr. Friedrich Fellinger, Hofrat des OGH.

2013. II, 864 Seiten. Ln. EUR 509,–ISBN 978-3-214-15232-1

online

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2 9r e c h T a K T u e l l # 0 6 | Jun i 2013

a r b e i T S r e c h T ]

Die wichtigsten Entscheidungen aus allen Bereichen des Arbeitsrechts!3. Teillieferung 2012, Jahrgang 81• Alle wesentlichen OGH-Entscheidungen mit

ausführlicher Begründung in Lang- und Kurztextform

• Ein Mehr an Information: die wichtigsten unterinstanzlichen Entscheidungen in Leit-satzform

• Fachkundige Auswahl und Aufbereitung durch den Herausgeber Prof. Dr. Helmuth Tades, Sektionschef im BM für Justiz i.R.

Sammlung arbeitsrechtlicher entscheidungen

3. Teillieferung 2012 Herausgeber: Tades

Der Herausgeber: Prof. Dr. Helmuth Tades war Leiter der Zivilrechtssektion im BM für Justiz und istHerausgeber zahlreicher Publikationen des MANZ Verlages. Seine fundierte Sachkenntnis und reiche Erfahrung kommen den Lesern seit vielen Jahren zugute.

Betriebliche Altersvorsorge in der Krise – eine Analyse

Dieser Sammelband bereitet maßgebliche Facetten der derzeit in Österreich praktizier-ten Möglichkeiten zur Umsetzung betriebli-cher Altersvorsorge aus praktischer wie auch wissenschaftlich fundierter und kriti-scher Sicht auf, die im Rahmen eines im

März 2012 an der Universität Salzburg ver-anstalteten Symposiums diskutiert wurden. Unter einem interdisziplinären Fokus werden ökonomische, arbeitsrechtliche, bilanzielle, steuerliche sowie kapitalmarktorientierte Aspekte analysiert, um Grundlagen für ent-sprechende Entscheidungen der Unterneh-mungen und ArbeitnehmerInnen zu liefern.

betriebliche altersvorsorge in der Krise

Herausgeber: Urnik · Pfeil

Die Autoren: Elias Felten, Gudrun Fritz-Schmied, Susanne Mayer, Thomas Url, Sabine Urnik, Claudia Wöhle, Josef Wöss.

2013. 80 Seiten. Br. EUR 47,40 ISBN 978-3-214-09086-9

2013.X, 136 Seiten. Br. EUR 28,80

ISBN 978-3-214-00728-7

Das Werk gibt Antworten auf die wichtigs-ten arbeitsrechtlichen Fragen zu Handelsan-gestellten:• Was bedeutet „Durchrechnung der Arbeits-

zeit“?• Können Jugendliche am Samstag beschäf-

tigt werden?• Was ist die „Schwarz-Weiß-Regelung“?

• Wie erfolgt die Einstufung von Kassierern, Filialleitern und allen anderen Angestell-ten richtig?

• Was sind erweiterte Öffnungszeiten und worauf muss man dabei besonders achten?

Der Kommentar enthält den Kollektivver-tragstext im Original und sämtliche relevante Rechtsprechung.

Kollektivvertrag für angestellte und lehrlinge in handelsbetrieben Autoren: Maska · Steinlechner

Die Autoren: Mag. Peter Maska ist in der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien tätig. Dr. Günter Steinlechner ist Leiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien. 2013. Ca. 320 Seiten. Br. Ca. EUR 38,–

ISBN 978-3-214-00814-7

Page 30: RECHTaktuell Juni 2013

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2. Auf lage Herausgeber: Achatz

Der Herausgeber: Dr. Markus Achatz ist Universitätsprofessor am Institut für Finanzrecht, Steuer-recht und Steuerpolitik der Universität Linz und Mitglied des Verfassungsgerichtshofes.2. Aufl age 2013. Ca. XVI, 562 Seiten.

Geb. Ca. EUR 68,– ISBN 978-3-214-02105-4 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 48,–ISBN 978-3-214-02104-7

Bilanzrecht ist ein Gebiet, das zusehends an Bedeutung gewinnt und weiter gewinnen wird. Erklärtes Ziel dieser Publikation ist es deshalb, Verständnis für den Inhalt eines Jahresabschlusses und Konzernabschlusses oder einer Sonderbilanz zu entwickeln und – aus der Sicht eines Juristen – Bilanzen lesen und verstehen zu lernen.

Themenschwerpunkte:• europarechtliche Grundlagen• Vorschriften des UGB• internationale Rechnungslegungsgrund-

sätze und deren Bedeutung für Österreich • Fragen der Sonderbilanzen

bilanzrechteine juristische einführung

2. Auf lage Autor: Vanas

Der Autor: Dr. Bernhard Vanas ist Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft mbH Taxand Austria, hält zahlreiche Vorträge vor allem zu steuerlichen Fragen und ist Lehrbeauftragter an der Juridischen Fakultät der Universität Wien.

2. Aufl age 2013. Ca. 250 Seiten. Br. Ca. EUR 36,–Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 28,80 ISBN 978-3-214-00508-5

Loseblattwerk in 1 Mappe + CD-ROM inkl. 6. Akt.-Lfg. Stand 1. März 2013. EUR 198,–ISBN 978-3-214-10424-5Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

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Programm:• Wertedebatten im säkularen Rechtsstaat• Nachhaltiger Sozialstaat und die Suche nach dem richtigen Maß• Wissensproduktion zwischen Competitivity und Prekariat• Intercultural Competence• Maßhalten beim Umgang mit Daten und Informationen• The Complementarity of Monetary and Banking Union• „Kunstkammer“: Das KHM zu Gast am See• Philharmonisches Kammerkonzert• Lesung von Vea Kaiser

Sommerdiskurs aus Wirtschaft, Recht und Kultur 2013Politik und Moral – Zur Ethik des Maßhaltens31. Juli – 2. August 2013 | Strobl/Wolfgangsee

Der Sommerdiskurs der Universität Wien widmet sich dem Thema „Politik und Moral– Zur Ethik des Maßhaltens“. Multidisziplinäre Vorträge und ein vielseitiges kulturel-les Programm bilden den Rahmen für gemeinsames Reflektieren, Positionieren undDiskutieren. Die beschauliche Landschaft des Salzkammerguts, der reizvolle Wolf-gangsee und das idyllische Campusgelände der Sommerhochschule in Strobl bietenden inspirierenden Hintergrund dazu.

Konzeption: Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan MeisselAnmeldung: Mag. Nina Gruber

Tel.: +43-1-4277-24131 | Fax: +43-1-4277-9241Email: [email protected] | shs.univie.ac.at/sommerdiskurs

Marina Mahler

shs2013_A4_original:Layout 1 14.05.2013 15:34 Uhr Seite 1

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[ T e r M i n e · e M p f e h l e n S w e r T e S

pfl ege & recht 2013Ort: Austria Trend Hotel Europa Graz, Bahnhofgürtel 89, 8020 GrazInfos und Anmeldung: www.manz.at/seminar-oezprVeranstalter: MANZ‘sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung

autorengespräch mit roman anlanger undwolfgang a. engel „Trojanisches Marketing ii“Ort: Forum Mozartplatz, Mozartgasse 4, 1010 WienVeranstalter: MANZ‘sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung / B2B networking

for success / management club

Bei Interesse an den MANZ Veranstaltungen informieren Sie sich bitte auf www.manz.at/veranstaltungen

Veranstaltungen in Kürze

Für Sie gelesen

„‚Der Jurist, der nicht mehr ist als ein Jurist, ist ein arm’ Ding‘ (Martin Luther): Diese und viele weitere Weisheiten fi nden sich im Buch ‚Das Recht in Zitaten.‘“(Benedikt Kommenda, Die Presse, 21.1.2013)

„Dass Recht nicht unbedingt nur todernst sein muss, das beweist das neueste Werk des Schweizer Privatrechtsprofessors Ernst Kramer und Max Leitner ‚Das Recht in Zitaten‘ mit Illustrationen von Herwig Zens.“ (Angelika Kramer, Format 15/2013)

„(…) eine Fundgrube, von geistreichen Causerien bis hin zu Denkmal gewordenen, granit-harten Thesen (…)“(Carsten Schmitt, JuS 3/2013)

Kramer · leitnerDas recht in Zitaten 2012. 168 Seiten. 8 lavierte Tuschzeichnungen. Geb. EUR 28,– ISBN 978-3-214-00686-0

20.06.2013Donnerstag

24.06.2013Montag

Mehrwissen

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3 3r e c h T a K T u e l l # 0 6 | Jun i 2013

e M p f e h l e n S w e r T e S ]

Literaturempfehlungen der Buchhandlung

Autor: Oswald, Georg M.

Rechtsanwälte bestimmen über unsere Ge-sellschaft. Barack Obama ist einer, Jean-Claude Juncker auch. Wladimir Putin und François Hollande sind ebenfalls Juristen. Mit 143 Juristen ist diese Berufsgruppe übri-gens auch die größte im Deutschen Bundes-tag. Aber Rechtsanwälte gestalten auch an-dernorts die Welt: Cicero, Mahatma Gandhi oder Franz Kafka – und eben auch Georg M. Oswald – zeigen die Möglichkeiten für Rechtsanwälte.

Murmann Verlag. 2013. 199 Seiten. EUR 17,40ISBN 978-3-86774-242-9

55 gründe rechtsanwalt zu werden

Autoren: Poulsen, Sune Troels; Jakobsen,Peter Stig; Kalsmose-Hjelmborg, Simon Evers

This book is an analysis of the newly imple-mented EU Procurement Directive, and there-fore will be important to all members and countries trading with EU. The analyses are based on judgements of the European Court of Justice, communications from the European Commission, and Danish case law. Originally written in Danish, the authors have found it relevant to translate the book into English, since the new Procurement Directive has been transposed directly into Danish law.

Djof Publishing. 2nd edition 2012. 665 Seiten. EUR 114,60 ISBN 978-87-574-2278-8

eu public procurement law The Public SectorDirective

Autor: Schirrmacher, Frank

Dieses Buch erzählt davon, wie nach dem Ende des Kalten Kriegs ein neuer Kalter Krieg im Herzen unserer Gesellschaft eröffnet wird. Es ist die Geschichte einer Manipulation: Vor sechzig Jahren wurde von Militärs und Öko-nomen das theoretische Model eines Men-schen entwickelt. Ein egoistisches Wesen, der moderne Homo oeconomicus. Nach seiner Karriere im Kalten Krieg wurde er nicht aus-gemustert, sondern eroberte den Alltag des 21. Jahrhunderts.

Blessing Verlag. 2013. 352 Seiten. EUR 20,60ISBN 978-3-89667-427-2

egoDas Spiel des Lebens

besuchen Sie unsere buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. wiener bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifi zierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: [email protected] | www.manz.at

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greifeneder · liebhartpfl egegeld3. Aufl age 2013. XXII, 500 Seiten. Geb. EUR 98,– ISBN 978-3-214-02702-5

In der 3. Aufl age werden neu die• aktuelle Rechtsprechung erläutert,• rechtlichen Änderungen ausführlich behandelt,• Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Begutachtung durch Arzt und Pfl egefachpersonal

besprochen,• Stellung und Rechte der tatsächlich Pfl egenden im Einstufungsverfahren beleuchtet,• neue Vorgangsweise bei der Einstufung von Kindern und Jugendlichen kritisch analysiert,• Absicherung der Angehörigen dargestellt.

Mit umfangreichem Serviceteil• Muster für Anträge, Klage und Vollmacht im Pfl egegeldverfahren• Checkliste für die Standardeinstufung und Überblick über die Pfl egegeldstufen

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impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Heraus-geber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuch-handlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäfts-führerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger (Vertriebs-

leitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redak-tion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Pro-duktion: Astrid Sodin. Mitarbeiterin: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafi sches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preis-änderungen vorbehalten.

fida · wrann · Zollnerprivatstiftungsgesetz2013. XII, 172 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-00681-5

Die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten des österreichischen Privatstiftungsgesetzes (PSG) sind nicht nur verantwortlich für die große Attraktivität der österreichischen Privat-stiftung, sondern führten aufgrund von Rechtsunsicherheiten auch zu zahlreichen Ent-scheidungen. Die Autoren des Buches haben diese thematisch zusammengefasst und syste-matisch aufbereitet:• Überblick über die Entscheidungen des Höchstgerichts und der Oberlandesgerichte• Hinweise auf widersprüchliche Judikate und obsolete Judikatur• chronologische Entscheidungsübersicht

gartner · KarandiMaklergesetz2. Aufl age 2013. XIV, 290 Seiten. Geb. EUR 64,– ISBN 978-3-214-04149-6

Im Kurzkommentar zum Maklergesetz fi nden Sie alles, was Sie wissen müssen – klar, verständlich und auf das Wesentliche konzentriert. Die praxisbezogene Kommentierung bezieht die maßgebliche Judikatur und Literatur ein und enthält zusätzlich• die ImmobilienmaklerV und• die Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler,• die PersonalkreditvermittlerV sowie• die maßgeblichen Bestimmungen des KSchG und• die maßgeblichen Bestimmungen der GewO.

gartnerwohnrecht 20132013. XX, 392 Seiten. Br. EUR 40,– ISBN 978-3-214-00850-5 Im Abonnement EUR 32,– (jährlich)

Der jährliche Überblick zum Wohnrecht: Neuaufl age aller wichtigen Wohnrechts-gesetze am Beginn jedes Jahres mit den Neuerungen des vergangenen Jahres (Novellen, Entscheidungen, Literatur) auf einen Blick.• Die wichtigsten Entscheidungen des Jahres 2012 kurz zusammengefasst• Hinweise auf die wohnrechtlich relevanten Beiträge in Fachzeitschriften • Gesetzestexte mit allen Novellen Für Ihre schnelle Recherche: ausführliche Stichwortverzeichnisse zu jeder Norm!ABGB • BTVG • BauKG • BauRG • EAVG • HeizKG • KSchG • MaklerG • ImmMV • Standes-regeln • MRG • RichtWG • WEG • WGG

Informationen und Anmeldung :Barbara Krenn, Telefon: (01) 531 61 – 442, E-Mail: [email protected]’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Kohlmarkt 16, 1014 Wienwww.manz.at/seminare

Donnerstag, 7. November 2012,9.00–16.00 UhrJustizpalast, FestsaalSchmerlingplatz 10–11,1010 Wien

Wirtschaftsstrafprozessneue Fragen – spannende Antworten

Das Seminar zum Kommentar!• Peter Lewisch

Untreue – Korruption – Compliance: Was gibt es Neues?

• Babek Oshidari Begründungsmängel – Feststellungsmängel – Rechtsfehler mangels Feststellungen

• Michael Rami Haftungsgefahren für Rechtsanwälte aus den Tatbeständen des Betrugs, der Untreue und der betrügerischen Krida

• Eckart Ratz Grundrechtsschutz durch Beweisverbote im Strafprozess

Unsere Top-Autoren – „live“ für Sie!

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Informationen und Anmeldung :Barbara Krenn, Telefon: (01) 531 61 – 442, E-Mail: [email protected]’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Kohlmarkt 16, 1014 Wienwww.manz.at/seminare

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http://www.manz.at/list.html?isbn=978-3-214-08058-7&utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Buch-Hofbauer-Lohnsteuer-2013-A4http://www.manz.at/list.html?isbn=978-3-214-08058-7&utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Buch-Hofbauer-Lohnsteuer-2013-A4http://www.manz.at/list.html?isbn=978-3-214-08058-7&utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Buch-Hofbauer-Lohnsteuer-2013-A4http://www.manz.at/list.html?isbn=978-3-214-08058-7&utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Buch-Hofbauer-Lohnsteuer-2013-A4http://www.manz.at/list.html?isbn=978-3-214-08058-7&utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Buch-Hofbauer-Lohnsteuer-2013-A4http://www.manz.at/list.html?isbn=978-3-214-08058-7&utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Buch-Hofbauer-Lohnsteuer-2013-A4http://www.manz.at/list.html?isbn=978-3-214-08058-7&utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Buch-Hofbauer-Lohnsteuer-2013-A4http://www.manz.at/list.html?isbn=978-3-214-08058-7&utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Buch-Hofbauer-Lohnsteuer-2013-A4http://www.manz.at/list.html?isbn=978-3-214-08058-7&utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Buch-Hofbauer-Lohnsteuer-2013-A4http://www.manz.at/list.html?isbn=978-3-214-08058-7&utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Buch-Hofbauer-Lohnsteuer-2013-A4http://www.manz.at/list.html?isbn=978-3-214-08058-7&utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Buch-Hofbauer-Lohnsteuer-2013-A4http://www.manz.at/list.html?isbn=978-3-214-08058-7&utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Buch-Hofbauer-Lohnsteuer-2013-A4http://www.manz.at/list.html?isbn=978-3-214-08058-7&utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Buch-Hofbauer-Lohnsteuer-2013-A4http://www.manz.at/list.html?isbn=978-3-214-08058-7&utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Buch-Hofbauer-Lohnsteuer-2013-A4

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2013. XX, 484 Seiten.Br. EUR 44,–ISBN 978-3-214-08058-7

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